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Weniger Emissionen – bessere Nährstoffausnutzung?

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Das MuD „Säure+“ testet das Potenzial der Gülleansäuerung während der Ausbringung auf schleswig-holsteinischen Praxis­betrieben. Durch das Verfahren werden Emissionen von Ammoniak (NH3) gesenkt, wodurch mehr Stickstoff für die Pflanzenernährung zur Verfügung stehen kann. Es wurden nun im dritten Jahr On-Farm-Experimente angelegt. Doch welche Erkenntnisse liefert das Projekt bisher, und was bedeutet das für die landwirtschaftliche Praxis?

Das Projekt läuft im Rahmen der Ackerbaustrategie 2035, da unter anderem durch die Vorgaben der Richtlinie über Emissionshöchstmengen für Luftschadstoffe (NEC) die NH3-Emissionen in Deutschland bis 2030 um 29 % im Vergleich zum Bezugsjahr 2005 gesenkt werden müssen. Da die Landwirtschaft, vor allem die Wirtschaftsdüngerausbringung, das größte Emissionspotenzial birgt, besteht hier eine der größten Stellschrauben für die Reduktion von NH3-Emissionen. Durch die Ansäuerung flüssiger Wirtschaftsdünger während der Ausbringung in wachsende Bestände können NH3-Emissionen zum Teil erheblich gesenkt werden. Zudem können positive Effekte für die Pflanzenernährung entstehen, da weniger Stickstoff gasförmig (NH3) in die Atmosphäre entweicht, sondern in den Boden gelangt und so in Form von Ammonium (NH4+) der Pflanzenernährung zur Verfügung steht. Zudem besteht aus betriebswirtschaftlicher Sicht häufig ein erhebliches Interesse an einer verbesserten Nährstoffausnutzung der auf dem Betrieb vorhandenen Gülle, vor allem auf Flächen in der N-Kulisse mit Vorgaben zu reduzierter N-Düngung. Um diese Effekte zu überprüfen, wurden in Schleswig-Holstein seit 2023 On-Farm-Experimente in den Kulturen Winterweizen und Grünland angelegt. Dreijährige Ergebnisse zu Ertrag und Rohproteingehalten liegen nun vor, sodass im Folgenden erste Erkenntnisse vorgestellt werden.

Projekt im Überblick

Insgesamt wurden in den vergangenen drei Vegetationsperioden On-Farm-Experimente an fünf unterschiedlichen Standorten im Winterweizen sowie an vier verschiedenen Standorten im Grünland angelegt, sodass alle Hauptnaturräume Schleswig-Holsteins abgedeckt werden konnten. So entstanden bisher 30 statistisch auswertbare Vergleichspaare zwischen den beiden Varianten „Gülle angesäuert“ und „Gülle nicht angesäuert“. Die gedüngte Stickstoffmenge beider Düngevarianten war hierbei auf identischem Niveau, zusätzlich wurde eine mineralische Schwefelausgleichsdüngung vorgenommen, um einen Effekt der zusätzlichen Schwefelmenge in angesäuerter Gülle ausschließen zu können. Die Ausbringung über alle Vergleichspaare hinweg erfolgte mittels eines Schleppschlauchverteilers. Im Rahmen des Projektes wurde ein Ziel-pH-Wert der Gülle von pH 6,4 festgelegt. Die einzusetzende Säuremenge wurde auf maximal 3 l Schwefelsäure (H2SO4) je 1 m3 Rinder- und Schweinegülle und auf maximal 5 l H2SO4 je 1 m3 Gärrest beschränkt, um zu hohe Schwefelfrachten zu vermeiden (1 l H2SO4 entspricht 0,6 kg S). Zudem haben die ersten Liter Säure den höchsten Nutzen, weshalb auch aus ökonomischer Sicht eine zu hohe Säureeinsatzmenge nicht empfehlenswert ist.

Säuremenge abhängig von Wirtschaftsdünger(art)

Wie der Abbildung 2 zu entnehmen ist, schwanken die Ausgangs-pH-Werte innerhalb des Projektes in Abhängigkeit vom eingesetzten Wirtschaftsdünger. Zur pH-Absenkung von Rindergülle wurden im Durchschnitt 2,5 l H2SO4/m3 benötigt, um den durchschnittlichen pH-Wert um eine Einheit von pH 7,4 auf pH 6,4 abzusenken. Der Säurebedarf bei Schweinegülle ist mit 2,4 l H2SO4/m3 auf einem ähnlichen Niveau, wodurch der mittlere pH-Wert von pH 8,2 auf pH 6,5 reduziert werden konnte.

Den höchsten Säurebedarf zeigten Gärreste mit durchschnittlich 3,9 l H2SO4/m3, was zu einer Absenkung des pH-Wertes von durchschnittlich pH 8,4 auf pH 6,8 führte.

Winterweizen: Mehrertrag erzielt

An jeweils fünf schleswig-holsteinischen Standorten (Östliches Hügelland, Marsch) wurden in den Jahren 2023 bis 2025 On-Farm-Experimente im Winterweizen angelegt und ausgewertet. Die Bestände wurden je nach vorhandener Wirtschaftsdüngerart auf dem Betrieb entweder mit Schweinegülle oder Gärresten gedüngt. Es konnten bisher 19 Vergleichspaare im Winterweizen statistisch ausgewertet werden, von denen 53 % positive Ertragsunterschiede aufweisen konnten. Im Durchschnitt ergab sich ein Mehrertrag von 3,5 % durch die Gülleansäuerung gegenüber den unbehandelten Kontroll-Güllevarianten.

Auch bei den Rohproteingehalten ließ sich ein positiver Trend beobachten, denn in 74 % der Vergleichspaare konnte eine Steigerung von durchschnittlich 0,3 %-Punkten durch die Ansäuerung gemessen werden.

Grünland: Positive Effekte

Im Grünland konnten an vier unterschiedlichen Standorten (Geest, Östliches Hügelland) zwischen 2023 und 2025 insgesamt elf Vergleichspaare aus On-Farm-Experimenten statistisch ausgewertet werden. Es wurden der zweite, dritte und vierte Schnitt beerntet (Anzahl betriebs- und jahresindividuell). Die Bestände wurden sowohl mit Rindergülle als auch mit Gärrest befahren, je nach betriebsüblicher Wirtschaftsdüngerart. In zehn von elf Vergleichspaaren konnte eine Ertragssteigerung durch die Ansäuerung von Gülle erzielt werden, wobei durchschnittlich ein Mehrertrag von rund 16 % erzielt werden konnte. Der Rohproteingehalt konnte in neun der elf Vergleichspaare durch die Gülleansäuerung um durchschnittlich 0,91 %-Punkte erhöht werden.

Insbesondere im Grünland waren Ertragsunterschiede messbar.

Macht sich die Ansäuerung bezahlt?

Aus ökonomischer Sicht konnte bei einer Ertragserwartung im Winterweizen von 90 dt/ha bei einem durchschnittlichen Mehrertrag von 4 % im Jahr 2025 mit einem Ertragszuwachs von 3,6 dt/ha durch die Gülleansäuerung gerechnet werden. Bei einem angenommenen Erzeugerpreis von 21,50 €/dt für B-Weizen (LKSH-Mittelwert Wirtschaftsjahr 2024/2025, inklusive 7,8 % Mehrwertsteuer) konnten somit Mehreinnahmen von 77,40 €/ha generiert werden. Diesem Betrag müssen die Mehrkosten für die Ansäuerung gegenübergestellt werden. Es fallen sowohl Kosten für die Schwefelsäure als auch eine Pauschale für die Ansäuerungstechnik zusätzlich zu den sonst üblichen Ausbringungskosten an. Im Durchschnitt beliefen sich die Mehrkosten in 2025 für die Ansäuerung im Winterweizen auf 61,20 €/ha, somit konnten die Mehrkosten durch die Ansäuerung rein rechnerisch gedeckt werden und ein Gewinn erzielt werden. Allerdings sollte bei der Betrachtung der Berechnung nicht außer Acht gelassen werden, dass weder eingesparte Düngemittel durch eine verbesserte N-Verfügbarkeit aufgrund der Ansäuerung noch der zusätzliche Schwefeldüngungseffekt der Schwefelsäure kalkulatorisch berücksichtigt wurden.

