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Fruchtwechsel vornehmen trotz Aussetzung?

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Der Entwurf der Gemeinsame-Agrarpolitik (GAP)-Ausnahmen-Verordnung hat die Bundesratsausschüsse ohne inhaltliche Änderungen passiert und wird demgemäß am 16. September im Bundesratsplenum voraussichtlich unverändert angenommen.

Für die Aussetzung der Stilllegung gilt dann Folgendes:

1. Die Stilllegungsverpflichtung kann im Jahr 2023 auf Flächen mit Anbau von Getreide (ohne Mais), Sonnenblumen oder Leguminosen (ohne Soja) erbracht werden (die Herausnahme von Mais und Soja beruht auf EU-Recht).

2. Diese Anrechnungsmöglichkeit besteht nicht, wenn der Betriebsinhaber über Flächen verfügt, die sowohl im Jahr 2021 als auch im Jahr 2022 als Brache beantragt waren, und er diese im nächsten Jahr nicht weiterstilllegt.

3. Nummer 1 gilt außerdem nicht bei Beantragung von

a. Eco-Scheme-Brache oder Eco-Scheme-Blühstreifen oder -flächen oder

b. Zweite-Säule-Maßnahmen, die die 4%ige Brache zur Voraussetzung haben.

Neu ist dabei, dass abweichend von Nummer 2 Brachen nicht erhalten werden müssen, die bis einschließlich 2022 als Agrarumwelt- und Klimamaßnahme (AUKM) gefördert wurden und für die die AUKM-Bracheverpflichtung im nächsten Jahr nicht mehr besteht.

Bei der Aussetzung des Fruchtwechsels bleibt zu beachten, dass diese sich nur auf das Jahr 2023 bezieht. Nach dem derzeitigen Stand zur Änderung des deutschen Strategieplans müsste im Jahr 2024 auf allen Flächen ein echter Fruchtwechsel erfolgen (also Wechsel der Hauptkultur und nicht Zwischenfruchtanbau oder Begrünung aus Untersaat), auf denen im Jahr 2023 entweder kein Fruchtwechsel erfolgte oder er durch Zwischenfruchtanbau oder Begrünung aus Untersaat bewerkstelligt wurde. Zwar ist diese Reglung noch nicht sicher. Es verdichtet sich aber, dass es so kommt.

Milchvieh-Futterbau-­Betriebe mit hohem Maisanteil sollten deshalb trotz der Aussetzung des Fruchtwechsels überlegen, bereits im Jahr 2023 zumindest auf einigen Flächen einen Fruchtwechsel vorzusehen, und zwar einen echten Wechsel der Hauptkultur, um nicht im Folgejahr in zu großem Umfang auf Mischkulturen oder andere Kulturen als Mais ausweichen zu müssen.

Die GAP-Ausnahmen-Verordnung

Kurzfristige Auszahlung von rund 135 Millionen Euro

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Die Anpassungsbeihilfe für landwirtschaftliche Betriebe zur Abmilderung insbesondere hoher Energiekosten infolge des Ukraine-Krieges soll bis Ende dieser Woche ausbezahlt werden. Wie das Bundeslandwirtschaftministerium und die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) mitteilten, erhalten rund 42.000 Betriebe jeweils höchstens 15.000 €.

Zur Auszahlung kommen insgesamt rund 134,9 Mio. €. Der Rest der Gesamtmittel von 180 Mio. € soll bis Jahresende über die sogenannte Kleinbeihilfe ausgereicht werden.

Löwenanteil entfällt auf Sauenhaltung

Von den 134,9 Mio. € entfällt der Löwenanteil mit knapp 58 Mio. € auf die Sauenhaltung. Das entspricht rund 43 % der zur Verfügung stehenden Mittel. Die Beihilfe erhalten rund 7.750  Sauen haltende Betriebe. Die durchschnittliche Summe liegt bei etwa 7.500 € je Betrieb. Für rund 19.000 Unternehmen mit Mastschweinehaltung werden zusammengenommen 13,4 Mio. € ausgezahlt. Der Durchschnittsbetrag liegt bei 705 € je Betrieb. Auf knapp 2.000 Betriebe mit Masthühnerhaltung entfallen insgesamt rund 12,7 Mio. € oder etwa 6.360 € je Betrieb. 985 Betriebe mit Mastputen bekommen im Schnitt rund 6.190 €. Daneben profitieren Betriebe mit Freilandgemüseanbau von der Anpassungsbeihilfe.

Unterstützung für Gemüseanbauer

Für rund 2.200 Unternehmen mit Industriegemüse weist die SVLFG eine Summe von rund 10,7 Mio. € aus. Im Durchschnitt sind das gut 4.800 € je Betrieb. An rund 2.740 Anbauer von Frischgemüse werden im Schnitt knapp 2.800 € und insgesamt rund 7,7 Mio. € ausgezahlt. Insgesamt etwa 4,7 Mio. € entfallen auf knapp 3.500 Unternehmen mit Intensivgemüse. Das entspricht einem Betrag von durchschnittlich 1.330 €. In der Summe 5,1 Mio. € werden an gut 1.655 Betriebe mit Spargelanbau ausgezahlt. Sie bekommen im Schnitt gut 3.000 €. Auf 4,7 Mio. € beläuft sich der Umfang der Mittel für die Baumobstbauer. Rund 5.440 von ihnen bekommen im Schnitt rund 860 €. Etwa 4.880 Weinbaubetriebe werden mit insgesamt 3,7 Mio. € oder durchschnittlich 760 € unterstützt. Beim Beerenobst sind es 3.265 Betriebe mit jeweils durchschnittlich 704 € und beim Hopfen gut 1.000 Betriebe mit rund 2.500 € im Mittel.

Noch keine Details zur Kleinbeihilfe

Die Anpassungsbeihilfe ist an Nachhaltigkeitskriterien geknüpft. Als Voraussetzung für die Inanspruchnahme müssen die Betriebe 2021 eine Greeningprämie erhalten haben. Mit der Beihilfe werden etwa 40 % der vom Thünen-Institut im Frühjahr ermittelten Gewinnveränderungen infolge des Ukraine-Krieges in den besonders betroffenen Agrarsektoren kompensiert. Während die Anpassungsbeihilfe ohne Antrag bewilligt und ausgezahlt wird, müssen für die Kleinbeihilfe zwischen dem 1. und 31. Oktober Anträge bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) gestellt werden. Die BLE will infrage kommende Betriebe schriftlich informieren, die vom Energiepreisanstieg besonders betroffen waren und 2021 keine Greeningprämien erhalten haben. age

Insgesamt 135 Mio. € sollen diese Woche an Betriebe ausgezahlt werden. Foto: Imago

Keimzelle der Kieler Industriegeschichte

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Still ist es in der ehemaligen Howaldtschen Metallgießerei, wo von 1884 bis 1980 vorwiegend Bronze-, Messing- und Kupferteile für die Schiffe der Howaldtswerke hergestellt wurden. Der ohrenbetäubende Lärm, die Hitze der Öfen und Schmelztiegel, Rauch und Dämpfe der vergangenen Tage sind vorbei, die Geschichte der Metallgießerei ist geblieben und wird im Industriemuseum in Kiel-Dietrichsdorf an der Schwentinemündung bewahrt.

