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Optimale Einstreu für Liegeboxen: Gibt es das?

Die Wahl des idealen Einstreumaterials für Liegeboxen ist von vielen Faktoren abhängig. Der Kuhkomfort sollte an erster Stelle stehen, aber auch der Komfort für den Landwirt (Stichwort Arbeitsaufwand) sollte nicht außer Acht gelassen werden. Eine große Rolle spielen die Art der Liegeboxen sowie die lokalen Kosten und die Verfügbarkeit der jeweiligen Einstreuprodukte.

Oftmals stehen verschiedene Ziele im Widerspruch zueinander, so kann beispielsweise die beste Einstreumethode zur Bekämpfung von Lahmheiten der Sauberkeit des Euters abträglich sein. Es wird also immer ein Kompromiss zwischen Kuhkomfort, Hygiene und Arbeitsaufwand notwendig sein, um das jeweils zum Betrieb passende Einstreumaterial zu finden.

Warum Liegen nicht zu unterschätzen ist

Für Milchviehbetriebe steht zunächst einmal die Eutergesundheit im Vordergrund, und die Haltungshygiene ist ein wichtiges Kriterium bei der Entstehung von Euterentzündungen. Aber natürlich erreicht man keine hohen Leistungen, wenn sich die Tiere nicht wohlfühlen und nicht lange genug hinlegen können oder wollen. Die Liegebox ist sozusagen der Arbeitsplatz der Kuh, nur wenn die Kühe lange liegen, können sie viel Milch bilden. Das hat mehrere Gründe:

Die Durchblutung des Euters steigt bei längeren Liegezeiten, dies erhöht die Milchleistung und verbessert die Infektionsabwehr im Euter.

Während der Liegephasen werden die Gliedmaßen entlastet, die Klauen können abtrocknen, damit nimmt die Häufigkeit von Klauenproblemen in einer Herde mit langen Liegezeiten ab.

Im Liegen ist die Wiederkauaktivität effektiver, dies erhöht die Futterverwertung; einer Übersäuerung wird durch die höhere Speichelbildung vorgebeugt.

Worauf ist bei der Liegebox zu achten?

Zunächst einmal unabhängig von der Art des Einstreumaterials sollten die Abmessungen der Liegeboxen an die Größe der Kühe angepasst sein, das Ziel ist ein möglichst niedriger Keimdruck durch eine perfekte Boxengestaltung. Die Liegeboxen müssen in ihren Abmessungen zur Größe der Kuh passen, da sich die Kühe ansonsten fehlerhaft ablegen und die Liegeflächen, insbesondere die Abschnitte der Box, die mit dem Euter in Kontakt kommen, mit Kot und Harn verschmutzen. Die Kühe sollten über die Hinterkante der Box hinaus koten und harnen, um das Kontaminationsrisiko durch umweltassoziierte Mastitiserreger möglichst gering zu halten. Planungs- und Abmessungshinweise zur Liegeboxengestaltung für Milchkühe sind im DLG-Merkblatt 379 zu finden.

Merkmale optimaler Einstreu im Überblick

Die Einstreu spielt eine Schlüsselrolle für den Komfort und die Hygiene der Liegefläche. Anforderungen an das Einstreumaterial sind:

· weich, minimale Reibungseffekte

· verformbar

· trocken und feuchtigkeitsbindend, hohes Wasseraufnahmevermögen

· keimarm

· alkalisch (pH-Wert > 9)

· ausreichende Wärmedämmung

· kostengünstig

· arbeitswirtschaftlich, leicht zu handhaben

· nicht staubend, nicht reizend

· sowohl arbeitsmedizinisch als auch in Bezug auf Rückstände unbedenklich

· passend zum Betriebskonzept (Haltungssystem, Verfügbarkeit, Entmistungssystem)

Eine sorgfältige Liegeboxenpflege ist für jedes Einstreumaterial Pflicht.

Worauf bei Tiefboxen zu achten ist

Haben sie die Wahl, legen sich Kühe häufiger und länger in mit viel Material eingestreuten Boxen hin als auf weiche Gummimatten. Sie bevorzugen Tiefboxen. Dazu kommt, dass in Tiefboxen Sprunggelenksverletzungen weniger häufig vorkommen und weniger schwer verlaufen. Bei Tiefboxen müssen zunächst die Matratzen aus organischem Material aufgebaut werden, sie entstehen nicht mit der Zeit von selbst. Wird dies nicht beachtet, kann es leicht zu Schäden, beispielsweise an den Karpalgelenken kommen. Zur Auswahl stehen verschiedene Materialien, die zum Teil auch kombiniert werden können. Dabei ist wichtig, dass verschiedene Materialien gleichmäßig vermischt und vor allem effektiv verdichtet sind. Dies gelingt beispielsweise mit Rüttelplatten.

Sand bietet einen hohen Kuhkomfort, setzt aber baulich besondere Anforderungen voraus.

Wie sieht es mit Stroh aus?

Stroh bietet einen hohen Liegekomfort. Die alleinige Verwendung von Stroh für die Matratze birgt allerdings das Risiko, dass die Kühe viel Material aus der Box herauswühlen, da es sehr schwierig zu verdichten ist. In der Folge muss viel Stroh nachgestreut werden. Im Hinblick auf die Eutergesundheit ist Stroh vergleichsweise unproblematisch, da der pH-Wert meist über sechs liegt und damit die Keimflora ausgeglichen ist (keine alleinige Vermehrung von umweltassoziierten Mastitiserregern).

Um eine bessere Verdichtung zu erzielen, bietet sich die Kombination von Kalk und Stroh an. Die Matratzenschicht wird aus einer Mischung aus einem Teil Stroh, einem Teil Wasser und drei Teilen Kalk hergestellt (nach Gewicht) und anschließend sehr gut verdichtet. Damit die Tiere nicht mit dem Kalk in Kontakt kommen und zu stark verschmutzen, wird über die Matratze eine Deckschicht Stroh gestreut (auch gehäckseltes Stroh ist möglich). Der Kalk in der Matratzenmischung kann Feuchtigkeit binden, zusätzlich wird durch die Alkalität eine Vermehrung von Keimen erschwert. Weiterhin besteht die Möglichkeit, auch Sägespäne oder Sägemehl in diese Mischung mit einzubeziehen.

Auch eine Mischung aus Stroh und Rinder- beziehungsweise Pferdemist für die Matratzen ist möglich. Nach gleichmäßiger Vermengung von festem Mist mit trockenem Stroh wird diese Mischung in den Boxen stark verdichtet und abschließend mit einer Schicht aus reinem Stroh abgedeckt, damit keine direkte Berührung mit dem Mist möglich ist. Es sollte nur Mist von gesunden Tieren eingesetzt werden. Mist aus Abkalbeställen sowie Kälbermist eignet sich nicht, da zu viele Erreger enthalten sein könnten.

Tiefboxen müssen täglich gereinigt werden (Entfernung von Kot oder anderen Verschmutzungen), feuchte oder sogar nasse Stellen sollten entfernt oder mit trockenem Material abgestreut werden. Liegemulden sollten eingeebnet werden. Es empfiehlt sich, einmal wöchentlich Stroh nachzustreuen und alle sechs Wochen die Grundmaterialien aufzufüllen und ausreichend zu verdichten. Das alleinige Nachstreuen mit Stroh führt zu keiner belastbaren Verbindung mit der Matratze, es wird dadurch wieder sehr schnell von den Kühen aus der Box herausgedrängt. In der Folge würden die Liegeboxen un­eben und hart werden.

Der verringerte Liegekomfort wird von den Kühen durch vermehrtes Stehen in den Boxen bis zum Abliegen und durch insgesamt verkürzte Liegephasen angezeigt. Bei unzureichend gepflegten Tiefboxen treten häufig Schäden an den Karpalgelenken auf, da sich das gesamte Gewicht der Kühe sowohl beim Ablegen als auch beim Aufstehen auf die Karpalgelenke konzentriert. Ist zu wenig Einstreu vorhanden, stützen sich die Kühe jedes Mal direkt auf Beton und belasten die Karpalgelenke übermäßig.

Wann kann man Sand einsetzen?

Die Verwendung von Sand muss bereits bei der Betriebsplanung berücksichtigt werden, da sie baulich besondere Anforderungen stellt. Sand bietet einen hohen Kuhkomfort, in den USA wird er in vielen Betrieben als Einstreu in Tiefboxen eingesetzt. Mithilfe von Spülenmistungssystemen wird der Sand später aus dem Flüssigmist wieder abgetrennt. Es wird die gesamte Liegebox bis zur nötigen Höhe der Liegefläche (15 bis 20 cm) allein mit Sand befüllt. Neben der täglichen Reinigung ist zu beachten, dass auch täglich erhebliche Mengen an Sand (bis 15 kg je Box) nachgefüllt werden müssen. Ist die Einstreuhöhe zu gering (unter 10 cm), steigt die Gefahr von Sprunggelenksschäden. Die Vorteile der Sandeinstreu liegen in der sehr guten Verformbarkeit und der Hygiene, da dieses anorganische Material Mikroorganismen keine Lebensgrundlage ­bietet.

Sägespäne/-mehl oder lose Schüttungen?

Diese Art von Boxen werden sehr gut von den Kühen angenommen, bei richtiger Boxenpflege sind die Tiere aufgrund der Materialstruktur sehr sauber. Das Material hat eine sehr hohe Fähigkeit, Wasser zu binden, und kann beispielsweise das Schwitzwasser der Kühe gut aufnehmen. Es muss allerdings darauf geachtet werden, dass die Schütthöhe an der dünnsten Stelle nicht unter 10 cm liegt. Es wird durch die Späne keine Matratze gebildet und somit durch die Bewegungen der Tiere viel aus der Box herausgetragen. Der Materialverbrauch und der Arbeitseinsatz sind dadurch recht hoch (arbeits- und kostenintensiv). Wird aber zu wenig nachgestreut, steigt die Gefahr von Verletzungen, insbesondere an den Sprunggelenken, deutlich an.

Sägespäne beziehungsweise -mehl können je nach Trocknungsgrad einen hohen Keimgehalt aufweisen. Die große Oberfläche dieses organischen Materials mit einem sauren Milieu (pH-Wert unter sechs) bietet coliformen Erregern optimale Vermehrungsbedingungen. Deshalb muss es unbedingt trocken und sauber gelagert werden (der Bezug in Folienballen ist eine gute Option), um einen möglichst niedrigen Ausgangskeimgehalt zu gewährleisten.

