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Milchpreisvergleich

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Die Entwicklung des Milchaufkommens im Bundesgebiet folgt grundsätzlich einem rückläufigen Saisontrend. In der 22. Kalenderwoche wurden etwa 0,1 % weniger Milch als in der Vorwoche bei den Meiereien angeliefert. Der Abstand zur Vorjahreslinie bewegt sich damit bei einem Plus von 1,6 %.

Dieser Vorsprung begünstigt das rückläufige Preisniveau weiterhin, während andere wichtige Produktionsländer, beispielsweise Neuseeland und Australien, im Jahresvergleich merklich weniger produzieren. Der Rückgang der Milchauszahlungspreise hält bei vielen Meiereien an. Einige Meiereien zahlen die Vormonatspreise aus. Die Lage für die Milcherzeuger bleibt weiterhin angespannt. Im östlichen Bundesgebiet schwanken die Auszahlungspreise zwischen 37 und 45 ct/kg ECM. Auch im Süden geben die Meiereien bis zu 5 ct im Vergleich zum Vormonat nach, liegen aber über den Auszahlungspreisen im Osten. 49,51 ct/kg ECM scheint der höchste ausgezahlte Preis zu sein. Im westlichen Bundesgebiet rangieren die Auszahlungspreise zwischen 36,83 und 51 ct/ kg ECM.

Hierzulande wird im Durchschnitt ein Preis von 37,96 ct/kg ECM ausbezahlt. Dies entspricht einem Minus von etwa 1,5 ct.

Auch EU-weit ergibt sich mit Stand April im Mittel ein rückläufiger Milchauszahlungspreis. Die Vorjahreslinie wird nahezu erreicht.

Der Rohstoffwert Milch ab Hof des ife in Kiel wurde im Mai von 36,3 auf 36,4 ct/kg heraufgesetzt. Nach sieben Monaten Abwärtsentwicklung ist dieser Trend mindestens kurzfristig gestoppt. Dabei arbeiteten ein um 0,2 ct auf 21,0 ct/kg verringerter Fettwert und ein um 0,3 ct auf 17,0 ct erhöhter Nichtfettwert gegeneinander.

Im Mittel ergibt sich am deutschen Spotmarkt für Rohmilch in der KW 23 ein Preis von 35,5 ct, der 6 ct im Monatsvergleich zugelegt hat. In Italien steigen die wöchentlichen Spotmarktpreise weiter an, liegen zwar unter der Vorjahreslinie, aber anhaltend über der Linie von 2020 und 2021. Anfang Juni lag der Wert bei 49 ct.

An der neuseeländischen Handelsplattform Global Dairy Trade ergab das Preismittel für alle gehandelten Milchprodukte am 6. Juni, ein Minus von 0,9 % im Vergleich zur letzten Auktion im Mai. Buttermilch- und Vollmilchpulver wurden negativ bewertet.

Die Futures beim Magermilchpulver (MMP) entwickelten sich innerhalb des vergangenen Monats erst ab-, dann wieder aufwärts mit insgesamt wenig Veränderung zum Vormonat. Die Kemptener Börse notiert eine festere Preistendenz. Vollmilchpulver steht bei 3.510 €/t im Mittel (+ 80 €/t), MMP in Futtermittelqualität bei 2.190 €/t (+ 15 €/t). Im Kontraktgeschäft für das dritte Quartal scheinen anteilig dem Bedarf entsprechende Mengen abgesichert zu sein. Es wird dem Vernehmen nach vorsichtig eingekauft. Hintergrund sind Absatzunsicherheiten wegen der Inflation. Das vierte Quartal wird aktuell besprochen. Hinsichtlich der Preise herrscht jedoch Uneinigkeit. Die Produktion von Vollmilchpulver ist zugunsten der Käseproduktion derzeit rückläufig. Es wird von einem aufnahmefähigen Käsemarkt berichtet.

Die Notierungen in Hannover für Käse entwickeln sich aufgrund einer sehr guten Nachfrage fester. Blockware wird 10 ct über dem Vormonat notiert mit 3,50 bis 3,70 €/kg. Die Brotware liegt mit 3,75 bis 3,90 €/kg in der unteren Spanne 5 ct über dem Vormonat.

Lose Butter wird mit 4,60 bis 4,75 €/kg und damit 12 bis 15 ct über dem Vormonatswert notiert. Geformte Butter kostet 4,80 bis 5,16 €/kg, was ein Plus von 16 ct im Vergleich zum vergangenen Monat darstellt.

Im Lebensmitteleinzelhandel wurden und werden derzeit die Preise für Milchprodukte gesenkt. 1 l Milch kann beispielsweise bei Aldi wieder für unter 1 € gekauft werden. Reduzierte Preise könnten den Absatz ankurbeln. In Kombination mit einem kleineren Angebot durch zurückgehende Milchanlieferungsmengen könnte dies zu einer Stabilisierung des Milchauszahlungspreises führen.

Forstpolitik in bewegten Zeiten

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Mitte Mai tagte der Forstausschuss der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein in Bad
Segeberg. Die Abteilung Forstwirtschaft berichtete dem Ausschuss über das vergangene Forstwirtschaftsjahr und nahm Stellung zu aktuellen Themen der Forstwirtschaft. 

Der Fachausschussvorsitzende Hans-Caspar Graf zu Rantzau skizzierte in kurzen Zügen die großen Linien der europäischen Forstpolitik. Das aktuelle Bundesförderprogramm „Klimaangepasstes Waldmanagement“ sieht der Vorsitzende kritisch. Es seien zwölf Kriterien einzuhalten, die eine Waldbewirtschaftung und damit die Ertragslage im Wald langfristig beeinflussen könnten. Letztendlich gelte es, einzelbetrieblich sorgfältig zu prüfen, ob die Förderrichtlinie des Bundes angenommen werden könne oder nicht. 

