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Die Mitgliedstaaten sind mit den von der EU-Kommission vorgeschlagenen Maßnahmen zum Schutz vor Marktverwerfungen als Folge des Mercosur-Abkommens vollständig zufrieden. Der Rat hat seine Position zum Verordnungsentwurf für den Trilog mit Europaparlament und Kommission am Mittwoch vergangener Woche verabschiedet und wird ohne Änderungswünsche in die Verhandlungen gehen.
Die Kommission hatte ihre Vorschläge erst am 8. Oktober präsentiert. Die Ratifizierung des Freihandelsabkommens wird von der geplanten Verordnung nicht berührt. Die Schutzmechanismen sollen es nach Inkrafttreten des Abkommens beispielsweise ermöglichen, den präferierten Marktzugang der südamerikanischen Staaten für sensible Agrarprodukte vorübergehend auszusetzen.
Sensible Produkte
Ausgeweitet werden soll dazu unter anderem die Marktüberwachung, um Risiken frühzeitig begegnen zu können. Den Mitgliedstaaten soll zudem die Möglichkeit eingeräumt werden, Untersuchungen zu negativen Auswirkungen von Importen aus dem Mercosur bei der Kommission zu beantragen. Drohen hohe Schäden für heimische Sektoren, sollen innerhalb von drei Wochen vorläufige Schutzmaßnahmen ergriffen werden können. Zu den sensiblen Produkten zählen unter anderem Rind- und Geflügelfleisch, Milchprodukte, Zucker und Ethanol.
Aus Sicht des Rates sind die Kommissionsvorschläge geeignet, den Schutz der heimischen Landwirte im Rahmen des Abkommens zu verbessern. Es werde sichergestellt, dass die Schutzklauseln schnell und effektiv greifen könnten, sollten ernsthafte Marktstörungen vorliegen oder drohen, heißt es. Sobald auch das Europaparlament seine Position für den Trilog festgelegt hat, können die Verhandlungen der EU-Gesetzgeber beginnen.
Sperrminorität fraglich
Aus der französischen Regierung heraus wird unterdessen weiter an einer Allianz gegen die Ratifizierung des Mercosur-Freihandelsabkommens gearbeitet. Ziel ist eine Sperrminorität für die Abstimmung im Rat. Landwirtschaftsministerin Annie Genevard hat im Wirtschaftsausschuss des Senats über den Stand der Dinge berichtet. Nach ihren Worten kann Frankreich auf die Unterstützung von Polen, Ungarn, Österreich und Belgien zählen. Als Wackelkandidaten stuft die Ministerin Irland und Rumänien ein. Auf Bukarest will sich Paris allem Anschein nach aber nicht zu sehr verlassen. Die Positionen der Mitgliedstaaten könnten sich von einem Tag auf den anderen ändern, zitierte Genevard sinngemäß ihren Kontakt im rumänischen Landwirtschaftsministerium. Mit der Unterstützung durch Italien ist laut der Ministerin wohl nicht mehr zu rechnen. Nicht mehr im Lager der Mercosur-Gegner verortet sie nach den jüngsten Wahlen die Niederlande.
Bei einer Abstimmung im Rat könnte eine Sperrminorität zustande kommen, sofern sowohl Irland als auch Rumänien gegen die Ratifizierung des Abkommens stimmen. Vor diesem Hintergrund unterstrich Genevard, aus welchem Grund sich Frankreich weiterhin auch konstruktiv in die Mercosur-Diskussionen einbringe. Wenn man das Vorhaben nicht verhindern könne, müssten zumindest die Auswirkungen begrenzt werden, sagte die Ministerin. Der Fokus der Regierung liege dabei auf Marktverwerfungen, Importstandards und Kontrollen. Staatspräsident Emmanuel Macron habe klargestellt, dass Frankreich ohne ausreichende Absicherung in diesen Bereichen dem Abkommen nicht zustimmen werde. Noch ist nach Genevards Worten in Paris aber keine Entscheidung gefallen, denn die Situation sei noch unklar. age
Mehr als 120 LandFrauen aus ganz Schleswig-Holstein haben sich Mitte November in der Stadthalle Neumünster zur diesjährigen Arbeitstagung des LandFrauenverbandes Schleswig-Holstein e. V. getroffen.
Im Mittelpunkt standen Fragen zur modernen Presse- und Öffentlichkeitsarbeit sowie zahlreiche verbandspolitische Themen.
Nach der Begrüßung durch LandFrauenpräsidentin Claudia Jürgensen startete die Tagung am Vormittag mit einem hochkarätig besetzten Medientalk unter dem Titel „Wie funktioniert Presse- und Öffentlichkeitsarbeit heute? Wie hat sich die Medienlandschaft in den letzten zehn Jahren verändert? Und was bedeutet das für die Pressearbeit von LandFrauenorts-, -kreis- und -landesverbänden?“.
Klare Botschaften, authentische Einblicke
Der LandFrauenverband hatte dazu Maike Teegen, Verlagsleiterin des Bauernblattes, sowie Andreas Schmidt, Leiter Zentrale Programmaufgaben beim NDR in Kiel, Martin Schulte, Chefreporter beim schleswig-holsteinischen Zeitungsverlag (shz), und den freien Journalisten und Agrarökonom Dr. Uwe Scheper eingeladen. Moderiert wurde die Gesprächsrunde von Meike von der Goltz, Presse- und Öffentlichkeitsreferentin des LandFrauenverbandes. In kurzen Impulsvorträgen schilderten die anwesenden Journalisten, wie stark sich der Berufsalltag und die Medienwelt seit der Digitalisierung verändert haben: Recherche erfolgt heute überwiegend digital, Social Media prägt die Geschwindigkeit und Erwartungshaltung in der Berichterstattung und gleichzeitig stiegen die Anforderungen an Glaubwürdigkeit, Transparenz und schnelle Reaktion, so der einstimmige Tenor seitens der Pressevertreter. Besonders wichtig, um sich in den Medien zu positionieren, sei es heutzutage für Verbände wie die LandFrauen, klare Botschaften aufzuzeigen und authentische Einblicke zu geben. Auch eine aktive Kommunikation über digitale Kanäle sei heutzutage ein Muss für eine gelungene Außendarstellung. Im Anschluss an die Talkrunde hatten die LandFrauen Gelegenheit, direkt mit den Journalisten ins Gespräch zu kommen und Fragen zu stellen. Der Austausch wurde intensiv genutzt und sorgte für lebhafte Diskussionen.
Die Arbeitstagung startete am Vormittag mit einem Medientalk, moderiert von Meike von der Goltz (stehend). Foto: Anette Störtenbecker
Zukunftsblick und Austausch
Am Nachmittag folgte das interne LandFrauenprogramm mit einem vielfältigen Mix aus Rückblick, Planung und Berichten. Dr. Gaby Brüssow-Harfmann stellte die Ergebnisauswertung der Zukunftskonferenz 2024 vor, die zuvor ausführlich und professionell von Dr. Judith Bühlmeier, Bildungsreferentin beim LandFrauenverband, ausgearbeitet wurde. Es ging weiter mit aktuellen Berichten aus dem Bundesverband, darunter das Projekt „Frauen.Vielfalt.Politik“. Die beiden Jungen LandFrauen Henrike Bleck (Kreisverband Plön) und Maria Sauer (Kreisverband RD/Eck) berichteten lebhaft und anschaulich über das bundesweite Netzwerktreffen der Jungen LandFrauen in Berlin. Weiter ging es mit der Jahresplanung 2026 des LandFrauenVerbandes (Infoblatt 2026 folgt) und wichtigen Informationen zu den neuen Ehrungs-Richtlinien für Mitglieder der Ortsvereine und Kreisverbände durch den Nachmittag.