Besonders im Sommer kann eine Nasslagerung zu einer erhöhten Mastitisrate führen. Die Verschmutzung durch Harn und die Feuchtigkeit in der Stallluft haben einen großen Einfluss auf den Keimgehalt, es muss also stets darauf geachtet werden, dass die Einstreu möglichst trocken ist. Durch die Zumischung von Kalk und die damit einhergehende Austrocknung und Erhöhung des pH-Wertes können coliforme Keime reduziert werden.

Sägespäne müssen immer gut nachgestreut werden, damit die Schicht nicht zu dünn ist.

Was ist bei Hochboxen zu beachten?

Eine Hochbox, bestehend aus einem Betonsockel und einer darauf liegenden weich-elastischen Matratze, benötigt auch immer Einstreu, die Flüssigkeiten (Milch, Kot, Harn und Schweiß der Kuh) binden kann. Wird die Flüssigkeit nicht aufgenommen, so kommt es zu Haarausfall und Irritationen der Haut, die damit ihre natürliche Schutzfunktion nicht mehr wahrnehmen kann. In der Folge kommt es insbesondere an den Gelenken zu Verletzungen. Häufig verwendete und bewährte Materialien sind gehäckseltes Stroh, Sägemehl oder Kalkgemische. Auch Strohmehl oder gemahlene Strohpellets sind eine mögliche Option.

Hochboxen sollten mindestens zwei Mal pro Tag gepflegt werden. Zum einen ist hierbei die Entfernung von Kothaufen wichtig, zum anderen ist das Einstreuen der gesamten Liegefläche (100 %) von großer Bedeutung. Da die meisten Einstreumaterialien schlecht an den Boxenbelägen haften, kann dadurch ein- bis zweimal tägliches Einstreuen notwendig sein.

Je nach Härte, Feinheitsgrad und Feuchtigkeitsgehalt des jeweiligen Einstreumaterials kommt es in Kombination mit den synthetischen Belägen zu Schmirgelwirkungen, insbesondere an den Gelenken. Zur Überprüfung kann man eine Reibeprobe mit Einstreumaterial auf dem eigenen Handrücken durchführen. Sägespäne haben einen extremen Schmirgeleffekt, daher sind Produkte aus Weichhölzern (meist Nadelhölzer) besser geeignet als solche aus Harthölzern (zum Beispiel aus Buche oder Eiche). Da reiner Kalk leicht zu Hautirritationen führt (er trocknet die Haut aus, es kommt zum Haarausfall), ist eine Mischung mit anderen Materialien notwendig.

Fazit

Neben dem Kuhkomfort und dem Arbeitsaufwand ist die hygienische Beschaffenheit ein wichtiges Kriterium bei der Wahl des optimalen Einstreumaterials, denn diese hat einen nicht unerheblichen Einfluss auf die Eutergesundheit. Eine Reduzierung von Mastitisfällen durch die Senkung des Keimdrucks ist ein nicht zu unterschätzender Beitrag zur Minimierung des Antibiotikaeinsatzes in der Tierhaltung.

Erfreulich gute Erträge, zufriedenstellende Qualitäten

Die Wintergerste in Schleswig-Holstein ist in diesem Anbaujahr laut Statistikamt Nord auf einer Fläche von 68.200 ha angebaut worden, was mit minus 1% etwa der Vorjahresfläche entspricht. Die Bedeutung der Gerste bleibt weiterhin hoch, da sie als früh räumende Feldfrucht zu Winterraps und zur Entzerrung der Ernte eine wesentliche Rolle spielt. Zudem drischt sie in vielen Jahren auf demselben Niveau, teils auch stärker als der Winterweizen. Auch in diesem Jahr wurde aus der Praxis von teilweise sehr hohen Erträgen berichtet. Dies trägt in Summe zur aktiven Risikoabsicherung bei und festigt ihre Bedeutung in der Frucht­folge. Der folgende Artikel beschreibt, wie
die einzelnen Sorten abgeschnitten haben.

Die Aussaat der Wintergerste lief in den meisten Regionen bis auf kurze Pausen durch Niederschläge für normale Saattermine Mitte bis Ende September unter insgesamt guten Bedingungen ab. Der Krankheitsdruck im Frühjahr war insgesamt moderat, Mehltau spielte jedoch eine Rolle, wobei zu beachten ist, dass dieser in Wintergerste relativ gut zu kontrollieren ist. In den Versuchen wie auch in der Praxis trat teilweise Rhynchosporium auf, vorwiegend jedoch in tendenziell anfälligeren Sorten. Zwerg­rost spielte in diesem Jahr eine insgesamt geringere Rolle als in Vorjahren, trat aber regelmäßig auf. Witterungsbedingt von Norden her beginnend, spielte Ramularia, wenn auch zu einem recht späten Zeitpunkt, eine Rolle.

Bodenbürtiges Virus – neues Problem?

In der Vergangenheit konnte am Standort Kastorf, ebenso wie in der umliegenden Region, regelmäßig das Auftreten von Gelbmosaikviren in der Wintergerste beobachtet werden. Entsprechend ist der Standort hinsichtlich des Auftretens der Gelbmosaikviren als repräsentativ zu betrachten. Dabei sind die Symptome in der Regel das Aufhellen des Blattapparates, schlechtere Bestockung und Wuchsdepression. Diese Viren sind bodenbürtig und werden durch den Pilz Polymyxa graminis übertragen. Hier gilt es, zwischen den verschiedenen Virusarten und -typen zu differenzieren. Das Gerstengelbmosaikvirus (BaYMV) kommt in Form von Typ 1 und Typ 2 vor. Zudem kann das Milde Gerstenmosaikvirus (BaMMV, zwei Stämme bekannt) eine Rolle spielen. Dabei gilt es zu beachten, dass durch intensive züchterische Bearbeitung der letzten Jahre alle im Sortiment geprüften Wintergersten mit der Bezeichnung „G“ gegenüber dem Gerstengelbmosaikvirus Typ 1 und dem Milden Gerstenmosaikvirus resistent sind. Die Sorten, die mit „2 G“ bezeichnet sind, weisen eine Resistenz gegen Gerstengelbmosaikvirus Typ 1 und Typ 2 sowie gegen das Milde Gerstenmosaikvirus auf. Hierunter fallen die Sorten ‚KWS Memphis‘, ‚SU Midnight‘, ‚SU Hetti‘ und ‚Sensation‘. Die Sorten ‚Avantasia‘ und ‚Julia‘ weisen hingegen eine Resistenz gegen das Gerstengelbmosaikvirus Typ 1 und Typ 2, jedoch ohne die Resistenz gegen das Milde Gerstenmosaikvirus auf.

Sehr häufig hat das Auftreten neben den optischen Symptomen keine deutlichen Auswirkungen auf den Ertrag. Auch im Vorjahr konnte eine durch Virustyp 2 bedingte unterschiedliche Verfärbung der Sorten beobachtet werden, jedoch keine klare Ertragsdifferenzierung. In diesem Jahr kam es auf dem hohen Ertragsniveau zu einer deutlichen Differenzierung zwischen den gegen das Gelbmosaikvirus Typ 2 resistenten und den nicht gegen Typ 2 resistenten Sorten. Hintergrund ist dabei, dass die Stresseinwirkung aus dem kühlen, trockenen Frühjahr mit später Nährstoffverfügbarkeit und die hohen Einstrahlungswerte eine höhere Relevanz der Virusausprägung begünstigt haben dürften.

Aufbau der Landessortenversuche

Die Landessortenversuche Wintergerste werden in den drei Naturräumen Marsch, Geest und Östliches Hügelland an jeweils repräsentativen Standorten angelegt. Der Pflanzenschutz erfolgt bei den Herbiziden und Insektiziden versuchseinheitlich nach guter fachlicher Praxis. Ebenso erfolgt die Grundnährstoff- und Stickstoffdüngung versuchseinheitlich DÜV-konform nach entsprechender Bedarfs­ermittlung. Stickstoff wird in der Wintergerste in einer Zweigabenstrategie appliziert, wobei zu Vegetationsbeginn der Schwefelbedarf der Pflanze mit rund 30 kg S/ha abgesichert wird. In der unbehandelten Stufe 1 wird auf einen Einsatz von Fungiziden gezielt verzichtet, um die Sortengesundheit beurteilen können. Ebenso wird je nach Lagerdruck lediglich eine deutlich reduzierte Wachstumsreglerapplikation durchgeführt, um die Lager­anfälligkeit beurteilen zu können, ohne dabei die Beerntbarkeit durch Lager zu gefährden. In der behandelten Stufe 2 wird ein ortsüblicher Fungizid- und Wachstumsreglereinsatz durchgeführt. In diesem Jahr wurde von der Ausnahmegenehmigung, Folpan gegen einen Ramulariabefall einzusetzen, nicht Gebrauch gemacht, sodass auch Ramularia spät in den Versuchen auftrat.

In der linken Bildhälfte der Wintergersten-Landessortenversuch in Kastorf, bereits durchgegrünt am 31. März 2021, und rechts im Bild direkt nach dem Winter am 11. Februar 2022. 
Die anfälligen und resistenten Sorten variieren deutlich in der Blattfärbung. Die optischen Symptome durch Gelbmosaikvirus Typ 2 sind regelmäßig zu beobachten, jedoch ertragswirksam wurden sie in dieser Ernte deutlich. Fotos (2): Manja Landschreiber

Erträge in den
Versuchen

Der Ertrag der Stufe 2 im Mittel der Bezugssorten befand sich in der Marsch auf einem hohen Niveau von 108,7 dt/ha in Barlt und 116,1 dt/ha im Sönke-Nissen-Koog (Tabelle 1). Dabei muss berücksichtigt werden, dass die zweizeiligen Sorten ‚KWS Moselle’, ‚Bordeaux’ und ‚Laubella’ sowie ‚SY Dakoota’ am Standort Sönke-Nissen-Koog aufgrund von Vogelfraß nicht gewertet werden konnten.

Für die Geest stand in der Auswertung 2022 nur der Standort Schuby zur Verfügung. Hier konnte ein für diesen Standort sehr hohes Ertragsniveau von 96,4 dt/ha erreicht werden (Tabelle 2). Über die anteilige Berücksichtigung der Nachbargebiete und die mehrjährige Verrechnung mittels der Hohenheimer Verrechnungsmethode steht mit dem mehrjährigen Ertragsergebnis eine belastbare Datengrundlage zur Verfügung.

