Durch die Erwärmung der Erdatmosphäre ist nach Aussage von Meteorologen eine Zunahme von extremen Wetterlagen zu erwarten. Hierzu zählen unter anderem Starkregen, Hagelschläge, längere Trockenzeiten und orkanartige Stürme. Versichert sind aber meistens nur Sturmschäden an Gebäuden und Hagelschäden im Ackerbau. Ob ein weitergehender Versicherungsschutz notwendig ist, sollte einzelbetrieblich geprüft und entschieden werden.
In Wohngebäude- und Hausratversicherungen sind unter anderem Schäden durch Feuer, Sturm und Leitungswasser versichert. Elementarschäden sind nicht automatisch mitversichert. Sie müssen extra vereinbart werden. Der Begriff „Elementarschäden“ umfasst Schäden durch Naturgefahren wie Erdbeben, Erdrutsche, Lawinen, Schneedruck oder Überschwemmungen. Bei uns in Schleswig-Holstein geht es vor allem um Überschwemmungen durch Starkregen oder Hochwasser. Diese kommen durch den Klimawandel immer häufiger vor und können erhebliche Schäden verursachen. Bei Starkregen können natürliche Gewässer über die Ufer treten und ganze Häuser überfluten. Kanalnetze können extreme Niederschlagsmengen nicht abführen und es kommt zum Rückstau in den Abwasserleitungen. Ausgeschlossen vom Versicherungsumfang sind die Gefahren Sturmflut und ins Gebäude unterirdisch eindringendes Grundwasser. Nur bei einem Versicherer kann auch für Sturmflut Versicherungsschutz vereinbart werden.
Wie groß das Risiko ist, von einem Überschwemmungsschaden betroffen zu werden, ist im Wesentlichen von der Lage eines Gebäudes abhängig. In Senken und in Gewässernähe ist die Gefahr am größten. Entsprechend der Einstufung in Risikogebiete betragen die Aufschläge 10 bis 50 % auf die Versicherungsprämien.
Welche Kosten übernimmt die Versicherung?
Eine Elementarschadenversicherung übernimmt sowohl die Wiederherstellungskosten als auch die Kosten zur Feststellung des Schadens. Grundlage dafür ist der im Vertrag vereinbarte Versicherungswert. Eine regelmäßige Überprüfung der Versicherungssummen ist, auch unabhängig von dem Zusatz „Elementarschäden“, sinnvoll, um eine Unterversicherung im Schadensfall zu vermeiden.
Mehrgefahrenversicherungen im Ackerbau
Durch die Erwärmung der Atmosphäre ist nach Aussagen von Meteorologen eine Zunahme von extremen Wetterlagen wie Starkregen, Trockenheiten, Stürmen und Hagelschlägen zu erwarten. Für die Ackerkulturen besteht die Gefahr, Ertragseinbußen bis hin zu Totalausfällen zu erleiden. Die Absicherung von Ernteausfällen wird daher in Zukunft an Bedeutung gewinnen. Das Risiko, Ernteschäden zu erleiden, ist je nach Kultur und Region unterschiedlich hoch. Die größten Ernteschäden sind in Deutschland bisher mit 62 % auf Trockenheiten zurückzuführen. Es folgen Hagel mit 22 %, Starkregen mit 11 %, Frost mit 4 % und Sturm mit 1 %. In Schleswig-Holstein liegt der Anteil der Sturmschäden allerdings deutlich höher.
Die Notwendigkeit eines Versicherungsschutzes gegen Ertragsausfälle hängt neben der Eintrittswahrscheinlichkeit von Extremwetter von der einzelbetrieblichen Situation ab. Die Höhe eines möglichen Ertragsausfalls und die Fähigkeit, dieses Risiko selbst zu tragen, sind von Betrieb zu Betrieb sehr unterschiedlich ausgeprägt. Die potenzielle Schadenshöhe ergibt sich aus der Art und dem Umfang der angebauten Kulturen. Eine erhöhte Gefahr durch Starkregen gibt es besonders für Mais, Rüben und Kartoffeln. Von Sturmschäden können besonders Raps und Mais getroffen werden. Eine Absicherung gegen Frostschäden kann bei Raps und Rüben sinnvoll sein.
Die Fähigkeit, das Risiko eines Ernteausfalls selbst zu tragen, hängt von der potenziellen Schadenshöhe und den finanziellen Rücklagen ab. Immer dann, wenn aufgrund eines möglichen Ertragsschadens ein existenzgefährdender Liquiditätsengpass zu erwarten ist, sollte Versicherungsschutz vereinbart werden.
Die Versicherer bieten umfassende Versicherungspakete an, die neben Schäden durch Hagel auch Schäden durch Sturm, Starkregen, Frost oder Trockenheit abdecken. Schäden aufgrund von Trockenheit wurden bisher kaum versichert. Die Schadensdefinition ist in den Versicherungsbedingungen nicht einheitlich. Beispielsweise leisten einige Versicherungen erst bei Schäden durch Starkregen ab einer Regenmenge von mehr als 50 l/m2 innerhalb von 24 h. Trockenschäden werden entschädigt, wenn die Niederschlagsmenge in einem bestimmten Zeitraum einen definierten Grenzwert an einer zugewiesenen Wetterstation unterschreitet.
Die Versicherungsprämien für Mehrgefahrenversicherungen sind recht hoch. In Deutschland gibt es im Gegensatz zu anderen EU-Mitgliedstaaten bisher keine staatlichen Zuschüsse. Die Versicherungsprämien variieren je nach Kultur, Region und versicherten Risiken sehr stark. In der Hagelversicherung beträgt die Prämie für Getreide und Mais zirka 3 bis 4 € je 1.000 € Versicherungssumme. Für Raps werden zirka 8 € veranschlagt. Die kulturunabhängigen Zuschläge betragen in etwa für Sturm 1 €, für Frost 2 €, für Starkregen 6 € und für Trockenheit 20 € je 1.000 € Versicherungssumme.
Fazit
Schäden durch die Zunahme von extremen Wetterereignissen (unter anderem Starkregen) können erhebliche finanzielle Auswirkungen verursachen. Gefährdet sind vor allem Wohngebäude, Hausrat und Ackerkulturen. Wohngebäude und Hausrat können über eine Elementarschadenversicherung abgesichert werden. Für Ackerkulturen werden Mehrgefahrenversicherungen angeboten. Die Entscheidung für die Vereinbarung von Versicherungsschutz sollte anhand der Risikolage, den potenziellen Schadenshöhen und der finanziellen Rücklagen eines Betriebes getroffen werden.