LandFrauenpräsidentin Claudia Jürgensen hielt die Eröffnungsrede und freute sich über die rege Beteiligung an der Arbeitstagung.
Fotos (2): Meike von der Goltz
Die diesjährige Arbeitstagung zeigte wieder einmal eindrucksvoll, wie engagiert die LandFrauen im ganzen Land arbeiten – und wie wichtig der Dialog zwischen Ehrenamt, Verbandsebene und Medien geworden ist. Für alle war es wieder ein Tag voller Inspiration, konkreter Handlungsideen und neuer Perspektiven für die zukünftige Öffentlichkeitsarbeit und Verbandsentwicklung.
Ein winziger Schädling führt Deutschland vor. Die Schilf-Glasflügelzikade breitet sich rasant auf süddeutschen Feldern aus. Sie überträgt eine bakterielle Krankheit, die Kartoffeln, Zuckerrüben, Zwiebeln und Karotten zu „Gummi“ werden lässt. Hersteller von Kartoffelstärke und Rübenzucker schlagen Alarm. Dem Landwirtschaftsministerium zufolge hat die Zikade schon 2024 fast ein Fünftel der Zuckerrüben- und 8 % der Kartoffelflächen befallen. Und sie wandert nach Norden. Die sachsen-anhaltische Rübenregion Könnern hat sie bereits erobert.
Bauernverbandspräsident Joachim Rukwied sieht eine Bedrohung der Versorgungssicherheit. Landwirte fordern Insektizide. Diese gibt es in Frankreich und Südamerika. Doch hierzulande ist dies nur mit Notfallzulassung in einzelnen Bundesländern und bestimmten Zeitfenstern erlaubt. Die Zikade hält das nicht auf in ihrem Lauf.
Dem koordinierenden Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit liegen Anträge auf die Zulassung von Insektiziden vor. Doch Umweltverbände blockieren. Dort kommt auch der Ruf nach resistenten Pflanzen nicht gut an, vor allem nicht in der Geschwindigkeit, die es braucht, um die Zikade zu bremsen. Das geht nur mit Neuen Züchtungstechniken wie CrispR/Cas, die der EU-Freisetzungsrichtlinie für gentechnisch veränderte Organismen unterliegen.
Da befällt also ein Insekt die Felder wie in einem schlechten Science-Fiction-Film. Es wird auch Alarm geschlagen – aber nicht, um zu handeln. Während die Zikaden bei Kartoffeln und Zuckerrüben zu teils massiven Ertrags- und Qualitätsverlusten führen, hält man am Glauben fest, Ernährungssicherheit sei mit Moralpredigten zu verteidigen. Schlagworte ersetzen wissenschaftliche Debatten. Die Realität „da draußen“ interessiert nicht – Hauptsache, das eigene Gewissen bleibt unkontaminiert.
Wer den Pflanzenschutz verteufelt und gleichzeitig Regale voller heimischer, vor allem pflanzlicher Lebensmittel erwartet, der betreibt Selbsttäuschung im großen Stil. Gegen eine Insekteninvasion hilft keine Empörung über „Alzheimer-Pestizide“, wie der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) sie ins Schaufenster stellt. Was hilft, sind Forschung und Vernunft. Oder sollen Kartoffeln demnächst meditativ ihre Abwehrkräfte stärken? Hoffen wir einfach, dass die Zikaden Einsicht zeigen? Schützt das Placebo der Ideologie besser als ackerbauliche Maßnahmen?
Der Bundesrat hat am 21. November durch eine Änderung der GAP-Konditionalitäten-Verordnung die Bekämpfung des Schädlings erleichtert (siehe Seite 10). So kann in gefährdeten Regionen eine Schwarzbrache den Zikadenlarven die Nahrungsgrundlage entziehen. Der Agrarrat in Brüssel zeigt sich besorgt. Die EU-Kommission plant einem Leak zufolge weitreichende Änderungen, vor allem Beschleunigungen der Genehmigung und Anwendung von Pflanzenschutzmitteln. Ein politischer Befreiungsschlag gegenüber den mächtigen Umwelt-NGO?
Doch selbst wenn es so kommt, muss Landwirtschaftsminister Alois Rainer (CSU) in Berlin weiter dicke Bretter bohren. Das Umweltbundesamt hat ein Vetorecht bei möglichen Auswirkungen auf den Naturhaushalt und nutzt es weidlich. Im Norden kann man nur hoffen, dass die politische Einsicht schneller ist, als die Zikade wandern kann. Dem Minister möchte man zurufen: Lehr Sie Mores, Alois!
Die Informationen überschlagen sich: Deutschland drängt in Brüssel auf eine bessere Bekämpfung der Schilf-Glasflügelzikade. Umweltverbände klagen gegen befristete Zulassungen von Pflanzenschutzmitteln. Brüssel will an das Zulassungsverfahren heran.
Den EU-Agrarministern drückt beim Thema Pflanzenschutz mehr als nur ein Schuh. Beim jüngsten EU-Agrarrat hat eine Reihe von Landwirtschaftsministern auf den Rückgang an verfügbaren Pflanzenschutzmittelwirkstoffen hingewiesen. Auf die zunehmende Ausbreitung der Schilf-Glasflügelzikade blickt Deutschland besonders sorgenvoll. Für den Anbau von Kartoffeln, Zuckerrüben sowie verschiedener Wurzelgemüse sei das Insekt eine ernst zu nehmende Bedrohung. Die deutsche Delegation weist auf Schadensbilder hin, die Totalverlusten gleichkommen.
Wirksame Mittel
Aus Berliner Sicht werden als Gegenmaßnahme neben Schwarzbrachen über den Winter auch wirksame und vor allem verfügbare Pflanzenschutzmittel gebraucht. Die Bundesrepublik will in diesem Bereich mehr wissenschaftlichen Austausch zwischen den Mitgliedstaaten.
Einfache Notfallzulassungen
Italien pocht auf Vereinfachungen der Notfallzulassungen. Wenn ein Wirkstoff in einem Mitgliedstaat eine Notfallzulassung erhalten habe, müsse dies in anderen EU-Ländern eine Erleichterung zur Folge haben. Italien will so zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen: den kleiner werdenden Werkzeugkasten im Pflanzenschutz erweitern und zugleich drohende Wettbewerbsverzerrungen zwischen den EU-Ländern vermeiden.
EU-Papier geleakt
Währenddessen wurde der Entwurf eines Vereinfachungspakets geleakt. Demnach könnte die EU-Kommission im Rahmen eines weiteren Omnibuspakets vorschlagen, Zulassungen für Pflanzenschutzmittel EU-weit unbegrenzt zu erteilen. Ausnahmen sollen nur für besonders besorgniserregende Wirkstoffe gelten.
Große Erleichterungen soll es für biologische Pflanzenschutzmittel geben. Auch im Futtermittelrecht werden Vereinfachungen angepeilt. Die Verfahren zur Genehmigung neuer Wirkstoffe im chemischen Pflanzenschutz sollen effizienter gestaltet werden. Die Zulassungen sollen „unbegrenzte Gültigkeit“ erhalten, sofern es sich nicht um Wirkstoffe mit einem hohen Risiko handelt.
