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Süße Beeren, edle Tropfen

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Wer heute den Ingenhof in Malkwitz, Ostholstein, besucht, begegnet einem Betrieb, der weit mehr ist als ein klassischer Erdbeerhof. Erdbeeren, Himbeeren, Ferienwohnungen, Hofladen, Feldcafé und inzwischen sogar Weinbau prägen das Bild des Familienunternehmens. Doch der Weg dorthin war lang und von mutigen Entscheidungen begleitet.

Die ersten Schritte in Richtung touristischem Angebot ging der Hof mit Ferienwohnungen. Bis heute erfreuen sie sich großer Beliebtheit. Wer in der Hauptsaison Urlaub auf dem Ingenhof machen möchte, muss häufig frühzeitig buchen, da kürzere Aufenthalte von drei oder vier Tagen oft nur schwer möglich sind. Heute führt Melanie Engel den Betrieb. Nach ihrem Studium in Kiel übernahm sie die Verantwortung auf dem Familienhof. Dass mehrere Generationen gemeinsam auf einem Hof arbeiteten und lebten, sei nicht immer einfach, erzählt sie. Gleichzeitig sei genau diese familiäre Struktur eine wichtige Grundlage für die Entwicklung des Unternehmens.

Begonnen hat alles vergleichsweise klein. Auf 5 bis 7 ha wurden Erdbeeren angebaut und über zahlreiche Verkaufsstände vermarktet – von Kropp über Schleswig und Flensburg bis hin zur Westküste. Inzwischen gibt es nur noch fünf Verkaufsstände. Die Gründe sind vor allem wirtschaftlicher Natur: Hohe Standgebühren und zusätzliche Umsatzbeteiligungen machen viele Standorte unattraktiv. Während immer mehr Erdbeerproduzenten auf den Markt drängten, suchte die Familie nach einem Alleinstellungsmerkmal.

Die Chance bot sich im Jahr 2008. Damals konnten in Deutschland umfangreiche Rebanbau- beziehungsweise Rebrechte erworben werden. Innerhalb von vier bis fünf Monaten mussten zahlreiche Voraussetzungen geschaffen werden, um in den Weinbau einzusteigen. Zunächst erhielt der Betrieb Rebrechte für 3  ha, später kamen weitere 4,8 ha hinzu. Wer Wein anbauen will, braucht jedoch Geduld. Rund 35.000 € kostet die Anlage von 1 ha Weinberg, bis Reben, Infrastruktur und Technik stehen. Den ersten vollen Ertrag liefern die Pflanzen erst nach etwa fünf Jahren. Heute wachsen auf dem Ingenhof sieben verschiedene Rebsorten. Die wichtigste Weißweinsorte ist ‚Solaris‘. Insgesamt werden rund 8 ha Wein angebaut. Etwa zwei Drittel der Produktion entfallen auf Weißwein, ein Drittel auf Rotwein. Sogar Weißwein aus roten Trauben wird hergestellt.

Der Wein des Betriebes erregt inzwischen auch überregionale Aufmerksamkeit. Foto: Laura Stolley

Der Weinbau unterscheidet sich deutlich vom Erdbeeranbau. „Im Weinberg könnte man jeden Tag Arbeit finden“, beschreibt die Betriebsleiterin die Situation. Trotz zunehmender Mechanisierung bleibt vieles Handarbeit. Rund 60 % der Trauben werden inzwischen mit einem Vollernter geerntet, der Rest von Hand. Der technische Fortschritt bietet dabei einen entscheidenden Vorteil: Die Trauben können genau zum optimalen Reifezeitpunkt gelesen werden.

Die Weinlese beginnt Mitte September und dauert bis Ende Oktober. Geerntet wird möglichst in den kühlen Morgenstunden, denn die besten Fruchtaromen entwickeln sich, wenn die Trauben noch kalt sind. Je nach Sorte und Jahrgang entstehen zwischen 3.000 und 5.000 l/ha Wein.

Ein wichtiger Baustein des Erfolgs sind sogenannte PIWI-Sorten – pilzwiderstandsfähige Reben. Dennoch kommt der Weinbau nicht völlig ohne Pflanzenschutz aus. Während vier Behandlungen pro Jahr als üblich gelten, werden auf dem Ingenhof bis zu sechs Anwendungen durchgeführt, um die Traubenqualität auf hohem Niveau zu halten, denn die klimatischen Bedingungen im Norden begünstigen verschiedene Pilzkrankheiten. Zudem könnten Leguminosen zwischen den Rebzeilen künftig helfen, den Stickstoffbedarf über Knöllchenbakterien zu decken und den Einsatz mineralischer Dünger zu reduzieren. Nach der Lese beginnt die eigentliche Weinbereitung. Unterschiedliche Hefen prägen die Charakteristik der einzelnen Weine. Bei kontrollierten Temperaturen von etwa 16 °C erfolgt die Gärung. Anschließend wird der Wein steril abgefüllt, damit keine unerwünschten Mikroorganismen die Qualität in der Flasche beeinträchtigen. Die Abfüllung erfolgt meist im Mai. Die Qualität der Weine hat inzwischen auch überregional Aufmerksamkeit erregt. Im Jahr 2023 schaffte es ein Wein des Ingenhofs unter die besten vier eines renommierten Wettbewerbs.

Neben Wein bleibt der Erdbeeranbau weiterhin ein zentrales Standbein. Auf insgesamt rund 300 ha Betriebsfläche werden etwa 30 bis 35 ha Erdbeeren sowie 2 ha Himbeeren bewirtschaftet. Während der dreimonatigen Erdbeersaison herrscht Hochbetrieb. Rund 50 bis 60 Erntehelfer unterstützen dabei die Arbeit. Vermarktet werden die Erdbeeren nicht nur direkt über Hofladen, Feldcafé und Gastronomie. Ein Teil gelangt über den Großhandel bis nach Süddeutschland und Skandinavien. Früher wurden überreife Erdbeeren zur Weiterverarbeitung an Schwartau geliefert. Aufgrund gestiegener Lohnkosten lohnt sich dieses Geschäft heute jedoch kaum noch. Auch beim Wein setzt der Ingenhof auf Direktvermarktung. Im Lebensmitteleinzelhandel sind die Weine nur selten zu finden. Der Grund: Die Preise überschreiten meist die magische Grenze von 10 € pro Flasche – ein Bereich, in dem sich hochwertige Weine besser direkt an Kunden verkaufen lassen.

Für Melanie Engel und ihre Familie steht fest, dass der Norden Deutschlands großes Potenzial für den Weinbau besitzt. Die klimatischen Bedingungen entwickeln sich zunehmend in eine Richtung, die dem Wein zugutekommt. „Die Zukunft des Weines liegt im Norden“, lautet deshalb die Überzeugung auf dem Ingenhof.

Der Ingenhof zeigt damit eindrucksvoll, wie sich ein landwirtschaftlicher Familienbetrieb immer wieder neu erfinden kann, ohne seine Wurzeln zu verlieren.

Mehr als ein Maschinenlehrgang

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Erneut ging es für fünf Auszubildende zum Forstwirt des Abschlussjahrgangs der Lehranstalt für Forstwirtschaft (LAF) in Bad Segeberg zu einem Ausbildungsabschnitt nach Schweden. Von Ostern bis Ende Mai wurde am Naturbruksgymnasium Svenljunga und durch den Besuch vieler verschiedener Exkursionspunkte ein ganzes Stück schwedischer Forstwirtschaft gelehrt. Und wieder einmal waren die Teilnehmer begeistert von dieser Möglichkeit, ihren beruflichen und persönlichen Horizont zu erweitern.

