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Kosten, Leistung und Standort des Helfers in der Not

Ohne Strom läuft auf den meisten Betrieben nichts. Wenn die Stromversorgung beispielsweise durch einen Blitzeinschlag oder umgeknickte Strommasten zusammenbricht, ist es besonders für tierhaltende Betriebe wichtig, eine einsatzbereite Ersatzstromanlage zu haben. Notstromaggregate können in einem solchen Notfall die Stromversorgung des Betriebes aufrechterhalten. Mittels Schaltvorrichtung wird dann von Netz- auf Ersatzbetrieb umgestellt.

Bei einem Stromausfall ist eine ausreichende Versorgung der Tiere mit Frischluft, Futter und Wasser nicht sichergestellt. Deshalb sollte ein Notstromaggregat bereitstehen, und dies nicht nur, um Vorschriften einzuhalten. Jeder Tierhalter hat auch ein hohes Eigeninteresse, Belastungen und Schäden durch den Ausfall der Fütterungs- und Lüftungsanlage zu verhindern. Elektronische Geräte wie Steuerungscomputer und Regeleinrichtungen reagieren empfindlich auf mögliche Frequenzschwankungen, sodass es zu Fehlfunktionen und Ausfällen kommen kann. Vor diesem Hintergrund sind die Anforderungen an Notstromaggregate bei diesen Techniken entsprechend höher.

Ein anderes, ebenfalls wichtiges Auswahlkriterium ist die unterbrechungsfreie Zeit der Stromversorgung. Dies bezeichnet den Zeitraum des Netzausfalles bis zur Übernahme der Stromversorgung durch das Notstromaggregat. Bei Zapfwellengeneratoren ist die Unterbrechungszeit, bedingt durch die erforderliche Schlepperbereitstellung, länger als bei stationären Notstromaggregaten.

Vor der Auswahl eines Notstromaggregates ist also zu überlegen, in welchem Zeitraum die Versorgung sichergestellt werden kann und ob die Zeitspanne in einem vertretbaren Zeitrahmen liegt. Diese Frage stellt sich insbesondere bei Lüftungsanlagen, wenn nicht nur die Schadgaskonzentration in der Stallluft ansteigt, sondern möglicherweise auch die Lufttemperatur. In den Sommermonaten sollte die Notstromversorgung in zwangsbelüfteten Ställen in deutlich unter einer Stunde hergestellt werden. Ansonsten drohen erhebliche Tierverluste. Auch eine zeitnah wieder funktionierende Wasserversorgung ist für tierhaltende Betriebe enorm wichtig. Bei produktionstechnischen Anlagen wie Fütterung oder konventioneller Melktechnik sind längere Ausfallzeiten der Stromversorgung eher zu tolerieren. Bei Melkroboterbetrieben ist das tolerierbare Zeitfenster deutlich kleiner.

Erforderliche Leistungen

Für die Berechnung der erforderlichen Aggregatgröße zur Notstromversorgung können der Gesamthausanschluss oder ausgewählte Geräte (Verbraucher) als Grundlage genommen werden. Dann ist zur Leistungsauslegung des Notstromaggregates zu ermitteln, welche elektrischen Geräte und Einrichtungen im Notfall zeitgleich laufen müssen. Das sind bei Schweine haltenden Betrieben mit zwangsbelüfteten Ställen die vorhandenen Ventilatoren und die Fütterungsanlage und bei Milchviehhaltern die Geräte zur Milchgewinnung (Melk- und Kühltechnik). Hinzu kommen unabhängig von der Tierart der Strombedarf für die Wasserversorgung, für zumindest einen Teil der Beleuchtung sowie für Steuerungscomputer und Alarmgeräte. Der elektrische Anschlusswert (kW) dieser Geräte ist anhand der Typenschilder an den Motoren festzustellen und zu addieren.

Damit es im Notfall zu keiner Unterversorgung kommt und die höheren Anlaufströme einzelner Motoren abgedeckt werden, ist ein pauschaler Zuschlag auf den errechneten Leistungsbedarf von zirka 25 % zu empfehlen. Die Geräteleistung von Notstromaggregaten wird üblicherweise in Kilovoltampere (kVA) angegeben. Damit werden neben der Geräteleistung auch die elektrische Schein- und Blindleistung bewertet. Um die Scheinleistung des Notstromgenerators zu ermitteln, muss der errechnete kW-Wert durch 0,8 (cos phi) geteilt werden. Beispiel: 30 kW Leistungsbedarf plus 25 % Zuschlag geteilt durch 0,8 = 46,8 kVA.

Um die Notstromaggregate im Einsatzfall nicht zu überlasten, können Geräte mit einem großen Leistungsbedarf wie zum Beispiel elektrische Güllerührwerke, die nicht zeitgleich zum Melken laufen müssen, vom Elektriker so abgesichert werden, dass sie bei Notstrombetrieb nicht zugeschaltet werden können.

Beim Einsatz eines Notstromaggregates ist auch auf eine ausreichende Kraftstoffversorgung des Schleppers zu achten.
Mittels Netz-O-Notstromschalter (Trenneinrichtung) wird von Netz- auf Ersatzbetrieb umgestellt.

Ausstattung der Geräte

Empfehlenswert sind Notstromaggregate mit einer Haus- und Feldumschaltung und einem Über- und Unterspannungsschutz. An der Elektroanlage wird in der Regel hinter dem Zähler des Energieversorgers ein Umschalter eingebaut, mit dem man die gesamte Anlage von Netz- auf Notstrombetrieb umschalten kann. Das Notstromaggregat wird mit einem Verbindungskabel angeschlossen. Des Weiteren muss meistens eine Erdungsanlage vorhanden sein. Der Einspeisepunkt in das Betriebsnetz muss von einem Elektriker hergestellt werden. Wichtig ist, dass vom Notstromaggregat keine Rückwirkung in das öffentliche Stromnetz ausgehen kann. Dazu sind entsprechende Netz-O-Notstromschalter (Trenneinrichtungen) vom Elektriker zu installieren.

Um im Notfall möglichst schnell die Stromversorgung herstellen zu können, sollte das Notstromaggregat entweder an der Anschlussstelle aufgestellt sein oder in der Nähe frei zugänglich bereitstehen. Sind die Notstromaggregate ständig im Stallbereich aufgestellt, ist bei den stationären und Zapfwellengeräten besonders auf den Geräteschutz vor Staub und Feuchtigkeit zu achten. Bei der Frage nach dem optimalen Aufstellungsort sollten auch die Aspekte der Be- und Entlüftung, des Lärmschutzes, der Abgasführung oder auch der Zugänglichkeit beachtet werden.

Ein wichtiger Punkt bei der Planung der Notstromversorgung ist, dass bei weiter entfernten Ställen häufig ein anderer Stromanschluss vorliegt und somit bei einem flächendeckenden Stromausfall weitere Notstromaggregate erforderlich sind. Ebenso ist zu gewährleisten, dass bei einem Stromausfall die Alarmauslösung (Batterie) sichergestellt ist. Batterien sind in regelmäßigen Abständen zu wechseln und das Alarmgerät auf Funktion zu prüfen. Zu bedenken ist, dass unter Umständen das Telefonnetz zusammenbricht. Für diesen Fall sind optische (Signalleuchte) oder akustische Signale (Signalhorn) am Alarmgerät vorzuhalten.