Von den Standorten des Östlichen Hügellandes wurde in Loit mit 132,2 dt/ha das höchste Ertragsniveau erreicht. In Futterkamp lag der Ertrag im Mittel über die Bezugssorten bei 121 dt/ha und in Kastorf bei 128,2 dt/ha (Tabelle 3).

Qualitäten im Versuch

Das wichtigste Kriterium für die Vermarktung von Wintergerste ist üblicherweise das Hektolitergewicht. Die Basis wird hier vom Handel in der Regel mit 63 kg/hl angegeben. Im Vorjahr lagen die Werte in der Praxis und teils in den Versuchen auch deutlich unter diesem Wert, was auf die Hitze im Juni des vergangenen Jahres zurückzuführen war. In diesem Jahr erreichten die Sorten an allen Standorten den geforderten Wert sicher. Das diesjährig hohe Niveau von Hektolitergewicht und Ertrag verdeutlicht, dass in der Phase der Kornfüllung kein deutlicher Stress für die Pflanzen geherrscht hat. Insbesondere die zweizeiligen Sorten ‚KWS Moselle’, ‚Bordeaux’ und ‚Laubella’ erreichten hier Spitzenwerte. Aber auch die mehrzeiligen Sorten ‚Jule’, ‚KWS Memphis’ und ‚SY Baracooda’ erreichten Werte von mindestens 70 kg/hl (Übersicht 4).

Die Gerstenernte konnte in diesem Jahr unter insgesamt guten Bedingungen durchgeführt werden, wie hier bei Hohenlieth im Kreis Rendsburg-Eckernförde.

Sortenempfehlung der Landwirtschaftskammer

In den Anbau sollen in der Praxis solche Sorten kommen, mit denen entweder sehr gute Erfahrungen gemacht wurden oder die sich aufgrund ihrer Ertragsleistung und der weiteren Eigenschaften für die Anbaubedingungen im Betrieb eignen. Hierzu zählen ebenso Sorten, die in den aktuellen Versuchsjahren nicht mehr berücksichtigt werden können, sich aber aufgrund ihrer Leistung empfohlen haben. Auch neue Sorten dürfen bei entsprechender Eignung gern in den Probeanbau aufgenommen werden. Ein wichtiger Aspekt ist aber grundsätzlich, ausreichend große Anbaufläche vorausgesetzt, das Risiko auf mehrere Sorten zu verteilen. Hier stellen die regionalen Landessortenversuche eine wichtige Entscheidungsgrundlage dar.

Für alle Standorte erhält die Sorte ‚KWS Orbit‘ eine Empfehlung, die ertraglich nicht mehr ganz den Anschluss an neuere Sorten hält, sich aber aufgrund ihrer Agronomie und guten Kornqualität auszeichnet. Gegenüber der noch stark im Anbau befindlichen und etwas ertragsstärkeren ‚KWS Higgins‘ (nicht mehr aktuell geprüft) ist sie etwas blattgesünder. Ebenso ist für alle Standorte die ertragsstarke ‚Esprit‘ voll empfohlen, die eine ausgewogene Blattgesundheit und gute Agronomie, jedoch leichte Schwächen beim Zwergrost aufweist. Zusätzlich ausschließlich für die Marsch empfiehlt sich ‚Viola‘ aufgrund ihrer dort stabileren hohen Erträge und der sehr guten Standfestigkeit. Für die Geest wie auch das Östliche Hügelland empfiehlt sich die gesunde Sorte ‚Teuto‘. Weiterhin für das Östliche Hügelland bleiben die Sorten ‚Melia‘ und ‚SU Jule‘ in der Empfehlung.

Von den Hybriden haben alle geprüften Sorten im Östlichen Hügelland durch ihre Ertragsleistung überzeugt. Insbesondere die jüngste Hybride ‚SY Dakoota‘ überzeugt durch eine sehr gute Agronomie und gute Gesundheit bei gleichzeitig guter Kornqualität und hohem Ertragsniveau. Sie ist dabei tendenziell früher reif. In der Marsch empfehlen sich ‚SY Galileoo‘ und ‚Jettoo‘ für einen Anbau, wobei hier insbesondere auf die tendenziell höhere Lagerneigung zu achten ist. Daher kann hier ‚SY Dakoota‘ aufgrund ihres Profils sehr interessant sein und ist vorläufig empfohlen. Für die Geest ist insbesondere ‚Galileoo‘, ‚Jettoo‘ und ‚SY Dakoota‘ Augenmerk zu schenken.

Wie bereits beschrieben bietet es sich an, bei Gelbmosaikvirus-Typ-2-Flächen auf resistente Genetik zu setzen, da es ansonsten immer wieder zu Ertragsdepression kommen kann. Zudem ist es so, dass die gegen Typ 2 resistenten Sorten mittlerweile ein hohes Ertragsniveau erreicht haben und sich daher auch auf Nicht-Typ-2-Flächen anbieten können. Daher erhält ‚KWS Memphis‘ die volle Empfehlung, auch aufgrund ausgewogener Gesundheit, guter Agronomie und sehr guter Kornqualität. ‚SU Midnight‘ empfiehlt sich insbesondere aufgrund des hohen Ertragsniveaus an allen Standorten.

Probeanbau
neuer Sorten

Von den neu in den LSV geprüften Sorten zeigte ‚Winnie‘ solide Erträge und überzeugte mit einer guten Blattgesundheit. Hier sollte insbesondere die Standfestigkeit gut abgesichert werden. Die Sorten ‚Avantasia‘ und ‚Julia‘ zeigten gute, teilweise auch sehr gute Erträge in Kastorf durch die Gelbmosaikvirus-Typ-2-Resistenz. Insbesondere ‚Avantasia‘ benötigt jedoch aufgrund der hohen Zwerg­rostanfälligkeit einen intensiveren Fungizideinsatz. ‚SU Hetti‘ zeigte ein geringeres Ertragsniveau, ist aber aufgrund bester Einstufung in der Lageranfälligkeit und Gelbmosaikvirus-Typ-2-Resistenz interessant. ‚KWS Exquis‘ zeigte teilweise überdurchschnittliche Erträge und ist insbesondere bei Druck durch Gelbverzwergungsvirus (Blattläuse und Zikaden im Herbst!) interessant. ‚Sensation‘ hat ein bislang einmaliges Profil mit der vollen Gelbmosaikvirus-Typ-1- und -Typ-2-Resistenz und gleichzeitiger Gelbverzwergungsvirusresistenz. Jedoch ist die Sorte etwas früher reif, was unter Schleswig-Holsteiner Bedingungen ein geringeres Ertragspotenzial bedeuten kann. Diese noch jungen Sorten müssen im nächsten Versuchsjahr ihre Leistung noch einmal unter Beweis stellen, sollen jedoch bereits gern im Test­anbau eingesetz werden.

Fazit

Die Wintergerste zeigte in den Versuchen hohe Erträge und gute Qualitäten. Hinsichtlich der Sortenwahl gilt es den eigenen Standort einzuschätzen, auch hinsichtlich der Anfälligkeit gegenüber dem Gerstengelbmosaikvirus Typ 2. Auch dürfen weder die Sortengesundheit noch agronomische Eigenschaften wie Strohstabilität sowie die Vermarktungseigenschaften aus dem Blick verloren werden, wie das Jahr 2021 bereits gezeigt hat.

Änderungen zum nationalen Strategieplan nehmen Glöz-Punkte ins Visier

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Einvernehmen erzielte die AMK über die noch offenen Punkte im nationalen Strategieplan zur Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP). So sollen die vorgesehenen Prämienhöchstbeträge für die freiwilligen Eco-Schemes (Öko-Regelungen) auf bis zu 130 % im ersten Jahr statt auf 110 % angehoben werden können. Für die Ökoregelung 2 „Vielfältige Kulturen im Ackerbau“ soll die Prämienhöhe von 30 auf 45 €/ha erhöht werden. Im Gegenzug ist eine Kürzung der Mittel für die Ökoregelung 7 zur Anwendung von bestimmten Methoden auf landwirtschaftlichen Flächen in Natura-2000-Gebieten um 25 % vorgesehen.

Inhaltliche Änderungen sind für eine Reihe von Standards zum guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand (Glöz) geplant.

Bei Glöz 2 „Regelungen zum Schutz von Feuchtgebieten und Mooren“ soll die Errichtung neuer Entwässerungsanlagen wie die Instandsetzung bestehender nur nach Genehmigung erfolgen dürfen.

Bei Glöz 4 „Regelung von Pufferstreifen entlang von Wasserläufen“ bleiben kleine Gewässer ausgenommen. Noch geklärt werden soll, ob Be- und Entwässerungsgräben in die Regelung einbezogen werden können, wie es die Kommission fordert.

Bei Glöz 5 „Regelung zur Bodenbearbeitung zur Begrenzung von Erosion“ sollen Ackerflächen nicht länger von Erosionsgefährdungsklassen ausgenommen werden, wenn sie in eine Maßnahme zum Erosionsschutz einbezogen sind.

Änderungen soll es auch zum Glöz 6 „Regelungen zur Mindestbodenbedeckung“ geben. Für Dauerkulturen soll eine Begrünung zwischen den Reihen im Zeitraum 1. Dezember bis 15. Januar verpflichtend werden. Im Hinblick auf Ackerflächen begrüßt die Agrarministerkonferenz die von der EU-Kommission vorgeschlagene Regelung, wonach die geforderte Mindestbodenbedeckung nur auf 80 % der Ackerflächen eingehalten werden muss, wofür aber landesspezifische Ausnahmemöglichkeiten gestrichen werden. Die Regelung kann aber nur dann zur Anwendung kommen, wenn fachrechtlich begründete Ausnahmen (zum Beispiel für frühe Sommerkulturen, auf schweren Böden, im Ökolandbau) berücksichtigt werden.

Zum Glöz 7 „Regelungen zum Fruchtwechsel auf Ackerland“ sollen die Landesregierungen Ausnahmen festlegen können für den Anbau von Mais zur Herstellung von anerkanntem Saatgut, von Tabak und von Roggen. Im Gemüseanbau soll der Fruchtwechsel auch durch den Anbau einer Zweitkultur erfolgen können. Auf mindestens 35 % der verbleibenden Ackerflächen eines Betriebes muss ein Wechsel der Hauptkultur erfolgen. Auf den restlichen Ackerflächen genügt ein Hauptkulturwechsel im dritten Jahr.

