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Glasfaser bringt mehr!

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Das Bundeskabinett hat beschlossen, dass alle Haushalte in Deutschland einen Rechtsanspruch auf ein Mindestmaß an Internetzugang haben. Doch die Schwellenwerte dafür sind niedrig. „Die Auswirkungen in Schleswig-Holstein werden überschaubar sein“, meint das Breitbandkompetenzzentrum Schleswig-Holstein (BKZSH) – und setzt weiterhin auf Glasfaserausbau. Geschäftsführer Johannes Lüneberg erklärt die Situation:

Der Beschluss des Bundeskabinetts hat eine Vorgeschichte: Mit Inkrafttreten des neuen Telekommunikationsgesetzes am 1. Dezember 2021 haben Endnutzer gegenüber Unternehmen einen Anspruch auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten. Im Rahmen des Gesetzes wurden keine konkreten Aussagen zu den Mindestanforderungen gemacht. Lediglich „Sprachkommunikationsdienste“ und ein „schneller Internetzugangsdienst für eine angemessene soziale und wirtschaftliche Teilhabe“ wurden benannt. Näheres sollte eine Rechtsverordnung der Bundesnetzagentur (BNetzA) regeln. Der Entwurf dieser Rechtsverordnung wurde von der BNetzA erstellt und am 4. Mai vom Bundeskabinett gebilligt, muss aber noch im Digitalausschuss des Bundestages beraten werden und benötigt die Zustimmung des Bundesrates.

Niedrige Schwellenwerte

Inhaltlich hat die BNetzA in ihrem Entwurf folgende Schwellenwerte festgelegt, die bei Unterschreitung einen entsprechenden Rechtsanspruch auslösen können:

mindestens 10 Mbit/s im Download

mindestens 1,7 Mbit/s im Upload

Latenz von höchstens 150 ms

Aufgrund dieser Grenzwerte werden potenzielle Rechteinhaber nur in Außenlagen oder Außenbereichen von Städten und Gemeinden zu finden sein.

Die möglichen Anspruchsberechtigten haben ihren Anspruch im Rahmen eines standardisierten Verfahrens bei der Bundesnetzagentur nachzuweisen (mehrere Bandbreitenmessungen an unterschiedlichen Tagen zu unterschiedlichen Uhrzeiten). Die BNetzA prüft dann den Anspruch. Bei entsprechender Rechtmäßigkeit konsultiert sie den Markt, welches Unternehmen eine solche Versorgung aufbauen könnte, und verpflichtet bei Bedarf ein Unternehmen, den Anschluss herzustellen.

Da die benannten Schwellenwerte auch mit anderen Technologien als Glasfaserleitungen erreicht werden können, beinhaltet das Recht auf Versorgung mit Telekommunikationsdienstleistungen nicht das Recht auf einen Glasfaser­anschluss. Die Versorgung kann auch über niedrig fliegende Satelliten oder andere drahtlose Übertragungstechniken erfolgen.

Mögliche Auswirkungen

Schleswig-Holstein ist beim Glasfaserausbau auf einem bundesweiten Spitzenplatz. Mit einer Versorgung von 58 % der Hausadressen, an denen eine Glasfaserleitung vorbeiläuft und die einen Hausanschluss bekommen könnten, und 41 % aller Hausadressen, die bereits an das Glasfasernetz angeschlossen sind, liegt Schleswig-Holstein weit vor allen anderen Flächenländern. Aufgrund dieses fortgeschrittenen Glasfaserausbaus im ländlichen Raum und der niedrigen Bandbreitenschwelle werden nur wenige Einwohner einen Rechtsanspruch bekommen. Die Auswirkungen in Schleswig-Holstein werden also überschaubar sein. In anderen Bundesländern ist von mehr potenziellen Rechteinhabern auszugehen.

Fazit

Ziel muss es sein, das Recht auf Versorgung mit Telekommunikationsdienstleistungen über eine Glasfaserleitung herzustellen, die tatsächlich allen Bandbreitenanforderungen derzeitiger und zukünftiger Anwendungen genügt. Da die Durchsetzung des Rechtsanspruches auch mit einem deutlichen Zeitaufwand verbunden ist, erscheint es daher sinnvoll, unter kommunaler Federführung Förderprojekte aufzusetzen, um mit Geldern des Bundes und des Landes Glasfaserleitungen zu allen Einwohnern zu verlegen. Dies wäre ein weiterer Schritt zur Ziel­erreichung des weitgehenden Glasfaser­ausbaus bis zum Jahr 2025 und die Voraussetzung für eine vollwertige digitale Teilhabe.

Der Knick ist nicht nur ökologisch interessant

Das Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG) legt fest, dass ein jeglicher Eingriff in Natur und Landschaft ökologisch ausgeglichen werden muss. Dies sollte zunächst am Ort des Eingriffs geschehen, beispielsweise bei einem Stallneubau dadurch, dass eine angrenzende Grünlandfläche in Extensivgrünland überführt wird. Als Ausgleich sind auch Knicks beliebt.

Häufig findet sich vor Ort keine geeignete Fläche, sodass die Kompensation des ökologischen Verlustes an anderer Stelle ohne Bezug zum Ort des Eingriffs geschieht. Lediglich der Naturraum der Ausgleichsfläche muss mit demjenigen des Eingriffs übereinstimmen. Hier werden häufig Ökokonten anderer Landeigentümer in Anspruch genommen. Diese haben landwirtschaftliche Flächen bereits früher nach einem eigens für diese Flächen erstellten und mit der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmten Entwicklungskonzept ökologisch entwickelt. Je nach Ausgangssituation der Flächen und einer Reihe weiterer Faktoren werden die ökologischen Aufwertungsmaßnahmen mit sogenannten Ökopunkten bewertet. Ein Ökopunkt entspricht 1 m2 ausgleichspflichtiger Fläche. Wenn durch den besagten Stallneubau beispielsweise insgesamt 4.000 m2 Fläche versiegelt werden, ist von einem Ausgleichsbedarf im Verhältnis von mindestens eins zu eins auszugehen. Der Landwirt könnte demnach den Ausgleich durch den Erwerb von 4.000 Ökopunkten schaffen.