In den Abschlussgesprächen mit den fünf „Schwedenfahrern“ zeigten sich diese vor allem davon beeindruckt, dass Forstwirtschaft in Schweden insgesamt eine viel größere Bedeutung hat als in Deutschland. Dies liegt vor allem daran, dass Holz und Holzprodukte für die schwedische Volkswirtschaft von zentraler Bedeutung sind. Entsprechend streng betriebswirtschaftlich orientiert werden die Anlage, Pflege und Ernte von Waldbeständen geplant und umgesetzt. Insbesondere die Leistungen des Waldes im Bereich Natur- und Umweltschutz werden oft weniger durch die Bewirtschaftungsweise, sondern durch abgegrenzte Naturschutzflächen und -maßnahmen gesichert. Andererseits haben aber auch bestimmte Kulturschutzgüter, zum Beispiel Überreste alter Siedlungen, einen gesetzlich gesicherten Schutz. Und der muss bei jeder Arbeit im Wald streng beachtet werden – und zwar für jedes Kulturgut bis hin zu alten Feldbegrenzungen oder Köhlerplatten, die bereits mehrere Hundert Jahre nicht mehr genutzt wurden und im Wald kaum noch zu erkennen sind.

Vielfältiges Programm

Diese und viele andere Rahmenbedingungen wurden in Schweden nicht nur in der Theorie besprochen, sondern auch in der Praxis der manuellen Waldarbeit und der Forstmaschinenführung geübt. Diese praktische Ausbildung mit dem Kurzholzrückezug oder Forwarder ist seit Beginn der Schwedenprojekte der LAF ein wichtiger Bestandteil des Lernaufenthaltes im Ausland. Dabei muss aber betont werden, dass das Erasmus+-Schwedenprojekt kein reiner Maschinenlehrgang im Ausland ist, sondern weit darüber hinausgeht. Daher ergibt sich die Auswahl der Teilnehmenden auch nicht nur danach, ob für ihre Zukunft ein Maschinenlehrgang nützlich wäre, sondern auch nach ihrer grundsätzlichen Eignung, von dem Projekt in seiner Gesamtheit zu profitieren. Hierfür ist es unter anderem natürlich notwendig, die Projektsprache Englisch so weit zu beherrschen, dass man aktiv am Unterricht und an den Diskussionen teilnehmen kann. Wobei alle Teilnehmer regelmäßig feststellen, dass auch hier Übung den Meister macht.

Ein Azubi mit dem Forwarder im Birkenwald – Laubbäume gewinnen in Schweden an Bedeutung. Foto: Dr. Borris Welcker

Der regelmäßige fachliche Austausch zu Fragen des Waldaufbaus und der Waldentwicklung wurde wieder einmal als besonders wertvoll eingeschätzt. Dafür wurde von den Teilnehmern neuer Wald gepflanzt – mit der Erkenntnis, dass schon das Pflanzgut und das Pflanzverfahren in Schweden deutliche Unterschiede zu Deutschland aufweisen –, es wurden Bestände gepflegt und schließlich an der Nutzung im Kahlschlag mitgewirkt. Besondere Erkenntnisse hielt der Wald im nördlichen Dalarna bereit: Während in Deutschland die Zielstärken zur Endnutzung von Laubbäumen über 60, manchmal auch über 80 cm betragen und die Bäume dann zwischen 30 und 40 m hoch sind, stand die Erasmus-Gruppe dort in einem 140-jährigen Kiefernbestand, der mit 17 m Höhe und Baumdurchmessern von 20 bis 25 cm zur Endnutzung anstand. Die Waldgesellschaft des Flachland-Buchenmischwaldes der gemäßigten Zonen unterscheidet sich nun einmal deutlich von der montanen Flechten-Kiefern-Gemeinschaft des borealen Nadelwaldes. Und Flechten haben im hohen Norden auch ihre ganz spezielle ökologische wie auch ökonomische sowie soziokulturelle Bedeutung: An anderer Stelle wurden die Maßnahmen vorgeführt und diskutiert, die der staatliche Forstbetrieb Svea­skog ergreift, um den Ansprüchen der Rentierhaltung der Sami als indigenen Volkes mit besonderen Nutzungsrechten der Landschaft gerecht zu werden. Denn Rentiere brauchen Flechten als wichtigste Nahrungsgrundlage und meiden Kahlschläge.

Der Wald ändert sich

Schließlich war auch die Veränderung der Waldgesellschaften im Zuge des menschengemachten Klimawandels ein Thema, das immer wieder durchklang. Wird der Wald in Schweden auch in Zukunft noch so robust sein, dass die herkömmliche Bewirtschaftung aus Kahlschlag, Pflanzung einer Nadelbaumart, wenigen Pflegeeingriffen und erneuter Nutzung im Kahlschlag nach nur 50 bis 150 Jahren ohne langfristige negative Folgen durchzuhalten sein wird? Wie reagieren die gestressten Waldökosysteme in der Zukunft? Wie wird sich der Blick der Öffentlichkeit auf diese intensive Waldbewirtschaftung entwickeln? Schon heute ist deutlich zu erkennen, dass besonders Waldbesucher aus dem urbanen Bereich innerhalb Schwedens und Urlauber aus Mitteleuropa die schwedische Forstwirtschaft zunehmend kritisch wahrnehmen.

Baumveteranen im Fulufjäll-Nationalpark

Dass schwedische Wälder auch anders aussehen können, konnte die Gruppe zum Beispiel bei der Exkusion in den Fulufjäll-Nationalpark mit seinen viele Hundert Jahre alten Baumveteranen feststellen. Auch die Besuche bei Privatwaldbesitzern zeigten, dass „schwedische Forstwirtschaft“ vielfältig sein kann: Private Waldeigentümer achten auch dort oft sehr sensibel auf den Erhalt ihrer Bäume und Waldbestände und haben manchmal für Schweden ganz ungewöhnliche Ideen, wie etwa eine einzelstammorientierte Pflege oder die Beteiligung neuer Baumarten. Und warum nicht einmal Bäume nach deutscher Art mit Bruchstufe fällen? Oder in einem Bestand mit unterschiedlich alten Bäumen arbeiten? Und warum nicht einfach einmal Eiche, Kirsche oder Spitzahorn pflanzen, auch wenn sie dann natürlich gegen den Verbiss von Rehen, Rotwild und Elchen geschützt werden müssen? Denn auch in Schweden bedeutet Wald immer häufiger mehr als Fichte, Kiefer und Birke.

Nach sieben Wochen ging es dann für die Austauschteilnehmer zurück nach Bad Segeberg. Und bei aller Begeisterung für das Gesehene, Erlebte und Gelernte waren sich doch alle einig: Wie schön, die kühlen norddeutschen Laub-Mischwälder wiederzusehen!

Am Anfang steht die Bildung

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Die Kreisverbände der LandFrauen (KLFV) sind das Bindeglied zwischen dem Landesverband und den Ortsvereinen (OV). Was aber ist das Besondere der LandFrauen im jeweiligen Kreis, wie zeigt sich das Gesicht der Kreisverbände? In dieser Bauernblattserie werden alle zwölf Kreisverbände und der OV Lübeck vorgestellt – heute: der KLFV Flensburg.

Am Anfang steht die Bildung, denn „das Jahr fängt mit Sankelmark an, da warten die Leute drauf“, sagt Elke Thomsen. Sankelmark ist eine Akademie in der Gemeinde Oeversee, wo der KLFV Flensburg traditionell im Januar ein zweitägiges Seminar hält, das er selbst organisiert. Im vorigen Jahr war das Thema „KI – Fluch oder Segen?“, dieses Jahr „Fit ins neue Jahr“. Das Seminar ist für Restplätze allgemein geöffnet. Bei etwa 70 Teilnehmenden ist Schluss, „darüber hinaus ist es nicht mehr gemütlich“. Thomsen bezieht sich auf den Bildungsauftrag des LandFrauenVerbandes, betont aber, dass das Seminar auch zur Stärkung der Gemeinschaft beitrage – nicht zuletzt deshalb zweitägig mit Übernachtung!