Eine PV-Anlage eignet sich nicht automatisch zur Notstromversorgung, selbst bei Sonnenschein muss bei einem Netzstromausfall die PV-Anlage ausreichend Strom (zum Beispiel aus Batterien) erhalten, denn in der Regel handelt es sich um netzgekoppelte Anlagen, die auf eine externe Stromversorgung angewiesen sind.

Geräte mit Zapfwelle

Vor allem in der Landwirtschaft sind Zapfwellenaggregate weitverbreitet. Hierbei ist der Generator auf einem Gestell mit Dreipunktanhängung montiert. Zum Antrieb wird ein Schlepper des Betriebes eingesetzt. Die in etwa erforderliche Schleppergröße in kW sollte mindestens zweimal größer sein als die erforderliche Generatorleistung in kVA (zum Beispiel 46,8 kVA x 2 = zirka 95 kW). Der Schlepper muss die erforderliche Zapfwellendrehzahl auch unter Belastung halten können, da Drehzahländerungen zu Frequenzschwankungen beim Generator führen. Je gleichmäßiger die Motordrehzahl, umso gleichmäßiger die Nennfrequenz. Neue Schlepper mit modernem Motormanagement regeln schnell und automatisch die Motordrehzahl bei unterschiedlichen Belastungen nach. Des Weiteren ist zu bedenken, dass immer ausreichend Diesel vorrätig ist. Verbraucht ein Schlepper vor dem Notstromaggregat zirka 10 l pro Stunde, werden an einem Tag Stromausfall bereits 240 l Diesel benötigt.

Bequeme stationäre Geräte

Komfortabler und ständig betriebsbereit sind stationäre Notstromaggregate mit fest installiertem Antriebsmotor. Diese Geräte können bei Stromausfall manuell oder auch automatisch gestartet werden und stellen so in kürzester Zeit die Stromversorgung wieder her. Die technische Ausstattung der Stromgeneratoren kann sehr unterschiedlich sein. In der Regel werden bei den stationären Geräten in der Landwirtschaft Dieselmotoren eingesetzt. Zusätzlich werden die Notstromautomatik, Schall- und Schutzhauben und zusätzliche Dieseltanks angeboten.

Ein Blick auf die Instrumentenanzeige mit Ampermeter, Frequenzmesser und Voltmeter

Preise und Lieferzeiten

Für ein Notstromaggregat mit Zapfwellenantrieb und einer Leistung von 46,8 kVA liegt der Anschaffungspreis bei zirka 6.500 €, hinzu kommen die Kosten für den Einbau sowie Kleinmaterial von rund 1.900 €, sodass die Gesamtinvestition bei etwa 8.400 € netto liegt. Im Vergleich dazu ist die Investitionssumme bei einem stationären Notstromaggregat und ähnlicher Größenordnung um zirka 10.000 € höher.

Aufgrund der hohen Nachfrage am Markt sind nicht nur die Anschaffungspreise gestiegen, auch die Lieferzeiten haben sich verlängert. Für ein Notstromaggregat mit Zapfwellenantrieb liegen sie vielfach bei etwa einem Jahr, bei stationären Geräten sind sie kürzer.

Die Installation inklusive der Inbetriebnahme des Notstromaggregats dauert normalerweise ein bis zwei Tage. Diese Arbeiten sollten von einer kompetenten Elektrofirma mit Kenntnissen und Praxiserfahrungen zu Notstromaggregaten durchgeführt werden.

Es sollte mindestens die Schutzklasse IP 44 gewählt werden, um einen ausreichenden Schutz zu gewährleisten. Schutzklasse IP 44 heißt, dass der Schutz gegen Eindringen von festen Fremdkörpern größer als 1 mm und ein Schutz gegen Spritzwasser gegeben sind. Sind höhere Anforderungen zu erfüllen, zum Beispiel staubgeschützte Gehäuse oder ein Feuchtigkeitsschutz gegen Strahlwasser (Wasserschlauch), ist eine höhere Schutzklasse erforderlich.

Einsatzbereite Aggregate

Da Notstromaggregate nur selten benutzt werden und im Notfall auch einsatzbereit sein müssen, ist die Funktionsfähigkeit der Geräte regelmäßig zu überprüfen. Zapfwellengeräte sollten drei- bis viermal pro Jahr betrieben werden, damit zum Beispiel das Magnetfeld im Generator wieder erneuert wird. Notstromaggregate mit einem stationären Dieselmotor sollten einmal im Monat gestartet werden und etwa 30 min Probe laufen. Dabei ist neben den üblichen Wartungsarbeiten am Motor (Schmieröl, Keilriemen, Kraftstoff- und Luftfilter) besonders auf die Startbatterie zu achten. Auch die maximal mögliche Lagerdauer des Kraftstoffes ist zu bedenken.

Neben der technischen Einsatzbereitschaft sollte auch ein Notfallplan vorhanden sein, damit, falls der Betriebsleiter nicht zu Hause ist, auch Mitarbeiter das Notstromaggregat in Betrieb nehmen können und somit die Stromversorgung sicherstellen.

Fazit

Bei der Planung und Umsetzung einer Notstromversorgung sind eine Menge Punkte zu bedenken, um alles richtig zu machen, damit im Notfall die Stromversorgung gesichert ist. Der Einsatz eines Notstromaggregates sollte für den Betriebsleiter möglichst einfach und sicher in der Handhabung sein. Die an den Betrieb angepasste Notstromanlage sollte von einem Elektrofachmann geplant und eingebaut ­werden.

Forschungsprojekt „Ovoraptor“

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In konventionellen Hühnerställen zur Eierproduktion werden bis zu 6.000 Hühner pro Herde gehalten. Mit unterschiedlichen baulichen und lichttechnischen Maßnahmen werden die Hühner dazu motiviert, ihre Eier in den dafür vorgesehenen Nestern abzulegen. Allerdings gibt es in jeder Herde Hühner mit einer „anarchistischen Ader“, die sie dazu verleitet, ihre Eier eben nicht in diese von Menschen angelegten Nester zu legen. Hier soll eine Maschine bei der Suche und dem Einsammeln helfen.

Geschätzte 2 % der gelegten Eier einer Herde werden irgendwo auf dem Stallboden abgelegt. Diese „verlegten Eier“ liegen unter anderem unterhalb der höher liegenden Kastensysteme in einem nur zirka 35 cm hohen Raum. Aus hygienischen Gründen müssen die verlegten Eier gefunden und aufgesammelt werden, dies geschieht zurzeit noch manuell durch einen Mitarbeiter. Die dabei zu leistende Arbeit ist potenziell gesundheitsgefährdend und belastend, da direkt über einem Feinstaub absondernden Boden gearbeitet werden muss. Des Weiteren besteht allgemein in Zeiten des Arbeitskräftemangels ein großes Interesse, die Automatisierung in der Landwirtschaft weiter voranzutreiben.

