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Aus Schlachthofdaten für die Zukunft lernen

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Am 8. Dezember folgten rund 20 Landwirte, Tierärzte und Berater der Einladung zum Seminar nach Rendsburg. Ziel der Veranstaltung war es, den Teilnehmern zu vermitteln, wie die Nutzung der Befunde für die integrierte tierärztliche Bestandsbetreuung zur Verbesserung der Herdengesundheit erfolgen kann, ein besseres Verständnis für Schlachtbefunde zu entwickeln, sowie die Auswertungsmöglichkeiten für Schlachtbefunde kennenzulernen.

Dr. Anne Hiller, Fachtierärztin für Fleischhygiene bei der Vion GmbH, eröffnete gemeinsam mit Maik Neßmann DVM, Tierarzt aus der Praxis am Sandkamp, Bad Oldesloe, den Tag. Dritter Vortragender war Aristotelis Zisis, Tierarzt im Projektmanagement Qualifood beim Fleischprüfring Bayern.

Welche Indikatoren zeigen unsere Milchkühe und Rinder im Bestand, und was kommt auf dem Schlachthof an? Neßmann erläuterte ausgewählte Abgangsursachen der Milchkühe und Rinder in unseren Beständen und zeigte anhand vieler Bilder, wie sich die Erkrankungen äußern können. Wie sich diese anschließend bei der Befundung auf dem Schlachthof zeigen, erläuterte Dr. Anne Hiller ­ergänzend.

Erkrankungen der Klauen und Gliedmaßen

Erkrankungen der Klauen sowie der Knochen und Gelenke haben auf die Schlachtfähigkeit einer Milchkuh in der Regel zwar keinen direkten Einfluss, es muss aber, unter Hinzuziehung eines Tierarztes, entschieden werden, ob die Transportfähigkeit gegeben ist.

Die Befundung der potenziell lahmen Tiere erfolgt am Schlachthof hauptsächlich am lebenden Tier, denn die Gliedmaßen werden im Zerlegungsprozess recht früh vom restlichen Schlachtkörper getrennt.

Ursachen für Klauenerkrankungen im Bestand sind multifaktoriell, lassen sich aber durch Lahmheitsindikatoren und Sensortechnik frühzeitig erkennen und durch gutes Management (Bodenbeschaffenheit, Liegeboxengestaltung, Sauberkeit und Klauenpflege) verringern, bevor schwerwiegende Erkrankungen entstehen, die in eine nicht stattgegebene Transportfähigkeit münden.

Abszesse, Schwanznekrosen oder Hämatome

Durch eine falsche und/oder nicht angepasste Haltungsumwelt und falsche Handhabung bei Medikationen kann eine Vielzahl von Verletzungen entstehen, die nicht selten zu Erkrankungen führen, die später bei der Schlachttieruntersuchung als Befund aufgenommen werden. So führen beispielsweise falsch gesetzte Einstichstellen oder verschmutzte Injektionsnadeln zu einer Schädigung des umliegenden Gewebes. Auch Geschwüre an beispielsweise Nacken oder Keule verursachen oft umfangreiche Entzündungen in den tiefer liegenden ­Gewebeschichten, bis hin zu einer Allgemeinerkrankung, wenn die Keime beziehungsweise deren Abbauprodukte über die Blutbahn verteilt werden.

Auch Rangordnungskämpfe (vor allem bei behornten Tieren oder in überbelegten Ställen) können umfangreiche Blutungen (blutig-sulzige Stellen) im Unterhautfettgewebe und der Muskulatur und Knochenbrüche verursachen.

Krankheiten des Stoffwechselkreislaufes

Chronisch auftretende Stoffwechselerkrankungen oder eine Leberinsuffizienz haben vielseitige Symptome. Bei einem Leberegelbefall zeigt das betroffene Tier reduzierte Fresslust und Abmagerung und leidet unter chronischem Durchfall. Nicht zuletzt kann ein Milchrückgang beobachtet werden.

Am Schlachtkörper zeigt sich der Leberegelbefall durch weißlich-gelbliches Narbengewebe, ausgelöst durch Wanderung des jungen Egels, und durch die Verdickung der Gallengänge. Eine wirksame Leberegelbehandlung beim Rind sollte immer auch weide- und futterhygienische Maßnahmen beinhalten.

Das Fettlebersyndrom tritt häufig bei sichtbar verfetteten Kühen auf und äußert sich in einer reduzierten Futteraufnahme und den damit einhergehenden raschen Verlust an Körpersubstanz.

Am Schlachtkörper der erkrankten Tiere lässt sich eine hellbraune Farbe der Leber, die Schwellung des gesamten Lebergewebes sowie eine brüchige Konsistenz des Lebergewebes feststellen.

Bei vermehrt auftretenden Fällen von Fettleber bei der Schlachtdatenauswertung sollten das Futtermanagement und die Körperkondition in allen Leistungsgruppen im Bestand überprüft und optimiert werden.

Erkrankungen der Atemwege

Die Feststellung von Atemwegserkrankungen erfolgt auf dem Schlachthof anhand einer veränderten Oberfläche und Farbe des Lungengewebes. Ursachen für eine Lungenerkrankung und Schädigung des Lungengewebes sind häufig zu spät oder nicht behandelte Atemwegserkrankungen mit bakteriellen, parasitärem oder virologischen Ursprung im Jungtieralter. Bei den Tieren im Bestand äußern sie sich später oft durch eine verminderte Mast- oder Milchleistung.

Chronisch zehrende Erkrankungen

Werden länger andauernde Entzündungen (etwa an Klauen oder Gebärmutter) nicht behandelt, sind Veränderungen der Nieren, des Herzens, der Leber oder der Milz zu sehen. Erreger siedeln sich an die Herzklappen an und führen dort zu einer Entzündung. Die Streuung von Bakterien erfolgt über die die Blutbahn durch den Körper. Am Schlachtkörper werden blumenkohlartige Wucherungen im Bereich der Herzklappen festgestellt, und bei einer bakteriologischen Untersuchung dieser Tiere wird die gänzliche Genussuntauglichkeit des Tieres festgestellt.

Die Anzeichen am lebenden Tier sind divers. So kann beispielsweise ein Abfall der Milchleistung, Steifheit, Lahmheit, schnelle Ermüdung, ein veränderter Herzschlag und wiederkehrende erhöhte Körpertemperatur festgestellt werden.

Nutzung der erhobenen Daten

Ein umfassendes Tiergesundheitsmonitoring basiert auf vielfältigen Informationen aus dem Erzeugungsprozess, die aus verschiedenen Blickwinkeln einen Einblick in den Ist-Zustand des Erzeugerbetriebs ermöglichen. Im Rahmen verschiedener Projekte wurde in Bayern die Informationsplattform Qualifood (www.qualifood.de) zur Verbesserung der Tiergesundheit und des Tierwohls auf Basis der Befunde aus der amtlichen Fleisch- und Schlachttieruntersuchung entwickelt. Mittels Qualifood wurde eine internetbasierte Rückmeldesystematik von Schlachtbefund- und Klassifizierungsdaten an den Erzeugerbetrieb ermöglicht.

In Bayern hat sich Qualifood mittlerweile als eine zentrale Schnittstelle zwischen Landwirten, betreuenden Tierärzten, Schlachtbetrieben, der Qualitätssicherung und Beratungsorganisationen etabliert. Durch die Funktion des bereits integrierten Beratermoduls können nur die Betriebsleiter – unter Berücksichtigung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen – betriebsbezogene Daten für die jeweils bestandsbetreuenden Tierärzte freigeben.

