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Einen besonderen Workshop durften die Jungen LandFrauen Nordfriesland bei Cindy und Pia in dem Unverpackt-Laden „Pack und Schnack“ in Niebüll unter Beteiligung von Jenni und Levke von „Die Summerei“ verbringen.
Bei einem Glas Wein oder Schorle wurde über die Selbstständigkeit der Jungunternehmerinnen berichtet. Pia und Cindy hatten erst im vergangenen Herbst den Unverpackt-Laden eröffnet und ein tolles Konzept entwickelt. Die Frauen durften einen Probeworkshop in ihren Räumlichkeiten durchführen.
Jenni (r.) zeigt den Teilnehmerinnen die Größenunterschiede zwischen Bienen, Hummeln und Hornissen.
Jenni und Levke stellen in ihrer Firma „Die Summerei“ Produkte rund um die Biene her. So bieten sie etwa eine Alternative zuFrischhaltefolie in Form von selbst hergestellten Bienenwachstüchern. Levke kann nähen, und Jenni ist Imkerin – eine tolle Kombination. Inzwischen gibt es bei ihnen eine ganze Bandbreite an tollen Produkten wie zum Beispiel Tücher, Beutel, Seifen, Cremes.
Außerdem erzählte Jenni über Bienen und deren Wachsproduktion. Im Anschluss wurde in der Gruppe dieses wertvolle Wachs verarbeitet mit dem Ziel, daraus eine Handcreme und ein Deo herzustellen. Nach kurzer Einführung wurde unter Anleitung gerührt, geschnackt und nebenbei lecker gesnackt.
Wir finden, das Ergebnis kann sich sehen lassen und ist nebenbei noch plastikfrei und nachhaltig.
Der prognostizierte Klimawandel ist derzeit in aller Munde. Große Anstrengungen sollen unternommen werden, um die Auswirkungen zu minimieren. Doch erste Klimaveränderungen werden bereits registriert. Die Jahresdurchschnittstemperaturen erreichen immer häufiger Rekordwerte, und auch das aktuelle Frühjahr ist wieder sehr trocken gewesen. Kann man vorhersehen, welche Auswirkungen dies auf unser Grundwasser hat?
Deutschland wird bereits heute in verschiedenen Studien fast komplett als Trockenstressgebiet ausgewiesen. Bei befürchteter globaler Erwärmung um 3 K kommen noch einmal 2 Mio. ha im Westen und Süden des Landes hinzu. Eine Folge der klimatischen Änderungen wäre eine veränderte Niederschlagsverteilung in Raum und Zeit.
Nicht so eindeutig hingegen sind die Auswirkungen auf die Grundwasserneubildung. Verschiedene Einflussfaktoren können sich gegenseitig verstärken oder abschwächen. Kurzfristige hohe Niederschlagsraten erhöhen vor allem den oberirdischen Abfluss, da die Feldkapazität in den oberflächennahen Schichten bereits überschritten ist, während kurz darunter der Porenraum vor allem nach Trockenperioden mit Luft erfüllt ist. Höhere Temperaturen haben eine erhöhte Evapotranspiration zur Folge. Dies gilt vor allem für vegetationsreiche Zeiten mit sommerlichen Temperaturen. Höhere Temperaturen im Winterhalbjahr führen zudem zu einer verlängerten Vegetationsperiode mit entsprechender Grundwasserzehrung durch die Pflanzen.
Prognosemodell zur Grundwasserbildung
Es gibt daher aktuell zahlreiche Ansätze zur Prognose der Grundwasserneubildung beziehungsweise der Grundwasserstände in Abhängigkeit vom Klimawandel. Ein Ansatz sind hier Modellberechnungen, die prognostizierte Klimavariationen berücksichtigen. Ein anderer Ansatz wurde vom Karlsruher Institut für Technologie und der Bundesanstalt für Geowissenschaften gewählt. Hier wurden zahlreiche Messwerte des Grundwasserstands aus der Vergangenheit mit den entsprechenden historischen Wetterdaten verglichen. Die festgestellten Reaktionen des Grundwasserstands auf die Witterungsbedingungen wurden im Anschluss auf die prognostizierten Klimadaten angewendet. Daraus ergeben sich dann die prognostizierten Grundwasserstände bis zum Ende des Jahrhunderts für die ausgewählten Messstellen.
Beide Methoden zeigen fast flächendeckend, dass die Grundwasserneubildung beziehungsweise die Grundwasserstände im Sommer in der Zukunft geringer sein werden. Im Winter ist das Bild differenzierter: Während in einigen Bereichen auch hier weniger Grundwasser neu gebildet wird als in der Gegenwart, erfolgt in anderen Bereichen eine erhöhte Grundwasserneubildung. Teilweise kann diese sogar das Sommerdefizit überkompensieren. Wie so oft, kommt es also auf den Standort an. Für beide Studien gilt jedoch, dass sie sich auf die natürlichen Auswirkungen des Klimawandels auf das Grundwasser beschränken. So ist eine verstärkte sommerliche Nutzung des Grundwassers für industrielle, häusliche und landwirtschaftliche Zwecke in den Prognosen nicht berücksichtigt.
Wie hoch ist die Verdunstung?
In der Landwirtschaft von Bedeutung sind vor allem die zu erwartenden höheren Durchschnittstemperaturen. Diese gehen in der Vegetationsperiode mit höherer Verdunstung einher. So wird sowohl die Beregnungsintensität als auch der Bereich in dem beregnet wird, zukünftig steigen. Dieser schon zu beobachtende Trend führt bis ins Jahr 2050 voraussichtlich zu mehr als einer Verdopplung der Bedarfsmenge für die Feldberegnung.