Reibungslosere Zulassung
Die Mitgliedstaaten sollen dem Leak zufolge aufgefordert werden, Ressourcen für die Bewertung neuer Wirkstoffe freizusetzen, damit die Zulassungsverfahren künftig reibungsloser ablaufen. Des Weiteren sollen die Kriterien zur Identifizierung von Wirkstoffen mit geringem Risiko vereinfacht werden. Ermöglicht werden soll, Genehmigungen auch nachträglich zu beantragen. Das soll entsprechende Produkte schneller in den Markt bringen.
GVO: Weniger Regulierung
Dem Dokument zufolge sollen Vorschriften für Lebens- und Futtermittel aus gentechnisch veränderten Organismen (GVO) präzisiert werden. Produkte ohne lebende Zellen von GVO sollen von der Regulierung ausgeschlossen werden. Die Genehmigung von Futtermittelzusätzen soll für unbegrenzte Zeit gelten, mit Ausnahme bestimmter Risikokategorien.
Klage gewonnen
Zugleich muss sich die EU-Kommission mit der Verlängerung der Zulassungen für die Pflanzenschutzmittelwirkstoffe Glyphosat, Boscalid und Dimoxystrobin befassen. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden. Geklagt hatten dazu mehrere Nichtregierungsorganisationen (NGO).
Der EuGH stellt darüber hinaus fest, dass die Verlängerung der Genehmigung eines Wirkstoffes vorläufiger Natur sei. Die Bewertung müsse im Hinblick auf die Umstände des Einzelfalls vorgenommen werden. Hinsichtlich der Dauer der Verlängerung heißt es, diese müsse dem für das Verfahren erforderlichen Zeitraum entsprechen. Der bisherige Ansatz der EU-Kommission, kürzere und bei Bedarf mehrmalige Verlängerungen vorzunehmen, verstößt dem EuGH zufolge gegen Unionsrecht.
Befristete Zulassungen
Bei der Erneuerung einer Zulassung sieht die EU die Möglichkeit einer befristeten Verlängerung vor, wenn die Bewertung des Erneuerungsantrags nicht rechtzeitig vor Ablauf der noch geltenden Zulassung abgeschlossen werden kann und die Gründe dafür nicht in der Verantwortung des Antragstellers liegen. In der Praxis führt das dazu, dass für verschiedene Wirkstoffe immer wieder und teils über längere Zeiträume befristete Zulassungsverlängerungen von der Kommission erlassen werden.
Daten unvollständig
Die Umweltorganisationen gehen davon aus, dass die EU-Kommission ihre Zulassungspraxis nun ändern wird. Das Urteil schiebe den Verzögerungstaktiken der Pflanzenschutzindustrie einen Riegel vor, erklärte Hans Muilerman, Senior Chemicals Officer PAN Europe. Nach seinen Worten ist es gängig, dass Hersteller unvollständige Daten einreichen, um Verfahren in die Länge zu ziehen und Wirkstoffe im Markt zu halten.
Für die NGO könnte das Leak aus der EU-Kommission zeitlich nicht ungünstiger kommen.
Das Zoologische Museum in Kiel birgt viele Sehenswürdigkeiten und Überraschungen; in diesem Jahr feierte man das 250-jährige Bestehen dieser Institution.
Ein wenig versteckt in der Hegewischstraße 3 liegend – schräg gegenüber befindet sich die Universitäts-Augenklinik – ist das Museum eine Institution der Christian-Albrechts-Universität (CAU). Bedeutende Naturwissenschaftler haben am Zoologischen Museum gewirkt. Im Jahr 1775 wurde der in Tønder geborene Zoologe Johann Christian Fabricius (1745-1840) als Professor für Oeconomie, Cameralwissenschaften und Naturhistorie an die Kieler Universität berufen – dies gilt als eigentliches Gründungsjahr des Naturkundemuseums, auch wenn Johann Daniel Major bereits 1674 zarte Anfänge, wohl noch in Form einer Kunst- und Wunderkammer, gelegt hat. Major gehörte zu den Gründungsprofessoren der CAU, die seit 1665 besteht.
Blick auf das Gebäude Foto: Imme Feldmann
J. C. Fabricius, dessen Lehrer Carl von Linné war, brachte 1775 seine Privatsammlung mit nach Kiel, die zu jener Zeit allein 10.000 Insekten enthielt, dazu eine Conchylien-Sammlung (Schalen von Weichtieren wie Schnecken, Muscheln et cetera), Minerale, Hölzer, Urnen, Kleidungsstücke aus der Südsee sowie die botanischen Sammlungen von Johann Reinhold Forster, der an James Cooks zweiter Weltumseglung (1772-1775) teilgenommen hatte. Mit diesen Namen wird bereits angezeigt, dass man sich fortan auf Augenhöhe mit Entwicklungen innerhalb der internationalen Wissenschaft befand. Fabricius reiste viel und war in Europa gut vernetzt. Vom Autor Robert Huxley wird er in eine Reihe mit Aristoteles, Maria Sybilla Merian, Carl von Linné, Alexander von Humboldt und Charles Darwin gestellt. Er gilt als Pionier der Insektenkunde (Entomologie). Heute zählen die Mollusken- (Weichtier-) Sammlungen mit ihren 400.000 Objekten zu den größten des Kieler Museums; Schnecken, Muscheln, Kahnfüßer und Tintenfische gehören zu den Mollusken.
Käfer aus vielen Ländern sind in der Sammlung des Museums vertreten. Die Sammlungen dokumentieren die Dynamik des Wandels in der Biosphäre. Foto: Imme Feldmann
Geschätzte 80.000 Exemplare umfassen die Schmetterlingssammlungen. Zu den Schwerpunkten gehört die Sammlung europäischer Kleinschmetterlinge, die eine deutschlandweit beachtete Referenzsammlung darstellt. Ebenfalls ist eine große Sammlung von Käfern zusammengetragen worden. „Die Bedeutung der Sammlungen liegt in ihrer Archivfunktion. Sie dokumentieren die Dynamik des Wandels in der Biosphäre und bewahren insbesondere die Belege für eine Veränderung der Artenvielfalt (Biodiversität)“, lautet dazu ein Text auf einer Informationstafel.
Charismatischer Nachfolger
Befand sich die Sammlung von Fabricius in sehr provisorischem Rahmen im Universitätsgebäude, so konnte sie durch Bemühungen des Nach-Nachfolgers Wilhelm Behn ab 1839 im Warleberger Hof gezeigt werden. Dem nächsten Leiter, dem charismatischen Karl August Möbius, kommt das Verdienst zu, dass 1881 ein vollkommen neuartiges Museums- und Institutsgebäude eröffnet werden konnte – der noch heute genutzte Bau in der Hegewischstraße 3. Zusammen mit den bedeutenden Berliner Architekten Martin Gropius und Heino Schmieden entwickelte Möbius ein Museumsgebäude, das erstmals zwischen einer Schauhalle für die öffentliche Wissenspräsentation und nichtöffentlichen Sammlungs- und Forschungsbereichen differenzierte. Dies Museum wurde beispielgebend für die weitere Entwicklung der naturhistorischen Museen, auch desjenigen in Berlin.
Karl August Möbius, porträtiert von E. W. Hildebrand Foto: Imme Feldmann
Die auch heute noch beeindruckende Schauhalle wird dominiert von einem großen Blauwal-Skelett. Gezeigt wird das Präparat einer jungen Walkuh von 13 m Länge, die im Juni 1881 am Liinsand, einer Sandbank zwischen Sylt und Amrum, gestrandet und verendet ist. Blauwale sind Bartenwale und die größten Tiere der Erde – sie können bis zu 33,5 m lang werden. Ihre Stimme ist die tiefste aller Wale. Wale stecken voller Superlative und sind eine der faszinierendsten Tiergruppen überhaupt. Nach Schleswig-Holstein, dem Land zwischen den Meeren (das früher auch im Walfang eine Rolle spielte), sind Großwale immer wieder als Gelegenheits- oder Irrgäste gekommen. Einheimisch ist nur der Kleine Tümmler oder Schweinswal.