Arten- und Bodenschutz

Manche Maßnahmen beeinträchtigen nicht nur das Schutzgut Boden, wie im Beispiel der Flächenversiegelung gezeigt, sondern auch spezifische Artenschutzaspekte. Dies ist regelmäßig bei der Anlage von Windparks der Fall. Neben Fledermäusen sind häufig auch Greifvogelarten wie der Rotmilan betroffen. Als Ausgleich werden Nahrungshabitate (kurz gehaltenes Extensivgrünland) oder nutzungsbefreite Altwälder als Ruhe- beziehungsweise Bruthabitate gesucht.

Ein weiteres Schutzgut ist das Landschaftsbild. Dieses wird vor allem durch höhere Bauwerke beeinträchtigt. Der Stallneubau in Alleinlage kann häufig dadurch ausgeglichen werden, dass er durch die Anlage von Gehölzstreifen oder Knicks eingegrünt wird. Andere Bauwerke, wie Hochspannungsmasten oder Windkraftanlagen, können nicht durch geeignete Maßnahmen „unsichtbar“ gemacht werden. In solchen Fällen werden dann allgemeine Maßnahmen zu Verbesserung des Landschaftsbildes gesucht. Im Falle der Windkraftanlagen wird der Ausgleich durch die Zahlung eines Ersatzgeldes erreicht.

Als landschaftsbildende Maßnahmen gelten die Neuanlage von Knicks oder Alleestrukturen sowie die Schaffung artenreicher Wald­ränder.

Nachfrage übersteigt Angebot

Diese Maßnahmen haben in den vergangenen Jahren erheblich an Bedeutung zugenommen. Vor allem die Nachfrage nach Knickneuanlagen übersteigt mittlerweile das Angebot bei Weitem.

Auch diese Maßnahme muss bei der Unteren Naturschutzbehörde beantragt werden. In der Regel gibt es je nach Landkreis einzelne spezifische Bedingungen, die bei der Anlage zu beachten sind. In aller Regel werden trapezartige Wälle errichtet, die an der Basis 3 m breit sind. Zuzüglich der gesetzlich fixierten Abstandshaltung von beidseitig 0,5 m ergibt sich ein Flächenbedarf von 4 m2 je laufendem Meter (lfdm) Knick.

Die Kosten variieren je nachdem, wie hoch der Eigenleistungsanteil ist und ob das Material für die Wall­errichtung von der Fläche genommen werden kann oder angefahren werden muss. Der Tabelle ist eine grobe Kostenschätzung zu entnehmen.

Alle Kostensätze sind als Nettobeträge zuzüglich Umsatzsteuer zu verstehen. Insgesamt ist mit Kosten zwischen 60 und 70 €/lfdm zu rechnen, je nachdem wie der Wall errichtet wird. Die Entschädigungssätze liegen hingegen derzeit bei 120 bis 135 €/lfdm. Es ergibt sich also ein nicht unerheblicher Überschuss.

Dennoch ist die Anlage von Knicks nicht überall sinnvoll. Da es sich um ein geschütztes Biotop nach LNatSchG handelt, ist eine Neuanlage auch nicht mehr umkehrbar. Die Landeigentümer sollten sich in Absprache mit der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde genau überlegen, wo Knicks sinnvollerweise angelegt werden können.

Die Forstabteilung der Landwirtschaftskammer verfügt bereits seit Jahren über einen eigenen Fachbereich Ökokonten und Kompensation, der landesweit Ökopunkte und Kompensationsmaßnahmen vermarktet.

Gerade in jüngster Zeit konnten nicht alle Anfragen zu Knickneuanlagen bedient werden, weil in den benannten Suchräumen nicht mehr ausreichend Knicks zur Vermarktung zur Verfügung standen. Die Kammer ist gern bereit, jeden interessierten Flächeneigentümer zu beraten und ihn bei der Antragstellung und Umsetzung tatkräftig zu unterstützen. Ansprechpartnerin ist Hannah Röhlig von der LC Landwirtschafts-Consulting (Tel.: 0 45 51-95 98-48. Mobil: 0151-51 78 59 44, Mail: hroehlig@lc-sh.de)

Schöne Tradition mit ernstem Hintergrund

Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden allein in Schleswig-Holstein zirka 15.000 ha Wald in kurzer Zeit kahl geschlagen. Es handelte sich um Reparationshiebe auf Anordnung der alliierten Siegermächte sowie um Brennholz­einschläge zur Versorgung der Bevölkerung. Diese unplanmäßigen Kahlschläge zogen Folgeschäden durch Stürme und Borkenkäfer nach sich. In diese Zeit fallen die Anfänge des Tages des Baumes.

Der Begriff „Kahlschlag“ ist heute in unseren Wäldern fast zu einem Fremdwort geworden. Aber selbst die sinnvolle Nutzung des umweltfreundlichen Rohstoffes Holz im Rahmen der naturnahen Forstwirtschaft wird hier und dort infrage gestellt. Unter diesen Aspekten stelle man sich die Situation unserer Wälder vor 70 Jahren vor.

Die Entstehungsgeschichte der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald (SDW) und des Tages des Baumes ist eng mit den extremen Waldeingriffen der Nachkriegszeit und der Sorge um die Existenz des Waldes verbunden. Am 25. April 1952 pflanzte der damalige Bundespräsident Dr. Theodor Heuss (FDP) gemeinsam mit Vertretern der SDW im Bonner Hofgarten einen Bergahorn. Damit wurde eine Tradition begründet, die seit nunmehr 70 Jahren als Tag des Baumes weitergeführt wird.

Pflanzung einer Rotbuche im Werftpark Kiel-Gaarden am Tag des Baumes 2022 Fotos: Johann Böhling

Die Schutzgemeinschaft Deutscher Wald, Landesverband Schleswig-Holstein, hat in der Vergangenheit gemeinsam mit der Deutschen Waldjugend am Tag des Baumes flächige Aufforstungen zur Neuwaldbildung durchgeführt. Nachdem Frühjahrskulturen im Wald aus klimatischen Gründen immer mehr durch Herbstpflanzungen abgelöst werden, erfolgt am Tag des Baumes, dem 25. April, regelmäßig die symbolische Pflanzung eines Einzelbaumes mit Wurzelballen. Flächige Anpflanzungen geschehen dann jeweils im Herbst.

