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Nach der ersten Schätzung des Statistikamtes Nord wird für Schleswig-Holstein in diesem Jahr eine Getreideernte von knapp 2,5 Mio. t erwartet, damit läge die Erntemenge auf dem Niveau des Vorjahres. Die diesjährige Getreideanbaufläche (ohne Körnermais) stieg leicht um 600 ha auf 303.100 ha.
Allein 1,3 Mio. t oder 53 % der gesamten Getreideerntemenge werden voraussichtlich auf die flächenstärkste Getreideart Winterweizen entfallen. Der erwartete Hektarertrag von 88 dt/ha liegt für Winterweizen knapp über dem sechsjährigen Durchschnittswert. Da die Anbaufläche im Vergleich zum Vorjahr leicht gefallen ist (–4 %), geht die geschätzte Erntemenge um 59.000 t (–4 %) im Vergleich zum Vorjahr zurück. Winterweizen steht in diesem Jahr auf rund 150.900 ha.
Die Aussaatfläche der Wintergerste veränderte sich ebenfalls nur gering um –1 % auf 68.200 ha gegenüber dem Vorjahr und führte durch einen höher prognostizierten Hektarertrag zu einem Zuwachs bei der Erntemenge auf 586.700 t. Nach der Prognose würde sich ein Hektarertrag von 86 dt ergeben, das wären 4 % über dem Mittel der letzten sechs Jahre und 2 % über dem Vorjahreswert von 84 dt/ha.
Roggen und Wintermenggetreide wurden auf einer Fläche von 34.300 ha angebaut, die Erntemenge wird voraussichtlich bei 249.100 t und damit 8 % unter der des letzten Jahres liegen. Der Hektarertrag wird auf knapp 73 dt geschätzt und läge damit 1 % unter dem Niveau des Vorjahres. Die Erntemenge von Triticale wird bei einer um gut 1.000 ha ausgeweiteten Anbaufläche und einem Hektarertrag von gut 79 dt voraussichtlich 73.600 t betragen. Triticale steht auf 9.300 ha.
Die Anbaufläche von Sommergetreide vergrößerte sich deutlich um knapp 26 % auf insgesamt 40.400 ha. Aufgrund der erwarteten guten Hektarerträge kann beim Sommergetreide mit einer Erntemenge von 254.600 t gerechnet werden. Sommerweizen und Sommergerste wurden in ihrer Anbaufläche um zusammen knapp 9.000 ha ausgeweitet.
Der Anbauumfang des Hafers nahm um 2 % ab. Mit einem zu erwartenden Hektarertrag von knapp 65 dt würde die Erntemenge um 1.300 t unter dem Vorjahreswert liegen (18.600 ha).
Die Winterrapsfläche ist auf 74.700 ha gestiegen (Vorjahr 62.000 ha) und liefert voraussichtlich eine Erntemenge von 287.500 t, das wären 26 % mehr als 2021. Der durchschnittliche Hektarertrag wird momentan auf knapp 39 dt / ha prognostiziert und würde damit den Vorjahreswert übertreffen.
In Schleswig-Holstein sind im Jahr 2022 nach den vorläufigen Ergebnissen der Bodennutzungshaupterhebung auf rund 654.400 ha Ackerfrüchte angebaut worden. Die Ackerfläche entspricht damit in etwa dem Wert des Vorjahres, so das Statistikamt Nord.
Hülsenfrüchte zum Drusch wurden auf 14.700 ha ausgesät (+22 %). Der größte Flächenanteil entfiel hier auf die Ackerbohnen, denen als Eiweißlieferant große Bedeutung zukommt. Der Anbau von Hackfrüchten, wie zum Beispiel Kartoffeln und Zuckerrüben, konnte ebenfalls einen Anstieg um gut 11 % auf 17.500 ha verzeichnen.
Der Silomais ist trotz der Flächenreduzierung um 8 % auf 163.800 ha weiterhin anbaustärkste Ackerkultur in Schleswig-Holstein. Der Grasanbau auf Ackerland nahm mit 29.300 ha etwas weniger Fläche als im Vorjahr ein (–13 %). Auch das brachliegende Ackerland verminderte sich um 4 % und belief sich auf 12.100 ha. Dauergrünland bedeckte 321.500 ha (+1 %) der landwirtschaftlichen Nutzfläche.
Die endgültigen Erntemengen für Getreide und Raps sind vom weiteren Witterungsverlauf in der Erntephase abhängig und können daher von dieser ersten Schätzung abweichen. Diese Prognose beruht auf den Angaben der amtlichen Ernteberichterstatter zum Stand Ende Juni 2022 und den vorläufigen Ergebnissen der diesjährigen Bodennutzungshaupterhebung. Fachliche Infos dazu erteilt: Cora Haffmans, Tel.: 04 31-68 95-93 06, E-Mail: ernte@statistik-nord.de
pm
Wie ist Tierwohl messbar? Welche Indikatoren eignen sich für eine objektive Tierbeurteilung? Wie können Tierwohlindikatoren einfach und zeitsparend erfasst werden? Um diese Fragestellungen zu beantworten und die betriebliche Eigenkontrolle für Milchviehhalter zu vereinfachen, arbeitete die operationelle Gruppe (OG) „Tierwohl-Check” seit fast vier Jahren an einer praxistauglichen und digitalen Lösung.
Die Projektergebnisse und Anwendungsbeispiele wurden auf der Abschlussveranstaltung am 10. Mai in Rendsburg präsentiert. Nach Begrüßung durch Dr. Jörg Piepenburg, Landeskontrollverband (LKV) Schleswig-Holstein, der Entstehung und Verlauf sowie die Mitglieder der operationellen Gruppe vorstellte, übermittelte Dr. Heinrich Terwitte Grußworte vom zuständigen Ministerium und stellvertretend als Förderer der EIP-Projekte.
Dr. Heiner Kahle, Kirsten Wosnitza, Dr. Heinrich Terwitte, Dr. Ole Lamp, Daniela Stadter, Hannah Lehrke, Dr. Jan Brinkmann, Benito Weise, Claus Solterbeck und Dr. Jörg Piepenburg (v. li.) auf der Abschlussveranstaltung des Projekts „Tierwohl-Check“. Foto: Manfred Röstel
App: Entwicklung und Anwendung
Dr. Ole Lamp (Landwirtschaftskammer SH) moderierte die Veranstaltung. Über die Herausforderungen der App-Entwicklung sowie über die Vorteile der digitalen Datenerhebung informierte Daniela Stadter, Landeskontrollverband (LKV) Schleswig-Holstein.
Claus Solterbeck, Mitglied der operationellen Gruppe „Tierwohl-Check“, berichtete über die Anwendung der App in seinem Betrieb. Foto: Manfred Röstel
Die Vorteile der digitalen Datenerhebung liegen vor allem in der automatischen Berechnung von bereits vorhandenen Daten und den eingetragenen Werten. Die Tierwohl-Check-App ist eine browserunabhängige, auf jedem mobilen Endgerät (unter m.tierwohl-check-sh.de) aufrufbare Web-App. Mit ihr werden Daten zu Indikatoren am Tier (zum Beispiel Körperkondition oder Klauenzustand) sowie zum Stallumfeld, zum Beispiel zu Liegeplatzverhältnis oder Tränkestellen, erhoben. Eine Ergebnisübersicht steht dem Nutzer direkt nach der Datenerfassung zur Verfügung und wird anhand von Ziel- und Alarmwerten übersichtlich für jeden Indikator dargestellt.
Anschließend berichtete der aktive Landwirt und OG-Mitglied Claus Solterbeck von den positiven Effekten durch die Anwendung der Tierwohl-Check-App auf seinem Betrieb. „Die positive Entwicklung der Tiergesundheit ist für mich stetige Motivation, mich zu verbessern“, sagte er.
Passgenaues E-Learning zur Tierbeurteilung
Für eine verlässliche Tierbeurteilung erarbeitete die OG ein passgenaues E-Learning zur Tierwohl-Check-App. „Wenn wir möchten, dass es unseren Kühen rundum gut geht, dann ist es wichtig, ergebnisorientiert zu arbeiten und das Tierwohl anhand von tierbezogenen Indikatoren zu bewerten“, leitete Dr. Jan Brinkmann vom Thünen-Institut für ökologischen Landbau in Trenthorst seine Vorstellung ein. Auf dieser Plattform können die Anwender die Datenerhebung der Tierindikatoren erlernen. Es steht kostenfrei im Internet unter elearning.tierwohl-check.de zur Verfügung. Strukturiert in sechs Module, gibt es umfangreiche Informationen zur Durchführung der betrieblichen Eigenkontrolle, nützliche Hinweise und Hintergrundinformationen, Definitionen und Berechnungsgrundlagen zu den Indikatoren, praktische Merkblätter und eine Anleitung zur Datenerhebung. Die Inhalte orientieren sich am aktuellen Stand des Wissens der Tierwohlforschung. Auch für Tierärzte und Berater kann das E-Learning wertvolle Informationen zur Tierbeurteilung vermitteln.