Erste Versuche mithilfe einer Steuerung per Smartphone-App

Rasenmähroboter als Vorbild

Diese Situation brachte Frieder Kottsieper vom Geflügelhof Kottsieper aus Remscheid in Nordrhein-Westfalen auf die Idee eines autonomen Roboters, wie er vielen vom Rasenmähen her bekannt ist. Mit seiner Idee stieß er bei Peter Hettlich, Leiter der Projektgruppe „Digitalisierung, Nachhaltigkeit in Landwirtschaft und Ernährung, Bioökonomie“ im Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen auf offene Ohren. Das Ministerium fördert infolgedessen seit 2020 ein Forschungsprojekt namens „Ovoraptor“ am Mechatronik-Institut Bocholt der Westfälischen Hochschule zur Entwicklung eines autonomen, mobilen Roboters, der die verlegten Eier automatisch sucht und aufsammelt. Das Projekt läuft noch bis März 2023.

Der Prototyp des Roboters wurde mit passenden Antrieben, einem Energiesystem und Steuerungskomponenten ausgestattet. Die ausgewählten Schaumstoffreifen überzeugten mit guten Fahreigenschaften auf dem von den Hühnern verschmutzten Untergrund. Die Steuerung der Plattform ist mit der eines Kettenfahrzeuges zu vergleichen. Durch den hohen Schlupf säubert sich das Reifenprofil eigenständig. Mithilfe der entwickelten Smartphone-Fernsteuerung konnten praxisnahe Testbilder von den verlegten Eiern aufgenommen werden. Die Eiererkennung erfolgt mithilfe einer preiswerten 2-D-Kamera, die Infrarotlicht nutzt, um auch bei schwachen Lichtverhältnissen Bilder generieren zu können. Die Eier lassen sich sowohl mit klassischer Bildverarbeitung als auch künstlicher Intelligenz (KI) detektieren. Mithilfe zahlreicher Testbilder aus der realen Stallumgebung konnte ein zuverlässiges Modell antrainiert werden.

Zwei unterschiedliche Konzepte

Für die zuverlässige und effiziente Eiersammlung unter Berücksichtigung der anspruchsvollen Arbeitsumgebung wurden zwei Konzepte ausgearbeitet.

Das erste Konzept beinhaltetet die Konstruktion eines Greifers, der nur ein Ei greift und zur Ablagestation bringt. Dazu wird ein adaptiver Greifer auf Basis des Fin Ray Effect eingesetzt. Darunter versteht man ein Phänomen, wonach sich Flossen von Fischen unter einer seitlichen Druckbelastung unerwartet verhalten. Drückt man mit dem Finger gegen sie, krümmen sie sich nicht weg. Im Gegenteil, die Schwanzflosse biegt sich dem Finger entgegen. Diesen Effekt bezeichnet man als Fin Ray Effect; entdeckt wurde er vom Berliner Bioniker Leif Kniese im Jahr 1997. Diese Greifer passen sich der Kontur des zu greifenden Teils an und stellen somit ein sicheres und zerstörungsfreies Greifen der Eier sicher. Die Druckkraft auf das Ei wird dabei sowohl durch eine Limitierung des Motorstroms auf einen konstanten Wert als auch die nachgiebigen Greiffinger begrenzt. Die Idee hinter dieser Variante ist, dass mehrere kleine Roboter, die miteinander vernetzt sind, durch den Stall fahren, um auf diese Weise genauso schnell wie ein einzelner großer Roboter zu sein.

Beim zweiten Konzept ist es das Ziel, dass ein einziger Roboter mehrere Eier nacheinander aufsammelt, um lange Wege zur Ablagestation zu vermeiden. Dabei wird zum Sammeln der Eier die Funktionsweise eines Rollsammlers genutzt, der vielen aus der Gartenarbeit zum Aufsammeln von zum Beispiel Äpfeln oder Nüssen bekannt ist. Beim Überrollen der Eier geben die Speichen nach, sodass das Ei ins Innere der Trommel gelangt. Der Rollsammler besteht deswegen aus einer Trommel aus biegsamen Drähten, diese Trommel wird über den Boden geschoben und rollt dabei vorwärts. Trifft sie auf einen Widerstand wie zum Beispiel ein Ei, drückt sich der Draht auseinander und sammelt das Ei auf.

Für die entwickelte Steuerungstechnik muss deswegen bei diesem Konzept die Positioniergenauigkeit nicht so hoch sein. Durch die breite Trommel des Sammlers ergibt sich zusätzlich eine schnellere Aufnahme der Eier. Ebenfalls ist es nicht mehr erforderlich, dass der Roboter anhalten muss, um ein Ei aufzunehmen. Der Fokus im weiteren Verlauf des Forschungsprojektes wird daher auf die Sammeltechnik des Rollsammlers gelegt.

In der verbleibenden Projektlaufzeit werden neben der Entwicklung einer Ablagestation und einer automatischen Energiestation noch zahlreiche Praxistests zur Optimierung des Ovoraptors durchgeführt.

Mit Abschluss des Entwicklungsprojektes soll der Ovoraptor mittels eines Lokalisierungssystems intelligent durch den Stall navigieren und die verlegten Eier finden und einsammeln.

Kind oder Betrieb?

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In vielen landwirtschaftlichen Familien herrschten nach wie vor unausgesprochene Rollenerwartungen.  In der Aufteilung der Care-Arbeit liegen, das zeige die aktuelle Studie „Frauen.Leben.Landwirtschaft“ , Hausarbeit sowie die Versorgung von Kindern oder Senioren noch immer zu etwa 80 % bei den Frauen. Unter Landwirtschaftsstudenten ist der Frauenanteil sehr hoch, bei den Betriebsleitern beträgt er lediglich 11 %. Diese Zahlen boten viel Gesprächsstoff auf dem Bäuerinnenforum im Rahmen der Grünen Woche in Berlin.