Zusammenfassend konnten im bisherigen Projektverlauf positive Auswirkungen der Ansäuerung sowohl auf den Ertrag als auch den Proteingehalt gemessen werden. Die Effekte sind zwar nicht auf allen Standorten gleich, aber insbesondere bei der Anwendung der Gülleansäuerung auf Grünland konnten teilweise signifikante Ertragsunterschiede gemessen werden. Die stabileren Ergebnisse auf Grünland können vermutlich auf die Witterung zum Zeitpunkt der Ausbringung zurückgeführt werden.

Die Förderung des Vorhabens erfolgt aus Mitteln des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages. Die Projektträgerschaft erfolgt über die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE), Förderkennzeichen 2821ABS420.

Fazit

Die bisherigen Ergebnisse zeigen, dass die Ansäuerung der Gülle während der Ausbringung unter Praxisbedingungen zu einer effizienteren Nährstoffausnutzung führen kann. Die Effekte auf Ertrag und Proteingehalt im Winterweizen scheinen hierbei stärker von äußerlichen Faktoren wie der Witterung oder dem Standort abzuhängen als im Grünland. Nichtsdestotrotz konnten in beiden Kulturen positive Unterschiede sowohl im Ertrag als auch im Proteingehalt gemessen werden. Insbesondere im Grünland steht mit der Gülleansäuerung also ein sehr wichtiges Werkzeug für eine bessere Nährstoffausnutzung zur Verfügung.


Was bedeutet On-Farm-Experiment?

On-Farm-Experimente werden auf landwirtschaftlichen Praxisflächen mit Großtechnik angelegt, um das Verfahren der Ansäuerung so praxisnah wie möglich überprüfen zu können. Je nach Betrieb erfolgt der Versuchsaufbau individuell, damit Störungen im regulären Betriebsablauf weitestgehend vermieden werden. Um eine möglichst genaue Auswertung der Ergebnisse zu erzielen, werden die unterschiedlichen Düngevarianten jeweils in vierfacher Wiederholung angelegt.


MuD „Säure+“

Projektlaufzeit: 08/22-08/27

Acht Modellregionen: NDS, NRW, ST, MV, TH, BW, BY & SH

Projektziele:

– Aufzeigen von Auswirkungen der Gülleansäuerung während der Ausbringung in wachsende Bestände auf Pflanzenwachstum im Vergleich zu nicht angesäuerter Gülle

– Demonstrationsveranstaltungen mit Adhoc-NH3-Gasmessungen, um die Technik zu veranschaulichen sowie für den Wissenstransfer

– Auswertung der Ergebnisse aus pflanzenbaulicher, ökologischer sowie ökonomischer Sicht, um Handlungsempfehlungen für die Praxis abzuleiten

Säure+ in SH

– acht Standorte

– zwei Lohnunternehmen

– On-Farm-Anlagen auf Praxisflächen

– Erprobung in den Kulturen Winterweizen und Grünland


Abkalbe-Separees: Mehr Ruhe für die Kuh

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Die Zeit rund um die Abkalbung ist eine der sensibelsten Phasen im Leben einer Milchkuh. Hormonelle Umstellungen, der Start in die Laktation und ein häufiges Umstallen treffen in wenigen Tagen zusammen – und genau dann ist das Risiko für Stoffwechsel- und Infektionserkrankungen besonders hoch. Im Forschungsprojekt „InnoRind“ wurden deshalb in drei Praxisbetrieben Gruppen­abkalbebuchten mit Rückzugsbereichen konzipiert und getestet. Ziel: stressärmere Bedingungen schaffen und gleichzeitig praxistaugliche Stallkonzepte entwickeln, die Management und Tierbeobachtung unterstützen.

Kühe zeigen vor der Kalbung ein natürliches Bedürfnis nach Absonderung. Studien belegen: Sichtschutz kann Interaktionen und Störungen durch Herdenmitglieder reduzieren, die Kalbedauer verkürzen und Stressindikatoren positiv beeinflussen – vorausgesetzt, das Platzangebot stimmt. In Gruppenbuchten mit Sichtschutz hatten Kühe mehr Ruhe, weniger Positionswechsel während der Geburt und teilweise niedrigere Entzündungsmarker. Damit wird deutlich: Rückzugsbereiche sind nicht nur ein Nice-to-have, sondern können ein wichtiges Element für Tierwohl und Gesundheit darstellen.

Drei Systeme – drei Ansätze

„InnoRind“ hat in Karkendamm (Christian-Albrechts-Universität zu Kiel), Gut Dummerstorf (Mecklenburg-Vorpommern) und am Lehr- und Versuchszentrum (LVZ) Futterkamp (Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein) unterschiedliche Konzepte untersucht. Die Systeme variieren in Gruppengröße, Buchtengestaltung und der Ausführung der Separees und liefern so wertvolle Hinweise für die Praxis.

Vorteil der Gruppenabkalbung in Karkendamm: Die Kühe liegen während der letzten Trächtigkeitswochen gemütlich zusammen, ein kurzfristiges Umstallen ist nicht notwendig. Foto: Töbke Tammen

Vier Kühe pro Bucht – zwei Separees

Im Versuchsbetrieb Karkendamm wurden drei baugleiche Gruppenabkalbebuchten für jeweils vier Kühe eingerichtet. Jede Bucht verfügt über zwei Rückzugsbereiche (je 3,45 x 3,50 m) mit Sichtschutz. Die Nutzung zur Kalbung betrug bei voller Belegung knapp 30 %, über alle Belegungen hinweg 19 %. Besonders häufig wurde das Separee allerdings nach der Kalbung gemeinsam von Kuh und Kalb genutzt (rund 43 %). Positiv bewerteten die Praktiker vor allem die ruhige Stallatmosphäre durch frühes Einstallen und das Rein-Raus-Prinzip. Als nachteilig stellten sich der erhöhte Einstreubedarf und die damit verbundenen Kosten für Stroh und Arbeit dar. Für die Umsetzung in der Praxis werden größere Rückzugsbereiche empfohlen (mindestens 3,5 m x 4 m), da sonst die Nutzung verringert und die Hilfestellung bei der Kalbung erschwert sein können.

In Dummerstorf wurde neben der Gruppenabkalbung mit Separee auch der längere Verbleib des Kalbes bei der Mutter untersucht. Foto: Dr. Anke Römer

Zweiergruppe mit Separee – Kuh-Kalb-Kontakt

In Dummerstorf wurde eine Gruppenabkalbebucht für zwei Kühe mit separatem Rückzugsbereich gebaut. Die Kälber bleiben dort 24 bis 48 Stunden bei der Mutter, nehmen Kolostrum direkt auf und können Interaktionen im Separee ausleben. In der Auswertung nutzten 37 % der Versuchstiere den Rückzugsbereich zur Kalbung. Nach einer baulichen Anpassung – die ursprünglich zwei schmalen Separees wurden zu einem größeren zusammengelegt – wurde der Bereich deutlich besser angenommen. Die Kalbedauer der Kühe war in der Gruppenbucht doppelt so lang wie im Separee. Zudem zeigten sich Bullenkälber gegenüber Kuhkälbern träger in der Kolostrumaufnahme.

Flexible Gruppenbucht – Separee als Managementhilfe

Am LVZ Futterkamp wurden zwei Gruppenabkalbebuchten für drei bis vier Tiere etabliert – jeweils mit einem großzügigen Separee (5,5 x 4 m), das etwa ein Viertel der Fläche ausmacht. Der Rückzugsbereich wurde für 41,9 % der Abkalbungen genutzt und dauerhaft als Liegebereich angenommen. Besonders wertvoll war aus Sicht der Praxis die Ausstattung mit Behandlungsgitter im Separee. Zudem lässt sich der Bereich bei Bedarf in eine Einzelabkalbebucht umwandeln – durch Tränke, Zugang zum Futtertisch und Absperrmöglichkeit.

Das Separee in der Futterkamper Gruppenabkalbebucht wird nicht nur zum Abkalben, sondern auch zum ausgiebigen Liegen genutzt. Foto: Josephine Hahn

Was bei Planung und Umbau zählt

Sichtschutz wirkt nur mit genug Platz: mindestens 15 bis 26 m² pro Kuh in Gruppenbuchten anstreben.

Rückzugsbereiche großzügig planen: Empfohlen werden mindestens 3,5 x 4 m, besser 4,5 x 4,5 m.

