Das Europaparlament hat dem rechtlichen Rahmen für die künftigen Handelsbeziehungen zwischen der EU und den USA zugestimmt. Mit einer Mehrheit von deutlich über zwei Dritteln votierten die Abgeordneten vergangene Woche für die politische Übereinkunft zwischen den Co-Gesetzgebern und der EU-Kommission. Jetzt muss noch der Rat sein Einverständnis geben.
Die von US-Präsident Donald Trump gesetzte Frist, das auch als Turnberry-Deal bezeichnete Abkommen spätestens bis zum 4. Juli zu ratifizieren, dürfte damit erreichbar sein. Mitte Mai hatte er damit gedroht, den Deal andernfalls platzen zu lassen.
Die Grundlage für Dialog
Das Rahmenabkommen soll als Grundlage für den weiteren Dialog mit den USA dienen. Ein Ziel: Neue Zollspiralen sollen verhindert und bestehende Zölle reduziert werden. Bei gemeinsamen Herausforderungen soll enger zusammengearbeitet werden. Aus verschiedenen Brüsseler Kreisen ist allerdings zu hören, dass auf einem anderen Blatt steht, ob sich US-Präsident Donald Trump an die Absprachen halten wird.
Konkret geht es um zwei Gesetze. Eine Verordnung ist wesentlich umfangreicher. Sie wird daher als Hauptverordnung betitelt. Diese soll die verbleibenden Zölle auf US-Industriegüter beseitigen und den amerikanischen Herstellern und Erzeugern einen bevorzugten Marktzugang gewähren. Profitieren sollen nicht als sensibel bewertete Agrarprodukte sowie bestimmte Meeresfrüchte. Der zweite Gesetzestext konzentriert sich auf die Verlängerung der Zollaussetzung für US-Hummerimporte. Eingeschlossen sind verarbeitete Hummer.
In der Hauptverordnung werden sogenannte Sonnenscheinklauseln eingeführt. Das bedeutet, dass der zentrale Rechtsakt über Einfuhren von Industrie- und Agrarprodukten am 31. Dezember 2029 ausläuft. Vor diesem Datum wird die Europäische Kommission eine umfassende Bewertung der Auswirkungen des Abkommens sowie der Veränderungen der Handelsmuster mit Drittländern vornehmen. Die Geltungsdauer der Verordnung kann auf Vorschlag der Kommission verlängert werden.
Schutzmechanismus
Darüber hinaus verständigten sich die Gesetzgeber auf einen Schutzmechanismus für den Fall, dass die den USA gewährten Zollpräferenzen zu einem Anstieg der Einfuhren führen und der heimischen Wirtschaft, einschließlich des Agrarsektors, ernsthaften Schaden zuzufügen drohen. Die Kommission kann zudem von sich aus oder auf der Grundlage von Informationen eines oder mehrerer Mitgliedstaaten oder des Europäischen Parlaments eine Untersuchung einleiten.
Darüber hinaus wird die Brüsseler Behörde dem Parlament und dem Rat vierteljährlich über Veränderungen des Handelsvolumens und -wertes im Rahmen des Abkommens berichten. age
Nein des Schweizer Nationalrates
EFTA-Mercosur-Abkommen
Mit einem klaren Nein hat der Schweizer Nationalrat gegen das Abkommen der EFTA-Staaten mit den Mercosur-Ländern Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay gestimmt. Strittig waren bis zuletzt die Themen Umwelt und Menschenrechte. Ein weiterer Grund dürfte sein, dass sich die Mitglieder der großen Parlamentskammer bezüglich ausreichender und verbindlicher Ausgleichsmaßnahmen für die Landwirtschaft nicht einig wurden. Versucht wurde, per Antrag einen auf acht Jahre befristeten Kreditrahmen für die Bauernbetriebe in Höhe von 955 Mio. € für die Jahre 2028 bis 2035 durchzusetzen, allerdings vergeblich.
Der Bauernverband schlug als Alternative vor, die Mittel für die Strukturverbesserungen aufzustocken. Die Kasse des dafür wichtigen „Fond de Roulement“ sei fast leer. Dieser gebe zinslose, aber zurückzuzahlende Darlehen. Dieses Geld sollte vor allem dazu dienen, dass sich die Schweizer Landwirtschaftsbetriebe weiterentwickeln und die künftigen Herausforderungen besser meistern können. Die Ausgleichsmaßnahmen sind schon seit Langem ein wesentlicher Knackpunkt des Abkommens. Laut Bauernverband (SBV) führt das Mercosur-Abkommen zu zusätzlichen Importen aus Ländern mit völlig anderen Produktionsbedingungen. Das erhöhe den Druck auf die entsprechenden heimischen Märkte.
Nach dem Scheitern im Nationalrat liegt es dem SBV zufolge nun bei der kleinen Parlamentskammer, dem Ständerat, eine mehrheitstaugliche Lösung zu finden und verbindliche Abfederungsmaßnahmen zu definieren, damit das Abkommen in Kraft treten kann. Klar sei allerdings: ohne verbindliche Entschädigung werde der landwirtschaftliche Berufsstand das Abkommen wohl nicht unterstützen können.
Die EFTA‑Länder Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein hatten sich am 2. Juli 2025 auf das Vertragswerk geeinigt; es wurde am 16. September 2025 unterzeichnet. Allerdings ist es noch nicht in Kraft, weil nicht nur die Ratifizierung in der Schweiz aussteht, sondern auch in den übrigen EFTA-Ländern. Wie üblich muss jeder beteiligte Staat das Abkommen einzeln annehmen. age