Der zumindest in einigen Regionen geringeren Verfügbarkeit von Grundwasser steht somit zweifellos ein erhöhter Bedarf im Sommerhalbjahr gegenüber. In anderen Regionen hingegen gilt es, das verstärkt im Winterhalbjahr neu gebildete Grundwasser für den steigenden Bedarf im Sommer zu speichern. Zugleich dürfen durch Grundwasseranreicherungen keine Beeinträchtigungen für die Infrastruktur oder Bewirtschaftung von Feldern und Weiden erfolgen.
Wassermanagement wird anspruchsvoller
Die Ansprüche an das Wassermanagement, um auch zukünftig möglichst alle Bedarfe decken zu können, werden also steigen. In vielen Bundesländern wird daher aktuell daran gearbeitet, ein zukunftsfähiges Konzept zur Wasserversorgung zu erstellen. Hierbei werden aktuelle und zukünftige Bedarfe und Dargebote möglichst regional differenziert gegenübergestellt, um erst einmal festzustellen, wie viel es überhaupt zu verteilen gibt. Aber nicht nur die vorhandene Menge ist entscheidend, auch die Qualität muss stimmen. In einigen Bereichen wird das eigentlich vorhandene Dargebot durch die unzureichende Wasserqualität begrenzt.
An der Küste ist hierbei die Grundwasserversalzung zu beachten, aber auch im Binnenland ist an einigen Stellen aufsteigendes Salzwasser über den Salzstöcken festzustellen. Wird in diesen Bereichen darüber liegendes Süßwasser entnommen, kann es durch die Druckentlastung schnell zu einer vollständigen Versalzung der Grundwasserleiter kommen. Ein in einem trockenen Sommer durch hohe Entnahmen versehentlich versalzener Grundwasserleiter benötigt dann lange Zeit, bis er wieder nutzbares Süßwasser führt. Hier sind bei den Entnahmen daher unbedingt Mindestwasserstände einzuhalten, die sicherstellen, dass unterliegendes Salzwasser nicht zu stark aufsteigt.
Wo besteht Handlungsbedarf?
Ein Handlungsbedarf ergibt sich in Bereichen, wo das Dargebot zukünftig an seine Grenzen stoßen könnte. Die Einführung von sparsamen Bewässerungsmethoden oder auch die Nutzung von alternativen Wasserquellen, wie zum Beispiel die Nutzung von gereinigtem Abwasser aus der Industrie oder kommunalen Klärwerken, können hier Lösungen darstellen.
Bohrkopf für Ton
Auch eine angepasste Wahl der Bewirtschaftung, wie zum Beispiel der Umbau von Nadel- zu Laubwald, kann durch die verringerte Verdunstung zu steigenden Grundwasserneubildungen führen. In den trockenen Bereichen Europas wird heute schon eine künstliche Grundwasseranreicherung durch die künstliche Infiltration von Wasser in die Grundwasserleiter durchgeführt. Niederschlagswasser aus dem Winterhalbjahr kann über Becken, Gräben und auch Brunnen im Untergrund gespeichert und bei Bedarf im Sommer dann wieder gefördert werden. Beim Neubau von Brunnen sollte eine mögliche zukünftige Nutzung zur Infiltration von Wasser in den Untergrund gleich mitbedacht werden.
Bei der Dimensionierung des Brunnens sind neben den benötigten Fördermengen auch etwaige Infiltrationsmengen zu berücksichtigen. Das Ziel hierbei ist ein möglichst geringer hydraulischer Widerstand des Brunnens. Dies garantiert einen nicht zu großen Aufstau, und eine freie Infiltration durch einen Überstau ohne zusätzlichen Energieaufwand wird möglich. Bei der Brunnendimensionierung sind vor allem die Filterlänge und der Brunnendurchmesser von entscheidender Bedeutung. Lange Filterstrecken, die sich über die gesamte Mächtigkeit des Grundwasserleiters erstrecken, erlauben zugleich einen gleichmäßigen und stufenweisen Austritt des Wassers zum Brunnen.
Auch der Brunnendurchmesser ist den Infiltrationsmengen anzupassen. Beim Einsatz von Tauchpumpen ist allerdings darauf zu achten, dass diese gekühlt werden müssen. Die Kühlung geschieht zumeist über das umströmende Grundwasser im Brunnenrohr. Ist dieser also zu groß, wird die Kühlung der Pumpe nicht mehr gewährleistet. Eine mögliche Lösung ist hier ein an die Pumpe angepasster Rohrdurchmesser mit einem größeren Ringraum, der mit einer Kiesschüttung hinterfüllt wird.
Die Kiesschüttung ist auf die Kornverteilung im Grundwasserleiter anzupassen. Das Filterkorn sollte maximal viermal so groß sein wie das abzuhaltende Korn, aber groß genug, um nicht selber durch die Filterschlitze des Brunnenrohres zu passen. Liegt im Grundwasserleiter ein sehr feines Korn vor, ist daher eine abgestufte Schüttung sinnvoll. Im äußeren Bereich des Ringraums wird eine feinere Kiesschüttung zum Abtrennen des Feinkorns eingesetzt, während im inneren Ringraum eine gröbere Kiesschüttung einen geringen hydraulischen Widerstand und damit geringe Aufstauhöhen beziehungsweise Absenkungen gewährleistet. Die geringeren Absenkungen bei der Grundwasserförderung reduzieren zugleich den Energiebedarf der Pumpe.
Gefahr in Verzug bezeichnet eine Sachlage, bei der ein Schaden eintreten würde, wenn nicht eine zuständigen Behörde oder Person unmittelbar tätig wird. Stickstoff ist eine harte Währung in der Landwirtschaft, und Gefahr ist in Verzug, Anbauflächen und Erträge zu verlieren.