Die Forschung zur Evolution der Wale konnte um die Jahrtausendwende durch neue Funde präzisiert werden – dies wird auf Schautafeln im Museum auf spannende Weise verdeutlicht.
Dass Flusspferde nähere Verwandte der Wale sind, war schon länger bekannt. Der Ursprung der großen Meeressäuger liegt im Reich der Paarhufer, dazu zählen Schweine, Rinder, Hirsche, Kamele und Giraffen. Vor 50 Millionen Jahren begann der Gang einiger Landwirbeltiere zurück ins Wasser. Vor etwa 25 Jahren stießen Forscher in Pakistan auf die Pakicetiden, längst ausgestorbene Tiere, die an Wasserlöchern Jagd auf Beute machten und dem heutigen Hirschferkel ähneln. Sie, insbesondere Indohyus, wandten sich Schritt für Schritt immer mehr dem nassen Element zu; man vergleicht diesen Fund mit dem des Archaeopteryx, der Übergangsform zwischen Dinosauriern und Vögeln.
Aktuelle Forschungsthemen
In Zusammenarbeit mit dem Exzellenzcluster „Ozean der Zukunft“ (Wissenschaftler des Geomar Helmholtz-Zentrums für Ozeanforschung Kiel und CAU-Wissenschaftler sowie weitere Fachleute arbeiten hier zusammen) werden seit 2011 im ersten Stock des Zoologischen Museums auf rund 70 m2 aktuelle Forschungsthemen präsentiert. Themen sind zum Beispiel der Tiefseeboden, Ozeanbeobachtung, Müll im Meer sowie der Lebensraum Tiefsee. Unter anderem stößt man auf das Präparat eines Riesen-Tintenfischs – die Augen dieser wirbellosen Tiere können so groß wie Fußbälle werden.
Die in Regenwäldern Südostasiens und Afrikas lebenden Hirschferkel sind die ursprünglichsten der heute lebenden Widerkäuer; vom Körperbau und der Lebensweise ähneln sie den ausgestorbenen Urvorfahren der Wale Foto: Imme FeldmannDie beiden Exemplare des Großen Ameisenbärs stammen aus dem Zoologischen Garten Hamburg, der 1863 auf Initiative u.a. von K. A. Möbius eröffnet wurde; seit 1881 befinden sich die Präparate in Kiel Foto: Imme FeldmannDie Wisentkuh stammt aus der letzten, 1921 in Polen gefundenen Herde. Mittlerweile gibt es Nachzüchtungen. Foto: Imme FeldmannDiese großen Schildkröten sind im 1. Stock des Museums zu finden Foto: Imme Feldmann
Der Ausschuss für Bedarfsnormen der Gesellschaft für Ernährungsphysiologie hat in jüngster Zeit das bisher in Deutschland angewandte und gültige Futterbewertungssystem (GfE 2001) auf Aktualität hin überprüft. Grund hierfür war eine Auswertung zahlreicher Fütterungsversuche mit Rindern verschiedener Rassen, unterschiedlichen Alters und unterschiedlicher Laktationsstadien, vor allem aus Arbeiten am Agricultural Research Institute of Northern Ireland von Yan et al. 1997, Agnew and Yan 2000, Agnew et al. 2003, Yan et al. 2006 und Dong et al. 2015. Wir sehen genauer hin.
Bei der Auswertung dieser Datenbasis (Daten von 1997 bis 2015) stellten sich in Bezug auf den Energiebedarf von Milchkühen zwei grundsätzlich neue Aspekte heraus.
1. Der Energie-Erhaltungsbedarf von Kühen, die auf eine hohe Milchleistung selektiert wurden, ist höher als bei den derzeit angewandten Versorgungsempfehlungen unterstellt. Dies betrifft Milchkühe der Milchrassen und der Zweinutzungsrassen, weil sie einen höheren Grundumsatz haben als bisher (nach GfE, 2001) angenommen. Das betrifft nicht Kühe von Mastrassen.
So wird nun mit einem Erhaltungsbedarf, genauer gesagt, mit einem „leistungsunabhängigen Energiebedarf“ von 0,64 MJ umsetzbare Energie (ME)/kg0,75 gerechnet und nicht mehr, wie bisher, mit 0,49 MJ Nettoenergielaktation (NEL)/kg0,75. Eine zum Beispiel 700 kg schwere Kuh hat somit einen Energieerhaltungsbedarf von 87 MJ ME. Nach bisherigen Annahmen lag dieser Wert bei 40 MJ NEL, was 67 MJ ME entsprechen würde.
2. Der zweite neue Aspekt betrifft den Teilwirkungsgrad, also die Umsetzung der Energie in Milch. Nach neuer Datengrundlage wird hierfür nun nicht mehr von 60 % ausgegangen, sondern von 66 %. „Die durch Züchtung erreichte höhere Leistung bei gleicher Energieaufnahme beruht nicht auf einer effizienteren Verwertung, sondern auf einer stärkeren Priorisierung der Milchleistung gegenüber dem Erhalt oder Aufbau von Körpersubstanz“, so Agnew und Yan (2000).
Somit ist der Leistungsbedarf für 1 kg ECM (Energiegehalt der Milch = 38,5 * g Fett + 24,2 * g Eiweiß * 16,5 * g Laktose = 3,15 MJ/kg ECM) 3,15, dividiert durch 0,66, demnach 4,77 MJ (gerundet: 4,8 MJ) (GfE 2023).
Dieser Teilwirkungsgrad für die Verwertung der umsetzbaren Energie (ME) in Milch ist mit 0,66 sehr konstant und unabhängig von der Rationszusammensetzung, dem Leistungsniveau und dem Genotyp.
Diese beiden wesentlichen Erkenntnisse waren hauptsächlich für die grundlegende Überarbeitung der bisherigen Versorgungsempfehlungen verantwortlich.
„Zurück“ zur umsetzbaren Bruttoenergie
Grundsätzlich haben die energetische Futterbewertung und die Bedarfsbestimmung beide die Aufgabe, die Energieverluste von der Aufnahme über das Futter bis hin zum Produkt (zum Beispiel Milch) abzuschätzen.
Jedes Futtermittel enthält eine bestimmte Menge an Bruttoenergie. Dies ist die Wärmeenergie bei vollständiger Verbrennung (freigesetzte Wärme im Bombenkalorimeter). Sie ergibt sich aus den konkreten Gehalten an Fett, Eiweiß und Kohlenhydraten in jedem Futter- oder auch Nahrungsmittel.
Bruttoenergie im Futter (Brennwert) = 100 %
• 1 g Rohprotein (CP) = 23,6 kJ
• 1 g Rohfett (CL) = 39,8 kJ
• 1 g Stärke = 17,3 kJ
• 1 g Zucker = 16,0 kJ
• 1 g organischer Rest = 18,9 kJ
Diese in den Nährstoffen gespeicherte Energie kann das Tier jedoch nicht zu 100 % verdauen. Bei Kühen wird in der Regel mit 25 bis 30 % Energieverlusten über den Kot gerechnet. Weitere Energieverluste entstehen durch den Harn (zirka 3 %) und die vor allem bei der Pansenfermentation entstehenden Gärgase (Methan: 5 bis 7 %). Werden diese drei Verlustquellen – Kot-, Harn-, Methan-Energie – von der Bruttoenergie abgezogen, bleibt dem Tier die umsetzbare Energie (ME). Darüber hinaus entstehen Wärmeverluste bei der Energieverwertung in der Größenordnung von 33 % (Übersicht).