Im alten Kreis …

Vorstand des KLFV Flensburg, v. li.: Elke Thomsen (Teamvorstand), Dörte Schlünz (Beisitzerin), Gisela Jürgensen und Ilka Wartenberg (Teamvorstand), Wiebke Köster (Kassenführung), Brigitte Hansen (Schriftführung), Claudia Knorn (Beisitzerin)

Der KLFV Flensburg umfasst das Gebiet des Altkreises Flensburg-Land. LandFrauen, die in der Stadt Flensburg wohnen, sind Mitglieder in benachbarten Ortsvereinen (OV). Der KLFV hat einen dreiköpfigen Teamvorstand. Er setzt sich aus Elke Thomsen, Ilka Wartenberg sowie Gisela Jürgensen, die als Ansprechpartnerin für den Vorstand zeichnet, zusammen. Kassenführerin ist Wiebke Köster, Schriftführerin Brigitte Hansen. Dazu kommen die Beisitzerinnen Dörte Schlünz und Claudia Knorm.

Vollständig lautet der Name des KLFV KreisLandFrauenVerband Schleswig-Flensburg, Kreisteil Flensburg, aber das ist furchtbar umständlich. Die politische Vereinigung der Altkreise Flensburg-Land und Schleswig im Jahr 1974 wurde von den LandFrauen nicht mitvollzogen, entsprechend hat auch der Kreisteil Schleswig einen eigenen KLFV. Die beiden KLFV betreiben allerdings eine gemeinsame Homepage.

Beim Kreiserntedankfest, das neben den Gottesdienstelementen ein übergeordnetes Thema aufgreift – im vorigen Jahr die Frage: „Brauchen wir die plattdeutsche Sprache, oder kann die weg?“ kooperieren die beiden Vereine miteinander. Jetzt freuen sich die Mitglieder auf den KreisLandFrauentag im November, wo Gunnar Green über „Wildes Schleswig-Holstein“ sprechen wird.

… und darüber hinaus

Der KLFV ist Mitglied im „Bündnis Frauen“ des politischen Kreises, was Elke Thomsen nutzt, um Informationen von dort an die OV zu verbreiten. Weiterbildung organisiert der Kreisverband auf Ortsebene, im vergangenen Jahr etwa zum Vereinsrecht, dieses Jahr zum SHZ-Portal „Wir von hier“, wo man Berichte und Ankündigungen einstellen kann. Zusammenarbeit gibt es mit Kirchengemeinden und der Landjugend, zum Beispiel durch Unterstützung beim Berufswettbewerb. Im Weihnachtsdorf in Wanderup bestückt der OV eine eigene Scheune. Die LandFrauen werden auch angefragt von Medien, etwa zu ländlichen Bräuchen, so von der ZDF-Serie „Dr. Nice“. Dänische Kultur sei hingegen kaum im Spektrum vertreten, meint Thomsen, dafür gebe es parallel den dänischen Verband Den slesvigske Kvindeforening.

Sorgen bereitet dem Kreisvorstand die Auflösung von Ortsverbänden wie dem OV Scheersberg im vergangenen Jahr. „Die Ortsvereine haben ungebrochen hohe Mitgliederzahlen, es scheitert an der Besetzung der Vorstände“, klagt Inka Wartenberg. Auch die Jungen LandFrauen im KLFV, die engagiert gestartet waren, lösten sich aus diesem Grund wieder auf. Solche Entwicklung will der Kreisvorstand verhindern, etwa durch Werbung für das Modell Teamvorstand, wo die Verantwortung auf mehrere Schultern verteilt wird. Das habe der OV Handewitt, der auf der Kippe stand, aufgegriffen. Auch manche Satzung könne „entrümpelt“ werden. An sich aber sieht Wiebke Köster keine Alternative zum eingetragenen Verein. „Ein Verein schafft Verbindlichkeit und einen sicheren rechtlichen Rahmen und schützt so den Zusammenhalt. Verbindlichkeit wird allerdings gesellschaftlich immer brüchiger.“

Getreidekurse ziehen deutlich an

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Heftige ukrainische Angriffe auf russische Schiffe im Asowschen Meer (im Nordosten des Schwarzen Meers) ließen die Weizenkurse an den Börsen deutlich steigen. Der ukrainische Generalstab meldete, dass in der 28. KW dort insgesamt 90 russische Schiffe angegriffen worden seien. Die Angriffe galten vor allem der russischen Schattenflotte, mit der Erdöl an den Sanktionen vorbei exportiert wird, es wurden Treffer auf zehn Tankern gemeldet. Getroffen wurden aber auch Frachter mit Getreideladungen. Am Freitag, 10. Juli, wurden die Reedereien um 18 Uhr darüber informiert, dass keine Durchfahrten durch die Straße von Kertsch, die das Asowsche Meer und das Schwarze Meer verbindet, mehr genehmigt würden. Wann diese Sperrung aufgehoben wird, ist nicht klar. Damit ist der Export aus Noworossijsk, dem größten Getreideexporthafen Russlands, der über mehrere moderne Getreideterminals verfügt und übrigens auch im Winter eisfrei ist, sowie Tuapse und Taman, die auch über große Getreideterminals verfügen, auf nicht absehbare Zeit unmöglich. Zur Einschätzung der betroffenen Mengen: Für das Wirtschaftsjahr 2025/2026 werden die russischen Exporte, die zu etwa 90 % über Häfen am Asowschen Meer gehen, auf rund 50 Mio. t Weizen geschätzt, rechnerisch wären dies etwa 5 Mio. t Getreide pro Monat oder über 1 Mio. t pro Woche, die nun für den Weltmarkt blockiert sind. Deshalb stiegen die Weizenkurse an der Euronext-Börse am Freitag um 4 % auf ein Sechswochenhoch, am 13. Juli notierte der Septembertermin mittags etwas über 213 €. Auch die am 10. April im WASDE-Report um 2,6 Mio. t auf 272,8 Mio. t nach unten korrigierten globalen Endbestände (wegen eines größeren weltweiten Verbrauchs) stützen den Markt.

Kleinere US-Weizenernte, teurerer Mais

Das USDA senkte seine Prognose für die US-Weizenernte im Wirtschaftsjahr 2025/2026 um weitere 200.000 t auf 41,8 Mio. t, deutlich unter den 54 Mio. t des Vorjahres. Auch die Anfangsbestände wurden, wegen der starken Nachfrage aus der Futtermittelbranche, um 400.000 t reduziert. Insgesamt sinken die US-Weizenendbestände um 600.000 t unter 20 Mio. t auf den niedrigsten Stand seit drei Jahren. Gleichzeitig haben die Daten des WASDE­Reports die Maispreise verteuert. Wegen der Hitzewelle in Europa wurde die europäische Maisernte 2026 um 3,7 Mio. t auf 53,8 Mio. t nach unten korrigiert, was den EU-Importbedarf um 3 Mio. t auf 22,5 Mio. t ansteigen lässt. Deshalb stiegen auch die Maispreise, sie folgten damit der Entwicklung der Weizenpreise und reagierten auf die USDA-Zahlen. Der Maiskurs November 2026 (neue Ernte) stand am 13. Juli mittags bei 236,50 €/t, der vordere Augusttermin bei 236,25 €/t. Damit notierte die neue Maisernte (November) trotz des steilen Preisanstiegs für Weizen immer noch um 22,20 €/t über dem Weizenkontrakt für September 2026.

Rapspreis im Auf und Ab

Der Rapshandel an der Euronext schloss Ende voriger Woche mit leichten Verlusten. Der meistgehandelte November-Termin gab auf 528 €/t nach, am 13. Juli gewann er fast 1 % und lag mittags bei 535 €. Der Soja-Komplex in Chicago endete dagegen schon am 10. Juli wegen weiterer Sojabohnenverkäufe nach China und einem leicht bullishen WASDE-Report mit deutlichen Gewinnen. Der Rapshandel litt dagegen wegen sinkender Palmölkurse in Malaysia und eines schwächeren Ölmarkts. Auf internationaler Ebene bleiben die Spannungen im Nahen Osten entscheidend für die Preisentwicklung. Auch die Hitzewellen, die Europa in den vergangenen Wochen erfassten, beschleunigten die Abreife der Rapsbestände und verringerten das Ertragspotenzial, besonders in Frankreich und Deutschland. Auch in Polen und der Ukraine werden niedrigere Erträge nicht ausgeschlossen.

Abteilung Pflanzenbau, Pflanzenschutz und Umwelt unter neuer Leitung

Am 1. August übernimmt Dr. Christian Wocken die Leitung der größten Abteilung der Landwirtschaftskammer.