Sackgassen vermeiden: Durchgänge und Ausweichmöglichkeiten erleichtern Tierverkehr und reduzieren Stress.

Management früh mitdenken: Rein-Raus-Prinzip schafft Ruhe, kann aber Engpässe verursachen.

Einstreu und Entmistung kalkulieren: Mehr Platz bedeutet höhere Strohmengen und längere Arbeitszeit.

Technik sinnvoll einsetzen: Kameraüberwachung unterstützt Tierbeobachtung und kann Arbeitsaufwand reduzieren.

Fazit

Gruppenabkalbebuchten mit Rückzugsbereichen können Tierwohl und Management rund um die Kalbung verbessern – werden aber nicht von allen Kühen gleichermaßen genutzt. Sichtschutz, Platzangebot und eine funktionale Buchtenstruktur sind entscheidend. „InnoRind“ zeigt: Die Rückzugsbereiche werden besonders nach der Kalbung häufig von Kuh und Kalb genutzt. Für die Praxis bedeutet das: Wer um- oder neu baut, sollte Separees nicht zu klein dimensionieren und Arbeitswirtschaft sowie Einstreubedarf realistisch einplanen.

* Dieser Beitrag wurde mit Unterstützung von KI erstellt.

Blick hinter die Kulissen und nach vorn

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Mit vielen spannenden Eindrücken und guter Stimmung startete der Gesamtvorstand des LandFrauenverbandes Schleswig-Holstein in das neue Verbandsjahr. Zur ersten Gesamtvorstandssitzung ging es für die Mitglieder in das Logistikzentrum der Edeka Nord nach Neumünster – ein Ort, der eindrucksvoll zeigt, wie moderne Logistik heute funktioniert.

Der Tag begann mit einem interessanten und kurzweiligen Vortrag von Helene Dahlke, Abteilungsleiterin Unternehmenskommunikation & Nachhaltigkeit, zur Geschichte von Edeka Nord. Von den Anfängen vor mehr als 100 Jahren hin zu einem der bedeutenden Handelsunternehmen der Region wurde deutlich, wie sehr sich das Unternehmen im Laufe der Zeit entwickelt hat. Viele LandFrauen waren fasziniert von der langen Tradition und der stetigen Weiterentwicklung. Anschließend startete die Führung durch die großen Logistikhallen. Dort erhielten die LandFrauen von Edeka-Mitarbeiter Kevin Fischer einen spannenden Einblick in die Warenlagerung und Kommissionierung. Die schiere Größe der Hallen, die klaren Abläufe und die hochmodernen, computergesteuerten Systeme sorgten für Staunen und viele interessierte Nachfragen. Besonders beeindruckt zeigten sich die LandFrauen von der Tatsache, dass einige Edeka-Mitarbeiter sogar eine Zusatzausbildung als Kletterer machen müssen, um bei Notfällen auf die bis zu 35 m hohen Warenregale steigen zu können.

Der Nachmittag stand dann ganz im Zeichen der Verbandsarbeit. Das LandFrauenpräsidium berichtete von Terminen aus dem Bundesverband, Lena Haase und Claudia Jürgensen gaben einen Überblick über aktuelle Entwicklungen auf Bundesebene. Außerdem berichtete LandFrauenpräsidentin Claudia Jürgensen ausführlich von ihrem Besuch auf der Grünen Woche und den vielen Netzwerk-Terminen in Berlin.

Anschließend beschäftigte sich der Gesamtvorstand mit der Jahresplanung für 2026 sowie mit den Vorbereitungen zur Vertreterinnenversammlung (VV), die Ende April mit einigen Neuwahlen ansteht. In einer offenen und konstruktiven Atmosphäre wurden Ideen – unter anderem für die diesjährige Norla – ausgetauscht. Es wurden Schwerpunkte gesetzt und wichtige Themen diskutiert. Mit vielen neuen Eindrücken, frischer Motivation und klaren Zielen blickt der Gesamtvorstand nun auf die kommenden Aufgaben.

Noch Seminar-Plätze frei

Im LandFrauenseminar „Rund um die Vereinsarbeit“ in der Landwirtschaftskammer Rendsburg dreht sich am 12. Februar von 10 Uhr bis 16 Uhr alles um Vereinsarbeit, Verantwortung und Mitgestaltung. Neue und angehende Vorstandsmitglieder erhalten praxisnahe Einblicke in Strukturen, Aufgaben und rechtliche Grundlagen – lebendig und verständlich.

Mit viel neuen Impulsen und Raum für Austausch, Vernetzung und gegenseitige Unterstützung auf Orts-, Kreis- und Landesebene. Wer noch dabei sein möchte, meldet sich bitte zeitnah an unter:

www.landfrauen-sh.de

Chaos auf dem Rohölmarkt

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Der Rohölmarkt zeigt sich aktuell sehr volatil. Der Kurs der wichtigsten Rohöl-Leitsorte Western Texas Intermediate, kurz WTI, die an der größten Warenterminbörse der Welt, der New York Mercantile Exchange (NYMEX) gehandelt wird, hat in den vergangenen Wochen eine erstaunliche Rallye hinter sich gebracht. Während die Kurse Mitte der zweiten Januar-Woche noch auf ein sehr tiefes Niveau von unter 56 US-$/bbl gefallen waren, setzte danach eine relativ steile Preisrallye ein, die zum Ende der vorigen Woche vorerst ihren Höhepunkt bei über 65 US-$/ bbl erreichte. Allein innerhalb der vorigen Woche kletterte der Kurs um knapp 5 US-$. Zu Anfang dieser Woche kam dann der Preiscrash. Der Kurs fiel am Montag innerhalb eines Tages um 3 US-$/bbl.

Bestandsaufbau für 2026 prognostiziert

Nun könnte man die Kursanstiege seit Jahresbeginn natürlich auf die winterlichen Witterungsbedingungen in Europa, vor allem aber auch in den USA schieben. Dies verursacht natürlich einen deutlich höheren Ölverbrauch, was dann wiederum die Lagerbestände schrumpfen lässt. Kombiniert man das nun mit den frostbedingten technischen Ausfällen in der Ölförderung in den USA, wird dort aktuell natürlich deutlich mehr Rohöl verbraucht als gefördert. Hinsichtlich des Weltmarktes kann dies allerdings durch eine höhere Produktion in Südamerika ausgeglichen werden. Abseits der aktuellen Frostperiode lohnt sich auch ein Blick auf die Erwartungen für das gesamte Jahr 2026. Hier wird eine durchschnittliche globale Ölproduktion von 108 Mio. bbl pro Tag erwartet, während der Verbrauch nur bei 105 Mio. bbl pro Tag liegt. Übers Jahr gesehen ist also mit weiter steigenden Lagerbeständen zu rechnen. Die hohen Fördermengen in Südamerika sind es auch, die für eine gute Versorgungslage auf dem Rohölmarkt sorgen, selbst wenn die Opec+ ihre Fördermengen nicht weiter erhöht. Von dieser Seite gibt es also kaum Grund für derartige Kursschwankungen wie Anfang dieser Woche.

Geopolitische Risikoprämien

Diese starken Kursschwankungen weisen eher auf einen verunsicherten Markt hin, und hierfür sind meist geopolitische Ereignisse verantwortlich. In diesem Fall sind es einmal mehr die Spannungen zwischen den USA und dem Iran. Nachdem schon vor drei Wochen ein Eingreifen der USA im Rahmen der gewaltsam niedergeschlagenen Proteste im Iran vermutet wurde, hat diese Gefahr zum Ende der vorigen Woche wieder dazu geführt, dass Risikoprämien in Höhe von 7 bis 10 US-$/bbl auf die Ölpreise aufgeschlagen wurden.

Der Ölmarkt fürchtet dabei allerdings weniger den Ausfall der iranischen Ölexporte. Der Anteil des Iran an der weltweiten Ölproduktion beträgt nur etwa 3 %. Viel wichtiger für den weltweiten Ölhandel ist hingegen die Straße von Hormus, eine Meerenge vor der Küste des Iran, die auch vom Iran kontrolliert wird. Auf diesem Seeweg werden ungefähr 20 % des weltweit gehandelten Öls transportiert. Entsprechend sensibel reagiert der Markt, wenn die Gefahr einer Störung dieser wichtigen Passage besteht. Diese hohen Risikoprämien wurden zum Anfang der Woche zumindest teilweise wieder zurückgenommen. Auf dem Rohölmarkt haben sich Zeichen der Entspannung durchgesetzt. Offenbar wird abseits der Medien doch noch zwischen den USA und dem Iran verhandelt.

