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Thema Photovoltaik beschert Onlinebesucherrekord

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Das erste Agrarausschusstreffen des Jahres fand am 22. Februar statt. Hierbei ging es um das Thema Photovoltaikanlagen. Dieses Thema ist für viele Junglandwirte aus Schleswig-Holstein sehr interessant, dies spiegelte sich in der hohen Teilnehmerzahl von rund 60 Personen wider. Somit war es auch das bestbesuchte Onlineagrarausschusstreffen, das bisher stattgefunden hat.

Als Referenten konnten Thies Jensen und René Nissen von der Wattmanufactur aus Gamsbüll in Nordfriesland, welche auf dem Osterhof angesiedelt ist, gewonnen werden. Der Osterhof ist ein Demeter-Ackerbaubetrieb. Durch die Wattmanufactur werden jährlich fünf bis sechs Photovoltaikanlagen deutschlandweit in Betrieb genommen.

Um das Pariser Klimaabkommen bis 2040 mit einer maximalen Steigerung um 1,5 °C einhalten zu können, müssen laut Prof. Volker Quaschning von der Hochschule für Technik und Wirtschaft in Berlin 400 GW aus Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) kommen. Diese könnten je zur Hälfte auf Freiland oder auch auf dem Dach untergebracht werden. Somit würden in Schleswig-Holstein innerhalb der nächsten 20 Jahre rund 6 % der landwirtschaftlichen Nutzfläche dafür genutzt werden, was einer Zubaunotwendigkeit von 600 ha im Jahr entspricht. Aktuell sind 1,5 % der landwirtschaftlichen Nutzfläche mit PV-Anlagen bedeckt.

Die beiden Referenten machten deutlich, dass sich eine Installation auf Dachflächen aktuell nicht rentiere, auf Freiflächen jedoch schon. Hierbei gebe es verschiedene Möglichkeiten, PV-Anlagen zu installieren: zum einen mit Abstand der Solarmodule oder aber mit sehr geringem bis hin zu keinem Abstand. Dabei sei eine Beschattung nicht zu vermeiden, jedoch lasse sich mehr Leistung von der Fläche holen, weshalb dies die häufig gewählte Variante sei.

Zudem gebe es seit Kurzem erstmalig in Deutschland eine PV-Anlage auf einem Moorstandort. Die Anlage stehe in Lottorf im Kreis Schleswig-Flensburg: Hier seien sogenannte Tracking-Gestelle verbaut worden, welche der Sonne folgten und damit folgende Vorteile lieferten: Moorschutz und eine sehr rentable, kontinuierliche Leistung über den gesamten Tag. Zudem finde auf dieser Fläche eine Wiedervernässung statt, die den CO2-Ausstoß reduziere.

Eine weitere Besonderheit befinde sich im Kreis Schleswig-Flensburg, um genauer zu sein in Klein Rheide: Hier gebe es den artenreichsten Solarpark Deutschlands. Die ehemalige Kieskuhle sei Lebensraum für 450 Pflanzenarten, darunter 17 Arten von der Roten Liste, sowie heimische Wildtiere, Insekten und Amphibien.

Agriphotovoltaik, also eine Doppelnutzung der Fläche, wurde von den beiden Referenten nach heutigem Stand als „noch nicht ganz durchdacht“ angesehen, da sehr viel Stahl verbaut werden müsse und unter anderem die gesetzlichen Regelungen noch nicht vollständig ausgereift seien. Als Beispiel nannten die Referenten, dass  Tiereinheiten für diese Fläche nicht anrechenbar seien. Preissteigerungen seien auch bei Solarpanels deutlich spürbar. Seit 2021 seien die Preise um 50 % gestiegen. 95 % der Solarpanels würden in China produziert. Des Weiteren wurde den Teilnehmern ein Einblick in das komplexe Projektentwicklungsverfahren gegeben, welches über viele Jahre bis zur Inbetriebnahme der Anlage dauere.

Im Anschluss an den Impulsvortrag wurde eine anregende Diskussion zwischen den Teilnehmern und den Mitarbeitern der Wattmanufactur geführt. Abschließend lässt sich sagen, dass wir in Schleswig-Holstein einen Gunststandort für Photovoltaikanlagen besitzen und diese in den kommenden Jahren auf noch vielen weiteren landwirtschaftlich genutzten Flächen entstehen werden.

Thies Jensen und René Nissen stellten das Konzept des Solarparks Klein Rheide vor. Screenshot: Jennifer Müller/ljv

Das ist neu zu beachten zur kommenden Saison

Die Erntesaison 2022 stellt Unternehmen in der Land- und Forstwirtschaft bei der Beschäftigung von ausländischen Arbeitnehmern, insbesondere aus Osteuropa, für Saison­beschäftigungen, zum Beispiel bei der Erdbeer- oder Spargelernte, wieder vor große Herausforderungen. Denn nach wie vor gilt es, bei der Beschäftigung von Erntehelfern den Überblick über die einschlägigen Vorschriften zu behalten. In diesem Artikel werden für eine Saisonbeschäftigung 2022 zunächst die wichtigsten Vorschriften und Neuregelungen zur Beschäftigung von Drittstaatlern, zur Einreise und Beschäftigung unter Corona-Bedingungen sowie zum Mindestlohn dargestellt. Teil 2 zu diesem Thema erscheint in dieser Rubrik in Ausgabe 12 im Bauernblatt.

Osteuropäische Saisonarbeitnehmer aus anderen EU-Mitgliedstaaten – zum Beispiel aus Polen, Rumänien oder Bulgarien – benötigen für eine Saisonbeschäftigung in Deutschland weder eine Aufenthalts- noch eine Arbeitserlaubnis. Es besteht insoweit der freie Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt (uneingeschränkte Arbeitnehmerfreizügigkeit). Lediglich die Meldegesetze des jeweiligen Bundeslandes sind zu beachten.

Beschäftigung von Drittstaatlern

Auch 2022 stellt sich die Frage, ob und inwieweit sogenannte Drittstaatler als Erntehelfer im Rahmen einer Saisonbeschäftigung in Deutschland tätig sein können. Dabei handelt es sich um Personen, die nicht Staatsangehörige eines EU-Mitgliedstaats oder von Island, Norwegen, Liechtenstein oder der Schweiz sind. Sie benötigen für eine Beschäftigungsaufnahme in Deutschland nach wie vor ein Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis, die eine Beschäftigung in Deutschland ausdrücklich gestattet. Dafür ist die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit (BA) erforderlich.

Die Beschäftigung von Drittstaatlern ist zum Beispiel im Rahmen von Vermittlungsabsprachen mit Drittstaaten möglich, wobei derzeit nur mit Georgien und der Republik Moldau eine solche Absprache besteht. Die BA kann hier für eine saisonabhängige Beschäftigung von regelmäßig mindestens 30 Stunden wöchentlich in den von der Absprache erfassten landwirtschaftlichen Wirtschaftszweigen eine Arbeitserlaubnis erteilen, und zwar für die Dauer von bis zu 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen. Die Erteilung einer Arbeitserlaubnis ist von weiteren Voraussetzungen abhängig, wie zum Beispiel dem Nachweis über einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz und dem Stellen einer angemessenen Unterkunft. Es sind entweder anonyme Bedarfsmeldungen oder namentliche Anforderungen an den Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit zu richten.