Ein zentrales Tool in Qualifood ist die schnelle Rückmeldung an den Erzeugerbetrieb am Tag der Schlachtung in Form des „Schlachtprotokolls“. Dieses umfasst alle relevanten Informationen aus der aktuellen Schlachtung beziehungsweise Lieferung. Angezeigt werden zum Beispiel die Anzahl der geschlachteten Tiere, das Gewicht pro geschlachtetem Tier und das Durchschnittsgewicht der Schlachtpartie, die Handelsklasse, die Fettstufe, die Qualitätsprogramme und alle Veterinärbefunde. Schlachtprotokolle werden nach Schlachtjahr, Schlachttag und Schlachthof geordnet archiviert und können im PDF-Format heruntergeladen, gedruckt oder weitergeleitet werden. Das Schlachtprotokoll verschafft somit einen ersten Überblick über die Tiergesundheit der geschlachteten Nutztiere. Gleichzeitig sind anhand der gemeldeten Werte (Schlachtgewicht, Handelsklasse, Fettstufe) und Qualitätsprogramme weitergehende Auswertungen für die Landwirte möglich. Durch diese Funktion verschafft Qualifood eine Verbindung zwischen Wirtschaftlichkeit und Tiergesundheit.

Fazit

Qualifood begünstigt eine zeitnahe und bedarfsorientierte Unterstützung für jeden Erzeugerbetrieb. Die unkomplizierte und schnelle Informationsbeschaffung von Veterinärbefunden hilft, Stärken und Schwächen im Betrieb besser einzuschätzen. Teilbereiche der Tiergesundheit, in denen Optimierungsbedarf vorhanden ist, sind per Mausklick einsehbar.

In Zusammenarbeit mit den Betriebsleitern können Hoftierärzte Qualifood als eine Grundlage für eine zukunftsorientierte Beratung in der tierärztlichen Bestandsbetreuung nutzen. Kombiniert mit feldspezifischem Fachwissen und weiteren diagnostischen Verfahren on-farm kann mittels Qualifood ein kooperativer Beratungsprozess zwischen bestandsbetreuenden Tierärzten und Betriebsleitern gestaltet werden, der auf qualitativen und transparenten Kennzahlen basiert und gezieltes Handeln fördert. Parallel können mit einem regelmäßigen Befunddatenmonitoring die Effektivität und Effizienz bereits durchgeführter gesundheitlicher und therapeutischer Maßnahmen kontrolliert werden.

Luzerne im Ackerfutterbau – Anbau und Ernte

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Die Verfütterung von heimischen Leguminosen in Deutschland hat im Vergleich zum vergangenen Wirtschaftsjahr um rund 60 % zugenommen, sodass die vorhandene Eiweißlücke (Anteil des importierten Futters am Gesamtfutteraufkommen) von 25 % auf nunmehr 18 % gesunken ist. Die Abhängigkeit von Importfuttermitteln hat sich somit verringert und ist auf den vermehrten Anbau von Körnerleguminosen wie Acker- und Sojabohnen, Erbsen und Lupinen sowie kleinkörnige Leguminosen wie Luzerne und Klee zurückzuführen.

Im Ackerfutterbau für die Rinderfütterung punktet vor allem die Luzerne (Medicago sativa) mit vielen Vorzügen. Die „Königin der Futterpflanzen“ hat neben dem Rotklee die größte Bedeutung als Leguminose im Ackerfutterbau. Sie ist eine hervorragende Eiweißquelle, hat eine sehr gute Strukturwirkung in Futterrationen und bildet somit besonders für maisbetonte Rationen eine wertvolle Ergänzung. Die Rohproteingehalte liegen im Durchschnitt bei 16 bis 22 % Rohprotein in der Trockenmasse, womit in der Praxis bei Trockenmasse-­Jahreserträgen zwischen 120 und 200 dt TM/ha in den Hauptnutzungsjahren sehr hohe Jahres-Rohproteinerträge erzielbar sind.

Luzernebestände können mit ihrem tiefreichenden Wurzelsystem von 4 m und mehr auf trockenen Standorten oder bei anhaltender Trockenheit in tieferen Bodenschichten noch Wasser und Nährstoffe aufnehmen. Dies ermöglicht selbst dann noch gute Erträge, wenn Gräser und Klee das Wachstum bereits eingestellt haben. Weitere Gründe, Luzerne in die Fruchtfolge aufzunehmen, sind die symbiotische Stickstoffbindung über Knöllchenbakterien (Rhizobien), eine hervorragende Vorfruchtwirkung, eine verbesserte Bodenstruktur und somit erhöhte Bodenfruchtbarkeit.

Blühende Luzernebestände locken nicht nur Schmetterlinge an. Zeitgleich lagern die Pflanzen Reservestoffe ein und sichern damit eine lange Nutzungsdauer. Foto: Liesel Grün

Bodenart und Nährstoffversorgung

Die besten Bedingungen für den Luzerneanbau bieten leicht erwärmbare und gut durchwurzelbare Böden. Dagegen wirken sich Bodenverdichtungen, Staunässe oder dauerhaft hohe Grundwasserstände negativ aus. Wo viele Steine vorhanden sind, sollten diese vor der Ansaat der Luzerne sorgfältig abgesammelt werden, damit sie später nicht im Futter stören. Der pH-Wert muss im Bodenart-spezifischen neutralen Bereich liegen. Eine zusätzliche Keimbettkalkung fördert die Jugendentwicklung, die bei Luzerne generell langsam verläuft.

Bei den Grundnährstoffe Phosphor und Kalium ist die Gehaltsklasse C optimal. Ebenso unverzichtbar ist eine gute Versorgung mit Magnesium und den Mikronährstoffen Kupfer, Molybdän und Bor. Eine Schwefelgabe kann auf unterversorgten Flächen den Ertrag und den Eiweißgehalt des Bestandes erhöhen. Dagegen ist die Düngung von Stickstoff außer als Startgabe auf N-armen Standorten in reinen Luzernebeständen unwirtschaftlich und weiterhin in Leguminosen-Reinbeständen nach der Düngeverordnung nicht erlaubt. Stickstoffgaben im Luzerne-Gras-Gemenge sind in Abhängigkeit des Grasanteils erlaubt, fördern jedoch den Grasanteil und reduzieren den Anteil an Luzerne und somit die symbiontische Stickstofffixierung.

Saatgut und Aussaatzeitpunkt

Eine Drillssaat der Luzerne ist im Zeitraum ab April bis spätestens Mitte August möglich. Den feinen Luzernesamen (Tausendkorngewicht 2,0 bis 2,5 g) sollte ein feinkrümeliges Saatbett vorbereitet werden, das gut abgesetzt oder rückverfestigt ist. Die Saattiefe liegt optimal bei 1 cm, maximal jedoch 2 cm. Die Aussaat kann sowohl als Blanksaat als auch unter einer Deckfrucht wie beispielsweise Hafer erfolgen. Ein anschließendes Anwalzen sollte möglichst mit einer Gliederwalze durchgeführt werden. Das Bundessortenamt empfiehlt in seiner aktuellen Beschreibenden Sortenliste für den Anbau in Deutschland 19 Luzernesorten. Diese unterscheiden sich in Merkmalen wie Blühbeginn, Ertrag, Proteingehalt, Winterhärte und Welkeresistenz. Die Sorten und ihre Merkmale sind auch im jährlich erscheinenden Faltblatt „Qualitätsstandardmischungen für den Ackerfutterbau“ gelistet. Hier werden ferner die empfohlenen Luzernemischungen (Tabelle 1) und ihre Artenzusammensetzung (Tabelle 2) beschrieben. Zu finden sind diese unter https://bit.ly/3P7SKjP.