In den Niederlanden demonstrieren Landwirte seit Wochen vehement gegen die Stickstoffpolitik der Den Haager Regierung. Die Stickstoffziele, die Christianne van der Wal, Ministerin für Natur und Stickstoff, dem Repräsentantenhaus verkündet hat, sind für die Landwirte drastisch. Gemäß diesen Zielen müssen die Emissionen in den Provinzen Noord-Brabant, den Gelderse Vallei und Limburg um mehr als die Hälfte vermindert werden. In Naturschutzgebieten müssen die Emissionen sogar um mindestens 95 % reduziert werden, im Ring um diese Gebiete um 70 %. Die Provinzen sind für die Umsetzung verantwortlich, und es wird mit dramatischen Folgen bis hin zu zwangsweisen Betriebsschließungen gerechnet (Bericht Seite 13).
In Deutschland hat der Bundesrat am Freitag, 8. Juli, der Novelle der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten (AVV GeA) zugestimmt (Bericht Seite 10). Mit der Neufassung reagiert die Bundesregierung auf die Kritik der EU-Kommission an den von der vorherigen Bundesregierung vorgeschlagenen Regelungen. Noch in diesem Jahr werden die sogenannten Roten Gebiete, in denen die Landwirte unter Bedarf düngen müssen, deutlich wachsen. Die EU-Kommission hatte unter anderem die Methodenvielfalt der Messverfahren kritisiert. Ab 2025 muss bundesweit das geostatistische Regionalisierungsverfahren angewendet werden. In Schleswig-Holstein wird die Zahl der Nitratmessstellen dann von 225 auf 640 wachsen und die Nitratkulisse von bislang 5,4 % auf dann 10 % der landwirtschaftlich genutzten Fläche ansteigen.
Umweltorganisationen sprechen von einem Schritt in Richtung Verursachergerechtigkeit. Das ist nur ein Teil der Wahrheit und straft besonders die gewässerschonend wirtschaftenden Betriebe in der Kulisse. Diese sollen laut EU-Kommission die Möglichkeit erhalten, von zusätzlichen Maßnahmen in der Nitratkulisse befreit zu werden. Jetzt kommt die Digitalisierung ins Spiel. Denn dafür werden Plattformen benötigt, um betriebsspezifische Düngedaten zu sammeln und zu analysieren. In Schleswig-Holstein soll dafür die Plattform Endo SH aufgebaut werden und ab 31. März 2023 für die Ermittlung von Düngedaten zur Verfügung stehen.
Seit 2012 hat die EU-Kommission immer wieder Kritik an der deutschen Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie durch die Düngeverordnung geäußert. Seit 2017 gab es mehrfache Änderungen des Düngerechts, durch die viele Landwirte immer wieder ihre Bewirtschaftungsweisen ändern mussten. Nach Überprüfung der Landesverordnungen und der darauf basierenden Gebietsausweisungen in den Ländern forderte die EU-Kommission im Juni 2021 erneut deutliche Nachbesserungen. Dies betraf vor allem die Ausweisung der belasteten Gebiete. Es wird Zeit für abgestimmte Lösungen und Produktionssicherheit. Hinter der Währung Stickstoff steht Nahrungsmittelproduktion – und nicht erst an der letzten Dezimale die Ernährungssicherung.
Der Bundesrat hat den Plänen des Bundeslandwirtschafts-ministeriums (BMEL) zur Novelle der Allgemeinen Verwaltungs-vorschrift zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten (AVV Gebietsausweisung) am Freitag voriger Woche, 8. Juli, zugestimmt. Nach dem Entwurf für eine neue Gebietskulisse werden künftig deutlich mehr Flächen als belastet gelten. Die Bundesregierung verpflichtet sich zu verursachergerechten differenzierten Maßnahmen.
Der Weg für die von der EU- Kommission geforderte Neuausweisung der Roten Gebiete ist frei. Bund und Länder erwarten jetzt die Einstellung des Vertragsverletzungsverfahrens. Der Bundesrat hat der Neufassung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebiete (AVV Gebietsausweisung) zugestimmt. Die Länder sind nun gehalten, die neue Ausweisungsmethodik umzusetzen und ihre Landesdüngeverordnungen bis Ende November dieses Jahres anzupassen. Bis Ende 2024 müssen sie ihre Messstellennetze verdichten. Die Anpassung der Regelungen für die Gebietsausweisung hatte die Bundesregierung in den vergangenen Monaten mit der Kommission abgestimmt.
Die Mehrheit im Bundesrat war kein Selbstläufer. Zu Wochenmitte war die AVV in einer Probeabstimmung der Länder noch durchgefallen.
Bundesweites Nährstoffmonitoring
Die Voraussetzung für die letztlich klare Mehrheit im Plenum schaffte erst eine Protokollerklärung der Bundesregierung, in der diese zusichert, noch in diesem Jahr das Thema Verursachergerechtigkeit auf den Weg zu bringen: „Um das Prinzip der Verursachergerechtigkeit zu stärken, wird die Bundesregierung das geplante bundesweite Nährstoffmonitoring zur Düngeverordnung einschließlich des im Koalitionsvertrag verankerten Nährstoffidentifikationssystems, die Überarbeitung der Stoffstrombilanzverordnung sowie die verschiedenen Länderansätze noch in diesem Jahr anstoßen und zeitnah zusammenführen, um in enger Abstimmung mit der EU-Kommission ein robustes, rechtssicheres und vollzugstaugliches, auf kontrollierbaren Daten beruhendes System für eine Maßnahmendifferenzierung zu entwickeln.“
Die AVV Gebietsausweisung konkretisiert die Vorgaben zur Gebietsausweisung der 2020 geänderten Düngeverordnung. Mit der Novelle der AVV werden die Forderungen der EU-Kommission im Vertragsverletzungsverfahren umgesetzt. Mit der Streichung der sogenannten Emissionsmodellierung können bei der Gebietsabgrenzung zukünftig keine landwirtschaftlichen Daten mehr berücksichtigt werden.
