Der Bundesrat hat den Plänen des Bundeslandwirtschafts-ministeriums (BMEL) zur Novelle der Allgemeinen Verwaltungs-vorschrift zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten (AVV Gebietsausweisung) am Freitag voriger Woche, 8. Juli, zugestimmt. Nach dem Entwurf für eine neue Gebietskulisse werden künftig deutlich mehr Flächen als belastet gelten. Die Bundesregierung verpflichtet sich zu verursachergerechten differenzierten Maßnahmen.
Der Weg für die von der EU- Kommission geforderte Neuausweisung der Roten Gebiete ist frei. Bund und Länder erwarten jetzt die Einstellung des Vertragsverletzungsverfahrens. Der Bundesrat hat der Neufassung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebiete (AVV Gebietsausweisung) zugestimmt. Die Länder sind nun gehalten, die neue Ausweisungsmethodik umzusetzen und ihre Landesdüngeverordnungen bis Ende November dieses Jahres anzupassen. Bis Ende 2024 müssen sie ihre Messstellennetze verdichten. Die Anpassung der Regelungen für die Gebietsausweisung hatte die Bundesregierung in den vergangenen Monaten mit der Kommission abgestimmt.
Die Mehrheit im Bundesrat war kein Selbstläufer. Zu Wochenmitte war die AVV in einer Probeabstimmung der Länder noch durchgefallen.
Bundesweites Nährstoffmonitoring
Die Voraussetzung für die letztlich klare Mehrheit im Plenum schaffte erst eine Protokollerklärung der Bundesregierung, in der diese zusichert, noch in diesem Jahr das Thema Verursachergerechtigkeit auf den Weg zu bringen: „Um das Prinzip der Verursachergerechtigkeit zu stärken, wird die Bundesregierung das geplante bundesweite Nährstoffmonitoring zur Düngeverordnung einschließlich des im Koalitionsvertrag verankerten Nährstoffidentifikationssystems, die Überarbeitung der Stoffstrombilanzverordnung sowie die verschiedenen Länderansätze noch in diesem Jahr anstoßen und zeitnah zusammenführen, um in enger Abstimmung mit der EU-Kommission ein robustes, rechtssicheres und vollzugstaugliches, auf kontrollierbaren Daten beruhendes System für eine Maßnahmendifferenzierung zu entwickeln.“
Die AVV Gebietsausweisung konkretisiert die Vorgaben zur Gebietsausweisung der 2020 geänderten Düngeverordnung. Mit der Novelle der AVV werden die Forderungen der EU-Kommission im Vertragsverletzungsverfahren umgesetzt. Mit der Streichung der sogenannten Emissionsmodellierung können bei der Gebietsabgrenzung zukünftig keine landwirtschaftlichen Daten mehr berücksichtigt werden.
Die Bundesländer müssen sicherstellen, dass alle belasteten Messstellen innerhalb der mit Nitrat belasteten oder eutrophierten Gebiete liegen. Zudem muss die Binnendifferenzierung bundeseinheitlich mit geostatistischen Regionalisierungsverfahren erfolgen. Hierfür sind Übergangsfristen vorgesehen, um den Ländern genügend Zeit zur Verdichtung ihrer Messstellennetze zu geben. Zudem wurde die Berücksichtigung von denitrifizierenden Verhältnissen aufgegriffen, um den Vorsorgegedanken noch stärker zu berücksichtigen. Die Länder gehen davon aus, dass sich die Nitrat-Gebietskulisse um rund 45 % von derzeit bundesweit etwa 2 Mio. ha auf rund 2,9 Mio. ha vergrößern wird.
DBV plädiert für enges Messstellennetz
Der Deutsche Bauernverband (DBV) hatte im Vorfeld darauf gedrängt, eine verursachergerechte Regelung mit einer Ausnahmemöglichkeit für Betriebe zu schaffen, die nachweislich gewässerschonend wirtschaften. Dies sei „zwingend erforderlich“, betonte DBV-Generalsekretär Bernhard Krüsken am Vortag der Abstimmung in der Länderkammer. Eine präzise Gebietsabgrenzung auf Basis eines engen Messstellennetzes sei das Fundament für einen zielgerichteten Gewässerschutz. Aus landwirtschaftlicher Sicht sei eine Betrachtung der Grundwasserqualitäten ohne Berücksichtigung der tatsächlichen Bewirtschaftungspraktiken nicht akzeptabel. „Dies sollte zügig in der AVV umgesetzt werden, damit die Landwirte wieder Vertrauen in die fachliche Fundierung der Düngeregeln fassen können“, forderte der Generalsekretär. age