Zu Glöz 8 „Regelungen zum Mindestanteil nichtproduktiver Flächen“ soll der Termin für die frühestmögliche Wiederaufnahme der Erzeugung vom 15. August auf den 1. September verschoben werden. Zuvor hatte sich die Amts­chefkonferenz bereits darauf verständigt, die aktive Begrünung von nichtproduktiven Flächen zu erlauben. age

Sonder-AMK endet nur mit Teileinigung

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Eine mögliche Aussetzung der Stilllegung von 4 % der Ackerflächen sowie der Fruchtwechselregelung im kommenden Jahr ist weiter ungeklärt. Die Sonder-Agrarministerkonferenz (AMK) hat sich vorige Woche nicht auf eine gemeinsame Position zu dem Vorschlag der EU-Kommission verständigen können.

Bei der Entscheidung, die Glöz 7 und 8 ausnahmsweise für das Jahr 2023 auszusetzen, gingen die Meinungen auseinander. Während neun Ressortchefs von CDU, CSU, SPD, FDP und Linken für eine Eins-zu-eins-Umsetzung votierten, sprachen sich sechs grüne Minister dafür aus, zunächst die Auswirkungen auf die Biodiversität, die Ernährungssicherheit sowie die Inanspruchnahme von Zahlungen aus der Ersten und Zweiten Säule zu prüfen. Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) sagte zu, die Fragen in dieser Woche zu klären und einen „in der Bundesregierung abgestimmten Vorschlag“ zum weiteren Verfahren vorzulegen. Ein Beschluss der AMK soll binnen 14 Tagen herbeigeführt werden. Während die Einigung zum Strategieplan mit Erleichterung aufgenommen wurde, stieß der Streit um die Stilllegung in der Agrarwirtschaft auf völliges Unverständnis. So forderte Joachim Rukwied, Präsident des Deutschen Bauernverbandes, angesichts der Verspätungen beim GAP-Strategieplan Sanktionsfreiheit für die Landwirte.

Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir (Grüne) verteidigte die Vertagung der Entscheidung zur Stilllegung. Der Kommissionsvorschlag sei „mit heißer Nadel gestrickt“ und habe „einige logische Fehler“. So müssten Landwirte, die bestimmte Ökoregelungen oder Agrarumweltmaßnahmen anwenden wollten, trotzdem die Mindeststandards zum guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand (Glöz) 7 und 8 mit den Regelungen zum Fruchtwechsel und den nicht produktiven Flächen einhalten. Deswegen müsse man genau hinschauen, „wie sich Entscheidungen auswirken“, so der Grünen-Politiker.

Landwirtschaftsminister Werner Schwarz (CDU) hat die Haltung Schleswig-Holsteins bei der AMK erklärt, für die er im Land stark unter Beschuss geraten ist.

Vor dem Hintergrund des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine und der Auswirkungen auf die Agrarmärkte begrüße man den Vorschlag der EU-Kommission, Glöz 7 und 8 ausnahmsweise für das Jahr 2023 auszusetzen, heißt es darin. Der Bund werde gebeten, die Ergebnisse und die Schlussfolgerungen seiner angekündigten Prüfung auf Wechselwirkungen für den GAP-Strategieplan und die Eler-Programme mit den Ländern abzustimmen (siehe Interview Seite 11).

Unter den Agrarministern fielen teils harsche Äußerungen dazu, dass es zu keinem Beschluss über eine Aussetzung der Stilllegungsverpflichtung gekommen ist. Kritik wurde auch gegenüber Landwirtschaftsminister Schwarz geäußert. Oliver Kumbartzky, FDP-Agrarsprecher, sprach von einem schwarzen Freitag. „Wir unterstützen die differenzierte Positionierung von Landwirtschaftsminister Schwarz“, erklärte hingegen der grüne Agrarpolitiker Dirk Kock-Rohwer in dem Konflikt. age

Fokus auf Mast birgt Glaubwürdigkeitsproblem

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Ein Referentenentwurf des Bundeslandwirtschaftsministeriums für ein Tierhaltungskennzeichnungsgesetz in der Landwirtschaft ist mit teilweise harscher Kritik aufgenommen worden. Der Deutsche Bauernverband (DBV) sieht sich zwar in seiner Forderung bestätigt, ein verbindliches Haltungskennzeichen auf den Weg zu bringen. Die Vorlage sei jedoch „zu kurz gesprungen, für die Landwirte unnötig bürokratisch und für die nachfolgenden Stufen mit großen Schlupflöchern und Kontrolldefiziten versehen“, beklagte DBV-Generalsekretär Bernhard Krüsken.

Krüsken bemängelte insbesondere, dass ein verbindlicher Fahrplan für die notwendigen Schritte fehle, um weitere Bereiche einzubeziehen und so zu einer umfänglichen Tierhaltungskennzeichnung zu kommen.

Dr. Torsten Staack, Geschäftsführer der Interessengemeinschaft der Schweinehalter Deutschlands (ISN), warnte: „Die Schlupflöcher, die Großhandel, Außerhausverzehr, Verarbeitungsprodukten und auch Importware über zu lange Zeit gewährt werden, unterwandern die Wettbewerbsfähigkeit der hiesigen Schweinehalter.“

Ähnliches befürchtet der Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft (ZDG) für seine Mitgliedsbetriebe. Nach Einschätzung von ZDG-Präsident Friedrich-Otto Ripke würde der Nutztierstandort Deutschland mit seinen Tierhaltern und Unternehmen innerhalb der EU völlig wettbewerbsunfähig, sollte der Referentenentwurf in der vorliegenden Fassung umgesetzt werden.

Fünf Stufen

Der Entwurf des Bundeslandwirtschaftsministeriums orientiert sich an den Eckpunkten, die Ressortchef Cem Özdemir (Grüne) Anfang Juni vorgestellt hat. Danach sollen Lebensmittel tierischen Ursprungs künftig verpflichtend gekennzeichnet werden, wenn die Tiere in Deutschland gehalten wurden und die Lebensmittel in Deutschland an Endverbraucher verkauft werden. Die Kennzeichnung soll laut Entwurf zunächst für frisches Schweinefleisch vorgeschrieben werden, das über den Lebensmitteleinzelhandel, Fleische­reifachgeschäfte und den Onlinehandel vermarktet wird. Erst einmal außen vor bleibt damit die Außerhausverpflegung. Diese soll nach einer Aussage von Özdemir in einem späteren Schritt einbezogen werden, ebenso wie die Kennzeichnung für weitere Tierarten wie Rinder, Milchvieh und Geflügel. Importe sollen sich laut dem Referentenentwurf freiwillig dem deutschen Kennzeichnungssystem unterwerfen können; verpflichtend soll es für sie jedoch nicht werden.

Maßgeblich für die Kennzeichnung soll die Haltungsform während der Mast sein. Die Pläne des Agrarressorts sehen die fünf Haltungsformen „Stall“, „Stall + Platz“, „Frischluftstall“, „Auslauf/Freiland“ sowie „Bio“ vor.

Die Haltungsform „Stall“ entspricht den gesetzlichen Mindestanforderungen. Die Anforderungen der Haltungsform „Stall + Platz“ sollen ohne Umbauten erfüllt werden können. Neben dem höheren Platzangebot sollen den Tieren Trennwände, unterschiedliche Ebenen oder verschiedene Temperatur- und Lichtbereiche angeboten werden. Die Haltungsform „Frischluftstall“ schreibt einen dauerhaften Kontakt zum Außenklima vor. Damit soll mindestens eine Seite des Stalls offen sein müssen. Zudem muss den Schweinen deutlich mehr Platz als gesetzlich vorgeschrieben zur Verfügung stehen. Bei der Haltungsform „Auslauf/Freiland“ sollen die Tiere mindestens acht Stunden im Freien ohne festes Stallgebäude gehalten werden. Das zusätzliche Platzangebot in dieser Haltungsstufe soll wenigstens 86 % betragen. Grundlage für die Haltungsform „Bio“ sind die Anforderungen der EU-Ökoverordnung.

Der Referentenentwurf ist inzwischen an die Länder und Verbände verschickt worden. Bis wann die Ressortabstimmung abgeschlossen sein soll, ist offen. Im Herbst soll der Gesetzentwurf in erster Lesung im Bundestag beraten werden. Ein Gesetzesbeschluss wird für die erste Jahreshälfte 2023 angestrebt.

Doppelte Dokumentation

DBV-Generalsekretär Krüsken moniert, dass lediglich die Mast maßgeblich für die Haltungskennzeichnung sein solle. Daraus resultiere ein immenses Glaubwürdigkeitsproblem. Beispielsweise könne Fleisch von Tieren in einer hohen Haltungsstufe gekennzeichnet werden, die als Ferkel außerhalb von Deutschland betäubungslos kastriert und anschließend importiert worden seien.

Krüsken zufolge ist der Entwurf für Tierhalter zudem mit einem erheblichen zusätzlichen bürokratischen Aufwand verbunden, ohne dass dies erforderlich wäre. So sei die Einführung eines zusätzlichen eigenen Registers für landwirtschaftliche Betriebe weder notwendig noch sachgerecht. Unverständlich ist für den Generalsekretär, warum nicht auf das bestehende System der Nummern in der Viehverkehrsverordnung (VVVO) zurückgegriffen wird. Die geplanten Aufzeichnungspflichten belasteten die Betriebe mit zusätzlicher Bürokratie. Sie seien zudem überflüssig, weil die geforderten Daten ohnehin in der Datenbank zum Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere (HIT) vorlägen und für die Haltungskennzeichnung genutzt werden könnten.

Demgegenüber gebe es kein belastbares Kontrollkonzept und keine Kontrollsystematik für die nachgelagerten Stufen und für ausländische Betriebe. Krüsken befürchtet, dass dort Manipulationen sehr einfach möglich sein würden. Regelrecht zum Schummeln lade die geplante Vermischungsregelung für Verarbeitungserzeugnisse ein. Konsistente und aufeinander abgestimmte Kontrollen zwischen den unterschiedlichen Ebenen seien so nicht zu erreichen. Für den DBV-Generalsekretär ist nicht nachvollziehbar, dass nicht auf bestehende Kontrollsysteme wie das der Initiative Tierwohl (ITW) zurückgegriffen werden soll.

