Ein Referentenentwurf des Bundeslandwirtschaftsministeriums für ein Tierhaltungskennzeichnungsgesetz in der Landwirtschaft ist mit teilweise harscher Kritik aufgenommen worden. Der Deutsche Bauernverband (DBV) sieht sich zwar in seiner Forderung bestätigt, ein verbindliches Haltungskennzeichen auf den Weg zu bringen. Die Vorlage sei jedoch „zu kurz gesprungen, für die Landwirte unnötig bürokratisch und für die nachfolgenden Stufen mit großen Schlupflöchern und Kontrolldefiziten versehen“, beklagte DBV-Generalsekretär Bernhard Krüsken.
Krüsken bemängelte insbesondere, dass ein verbindlicher Fahrplan für die notwendigen Schritte fehle, um weitere Bereiche einzubeziehen und so zu einer umfänglichen Tierhaltungskennzeichnung zu kommen.
Dr. Torsten Staack, Geschäftsführer der Interessengemeinschaft der Schweinehalter Deutschlands (ISN), warnte: „Die Schlupflöcher, die Großhandel, Außerhausverzehr, Verarbeitungsprodukten und auch Importware über zu lange Zeit gewährt werden, unterwandern die Wettbewerbsfähigkeit der hiesigen Schweinehalter.“
Ähnliches befürchtet der Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft (ZDG) für seine Mitgliedsbetriebe. Nach Einschätzung von ZDG-Präsident Friedrich-Otto Ripke würde der Nutztierstandort Deutschland mit seinen Tierhaltern und Unternehmen innerhalb der EU völlig wettbewerbsunfähig, sollte der Referentenentwurf in der vorliegenden Fassung umgesetzt werden.
Fünf Stufen
Der Entwurf des Bundeslandwirtschaftsministeriums orientiert sich an den Eckpunkten, die Ressortchef Cem Özdemir (Grüne) Anfang Juni vorgestellt hat. Danach sollen Lebensmittel tierischen Ursprungs künftig verpflichtend gekennzeichnet werden, wenn die Tiere in Deutschland gehalten wurden und die Lebensmittel in Deutschland an Endverbraucher verkauft werden. Die Kennzeichnung soll laut Entwurf zunächst für frisches Schweinefleisch vorgeschrieben werden, das über den Lebensmitteleinzelhandel, Fleischereifachgeschäfte und den Onlinehandel vermarktet wird. Erst einmal außen vor bleibt damit die Außerhausverpflegung. Diese soll nach einer Aussage von Özdemir in einem späteren Schritt einbezogen werden, ebenso wie die Kennzeichnung für weitere Tierarten wie Rinder, Milchvieh und Geflügel. Importe sollen sich laut dem Referentenentwurf freiwillig dem deutschen Kennzeichnungssystem unterwerfen können; verpflichtend soll es für sie jedoch nicht werden.
Maßgeblich für die Kennzeichnung soll die Haltungsform während der Mast sein. Die Pläne des Agrarressorts sehen die fünf Haltungsformen „Stall“, „Stall + Platz“, „Frischluftstall“, „Auslauf/Freiland“ sowie „Bio“ vor.
Die Haltungsform „Stall“ entspricht den gesetzlichen Mindestanforderungen. Die Anforderungen der Haltungsform „Stall + Platz“ sollen ohne Umbauten erfüllt werden können. Neben dem höheren Platzangebot sollen den Tieren Trennwände, unterschiedliche Ebenen oder verschiedene Temperatur- und Lichtbereiche angeboten werden. Die Haltungsform „Frischluftstall“ schreibt einen dauerhaften Kontakt zum Außenklima vor. Damit soll mindestens eine Seite des Stalls offen sein müssen. Zudem muss den Schweinen deutlich mehr Platz als gesetzlich vorgeschrieben zur Verfügung stehen. Bei der Haltungsform „Auslauf/Freiland“ sollen die Tiere mindestens acht Stunden im Freien ohne festes Stallgebäude gehalten werden. Das zusätzliche Platzangebot in dieser Haltungsstufe soll wenigstens 86 % betragen. Grundlage für die Haltungsform „Bio“ sind die Anforderungen der EU-Ökoverordnung.
Der Referentenentwurf ist inzwischen an die Länder und Verbände verschickt worden. Bis wann die Ressortabstimmung abgeschlossen sein soll, ist offen. Im Herbst soll der Gesetzentwurf in erster Lesung im Bundestag beraten werden. Ein Gesetzesbeschluss wird für die erste Jahreshälfte 2023 angestrebt.
Doppelte Dokumentation
DBV-Generalsekretär Krüsken moniert, dass lediglich die Mast maßgeblich für die Haltungskennzeichnung sein solle. Daraus resultiere ein immenses Glaubwürdigkeitsproblem. Beispielsweise könne Fleisch von Tieren in einer hohen Haltungsstufe gekennzeichnet werden, die als Ferkel außerhalb von Deutschland betäubungslos kastriert und anschließend importiert worden seien.
Krüsken zufolge ist der Entwurf für Tierhalter zudem mit einem erheblichen zusätzlichen bürokratischen Aufwand verbunden, ohne dass dies erforderlich wäre. So sei die Einführung eines zusätzlichen eigenen Registers für landwirtschaftliche Betriebe weder notwendig noch sachgerecht. Unverständlich ist für den Generalsekretär, warum nicht auf das bestehende System der Nummern in der Viehverkehrsverordnung (VVVO) zurückgegriffen wird. Die geplanten Aufzeichnungspflichten belasteten die Betriebe mit zusätzlicher Bürokratie. Sie seien zudem überflüssig, weil die geforderten Daten ohnehin in der Datenbank zum Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere (HIT) vorlägen und für die Haltungskennzeichnung genutzt werden könnten.
Demgegenüber gebe es kein belastbares Kontrollkonzept und keine Kontrollsystematik für die nachgelagerten Stufen und für ausländische Betriebe. Krüsken befürchtet, dass dort Manipulationen sehr einfach möglich sein würden. Regelrecht zum Schummeln lade die geplante Vermischungsregelung für Verarbeitungserzeugnisse ein. Konsistente und aufeinander abgestimmte Kontrollen zwischen den unterschiedlichen Ebenen seien so nicht zu erreichen. Für den DBV-Generalsekretär ist nicht nachvollziehbar, dass nicht auf bestehende Kontrollsysteme wie das der Initiative Tierwohl (ITW) zurückgegriffen werden soll.
Schließlich bieten Krüsken zufolge die vorgesehenen Regelungen für eine freiwillige Kennzeichnung große Schlupflöcher für Verarbeiter, die sich der Kennzeichnung entziehen wollen, beispielsweise indem sie einen Verarbeitungsschritt ins europäische Ausland verlagern. Umgehungsmöglichkeiten seien auch angesichts unzureichender Kontrollen Tür und Tor geöffnet. age