Vernässungsvorhaben in Waldmooren

Ein weiteres wichtiges Thema betraf die Biodiversitätsstrategie des Landes mit dem darin enthaltenen Moorschutzprogramm. Graf zu Rantzau benannte eine Initiative des Landes und der Stiftung Naturschutz, private Moorflächen wiederzuvernässen. Das Land zahle den Grundeigentümern einen entsprechenden Ausgleich für das Speichern von Kohlenstoff. Leider fehle es derzeit noch an einer wissenschaftlichen Methode, um die Speicherkapazität in Waldmooren zu bemessen, sowie an Vorgaben des Landes zur Höhe der finanziellen Entschädigungsleistung. Lösungen hierzu sollen Ende des Jahres vorliegen – mit unter Umständen lukrativen Vermarktungsmöglichkeiten. Die Ergebnisse bleiben jedoch abzuwarten.

Erfolgreiches Forstwirtschaftsjahr 2022

Der Forstabteilung gelang es, trotz erheblicher Widrigkeiten, im dritten Jahr in Folge mit guten Zahlen abzuschließen, berichtete der Abteilungsleiter der Forstabteilung, Dr. Gerrit Friedrich Bub. Das Jahr war geprägt durch drei heftige Orkanstürme. 300.000 fm Schadholz und 400 ha Kulturfläche, vorwiegend im Süden des Landes,  galt es für die Bezirksförster zu bewältigen. 

Durch die vielfältige und breite Aufgabenverteilung in der Abteilung Forstwirtschaft konnten sich alle Fachbereiche 2022 deutlich weiterentwickeln. 

Die Abteilung Forstwirtschaft vermittelt Ruheplätze in Bestattungswäldern im norddeutschen Raum in einem seit Jahren stetig zunehmendem Umfang. Der Fachbereich Förderung erfuhr 2022 ebenfalls einen deutlichen Zuwachs, sowohl im Volumen als auch in der Anzahl der Anträge. Die Lehranstalt für Forstwirtschaft betreute im vergangenen Jahr 48 Auszubildende aus den Ländern Schleswig-Holstein und Hamburg. Mit 63 Seminaren und 843 Teilnehmerinnen und Teilnehmern gelang es, die Lehranstalt weiterzuentwickeln. Der Sachbereich Ökokonto, in dem Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen umgesetzt werden, erzielte 2022 deutliche Zuwächse. 

In der neuen Fassung des Gebäudeenergiegesetzes gilt Holz als Brennstoff nun doch als Erneuerbare Energiequelle. Dies gilt ebenso für Holzpellets. Foto: Isa-Maria Kuhn

Als Dienstleister vor Ort steht der Bereich Baumkontrolle den Waldbesitzenden verlässlich mit Rat und Tat zur Seite. Zukünftig bieten die Experten für Baumgesundheit eine neue, intensive Untersuchungsmethode für Einzelbäume an. Die Geschäftsfelder Waldpädagogik und Geschenkewald verfolgt die Abteilung Forstwirtschaft zukünftig nicht mehr weiter. 

Anforderungen an die Forstabteilung

Die Waldeigentümerinnen und -eigentümer wünschen in den ungewissen Zeiten des Klimawandels eine intensive Beratung und Betreuung ihres Waldeigentums. Das stellt die Abteilung Forstwirtschaft vor Herausforderungen. 

Der stellvertretende Abteilungsleiter Hans Jacobs stellte fest. „Wir stoßen in den Bezirksförstereien an die Grenzen der Belastbarkeit. Der Verwaltungsaufwand steigt, und die Anzahl der Bezirksförster lässt sich auch durch externe Kräfte nicht ausgiebig steigern. Wir möchten die Verwaltungsprozesse daher straffen.“ Eine Arbeitsgruppe Digitalisierung entwickelt derzeit mit einem heimischen Software-Dienstleister ein speziell auf die Kundenstruktur der Landwirtschaftskammer ausgerichtetes Customer-Relationship-Managementsystem. Dadurch lassen sich Arbeitsprozesse im Revier und im Büro bündeln und vereinfachen. 

In Nadelholzbeständen gibt es auch bei uns in Schleswig-Holstein Probleme durch Trockenheit, Käfer und Windwurf. Foto: Isa-Maria Kuhn

Die Abteilung Forstwirtschaft setzt darüber hinaus verstärkt auf die Zusammenarbeit mit anderen Fachabteilungen. Ein gutes Beispiel ist dafür das Weihnachtsbaumkompetenzzentrum. „Wir möchten zukünftig aber auch mit der Landwirtschaftskammer Niedersachsen noch enger zusammenarbeiten“, so Dr. Bub. 

Auch die Lehranstalt für Forstwirtschaft entwickelt sich weiter. Der Leiter der Bildungseinheit, Dr. Jörg Hittenbeck, referierte über das angedachte neue Bauvorhaben am Standort Bad Segeberg. Geplant ist eine neue Werkhalle mit angeschlossenen Schulungsräumen. Alain Paul, Vorsitzender des Landesbeirats Forst und Holz Hamburg und Schleswig-Holstein, schlug vor, das Projekt im Rahmen des Holzbaupreises 2024 beim Landesbeirat Forst und Holz einzureichen. Ob und wann das Bauvorhaben umgesetzt werden kann, muss zunächst noch kammerintern sowie mit möglichen Fördermittelgebern entschieden werden.

Fazit

Abschließend stellt Hans-Caspar Graf zu Rantzau fest, dass die Forstabteilung der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein auf einem guten Weg sei. Es gebe viele innovative Ansätze, wie die Waldwirtschaft sowie das private und kommunale Waldeigentum in Schleswig-Holstein individuell und fachlich hervorragend betreut und beraten würden. Man spüre förmlich die Aufbruchstimmung in der Forstwirtschaft.