Die SDW feierte kürzlich in Schleswig-Holstein den 70. Tag des Baumes in Kiel-Gaarden. Der weitläufige Werftpark mit seinem alten Baumbestand wurde durch einen Baum des Jahres 2022, eine stattliche Rotbuche, bereichert. Das Grünflächenamt der Stadt Kiel mit Nicole Holz und Peter Bölkow hatte einen idealen Pflanzplatz ausgewählt und fachgerecht vorbereitet. So konnten Umweltstaatssekretär Tobias Goldschmidt in Vertretung des kurzfristig erkrankten Ministerpräsidenten Daniel Günther (CDU), Landesjagdpräsident Wolfgang Heins und der Vorstand der Deutschen Waldjugend gemeinsam mit der SDW-Vorsitzenden Dr. Christel Happach-Kasan zum Spaten greifen und das symbolische Werk vollenden.

Die SDW verband damit den Gedanken und den Wunsch an die Landesregierung nach weiter Vergrößerung der Waldfläche im waldärmsten Bundesland Schleswig-Holstein.

Endlich wieder Realität statt Bildschirm!

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Die Landesausschusssitzung (LAS) II fand in Barmstedt im Kreis Pinneberg statt. Am Sonnabend reisten wir alle mit der üblichen „Landjugend-Viertelstunde“ Verspätung an. Angefangen mit der Frage „Wie heißt dein Auto?“ oder „Wie würde es heißen?“ wurde gleich viel gelacht und nett in den Tag gestartet. Das Thema „Aufholen nach Corona“ war jedoch das größte des Morgens.

Die KreisLandjugendverbände (KLV) bekommen je 200 € Förderung für eine Veranstaltung, welche eine Teameinheit und einen Workshop beinhaltet. Durch das Geld sollen die KLV und ihre Ortsgruppen nach Corona wieder als Gruppe zusammenwachsen. Es wurden Fragen besprochen, welche Form eine solche Veranstaltung haben könnte und wie sie abgerechnet werden soll.

Da Hanna Kühl und Hannes Bumann bei der Landesversammlung im November nicht wieder zur Wahl stehen werden, wurde die Frage in den Raum gestellt, ob jemand Lust auf den Landesvorstand habe oder jemanden kenne, der oder die dafür infrage komme. Als Hintergrund dazu wurde das Ehrenamt im Landesvorstand von Hannes erläutert.

Dann ging der Blick wieder zurück auf die Kreise. Um mit ihnen in Kontakt zu kommen und zu hören, wie es ihnen geht, was passiert ist und vor allem, wie wir die LAS attraktiver gestalten könnten, teilten wir uns in kleine Gruppen auf und wanderten von Flipchart zu Flipchart.

Tatsächlich haben schon viele Kreise viel mit ihren Mitgliedern geplant und durchgeführt – nach unserem diesjährigen Motto: „Gemeinsam sind wir stärker”. Endlich fanden wieder Feten und gemeinsame Abende statt, und man konnte zwischen den Zeilen lesen, dass viele es wirklich gebraucht haben, dass man wieder als Landjugend zusammenkommt. Das allgemeine Befinden der Kreise war gut, jedoch merkte man, dass Corona Spuren hinterlassen hat. Es gibt viele Veranstaltungen, die nicht mehr so gut besucht waren wie vorher. Auch kann nicht mehr wirklich fest geplant werden, weil die Mitglieder sehr spontan geworden sind.

Als Information für das Veranstalten von Feten und Festen stellte Wenke Ahmling die Laju Service GmbH vor. Mit mehr als 22.000 € Umsatz muss man nämlich Steuern zahlen, und die Service GmbH hilft einem, dass alles richtig läuft. Sie erklärte uns, wie die Service GmbH arbeitet und welch geringer Aufwand es für die Kreise oder Ortsgruppen wäre, über die Laju Service GmbH abzurechnen.

Nach einer kurzen Stärkung ging es zur Hofbesichtigung der Engel­brecht GbR. Dierk Engel­brecht führte uns gemeinsam mit seinem Sohn Mirco über den Hof und brachte uns die Geschichte des Betriebes und der Familie sowie die Art und Weise ihres Wirtschaftens näher. Der konventionelle Milchviehbetrieb bewirtschaftet etwa 180 ha Grün- und Ackerland und liefert die Milch an die Barmstedter Molkerei.

Danach ging es an eine Ideensammlung, die uns als Verband hilft, Seminare und Großprojekte zu entwickeln, damit wir für unsere Mitglieder das Passende organisieren.

Namens- und Partnertausch im Spiel

Gegen Ende des Tages stellten wir uns noch einmal die Frage, wie wir mehr Teilnehmer und Teilnehmerinnen für unsere Veranstaltungen akquirieren können. Denn sowohl die LAS als auch die Seminare sind leider nicht so gut besucht, wie wir uns erhoffen. Wir wollen jetzt endlich wieder in Gemeinschaft was anpacken, nur wie, wenn sich niemand angesprochen fühlt?

Eine Antwort auf diese Frage lautet: durch direkte Ansprache. Egal, ob über WhatsApp oder persönlich, zieht sie die meisten Menschen. Denn wenn man weiß, dass Freunde und Bekannte auch dabei sind, nimmt man viel lieber teil als ganz allein. Das haben wir uns vorgenommen. Außerdem wollen wir versuchen, via Social Media wie Instagram mehr Einblicke in die Veranstaltungen zu teilen, damit man eine Vorstellung bekommt, was einen überhaupt erwartet.

Abends, als alle hungrig waren, ging es hinaus in den Garten, und der Grill wurde angeschmissen. Noch bevor der heiß war und das Fleisch gar, wurde Bente Ingwersen, die ganze vier Jahre im Landesvorstand engagiert mitgewirkt hat und sich unter anderem der 72-Stunden-Aktionen angenommen hatte, verabschiedet.

In den Sonntag starteten wir mit der Bewerbung der Seminare und Projekte, die noch bevorstehen, sowie der European Rally. Dann ging es hinaus an die frische Luft, und wir spielten noch zwei Runden, damit wir alle noch einmal gemeinsam Spaß hatten. Als die Luft vom Lachen fehlte und die Wangen rot wurden, wurde die Sitzung geschlossen.