„Es ist fatal, dass sich eine Frau auch heute noch aus Vereinbarkeitsgründen gegen die Betriebsleitung oder gegen Kinder entscheidet“, erklärte Petra Bentkämper, Präsidentin des Deutschen LandFrauenverbandes (dlv) in ihrer Einleitung. „Hier gilt es, individuelle Lösungen in den Familien zu finden. Neben einer frühzeitigen Planung braucht es aber auch entsprechende politische und gesellschaftliche Rahmenbedingungen.“

„Kind oder Kuh?“, brachte Anne Dirksen, sozioökonomische Beraterin der Landwirtschaftskammer Niedersachsen, die Frage der Vereinbarkeit von Familie und Beruf auf eine drastische Formel. Angesichts der Ergebnisse der Frauen-Studie mahnte sie an, zunächst Aufgaben in der Familie anders zu verteilen, „um ein individuelles, echtes Wahlrecht für alle zu erreichen“. In vielen landwirtschaftlichen Familien herrschten nach wie vor unausgesprochene Rollenerwartungen. Wenn ein Mann einheirate, sei es zumeist selbstverständlich, dass er die Betriebsleitung auf dem Hof übernehme, umgekehrt aber nach wie vor unwahrscheinlich. In der Aufteilung der Care-Arbeit lägen, auch das zeige die Studie, Hausarbeit sowie die Versorgung von Kindern oder Senioren noch immer zu etwa 80 % bei den Frauen. „Hofprinzen werden übrigens von Müttern erzogen“, merkte Dierksen an. Eine wiederkehrende Erfahrung in ihrer sozioökonomischen Beratungstätigkeit sei zudem, dass Familiensysteme, in denen die gleichberechtigte Mitarbeit der Frau auf dem Hof gut organisiert sei, mit der Geburt des ersten Kindes kippten. Dierksen benannte das Delegieren von Aufgaben, die frühzeitige Suche nach einer Ersatzkraft für den Betrieb, eine Vorabregelung der Kinderbetreuung und die Übernahme unternehmerischer Verantwortung auch für die eigenen Belange als Handlungsfelder der Betriebsleiterinnen. Unter diesen Voraussetzungen laute die Antwort auf ihre Eingangsfrage „Kind und Kuh“, so die Referentin.

Cecilia Abel berichtete als Betriebsleiterin und junge Mutter über ihre persönlichen Erfahrungen. Sie habe ihrer Schwangerschaft mit dem Gefühl, gut vorbereitet zu sein, entgegengesehen. Mit ihrem Co-Betriebsleiter, der bereits drei kleine Kinder habe, seien die Aufgaben auf dem Ziegenhof mit 80 Tieren und Käserei gleichberechtigt aufgeteilt gewesen. Das habe sich nach der Geburt ihres Sohnes extrem geändert. Mit Kind rutsche man trotz aller guten Vorhaben schnell in alte Rollenbilder. Die studierte Landwirtin aus dem Spreewald forderte eine Erweiterung der Betriebs- und Haushaltshilfe der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG): „Eine Betriebshilfe für 40 Stunden in der Woche ist ein guter Anfang.“ Angesichts der körperlich schweren Arbeit auf dem Hof sei diese Gewährleistung sechs Wochen vor der Geburt und acht Wochen danach aber zu kurz.

Claudia Lex, Geschäftsführerin der SVLFG, betonte in der anschließenden Podiumsdiskussion, dass 2022 40.000 Einsatztage von Betriebs- oder Haushaltshilfen für werdende Mütter gewährt worden seien. Dass sei angesichts des Fachkräftemangels nicht immer einfach. Sie riet daher, sich rechtzeitig über die Leistungen der SVLFG zu informieren und diese zu beantragen. Die Diskrepanz zwischen der Fülle an bestehenden Informationsangeboten und deren Verbreitung war ebenfalls ein Thema der Debatte. Mara Walz, Winzerin und Hofnachfolgerin aus Baden-Württemberg, forderte, dass das Thema Care-Arbeit und damit verbundene Ungleichgewichte bereits verpflichtend in Berufs-, Fach- und Hochschulen etabliert werden sollte. Die junge Mutter ermutigte junge Unternehmerinnen zudem, Dinge zu verändern. „Der Betrieb muss so aufgestellt werden, dass er für mich passt“, so ihre Maxime.

Die Bundestagsabgeordnete Isabel Mackensen-Geis (SPD) bezeichnete die Studie „Frauen.Leben.Landwirtschaft“ als Meilenstein und wichtige Datengrundlage, um als Politikerin für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf auch in der Landwirtschaft zu arbeiten. Dass die Studie auf der IGW beim Empfang des Deutschen Bauernverbandes erwähnt wurde, sei doch schon mal ein Zeichen, so die Rheinland-Pfälzerin. Es sei eine gesellschaftliche Aufgabe zu ermöglichen, dass beide, Väter und Mütter, arbeiten könnten. Dafür brauche es aber auch Vorbilder auf dem Dorf, Frauen und Männer, betonte sie.

Johanna Röh, gelernte Landwirtin und heute Tischlermeisterin aus Niedersachsen, sagte, sie habe als junge Mutter gelernt, Beratungsangebote zu nutzen und Dinge einzufordern, um ihre Arbeit weitermachen zu können. Inzwischen ist sie deutschlandweit vernetzt und kämpft für eine Reform des Mutterschutzes.

Aus dem Publikum meldete sich zu diesem Thema auch ein Mann: Jan Hägerling, Geschäftsführer des Bundes der Deutschen Landjugend. Seine Erkenntnis aus dem Bäuerinnenforum 2023: „Dieses Thema muss unbedingt an die Männer auf dem Land herangetragen werden.“

Einig waren sich die Teilnehmerinnen der Diskussion, dass die Vereinbarkeit von Beruf und Familie nicht allein auf den Schultern der Familien lasten dürfe. Hier seien die Politik, aber auch der Deutsche LandFrauenverband gefragt. Es seien 72 Impulse nötig, bis sich etwas ändere, hatte Anna Dierksen in ihrem Vortrag zum langen Atem ermutigt, denn Frauen, die nicht forderten, würden beim Wort genommen.

Vollgepackter Kalender für den Agrarausschuss

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Das neue Team der Sprecher des Agrarausschusses mit Laura Stolley, Christoph Stange, John Gosch und Malte Blöcker traf sich zu seiner ersten Klausurtagung. Bei der Jahresplanung für 2023 waren auch die Mitarbeiter der Geschäftsstelle und Mirco Engelbrecht als Vertreter des Landesvorstandes mit in der Runde.

Bevor es an die Planung ging, wurde ein Austausch darüber geführt, welche Rolle der Agrarausschuss künftig spielen soll und welche Erwartungen die Mitglieder an den Agrarausschuss haben. Das Ergebnis war eindeutig: Die Mitglieder erwarten, dass das Team den Agrarbereich und den ländlichen Raum repräsentiert und Agrarausschusstreffen zu spannenden und aktuellen Themen anbietet.

Anschließend wurden in der Runde die Aufgabenverteilung und Zuständigkeiten für bevorstehende Veranstaltungen besprochen. An diesem Punkt wurde allen Beteiligten klar, wie viele Termine im angelaufenen Jahr zu berücksichtigen und zu planen sind. Darunter das Grüne Sofa, die Agrarexkursion im Herbst nach Holland, die Sommeragrarexkursion und vor allem der Berufswettbewerb der Deutschen Landjugend, der Anfang Februar mit dem Kreisentscheid startet und anschließend in den Landesentscheid übergeht. Des Weiteren gehören der Arbeitskreis Agrar des Bundes der Deutschen Landjugend dazu, der drei Mal im Jahr tagt, und die Übergaben der Erntekronen, die gemeinsam mit den Kreislandjugendverbänden vorbereitet werden. Insgesamt waren 46 Aufgabenbereiche zu vergeben. Diese wurden im Sprecherteam so verteilt, dass jeder für Aufgaben zuständig ist, die ihm Freude bereiten.