Gänse meiden Winterhafer

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Das Vertragsmuster „Rastplätze für wandernde Vogelarten“ sieht vor, dass Vertragsnehmer den Aufenthalt sowie die Nahrungsaufnahme von Gänsen (inklusive grauen Gänsearten), Schwänen und Enten auf Grünland- und Ackerflächen dulden und die Flächen hierfür zusätzlich angepasst bewirtschaften.

Projektergebnisse zur Untersuchung von Gänsefraßschäden haben nach Angaben des Kieler Umweltministeriums (MEKUN) gezeigt, dass mit Winterhafer bestellte Äcker keine geeigneten Äsungsflächen für Gänse darstellen. Ab dem Vertragsjahr 2024 ist daher eine Kombination von Winterhaferanbau mit der Vertragsnaturschutzmaßnahme „Rastplätze für wandernde Vogelarten – Ackerrastplätze Variante Winterung“ nicht mehr möglich. Dies ist für Vertragsnehmer entsprechend bei der Bestellung zum Herbst 2023 zu berücksichtigen. Im Antragsverfahren zum Sammelantrag 2024 wird der Nutzungscode 142 (Winterhafer) nicht mehr mit der Vertragsnaturschutzbindung 60701 beziehungsweise 61771 (Rastplätze für wandernde Vogelarten) gesetzt werden können.

Gemäß den Vertragsvorgaben der Vertragsmuster Rastplätze für wandernde Vogelarten, Variante Winter-Rastgebiete“ (FP-Nummer 607) und „Ackerrastplätze Variante Winterung“ (FP-Nummer 6177) sind die Vertragsflächen jährlich nach Aberntung der Vorfrucht und anschließender Bodenbearbeitung wie folgt in Form einer Drill- oder Einzelkornsaat mit ausschließlich nachfolgend genannten winterharten Kulturen zu bestellen:

Klee-/Ackergras (nur Deutsches Weidelgras, Wiesen- und/oder Rotschwingel, Wiesenrispe, Wiesenlieschgras; Rot-, Weiß-, Schwedenklee und/oder Luzerne); Aussaat bis spätestens 10. September

Winterraps; Aussaat bis spätestens 10. September

Wintergetreide (Gerste, Weizen, Roggen oder Triticale); Aussaat bis spätestens 15. Oktober

Die Aussaat ist in einer regionaltypischen und standortgerechten Saatstärke vorzunehmen.

Aktives Handeln für Wald und Klima

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Die 73. Jahrestagung des Deutschen Forstwirtschaftsrates (DFWR) fand in der ersten Junihälfte in Kiel statt. Dabei ging es vor allem um den Zustand der Wälder.

Der Status quo der Wälder ist laut Forstwirtschaft in Deutschland besorgniserregend. Die Zukunft für eine nachhaltige und klimafeste Waldbewirtschaftung stehe auf dem Spiel. Witterungsextreme, Schädlinge und Waldbrände hätten zu Kahlflächen und enormen Waldschäden geführt. „Wenn Politik und Gesellschaft nachhaltigen Klimaschutz betreiben sowie zukunftsfähige Wälder mit biologischer Vielfalt erhalten und entwickeln wollen, führt kein Weg an Waldbau, Waldumbau und Waldneugestaltung vorbei“, so DFWR-Präsident Georg Schirmbeck.

Die Schäden seien so horrend, dass nach Berechnung des Thünen-Institutes bis zu 43 Mrd. € an Investitionen in einer Zeitspanne von drei Jahrzehnten benötigt würden. Diese dringenden Finanzmittel müssten unmittelbar in den klimafesten Umbau der Wälder und die Wiederbewaldung von Kahlflächen investiert werden.

Handeln ist nötig

Schirmbeck stellte einen Vergleich mit der Automobilindustrie an: „Übertragen auf die Forstwirtschaft heißt das, unsere Wälder müssen besser, zukunftsfähiger und klimastabil gemacht werden. Das geht nur durch aktives Handeln. Daran müssen wir gemeinsam arbeiten. Engagierte Waldbesitzer sind die wichtigste Voraussetzung, damit die Anpassung der Wälder an den Klimawandel überhaupt gelingen kann. Wir brauchen zudem eine gut aufgestellte Forstwissenschaft und ausreichend qualifiziertes Personal. Dann können wir den klimatischen Herausforderungen gerecht werden und damit auch den Menschen“, betonte er.

Positiv bleiben

Werner Schwarz (CDU), Minister für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz des Landes Schleswig-Holstein, hob in seiner Festrede hervor: „Unsere Wälder sind mit all ihren wichtigen Funktionen von herausragender Bedeutung für unser Land. Sie sind durch den Klimawandel bedroht und gleichzeitig Teil der Lösung bei den großen Herausforderungen der Zukunft.“

Nur ein aktives waldbauliches Handeln nach den forstlichen Leitprinzipien der Nachhaltigkeit stärke unsere Wälder und mache sie fit für die Zukunft. Waldbesitzende und Forstbetriebe leisteten eine hervorragende Arbeit, damit die Wälder auch für kommende Generationen ihre vielfältigen Nutz- und Schutzleistungen erfüllen könnten. Sie brauchten angesichts der Fülle der Herausforderungen und gleichzeitig hohen gesellschaftlichen Erwartungen an den Wald verlässliche politische Rahmenbedingungen und angemessene Unterstützung. Dafür seien sowohl die Fortführung der GAK-Förderung als eines bewährten Instruments als auch das Beschreiten neuer Wege wie der Vergütung von Ökosystemleistungen der Wälder essenziell.

Entscheidende Rolle

Claudia Müller, Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, sagte: „Schutz und Nutzung des Waldes können nur im Einklang funktionieren. Es ist deshalb an der Zeit, dass wir neu denken und gemeinsam Wege suchen, die in eine halbwegs sichere Waldzukunft führen. Deshalb suchen wir den Dialog mit allen Akteuren und Akteurinnen, die sich für den Wald engagieren.“

In der Unsicherheit des Klimawandels sei alles zu tun, um die Wissensgrundlagen durch Unterstützung der Forschung zu verbessern, unterstreicht der DFWR. Es werde eine ausreichende Zahl an Fachkräften benötigt, die an den forstlichen Bildungsstätten und Hochschulen qualifiziert werden.