Diese Zusammenhänge und Vorgänge im Tier, die Verlustquellen und die Größenordnungen dieser Verluste sind lange bekannt. Auch ist das neue System nicht grundsätzlich verschieden zum alten System. Neu wird nun aber die Vorgehensweise zur Ermittlung der ME sein, die präzisere Bestimmung des Bedarfs der Milchkühe und die Tatsache, dass zwischen der Futterbewertung und der Bedarfsermittlung eine klare Trennung vollzogen wird.
Auch bisher wurde der Einfluss der Futteraufnahme auf die Verdaulichkeit, die entstehende Methan- und Harn-Energiemenge beim Bedarf für die Milchbildung berücksichtigt, und zwar mittels eines pauschalen Zuschlags. Neu wird jetzt sein, dass der Einfluss der Futteraufnahme auf die Verdaulichkeit und die Methan-Energiemenge jeweils separat geschätzt und dem energetischen Wert der Ration bei gegebener TM-Aufnahme zugerechnet werden. Die zu berücksichtigende Harn-Energiemenge ist hingegen nicht von der Höhe der Futteraufnahme abhängig, sondern von der Rohproteinaufnahme.
Dreistufiges Verfahren zur ME-Berechnung
Die neue Berechnung der ME erfolgt konsequent über die Bruttoenergie (GE) und die verdauliche Energie (DE) und zwar auf Grundlage des dreistufigen Verfahrens mit drei biologischen Größen:
1. Verdaulichkeit der Energie (ED): Verdaulichkeit der organischen Masse (OMD, %) minus ED (%) = 3,3 %
Mit steigender Futteraufnahme erhöht sich die Passagerate des Futters. Dadurch verringert sich dessen Verweildauer im Verdauungstrakt, was letztlich mit einer geringeren Verdaulichkeit verbunden ist. Gleichzeitig wird damit aber auch weniger Methan pro Kilo verdauter organischer Masse gebildet. Da sich diese beiden Aspekte kompensieren (können), bleibt der Gehalt an umsetzbarer Energie bis zu einer gewissen Futteraufnahme weitgehend konstant. Anhand der Tabelle 1 wird dieses deutlich.
Das sogenannte Futteraufnahmeniveau (FAN) orientiert sich an der für die Deckung des Energie- und Nährstoff-Erhaltungsbedarfs in etwa notwendigen Futteraufnahme. So wird davon ausgegangen, dass dieses Futteraufnahmeniveau 1 (FAN1) einem täglichen TM-Verzehr von 50 g/kg metabolischer Körpermasse (LM0,75) entspricht.
Eine zum Beispiel 700 kg schwere Kuh (= 136 kg LM0,75) müsste für die Deckung ihres Erhaltungsbedarfs eine Futteraufnahme von 6,8 kg TM realisieren. Wenn sie nun eine Futteraufnahme von 20,5 kg TM hat, entspräche dieses einem Futteraufnahmeniveau von 3,0 (20,5/6,8 = 3,0). Bei einer Futteraufnahme von 24 kg TM wäre es eine FAN von 3,5 (24/6,8 = 3,5).
Wenn nun beispielhaft die Futterration zu 75 % verdaulich wäre (also eine Verdaulichkeit der organischen Masse von 75 % hätte), entspräche diese Verdaulichkeit einem Energiegehalt von 11,7 MJ ME/kg OM, und zwar bei einem FAN von 1. Dieselbe Ration würde bei der oben genannten ersten Kuh mit einer Futteraufnahme von 20,5 und folglich einem FAN von 3,0 einen Energiegehalt von 11,5 MJ ME/kg OM aufweisen. Bei der zweitgenannten Kuh mit der höheren Futteraufnahme von 24 kg TM, welche einem FAN von 3,5 entspricht, hätte dieselbe Futterration dann „nur“ noch einen Energiegehalt von 11,3 MJ ME/kg OM.
Alle in Analysenprotokollen oder Tabellenwerken ausgewiesenen Energiegehalte von jeglichen Futtermitteln, ob Silagen oder Kraftfuttermischungen, gelten immer für das FAN 1. Diese eben dargestellten Veränderungen des Energiegehaltes mit unterschiedlicher Höhe der Futteraufnahme und damit der erzielbaren Leistung aus einer Futterration werden zukünftig bei der Rationsberechnung berücksichtigt. Somit hat die Höhe der Futteraufnahme einen großen Einfluss auf die Verdaulichkeit und folglich auf die Ausbeute an ME eines gefressenen Futtermittels beziehungsweise der Ration und ebenfalls an verdaulichem Protein im Dünndarm.
Berechnung des Energieerhaltungsbedarfs
Wie eingangs bereits geschrieben, wird nun mit einem Energieerhaltungsbedarf einer laktierenden Kuh von 0,64 MJ ME/kg0,75 gerechnet. Das wären zum Beispiel bei einer 700 kg schweren Kuh 87 MJ ME (700 kg = 136 kg0,75; 136*0,64 = 87 MJ ME). Bei trockenstehenden Kühen wird mit einem Energieerhaltungsbedarf von 0,50 MJ ME/kg0,75 gerechnet.
Der Leistungsbedarf für die Milcherzeugung richtet sich nach wie vor nach den Inhaltstoffen in der Milch. 1 kg ECM mit 4 % Fett, 3,4 % Eiweiß und 4,8 % Laktose hat somit einen Energiegehalt von 3,15 MJ. Bei einer Verwertung der ME für die Milchbildung, die nun mit 66 % angegeben wird (Verwertungsfaktor der ME für die Milchbildung: 0,66) errechnet sich folglich ein Leistungsbedarf von 4,8 MJ ME für 1 kg ECM.
Aus dem Erhaltungs- und Leistungsbedarf ergibt sich dann der Gesamtenergiebedarf. Dieser ist bei schwereren Rassen beziehungsweise Tieren (zirka 750 kg LM) im Bereich zwischen 30 und 35 kg Milch und bei etwas leichteren Tieren (zirka 650 kg LM) im Bereich zwischen 25 und 30 kg nach den neuen und alten Bedarfsempfehlungen etwa gleich groß. In diesem Bereich kompensieren sich die gegenläufigen Effekte des Erhaltungs- und Leistungsbedarfs (nach neueren Erkenntnissen wird ein höherer Erhaltungsbedarf bei laktierenden Milchkühen angenommen und eine höhere Verwertung der ME für die Milchbildung).
Eiweißbewertung
Das Konzept des neuen Proteinbewertungssystems nach GfE (2023) unterscheidet sich maßgeblich vom Proteinbewertungssystem nach GfE (2001).
Die bisherige Proteinbewertung mit dem zentralen Merkmal nXP weist letztlich drei Kritikpunkte auf. Sie unterstellte konstante Werte für den Aminosäurengehalt im nXP (mit 73 %), für die Absorbierbarkeit dieser Aminosäuren (mit 85 %) und für die Verwertung dieser absorbierten Aminosäuren (mit 75 %). Auf Basis dieser unterstellten konstanten Faktoren ergab sich, dass der nXP-Bedarf einer Kuh 2,1-mal so hoch sein musste wie der eigentliche Nettobedarf an Eiweiß beziehungsweise Aminosäuren.