Darüber hinaus ist auch 2022 eine Beschäftigung von Drittstaatlern im Rahmen der sogenannten Westbalkanregelung möglich. Danach können Staatsangehörige aus Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Nordmazedonien, Montenegro und Serbien unter bestimmten Voraussetzungen die Zustimmung der BA zur Beschäftigungsaufnahme in Deutschland erhalten. Diese Regelung war zunächst befristet bis Ende 2020 und wurde verlängert bis zum 31. Dezember 2023. Die Anträge müssen von den Arbeitnehmern in der zuständigen deutschen Botschaft des jeweiligen Westbalkanstaates gestellt werden. Vor Erteilung der Zustimmung prüft die BA allerdings, ob inländische Arbeitskräfte oder Arbeitskräfte aus einem EU-Mitgliedstaat für die jeweilige Beschäftigung zur Verfügung stehen (Vorrangprüfung). Auskünfte hierzu erteilt der Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit.

Spargelstechen, das Sortieren und auch die weitere Logistik in der Ernte werden von Saisonarbeitskräften erledigt. Die Pandemie ist anscheinend auf dem Rückzug; was an neuen Herausforderungen wegen der Sicherheitslage in Grenzstaaten der EU zu Russland entsteht und wie dies den Arbeitsmarkt beeinflussen wird, bleibt abzuwarten. Foto: Landpixel

Studentenbeschäftigung in den Ferien

Nicht ganz so kompliziert sind Ferienbeschäftigungen von studierenden Drittstaatlern, die an einer akkreditierten Hochschule beziehungsweise Fachschule im Ausland eingeschrieben sind. Die Vermittlung erfolgt für eine Beschäftigung innerhalb der offiziellen Semesterferien für höchstens 90 Tage innerhalb von zwölf Monaten. Zuständig ist insoweit die Agentur für Arbeit Köln, die hierzu auf ihrer Webseite unter https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/­arbeitskraefte/ferienbeschaeftigung Informationen erteilt und auch die jeweils aktuellen Antragsformulare für die erforderliche Bestätigung der Ferienbeschäftigung vorhält. Sofern Drittstaatler in Deutschland studieren und an einer deutschen Hochschule immatrikuliert sind, ist eine Beschäftigung während des Studiums zulässig. Sie darf insgesamt 120 ganze Tage oder 240 halbe Tage im Jahr nicht überschreiten. Eine Arbeitserlaubnis ist nicht erforderlich, weil die Aufenthaltserlaubnis bereits im vorgenannten Rahmen zur Beschäftigungsausübung berechtigt.

Arbeitgeber sollten sich – ohne Ausnahme – von den Saisonarbeitnehmern alle Papiere im Original vorlegen lassen, die zur Beschäftigungsaufnahme in Deutschland berechtigen (Aufenthaltstitel, Immatrikulationsbescheinigung und weitere). Entsprechende Kopien sind zu den Unterlagen zu nehmen. Zudem ist unbedingt darauf zu achten, dass eine Beschäftigungsaufnahme erst nach Erteilung der Arbeitserlaubnis erfolgt. Wer hier Fehler macht, muss gegebenenfalls mit empfindlichen Bußgeldern rechnen und kann sich unter Umständen sogar strafbar machen.

Saisonbeschäftigung unter Pandemiebedingungen

Auch die Pflege der Erdbeerfelder wird häufig von Saisonarbeitern aus dem Ausland erledigt …
… sowie dann die Ernte der süßen Früchtchen, wenn die Saison beginnt. Fotos: Landpixel

Bund und Länder haben bereits beschlossen, die weitreichenden Corona-Regeln im Rahmen eines Stufenplans bis zum 20. März 2022 zurückzufahren. Die Öffnung soll in drei Schritten erfolgen und betrifft zunächst private Zusammenkünfte und den Zugang zum Einzelhandel sowie dann weitere Erleichterungen für Gastronomie, Übernachtungsangebote, Großveranstaltungen und andere.

Vor diesem Hintergrund bleibt abzuwarten, ob und inwieweit in den nächsten Monaten auch Erleichterungen im Hinblick auf die derzeit noch geltenden pandemiebedingten Maßnahmen und Regelungen beschlossen werden, die bei der Beschäftigung von Saison­arbeitnehmern in Betrieben der Land- und Forstwirtschaft und des Gartenbaus zu beachten sind. Eine Zusammenfassung der wichtigsten Regelungen kann beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft unter https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/_Landwirtschaft/rahmenbedingungen-saisonarbeitskraefte.html heruntergeladen werden – auch in rumänischer, polnischer und englischer Sprache.

Einreise aus ausländischem Risikogebiet

Saisonarbeitnehmer haben pandemiebedingt bei der Einreise nach wie vor die Corona-Virus-Einreiseverordnung zu beachten. Sie ist in der jetzigen Fassung zunächst bis 3. März 2022 gültig, wobei eine Verlängerung oder vergleichbare Anschlussregelung gegebenenfalls zu erwarten ist. Die Verordnung regelt spezielle Anmelde-, Quarantäne- und Nachweispflichten, die bei Einreise in die Bundesrepublik Deutschland nach einem Aufenthalt in einem ausländischen Hochrisikogebiet oder Virusvariantengebiet zu beachten sind. Diese Gebiete sind auf der Liste des Robert-Koch-Instituts unter https://www.rki.de/risikogebiete ausgewiesen und auch erklärt. So müssen Saisonarbeitnehmer vor ihrer Einreise die digitale Einreiseanmeldung unter https://www.einreiseanmeldung.de ausfüllen, wenn sie sich bis zu zehn Tage vor der Einreise in einem der beiden Risikogebiete aufgehalten haben. Die Bestätigung der digitalen Einreiseanmeldung haben die Saisonarbeitnehmer bei der Einreise mit sich zu führen. Sofern eine digitale Anmeldung aufgrund fehlender technischer Ausstattung oder aufgrund technischer Störung nicht möglich war, ist stattdessen ausnahmsweise eine vollständig ausgefüllte Ersatzmitteilung in Papierform mitzuführen und gegebenenfalls dem Beförderer beziehungsweise der Grenzkontrollbehörde vorzulegen.

Zudem müssen alle einreisenden Saisonarbeitnehmer einen negativen Test (PCR-Test oder Antigentest, maximal 48 Stunden alt), eine Genesung oder eine vollständige Impfung nachweisen. Der Nachweis muss auf Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch oder Spanisch ausgestellt sein. Die Kriterien für einen gültigen Genesenennachweis sind unter https://www.rki.de/covid-19-genesenennachweis , die Kriterien für einen gültigen Impfnachweis unter https://www.pei.de/impfstoffe/covid-19 veröffentlicht. Einreisende aus einem Virusvariantengebiet müssen allerdings über einen negativen, maximal 48 Stunden alten PCR-Test verfügen; nur ein Genesenen- oder Impfnachweis sind nicht ausreichend.

Wann besteht bei Einreise Quarantänepflicht?

Schließlich gilt bundesweit für Saisonarbeitnehmer bei Einreise eine Quarantänepflicht, wenn sie sich bis zu zehn Tage vor der Einreise in einem der beiden Risikogebiete aufgehalten haben. Bei Einreise aus einem Hochrisikogebiet beträgt die Quarantänedauer zehn Tage, wobei stattdessen eine fünftägige Arbeitsquarantäne möglich ist. Die Quarantäne endet sofort bei Vorlage eines Impf- oder Genesenennachweises. Eine Freitestung nach fünf Tagen ist ebenfalls möglich. Bei Einreise aus einem Virusvariantengebiet beträgt die Quarantänedauer 14 Tage, wobei weder eine Arbeitsquarantäne noch eine Freitestung möglich ist. Einen Überblick über die Anmelde-, Quarantäne- und Nachweispflichten kann der Webseite des Bauernverbandes Schleswig-Holstein unter https://www.bauern.sh/themen/corona-virus.html entnommen werden.

Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes

Im Hinblick auf den Arbeits- und Gesundheitsschutz für (Saison-)Arbeitnehmer ist zu beachten, dass das Infektionsschutzgesetz zunächst befristet bis einschließlich 19. März 2022 bundesweit einheitliche Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz vorsieht. Aufgrund entsprechender Vorgaben durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales sowie auch durch die Arbeitsschutzbehörden der Bundesländer existiert mittlerweile ein umfassendes Regelwerk. Dies gibt dem Arbeitgeber Sicherheit bei der Auswahl und Umsetzung geeigneter Maßnahmen zum betrieblichen Infektionsschutz, wie zum Beispiel zusätzlicher Hygieneregeln, Abstandsgebote und organisatorischer Regelungen zur Minimierung von Kontakten zwischen den Beschäftigten (zum Beispiel durch Einteilung in feste, kleine Arbeitsgruppen). Ein Überblick über entsprechende Maßnahmen kann ebenfalls der Webseite des Bauernverbandes Schleswig-Holstein unter https://www.bauern.sh/themen/corona-virus.html sowie der Webseite der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände unter https://www.arbeitgeber.de/covid-19/#Covid-19%20Themen entnommen werden. Auch die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) gibt auf ihrer Webseite unter https://www.svlfg.de/corona-saisonarbeit konkrete Hinweise, wie zum Beispiel zur Unterbringung von Saisonarbeitnehmern in Gemeinschaftsunterkünften. Auch hier bleibt die weitere Entwicklung abzuwarten.

Mindestlohn gilt auch für Saisonarbeitnehmer

Auch ausländische Saisonarbeitnehmer haben bei Aufnahme einer Saisontätigkeit in Deutschland grundsätzlich Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn. Seit 1. Januar 2022 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 9,82 € brutto je Zeitstunde. Er wird ab 1. Juli 2022 auf 10,45 € brutto je Stunde erhöht. Die Anhebung ab 1. Juli 2022 erfolgt in der Erntesaison und wäre gegebenenfalls in den Arbeitsverträgen miteinzubeziehen. Die neuen Mindestlohnhöhen sind von allen Arbeitgebern in allen Branchen als Lohnuntergrenze zu berücksichtigen, wenn das Mindestlohngesetz ohne Ausnahme anzuwenden ist. Arbeitgeber haben allerdings zu prüfen, ob für ihre Branche Tarifverträge mit höheren Löhnen als der gesetzliche Mindestlohn existieren, die gegebenenfalls Anwendung finden. Entsprechend dem Koalitionsvertrag hat das Bundeskabinett bereits den Entwurf eines Gesetzes beschlossen, wonach der gesetzliche Mindestlohn zum 1. Oktober 2022 auf 12 € pro Stunde angehoben werden soll. Dies bleibt zunächst abzuwarten.

Fazit

Auch in der Erntesaison 2022 ist die Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer – insbesondere aus Osteuropa – nach wie vor für deutsche Arbeitgeber eine große Herausforderung, weil eine Vielzahl von Regelungen zu beachten und entsprechende Verpflichtungen einzuhalten sind. Die Nichteinhaltung dieser Verpflichtungen kann unter Umständen ein empfindliches Bußgeld nach sich ziehen. Vor diesem Hintergrund sollten Arbeitgeber, die ausländische (Saison-)Arbeitnehmer beschäftigen möchten, sich hier zunächst umfassend rechtlich beraten lassen. Für die arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Beratung sollten sich Arbeitgeber entweder an den Bauernverband oder aber an einen Rechtsanwalt wenden, für die steuerrechtliche Beratung an ihren jeweiligen Steuerberater. In Teil 2 in Ausgabe 12 werden wichtige sozialversicherungsrechtliche Regelungen für eine Saisonbeschäftigung 2022 dargestellt.

Verantwortung für globale Versorgung annehmen

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Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir (Grüne) betont die sichere Versorgungslage mit Lebensmitteln in Deutschland. Er erteilt Forderungen nach einer agrarpolitischen Kehrtwende eine klare Absage. Frans Timmermans, Vizepräsident der EU-Kommission, warnt schon jetzt vor einem „historischen Fehler“, würden die Nachhaltigkeitsvorhaben im Rahmen des Green Deal nicht konsequent weiterverfolgt werden. 

Die Härte dieser Aussagen erstaunt. Denn angesichts des Krieges in der Ukraine sind Denkverbote unangebracht. Die Forderung anderer Politiker ist daher richtig, die Einschränkungen in der Lebensmittelproduktion, die unter anderem mit der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) einhergehen, zumindest auf den Prüfstand zu stellen (siehe Seiten 10 und 11).

Die Ukraine ist ein hochattraktiver Standort für Landwirtschaft. Rund 32 Mio. ha umfasst das dortige Ackerland. Das entspricht etwa einem Drittel der Ackerfläche der Europäischen Union. Gemeinsam mit Russland ist die Ukraine für rund 30 % der globalen Weizen­exporte verantwortlich. Durch die Folgen des Krieges sind aktuell sowohl die Produktion als auch die Exportfähigkeit aus der Schwarzmeerregion eingeschränkt.

Laut einer Analyse von Prof. Stephan von Cramon-Taubadel von der Universität Göttingen wird die russische Invasion enorme Konsequenzen für Millionen von ­Ukrainern, für die Sicherheit in Europa, die Energiemärkte und auch für die Agrarmärkte und die globale Ernährungssicherheit haben. Von Cramon-Taubadel schätzt, dass die ukrainische Getreideproduktion in diesem Jahr um mindestens 35 Mio. t gegenüber 2021 sinken werde. Russlands Produktion werde zwar aller Voraussicht nach nicht betroffen sein, doch logistische und finanzielle Sanktionen würden zu Verzögerungen und Handels­umlenkungen führen, wodurch es möglicherweise auch zu einer Reduktion der russischen Getreideexportmenge kommen werde. 

Die Weltmarktpreise für Getreide haben bereits historische Höchststände erreicht. Die Ernährungssicherheit in Industrieländern wie Deutschland ist zwar nicht gefährdet, aber die Inflation der Nahrungsmittelpreise wird angeheizt. Die meisten Haushalte könnten das verkraften, und einkommensschwache Haushalte, die davon besonders betroffen seien, könnten mit zielgerichteter finanzieller Unterstützung zumindest entlastet werden, so von Cramon-Taubadel.

Allerdings sei die Situation in denjenigen Entwicklungsländern besonders katastrophal, die auf Nahrungsmittelimporte angewiesen seien. Jetzt bedrohten Versorgungsengpässe und hohe Getreidepreise die Ernährungssicherheit von mehreren 100 Millionen Menschen, vor allem in Afrika und Südostasien.

Es ist daher geboten, die ernährungspolitischen Scheuklappen abzulegen und die Gemeinsame EU-Agrarpolitik zu überdenken. Es geht dabei nicht darum, alle Nachhaltigkeitsziele zu verwerfen. Maßnahmen sollten aber – wenn möglich – darauf ausgerichtet werden, die hiesige Landwirtschaft nachhaltiger und produktiver zugleich aufzustellen, anstatt die Nachhaltigkeit auf Kosten der Produktivität zu fördern. 