Dies zeigt einmal mehr, dass US-Präsident Donald Trump bewusst mit den Märkten „spielt“. Denn mit starken Kursschwankungen lässt sich an den Terminmärkten deutlich mehr Geld verdienen als mit stabilen Märkten. Besonders wenn man die Macht, hat diese selbst zu initiieren.

Bildung, Ball und Bunker in Berlin

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Mitte Januar ging es für uns, Sören Schatt und Paul Weniger aus dem Landjugend-Vorstand, Richtung Verbandsgeschäftsstelle nach Rendsburg. Dort sollte die Busfahrt zur Grünen Woche starten. Zum ersten Mal waren wir als Reiseleitung für den Landesbus eingesetzt und entsprechend gespannt, was uns erwarten würde.

Um letzte Vorbereitungen treffen zu können, waren wir bereits um kurz vor 7 Uhr vor Ort. Musikbox, Wasserkisten, Unterlagen und die „Goody-Bags“ für die Mitreisenden wurden nach draußen geräumt, damit wir gut vorbereitet die Fahrt starten konnten. Nach und nach trafen die mitreisenden Landjugendlichen ein. Anwesenheitslisten wurden kontrolliert, Koffer in den Bus geschleppt und Schapptüch artgerecht verstaut. Nachdem der Bus angekommen war und alle Sachen ihren Platz gefunden hatten, konnten die Reiselustigen um kurz nach 8 Uhr voller Vorfreude die Fahrt Richtung Berlin antreten. Doch nicht nur in Rendsburg sammelten wir Landjugendliche ein: Auch in Wasbek und Barsbüttel wurde haltgemacht, sodass sich die Reisegruppe nach und nach komplettierte.

Sören Schatt (li.) mit Marlies Muxfeldt (2. v. r.) und Mirco Engelbrecht aus dem Landesvorstand beim gemeinsamen Bild mit LandFrauenpräsidentin Claudia Jürgensen Foto: ljv

Nachdem die letzten Mitfahrenden zugestiegen waren, folgte eine offizielle Begrüßung durch die Reiseleitung. Wir gaben einen groben Überblick über das Programm und baten anschließend jedes Landjugendmitglied nach vorn. Dort stellte sich jeder kurz vor, füllte die Listen aus und erhielt die Tickets für Messe, Feten und Ball sowie die Goody-Bag. Auch die Zimmeraufteilung wurde während der Busfahrt finalisiert und mit allen geteilt. Damit stand einem gelungenen Aufenthalt in Berlin nichts mehr im Wege. In einer längeren Pause nutzten wir die Zeit für ein Gruppenfoto. Außerdem hielten wir Rücksprache mit den Reiseleitungen der anderen Busse und teilten den Live-Standort, sodass jederzeit ersichtlich war, wie weit die jeweiligen Gruppen bereits gekommen waren. In Berlin angekommen, ging es für uns zunächst um den Check-In im Hotel.

Alle Landjugendlichen aus Schleswig-Holstein fuhren am Abend mit drei eigens gecharterten Bussen zur großen Fete des Bundes der Deutschen Landjugend (BDL). Als Reiseleitung lag es in unserer Verantwortung, die Busbänder an die anderen Reiseleitungen zu verteilen und sicherzustellen, dass auch wirklich jeder im richtigen Bus saß. Die Party bildete einen krachenden Abschluss unseres ersten Tages auf der Grüne-Woche-Fahrt.

Der Sonntag führte uns zur offiziellen Messe. Dort wartete eine schier überwältigende Menge an bunten Ständen, aber auch viele bekannte Gesichter, unter anderem aus befreundeten Verbänden wie Niedersachsen. Zuvor besuchten wir die Jugendveranstaltung des BDL mit Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU), wo die Gewinner des Berufswettbewerbs noch einmal geehrt wurden. Auch die BDL-Bundesvorsitzenden Theresa Schmidt und Lars Ruschmeyer waren moderierend vor Ort. Das anschließende Theater der Rheinischen Landjugend wusste die Zuschauer ebenfalls zu begeistern.

So verging auch dieser Tag wie im Flug. Während sich der eine oder andere noch eine Mütze Schlaf gönnte, begannen andere mit den Vorbereitungen für die abendliche Niedersachsenfete, die wir später mit unserem Bus besuchten. Im Vorfeld konnte jeder Landjugendliche selbst entscheiden, an welcher Abendveranstaltung er teilnehmen wollte – schließlich sind drei Abende voller Feierei nicht für jeden etwas.

Beeindruckende, aber auch beklemmende Eindrücke gab es während einer Bunkerführung in den Berliner Unterwelten. Foto: Paul Weniger

In die spannenden Berliner Unterwelten ging es für uns am Montag. Auch aus den anderen Bussen schlossen sich Interessierte an, und mit über 20 Landjugendlichen erfuhren wir, wie die Berliner Bevölkerung während des Zweiten Weltkriegs evakuiert wurde oder in unterirdische Bunker floh. Die Führung war beeindruckend, aber auch stellenweise beklemmend.

Der abschließende festliche BDL-Ball stand am Abend auf dem Programm. Spätestens hier kam die festliche Abendgarderobe zum Einsatz. Um den anderen Verbänden zu zeigen, wie stark Schleswig-Holstein vertreten war, legten wir Fähnchen aus und machten auf der Tanzfläche ein Gruppenbild mit allen Landjugendlichen, inklusive großer Schleswig-Holstein-Flagge. Bei Tanz, Spaß und ausgelassener Stimmung ging dieser Abend mit vielen neuen Erfahrungen und Kontakten zu Ende. Am nächsten Morgen hieß es bereits Kofferpacken. Nachdem sichergestellt war, dass auch wirklich niemand in Berlin zurückgeblieben war – denn auch das soll es schon gegeben haben –, traten wir die Heimreise an.

An den jeweiligen ­Haltestellen wurden die Landjugendlichen verabschiedet. In Rendsburg angekommen, räumten wir den Bus aus und brachten alles, was zur Geschäftsstelle gehörte, zurück. Anschließend machte sich auch die Reiseleitung erschöpft, aber zufrieden auf den Heimweg. Eine spannende Aufgabe mit vielen neuen Eindrücken und viel Verantwortung lag hinter uns – Erfahrungen, die nun das Portfolio unserer Tätigkeiten als Vorstandsmitglieder bereichern.

Bundesrat warnt vor Überregulierung

Bei der geplanten Aufnahme des Wolfs ins Bundesjagdgesetz hat der Bundesrat vor einer Überregulierung gewarnt. Mit dem aktuell vorliegenden Gesetzentwurf würden die Vorgaben aus Brüssel übererfüllt, erklärte der Bundesrat in seiner Sitzung am Freitag der vorigen Woche. Das Europarecht verlange lediglich, dass ein Bejagungssystem mit dem Aufrechterhalten oder Wiederherstellen eines günstigen Erhaltungszustandes vereinbar sei.

Der Gesetzentwurf enthält laut dem Bundesrat hingegen weitere Vorgaben, die von den Landesbehörden aufwendig zu prüfen wären. Als ein Beispiel dafür führen die Länder unter anderem die Vorgaben für die Jagd auf Problemwölfe während der Schonzeit an. Dann sei zum Beispiel zu prüfen, ob es trotz Herdenschutz zu einem Wolfsriss gekommen sei. Hier sollte die Bundesregierung die Regelungen weniger bürokratisch gestalten und auf ein Mindestmaß reduzieren. Dieselbe Forderung stellen die Länder mit Blick auf die geplanten Regelungen für den Fall, dass sich der Wolf in einem ungünstigen Erhaltungszustand befindet. Dafür sieht der Gesetzentwurf statt einer Prüfung der Wiederherstellung des Erhaltungszustands eine ständige behördliche Pflicht zur Prüfung von Jagdbeschränkungen oder -verboten vor. Das birgt nach Einschätzung des Bundesrates aber die Gefahr zahlreicher Verpflichtungsklagen Dritter auf Erlass von Jagdbeschränkungen und -verboten.