Schließlich bieten Krüsken zufolge die vorgesehenen Regelungen für eine freiwillige Kennzeichnung große Schlupflöcher für Verarbeiter, die sich der Kennzeichnung entziehen wollen, beispielsweise indem sie einen Verarbeitungsschritt ins europäische Ausland verlagern. Umgehungsmöglichkeiten seien auch angesichts unzureichender Kontrollen Tür und Tor geöffnet. age

Marktkommentar, Marktlage, Markttendenz KW 31

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Zu Beginn dieser Woche wurde gemeldet, dass ein erstes Schiff den Hafen von Odessa verlassen hat. Unter großer internationaler Aufmerksamkeit hat ein mit Körnermais beladener Frachter sich auf den Weg in den Libanon gemacht. Wenn er sicher sein Ziel erreicht und weitere folgen, ist die Ukraine wieder als Getreidelieferant am Weltmarkt präsent. An den Terminmarktbörsen hat diese Nachricht die Getreidekurse unter Druck gebracht. Auch wenn bislang nur wenige Schiffe abfahrbereit sind, hat dies einen psychologischen Effekt. Ernst wird es erst, wenn die große Masse an Schiffen beladen werden und auslaufen kann.

Sojakurse bleiben hoch

Bislang dominierten Prognosen trockenen und heißen Wetters den Getreidehandel. Vor allem die Körnermaisbestände bereiten Sorgen. Der Sojamarkt ist nervös und reagiert mit starken Preisausschlägen auf Wettermeldungen in den USA. Dies hat die Forderungen für Sojaschrot hierzulande vorerst wieder erhöht. Während sich die Ackerbauern bislang über die relativ hohen Preise für ihre Marktfrüchte freuen, bereitet die Entwicklung den Tierhaltern Sorgen. Der Preisrückgang für Mischfutter durch den Erntebeginn hat sich nicht weiter fortgesetzt. In der letzten Woche wurden die Forderungen sogar wieder erhöht. Damit bleiben die Mischfutterkurse weiter deutlich über den Vorjahrespreisen. Während die aktuellen Rekorderlöse für Milch helfen, die hohe Rechnung für Milchviehmischfutter zu begleichen, bleibt die Lage in der Schweinehaltung schwierig. Hier reicht der aktuelle Basispreis nicht für eine rentable Schweinemast aus. Die Anbieter von Misch­futter verweisen auf die anhaltenden Lieferschwierigkeiten bei den importierten Zusatzstoffen, Die ohnehin schon hohen Kosten für die Importkomponenten werden durch den aktuell sehr schwachen Eurokurs zusätzlich erhöht. Dazu kommt die Unsicherheit über die Gasversorgung. Besonders die Pelletierung ist sehr energieintensiv.

Aktuell gibt es nur wenig Abschlüsse im Mischfutterhandel. Die Landwirte sind mit der Ernte beschäftigt und hoffen, dass sich doch noch ein rückläufiger Preis­trend einstellt. Auch die Mischfutterhersteller setzen auf fallende Kurse für Futtergetreide. Bislang kann man auf Kontraktmengen zurückgreifen. Insgesamt bleibt die Situation aber weiterhin unsicher. Getreide wird entsprechend vielfach zu Tagespreisen bewertet. So verunsicherten die zuletzt wieder festeren Getreidepreise die Marktbeteiligten. In der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass die Mischfutterpreise zumeist im September/Oktober den niedrigsten Stand im Wirtschaftsjahr erreichen. Aber selbst wenn die Forderungen nachgeben, sie werden deutlich über Vorjahreslinie bleiben.

Weniger Futtergetreidebedarf

Bemerkenswert ist, dass die reduzierten Viehbestände bislang wenig Einfluss auf die Gebote für Mischfutter haben. Seit Beginn der Corona-Epidemie sind die Schweinebestände in Deutschland um 16 % zurückgegangen. Damit hat sich auch der Umsatz mit Schweinemischfutter deutlich reduziert. Dazu kommt noch der Rückgang der Rinderbestände mit entsprechenden Einbußen bei Rindermischfutter. Die Menge an eingespartem Futtergetreide in Deutschland entspricht, grob kalkuliert, fast der Weizen­ernte Schleswig-Holsteins. Diese Menge kann jetzt anderswo eingesetzt werden. Im Bereich der Eiweißträger haben sich die Kurse für Rapsschrot durch die laufende Ernte verringert. In der letzten Woche lag der Kurs ab Landhandel bei etwa 340 €/t. Für Sojaschrot sind die Forderungen dagegen schon wieder auf etwa 560 €/t gestiegen. Non-GVO-Sojaschrot kostet sogar 790 €/t. Bei diesen hohen Preisen für die importierten Eiweißkomponenten steigt die Nachfrage nach heimischen Leguminosen. Bereits im letzten Wirtschaftsjahr wurden 60 % mehr Erbsen, Bohnen und anderes verfüttert als im Jahr zuvor. Dies hat auch Einfluss auf die sogenannte Eiweißlücke. Sie entspricht dem Anteil des importierten Futters am Gesamtfutteraufkommen, jeweils umgerechnet in den Proteingehalt. Diese lag noch vor einigen Jahren bei fast 30 % und ist mittlerweile auf 18 % gesunken, Tendenz weiter fallend. Damit löst sich die hiesige Landwirtschaft immer mehr aus der Abhängigkeit von Eiweiß­importen.

Marktlage für die Woche vom 1. bis 7.8.2022

Getreide: Die sommerliche Witterung sorgt für einen raschen Erntefortschritt. Die Erträge fallen überdurchschnittlich aus.

Raps: Die Ernte steht vor dem Abschluss. Die Erholung der Kurse hat sich nicht forgesetzt.

Futtermittel: Der Sojamarkt ist nervös und reagiert mit starken Preisausschlägen auf Wettermeldungen in den USA.

Kartoffeln: Die Ernte der Frühware steht vor dem Abschluss. Es beginnt die Rodung der Anschlusssorten. Die Preise stehen noch unter Druck.

Schlachtrinder: Das Angebot bleibt gering. Reduzierte Gebote konnten sich nicht durchsetzen.

Schlachtschweine/-sauen: Das Angebot ist geht weiter zurück. Der Basispreis blieb unverändert und wird von allen akzeptiert.

Ferkel: Das für die Jahreszeit nicht sehr große Angebot steht einer ruhigen Nachfrage gegenüber.

Milch: Saisonbedingt geht die wöchentliche Milchanlieferung zurück, liegt jedoch wieder über den Vorjahresmengen.

Schlachtlämmer/-schafe: Die Nachfrage hat sich etwas beruhigt. Die Kurse sind nicht weiter gestiegen.

Markttendenz für die Woche vom 8. bis 14.8.2022

Getreide: Erste Schiffslieferungen aus der Ukraine und der Angebotsdruck aus der Ernte sorgen für rückläufige Notierungen.

Raps: Die Roh- und Sojaölkurse haben den Rückwärtsgang eingelegt und sorgen für Druck auf die Rapspreise.

Futtermittel: Die Kurse für Futtergetreide und Rapsschrot geben nach. Mischfutter könnte günstiger werden.

Kartoffeln: Trotz einiger Niederschläge in den Anbauregionen werden die Ertragsprognosen laufend reduziert.

Schlachtrinder: Obwohl die Fleischnachfrage sehr ruhig ist, steigen die Kurse für das knappe Lebendangebot.

Schlachtschweine/-sauen: Forderungen der Erzeuger nach Preisaufschlägen sehen die Schlachtbetriebe kritisch.

Ferkel: Der Handel kommt noch nicht in Schwung. Auch die Forderungen für Importferkel bleiben unverändert.

Milch: Die Urlaubszeit hat die Nachfrage reduziert. Die Kurse geben auf hohem Niveau etwas nach.

Schlachtlämmer/-schafe: Saisonbedingt nimmt das Angebot weiter zu. Die fehlenden Importe halten jedoch die Preise stabil.

Exporteuren fehlt es an Rohstoff

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Bereits seit Monaten ist die Milchproduktion der wichtigen Anbieter am Weltmilchmarkt im Vorjahresvergleich rückläufig – und eine schnelle Änderung ist kaum in Sicht. Dies hat nicht nur die internationalen Preise für Milchprodukte in ungeahnte Höhen getrieben, sondern das amerikanische Landwirtschaftsministerium (USDA) nun auch dazu veranlasst, seine Produktionsschätzung für 2022 deutlich nach unten zu korrigieren.

In seiner aktuellen Halbjahresprognose erwartet das USDA für die insgesamt 18 betrachteten Länder, dass dort die Rohmilcherzeugung im laufenden Jahr bei 545,2 Mio. t liegen wird; das sind 4,2 Mio. t weniger, als noch im Dezember prognostiziert wurde. Erstmals seit vielen Jahren wird davon ausgegangen, dass die globale Milcherzeugung im Vorjahresvergleich abnimmt, wenn auch nur um einige Hunderttausend Tonnen.

Die Washingtoner Analysten stellen fest, dass seit Jahresbeginn insbesondere die großen Exportnationen weniger Rohmilch verarbeiten konnten. So sei das Aufkommen bis Mai in Neuseeland und Australien um jeweils rund 6 % gesunken, in der Europäischen Union und den USA um jeweils etwa 1 %. Lediglich in Argentinien sei aufgrund moderater Zunahmen im Kuhbestand ein Produktionszuwachs von 1 % verzeichnet worden.

Für den weiteren Verlauf erwarten die US-Experten in Ozeanien aufgrund der günstigeren Witterungsbedingungen und verbesserter Weidebedingungen eine Erholung der Milcherzeugung, die aber unter dem Strich in Neuseeland mit 21,88 Mio. t knapp und in Australien mit 8,73 Mio. t um 3 % unter dem Niveau von 2021 liegen soll.

Für die EU wurde die Prognose gegenüber Dezember nach unten korrigiert. Ein abnehmender Kuhbestand, immer mehr Umwelt- und Tierschutzauflagen sowie stark gestiegene Produktionskosten und eine regional schlechtere Futterversorgung durch Trockenheit stünden trotz der hohen Milcherzeugerpreise einer Ausdehnung der Produktion entgegen. Das USDA schätzt den Rückgang der EU-Rohmilcherzeugung 2022 gegenüber dem Vorjahr auf rund 2 %, für das eigene Land wird ein knapp stabiles Aufkommen erwartet. In den fünf führenden Exportnationen soll die Milcherzeugung insgesamt gegenüber 2021 um rund 1 % auf 287,5 Mio. t abnehmen.