Dr. Robert Quakernack. Foto: bb

Timmermans warnt vor „historischem Fehler“

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Vor dem Hintergrund des Ukraine-Krieges und seiner Auswirkungen auf die Agrarmärkte und die Lebensmittelversorgung wird die Europäische Kommission ihre Nachhaltigkeitsstrategien einer erneuten Prüfung unterziehen. Das hat EU-Agrarkommissar Janusz Wojciechowski im Anschluss an den informellen Agrarrat vergangene Woche angekündigt.

Man müsse jetzt dafür sorgen, dass die Agrarproduktion in Europa gesichert werde, erklärte der Pole. Die Ziele der Nachhaltigkeitsstrategien würden im Kontext der Lebensmittelversorgung und der neuen Situation in den nächsten Wochen geprüft. In diesem Zusammenhang verwies Wojcie­chows­ki auf Flächenstilllegungen und die Möglichkeit, auf den Brachen Proteinpflanzen anzubauen.

Ein Kurswechsel deutet sich zudem in Sachen privater Lagerhaltung (PLH) von Schweinefleisch an. Auch diese Maßnahme wollte der EU-Agrarkommissar nicht mehr ausschließen, genauso wie einen Einsatz der Krisenreserve. Die Kommission prüfe die Möglichkeit von Interventionsmaßnahmen, vor allem für Schweinefleisch, so der Pole. Er stellte zudem den Einsatz des Europäischen Mechanismus zur Krisenvorsorge und Krisenreaktion im Bereich der Ernährungssicherheit (EFSCM) und der angekündigten Expertengruppe für die Krise am Schweinemarkt in Aussicht.

Der geschäftsführende Vizepräsident der EU-Kommission, Frans Timmermans, hat Anfang der Woche hingegen davor gewarnt, wegen des Ukraine-Krieges die im Green Deal geplanten Maßnahmen zu stoppen. Nach Ansicht des Niederländers, der hauptverantwortlicher Kommissar für den Green Deal ist, wäre es ein „historischer Fehler“, wenn die Europäische Union ihre Nachhaltigkeitsvorhaben nun verlangsamen oder sogar ganz begraben würde.

Agrarmärkte im Blick

Quer durch die Mitgliedstaaten wurden vergangene Woche Forderungen laut, für eine ausreichende Absicherung der Ernährungsgrundlagen zu sorgen. Der französische Bauernverband (FNSEA) appellierte an Brüssel, die Ernährungssouveränität wieder zur „obersten Priorität“ zu machen. Als Erstes müsse der in Verbindung mit der Farm-to-Fork-Strategie zu erwartende Rückgang der Agrarproduktion „grundlegend“ infrage gestellt werden. Stattdessen müsse die Nahrungsmittelerzeugung in der Gemeinschaft ausgeweitet werden, allerdings auf nachhaltige Weise. Unmittelbar verabschieden sollte sich die Politik laut FNSEA von den Vorgaben GAP zur Stilllegung von Flächen.

Energiepreise steigen

Die polnische Agrarbranche sieht angesichts der durch den Ukraine-Krieg ausgelösten Verwerfungen an den Agrar- und Energiemärkten ebenfalls – zumindest vorläufig – keinen Spielraum zur Umsetzung des Green Deal und der Farm-to-Fork-Strategie. Die Organisation der Verbände der Agrarproduktion (FBZPR) forderte die EU-Kommission auf, das Inkrafttreten der Strategien zu verschieben und das europäische Emissionshandelssystem auszusetzen. Die polnische Branchenvereinigung befürchtet, dass der Krieg die Energiepreiskrise weiter anheizen wird. Das dürfte sich nochmals preissteigernd auf den Düngermarkt auswirken.

Auch von der Iberischen Halbinsel kamen Forderungen nach einem schnellen Handeln, um die Versorgung mit Lebens- und Futtermitteln in der EU sicherzustellen. Nach Einschätzung von Spaniens Landwirtschaftsminister Luis Planas ist es geboten, die Prioritäten der GAP zu ändern. Deren Vorgaben müssten flexibler gestaltet werden, um die Produktion in den Mitgliedstaaten zu erhöhen. Außerdem müssten die Importregeln an die aktuelle Situation angepasst werden, so Planas. Gleichlautende Forderungen stellte der spanische Bauernverband Asaja. Nach dessen Ansicht wurde mit den ersten Kriegstagen „die Inkonsequenz der GAP-Ansätze“ deutlich. Portugals Landwirtschaftsministerin Maria do Céu Antunes erinnerte daran, dass die GAP ursprünglich begründet worden sei, um die Nahrungsmittelversorgung in Europa sicherzustellen. Dieses Ziel sei jetzt wieder wichtig. Das Produktionspotenzial der Mitgliedstaaten müsse konsequent genutzt werden. 

Die gute Seele von Emkendorf

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Seit drei Jahren schlüpft Regina Ritter, Leiterin der Herrenhausverwaltung auf Gut Emkendorf, regelmäßig in die Rolle der Friederike Juliane Gräfin von Reventlow (1763-1816). Bei einer einstündigen Führung mit anschließender Kaffeetafel taucht sie in das Leben der früheren Gutsherrin Julia, wie sie hier schlicht genannt wird, ein.

„Sobald ich mein Kostüm anziehe und die Perücke überstreife, fühle ich mich tatsächlich wie Julia“, meint Regina Ritter und lächelt. „Auch wenn ich nach einer Führung mit den Besuchern bei Kaffee und Kuchen im Gartensaal zusammensitze, reden sie mich oft noch mit ‚Julia‘ an und stellen direkt an sie ihre Fragen“, freut sich die langjährige Gutsangestellte.

Aus reichem Elternhaus

Dieses Julia-Gemälde schuf Angelika Kauffmann. Früher hing es direkt über dem Bett ihres Gatten Fritz.  Foto: Silke Bromm-Krieger

Julia kam laut Biographischem Lexikon am 16. Februar 1763 in Kopenhagen zur Welt und hatte acht Geschwister (andere Quellen berichten von vier oder sechs Geschwistern). Ihre Eltern waren der Unternehmer und Gutsbesitzer Heinrich Carl von Schimmelmann und Caroline Tugendreich geborene Friedeborn. Die Familie wohnte meist im Sommer auf Schloss Ahrensburg und im Winter im Kopenhagener Palais. Da ihr Vater durch atlantischen Dreieckshandel (zu dem auch Sklavenhandel gehörte) und karibische Zuckerrohrplantagen zu großem Reichtum gelangt war, genoss die kleine Julia eine luxuriöse, standestypische Kindheit. Schon früh erhielt sie Musik- und Ballettunterricht. Privatlehrer brachten ihr die Kunst und das Zeichnen näher. Außerdem lernte sie Französisch und Italienisch. So wuchs sie zu einer weltgewandten und gebildeten jungen Dame heran. Im Jahr 1779 heiratete sie Friedrich Karl („Fritz“) Graf von Reventlow (1755-1828), einen Angehörigen des holsteinischen Uradels. Diese Verbindung stellte sich als sehr glücklich heraus. Zunächst lebten Julia und ihr Mann in Stockholm, dann in London, wo Fritz als königlich dänischer Gesandter beschäftigt war. Schließlich ließen sie sich in Emkendorf nieder, zwischen Rendsburg und Westensee gelegen. Fritz quittierte seinen Dienst, und die beiden widmen sich fortan der Umgestaltung des um 1730 im spätbarocken Stil erbauten Herrenhauses.

