Die Ampelkoalition will in dieser Legislaturperiode die gesetzlichen Grundlagen für den Umbau der Tierhaltung schaffen. Redner der drei Koalitionsfraktionen kündigten bei der ersten Lesung des Gesetzentwurfs zur Tierhaltungskennzeichnung im Bundestag ein Gesamtkonzept an, das neben der Haltungskennzeichnung auch Änderungen im Bau- und Genehmigungsrecht sowie ein langfristiges Finanzierungskonzept enthalten soll.
Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir (Grüne) bezeichnete den Regierungsentwurf zur Tierhaltungskennzeichnung als ersten Schritt, dem noch in dieser Legislaturperiode weitere folgen würden.
SPD-Agrarsprecherin Susanne Mittag sprach von neun Gesetzen und Verordnungen, die man in den verbleibenden drei Jahren beschließen werde. Im Laufe des nächsten Jahres müssten die künftigen Rahmenbedingungen für alle Beteiligten absehbar sein.
Für ihre Fraktion sei der vorliegenden Regierungsentwurf zur Haltungskennzeichnung „eine Arbeitsgrundlage“, stellte die stellvertretende Vorsitzende der FDP-Bundestagsfraktion, Carina Konrad, klar. Man werde in den anstehenden Verhandlungen die „wertvollen Ratschläge aus der Praxis“ aufgreifen, versicherte Konrad.
Bei der Opposition stieß der Gesetzentwurf auf teilweise harsche Kritik. CDU/CSU-Agrarsprecher Albert Stegemann nannte ihn „löchrig wie einen Schweizer Käse“ und in Teilen schädlich.
Bekenntnis zu Herkunftskennzeichnung
Özdemir warb um Verständnis für den Ansatz, bei der Haltungskennzeichnung schrittweise vorzugehen: „Wenn wir alles auf einmal machen wollten, würde nichts passieren.“ Der Minister kündigte eine Ausweitung der Regelungen auf Sauen und Ferkel sowie auf weitere Tierarten an. Auch der Absatz über die Gastronomie und weitere Produkte würden einbezogen. Die Forderung, die Haltungskennzeichnung auch für importierte Ware verbindlich zu regeln, wies Özdemir dagegen als unvereinbar mit dem EU-Recht zurück. Für eine Herkunftskennzeichnung habe er die Zusage, dass die Europäische Kommission Anfang des neuen Jahres dazu einen Vorschlag vorlegen werde. Die notwendigen Änderungen im Baurecht würden noch vor der geplanten großen Novelle des Baugesetzbuchs umgesetzt. Optimistisch zeigte sich der Minister im Hinblick auf die Finanzierung: Er gehe davon aus, dass sich die Fraktionen „in den kommenden Wochen“ auf ein langfristiges Konzept verständigen werden. Dabei gehe es um die Unterstützung laufender Mehrkosten für mehr Tierwohl mit Verträgen von bis zu zehn Jahren.
Nicht mehr Transparenz und Tierwohl
Korrekturen an dem Gesetzentwurf mahnte der Deutsche Bauernverband (DBV) an. Nachdem die Bundesregierung aus nicht nachvollziehbaren Gründen die Verbesserungsvorschläge des Bundesrates nicht angenommen habe, seien jetzt die Abgeordneten gefragt, die Fehler zu korrigieren, erklärte DBV-Veredlungspräsident Hubertus Beringmeier. Der Präsident des Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverbandes wies erneut auf Schwächen in der Vorlage hin, mit denen die Ziele von mehr Transparenz und Tierwohl nicht nur verfehlt, sondern in Teilen sogar konterkariert würden. Wenn die Sauenhaltung außen vor bleibe, könnten Schweine und Schweinefleisch unter niedrigeren Standards aus dem Ausland in den heimischen Markt importiert werden und würden dennoch das Tierwohllabel erhalten. Zudem drohe noch mehr unnütze Bürokratie für die Betriebe, weil weder ein Anschluss an vorhandene amtliche Meldesysteme noch an private Qualitätssicherungssysteme hergestellt werden solle. Schließlich geht Beringmeier zufolge der Anwendungsbereich nicht weit genug. Zwingend müsse neben dem Frischfleisch auch die Verarbeitungsware wie etwa Wurst aufgenommen werden. Außerdem müssten außer dem Lebensmitteleinzelhandel auch Verarbeiter, Großverbraucher und Gastronomie mit einbezogen werden.
Die Interessengemeinschaft der Schweinehalter Deutschlands (ISN) sieht jetzt den Bundestagsernährungsausschuss gefordert, die vielen Einwände und Stellungnahmen zu dem Entwurf aufzunehmen. Denn die Ignoranz, mit der die Bundesregierung und insbesondere Landwirtschaftsminister Özdemir „die Einwände der Bundesländer unter anderem mit EU-rechtlichen Bedenken beim Umgang mit ausländischer Ware wegwischt, ist inakzeptabel“, so ISN-Geschäftsführer Dr. Torsten Staack. Er kündigte an, im Rahmen des EU-Notifizierungsverfahrens des Gesetzes entsprechend kritisch Stellung in zu nehmen: „Rechtliche Bedenken zum Gesetzentwurf haben nämlich auch wir – allerdings bezogen auf die Wettbewerbsbenachteiligung hiesiger Schweinehalter“, erklärte der Geschäftsführer. Er betonte, die Schweinehalter begrüßten die Einführung einer verpflichtenden Tierhaltungskennzeichnung, „aber nicht mit diesen gravierenden Mängeln und ohne Gesamtkonzept“.
Mangel an Transparenz und Verständlichkeit
Grundlegende Änderungen am Regierungsentwurf für ein Tierhaltungskennzeichnungsgesetz fordern auch die Tierschutzverbände. In einem Schreiben an die Mitglieder des Bundestagsernährungsausschusses mahnen der Deutsche Tierschutzbund sowie die Tierschutzorganisation Vier Pfoten – Stiftung für Tierschutz und Provieh unter anderem transparente und verständliche Begrifflichkeiten für die Haltungsformen an und kritisieren die vorgesehenen als irreführend. Insbesondere die Bezeichnung „Stall+Platz“ sei beschönigend. Die Verbände monieren, dass sich die geplante Standardsetzung im Wesentlichen auf die Kriterien Platz sowie Zugang zu Außenklima und Auslauf beschränke. Essentielle Haltungsanforderungen für das Wohlergehen der Schweine blieben außen vor.