Doppelzuständigkeiten vermeiden

Daneben plädierte die Länderkammer dafür, den Wolf aus dem besonderen und strengen Schutz des Bundesnaturschutzgesetzes zu entlassen und ihn künftig nur noch dem allgemeinen Schutz zu unterstellen. Dadurch würden unnötige Doppelzuständigkeiten von Jagd- und Naturschutzbehörden vermieden. Schließlich schlägt der Bundesrat eine Lockerung des Verbots vor, wild lebende Wölfe zu füttern. Die sogenannte Kirrung solle möglich bleiben.

Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer (CSU) sowie der niedersächsische Ministerpräsident Olaf Lies (SPD) und die Landwirtschaftsminister von Hessen, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen, Ingmar Jung (CDU), Dr. Till Backhaus (SPD) und Georg-Ludwig von Breitenbuch (CDU), unterstrichen die Notwendigkeit des Weidetierschutzes. Zwar bleibe der Herdenschutz auch künftig wichtig. Zäune und Hunde kämen angesichts der wachsenden Wolfspopulation aber an ihre Grenzen. Es werde Zeit, rechtssichere Vorgaben für die Entnahme von Problemwölfen und die Regulierung des Gesamtbestandes zu schaffen.

Der Bundestag entscheidet, ob er die Stellungnahme des Bundesrates im Gesetzgebungsverfahren berücksichtigt. Wenn der Bundestag das Gesetz beschlossen hat, befasst sich erneut der Bundesrat damit.

Novelle des bayerischen Jagdgesetzes

Das bayerische Kabinett hat unterdessen den Entwurf für ein neues Landesjagdgesetz beschlossen. Mit diesem sollen mehr Eigenverantwortung für Grundbesitzer und Jäger geschaffen und das an Grund und Boden gebundene Jagdrecht gestärkt werden. An dem vom Wirtschaftsministerium erarbeiteten Entwurf, insbesondere den Plänen zur Bejagung von Rehwild und zum Umgang mit dem Wolf, hatte es in den zurückliegenden Monaten aus dem Naturschutz teils heftige Kritik gegeben. Diese habe das Kabinett aber „nicht überzeugt“, erklärte Ressortchef Hubert Aiwanger (Freie Wähler). Laut dem Willen der Landesregierung soll Rehwild künftig auch ohne behördlichen Abschussplan bejagt werden können, wenn die Grundeigentümer dies wollen. Damit sollen Handlungsmöglichkeiten eröffnet, Verwaltungsaufwand reduziert und eine nachhaltige Bejagung gefördert werden. Ziele seien ein ausgeglichenes Wald-Wild-Verhältnis, stabile Wälder und gesunde Wildbestände. Naturschützer befürchten indes, dass nach einer Abschaffung der Abschussplanung die Waldverjüngung „praktisch aufgefressen“ werde.

Daneben sollen mit der geplanten Novelle die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, eine nachhaltige Bejagung des Wolfes und des Goldschakals in Bayern zu etablieren. Außerdem hat sich das Kabinett dafür ausgesprochen, dass Bayern die Jagdzeiten für die einzelnen Wildtierarten unabhängig vom Bund selbstständig festlegen kann. Damit sollen für Arten wie Gänse, die in der Landwirtschaft Probleme bereiten, erweitere Bejagungszeiten eingeführt werden können. Zu den weiteren vorgesehenen Neuerungen zählt unter anderem, dass Flächen für Freiflächenphotovoltaik künftig nicht mehr als jagdlich befriedet gelten. Dies würde der Rechtslage in Schleswig-Holstein entsprechen. Der Gesetzentwurf geht nun in den Bayerischen Landtag.

Land- und Forstwirte im Winterdienst

Für viele land- und forstwirtschaftlichen Betriebe sowie Lohnunternehmer ist der Winterdienst ein interessanter Nebenjob. Doch bevor einfach losgefahren wird, sind einige Punkte zu bedenken. Welcher Führerschein ist erforderlich, und benötigt der Schlepper ein schwarzes Kennzeichen für den Winterdienst? Im folgenden Beitrag werden die wichtigsten rechtlichen Vorgaben erläutert.

Die Fahrerlaubnisklassen L und T dürfen nur für land- oder forstwirtschaftliche (lof) Zwecke nach § 6 Absatz 5 der Fahrerlaubnisverordnung genutzt werden. Neben den klassischen Einsätzen in der Land- und Forstwirtschaft ist der Winterdienst extra aufgeführt. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Winterdienst für die örtliche Gemeinde, für Privatpersonen oder gewerbliche Betriebe, wie Supermärkte oder Industriegebiete, durchgeführt wird. Egal ob Schneeschieben, Parkplatzräumen oder Salz- und Granulatstreuen, alles ist mit dem Führerschein der Klassen L und T möglich. Ab wann darf was gefahren werden?

Die Klasse L (Alter ab 16 Jahre) gilt für lof Zugmaschinen bis 40 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit (bbH). Mit Anhängern darf nicht schneller als 25 km/h gefahren werden. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen können bis 25 km/h bbh gefahren werden.

Die Klasse T (Alter 16 bis 18 Jahre) gilt für lof Zugmaschinen auch mit Anhängern bis 40 km/h bbH. Ab 18 Jahren gilt die Klasse T für Zugmaschinen mit Anhängern bis 60 km/h bbH. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen können bis 40 km/h bbh gefahren werden.

Werden für den Winterdienst Schlepper eingesetzt, die über 60 km/h zugelassen sind (wie Unimog, Fastrac), oder Lkw, ist die Führerscheinklasse C/CE erforderlich.

Keine Qualifikation

Da lof Betriebe und Lohnunternehmer vorwiegend Traktoren für den Winterdienst einsetzen und diese mit der Klasse L oder T gefahren werden, schließt das automatisch die Berufskraftfahrerqualifikation aus. Beim Einsatz von Lkw oder Unimog, die mit der Führerscheinklasse C/CE gefahren werden müssen, kann das anders sein. Wird mit diesen Fahrzeugen beispielsweise Schnee abtransportiert, ist dies eine Güterbeförderung, und die Qualifikation ist erforderlich. Sind diese Fahrzeuge mit einem Streugutaufbau ausgerüstet, so handelt es sich nach den Anwendungshinweisen zum Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz nicht um eine Güterbeförderung, da das Streugut ein Betriebsmittel zur Verrichtung von Arbeitsleistung des Streufahrzeugs ist. Damit ist die „95“ im Führerschein oder dem Fahrerqualifizierungsnachweis nicht erforderlich.

Grünes Kennzeichen möglich

Land- und Forstwirte, die Winterdienst im Auftrag von Gemeinden oder Gemeindeverbänden durchführen, können dies mit grünem Kennzeichen tun. Denn nach § 3 Nummer 7e) Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) fällt die Straßenreinigung unter die Kfz-Steuerbefreiung, wenn für diese Tätigkeiten Zugmaschinen (ausgenommen Sattelzugmaschinen) und Anhänger hinter Zugmaschinen (ausgenommen Sattelanhänger) eingesetzt werden. Wird jedoch der Winterdienst von Land- oder Forstwirten und Lohnunternehmen für Gewerbebetriebe (Supermärkte, Industriebetriebe et cetera) oder Privatpersonen durchgeführt, ist Kfz-Steuer fällig. Werden die steuerbefreiten Fahrzeuge mit grüner Nummer nur gelegentlich für gewerbliche Einsätze verwendet, besteht die Möglichkeit, die grüne Nummer zu behalten. Die Tätigkeit muss vorab beim Hauptzollamt gemeldet werden, und die Fahrzeuge werden für die Zeit des Einsatzes, jedoch mindestens für einen Monat, versteuert.

Eine weitere Möglichkeit der Kfz-Steuerbefreiung für Winterdienstfahrzeuge ergibt sich aus § 3 Nummer 4 KraftStG. Danach sind Fahrzeuge befreit, solange sie ausschließlich zur Reinigung von Straßen verwendet werden. Voraussetzung ist, dass die Fahrzeuge äußerlich als für diesen Zweck (zum Beispiel Winterdienst) bestimmt erkennbar sind. Während der Winterdienst-Saison kann der Schlepper dann aber nicht für andere Arbeiten im lof Betrieb oder Lohnunternehmen genutzt werden. Die Nutzung dieses Befreiungstatbestandes ist mit dem zuständigen Hauptzollamt zu klären und anzuzeigen.