Aufwändiger Umbau

Als Fritz nach dem Tod seines Vaters das Haus 1783 geerbt hatte, war es stark heruntergekommen. Ein paar Jahre später zog er mit seiner Gattin ein, und sie begannen, es aufwändig umzubauen. Mit dem Tod ihres Vaters erbte auch Julia. „Sie erhielt ein Fünftel der jährlichen Erträgnisse seines immensen Vermögens. Diesen konstanten Geldfluss nutzte das Ehepaar Reventlow für die reiche Ausgestaltung des Gutes“, bemerkt Regina Ritter. Von zwei Italienreisen brachte es Bilder, Skulpturen, Möbel und Kunstschätze mit. Zudem stattete der römische Maler Pelicia ihr Zuhause mit Malereien aus. 1791 kam Architekt und Baumeister Carl Gottlob Horn hinzu. Er überformte das Herrenhaus im klassizistischen Stil und legte auf der Rückseite einen Landschaftspark nach englischem Vorbild an. Ab 1796 wirkte der Schweizer Stuckateur Tadey für einige Zeit an der künstlerischen Ausgestaltung der Innenräume mit.

Geistreich und liebenswürdig

Auf dem Gut hielt Julia weise ordnend das Zepter in der Hand, obwohl sie gesundheitlich angeschlagen und oft ans Bett gefesselt war. Möglicherweise litt sie an Schwindsucht. Es gab damals jedoch ebenfalls Stimmen, die andeuteten, ihr chronisches Leiden könnte psychosomatischer Natur sein. Zeitzeugen beschreiben sie als geistreich, liebenswürdig, in hohem Maße wohltätig und zugleich besorgt um die Bildung und das Wohlsein ihrer Gutsuntertanen. Alle, die mit ihr in Kontakt kamen, soll sie durch ihre Seelenmilde, zartes Gefühl und lebhafte Empfänglichkeit beeindruckt haben. „Wenn man nach Emkendorf kam, kam man zu Julia. Sie war hier die gute Seele. Fritz war zielstrebig, direkt, im Umgang aber zuweilen etwas bissig“, merkt Regina Ritter an.

Zu Erben kommen die kinderlosen Eheleute um 1814 durch Adoption von Joseph und Heinrich, den beiden älteren Söhnen von Julias Nichte Caroline Friederica Gräfin Criminil. Eine Pflegetochter war die junge Gräfin Ina Holk. Überliefert ist, dass die Reventlows sich auch um Kinder aus den Familien ihrer Angestellten und aus dem Dorf kümmerten. Des Weiteren ließen sie „sieben unbemittelte Kleine“ in ihrem Haushalt aufziehen, die von Julia unterwiesen wurden, wie Frank Trende in seinem Buch „Herrenhaus-Geschichten im Herzen Schleswig-Holsteins“ erwähnt.

Daneben war Julia schriftstellerisch tätig. Sie verfasste Prosawerke und christliche Erbauungsschriften für die Gutsuntertanen. So entstand 1791 angelehnt an eine Publikation des Schweizer Reformpädagogen Johann Heinrich Pestalozzi (1746-1827) ihre pädagogische Schrift „Sonntagsfreuden des Landmanns“.

Der Rote Salon, der sich an Julias früherer Suite (heute Bibliothek) anschloss, ist seit 1790 als einziger unverändert. So sieht man hier noch die Stuck- und Damastbespannung der Wände im Original. Foto: Silke Bromm-Krieger

Weimar des Nordens

Julia, evangelisch, tiefreligiös und dem Pietismus nahestehend, begründete mit ihrem Mann darüber hinaus den Emkendorfer Kreis. Dies war ein Zirkel, zu dem bedeutende adlige und intellektuelle Frauen und Männer mit einer konservativen Gesinnung gehörten, die politische, religiöse und kulturelle Interessen teilten. Da der Graf als Kurator Kontakt zur Kieler Universität pflegte, waren unter den Mitgliedern auch Professoren und Mediziner. Zum Kreis gehörten unter anderen die Dichter Friedrich Gottlieb Klopstock und Matthias Claudius sowie der Züricher Theologe Johann Kaspar Lavater.

Unter der Leitung von Julia widmeten sich die illustren Gäste der englischen und französischen Literatur, ließen sich vorlesen oder debattierten. Auf einer kleinen Bühne, die eigens beim Umbau des Blauen Salons im Obergeschoss eingerichtet worden war, spielten sie Theater und musizierten. Das brachte dem Gut die Bezeichnung „Weimar des Nordens“ ein. „Gern hätte Julia auch einmal Johann Wolfgang von Goethe willkommen geheißen. Aber dieser schlug alle Einladungen aus, hatte immer Ausreden parat. Er weiß gar nicht, was ihm entgangen ist“, meint Regina Ritter schmunzelnd.

Eine einflussreiche Frau

Julia von Reventlow war im 18. Jahrhundert eine bedeutende und kulturell einflussreiche Frau. Im Stormarn-Lexikon wird darauf hingewiesen, dass sie als Miterbin der Zuckerrohrplantagen ihres Vaters innerhalb der Familie über die damit verbundene Sklavenhaltung diskutierte. „Sie setzte sich dafür ein, die Lebensbedingungen der Sklaven zu verbessern und veranlasste die Herrnhuter Brüdergemeinde, Missionare in die Schimmelmannsche Besitzungen zu entsenden“, heißt es dort. Ihr Bruder Ernst, dem sie eng verbunden war, sorgte schließlich als dänischer Finanz- und Handelsminister maßgeblich dafür, dass der Sklavenhandel in Dänemark und dessen überseeische Gebiete 1792 verboten wurde.

„Am 27. Dezember 1816 starb Julia nach langem Leiden. Sie wurde in der Catharinenkirche in Westensee beerdigt“, weiß Regina Ritter.

Zum Schluss des Gesprächs schlüpft sie noch flink in ihr schönes Kostüm und verwandelt sich auf wundersame Weise in Julia. Lebhaft erzählend führt sie elegant und graziös durch die Räume im Erdgeschoss. Da das Herrenhaus gerade im Winterschlaf liegt, bleiben an diesem Tag die Fensterläden geschlossen. Das gedämpfte Licht sorgt für eine ganz eigene Stimmung. Hautnah spürt man: Hier atmet Geschichte, die noch heute viel vom früheren Geist Emkendorfs und seiner guten Seele Julia preisgibt.

Gruppenführungen ab 15 Personen können bei Regina Ritter individuell vereinbart werden. Anmeldung unter Tel.: 0 43 30-99 46 90, anfrage@gutemkendorf.de
Weitere Infos unter gutemkendorf.de

Die frühere Parkanlage mit dem Hasensee ist nur in Teilen erhalten. Heute ist sie größtenteils öffentlich zugänglich. Foto: Silke Bromm-Krieger
In den Jahren der Französischen Revolution fanden im Herrenhaus auch bedeutende französische Emigranten gastliche Aufnahme. Foto: Silke Bromm-Krieger

Historisches Juwel an Stahlseilen

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Blaulicht und Sirenenklang an der Schwebefähre – doch diesmal wegen eines freudigen Ereignisses: Vergangenen Freitag ging die wiederhergestellte Schwebefähre an der Rendsburger Hochbrücke auf Jungfernfahrt über den Nord-Ostsee-Kanal.

