Alles wird zurzeit teurer –und ganz besonders gestiegen sind nun auch die Tierarztrechnungen. Das liegt an der neuen Gebührenordnung für Tierärzte (GOT), die seit November 2022 gültig ist. An einigen Punkten wird Kritik geäußert, nicht nur von der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN).
In einem Seminar der Persönlichen Mitglieder (PM) der FN erklärte nun der Tierarzt Dr. Kai Kreling die Hintergründe und den Aufbau der neuen Gebührenordnung und warb für die Teuerung.
„Sie sind es gewohnt, von mir einen medizinischen Vortrag zu hören. Aber da ich Mitglied in der GOT AG bin, spreche ich heute zu diesem Thema“, führte Dr. Kai Kreling in sein Referat ein. Kreling ist einer von vier Tierärzten, die zwar nicht beteiligt, aber immerhin gefragt wurden, als die neue Gebührenordnung erarbeitet wurde. „Denn die GOT ist für Tierärzte und nicht von Tierärzten“, machte der Fachmann gleich zu Beginn klar. Die Anpassung wurde vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft aufgrund einer Studie vorgenommen und vom Bundesrat beschlossen. Damit habe die GOT den Rang eines Gesetzes. Hintergrund für die Verankerung der Bezahlung eines Tierarztes als Gesetz sei der Auftrag des Staates, die Ernährung des Menschen zu gewährleisten.
Die bisher gültige Fassung der GOT wurde 1999 verfasst. Danach hatte es zwar 2007 und 2017 pauschale Anpassungen von 12 % und 2020 auch Zusätze für den Notdienst gegeben, insgesamt sei der Leistungskatalog aber veraltet gewesen. „Wir haben heute Behandlungsmöglichkeiten, die es vor 20 Jahren schlicht noch nicht gab“, erklärte Kreling. Für diese neuen Methoden seien Fort- und Weiterbildungen sowie teilweise die Anschaffung teurer Geräte nötig.
Auch zeitlich betreiben Tierärzte einen hohen Aufwand, schließlich können Pferde an 365 Tagen rund um die Uhr krank werden. „Bisher war es normal, dass Tierärzte als Einzelkämpfer unterwegs waren und sehr viel gearbeitet haben. Dafür fehlt uns heute der Nachwuchs“, erläuterte der Experte, der in Rheinland-Pfalz eine Pferdeklinik betreibt. Statt sich selbstständig zu machen, seien die jungen Tierärzte heute lieber als Angestellte beschäftigt, eventuell sogar mit nur 30 Stunden pro Woche.
In Deutschland würden zwar viele Tierärzte ausgebildet, doch es verließen auch viele das Land in Richtung England oder Skandinavien, wo die Gehälter deutlich höher seien. „Viele Kollegen stehen vor dem Problem, dass niemand ihre Praxen übernehmen will. Da kommen dann Investoren und kaufen sich ein. So entsteht ein finanzgesteuertes System, wo vorher viele Idealisten waren. Diese Tendenz können wir aber noch aufhalten“, warb Kreling für Verständnis.
Pauschale Gebühr für Hausbesuche
Die Idee hinter der Neuauflage der GOT war also, angemessene Gebührensätze zu schaffen und den Leistungskatalog zu aktualisieren. Nun solle der Tierarzt mit dem einfachen Satz der GOT zurechtkommen. Er dürfe aber in begründbaren Fällen auch mit dem zwei- oder dreifachen und beim Notdienst mit dem vierfachen Satz abrechnen. Ausschlaggebend seien verschiedene Faktoren wie etwa Zeitaufwand, Schwierigkeitsgrad und für den Notdienst der Zeitpunkt.
