Nach niederschlagsreichen Monaten zu Beginn des Jahres sind mit den abtrocknenden und sich erwärmenden Flächen die Aussaat und die Düngung von Mais zu planen. Vor dem Aufbringen von Düngemitteln mit wesentlichen Gehalten an Stickstoff und Phosphor ist stets eine Düngebedarfsermittlung (DBE) nach den Vorgaben der Düngeverordnung (DÜV) zu erstellen.
Für die Höhe des N-Düngebedarfs ist der Durchschnittsertrag der vergangenen fünf Jahre auf den betriebseigenen Flächen maßgeblich. Dieser wird mit dem Basisertrag für Silomais aus der DÜV abgeglichen und je nach Ertragsdifferenz durch Zu- oder Abschläge für den Düngebedarf ergänzt. Je 50 dt FM/ha Ertragsdifferenz zu dem Basisertrag sind maximale Zuschläge von 10 kg N/ha beziehungsweise mindestens Abschläge von 15 kg N/ha anzusetzen.
In dem Beispiel in Tabelle 1 ist die DBE für eine nach Angaben des Deutschen Maiskomitees für Schleswig-Holstein typische Ertragsannahme von 430 dt/ha aufgeführt. Von diesem ermittelten betriebsspezifischen Bedarfswert auf Basis des Ertrags sind in der N-DBE der Nmin-Wert (0 bis 90 cm), die anzurechnenden 10 % des Gesamt-N aus der organischen Düngung zu den Vorkulturen des Vorjahres sowie die Nachlieferung über den Humusgehalt des Bodens und die Abschläge für Vor- beziehungsweise Zwischenfrüchte abzuziehen, um den N-Düngebedarf der jeweiligen Fläche zu erhalten. Der errechnete Düngebedarf von 136 kg N/ha im Beispiel kann über mineralische oder organische Düngemittel gegeben werden und darf grundsätzlich nicht überschritten werden.
Besonderheiten in der N-Kulisse
Für Flächen, die innerhalb der N-Kulisse liegen, gelten ergänzend zu dem vorher erläuterten Vorgehen der DBE folgende Besonderheiten: Als Basisertrag wird für diese Flächen nicht das Mittel der vergangenen fünf Ertragsjahre herangezogen, sondern das fixe Ertragsmittel, welches sich aus den Jahren 2015 bis 2019 ergeben hat. Zudem wird der ermittelte N-Düngebedarf für Flächen in der N-Kulisse um 20 % reduziert.
In dem Beispiel in Tabelle 1 ergeben sich dementsprechend 109 kg N/ha. Sofern der reduzierte N-Gesamtdüngebedarf für die Flächen in der N-Kulisse und auch der schlagspezifisch ermittelte Bedarf ohne 20-%-Reduktion nicht überschritten wird, können N-Mengen zwischen Kulturarten und Flächen verschoben werden, um eine N-bedürftigere Kultur höher zu versorgen. Des Weiteren ist die 170-kg-N-Obergrenze innerhalb der N-Kulisse schlagspezifisch einzuhalten. Dies ist insbesondere in Fruchtfolgekombinationen wie Ein-Schnitt-Ackergrassystemen mit nachfolgendem Silomais zu bedenken oder bei kombinierter Festmist- und Gülledüngung zu Silomaisflächen.
Bei Aufbringung von Wirtschaftsdünger auf unbestelltem Ackerland gilt eine verkürzte Einarbeitungsfrist von einer Stunde. Wirtschaftsdünger müssen zudem jährlich auf die Gehalte von N und P analysiert werden (außer Festmist von Huf- oder Klauentieren). Auch muss zwingend eine Zwischenfrucht im vorangegangenen Herbst eingesät worden sein, wenn eine Sommerung wie beispielsweise Mais gedüngt werden soll. Eine Ausnahme besteht hier, wenn die Vorkultur mit der Ernte erst nach dem 1. Oktober das Feld räumt.
Den Düngebedarf für Phosphat ermitteln
Insbesondere in der Jugendphase hat Mais einen hohen Bedarf an Phosphat. Je nach Durchschnittsertrag und Gehaltsklasse des Bodens variieren der Bedarf und auch die Vorgaben nach DÜV. Ab einer P-Bodenversorgung von 25 mg P2O5/100 g Boden (ermittelt nach DL-Methode) darf laut DÜV lediglich die in der DBE errechnete P-Abfuhr (siehe Tabelle 2) gedüngt werden. Möglich ist eine höhere Düngegabe ausschließlich über eine Fruchtfolgedüngung, bei der dann in den folgenden zwei Anbaujahren die P-Gaben entsprechend reduziert werden müssen. Besonders bei der Kombination von mineralischer Unterfußdüngung (UFD) und der Düngung über Gülle oder Gärsubstrat müssen die Bedarfswerte im Blick behalten werden.
Soll der N-Düngebedarf in dem gewählten Beispiel über 45 m³ Gärsubstrat (4 kg Gesamt-N, 2,3 kg NH4-N, 1,4 kg P2O5, 3,7 kg K2O, 0,6 kg MgO) und über 1 dt/ha NP 20+20 gedeckt werden, dann wird der P-Bedarf des Beispiels, gemessen an der Empfehlung der Landwirtschaftskammer, in Höhe von 58 kg P2O5/ha bereits um 25 kg überschritten. Nach DÜV ist die P-Düngung in Höhe der errechneten Abfuhr von 74 kg P2O5/ha möglich. Dementsprechend sind in den Folgejahren auf dieser Fläche nach DÜV die P-Gaben um diese Menge zu reduzieren oder ein anderer N-haltiger Dünger ohne Phosphat zu wählen.