Die Bundesländer müssen sicherstellen, dass alle belasteten Messstellen innerhalb der mit Nitrat belasteten oder eutrophierten Gebiete liegen. Zudem muss die Binnendifferenzierung bundeseinheitlich mit geostatistischen Regionalisierungsverfahren erfolgen. Hierfür sind Übergangsfristen vorgesehen, um den Ländern genügend Zeit zur Verdichtung ihrer Messstellennetze zu geben. Zudem wurde die Berücksichtigung von denitrifizierenden Verhältnissen aufgegriffen, um den Vorsorgegedanken noch stärker zu berücksichtigen. Die Länder gehen davon aus, dass sich die Nitrat-Gebietskulisse um rund 45 % von derzeit bundesweit etwa 2 Mio. ha auf rund 2,9 Mio. ha vergrößern wird.
DBV plädiert für enges Messstellennetz
Der Deutsche Bauernverband (DBV) hatte im Vorfeld darauf gedrängt, eine verursachergerechte Regelung mit einer Ausnahmemöglichkeit für Betriebe zu schaffen, die nachweislich gewässerschonend wirtschaften. Dies sei „zwingend erforderlich“, betonte DBV-Generalsekretär Bernhard Krüsken am Vortag der Abstimmung in der Länderkammer. Eine präzise Gebietsabgrenzung auf Basis eines engen Messstellennetzes sei das Fundament für einen zielgerichteten Gewässerschutz. Aus landwirtschaftlicher Sicht sei eine Betrachtung der Grundwasserqualitäten ohne Berücksichtigung der tatsächlichen Bewirtschaftungspraktiken nicht akzeptabel. „Dies sollte zügig in der AVV umgesetzt werden, damit die Landwirte wieder Vertrauen in die fachliche Fundierung der Düngeregeln fassen können“, forderte der Generalsekretär. age
Mit der Novellierung der AVV (Allgemeine Verwaltungsvorschrift)-Gebietsausweisung wird die von der EU-Kommission kritisierte Methodenvielfalt bei der Ausweisung Roter Gebiete angegangen. Jetzt müssen alle Bundesländer ab 2025 das geostatistische Regionalisierungsverfahren anwenden. In Schleswig-Holstein werden 225 neue Messstellen gebraucht.
Für das Verfahren wird eine sehr hohe Messstellendichte benötigt. In Schleswig-Holstein wird derzeit geschätzt, dass insgesamt 640 Messstellen gebraucht werden. Das Ausweisungsmessnetz für die AVV-Gebietsausweisung umfasst bislang 225 Messstellen, die alle „nur“ in den Roten/gefährdeten Grundwasserkörpern liegen. Bis zur Einführung des neuen Verfahrens können die Bundesländer auch die bisherigen zur Ausweisung gestatteten Verfahren nutzen, um die gefährdeten Gebiete auszuweisen. Schleswig-Holstein wird weiterhin die Abgrenzung der Nitratkulisse nach hydrogeologischen und hydraulischen Kriterien vornehmen.
Ein weiterer Kritikpunkt der EU-Kommission war die Berücksichtigung von statistischen Daten und Bewirtschaftungsdaten bei der Ausweisung. Daher wird es nun nach der Festlegung der Nitratkulisse um die belasteten Messstellen nicht mehr möglich sein – wie bisher – Flächen innerhalb der Kulisse, die nicht zur Belastung des Grundwassers beitragen, auszunehmen. Diese fehlende Verursachergerechtigkeit wurde unter anderem vom Deutschen Bauernverband stark kritisiert.
Hinzu kommt durch die Novellierung der AVV-Gebietsausweisung außerdem die Berücksichtigung von denitrifizierenden Verhältnissen an den Messstellen. Für Schleswig-Holstein bedeutet das, dass – wie in der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie – die N2-Argon-Methode angewendet werden kann. Mit dieser Methode kann der Nitratgehalt an einer Messstelle vor Denitrifikation des Nitrats im Grundwasser ermittelt werden. Damit werden etwa 20 Messstellen den Schwellenwert von 50 mg Nitrat/l (oder 37,5 mg Nitrat/l und steigender Trend) übersteigen und die Ausweisung einer Nitratkulisse nach sich ziehen.
Die Bundesländer sind nun dazu verpflichtet, ihre Gebietsausweisungen in den Landes-Düngeverordnungen anzupassen. Die neue Landes-Düngeverordnung beziehungsweise die neue Nitratkulisse wird frühestens am 1. Dezember 2022 in Kraft treten. Eine Kartendarstellung der neuen Kulisse liegt derzeit noch nicht vor.
Durch die Änderungen in der AVV-Gebietsausweisung wird die Nitratkulisse in Schleswig-Holstein von bislang 5,4 auf dann 10 % der landwirtschaftlich genutzten Fläche steigen. Diese Verdopplung kommt in Schleswig-Holstein vor allem dadurch zustande, dass die Denitrifikation an den Messstellen berücksichtigt wird und die Messwerte dadurch an noch mehr Messstellen den erlaubten Grenzwert übersteigen.
Wichtig ist jetzt, dass gewässerschonend wirtschaftende Betriebe in der Kulisse die Möglichkeit erhalten, von den zusätzlichen Maßnahmen in der Nitratkulisse befreit zu werden, denn das soll nach Maßgabe der EU-Kommission möglich sein. Dafür jedoch benötigen die Bundesländer zuerst digitale Plattformen, auf denen die betriebsspezifischen Düngedaten gesammelt und analysiert werden.
