Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist erstmals auch im Westen Deutschlands aufgetreten, und zwar in Baden-Württemberg. Betroffen ist ein Betrieb mit 35 Tieren in Freilandhaltung in der Gemeinde Forchheim im Landkreis Emmendingen, nahe der französischen Grenze. Wie das Bundeslandwirtschaftsministerium mitteilte, hat das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) vergangene Woche am späten Mittwochabend den Nachweis des ASP-Virus bestätigt, nachdem zuvor mehrere Tiere verendet waren.
Mittlerweile wurde der gesamte Bestand getötet und fachgerecht beseitigt. „Es war nur eine Frage der Zeit, bis die ASP Baden-Württemberg erreicht. Wir sind gut vorbereitet, alle notwendigen Maßnahmen wurden umgehend ergriffen“, erklärte Landwirtschaftsminister Peter Hauk (CDU).
Zur konkreten Eintragsursache könnten noch keine Angaben gemacht werden. Eine Gensequenzierung des Erregers soll weiteren Aufschluss über dessen Herkunft geben. „Wir müssen aktuell davon ausgehen, dass der Eintrag durch menschliches Handeln verursacht wurde“, so der Minister. Die bisherigen Ausbruchsgebiete im Osten Deutschlands sind mehr als 600 km Luftlinie entfernt.
Sperrzonen eingerichtet
Die Behörden haben um den betroffenen Betrieb umgehend eine Sperrzone eingerichtet. Diese besteht aus einer Schutzzone mit einem Mindestradius von 3 km und einer sich daran nach außen anschließenden Überwachungszone mit einem Radius von mindestens 10 km um den Ausbruchsort. In der gesamten Sperrzone ist das Verbringen von Schweinen in beziehungsweise aus den Betrieben verboten. Dies gilt auch für das Verbringen von frischem Fleisch und Fleischerzeugnissen von Schweinen aus Schlachthöfen oder Wildverarbeitungsbetrieben. Tierische Nebenprodukte sowie Gülle, Mist und Einstreu von Schweinen dürfen ebenfalls nicht aus den Betrieben transportiert werden. Ausnahmen sind nur unter strengen Auflagen möglich. Außerdem müssen alle Schweinehalter strengste Biosicherheitsmaßnahmen einhalten und ihre Tiere dem Veterinäramt melden.
Kadaversuche mit Priorität
Weil es sich bisher nur um einen Seuchenausbruch bei Hausschweinen handelt, gibt es laut Hauk keine Beschränkungen für pflanzliche Produkte wie Futtermittel, Stroh oder andere landwirtschaftliche Produkte wie Rindfleisch, Obst und Gemüse. Diese dürfen weiterhin verbracht werden. Dem Minister zufolge kommt es nun entscheidend auf das Monitoring und die Fallwildsuche an, um abzuklären, ob es sich um ein lokales Geschehen im Betrieb handele und keine Wildschweine betroffen seien. Die Suche nach Wildschweinen beziehungsweise deren Kadavern begann mit mehreren Teams und Hunden. Außerhalb von Waldflächen kamen auch Drohnen mit Wärmebildkameras zum Einsatz. Zudem sollen in den Kreisen Offenburg, Emmendingen und Breisgau-Hochschwarzwald alle geschossenen und gefallenen Schwarzkittel serologisch untersucht werden. Sollten keine ASP-Wildschweine gefunden werden, wäre die Gefahr eines flächendeckenden Ausbruchs wohl gebannt. Es würde sich dann wie Mitte November 2021 in einem Mastbetrieb im Kreis Rostock um einen isolierten Punkteintrag handeln.
Bereits vor dem Bekanntwerden des ASP-Falls hatte der Landesbauernverband in Baden-Württemberg (LBV) ein düsteres Bild von der Schweinehaltung in dem Bundesland gezeichnet. „Die Schweinehalter in Baden-Württemberg stehen mit dem Rücken zur Wand; die Frustration ist hoch. Zukunftsperspektiven sind schwer erkennbar“, hatte LBV-Präsident Joachim Rukwied auf der Vorstandssitzung des Verbandes in Denkendorf beklagt. Der Strukturbruch gehe unvermindert weiter. Ein einst starker und traditioneller Betriebszweig stehe vor dem Aus.
Hauk appelliere an die Verbraucher und insbesondere an den Handel, die Schweinehalter zu unterstützen und regionales Schweinefleisch zu kaufen. Es gebe wegen der ASP keinen Grund, dies nicht zu tun; das Fleisch sei uneingeschränkt verzehrtauglich. age