Wir waren froh, endlich den Bildschirm gegen die Realität einzutauschen, endlich wieder einen lustigen Spruch zwischendrin zu haben oder einfach mit einer Gruppe von Menschen zu lachen. Denn es ist etwas ganz anderes, ob man allein vor dem Bildschirm sitzt und zuhört oder interaktiv mit allen arbeiten kann. Das abschließende Fazit ist also: LAS in Präsenz können wir noch! 

Schnelligkeit mit Tücken

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Durch E-Bikes haben viele Menschen, gerade ältere, das Radfahren neu entdeckt. Doch es mehren sich auch Unfälle, denn die Pedelecs können 25 km/h erreichen. Deshalb ist ein Sicherheitstraining sinnvoll. Die LandFrauen des OV Nahe haben ein solches absolviert.

Harald Poppe von der Kreisverkehrswacht Segeberg leitete das zweieinhalbstündige Training auf dem Hof der Schule Alsterland in Nahe. Er hatte einen Parcours mit verschiedenen Hindernissen aufgebaut. Die Frauen sollten mit diesem Training erst einmal ein Gefühl dafür vermittelt bekommen, wie sich ein motorunterstütztes Fahrrad verhält. Viele fuhren schon länger mit ihrem E-Bike, aber nun bekamen sie Aufgaben, und das stellte sie vor ganz neue Herausforderungen.

Das erste Abfahren des Parcours sollte ohne Motorunterstützung erfolgen. Die Frauen mussten dabei feststellen, dass das Rad sehr schwer zu händeln ist, und die Hindernisse zwangen sie immer wieder zum Absteigen.

Slalomfahren war eine der Aufgaben – die erste Vorsitzende Birgit Giese hat es geschafft.

Bei den nächsten Durchgängen wurde mit Motorunterstützung gefahren, und es kamen immer neue Aufgaben dazu. Slalomfahren gehörte dazu, und das Aufnehmen eines Gegenstandes und Ablegen in einen Eimer während der Fahrt wurden geübt. Fährt man auf der Straße, sollte man von rechts aufsteigen und auch das wurde geübt. Die Verkehrszeichen waren zu beachten, und Handzeichen zu geben durfte nicht vergessen werden. Während der Fahrt einen Gegenstand an eine entgegenkommende Fahrerin zu übergeben, auf einem vorher bestimmten Punkt mittels der Bremsen zum Stehen zu kommen oder während der Fahrt umzudrehen, die Spur zu halten und dazu die Anzahl der gezeigten Finger zu benennen – all das gehörte zu den Aufgaben.

Zwischendurch konnte man sich mit Kuchen und Kaffee stärken und sich austauschen. Ganz wichtig ist, immer vorausschauend zu fahren, denn andere Verkehrsteilnehmer unterschätzen die Geschwindigkeit eines E-Bikes. Und nicht zu vergessen: Grundsätzlich ist es wichtig, dass das E-Bike richtig eingestellt ist. Ein Helm sollte zur Ausrüstung gehören. 

Edith Hank (li.) soll während der Fahrt einen Gegenstand an die entgegenkommende Heike Dwenger übergeben. 

Marktkommentar, Marktlage und Markttendenz KW 1922

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Es ist der 9. Mai und somit der vorletzte Handelstag für Weizenkontrakte an der Matif mit Liefermonat Mai. Als neuer Frontmonat rückt der September nach. Für Raps war dieser Termin schon zwölf Tage zuvor und hat einen Preissprung nach unten verursacht. Der neue Liefertermin August liegt in der Erntezeit und notiert rund 200 €/t unter dem ausgelaufenen Rekordkontrakt Mai 22. Bei Weizen ist das nicht der Fall, es wird keinen vergleichbaren Preisverfall geben. Der nächste Matif-Termin im September steht der jetzigen Notierung nur um wenige Euro nach. Was für eine Erntemenge antizipiert dieser Kurs? Beim Raps ist am Preis eindeutig abzulesen, dass von einer zum Vorjahr erhöhten Ernte auszugehen ist. Was gilt für die Stimmung der Börsenteilnehmer am Getreidemarkt, wie knapp ist die Versorgungslage, mit der sie rechnen? Ein Anhaltspunkt sind die Daten des USDA, wonach sich das Defizit am Weltmarkt einordnen lässt. Nach Aufsummierung der geschätzten Mehr- und Minderernten in den Exportregionen der Welt und unter gewissem Einbezug der Auswirkungen des Ukraine-Krieges könnten bis zum Ende der Saison knapp 10 Mio. t Weizenangebot fehlen. Kann die nächste Ernte das herausholen?

Exportregionen

Tatsächlich besteht Anlass zum Stirnrunzeln in vielen Getreideanbauregionen rund um die Welt. Es gibt überall Gebiete mit ungünstigen, teils extremen Witterungsverhältnissen, Russland mal ausgenommen. Prägnant sind vor allem die Regionen mit zu großer Hitze, etwa in Teilen Indiens, Südeuropas und der USA. In den USA liegt mehr als die Hälfte der Anbauflächen für Gerste, Sorghum, Sonnenblumen, Hart- und Winterweichweizen in Gebieten mit kritischem Feuchtigkeitsmangel. Die Aussaat von Sommergetreide und Mais liegt deutlich hinter dem Zeitplan. In Indien sollte die Gunst der Stunde genutzt und die Weizenexportmenge mindestens verdreifacht werden, um die Position am globalen Markt zu verbessern, doch das verhindert ein historischer Hitzesommer. Zeitlich nur kurz zurück liegen die drastischen Rücknahmen der Sojabohnenernte in Südamerika, Weizen wurde in Argentinien jedoch sehr gut geerntet und auch Mais soll aus Brasilien in Rekordmengen kommen. Im mittleren und nördlichen Europa war es in den vergangenen Wochen kälter als normal und in südlichen Ländern teilweise sehr trocken. In den Anbaustatistiken vieler Länder sind Anpassungen an die spezielle Marktlage zu sehen, es gibt Verschiebungen zugunsten von derzeit hochpreisigen und weniger düngeintensiven Kulturen. Die Frühjahrsaussaat kann beziehungsweise konnte darauf noch reagieren.