Er wird dann verantwortlich sein für 135 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung Pflanzenbau, Pflanzenschutz und Umwelt.

Die Aufgaben seien vielfältig, und er freue sich sehr, so der 46-Jährige aus Bielefeld. Dr. Wocken zieht in den Sommerferien mit der ganzen Familie zu uns nach Schleswig-Holstein. Ihn reizt die Mannigfaltigkeit seiner Aufgabe als neuer Abteilungsleiter. Der Bogen spannt sich weit von Pflanzenbau und Pflanzenschutz bis hin zur Knickpflege, dem Gewässerschutz und vielem mehr. Wenn er sich beschreiben solle, dann fielen ihm die Attribute Kontinuität, unternehmerisches Denken und ein strategischer Blick, was es für die Arbeit in Zukunft benötige, ein. Ferner sei er menschenbezogen, so Dr. Wocken. Das sind gute Voraussetzungen für die neue Aufgabe. Herzlich willkommen im Land zwischen den Meeren.

Rücksichtnahme ist keine Einbahnstraße

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Nahezu zeitgleich mit dem Beginn der Ernte in Schleswig-Holstein starteten in vielen Bundesländern die Sommerferien. Das ohnehin durch Baustellen und Umleitungen strapazierte Verkehrsnetz im Norden wird nicht nur auf stark befahrenen Bundes- und Landstraßen vielerorts erst recht zum Nadelöhr. Auf dem Asphalt droht derzeit manch brisantes Aufeinandertreffen: Landwirte unter Zeitdruck und Autofahrer im Urlaubsstress ringen um ein zügiges Fortkommen, dazu kommen etwa Rad- und E-Bike-Fahrer, die die Feldwege zwischen Nord- und Ostsee unsicher machen.

Der Bauernverband Schleswig-Holstein rief daher in der vergangenen Woche auf Gut Annenhof bei Kiel gemeinsam mit dem Landesverband der Lohnunternehmer und der Landespolizei zur gegenseitigen Rücksichtnahme im Straßenverkehr auf. Dabei sind die Betriebe im Land offenbar gut davor: Laut Landespolizei machten Unfälle unter Beteiligung landwirtschaftlicher Fahrzeuge mit einer Anzahl von 189 im Jahr 2025 nur einen geringen Anteil der rund 88.000 registrierten Verkehrsunfälle aus. Kracht es aber erst einmal, sind Schäden und Folgen nicht selten erheblich – für Mensch und Material. Eine rücksichtsvolle Fahrweise, intakte Beleuchtung, korrekte Ladungssicherung oder freiwilliges Tempo 30 in Ortschaften helfen, die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu erhöhen – und dienen dem Image der Branche insgesamt.

Für Menschen, die keinerlei Bezüge zur Landwirtschaft haben und noch nie mit einem Landwirt in Kontakt getreten sind, kann die Begegnung mit dem Trecker auf der Landstraße oder dem Mähdrescher auf dem Feldweg den Blick auf die Branche verändern – zum Guten, aber auch zum Schlechten. Wie sich Fahrer landwirtschaftlicher Maschinen im Straßenverkehr verhalten, fällt weit mehr auf als die Fahrweise des durchschnittlichen Pkw-Fahrers. Die Teilnahme am Straßenverkehr wird so zu einem Teil der Öffentlichkeitsarbeit, jeder Mitarbeiter oder Erntehelfer am Steuer zu einem „Botschafter der Branche“. Machen Autofahrer dem Schlepper oder Mähdrescher Platz, sollte ein kurzer Dank selbstverständlich sein, was umgekehrt genauso gilt.

Rücksichtnahme in der Gemeinschaft funktioniert dann am besten, wenn sie von allen praktiziert wird. Wer sie von anderen einfordert, sollte daher selbst bereit sein, sie zu gewähren – auch wenn er auf der größeren Maschine sitzt und für die Ernährung der anderen sorgt. Ein zu robustes Auftreten im Straßenverkehr – womöglich noch mit Smartphone am Steuer – kann dabei nicht nur gefährlich werden, sondern erweist auch dem Ansehen der Landwirtschaft insgesamt einen Bärendienst. Zumal einem oft nur geringen Zeitgewinn die Gefahr von Personen- oder Sachschäden, Maschinenausfällen und jeder Menge Papierkram gegenübersteht.

Ob heimischer Landwirt im Erntestress oder auswärtige Familie im Sommerurlaub: Beide haben das Recht, unbeschadet an ihrem Zielort anzukommen. Gegenseitige Rücksichtnahme und defensives Fahren zahlen sich auf vielen Ebenen aus – auch wenn dies in der Erntezeit mitunter schwerfallen kann.

Herbstdüngung rechtssicher umsetzen

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Mit Beginn der Aussaat der Herbstkulturen rückt auch die Herbstdüngung wieder in den Fokus. Eine Stickstoffdüngung im Herbst ist jedoch nur unter engen rechtlichen Vorgaben zulässig und setzt einen nachgewiesenen Düngebedarf voraus. Welche Vorgaben der Düngeverordnung (DÜV) zu beachten sind und welche pflanzenbaulichen Aspekte bei der Entscheidung für oder gegen eine Herbstdüngung berücksichtigt werden sollten, fasst dieser Beitrag zusammen.

Für Düngemittel mit einem wesentlichen Gehalt von mehr als 1,5 % Stickstoff (N) in der Trockensubstanz (TS) wie Mineraldünger oder Wirtschaftsdünger, unter anderem Gülle, Gärreste aus Biogasanlagen oder die meisten Klärschlämme, gelten feste Sperrfristen. Diese beginnen in der Regel mit der Ernte der Hauptfrucht und enden mit Ablauf des 31. Januar des Folgejahres. Innerhalb dieses Zeitraums dürfen die genannten Düngemittel grundsätzlich nicht ausgebracht werden. Hiervon ausgenommen sind Winterraps, Feldfutter, Zwischenfrüchte sowie Wintergerste nach einer Getreidevorfrucht. Bis einschließlich 1. Oktober dürfen zu diesen Kulturen maximal 60 kg/ha Gesamt-N oder 30 kg/ha Ammonium-N ausgebracht werden. Voraussetzung ist, dass Winterraps, Feldfutter und Zwischenfrüchte bis zum 15. September ausgesät wurden. Für Wintergerste besteht ein Düngebedarf im Herbst nur bei einer Aussaat bis zum 1. Oktober. Eine frühzeitige Aussaat ist aus pflanzenbaulicher Sicht von besonderer Bedeutung, damit sich die Bestände vor Vegetationsende ausreichend entwickeln und die ausgebrachten Nährstoffe noch aufnehmen können.

Kulturen ohne Herbstdüngebedarf

Ein Düngebedarf im Herbst besteht nicht für Winterweizen, Winterroggen und Wintertriticale. Ebenso weisen Feldfutter und Zwischenfrüchte mit einem wesentlichen Anteil an Leguminosen (über 50 % Gewichtsanteil der Leguminosen am Saatgut laut Sackanhänger) keinen N-Düngebedarf auf. Die Standzeit von Zwischenfrüchten muss mindestens sechs Wochen betragen. Darüber hinaus ist die Vorfrucht bei der Ableitung des N-Düngebedarfs zu berücksichtigen. So darf Wintergerste ausschließlich nach einer Getreidevorfrucht im Herbst gedüngt werden. Nach Kulturen wie Winterraps, Mais, Kohlarten, Körnerleguminosen oder Leguminosengemengen und nach einer Hauptkultur besteht kein N-Düngebedarf. Gleiches gilt nach Kleegras mit einem Leguminosenanteil von mehr als 50 % sowie nach Dauergrünland als Vorkultur. Die maßgeblichen Entscheidungskriterien sind im aktuellen Herbstrahmenschema zusammengefasst. Ein weiterer Ausschlussgrund kann das N-Nachlieferungspotenzial aus dem Bodenvorrat sein. Im Fall einer langjährigen organischen Düngung besteht für die Folgekultur grundsätzlich kein N-Düngebedarf im Herbst. Ausgenommen hiervon ist Feldfutter mit einem Leguminosenanteil von weniger als 50 %. Eine Fläche gilt als langjährig organisch gedüngt, wenn für den Schlag eine Phosphorversorgung von mindestens 36 mg P2O5 je 100 g Boden nach der DL-Methode ermittelt wurde.

