Die Borchert-Kommission hält die vom Bundeslandwirtschaftsministerium geplanten Gesetzesvorhaben und Programme zum Umbau der Nutztierhaltung für unzureichend und unzulänglich. Die vorgeschlagenen Maßnahmen seien „in ihrer jeweiligen Ausgestaltung und im Zusammenwirken nicht in der Lage, den Umbau des gesamten Sektors zu bewerkstelligen“, heißt es in einer Stellungnahme des Kompetenznetzwerks.
Das Expertengremium macht eine fortgesetzte Mitarbeit bei der Weiterentwicklung einer Gesamtstrategie für die Tierhaltung und der Vorbereitung einzelner Gesetzesvorhaben davon abhängig, dass die Bundesregierung eine umfassende Transformation des Nutztiersektors anstrebt und die Einführung „langfristiger, verlässlicher und ausreichend bemessener staatlicher Tierwohlprämien“ beschließt. Bereits zuvor hatte der Vorsitzende Jochen Borchert die bisherigen Vorhaben als unzureichend kritisiert. Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir (Grüne) bescheinigte der Borchert-Kommission gute Argumente, die man sorgfältig prüfen werde.
Der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Dr. Matthias Miersch, kündigte eine Verabschiedung des notwendigen Gesetzespakets zum Umbau der Tierhaltung für das erste Halbjahr 2023 an. „Wir werden das hinbekommen“, gab sich Miersch beim Agrarpolitischen Jahresauftakt des Deutschen Bauernverbandes zuversichtlich.
Laufzeit von 20 Jahren
Nach Auffassung der Borchert-Kommission sollte die geplante Tierwohlprämie auf 80 % bis 90 % der laufenden Kosten angehoben werden. Bislang sind 65 % vorgesehen. Die Laufzeit der Verträge sei von zehn auf 20 Jahre auszudehnen. Eventuelle Obergrenzen bei der Förderung seien so zu bemessen, dass der Großteil der Schweinebestände einbezogen werde. Die Investitionsförderung solle über die Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) anstatt über das Bundesprogramm durchgeführt werden, um den finanziellen Spielraum zu erhöhen. Nachbesserungen mahnen die Fachleute auch bei der geplanten Anpassung des Baurechts an. Kontraproduktiv ist ihrer Ansicht zufolge beispielsweise die Vorgabe, Neubauten an der gleichen Stelle wie eine alte Stallanlage zu errichten. Hier müsse es räumliche Flexibilität geben. Zwingend notwendig sei, deckungsgleiche Anpassungen im Baurecht auch in weiteren Rechtsbereichen vorzunehmen.
Kompromiss anstreben
Darüber hinaus führt die Borchert-Kommission die vielfach diskutierten Mängel im Entwurf für ein Tierhaltungskennzeichnungsgesetz auf. Die Kennzeichnung decke den Nutztiersektor vorerst nur zu einem kleinen Teil ab, verzichte auf eine farblich-interpretative Einordnung sowie die Einbeziehung von tierbezogenen Kriterien und auf wichtige Anforderungen an eine tiergerechtere Haltung wie Einstreu in den anspruchsvolleren Haltungsformen. Die Probleme resultierten aus der politischen Vorgabe einer verpflichtenden nationalen Haltungskennzeichnung. Dabei gebe es keine einfache Lösung, sondern nur die Empfehlung, „sich mit größtem Nachdruck für eine EU-weite Regelung analog der deutschen Regelung einzusetzen und bis dahin auf nationaler Ebene den verträglichsten Kompromiss anzustreben“. Für unerlässlich hält es die Borchert-Kommission, eine Koexistenz mit bestehenden privatwirtschaftlichen Kennzeichnungssystemen zu gewährleisten.
Nach Angaben von Fraktionsvize Miersch ist auch die SPD unzufrieden mit dem vorgelegten Tierhaltungskennzeichnungsgesetz. „Bei dem vorgelegten Gesetzentwurf besteht noch Luft nach oben“, sagte Miersch. „Als selbstbewusste Parlamentarier wollen wir den Gesetzentwurf deshalb noch besser machen“, kündigte der Abgeordnete an. Orientieren wollen sich die Sozialdemokraten dabei an der Borchert-Kommission. Der bescheinigte Miersch, gute Vorschläge für eine tierwohlgerechte Tierhaltung vorgelegt zu haben. Konkret gehe es seiner Fraktion darum, das gesamte Leben eines Schweines in die Haltungskennzeichnung einzubeziehen, also auch Ferkel und Muttersauen, nicht nur die Phase der Mast. Darüber hinaus fordere die SPD einen klaren Zeitplan für die Einbeziehung weiterer Tierarten. Entscheidend seien letztlich die notwendigen Voraussetzungen im Baugesetzbuch, um Um- und Neubauten von Ställen zu ermöglichen, sowie eine angemessene Finanzierung, zu der es nach wie unterschiedliche Positionen in der Ampel gebe.