Beim Tag des offenen Denkmals am vergangenen Sonntag hatten Interessierte die Gelegenheit, in diese Geschichte einzutauchen und unter dem Motto „KulturSpur“ auf Spurensuche der Industrialisierung in Kiel zu gehen. Die Geschichte der Howaldtschen Metallgießerei beginnt im Jahr 1835, als August Ferdinand Howaldt eine Maschinenfabrik am Westufer des Kleinen Kiel gründete. 1838 stieg der Kieler Kaufmann Johann Schweffel als Geldgeber mit ein. „Mit Howaldt als Mechaniker,der auf den Schiffen fuhr, die Schweffel gehörten, und Schweffel als Geldgeber kamen Know-how und Kapital zusammen“, erklärt Dr. Constanze Vollborn bei einer Museumsführung. Der Betrieb gilt als Keimzelle für die Industrialisierung in Kiel.

In dieser ersten Produktionsstätte wurde alles hergestellt von Kochgeschirr über Grabkreuze bis zu Eisenbahnwaggons. Bekannt ist das von Wilhelm Bauer entwickelte Tauchboot „Brandtaucher“, das 1850 in der Maschinenfabrik und Eisengießerei Schweffel & Howaldt gefertigt wurde. 1865 wurde die Marinestation von Danzig nach Kiel verlegt. Die Industrie samt Zulieferung und Reparatur richtete sich zunehmend an den Bedürfnissen der Marine aus. Howaldts Sohn Georg hatte 1865 bereits eine kleine Werft in Ellerbek am Ostufer der Stadt errichtet, musste der königlichen Werft weichen und verlagerte sie an die Schwentinemündung in Dietrichsdorf, wo er 1876 die Schiffswerft Georg Howaldt gründetete. Gleichzeitig übernahmen er und seine Brüder Bernhard und Hermann die Firmenleitung der väterlichen Maschinenfabrik und Eisengießerei. Diese verlegten sie 1880 ebenfalls nach Dietrichsdorf, um alle Teile herzustellen, die auf der Schiffswerft gebraucht wurden.

Gießereiwerkzeug und -zubehör

1889 fusionierten beide Betriebe zu den Howaldtswerken. „Wo heute unter anderem die Fachhochschule steht, erstreckte sich das Werksareal über ein gut 60.000 Quadratmeter großes Gebiet bis hin zum Ostuferhafen“, erzählt Constanze Vollborn. Eine Besonderheit der Werftgebäude und der dazugehörenden Werftsiedlung war die Architektur der Gebäude, errichtet nach den Plänen von Heinrich Moldenschardt. „Er gilt als der bedeutendste Architekt des Historismus in Schleswig-Holstein“, erfahren die Teilnehmer. Die Werks- und Werftgebäude waren nicht nur funktional, sondern mit den gemusterten Backsteinwänden und großen Rundbogenfenstern auch schön anzuschauen. Die Werkstätten verfügten über elektrisches Licht, was sie seinerzeit zu den modernsten Betriebsstätten machten. Maschinenhalle, Kesselschmiede, Eisengießerei und Metallgießerei lagen nah beieinander, um fertige Teile schnell zu den Docks bringen zu können, dazu waren die Gebäude durch ein Schienennetz verbunden. Wie funktional Architekt Moldenschardt plante, ist heute noch gut zu erkennen. Der Schornstein der Gießerei stand im Mittelpunkt des quadratischen Gebäudes. Um ihn herum waren die Gussöfen angeordnet, die erst später mit Abzugshauben versehen wurden. Zugleich diente der Schornstein als Stütze für das Walmdach. Im Zuge der Sanierung 2003 bis 2006 wurde der außen liegende gemauerte Schornstein durch eine Cortenstahl­attrappe ersetzt.

Die Arbeit in der Gießerei war hart und ungesund, Arbeits- und Lärmschutz sowie Schutzkleidung waren nicht gefordert und auch nicht Teil der Ausrüstung. Das weiß auch noch Rudolf Schlowinski, der als Former von 1956 bis 1962 dort in der Gießerei arbeitete. „Die Former waren die wichtigsten Mitarbeiter, deren Können beim Herstellen der Gussformen gefragt war“, erzählt er und erinnert sich an die Tage, wenn es in der Werkhalle beim Zinngießen „Flocken schneite“. Speziell aufbereiteter Sand wurde in Formkästen gepresst, die in der Werkstatt aufgereiht wurden, um das zuvor in den Schmelztiegeln geschmolzene Metall hineinzugießen. Schutzkleidung wurde erst 1960 gestellt.

Rudolf Schlowinski arbeitete sechs Jahre in der Metallgießerei

Am 24. Oktober 1956 begann mit 120 Tagen Dauer der längste Streik der Metallarbeiter in Schleswig-Holstein. Zu den 15 Betrieben, in denen mehr als 18.000 Mitarbeiter in den Ausstand traten, gehörten auch die Howaldtswerke in Kiel. Dort musste sogar der für den 31. Oktober angesetzte Stapellauf eines deutschen Frachtschiffes aufgrund der Arbeitsniederlegung abgesagt werden. Die Firmenleitung nutzte den Streik, um die Anlagen in der Metallgießerei zu erneuern und die Öfen von Koks auf Öl umzustellen.