Tierwohl-Check-App als Beratungstool
Hannah Lehrke von der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein zeigte das Potenzial der Tierwohl-Check-App im Einsatz der Betriebsberatung. Mit dem Leitsatz „Ich kann nur steuern, was ich auch messen kann“ veranschaulichte sie den Zusammenhang von Tierwohl, Ökonomie, Ökologie und Sozialem. „Tierwohl ist Teil der moralischen und ethischen Verantwortung gegenüber unseren Nutztieren, es ist entscheidend für die gesellschaftliche Akzeptanz der Nutztierhaltung sowie ökonomischen Mehrwert“, machte Lehrke klar.
Die Relevanz des Tierwohls in Bezug auf die ökonomische Beurteilung von Lahmheiten und wie hoch der betriebliche Schaden in Summe der Krankheitsfälle ausfallen kann, stellte sie eindrucksvoll in einem Rechenbeispiel dar. Durch den Einsatz der Tierwohl-Check-App können Schwachstellen erkannt, Einzeltiere identifiziert und gezielt Maßnahmen festgelegt werden. „Die Investition in das Tierwohl lohnt sich, und durch die Verminderung von Krankheitsfällen können schnell Einsparungen erzielt werden“, resümierte die Mitarbeiterin im Fachbereich Rind der Landwirtschaftskammer.
Wie Kühe die Welt erleben
Wie Kühe ihre Umgebung wahrnehmen und wie Kuhhalter mit dem Wissen darüber das Tierwohl in ihrem Stall beeinflussen können, zeigte Benito Weise vom Landwirtschaftlichen Bildungszentrum in Echem interaktiv in seinem Vortrag zur Sinneswahrnehmung beim Rind. Rinder als Fluchttiere können besonders gut bis zu einer Frequenzhöhe von 35.000 Hz hören, der Mensch im Vergleich nur bis 19.000 Hz. Dies war ein enormer Vorteil der wilden Vorfahren der Hausrinder, so konnten Warnrufe von Vögeln oder das Knacken im Gebüsch, wenn sich zum Beispiel ein Wolf anschleichen wollte, besser wahrgenommen werden.
Benito Weise fesselte die Zuhörer mit seinem Vortrag über die Wahrnehmung der Kühe. Foto: Manfred Röstel
Gleichzeitig bedeutet es aber auch, dass Kühe beim Hören von hohen Frequenzen in Stress geraten, vor allem wenn ihnen die Geräusche unbekannt sind. Auch beim Sehvermögen der Kuh gibt es für die Halter im Umgang mit den Tieren einige Unterschiede zum Sehvermögen des Menschen zu berücksichtigen. Das Auge der Rinder braucht fünf bis sechs Mal länger, um sich an wechselnde Lichtverhältnisse zu gewöhnen. Daher bleiben die meisten Tiere beim Wechsel von sehr dunklen in sehr helle Stallbereiche stehen und weigern sich weiterzugehen. Aus diesen Gründen sollten Kuhhalter die Stalltechnik regelmäßig auf störende Geräusche mit hohen Frequenzen überprüfen sowie den Tieren bei Übergängen von wechselnden Lichtverhältnissen Zeit für die Gewöhnung und Anpassung der Augen geben.
Tierwohl ist Mehrwert
Das Schlusswort der Veranstaltung sprach Dr. Heiner Kahle von der Rinderzucht Schleswig-Holstein. „Tierwohl ist Mehrwert“ – so lautete das Motto des Projektes. Dieser Mehrwert hat mehrere Dimensionen: Mehrwert für die Tiere, für die Anwender und Mehrwert infolge einer ressourcenschonenden Erzeugung hochwertiger Nahrungsmittel.
Tierwohl ist ein Produktionsfaktor. Die OG „Tierwohl-Check” wünscht sich eine weite Verbreitung der Projektergebnisse in der landwirtschaftlichen Praxis sowie in der schulischen und betrieblichen Ausbildung, in der Betriebsberatung und tierärztlichen Bestandsbetreuung.
Fazit
Die Einsatzmöglichkeiten der kostenfreien Tierwohl-Check-App und des passgenauen E-Learnings gehen weit über die systematische Analyse des Tierwohls hinaus. Der gesellschaftlichen Forderung nach einer Verbesserung des Tierwohls wird damit ebenso Rechnung getragen wie auch dem Wunsch der Landwirtinnen und Landwirte nach einer fortlaufenden Optimierung ihrer Betriebe, unabhängig von Haltungsform und Betriebsausrichtung.
Das Ziel von Ulrike Schmidt heißt Le Pin au Haras. Der kleine französische Ort rund 200 km westlich von Paris ist in diesem September Austragungsstätte für die Weltmeisterschaft von 80 Einspännerfahrern aus 15 Nationen.
Die Einspännerfahrerin Ulrike Schmidt aus dem Kreis Plön ist seit vielen Jahren unter den Top 15 der nationalen Rangliste unterwegs. Doch erst vor Kurzem wurde sie in den Championatskader aufgenommen. „Das macht mich sehr stolz“, berichtet Schmidt. Die Qualifikationen für die Weltmeisterschaft sei sie nur so mitgefahren: „Ich habe nicht damit gerechnet, dass wir uns so gut schlagen.“ Unter anderem gewann sie eine der Geländeprüfungen und machte mit weiteren guten Leistungen auf sich aufmerksam.
Schmidt ist nicht nur Amateurin, sondern fährt auch mit dem von ihr selbst ausgebildeten Freiberger Nicolai, genannt „Krümel“. Dieser hat als leichtes Kaltblut nicht den gleichen Bewegungsablauf wie ein hochgezüchtetes Sportpferd und tut sich daher in der Dressur eher schwer. „Das ist und bleibt unsere schwächste Disziplin. Krümel ist halt ein kleiner Elefant, aber wir haben unter dem Sattel viel gearbeitet und mit dem Bundestrainer der Ponyfahrer, Michael Swiezynski, viel trainiert“, berichtet Schmidt.
Unter anderem habe Krümel gelernt, in der Dressur auf „Heckantrieb“ umzuschalten. Sonst sei er eher „mit Allrad unterwegs“, was dem Paar in seiner besten Disziplin, dem Marathonfahren, zugutekommt. „Ich denke, dass wir für die deutsche Mannschaft sehr wertvoll sein könnten“, sagt die Fahrerin.
Bevor es aber so weit ist, gibt es noch ein weiteres Sichtungsturnier. Anfang August wird das Erfolgsteam schon einmal nach Frankreich reisen. In Chablis erwartet die Fahrer ein CAI2* und CAI3*. „Dieses Turnier erscheint uns als letzte Sichtung besonders wertvoll, weil hier noch einmal der Leistungsstand der deutschen Fahrer gegen internationale Konkurrenz getestet werden kann“, so Michael Swiezynski.
Die 45-jährige Plönerin hat dafür auf jeden Fall schon mal den Familienurlaub geopfert, und das, obwohl sie ihre Chancen gegen die Besten der Welt noch zurückhaltend einschätzt. Doch von fachkundiger Seite werden ihr durchaus vielversprechende Chancen auf ein gutes Abschneiden attestiert. Ulrike Schmidt selbst wacht manchmal morgens auf und denkt: „Ach, was könnten wir dann noch erreichen?“ Sie fände es auch nicht schlimm, wenn sie erst bei der nächsten Weltmeisterschaft starten dürfte.
Das sollte auch mit Krümel noch klappen, denn ein Tierarzt hat dem 15-jährigen Freiberger gerade größte Fitness attestiert. „Er meinte, er hätte selten so ein unverbrauchtes Pferd in dem Alter gesehen“, freut sich Schmidt und ist auch stolz darauf. Schließlich bedeutet das, dass sie in Training und Haltung vieles richtig gemacht hat.
Dass viele Wildpflanzen, die in freier Natur und in unseren Gärten wachsen, nicht einfach nur „Unkraut“ sind, sondern wichtig für die biologische Vielfalt, für Wildtiere und oft auch Heilpflanzen für uns Menschen, dringt langsam wieder mehr in unser Bewusstsein. Viele Arten können aber noch mehr: Sie wirken heilsam und ausgleichend auf den Boden und unterstützen Wachstum und Fruchtbarkeit benachbarter und nachfolgender Kulturpflanzen.
Weil freie Flächen während der Hauptwachstumszeit schnell wieder von neu auflaufenden Wildkräutern besiedelt werden, empfinden wir das sommerliche Jäten oft als mühsame Arbeit. Ein kräftiges Wachstum von Wildpflanzen deutet aber auch auf einen vitalen Boden hin. Wir können uns also auch freuen, wenn es viel zu jäten gibt, zumal wir aus der Zusammensetzung der Wildpflanzen viel über den Zustand unseres Bodens erfahren können.
Zeigerpflanzen
Immer ruhen auch im Gartenboden Tausende von Samen, von denen die wenigsten in Erscheinung treten. Wenn plötzlich „über Nacht” eine bestimmte Wildkrautart aus dem Boden zu schießen scheint, ist das ein Hinweis darauf, dass sich im Gleichgewicht des Bodens etwas verändert hat und nun genau dieser Pflanzenart optimale Bedingungen bietet.