Auch der Wert des Pferdes sei entscheidend: „Bei einem teuren Pferd ist die Wahrscheinlichkeit höher, in Regress genommen zu werden“, verdeutlichte Kreling. Die örtlichen Verhältnisse könnten ebenfalls zur Erhöhung des Satzes herangezogen werden: „Wenn ich den Jährling im Schmuddelwetter erst einmal eine halbe Stunde über die Wiese jagen muss, kann ich den Satz erhöhen.“
Die Notdienstzeiten lägen unverändert zwischen 18 und 8 Uhr sowie am Wochenende und an Feiertagen. Hier seien mindestens der zweifache Satz sowie die Notdienstpauschale von 59,90 € brutto abzurechnen. „Das ist kein Vorschlag, sondern bindend“, machte der Referent klar. Da die GOT einem Gesetz gleichgestellt sei, könne es auch keinen Rabatt geben, wenn man beispielsweise fünf Pferde statt einem impfe.
Die Notdienstpauschale ist eine von mehreren Neuerungen. Eine weitere ist die Berechnung des Wegegeldes, die früher möglich war und heute ein Muss ist. Es fallen 4,17 € brutto pro Doppelkilometer, mindestens jedoch 15,47 € brutto an. Das Wegegeld sei eine Aufwandsentschädigung und könne natürlich aufgeteilt werden, wenn in einem Stall mehrere Pferde zu behandeln seien.
Einer der größten Kritikpunkte an der neuen GOT ist die zusätzliche Hausbesuchsgebühr von 41 € brutto. Diese wird pro Pferd erhoben und kann nicht aufgeteilt werden, es sei denn, die Pferde gehören alle einem Besitzer. Hat der Tierarzt also eine Anfahrt von 10 km, werden schon 82,70 € brutto fällig, bevor er das Pferd überhaupt angeguckt hat. Diese pauschale Hausbesuchsgebühr lehnt die FN ab. In einem veröffentlichten Interview sagte Soenke Lauterbach, Generalsekretär der FN: „Der Pferdepraktiker ist üblicherweise darauf ausgelegt, als Fahrpraxis unterwegs zu sein. Das heißt, ein Einbestellen der Pferde in die Praxis ist in der Regel gar nicht möglich oder vorgesehen.“
Damit im Zusammenhang stehe die pauschale Einordnung des Pferdes als „nicht landwirtschaftlich genutztes Tier“, die von der FN ebenfalls vehement abgelehnt wird. Die Kosten für die Behandlung von Nutztieren seien nach der GOT niedriger als die Behandlungskosten für Haustiere. „Das widerspricht der klaren Einordnung des Pferdes als landwirtschaftliches Nutztier, beispielsweise im EU-Recht. Die fehlerhafte Auslegung der Bundestierärztekammer führt unter anderem dazu, dass eine tierärztliche Behandlung auf einem Pferdebetrieb mit dem im Normalfall nicht vorgesehenen Hausbesuch eines Kleintierpraktikers gleichgesetzt wird, und sorgt für eine weitere Erhöhung der Tierarztkosten“, kritisierte Lauterbach.
Sonderregelung für Turniertierärzte?
Dr. Kai Kreling sieht das anders: „Das Pferd ist in den seltensten Fällen ein landwirtschaftliches Nutztier.“ Er sieht diese Ziffer in der nötigen Wirtschaftlichkeit des Tierarztberufes bestätigt und weist darauf hin, dass die Zeit im Auto eben auch Geld kosten müsse, weil sie nicht mit der Behandlung von Tieren verbracht werden könne.
Ein weiterer Streitpunkt ist der Einsatz des Turniertierarztes. Wie oben beschrieben müssen an den Wochenenden mindestens der zweifache Satz sowie die Anfahrt und die Hausbesuchsgebühr abgerechnet werden. „Es ist schwierig, weil die meisten Turnierveranstalter das ehrenamtlich machen“, erkannte Kreling an, der mit seiner Praxis selbst viele Turniere betreut. Trotzdem werde er wohl aufgrund der neuen Gebührenordnung sein Engagement auf Turnieren zurückfahren: „Ich kann das nicht finanzieren“, sagte er.
Die FN möchte hier eine andere Regelung etablieren: Bei geplanten Tätigkeiten am Wochenende falle auch keine Vergütung im Sinne eines Notdienstes an, zum Beispiel wenn eine reguläre Sprechstunde am Sonnabend angeboten wird. Die FN fordert analog dazu, dass ein rechtzeitig im Voraus vereinbarter Turnierdienst durch den Turniertierarzt nicht mit dem zweifachen Satz abgerechnet werden muss, sondern der einfache Satz greift.