Nachdem die Zuständigkeiten geklärt waren, galt es, im bereits ziemlich prall gefüllten Landjugendkalender Termine für die kommenden Treffen zu datieren. Zudem wurden erste Überlegungen zu Themen und Exkursionen angestellt. Die geplanten Agrarausschusstreffen lassen auf ein spannendes Jahr hoffen.

Abschließend konnten alle Teilnehmenden bestätigen, dass dieser Tag in Form einer Klausurtagung sehr wichtig für die Arbeit des Agrarausschusses und absolut nicht mehr wegzudenken ist. Zudem schaute das Team sehr positiv auf das vergangene Jahr des Agrarausschusses zurück mit vielen interessanten und sehr gut besuchten Agrarausschusstreffen. Dabei galt besonderer Dank den ausgeschiedenen Mitgliedern Wiebke Wendt und Matthis Reimer für ihre hervorragende Mitgestaltung und Unterstützung.Laura Stolley

Großer Dank an Matthis und Wiebke

Zwei Mitglieder des Sprecherteams verabschiedet

Wiebke Wendt und Matthis Reimer waren in den zurückliegenden Jahren Teil des Agrarausschusssprecherteams. Bei den Wahlen auf der Landesversammlung stellten sie sich nicht zur Wahl und wurden mit großem Dank verabschiedet. Beide haben im Team immer mit tatkräftiger Unterstützung die Aufgaben mit umgesetzt und die Arbeit mit tollen Ideen bereichert.

Egal ob auf Agrarexkursion, in Arbeitskreisen des Bundes der Deutschen Landjugend oder bei den eigenen Veranstaltungen, waren beide immer mit Elan und vollem Einsatz dabei.

Der Ausschuss sagt vielen Dank für die tolle Zeit, das Engagement und die neugierige, offene und hinterfragende Haltung. Er wünscht beiden für den weiteren Lebensweg alles Gute und hofft Wiebke und Matthis als Teilnehmer bei einem der nächsten Agrarausschusstreffen begrüßen zu dürfen.

Übergewinnsteuer für Lebensmittelunternehmen?

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Rufe nach einer Übergewinnsteuer für Lebensmittelunternehmen sind jetzt sowohl auf internationaler als auch nationaler Ebene laut geworden. Die Entwicklungsorganisation Oxfam macht in ihrem Bericht „Survival oft he Richest“, der vergangene Woche zum Start des Weltwirtschaftsforums in Davos vorgestellt wurde, krisenbedingte Übergewinne auch bei Lebensmittelkonzernen aus.

Ebenso wie Energieanbieter hätten manche Lebensmittelhersteller ihre Gewinne im Jahr 2022 mehr als verdoppelt. Konkreter wird Oxfam nicht, fordert aber gezielte Gegenmaßnahmen. Unerwartete Gewinne müssten besteuert werden, „um die Profitmacherei in der Krise zu beenden“.

In Deutschland äußerte sich die Vorsitzende des Bundesverbands der Verbraucherzentralen, Ramona Pop, in der „Bild am Sonntag“ zu einer Übergewinnsteuer auch für Lebensmittelunternehmen. Angesichts des starken Anstiegs der Verbraucherpreise sei zu prüfen, inwieweit sich die Unternehmen an der Krise bereicherten. Bei Energiekonzernen würden krisenbedingten Übergewinne zumindest teilweise abgeschöpft und an die Verbraucher zurückgegeben. Dieses Modell könne auch auf andere Wirtschaftsbereiche übertragen werden. Gesunde Ernährung dürfe keine Frage des Geldbeutels sein, so Pop.

In der Wirtschaft reagierte man mit Kritik auf die Stellungnahmen. Die Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie wies den Vorwurf, die Ernährungsindustrie nutze die aktuelle Krisensituation für die Durchsetzung überhöhter Preisvorstellungen aus, entschieden zurück. Die Krise produziere keine Gewinner. Angesichts der stark gestiegenen Kosten und der rückläufigen Erträge entbehre dieser Vorwurf jeder Grundlage. Der Handelsverband Deutschland verwies auf den starken Wettbewerb zwischen den Unternehmen des Lebensmittelhandels. Dadurch komme es zu einer klaren Preisdämpfung. AgE

„Ein bisschen Borchert“ hilft nicht weiter

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Die Borchert-Kommission hält die vom Bundeslandwirtschaftsministerium geplanten Gesetzesvorhaben und Programme zum Umbau der Nutztierhaltung für unzureichend und unzulänglich. Die vorgeschlagenen Maßnahmen seien „in ihrer jeweiligen Ausgestaltung und im Zusammenwirken nicht in der Lage, den Umbau des gesamten Sektors zu bewerkstelligen“, heißt es in einer Stellungnahme des Kompetenznetzwerks.

Das Expertengremium macht eine fortgesetzte Mitarbeit bei der Weiterentwicklung einer Gesamtstrategie für die Tierhaltung und der Vorbereitung einzelner Gesetzesvorhaben davon abhängig, dass die Bundesregierung eine umfassende Transformation des Nutztiersektors anstrebt und die Einführung „langfristiger, verlässlicher und ausreichend bemessener staatlicher Tierwohlprämien“ beschließt. Bereits zuvor hatte der Vorsitzende Jochen Borchert die bisherigen Vorhaben als unzureichend kritisiert. Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir (Grüne) bescheinigte der Borchert-Kommission gute Argumente, die man sorgfältig prüfen werde.

Der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Dr. Matthias Miersch, kündigte eine Verabschiedung des notwendigen Gesetzespakets zum Umbau der Tierhaltung für das erste Halbjahr 2023 an. „Wir werden das hinbekommen“, gab sich Miersch beim Agrarpolitischen Jahresauftakt des Deutschen Bauernverbandes zuversichtlich.

Laufzeit von 20 Jahren

Nach Auffassung der Borchert-Kommission sollte die geplante Tierwohlprämie auf 80 % bis 90 % der laufenden Kosten angehoben werden. Bislang sind 65 % vorgesehen. Die Laufzeit der Verträge sei von zehn auf 20 Jahre auszudehnen. Eventuelle Obergrenzen bei der Förderung seien so zu bemessen, dass der Großteil der Schweinebestände einbezogen werde. Die Investitionsförderung solle über die Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) anstatt über das Bundesprogramm durchgeführt werden, um den finanziellen Spielraum zu erhöhen. Nachbesserungen mahnen die Fachleute auch bei der geplanten Anpassung des Baurechts an. Kontraproduktiv ist ihrer Ansicht zufolge beispielsweise die Vorgabe, Neubauten an der gleichen Stelle wie eine alte Stallanlage zu errichten. Hier müsse es räumliche Flexibilität geben. Zwingend notwendig sei, deckungsgleiche Anpassungen im Baurecht auch in weiteren Rechtsbereichen vorzunehmen.