Mehr Milch in China

Bedeutung für die globale Milch­erzeugung haben aber nicht nur die führenden Exportländer, sondern auch Produktionsschwergewichte wie Indien und China. Auf dem indischen Subkontinent wird sich nach Einschätzung des USDA der Aufbau der zur Milchgewinnung genutzten Rinderherde 2022 weiter fortsetzen; der Bestand soll gegenüber dem Vorjahr um etwa 1,8 Millionen Tiere oder 3 % auf 59,8 Millionen Stück wachsen, so viele wie in keinem anderen Land der Welt. Für die Rohmilcherzeugung wird ein Zuwachs von 2 % auf 98,0 Mio. t veranschlagt.

Weitaus kräftiger dürfte dieser nach Einschätzung der US-Analysten in China mit einem Plus von 4,5 % auf die neue Rekordmenge von 38,5 Mio. t ausfallen. Das Landwirtschaftsministerium in Peking hatte kürzlich berichtet, dass die Milchproduktion im ersten Halbjahr 2022 gegenüber der Vorjahresperiode sogar um gut 8 % gestiegen sei. Basis für diesen Zuwachs ist neben einer Professionalisierung der Erzeugung und höherer Milchleistung auch die Aufstockung der Milchkuhherden, deren Umfang im laufenden Jahr um 3,2 % auf 6,4 Millionen Stück zunehmen soll. Für die durch den Krieg gebeutelte Ukraine erwartet das USDA hingegen einen deutlichen Rückgang des Milchkuhbestandes um 10 % auf nur noch 1,55 Millionen Tiere; die Milcherzeugung könnte dort um rund 1 Mio. t oder gut 11 % auf 7,8 Mio. t einbrechen.

Für den internationalen Handel mit Milchprodukten ist die Nachfrageentwicklung des weltweit bedeutendsten Importeurs China von großer Bedeutung. Hier sieht das USDA Zeichen für eine Abschwächung. Der Absatz von Milchprodukten, insbesondere im Bereich Foodservice, hat in der Volksrepublik im ersten Halbjahr aufgrund der Corona-Lockdowns gelitten. Zusammen mit der höheren Eigenproduktion dürfte das den US-Analysten zufolge im Gesamtjahr zu geringeren Importen führen. Dies wird vor allem den Milchpulverbereich treffen, da während der Corona-Lockdowns mehr Milch getrocknet wurde und Lagerbestände aufgebaut wurden.

Bei den wichtigen Vollmilchpulvereinfuhren rechnet das US-Ministerium mit einem Rückgang um etwa 50.000 t oder rund 6 % auf 800.000 t gegenüber dem Rekordjahr 2021. Zudem soll laut Vorhersage Chinas Bezug von Magermilchpulver um 76.000 t oder 18 % sinken, der von Butter und Butteröl um 4 % auf 133.000 t sowie der von Käse um 9 % auf 160.000 t.

Das USDA rechnet jedoch global gesehen für 2022 nicht mit einem Einbruch der Im- und Exporte von Milchprodukten, da andere Länder, vor allem in Asien, größeren Importbedarf haben werden und Öl exportierende Länder durch den Energiepreisanstieg über genügend Kaufkraft für den internationalen Warenbezug verfügen.

Hohe Produktionskosten

Nicht nur das USDA, sondern auch die EU-Kommission hat im Juli eine Prognose zur kurzfristigen Entwicklung des Milchmarktes vorgelegt. Die Brüssler Analysten sehen die Kuhmilcherzeugung 2022 in der Gemeinschaft im Vorjahresvergleich ebenfalls abnehmen, allerdings nicht so stark wie das amerikanische Landwirtschaftsministerium. Laut Kommission sollen die Anlieferungen an die Meiereien um etwa 900.000 t oder 0,6 % auf 144,2 Mio. t sinken. Mitverantwortlich dafür wird das voraussichtlich geringere Rohstoffaufkommen in Deutschland, Frankreich und den Niederlanden sein, während es in Polen und Österreich zunehmen dürfte. Hohe Produktionskosten und eine witterungsbedingt teilweise ungenügende Grundfuttergrundlage seien trotz hoher Erzeugerpreise Bremsen für eine Produktionssteigerung, so die Kommission. age

Wiederaufbau nach Windbruch und Käferschaden

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Die Thementage des Kuratoriums für Waldarbeit und Forsttechnik (KWF) in Jessen in Sachsen-Anhalt waren vielleicht nicht die größte, aber eine der spannendsten Forstmessen in diesem Jahr, drehte sich doch alles um den Wiederaufbau von kalamitätsgeschädigten Wäldern. In einem ersten Teil wurden wichtige Trends und Entwicklungen vorgestellt, im Folgenden ging es unter anderem um Drohnen- und Digitaltechnik, Bewässerung und Jungpflanzenschutz, Grünästung sowie Jagd.

Eine typische Forstmesse mit noch nie vorgestellten Neuheiten waren die KWF-Thementage nicht, denn es ging vor allem um die Anwendung neuer und bewährter Technik und die Vorstellung von Arbeitsverfahren. Das Prädikat „Neuheit“ beanspruchte aber beispielsweise das Unternehmen CRS Grüntechnik aus Nordendorf bei Augsburg. Seine Maschine zur Wiederaufforstung kombiniert Saat- und Pflanzverfahren. Einzusetzen ist sie für alle gängigen Baum­arten mit klein- bis großflächigen Samen, sogar in Kombination zur besseren Mischung. Die Saatdichte lässt sich dabei individuell steuern. Eine rückwärtslaufende Fräse bereitet ein Saat- oder Pflanzbett vor. Die Maschine ist GPS-geführt, das Unternehmen bietet zur Pflanz- und/oder Saatdienstleistung mit Breitreifenschlepper auch eine Dokumentation der GPS-Saat- oder Pflanzreihen an.

Aussaat per Drohne vorgestellt

Nicht alle Wiederaufforstungen gelingen wie geplant. Über die Grün­ästung kann den Waldbäumen aber dennoch ein gewisser Schliff verliehen werden.
Holzfaserpads schützen junge Forstpflanzen und beugen Verdunstung vor.

Große Aufmerksamkeit erfuhr der Stand von Skyseed, an dem die Ausbringung von Saatgut mittels Drohnentechnik vorgestellt wurde. Der Vorteil: Auch in unwegsamem, steilem Gelände können große Saatgutmengen ausgebracht werden. Auf der Plusseite einer Saat gegenüber einer Pflanzung stehen generell der vermiedene Pflanzschock, eine bessere Feinwurzelentwicklung und die Verhinderung von Wurzelbeschädigungen. Durch eine Pelletierung von Saatgut wird es nicht nur überhaupt maschinell ausbringbar konfektioniert, sondern auch noch geschützt durch eine das Saatkorn umgebende Hüllmasse, ähnlich wie beim Zuckerrübensaatgut.

Das Berliner Unternehmen Skyseed setzt eine große Arbeitsdrohne mit 2,3 m Spannweite ein, die bis zu 12 kg Saatgutpellets mit dem selbst entwickelten Dosiergerät ausbringen kann – je nach Baumart reicht das für mehr als 1 ha. Ausgebracht werden können Samen von den meisten gängigen Baumarten – von feinkörnigen Saaten wie Birke und Erle bis zu grobkörnigen wie Eiche und Buche. Bei all den Vorteilen darf nicht vergessen werden, dass eine Saat immer einen offenen, mineralischen Waldboden benötigt. In dem meist obenauf liegenden Rohhumus oder einer dichten Pflanzenvegetation gelingt keine ausreichende Entwicklung.

Dass es bis zur großflächigen Umsetzung dieser Technik in die Praxis noch ein weiter Weg ist, bewies auch die Vorführung in Jessen – behördliche Angelegenheiten sind offenbar noch ein Hemmschuh. So konnte die vorgestellte Drohne zwar im Flug vorgeführt werden, sie durfte aber nichts fallen lassen, da der Abwurf von Gegenständen aus der Luft in Deutschland sehr restriktiv geregelt ist.

Die Wetterextreme nehmen zu

Was nutzen hektarweise wiedergegründete Wälder, wenn eine Frühsommertrockenheit die Arbeit innerhalb weniger Wochen zunichtemacht? In dieser Hinsicht gibt es verschiedene Entwicklungen, wie vor allem auf trockenheitsgefährdeten Standorten die Anwuchs- und Überlebenswahrscheinlichkeit von jung gepflanzten Forstpflanzen erhöht werden kann. Auf den KWF-Thementagen wurden mehrere vorgestellt und diskutiert, zum einen die klassische Tröpfchenbewässerung, die man aus dem Gartenbau kennt. Durch eine permanente Wasserabgabe über in den Pflanzreihen verlegte Schläuche wird für ausreichende Feuchtigkeit gesorgt. Den hohen Kosten steht ein nahezu 100%iger Anwuchserfolg gegenüber.

Eine andere Option ist die Verlegung von Holzfaserpads. Diese aus Holzfaser und Gelatine bestehenden, runden Platten werden um die Pflanze gelegt, speichern das vorhandene Wasser, verhindern Verdunstung und vermeiden zugleich unmittelbar um die Pflanze herum das Aufkommen von Konkurrenzvegetation.

Einen ganz anderen Ansatz verfolgt man beim Forstversand Flügel mit Flügels Wasserpille: Kleine, pillengroße Kapseln werden bei der Pflanzung mit ins Pflanzloch gegeben und sollen so die Langzeitversorgung der Pflanze mit Wasser sicherstellen. Kommt die Pille mit Wasser in Berührung – etwa durch Niederschlag und kapillares Bodenwasser –, dehnt sie sich aus und nimmt Wasser auf. 1 g des Hydrogels kann dabei 140 ml pflanzenverfügbares Wasser speichern. Die Pflanze bedient sich dann bei Bedarf aus diesem Wasserdepot, und das langfristig: Erst nach sieben bis zehn Jahren ist der Wasserpuffer rückstandsfrei abgebaut und nicht mehr wirksam. 