Die Luzernemischungen A8 und A9 wurden für den zwei- bis mehrjährigen Anbau konzipiert. Um das Ausfallrisiko zu reduzieren, wird die A8 als Luzerne-Reinsaatmischung aus zwei Sorten zusammengestellt. Als Aussaatmenge hat sich 25 kg/ha bei Blanksaat oder 15 kg/ ha bei Untersaat bewährt. Die A9 ist eine Mischung aus Luzerne und den Gräsern Wiesenschwingel (Festuca pratensis) und Wiesenlieschgras (Phleum pratense). Mischungen mit mehreren Arten zeigen sich stets gegenüber Reinsaaten robuster. Die Aussaatmenge der Mischung A9 erhöht sich bei einer Blanksaat auf 30 kg/ ha und bei einer Untersaat auf 25 kg/ha. Eine Impfung des Saatgutes mit speziellen Knöllchenbakterien empfiehlt sich für einen erstmaligen Luzerneanbau oder nach längerer Anbaupause auf der Fläche.

Bestandespflege und Anbaupausen

Chemische Pflanzenschutzmaßnahmen sind im Luzernebestand kaum möglich, da so gut wie keine Mittel zugelassen sind. Bei einer Verunkrautung nach der Saat kann ein Schröpfschnitt durchgeführt werden, wobei die Luzerne durch eine hohe Einstellung des Mähwerks geschont werden soll. Im etablierten Bestand beugt ein später, dabei aber nicht zu tiefer Schnitt einer Verunkrautung im Herbst und auch der Besiedelung mit Mäusen vor. Nachsaaten mit Gräsern können lückige Bestände aufwerten. Eggen und Grubbern sind nur in diesem einen Fall sinnvolle Maßnahmen auf dem Luzerne­acker.

Luzerne ist mit sich selbst und auch anderen Leguminosen unverträglich. Daher sollten bei Reinsaaten Anbaupausen von fünf bis sechs Jahren eingehalten werden. Der Anbau von Luzerne-Gras-Gemenge auf derselben Fläche sollte mindestens vier Jahren pausieren.

Nutzungsdauer und Schnitthäufigkeit

Im Ansaatjahr benötigt das Wurzelsystem vor der ersten Schnittnutzung genug Zeit, um sich ungestört auszubilden. Die erste Mahd erfolgt daher optimalerweise frühestens 75 Tage nach der Aussaat oder zu Beginn der Blüte. In den Hauptnutzungsjahren sind fünf Schnitte pro Jahr erzielbar. Vier Schnitten im Jahr bieten jedoch allgemein die bestmögliche Kombination aus Ertrag, Futterqualität und Leistungsdauer des Bestandes. Eine Faustformel besagt, dass jährlich vier Schnitte bei Wuchshöhen zwischen 40 und 70 cm eine dreijährige Nutzungsdauer sichern.

Für die nachhaltige, mehrjährige Nutzung der Luzerne kommt es darauf an, mit den Triebknospen und den Reservestoffen der Pflanzen pfleglich umzugehen. Dafür wird empfohlen, dass der Aufwuchs in jedem Jahr einmal in die Vollblüte gelangt und währenddessen Reservestoffe einlagern kann. Weiter schonen hohe Stoppellängen von 8 bis 10 cm bei der Mahd und nicht zu häufige Nutzungen die pflanzeneigenen Reserven. Dies und eine möglichst geringe Schädigung durch Befahren oder Viehtritt schützen zudem die Erneuerungsknospen, die oberirdisch am Wurzelkopf sitzen. So kann der Luzernebestand mehrere Jahre gute Erträge bringen.

Schnittzeitpunkt und Futterqualität

Luzernebestände können viel Protein und/oder viel Struktur liefern. Hohe Proteingehalte liegen im Knospenstadium der Luzerne vor. Danach sinken die Gehalte an Rohprotein und Energie sowie die Verdaulichkeit allmählich ab, während der Rohfasergehalt ansteigt. Wer also mehr Wert auf Struktur legt, kann mit der Mahd bis zur Blüte warten. Für eine Orientierung der Ernte an der Wuchshöhe gilt: Mahd des ersten Aufwuchses bei 50 bis 70 cm, der Folgeaufwüchse bei 40 bis 50 cm und des letzten Aufwuchses bei 25 bis 40 cm. Während der Mahd und danach muss das Erntegut wegen der Gefahr von hohen Bröckelverlusten in der Luzerne-Blattmasse möglichst schonend behandelt werden. Als geeignete Maßnahmen kommen die Mahd mit Breitablage, Mahd- und Schwadarbeiten im Tau und der Verzicht auf jegliches Wenden des Erntematerials in Betracht. Weitere Hinweise zur Silierung und Fütterungsqualität können in den nächsten Ausgaben des Bauernblattes im Rahmen dieser Luzerne-Artikelserie nachgelesen werden.

Fazit

Durch den Luzerneanbau sind hohe Proteinerträge selbst unter trockenen Bedingungen möglich. Weiterhin können durch den Luzerneanbau die Fruchtfolge aufgelockert und die Bodenfruchtbarkeit gefördert werden. Allerdings hat die Luzerne „königliche Ansprüche“. Sofern pflanzenbauliches Fingerspitzengefühl vorhanden ist und der Anbau in den Betriebsablauf passt, ist der Luzerneanbau eine hervorragende Alternative. Die Landwirtschaftskammer organisiert ein jährliches Praktikertreffen im Feld für den fachlichen Austausch zwischen Landwirtinnen und Landwirten, die etwas über den Luzerneanbau dazulernen möchten. Das Treffen findet 2023 in Nortorf bei Neumünster statt, bei Interesse der Teilnahme können weitere Informationen über die Autorin (­lgruen@lksh.de) bezogen werden.

Wenn die Düngesaison beginnt

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Zur Düngesaison 2023 stehen viele Landwirte bereits in den Startlöchern. Vorab steht nach Düngeverordnung (DüV) die schriftliche Düngebedarfsermittlung (DBE) im Vordergrund. Denn bereits vor der ersten Gabe muss der Bedarf an stickstoff- (N) und phosphathaltigen (P) Düngemitteln berechnet und dokumentiert werden. Ein fehlender Nachweis bei einer amtlichen Kontrolle gilt als Verstoß im Düngerecht und hat eine Kürzung der Direktzahlungen zur Folge.

Der schriftlich ermittelte Düngebedarf ist weiterhin als rechtsverbindliche Obergrenze nach DüV zu sehen und darf mit den folgenden Düngemaßnahmen nicht überschritten werden. Als Basis für den Düngebedarf einer Kulturart gilt der betriebsinterne Durchschnittsertrag der vergangenen fünf Jahren. Für bislang nicht im Betrieb angebaute Kulturarten können die langjährigen Durchschnittserträge des Statistikamt Nord oder der Landessortenversuche der Landwirtschaftskammer herangezogen werden. Bei Letzteren ist der Ertrag um 15 % aufgrund des Parzelleneffektes zu reduzieren. Anhand dieser Ertragsdaten werden im Vergleich zu den nach DüV angenommenen Ertragsniveaus Zu- oder Abschläge berechnet (siehe Übersicht 1). Die möglichen Zuschläge sind dabei bei maximal 40 kg N/ha gedeckelt.