Hinweis: Die in lof Betrieben zulassungsfreien Anhänger können für den gewerblichen Winterdienst nicht genutzt werden. Die Anhänger müssen zugelassen sein.

Kein Fahrtenschreiber

Lof Zugmaschinen bis zu einer bbH von 40 km/h sind generell vom Fahrtenschreiber befreit, und es müssen keine Lenk- und Ruhezeiten eingehalten werden. Auch Schlepper oder andere Kraftfahrzeuge, die für mehr als 40 km/h zugelassen sind, sind im Rahmen des Winterdienstes von der Kontrollgerätepflicht befreit, da sie nach § 18 Absatz 1 Nummer 8 der Fahrpersonal-Verordnung unter die Straßenunterhaltung und -kontrolle und somit unter die Ausnahmen fallen. Hinweis: Das Arbeitszeitgesetz ist immer zu berücksichtigen.

Schneetransport

In den meisten Fällen des Winterdienstes hat das Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) keine Bedeutung, da eine geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung nicht erfolgt. Das Streugut ist Betriebsmittel, und das Streuen ist eine Arbeitsleistung und keine Beförderung. Beim Abtransport von Schnee aus Ortschaften und von Parkplätzen oder ausschließlichem Transport von Streugut handelt es sich jedoch um eine Güterbeförderung. Erfolgt diese entgeltlich, ist eine Erlaubnis für den gewerblichen Güterverkehr vom Landkreis erforderlich. Ist dieser Transport innerhalb einer Dienstleistung vereinbart und erfolgt auf eigene Rechnung des Landwirtes, Forstwirtes oder Lohnunternehmer kann es sich um Werkverkehr handeln, der beim Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM, ehemals BAG) gemeldet werden muss.

Im Winterdienst kann dieses Gespann mit der Klasse T gefahren werden. Da der Schlepper für 50 km/h zugelassen ist, muss der Fahrer 18 Jahre alt sein.

Maut bei Winterdienst

Mit der Maut verhält es sich vergleichbar wie beim GüKG. Solange keine Güter transportiert werden, ist auch keine Maut fällig. Handelte es sich um eine mautpflichtige Beförderung, wäre zu berücksichtigen, dass Schleppergespanne nur bei Ladungsfahrten mautpflichtig sind. Eine weitere Mautbefreiung ergibt sich aus § 1 Absatz 2 Nummer 3 Bundesfernstraßenmautgesetz: Danach sind Fahrzeuge, die ausschließlich für den Straßenunterhaltungs- und Straßenbetriebsdienst einschließlich Straßenreinigung und Winterdienst verwendet werden, von der Maut befreit. Allerdings ist darauf zu achten, dass diese Fahrzeuge für die genannten Zwecke erkennbar sind.

Der Katastrophenfall

In der Vergangenheit kam es zu örtlichen Schneekatastrophen, und vermutlich kann dies auch in Zukunft wieder geschehen. Landwirte, Forstwirte und Lohnunternehmer sind schon immer schnell und unbürokratisch eingesprungen, um zu helfen – das ist auch gut so! In einem Katastrophenfall können dann viele der beschriebenen rechtlichen Vorgaben außer Kraft gesetzt werden, jedoch sollten sich die Helfer dennoch vorher beim örtlichen Bürgermeister oder Krisenstab über die rechtliche Lage informieren und für die Arbeitsleistung einen Auftrag erteilen lassen.

Kenntlichmachung

Von lof Betrieben und Lohnunternehmern werden vorwiegend Schlepper zur Schneeräumung eingesetzt. Die Schlepper dürfen auch für den Winterdienst aufgrund der Ausstattung mit Breitreifen bis zu 3 m breit sein (nach 35. Ausnahme-VO StVZO). Für Schneeräumgeräte und Winterdienstfahrzeuge gibt es in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) keine Vorgaben zur Breite. Das bedeutet, dass ein Schneeräumschild auch breiter als 3 m sein darf. Aber Vorsicht: Der Fahrer ist natürlich verantwortlich für den Einsatz.

Für die Kenntlichmachung von Winterdienstfahrzeugen gibt es in § 30 der StVZO ein extra Merkblatt. Hier seien einige Auszüge daraus genannt:

Ausrüstung mit einer oder mehreren Kennleuchten für gelbes Blinklicht.

Hochgesetzte Zusatzscheinwerfer bei Verdeckung der normalen Scheinwerfer durch das Schneeräumgerät. Es darf nur jeweils ein Scheinwerferpaar eingeschaltet sein.

Werden die Scheinwerfer oben im Schlepperdach verwendet, darf mit dem Schlepper nicht schneller als 30 km/h gefahren werden (§ 50 Absatz 3 Nummer 2 StVZO).

Schneeräumgeräte, die seitlich mehr als 400 mm über den äußeren Rand der Begrenzungs- und Schlussleuchten des Fahrzeugs hinausragen, müssen mit eigenen Begrenzungsleuchten, Schlussleuchten und Rückstrahlern ausgerüstet sein.

Wird die Beleuchtung vom Fahrzeug zum Beispiel durch einen angebauten Streugutstreuer verdeckt, ist die Beleuchtung am Anbaugerät zu wiederholen.

Vorbaukameras

Die Schneeräumgeräte werden am Frontkraftheber des Schleppers angebaut. In den meisten Fällen wird dadurch das zulässige Vorbaumaß (Lenkradmitte bis Vorderkante Anbaugerät) von 3,50 m überschritten. Durch geeignete Maßnahmen muss die auftretende Sichtfeldeinschränkung zum Beispiel an Hofausfahrten, Straßeneinmündungen und -kreuzungen ausgeglichen werden. Vorbau-Kamera-Monitor-Systeme (VKMS) sind für diese Aufgabe bestens geeignet. Dabei sollten geprüfte Systeme zum Einsatz kommen. Nach Anbau eines zertifizierten VKMS ist eine abschließende Prüfung durch einen anerkannten technischen Dienst (zum Beispiel TÜV) empfehlenswert.

Versicherung ist wichtig

Vor dem Winterdiensteinsatz ist mit der eigenen Kfz-Haftpflicht- und Betriebshaftpflichtversicherung zu klären, ob auch der Winterdienst abgesichert ist. Eine entsprechende Zusatzversicherung kann sinnvoll sein. Ebenso ist beispielsweise mit der beauftragten Gemeinde zu klären, wer für auftretende Schäden beim Winterdienst aufkommt, zum Beispiel aufgeschobene Gullideckel oder Bordstein- und Straßenbeschädigungen. Eine vorherige Abklärung und schriftliche Bestätigung sind, auch im Katastrophenfall, unbedingt empfehlenswert.

Fazit

Viele land- oder forstwirtschaftliche Betriebe und Lohnunternehmer sind im Winterdienst tätig. Solange Schlepper mit angebauten Schneepflügen und Streugeräten zum Einsatz kommen, sind die rechtlichen Vorgaben überschaubar: Der Einsatz der Führerscheinklassen L und T ist im Winterdienst möglich, damit verbunden wird die Berufskraftfahrerqualifikation nicht benötigt, und ein Fahrtenschreiber ist im Winterdienst auch nicht erforderlich. Die Kfz-Steuerbefreiung betrifft aber nur lof Betriebe, wenn sie für Gemeinden tätig sind. Werden andere Fahrzeuge im Winterdienst eingesetzt und beispielsweise Schnee abtransportiert, sind weitere rechtliche Vorgaben zu berücksichtigen. Neben einer guten Kenntlichmachung der Winterdienstfahrzeuge ist generell der Versicherungsschutz im Winterdienst mit der Versicherung zu klären.

Dramatische Rettung an der dänischen Nordseeküste

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Jahrhundertelang war die raue Nordsee bei Seeleuten gefürchtet. Immer wieder kam es zu Strandungen entlang der Küste, so auch vor der Landzunge Holms­land Klit im dänischen Westjütland. Die Geschichte einer Strandung wird dort auf Abe­lines Gaard erzählt. Seit 1974 ist der frühere Strandvogthof Museum. Hier lebte einst der Strandvogt Christen Christensen mit seiner Familie. Er hatte die Aufgabe, gestrandete Schiffe zu bergen und die Mannschaften zu versorgen, wie 1894, als der Großsegler „Elisabeth Rickmers“ aus Bremerhaven auf Strand lief.