Da Mais sich in der Jugendphase jedoch vergleichsweise schlecht Phosphat aneignen kann, sollte dieser Nährstoff in einer wasserlöslichen Form möglichst wurzelnah platziert werden. Neben der klassischen P-UFD erweist sich in Versuchen der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein auch der Einsatz von Mikrogranulaten als Bandapplikation in der Saatreihe als vorteilhaft, um P-Überschüsse durch eine reduzierte Nährstoffapplikation zu vermeiden. Auch eine UFD von flüssigen organischen Wirtschaftsdüngern hat sich in jahrelangen Feldversuchen als eine weitere Möglichkeit der Nährstoffversorgung gezeigt, denn die mit Nitrifikationshemmern versetzten Güllen oder Gärsubstrate können in dem Depotdüngungsverfahren den Nährstoffbedarf des Silomaises in vollem Umfang und ohne zusätzliche mineralische N-/P-UFD ohne Ertragsverluste decken.
Langjährig organisch gedüngte Böden
Langjährig organisch gedüngte Böden, wie sie auf typischen Maisstandorten häufig vorkommen, können je nach Standortbedingungen, Vor- und Zwischenfrüchten und Höhe der Wirtschaftsdüngergaben deutlich mehr N nachliefern, als über die DBE nach DÜV ermittelt wird. Mit der Bodenbearbeitung im Frühjahr und aufgrund der spät einsetzenden Beschattung durch die Maispflanzen sind die Mineralisationsbedingungen in der Regel auf diesen Flächen besonders günstig.
Zudem kann der Silomais über die lange Standzeit wie kaum eine andere Kulturart diese verfügbar werdenden Nährstoffmengen aufnehmen. Eine Anpassung im Düngebedarf ist daher durchaus empfehlenswert. Ein Großteil des Nährstoffbedarfs sollte vorrangig über den meist ohnehin vorhandenen Wirtschaftsdünger gedeckt werden. Aufgrund der nach DÜV geforderten Anrechnung der Mindestwirksamkeit, bezogen auf den Gesamtstickstoffgehalt im Jahr des Aufbringens von 60 % für Rindergülle und Gärsubstrate beziehungsweise 70 % für Schweinegülle, ist es zwingend notwendig, die enthaltenen Nährstoffe nicht über Ammoniakverluste aus dem System entweichen zu lassen. Eine große Bedeutung hat hier die unmittelbare Einarbeitung der breit verteilten Güllemengen (außerhalb der N-Kulisse innerhalb von vier Stunden, innerhalb der N-Kulisse innerhalb von einer Stunde). Insbesondere bei warmen und trockenen Witterungsbedingungen können durch die zeitnahe Einarbeitung die gasförmigen Ammoniakverluste reduziert werden. Um die Höhe der aufgebrachten Nährstoffmengen richtig einschätzen zu können, empfiehlt sich immer eine Wirtschaftsdüngeranalyse.
Grundnährstoffe und pH-Wert beachten
Neben den Nährstoffen N und P ist für hohe Erträge auch eine bedarfsgerechte Versorgung mit weiteren Nährstoffen zu beachten. Besonders auf leichten, trockenheitsgefährdeten Standorten ist eine Kaliumversorgung der Silomaisbestände von erheblicher Bedeutung, kann aber gut beziehungsweise anteilig über Gülle und Gärsubstrat abgedeckt werden. Über die Gärsubstratgabe von 45 m³ aus dem Beispiel oben wurden etwa 166 kg K2O gedüngt. Dies würde bei einer optimalen K-Bodenversorgung den Bedarf des Silomaises nicht vollständig decken. Der noch offene Kaliumbedarf könnte ergänzend über 1,75 dt/ha Korn-Kali gedeckt werden, wie auch der Schwefelbedarf.
Nicht zu vergessen ist der pH-Wert, welcher Nährstoffe in ihrer Verfügbarkeit beeinflusst und auf den Silomais besonders empfindlich reagiert. Über Kalkgaben lässt sich der pH-Wert in den optimalen Bereich bringen. Dies bietet bei der Wahl des entsprechenden Kalkes gleich die Möglichkeit, den Magnesiumbedarf zu berücksichtigen.
Fazit
Vor dem Aufbringen von Düngemitteln mit wesentlichen Nährstoffgehalten ist immer eine Düngebedarfsermittlung zu erstellen. Der Nährstoffbedarf von Silomais bezüglich N und P, aber auch an Grundnährstoffen lässt sich oftmals über die vorhandenen Wirtschaftsdünger decken. Aktuelle Versuchsergebnisse im Sinne des Gewässerschutzes finden sich im Bauernblatt 13/23 auf den Seiten 41 bis 44.
Düngeplanungsprogramm und Endo-SH
Über das Düngeplanungsprogramm der Landwirtschaftskammer https://t1p.de/wwps2 können unter anderem die rechtskonforme Düngebedarfsermittlung und die detaillierte Düngeplanung flächenspezifisch erstellt werden. Zudem können Landwirte über die Schnittstelle ihre meldepflichtigen Daten für das Düngejahr 2022 in Endo-SH importieren.




