Das politische Ringen um den Umbau der Tierhaltung geht weiter. Bei ihrem Treffen vergangene Woche in Büsum konnte sich die Agrarministerkonferenz (AMK) nicht auf einen inhaltlichen Beschluss einigen. Begrüßt wurde hingegen die Ankündigung von Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir (Grüne), die Ampel-Fraktionen würden „zeitnah“ einen Vorschlag für ein Gesamtkonzept vorlegen. Wenn dies so kommt, will Schleswig-Holsteins Ressortchef Werner Schwarz (CDU) seine Länderkollegen unmittelbar nach der Osterpause zu einer Sonder-AMK einladen, um die Vorlage zu bewerten.
Schwarz räumte ein, dass er sich klarere Ergebnisse der erstmals von ihm geleiteten Agrarministerkonferenz gewünscht hätte. Er sprach von sehr intensiven Diskussionen zur Tierhaltung. Wichtig sei allerdings, dass Bund und Länder die dramatische Lage der Schweinehaltung in Deutschland anerkennen und eine weitere Abwanderung der Erzeugung verhindern wollten. Der CDU-Politiker warnte zugleich die Ampel davor, sich beim notwenigen Gesamtkonzept für die Tierhaltung weitgehend auf die Haltungskennzeichnung zu beschränken. Weiter vorankommen werde man nur, wenn insbesondere substanzielle Änderungen im Bau- und Emissionsrecht vorgenommen würden.
Anregungen aus der Praxis
Bundesminister Özdemir betonte gegenüber Pressevertretern in Büsum den Handlungsbedarf in der Tierhaltung. „Ich will eine Lösung“, sagte der Grünen-Politiker, der sich erneut zur Tierhaltung in Deutschland als Teil der Kreislaufwirtschaft bekannte. Der Minister nannte keine Einzelheiten, ließ aber erkennen, dass die Koalition Anregungen aus der Praxis in ihr Paket aufnehmen werde. Dies gelte insbesondere für den Entwurf zu einem Tierhaltungskennzeichnungsgesetz, den sein Haus inzwischen zur neuerlichen Notifizierung der EU-Kommission übermittelt habe. Für das geplante Förderprogramm des Bundes hat das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) den Ländern Richtlinienentwürfe für die Förderung von Investitionen sowie zur Unterstützung bei den laufenden Mehrkosten zugeleitet. Das Ampel-Paket zur Tierhaltung wird laut Özdemir einen Vorschlag zur Anpassung der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft enthalten. Zudem wolle er sich dafür einsetzen, dass neben der Haltungskennzeichnung auch eine EU-weite Herkunftskennzeichnung auf den Weg gebracht werde.
Bemühen um Einigkeit
Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus (SPD) erwartet, dass die Regierungskoalition sowohl für die Förderung von Stallbauinvestitionen als auch die Kompensation laufender Mehrkosten „angemessene Lösungen“ präsentieren und es nicht bei der bereits bislang vorgesehenen Anschubfinanzierung bleiben werde. „Die Lage in der Tierhaltung ist dramatisch. Daher muss die Ernährungssouveränität Deutschlands und Europas verstärkt in den Blick genommen werden“, so Backhaus. Baden-Württembergs CDU-Ressortchef Peter Hauk sprach auf der Pressekonferenz nach Abschluss der AMK von einem „Bemühen um Einigkeit“ in Fragen der Tierhaltung, wenngleich grundlegende Auffassungsunterschiede zwischen den Ministern deutlich geworden seien. Für ihn ist bereits absehbar, dass nicht alle Fragen im Zusammenhang mit der Neuausrichtung der Tierhaltung im Konsens geklärt werden, sondern Mehrheitsentscheidungen erfordern. Kritisch äußerte sich Hauk zu den EU-Kommissionsvorschlägen zum nachhaltigen Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und zur Wiederherstellugn der Natur. Hauk erklärte: „Das können wir so nicht mitgehen.“
Sachsens grüner Landwirtschaftsminister Wolfram Günther zeigte sich nach der AMK „zuversichtlicher als zuvor“, dass ein parteiübergreifender Kompromiss beim Umbau der Tierhaltung gelingen könne. Zum Ökolandbau erklärte er, dass dieser nur so stark wachsen könne, wie auch die Nachfrage wachse. Daran müsse man sich orientieren.
Für Ernüchterung sorgte der inhaltsleere AMK-Beschluss beim Bauernverband Schleswig-Holstein (BVSH) und beim Deutschen Bauernverband (DBV). BVSH-Generalsekretär Stephan Gersteuer bewertete es als „enttäuschend, dass die Tierwohlbremse nicht gelöst wurde“. Er hofft, dass die Mängel der bisherigen Vorschläge für einen Tierhaltungsumbau auf der Sonder-AMK nach Ostern gelöst werden. Auch DBV-Generalsekretär Bernhard Krüsken kritisierte, dass es keine greifbaren Ergebnisse zum Umbau der Tierhaltung gegeben habe. „Wichtige Entscheidungen bleiben auf der Strecke“, erklärte Krüsken. Gerade beim Baurecht, beim Immissionsschutz und bei der TA Luft wären dem DBV-Generalsekretär zufolge eindeutige Signale dringend notwendig gewesen.
