Australien und die Europäische Union haben sich politisch auf ein Handelsabkommen verständigt. Am Dienstag vergangener Woche konnten die Delegationen in der australischen Hauptstadt Canberra die seit 2018 mit Unterbrechungen geführten Handelsgespräche abschließen. Da die Aspekte der Übereinkunft ausschließlich im Kompetenzbereich der EU liegen, ist keine Zustimmung auf Ebene der EU-Mitgliedstaaten erforderlich. Sobald der Legislativentwurf des Handelsabkommens vorliegt, wird der Rat über den Text entscheiden, anschließend das Europaparlament.
Das Abkommen sieht vor, Zölle auf Nahrungsmittel aus der EU abzuschaffen. Begünstigt wären Fleischzubereitungen, Wein und Schaumwein, einige Obst- und Gemüsesorten einschließlich Zubereitungen, Schokolade und Zuckerwaren. Aktuell liegen die Zölle je nach Warengruppe zwischen 4 und 5 %. Zölle auf Käse, aktuell bei rund 11 %, sollen schrittweise über einen Zeitraum von drei Jahren ebenfalls auf null reduziert werden. Laut EU-Kommission verzeichnete die EU im Jahr 2024 bei Agrar- und Lebensmittelprodukten einen Handelsüberschuss gegenüber Australien in Höhe von zirka 2,3 Mrd. €.
In sensiblen Agrarsektoren wie Rindfleisch, Schaf- und Ziegenfleisch, Zucker, einige Milchprodukte und Reis aus Australien wird das Abkommen für begrenzte Mengen Zollkontingente ermöglichen. Zudem gibt es Nachhaltigkeitsauflagen bei der Erzeugung dieser Warengruppen. Die Brüsseler Kommission will so sicherstellen, dass die Importe in die EU besser mit den EU-Produktionsstandards in Bezug auf Klima, Umwelt und Tierschutz übereinstimmen.
Für Rindfleisch öffnet die EU laut dem Abkommen zwei Zollkontingente von insgesamt 30.600 t Schlachtkörpergewichtsäquivalenten im Jahr. Der Großteil, das sind 55 % beziehungsweise 16.830 t, soll künftig zollfrei eingeführt werden – unter der Auflage, dass das Fleisch von Weidetieren stammt. Der Rest, also 45 % respektive 13.770 t, wird entsprechend der Übereinkunft mit einem reduzierten Zollsatz von 7,5 % belegt.
Gemäß der EU-Kommission ist vorgesehen, sich diesen Obergrenzen schrittweise über einen Zeitraum von zehn Jahren ab Inkrafttreten des Abkommens anzunähern. Ein Drittel der Kontingente steht gleich von Beginn an offen, was für fünf Jahre gelten soll. Die in Rede stehenden Mengen entsprechen ungefähr 0,5 % des EU-Rindfleischverbrauchs und umgekehrt knapp 2 % aller australischen Rindfleischexporte.
Darüber hinaus werden Australien 25.000 t Schlachtkörpergewichtsäquivalente zollfrei im Jahr für Schaf- und Ziegenfleisch eingeräumt. Der kleinere Teil von 27 % wird auf Tiefkühlfleisch beschränkt. Laut Auskunft der Kommission entspricht die Gesamtquote rund 4 % des EU-Verbrauchs von Schaf- und Ziegenfleisch. Diese Menge wird über einen Zeitraum von sieben Jahren ab Inkrafttreten des Abkommens schrittweise eingeführt, ein Drittel der Mengen von Beginn an. Diese Kontingente sollen ausschließlich für Fleisch von Schafen und Ziegen aus Weidehaltung gelten.
Die EU wird der politischen Einigung zufolge für Rohzuckerrohr ein Zollkontingent von 35.000 t im Jahr zollfrei zulassen. Diese Menge sollen laut Kommission weniger als 0,3 % des EU-Zuckerverbrauchs entsprechen. Auch für Milchprodukte aus Australien gibt es eine Reihe von Zollquoten. Diese liegen für Magermilchpulver bei 8.000 t, für Butter bei 5.000 t und für Molkenproteinkonzentrate bei 2.000 t im Jahr. Diese Mengen entsprechen nach Angaben der Kommission etwa 1,1 % des EU-Verbrauchs an Magermilchpulver und 0,25 % des EU-Verbrauchs an Butter.
Darüber hinaus enthält das Abkommen einen bilateralen Mechanismus, der es der EU ermöglicht, Maßnahmen zum Schutz empfindlicher europäischer Waren und ihrer Hersteller zu ergreifen. Die Schutzinstrumente würden dann greifen, wenn im Fall eines Anstiegs der Einfuhren aus Australien der EU-Markt unter zu starken Preisdruck geriete. Dafür soll es eine eigene EU-Verordnung geben. age
Skepsis bei europäischen und australischen Landwirten
Die politische Einigung Australiens und der Europäischen Union auf ein Handelsabkommen ist bei den europäischen Dachverbänden aus Land- und Agrarwirtschaft auf ein geteiltes Echo gestoßen. Die EU-Ausschüsse der Bauernverbände (Copa) und ländlichen Genossenschaften (Cogeca) sind unverändert skeptisch. In einer ersten Reaktion auf die Handelseinigung sprach die Dachorganisation von einer anhaltenden Negativserie für die europäische Landwirtschaft und äußerte „erhebliche Bedenken“, einmal mehr als Verhandlungsmasse in der EU-Strategie zur Sicherung umfassenderer Handels- und Politikziele zu dienen. Auf Widerstand stoßen bei Copa-Cogeca insbesondere die Zugeständnisse in besonders sensiblen Agrarsektoren, allen voran Rindfleisch, Schaffleisch und Zucker. Scharfe Kritik haben in einer ersten Reaktion auch australische Farmervertreter geübt. In einer Stellungnahme zeigte sich der Präsident des australischen Bauernverbandes (NFF), Hamish McIntyre, „tief enttäuscht“, dass die Verhandlungen ohne nennenswerte Verbesserungen des Marktzugangs für australische Agrarprodukte abgeschlossen worden seien, seit Australien die Verhandlungen zuletzt abgebrochen habe. McIntyre sieht in dem nun vorliegenden Ergebnis keine wesentlichen Verbesserungen für wichtige Agrarrohstoffe gegenüber dem, was die Regierung im Oktober 2023 zu Recht abgelehnt habe. age