Importregionen

Die Käuferseite am Weltmarkt hat mit den hohen Preisen zu kämpfen, repräsentativ dafür ist der Weizenmarkt. Geografisch konzentrierte sich der Bedarf im Vorjahr einerseits in Nordafrika, Nigeria und im Nahen Osten, dorthin gingen 52,8 Mio. t Weizen. Andererseits kauften China und andere Länder Südostasiens 28,3 Mio. t. Dieses und andere Getreide wie Mais oder Hirse kommen zum großen Teil aus der Ukraine. Lieferungen von dort sind aber nach wie vor nicht in großem Stil denkbar. Ausfuhren per Schiene können nur ein Zehntel des eigentlichen Volumens bewegen. Auch bei derzeitigen Exportpreisen von rund 400 €/t für EU-Weizen oder 365 €/t für Gerste aus dem Schwarzmeergebiet gibt es laufend Ausschreibungen von Importländern. Nicht zuletzt die Erinnerungen an den Arabischen Frühling lassen die Regierungen weiter Getreide kaufen, auch wenn sie sich die Preise kaum leisten können. Die Substitutionsmöglichkeiten sind begrenzt. Wie sich der Weltmarkt entwickelt, ist für diese Länder im wahrsten Sinne des Wortes überlebenswichtig, Ukraine hin oder her. Es ist offensichtlich, dass russische Exporte ihren Weg zum Käufer finden oder, wie Putin sagt, in „befreundete Länder“. Die nächste Ernte entscheidet zwar maßgeblich über das Weltmarktangebot, aber die größte Unbekannte bleibt Russland.

Marktlage für die Woche vom 9. bis 15.5.2022

Getreide: In der Vorwoche standen die Maitf-Weizenkurse etwas unter Druck, konnten sich am Ende jedoch über 400 €/t behaupten.

Raps: Das Exportverbot von Palmöl steht vor dem Aus. Der schwächere Sojamarkt reduziert nun auch die Rapsnotierungen.

Futtermittel: Auch die US-Sojakurse sind zuletzt nicht weiter gestiegen. Die Aussaatbedingungen in den USA sind gut.

Kartoffeln: Der Markt ist ausgeglichen. Es ist ausreichend Ware bis zum Saisonende vorhanden. Importe ergänzen das Angebot.

Schlachtrinder: Das Angebot ist knapp ausgefallen. Die Preisabschläge für Jungbullen konnten sich nicht durchsetzen.

Schlachtschweine/-sauen: Trotz Grillsaison ist die Nachfrage ruhig. Der Vereinigungspreis wurde in der Vorwoche deutlich reduziert.

Ferkel: Die Notierungen wurden in der Vorwoche deutlich herabgesetzt, um den Absatz zu mobilisieren.

Milch: Die Kurse für Milchprodukte im LEH zogen zuletzt nochmals deutlich an. Auf dem Exportmarkt zeigt sich Preisdruck.

Schlachtlämmer/-schafe: Die Nachfragebelebung durch das Fastenbrechenfest ist geringer als erwartet ausgefallen.

Markttendenz für die Woche vom 16. bis 22.5.2022

Getreide: Es wird nur noch über die neue Ernte gesprochen. Mittlerweile wird Weizen aus dem Schwarzmeerraum exportiert.

Raps: Es scheint, als hätten die Rapskurse den Höhepunkt vorerst überschritten. Man diskutiert den künftigen Umfang der Biodieselproduktion.

Futtermittel: Die Kurse für Futtergetreide und Ölschrote tendieren eher schwach. Der schwache Euro sorgt für teure Importkomponenten.

Kartoffeln: Die Kurse für die alte Ernte sollten sich kaum noch ändern. Importe nehmen stetig zu, bleiben jedoch relativ teuer.

Schlachtrinder: Erneut ist von zunehmendem Preisdruck die Rede. Die Rindfleischnachfrage ist saisonbedingt ruhig.

Schlachtschweine/-sauen: Die Nachfrage bleibt trotz des Preisabschlages ruhig. Es werden günstige Importschweine angeboten.

Ferkel: Auch in der laufenden Woche gaben die Kurse weiter nach. Die Mäster beobachten den Schweinehandel und die Futterkosten.

Milch: In den kommenden Monaten werden weitersteigende Erzeugerpreise erwartet. Die Preis­aufschläge fallen unterschiedlich aus.

Schlachtlämmer/-schafe: Man geht auch weiterhin von einer ruhigen Nachfrage und einem relativ geringen Angebot aus.

Gerade auch für Junglandwirte ein Thema

Die Einkommenssicherung im ­Alter sollten auch junge Landwirtinnen und Landwirte nicht aus den Augen verlieren. Ein wichtiger Baustein für die Einkommenssicherung im Alter – zudem unabhängig von der nachfolgenden Generation – ist dabei die Versicherung in der Landwirtschaftlichen Alterskasse (LAK). Diese kann dabei mit einem Beitragszuschuss unterstützen.

Die Renten der LAK sind neben privaten Vorsorgeleistungen, Kapital- und Immobilienvermögen sowie Altenteil ein wichtiges Standbein der Altersvorsorge. Außer Alters- und Hinterbliebenenrenten gewährt die Alterskasse zudem eine Risikoabsicherung bei Erwerbsminderung sowie Betriebs- und Haushaltshilfe.

Günstige Konditionen

Der Versicherungsschutz ist auch als Teilsicherung im Vergleich zur gesetzlichen Rentenversicherung günstig: Der Beitrag zur Alterskasse beträgt in diesem Jahr monatlich 270 € (West) und 260 € (Ost). In der gesetzlichen Rentenversicherung wäre dieser Beitrag von einem Selbstständigen bereits bei einem monatlichen Bruttoeinkommen von rund 1.452 € (West) oder 1.398 € (Ost) zu zahlen.

Chance für Jungunternehmer

Junglandwirtinnen und Junglandwirte können zudem in den ersten Jahren nach der Übernahme des landwirtschaftlichen Betriebes, wie auch in späteren einkommensschwachen Jahren, einen Anspruch auf Beitragszuschuss haben. Die Rendite wird hierdurch noch günstiger.

Der Beitragszuschuss wird geleistet, wenn das Jahreseinkommen weniger als 60 % der jährlichen Bezugsgröße beträgt. Das zu berücksichtigende Einkommen muss im Jahr 2022 also unter dem Betrag von 23.688 € liegen (bei verheirateten Zuschussempfängern unter dem Betrag von 47.376 €). Für Mitglieder mit Betriebssitz in den neuen Bundesländern darf das zu berücksichtigende Einkommen den Grenz­wert von 22.680 € (Verheiratete 45.360 €) nicht erreichen.

