Im Februar 2022 zogen mehrere Stürme über Schleswig-Holstein hinweg. Durch Windgeschwindigkeiten bis Orkanstärke fielen diesen Wetterereignissen in vielen Wäldern einzelne Bäume oder auch Baumgruppen bis hin zu Beständen zum Opfer. Die Aufarbeitung dieser Schäden steht nun an. Dabei sollten einige wichtige Gesichtspunkte beachtet werden.
Einer ersten Schätzung der Forstabteilung der Landwirtschaftskammer zufolge lag die Menge des Schadholzes im Privat- und Kommunalwald Schleswig-Holsteins durch die aufeinanderfolgenden Starkwindereignisse im Februar bei etwa 170.000 fm. Dies ist der höchste Wert seit dem Orkan „Christian“ im Oktober 2013. In der räumlichen Verteilung war vor allem der Süden des Landes vom Kreis Pinneberg über Steinburg, Segeberg, Stormarn bis in den Kreis Herzogtum Lauenburg betroffen. Hier im Südosten waren die Schäden besonders hoch. Am stärksten wurde offenbar die Baumart Fichte geschädigt. Dies ist zum einen wegen ihres flachen Wurzelsystems, zum anderen wegen der fast überall vorhandenen Vorschädigung durch Trockenheit und Borkenkäfer nicht überraschend. Besonders in solchen bereits „aufgerissenen“ Beständen kann der Wind die noch stehenden Fichten auf ganzer Kronenlänge angreifen und somit umdrücken oder -brechen. Auch Kronenbrüche in der Kiefer kamen gehäuft vor. Andere Baumarten, auch die sonst im Winter sehr stabilen Laubbäume, wurden stärker als üblich geschädigt. Zum einen zeigen derzeit auch die Laubbäume wie Buche oder Esche durch Trockenschäden und Pilzbefall deutliche Stabilitätsverluste. Zum anderen war der Waldboden im Februar so nass, dass viele Wurzeln darin keinen ausreichenden Halt fanden. Daher finden sich landesweit Einzelwürfe aller Baumarten.
Wo muss jetzt gehandelt werden?
Vom Windwurf betroffene Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer sollten sich zunächst einen Überblick über Art, Umfang und Verteilung der Schäden in ihrem Wald verschaffen. Dabei ist natürlich – wie für jeden Waldbesucher – Vorsicht geboten und sorgfältig darauf zu achten, nicht von eventuell in den Kronen hängenden Ästen oder hängen gebliebenen Bäumen getroffen zu werden. Gerade bei der Arbeit ist der Aufenthalt unter Baumteilen, die herabstürzen können, unbedingt zu vermeiden. Die Auswahl, in welcher Reihenfolge Sturmholz aufgearbeitet und zur Nutzung aus dem Bestand geholt wird, hängt von zwei wesentlichen Gesichtspunkten ab: dem Wert des jeweiligen Holzes und möglichen Gefahren, die sich durch den Windwurf ergeben können. Diese Gefahren können einerseits die Verkehrssicherungspflicht betreffen, vor allem an öffentlichen Wegen und Straßen, andererseits den Waldschutz. Letzteres heißt, wenn gebrochene oder geworfene Bäume von potenziell gefährlichen Schaderregern wie dem Buchdrucker an Fichte besiedelt werden können, sollten sie, wenn irgend möglich, vor einer Weiterverbreitung der Schädlinge aus dem Wald verschwinden. Insbesondere bei der Fichte gilt dabei: Einzelwürfe oder -Brüche in sonst noch gesunden Fichtenwäldern sind bevorzugt zu entfernen, und zwar gebrochene vor den geworfenen Bäumen. So wird die Entstehung neuer „Käfernester“ verhindert. Erst dann sollten die flächigen Schäden oder Schäden in ohnehin abgängigen Fichtenbeständen bearbeitet werden. Vor dem Ausflug der Buchdrucker ab Anfang Juni sollten bruttaugliche Fichtenhölzer aus dem Wald abgefahren sein.