„Wir benötigen für eine erfolgreiche Waldbewirtschaftung Flexibilität, rechtliche und finanzielle Handlungsspielräume und vor allem politisches Vertrauen. Zudem ist der ausgewogene Dreiklang aus Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktionen der Wälder gegenüber allen einseitig dominierten Ausrichtungen die deutlich überlegene Strategie für unsere Wälder, um Klimaschutz, Biodiversität und regionale Wertschöpfung sicherzustellen“, so DFWR-Präsident Schirmbeck.

Auf der Jahrestagung wurden Forderungen und Erwartungen an die Regierung für eine zukunftsfähige Waldpolitik formuliert. Die am 6. Juni 2023 durch die Mitgliederversammlung beschlossene Kieler Erklärung findet sich im Internet unter: dfwr.de/download/4915/

Der DFWR stellt sich vor

Der Deutsche Forstwirtschaftsrat (DFWR) ist die Stimme für rund zwei Millionen private und öffentliche Waldbesitzer, die die Fläche von etwa 11,4 Mio. ha Wald in Deutschland nachhaltig pflegen und bewirtschaften. Die Mitgliedsorganisationen des DFWR vertreten den Privat-, Staats- und Körperschaftswald, die Forstwissenschaft, die mit der Forstwirtschaft verbundenen berufsständischen Verbände und weitere mit der Erhaltung und Förderung des Waldes und der Forstwirtschaft befasste Organisationen.

Schweinemarkt: Preisanstieg pausiert

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Anfang Juni erreichten der Basispreis für Schlachtschweine ein neues Rekordhoch. Am Mittwoch, 7. Juni, stieg der Vereinigungspreis der Schlacht­vieh­erzeugergemein­schaf­­ten auf 2,43 €/IP. Dieses Preisniveau konnte sich auch in der Vorwoche behaupten. Ein weiterer Preisanstieg fand jedoch nicht statt. Damit zeigt der rückläufige Schweinebestand Wirkung. Trotz der vielen Feiertage im Mai und im Juni war von Angebotsüberhängen keine Spur. Es wird im Gegenteil nach zusätzlichen Stückzahlen gesucht. Dies zeigt das Ergebnis der ISN-Schweinebörse. Dort wurden am Freitag voriger Woche frei gehandelte Schweine mit 2,64 €/kg SG notiert.

Schweinepreis in China „nur“ bei 2,55 Euro

Das knappe Angebot im Binnenland bleibt der Motor dieser Entwicklung. Die hiesige Schweinefleischnachfrage ist tendenziell eher rückläufig. Die wöchentlichen Schlachtzahlen liegen bundesweit 7 % unter den Vorjahreszahlen. Dabei haben die Einfuhren von Schlachtschweinen aus dem EU-Ausland deutlich zugenommen. Die Zahl der Sauenschlachtungen liegt fast 22 % unter dem Vorjahreswert. Der Export von Schweinefleisch aus der EU in die asiatischen Länder, der sonst hierzulande die Kurse gestützt hat, ist eher ruhig. Dafür sind die Preise in der EU zu hoch. Hier haben Lieferanten aus den USA oder aus Südamerika Vorteile, da die Kurse dort deutlich unter dem hiesigen Niveau liegen. Entsprechend liegt die Notierung im Exportland Dänemark mit 1,98 €/kg SG auf dem letzten Platz im europaweiten Vergleich der Schweinepreise.

Hohe Ferkel- und Schweinepreise lassen die Betriebsleiter aktuell etwas aufatmen, auch vor dem Hintergrund der reduzierten Kurse für Futtermittel. Dennoch lassen sich die wirtschaftlichen Verluste der vergangenen Jahre kaum aufholen.

Noch ein neues Tierhaltungslabel?

Dies fragen sich viele Verbraucher und Tierhalter nach dem Beschluss des Bundestages, ein neues Tierhaltungskennzeichnungsgesetz einzuführen. In den Kühltheken trifft das künftige staatliche Logo auf eine etablierte Konkurrenz. Bereits seit 2019 gibt es eine weit verbreitete eigene Kennzeichnung der Supermarktketten mit dem Aufdruck „Haltungsform“. Viele Kunden kennen das System inzwischen, das noch länger parallel bestehen bleiben dürfte – zumal es außer Fleisch von Schweinen auch schon Produkte von Geflügel und Rindern umfasst. Trotzdem wird das neue Gesetz, das die Haltungsform in fünf Stufen darstellt und vorerst für Schweinefleisch an der Frischetheke eingeführt werden soll, auch von vielen Landwirten begrüßt. Damit bekommt man endlich etwas Planungssicherheit beim Bau von Ställen und der Weiterentwicklung der Betriebe. Dennoch sind weitere Änderungen im Baugesetzbuch notwendig, um Vorgaben zu beseitigen, die sich bislang gegenseitig widersprechen.

Über die weitere Entwicklung im Schlachtschweinehandel gibt es derzeit widersprüchliche Meinungen. Die Erzeugerseite erkennt aufgrund der guten Nachfrage Spielraum für weitere Preisaufschläge. Dafür sehen die Schlachtbetriebe kaum Möglichkeiten, die Fleischpreise im LEH nochmals zu erhöhen, obwohl die sommerliche Witterung den Absatz von Grillartikeln begünstigt. Ihrer Ansicht nach ist die Lage im Schlachtschweinehandel aktuell überhitzt. Dies gelte auch vor dem Hintergrund der beginnenden Sommerferien in vielen Bundesländern.