Die Beitragsbelastung kann je nach Höhe des zu berücksichtigenden Jahreseinkommens um bis zu 60 % reduziert werden. Der Beitragszuschuss kann sich damit bestenfalls auf 162 € (West) oder in den neuen Bundesländern auf 156 € verringern.

Vorteile bei Einkommensermittlung

Gerade Versicherte, die erstmals beitragspflichtig zur Alterskasse werden, haben eine hohe Chance auf einen Beitragszuschuss. Grund hierfür sind die Regelungen zur Feststellung des für den Beitragszuschuss maßgeblichen Einkommens.

Die Alterskasse entnimmt das anzurechnende landwirtschaftliche und außerlandwirtschaftliche Einkommen grundsätzlich dem maßgeblichen Einkommensteuerbescheid. Erzieltes Erwerbs­ersatzeinkommen ist ebenfalls zu berücksichtigen. Ausnahme: Der Gewinn aus Land- und Forstwirtschaft nach Durchschnittssätzen (§ 13a EStG) wird durch das landwirtschaftliche Arbeitseinkommen ersetzt, das aus dem Wirtschaftswert des landwirtschaftlichen Unternehmens und den Beziehungswerten nach der Arbeitseinkommensverordnung Landwirtschaft (AELV) berechnet wird. Auch hier ist ein Erwerbsersatzeinkommen zu berücksichtigen.

Liegt kein Einkommensteuerbescheid vor, zum Beispiel bei Landwirten, die nicht zur Einkommensteuer veranlagt sind, berücksichtigt die Alterskasse das im vorvergangenen Kalenderjahr erzielte Einkommen. Auch in diesen Fällen ist das Arbeitseinkommen aus Land- und Forstwirtschaft aus dem Wirtschaftswert und den Beziehungswerten nach der AELV zu bestimmen.

Diese Regelung kommt Versicherten zu Gute, die erstmals zur Beitragszahlung herangezogen werden. Da sie laut vorigem Steuerbescheid oder im vorvergangenen Jahr kein landwirtschaftliches Einkommen erzielt haben, wird in diesen Fällen anfänglich kein landwirtschaftliches Einkommen angerechnet, obwohl aktuell entsprechendes Einkommen erzielt wird. Wurde auch kein oder nur ein geringes anderweitiges Einkommen, zum Beispiel als Arbeitnehmer, erzielt, kann sogar der Höchstzuschuss mit einer Reduzierung der Beitragsbelastung um 60 % in Betracht kommen. Dies ändert sich erst, wenn im Steuerbescheid ein landwirtschaftliches Einkommen festgestellt wird oder die Betriebsübernahme durch Zeitablauf im vorvergangenen Jahr liegt.

Fazit

Es empfiehlt sich, gleich zu Beginn der Versicherungs- und Beitragspflicht den Beitragszuschuss zu beantragen, um die Fristen zu wahren. Weitere Infos unter www.svlfg.de

Gleiche Anforderungen für alle

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Sogenannte Spiegelklauseln für Agrarimporte in die Europäische Union, mit denen ausländische Erzeugnisse den heimischen Produktionsstandards unterworfen werden, können unter gewissen Umständen mit den Regeln der Welthandelsorganisation (WTO) kompatibel sein. Zu dieser Einschätzung kommt ein Bericht der EU-Kommission, der aller Voraussicht nach Anfang Juni in Brüssel vorgestellt werden soll. Ein Entwurf des Papiers ist jetzt vorzeitig bekannt geworden. Politischen Spielraum kann es demnach bei der Anwendung von gesundheits-, umwelt- sowie tierschutzrechtlichen Anforderungen im Produktionsprozess geben.

Die Etablierung der sogenannten Spiegelklauseln wurde vor allem seitens der französischen Rats­präsidentschaft deutlich vorangetrieben. Kommissionsbeamte mahnen in ihrer Analyse jetzt an, dass sämtliche Regelungsvorschläge, die darauf abzielen, EU-Produktions­standards auf Importe anzuwenden, immer einer Einzelfallprüfung auf Kompatibilität mit den WTO-Regularien unterzogen werden müssten. Daneben sei es notwendig, bei der Einzelfallprüfung möglicher Maßnahmen auch die technische und wirtschaftliche Durchführbarkeit der Kontrollmechanismen zu berücksichtigen.

Bei Handelspartnern um Unterstützung werben

Ferner wird darauf hingewiesen, dass die Produktions- oder Verarbeitungsmethoden in dem entsprechenden Drittland reguliert werden müssten. Daher sei es auch erforderlich, beispielsweise die Durchführbarkeit und Verhältnismäßigkeit der Mittel zur Kon­trolle und Durchsetzung der EU-Regeln in dem betreffenden Staat im Verhältnis zu den Kosten und dem Nutzen zu bewerten.

Der Bericht stellt mehrere Schlüsselbereiche heraus, in denen globale Umweltbelange beziehungsweise Erwartungen der EU-Bürger in Bezug auf importierte landwirtschaftliche Erzeugnisse und Lebensmittel angegangen werden könnten. So solle bei den Handels­partnern im Hinblick auf die Anhebung von Gesundheits-, Umwelt- und anderen Nachhaltigkeitsstandards um Unterstützung geworben und idealerweise ein globaler Konsens über die Notwendigkeit von bestimmten Maßnahmen und international vereinbarten Standards erzielt werden. Ein weiterer Ansatzpunkt sind Handelsabkommen und bilaterale Partnerschaften. In diesem Zusammenhang wird festgestellt, dass Bestimmungen über die Zusammenarbeit im Bereich Tierschutz und Antibiotikaresistenz in Handelsabkommen einfließen könnten.

Nachhaltigkeitskapitel stärken

Auch sei die Aufnahme eines Kapitels über nachhaltige Lebensmittelsysteme in allen künftigen Handelsübereinkünften von großer Bedeutung, heißt es in dem Entwurf. Das betreffende Kapitel solle unter anderem Bestimmungen zur Zusammenarbeit auf allen Stufen der Lebensmittelkette, zur Reduzierung der Lebensmittelverluste und -verschwendung sowie Vorgaben für den Bereich des Tierschutzes enthalten. Ferner geht es um die Bekämpfung der anti­mikrobiellen Resistenz und die Verringerung des Einsatzes von Düngemitteln und chemischen Pflanzenschutzmitteln.