Sechs Jahre hat es gedauert, und nun fährt sie wieder, die Rendsburger Schwebefähre – „schweben“ ist eigentlich der falsche Ausdruck, denn das Gefährt hängt an Stahlseilen. Am 8. Januar 2016 war die 1913 in Dienst gestellte Vorgängerfähre mit einem Frachter kollidiert und wurde dabei zerstört. Nur zwei Personen waren an Bord und erlitten leichte Verletzungen.

Das neue Modell, fast genauso gebaut wie das alte, aber technisch modernisiert, hat 13,5 Mio. € gekostet. Neben dem praktischen Nutzen vor allem für die Kanalquerung von Fußgängern und Radfahrer (nur vier Autos haben Platz) ist die Schwebefähre ein historisches Juwel: In Europa gibt es nur noch acht von ihnen, in Deutschland eine weitere an der niedersächsischen Oste. 

Mit Wasserfontänen und Sirenenklang grüßte die Feuerwehr. Foto: Tonio Keller

Aufs Korn genommen: Reden ist Gold

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Wenn meine Mutter in einem Café sitzt, redet sie munter die Tischnachbarn an und erzählt etwas – und fast immer gehen die Leute darauf ein. So mancher, der gerne Kontakt aufnähme, hat da Hemmungen. Um die zu nehmen, ist jetzt ist eine neue Idee aufgekommen: „Klönbänke“. In Hamburg-Wandsbek gibt es schon zwei, in Altona sind fünf geplant.

Das Modell kommt als „Schwätzlebänkle“ aus Baden-Württemberg. Mit bunter, werbender Bemalung laden sie ein: Wer hier sitzt, ist gerne bereit zu klönen. Die Initiatoren möchten damit der Vereinsamung als Folge der Corona-Pandemie entgegenwirken und „aktiv für positive soziale Begegnung sorgen“ nach dem Motto „Schweigen ist Silber, Reden ist Gold“.

Allerdings sollte auch für einen Ausweg gesorgt werden, wenn ein Wortschwall kein Ende nimmt – etwa durch eine „Swiegebank“ daneben.

Steinmeier: „Am Ende gewinnen dadurch alle“

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Anlässlich des 111. Internationalen Frauentages am 8. März blicken wir auf die mehr als 150 Jahre alte deutsche Frauenbewegung zurück. Viel ist in Sachen Gleichstellung bisher erreicht worden. Doch es bestehen immer noch Barrieren.

In der ersten Phase der Frauenbewegung war diese maßgeblich von den Zielen der Französischen Revolution geprägt. Schlagworte waren damals Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit. In diesem Zeitabschnitt entwickelten sich zwei unterschiedliche Strömungen: die bürgerliche und die proletarische Frauenbewegung.

Bürgerliche Frauenbewegung

Als Gründerin der bürgerlichen Frauenbewegung gilt die Schriftstellerin Louise Otto-Peters (1819-1895). Der formale Zusammenschluss und damit die organisierte Frauenbewegung beginnt im Jahr 1865, als bürgerliche Frauen den Allgemeinen Deutschen Frauenverein gründen. Zentrales Ziel dieser ersten Generation der Frauenbewegung ist der Kampf für das Recht auf Bildung und Arbeit. Dieses Recht ist nur über mehr Selbstständigkeit und Mündigkeit zu erlangen. Die Befreiung der Frau soll dabei nicht bloßer Selbstzweck, sondern nutzbringend für die Gesellschaft sein. Sie soll dem Fortschritt der Menschheit bis hin zur Verringerung des bestehenden sozialen Elends und dem Abbau der sozialen Klassengegensätze dienen.

Agnes von Zahn-Harnack (1884-1950), Vertreterin der ersten Frauenbewegung, schreibt rückblickend: „Die Frau des 19. Jahrhunderts erkannte, dass sie in einer Männerwelt lebte: Sie sah, dass die Familie, der Beruf, die Bildungsmöglichkeiten, die Stadt, der Staat, die innere und die äußere Politik, ja auch die Kirche von Männern nach Männerbedürfnissen und -wünschen eingerichtet waren; und sie sah weiter, dass alle diese Bildungen mit schweren Mängeln behaftet waren. Unter diesen Mängeln litt die Frau.“

Das Wilhelminische Reich sonnt sich zur selben Zeit im Glanz eines bahnbrechenden wirtschaftlichen Aufschwungs. Die wachsende Industrialisierung hat eine Zunahme der Frauenarbeit zur Folge. Die Zahl der außerhäuslich arbeitenden Frauen aus den unteren sozialen Schichten schnellt nach oben, und Kaiser Wilhelm II. erkennt ihren mangelnden Arbeitsschutz. Folgen sind 1890 die Einführung eines Nacht- und Sonntagsarbeitsverbots für Frauen und eine Reduzierung der täglichen Arbeitszeit von 16 auf elf Stunden. Nach wie vor bleibt die Höhe der Frauenarbeitslöhne hinter denen der Männer weit zurück. Daneben wird den Frauen ein gesellschaftspolitisches Mitspracherecht weiterhin verwehrt.

Bundesfrauenministerin Rita Süssmuth und die schleswig-holsteinische Sozialministerin Ursula Gräfin von Brockdorff (v. li.) trafen sich 1988 mit LandFrauen in Osterhever zum Gespräch. Foto: Ilse Gertz/hfr

Erwerbsarbeit ist unschicklich

Parallel dazu wächst in der Mittelschicht die Zahl der vermögenslosen Frauen kontinuierlich an. Außerhäusliche Erwerbsarbeit gilt in bürgerlichen Kreisen als unschicklich. Die Schulbildung für Mädchen endet meist im 14. Lebensjahr. Die bürgerlichen Töchter haben, falls sich keine Heiratschancen ergeben, nur die Möglichkeit, Gouvernante oder Gesellschafterin zu werden. Beide Positionen sind schlecht bezahlt. In der Mitte des 19. Jahrhunderts können Frauen aus dem bürgerlichen Milieu immerhin schon Lehrerin werden, wenn sie zunächst auch nur Mädchen unterrichten dürfen und als Hilfskraft für männliche Lehrer eingestellt werden. Dieser einzige Beruf ist jedoch bald hoffnungslos überlaufen.

Vertreterinnen der bürgerlichen Frauenbewegung fordern deshalb das Recht auf Arbeit. Sie wollen ihre Daseinserfüllung nicht allein im Warten auf eine standesgemäße Heirat sehen. 1866 entsteht der Verein zur Förderung der Erwerbstätigkeit des weiblichen Geschlechts (später Lette-Verein), der sich auf die Frauen der bürgerlichen Stände konzentriert. Erst ab 1872 bekommen Frauen neben dem Lehrerinnenberuf weitere Erwerbsmöglichkeiten. Kindergärtnerinnenseminare entstehen, und der Bahn-, Post- und Telegrafendienst lässt weibliches Personal zu.

Die bürgerliche Frauenbewegung legt den Schwerpunkt auf den Kampf für die Verbesserung der Mädchen- und Frauenbildung. Der Zugang zu höheren Schulen für Mädchen wird 1893 maßgeblich von der Lehrerin Helene Lange (1848-1930) erkämpft. 1895/96 nehmen die Universitäten Göttingen und Berlin Frauen erstmals als Gasthörerinnen auf. Aber erst mit der Jahrhundertwende kommt das Immatrikulationsrecht, auch gründen sich erste soziale Frauenschulen. 1923 wird die Agrikulturchemikerin Dr. Margarete von Wrangell (1877-1932) – gegen den Widerstand einiger Professoren – Deutschlands erste ordentliche Professorin an der Landwirtschaftlichen Hochschule Hohenheim. Sie führt das Institut für Pflanzenernährung.