Fortschritte beim Moorschutz, Nationalpark in der Kritik

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Die bisherigen Argumente für einen möglichen Nationalpark Ostsee überzeugen Klaus-Peter Lucht, Präsident des Bauernverbandes Schleswig-Holstein (BVSH), nicht. Bei der Sitzung des Erweiterten BVSH-Landesvorstandes am Dienstag (20. Juni) in Rendsburg erklärte er, dass Schutzziele über andere Wege deutlich besser zu erreichen seien als mit Ordnungsrecht in Verbindung mit einem Nationalpark. „Grundsätzlich ist der Bauernverband gern dabei, wenn es darum geht, die Ostsee weiterzuent­wickeln“, stellte Lucht klar.

Von einem Workshop im Rahmen des Konsultationsprozesses zum Nationalpark in Scharbeutz berichtete BVSH-Vorstandsmitglied Heinrich Mougin. Umweltminister Tobias Goldschmidt (Grüne) wirkte seinen Ausführungen zufolge ernüchtert, dass die Stimmung klar gegen einen Nationalpark gewesen sei. „Wir haben viele Themen aufgezeigt, die nicht bedacht wurden“, erklärte Mougin. Er appellierte, dass die Position des Berufsstands gegenüber den Politikern in den jeweiligen Regionen klargestellt werden müsse.

Bei der Umsetzung eines Nationalpark stünden Befürchtungen im Raum, dass ein Mehr an Kostenstellen, Dokumentation und Einschränkungen nur einen geringen Nutzen für die Ostsee hätte. Die Nutzerverbände vertreten daher geschlossen die Position, dass ein Nationalpark keinen Mehrwert bringt. Der Bauernverband schlägt alternativ eine Allianz für den Ostseeschutz vor, um Schutzziele effektiv zu erreichen.

Zukunft der Moore

Zum Thema Moorschutz sei man in den Gesprächen mit der Stiftung Naturschutz und dem Umweltministerium in Sachen Landtausch weitergekommen, berichtete Lucht. Er betonte den Grundsatz, dass Veränderungen immer mit Zustimmung der betroffenen Landwirtinnen und Landwirte angegangen werden sollten, also auf Basis von Freiwilligkeit. Um den Diskussionsprozess zu beschleunigen, überlege der Verband, eigene Regionalkonferenzen zu organisieren. Lucht verdeutlichte: „Wir wollen nicht mehr darauf warten, dass das Ministerium zu Regionalkonferenzen einlädt.“

Fest steht laut Lucht, dass Moorschutzprojekte Geld kosten. Die Position des Bauernverbandes sei diesbezüglich „gar nicht so weit weg“ von der des Naturschutzbundes Deutschland (Nabu). Das hätten die Gespräche mit Nabu-Präsident Jörg-Andreas Krüger bei einer Moorexkursion im Kreis Pinneberg gezeigt. Der BVSH-Präsident betonte aber auch: „Wir brauchen eine funktionierende Be- und Entwässerung, um unsere Moorstandorte zukunftsfähig zu halten.“

Ökoregelungen floppen

BVSH-Generalsekretär Stephan Gersteuer zog Bilanz zur diesjährigen Agrarantragsphase: „Wir bearbeiten fast ein Viertel aller Agraranträge“, erklärte er zufrieden. Die neuen Ökoregelungen (ÖR) seien vom Verband im Grundsatz begrüßt worden, weil dadurch Nachhaltigkeitsleistungen honoriert werden sollten. „Wir waren allerdings mit der Umsetzung sehr unzufrieden“, konstatierte Gersteuer. Insbesondere für Milchvieh-Futterbau-Betriebe seien keine attraktiven Angebote dabei gewesen. Entsprechend seien die Befürchtungen beziehungsweise Erwartungen bezüglich der tatsächlich beantragten Ökoregelungen eingetreten. Insgesamt seien lediglich 61 % der vorgesehenen Mittel ausgegeben worden.

Von schleswig-holsteinischen Betrieben seien überwiegend „nichtproduktive Flächen“ (ÖR1a) und „vielfältige Kulturen“ (ÖR2) beantragt worden. Bei den Anträgen für ÖR4 bis ÖR7 sieht Gersteuer „eher Mitnahmeeffekte von ohnehin extensiv wirtschaftenden Betrieben“. Umstellungen der Wirtschaftsweise aufgrund der Ökoregelungen habe es nach Einschätzung des BVSH kaum gegeben. Laut Gersteuer sticht in Schleswig-Holstein die Ökoregelung „Kennarten auf Dauergrünland“ (ÖR5) hervor. Hier habe es 500 % des geschätzten Antragsvolumens gegeben, was sich auf rund ein Fünftel der gesamten Grünlandfläche Schleswig-Holsteins belaufe. Laut dem Generalsekretär ist noch unklar, was mit den Mitteln in Höhe von rund 400 Mio. € passiere, die nicht abgerufen wurden.

Futterknappheit droht

Angesichts der insgesamt schwachen Nachfrage bei den Ökoregelungen hat der Deutsche Bauernverband (DBV) Anpassungen bereits für 2024 angemahnt. Unter anderem müsse die Förderung für ÖR2 auf mindestens 75 €/ha erhöht werden. Für die Antragsphase 2025 fordert der DBV mehr Angebote zur Stärkung von Grünland und Weidehaltung.

Kritisiert wurde vom BVSH-Landesvorstand zudem das „viel zu komplizierte Antragsverfahren“. Digitalisierung müsse Vereinfachungen und Arbeitserleichterungen bringen, so die BVSH-Forderung. Beim Deutschen Bauerntag, der in der kommenden Woche in Münster stattfindet, werde der Berufsstand seine Positionen nochmals untermauern.

Besorgt blickten die Anwesenden auf die anhaltende Trockenheit. „Selbst im Oldenburger Graben wächst aktuell kein Gras“, beschrieb Mougin. Auf einzelnen Betrieben drohe Futterknappheit, wenn nicht bald Regen komme. 

