StartNachrichtenKammer kompaktFäll- und Rodemaßnahmen auf Fehmarn haben begonnen

Fäll- und Rodemaßnahmen auf Fehmarn haben begonnen

Erste Bäume an der Kreisstraße K 63 wurden gefällt
Von Daniela Rixen, Landwirtschaftskammer SH
Die Bäume der Schwedischen Mehlbeere sind hier gefällt worden, auch sie sind Wirtspflanzen des Rundköpfigen Apfelbaumbohrers. Die Chancen, den Schädling von der Insel zu tilgen, sind gut. Foto: Daniela Rixen

Mitte Februar haben auf Fehmarn die Maßnahmen zur Bekämpfung des Rundköpfigen Apfelbaumbohrers begonnen. Hier zu sehen sind die Fällmaßnahmen an der Kreisstraße K 63.

 Stephan Monien, Leiter der Pflanzengesundheit der Landwirtschaftskammer, begleitet mit seinem Team die Maßnahmen. 
Foto: Daniela Rixen

Auch landwirtschaftliche Knicks und Privatgärten sind betroffen. Alle Wirtspflanzen in den Befallszonen zwischen Puttgarden, Gammendorf und Todendorf werden entfernt. Diese Arbeiten führt ein von der Landwirtschaftskammer beauftragtes örtliches Lohnunternehmen durch. Bis Ende des Monats sollten die Maßnahmen möglichst abgeschlossen sein. Rechtsgrundlage ist die Allgemeinverfügung, die am 15. Januar in Kraft getreten ist. Das Holz, das bei den Fäll- und Rodearbeiten anfällt, wird in 3 cm große Stücke gehäckselt und in abgeschlossenen Containern vor Ort gesammelt, getrocknet und dann einer thermischen Verwertung innerhalb des Abgrenzungsgebietes zugeführt. Larven, die sich möglicherweise aktuell in dem zu häckselnden Holz befinden können, sind in einem biologisch sehr empfindlichen Stadium. Sie werden den Häckselvorgang und den dann folgenden Trocknungsprozess nicht überstehen. Ein Überleben der Larven ist quasi ausgeschlossen. Mit diesen Maßnahmen wird verhindert, dass die Larven sich zur Puppe und damit zu adulten Käfern weiterentwickeln können. Die Aufbereitung des Holzes und Schnittgutes zu kleinen Hackschnitzeln kann folglich als sicherer Vorgang zur Tilgung des Rundköpfigen Apfelbaumbohrers angesehen werden. Diese Maßnahmen sind auch mit der Bundesbehörde, dem Julius-Kühn-Institut (JKI) fachlich abgestimmt.

Neuanpflanzungen beziehungsweise Nachpflanzungen sind fest eingeplant und sollen so früh wie möglich erfolgen, wobei der Herbst die beste Pflanzzeit ist. Die Nachpflanzungen werden bestmöglich gemäß den Wünschen der Anwohner umgesetzt, eine Finanzierung ist dafür aus Landesmitteln eingeplant. Wirtspflanzen, wie zum Beispiel Obstbäume, dürfen aber frühestens nach fünf Jahren, wenn das Monitoring des Pflanzenschutzdienstes entsprechend ausfällt, wieder hier angepflanzt werden.

Weitere Infos zum betroffenen Gebiet auf Fehmarn und zur Rechtsgrundlage finden sich unter www.lksh.de

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