Die Verdaulichkeit und Absorbierbarkeit des Proteins beziehungsweise der Aminosäuren sind aber keine festen Größen, sondern, ebenfalls wie bei der Energie, abhängig von der Passagegeschwindigkeit, also von der Höhe der Futteraufnahme.
Im neuen Proteinbewertungssystem wird nun richtigerweise berücksichtigt, dass die Aminosäurengehalte im Mikrobenprotein und im UDP und auch die Dünndarmverdaulichkeit des Proteins variabel sind. Damit einhergehend wird die Proteinbewertung zukünftig auf dem dünndarmverdaulichen Protein (sidP: small intestinal digestible Protein) basieren und nicht mehr auf dem nXP. Das sidP ist die Summe des im Dünndarm verdaulichen Aminosäuren-Stickstoffs x 6,25.
Auch werden nun die Rohproteinverluste im Zuge der Verdauung im Dünndarm bei der Futterbewertung berücksichtigt. Im nXP-System wurden diese Verluste bei der Ermittlung des nXP-Bedarfs der Milchkuh einkalkuliert. Neu wird ebenfalls sein, dass auf Basis konkreter Aminosäuren (sidAA: small intestinal digestible Amino Acid; erst einmal Methionin und Lysin) bilanziert werden kann.
Sowohl als „alte“ nXP als auch das „neue“ sidP setzen sich aus dem mikrobiellen Rohprotein (MCP) und dem UDP zusammen. Aber bei der Ermittlung des sidP werden Verdauungsvorgänge im Tier wesentlich exakter berücksichtigt als im nXP-System.
Die Ermittlung des mikrobiellen Rohproteins (MCP) erfolgt auf der Grundlage der verdaulichen organischen Masse (DOM) der Futtermittel beziehungsweise einer Ration. Je höher die DOM ist, umso mehr MCP kann gebildet werden.
Für die Ermittlung des UDP-Anteils im Futtermittel beziehungsweise einer Ration sind die Abbaueigenschaften im Pansen ausschlaggebend. Auch hierfür sind die Futteraufnahme und folglich Passagerate des Futters relevant. Je höher die Futteraufnahme ist, desto kürzer ist die Verweilzeit des Futters im Pansen und desto niedriger demnach der Rohprotein-Abbau im Pansen. Folglich sinkt der Anteil des im Pansen abgebauten Rohproteins (RDP, ruminal degraded protein) am gesamten CP des Futtermittels beziehungsweise der Ration und steigt der UDP-Anteil.
Um diese Zusammenhänge zukünftig zu berücksichtigen, sind folgende Parameter des ruminalen Eiweißabbaus notwendig:
• schnell im Pansen abbaubare Fraktion, a
• potenziell im Pansen abbaubare Fraktion, b
• Abbaurate von b
• Verzögerungszeit des Abbaus im Pansen, lag
• Passagerate, k
Außerdem beeinflusst der Umfang der Futteraufnahme auch die Menge an mikrobiellem Protein (MCP). So nimmt bei hohen Futteraufnahmen über 22 kg TM die MCP-Bildung pro Kilogramm DOM zu.
Die wesentliche Änderung bei den neuen Rationsberechnungen für Milchkühe ist die konkrete Berücksichtigung des Futteraufnahmeniveaus, sowohl für die Energielieferung der Ration als auch für die daraus gebildete Menge an Mikrobenprotein und für das UDP.
Futtermittelanalyse und Tabellenwerte
Bezüglich der neuen Energiebewertung ändert sich am Analysenprotokoll wenig, da auch in der Vergangenheit neben dem Gehalt an NEL immer auch der Gehalt an ME ausgewiesen wurde, nur dass der „neue“ ME-Gehalt nicht identisch und gleichzusetzen ist mit dem „alten“ ME-Gehalt. Namhafte Labore werden, zumindest für eine gewisse Zeit, sowohl die „alten“ als auch die „neuen“ Werte parallel ausweisen. Neu hinzu kommt die Ausweisung des Gehaltes an Bruttoenergie.
Für die neue Proteinbewertung werden die Gehalte an Rohprotein (CP), Aminosäuren und organischer Masse (OM) benötigt. Die Bestimmung der Verdaulichkeit der organischen Masse (OMD) ist eine bereits etablierte Analysenmethode in den Futtermittellaboren, da dieser Wert ebenfalls bei der bisherigen Energieschätzung benötigt wurde.
Weiterhin werden nun die Abbauparameter des CP-Abbaus im Pansen, die Verdaulichkeit des UDP und der im Pansen nicht abgebauten Aminosäuren (UDAA) benötigt. Dies ist aber nur mit aufwendigen und teuren Analysemethoden ermittelbar und daher derzeit nicht breitflächig etabliert. Insofern sind für diese Parameter erst einmal Futterwerttabellen notwendig.
Bei gleicher Rationszusammensetzung, aber unterschiedlicher Futteraufnahme werden demnach auch unterschiedliche ME-Gehalte und sidP- beziehungsweise sidAA-Konzentrationen angewendet.
Bei der Eiweißversorgung verändern sich bis zu einem FAN 3,4 die sidP-Gehalte einer Ration bei steigender Futteraufnahme nur unwesentlich, bei höherer Futteraufnahme steigt die sidP-Konzentration mit zunehmender Futteraufnahme aufgrund der höheren mikrobiellen Proteinsynthese im Pansen deutlich an.
Bedarfsmengen und notwendige Gehalte
Die Tabelle 2 zeigt die Bedarfsmengen an Energie (ME) und Eiweiß (sidP) sowie die sich bei den dargestellten Futteraufnahmen daraus ergebenden Gehalte in den Rationen für Milchkühe.
An dieser Stelle soll nochmals erwähnt werden, dass Tiere grundsätzlich keinen Bedarf an bestimmten Inhaltsstoffkonzentrationen in den Rationen haben, sondern immer einen entsprechenden Mengenbedarf. Die dann mit den Rationen ausgewiesenen Gehaltswerte ergeben sich stets aufgrund der dabei unterstellten Futteraufnahme. Hierfür und für eine hohe Futter- und Nährstoff-Effizienz ist also die Kenntnis der tatsächlichen Futteraufnahme der Herde beziehungsweise der Tiergruppen zwingend notwendig.
Fazit
Mit der Erarbeitung und Anwendung der neuen Versorgungsempfehlungen für Milchkühe verbindet sich der Gedanke, eine bessere Vorhersage der Leistung mit der entsprechenden Fütterung treffen zu können sowie die Kühe noch näher an ihrem tatsächlichen Bedarf und damit effizienter zu füttern.
Auch wenn vielfach als Ziel für die Einführung dieser neuen Versorgungsempfehlungen der Herbst 2025 genannt wurde, so bedeutet dies vielmehr, dass ab Herbst/Winter 2025 die Hilfsmittel und Werkzeuge, wie Analysen und Rationsberechnungsprogramme, verfügbar sind, um Schritt für Schritt in die Umsetzung gehen und Erfahrungen sammeln zu können.
Wie begeistert man Kinder und Jugendliche für Landwirtschaft? Indem man sie sie erleben lässt. Genau darum ging es bei einer besonderen Lehrerfortbildung im Lehr- und Versuchszentrum Futterkamp der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein. Interessierte Lehrkräfte kamen Anfang November zusammen, um zu erfahren, wie moderne Milchviehhaltung funktioniert – und wie sich der Bauernhof als Lernort sinnvoll in den Unterricht einbinden lässt.
Angeboten wurde die Veranstaltung in Kooperation mit dem Netzwerk Fokus Tierwohl und dem Projekt „Schulklassen auf dem Bauernhof“.