Nach Willen der schleswig-holsteinischen Landesregierung und der Bundesregierung soll dieses Vorgehen zeitnah umgesetzt werden. In Schleswig-Holstein wird bereits die Plattform Endo SH entwickelt, in der alle Betriebe erstmals zum 31. März 2023 ihre Düngedaten zur Düngebedarfsermittlung, zu den Düngemaßnahmen, zur Weidehaltung und gegebenenfalls zur betrieblichen Obergrenze eingeben müssen. Damit die Betriebe die Möglichkeit erhalten, durch Vorlage der Daten von den zusätzlichen Auflagen in der Nitratkulisse befreit zu werden, muss jedoch die Düngeverordnung geändert werden. Es ist also kein Vorhaben, welches von jetzt auf gleich seine Wirkung entfaltet.
Die Auszahlung der Krisenhilfe zur Abmilderung der Folgen des Ukraine-Krieges auf landwirtschaftliche Betriebe rückt näher. Das Bundeskabinett hat am Mittwoch, 13. Juli die vom Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) vorgelegte „Verordnung zur Gewährung einer außergewöhnlichen Anpassungsbeihilfe für Erzeuger in bestimmten Agrarsektoren“ beschlossen. Bei der Vorlage handelt es sich um eine Ministerverordnung und bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrats. Sie tritt nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft. Mit einer Auszahlung der Mittel wird für Ende August bis Anfang September gerechnet.
Die Verordnung regelt das erste von zwei geplanten Hilfsprogrammen, die mit insgesamt 180 Mio. € dotiert sind. Die Anpassungsbeihilfe ist an Nachhaltigkeitskriterien geknüpft. Die Betriebe müssen im Jahr 2021 eine Greening-Prämie erhalten haben. Anspruchsberechtigt sind Betriebe des Freilandgemüsebaus, des Obstbaus, des Weinbaus und Hopfens sowie Hühner-, Puten-, Enten- und Gänsemastbetriebe sowie Betriebe mit Sauenhaltung, Ferkelaufzucht und Schweinemast. Die Auszahlung der Beihilfe übernimmt die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG), die über die jeweiligen Flächen- und Tierzahlen der Betriebe verfügt. Die Betriebe müssen keinen Antrag stellen. Mit der Fördersumme sollen etwa 40 % der vom Thünen-Institut ermittelten Gewinnveränderungen infolge des Ukraine-Krieges ausgeglichen werden können, sie ist auf 15.000 € pro Unternehmen begrenzt.
Mit dem Kleinbeihilfeprogramm will man betroffene Betriebe unterstützen, die die Voraussetzungen für die Anpassungsbeihilfe nicht erfüllen. age
Der Bundesrat hat den Weg für einen beschleunigten Ausbau der Erneuerbaren Energien frei gemacht. Die vorige Woche von der Länderkammer gebilligte Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) 2023 richtet die Klima-, Energie- und Wirtschaftspolitik auf den 1,5-Grad-Klimaschutz-Pfad aus.
Dazu wurde das gesamte EEG grundlegend überarbeitet und flankierend zahlreiche andere Gesetze geändert. Zugestimmt wurde auch dem Gesetz zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land – „Wind-an-Land-Gesetz“.
Die EEG-Novelle definiert ambitioniertere Ausbauziele für die Erneuerbaren Energien. So sollen im Jahr 2030 insgesamt 80 % des in Deutschland verbrauchten Stroms aus Erneuerbaren Energien stammen. Ziel ist zudem, im Jahr 2045 die Treibhausgasneutralität zu erreichen. Dafür legt das Gesetz Ausbaupfade und Ausschreibungsmengen für die einzelnen Technologien zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien fest. So werden die aktuellen Ausbauraten bei der Windenergie an Land auf 10 GW pro Jahr erhöht, damit im Jahr 2030 insgesamt rund 115 GW Leistung aus Windkraft stammen. Den Ausbau von Solarenergie schreibt das Gesetz auf 22 GW pro Jahr vor. Im Jahr 2030 sollen hierdurch insgesamt rund 215 GW an Solarleistung in Deutschland erreicht sein.
Gesetzlich wird klargestellt, dass alle Erneuerbaren Energien und damit auch die Wasserkraft im überragenden öffentlichen Interesse stehen. Dies ist für die Planungs- und Genehmigungsabwägungen relevant und soll zur Beschleunigung der Verfahren beitragen. Das Gesetz schafft auch die EEG-Umlage dauerhaft ab, nachdem diese vor kurzem durch eine Änderung bereits auf null abgesenkt worden ist.
Das neue Windenergieflächenbedarfsgesetz gibt den Ländern in zwei Etappen verbindliche Flächenziele vor. Ein Verteilungsschlüssel legt für jedes Bundesland konkrete Quoten bis 2027 beziehungsweise 2032 fest. Die Staffelung reicht von 0,5 % für Stadtstaaten bis zu 2,2 % für einige Flächenländer. Bundesweit insgesamt sind es 2 % der Landesfläche. Das Gesetz sieht für den Fall der Nichterreichung dieser Quoten durch die Länder Einschränkungen bei den Mindestabstandsregelungen zu Wohngebieten vor. Zudem wird das Repowering alter Windkraftanlagen erleichtert.
Mit der Zustimmung des Bundesrats zu beiden Gesetzesvorlagen können alle Teile des „Osterpakets“ der Bundesregierung nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt werden. Einige Passagen der EEG-Novelle treten direkt am Tag darauf beziehungsweise in einigen Wochen oder Monaten in Kraft, das Gesetz selbst am 1. Januar 2023. Das „Wind-an-Land-Gesetz“ soll im siebten Monat nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.