Wo Hahnenfuß sich ausbreitet, ist der Boden staunass und oft verdichtet. Foto: Anke Brosius
So weisen etwa Hahnenfuß, Breitwegerich und Schachtelhalm auf verdichtete Böden und auf Staunässe hin, während Vogelmiere und Ehrenpreis bevorzugt auf lockeren, humusreichen Gartenböden wachsen. Wo Brennnesseln und Franzosenkraut (Galinsoga) üppig sprießen, ist der Boden reich an Stickstoff. Wiesensalbei, Wolfsmilch und Wegwarte deuten auf einen kalkreichen Untergrund hin, dagegen siedeln sich beispielsweise Sauerampfer oder Fingerhut bevorzugt auf leicht saurem Erdreich an.
Wiesensalbei zeigt kalkreichen Boden an. Foto: Anke Brosius
Pflanzen geben aber nicht nur als Zeigerpflanzen wertvolle Hinweise auf den Zustand des Bodens, die Spontanvegetation fördert auch die Bodenfruchtbarkeit. Pionierpflanzen wie Löwenzahn, Greiskraut und Gänsekresse lockern mit ihren tiefen, kräftigen, verzweigten Wurzeln schwere und verdichtete Böden und schließen den Boden für nachfolgende anspruchsvolle Kulturen auf. Sie sind außerdem in der Lage, Nährstoffe aus tiefer liegenden Schichten zu ziehen, welche die meisten Kulturpflanzen nicht erreichen.
Lebendige Düngung
In der Permakultur werden Pflanzenarten, die dank ihres Wurzelsystems besonders gut in der Lage sind, Nährstoffe aus tieferen Erdschichten aufzunehmen und in ihren Blättern anzureichern, als „dynamische Akkumulatoren“ bezeichnet. Dazu gehören auch Gehölze wie Robinien, Erlen und vor allem die Ölweide (Elaeagnus), welche zuweilen als Düngebusch für Obst- und Nussbäume genutzt wird. Wenn die Blätter im Herbst und Winter auf die Erde fallen oder krautige Pflanzen ganz abwelken, gelangen die gespeicherten Nährstoffe durch den Verrottungsprozess mithilfe von Regenwürmern und Mikroorganismen in die oberen Bodenschichten, wo benachbarte ausdauernde oder nachfolgende Pflanzen von ihnen profitieren können.
Schachtelhalm holt Kieselsäure aus tiefen Schichten nach oben. Foto: Anke Brosius
Zu den dynamischen Akkumulatoren unter den Wildkräutern gehören beispielsweise Beinwell, Löwenzahn, Schafgarbe und Schachtelhalm, aber auch der häufiger als Gartenkraut bekannte Borretsch. Manche Pflanzen verfügen dabei über die Fähigkeit, große Mengen einzelner Nähr- und Mineralstoffe aufzunehmen und in konzentrierter Form in ihren Blättern zu speichern. Ackerschachtelhalm mit seinen metertiefen Wurzelsträngen speichert etwa besonders viel Silizium (Kieselsäure), das die Zellwände der Pflanzen gegen Eindringen von Pilzen und anderen Schaderregern stärkt. Brennnesseln sind dafür bekannt, dass sie viel Stickstoff speichern, außerdem lagern sie Eisen ein. Die Asche von Brennnesseln enthält bis zu 6 % Eisen.
Wichtige Spurenelemente
Beinwell (Symphytum officinale), der bevorzugt auf feuchten Böden wächst, speichert mithilfe seiner tiefen Wurzeln viel Kalium, aber auch Silizium, Magnesium, Phosphor, Eisen und Kalzium. Da Kalium nur in wenigen organischen Düngern in größerer Menge vorkommt, ist Beinwell als Mulchmaterial oder Zutat zu Düngejauchen besonders wertvoll. Als Unterpflanzung von Obstbäumen liefert Beinwell außer Kalium auch Phosphor und Kalzium, welche für die Blüten- und Fruchtbildung wichtig sind. Weil die meisten Obstbäume eher flach wurzeln, kommt es zwischen den beiden Kulturen auch kaum zu Wasser- und Nährstoffkonkurrenz. Ein weiterer Kaliumsammler ist Giersch, der außerdem Eisen, Kupfer und Mangan in seinen Blättern speichert.
Löwenzahn zieht eine Vielzahl an ausgewaschenen Nährstoffen und Spurenelementen aus der Tiefe, darunter Silizium, Mangan, Kalzium, Kalium, Natrium, Phosphor, Schwefel, Eisen, Zink und Kupfer. Über verrottende Blätter, aber auch durch Ausstreuen des Blütenpollens, der besonders viele Spurenelemente wie Bor, Mangan, Kupfer, Nickel, Molybdän und Kobalt enthält, gelangen diese Mikronährstoffe in den Boden. Darüber hinaus öffnet Löwenzahn mit seinen langen Pfahlwurzeln Kanäle in tiefere Bodenschichten, in die dann auch die Wurzeln der weniger kräftigen Kulturpflanzen eindringen können.
Stechapfel (Datura stramonium) speichert viel Phosphor. Foto: Anke Brosius
Dass Leguminosen wie Klee und Luzerne den Boden mit Stickstoff anreichern, kennen wir schon von der klassischen Gründüngung her. Außerdem sammeln Leguminosen aber auch viel Phosphor, der für die Blütenbildung wichtig ist. Beides können wir uns bei Beerensträuchern und Obstbäumen zunutze machen, indem wir die Pflanzen im Wurzelbereich der Obstgehölze als Dauergründüngung wachsen lassen. Auch Stechapfel (Datura stramonium) und das Knöterichgewächs Buchweizen verfügen über eine hohe Phosphorspeicherfähigkeit. Den Stickstoff der Leguminosen, der durch die im Boden absterbenden Knöllchenbakterien für andere Pflanzen verfügbar gemacht wird, kann Beinwell in Form von pflanzlichem Material speichern.
Sonnenblumen werden zur Sanierung verseuchter Böden verwendet. Foto: Anke Brosius
Die Fähigkeit einiger Pflanzenarten, große Mengen an Mineralien aus dem Boden zu ziehen und in ihrem Gewebe zu speichern, kann man sich auch dort zunutze machen, wo Stoffe im schädlichen Übermaß vorhanden sind. So werden etwa Hanf oder Sonnenblumen zur Sanierung von mit Schwermetallen verseuchten Böden eingesetzt (Phytosanierung). Brennnesseln wachsen bevorzugt auf Böden mit Schrott und alten Maschinen und regulieren so den Eisenstoffwechsel des Bodens.
Hilfreiche Nachbarschaften
Einige Pflanzen wirken nicht erst nach dem Abwelken oder Abblühen, sondern auch schon während der Vegetationsperiode über ihre Wurzelausscheidungen direkt fördernd auf Nachbarpflanzen:
Taubnesseln fördern das Wachstum von Nachbarpflanzen. Foto: Anke Brosius
Kamille lindert nicht nur Entzündungen und Krämpfe bei Menschen, sondern wirkt auch heilsam auf kränkelnde Nachbarpflanzen. Insbesondere unterstützt sie das Gedeihen von Zwiebel- und Kohlgewächsen. Die Ausscheidungen von Baldrian, Taubnessel und Schafgarbe fördern benachbarte Gemüsepflanzen im Wachstum. Die Nachbarschaft der wilden Malve beeinflusst Salat, Möhren und Petersilie günstig. Fingerhut unterstützt die Gesundheit von Kartoffeln, Tomaten, Kirsch- und Apfelbäumen. Kräuter wie Minze, Salbei und Majoran entwickeln in der Nähe von Brennnesseln mehr ätherische Öle und damit Aroma.
Wurzelausscheidungen
Manche Wildkräuter wie Kamille und Wegwarte, aber auch Ringelblume und Borretsch geben über ihre Wurzeln Ausscheidungen ab, die Nematoden und Pilze abwehren, was nicht nur ihnen selbst, sondern auch benachbarten und Folgepflanzen zugutekommt. Löwenzahn fördert das Blühen und Reifen von Früchten benachbarter Pflanzen, was sich besonders bei Erdbeeren bemerkbar macht. Junge Regenwürmer halten sich gern in der Nähe von Löwenzahnwurzeln auf. Auch die Wurzelausscheidungen von Brennnesseln sind bei Regenwürmern beliebt, die ja für die Bodenfruchtbarkeit „zuständig“ sind. Vielleicht auch deswegen fördern unter Obstbäume gepflanzte Brennnesseln deren Fruchtbarkeit und erhöhen den Ertrag.
Nährstoffanreicherung durch Wildpflanzen ist im Grunde also eine Form natürlicher Gründüngung. Zwar sollten wir zumindest im Gemüsegarten die vitalen Wildkräuter die Beete nicht überwuchern lassen. Aber wir können uns entscheiden, die eine oder andere wilde Pflanze (vorerst) stehen zu lassen, oder uns andernfalls beim Jäten über die hilfreichen Wirkungen mittels Mulch oder Kompost freuen. Auch wenn wir ausgerissene Wildpflanzen als Mulchmaterial und Flächenkompostierung an Ort und Stelle liegen lassen, kommen diese Stoffe über das Verrotten, also den Abbau durch die Bodenorganismen, den Kulturpflanzen zugute.