Neben den neuen, zum Teil strittigen Ziffern und der Erhöhung der Gebühren um etwa 20 bis 25 % enthält die GOT auch eindeutig positive Neuerungen. So hat sie eine neue, übersichtliche Struktur bekommen und ist überall einsehbar. Da die einzelnen Ziffern auf der Rechnung genannt werden müssen, ist sie auch nachvollziehbar.
Sie beginnt mit dem Paragrafenteil, in dem steht, was der Tierarzt wie organisieren und abrechnen muss. Darauf folgen die Grundleistungen, also Beratungen und allgemeine Untersuchungen, mit den ersten 86 Ziffern. Hier wird mit Ziffer vier auch die allgemeine Untersuchung genannt, für die 36,60 € brutto anfallen. Ist ein Pferd also lahm, fallen nach der oben aufgemachten Rechnung schon knapp 120 € an, bevor das Bein überhaupt angefasst wurde, und das natürlich nicht im Notdienst. Diese allgemeine Untersuchung sei aber zwingend nötig: „Auch wenn das Pferd lahm ist, kann eine andere Problematik dahinterstecken“, erklärte Kreling. Jede Diagnose fange immer mit der allgemeinen Untersuchung an.
In Versicherungen investieren
Im Teil B „Besondere Leistungen“ mit den Ziffern 87 bis 275 geht es um Leistungen wie Bescheinigungen, Gutachten und Labor sowie Diagnostika wie Röntgenuntersuchungen und Kernspintomografie. „In diesem Teil tauchen die vielen neuen Diagnostikleistungen auf, die wir in den vergangenen 20 Jahren dazubekommen haben, also beispielsweise MRT und CT“, so Kreling. In Teil C mit den Ziffern 281 bis 980 geht es um Organsysteme, also beispielsweise Herz, Kreislauf, Gefäße oder Gynäkologie und Geburtshilfe.
Nicht nur für Tierbesitzer sei die Umstellung auf die neue GOT eine große Aufgabe, auch die Tierärzte müssten sich jetzt erst einmal in den neuen Strukturen orientieren. Das sei auch für sie unangenehm, aber das Ganze sei eine Investition in die Zukunft, um die Versorgung der Pferde sicherzustellen.
Um die Tierarztkosten in einem bezahlbaren Rahmen zu halten, empfahl Kreling eine OP-Versicherung und/oder eine Pferdekrankenversicherung. „Der Markt wird sich da in Zukunft erweitern“, sagte er voraus. In anderen Ländern seien schon viel mehr Pferde versichert. Die FN empfiehlt außerdem, den Tierarzt nach Möglichkeit nur innerhalb der normalen Arbeitszeiten zu kontaktieren. „Gibt es ein Problem mit dem Pferd, sollte dementsprechend frühzeitig Kontakt zur Tierarztpraxis des Vertrauens aufgenommen werden“, sagte Lauterbach.
Auch die Aneignung eines guten Basiswissens zur Pferdegesundheit sei generell sinnvoll und helfe im Ernstfall dabei, eine Bagatellverletzung beziehungsweise Krankheitsbilder, die keine sofortige tierärztliche Behandlung im Notdienst erfordern, von einem dringenden Notfall (zum Beispiel Kolik, Augenverletzungen, starke Blutungen, allergische Reaktionen, Nageltritt) abzugrenzen. „Im Zweifelsfall sollte aber immer ein Tierarzt hinzugezogen werden“, sagte Lauterbach, der aber auch riet: „Ist eine Rechnung nicht nachvollziehbar, raten wir dazu, die Tierärztin oder den Tierarzt darauf anzusprechen.“
Vielleicht bringt eine Erhöhung der Gebühren auch den einen oder anderen Pferdehalter dazu, noch einmal seine Haltung zu überdenken. Denn ein gesundes Pferd braucht keinen Tierarzt und Vorbeugen ist besser als Heilen.