Kompromiss anstreben

Darüber hinaus führt die Borchert-Kommission die vielfach diskutierten Mängel im Entwurf für ein Tierhaltungskennzeichnungsgesetz auf. Die Kennzeichnung decke den Nutztiersektor vorerst nur zu einem kleinen Teil ab, verzichte auf eine farblich-interpretative Einordnung sowie die Einbeziehung von tierbezogenen Kriterien und auf wichtige Anforderungen an eine tiergerechtere Haltung wie Einstreu in den anspruchsvolleren Haltungsformen. Die Probleme resultierten aus der politischen Vorgabe einer verpflichtenden nationalen Haltungskennzeichnung. Dabei gebe es keine einfache Lösung, sondern nur die Empfehlung, „sich mit größtem Nachdruck für eine EU-weite Regelung analog der deutschen Regelung einzusetzen und bis dahin auf nationaler Ebene den verträglichsten Kompromiss anzustreben“. Für unerlässlich hält es die Borchert-Kommission, eine Koexistenz mit bestehenden privatwirtschaftlichen Kennzeichnungssystemen zu gewährleisten.

Nach Angaben von Fraktionsvize Miersch ist auch die SPD unzufrieden mit dem vorgelegten Tierhaltungskennzeichnungsgesetz. „Bei dem vorgelegten Gesetzentwurf besteht noch Luft nach oben“, sagte Miersch. „Als selbstbewusste Parlamentarier wollen wir den Gesetzentwurf deshalb noch besser machen“, kündigte der Abgeordnete an. Orientieren wollen sich die Sozialdemokraten dabei an der Borchert-Kommission. Der bescheinigte Miersch, gute Vorschläge für eine tierwohlgerechte Tierhaltung vorgelegt zu haben. Konkret gehe es seiner Fraktion darum, das gesamte Leben eines Schweines in die Haltungskennzeichnung einzubeziehen, also auch Ferkel und Muttersauen, nicht nur die Phase der Mast. Darüber hinaus fordere die SPD einen klaren Zeitplan für die Einbeziehung weiterer Tierarten. Entscheidend seien letztlich die notwendigen Voraussetzungen im Baugesetzbuch, um Um- und Neubauten von Ställen zu ermöglichen, sowie eine angemessene Finanzierung, zu der es nach wie unterschiedliche Positionen in der Ampel gebe.

FDP baut auf den Markt

Für die Co-Fraktionsvorsitzende der Grünen, Britta Haßelmann, ist ein langfristiges Finanzkonzept die entscheidende Voraussetzung, das Tierwohlniveau in der deutschen Landwirtschaft insgesamt anzuheben. „Die Anschubfinanzierung reicht nicht“, betonte Haßelmann mit Blick auf die im Bundeshaushalt verankerten 1 Mrd. € für vier Jahre.

FDP-Fraktionschef Christian Dürr warnte indes vor übertriebenen Erwartungen an eine Umsetzung des Borchert-Konzepts. „Der Staat kann nicht dauerhaft alles regeln“, sagte Dürr. „Am Ende“ müsse eine Refinanzierung von mehr Tierwohl über den Markt erfolgen. Für seine Fraktion sei entscheidend, dass bei einer Finanzierung auch der nachgelagerte Bereich der Lebensmittelverarbeitung und insbesondere der Lebendmitteleinzelhandel mit ins Boot kämen, so der Liberale.

Der Vorsitzende der Unionsfraktion, Friedrich Merz (CDU), warf der Ampel vor, mit ihren Vorschlägen zur Haltungskennzeichnung das Aus vieler Familienbetriebe in Kauf zu nehmen. Er sprach sich für eine Finanzierung über eine Tierwohlabgabe aus, wie sie die Borchert-Kommission vorgeschlagen hat.

CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt bezeichnete die bislang bereitgestellte Summe von 1 Mrd. € für vier Jahre als viel zu niedrig. „Offenbar hat die Ampel die Zahlen verwechselt, nachdem Wissenschaftler den Finanzbedarf auf vier Milliarden Euro pro Jahr veranschlagt haben“, so Dobrindt. Er kündigte an, dass die CSU weiterhin kleine und mittlere Betriebe in den Mittelpunkt ihrer Agrarpolitik stellen werde.

Die Co-Vorsitzende der Linken im Bundestag, Amira Mohamed Ali, beklagte ein „eklatantes Kräfteungleichgewicht“ entlang der Lebensmittelkette, das zulasten der Landwirtschaftsbetriebe gehe und eine wesentliche Ursache für die Einkommensprobleme in der Tierhaltung seien.

Kritisch zur EU-Agrarpolitik äußerte sich die Co-Vorsitzende der AfD-Fraktion, Dr. Alice Weidel. Die im Rahmen des Green Deal vorgesehene Unterschutzstellung von 30 % der landwirtschaftlichen Nutzfläche komme gemeinsam mit einem 10-%-Stilllegungsziel einer staatlich erwirkten Verknappung des Nahrungsmittelangebots in Europa gleich.

Gesamtkonzept angemahnt

Die Länder bekräftigten unterdessen vergangene Woche ihre Forderung nach rechtlicher und finanzieller Planungssicherheit für die Tierhalter in Deutschland. Die Amtschefkonferenz (ACK) mahnte erneut ein verbindliches Gesamtkonzept zum Umbau der Tierhaltung an. Elemente seien die angekündigte Erweiterung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes um weitere Tierarten, die Gastronomie und verarbeitete Produkte, die Etablierung einer Herkunftskennzeichnung, die Anpassung des Bau- und Genehmigungsrechts einschließlich des Emissionsschutzes sowie das erforderliche Finanzierungskonzept.

Die ACK-Vorsitzende, Schleswig-Holsteins Agrarstaatssekretärin Anne Benett-Sturies, verwies angesichts des Wegbrechens der Tierbestände und -haltungen auf den unverzüglichen Handlungsbedarf.

Ziel müsse sein, den gesellschaftlichen Anforderungen nach regionalen und tierwohlgerecht erzeugten Produkten in geeigneter Weise gerecht zu werden und gleichzeitig ein ausreichendes Einkommen in der Tierhaltung zu ermöglichen. Wichtig sei, dass die Länder bei der Entwicklung des Gesamtkonzeptes und seiner Teilelemente eng eingebunden würden, betonte Benett-Sturies.

Im Zusammenhang mit der Düngeverordnung erwarten die Agrarressorts der Länder vom Bund, dass er ein Konzept zur verursachergerechten Maßnahmendifferenzierung und Befreiung landwirtschaftlicher Betriebe von Verpflichtungen in den sogenannten Roten Gebieten gemeinsam mit den Ländern erarbeitet. Dieses Konzept soll laut ACK zügig auf den Weg gebracht werden. Benett-Sturies nannte es bedauerlich, dass es noch kein Verfahren gebe, das Betriebe entlaste, die nachweislich gewässerschonend wirtschafteten. Die Arbeiten zum Wirkungsmonitoring im Rahmen der Düngeverordnung könnten dabei als Diskussionsgrundlage in die Konzeptentwicklung einbezogen werden. AgE

Farbenlehre für Gärtner

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Farben sind ein unentbehrliches Werkzeug in der Gartengestaltung. Auch wenn Standort und Boden die Auswahl der Pflanzen maßgeblich beeinflussen, übt die Wirkung der verwendeten Farben den wohl unmittelbarsten Einfluss auf den Betrachter aus.