Die Zukunft ist digital

Die Zukunft ist digital. Das gilt heute für Maschineneinsätze – Auffinden von Arbeitsorten, Dokumentieren von Holzmengen und Lagerorten, Nachvollziehen von Holztransporten – ebenso wie für die Bestandesdokumentation. Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen stellte eine Waldbesitzer-App vor. Der Privatwaldbesitzer soll damit ein modernes Werkzeug an die Hand bekommen, mit dem er nicht nur digital seine Waldbestände in Karten sehen kann, sondern gleichzeitig auch die Inventur- und Planungsdaten dieses Waldstücks erhält: Welche Baumarten wachsen dort in welchem Alter und in welchen Flächenanteilen? Wie groß ist der Vorrat und wie ist die Wertklasse eingestuft? Dazu gibt es noch die Infos, wer der betreuende Förster sowie das Forstamt und der zuständige forstwirtschaftliche Zusammenschluss sind. Die App wird von den Betriebssystemen Android und iOS unterstützt und verfügt über die Funktionen wie Online- und Offlinemodus, Verortung per GPS sowie Vermessung von Flächen und Strecken.

Aussaat mit dem Harvester

Kleiner Samen, große Maschine: In befahrbaren Lagen kann die Aussaat von Waldbäumen auch über spezielle Saatkästen an Baggern oder Harvestern erfolgen.Fotos: Christian Mühlhausen

Die Saat von neuen Waldbeständen kann auf vielfältige Weise geschehen: per Hand, per schleppergezogener Maschine und sogar per Harvester. Vermutlich ist der stattliche Impex-Raupenharvester mit einem kleinen Saatgutkasten an der Kranspitze leistungsmäßig reichlich unterfordert, er zeigt aber zugleich einen Vorteil des Systems auf: Durch den langen Kranarm kommt der Harvester von der Rückegasse weit in die Bestände hinein und kann sein Saatgut ablegen ohne eine flächige Befahrung.

Einen anderen Ansatz verfolgt man bei der Firma Pfanzelt: flächige Befahrung, aber bodenschonend auf Bändern, und das mit wenig Gewicht. Das Multitalent Moritz zeigte seine ganze Bandbreite der Einsatzmöglichkeiten, etwa als Forstraupe und Trägerfahrzeug für den Rettungsschirm, als Einsatzfahrzeug für Forstpflüge und Forstmulcher sowie ausgestattet mit Streifenfräse sowie Saat- und Pflanzaggregat zur Bestandsbegründung.

Plötzlich Waldbesitzer – und nun?

An die Privatwaldbesitzer richtet sich ein neuer Flyer, der am Stand von AGDW – die Waldeigentümer vorgestellt wurde: Das Motto „Plötzlich Waldbesitzer – und nun?“ spricht vor allem die neuen Waldeigentümer und deren viele Fragen an, also solche, die es etwa durch Kauf oder Erbe geworden sind. Der Flyer klärt auf zu den Themen Betretungsrecht, Verkehrssicherung, Steuern, Jagd, Berufsgenossenschaft, Wiederaufforstung und ordnungsgemäßer Bewirtschaftung, aber auch über Fördermittel, Versicherung und freie Baum­artenwahl. Download über www.waldeigentuemer.de

Neues Verfahren zur Grünästung

Mit dieser neuen Maschine kann in Wäldern sowohl gesät als auch gepflanzt werden.

Nicht immer gelingen Bestands­pflanzungen und Naturverjüngungen tadellos. Gerade lockere Bestände neigen dazu, zwar sehr einzelbaumstabil, aber eben auch grobastig, protzig oder anderweitig qualitativ schlecht zu werden – zumindest entsprechen sie meist nicht den waldbaulichen Zielvorstellungen. Solche Bestände müssen nicht der späteren Brennholznutzung geopfert oder als „Samenbäume von übermorgen“ abqualifiziert werden. Die am Stand der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg (FVA) vorgestellte Grünästung ermöglicht durch ein neues Verfahren, eine händische Ästung, eine adäquate astfreie Stammlänge an mäßigen Bäumen und damit eine gute Holzqualität zu erreichen. Dadurch kann die Grünästung zum erfolgreichen Waldumbau mit äs­tungswürdigen, klimastabilen Baum­arten wie Eiche, Nuss oder Edelkastanie und gezielter Wert­holzproduktion bei geringeren Umtriebszeiten beitragen.

Wichtig bei diesem Verfahren ist, dass einerseits der Astkragen nicht verletzt wird, andererseits aber auch kein Stummel als potenzielle Eindringpforte für Schadorganismen stehen bleibt. In mehreren Ästungsdurchgängen sollten astfreie Schaftlängen von 6 bis 8 m erreicht werden. Das Verfahren ist komplex, da es sowohl in einem ersten Schritt von unten nach oben als auch einem zweiten Schritt von oben nach unten besteht, um in jüngeren Beständen schon die Weichen für eine zweite, höher gehende Astungsstufe zu stellen. Nähere Infos bei der FVA

Verbindung von Vergangenheit und Gegenwart

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Nordöstlich von Hamburg liegt das Renaissance-Herrenhaus Schloss Ahrensburg, Wahrzeichen der gleichnamigen Stadt. Das hohe, aber doch schlanke und von gewisser Leichtigkeit scheinende Gebäude liegt auf einer über Brücken zu erreichenden Schlossinsel und beherbergt ein Museum schleswig-holsteinischer Adelskultur.

Der anliegende, 6 ha große Schlosspark ist eine öffentliche Grünanlage, die mit ihren Rasenflächen, dem alten Baumbestand, Lindenalleen und geschwungenen Wegen zusammen mit dem Schloss ein beliebtes Ausflugs- und Besuchsziel darstellt.

Peter Rantzau ließ 1570 bis 1585 das backsteinfarbene, später weiß gestrichene Wasserschloss im damaligen Stil der Renaissance errichten. Trotz nachfolgender Umbauten wurde dieser mit drei Parallelhäusern und vier schlanken Ecktürmen mit hohen Laternenaufsätzen aus Metall erhalten. Die Grafen Rantzau bewohnten das Schloss über sieben Generationen bis zum Jahr 1759. Dann erwarb der aus Mecklenburg stammende Kaufmann Heinrich Carl Schimmelmann Dorf und Schloss. Er arbeitete für das dänische Königshaus. Über sechs Generationen blieb das Anwesen im Besitz der Familie Schimmelmann, bis es 1932 aus finanziellen Gründen verkauft werden musste.

Damit endete die Geschichte des Schlosses als adeliger Wohnsitz, und nachdem das Land Schleswig-Holstein, der Kreis Stormarn, die damalige Kreissparkasse und die Stadt Ahrensburg gemeinsam in der Initiative „Verein Schloss Ahrensburg“ das Schloss übernommen hatten, konnte in der Trägerschaft des Vereins 1938 das Schlossmuseum eröffnet werden. Nach kriegsbedingter Schließung und zwischenzeitlicher Nutzung als Flüchtlingsheim und Berufsschule wurde das Schloss 1955 als Museum schleswig-holsteinischer Adelskultur wiedereröffnet.

Stiftungsgründung und Sanierungsarbeiten

Seit 2002 ist eine private Stiftung bürgerlichen Rechts im Besitz von Schloss und zugehörigem Inventar sowie des Schlossparks. Zusammen mit dem Glücksburger Schloss gilt das Ahrensburger als Höhepunkt und gut erhaltenes Beispiel der Renaissance-Baukunst in Schleswig-Holstein. Es war zudem in den 1960er Jahren Kulisse für einige auf Deutsch produzierte Edgar-Wallace-Filme.

Im Innern des Schlosses Ahrensburg kann man sich in einem Museum über das Leben der Adeligen in früheren Zeiten informieren. Foto: Hans-Dieter Reinke

Schloss und Park wurden in den Jahren 2009 bis 2015 in sechs Schritten aufwendig saniert, und das Schloss ist nicht nur Museum, sondern auch Ort für Veranstaltungen, darunter auch Groß­events in Schloss und Park, Hochzeiten, Geburtstage und sonstige Feste, Konzerte, Lesungen und Ausstellungen.

Die Entwicklung des Schlossparks

Die beiden Wassergräben der Schlossinsel stammen aus der Anfangszeit des Schlosses, als sich auch östlich des äußeren Grabens, wo sich heute der Marstall befindet, ein an drei Seiten von einem Lust- und Küchengarten begrenzter Hofplatz befand, wie auf älteren Karten zu sehen ist. Schimmelmann ließ den Park im französischen Stil mit Zierbeeten und barocken Gartenskulpturen modernisieren. Das umgebende Bauerndorf Woldenhorn (später Ahrensburg) wurde mit einem barocken Stadtgrundriss in einen residenzartigen Ort überplant, der sich zum Teil bis heute erhalten hat. Weitergehende barocke Ausführungspläne wurden überwiegend nicht realisiert.

Die beiden um 1760 gepflanzten Lindenalleen auf der Ost- und Westseite der Schlossinsel stammen noch aus dieser Zeit, ebenso wie die beiden Löwenskulpturen, die den Eingang am inneren Wassergraben flankieren, und die Sandsteinvasen im Park. Unter Heinrich Schimmelmanns Sohn Friedrich Joseph erfolgte ab 1778 dem Zeitgeschmack entsprechend die Umwandlung in einen englischen Landschaftsgarten und Tiergarten oder Hirschpark.

Die Löwenskulpturen am Schlosseingang stammen von 1765. Foto: Hans-Dieter Reinke

Weitere Umgestaltungen in Richtung eines Landschaftsgartens erfolgten ab 1868 unter dem Grafen Ernst Schimmelmann, der vor allem die nördliche Inselhälfte zum Landschaftsgarten modellieren ließ, unter Beibehaltung der vorhandenen Lindenalleen. Elemente von englischen Landschaftsgärten, wie der „Belt Walk“, ein umlaufender Weg, und der „Pleasureground“ im Südteil der Schlossinsel wurden angelegt. Die gepflanzten Baumsolitäre sind zum Teil noch heute vorhanden. Neben der Insel gehören auch die umgebenden Gewässer samt Böschungen und die beiden großen, freien Wiesen südlich vom Schloss zum Parkgelände.

Erwähnte Sanierungsmaßnahmen betreffen vor allem im Jahr 2014 auch den Schlosspark. Brücken- und Wegearbeiten und Neugestaltungen gehörten ebenso dazu wie neue Beleuchtungen, die Neugestaltung des Schlossvorplatzes und neue Parkmöbel. Bereits 1984 bis 1986 erfolgte eine umfassende Sanierung, bei der der Hausgraben, in dem das Schloss steht, wieder frei gemacht wurde. Schimmelmann hatte ihn 1759 zuschütten lassen, was allerdings zu Durchfeuchtungen des Kellergewölbes geführt hatte. Nun besitzt das Schloss Ahrensburg wieder einen inneren (den Hausgraben) und einen äußeren Wassergraben.