Viele Familien blicken bereits Mitte des Monats relativ ratlos in ein leeres Portemonnaie. Der Wochenendeinkauf, die Tankrechnung und die Abbuchung für Gas und Strom haben das Budget bereits erschöpft. Besonders drastisch stiegen vor allem die Lebensmittelpreise seit dem Kriegsbeginn in der Ukraine. Sehr radikale Politiker suchen derzeit die Schuld in den Sanktionen gegen Russland. Diese schaden angeblich mehr dem Westen, als dass sie die russische Führung zum Einlenken bewegen. Dabei verweist man darauf, dass die hohen Energiepreise die Einnahmen Russlands deutlich erhöht haben. Der Rubelkurs ist auf Rekordniveau gestiegen, während der Eurokurs stark gefallen ist. Doch eine hohe Inflation ist nicht erst seit dem Ukraine-Krieg ein Thema. Steigende Preise hat es schon vorher gegeben. Auch in Ländern, die gar nicht von Energielieferungen aus Russland abhängig sind, zeigt sich eine hohe Inflation. Der Preisanstieg hat bereits mit der Corona-Epidemie und den Lieferkettenproblemen begonnen. Bestimmte Güter konnten nicht geliefert werden, die Preise stiegen an. In der Landwirtschaft erhöhten sich bereits im vergangenen Herbst die Kurse für Düngemittel, da Vorprodukte für die Produktion fehlten. Dies auch parallel mit den steigenden Getreidepreisen, die vor allem auf die Trockenheit im Vorjahr in Nordamerika zurückzuführen waren. Die hohen Preise für Milchprodukte und Rindfleisch sind unter anderem auf die reduzierten Tierbestände zurückzuführen. Die Kurse für Schlachtschweine sind ebenfalls gestiegen, doch hier sorgen die hohen Futterkosten für starke wirtschaftliche Probleme. In der vergangenen Woche hat ein großer Discounter seine Verkaufspreise für Fleischartikel reduziert. Dies wurde als Beitrag zur Inflationsbekämpfung angepriesen, sorgt jedoch auf der anderen Seite wieder für Druck auf die Schlachtschweinenotierungen.
Zu viel billiges Geld
Ein anderer Grund für die Inflation sind die hohen Staatsausgaben zur Abfederung der Corona-Folgen. Auch die günstigen Zinsen haben die Geldsumme deutlich erhöht und den Wert der Währung verringert.
In den nächsten Monaten könnten die Preise für viele Produkte weiter steigen. Viele Erzeuger und Hersteller müssen die erhöhten Produktionskosten auf die Verkaufspreise umlegen. Dies gilt auch für Nahrungsmittel. Damit verliert dieser Sektor den Ruf als Inflationsbremse und wird eher zum Treiber der Teuerungsraten, so die Aussage vieler Konjunkturforscher.
Die ohnehin schon knappe Versorgungslage mit Energie könnte sich verschärfen, wenn Russland seine Drohung ernst macht und die Lieferungen von Erdgas einstellt. Sollte es soweit kommen, müsste die hiesige Industrie, die einen Großteil der Gaslieferungen verbraucht, die Produktion deutlich drosseln. Nur so könnten die Auswirkungen auf die privaten Haushalte in Grenzen gehalten werden. Diese Entwicklung zeigt, dass gerade die Großverbraucher die vergangenen Jahre versäumt haben, um sich nach alternativen Lösungen umzuschauen. Während viele landwirtschaftliche Betriebe bereits auf Holzheizungen umgestellt haben, Solar und Biogas nutzen, wurde die Industrie von der EEG befreit und konnte fossile Energie zu Sondertarifen beziehen. Dazu wurde der Ausbau der Stromnetze und alternative Energieversorgungstechnologien vernachlässigt.
Keine einfachen Lösungen in Sicht
Kritiker sehen die Wirkungen der aktuellen Sanktionen gegen Russland als relativ überschaubar, solange die westlichen Staaten auf die Energielieferungen angewiesen sind. Dennoch sind die Maßnahmen gegen den Kreml weiterhin alternativlos. Weder die Inflation noch die übrigen Wirtschaftsprobleme sind damit auf Schlag gelöst, auch wenn einige Politiker dies behaupten.
Derzeit muss man andere Wege beschreiten, um die Inflation zu bekämpfen. Der Bund muss die Neuverschuldung bremsen. Die EZB muss gleichzeitig die Zinsen erhöhen, um die private und staatliche Kreditnachfrage zu bremsen. Um die Konjunktur zu beleben, wurde sonst die Nachfrage durch billiges Geld künstlich erhöht. Dies ist jedoch schwierig, wenn viele Produktionsgüter nicht vorhanden oder sehr teuer sind. Viele Experten sehen, dass sich die Gesamtlage vorerst nicht bessert. Man muss sich darauf einstellen, dass Eigenvorsorge immer wichtiger wird. Der Staat kann nur begrenzt helfen.
Marktlage für die Woche vom 11. bis 17.7.2022
Getreide: In Schleswig-Holstein läuft die Getreideernte an. Es wird von mittleren bis guten Erträgen berichtet.
Raps: Kurz vor dem Erntebeginn sind an der Matif die Rapskurse auf den Stand vom Jahresbeginn zurückgefallen.
Futtermittel: Man rechnet in den USA mit einer großen Sojaernte. Die Kurse schwanken auf einem relativ hohen Niveau.
Kartoffeln: Alte Ware ist nicht mehr am Markt. Auch die Importe an Frühkartoffeln gehen zurück.
Schlachtrinder: In der Vorwoche gaben die Kurse für Jungbullen leicht nach, die Schlachtkuhpreise blieben stabil.
Schlachtschweine/-sauen: In der Vorwoche blieben die Kurse erneut unverändert, obwohl die Probleme wieder zunehmen.
Ferkel: Der in der Vorwoche unveränderte Schweinekurs hat auch den Ferkelhandel stabilisiert. Die Kurse blieben unverändert.
Milch: Die Kurse für Milchprodukte bleiben auf hohem Niveau. Auch die Senkung der Butterpreise im LEH wurden wieder zurückgenommen.
Schlachtlämmer/-schafe: Das Angebot ist kleiner als im Vorjahr. Die jüngsten Preisaufschläge können sich nach dem Opferfest nicht behaupten.
Markttendenz für die Woche vom 18. bis 24.7.2022
Getreide: Im ersten Erntedruck gaben die Kurse nach, konnten sich jedoch im weiteren Verlauf wieder erholen.
Raps: Man rechnet mit guten Erträgen. Die Kurse bleiben von der Entwicklung an den Pflanzenöl- und Rohölmärkten abhängig.
Futtermittel: Der schwache Eurokurs sorgt für hohe Importpreise für Komponenten. Futtergetreide wird dagegen günstiger.
Kartoffeln: Das Angebot an hiesiger Frühware nimmt zu. Die Kurse geben bislang nur leicht nach, tendieren aber schwächer.
Schlachtrinder: Das Angebot bleibt knapp. Überregional sind die Kurse weiter gestiegen. Hierzulande sieht man das anders.
Schlachtschweine/-sauen: Im Fleischhandel nimmt der Preisdruck zu. Der Lebendhandel läuft eigentlich ausgeglichen.
Ferkel: Das Angebot ist gestiegen, bleibt jedoch verhältnismäßig gering. Die Mäster beobachten weiterhin den Schweinemarkt.
Milch: Die hiesigen Erzeugpreise haben noch Luft nach oben. Die Grundpreise nähern sich zum Teil der Marke von 60 ct/kg.
Schlachtlämmer/-schafe: Im Vorfeld des Opferfestes wurden viele Tiere abgeliefert. Damit ist das aktuelle Angebot nicht mehr sehr groß.
Der Krieg in der Ukraine hat die Exportmöglichkeiten des Landes deutlich eingeschränkt. Aber nicht alle Produkte aus der Ernte 2021 kamen deswegen in geringerem Umfang nach Deutschland.
Der Einmarsch Russlands in die Ukraine und insbesondere die Sperrung der Schwarzmeerhäfen haben das Exportvolumen spürbar limitiert. Vor allem Massegüter wie Weizen und Raps, die normalerweise im Umfang von Millionen Tonnen ausgeführt werden, verlassen seit Kriegsbeginn nach Recherche der Agrarmarkt Informations-Gesellschaft (mbH) nur noch sporadisch das Land. Deutschland importierte nach jüngsten Angaben des Statistischen Bundesamtes in den ersten vier Monaten des Jahres 2022 rund 113.768 t Ölfrüchte aus der Ukraine und damit knapp 49 % weniger als noch im Januar bis April 2021.
Deutlich weniger Raps aus der Ukraine
Den kräftigsten Rückgang verzeichneten dabei die Rapslieferungen. Mit 56.579 t wird das Vorjahresvolumen um knapp 72 % verfehlt. Allerdings lag der Importanteil der Ukraine an der deutschen Rapsverarbeitung in den vergangenen Jahren bei vergleichsweise niedrigen 10 %. Dagegen lieferte die Ukraine in den ersten vier Monaten Mais im Umfang rund 53.815 t in die Bundesrepublik, 46 % weniger als im Vergleichszeitraum 2021.