Landwirtschaft zum Anfassen
Den Auftakt gestaltete Lisa Höper, Projektreferentin im AgriSkills Lab. Sie stellte stellvertretend für Christiane Wellensiek das Projekt „Schulklassen auf dem Bauernhof“ vor, das inzwischen zu einer festen Größe in Schleswig-Holstein geworden ist. Regelmäßig finden Befragungen unter den Lehrkräften statt, die mit ihren Klassen Lerneinheiten auf dem Bauernhof erlebt haben. Die Auswertungen des letzten Jahres zeigten, dass Lehrerinnen und Lehrer mit den Besuchen auf den Höfen sehr zufrieden gewesen sind und besonders das handlungsorientierte Lernen zu schätzen wissen. Jeder Betrieb, der eine entsprechende Fortbildung für Schulklassenbesuche auf dem Hof gemacht hat, kann über das Projekt pro Schulklassenbesuch einen Zuschuss von 100 € beantragen. Davon profitieren Betriebe und Schulen gleichermaßen.
Höper betonte, dass der Nutzen eines Besuchs auf dem Bauernhof für die Schülerinnen und Schüler immens sei: „Jeder Mensch lernt anders. Der eine muss etwas hören, der andere muss es sehen, wieder ein anderer muss darüber sprechen oder es anfassen. Das ist in der Schule nicht immer möglich. Auf dem Hof ergeben sich für alle Lerntypen zahlreiche Möglichkeiten. So können nicht nur landwirtschaftliche Themen erlebbar und verständlich vermittelt werden. Auch andere Inhalte aus dem Lehrplan können auf dem Hof ganz anders nachvollziehbar gemacht werden. Wie sieht eigentlich ein Meter, ein Quadratmeter oder ein Kubikmeter aus? Welche Formen findet man in einem Kuhstall? Und für die Bildung für nachhaltige Entwicklung ist der Bauernhof ohnehin ein Paradebeispiel.“
Lisa Höper spricht dabei aus persönlicher Erfahrung: Auf dem heimischen Betrieb empfängt sie selbst regelmäßig Schulklassen.
Für die Lehrkräfte war es der erste intensive Kontakt zur modernen Landwirtschaft. Entsprechend groß war das Interesse an Fragen rund um Tierwohl, Fütterung und Nachhaltigkeit.
Die Kälber als erster Berührungspunkt zum Tier erfreuten sich großer Beliebtheit bei den Lehrkräften.
Vom Kälberiglu bis zum Melkroboter
Im Fachvortrag von Lisa Höper ging es um die Praxis der Milchviehhaltung in Deutschland. Die Agrarwissenschaftlerin zeigte anhand konkreter Zahlen und Beispiele, wie sich Haltung, Fütterung und Zucht in den vergangenen Jahren verändert haben.
Bei einem anschließenden Rundgang durch die Futterkamper Milchviehställe mit dem Tierwohlmultiplikator Reiner Thomas bekamen die Teilnehmenden einen lebendigen Eindruck von modernen Haltungsformen, Melkrobotern und tiergerechtem Stallklima. Besonders beeindruckt zeigten sich die Lehrkräfte vom hohen technischen Niveau der Betriebe und dem Wissen, das hinter jeder Entscheidung steht – von der Fütterung bis zum Tierwohlmanagement.
Bauernhof als Klassenzimmer
Begleitend ging es in der Veranstaltung darum, wie Lehrerinnen und Lehrer das Erlebnis „Bauernhofbesuch“ in den Unterricht integrieren können. So zum Beispiel im Deutschunterricht mit Aufsätzen über den Besuch, in Mathematik mit Berechnungen rund um Futter- oder Flächenmengen oder im Sachkunde- und Biologieunterricht mit Themen wie Pflanzenwachstum, Jahreszeiten und deren Bedeutung für die Fütterung der Tiere. Dabei steht immer auch die Bildung für nachhaltige Entwicklung im Mittelpunkt: Kinder erleben, wie Tierwohl, Umwelt, Wirtschaft und Gesellschaft zusammenhängen – und dass verantwortungsvolles Handeln eine Grundlage auf jedem landwirtschaftlichen Betrieb ist.
Gemeinsam für mehr Verständnis
Für die teilnehmenden Lehrkräfte war der Tag ein voller Erfolg – und für die Landwirtschaft ein starkes Stück Bildungsarbeit. Jeder Hofbesuch einer Schulklasse, jede Begegnung zwischen Kindern und Tieren trägt dazu bei, Landwirtschaft begreifbar zu machen.
Oder, wie es eine Lehrerin zum Abschluss formulierte: „Nach diesem Tag weiß ich, wie viel Fachwissen und Verantwortung hinter einem Glas Milch steckt. Das möchte ich meinen Schülern unbedingt weitergeben.“
Fazit
Mit Veranstaltungen wie dieser wird klar: Wenn Kinder verstehen, welcher Kreislauf hinter einem Glas Milch steckt (Gras, Kuh, Mist, Dünger, Gras …), dann ist Bildungsarbeit gelungen – Landwirtschaft zum Anfassen, Mitmachen und Verstehen.
Wiederholungen dieser Veranstaltung sind bereits in Planung und können gern angefragt werden.
Die Veranstaltung konnte durch die Förderung des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat sowie des Landesministeriums für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur kostenfrei angeboten werden.
Witterungsbedingt reichen Qualität und Menge der Getreideernte eines Lieferanten nicht aus, um den Verpflichtungen aus einem Vertrag nachzukommen. Wie sollen Betroffene mit dieser Situation umgehen?
Ein Landwirt hat Lieferverträge mit seinem Getreidehändler und kann diese aber nicht erfüllen. Der Händler besteht jedoch auf die Lieferung. Ersatzweise verlangt er einen finanziellen Ausgleich. Was kann der Landwirt tun? Welche Forderungen darf der Getreidehändler überhaupt stellen?
Eine Regenflut hat Qualität und Erträge stark beeinträchtigt. Für den Landwirt bedeutet dies, vor allem bei geringen Getreidepreisen, erhebliche finanzielle Verluste. Schwierig wird es, wenn Schadenersatzforderungen des Getreidehändlers hinzukommen. Das kann vor allem bei Vorkontrakten dazu führen, dass die Qualität und Menge der eigenen Ernte nicht ausreichen, um die vertraglich vereinbarten Lieferverpflichtungen zu erfüllen. Je nach Vertragsgestaltung kann die Lieferpflicht des Landwirts unabhängig vom Ernteergebnis bestehen. Der Käufer ist dann berechtigt, vom Landwirt die Lieferung der vereinbarten Menge an Getreide in der vereinbarten Lieferqualität zu verlangen. Ansprüche der Getreidehändler lassen sich nur in Ausnahmefällen abwehren.