Brüssel schleift die Genschere

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Die Brüsseler Vorschläge zum Naturwiederherstellungsgesetz (NRL) und zum Gesetz zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (SUR) bringen die Agrarbranche auf die Zinne, vor allem aufgrund mangelnder Folgenabschätzungen und drohender Ernährungsunsicherheit. Allerdings will die EU-Kommission ihre Technologieblockade in Sachen moderne Pflanzenzüchtungsmethoden aufgeben, um schnellere Fortschritte bei der Züchtung klimarobuster Sorten zu ermöglichen. Deutet sich hier ein politischer Kuhhandel an?

Aus einem Verordnungsentwurf der Generaldirektion Gesundheit der EU-Kommission geht jetzt hervor, dass die Regulierung neuer gentechnischer Verfahren (zum Beispiel der Genschere CrispR/Cas) gelockert werden soll. Kern des Entwurfs ist die Einteilung der durch neue Züchtungstechniken erzeugten Pflanzen in zwei Kategorien: In Kategorie 1 sollen Sorten fallen, die als Ergebnis von gezielter Mutagenese oder Cisgenese in gleicher Form auch auf natürlichem Wege beziehungsweise durch herkömmliche Züchtung entstanden sein könnten. Diese Pflanzen müssen zudem Eigenschaften aufweisen, die vor allem Nachhaltigkeitszielen dienen. Genannt werden verbesserte Widerstandsfähigkeit gegenüber biotischen und abiotischen Stressfaktoren, aber auch Fortschritte bei der Lagerfähigkeit oder bessere ernährungsphysiologische Eigenschaften. Nicht eingeschlossen sind Herbizidtoleranzen. Die Pflanzen der Kategorie 1 sollen von den derzeitigen Vorgaben des Gentechnikrechts ausgenommen und konventionellen Varietäten gleichgestellt werden. 

Sofern mit neuen Verfahren erzeugte Pflanzen nicht den Kriterien für Kategorie 1 genügen, würden sie anhand des Entwurfs automatisch in Kategorie 2 eingestuft. Hier soll an den derzeitigen Regelungen um ein Genehmigungsverfahren festgehalten werden. 

Ungeklärt bleiben im Entwurf Fragen der Patentierung. Nach Einschätzung des Deutschen Bauernverbandes würden die mithilfe neuer Techniken entstandenen Sorten unter den Patentschutz fallen. Für die Abgabe patentierter Gen­sequenzen wäre dann eine Lizenzgebühr fällig. Laut Sortenschutzrecht darf hingegen aktuell mit allen auf dem Markt verfügbaren Sorten weitergezüchtet werden. Eine Patentierung könnte demnach den Züchtungsfortschritt hemmen und kleinere Züchterhäuser massiv unter Druck setzen. Dieses Szenario gilt es unbedingt zu vermeiden.

Fest steht, dass die beschleunigte Pflanzenzüchtung mittels moderner Techniken die Zielerreichung des Green Deal unterstützen würde. Resistentere Sorten begünstigen beispielsweise die Reduktion des Pflanzenschutzmitteleinsatzes. Da in Mitteleuropa jedoch auch die klassische Züchtung sehr stark ist, sollten mögliche Effekte nicht überschätzt werden. Größere Einsparungen von Pflanzenschutzmitteln sind vielmehr durch ackerbauliche Methoden wie punktgenaue Anwendungen (Spot-Spraying) oder Kombinationsgeräte aus Hacken und Bandspritzen möglich. Der Einsatz solcher Techniken ist jedoch stark von der Kulturart und den Standortbedingungen abhängig. Pauschale Reduktionsziele – wie in der SUR formuliert – sind in diesem Zusammenhang daher fachlich kaum nachzuvollziehen.

Wichtig ist also, dass mit der Neuregulierung moderner Züchtungsmethoden auch Fragen der Patentierung und aus Verbrauchersicht auch der Kennzeichnung geklärt werden. Keinesfalls darf die Verordnung dazu dienen, die Vorschläge zu NRL und SUR im EU-Parlament durchzudrücken. 

Dr. Robert Quakernack, Foto: bb

Eine Rose für den Frieden

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Eine Rose für den Frieden und als Zeichen der Solidarität mit der Ukraine – mit dem Pflanzen der Rose ,Gloria Dei‘ startete das Museum Haus Peters in Tetenbüll (Kreis Nordfriesland) zusammen mit den LandFrauen Everschop vergangenes Wochenende in die jährlich stattfindende Rosenwoche.

Gespendet wurde die Rose von der ehemaligen Vorsitzenden der LandFrauen Everschop, Ilse Gertz, die an die Entstehung des Haus-Peters-Bauerngartens vor 28 Jahren erinnerte. Demnach standen im Rahmen der Dorferneuerung Mittel für die Umgestaltung des ehemaligen Nutzgartens zur Verfügung. Ein Vortrag der Kieler Diplom-Biologin Annemarie Eigner über Bauerngärten im Jahr 1994 diente als Inspiration, Eigner selbst fertigte auf Nachfrage eine Skizze für die Gartenanlage an, die dann 1995 mit den genannten Mitteln sowie mit ehrenamtlicher Unterstützung des LandFrauenvereins Everschop unter der Leitung der damaligen Vorsitzenden Ilse Gertz verwirklicht werden konnte.

Der Garten wurde vor 28 Jahren als Bauerngarten angelegt.

Zunächst wurden dort Stauden und Blumenzwiebeln gepflanzt. Über die Jahre kamen immer mehr historische Rosen hinzu. Und auch heute noch treffen sich die Freunde des Gartens Haus Peters ein Mal im Monat zur gemeinsamen Gartenpflege. Neben dem Pflanzen der Rose als Zeichen des Friedens konnten sich die Besucher an einer stillen Auktion beteiligen, bei der vier weitere Friedensrosen ersteigert werden konnten.