Abschläge in Düngebedarfsermittlung

Ausgehend von dem ertragsabhängigen Bedarfswert sind folgende Abschläge nach DüV zu berücksichtigen. Für den zu Vegetationsbeginn im Boden verfügbaren Stickstoff (Nmin) gilt: Für alle Kulturen im Ackerbau – außer mehrschnittigen Futterbau – muss ein repräsentativer Nmin-Wert in der Regel aus einer Bodentiefe von 0 bis 90 cm (aus 3 Schichten: 0 bis 30 cm, 30 bis 60 cm, 60 bis 90 cm) vorliegen. Der Nachweis kann über betriebseigene Untersuchungsergebnisse autorisierter Labore oder Messwerte von vergleichbaren Standorten aus dem Nitratmessdienst der Landwirtschaftskammer erfolgen.

Die Werte des Nitratmessdienstes liegen meist in der zweiten Februarwoche vor. Bis zu diesem Zeitpunkt können für eine rechtskonforme N-Bedarfsermittlung die langjährigen Nmin-Werte für den jeweiligen Naturraum herangezogen werden. Nach Veröffentlichung des Nitratmessdienstes oder nach Vorlage eigener Analyseergebnisse müssen die vorläufig angenommenen Werte jedoch durch die tatsächlichen Nmin-Werte korrigiert werden, sofern eine Abweichung von mehr als +/- 10 kg Nmin vorliegt. Für das Frühjahr 2023 können folgende langjährige Nmin-Durchschnittswerte (0 bis 90 cm Tiefe) herangezogen werden:

Marsch 53 kg N/ha

Geest 20 kg N/ha

Östliches Hügelland40 kg N/ha

Neben den Nmin-Werten sind zudem folgende, standortabhängige Abschläge zu berücksichtigen:

Nachlieferung aus der organischen oder organisch-mineralischen Düngung zu den Vorkulturen (Anrechnung 10 % der ausgebrachten organischen N-Gesamtmenge)

N-Nachlieferung durch Vorfrucht beziehungsweise Zwischenfrucht

Humusgehalt des Bodens (bei einem Humusgehalt von mehr als 4 % erfolgt ein Abschlag von 20 kg N/ha)

Anrechnung der erfolgten N-Herbstdüngung (verfügbarer N-Anteil) zu Winterraps und Wintergerste auf den N-Frühjahrsbedarf

N-Abschlag von 20 % in der N-Kulisse

Innerhalb der N-Kulisse gelten stringentere Vorgaben bei der Aufbringung von Düngemitteln mit wesentlichen Gehalten an Stickstoff (Einzelheiten siehe Kasten auf der nächsten Seite). Hier müssen nach der Düngebedarfsermittlung von der gesamtbetrieblich ermittelten N-Menge 20 % abgezogen werden. Möglich ist es jedoch, N-Mengen innerhalb der Kulturen zu verschieben und damit einer bedürftigeren Kulturart mehr Stickstoff zukommen zu lassen. Der verringerte gesamtbetriebliche Düngebedarf und auch die für die Einzelfläche berechnete N-Obergrenze darf dabei allerdings nicht überschritten werden. Die zugrunde gelegten Durchschnittserträge werden innerhalb der N-Kulisse nicht im Schnitt der vergangenen fünf Jahre berechnet, sondern stattdessen werden fixe Ertragsdaten aus den Jahren 2015 bis 2019 als Basis genutzt.

P-Bedarf nicht vergessen

Neben der Bedarfsermittlung für Stickstoff sind auch eine Berechnung und Dokumentation des Phosphatbedarfs vor Ausbringen von wesentlichen P-Mengen zu ermitteln und zu schriftlich zu dokumentieren (siehe Übersicht 2). Für Phosphat muss eine maximal sechs Jahre alte betriebseigene Bodenprobe vorliegen. Unter Berücksichtigung der P-Bodenversorgung und des zu erwartenden P-Bedarfs (ermittelt über die langjährigen Durchschnittserträge) wird mit der Düngung die Bodengehaltsklasse C angestrebt. Die empfohlenen P-Düngemengen sinken mit zunehmender Bodenversorgung. Ab einer Bodenversorgung von mehr als 25 mg P2O5/100 g Boden (zu ermitteln nach der DL-Methode) ist nach DüV eine P-Düngung auf die Höhe der Abfuhr über Ernteprodukte zu begrenzen. Die P-Düngung kann im Rahmen der Fruchtfolge für drei Folgejahre auf einmal verabreicht werden.

Dokumentation über Endo-SH ist Pflicht

Die DüV gibt neben der Berechnung des gesamtbetrieblichen Düngereinsatzes von N und P auch dessen Dokumentation vor. Diese muss bis zum 31. März des auf das Düngejahr folgenden Kalenderjahres im Betrieb vorliegen. Ergänzend sind auch der gesamtbetriebliche Düngereinsatz für N und P (resultierend aus der schlagspezifischen Düngedokumentation) sowie die Weidehaltung und die Berechnung der betriebsindividuellen 170-kg-N-Obergrenze für organische Düngemittel zu dokumentieren und für jeweils sieben Jahre aufzubewahren. Diese Dokumentation wird in Schleswig-Holstein im Frühjahr 2023 für meldepflichtige Betriebe über die Plattform Endo-SH elektronisch verpflichtend eingeführt. Bis spätestens zum 31. März 2023 sind die dargelegten düngerechtlichen Daten des Kalenderjahres 2022 der zuständigen Behörde (LLUR) elektronisch zu melden. Weitere Informationen sind zu finden unter: https://t1p.de/4pnyw

Tool zur Düngeplanung/Dokumentation

Für eine zügige und fehlerfreie Düngebedarfsermittlung bietet die Landwirtschaftskammer ein EDV-Programm zum Download auf der Homepage unter https://t1p.de/vws84 an. Neben der Düngebedarfsermittlung können mit diesem Werkzeug die ebenfalls rechtlich notwendige Dokumentation der Düngung sowie die Weidedokumentation erfolgen. Darüber hinaus ist eine präzise Bewertung und Verteilung von Wirtschafts- und Mineraldüngern sowie die Berechnung der Grunddüngung und der Kalkung für eine hohe Nährstoffeffizienz möglich. Des Weiteren kann auch die Pflanzenschutzdokumentation über das ­Programm erfolgen.

Fazit

Im Rahmen der ertragsabhängigen Düngebedarfsermittlung ergibt sich nach Berücksichtigung der Zu- und Abschläge der zulässige N-Düngebedarf. Neben der schlagspezifischen Dokumentation der tatsächlichen Düngung N- und P-haltiger Düngemittel (spätestens zwei Tage nach der Aufbringung) muss auch die DBE, der gesamtbetriebliche Düngereinsatz (N und P), die Weidehaltung und die Berechnung der 170-kg-N-Obergrenze dokumentiert werden. Neu ist die für das Frühjahr 2023 geplante elektronische Meldung über das Portal Endo-SH.

Was gilt in den Roten Gebieten?