Ökoregelungen
Offen zeigte sich die AMK für eine Stärkung des Grünlands im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP). Die Ressortchefs haben sich zumindest dafür ausgesprochen, dieses und das nächste Jahr zu nutzen, um die Wirkung der Ökoregelungen zu überprüfen und dabei insbesondere die Belange der Grünlandbetriebe sowie der Milchviehbetriebe mit Weidehaltung zu berücksichtigen. „Jeder Kuhschiss ist ein kleines Insektenhotel“, betonte Özdemir die Bedeutung der Weidehaltung für die Biodiversität.
Zudem bekennt sich die AMK zum Konzept einer Gemeinwohlprämie als möglichen Ansatz für die GAP ab 2028. Die Minister betonen ausdrücklich, dass die Betriebe die Chance haben müssten, mit freiwillig erbrachten Leistungen ein betriebliches Einkommen zu generieren. Eine vom Bundeslandwirtschaftsministerium beauftragte Bund-Länder-Arbeitsgruppe soll eine Definition der Leistungen des Gemeinwohls zu erarbeiten. Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass nur ein EU-weit gültiges Modell einer Gemeinwohlprämie Anwendung finden könne und daneben auch andere Modelle geprüft werden müssten. Werner Schwarz begrüßte den Beschluss. Angesichts der europäischen Diskussion um die GAP nach 2027 sei es wichtig, dass Deutschland frühzeitig seine Position einbringe, so der AMK-Vorsitzende.
Platz für Puten
Die umstrittenen Eckpunkte des BMEL für eine tiergerechtere Haltung von Mastputen werden nur von einem Teil der Länderagrarminister eindeutig abgelehnt. In einer Protokollerklärung zum AMK-Beschluss fordern lediglich die Ressortchefs von Baden-Württemberg, Bayern, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Schleswig-Holstein den Bund dazu auf, sein Eckpunktepapier zu überarbeiten. Hingegen schließen sich die grünen Minister dieser Forderung nicht an.
Für die Ressortchefs von CDU, CSU, SPD, FDP und Linken sind insbesondere die vorgeschlagenen Besatzdichten nicht akzeptabel. Ihrer Ansicht nach dürfen die Besatzdichten der Initiative Tierwohl (ITW) und entsprechende Vorgaben in anderen EU-Ländern nicht erheblich unterschritten werden, um Wettbewerbsnachteile für hiesige Erzeuger zu vermeiden.
In ihrem wie immer einstimmigen Beschluss betont die AMK, dass eine tiergerechtere Haltung von Mastputen notwendig sei und geregelt werden müsse. Dafür sei das Eckpunktepapier des Bundeslandwirtschaftsministeriums für eine Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung eine „Grundlage“. Gleichzeitig wird aber in dem gemeinsam getragenen Beschluss auf die erheblichen wirtschaftlichen Belastungen verwiesen, die eine vollständige Umsetzung der Eckpunkte für die deutsche Putenhaltung mit sich bringen würde.
Konflikte beim Wolf
Die AMK scheut weitreichende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Wolfs. Lediglich Baden-Württemberg und Sachsen-Anhalt sprechen sich in einem AMK-Beschluss dafür aus, den Wolf in das Jagdrecht aufzunehmen. Diese beiden Länder sowie Bayern, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein plädieren in einer weiteren Protokollerklärung dafür, das Bundesnaturschutzgesetz zu ändern, sodass eine Entnahme des Wolfs schon bei drohenden ernsten Schäden möglich ist. Dabei sollten auch nichtwirtschaftliche Schäden einbezogen werden. In ihrem gemeinsamen Beschluss erkennt die AMK an, dass die Ausbreitung des Wolfs zu Konflikten mit der Weidetierhaltung führe. Die Zunahme der Wolfspopulationen verursache auch in Deutschland wirtschaftliche Schäden und Belastungen von Tierhaltern sowie wachsende Akzeptanzprobleme in der Bevölkerung. Es sei dringend erforderlich, die Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Artenschutzinteressen mit den Schutzinteressen der Bevölkerung sowie der Nutztierhaltung an die wachsenden Populationszahlen anzupassen.
Zoff um Biokraftstoff
Keine einheitliche Position hat die AMK zu Biokraftstoffen. Der unter Federführung des Bundesumweltministeriums erarbeitete Gesetzesvorschlag, aus der Nutzung von Biokraftstoffen auf der Basis von Nahrungs- und Futtermittelpflanzen auszusteigen, wird insbesondere von den grünen Ressortchefs auf der einen und den Unionsministern auf der anderen Seite unterschiedlich beurteilt. In einer Protokollerklärung sprechen sich Bayern, Baden-Württemberg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, das Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein dagegen aus, bis 2030 die Obergrenze für Biokraftstoffe aus Anbaupflanzen auf null zu senken. Sie begründen das mit dem Beitrag der Biokraftstoffe zur Treibhausgasreduktion im Verkehrssektor.
Dagegen signalisieren die Länder Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Sachsen sowie Thüringen Unterstützung für die Gesetzesinitiative. Diese Länder mit grün geführten Agrarministerien und die Erfurter Linken-Ressortchefin Susanna Karawanskij plädieren dafür, die Auswirkungen der geplanten Regelungen auf Klimaschutz, die Sicherung der energetischen Versorgung und der Eiweißversorgung sowie eine sparsame Flächennutzung zu berücksichtigen.