Anders die Produkte, die schon in der Vergangenheit eher in geringeren Chargen ausgeführt wurden. So erhielt Deutschland direkt aus der Ukraine von Januar bis April 2022 mit 51.707 t fast die dreifache Menge GVO-freier Sojabohnen. Auch die Lieferungen von Sonnenblumenöl übertreffen, entgegen der Befürchtungen einiger Marktteilnehmer, mit 43.261 t das Vorjahresvolumen von 36.942 t um 17 %.
Bei der in Kürze anstehenden Ernte sind nach Einschätzung der Union zur Förderung von Proteinpflanzen e. V. (Ufop) erhebliche Einbußen möglich. Auch wenn ein großer Teil der ukrainischen Ackerfläche in der Bewirtschaftung gehalten werden konnte, konnten viele Bestände nicht termingerecht beziehungsweise ausreichend gedüngt beziehungsweise gepflegt werden.
Diesel und Lagerraum fehlt zur Ernte
Regional mangelt es an Dieselkraftstoff und zudem an Lagerraum, weil die letztjährige Ernte nicht vermarktet werden konnte. Die Ufop begrüßt daher die vielfältigen Initiativen des Handels und der EU-Mitgliedstaaten, im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten Unterstützung zu leisten, wenngleich die exportierbaren Mengen über Güterzüge bei weitem nicht den Export durch Schiffe ersetzen können. Grundsätzlich ist offen, ob, und in welchem Umfang die Anbauflächen praxisüblich geerntet und für die kommende Aussaat bestellt werden können. Die Ufop blickt daher gespannt auf die Rapsernte in Kanada und in anderen Ländern und in welchem Umfang der zu erwartende Ausfall des Angebotes aus der Ukraine kompensiert werden kann. Diese Frage betrifft alle Ölsaaten beziehungsweise Sonnenblumenöl sowie Weizen.
Im Artikel „Was gibt die Verordnung vor? – Herbstdüngung außerhalb der N-Kulisse“ wurde bereits auf die Düngeregeln für Flächen außerhalb der N-Kulisse eingegangen. Für Flächen innerhalb der N-Kulisse hebt sich das Regelwerk im Hinblick auf die Herbstdüngung beziehungsweise Sperrfristen deutlich davon ab. Daher gibt der folgende Artikel nun konkrete Hinweise für die N-Kulisse.
Innerhalb der N-Kulisse gilt es, sieben zusätzliche bundeseinheitliche Auflagen gemäß § 13a Düngeverordnung (DüV) sowie drei weitere länderspezifische Auflagen nach Landesdüngeverordnung (LDüV) Schleswig-Holstein umzusetzen. Einige dieser zehn Auflagen betreffen auch die Herbstdüngung.
Landesdüngeverordnung beachten
Bei der Düngung von rein organischen oder organisch-mineralischen Düngemitteln (zum Beispiel Gülle, Gärrest) mit wesentlichem Gehalt an verfügbarem N (> 1,5 % Gesamt-N), sind diese auf unbestelltem Ackerland unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb von einer Stunde nach Beginn des Aufbringens, einzuarbeiten. Die Einarbeitungspflicht gilt nicht für Festmist von Huf- oder Klauentieren und Kompost. Hinsichtlich der N-Ausnutzung und der öffentlichen Wahrnehmung sollte aber auch hier die Einarbeitung zeitnah erfolgen.
Innerhalb der N-Kulisse besteht eine jährliche Untersuchungspflicht der organischen Düngemittel (Ausnahme Festmist von Huf- oder Klauentieren) auf Stickstoff (Nges, NH4-N) und Gesamtphosphat. Betriebsleiter, die Flächen innerhalb der N-Kulisse bewirtschaften, sind seit 2022 verpflichtet, einen Schulungsnachweis zur effizienten Düngung vorzuhalten. Schulungsangebote können grundsätzlich bei der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein wahrgenommen werden. Kann der Nachweis der zuständigen Kontrollbehörde nicht auf Nachfrage vorgelegt werden, liegt ein Fachrechts- und CC-Verstoß vor, und es drohen ein Bußgeld und Kürzung der Direktzahlungen.
Herbstdüngung weiter eingeschränkt
Auf Flächen innerhalb der N-Kulisse darf keine N-Düngung über Düngemittel mit einem wesentlichen Gehalt an N (> 1,5 % N in der TS), wie zum Beispiel Gülle oder mineralische N-Dünger, nach der Ernte der vorigen Hauptfrucht zu Wintergerste oder aber zu Zwischenfrüchten ohne Futternutzung erfolgen (Ausnahme Festmist von Huf- oder Klauentieren und Kompost – siehe weiter unten). Eine N-Düngung zu Winterraps ist auf Flächen innerhalb der N-Kulisse nur zulässig, wenn je Schlag- oder Bewirtschaftungseinheit ein Nmin-Wert (0 bis 60 cm) von < 45 kg/ha über ein aktuelles Analyseergebnis nachgewiesen werden kann. Demzufolge gilt, erst wenn ein Nmin-Ergebnis von < 45 kg Nmin auf dem Betrieb vorliegt, dürfen zu Winterraps bis zum 1. Oktober Düngemittel mit einem wesentlichen Gehalt an N bis in Höhe des ermittelten Herbst-N-Düngebedarfs, jedoch nicht mehr als 60 kg Gesamt-N/ha beziehungsweise 30 kg NH4-N/ ha ausgebracht werden. In dieser N-Düngungshöhe darf daneben zu Zwischenfrüchten mit Futternutzung sowie Feldfutter gedüngt werden, sofern ein abgeleiteter N-Düngebedarf vorliegt. Detaillierte Informationen dazu sind abrufbar unter https://t1p.de/n6b3g
Im August steht die Aussaat von Winterraps an. Eine N-Düngung ist auf Flächen innerhalb der N-Kulisse zu Winterraps nur zulässig, wenn je Schlag- oder Bewirtschaftungseinheit ein Nmin-Wert (0 bis 60 cm) von weniger als45 kg/ ha über ein aktuelles Analyseergebnis nachgewiesen werden kann.
Wann ist eine Herbstdüngung nicht möglich?
Die Entscheidungskriterien zur Herbstdüngung sind in der Übersicht im Artikel „Was gibt die Verordnung vor? – Herbstdüngung außerhalb der N-Kulisse“ dargestellt. Nach den Vorfrüchten Mais (auch bei Winterbegrünung), Kohl, Körnerleguminosen, Leguminosengemengen beziehungsweise bei Kleegras mit einem Leguminosenanteil von mehr als 50 % und Dauergrünland besteht generell kein N-Düngebedarf im Herbst. Die Standzeit bis zur Ernte von gedüngten Futterzwischenfrüchten muss mindestens sechs Wochen betragen. Zwischenfrüchte mit einem wesentlichen Leguminosenanteil (> 50 % Gewichtsanteil der Leguminosen am Saatgut laut Sackanhänger) haben generell keinen Düngebedarf im Herbst.
Neben der Vorfrucht ist zusätzlich das N-Nachlieferungspotenzial aus dem Bodenvorrat zu berücksichtigen. Güllestandorte weisen infolge langjähriger organischer Düngung ein höheres N-Nachlieferungsvermögen auf. Im Fall von langjähriger organischer Düngung liegt daher kein N-Düngebedarf für die Folgekultur (ausgenommen Feldfutter) vor. Eine Fläche gilt als „langjährig organisch gedüngt“, wenn diese eine P-Versorgung von ≥ 36 mg P2O5100g Boden (DL-Methode) aufweist.
Ordnungsgemäße Dokumentation erforderlich
Der abgeleitete Herbstdüngebedarf ist für alle Schläge, die gedüngt werden sollen, nach Maßgabe des Rahmenschemas für die Stickstoffbedarfsermittlung auf Ackerland nach der Hauptfruchternte (2022) zu dokumentieren. Das aktuelle Rahmenschema sowie die Kriterien zur Ermittlung des N-Düngebedarfs nach der Hauptfruchternte, sind unter https://t1p.de/n6b3g zum Download verfügbar und können auch direkt im neuen Düngeplanungsprogramm der LK umgesetzt werden.
Zusätzlich gilt es innerhalb der N-Kulisse zu berücksichtigen, dass die schlagbezogene N-Obergrenze für die Ausbringung von organischen und organisch-mineralischen Düngemitteln in Höhe von 170 kg N je Hektar (Frühjahrs- + Herbstdüngung) einzuhalten ist. Ausnahmen von dieser flächengebundenen Regel können hier eingesehen werden: https://t1p.de/iv7vc
Was gilt im Grünland- und Feldfutterbau?
Die Ausbringmenge für flüssige organische und flüssige organisch-mineralische Düngemittel auf Grünland und auf Ackerland bei mehrjährigem Feldfutterbau (Aussaat bis zum 15. Mai) ist auf 60 kg Gesamt-N/ha aus organischen und mineralischen Düngemitteln in der Zeit vom 1. September bis zum Einsetzen der Sperrfrist (1. Oktober bis 31. Januar) beschränkt.