Novellierung der Landesdüngeverordnung 2022

Im November 2022 ist die neue Landesdüngeverordnung (LDüV)in Kraft getreten, welche hauptsächlich in der Neuausweisung der Roten Gebiete angepasst wurde. Die ausgewiesenen Flächen sind dadurch von vorher 5,4 % auf nun etwa 9,5 % landwirtschaftlich genutzter Fläche gestiegen. Damit fallen nunmehr über 3.000 Betriebe in Schleswig-Holstein unter die strengeren Auflagen der DüV. In den ausgewiesenen Roten Gebieten gelten bundeseinheitlich die folgenden sieben Maßnahmen – ergänzt um drei länderspezifische Maßnahmen:

Bundeseinheitlich

Verringerung des nach DBE ermittelten Düngebedarfs um 20 %

schlagbezogene N-Obergrenze von 170 kg N/ha für organische und organisch-mineralische Düngemittel

Ausnahmenregelung für extensiv wirtschaftende Betriebe mit (maximal 160 kg N/ha; davon max. 80 kg N/ha mineralisch gedüngt)

N-Herbstdüngeverbot zu Winterraps, Wintergerste und Zwischenfrüchten ohne Futternutzung. Ausnahme: Nachweis von Nmin geringer als 45 kg N/ ha zu Winterraps sowie Festmist von Klauentieren (geringer als 120 kg Gesamt-N/ha) zu Zwischenfrüchten ohne Futternutzung

Die N-Düngung zu Sommerkulturen ist nur gestattet, wenn im Herbst des Vorjahres eine Zwischenfrucht angebaut wurde, die erst nach dem 15. Januar umgebrochen wurde. Ausnahme: Die Vorfrucht wurde nach dem 1. Oktober geerntet, oder der langjährige Niederschlag liegt im Mittel unter 550 mm.

Ausdehnung der Sperrfrist für Festmist von Huf- oder Klauentieren sowie Kompost. Sie gilt vom 1. November bis 31. Januar.

Ausdehnung der Sperrfrist für Düngemittel mit wesentlichem N-Gehalt für Grünland und Flächen mit mehrschnittigem Feldfutterbau (bei Aussaat bis 15. Mai) – sie gilt vom 1. Oktober bis 31. Januar.

Begrenzung der Ausbringmenge für Düngemittel mit wesentlichem N-Gehalt auf Grünland und auf Ackerland mit mehrjährigem Feldfutterbau (bei Aussaat bis 15. Mai) auf 60 kg Gesamt-N/ ha vom 1. September bis zum Einsetzen der Sperrfrist

Länderspezifisch

jährliche Untersuchung der Wirtschaftsdünger auf N und P (Ausnahme Festmist von Huf- und Klauentieren)

Einarbeitung organisch und organisch-mineralischer Düngemittel innerhalb einer Stunde

Teilnahme an Schulung zur effizienten Düngung innerhalb eines Dreijahreszeitraums (Schulungen werden von der Landwirtschaftskammer angeboten. Anmeldungen über den Agrarterminkalender unter lksh.de/aktuelles/­agrarterminkalender

Ob und welche Flächen innerhalb der Roten Gebiete liegen, ist im digitalen Atlas Nord (Feldblockfinder) einzusehen unter https://t1p.de/jfdyz

Anja Reimers

Dr. Lars Biernat

Landwirtschaftskammer SH

Ist Fleisch nicht mehr sexy?

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Der Fleischerverband Nord führt in Schleswig-Holstein 108 Mitglieder, dazu schätzt Geschäftsführer Dr. Joachim Drescher rund 100 nicht im Verband organisierte. Viele Fleischerbetriebe in Schleswig-Holstein haben nach seiner Auskunft zwischen 15 und 20 Mitarbeiter. Der Schwund der Betriebe liege mit 4 bis 5 % im allgemeinen Bundestrend. 

Die Gründe für den Schwund liegen laut Drescher in Betriebsaufgaben, vor allem wegen des gravierenden Fachkräftemangels und dass oft kein Nachfolger gefunden werde. Teilweise werden aufgegebene Betriebe von anderen aufgekauft und als Filialen am selben Standort weiterbetrieben, wodurch sich in solchen Fällen für die Kunden wenig ändere. Die Gesamtzahl der Betriebe aber sinkt auf diese Weise, während die durchschnittlichen Mitarbeiterzahlen steigen. 

35 bis 40 % der Fleischerbetriebe schlachten laut Drescher noch selbst. „Damit sind wir in Deutschland ganz vorne“, betont er, „das wollen wir gerne erhalten. Wir kämpfen um jeden, der selbst schlachtet.“ In Hamburg zum Beispiel werde seit 25 Jahren nicht mehr geschlachtet. Bei der Fleischerausbildung kann das Schlachten als einer von zwei Bausteinen aus sechs ausgewählt werden. Die nicht schlachtenden Fleischer beschränken sich aufs Zerlegen und küchenfertige Zubereiten der Rinder- oder Schweinehälften, die ihnen geliefert werden. 

Der Hauptgrund für den Verzicht aufs eigene Schlachten bestehe für kleine und mittelständige Betriebe in den hohen und kostenintensiven Auflagen. Bei niedriger Stückzahl liegen die relativen Kosten für den Fleischbeschau sehr hoch. Übers Jahr kämen da einige Tausend Euro mehr zusammen. „Es macht einen Unterschied, ob der Fleischbeschauer für zehn Schweine kommt oder für 1.000. Deshalb sind die Großschlachtereien so groß geworden“, so Drescher. 

Die Stärke beim eigenen Schlachten, aber auch im gesamten Fleischerhandwerk liege in der authentischen Produktion. „Die Kunden bekommen Spezialitäten, die es im Supermarkt nicht gibt, individuelle Zuschnitte, besondere Wurstsorten, die sie gewohnt sind.“ Die Kontakte zu den Landwirten, die sie beliefern, seien langjährig aufgebaut und stabil. „Der Fleischer kann sagen, wo die Tiere gehalten werden. Bei manchen Landwirten können sich die Kunden selbst informieren“, sagt Drescher. „Das ist mehr wert, als wenn das Verfahren anonym in Gesetze gegossen oder mit einem Label versehen wird.“ 

„Fleisch ist nicht so sexy. Vegan und vegetarisch sind hip. Fleischproduktion wird von vielen jungen Leuten stark hinterfragt“, vermutet Roland Lausen als einen Grund für den starken Rückgang an Auszubildenden. Er ist Landesinnungsmeister im Fleischerverband Nord und unterhält in Silberstedt, Kreis Schleswig-Flensburg, seinen Schlachtbetrieb. Ein weiterer Grund für den Rückgang sei eher allgemeiner Art: „Die meisten Schüler streben statt einem Handwerk einen weiterführenden Schulabschluss an.“ Als seine Tochter erwägte, eine Fleischerausbildung zu beginnen, hätten ihr die Lehrer abgeraten. „Viele Kollegen haben schon resigniert, weil sie seit drei Jahren keine Rückmeldungen auf Ausbildungsplätze bekommen“, so Lausen. „Wer will, bekommt in diesem Gewerbe sofort Arbeit!“ 

2021 wurden an sechs Berufsschulstandorten in Schleswig-Holstein insgesamt 147 Fleischerlehrlinge in den drei Lehrjahren ausgebildet, wobei in Rendsburg nur das erste Lehrjahr stattfindet. Zehn Jahre vorher waren es 313 – mehr als die doppelte Zahl. Bei den Abschlussprüfungen sah es ähnlich aus: 63 gegenüber 106. 