FDP baut auf den Markt
Für die Co-Fraktionsvorsitzende der Grünen, Britta Haßelmann, ist ein langfristiges Finanzkonzept die entscheidende Voraussetzung, das Tierwohlniveau in der deutschen Landwirtschaft insgesamt anzuheben. „Die Anschubfinanzierung reicht nicht“, betonte Haßelmann mit Blick auf die im Bundeshaushalt verankerten 1 Mrd. € für vier Jahre.
FDP-Fraktionschef Christian Dürr warnte indes vor übertriebenen Erwartungen an eine Umsetzung des Borchert-Konzepts. „Der Staat kann nicht dauerhaft alles regeln“, sagte Dürr. „Am Ende“ müsse eine Refinanzierung von mehr Tierwohl über den Markt erfolgen. Für seine Fraktion sei entscheidend, dass bei einer Finanzierung auch der nachgelagerte Bereich der Lebensmittelverarbeitung und insbesondere der Lebendmitteleinzelhandel mit ins Boot kämen, so der Liberale.
Der Vorsitzende der Unionsfraktion, Friedrich Merz (CDU), warf der Ampel vor, mit ihren Vorschlägen zur Haltungskennzeichnung das Aus vieler Familienbetriebe in Kauf zu nehmen. Er sprach sich für eine Finanzierung über eine Tierwohlabgabe aus, wie sie die Borchert-Kommission vorgeschlagen hat.
CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt bezeichnete die bislang bereitgestellte Summe von 1 Mrd. € für vier Jahre als viel zu niedrig. „Offenbar hat die Ampel die Zahlen verwechselt, nachdem Wissenschaftler den Finanzbedarf auf vier Milliarden Euro pro Jahr veranschlagt haben“, so Dobrindt. Er kündigte an, dass die CSU weiterhin kleine und mittlere Betriebe in den Mittelpunkt ihrer Agrarpolitik stellen werde.
Die Co-Vorsitzende der Linken im Bundestag, Amira Mohamed Ali, beklagte ein „eklatantes Kräfteungleichgewicht“ entlang der Lebensmittelkette, das zulasten der Landwirtschaftsbetriebe gehe und eine wesentliche Ursache für die Einkommensprobleme in der Tierhaltung seien.
Kritisch zur EU-Agrarpolitik äußerte sich die Co-Vorsitzende der AfD-Fraktion, Dr. Alice Weidel. Die im Rahmen des Green Deal vorgesehene Unterschutzstellung von 30 % der landwirtschaftlichen Nutzfläche komme gemeinsam mit einem 10-%-Stilllegungsziel einer staatlich erwirkten Verknappung des Nahrungsmittelangebots in Europa gleich.
Gesamtkonzept angemahnt
Die Länder bekräftigten unterdessen vergangene Woche ihre Forderung nach rechtlicher und finanzieller Planungssicherheit für die Tierhalter in Deutschland. Die Amtschefkonferenz (ACK) mahnte erneut ein verbindliches Gesamtkonzept zum Umbau der Tierhaltung an. Elemente seien die angekündigte Erweiterung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes um weitere Tierarten, die Gastronomie und verarbeitete Produkte, die Etablierung einer Herkunftskennzeichnung, die Anpassung des Bau- und Genehmigungsrechts einschließlich des Emissionsschutzes sowie das erforderliche Finanzierungskonzept.
Die ACK-Vorsitzende, Schleswig-Holsteins Agrarstaatssekretärin Anne Benett-Sturies, verwies angesichts des Wegbrechens der Tierbestände und -haltungen auf den unverzüglichen Handlungsbedarf.
Ziel müsse sein, den gesellschaftlichen Anforderungen nach regionalen und tierwohlgerecht erzeugten Produkten in geeigneter Weise gerecht zu werden und gleichzeitig ein ausreichendes Einkommen in der Tierhaltung zu ermöglichen. Wichtig sei, dass die Länder bei der Entwicklung des Gesamtkonzeptes und seiner Teilelemente eng eingebunden würden, betonte Benett-Sturies.
Im Zusammenhang mit der Düngeverordnung erwarten die Agrarressorts der Länder vom Bund, dass er ein Konzept zur verursachergerechten Maßnahmendifferenzierung und Befreiung landwirtschaftlicher Betriebe von Verpflichtungen in den sogenannten Roten Gebieten gemeinsam mit den Ländern erarbeitet. Dieses Konzept soll laut ACK zügig auf den Weg gebracht werden. Benett-Sturies nannte es bedauerlich, dass es noch kein Verfahren gebe, das Betriebe entlaste, die nachweislich gewässerschonend wirtschafteten. Die Arbeiten zum Wirkungsmonitoring im Rahmen der Düngeverordnung könnten dabei als Diskussionsgrundlage in die Konzeptentwicklung einbezogen werden. AgE