Herbstdüngung auf Grünland

Die Düngung mit flüssigen Wirtschaftsdüngern auf Grünland sowie auf Ackerflächen mit mehrjährigem Feldfutter, dessen Aussaat bis zum 15. Mai erfolgt ist, ist im Zeitraum vom 1. September bis zum Beginn der Sperrfrist auf 80 kg/ha Gesamt-N begrenzt. Mit dieser Begrenzung soll sichergestellt werden, dass der aufgebrachte N vor Vegetationsende noch von den Pflanzen aufgenommen werden kann und das Risiko von N-Verlusten während des häufig niederschlagsreichen Herbstes und der Wintermonate möglichst gering bleibt. Auch auf Grünland ist daher vor jeder Düngungsmaßnahme zu prüfen, ob eine bedarfsgerechte Nährstoffversorgung der Bestände gegeben ist und die Vorgaben der DÜV eingehalten ­werden.

Organische N-Düngemittel anrechnen

Die Ableitung der Wirtschaftsdüngermenge im Herbst richtet sich bei organischen und organisch-mineralischen Düngemitteln nach dem Gesamt-N- oder NH4-N-Gehalt. Maßgeblich ist der Wert, mit dem die zulässige Höchstmenge von 60 kg/ha Gesamt-N oder 30 kg/ha NH4-N zuerst erreicht wird. Bei einem Gärrest mit 4 kg/m³ Gesamt-N und 2,3 kg/m³ NH4- N dürfen maximal 13 m³/ha ausgebracht werden. In diesem Fall limitiert der NH4-N-Gehalt die zulässige Ausbringmenge. Für die Ermittlung der maximal zulässigen Ausbringmenge sind die Gehalte an Gesamt-N und NH4-N des jeweiligen Wirtschaftsdüngers maßgebend. Liegen keine aktuellen Analysewerte vor, können die von der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein veröffentlichten Richtwerte herangezogen werden. Eine regelmäßige Untersuchung der Wirtschaftsdünger ist dennoch zu empfehlen, da die Nährstoffgehalte je nach Herkunft, Lagerung und Verdünnung erheblich schwanken können. Dadurch lassen sich die Nährstoffversorgung der Bestände präziser planen und die vorhandenen Nährstoffe effizienter nutzen.

Mit der Ernte der Hauptfrucht rücken die Aussaat der Herbstkulturen und die Planung einer möglichen Herbstdüngung in den Fokus. Voraussetzung für jede Stickstoffgabe ist ein nachgewiesener Düngebedarf.

Einarbeitungspflicht beachten

Bei der Ausbringung von organischen oder organisch-mineralischen Düngemitteln mit einem wesentlichen Gehalt an verfügbarem N (über 1,5 % N in der TS) auf unbestelltem Ackerland gilt eine unverzügliche Einarbeitungspflicht. Seit dem 1. Februar 2025 müssen diese Düngemittel spätestens innerhalb einer Stunde nach Beginn des Aufbringens eingearbeitet werden. Die Regelung umfasst neben Gülle auch Klärschlämme sowie feste Gärreste, sofern diese einen wesentlichen Gehalt an verfügbarem N und einen Trockenmassegehalt von mehr als 2 % aufweisen. Ausgenommen von der Einarbeitungspflicht sind Kompost sowie Festmist von Huf- oder Klauentieren.

Eine unverzügliche Einarbeitung ist nicht nur aus rechtlicher Sicht erforderlich, sondern auch pflanzenbaulich sinnvoll. Insbesondere bei Wärme, Wind und Sonneneinstrahlung können bereits kurz nach der Ausbringung erhebliche Ammoniakverluste auftreten. Mit der Einarbeitung wird N im Boden gebunden und steht den Folgekulturen besser zur Verfügung. Dadurch lassen sich Nährstoffverluste verringern und die N-Effizienz der ausgebrachten Wirtschaftsdünger verbessern. Auch bei Düngemitteln, für die keine Einarbeitungspflicht besteht, ist eine zeitnahe Einarbeitung aus Sicht der Nährstoffeffizienz zu empfehlen. Eine verlustarme Ausbringung trägt dazu bei, die vorhandenen Nährstoffe bestmöglich für die Kultur zu nutzen, Nährstoffverluste in die Umwelt zu verringern und gleichzeitig die Wirtschaftlichkeit des Betriebes zu verbessern.

Festmist von Huf- oder Klauentieren

Festmist von Huf oder Klauentieren sowie Kompost dürfen bis zum Beginn der Sperrfrist am 1. Dezember ohne Einhaltung der 30/60-Regel ausgebracht werden, sofern im Folgejahr eine Kulturart mit N-Düngebedarf angebaut wird. Die tatsächlich aufgebrachten Nährstoffmengen sind spätestens 14 Tage nach der Ausbringung schlaggenau zu dokumentieren und bei der Düngebedarfsermittlung im Frühjahr zu berücksichtigen. Festmist von Huf- oder Klauentieren sowie Kompost tragen neben N auch zur Versorgung mit organischer Substanz sowie weiteren Haupt- und Spurennährstoffen bei. Insbesondere auf Standorten mit geringer Humusversorgung kann ihre Anwendung einen Beitrag zur Förderung der Bodenfruchtbarkeit leisten. Die Ausbringung muss dennoch bedarfsgerecht erfolgen und sich an den Erfordernissen der Folgekultur orientieren.

Sperrfrist für Phosphat beachten

Für phosphathaltige Düngemittel mit einem wesentlichen Gehalt an Phosphat von mehr als 0,5 % in der TS gilt eine Sperrfrist vom 1. Dezember bis einschließlich 15. Januar des Folgejahres. Innerhalb dieses Zeitraums dürfen phosphathaltige Düngemittel grundsätzlich nicht ausgebracht werden. Phosphat zählt zu den unverzichtbaren Hauptnährstoffen und übernimmt insbesondere während der Jugendentwicklung wichtige Funktionen im Energiestoffwechsel der Pflanze. Eine ausreichende Versorgung fördert die Wurzelentwicklung und schafft die Grundlage für vitale und leistungsfähige Bestände. Die Bemessung der Phosphatdüngung muss sich daher am Versorgungszustand des Bodens und am Bedarf der Kultur orientieren. Eine bedarfsgerechte Phosphatdüngung leistet zugleich einen wichtigen Beitrag zum Gewässerschutz. Gelangt Phosphat durch Oberflächenabfluss oder Bodenerosion in Gräben, Flüsse oder Seen, fördert dies das Algenwachstum und kann die Gewässerökologie nachhaltig beeinträchtigen. Eine standortangepasste Düngung sowie Maßnahmen zur Verringerung von Bodenabträgen tragen dazu bei, Phosphatverluste zu minimieren und den wertvollen Nährstoff im System zu halten.

Witterung und Bodenverhältnisse

Die Witterung hat einen entscheidenden Einfluss auf den Erfolg einer Herbstdüngung. Eine bedarfsgerechte Düngung setzt voraus, dass die Kultur die ausgebrachten Nährstoffe vor Vegetationsende noch aufnehmen kann. Mit sinkenden Bodentemperaturen verlangsamt sich das Pflanzenwachstum und damit auch die N-Aufnahme. Gleichzeitig steigt in niederschlagsreichen Herbst- und Winterperioden das Risiko von N-Verlusten. Neben den rechtlichen Vorgaben sollten daher auch die aktuellen Witterungsbedingungen bei der Entscheidung über eine Herbstdüngung berücksichtigt werden. Ebenso sind die Bodenverhältnisse zu beachten. Nasse oder nur eingeschränkt tragfähige Böden erhöhen das Risiko von Verdichtungen und können die Bodenstruktur nachhaltig beeinträchtigen. Bodenschäden können sich über mehrere Jahre auf die Durchwurzelbarkeit, den Wasserhaushalt und letztlich auch auf die Ertragsfähigkeit auswirken. Eine Ausbringung sollte deshalb nur erfolgen, wenn die Flächen ausreichend befahrbar sind und die Maßnahme sowohl aus rechtlicher als auch aus pflanzenbaulicher Sicht sinnvoll durchgeführt werden kann.