Dass die Arbeit körperlich anstrengend sei, zählt für Lausen hingegen nicht als Grund. „Da hat sich viel geändert. Die Transportkisten sind kleiner, es gibt Halte­gurte. Was zu schwer ist, macht frau durch Können und Willen wett.“ Ein Mädchen, 1,63 m groß, hat mit 18 Jahren bei ihm ausgelernt: „kein Problem!“ 

Überhaupt – Frauen im Fleischerhandwerk? 2021 machten sieben Mädchen ihren Abschluss – 2011 waren es nur vier, eine Zunahme von 3,8 auf 11,1 %, „und wir haben die ersten von Inhaberinnen geführten Geschäfte“. 

Schwedische Forstlehrer zu Gast in Bad Segeberg

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Die Forstschule Svenljunga in Schweden ist nicht nur langjährige Partnerschule der Lehranstalt für Forstwirtschaft (LAF) in Bad Segeberg, sondern auch eines der führenden Zentren in der Nutzung von Großmaschinensimulatoren für forstliche Ausbildungszwecke. Diese besondere Kompetenz nutzten die beiden Bildungseinrichtungen jetzt mit einem Intensivkurs für Auszubildende im Beruf Forstwirtin und Forstwirt aus Schleswig-Holstein und Hamburg.

Im November konnten zwei Lehrkräfte aus Svenljunga für einige Tage in Bad Segeberg begrüßt werden. Dieser Aufenthalt war ein weiterer Schritt im kontinuierlichen Austausch der beiden forstlichen Bildungszentren und wurde im Rahmen des EU-Förderprogramms „Erasmus +“ finanziell unterstützt.

Die beteiligten Kollegen aus Schweden und Deutschland nutzten die Zeit für einen intensiven Austausch über ihre jeweiligen Bildungsinhalte und -methoden bei der forstlichen Erstausbildung. Dabei wurden viele Gemeinsamkeiten, aber auch einige Unterschiede deutlich. Einigkeit herrschte vor allem darüber, dass man Maschinenfahren oder Bäumefällen nicht am Computer lernen kann. Praktische Arbeit muss praktisch vermittelt werden – diese einfache Tatsache bildet die Grundlage der Forstwirtausbildung.

Die immer umfangreicher werdenden Möglichkeiten der Digitalisierung und neuer Lehrmethoden können dabei aber zusätzlich unterstützend eingesetzt werden. Ein Beispiel dafür ist die Nutzung von didaktisch aufgebauten Übungen am Forwardersimulator. Während Svenljunga bereits über eine lange und umfangreiche Erfahrung zu den Möglichkeiten und Grenzen der Simulatorausbildung verfügt, ist diese Technik an der Lehranstalt in Bad Segeberg noch sehr neu.

Daher wurde der Austausch mit den schwedischen Kollegen auch dafür genutzt, gemeinsam eine vorher vorbereitete Einstiegsübung mit den Auszubildenden des dritten Forstwirt-Ausbildungsjahres an der Landesberufsschule in Bad Segeberg durchzuführen. In vier Kleingruppen wurden die beiden Maschinensimulatoren für den Erwerb erster Fertigkeiten vor allem in der Kransteuerung genutzt, während der jeweilige Rest der Klasse zur praktischen Holzernteausbildung mit schwedischer und deutscher Begleitung im Wald war. Die Arbeitssprache im Simulatorlehrgang war Englisch, was die Auszubildenden zunächst überraschte, aber schnell als zusätzliche interessante Sprachübung genutzt und geschätzt wurde.

Hans-Ulric Göransson, Maschinenlehrer aus Svenljunga, freute sich über das Interesse und konzentrierte Engagement der deutschen Berufsschüler bei dieser besonderen Unterrichtseinheit. Alle machten dabei mehr oder weniger gute Fortschritte. Außerdem bot dieser Unterricht den Auszubildenden die Möglichkeit, sich näher mit dem Thema Maschinenarbeit auseinanderzusetzen und die eigenen englischen Verständigungsmöglichkeiten besser einzuschätzen. Beides half dabei, sich zu entscheiden, ob man sich für den mehrwöchigen Schulaustausch mit Schweden 2023 bewerben möchte.

Für fünf Auszubildende soll es dann im Frühjahr wieder sieben Wochen zur Ausbildung nach Schweden gehen. Im März 2023 werden auch die schwedischen Kollegen voraussichtlich wieder an die LAF zurückkehren, dann mit einigen Schülern der eigenen Schule, die ihrerseits einige Wochen in Deutschland verbringen werden. Bis dahin haben die deutschen Auszubildenden spezielle Übungsaufgaben am Forwardersimulator erhalten, um den Einstieg aus diesem November fortsetzen zu können.

Neue Motorsägen zu laut für alten Gehörschutz

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Insbesondere neuere Motorkettensägen erreichen mitunter nicht den gesetzlichen Grenzwert zum Schutz des Anwenders vor Lärm. Darauf weist die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) anlässlich der anstehenden Holzarbeiten im Winter hin.

In den vergangenen Jahren war festzustellen, dass der Lärm neuer Motorkettensägen immer lauter wird. Die von den Herstellern angegeben Normwerte für den Lärm ihrer Motorsägen lagen in der Vergangenheit noch im Bereich von 106 dB(A) und erreichten dann bis zu 108 dB(A). Bei einer seit rund einem Jahr marktverfügbaren schweren Fällsäge kann ein normierter Lärmpegel von 112,3 dB(A) festgestellt werden.

Die für die Waldarbeit derzeit verwendeten Gehörschützer besitzen in der Regel einen Dämmwert von 23 bis 27 dB(A). Mit diesen Dämmwerten ist es nicht möglich, den oben genannten Motorsägenlärm der Fällsäge unter den gesetzlichen Grenzwert von 85 dB(A) zu reduzieren. Bei einem achtstündigen Arbeitstag mit einer praxisüblichen Motorsägenlaufzeit von vier Stunden wären hierfür Dämmwerte von 30 dB(A) und mehr erforderlich.

Der Arbeitgeber kann bei dieser lauten Motorsäge seiner gesetzlichen Schutzverpflichtung erst nachkommen, wenn er die tägliche Motorsägenlaufzeit auf rund drei Stunden begrenzt oder seinen Beschäftigten Gehörschutzkapseln mit Dämmwerten von mindestens 30 dB(A) zur Verfügung stellt.

Zur Orientierung kann generell empfohlen werden, dass dem Gesundheitsschutz gegen Lärm bei Motorkettensägen mit einem normierten Lärmpegel von über 107 dB(A) eine besondere Beachtung zukommt.

Kurswechsel für den Milchpreis?

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Der Erzeugerpreis für Milch hat in 2022 neue Höchstwerte erreicht und wird im Deutschlandmittel im Oktober mit 59,33 ct/kg beziffert. Hierzulande lag er minimal höher. Auch im Dezember wird es hierzulande Meiereien geben, die einen Auszahlungsgrundpreis von 60 ct und mehr bezahlen. Nachdem im November einige Meiereien den Preis bereits reduziert hatten, werden jedoch auch weitere Preisabschläge erwartet. Zumal die Milchanlieferung sowohl in Deutschland als auch in Europa und weltweit ansteigt und die Nachfrage sich derzeit rückläufig entwickelt. Anzeichen gibt es im Bereich der Spotmilchpreise schon seit ein paar Wochen – diese sind vergleichsweise stark zurückgegangen.