Festmist von Huf- oder Klauentieren
Im Herbst ist eine gesonderte Ableitung des Düngebedarfs vor der Ausbringung von Festmist von Huf- oder Klauentieren und Kompost nicht erforderlich. Die Sperrfrist für Festmist von Huf- oder Klauentieren und Kompost beginnt bereits ab dem 1. November und ist damit deutlich früher als außerhalb der N-Kulisse. Eine Begrenzung auf maximal 30 kg Ammonium-N oder 60 kg Gesamt-N/ha sowie die Beschränkung der Ausbringung zu bestimmten Kulturen gilt bei Festmist von Huf- oder Klauentieren und Kompost nicht. Eine Ausnahme bilden lediglich Zwischenfrüchte ohne Futternutzung. Hier dürfen Festmist von Huf-oder Klauentieren und Kompost nur bis in Höhe von bis zu 120 kg Gesamt-N/ha aufgebracht werden. Die tatsächlich aufgebrachten Düngermengen müssen spätestens nach zwei Tagen schlaggenau aufgezeichnet werden und in der Frühjahrsdüngebedarfsermittlung berücksichtigt werden.
Verpflichtender Zwischenfruchtanbau
Nach früh räumenden Kulturen, was bedeutet, dass die Ernte vor dem 1. Oktober 2022 erfolgt, ist eine N-Düngung zu den folgenden Sommerkulturen (2023) nur gestattet, wenn auf der jeweiligen Fläche im Herbst 2022 eine Zwischenfrucht angebaut wird, die nicht vor dem 15. Januar des Folgejahres (2023) umgebrochen werden darf. Gelungene Untersaaten, zum Beispiel zu Mais, gelten als Zwischenfrucht. Eine Ausnahme von dem Begrünungsgebot ist nur gegeben, wenn auf den jeweiligen Flächen 2022 Kulturen standen, die nach dem 1. Oktober geerntet werden (etwa Zuckerrüben, Silomais).
Fazit
Grundsätzlich gilt, dass die Ermittlung des Düngebedarfs im Herbst nach Maßgabe des Rahmenschemas schriftlich vor der Düngung vorliegen muss (Ausnahme Festmist von Huf- oder Klauentieren und Kompost). Für Flächen innerhalb der N-Kulisse hebt sich das Regelwerk, was es zu beachten gilt, im Hinblick auf die Herbstdüngung beziehungsweise Sperrfristen deutlich gegenüber Flächen außerhalb der Kulisse ab. Ein übersichtlicher Sperrfristenkalender kann hier heruntergeladen werden: https://t1p.de/u3oig Die Einhaltung des Herbstdüngebedarfes samt der dazugehörigen Düngedokumentation und der Sperrzeiten ist CC- und Bußgeld relevant, wobei diese innerhalb der Kulisse höher ausfallen.
Nach derErnte der Marktfrüchte steht die Aussaat der dann folgenden Ackerkulturen an. Soll gedüngt werden, ist auch die Ableitung des Herbstdüngebedarfes zu dokumentieren. Dabei gilt es, den Stickstoffdüngebedarf unter Beachtung der Sperrfristen für die anstehenden Herbstsaaten nach Vorgaben der Düngeverordnung (DüV) zu ermitteln. Dieser Artikel erörtert, was außerhalb der N-Kulisse gilt. Auf die abweichenden Regeln für Flächen innerhalb der N-Kulisse wird im Folgeartikel in dieser Ausgabe eingegangen.
Die Regeln der Herbstdüngung 2022 in Schleswig-Holstein für Flächen außerhalb der N-Kulisse entsprechen im Grunde den bekannten Regeln der Vorjahre. Gemäß Düngeverordnung 2020 (DüV) dürfen Düngemittel mit einem wesentlichen Gehalt an N (> 1,5 % N in der TS), zum Beispiel Mineraldünger und Wirtschaftsdünger wie Gülle, Gärrückstände sowie die meisten Klärschlämme, nach der Ernte der vorigen Hauptfrucht bis zum Ablauf des 31. Januar des Folgejahres nicht aufgebracht werden. Abweichend davon dürfen bis zum Ablauf des 1. Oktober zu Winterraps, Feldfutter, Zwischenfrüchten sowie zu Wintergerste nach einer Getreidevorfrucht Düngemittel mit einem wesentlichen Gehalt an N bis in Höhe des ermittelten Herbst-N-Düngebedarfs ausgebracht werden, dabei jedoch nicht mehr als 60 kg Gesamt-N/ha beziehungsweise 30 kg NH4-N/ha. Eine Überschreitung dieser N-Menge ist nicht zulässig.
Die Düngung darf nur erfolgen, sofern die Aussaat von Winterraps, Feldfutter und Zwischenfrüchten bis zum 15. September und von Wintergerste bis zum 1. Oktober 2022 abgeschlossen sein wird.
Zwischenfrüchte mit einem wesentlichen Anteil an Leguminosen (> 50 % Gewichtsanteil der Leguminosen am Saatgut laut Sackanhänger) haben keinen Düngebedarf im Herbst. Foto: Dr. Lars Biernat
Wie die richtige Güllemenge berechnen?
Nachdem geprüft wurde, ob die Voraussetzungen für eine Herbstdüngung erfüllt sind – hierzu müssen die „Entscheidungskriterien“ (siehe Übersicht) herangezogen werden –, gilt es, beim Einsatz von Gülle die richtige Menge für die Güllegabe zu berechnen. Die Ableitung der korrekten Wirtschaftsdüngermenge richtet sich bei organischen und organisch-mineralischen Düngemitteln nach den Gesamt-N- beziehungsweise NH4-Gehalt der Düngemittel. Unter Beachtung der Herbst-N-Düngungsobergrenze von maximal 60 kg Gesamt-N/ha beziehungsweise maximal 30 kg NH4-N/ha dürfen beispielsweise bei der Nutzung einer Schweinegülle mit 3,6 kg Gesamt-N und 2,9 kg NH4-N (60/3,6 = 17 m³; 30/2,9 = 10 m³), maximal 10 m³ Gülle aufgebracht werden. Hier begrenzt der höhere NH4-Gehalt die Aufbringungsmenge.
Wann ist eine Düngung nicht erlaubt?
Eine N-Düngung zu Winterweizen, -roggen sowie -triticale mit Düngemitteln, die einen wesentlichen Gehalt an N aufweisen, ist im Herbst nicht erlaubt. Auch Zwischenfrüchte mit einem wesentlichen Anteil an Leguminosen (> 50 % Gewichtsanteil der Leguminosen am Saatgut laut Sackanhänger) haben keinen Düngebedarf im Herbst. Die Entscheidungskriterien zur Herbstdüngung sind, wie bereits erwähnt, in der Übersicht dargestellt. Nach den Vorfrüchten Mais (auch bei Winterbegrünung), Kohl, Körnerleguminosen, Leguminosengemengen beziehungsweise bei Kleegras mit einem Leguminosenanteil von mehr als 50 % und Dauergrünland besteht kein N-Düngebedarf.
Ein weiteres Kriterium, das eine Düngung im Herbst verbieten kann, ist das N-Nachlieferungspotenzial aus dem Bodenvorrat. Im Fall von langjähriger organischer Düngung liegt kein N-Düngebedarf für die Folgekultur (ausgenommen Feldfutter) vor. Eine Fläche gilt per Definition als „langjährig organisch gedüngt“, wenn für den Schlag eine P-Versorgung von mindestens 36 mg P2O5100 g Boden (DL-Methode) ermittelt wurde.
Wann macht eine Herbstdüngung Sinn?
Insbesondere bei einer verminderten N-Nachlieferung aus dem Bodenvorrat, zum Beispiel beim Verbleib erheblicher Getreidestrohmengen der Vorfrucht auf der Fläche, kann eine N-Düngung im Herbst zu Wintergerste, Winterraps und Zwischenfrüchten in Höhe von bis zu 30 kg N/ha-verfügbar sinnvoll sein. Die Standzeit von gedüngten Zwischenfrüchten muss mindestens sechs Wochen betragen. Es ist zusätzlich zu beachten, dass die Menge an verfügbarem Stickstoff, die zu Winterraps und Wintergerste ab dem Zeitpunkt, ab dem die Ernte der vorigen Hauptfrucht abgeschlossen ist, bis zum Ablauf des 1. Oktober 2022 aufgebracht worden ist, in der N-Bedarfsermittlung im Frühjahr 2023 in Abzug zu bringen ist.
Sollte in Gänze auf N verzichtet werden, ist zumindest eine gewisse Grundnährstoff- (P, K, S) und Mikronährstoffversorgung (vor allem Mangan bei Wintergerste) sicherzustellen, um eine ausreichende Vorwinterentwicklung zu fördern und den Nährstoffbedarf der Jungpflanzen im Herbst decken zu können.