Herbstdüngung dokumentieren

Der nach dem aktuellen Herbstrahmenschema abgeleitete Herbstdüngebedarf ist für alle Schläge, auf denen eine Herbstdüngung erfolgen soll, vor der Düngungsmaßnahme zu dokumentieren. Die Formblätter müssen vollständig ausgefüllt sein und im Rahmen einer Kontrolle in digitaler Form oder als Ausdruck vorgelegt werden können. Die Ableitung und Dokumentation der Herbstdüngung kann auch über das Düngeplanungsprogramm der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein erfolgen. Ein ausgefülltes Herbstrahmenschema ersetzt jedoch nicht die nach DÜV vorgeschriebene Dokumentation der tatsächlich ausgebrachten Düngung. Diese muss spätestens 14 Tage nach der Ausbringung schlaggenau vorliegen. Sämtliche Unterlagen zur Düngebedarfsermittlung und Düngungsdokumentation sind sieben Jahre aufzubewahren. Eine vollständige Dokumentation dient nicht nur der Einhaltung der rechtlichen Vorgaben, sondern schafft auch Transparenz über die Nährstoffflüsse im Betrieb und bildet eine wichtige Grundlage für die Düngeplanung der Folgekultur. Ein übersichtlicher Sperrfristenkalender steht auf der Internetseite der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein zum Download bereit (https://t1p.de/u3oig) und bietet eine hilfreiche Orientierung zu den geltenden Sperrfristen der verschiedenen Düngemittel.

Wintergerste nimmt unter den Wintergetreiden eine Sonderstellung ein. Ein Stickstoffdüngebedarf im Herbst besteht ausschließlich nach einer Getreidevorfrucht und bei Aussaat bis zum 1. Oktober.

Sinnhaftigkeit einer Herbstdüngung

Eine Herbstdüngung ist ausschließlich dann zulässig, wenn für die jeweilige Kultur ein Düngebedarf nach DÜV besteht. Unabhängig von den rechtlichen Vorgaben sollte jede Düngungsmaßnahme auch aus pflanzenbaulicher Sicht sorgfältig abgewogen werden. Ziel einer zulässigen Herbstgabe ist nicht die Vorverlagerung der Frühjahrsdüngung, sondern die bedarfsgerechte Versorgung der Kultur bis zum Vegetationsende. Insbesondere bei einer eingeschränkten N-Nachlieferung aus dem Bodenvorrat kann eine Herbstdüngung fachlich begründet sein. Dies kann beispielsweise nach Getreidevorfrüchten mit hohen Strohmengen der Fall sein. Während der Strohrotte wird N vorübergehend durch die Bodenmikroorganismen gebunden und steht der Folgekultur zunächst nur eingeschränkt zur Verfügung. Unter diesen Bedingungen kann eine bedarfsgerechte N-Gabe von bis zu 30 kg/ha verfügbarem N die Jugendentwicklung von Winterraps, Wintergerste oder Zwischenfrüchten unterstützen und zu einer gleichmäßigeren Bestandesentwicklung beitragen. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass die im Herbst zu Wintergerste und Winterraps ausgebrachte Menge an verfügbarem N vollständig auf den N-Düngebedarf der Kultur im Frühjahr anzurechnen ist. Die verfügbare N-Menge, die zwischen der Ernte der letzten Hauptfrucht und dem 1. Oktober ausgebracht wurde, ist deshalb bei der Düngebedarfsermittlung im Frühjahr vom ermittelten N-Düngebedarf abzuziehen. Eine Herbstdüngung führt somit nicht zu einer höheren Gesamt-N-Menge, sondern lediglich zu einer Verlagerung innerhalb des Düngejahres. Wird auf eine N-Gabe im Herbst verzichtet, sollte dennoch auf eine ausreichende Versorgung mit Phosphor, Kalium und Schwefel sowie gegebenenfalls mit Mikronährstoffen geachtet werden. Besonders Winterraps reagiert empfindlich auf eine unzureichende Borversorgung, während bei Wintergerste eine ausreichende Manganversorgung die Vorwinterentwicklung unterstützen kann.

Zum Schutz von Grundwasser und Gewässern wird weiterhin empfohlen, auch die Vorgaben der Landesdüngeverordnung in der Düngeplanung zu berücksichtigen.

Weiterführende Informationen stellt das Land online unter www.schleswig-holstein.de – Landwirtschaft in Schleswig-Holstein – Landesdüngeverordnung 2022 zur Verfügung.

Fazit

Die in diesem Beitrag dargestellten Vorgaben zur Herbstdüngung sind von der Düngung zu einer zweiten Hauptkultur abzugrenzen, die noch im selben Jahr geerntet wird. Die Herbstdüngung bleibt eine fachlich und rechtlich eng begrenzte Maßnahme. Voraussetzungen für jede N-Düngung sind ein gemäß DÜV nachgewiesener Düngebedarf der Kultur sowie die Einhaltung der zulässigen Höchstmengen, Sperrfristen und Dokumentationspflichten. Verstöße können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden und sich zudem auf die Direktzahlungen auswirken. Unabhängig von den rechtlichen Vorgaben sollte jede Herbstdüngung auch aus pflanzenbaulicher Sicht sorgfältig abgewogen werden. Ziel ist eine bedarfsgerechte Nährstoffversorgung der Bestände bis zum Vegetationsende. Gleichzeitig gilt es, Nährstoffverluste zu vermeiden und die eingesetzten Düngemittel möglichst effizient zu nutzen. Eine sorgfältige Planung und vollständige Dokumentation bilden dafür die Grundlage. Für eine rechtssichere Düngeplanung stehen das Düngeplanungsprogramm sowie die Fachberatung der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein zur Verfügung. Künftig wird das bisherige Düngeplanungsprogramm durch ein webbasiertes Nährstoffmanagementtool abgelöst, das die Planung und Dokumentation von Düngungsmaßnahmen noch einfacher und praxisgerechter unterstützen soll.


Aktuelles zur Landesdüngeverordnung

Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zur bayerischen Landesdüngeverordnung betrifft grundsätzlich alle Landesdüngeverordnungen – und damit auch die schleswig-holsteinische Landesdüngeverordnung. Der Bund ist daher aufgefordert, zeitnah für eine rechtssichere gesetzliche Grundlage zu sorgen. Aufgrund der festgestellten fehlenden Ermächtigungsgrundlage gelten derzeit im gesamten Landesgebiet die generellen Vorgaben der bundesrechtlichen Düngeverordnung. Verstöße gegen die verschärften Vorgaben der Landesdüngeverordnung und der bundesrechtlichen Düngeverordnung, die sich auf die Roten Gebiete beziehen, werden aktuell nicht vollzogen; festgestellte Verstöße führen weder zu Kürzungen der Direktzahlungen noch zu Ordnungswidrigkeitenverfahren. MLLEV


Mit Sicherheit durch die Ernte

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Treffen entnervte Sommerurlauber auf Landwirte im Erntestress, kann es auch abseits von Bundes- und Kreisstraßen eng und ungemütlich werden. Auf die besonderen Gefahren auf Feld- und Wirtschaftswegen während der Erntezeit machten der Bauernverband Schleswig-Holstein (BVSH), der Landesverband der Lohnunternehmer und die Landespolizei in der vergangenen Woche auf Gut Annenhof im Kreis Rendsburg-Eckernförde aufmerksam.