Verwiesen wird außerdem auf die Möglichkeit, eigenständig Schutzmaßnahmen auf den Weg zu bringen. In diesem Zusammenhang werden unter anderem der Vorschlag einer Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten sowie Bestimmungen im Rahmen der Farm-to-Fork-Strategie genannt. Des Weiteren wird die Prüfung von Optionen für eine verbesserte Tierschutzkennzeichnung für notwendig erachtet.

Warnung vor Vergeltungsmaßnahmen

Die Beamten betonen, dass die Anwendung von Regelungen für Höchstgehalte von Pflanzenschutzmitteln für importierte Produkte mit dem Ziel, globale Umweltbelange oder Fragen des Tierschutzes anzugehen, unter vollständiger Einhaltung der WTO-Regeln und anderer internationaler Verpflichtungen erfolgen müsse. In dem Entwurf wird ferner darauf hingewiesen, dass einige Maßnahmen, die die EU autonom ergreifen könne, um globale Umwelt- oder ethische Aspekte importierter Produkte zu regeln, für viele WTO-Mitglieder besonders umstritten sein könnten. Dies berge die Gefahr, dass entsprechende EU-Vorgaben im Rahmen des Streitbeilegungssystems angefochten würden, selbst wenn diese in vollem Einklang mit den WTO-Regularien stünden. Maßnahmen, die als unrechtmäßig oder protektionistisch einzustufen und mit dem Gleichgewicht der internationalen Verpflichtungen und Rechte der EU unvereinbar seien, würden darüber hinaus die EU dem Risiko von Vergeltungsmaßnahmen aussetzen, so die Warnung. age

Spiegelklauseln

Das Thema Gegenseitigkeit der Handelsnormen steht auf dem Programm der derzeitigen EU-Ratspräsidentschaft, die Frankreich innehat. Julien Denormandie, der französische Minister für Landwirtschaft und Ernährung, stellte diese Prioritäten im Bereich Landwirtschaft und Fischerei zu Beginn des Ratsvorsitzes vor. Durch die sogenannten Spiegelklauseln soll sichergestellt werden, dass bei Agrar- und Lebensmittelerzeugnissen, die nach Europa importiert werden, die Umwelt- und Gesundheitsstandards der EU eingehalten werden, insbesondere was die nachhaltige Verwendung von Pflanzenschutzmitteln betrifft. Die Anforderungen innerhalb der EU sollen demnach von den Importeuren gespiegelt werden. Priorität hat auch die CO2-arme Landwirtschaft, insbesondere die Kohlenstoffbindung in landwirtschaftlichen Böden. bb

Jamaika-Farben neu gemischt

Die CDU in Schleswig-Holstein hat allen Grund zur Partystimmung. Die soll auch ausführlich zelebriert worden sein am vorigen Sonntag nach der Wahl. Das fulminante Wahlergebnis von 43,4 % macht die CDU nicht nur zur stärksten Fraktion, es versetzt sie auch in die komfortable Lage, mit nur einem Partner koalieren zu können. Die Grünen befinden sich ebenfalls im Aufsteigermodus mit einem Wahlergebnis von 18,3 %. Erstmals konnten sie drei Direktmandate im Land ergattern. Wirklich stark waren die Grünen in den städtischen Regionen. Dabei hat diese Wahl auch deutlich gemacht, was für ein starkes Stadt-Land-Gefälle zwischen CDU und Grünen in der Wählermeinung besteht. Nach ihren erdrutschartigen Verlusten wird sich die SPD in der nächsten Zeit hauptsächlich mit sich selbst beschäftigen müssen. Die FDP musste mit gerade einmal 6,4 % das schlechteste Ergebnis der Liberalen im Land seit mehr als zwei Jahrzehnten einstecken. Wolfgang Kubicki fehlt, ist die einhellige Meinung.

Nur drei Tage nach der Wahl hat die CDU am Mittwoch einen kleinen Parteitag in Kiel abgehalten. Dort sagte Ministerpräsident Daniel Günther (CDU), er würde gerne mit einem Dreierbündnis aus CDU, Grünen und FDP weiterregieren. Das habe man den Wählerinnen und Wählern versprochen. Er interpretiere das Wahlergebnis so, dass viele Leute die Jamaika-Regierung als gut befunden hätten. Damit hat er den Ratschlag seines ehemaligen Landwirtschaftsministers und jetzigen Bundeswirtschaftsministers Robert Habeck (Grüne) ausgeschlagen, der sagte „Ich glaube, Daniel Günther ist schlau genug zu sehen, wenn zwei Parteien die Wahl gewinnen, was daraus dann zu folgen hat.“ 

Auf der anderen Seite der Wahlurne hat sich eine Gruppe stark positioniert. Die Landwirte haben laut Analyse der Forschungsgruppe Wahlen zu 77 % für die CDU gestimmt. Mit 9 % folgt die FDP in der Gunst der Landwirtschaft auf Platz zwei. Die Grünen, die in den beiden vergangenen Legislaturperioden das Kieler Landwirtschaftsressort besetzt hatten, kamen bei den Bauern auf lediglich 5 %. Dahinter rangieren die SPD mit 4 % und der SSW mit 3 %.

Daniel Günther hat einiges dafür getan, bei den Landwirten ins Gespräch und auf den Wahlzettel zu kommen. Vor allem der anschaulichen Problematik Gänsefraß hatte er sich öffentlichkeitswirksam durch Besuche bei massiv betroffenen Bauern angenommen, wie bei Oke Martinen auf Amrum. Beim Landesbauerntag im September vorigen Jahres sagte Günther: „Wir müssen jetzt liefern“ und erklärte die Gänseproblematik zur Chefsache. Nach dem Angriff Russlands auf die Ukraine rief er dazu auf, dass die EU als weltweite Lebensmittellieferantin die Ziele der Klimaneutralität und Versorgungssicherheit zusammendenken müsse. Er besann sich auf die Gunstlage und den Nettoexporteurstatus Schleswig-Holsteins. Die ab 2023 geltenden EU-Stilllegungsverpflichtungen im Ackerbau sowie die Verpflichtung zu Fruchtfolgeeinschränkungen in der GAP ab 2023 sollten für die Zeit der Krise ausgesetzt werden, um auf diesen Flächen Nahrungs- und Futtermittel, vor allem Weizen, produzieren zu können. Zudem solle der Einsatz aller Produktionsmittel erlaubt werden.

