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Vertragsnaturschutz im Privatwald noch aktiv

Anträge auch in diesem Jahr bis 1. Juli möglich
Von Melund, Hans Jacobs, Landwirtschaftskammer SH
Anträge zur Förderung zum Vertragsnaturschutz im Privatwald können noch bis 1. Juli gestellt werden. Foto: Isa-Maria Kuhn

Mit dem Vertragsmuster „Privatwald“ hat das Land Schleswig-Holstein sein Angebot im Vertragsnaturschutz im vergangenen Jahr erweitert. Zum 1. Januar 2021 konnten erstmals auch Besitzerinnen und Besitzer von privaten Wäldern am Vertragsnaturschutz teilnehmen. Bislang wurde dieses Angebot in einem Umfang von 760 ha Waldfläche genutzt. Anträge sind auch in diesem Jahr möglich.

Diese Flächen stehen dann für einen Zeitraum von zehn Jahren für den Vertragsnaturschutz zur Verfügung. Damit leisten Privatwaldbesitzende auf freiwilliger Basis einen wichtigen Beitrag, um eine naturschutzorientierte Waldbewirtschaftung im europäischen Netz Natura2000 zu ermöglichen.

Ziel der Richtlinie Vertragsnaturschutz Privatwald ist die Förderung des Erhalts und der Entwicklung von verschiedenen Waldlebensraumtypen (Wald-LRT) innerhalb der schleswig-holsteinischen FFH-Gebiete. Um die einzelnen Wald-LRT zu erhalten und günstige Erhaltungszustände innerhalb der FFH-Gebiete zu erreichen, sind naturschutzfachlich wirksame Maßnahmen nötig, die in den Vertragsmustern „Naturnaher Wald“ und „Lebensraumtypische Baumarten“ formuliert werden.

Mit dem Einstiegsvertragsmuster „Naturnaher Wald“ fördert das Land die am Naturschutz orientierte Bewirtschaftung des Waldes, in der beispielsweise Schonzeiten von März bis August eingehalten und für den Lebensraum untypische Baumarten zurückgedrängt werden.

Das Vertragsmuster „Lebensraumtypische Baumarten“ zielt weiterführend auf eine Optimierung des Waldzustands ab – gemessen am Anteil lebensraumtypischer Gehölzarten durch gezielte Erhöhung des Anteils der für den jeweiligen Wald-LRT charakteristischen Baumarten.

Mit dem Vertragsmuster „Entwicklung eines Waldlebensraumtyps“ ist eine Förderung auf all jenen Waldflächen möglich, in denen Waldlebensraumtypen neu etabliert werden können.

Als Kompensation für daraus resultierende Einschränkungen, für wirtschaftliche Verluste oder zusätzliche Kosten erhalten Waldbesitzende je nach Vertragsmodell zwischen 58 und 200 €/ha Wald.

Das Land Schleswig-Holstein strebt an, die Fläche des Vertragsnaturschutzes im Wald kontinuierlich zu erhöhen, und weist darauf hin, dass auch in diesem Jahr bis zum 1. Juli Anträge für die Teilnahme gestellt werden können. Voraussetzung für die Teilnahme an diesem Programm ist der private Besitz von Waldflächen in einem FFH-Gebiet. Je nach Vertragsmuster müssen die Vertragsflächen in festgellten Wald-LRT oder in potenziellen Wald-LRT liegen. Die Erfassung der Wald-LRT wird durch das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) vorgenommen. Die Existenz von festgestellten Wald-LRT wird im Rahmen der Antragsprüfung durch die Landwirtschaftskammer kontrolliert.

Die Forstabteilung der Landwirtschaftskammer ist für die Umsetzung dieses Vertragsnaturschutzprogramms zuständig. Zunächst ist immer zu prüfen, wie umfangreich die tatsächlichen Flächen der Lebensraumtypen in den Betrieben vorkommen und wo sie liegen. Nach einer entsprechenden Beratung und Antragstellung gilt es, ausreichend viele Habitatbäume zu finden und zu markieren. Hierzu werden farbige, in der Regel weiße Ringe oder ähnlich unverwechselbare Zeichen angebracht. Des Weiteren werden die Bäume einzeln per GPS-Gerät eingemessen. Insgesamt wurden im Rahmen der bereits abgeschlossenen beziehungsweise noch in der Bearbeitung befindlichen Verträge mehr als 4.500 Habitatbäume ausgewiesen.

Die Forstabteilung der Landwirtschaftskammer sucht auch weiterhin interessierte Waldbesitzende mit geeigneten Flächen. Ob die erforderlichen Bedingungen jeweils vorliegen, wird auf Anfrage von der Landwirtschaftskammer geprüft werden.

Ansprechpartner sind die jeweils vor Ort tätigen Bezirksförster oder die Zentrale (Hans Jacobs, Tel.: 0 45 51-95 98-18, hjacobs@lksh.de).

Die Antragsformulare für Verträge mit einem Laufzeitbeginn ab dem 1. Januar 2023 befinden sich im Internet auf der Seite der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein unter https://www.lksh.de/foerderung/forstliche-foerderung

Antragsschluss ist der 1. Juli 2022.

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