„Wir wissen selbst, wie groß unsere Maschinen geworden sind und wie wir unter Zeitdruck stehen, etwa wenn die Ernte nicht gut läuft. Als Landwirtschaft haben wir aber massiv dazugelernt, was Spiegel, Beleuchtung, Ladungssicherung oder freiwilliges Fahren mit Tempo 30 angeht“, schilderte BVSH-Präsident Klaus-Peter Lucht. Dies trage auch dazu bei, als Branche in der Gesellschaft besser anerkannt zu werden. „Die Erntezeit ist die wichtigste Zeit im Jahr auf den Betrieben“, verdeutlichte Lucht, der zu gegenseitiger Rücksichtnahme auf den Straßen appellierte und um Verständnis für lange Arbeitszeiten bat.

Vor dem Hintergrund geopolitischer Herausforderungen verwies der BVSH-Präsident dabei auf die Relevanz einer regionalen Lebensmittelproduktion. „Der gemeinsame Termin mit der Landespolizei zeugt von gegenseitigem Verständnis für unsere Arbeit“, zeigte sich Lucht erfreut.

Prävention zahlt sich aus

„Das Stichwort ist immer die gegenseitige Rücksichtnahme“, unterstrich Niels Schäfer, Geschäftsführer des Landesverbandes der Lohnunternehmer. In einem tourismusgeprägten Land wie Schleswig-Holstein bestehe die Herausforderung, dass Autofahrer, Fußgänger, Fahrradfahrer und Erntemaschinen aufeinandertreffen, so Schäfer. „Wir merken, dass wir mit unseren Aktionen vorankommen. Das heißt einerseits, dass wir die Verbraucher erinnern, auch ihre Ernährung mit der Ernte sicherzustellen. Andererseits appellieren wir an unsere Betriebe, die Lohnunternehmen und Fahrer, etwa mit einem ,Fahrerknigge‘ in den Fokus zu rücken, dass die Sicherheit an oberster Stelle steht – egal wie das Wetter drückt und egal wie groß der Erntestress gerade ist.“ Aktionen etwa zum toten Winkel an Schulen hätten immer wieder das Ziel, gegenseitiges Verständnis zu schaffen. Das Bewusstsein für kritische Verkehrssituationen müsse in die Breite und in die Städte getragen, darüber informiert und sensibilisiert werden, wo viele mit der Landwirtschaft und ihrer Technik nicht besonders vertraut seien. Am Ende hätten alle das gleiche Ziel: „Wir alle wollen gesund und heil am Zielort ankommen“, resümierte Schäfer.

Ein kurzer Dank per Handzeichen kann helfen, manch brenzlige Situation zu entschärfen. Foto: jh
Auf schmalen Wirtschaftswegen wird es auch zwischen Erntemaschine und Fußgängern eng. Foto: jh
Vorsicht, Heck schwenkt aus: Radfahrer sollten sich der Gefahr abbiegender Fahrzeuge bewusst sein. Foto: jh
Ob Fußgänger, Hund oder Pferd: Bei großen Maschinen in Bewegung ist auf allen Seiten Umsicht gefragt. Foto: jh


Branche selten verwickelt

Unfälle unter Beteiligung landwirtschaftlicher Fahrzeuge verzeichnete die Landespolizei 2025 189 Mal – von rund 88.000 aufgenommenen Unfallereignissen. Für Polizeidirektor Thomas Weißenberg geht es bei der Präventionsaktion vor allem um eine Botschaft: „Man muss im Straßenverkehr bei Begegnungen auch auf Feld- oder Wirtschaftswegen unbedingt Rücksicht aufeinander nehmen.“ Besonders auf schmalen Wegen spiele die Breite landwirtschaftlicher Fahrzeuge und Erntemaschinen im Begegnungsverkehr eine große Rolle und mache es auch Fußgängern oder Radfahrern nicht immer leicht auszuweichen.

Eine Möglichkeit bestehe darin, nach Augenkontakt und einer kurzen Verständigung als schwächerer Verkehrsteilnehmer anzuhalten oder in der nächsten Feldeinfahrt zu warten. Gleiches gilt – nach Möglichkeit – auch für den Fahrer des landwirtschaftlichen Fahrzeugs, um Radfahrer oder Fußgänger vorbeizulassen und so derartige Situationen entschärfen. „Unser Ziel ist es, möglichst alle Verkehrsunfälle zu verhindern, insbesondere diejenigen, bei denen es nicht nur Sach-, sondern Personenschäden gibt“, betonte Weißenberg und ergänzte: „Jeder Verkehrsunfall, den wir durch Aufklärung und Prävention vermeiden können, ist einer, den wir nicht registrieren müssen und der Personen- und Sachschäden hilft zu reduzieren.“

Wege zu einer zukunftsfähigen Grünlandwirtschaft

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Dauergrünland in Deutschland sinnvoll zu bewirtschaften, stellt landwirtschaftliche Betriebe aufgrund des Klimawandels und wachsender ökonomischer Hürden vor immer größere Herausforderungen. Hier setzt das neue Modell- und Demonstra­tionsvorhaben (MuD) „GLAKTIV“ an. Außer dem Julius-Kühn-Institut (JKI) sind sechs Verbundpartner beteiligt. Sie erarbeiten gemeinsam mit 30 bis 36 Praxisbetrieben in sechs Modellregionen Deutschlands Konzepte, die gleichermaßen die Wirtschaftlichkeit und die Nach­haltigkeit der Grünlandbewirtschaftung berücksichtigen sollen.

Das vom Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) mit 2.713.481 € geförderte Projekt läuft über drei Jahre. Es wird vom JKI in Braunschweig koordiniert. Projektleiterin ist Dr. Katrin Kuka, die am JKI auch die Stabsstelle Grünland leitet, die am JKI-Fachinstitut für Pflanzenbau und Bodenkunde am Standort Bundesallee angesiedelt ist.

Dauergrünland ist elementar für die Grundfutterversorgung von Wiederkäuern und erfüllt darüber hinaus eine Vielzahl an Ökosystemleistungen. So trägt es unter anderem zum Erhalt der biologischen Vielfalt, zur Regulation des Wasserhaushaltes oder zur Bindung von Kohlenstoff in Vegetation und Böden und damit zur Klimaregulation bei. Darüber hinaus ist Dauergrünland ein Teil des Landschaftsbildes und hat somit zusätzlich einen kulturellen Wert.

Zahlreiche Heraus­forderungen für Grünland

„In den vergangenen Jahrzehnten führte die Nutzungsintensivierung von Grünland zur Verbesserung der Futterleistung, durch die zunehmende Homogenität aber auch zu einer Verarmung der Artenvielfalt“, sagt Katrin Kuka. „Gleichzeitig werden artenreiche und extensive Flächen wirtschaftlich immer unrentabler und in der Folge unzureichend genutzt, wodurch sie von Verbuschung bedroht sind. Die Grünlandbewirtschaftung steht damit zunehmend vor der Herausforderung, eine wirtschaftlich tragfähige Grundfutterproduktion mit wachsenden Anforderungen an Tierwohl- und Umweltstandards sowie einer höheren witterungsbedingten Unsicherheit in Einklang zu bringen.“

Im Mittelpunkt des Modell- und Demonstrationsvorhabens „GLAKTIV“ steht die abgestufte Grünlandnutzung als Mosaik aus intensiver, mittelintensiver und extensiver Bewirtschaftung. Dabei sollen Produktionsleistungen und Ökosystemleistungen nicht gegeneinandergestellt, sondern standortbezogen miteinander kombiniert werden: Leistungsfähige Flächen liefern hochwertiges Grundfutter, während extensiv genutzte Flächen artenreiche Bestände und wichtige Ökosystemleistungen sichern. So sollen Wirtschaftlichkeit, Biodiversität und Klimaschutz im Dauergrünland gemeinsam gestärkt werden.