Die Bundesländer bleiben in der Frage gespalten, welche Konsequenzen aus dem Ukraine-Krieg für die Ausgestaltung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) ab 2023 gezogen werden sollten. Auf der Sonder-Amtschefkonferenz vergangene Woche in Magdeburg sprachen sich neun Länder dafür aus, die Regelungen zur geplanten 4-%-Flächenstilllegung und zum Fruchtwechsel im kommenden Jahr vorübergehend auszusetzen.
Eine entsprechende Protokollerklärung gaben die Amtschefs der unionsgeführten Landwirtschaftsministerien von Baden-Württemberg, Bayern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt ab, ferner die Staatssekretäre der SPD-Ressorts von Mecklenburg-Vorpommern und dem Saarland, des FDP-geführten rheinland-pfälzischen Ministeriums und des Agrarressorts in Thüringen, das von der Linken geleitet wird.
Das Treffen diente der Abstimmung von Bund und Ländern für die weiteren Verhandlungen mit der Europäischen Kommission über den GAP-Strategieplan. Eine Mehrheit fand beispielsweise der Antrag Niedersachsens, die Regelungen zum Fruchtwechsel flexibler zu gestalten und insbesondere den Anbau von Roggen auf Roggen sowie den einmaligen Nachbau von Weizen nach Weizen zu ermöglichen. Bei den Regelungen zum Mindestanteil nichtproduktiver Flächen soll den Ländern zufolge neben der Selbstbegrünung auch eine aktive Begrünung zulässig sein.
Ambitionierter Zeitplan
„Ich bin froh, dass wir bei vielen offenen Punkten auf einer Linie sind“, erklärte die Staatssekretärin im Bundeslandwirtschaftsministerium, Silvia Bender. Die Amtschefs hätten damit den Grundstein für die politische Einigung der Sonder-Agrarministerkonferenz (AMK) Ende Juli gelegt. Bender bekräftigte das Ziel, den GAP-Strategieplan im September wieder in Brüssel einzureichen. Die landwirtschaftlichen Betriebe forderten zurecht Planungssicherheit, die es jedoch erst mit der Genehmigung des deutschen Strategieplans gebe. Nach Angaben Benders laufen die parallelen Abstimmungen mit der Kommission und den Ländern weiter.
Vertane Chance
Zufrieden mit dem Ergebnis der Amtschefkonferenz zeigten sich die niedersächsische Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast und ihr baden-württembergischer Amtskollege Peter Hauk. Hauk bezeichnete die Möglichkeit der aktiven Begrünung von Stilllegungsflächen als ein zentrales Anliegen seines Landes. Eine aktive Begrünung sei aus pflanzenbaulicher Sicht notwendig, um einen höheren Aufwand von Pflanzenschutzmitteln zu vermeiden, wenn Felder zum Beispiel zur Erzeugung von Nutzpflanzen reaktiviert würden. Als Erfolg wertete Hauk zudem, dass die Prämie für die Ökoregelungen „Vielfältige Kulturen im Ackerbau“ einschließlich der Verpflichtung zum Anbau von Leguminosen erhöht werden soll. Hier müsse der Bund jetzt liefern. Der CDU-Politiker bedauerte, dass zur Aussetzung der Bracheverpflichtung von 4 % kein Beschluss zustande gekommen sei. Damit sei eine Chance vertan worden, um in der aktuellen Situation alle Potenziale der Ernährungssicherung zu nutzen.
Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir hatte sich anlässlich eines Austauschs mit seinen Länderkollegen im Vorfeld der ACK erneut skeptisch gegenüber einer Aussetzung der Stilllegungsverpflichtung geäußert und stattdessen seinen Vorschlag bekräftigt, die ab 2023 geltende Fruchtwechselregelung in der EU-Agrarförderung um ein Jahr hinauszuschieben. Mit einer Regelung zur Fruchtfolge müsse man nicht „an die wenigen Flächen für den Artenschutz ran, wie es andere vorschlagen“, erklärte der Grünen-Politiker. In der derzeitigen Krisensituation brauche es Maßnahmen, „die kurzfristig der nachhaltigen Ernährungssicherung dienen und zugleich im Sinne unserer Umwelt- und Klimaziele wirken“. Mit dem Hinausschieben des Fruchtwechsels könne in Deutschland bis zu 3,6 Mio. t mehr Weizen produziert werden.
Die Zeit drängt
Im Vorfeld der Amtschefkonferenz hatte der Präsident des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Joachim Rukwied, den politischen Entscheidungsbedarf im Hinblick auf die GAP ab 2023 betont. „Die Zeit drängt erheblich“, erklärte Rukwied angesichts der anstehenden betrieblichen Entscheidungen für das kommende Anbaujahr. Seien die Förderdetails am 1. September nicht geklärt, sei ein Inkrafttreten der neuen GAP zum 1. Januar 2023 den Landwirten nicht zumutbar, heißt es dazu in einem aktuellen DBV-Papier zum GAP-Strategieplan.