Es ist am Abend des 12. Februars 1894. Abeline steht mit roten Wangen am Herd, setzt einen großen Topf Kartoffeln auf und stellt Schmalz bereit. Nahe der Küche haben sich 19 schiffbrüchige Seemänner für das Abendessen versammelt. Nach dem Mahl und einer guten Tasse Kaffee verteilen sich die Gestrandeten zur Nachtruhe in alle Nischen des Hofes.

Abelines Schwiegervater, Strandvogt Christen Christensen, sorgt sich derweil um seine Schwiegertochter. In wenigen Tagen erwartet sie ein Kind. Ist die unverhoffte Arbeit zu viel für die Hochschwangere? Doch Abeline zerstreut lächelnd alle Bedenken. Sie ist überzeugt: So eine Strandung kann für die Familie des Strandvogts ein Segen sein. Da lohnt sich alle Mühe. Aber davon später mehr. Zunächst soll es darum gehen, was an diesem Tag passiert ist.

Die „Elisabeth Rickmers“ strandetet 1894 auf dem Strandabschnitt, für den Strandvogt Christen Christensen zuständig war.
Foto: Abelines Gaard, Repro: Silke Bromm-Krieger

Die Bark „Elisabeth Rickmers“, 1877 für die Rickmers Reismühlen, Rhederei & Schiffbau Aktiengesellschaft erbaut, hatte ihre Fahrt am 6. Februar 1894 unter Ballast in Bremerhaven mit dem Ziel Cardiff in Wales begonnen. Von hier sollte es nach Ostindien gehen, um Reis zu laden. Nachdem das Schiff die Weser hinter sich gelassen hatte, nahm der Wind zeitweilig so stark zu, dass Kapitän Theodor Pflieger fortwährend kreuzen, das heißt in Zickzacklinien gegen den Wind fahren musste. Auch im weiteren Verlauf der Reise hatte das Schiff mit schweren Februarstürmen und orkanartigen Böen zu kämpfen. Es trieb mehr, als dass es steuerte.

Schon bald waren Sicherheit und Manövrierfähigkeit in höchster Gefahr. Am 12. Februar sah der Kapitän um 16 Uhr in einer Entfernung von 2 bis 3 sm die Westküste Jütlands. Er unternahm einen Versuch, seine hölzerne Bark zu retten, und ließ einen Anker auswerfen. Aber die Ankerkette riss, und die Segel flogen zerfetzt davon. Jetzt blieb dem Kapitän keine andere Wahl, als das Schiff auf Strand zu setzen. Nur so konnte er das Leben der Besatzung retten. Am Strandungsplatz stand schon die örtliche Rettungsmannschaft unter Führung des Haurviger Strandvogts Christen Christensen bereit. Einzeln mittels eines Rettungsstuhls wurden die Schiffbrüchigen binnen knapp einer Stunde an Land geholt. Der Rettungsstuhl war eine Art Rettungsring, mit dem die Rettungskräfte den zu Rettenden mit einer Leinenverbindung zwischen dem Land und dem gestrandeten Schiff zum Ufer zogen. Das funktionierte ein bisschen wie eine Schwebebahn. Als Letzter verließ auf diese Weise Kapitän Pflieger das Schiff, froh, keinen seiner Männer verloren zu haben.

Blick in das Haurviger Bootshaus von 1887: Die 19 Mann der „Elisabeth Rickmers“ wurden mit solch einem Rettungsstuhl an Land geholt.
Foto: Silke Bromm-Krieger

Die durchnässte Besatzung machte sich mit den Rettern sofort zum Hof des Strandvogts auf, wo sie mit trockener Kleidung versorgt und von Abeline aufs Beste verpflegt und beherbergt wurde. Wie man bei einer Schiffsstrandung mit Besatzung und Fracht umzugehen hatte, war gesetzlich im Jyske Lov von 1241 geregelt. „Was niemandem gehört, ist Eigentum des Königs“, hieß es darin. Strandgut gehörte dem dänischen Staat, aber dieser brauchte Hilfe von verschiedenen Menschen, die für ihre Dienste entlohnt wurden. Per Gesetz wurde gleichfalls sichergestellt, dass dem Schiffseigner kein Unrecht widerfuhr. Mehrere Instanzen waren deshalb an der Abwicklung der Strandung beteiligt. Wenn ein Schiff strandete, rettete die Mannschaft der nächstgelegenen Rettungsstation die Besatzung, wenn dies irgend möglich war.

Der Strandvogt war der örtliche Vertreter der Behörden. Er sorgte für die Unterkunft der Überlebenden und Beerdigung der Ertrunkenen. Er ließ die Bergungsgilde rufen und Wachen an Schiff und geborgener Ladung aufstellen, um Plünderungen zu vermeiden. Ebenfalls sammelte er das an Land getriebene Strandgut ein. Zudem benachrichtigte er den Polizeimeister, der ein Protokoll schrieb und dem Zollbeamten Bescheid gab, damit dieser die geborgene Ware verzollen konnte.

Jeder Punkt ein Wrack: Die Karte zeigt, wie viele Schiffe allein zwischen 1858 und 1883 an dänischen Küsten strandeten. Tausende von Seeleuten verloren ihr Leben.
Foto: Abelines Gaard, Repro: Silke Bromm-Krieger

Außerdem wurde der zuständige Konsul für das Herkunftsland des gestrandeten Schiffes informiert. Im Fall der „Elisabeth Rickmers“ kam der deutsche Konsul aus Ringkøbing herüber, um Kapitän Pflieger über seine Rechte und Pflichten aufzuklären, und ihm bei nötigen Verhandlungen und dem „Papierkram“ zur Seite zu stehen. Der Kapitän (oder in seiner Abwesenheit die Reederei) zahlte für die Bergungsarbeiten, die Wachen, Zollgebühren sowie Unterbringung der Mannschaft. Er konnte gegen Zahlung der Strandungskosten die Freigabe der Ausrüstung und der Ladung verlangen oder sich einverstanden erklären, dass die gestrandeten Güter bei einer Auktion versteigert werden. Meist geschah Letzteres, so auch bei der „Elisabeth Rickmers“. Dabei war es üblich, dass am Ende nach Deckung der Kosten ein eventueller Überschuss dem Reeder zufiel.

Noch etwas zum Einsatz der Bergungsgilde: Alle nicht vorbestraften Männer der Gemeinde durften Mitglied sein. Sobald ein Schiff strandete, begann die Bergungsgilde, Ladung, Ausrüstung, Proviant und mehr zu löschen. Materialien aus dem Wrack wurden an Land gebracht. Mit dieser Arbeit erwirtschafteten sich die Männer, die mit ihren Familien ansonsten von der Landwirtschaft, der Jagd und dem Fischfang lebten, ein gutes Zubrot.

Abeline und Laurids Jørgen Christensen hatten sechs Kinder. Eines starb jedoch schon früh.
Foto: Silke Bromm-Krieger

Da sich Kapitän Pflieger für eine Auktion entschieden hatte, wurden alle Dinge vermerkt, die man von seinem Schiff noch bergen konnte, zum Beispiel 75 Säcke Getreide, 600 Stockfische, Seile, Holzplanken und Messingteile. Es kamen insgesamt 1.553 Artikel zusammen. Auch der leere Schiffsrumpf stand zum Verkauf. Es wurde ein Auktionskatalog mit allen Posten gedruckt und verteilt. Am 8. März 1894 begann die Auktion und erbrachte Einnahmen in Höhe von 25.028 dkr. Der Schiffsrumpf wechselte allein für 8.286 dkr den Besitzer. Da der zuvor intakte Rumpf jedoch vier Tage nach dem Kauf durch einen Sturm zerstört wurde, ging der Käufer letztendlich leer aus. Das Namensschild der Elisabeth Rickmers erhielt einen Platz über der Scheunentür des Strandvogthofs. Auch der Esstisch des Kapitäns fand auf dem Hof Platz und steht dort noch heute im Café.