Hintergrundinformationen zur Vorgehensweise

Für die Entwicklung, Erprobung und Demonstration einer praxistauglichen, abgestuften Grünlandbewirtschaftung werden in dem Projekt sechs Modellregionen in Deutschland einbezogen. Sie unterscheiden sich hinsichtlich der dort vorherrschenden Standortbedingungen, der agrarstrukturellen Gegebenheiten und der betrieblichen Organisationsformen. Jede Region wird dabei durch fünf bis sechs Demonstrationsbetriebe vertreten, die für die jeweilige Region repräsentativ sind und auf denen eine abgestufte Bewirtschaftung entweder schon angewendet wird oder geplant ist. Nutzungsintensität, Düngestrategie und Artenzusammensetzung werden betriebsindividuell angepasst. Sie bilden die Grundlage für die Entwicklung von praxistauglichen Strategien, die auf unterschiedliche Standortbedingungen übertragbar sein sollen und dort mithilfe von klaren Entscheidungskriterien, Schwellenwerten und Indikatoren direkt angewendet werden können. pm


Eckdaten zum Projekt

Fördersumme: 2.713.481,64 €

Laufzeit: 12/2025-12/2028

Geldgeber: Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat über den Projektträger Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

Verbundpartner in den Bundesländern:

Landwirtschaftskammer Niedersachsen

Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau Sachsen-Anhalt

Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

Landwirtschaftliches Zentrum Baden-Württemberg

Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft


Kunst – Land – Wirtschaft

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Mähdrescher bei der Getreideernte, Menschen, die sich in Folientunneln um ihr angebautes Gemüse kümmern, die Landschaft am Westensee im Abendlicht – das sind nur einige Motive, die die beiden Künstler Werner Klein und Dr. Wolfgang Meyer-Hesemann in Bildern und Fotos eingefangen haben. Ein Jahr lang haben beide einen konventionellen und einen ökologischen Landwirtschaftsbetrieb malend und fotografierend begleitet. Unter dem Titel „Kunst-Land-Wirtschaft“ ist nun in der Galerie für aktuelle Kunst in Achterwehr eine Auswahl der Eindrücke zu sehen.

Fotograf Wolfgang Meyer-Hesemann (li.) und Maler Werner Klein widmen sich in ihrer aktuellen Ausstellung dem Thema Landwirtschaft
Foto: Iris Jaeger

Dabei war den beiden wichtig, keinen künstlerisch verklärten Blick auf das Thema zu haben, sondern die Realität abzubilden und die Motive so auszuwählen, dass das Thema transportiert wird. „Die landwirtschaftlichen Betriebe müssen sich mit wachsenden Herausforderungen auseinandersetzen und gehen dabei unterschiedliche Wege. Um festzuhalten, worin sich für außenstehende Betrachter die Wirtschafts- und die damit verbundenen Lebensweisen unterscheiden, begleiteten die beiden Künstler fotografierend und malend die beiden Höfe in Blumenthal und Kiel-Russee“, lautet die Ausstellungsbeschreibung. Bei der Vielzahl an Fotos und Skizzen, die im Laufe des Jahres zusammenkamen, war es keine leichte Aufgabe, eine Auswahl zu treffen und sich auf wenige Motive zu reduzieren, die trotzdem die Vielfalt und Charakteristik der beiden unterschiedlich wirtschaftenden Betriebe sowie die dort geleistete Arbeit widerspiegeln.

Zusammengestellt zu einem Fotoblock zeigen diese Fotos das Arbeiten und Leben auf dem Demeter-Betrieb Wittschap in Kiel-Russee.
Foto: Iris Jaeger

„Den Auslöser zu drücken, dauert nur einen Bruchteil von Sekunden, die Auswahl der Motive, die man verwenden möchte, ist sehr aufwendig“, bestätigt der Fotograf Dr. Wolfgang Meyer-Hesemann. Und auch beim Malen stand Werner Klein vor den Fragen: „Welche Farben wähle ich? Für welchen Formen entscheide ich mich? Das Licht und die Atmosphäre einzufangen und wiederzugeben, das war herausfordernd“, so Klein.

So unterschiedlich die Herangehensweisen auch waren, so reizvoll stellte sich für beide das Thema dar. „Wenn man über einen so langen Zeitraum regelmäßig die Betriebe besucht, die Menschen kennenlernt und die Arbeit, die sie leisten, miterlebt, das war schon beeindruckend. Ich habe unendlich viel über Landwirtschaft gelernt, das war toll“, erzählt Meyer-Hesemann. Technik zu malen war für Werner Klein eine neue Erfahrung. „Ich habe mich da hineingefuchst, und mir macht es richtig Spaß, Trecker zu malen“, so der Künstler.

Es ist bereits das dritte gemeinsame Projekt, in dem die beiden ein gemeinsames Thema in den verschiedenen Darstellungsformen Fotografie und Malerei bearbeiten und ausstellen. Beim ersten Mal ging es um das Thema „Bach und Baum am Westensee“, beim zweiten Mal wählten sie das Gut Bossee für ihre Motive aus. Die Region um den Westensee ist dabei das zentrale Element ihrer Projekte und bestimmend für die Themenauswahl.

Mit Farben und Pinsel fing Werner Klein die Arbeiten auf dem Feld und die besondere Atmosphäre ein.
Foto: Iris Jaeger

„Zu Kunst und Landwirtschaft gibt es nicht viel. Und wir haben uns überlegt, dass man eigentlich mehr über die Landwirtschaft machen müsste“, erklären beide ihren Ansatz für die Auswahl des Themas.

Dann ging es an die Suche nach zwei Höfen, die auf verschiedene Weise wirtschaften. Die Wahl fiel auf den Hof Wittschap in Kiel-Russee, der nach strengen Demeter-Richtlinien biologisch-dynamisch unter anderem Gemüse anbaut, solidarische Landwirtschaft sowie eine Pferdepension und einen Höfeladen betreibt. „Ich kenne den Hof, da ich dort mein Gemüse einkaufe“, erklärt Meyer-Hesemann.

Die Wahl eines konventionellen Betriebes gestaltete sich etwas schwieriger: „Manche Landwirte, die wir angefragt hatten, äußerten Vorbehalte, dass wir da herumlaufen und fotografieren, aus Angst, vorgeführt zu werden“, berichtet Werner Klein. Auf den Hof Reimers in Blumenthal brachte sie dann ein Bekannter, der auch als Autor für das Bauernblatt tätig ist, Götz Heeschen. Die Familie Reimers betreibt konventionell einen Milchviehbetrieb mit Ackerbau und bietet Bauernhofpädagogik an.

Ergänzt wird die Ausstellung durch Schwarz-Weiß-Fotografien von Dietmar Fiedler, die noch eine ganze eigene Intensität haben.
Foto: Iris Jaeger

Neben der Herausforderung der Motivauswahl für die Ausstellung stand auch die Frage nach einer angemessenen Präsentation im Raum. „Ich habe mich dazu entschieden, die Fotos in Blöcken aufzuhängen, sodass die Betrachter der Reihe nach die Bilder durchgehen können, anstatt einzeln mit ihnen konfrontiert zu werden“, so Meyer-Hesemann. Des Weiteren habe er die Bilder nicht gerahmt, sondern sie direkt an der Wand angebracht. „Das hat den Vorteil, dass da kein reflektierendes Glas davor ist und man eine direktere Wirkung der Bilder hat.“ Auch die gemalten Werke von Werner Klein sind überwiegend blockweise zu erleben. Ergänzt werden die Arbeiten durch Schwarz-Weiß-Fotografien von Dietmar Fiedler, dessen Bilder noch einmal eine ganz andere Intensität zeigen.

Die Ausstellung ist bis zum 9. August jeweils donnerstags und sonntags von 17 bis 20 Uhr in der Galerie für aktuelle Kunst, Inspektor-Weimar-Weg 19 in Achterwehr zu sehen. Begleitend zur Ausstellung finden zusätzliche Veranstaltungen statt. Weitere Informationen dazu und zur Ausstellung finden sich unter
www.kulturregion-westensee.de

Hofansichten in Fotos von Dr. Wolfgang Meyer-Hesemann
Foto: Iris Jaeger
Auch die Landschaft am Westensee in der Umgebung der Höfe malte Werner Klein.
Foto: Iris Jaeger
Farbe und Formen sind zwei wesentliche Kriterien beim Malen der verschiedenen Motive und erzeugen diese einzigartige Bildsprache.
Foto: Iris Jaeger
Ein Motiv, zwei unterschiedliche Herangehensweisen bei der Darstellung und doch sind beide fast identisch.
Foto: Iris Jaeger