Und auch die Künstlerin der aktuellen Ausstellung „Unnerwegens“, Carolin Beyer, stiftete eine kleine gemalte Rose, die ebenfalls in einer stillen Auktion erworben werden konnte. „Alle Erlöse sowie Spenden gehen vollständig in die ukrainische Flüchtlingshilfe sowie an die Opfer der Flutkatastrophe in der Ukraine“, erklärte Museumsleiterin Hila Küpper im Rahmen der Eröffnungsveranstaltung. Wie ,Gloria Dei‘ zu dem Titel „Friedensrose“ kam, erläuterte Rosenexpertin Heike Bertram. Ursprünglich stammt diese Rose aus Frankreich. 1935 selektierte der Franzose Francis Meilland aus Sämlingen eine neue Rosensorte heraus, die 1942, mitten im Zweiten Weltkrieg, beim Concours International de Roses Nouvelles in Lyon eine Goldmedaille erhielt und mit dem Prädikat „schönste Rose Frankreichs“ ausgezeichnet wurde. Francis Meilland benannte diese Teehybride nach seiner verstorbenen Mutter ,Mme A. (Antoine) Meilland‘. Mit diesem Namen kam sie 1942 in den Handel.

Rosenexpertin Heike Bertram (li.) und Rosenspenderin Ilse Gertz

Der Krieg zwang jedoch auch die Rosenzüchter Frankreichs dazu, ihre Felder für die Lebensmittelproduktion umzuwidmen. Aus Sorge, seine züchterischen Errungenschaften zu verlieren, sandte Francis Meilland Ableger der Rose in die ganze Welt, unter anderem nach England, Deutschland, Italien und in die USA. Dort erhielt sie am Tag der sowjetischen Einnahme Berlins, am 29. April 1945, den Namen ­,Peace‘ (Frieden). Auch in den jeweils anderen Ländern erhielt die Friedensrose einen anderen Namen: In Italien heißt sie ,Gioia‘ (Freude) und in Deutschland ,Gloria Dei‘ (Ehre Gottes). Bei der ersten Vollversammlung der Vereinten Nationen im Mai 1945 in San Francisco bekam jeder Delegierte eine Rose mit dem Hinweis, dass der Frieden das Wichtigste auf der Welt sei und dass diese Botschaft an viele folgende Generationen weitergereicht werden solle. 

Grünes Licht für das Heizen mit Holz

Nach langen Verhandlungen haben sich die Koalitionsparteien auf neue „Leitplanken“ für das umstrittene Gebäudeenergiegesetz (GEG) geeinigt, wonach unter anderem Holz vollumfänglich als Erneuerbare Energiequelle eingestuft wird. Das hatte den Weg frei gemacht für die erste Lesung im Deutschen Bundestag, bei der die Abgeordneten die Vorlage am vergangenen Donnerstag zur weiteren Beratung an die zuständigen Ausschüsse überwiesen haben. Der Energieausschuss ist dabei federführend. So rückt auch das Ziel wieder in Reichweite, das Gesetz noch vor der Sommerpause zu verabschieden.

Bundeswirtschaftsminister Dr. Robert Habeck (Grüne) begrüßte das Verhandlungsergebnis, mit dem ein „wichtiger Meilenstein für die Wärmewende“ erreicht sei.  Allerdings musste das Parlament bei der ersten Debatte mit dem ursprünglichen Regierungsentwurf vorliebnehmen, da die kurzfristig beschlossenen Kompromisse noch nicht eingebracht werden konnten. Als Nächstes war für den 21. Juni eine Anhörung geplant, und in der letzten Sitzungswoche vor der Sommerpause könnten die zweite und dritte Lesung folgen. Mit einer Fristverkürzung könnte das GEG sogar noch am 7. Juli den Bundesrat passieren.

Zentrale Punkte der FDP erfüllt

Zufrieden mit der erreichten Einigung zeigte sich die FDP-Bundestagsfraktion. Nun könne ein „praxistaugliches, wirtschaftlich sinnvolles und sozial gerechtes Gesetz“ verabschiedet werden, kommentierte die FDP-Fraktionsvize Carina Konrad das Ergebnis, an dem sie als Verhandlerin der Liberalen beteiligt war. Bei den Gesprächen wurden laut Konrad zentrale Punkte der FDP erfüllt, wodurch sie den Entwurf „mit gutem Gewissen“ ins parlamentarische Verfahren habe geben können. „Wir haben erreicht, dass das Gesetz fundamental geändert wird“, sagte Konrad. Der Kompromiss sieht laut FDP vor, dass es weder im Bestand noch im Neubau Einschränkungen für Holz oder Biomethan gibt.

Zur Holzenergie findet sich im Einigungstext der Ampel-Parteien ein weiterer Passus, der den Grünen wichtig ist: „Beim Einsatz von Holz und Pellets sind Fehlanreize zu vermeiden.“ Im Text wird darüber hinaus auch die im Vorfeld angekündigte Staffelung des Startzeitpunkts genannt. So soll zwar das Gesetz noch immer Anfang 2024 in Kraft treten, aber zunächst nur für neu gebaute Gebäude gelten und an Übergangsfristen für die kommunale Wärmeplanung gekoppelt werden. Solange noch keine Wärmeplanung der Kommune vorliegt, gilt das Gesetz beim Heizungstausch noch nicht. Allerdings haben die Kommunen dafür nicht ewig Zeit. Angestrebt ist eine Frist bis 2028. Der Leitplankenbeschluss sieht zudem vor, dass Bürger passgenau gefördert und nicht überfordert werden. Dazu zählen auch Beratungsangebote beim Heizungskauf sowie Aufklärungskampagnen zur CO2-Bepreisung und zum Klimaschutz.