In der guten, gekachelten Stube wurden die Gäste des Hofes empfangen.
Foto: Silke Bromm-Krieger

Christen Christensen hatte durch die Strandung so viel eingenommen, dass er sich zur Ruhe setzen konnte. Die Strandung war für ihn und seine Familie tatsächlich ein Segen gewesen, wie es seine Schwiegertochter prophezeit hatte. 1895 übergab der Witwer den Hof an seinen ältesten Sohn Laurids Jørgen Christensen und dessen Frau Abeline, die fünf Jahre zuvor mit der Heirat auf den Hof gekommen war. Nun wurde Laurids Jørgen neuer Strandvogt. Doch 1904 starb er an Tuberkulose und hinterließ die erst 34-jährige Abeline mit fünf Kindern im Alter von sechs bis 13 Jahren. Da eine Frau die Position eines Strandvogts nicht bekleiden konnte, brach ein großer Teil der gewohnten Einnahmen für die junge Witwe weg, die das Anwesen geerbt hatte. Doch tüchtig und zupackend führte sie mit der Hilfe eines Bruders und später mit Unterstützung ihrer Kinder den landwirtschaftlichen Betrieb weiter. Ebenfalls vermietete sie im Sommer Zimmer an Badegäste.

Einer der besterhaltenen Dünenhöfe auf Holmsland Klit ist Abelines Gaard, heute ein auch von deutschen Urlaubern vielbesuchtes Museum.
Foto: Silke Bromm-Krieger

Bereits 1886 war auf dem Hof ein Notruftelefon installiert worden, das 1895 zur Telefonzentrale Haurvig ausgebaut wurde. Bis zu ihrem Tod im Alter von 87 Jahren im Jahr 1957 kümmerte sich Abeline Christensen um diese erste Telefonzentrale der Gegend. Als dessen Leiterin konnte sie sich zwar nicht weit vom Fernsprecher entfernen, die Leute kamen aber für Telefonate zu ihr, sodass sie das Leben im Ort mitverfolgen konnte. Da ihr für Restaurierungsmaßnahmen das Geld fehlte, blieb die Hofeinrichtung auf dem Stand von etwa 1904 erhalten. Als das Anwesen in ein Museum umgewidmet wurde, nannte man es in Erinnerung an die frühere Besitzerin Abelines Gaard (Abelines Hof).

Weitere Infos unter
www.abelinesgaard.dk

(Quellen: „Entscheidungen des Ober-Seeamtes und der Seeämter des Deutschen Reichs“, 1894, Wissenschaftsverlag De Gruyter, Band  11, Heft 1, Kapitel: „23. Spruch des Seeamtes zu Bremerhaven vom 17. März 1894, betreffend den Seeunfall der Bark „Elisabeth Rickmers“ von Bremerhaven“, jernkysten.dk, abelinesgaard.dk und Gert Alsted: Abelines Hof auf Holmsland Klit)

Wechsel bei „Schulklassen auf dem Bauernhof“

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Lisa Höper hat 2024 im Lehr- und Versuchszentrum der Landwirtschaftskammer in Futterkamp angefangen. Aufgewachsen in Neustadt in Holstein auf einem Ackerbaubetrieb, hat sie in Osterrönfeld im Fachbereich Agrarwirtschaft der Fachhochschule Kiel erst den Bachelor und dann ihren Master in Agrarmanagement gemacht.

Sie lebt auf einem Ackerbau- und Milchviehbetrieb in Ostholstein. Neben der Arbeit hilft die 28-Jährige gern im heimischen Betrieb. Nach dem Master hat unsere Kollegin erst etwas komplett anderes gemacht und war als Lehrerin an der Grundschule Neustädter Bucht angestellt. Damit und durch das Zertifikat in Bauernhofpädagogik ist sie bestens gerüstet für die neue Aufgabe, die sie nun von Christiane Wellensiek übernimmt. Das Projekt richtet sich an die Verbraucher von morgen. Bei „Schulklassen auf dem Bauernhof“ erleben Schülerinnen und Schüler, wo unsere Lebensmittel herkommen und welche Abläufe und Zusammenhänge es in Landwirtschaft, Natur und Umwelt gibt. Gefördert werden Hofbesuche von Schulklassen aller Altersstufen und aller Schulformen. Insbesondere Schulen aus dem städtischen Kontext sind eingeladen, landwirtschaftliche Betriebe zu besuchen.

Das Projekt „Schulklassen auf dem Bauernhof“ hat eine lange Tradition in Schleswig-Holstein. Schon seit Anfang der 1990er Jahre öffnen landwirtschaftliche Betriebe ihre Hoftore im Rahmen dieses Projektes und werden zu außerschulischen Lernorten. Die Idee ist bei allen Aktivitäten die Gleiche geblieben: Schulklassen auf dem Bauernhof zu empfangen, Unterrichtsinhalte lebendig zu veranschaulichen und handlungsorientiertes Lernen zu ermöglichen. Kinder und Jugendliche erfahren so mit allen Sinnen, wo die Milch herkommt, wie sich die Spreu vom Weizen trennt und wer sich im Knick tummelt.

Aufgabe von Lisa Höper ist es, das Projekt zu betreuen und beispielsweise Fortbildungen zu organisieren wie „Eine Schulklasse kommt – was nun?“ am 26. und 27. Mai in Futterkamp. Gesonderte Informationen dazu folgen noch. Mehr zum Projekt im Internet unter lernendurcherleben.de

Lisa Höper ist zudem Unternehmensberaterin am Standort Bad Segeberg. Ihre Kontaktdaten: Tel.: 0 45 51-95 96-82, lhoeper@lksh.de

Grüne Woche: Fjordpferde im Rampenlicht

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Berlin feierte in diesem Jahr ein besonderes Ereignis: Die Grüne Woche blickt auf 100 Jahre Erfolgsgeschichte zurück. Im Zeichen dieses großen Jubiläums stand auch die diesjährige Show der Fjordpferde, für die acht Pferde, neun Reiter sowie zahlreiche Helfer aus Schleswig-Holstein und Brandenburg angereist waren.

Bereits am Donnerstag kamen Lea Beeke Krey mit Ioran, Sina-Christin Joesten mit Solfin Skova, beide vom Fjordgestüt Klosterhof, sowie Sonja und Ida Koch aus Eutin, Kreis Ostholstein, mit Wallach Sjønne gemeinsam mit den Brandenburger Teilnehmern in Berlin an. Alle nutzten die ersten Stunden am Veranstaltungsort, um sich zu orientieren, den Stallbereich einzurichten und die Pferde in ihrer neuen Umgebung ankommen zu lassen. Für die Fjordpferde standen geräumige Boxen bereit, die ihnen nach der langen Fahrt ausreichend Ruhe und Komfort boten.

Schon beim Ausladen waren die Freude und Aufregung spürbar gewesen, denn für viele war es der erste große gemeinsame Auftritt in der Hauptstadt. Ein besonderes Augenmerk lag auf dem engen Zusammenhalt im Team, das sich gegenseitig unterstützte und motivierte. Einen gelungenen Start in eine ereignisreiche Woche brachte dann der Donnerstagabend. In lockerer Atmosphäre lernten sich die Reiterinnen und Reiter, Helfer und Organisatoren persönlich kennen. Die ersten Proben mit den Pferden sorgten für spannende Begegnungen: Pferde und Menschen mussten sich aufeinander einstellen, Abläufe abstimmen und gemeinsam wachsen. Besonders beeindruckend war die Zusammenarbeit mit dem Showteam der Ostseequadrille, das mit großer Professionalität und Herzlichkeit die Choreografie einstudierte. Die Helfer sorgten dafür, dass alles reibungslos funktionierte, vom Putzen bis zum Satteln und Führen der Pferde.

Der fünfjährige Hengst Ioran und die 16-jährige Lea Beeke Krey waren im Showprogramm dabei. Foto: Lilly Brandt

Täglich zeigten die Fjordpferde ihre Vielseitigkeit in verschiedenen Showblöcken, doch die Quadrille war unbestrittener Höhepunkt. Sechzehn Pferde bewegten sich synchron zur Musik. Eine beeindruckende Leistung, die nur durch perfekte Teamarbeit möglich wurde. Die Zuschauer auf der Tribüne und den Rängen waren begeistert und spendeten tosenden Applaus.

Nach ereignisreichen Tagen hieß es am Mittwoch Abschied nehmen. Die Pferde wurden liebevoll für die Heimreise vorbereitet, das Equipment verstaut und die letzten Erinnerungsfotos geschossen. Mit Stolz blicken die Teilnehmer auf eine gelungene Woche zurück. Schon jetzt ist die Vorfreude auf das nächste Jahr spürbar. Dann werden die Fjordpferde und ihre Freunde sicher wieder dabei sein, wenn Berlin seine Tore zur Grünen Woche öffnet.