Die Höhe der N-Düngung zu Winterraps richtet sich nach dem Bedarf und darf 30 kg NH4-N/ ha beziehungsweise 60 kg/ha Gesamt-N nicht überschreiten. Foto: Dr. Lars Biernat
Herbstdüngung richtig dokumentieren
Der abgeleitete Herbstdüngebedarf ist für alle Schläge, die gedüngt werden sollen, nach Maßgabe des Rahmenschemas für die Stickstoffbedarfsermittlung auf Ackerland nach der Hauptfruchternte (2022) zu dokumentieren. Das aktuelle Rahmenschema sowie die Kriterien zur Ermittlung des N-Düngebedarfs nach der Hauptfruchternte sind unter https://t1p.de/n6b3g zum Download verfügbar und können auch direkt im neuen Düngeplanungsprogramm der Landwirtschaftskammer umgesetzt werden.
Die Formblätter müssen vor der Düngung vollständig ausgefüllt als Ausdruck oder in digitaler Form im Rahmen einer Prüfung vorgelegt werden können. Andernfalls können Kürzungen im Cross-Compliance (CC)-Verfahren und Bußgelder aufgrund eines Ordnungswidrigkeitstatbestandes folgen. Ein ausgefülltes Rahmenschema für die Herbstdüngung ersetzt jedoch nicht die nach DüV geforderte Dokumentation der tatsächlichen Düngung. Diese muss zusätzlich spätestens zwei Tage nach erfolgter Düngung schlaggenau vorliegen. Die geforderten Unterlagen sind, wie auch die Düngebedarfsermittlung und die Düngedokumentation, sieben Jahre aufzubewahren.
Gülle unverzüglich einarbeiten
Bei der Düngung von organischen oder organisch-mineralischen Düngemitteln mit wesentlichem Gehalt an verfügbarem N (> 1,5 % Gesamt-N, davon > 10 % löslich) sind diese auf unbestelltem Ackerland laut DüV unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb von vier Stunden nach Beginn des Aufbringens einzuarbeiten. Diese Regelung umfasst beispielsweise auch Klärschlämme oder feste Gärrückstände, sofern diese einen wesentlichen Gehalt an verfügbarem N und einen TS-Gehalt von mehr als 2 % aufweisen. Aufgrund oftmals erhöhter Temperaturen, Wind und Sonneneinstrahlung zum Applikationstermin sollte jedoch möglichst eine unverzügliche Einarbeitung aus Sicht der N-Effizienz beziehungsweise zur Vermeidung von NH3-Verlusten erfolgen. Die Einarbeitungspflicht gilt nicht für Kompost sowie für Festmist von Huf- oder Klauentieren, sollte im Hinblick auf die Nährstoffeffizienz aber auch bei diesen zügig erfolgen.
Düngebegrenzung im Herbst bei Feldfutter
Es ist zu beachten, dass die Düngung im Herbst auf Grünland und auf Ackerland mit mehrjährigem Feldfutterbau (Aussaat bis zum 15. Mai) in der Zeit vom 1. September bis zum Beginn der regulären Sperrfrist (1. November) begrenzt worden ist. Die aufgebrachte Düngemenge mit flüssigen organischen und organisch-mineralischen Düngemitteln darf in diesem Zeitraum insgesamt höchstens 80 kg Gesamt-N/ha betragen.
Kompost und Festmist von Huf- oder Klauentieren
Im Herbst ist eine gesonderte Ableitung des N-Bedarfs vor der Ausbringung von Festmist von Huf- oder Klauentieren oder Kompost nicht erforderlich. Bis zum Einsetzen der Sperrfrist für Festmist von Huf- oder Klauentieren und Kompost (1. Dezember) können diese auch auf allen Flächen mit einem Düngebedarf der Folgekultur im Folgejahr ausgebracht werden. Die definierte Begrenzung der Ausbringmenge im Herbst auf maximal 30 kg Ammonium-N oder 60 kg Gesamt-N/ha sowie die kulturspezifischen Beschränkungen der Ausbringung gilt bei Festmist von Huf- oder Klauentieren und Kompost nicht. Die tatsächlich aufgebrachten Düngemengen müssen allerdings spätestens nach zwei Tagen schlaggenau aufgezeichnet und in der Frühjahrsbedarfsermittlung berücksichtigt werden.
Sperrfrist für Phosphatdünger beachten
Die DüV sieht auch eine Sperrfrist vom 1. Dezember bis 15. Januar für Düngemittel mit einem wesentlichen Phosphatgehalt (> 0,5 % Phosphat in der TS) vor. Die Phosphatdüngung im Herbst ist bei der Bemessung der organischen oder mineralischen Düngemenge, insbesondere mit Blick auf den P-Versorgungszustand des Bodens, in jedem Fall mit zu berücksichtigen.
Ein übersichtlicher Sperrfristenkalender ist online verfügbar unter https://t1p.de/u3oig
Fazit
Die Ermittlung des Düngebedarfs im Herbst muss schriftlich vor der Düngung vorliegen. Der Bedarf ist anhand der Entscheidungskriterien zur Herbstdüngung 2022 abzuleiten und zu dokumentieren. Zusätzlich muss die aufgebrachte Düngemenge spätestens zwei Tage nach der Aufbringung aufgezeichnet werden. Die Einhaltung des ermittelten Düngebedarfes mit der dazugehörigen Düngedokumentation und der Sperrzeiten sind CC-relevant.
Der Verein für Naturschutz und Landschaftspflege Mittleres Nordfriesland veranstaltet diesen Sonntag, 24 Juli, einen Tag der Natur in Joldelund, Ossenstieg 15. Anlässlich seines 40-jährigen Bestehens bietet er von 10 bis 16 Uhr auf seinem jüngsten Projekt, dem renaturierten Hof Feddersburg, Information und Unterhaltung für Jung und Alt an. Günter Jacobsen, Obmann für Öffentlichkeitsarbeit, beschreibt hier die Aufgaben des Vereins.
Beim Tag der Natur werden fast 400 Mitglieder des Vereins und viele naturverbundene Menschen erwartet. Es werden gegrilltes Wildfleisch und Räucherfisch angeboten. Zur Unterhaltung sind Jagdhornbläser und Blasmusik, Hunde- und Falknervorführungen, ein Imkerstand, Präsentation von Gartengeräten, Blasrohrschießen und vieles mehr vorgesehen. Über die auf diesem Bauernhof durchgeführte Realisierung der Biodiversität wird auf Führungen informiert.
Als am 19. November 1981 auf Initiative des späteren Ministerpräsidenten Peter Harry Carstensen der Verein in Christiansens Gasthof in Hattstedt gegründet werden sollte, war das öffentliche Interesse so groß, dass aus Platzmangel zunächst nicht alle Interessierten an teilnehmen konnten. 2021 jährte sich die Gründung zum 40. Mal, wegen der Pandemie wurde die Feier auf dieses Jahr verschoben.
Seit seiner Konstituierung lässt sich der Naturschutzverein von dem Ziel leiten, Interessen der Landwirtschaft, der Jagd, der Gemeinden, der Bewohner sowie behördlichen Institutionen für die Entwicklung des Naturschutzes und der Landschaftspflege in der Region zusammenzuführen. Paul Klinghammer als erster Vereinsvorsitzender und Oberdeichgraf Otto Ehlers stellten damals die Weichen dafür, die nachfolgenden Mitglieder und Vorstände, aktuell unter Leitung von Karl-Peter Tadsen, konnten dies fortsetzen.
Daneben verfügt der Verein auch über Eigentumsflächen und Pachtgebiete. Auf diesen wurde zum Beispiel der sich stark ausbreitende, invasive Traubenkirschenaufwuchs entfernt, 1.800 m neue Erdwälle aufgesetzt, das Rohrsystem zur Entwässerung teilweise abgekoppelt und durch Gräben ersetzt, sechs neue Kleingewässer geschaffen, Dauergrünland durch Anlage von Gebüschhorsten in eine halboffene Weidelandschaft umgewandelt, Naturwaldbegrünung mit standortheimischen Laubgehölzen auf 14 ha durchgeführt und unter der Hochspannungsleitung ein Blühwiesenkorridor angelegt.
„Keine Angst vor Naturschutz!“
Von Tonio Keller
Hans Friedrichsen. Foto: Archiv
Hans Friedrichsen, ehemaliger Vorsitzender des Kreisbauernverbands Husum-Eiderstedt, ist Beirat für Landwirtschaft im Vorstand des Naturschutzvereins Mittleres Nordfriesland. „Wir machen Naturschutz mit der Landwirtschaft, nicht gegen sie“, sagt er. Der Verein bemühe sich, nicht in Flächenkonkurrenz zu Landwirten zu kommen. „Wir versuchen einen Ausgleich, bisher ist das immer gelungen.“ Wenn etwa Erben Land an den Naturschutz verkaufen wollen, empfehle er seinen Verein. Unter den Mitgliedern seien auch aktive und ehemalige Landwirte. Deren Kenntnisse seien oft hilfreich bei der praktischen Umsetzung von Maßnahmen.
Altenteiler betreiben nun auch vermehrt Naturschutz, er selbst etwa durch das Freilegen ehemaliger Tränkekuhlen für Libellen und andere Wasserlebewesen. „Wir haben keine Angst vor Naturschutz. Aber es ist besser, wenn wir ihn selbst betreiben“, sagt Friedrichsen.