Es sieht so aus, als hätten bei dieser Wahl die Bauern für die nächsten fünf Jahre geliefert, nämlich einen Vertrauensvorschuss an die CDU. Daniel Günther wird wissen, was das heißt. Das Agrarressort wurde vor der Wahl von den Grünen aufgegeben – durch die Ankündigung des Wechsels des grünen Stelleninhabers Jan Philipp Albrecht nach Berlin zur Heinrich-Böll-Stiftung. Jamaika hat in Schleswig-Holstein eine Grundfarbe.

Mechthilde Becker-Weigel. Foto: bb

Maschinen gestohlen und Lager geplündert

Die ukrainische Regierung bestätigt den Abtransport von Getreide aus besetzten Gebieten. Laut dem stellvertretenden Agrarminister Taras Vysotsky nehmen die russischen Besatzer damit im Osten des Landes Knappheiten bis hin zu Hungersnöten in Kauf. Die Agrarausfuhren der Ukraine auf dem Landweg sind im April deutlich gestiegen, die Exportkapazitäten der blockierten Schwarzmeerhäfen können dennoch nicht kompensiert werden. Im Osten der Ukraine hat russisches Militär die Maschinen von den den Höfen abtransportiert.

Die russischen Attacken auf die ukrainische Landwirtschaft wurden vonseiten der Bundesregierung scharf verurteilt. Präsident Wladimir Putin bediene sich skrupellos an den Weizenreserven der Ukraine, sagte Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir (Grüne) der Deutschen Presse-Agentur. Landwirte müssten Reserven zwangsweise zu lächerlichen Preisen verkaufen, oder Putins Soldateska nehme sich die Vorräte einfach. „Dafür gibt es im Rechtsstaat übrigens drei Wörter: Erpressung, Diebstahl und Raub.“ Özdemir sagte, ihn erreichten beunruhigende Berichte aus dem Osten der Ukraine, die Putins imperialistische Pläne offenlegten. „In den besetzten Gebieten werden wirtschaftliche Strukturen offenbar zunehmend an russische Regelungen angepasst.“ Landwirte müssten demnach Erklärungen über ihren Besitz abgeben und würden gezwungen, sich nach russischem Recht zu registrieren. Gleichzeitig lasse Putin gezielt Eisenbahnanlagen Richtung Westen bombardieren, um ukrainische Getreidelieferungen endgültig von den Weltmärkten abzuklemmen. Die ukrainische Regierung wirft Russland den massenhaften Diebstahl von Getreide in den besetzten Landesteilen vor. Landwirtschaftsminister Mykola Solskij und der Ständige Vertreter der Ukraine bei den Vereinten Nationen (UN), Serhij Kyslytsya, bestätigten Berichte, wonach bereits mehrere Hunderttausend Tonnen Getreide gegen den Willen der Besitzer aus den Oblasten Luhansk, Donezk, Cherson und Saporischschja in Richtung Osten abtransportiert worden seien. Laut dem stellvertretenden Agrarminister Taras Vysotsky lagern in den betroffenen Gebieten noch rund 1,5 Mio. t Getreide in den Lagern der Landwirtschaft, die teils für die Aussaat, überwiegend aber für die Versorgung der dortigen Mühlen und Bäckereien gedacht gewesen seien. 

Korridor für Getreide 

In den von Kiew kontrollierten Gebieten drohen laut Vysotsky keine Versorgungsengpässe, da man noch über Getreidevorräte aus der alten Ernte verfüge. Überschüsse und einen großen Teil der neuen Ernte werde man für Exporte nutzen können. Das sei jedoch maßgeblich von der Aufhebung der russischen Blockade ukrainischer Seehäfen abhängig. Die Ukrainische Union der Industriellen und Unternehmer (USPP) hat deshalb vorgeschlagen, dass sich die Ukraine an internationale Organisationen und neutrale Länder wenden solle, damit diese in Absprache mit Russland einen Korridor für Getreidetransporte auf dem Schwarzen Meer absicherten. Die ukrainische Regierung hat in der vorigen Woche offiziell die vorläufige Schließung der Schwarzmeerhäfen von Berdjansk, Mariupol, Skadowsk und Cherson beschlossen, da die Sicherheit der Frachtschiffe nicht gewährleistet werden könne. Wegen der ausgefallenen Exporte kommen auf die Ukraine Probleme mit der Lagerung der kommenden Ernte zu. Wegen der russischen Blockade der ukrainischen Schwarzmeerhäfen dürften sich am Ende des Wirtschaftsjahres 2021/22 abzüglich des Inlandsverbrauchs noch gut 21 Mio. t Getreide und Ölsaaten der Vorjahresernte in den Lagern befinden. Das wäre mehr als vier Mal so viel wie in anderen Jahren. Die Gesamtkapazität der ukrainischen Lagereinrichtungen lag nach Angaben des Nationalen Statistikamtes zum 1. Januar 2022 bei 75 Mio. t, davon 30,5 Mio. t bei Handel und Verarbeitung sowie 44,5 Mio. t direkt in der Landwirtschaft. Zieht man die Lager in den von Russland besetzten Gebieten ab, verbleibt noch eine Kapazität von 60,9 Mio. t. Damit würde das Land mit einem Füllstand von etwa 35 % der gesamten verfügbaren Lagerkapazität in die neue Ernte gehen.

220505 Direktsaat Mais auf einem Familienbetrieb in der Nordwest-Ukraine in der Nähe von Lutsk; Foto: privat

Geklaute Maschinen geortet

Russische Truppen haben im Südosten in der ukrainischen Stadt Melitopol Landmaschinen im Wert von fast 5 Mio. US-$ von einem John-Deere-Händler gestohlen. Einige Mähdrescher seien über beinahe 1.000 km nach Tschetschenien transportiert worden, berichtete der US-Sender CNN. Der Hersteller John Deere machte den Dieben aber einen Strich durch die Rechnung. Das US-Unternehmen ortete die Maschinen und legte sie ferngesteuert komplett still. mbw/age