1980 wurde der Betrieb endgültig eingestellt und die Gießerei geschlossen. Viele der Gebäude und auch die Anbauten wurden abgerissen, einzig das Gießereigebäude ist erhalten und bringt die Moldenschardt-Backsteinarchitektur durch die Einzelstellung neben der FH gut zur Geltung. Der 2003 gegründete Verein Industriemuseum Howaldtsche Metallgießerei sorgte mit Unterstützung der Deutschen Stiftung Denkmalschutz und des EU-Förderprogramms Urban II für die denkmalgerechte Sanierung des Gebäudes. 2007 eröffnete darin das Museum, das bis 2019 vom Verein betrieben wurde.  Anfang 2020 übernahm das Kieler Stadt- und Schifffahrtsmuseum die Howaldtsche Metallgießerei. Neben Gebäudeführungen finden dort auch Gussvorführungen für Erwachsene, Kinder und Schulklassen sowie Gussworkshops statt. Weitere Informationen unter kiel.de

Fotos: Iris Jaeger
Fotos: Iris Jaeger 


Vorsicht vor Getreideviren durch Blattläuse

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Zu den ökonomisch wichtigsten Getreideviren gehören das Gelbverzwergungsvirus der Gerste (Barley Yellow Dwarf Virus – BYDV) und das Weizenverzwergungsvirus (Wheat Dwarf Virus – WDV). Zu den Wirtspflanzen beider Getreideviren gehören eine Vielzahl an landwirtschaftlichen Kulturpflanzen und auch Wildgräser aus der Familie der Poaceae (Süßgräser). Zur Ausbreitung und Übertragung sind diese Viren überwiegend auf tierische Vektoren angewiesen. Der Artikel beschreibt, worauf zu achten ist, um das Infektionsrisiko zu minimieren.

Bei der Übertragung von Gelbverzwergungsviren nehmen die Getreideblattläuse wie die Große Getreideblattlaus sowie Hafer- oder Traubenkirschlaus eine herausragende Stellung ein. Überträger des Weizenverzwergungsvirus ist die Zwergzikadenart Psammatettix alienus.

Durch die Vielzahl der potenziellen Wirtspflanzen sind die Viren ständig in der unmittelbaren Nachbarschaft unserer landwirtschaftlichen Kulturpflanzen gegenwärtig. Das Auftreten der Vektoren ist aber vornehmlich von nicht vorhersehbar wechselnden Umweltverhältnissen abhängig. Daher sind auch die Ausbreitung im Herbst beziehungsweise das Risiko möglicher ertragsrelevanter Übertragung von Getreideviren nur schwer kalkulierbar.

Insbesondere bei Herbstinfektionen am jungen Wintergetreide kommt es zu dramatischen und irreparablen Krankheitsverläufen, welche zwangsläufig auch zu starken Ertrags- und Qualitätseinbußen an infizierten Pflanzen führen. Eine direkte Bekämpfung des Virus ist nicht möglich, daher steht die Verhinderung der Virusübertragung absolut im Vordergrund. Auch wenn genauere Prognosen über die jährliche Gefährdung der Getreidekulturen nicht möglich sind, sollte keinesfalls ein voreiliger und prophylaktischer Insektizideinsatz aus Angst vor möglichen Herbstinfektionen erfolgen. Durch Berücksichtigung vorbeugender Maßnahmen, möglicher Risikofaktoren und die Durchführung regelmäßiger Bestandeskontrollen können mögliche Risiken wirtschaftlicher Schädigungen durch Getreideviren größtenteils ausgeschlossen werden.

Typische Symptome des Gelbverzwergungsvirus – gestauchter Wuchs und vergilbte Blätter (Foto oben). Oftmals sind nur wenige Einzelpflanzen betroffen, sodass keine relevanten Ertragsausfälle drohen. In Jahren mit warmer Herbstwitterung, welche eine bessere Vermehrung der Blattläuse und damit einhergehende Verbreitung der Viren ermöglichen, können auch größere Befallsnester auftreten (Foto unten).

Was sind wichtige Virusquellen?

Ausfallgetreide, Zwischenfrüchte – vor allem Rauhafer, Mais und andere Gräser, auch Wildgräser – dienen Getreideblattläusen als „grüne Brücke“ in den Sommermonaten. Die Wirte dienen allerdings auch als wichtige Virusreservoirs. Getreidebestände in unmittelbarer Nachbarschaft von möglichen Virusquellen haben daher ein deutlich höheres Gefährdungspotenzial. Sind Ausfallgetreide und Co. mit Viren belastet und wechseln die geflügelten Blattläuse im Spätsommer beziehungsweise Herbst den Wirt und fliegen in die gerade frisch auflaufenden und für Blattläuse sehr attraktiven Getreidebestände, so kommt es zwangsläufig zur Virusübertragung. Dabei handelt es sich um die sogenannte Primärinfektion, die sich kaum verhindern lässt, da das Virus beim Saugvorgang an jungen Getreidepflanzen schon nach wenigen Stunden übertragen wird. Gleichzeitig beginnt die geflügelte Blattlaus mit der Vermehrung.

Die Herbstwitterung ist entscheidend

Eine lang anhaltende warme Herbstwitterung beziehungsweise Spätsommerwetter mit möglichst vielen Tagen mit Temperaturen über 12 bis 15 °C sind sehr förderlich für die Blattlausvermehrung. Die Nachkommenschaft verbreitet das Virus auf die unmittelbar benachbarten Getreidepflanzen (Sekundärinfektion), und es kommt zu den typischen Virusnestern als Schadsymptom. Jedes Virusnest ist auf eine im Herbst eingeflogene infizierte Blattlaus zurückzuführen. Je wärmer die Herbstwitterung ist und je länger sie dauert, desto intensiver ist die Vermehrung und desto größer sind damit auch die Virusnester. Frühsaaten im September haben daher ein deutlich höheres Gefährdungspotenzial als spätere. Je früher der Bestand aufgelaufen ist, desto wahrscheinlicher ist auch eine frühe Besiedlung durch Blattläuse und die Gefahr einer stärkeren Blattlausvermehrung. Des Weiteren kommt es an Waldrändern, Baumreihen, Knicks und in windgeschützten Bereichen häufig auch zu einer stärkeren Blattlausvermehrung und damit einhergehenden größeren Befallsnestern.

Eine Blattlausvermehrung wird in geschützten Schlagbereichen begünstigt. Während die geflügelten Blattläuse häufig gut zu erkennen sind, befinden sich erste kleinere Blattlauskolonien oft versteckt in den eingerollten Blättern oder auf der Blattunterseite.

Auch Zikaden sind Virusüberträger

In den vergangenen Jahren waren im Herbst zunehmend auch Zikaden in den bereits aufgelaufenen Getreidebeständen unterwegs. Im Vergleich zu Blattläusen sind Zikaden, vor allem bei höheren Temperaturen, deutlich mobiler. Häufig werden mehrere Getreidepflanzen hintereinander in einer Saatreihe infiziert, indem die Zikade von Pflanze zu Pflanze springt. Durch die hohe Mobilität der Zikaden sind diese auch sehr schreckhaft und insektizide Maßnahmen oft unwirksam.