Im Bundesgebiet wird von einem Spotmilchpreis zwischen 34,5 und 36 ct berichtet. Als Beispiel sei hier außerdem der Spotmilchpreis in den Niederlanden angeführt. Dieser lag Ende November noch bei 56 ct, ist dann Anfang Dezember auf 39 ct (–17 ct) gefallen und erreichte am 18. Dezember seinen zuletzt geringsten Wert von 38 ct. Am 1. Weihnachtsfeiertag stieg er immerhin wieder um 3 auf 41 ct an. Auch in Italien gibt der Spotmilchpreis stetig nach. Mitte Dezember wurde das Kilogramm Milch am Spotmarkt für 65,8 ct gehandelt, am 18. Dezember dann mit 63,3 ct. Auch die neuseeländische Handelsplattform Global Dairy Trade (GDT) schloss am 20. Dezember mit einem Minus von 3,8 % den Preisindex. Sowohl die Fettkomponenten als auch die Pulver wurden jeweils negativ bewertet.

Preisrückgang bei Butter, MMP und Käse

Die Produktpreise gaben innerhalb der EU-Staaten auch im Oktober im Vergleich zu den vergangenen vier Wochen durch die Bank weg nach. Am stärksten fiel der Kurs für Butter (–5,1 %). Aber auch Vollmilch- und Magermilchpulver (MMP) wurden um 4 bis 4,5 % reduziert. Im Bundesgebiet gab es Mitte Dezember innerhalb von einer Woche für Blockbutter sogar einen Rückgang von 9 % auf im Mittel 5,20 €/kg. Butter im 250-Gramm-Päckchen war bis zuletzt relativ preisstabil bei 7,70 €/ kg. Magermilchpulver als Lebensmittelware wird für 2.855 €/t gehandelt, knapp 1 % unter dem Vorwochenkurs. Insgesamt wird von einer nationalen und internationalen ruhigen Nachfrage für MMP berichtet. Zwischen Januar und Oktober 2022 führte China, der größte Importeur weltweit, 25 % weniger Ware ein als in 2021 in diesem Zeitraum. Ob und wann sich dies wieder ändern wird, ist derzeit nicht absehbar. Auch der Käsepreis gibt teilweise weiter nach.

Steigerung der Milchanlieferungsmenge

Für 2022 wird von einer schwächeren Nachfrage nach Milchprodukten für den privaten Haushalt berichtet. Wegen der erhöhten Lebenshaltungskosten werden teurere Milchprodukte weniger stark nachgefragt. Man geht für das vergangene Jahr um 5,2 % reduzierte Konsummilchkäufe im Vergleich zu 2021 und 9,6 % weniger eingekaufter Butter aus. Für Käse liegt das Minus bei 2,1 %. Joghurt, Quark und andere Milchgetränke wurden ebenso weniger erworben.

Im letzten WASDE-Bericht des amerikanischen Landwirtschaftsministeriums wurde die US-Milcherzeugung um 1,1 % auf 104,1 Mio. t Milch angehoben. In den jeweiligen Wirtschaftsjahren hat die Milchproduktion in Austra­lien und Neuseeland bis Oktober im Vergleich zum Vorjahreszeitraum nachgegeben. In den USA ist die Produktion auf dem Niveau des Vorjahreszeitraums.

Die Unsicherheiten an den Märkten haben Bestand. Dies trifft auch die Märkte für Milchprodukte. Die Versorgungssicherheit mit Energie ist für die Milchwirtschaft zwingend notwendig. Weiterhin ist von Preisschwankungen auszugehen. Eine Steigerung der Milchanlieferungsmenge sowie eine zurückgehende Nachfrage aufgrund hoher Inflationsraten und Kaufkraftverlusten sind nicht auszuschließen. Schwächere Auszahlungspreise wären dann zu erwarten. In den nächsten Wochen und Monaten könnte es für einige Milchlieferanten jedoch auch noch eine freudige Benachrichtigung geben, einige Meiereien werden noch eine Nachzahlung ausschütten. Auch die Exporte könnten bei geringen Produktpreisen wieder angekurbelt werden, wobei die wirtschaftliche Lage Chinas dabei eine entscheidende Rolle spielen wird.

Mehr Raps und weniger Winterweizen ausgesät

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Der Anbau von Raps wird bei den Landwirten in Deutschland wieder beliebter. Die Betriebe haben im Herbst 2022 auf 1,16 Mio. ha Winterraps für die kommende Erntesaison 2023 ausgesät, teilt das Statistische Bundesamt (Destatis) mit.

Die Winterrapsanbaufläche wuchs gegenüber Mai 2022 um 81.900 ha oder 7,6 %. Im Jahr 2019 hatte die Anbaufläche aufgrund ungünstiger Witterungsbedingungen nur bei 851.900 ha gelegen; seitdem wurde sie stetig ausgeweitet. Der Rapsanbau ist zuletzt insbesondere durch die höheren Marktpreise infolge der sehr schlechten Ernte in Kanada im Jahr 2021 und dem Krieg in der Ukraine attraktiver geworden, erläuterten die Statistiker. Zudem hätten sich die Erträge beim Winterraps in der Erntesaison 2022 in vielen Regionen trotz Hitzeperioden und Trockenheit als robust erwiesen.

Laut Destatis ist Mecklenburg-Vorpommern mit 197.800 ha das Bundesland mit der größten Aussaatfläche, gefolgt von Sachsen-Anhalt mit 145.100 ha. Die stärksten Flächenzuwächse gegenüber der Vorsaison waren in Sachsen Anhalt mit 17.900 ha und in Niedersachsen mit 13.700 ha zu verzeichnen. Zudem wurden in Sachsen und Schleswig-Holstein 6.800 ha beziehungsweise 6.400 ha mehr mit Raps bestellt. Die Statistiker machten darauf aufmerksam, dass die aktuell gemeldeten Aussaatflächen nur aus einer begrenzten Zahl von Meldungen hochgerechnet worden und daher nur als Anbautendenzen zu bewerten seien.

Erhoben wurde von Destatis auch die Aussaatfläche von Wintergetreide für die Ernte 2023. Diese blieb mit 5,02 Mio. ha im Vergleich zur Anbaufläche im Mai 2022 nahezu unverändert; sie wurde lediglich um 0,2 % erweitert. Hierbei wurde die wichtigste Getreideart Winterweizen auf 2,83 Mio. ha zur Saat in den Boden gebracht; das waren 55.600 ha oder 1,9 % weniger als in der Erntesaison 2022. Dafür vergrößerten die Landwirte die Drillfläche für Wintergerste um 61.800 ha oder 5,1 % auf 1,27 Mio. ha. Bei Roggen und Wintermenggetreide wurde eine Ausdehnung der Anbaufläche um 4,3 % auf 612.900 ha registriert. Auf Triticale setzten die Landwirte dagegen weniger; die Aussaatfläche wurde im Vorjahresvergleich um 5,9 % auf 303.900 ha verkleinert. age

EU importiert deutlich weniger Sojabohnen

Die EU-Einfuhren an Sojabohnen sind im bisherigen Verlauf des Wirtschaftsjahres 2022/23 spürbar geschrumpft. Wie die Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen (UFOP) mit Verweis auf Daten der EU-Kommission mitteilte, belief sich der Import der Gemeinschaft vom 1. Juli bis zum 11. Dezember 2022 auf knapp 4,9 Mio. t Bohnen; das waren 900.000 t weniger als im Vorjahreszeitraum. Gleichzeitig wurde die Einfuhr von Sojaschrot lediglich um 19.000 t auf 7,1 Mio. t eingeschränkt.