Gezielt eingesetzt, erhellen Farben dunklere Gartenbereiche oder beruhigen lichtdurchflutete Standorte. Ebenso sind sie in der Lage, optisch Räume zu vergrößern oder zu verkleinern. Wie auch in Wohnräumen beeinflussen Farben die Stimmung. Manche sorgen für Ruhe und Ausgeglichenheit, andere wirken fröhlich und anregend. Dies kann man geschickt nutzen, um die Stimmung der jeweiligen Jahreszeit farblich aufzugreifen.

Die gelben Blüten der Walzenwolfsmilch und die blauen Traubenhyazinthen bringen Farbe in den Frühling. Foto: Karin Stern

Passend zum Frühjahr, wenn das Auge jeden Farbfleck freudig wahrnimmt, darf es knallig bunt zugehen. Gelb, Orange, Rot und Pink versprühen Lebensfreude nach dem blassen Winter. Welche Farben im Laufe des Sommers die Gartengestaltung dominieren, hängt von der gewünschten Wirkung ab. Warme Farbtöne drängen sich optisch in den Vordergrund. Gelb und Orange gehören in dieses Farbspektrum. Sie verfügen über eine enorme Strahlkraft und werden daher gern auf kleineren Flächen eingesetzt. Wer für ein solches Beet blau oder violett blühende Pflanzen wählt, rückt es damit optisch etwas in die Ferne. Beide Farbtöne dämpfen zudem die Wirkung anderer Farben. Das dominante Rot dagegen zieht selbst die hinterste Gartenecke weiter nach vorne und lässt sich zudem perfekt mit grünlaubigen Blattschmuckpflanzen kombinieren. Rot und Grün liegen einander im Farbkreis gegenüber. Als Komplementärfarben bringen sie sich gegenseitig zum Leuchten. Nutzen lässt sich dieser Effekt auch mit den Kombinationen Gelb/Blau, Gelb/Violett oder Orange/Blau. Als „farbtonvariabel“ werden drei auf dem Farbkreis nebeneinanderliegende Farben bezeichnet, beispielsweise Gelb, Orange und Rot oder Violett, Blau-Violett und Blau – allesamt spannende und gestaltungsreiche Farbkombinationen.

Farbgestaltung ist ein Spiel mit kalten und warmen Tönen sowie dem Kontrast von Hell und Dunkel. Foto: Karin Stern

Nicht auf Gegensätze, sondern auf Harmonie setzen Ton in Ton gehaltene Beete. Sie bleiben in einer Farbe, lediglich deren verschiedene Helligkeitsstufen variieren. Daher wirken sie besonders harmonisch. Je nach gewählter Farbgruppe verbreiten sie in Gelb und Orange eine sehr lebhafte Atmosphäre, während blaue und violette Farbtöne eher beruhigend wirken. Ein farbiges Highlight setzt auch ein mit rot blühenden Pflanzen bestückter Balkonkasten. Wenn rote Pelargonien, Petunien und Hängeverbenen nebeneinander um Aufmerksamkeit ringen, fallen die erstaunlichen Abstufungen innerhalb eines einzigen Farbtons erst so richtig auf. Variationen ergeben sich zudem durch die Wahl zwischen satten und aufgehellten Farbtönen einer Grundfarbe, beispielsweise bei Geranien vom knalligen Pink bis hin zum zarten Rosa oder von dem Hellblau der Fächerblume ‚Saphira‘ bis hin zum faszinierenden Violettblau der Hängepetunie ‚Wonderwave Blue‘.

Weiße Blüten werden bevorzugt eingesetzt, um starke Farbkontraste abzumildern. Sie wirken besonders in der Nachbarschaft von blauen oder violetten Blüten frisch, kühl und elegant. Eine beliebte frühjährliche Kombination sind blaue und weiße Hyazinthe. Weiße (Zwiebel-)Blüten wirken vor den dunklen Nadeln einer Eibenhecke oder in der Nachbarschaft Immergrüner wie Buchsbaum oder Ilex sehr elegant.

Auch an schattigeren Stellen überzeugt die Fernwirkung von Rosa. Foto: Karin Stern

Rosafarbene Blüten fallen schon von Weitem auf. Rosa ist die Blütenfarbe mit der stärksten Fernwirkung. Gemeinsam mit hellem Lila und Blau sowie einigen silbergrauen Blattschmuckpflanzen ergeben sich romantisch-verspielte Kompositionen. Die edle Zurückhaltung silbriger Grautöne ist ohnehin gut geeignet, um pastellige Rosa-, Violett- und Lilatöne hervorzuheben. Die Natur stellt dafür mit Lavendel, Ehrenpreis und Woll-Ziest attraktive Anschauungsobjekte zur Verfügung.

Neben der Zusammenstellung der verschiedenen Farben, ihrer Kontrastwirkung und der Abstufungen innerhalb der einzelnen Farben gilt es zudem die Form der Blüten zu beachten. Kompakte Blüten wie die einer Dahlie wirken deutlich stärker als die filigranen, hoch am Stängel schwebenden Blüten der Schleier-Verbene. Unterschiedliche Blatt-, Blüten- und Wuchsformen können ein farblich zurückhaltend gestaltetes Beet beleben, umgekehrt allerdings auch ein farbenfrohes Beet beunruhigen. Daraus leitet sich die Faustregel ab, bei einer lebhaft wirkenden Farbauswahl eher sparsam mit den Formen umzugehen. Umgekehrt verhält es sich bei formenreichen Pflanzungen mit Gräsern oder Blattschmuckpflanzen. Hier gilt die Empfehlung, sich auf maximal drei Farbtöne zu beschränken. Tipp: Bei der Farbzusammenstellung unbedingt die Umgebung einbeziehen. Helle Blüten fallen vor hellen Hauswänden kaum auf. Vor einer immergrünen Eibenhecke hingegen entfalten sie ihre volle Wirkung. Dieser Effekt lässt sich auch auf dunklere Blütenfarben übertragen, deren Wirkung von einem hellen Hintergrund oder weißen Begleitpflanzen hervorgehoben wird. 

Quelle: Karin Stern

Laju Schleswig-Holstein räumt ab

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Gleich zwei Projekte aus Schleswig-Holstein wurden auf der Internationalen Grünen Woche als nachahmenswert ausgezeichnet.  So ging der mit 2.000 € dotierte zweite Platz des Ernst-Engelbrecht-Greve-Preises an das Grüne Sofa. Mit dem Ledermöbelstück besucht die Laju Schleswig-Holstein Menschen in der Landwirtschaft auf dem Feld und im Stall. Die lockeren Kurzinterviews sollen auf Social-Media diejenigen, die fürs Essen sorgen, verbinden mit denen, die essen. Die Jury befand, dass die „gut verdaulichen Augenhöhe-Gespräche Verständnis schaffen und den Dialog von Landwirtschaft und Gesellschaft befeuern“.