Vorbeugende Maßnahmen beachten

Aus den Risikofaktoren ergeben sich auch zwangsläufig die wichtigsten vorbeugenden Maßnahmen. Dazu gehören insbesondere die Vermeidung zu früher Saattermine und die konsequente Beseitigung potenzieller Virusreservoirs, zum Beispiel die Bekämpfung von Ausfallgetreide. In den Landessortenversuchen Wintergerste stehen seit einigen Jahren auch Sorten mit einer Toleranz gegenüber dem Gelbverzwergungsvirus, welche auf die Einkreuzung des Resistenzgens „yd2“ zurückzuführen ist. Als Vertreter resistenter Sorten gegenüber Gelbverzwergungsviren standen im vergangenen Prüfjahr die Sorten ,Sensation‘ und ,KWS Exquis‘. Die Sorte ,Sensation‘ besitzt zusätzlich auch die doppelte Gelbmosaikvirus-Resistenz. Im mehrjährigen Vergleich schneiden beide Sorten ertraglich leicht unterdurchschnittlich ab. In deutschlandweiten Versuchen mit stärkerem Befall mit Gelbverzwergungsviren stechen die Sorten wiederum positiv hervor und sind daher in Problemregionen mit regelmäßigem Auftreten von Viruskalamitäten eine ernst zu nehmende Anbauoption.

Bestandeskontrollen nicht vergessen

Wichtig ist es, die Bestände nach dem Auflaufen, spätestens ab dem Zweiblattstadium, regelmäßig an mehreren Stellen zu kontrollieren. Besonders effektiv ist eine Bestandskontrolle an einem sonnigen Tag. Blattläuse sind dann besonders gut auf den Blättern zu erkennen. Sie schimmern durch die Blattfläche hindurch. Zur Ermittlung des Blattlausbesatzes sind an fünf zufällig ausgewählten Stellen im Schlag jeweils zehn Getreidepflanzen auf das Vorhandensein von Blattläusen zu überprüfen. Es empfiehlt sich, alle Flächen (auch die später aufgelaufenen Saaten) in regelmäßigen Abständen bis zum Vegetationsende zu kontrollieren. Eine Behandlung mit einem zugelassenen Insektizid sollte daher nur erfolgen, wenn ohne große Mühe Blattläuse zu finden sind. Bekämpfungsschwelle: Frühsaaten 10 % mit Blattläusen befallene Pflanzen; Normalsaaten 20 % befallene Pflanzen, um eine mögliche sekundäre Ausbreitung der Getreideviren im Bestand zu verhindern.

Ausfallgetreide (Foto oben), Zwischenfruchtmischungen (vor allem Rauhafer), missglückte Zwischenfrüchte mit viel Ausfallgetreide, Mais (Foto unten) und andere Wildgräser dienen als wichtige Virusquellen. Von hier aus können sich geflügelte Blattläuse mit dem Virus beladen, fliegen anschließend in die auflaufenden Getreidebestände und übertragen das Virus beim Saugen auf die jungen Getreidepflanzen. Flächen in unmittelbarer Nähe von möglichen Virusreservoirs sind daher besonders gefährdet.

Welche Insektizide gibt es?

Kommt es bei günstiger Herbstwitterung zu einer Überschreitung der Bekämpfungsschwelle, so stehen für die Vektorenbekämpfung im Herbst weiterhin Insektizide aus der Wirkstoffgruppe der Pyrethroide zur Verfügung. Die Dauerwirkung der Pyrethroide ist, in Abhängigkeit von der Witterung, auf sechs bis zehn Tage begrenzt. Bei günstigen Zuflugbedingungen für Blattläuse sollte die Behandlung daher keinesfalls zu früh erfolgen.

Des Weiteren hat das Präparat Teppeki mit dem Wirkstoff Flonicamid (1 m länderspezifscher Gewässerabstand) eine Zulassungserweiterung in der Wintergerste zur Blattlausbekämpfung als Virusvektor (ES 11 bis 25) mit 140 g/ha erhalten. Die Wirkungsdauer von Teppeki ist länger als bei den Pyrethroiden. So können auch bei länger anhaltendem Flug der Blattläuse ausreichende Wirkungsgrade erreicht werden. Bei einer Behandlung sollten die Pflanzen möglichst zwei bis drei Blätter haben.

Bei der Insektizidauswahl sollte auf die entsprechende Indikationszulassung (Blattläuse als Virusvektoren im Herbst) sowie die Anwendungshäufigkeit und die unterschiedlichen Bienenschutzauflagen geachtet werden. Eine Übersicht der im Herbst im Wintergetreide zugelassenen Insektizide, einschließlich der Auflagen und sonstigen Anwendungsbestimmungen, ist auf der Homepage der Landwirtschaftskammer unter www.lksh.de/Ackerbaukulturen/jeweilige Getreidekultur verfügbar.

Insektizide Beize bei Drahtwürmern

Als einzige insektizide Beize kann seit vergangenem Jahr Signal 300 ES mit dem Wirkstoff Cypermethrin in Winterweizen und Wintergerste zum Einsatz kommen. Die Beize ist gegen Schnellkäfer wie den Drahtwurm und zur Befallsminderung gegen die Getreidebrachfliege zugelassen. Ein Einsatz im Roggen gegen Schnellkäfer (Drahtwurm), Getreidebrachfliege, Fritfliege und Getreidelaufkäfer ist durch die Notfallzulassung nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nummer 1107/2009 ebenfalls möglich (Zeitraum: 15. Juli 2022 bis 12. November 2022). Eine systemische Wirkung besteht nicht – eine Wirkung auf Getreideblattläuse und Zikaden ist damit nicht vorhanden. Gegen Drahtwurm und Getreidelaufkäfer hat die Beize aber eine Daseinsberechtigung und kann mögliche Schäden am jungen Getreide dezimieren. Nach bisherigen Versuchserfahrungen kann das Wirkpotenzial auf Getreidebrachfliege und Fritfliege nicht sicher abgeschätzt werden.

Fazit

Getreideviren können in der Pflanze verheerende Schäden anrichten. Einmal übertragen, kommt es dort zur Massenvermehrung. Verstopfte Leitungsbahnen und eine damit einhergehende Unterversorgung der Pflanze sind die Folge. Eine direkte Bekämpfung des Virus ist nicht möglich, daher steht die Verhinderung der Virusübertragung absolut im Vordergrund. Durch Berücksichtigung vorbeugender Maßnahmen wie der Beseitigung wichtiger Virusquellen, des Anbaus toleranter Sorten und der Vermeidung zu früher Saattermine sowie eine Durchführung regelmäßiger Bestandeskontrollen können mögliche Risiken für wirtschaftlichen Ertragsverlust durch Getreideviren größtenteils ausgeschlossen werden.

Biogasanteil an der Stromerzeugung leicht rückläufig

Die Stromerzeugung aus Biogas ist zuletzt leicht zurückgefahren worden. Dies geht aus Zahlen zum im ersten Halbjahr 2022 in Deutschland erzeugten und ins Netz eingespeisten Strom hervor, die das Statistische Bundesamt (Destatis) vorgelegt hat.