Bei den Baumarten des Schloss­parks handelt es sich vor allem um einheimische wie Eiben, Kiefern, Eschen, Ulmen, Weiden und Ahorne. Einige der Linden stammen von 1765. Ein besonders eindrucksvoller Baum ist die um 1870 gepflanzte Schlitzblättrige Rotbuche (Fagus sylvatica f. laciniata), die als Naturdenkmal ausgewiesen ist. Wenngleich die geschlitzten Blätter wenig an eine typische Rotbuche erinnern, weisen die Rinde, die typischen Fruchtbecher mit den Bucheckern und die Gallen der Buchengallmücken, die nur auf Rotbuchen vorkommen, darauf hin, dass es sich um eine Rotbuche in einer besonderen Formausprägung handelt. Die zahlreichen, aus herabhängenden Ästen gebildeten kleinen Buchenschösslinge, die sich im Umkreis der Mutterpflanze ausgebildet hatten, sind bei einer Pflegemaßnahme kürzlich vorsichtig entfernt worden.

Gebäude außerhalb der Schlossinsel

Neben den Baumsolitären prägen die Alleen, weite Rasenflächen, geschwungene Wege und einige Blumenbeete die heutige Parkanlage. Im frühen Frühjahr erfreuen zahlreiche blühende Krokusse auf den Wiesen die Besucher. Außerhalb der Schlossinsel liegen die Schlossmühle, die schon seit dem 17. Jahrhundert belegt ist, und in Richtung der Steinbrücke im Osten der ab 1846 errichtete Marstall, der seit 2000 als Kulturzentrum der Stadt dient.

Die ehemalige Schlosskirche liegt etwas abseits der Schlossinsel. Foto: Hans-Dieter Reinke

Im Süden in Richtung des Ortes befindet sich die zugehörige Ahrensburger Schlosskirche, die Peter Rantzau bereits 1594 bis 1596 errichten ließ. Sie wird gesäumt durch die sogenannten Gottesbuden – zwei längliche, einstöckige Wohnanlagen, die ehemals als Wohnungen für bedürftige Angehörige des Gutsbetriebes zur Verfügung standen, für deren Wohlergehen der Gutsherr sich verantwortlich fühlte. Die durch die Kirchengemeinde verwalteten Räumlichkeiten dienen auch heute noch sozialen Zwecken und bieten günstigen Wohnraum.

Schlossbesichtigung und Bienengarten

Neben dem Besuch der Parkanlage gehört auch eine Besichtigung des Schlosses zu einem Ausflug. Das Schlossmuseum führt durch 400 Jahre wechselvolle Geschichte in Schleswig-Holstein und vermittelt die adelige Wohnkultur vergangener Zeiten in den historischen Räumlichkeiten mit ihren Möbeln, Gemälden, Porzellan und besonderen Wand- und Deckenverzierungen.

Auch ein Besuch des nahe gelegenen Bienen-Lehr- und Schaugartens ist lohnend. Hier gibt es Informationen über die Bedeutung der Bienen nicht nur als Honigproduzenten, sondern auch als Blütenbestäuber, über die Geschichte der Bienenhaltung und Imkerei, bienenfreundliche Gärten und über Wildbienen. Es wird ebenfalls über die Aktivitäten der Initiative Bienenfreundliches Ahrensburg (InBienA) berichtet, die sich zum Ziel gesetzt hat, die Stadt bienen- und insektenfreundlicher zu gestalten, zum Beispiel auf den Wiesen zwischen Schloss und Schlosskirche bei den Gottesbuden. Dort ist seit 2015 eine artenreiche Wildblumenwiese mit Wiesenbocksbart, Flockenblumen, Schafgarbe, Storchschnabel, Kuckuckslichtnelke, Labkraut, Margeriten und anderen Blütenpflanzen angelegt worden.

Knackpunkt Aussetzung der Flächenstilllegung

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Die EU-Kommission hat grünes Licht gegeben für die Aussetzung der Konditionalitätsregelungen zum guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand (Glöz) 7 und 8. Danach steht den Mitgliedstaaten frei, die gemäß der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) vorgegebene Stilllegungspflicht für 4 % der Agrarflächen 2023 nicht anzuwenden. Auf der Sonder-Agrarministerkonferenz (AMK) kam keine Einigung zustande. Das Abstimmungsverhalten stieß bei Landwirten und Bauernverband gelinde ausgedrückt auf Erstaunen. Werner Schwarz (CDU), Landwirtschaftsminister in Schleswig-Holstein, stand Rede und Antwort.

Warum haben Sie dagegengestimmt? Welches Ziel verfolgen Sie?

Werner Schwarz: Ich habe mich klar und deutlich für die Möglichkeit einer zeitlich befristeten Ausnahme von einer verpflichtenden Flächenstilllegung ausgesprochen. Allerdings sind hier noch einige Fragen im Detail mit der EU zu klären. Deshalb steht die abschließende Abstimmung noch aus.

Wo sehen Sie den kritischen Punkt?

Wer bestimmte Ökoregelungen oder Agrarumweltmaßnahmen anwenden will, muss die Mindeststandards von Glöz 7 und Glöz 8 weiterhin einhalten. Hier könnten Fallstricke für unsere Landwirtinnen und Landwirte liegen. Darauf habe ich mit einer Protokollerklärung hingewiesen.

Wie fielen die Reaktionen Ihrer Ministerkollegen bei der Sonder-AMK aus?

Ich stehe mit meinen Agrarministerkollegen und -kolleginnen in einem konstruktiven, zielorientierten Austausch. Dementsprechend fielen auch die Reaktionen aus.

Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) hatte noch vor einigen Wochen von der ethischen Verantwortung zur Ernährungssicherung gesprochen und sah es als nicht verantwortbar, Flächen stillzulegen. Gehen die Meinungen hier auseinander?

Keinesfalls. Wir sind gemeinsam der Auffassung, dass vor dem Hintergrund des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine und der damit verbundenen Auswirkungen auf die Agrarmärkte jede Tonne Getreide zählt, die wir an den Markt bringen können. Die Landwirtschaft ist bereit, ihren Beitrag zur Entspannung der Welternährungslage zu leisten.

Der Koalitionsvertrag sieht vor, dass bei angestrebten Abweichungen von Bundes- und EU-Recht eine enge Abstimmung in der Koalition erfolgt. Welche Absprachen sind der Entscheidung vorausgegangen?

Im Vorfeld der Agrarministerkonferenz stand ich selbstverständlich mit dem Umweltministerium im Austausch. Beide Ressorts eint das Anliegen, zunächst die Prüfung des Bundes abzuwarten. Ich setze darauf, dass das Ergebnis dieser Prüfung zeitnah vorliegt.

Die Protollerklärung lautet: „Der Bund wird gebeten, die Ergebnisse und die Schlussfolgerungen der von der Bundesregierung angekündigten Prüfung auf die zu erwartenden Wechselwirkungen sowohl für den GAP-Strategieplan als auch für die Eler-Programme der EU-Förderperiode 2014 bis 2022 mit den Ländern abzustimmen.“ Mit welchen Schwierigkeiten rechnen Sie, weil Sie sich für eine weitere Prüfung ausgesprochen haben? War das nicht früher erkennbar?

Tatsache ist: Die Verordnung der Kommission stand erst kurz vor der Konferenz der Agrarministerinnen und -minister fest. Wir lagen mit unserem Bedenken hinsichtlich der möglichen Auswirkungen nicht falsch, im Gegenteil. Inzwischen versuchen alle Länder in intensiven Gesprächen mit dem Bund, die offenen Fragen zu klären. Schließlich muss rechtzeitig die Rückmeldung an die Kommission erfolgen, ob Deutschland die Möglichkeit einer temporären Aussetzung von Glöz 7 und 8 nutzen will. Die AMK ist insgesamt an einer sachgerechten, praktikablen und schnellen Lösung interessiert.

Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir (Grüne) beharrt darauf, die Auswirkungen der temporären Ausnahme von den Umweltstandards Glöz 7 und 8 im Einzelnen zu prüfen. Dabei geht es offenbar darum, inwieweit der Verzicht auf die Stilllegung das Angebot an Eco-Schemes betreffen würde. In welcher Hinsicht könnte Schleswig-Holstein davon betroffen sein? Welche Diskrepanz sehen Sie?

Artikel 1 Absatz 2 der Verordnung der EU-Kommission für das kommende Jahr sieht vor, dass weiterhin die bisherigen, im Entwurf des GAP-Strategieplans aufgeführten Regelungen zu Glöz 7 und 8 zur Anwendung kommen sollen. Das Festhalten an diesem Baustein kann daher negative Auswirkungen auf die Inanspruchnahme insbesondere der Ökoregelungen haben.

Was könnte das konkret bedeuten?

Wenn ein Mitgliedstaat die Ausnahmeregelung von Glöz 8 anwendet, müssen die Landwirtinnen und Landwirte im Normalfall im Jahr 2023 nicht 4 % der Ackerfläche still­legen und können bis auf Soja und Mais alle Kulturen auf diesen Flächen anbauen. Wollen sie allerdings an der Ökoregelung 1a teilnehmen, also das freiwillige Anlegen einer Brache, so müssen sie nach derzeitigem Stand zunächst Glöz 8 erfüllen – das heißt 4 % der Ackerfläche ohne gesonderten Ausgleich stilllegen.

Und sie würden die Prämie aus der Ökoregelung erst für das fünfte Prozent Stilllegung erhalten?

So ist es! Aktuell ist unklar, welche Konsequenzen die temporäre Aussetzung der Stilllegung im Jahr 2023 auf die Teilnahme an Ökoregelung 1a hat, denn für die Umsetzung der Ökoregelungen wurde eine hohe Teilnahme prognostiziert. Dies wird noch durch das BMEL endgültig zu prüfen sein.

Nach EU-Recht müssen die Mitgliedstaaten der EU-Kommission spätestens bis Ende August mitteilen, ob und wie sie Ausnahmeregelungen anwenden. Wie schätzen Sie das Zeitfenster ein, das übrig bleibt? Was könnte dann noch an offenen Fragen und neuen Diskussionspunkten kommen?

Ich gehe davon aus, dass das BMEL den Ländern innerhalb der nächsten 14 Tage einen rechtssicheren Vorschlag zur temporären Flächenstilllegung machen wird. Dann werden wir handeln können.