Einen von drei Ernst-Engelbrecht-Greve-Achtungspreisen holte sich die Landjugend Hohenhorst für ihre Recycling-Idee, aus nicht mehr benötigten Liegeboxenbügeln Fahrradständer zu bauen. Dafür bekommt die Laju Hohenhorst 1.000 €. (Siehe auch Bauernblatt Ausgaben 24 und 35/2022)

Insgesamt vergab der größte Jugendverband im ländlichen Raum, der Bund der deutschen Landjugend, in Berlin, gemeinsam mit der R+V Versicherung 10.000 € . Der erste Preis ging an die die Landjugend Sachsen-Anhalt für eine LaJu-Entdeckertour. Ein weiterer zweiter Platz an die Landjugend Geithain (Sachsen) für die Kulturwerkstatt, ein soziokulturelles Zentrum mit Freizeittreff. Die Jury war so beeindruckt von Fülle, Vielfalt, Qualität und Einfallsreichtum der eingereichten Bewerbungen, dass neben den drei Hauptpreisen drei Achtungspreise vergeben wurden. Neben der Laju Hohenhorst wurde die Badische Landjugend geehrt, weil sie es mit VR-Brillen Schülern ermöglichte, den Bauernhof visuell zu erleben sowie die  Landjugend Bischoffingen für ihr Open-Air-Konzert .

Alle Projekte wurden von der Jury ausdrücklich  zur Nachahmung empfohlen.

Zur Nachahmung empfohlen: die Fahrradständer aus Liegeboxenbügeln der Laju Hohenhorst. Foto: Stefan Hülsen
Interview auf dem Grünen Sofa der Laju Schleswig-Holstein. Foto: Jennifer Müller

Poststreik: Digitales Bauernblatt frei verfügbar

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Aufgrund eines Poststreiks wird das Bauernblatt in dieser Woche großflächig nicht ausgeliefert. Damit auch Printabonnenten zeitnah die Inhalte lesen können, steht die aktuelle Ausgabe als kostenloser Download zur Verfügung.

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Trendwende bei Erzeugerpreisen kündigt sich an

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Die Stimmung am Milchmarkt dreht sich und die Milchauszahlungspreise der hiesigen Meiereien sind im Mittel rückläufig. Erstmals seit 23 Monaten liegt die Differenz zwischen dem Rechnungsmonat Dezember und dem Vormonat im negativen Bereich. Um durchschnittlich 0,3 ct wurden die Auszahlungspreise durch die Meiereien reduziert. Es ergibt sich ein Mittel von 59,05 ct/ kg ECM für den Dezember. Teilweise kam es zu Nachzahlungen für einige Monate des Jahres 2022.

Das Milchaufkommen ist im Dezember aufgrund der ungewöhnlich kalten Witterung zeitweise zurückgegangen. In den letzten zwei Wochen des Jahres wurde der saisonübliche Anstieg dann wieder fortgesetzt. Zum Jahresende standen den deutschen Meiereien 3,6 % mehr Milch zur Verfügung als im Vorjahr. In dem sehr sensiblen Milchmarkt trägt diese Mehrproduktion zum Stimmungswandel bei und drückt auf das Preisgefüge. So wie eine eher kleine Fehlmenge zu enormen Preisanstiegen führt, 2022 waren es überwiegend weniger als 2 % Defizit zum Vorjahr, so wirkt sich nun das Plus aus. Im Nachbarland Frankreich bleibt es wie in den Vormonaten bei einer kleineren Produktion als im Vorjahr. Europaweit liegt die Milcherzeugung nach EU-Daten auf dem Niveau des Vorjahres, bis Oktober bei –0,2 %. Und auch auf globaler Ebene bleiben die Vorzeichen wie länger schon bestehen, Australien und Neuseeland melken nach wie vor weniger, die USA bleibt stabil. Dennoch drehen die Preise, für die Erzeugerpreise hierzulande sind ab Januar deutliche Rücknahmen angekündigt. Der ife-Rohstoffwert Milch ab Hof wird im Dezember bei 47,9 ct/kg gesehen, das sind 4,0 ct weniger als im November. Der Fettwert wurde um 1,9 auf 29,2 ct/ kg zurückgesetzt, der Nichtfettwert um 2,1 auf 20,3 ct/kg. Der zugrunde liegende Kurs für Magermilchpulver liegt jetzt wieder unter dem Höchststand von 2014 und nähert sich dem Gipfel von Januar 2020. Der Butterpreis ist ebenfalls gesunken, bleibt aber weiter hoch. Der Kieler Börsenmilchwert für den Januar-Termin ist mit 41 ct am Freitag, 13. Januar, deutlich abgeschwächt. Nachdem zur Jahresmitte 2022 Höchstwerte notiert wurden, begann im September der Abstieg. Im Oktober wurden die 55-ct-Marke gerissen, Ende November die 45-ct-Marke. Am Spotmarkt in den Niederlanden ist der Milchkurs abgestürzt, dort wurden im neuen Jahr 33,5 ct notiert.

Im Bereich der Käseproduktion wurden im Dezember noch feste Kurse notiert. Die Kemptener Butter- und Käsebörse berichtet auch im Januar weiter von einer guten Nachfrage, es besteht aber kaum noch Spielraum für weitere Preissteigerungen. Für Käse tendieren die Preise seitwärts, Butter schwächelt auf hohem Niveau, weil sich die Nachfrage nach dem Ende der Feiertage normalisiert und das Angebot am Markt gut ausreicht. In der Hannoveraner Notierung für Schnittkäse sieht man ein ähnliches Bild. Deutschlandweit hatten sich die Meiereien zum Jahresende hin auf Butter und Käse konzentriert sowie auf Magermilchpulver. Im Schnitt des ganzen Jahres 2022 sticht vor allem die Ausweitung der Produktion von Vollmilchpulver heraus.

Die Preistendenz im Bereich der Milchpulver ist schwächer. Vollmilchpulver steht im Januar mit 3.900 bis 4.050 €/t im Kurs. Dieses Niveau ist vergleichbar mit dem Jahresende 2021. Aufgrund der saisonal immer besseren Rohstoffverfügbarkeit steigt das Angebot am EU-Binnenmarkt, sodass die langsam anziehende Nachfrage gut bedient werden kann. Im Bereich der Magermilchpulver ist es noch ruhig, so wie für den Jahresbeginn üblich. Im Exportgeschäft wirkt sich der steigende Euro-Wechselkurs hindernd aus und schmälert die Wettbewerbsfähigkeit im internationalen Vergleich. Magermilchpulver in Lebensmittelqualität notiert mit 2.650 bis 2.890 €/t in einer großen Spanne schwächer, Futtermittelqualität tendiert mit 2.440 bis 2.470 €/t leicht schwächer. Das Kaufinteresse am Weltmarkt sollte jahreszeitlich bald an Schwung gewinnen.