Demnach wurden von Januar bis Juni insgesamt rund 15,1 Mrd. kWh Strom von Biogasanlagen erzeugt; das entsprach einem Anteil von 5,7 % an der Gesamtmenge. Im entsprechenden Vorjahreszeitraum waren 15,2 Mrd. kWh durch Biogas eingespeist worden, was 5,8 % der Stromerzeugung ausmachte. Insgesamt haben die Erneuerbaren Energien allerdings an Bedeutung gewonnen. Ihr Anteil an der Stromerzeugung belief sich im ersten Halbjahr 2022 laut Destatis auf 48,5 % und lag damit um 4,7 Prozentpunkte über dem Vorjahreszeitraum.

Von Januar bis Juni wurden 127,6 Mrd. kWh Strom aus Erneuerbaren Quellen erzeugt; davon entfielen 67,7 Mrd. kWh auf Windkraft, 29,5 Mrd. kWh auf Photovoltaik und 8,4 Mrd. kWh auf Wasserkraft. Der Anteil der Windkraft legte damit von 22,1 % auf 25,7 % zu, was laut den Statistikern aber vor allem auf das windarme erste Quartal 2021 zurückzuführen ist. Die ungewöhnlich hohe Anzahl an Sonnenstunden in den ersten Monaten des laufenden Jahres begründet Destatis zufolge die Ausweitung des Anteils des Solarstroms, der von 9,4 % auf 11,2 % zunahm.

Im ersten Halbjahr 2022 wurden laut Bundesamt 263,2 Mrd. kWh aus deutscher Erzeugung ins Stromnetz eingespeist; das waren 1,3 % mehr als im Vorjahreszeitraum. Konventionelle Energieträger lieferten dabei 135,6 Mrd. kWh. Spürbar ausgeweitet wurde die Kohleverstromung, deren Anteil von 27,1 % auf 31,4 % zulegte. Der Anteil von Erdgas ging von 14,4 % auf 11,7 % zurück. Veränderungen gab es auch im Stromhandel. Laut Destatis gingen die Importe im Betrachtungszeitraum um 9,1 % auf 23,3 Mrd. kWh zurück, während die Exporte um 14,5 % auf 39,6 Mrd. kWh ausgeweitet wurden. Nach Angaben der Statistiker war das erste Halbjahr 2022 das erste seit Beginn der Statistik im Jahr 1990, in dem mehr Strom nach Frankreich exportiert als von dort importiert wurde.

Was bringt ein höheres Transportalter?

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Als der Entwurf für die neue Kälbertransportregelung, nach der Kälber künftig erst in der fünften statt in der dritten Woche den Betrieb verlassen dürfen, in den Bundesrat eingebracht wurde, war die Begründung jene, dass ältere Kälber stabiler seien und den Transport besser verkraften könnten. Nicht wenige hatten ihre Zweifel an dieser Argumentation, da bekanntlich die sogenannte immunologische Lücke auch in diesen Zeitraum fällt und der mütterliche Schutz mit jeder Woche schwächer wird. Um hier Klarheit zu schaffen, soll die aktuelle wissenschaftliche Erkenntnislage zusammengefasst werden.

Transporte sind seit jeher ein wichtiger Faktor für die Entstehung von Erkrankungen. Besonders stehen hier Atemwegserkrankungen im Fokus, die im Englischen oft als „shipping fever”, also als transportbedingter Allgemeininfekt zusammengefasst werden. Auf einem Transport kommen meist verschiedene begünstigende Faktoren zusammen: Die Verladung auf ein Fahrzeug und der rollende Transport sind für viele Jungrinder etwas vollkommen Neues und daher mit Stress verbunden. Stresshormone, die dabei die Alarmreaktion des Körpers unterstützen, bremsen gleichzeitig die Aktivität der körpereigenen Abwehrzellen und machen den Körper weniger wehrhaft gegen Infekte. Zwischen Stall, Transporter und neuem Stall können zudem erhebliche Klimaunterschiede bestehen, die den Tieren eine hohe Anpassungsleistung abverlangen und den Körper belasten. Bis dahin vorhandene, aber still schlummernde Erreger können diese Schwächephase nutzen und sich im Körper ausbreiten, sodass Erkrankungen kurz nach dem Transport schon ausbrechen. Wenn zugleich Tiere aus verschiedenen Herden aufeinandertreffen, entsteht eine bunte Mischung von verschiedenen Keimen, die auf bisher nicht gegen diese Erreger geschützte Wirtstiere treffen. Daher sind schwere Infektwellen einige Tage nach der Zusammenstellung neuer Gruppen kaum zu vermeiden.

Mütterlicher Schutz

Bekanntlich sind Kälber in den ersten Lebenstagen zwingend auf den mütterlichen Schutz angewiesen, den sie durch die frühe und reichliche Aufnahme von Kolostrum erhalten. Zahlreiche Studien haben gezeigt: Je besser die Versorgung in den ersten Lebensstunden ist, desto besser entwickeln sich die Kälber, sind später gesünder und leistungsstärker. Doch dieser erste Schutz ist endlich: Die übertragenen Antikörper (Immunglobuline) werden verbraucht und vom Körper abgebaut, sodass nach einiger Zeit die körpereigene Abwehr übernehmen muss. Dafür braucht es neben ausreichend Energie und Nährstoffen auch das richtige Training der Abwehrzellen durch Kontakt mit den herdentypischen Keimen und durch Impfungen. Klassischerweise wird der Übergang vom mütterlichen auf den Eigenschutz, die sogenannte immunologische Lücke, irgendwo zwischen der dritten und sechsten Lebenswoche angesiedelt. Daher erscheint es logisch, wenn Kälber eher früh mit einem noch guten mütterlichen Schutz in der dritten Lebenswoche transportiert werden als in der fünften Woche, wenn vom kolostralen Schutz nicht mehr viel übrig ist und das eigene Immunsystem gerade erst laufen lernt.