Soja-Anbau zur Proteingewinnung in Europa Foto: Imago

Allerdings änderte sich bei beiden Produkten die mengenmäßige Gewichtung der jeweils wichtigsten beiden Herkunftsländer. Laut EU-Kommission führte die Gemeinschaft vom 1. Juli bis zum 18. Dezember 2022 rund 2,25 Mio. t Sojabohnen aus den USA ein; das waren 520.000 t mehr als im Vorjahreszeitraum. Dagegen verzeichneten die Brüsseler Fachleute für Brasilien einen Lieferrückgang um 1,67 Mio. t auf nur 1,73 Mio. t Bohnen. Damit verdrängten die USA das südamerikanische Land vom ersten auf den zweiten Platz auf der Rangliste der wichtigsten Bezugsländer. Der Anteil Brasiliens an den gesamten EU-Sojaimporten sank um 22 Prozentpunkte auf 34 %, während der US-Anteil um 16 Prozentpunkte auf 44 % stieg. Unterdessen baute Brasilien seine Position als wichtigster Sojaschrotlieferant der EU aus. Von dort kamen im Berichtszeitraum 3,96 Mio. t; das waren 670.000 t mehr als die vom 1. Juli bis zum 18. Dezember 2021 verschiffte Menge. Dagegen schränkte die EU ihre Importe aus Argentinien um 630.000 t Sojaschrot auf 2,62 Mio. t ein. Dennoch blieb Argentinien das zweitwichtigste Herkunftsland. age

Zeit für Veränderung und Weichenstellung

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Das Jahr 2023 ist noch jung, und alle guten Hoffnungen liegen noch vor uns. Die größte ruht auf Frieden, nachdem Russland seinen brutalen Angriffskrieg auf die Ukraine am 24. Februar 2022 begonnen hat. Europa hat schnell zu spüren bekommen, wie fragil die Energieversorgung ist, dass Ernährungssicherheit mit funktionierenden Lieferketten, Klima und Anbaukultur zu tun hat und dass Politik allein nicht satt macht. Eine Inflationsrate von 10 % hat die Verbraucherinnen und Verbraucher zurückhaltender gemacht, und es wird eher zu billigeren Lebensmitteln gegriffen, die häufig unter schlechteren Umweltbedingungen in Drittstaaten entstehen und Wettbewerbsvoraussetzungen verzerren können. Dieser Wettlauf wird anstrengend für die Bäuerinnen und Bauern hierzulande.

Die Inhalte der neuen Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) für den Zeitraum von 2023 bis 2027 wurden von der EU-Kommission mit Verspätung beschlossen, aber sie stehen seit Jahresende. Hinzu kommen die Pläne der EU-Kommission aus dem Sommer 2022 zur weiteren Reduktion des Pflanzenschutzmitteleinsatzes und auf Ebene der Bundesländer die Ausweisung der Roten Gebiete und damit verbundene Düngerestriktionen. In Schleswig-Holstein wird zudem die Diskussion um die zukünftige Bewirtschaftung der Niedermoorstandorte härter geführt.

Agrarpolitisch hat der Norden im neuen Jahr die Chance, Führungskraft zu beweisen und Weichen zu stellen. Zum Beginn des Jahres hat Schleswig-Holstein turnusgemäß den Vorsitz der Agrarministerkonferenz für 2023 übernommen. Damit hat Landwirtschaftsminister Werner Schwarz (CDU) die Möglichkeit, zwischen Bund und Ländern zu moderieren und Akzente zu setzen für die drängenden Themen der Agrarpolitik – vom Umbau der Tierhaltung über Umwelt- und Klimaschutz, Anpassung an den Klimawandel bis zur Ausrichtung der GAP. 

Trotz aller Herausforderungen und Hindernisse hat die Begeisterung bei den jungen Landwirtinnen und Landwirten im vorigen Jahr offenbar nicht gelitten. Wir haben häufig gehört, dass sie überzeugt sind, den besten Beruf der Welt auszuüben. Das haben die Ausbildungszahlen und Erfolge der Abschlussklassen im vorigen Jahr wieder gezeigt. Ein Beweis dafür ist auch die Verjüngung der Kreisbauernverbände durch die Wahlen, die im Dezember abgeschlossen wurden. Junge Landwirtinnen und Landwirte engagieren sich und sind ein Garant dafür, dass frischer Wind der Erneuerung durch die Verbandsgremien weht. 

Das steht nun auch auf Landesebene bevor. Der Landeshauptausschuss des Bauernverbandes wählt in der kommenden Woche aus seiner Mitte den neuen Präsidenten. Es wird eine Wahl im wahrsten Sinne des Wortes, denn es sind mit dem amtierenden Präsidenten Klaus-Peter Lucht und Vorstandsmitglied Heinrich Mougin zwei Kandidaten aufgestellt. Vor dem neuen Präsidenten liegt eine ganze Amtszeit. für Veränderung und Weichenstellung. 

Mechthilde Becker-Weigel. Foto: bb

Bundesnetzagentur hebt Höchstwerte

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Die Bundesnetzagentur hat die Höchstwerte für die Ausschreibungen im Jahr 2023 für Windenergie an Land auf 7,35 ct/kWh und für Aufdach-Solaranlagen auf 11,25 ct/kWh festgelegt. Mit der Anhebung der Höchstwerte reagiert die Behörde auf die höheren Kosten bei der Errichtung und dem Betrieb dieser Anlagen sowie auf die gestiegenen Zinskosten bei einer Finanzierung derselben.

„Die neu festgelegten Höchstwerte ermöglichen auskömmliche Einnahmen für Anlagen, die im kommenden Jahr an den Ausschreibungen teilnehmen. Ich hoffe, dass damit die deutlich zurückgegangenen Gebotszahlen wieder ansteigen und sich erneut Wettbewerb entwickeln kann“, erklärte der Präsident der Bundesnetzagentur, Klaus Müller, in Bonn. Er kündigte auch eine Erhöhung des Höchstwerts für Freiflächensolaranlagen an. Diese werde derzeit vorbereitet, um auch in diesem Segment stabile Bedingungen für die Erreichung der Ausbauziele zu schaffen. Eine Erhöhung der Höchstwerte für die Innovationsausschreibungen werde ebenfalls Anfang des kommenden Jahres geprüft.

Aufgrund der gestiegenen Kosten war laut Bundesnetzagentur im abgelaufenen Jahr ein starker Gebotsrückgang bei den Ausschreibungen dieser Technologien zu beobachten. Bei Windenergieanlagen seien trotz ausreichend vorhandener genehmigter Projekte nur wenige Gebote eingereicht worden. Bei den Aufdach-Solaranlagen habe sich die Gebotsmenge beim Dezembertermin fast halbiert. So sei es bei beiden Technologien trotz im Vorfeld bereits reduzierter Ausschreibungsvolumina zu deutlichen Unterdeckungen gekommen. Der Bundestag hat aus diesem Grund die Kompetenzen der Bonner Behörde erweitert: Die Bundesnetzagentur ist nun ermächtigt, die Höchstwerte bei den Ausschreibungen um bis zu 25 % anzuheben. Zuvor waren nur Erhöhungen um 10 % möglich. Von dieser erweiterten Kompetenz hat die Behörde nun Gebrauch gemacht. Die neuen Festlegungen gelten erstmals für die Gebotstermine zum 1. Februar.