Landhändler kann Abnahme nicht verweigern
Der rechtliche Rahmen für Ein– und Verkäufe ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Die Einheitsbedingungen im deutschen Getreidehandel (EHB) sind dagegen allgemeine Geschäftsbedingungen, die zum Teil erheblich (zum Beispiel Verkürzung von Fristen) von sonst geltenden Rechtsregeln abweichen und nur dann gelten, wenn sie ausdrücklich vereinbart werden. Umso wichtiger ist es für Landwirte, Menge und Qualität des Getreides bei Lieferungen an den Händler zeitnah zu prüfen. Der Landhändler ist nach § 34 EHB berechtigt, lediglich den Minderwert zu vergüten, wenn das gelieferte Getreide nicht die zuvor vereinbarten Qualitätsstandards erreicht. Die Höhe der Abschläge richtet sich nach den im Kaufvertrag getroffenen Vereinbarungen. Fehlen derartige Abmachungen, entscheidet in der Regel ein Schiedsgericht. Landwirte sollten daher direkt bei Vertragsabschluss entsprechende Regelungen mit in den Liefervertrag aufnehmen. Bei Abweichungen von besonders vereinbarten Qualitätsmerkmalen ist der Landhändler zur Beanstandung berechtigt. Gemäß § 32 Nummer 4 EHB entbindet ihn die Beanstandung jedoch nicht davon, die Ware auch abzunehmen und vertragsgemäß zu bezahlen. Bei Qualitätsmängeln des Getreides kann der Händler die Abnahme nach § 32 a EHB nur verweigern, wenn gesetzlich festgelegte absolute Höchstgehalte überschritten werden.
Hat der Landwirt einen großen Minderertrag und beruft sich auf höhere Gewalt in Form von übermäßigen Regenfällen und sogar auf Überflutungen der Felder, dann bieten die EHB folgende Möglichkeiten: Der Vertrag oder dessen unerfüllter Teil wäre nach § 20 Nummer 1 EHB aufgehoben, wenn der Landwirt nach Abschluss des Vertrages an dessen Erfüllung durch höhere Gewalt verhindert ist, sagen Juristen. Dabei ist zu beachten, dass der Landwirt den Händler unverzüglich von dem Ereignis in Kenntnis setzen muss, anderenfalls kann er sich nicht mehr auf höhere Gewalt berufen.
Fakt ist aber: Landwirte können sich in der Praxis oft nicht mit Erfolg auf höhere Gewalt nach § 20 EHB berufen, wenn sie aufgrund witterungsbedingter Umstände die vereinbarten Lieferungen nicht, nicht vollständig oder nicht in der geforderten Qualität erbringen können. Der Grund: Landwirte schließen oft Monate vor der Ernte Lieferkontrakte ab. Gegenstand dieser Lieferkontrakte sind fast ausnahmslos sogenannte Gattungsschulden ohne Beschränkung auf bestimmte festgelegte Herkunftsgebiete. Das bedeutet, dass der Landwirt auch dann liefern muss, wenn er auf seinen Feldern gar keine oder nur eine sehr geringere Menge erntet. In dem Fall muss er entweder teuer Getreide zukaufen, um den Vertrag zu erfüllen, oder er muss für den Ausfall der Lieferung Schadenersatz leisten. Die von Schiedsgerichten, aber auch von ordentlichen Gerichten wiederholte, in Streitfällen vertretene Rechtsauffassung beruht auch auf dem Umstand, dass der Landwirt bei Vertragsabschluss eine Ware verkauft, die er noch nicht besitzt. Daraus folgt: Für eine Risikoverlagerung auf den Landhändler besteht kein Raum, sagt das EHB. Denn auch der Landhändler muss die gegenüber seinem Vertragspartner (Getreidemühle) eingegangenen Lieferverpflichtungen einhalten. Meist ist es dem Landhändler nicht möglich, gegenüber seinem Abnehmer einen Selbstlieferungsvorbehalt zu vereinbaren, da die Abnehmer mit einer derartigen Liefereinschränkung meist nicht einverstanden sind.
Beschaffung, Vorratsschuld, Schadenersatz
Landhändler sind meist bereit, bei den Einkaufskontrakten die Lieferung von unterschiedlichen Qualitäten mit gestaffelten Preisen zu vereinbaren. Für Landwirte reduziert sich dabei das Risiko. Bei einem Totalverlust der Ernte, der nicht auf höherer Gewalt beruht, bleibt es jedoch bei der Erfüllungsverpflichtung. Dieses Risiko kann der Landwirt, sofern er keine Versicherung für diesen Fall abgeschlossenen hat, dadurch reduzieren, dass er nur einen Teil seiner Ernte über Vorkontrakte verkauft. Erst ab Ersatzbeschaffungskosten, die etwa dem Doppelten des vereinbarten Kaufpreises entsprechen würden, sprechen Gerichte davon, dass die Erfüllung der vertraglichen Pflichten dem Landwirt nicht mehr zumutbar ist. Zu beachten ist, dass die Unzumutbarkeit der Erfüllung der Lieferpflicht nicht dazu führt, dass Schadenersatzansprüche entfallen. Haben sich die Parteien darauf verständigt, dass die zu liefernden Feldfrüchte aus eigenem Anbau oder einem bestimmten Lager kommen müssen, spricht man von einer Vorratsschuld. Bei Vorratsschulden ist höchstens die Menge aus dem bestimmten Vorrat (Schlag, Lager, eigene Ernte) zu liefern.
Insgesamt stehen über 45 Seminare und Lehrgänge zur Auswahl – überwiegend organisiert von der Lehranstalt für Forstwirtschaft der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein.
Ein Teil der Seminare wird zudem durch Mittel der EU (Eler) und des Landes Schleswig-Holstein (MLLEV) gefördert und bietet Waldbesitzenden auch ohne forstlichen Hintergrund Einblicke und Handlungsmöglichkeiten für die selbst gesteuerte Bewirtschaftung des eigenen Waldes.
Neu in diesem Jahr: Der Weiterbildungskalender wird erstmalig nicht mehr als vollständige Printbroschüre verschickt. Stattdessen gibt es eine kompakte Terminübersicht. Die vollständige Broschüre mit detaillierten Seminarbeschreibungen steht ab sofort online zum Durchblättern bereit. Mit dieser Entscheidung soll ein Beitrag zu einem verantwortungsvolleren Umgang mit Ressourcen geleistet werden. Heute sind nahezu alle Altersgruppen mit völliger Selbstverständlichkeit digital unterwegs und greifen so auf relevante Inhalte zu, wann es gerade passt. Mit der kompakten Terminübersicht im Print hat man zudem einen direkten Überblick im Büro oder am Arbeitsplatz und kann sich über den QR-Code schnell und auf gewohnte Weise weitergehende Informationen holen.
Die Anmeldung zu den jeweiligen Veranstaltungen ist weiterhin am besten direkt über die E-Mail: laf@lksh.de möglich.
Auf der Landesversammlung des Landjugendverbandes Schleswig-Holstein (LJV) am 22. und 23. November in Friedrichstadt wurde turnusgemäß ein neuer Vorstand gewählt. Wie im Verband üblich, ist das Gremium selbstverständlich wieder paritätisch besetzt.
Mirco Engelbrecht und Marlies Muxfeldt wurden jeweils einstimmig als Vorsitzende bestätigt. Zu den ersten stellvertretenden Vorsitzenden wählte die Versammlung Sören Schatt und Levke Wieben, Johanna Jessen und Paul Weniger übernehmen die Ämter der zweiten stellvertretenden Vorsitzenden. Lasse Helmer und Anna Dallmeier-Tießen komplettieren das Team als dritte stellvertretende Vorsitzende. Damit ist der Vorstand wieder vollständig besetzt; zudem rücken drei neue Gesichter in die Runde auf. Die Landesversammlung bot zwei intensive Tage mit vielen Vertreterinnen und Vertretern aus den elf Kreislandjugenden, spannenden Debatten, Berichten aus der Verbandswelt und den Gremien sowie einem abwechslungsreichen Nachmittags- und Abendprogramm in Friedrichstadt. Auch eine Politikaktion mit Gästen aus Politik und befreundeten Verbänden sorgte für frische Impulse.
Ein ausführlicher Bericht mit allen weiteren gewählten Ämtsträgern und Bildern folgt in Ausgabe 49.