Treffen im Mastbetrieb Kälber aus verschiedenen Herden aufeinander, sind Probleme kaum zu vermeiden. Foto: Landpixel

Kolostrum: Fakten

Schaut man aber einmal in die jüngere wissenschaftliche Literatur, wird die immunologische Lücke immer mehr infrage gestellt. Sie ist in erster Linie eine Folge einer zu geringen Kolostrumaufnahme. Fällt die frühe Versorgung zu knapp aus, ist der mütterliche Schutz schneller aufgebraucht als der Eigenschutz ausreichend stark werden kann. Studien haben für die mütterlichen Antikörper aus dem Kolostrum eine Halbwertszeit von zehn bis 16 Tagen ermittelt. Das heißt, dass sich nach dieser Zeit der Blutspiegel halbiert und so je nach Ausgangslage nach zwei bis fünf Wochen die mütterlichen Antikörper als alleiniger Schutz nicht mehr ausreichen (Abbildung 1). Zugleich baut ein gut versorgtes Kalb aber auch ab dem ersten Tag seine eigene Abwehr auf, sodass diese im besten Fall ab der sechsten Woche allein für den Schutz des Körpers sorgen kann. Da sich beide Schutzsysteme gegenseitig ergänzen, kann idealerweise das Abklingen der kolostralen Antikörper durch die allmähliche Ausbildung des eigenen Schutzes kompensiert werden. Die Abwehrzellen sind ab dem ersten Lebenstag aktiv und tragen so täglich mehr zum anhaltenden Schutz bei. Es ist aber auch erwiesen, dass diese Zellen erst ausreifen müssen, um ihre volle Leistung zu erreichen. Ältere Kälber sind demnach auch im Bereich der Zellen abwehrstärker als jüngere.

Folgen für das Kalb

Messungen von Blutwerten im Labor helfen, die Abwehrmöglichkeiten einzuschätzen. Wirklich sicher lassen sich Effekte auf das Kalb aber nur durch Experimente mit lebenden Tieren untersuchen. Dafür wirken im Bereich der Infektabwehr einfach zu viele Faktoren zusammen. Um die Auswirkungen unterschiedlicher Transportalter auf die Kälbergesundheit zu untersuchen, wurde in den Niederlanden durch die Universität Wageningen ein Großversuch mit knapp 700 Mastkälbern (Fleischkreuzungen und Holsteins) gestartet (Marcato et al, 2021): Während eine Hälfte der Tiere konventionell am 14. Lebenstag auf Mastbetriebe verbracht wurde, wurden andere Kälber aus den gleichen Herkunftsbetrieben erst am 28. Lebenstag auf die gleichen Mastbetriebe transportiert. So bestand der einzige relevante Unterschied im Transportalter. Starke Ähnlichkeit bestand auch bei den Laborwerten: Die untersuchten Kälber hatten insgesamt ähnliche Antikörperblutspiegel am Ende der ersten Lebenswoche. Auch der Tiefpunkt der Schleimhautschutz bildenden Antikörper (IgA) lag bei beiden Gruppen in der vierten Lebenswoche (Abbildung 2).

Die deutlichen Unterschiede zeigten sich erst in der weiteren Entwicklung der Kälber (Tabelle): So wurden die Kälber mit dem höheren Transportalter (28-Tage-Kälber) seltener medikamentell behandelt, auch wenn der Antibiotikaeinsatz ähnlich war. Weiterhin war die Zahl der Todesfälle in dieser Gruppe nur halb so hoch und die Schlachtkörper am Ende der standardisierten Kälbermast waren mehr als 9 % schwerer. Die später transportierten Kälber waren somit deutlich robuster und haben diesen Vorteil in bessere Gesundheit und stärkeres Wachstum umgesetzt.

Umsetzung in der Praxis

Diese umfangreiche Studie zeigt also deutlich, dass keine negativen Effekte durch das höhere Transportalter zu erwarten sind, wenn die sonstige Behandlung der Kälber vor dem Transport gleich bleibt. Klar ist aber auch, dass sich die Betreuungsarbeit auf den Herkunftsbetrieben erhöht, wenn mehr Kälber länger bleiben. Dass der höhere Platzbedarf auf einem durchschnittlichen Milchviehbetrieb überschaubar ist, hat der Artikel in Bauernblatt-Ausgabe 35 deutlich gezeigt. Mit der neuen Vorschrift verbunden ist aber auch die Pflicht, alle Kälber mit ausreichend geeignetem Futter zu versorgen. Wird diese Pflicht nicht erfüllt, kann dies als Verstoß gegen Tierschutzvorschriften im Ordnungs- und auch im Prämienrecht geahndet werden. Dieser Mehraufwand besteht neben der erhöhten Fütterungsarbeit auch in einem höheren Verbrauch von Milch oder Milchaustauscher. Insbesondere für ökologisch wirtschaftende Betriebe besteht hier die Pflicht zur Vollmilchtränke, auch wenn die Kälber anschließend mangels aufnehmender Biomastbetriebe oft konventionell vermarktet werden müssen. Dabei sind bei drei Wochen alten Kälbern Tränkemengen von über 12 l Milch pro Tag einzuplanen, um bedarfsdeckend zu füttern.

Fazit

Die wichtigste immunologische Entwicklung des Kalbes passiert in den ersten Lebenswochen. Hier erfolgen Weichenstellungen, die sich ein Rinderleben lang auswirken. Dabei haben Kolostrumversorgung, Haltungsbedingungen und Ernährung den größten Einfluss. Eine Verschiebung des Transportalters hinein in die klassische „immunologische Lücke“ als bekannte Schwächephase wirkt daher auf den ersten Blick unlogisch. Betrachtet man aber die Entwicklung der Körperabwehr als Ganzes und nimmt auch die Ergebnisse der großen niederländischen Transportstudie von 2021 zur Kenntnis, ist zu erwarten, dass insgesamt die positiven Effekte für das transportierte Kalb überwiegen werden, wenn Haltung und Fütterung auf Herkunfts- und Aufnahmebetrieb auf einem guten Niveau sind. Ohne Risiko wird der Einkauf von Kälbern verschiedener Herkünfte dennoch nie sein, sodass feste Lieferbeziehungen langfristig immer das Ziel sein sollten.

Die Silomaisernte ist voll im Gang

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Die ersten Septembertage zeichneten sich durch sommerliche Temperaturen, stetig milden Ostwind, hohe Sonneneinstrahlung und ausbleibende Niederschläge aus. Das führte abermals zu einer deutlichen Reifeentwicklung in der Gesamtpflanze des Maises.

Zur Reifeprüfung Silomais werden an elf Kammer-Versuchsstandorten in Schleswig-Holstein die Prüfsorten ,Keops‘ (S 210), ,RGT Exxon‘ (S 220), ,LG 31238‘ (S 230) und ,RGT Haruka‘ (S 250) angebaut. Der Norden des Landes wird in diesem Jahr über die Standorte Husum (NF), Wallsbüll (SL), Schuby (SL), Dannewerk (SL) und Uelsby (SL) abgebildet, im Süden werden die Standorte Barkhorn (RD), Langwedel (RD), Krumstedt (HEI), Futterkamp (PLÖ), Hemdingen (PI) und Leezen (SE) beprobt.