Proletarische Frauenbewegung

Neben der bürgerlichen Frauenbewegung entsteht die proletarische (später sozialistische) Frauenbewegung, angeführt von der Näherin und Sozialdemokratin Ottilie Baader (1847-1925) und der Lehrerin und Politikerin Clara Zetkin (1857-1933). Die proletarische Frauenbewegung sieht den Kampf um Frauenrechte im Kontext mit der Arbeiterbewegung. Der Hauptgedanke ist, dass Frauen und Arbeiter eines gemeinsam haben: Unterdrückte zu sein.

Eine wichtige Forderung ist das Frauenwahlrecht. Ab 1908 können Frauen in Parteien und Gewerkschaften eintreten, die Vereinsfreiheit für Frauen tritt in Kraft. Mit dem aktiven und passiven Frauenwahlrecht, das im November 1918 im Reichstag beschlossen wird, kommt der große Durchbruch. Erstmals bei der Wahl zur Nationalversammlung im Januar 1919 kann die weibliche Bevölkerung wählen gehen. Dies ist die Frucht eines langen Kampfes, in dem die Sozialdemokraten, unter ihnen August Bebel und Clara Zetkin sowie der linke Flügel der bürgerlichen Frauenbewegung, die Hauptlast trugen. Frauen können jetzt also wählen und sich als Kandidatinnen aufstellen lassen. Sie setzen wichtige Rechtspositionen durch, beispielsweise die Zulassung von Frauen als Richterinnen, Schöffinnen, Geschworene, ein Lohngesetz zum Schutz der Heimarbeiterinnen und das Mutterschutzgesetz. Die formaljuristischen Möglichkeiten und die Hauptforderungen der ersten Frauenrechtlerinnen sind damit nach rund 65 Jahren unermüdlichen Einsatzes erfüllt: gleiche Bildungs- und Berufsmöglichkeiten, politische Rechte und Pflichten und damit Verantwortung für das Gemeinwohl.

Zurück zu Heim und Herd

Doch schon wenige Jahre später verdrängt der Nationalsozialismus die Frauen aus dem öffentlichen Leben. Er reduziert sie auf ihre Rolle als Hausfrau und Mutter und nimmt wichtige Errungenschaften wieder zurück. Frauen verlieren das passive Wahlrecht, die Zulassung zur Habilitation, zum Richterinnenamt und als Rechtsanwältinnen. 90 % aller Studierenden müssen männlich sein. Facharbeiterinnen und Hilfsarbeiterinnen verdienen ein Drittel weniger als ihre männlichen Kollegen. Frauenorganisationen demokratischer Parteien und Gewerkschaften lösen sich „freiwillig“ auf, bevor sie 1933 verboten oder gleichgeschaltet werden. NS-Frauenorganisationen entstehen. Die Frauen werden in Hauswirtschaft, Kinderpflege und Ernährung geschult. Ihr Betätigungsfeld und Wirken sollen sich zum Wohle der Volksgemeinschaft auf die Familie beschränken. 1938 wird das Pflichtjahr für Mädchen und junge Frauen unter 25 Jahren eingeführt.

Schon ab den 1970er Jahren demonstrierten Frauen für mehr Lohngerechtigkeit. Diese Forderung unterstreicht auch der Deutsche LandFrauenverband beim Equal Pay Day, der in diesem Jahr am 7. März stattfindet.

 Foto: FMT/Margarete Redl-von Peinen, 1980

Gleichstellung im Grundgesetz

Nach Kriegsende erarbeitet der Parlamentarische Rat eine neue Verfassung. Am 23. Mai 1949 tritt das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland in Kraft.

Es ist Helene Wessel (Zentrum), Helene Weber (CDU), Friederike Nadig (SPD) und vor allem der Juristin Elisabeth Selbert (SPD) zu verdanken, dass nach kontroversen Disputen ein Gleichstellungsartikel verankert wird. In Artikel 3, Absatz 2 heißt es: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt.“ Der 1949 gewählte erste deutsche Bundestag hat 410 Abgeordnete, darunter 29 Frauen.

Ab 1945 entstehen erste Frauenverbände, die sich 1949 im Deutschen Frauenring zusammenschließen. 1950 wird im Bundesinnenministerium ein Frauenreferat eingerichtet. 1951 aus der Taufe gehoben, gibt sich 1969 der Deutsche Frauenrat seinen heutigen Namen. Er vertritt als überparteiliche und überkonfessionelle Lobby aktuell 59 Frauenorganisationen. Unter ihnen ist auch der Deutsche LandFrauenverband.

Autonome Frauenbewegung

Neben der traditionellen Frauenbewegung entwickelt sich seit 1968 die autonome Frauenbewegung. Sie geht zurück auf die Studentenbewegung und versteht sich als feministische Gegenkultur. In Westberlin entsteht der Aktionsrat zur Befreiung der Frau. Die autonomen Frauen rücken Themen ins Blickfeld, die vorher kaum Beachtung fanden wie Gewalt in der Ehe, Frauengesundheit und das Abtreibungsverbot. Autonome Frauenhäuser und Frauenzentren entstehen. Frauenrechtlerin Alice Schwarzer gründet Mitte der 1970er Jahre in Köln die Frauenzeitschrift „Emma“ und setzt sich öffentlich für die Emanzipation ein. 1977 wird bei Ehescheidung das bisherige Schuldprinzip vom Zerrüttungsprinzip abgelöst, die Hausfrauenehe abgeschafft. Frauen dürfen nun ohne Erlaubnis des Mannes einer Berufstätigkeit nachgehen.

In den 1980er Jahren beginnt die „neue Frauenbewegung“ sich als gestaltende Akteurin von gesellschaftlicher Emanzipation zu profilieren. 1986 wird Dr. Rita Süssmuth (CDU) erste Bundesfrauenministerin in Deutschland. Kommunale Gleichstellungsstellen entstehen, die Frauenpolitik institutionalisiert sich zunehmend.

Wiedervereinigung schafft neue Verhältnisse

Durch die deutsche Einheit ergibt sich in den 1990er Jahren eine neue Situation für die Frauenbewegung. Die offizielle Wiedervereinigungsdebatte klammert Fragen der Frauen- und Familienpolitik weitgehend aus. Über zwei Drittel der nach der Wende entlassenen Arbeiter im Osten sind weiblich. Sie ziehen sich für eine gewisse Zeit in die Hoffnungslosigkeit und ins Privatleben zurück. Die Frauen im Westen spüren gleichzeitig, dass sich gesellschaftliche Veränderungen verlangsamen.

1989 feiern Frauen aus Ost und West den Internationalen Frauentag zum ersten Mal gemeinsam. Die unterschiedlichen Regelungen des Schwangerschaftsabbruchs in Ost und West erweisen sich als Stolperstein der Wiedervereinigung. Im Osten gilt die Fristenlösung, im Westen die Indikationslösung. Die Neuregelung des § 218 wird deshalb bis Ende 1992 verschoben, schließlich die Fristenlösung in den neuen Bundesländern abgeschafft.

