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Branche pocht auf Nachbesserungen

Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
Von Agra-Europe/Julian Haase
Das Hauptstadtbüro Bioenergie drängt auf Veränderungen der EEG-Novelle. Foto: Imago

Die Bioenergiebranche pocht auf substanzielle Nachbesserungen am Entwurf zum Erneuerbare-Energien-Gesetz. Andernfalls sei der Weiterbetrieb Tausender landwirtschaftlicher Biogasanlagen gefährdet, warnte das Hauptstadtbüro Bioenergie (HBB) anlässlich der ersten Lesung der Gesetzesnovelle im Bundestag.

„Die großen und nachhaltigen Bioenergiepotenziale, die nicht nur in der aktuellen Krisensituation, sondern auch grundsätzlich für die Erreichung unserer Klimaziele dringend gebraucht werden, werden aufs Spiel gesetzt“, gab HBB-Leiterin Sandra Rostek zu bedenken. Sie setzt deshalb auf Veränderungen an der EEG-Novelle im parlamentarischen Verfahren. Für Rostek ist absolut nicht nachvollziehbar, dass die Bundesregierung als Ersatz für russisches Erdgas aktuell fossile Energieträger wie Kohle und Flüssiggas in großem Stil einkauft, während sie gleichzeitig Dutzende Terrawattstunden Grüner Energie in Deutschland zur Disposition stellt.

Dabei stellten Biogas­anlagen mit Verstromung vor Ort und Holzheizkraftwerke regelbare und flexible Leistung sowie klimaneutrale Wärme bereit, sparten so in großem Umfang Treibhausgase ein und ersetzten importierte fossile Brennstoffe. „Leider werden diese Anlagen im aktuellen EEG-Entwurf ausgeklammert“, monierte Rostek. Um den Anlagenbestand weiterzuentwickeln und die nachhaltigen Biomassepotenziale zu heben, müssten sowohl eine wirtschaftliche Anschlussperspektive nach dem ersten Vergütungszeitraum geschaffen als auch die Umrüstung des Biogasanlagenbestands auf eine flexible Fahrweise weiter vorangetrieben werden.

Nicht zuletzt könnten im laufenden Gesetzgebungsverfahren auch die Weichen für eine bessere Energieversorgung im kommenden Winter gestellt werden. Viele Tausend Biogasanlagen könnten ihre Gas- und Stromerzeugung kurzfristig erhöhen, um die Erdgasspeicher bereits im kommenden Winter zu entlasten. Gleichzeitig ließen sich bei Holzheizkraftwerken Strom­erzeugungskapazitäten heben. Hierfür müssten bestimmte Restriktionen im EEG, aber auch im Baugesetzbuch und im Bundesimmissionsschutzgesetz befristet ausgesetzt werden.

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