Der Deutsche Raiffeisenverband (DRV) begrüßte die Einigung. Damit könne Holz weiterhin „einen wirksamen Beitrag zu einer kostengünstigen und klimafreundlicheren Wärmeversorgung leisten“, wodurch eine Kernforderung des DRV erfüllt sei, betonte DRV-Hauptgeschäftsführer Dr. Henning Ehlers. Insbesondere für den ländlichen Raum sei dies eine gute Nachricht. „Von der Ampel erwarten wir nun konstruktive Arbeit und Technologieoffenheit“, so Ehlers. Ähnlich sieht es der Deutsche Landkreistag (DLT), der die Interessen der 294 deutschen Landkreise auf Bundesebene vertritt. Dass alle klimaneutralen Heizungssysteme und damit auch Holz- und Pelletheizungen gleichwertig behandelt werden sollten, sei richtig und für die vielen Eigentümer von Einfamilienhäusern in den Landkreisen ein „gutes Signal“, sagte DLT-Präsident Reinhard Sager (CDU). Die Waldeigentümer sowie der Bayerische Bauernverband (BBV) sehen in der neuen Bewertung von Holz einen Erfolg des lauten Protestes und der verschiedenen Aktionen der vergangenen Wochen. „Wir erwarten nun, dass die Ampel-Koalition die angekündigten Korrekturen auch konsequent im Gesetzestext umsetzt“, mahnte BBV-Waldpräsident Siegfried Jäger.

Ablehnung von Umweltorganisationen

Entsetzt zeigte sich hingegen das Lager der Nichtregierungsorganisationen. Als „inakzeptabel“ wird der Kompromiss vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) bewertet. „Das Gesetz ist aufgeweicht, wird viel zu spät wirksam und vieles bleibt unklar“, kritisierte der BUND-Vorsitzende Olaf Bandt. Damit könnten die Klimaziele bis 2030 „unmöglich erreicht werden“. Germanwatch sieht zudem die Freiheitsrechte junger Menschen in Gefahr. Für den World Wide Fund For Nature (WWF) stellen die Leitplanken ein „klimapolitisches Versagen der Regierungskoalition“ dar. Er hat daher eigene Leitplanken für das Heizungsgesetz erstellt, in denen die Organisation unter anderem fordert, dass die Kommunen nicht allein für die Wärmewende verantwortlich gemacht werden. Holz als Erneuerbare Energiequelle lehnt der WWF genauso ab wie auf Wasserstoff umrüstbare „H2-Ready“-Gasheizungen. Sollten dennoch solche Heizungen für das Ziel von 65 % Erneuerbaren Energieformen erlaubt werden, dann nur mit einer verpflichtenden Beratung, so die WWF-Forderung.

Wärmeplanung rückt in den Fokus

Das GEG dürfe durch die Kopplung an die kommunale Wärmeplanung den Ausbau der Erneuerbaren Heizungstechnologien nicht verlangsamen, gab die Präsidentin des Bundesverbandes Erneuerbare Energie (BEE), Dr. Simone Peter, zu bedenken. Sie sei zwar zuversichtlich, dass die Wärmewende nicht bis 2028 dauern, sondern schon jetzt von den Bundesländern und Kommunen organisiert werde, so Peter. Dennoch sollte das Gesetz dort, wo keine verpflichtende Wärmeplanung vorgesehen sei, „schon früher gelten“.

RED III-Novelle beschlossen

Die Novellierung der Richtlinie über Erneuerbare Energien (REDIII) hat von den Mitgliedstaaten grünes Licht erhalten. Der Ausschuss der Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten bestätigte am vergangenen Freitag in Brüssel die im April getroffene Einigung im Trilog mit dem EU-Parlament und der Kommission.

Demnach soll im Rahmen der Richtlinie beim Ausbau der Erneuerbaren Energien mehr Gas gegeben werden. Vorgesehen ist, den Anteil der Erneuerbaren am Endenergieverbrauch in der EU bis 2030 rechtlich verbindlich auf mindestens 42,5 % anzuheben. Angestrebt werden soll sogar ein Anteil von 45 %.

Nach der bisher geltenden Gesetzgebung laut RED II ist die EU verpflichtet, bis 2030 mindestens 32 % ihres Energieverbrauchs aus Erneuerbaren Energiequellen zu decken. Laut Kommission ist es das oberste Ziel dieser neuen Wegmarken, einen Beitrag zur Reduzierung der Treibhausgas-(THG)-Emissionen zu leisten. Bis Ende dieses Jahrzehnts sollen bekanntlich 55 % im Vergleich zum Jahr 1990 eingespart werden.

Deutlich weniger Einschränkungen als zunächst befürchtet soll es auch bei der Nutzung von Brennholz geben. Konkret heißt dies, dass Brennholz grundsätzlich auch weiterhin als Erneuerbare Energie eingestuft wird und deren Nutzung weiterhin subventioniert werden darf. Finanzielle Unterstützung für Energie, die durch die Verwendung von Sägeholz, Furnierholz, industriellem Rundholz sowie Stümpfen und Wurzeln erzeugt wird, ist gemäß der kommenden RED III künftig verboten.

Darüber hinaus darf Waldbiomasse künftig nur noch aus Gebieten stammen, die aus Sicht der biologischen Vielfalt und des Kohlenstoffbestandes besonders wichtig sind. Darüber hinaus legen die vereinbarten Regeln fest, dass das Holzsubstrat entsprechend des höchsten wirtschaftlichen und ökologischen Mehrwerts genutzt werden muss. Konkret bedeutet dies unter anderem eine verpflichtende Kaskadennutzung. Hier sehen allerdings vor allem die Waldbewirtschafter ein Problem. Gerade für Kleinbetriebe sei dies ein enormer bürokratischer Mehraufwand.

Laut Bundeswirtschaftsminister Dr. Robert Habeck (Grüne) werden insbesondere Wind- und Solarenergie „doppelt so schnell wie bislang vorgesehen“ ausgebaut. Habeck erwartet, dass die neuen europäischen Regeln „einen Boom von Investitionen in die Erneuerbaren“ auslösen werden und dies auch rechtsverbindlich machen.