Als erste ordentliche Professorin in Deutschland hatte Margarete von Wrangell mit Widerständen zu kämpfen. Foto: Uni Hohenheim/hfr

Trotz Widerständen

1994 wird Artikel 3, Absatz 2 des Grundgesetzes – auch hier zunächst gegen Widerstände – konkretisiert. Jetzt heißt er: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“ Seit 1997 ist die Vergewaltigung in der Ehe strafbar, seit 2002 kann ein Täter wegen häuslicher Gewalt gegen seine Frau und/oder Kinder durch das Gewaltschutzgesetz aus der gemeinsamen Wohnung verwiesen werden. 2016 beschließt der Bundestag, dass eine sexuelle Handlung auch dann als Vergewaltigung gewertet werden kann, wenn sich die Betroffene nicht aktiv wehrt.

Stark für die Zukunft

Auch wenn bereits viel erreicht ist, mit Dr. Angela Merkel (CDU) 2005 erstmals eine Frau Bundeskanzlerin wird, bleibt eine Menge zu tun, damit Frauen und Männer auf dem gesamten Lebensweg die gleichen Chancen erhalten – ob persönlich, beruflich oder familiär. Auf EU-Ebene und national wird vonseiten der Politik kontinuierlich daran gearbeitet. Mit der 2020 beschlossenen Nationalen Gleichstellungsstrategie „Stark für die Zukunft“ konkretisiert die Bundesregierung ihre Ziele und verpflichtet sich, die Gleichstellung bei der Gesetzgebung und in ihren Förderprogrammen umzusetzen. Es gilt, die immer noch bestehenden Verdienstunterschiede zu beseitigen, mehr Frauen in Führungspositionen zu bringen sowie eine bessere Vereinbarkeit von Familie, Beruf und Angehörigenpflege zu erreichen. Ebenfalls ist es geboten, eine Qualifizierung ohne Geschlechterklischees sicherzustellen, das heißt junge Frauen speziell in den Bereichen Naturwissenschaft, Forschung und Technik zu fördern. Zudem sollen von häuslicher Gewalt Betroffene oder Bedrohte besser geschützt werden. Hierfür trat Deutschland Anfang 2018 der Istanbul-Konvention bei, einem Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt.

Schulterschluss wagen

Eines ist gewiss: Die staatlichen Maßnahmen können am wirksamsten fruchten, wenn sich in den Köpfen aller Menschen ein Wandel vollzieht. Dies bekräftigte Bundespräsident Dr. Frank-Walter Steinmeier anlässlich eines Empfangs des Deutschen Frauenrates in Schloss Bellevue vor zwei Jahren: „Frauenrechte, davon bin ich überzeugt, sind nicht Sache von Frauen allein. Sie sind unsere gemeinsame Sache, die Sache von Demokratinnen und Demokraten. Wer als Mann auch mal die Perspektive der Frauen einnimmt, der kann Frauen unterstützen, ohne in paternalistische (bevormundende) Gesten zu verfallen. Und der kann mithelfen, gläserne Decken zu sprengen, weil er weiß: Am Ende gewinnen dadurch alle.“

Für die Sache der Frauen: Im Mai 1965 diskutierten nordfriesische LandFrauen mit Bundeskanzler Ludwig Erhard im Bonner Palais Schaumburg.

Foto: privat/hfr

Aufs Korn genommen: Maulwürfe

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Beim Buchhändler meines Vertrauens gibt es „Kartenbücher“. Das sind Postkarten­ensembles zu verschiedenen Themen, hauptsächlich Tieren, allen voran natürlich kleine Kätzchen und Hundewelpen, aber auch Elefanten oder Vögel und anderes liebreizendes Getier. Ich musste allerdings staunen über das Kartenbuch „Maulwürfe“. Wem schickt man denn solche Karten, wenn nicht um ihn zu ärgern?

Der Maulwurf sieht in unseren Augen nicht hübsch aus und hat einen schlechten Ruf. Er durchwühlt den Garten und hinterlässt Erdhügel, die hässlich sind und Schubkarren und Rasenmäher behindern. Er dient als Symboltier für Unterwanderer und Spione. Der Ausdruck „blind wie ein Maulwurf“ ist ebenfalls keineswegs nett gemeint. Und in den Bauernblatt-Comics von Kim Schmidt verspottet der Maulwurf regelmäßig den Bauern oder Gärtner.

Auch Alfred Brehm ließ in „Brehms Tierleben“ kein gutes Haar am Maulwurf. Er schrieb: „Er ist wild, außerordentlich wüthend, blutdürstig, grausam und rachsüchtig und lebt mit keinem einzigen Geschöpfe im Frieden außer mit seinem Weibchen, mit diesem aber auch bloß während der Paarungszeit und so lange die Jungen klein sind.“ Einzig der Maulwurf Grabowski bricht eine Lanze für seine Spezies, aber der ist bloß eine erfundene Kinderbuchfigur.

Nun wissen wir heute, dass es im Weltenbiotop keine „bösen“ Tiere gibt. Soll das Kartenbuch vielleicht ein Beitrag dazu sein, den Maulwurf zu rehabilitieren? Gibt es wohl entsprechend auch Postkarten mit Großaufnahmen von Stechmücken, Asseln oder Fadenwürmern? Aber an wen wollte man diese verschicken?

Kindern den Krieg erklären

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Ob man es Krieg oder Angriff nennt – der Konflikt in der Ukraine hinterlässt Spuren, auch bei Kindern. Sie fühlen sich von den schlimmen Nachrichten überfordert. Was Eltern tun können.

Bilder des Krieges in den Nachrichten und auf Social-Media-Kanälen hinterlassen nicht nur bei Erwachsenen ein mulmiges Gefühl und Angst. Auch Kinder bekommen den Russland-Ukraine-Konflikt mit. Die Initiative „Schau hin! Was Dein Kind mit Medien macht“ rät Eltern allerdings zu kindgerechten Formaten, um sie so über die Ereignisse aufzuklären.

Kindernachrichten, etwa auf „logo!“, „neuneinhalb“ oder im Kinderradio „KiRaKa“, erläutern die Angriffe auf die Ukraine. Sie sollten gemeinsam mit den Kindern geschaut oder gehört werden. Im Internet unter frieden-fragen.de finden Kinder Austausch zu Fragen von Krieg und Gewalt. Im Gespräch mit Kindern brauchen Eltern ihre eigene Besorgnis nicht zu verschweigen, sondern sollten diese lieber erläutern. Die Schau-hin!-Experten raten allerdings, sich nicht von den eigenen Gefühlen mitreißen zu lassen und diese direkt weiterzugeben. Denn es versetze Kinder nur in Angst, wenn sie merkten, dass diejenigen, die auf sie aufpassen sollen, selbst ratlos seien. Auch wilde Mutmaßungen könnten Kinder unnötig verunsichern. Deshalb sei es wichtig, die Situation möglichst nüchtern zu erklären. Unabhängig davon, wie alt ein Kind ist, will es mit seinen Gefühlen ernst genommen werden. Statt Trauer oder Angst zu beschwichtigen, fragen Eltern besser nach, was dem Kind genau Sorgen bereitet. Allein schon dieses Interesse sei tröstlich. Dabei sollte auf die jeweilige emotionale Lage des Kindes eingegangen und nach passenden Erklärungen gesucht werden.

Und noch einen Tipp haben die Medienexperten für Eltern: Sie könnten ihre Kinder dazu anregen, ihre Gefühle in einem Bild oder einer Geschichte auszudrücken.