An die Realität anpassen
In seinem Papier spricht sich der Bauernverband erneut dafür aus, zur Stabilisierung der Ernte 2023 für das kommende Jahr das Fruchtwechselgebot und die 4-%-Pflichtbrache auf Ackerflächen auszusetzen. Mit ersterem könnte laut DBV-Schätzung auf 500.000 ha die Erntemenge von rund 4 Mio. t Weizen aufrechterhalten werden. Mit einer Absenkung des Anteils der nicht-produktiven Flächen auf 1,5 bis 2 % wäre dem Bauernverband zufolge gewährleistet, dass im Vergleich zu bisher keine zusätzlichen Flächen stillgelegt werden müssten. Zudem unterstreicht der DBV die Notwendigkeit, die GAP-Förderung für die Betriebe attraktiver zu gestalten. Dazu müssten die Ökoregelungen „an die Realität angepasst werden“. Insbesondere die Ökoregelungen „Anbau vielfältiger Kulturen“ und „Dauergrünlandextensivierung“ seien höher zu dotieren. Bei Altgrasstreifen sei die degressive Staffelung der Prämien abzubauen.
Insgesamt bedürfe es aktualisierter Kalkulationen der Ökoregelungen und daraus folgend einer Erhöhung der Fördersätze. Eine Absage erteilt der Bauernverband weiteren Verschärfungen in der Konditionalität wie beispielsweise einer zeitlichen Ausdehnung von Bewirtschaftungsverboten und Einschränkungen ackerbaulich unverzichtbarer Pflegemaßnahmen. Stattdessen gelte es, fachlich notwendige Ausnahmenregelungen etwa von der Mindestbodenbedeckung im Winter zu erhalten. age
Bei der Getreidevermarktung sind die Eingangsuntersuchung und die Ergebnisse der Parameter Rohprotein und Feuchtegehalt von Bedeutung, wenn es um erste Aussagen über Qualität und Preisrichtung geht. Deshalb kann sich hinter unterschiedlichen Analysewerten für ein und dieselbe Probe schnell ein Teil der Marge und des Gewinns verbergen. Eine Ringuntersuchung sollte zeigen, ob es zu Differenzen bei ein und derselben Probe kommt und wie groß diese sein können.
Die Preisbildung und Abrechnung beim Getreidehandel sind abhängig von verschiedenen Kenngrößen. Nicht selten kommt bei Landwirten die Frage auf, wie die Untersuchungsergebnisse des Handels einzuordnen sind und ob verschiedene Händler bei der gleichen Probe zum selben Ergebnis kommen. Gemeinsam mit dem Versuchsring Ostholstein hat das Bauernblatt in der Ernte 2021 erstmals eine Ringuntersuchung durchgeführt, um festzustellen, ob und wie stark Analyseergebnisse einer Weizenprobe in verschiedenen Labors abweichen. Dafür wurde eine B-Weizenprobe der Sorte Chevingnon (Hauptsaaten), die der Versuchsring 2021 im Anbau hatte, auf Rohproteingehalt und Feuchte untersucht, als Hauptparameter der Eingangskontrolle und Grundlage der Getreideabrechnung. Ein erhöhter Feuchtegehalt hat höhere Trocknungskosten und Gewichtsverlust durch Trocknungsschwund zur Folge. Der Rohproteingehalt ist eng mit dem Klebergehalt korreliert und liefert daher erste Aussagen zur Qualität.
Teilgenommen an der Ringuntersuchung haben folgende Handelshäuser und Prüfunternehmen teilgenommen:
• Getreide AG, Hamburg; • Trede und von Pein, Itzehoe; • J. Stöfen, Wesselburen; • HaGe Kiel, Lensahn; • ATR, Lübeck; • Landhandel Ströh, Bad Oldesloe; • Ceravis, Rendsburg; • Agrolab Lufa, Kiel und • SGS, Hamburg als internationales Prüfunternehmen.
Bei der Agrolab Lufa, Kiel, wurde eine komplette Analyse der Probe in Auftrag gegeben (siehe Tabelle). Die Ergebnisse der teilnehmenden Handelshäuser sind anonymisiert in der Tabelle und den Grafiken dargestellt.
Der Durchschnittswert aus allen Analyseergebnissen lag bei 15,13 % für den Feuchtegehalt, die Einzelergebnisse lagen zwischen 14,6 und 15,25 %. Beim Rohproteingehalt lag der Durchschnittswert aller Analyseergebnisse bei 11,83 % und die Einzelergebnisse in einer Range von 11,5 und 12,1 %.
Johann Stöfen, Geschäftsführer J. Stöfen, Wesselburen, war zufrieden mit den Ergebnissen. „An der Ringuntersuchung haben wir uns gerne beteiligt. Es zeigt uns, wo wir im Vergleich mit unseren Analysen stehen. Das Gesamtbild zeigt, dass die Differenzen zwischen den Handelshäusern geringer sind, als manchmal erwartet wird.“
Die gute Teilnahme am Ringversuch hat Jürgen Rauert, Vorsitzender des Versuchsrings Ostholstein begeistert, der ausdrücklich betonte: „Ich möchte mich bei allen teilnehmenden Firmen für die unkomplizierte Abwicklung bedanken.“ Die Ergebnisse hätten ihn im ersten Moment zwar überrascht, aber dann doch beruhigt. „Es war sehr zufriedenstellend, denn die manchmal berichteten Schwankungen bei der Messung des Proteingehalts blieben bei unserer Probe aus. Da dieser Wert für die Abrechnung hohe Bedeutung hat, müssen wir Landwirte sicher sein, dass die Schnellbestimmungen eine gute Qualität haben.“ Für dieses Jahr ist wieder eine Ringuntersuchung des Versuchsrings Ostholstein und des Bauernblatts in Planung.
Niederländische Landwirte protestierten seit Mitte Juni im ganzen Land gegen die von der Regierung geplante Stickstoffverordnung. Dabei kam es auch zu Ausschreitungen (s. Ausgabe 27). An diesem Wochenende gab es Solidaritätsbekundungen und Unterstützung von deutscher Seite. Landesweit fuhren Bauern auf Brücken, um über Autobahnen und viel befahrenen Straßen auf das Thema aufmerksam zu machen. Für den niederländischen Verfassungsrechtler Prof. Paul Bovend‘Eert ist die Vorgehensweise der Regierung nicht rechtmäßig.