Die Proben für diese Reifeprüfung wurden am 7. September ohne den Standort Krumstedt geschnitten. Zur Probenahme zeigten die Pflanzenproben der Standorte Husum, Wallsbüll und Uelsby noch sehr grüne Blätter auf und die Kolben waren überwiegend noch in der Milchreife. Die Gesamtpflanzenabreife war noch nicht so stark fortgeschritten. Ein anderes Bild liefern hingegen die Standorte Schuby, Barkhorn, Dannewerk und Langwedel, dort rollte der Mais die Blätter, Trockenstress war zu sehen, die Kolben waren überwiegend gut besetzt, gefüllt und weit in der Entwicklung fortgeschritten. Die Pflanzenproben aus Hemdingen und Leezen waren überwiegend bis zum Kolbenblatt von unten her verbräunt, die Kolben gut entwickelt und weit in der Abreife. Die Grafiken 1 und 2 führen die enormen Reifefortschritte der Maispflanzen auf. Im Norden kam es im Mittel zu einem Zuwachs von 3,6 % in der Gesamtpflanze, der Süden verzeichnete sogar einen Reifefortschritt von fast 5,5 %. Die wöchentliche Prognose für den Reifefortschritt in der kommenden Woche mit 1,7 % liefert das Prognosemodell Maisprog.

Quelle: Dr. Elke Grimme, Landwirtschaftskammer SH

In vielen Praxisbeständen ist eine extrem ungleichmäßige Abreife zu beobachten. Hier den optimalen Erntetermin zu erfassen, wird äußerst schwierig. Solche Bestände gilt es gut zu beobachten, um starken Verholzungen von Blättern und Stängeln durch die Ernte dann entgegenzutreten. Die Verdichtbarkeit des Häckselgutes aus solchen Beständen wird zunehmend erschwert, auch nimmt der Futterwert mit zunehmender Verbräunung ab. Zunahmen in der Trockenmasse und Stärkeeinlagerungen sind jetzt nicht mehr zu erwarten. Die lang ersehnten Niederschläge von letzter Woche Donnerstag entspannten kurzfristig das Erntefenster vitaler Maisbestände. Die Maispflanzen konnten wieder Wasser aufnehmen, sofern es auch ausreichend geregnet hatte. Das Regenerationsvermögen von Kolben tragenden und überwiegend grünen Maispflanzen ist nicht zu unterschätzen, Ertrags- und Qualitätszunahmen sind aber nicht auszuschließen. Kolbenloser Mais sowie notreifer Mais mit geringen Kolbenanteilen und verbräunte Maisbestände sollten zügig gehäckselt werden, da kaum noch Ertragszuwächse zu erwarten sind, die Pflanzen weiter altern und an Futterwert verlieren. Läuft in den Praxisbeständen die Restpflanzenabreife deutlich vor der Kornabreife ab, sollte gehäckselt werden, bevor die Körner ausreifen konnten, damit das Häckselgut im Silohaufen ordentlich verdichtet werden kann. Eine geringe Häcksellänge ist bei den sehr unterschiedlich abgereiften Beständen anzuraten, um ein gut verdichtetes Silo zu erlangen. Auch den Silierprozesses und die aerobe Stabilität der Silage mithilfe eines Siliermittels zu unterstützen sind nicht außer Acht zu lassen.

Diese Ergebnisse der Reifeprüfung können lediglich der Orientierung dienen. Gerade die zum Teil doch erheblichen Unterschiede der Maisbestände erlauben es nicht, die hier aufgezeigten Abreifedaten als Richtwerte für eigene Maisflächen anzusehen. Es ist jetzt äußerst wichtig, die Bestände auf Kornansatz und das Abreifeverhalten von Blättern und Stängeln zu kontrollieren.

Quelle: Dr. Elke Grimme, Landwirtschaftskammer SH
Quelle: Dr. Elke Grimme, Landwirtschaftskammer SH

Lernen durch Begreifen

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Die Landesvorsitzenden des Landjugendverbands, Hanna Kühl und Hannes Bumann, hielten ein Grußwort auf dem Landesbauerntag. Hier einige Auszüge:

Landwirte sind in Zukunft noch mehr, nämlich Tierschutzbeauftragte für Insekten. Bienen und Hummeln sind wichtige Akteure der heimischen Landwirtschaft. Bereits jetzt blüht es im ganzen Land auf Ackerrandstreifen und Teilflächen. Dabei wirft längst nicht jede Blume dort einen Euro ins Portemonnaie des Landwirts. Viele zahlen aus eigener Tasche drauf! (…)

„Lernen durch Begreifen“ ist immer noch das beste Lernprinzip. Nichts prägt sich stärker ein als einmal ein Kalb gefüttert oder Äpfel selbst gepflückt und zu Saft verarbeitet zu haben. Wir fordern die Landesregierung auf, ihr Versprechen zu erneuern. Jedes Kind soll in seiner Schulzeit mindestens einmal einen Tag auf einem landwirtschaftlichen Betrieb verbringen. (…)

Das Ehrenamt ist der Motor des ländlichen Raums. Wir brauchen keine politikgesteuerten Koordinatoren für die Jugendverbandsarbeit. Wir brauchen eine starke, unbürokratische Förderung, die es uns möglich macht, uns Freiräume zu schaffen und unser Potenzial zu entfalten. (…)

„Jede Wildbiene ist ihre eigene Königin“

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Inke Studt-Jürs verfügt über besonderes Wissen, das sie gern teilt. Die freiberufliche Webde­signerin aus Weede ist Wildbienenbotschafterin und will in Vorträgen und bei Veranstaltungen über die Lebensweise dieser Insekten informieren und so zu ihrem Schutz beitragen. Im Interview mit dem Bauernblatt gibt die 57-jährige LandFrau auch Wildbienentipps für Balkon, ­Terrasse und Garten.

Frau Studt-Jürs, wie wird eine Computer- und IT-Fachfrau zur Wildbienenbotschafterin?

Mein Ehemann Thomas ist Hobbyimker. Unser eigener Garten ist 1.800 m2 groß und in verschiedene Gartenräume aufgeteilt. Wir haben Beete mit vielen verschiedenen bienenfreundlichen Stauden angelegt und bieten sowohl Honigbienen als auch Wildbienen von Februar bis zum Frost ein vielfältiges Blütenangebot. Dort habe ich zunehmend Wildbienen entdeckt, angefangen, mich dafür zu interessieren, und dann an Seminaren teilgenommen. Jetzt biete ich Wildbienenvorträge an, zum Beispiel bei den LandFrauenvereinen

Was finden Sie an Wildbienen so interessant?