Bei wertvollen Einzelstämmen sollte man vermeiden, dass die Holzentwertung, vor allem durch Pilze, einer Nutzung zuvorkommt. Allerdings wird es auch viele Einzelwürfe geben, vor allem von Laubholz, die weder eine Gefahr darstellen noch einen Wert, der deutlich über dem Aufwand für Aufarbeitung und Bringung liegt. Solche Einzelbäume sollten gerne im Wald bleiben – Totholz, das dem langsamen Zerfall überlassen wird, ist für den Naturhaushalt unverzichtbar. Insbesondere in Wäldern, die einem Schutz nach Natura 2000 unterliegen, muss eine Holznutzung mit den Schutzvorschriften abgeglichen und erhebliche Beeinträchtigungen des Lebensraumes müssen vermieden werden. Bei flächigen Windwürfen, deren Räumung einem Kahlschlag nach Landeswaldgesetz gleichkommt, muss die Aufarbeitung zwei Wochen vor deren Beginn bei der Unteren Forstbehörde angemeldet werden.
Unterstützung und Sicherheit
Sofern Windwürfe aus den Orkantiefs „Ylenia“, „Zeynep“ und „Antonia“ zum Zwecke des Waldschutzes bearbeitet werden müssen, gibt es die Möglichkeit, hierfür finanzielle Unterstützung aus der Gemeinschaftsaufgabe zur Förderung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes zu beantragen. Dabei muss unter anderem beachtet werden, dass nur Arbeiten bezuschusst werden können, die vor Beginn der Arbeiten auf den gültigen Antragsformularen angemeldet und von der Forstabteilung der Landwirtschaftskammer vorbewilligt wurden. Die Bezirksförster der Landwirtschaftskammer beraten alle privaten und kommunalen Waldeigentümer auch im Hinblick auf die anstehende Windwurfaufarbeitung und damit zusammenhängende Fragen zu möglichen Förderanträgen. Durch die flächig auftretenden Schäden bei vielen Tausend Waldbesitzern im ganzen Land ist es dabei leider unvermeidbar, dass der Bezirksförster nicht sofort auf jede Anfrage reagieren kann.
In der praktischen Windwurfaufarbeitung ist schließlich zu beachten, dass es sich dabei um eine besonders anspruchsvolle und gefährliche Arbeit handelt. Diese sollte daher nur von Personen durchgeführt werden, die über eine entsprechende Ausbildung, technische Ausstattung und Eignung verfügen. In der Regel werden daher spezialisierte Unternehmer im Sturmholz tätig. Hinweise hierzu gibt auch die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG), siehe auch den nachfolgenden Artikel. Eine durchdachte Herangehensweise und ein professioneller Umgang mit den Sturmfolgen im Wald schützen auf diese Weise vor Folgeschäden für Mensch und Natur.
Hinweise in Kurzform
· empfohlene Reihenfolge der Aufarbeitung:
· Bäume, die der Verkehrssicherungspflicht unterliegen
· einzelne gebrochene, danach geworfene Fichten in noch intakten Fichtenwäldern
· Flächen- und Gruppenwürfe in vorgeschädigten Fichtenbeständen
· Einzelwürfe mit hochwertigen Holzanteilen
· Dabei Bodenverhältnisse und Vorschriften nach Landeswaldgesetz und Landesnaturschutzgesetz beachten.
· Rechtzeitige Antragstellung beachten, wenn Förderung in Anspruch genommen werden soll; Formulare et cetera gibt es unter: lksh.de/foerderung/forstliche-foerderung/
· Bezirksförstereien zur Beratung gibt es unter: lksh.de/forst/zustaendige-bezirksfoerster/
· Hinweise zur Sicherheit bei der Sturmholzaufarbeitung gibt es unter: svlfg.de/sturmschaeden-sicher-beseitigen