Der Protest gegen die geplanten Stickstoffregelungen in den Niederlanden wird auch in Schleswig-Holstein sichtbar. Am Sonnabend haben sich zahlreiche Landwirte mit ihren Berufskollegen solidarisiert. Ein Korso aus über 100 Treckern fuhr immer wieder über die Hochbrücke von Brunsbüttel.
In einem Statement der Tuinbouw Organisatie Nederland (LTO), der Niederländischen Landwirtschafts- und Gartenbauorganisation heißt es, die Landwirte seien zutiefst besorgt und verärgert über die von der Regierung vorgelegte Stickstoffpolitik. Insgesamt sollen im Jahr 2030 50 % Reduktion erreicht werden. Teilweise liegen die Reduktionsziele zwischen 70 und 95 %. In diesen Gebieten werde künftig keine Landwirtschaft mehr möglich sein. Auch Biobauern können dort nicht mehr wirtschaften. Für den Umbau der Landwirtschaft und die damit verbundene Stickstoffreduzierung stehen 24,3 Mrd. € zur Verfügung. Sie sollen für mehr Nachhaltigkeit, Umsiedlung von Stallungen und Stilllegungen eingesetzt werden. Die einzelnen Provinzregierungen müssen Vorschläge für die Umsetzung der Reduktionsziele erarbeiten.
Kritisiert wird, dass die Regierung keine Lösungen, sondern nur Reduktionsziele vorgelegt habe und dass es bislang keine Folgenabschätzung gebe. Die LTO warnt vor negativen Folgen für den gesamten ländlichen Raum. Die Regierung konzentriere sich zu sehr auf die Reduzierung des Viehbestands.
Zur Stickstoffpolitik der Regierung äußerte auch der niederländische Verfassungsrechtler Prof. Paul Bovend‘Eert in einem Kommentar in der niederländischen Tageszeitung NRC Handelsblad seine Bedenken. Der Rechtswissenschaftler von der Radboud-Universität Nijmegen argumentiert, dass die Politik eine Gesetzesänderung vorwegnehme, die noch nicht im Parlament beschlossen sei. Das aktuelle Naturschutzgesetz besage, dass die Stickstoffwerte bis spätestens 2035 reduziert werden müssten. Die Parlamentsparteien Forward VVD, D66, CDA und ChristenUnie hätten hingegen vereinbart, dieses Ziel um fünf Jahre, also bis 2030, vorzuziehen. Mittlerweile erwartet das Kabinett von den einzelnen Provinzen Umsetzung. Allerdings bestehe für die Entscheidungen, die jetzt getroffen werden sollen, keine gesetzliche Grundlage, so Bovend‘Eert.
Klaus-Peter Lucht. Foto: rq
Klaus-Peter Lucht, erster Vizepräsident des Bauernverbandes Schleswig-Holstein: „Die protestierenden niederländischen Bauern bangen um ihre Existenz. Insofern haben sie unsere volle Solidarität, denn auch hier im Lande sehen viele Betriebe sorgenvoll in die Zukunft. Auch wenn die Situation in den Niederlanden nicht vollends mit der in unserem Land vergleichbar ist, so lasteten doch die jüngsten Entscheidungen und Ankündigungen aus Berlin und Brüssel schwer auf den Schultern der Berufskolleginnen und -kollegen, so zum Beispiel die Ausweitung nitratbelasteter Gebiete und die Kälbertransportzeiten oder der zukünftige Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und die beabsichtigte Ausweitung der Industrieemissionsrichtlinie.“
Dietrich Pritschau. Foto: rq
Dietrich Pritschau, zweiter Vizepräsident des Bauernverbandes Schleswig-Holstein: „Der beschlossene Umbau der Tierhaltung wird durch die Uneinigkeit in der Ampelkoalition in Berlin verhindert und führt zu weiterem Unmut bei den Tierhaltern. Gewalt, Blockaden und Nötigung als Protestform lehnen wir hingegen ab. Wir kämpfen aber seitens des Bauernverbandes Schleswig-Holstein weiter hartnäckig für die Anliegen der Mitglieder und für neue wirtschaftliche Perspektiven.“
Das regt die Bauern auf
Die Pläne der niederländischen Regierung zur Emissionsminderung sehen nach der Einführung der sogenannten Phosphatquote im Jahr 2018 nun die Reduzierung der Stickstoffemissionen vor, besonders in den Naturschutzgebieten.
Nach dem Willen der niederländischen Regierung sollen diese allgemein um bis zu 70 %, in Naturschutzgebieten sogar um 95 % gesenkt werden. Ziel ist ein Umbau der Landwirtschaft, sodass bis 2030 der Ausstoß von Stickstoff um 50 % reduziert werden kann. Auf welchem Weg die Regierung ihr Ziel erreichen will, ist derzeit noch nicht klar. Das Ausgestalten der Auflagen überlässt die Regierung jetzt den Provinzen. Sie sollen bis Mitte kommenden Jahres konkrete Maßnahmen ausarbeiten.
Diskutiert wird, dass Tierhalter ihre Betriebsstandorte aufgeben oder verlagern könnten, sogar Zwangsenteignungen von Landwirten zur schnellen Lösung der sogenannten Stickstoffkrise sind im Gespräch.
Vor allem Landwirte, deren Betriebe in der Nähe von gefährdeten Naturschutzgebieten liegen, sollen enteignet werden. Als Ausgleich sollen die Landwirte bis einschließlich 2035 mit über 24 Mrd. € entlastet werden.