Ihre Lebensweise ist so faszinierend, sie unterscheiden sich ganz stark von Honigbienen. Wildbienen leben fast immer allein, jede Wildbiene ist ihre eigene Königin. Und es gibt sie in ganz klein und in ziemlich groß. Auch Hummeln gehören zu den Wildbienen, sie bilden eine Ausnahme, weil sie kleine Völker bilden.

Insektenhotels sind ja mittlerweile in vielen Gärten zu sehen. Wieso sind diese Tiere noch bedroht?

60 % aller Wildbienen errichten ihre Niströhren im Boden, viele Leute wissen das gar nicht. Anders als Honigbienen legen Wildbienen nämlich nur kurze Flugstrecken zurück, sie bauen ihre Niströhren deshalb in der Nähe ihrer Futterquellen. Zudem haben sie oft nur eine kurze Lebensdauer, weil sie sich auf bestimmte Blüten spezialisieren und nach Ablauf von deren Tracht sterben.

Die Ackerhummel ist von März bis November unterwegs und sehr flexibel in der Blütenwahl. Ihre Nester baut sie gern in verlassenen Mäuselöchern. Foto: Inke Studt-Jürs

Wie können Wildbienen im Garten am besten unterstützt werden?

Die Insekten fliegen besonders im Frühjahr auf blühende Küchenkräuter wie Salbei, Thymian, Majoran oder Schnittlauch. Aber auch Wildkräuter werden gern als Nahrungsquelle genutzt. Dazu gehören Löwenzahn, Giersch, Gundermann, Taubnessel oder Gänsefingerkraut. Um mich noch besser mit Kräutern auszukennen, nehme ich gerade an einem Kräuterkurs teil, den der LandFrauenverband und das Bildungszentrum für Natur, Umwelt und ländliche Räume anbieten.

Kann man auch im Herbst noch etwas für die Wildbienen tun?

Auf jeden Fall Zwiebeln für Krokusse, Winterlinge, Schneeglöckchen oder Perlhyazinthen stecken. Sie bieten genauso wie Weiden, deren Pollen sehr eiweißreich sind, im Frühjahr die erste Nahrung für Wild-, aber auch für Honigbienen.

Ernst und lustig, herzhaft und süß

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Auch der Landjugendverband Schleswig-Holstein war nach der erzwungenen Pandemiepause in diesem Jahr endlich wieder auf der Norla vertreten. So erfreute sich der Pavillon der Landjugend 2022 wieder hoher Besucherzahlen.

Der Norla-Auftritt wurde gut geplant, bereits im Mai fand die erste Vorbesprechung mit zehn Projektgruppenmitgliedern im Rahmen des Tags der offenen Geschäftsstelle statt. Hier verschaffte man sich zunächst einen Überblick und die wesentlichen organisatorischen Aufgaben wurden verteilt, um Anfang August die Ergebnisse in einer Onlinekonferenz zusammenzutragen und abzustimmen. Die Bestellmengen für Getränke und Zutaten für den Waffelteig wurden abgestimmt, die Vorlagen für die Basteltüten ausgewählt, und auch die Vorlagen für das Kinderschminken wurden reduziert. Der Speiseplan für die Helfermahlzeiten an den einzelnen Tagen wurde besprochen und entsprechende Aufgaben verteilt.

Neben dem traditionellen Waffelverkauf und dem Verkauf von alkoholfreien Getränken sollte aber auch etwas Neues her. Die Projektgruppe entschied sich, einen alkoholfreien Cocktail auszuschenken und neben den süßen auch herzhafte Waffeln auszuprobieren. Die Wahl der richtigen Rezepte konnte natürlich nicht in einer Onlinekonferenz entschieden werden. Hierzu bot sich der Termin zum Vorbereiten des Landjugend-Pavillons Mitte August an. Nachdem dieser entstaubt, die Toi­letten gereinigt und die T-Shirts gewaschen waren, wurden Cocktailrezepte probiert und der Waffelteig getestet. Die Entscheidung für herzhafte Waffeln in zwei Varianten war schnell getroffen. Die Entscheidung für zwei Cocktails benötigte wenige Schlucke mehr. Diese reiflich überlegten Neuerungen wurden in den ersten Tagen nicht so gut angenommen wie erhofft. Zum Wochenende hin trauten sich dann doch mehrere Besucher an die ungewöhnlichen Varianten heran.

Für den gesamten Zeitraum der Norla konnten 40 ehrenamtliche Helfer aus Landjugendgruppen in ganz Schleswig-Holstein gewonnen werden. Zu ihren täglichen Aufgaben gehörten neben der Herstellung immer wieder frischen Waffelteigs und frischer Cocktails das Waffelbacken, Kaffeekochen und Verkaufen der Leckereien. Aufgrund der zahlreichen Besucher mit Kindern erwies sich das Kinderschminken als eine der zeitaufwendigsten Aufgaben.

Ein Highlight dieser Messe waren die zwei Maskottchen Schwein und Kuh, die täglich auf dem Gelände unterwegs waren und mit kleinen und großen begeisterten Zuschauern Schnappschüsse machten. Zudem bot der Landjugendverband zu jeder vollen Stunde das Kräftemessen „Hau den Lukas“ an. Am Stand des Sparkassen- und Giroverbands Schleswig-Holstein wurden mit den beliebten roten Eimern Spenden für die Renovierung des Landjugendpavillons gesammelt. Diese Aktion war ein voller Erfolg.

Doch das war alles noch nicht genug. Neben dem allgemeinen Messetrubel geschahen an vielen Orten noch spannende Aktionen und Dinge wie zum Beispiel am Stand des LandFrauenverbandes Schleswig-Holstein. Dort nahmen die beiden ersten Vorsitzenden der Landjugend am Gummistiefelboccia teil.

Am Freitag besuchte der Ideen­geber des Grünen Sofas, Heinrich Mougin aus dem Vorstand des Bauernverbandes, den Landjugend-Pavillon. Der Landjugend-Pavillon freute sich am Sonnabend über den Besuch von diversen Politikern: Ministerpräsident Daniel Günther, Landwirtschaftsminister Werner Schwarz (beide CDU) sowie den Landtagsabgeordneten Nelly Waldeck und Lasse Petersdotter (beide Grüne). Mit dem Landtagsabgeordneten Dirk Kock-Rohwer (Grüne) und dem Bundestagsabgeordneten Max Mordhorst (FDP) fanden lustige Wetten statt (siehe Bericht Ausgabe 36).

Die Norla wurde von Bauernverbandspräsident Klaus-Peter Lucht auch gleich genutzt, um seine verlorene Wette gegen das Agrarausschusssprecherteam einzulösen: Er rührte am Sonntag vier Stunden lang die Werbetrommel für den Landjugendverband und dessen Förderverein.