Erst die Pandemie, dann der Ukraine-Krieg und in dessen Folge Flüchtlinge. Überall ist das so, auch in Osdorf, der 2.500-Seelen-Gemeinde zwischen Eckernförde und Kiel. Hier wie auch anderswo packen die Bürger selbstverständlich mit an, engagieren sich für ihre Mitmenschen in ihrer Freizeit.
Mittendrin in der Dorfgemeinschaft ist der 150 Mitglieder starke Ortsverein des Deutschen Roten Kreuzes. 18 davon sind neu dabei, 15 von ihnen kamen als Freiwillige des Corona-Testzentrums, die anderen drei engagieren sich beim Kaffeetreff. Darunter sind auch etliche junge Frauen, eine davon gehört inzwischen zum Vorstand. Nicht jeder alte Verband hat Nachwuchssorgen!
Spontane Gründung
Als Russland die Ukraine überfiel, gründete sich im Dorf spontan eine WhatsApp-Gruppe aus DRK-Mitgliedern und Mitgliedern des Vereins „Wir sind Osdorf“. Thorsten Möller koordiniert sie. Gemeinsam wurde überlegt, wie man helfen kann. Schließlich einigten sich die engagierten Bürger darauf, sich auf die Ankunft der ersten Flüchtlinge vorzubereiten. Betten wurden bezogen, Kühlschränke gefüllt.
Am 20. März kamen die ersten 20 Flüchtlinge nach Osdorf. Am 31. März waren die Flüchtlinge vom DRK Osdorf bereits zum ersten Mal zu Kaffee und selbstgebackenen Kuchen eingeladen, und das zunächst jeden Donnerstag. Der Kaffeetreff wird gut angenommen. DRK-Frauen und weitere Freiwillige backen Kuchen. Die Kirchengemeinde stellt die Räume kostenfrei zur Verfügung. Etwa die Hälfte der Besucher sind alteingesessene Osdorfer. Das breite Interesse und die Offenheit haben bisher nicht abgenommen. „Wir haben immer volles Haus“, so die DRK-Vorsitzende Elke Hoffmann. Inzwischen gab es längst den ersten Rollentausch. Ukrainische Frauen haben Spezialitäten aus ihrer Heimat gekocht und ihre Gastgeberinnen damit bewirtet.
Kleiner Marktplatz
Beim Kaffeetreff passiert viel mehr als essen und trinken. Alt- und Neu-Osdorfer lernen sich kennen. Und irgendwie ist der Treff auch ein kleiner Marktplatz, von Anfang an. Gleich am 31. März ging der siebenjährige Artem mit einem Schulranzen von diesem Marktplatz nach Hause. Seinen eigenen konnte er nicht mit auf die Flucht nehmen. Maren Winkel war beim ersten deutsch-ukrainischen Kaffeetreff gewesen. Dort erfuhr sie, dass Artem noch keinen Ranzen hat. Sie fuhr schnell nach Hause und kam mit dem ihres Sohnes zurück. „Wir hatten ihn noch auf dem Dachboden. Er wurde nicht mehr gebraucht, aber war zu schade zum Wegwerfen.“ Jetzt freut sie sich, dass der Ranzen eine gute Verwendung gefunden hat.
Damit waren am Tag elf nach der Ankunft alle ukrainischen Schulkinder in Osdorf mit Schulranzen und Schultaschen versorgt. „Die Kleinen freuen sich immer auf Donnerstag. Wir haben viel Spielzeug, das bei uns nicht mehr gebraucht wird. Das nehmen wir ins Gemeindehaus mit“, so Hoffmann. Inzwischen ist die Sandkiste hinter der Kirche wieder voll, und das DRK hat Spielzeug für draußen besorgt.
Die Osdorfer erfahren beim Kaffeetreff, wo noch Hilfe gebraucht wird, und organisieren sie unbürokratisch. Inzwischen findet der Kaffeetreff nur noch 14-tägig statt, denn die ukrainischen Gäste haben jetzt auch andere Verpflichtungen, wie den Besuch eines Deutschkurses, denn sie wollen möglichst schnell Deutsch lernen und arbeiten.
Verständigung klappt
Bei den Kaffeetreffs mit dabei ist jedes Mal die 32-jährige Kateryna Gratscho. Die Ukrainerin sorgt dafür, dass die Verständigung klappt. Nach ihrem Abitur kam sie als Au-pair-Mädchen nach Deutschland. Sie wollte die Welt kennenlernen und dann wieder zurück in die Ukraine, doch dann lernte sie ihren späteren Mann kennen, blieb zum Studium, heiratete und bekam zwei Kinder. Mit ihrer Familie lebt sie seit zehn Jahren in Osdorf. „Ein absoluter Glücksfall für uns“, weiß nicht nur DRK-Vorsitzende Hoffmann. Vormittags arbeitet Kateryna Gratscho in Eckernförde für einen Verein in der Beratung von Migranten. „Nachmittags mache ich das Gleiche ehrenamtlich in Osdorf“, sagt sie. Auch das erste Elterngespräch einer Grundschullehrerin hat so am Rande des Kaffeetreffs bereits mit ihrer Übersetzung stattgefunden.
Sehr früh begann eine Osdorferin ehrenamtlich mit einem Deutschkurs. Als qualifizierte Deutschlehrerin für Ausländer konnte sie wenig später mit einem Kurs der Volkshochschule durchstarten und macht die gut ausgebildeten jungen Frauen aus der Ukraine sprachlich fit für den deutschen Arbeitsmarkt, Zertifikat inklusive.
Kleidung und Fahrräder
Auch eine Kleiderkammer wurde kurz nach Ankunft der Ukrainer eingerichtet, sodass die Gäste nicht bis in den Nachbarort fahren müssen. Spontan stellte zunächst Dibberns Gasthof seine Räumlichkeiten kostenfrei zur Verfügung, bevor die Gemeinde dafür eigene Räumlichkeiten hergerichtet hatte.
Die WhatsApp-Gruppe sucht gezielt nach den Dingen, die die ukrainischen Gäste außer Kleidung noch brauchen. „Wir suchen bewusst nicht öffentlich. Wenn niemand von den Gruppenmitgliedern helfen kann, nutzen sie ihre Kontakte. Bisher haben wir sehr schnell alles bekommen, was wir gebraucht haben“, so Möller. So sind die ukrainischen Gäste längst nicht nur mit Schulranzen versorgt, sondern auch mit Fahrrädern und Geschirr. Inzwischen muss die Gruppe ihren Suchradius auch schon mal erweitern, etwa wenn es um eine ganze Wohnungseinrichtung geht.
Ende April sind weitere neun Flüchtlinge in Osdorf angekommen. Die können jetzt bereits auf die Erfahrungen der Erstankömmlinge zurückgreifen.
Tests und Impfungen
Assistenz bei der Impfaktion (v. li.): Dörte Kruse, Elke Hoffmann, Tom Kuhnert
Der kleine DRK-Ortsverein Osdorf ist aber nicht nur in der Flüchtlingshilfe aktiv, sondern betreibt auch eine Corona-Teststation, bis Ende April regelmäßig im Gemeindehaus, seitdem nur noch nach Bedarf. Im Herbst kann sich das wieder ändern, sollten die Infektionszahlen steigen und das Vorlegen von Tests etwa in der Gastronomie wieder zur Pflicht wird. Bis zur vorläufigen Schließung der Teststation haben die Ehrenamtlichen des DRK Osdorf an 142 Testtagen 3.264 Tests durchgeführt. Mehr als 850 Stunden waren die Ehrenamtler allein in der Teststation im Einsatz. Junge Leute stießen zum Team, wurden DRK-Mitglieder. Die Tests konnte der DRK-Ortsverein günstig einkaufen. So blieb etwas übrig. Dieses Geld soll sozialen Projekten im Ort zugutekommen. Für den 1.000ten, 2.000ten und 3.000ten Getesteten gab es einen Gutschein, gespendet von zwei ortsansässigen Gastronomen und der Schlachterei.
Insgesamt fünfmal holte das DRK-Ortsverein im ersten Quartal des Jahres ein mobiles Impfteam aus Kiel nach Osdorf. 465 Impflinge kamen, darunter viele Kinder. Beim Ortsverein schlugen allein diese fünf Impftage mit 180 ehrenamtlichen Stunden zu Buche. Der Gasthof Hammerich stellte an seinem Ruhetag seine Räume kostenfrei zur Verfügung und sorgte für die Verpflegung des Teams. Allen Impflingen spendierte das DRK Süßigkeiten und Getränke, den Kinder außerdem noch Luftballons.
Das „ganz normale“ Programm des DRK-Ortsverein Osdorf ist inzwischen auch wieder angelaufen: Tanzgruppe, Chor und Gruppe Alt und Jung, Erste-Hilfe-Kurs, Blutspende und so weiter. „Für einen kleinen Ortsverein waren und sind wir doch ordentlich rührig, oder?“, fragt Elke Hoffmann – und kennt die Antwort.