Unternehmen, die Otto- oder Dieselkraftstoff gewerbsmäßig in den Verkehr bringen, sind dazu verpflichtet, die Treibhausemmissionen durch die von ihnen in den Verkehr gebrachten Treibstoffe zu mindern. Können oder wollen sie dies nicht aus eigener Kraft, kann von anderen eingespartes Treibhausgas unter bestimmten Umständen an sie verkauft werden, und das zum Beispiel vom Besitzer eines Elektroautos.
Verkauft ein Mineralölunternehmen in Deutschland Diesel oder Benzin, greift gemäß § 37a Absatz 4 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImschG) die Treibhausgasminderungs-Quote (THG-Quote). Diese ist gesetzlich festgeschrieben und beträgt für dieses Jahr 8 %. Bis 2030 steigt sie auf 25 % an. 2023 muss jedes Mineralölunternehmen somit 8 % des rechnerisch verursachten Treibhausgases aus den verkauften Diesel- und Benzinmengen einsparen. Erfolgt dies nicht, muss eine Ausgleichsabgabe für jedes zu viel in Umlauf gebrachte Kilogramm CO2 gezahlt werden.
Mindern können die Mineralölunternehmen die Treibhausgasemissionen durch den Verkauf von Biokraftstoffen und elektrischem Strom oder strombasierten Kraftstoffen im Straßenverkehr. Erreicht das Mineralölunternehmen diese Minderungsgrenze nicht selbst, kann es dieser Verpflichtung jedoch nachkommen, indem es bestehende THG-Quoten von Privatpersonen oder Unternehmen kauft. Dies geschieht nicht in direkter Verhandlung mit dem Mineralölunternehmen, sondern über Zwischenhändler, die THG-Prämien zahlen.
Wie erhält man THG-Quoten?
Theoretisch gibt es hier mehrere Möglichkeiten. Der häufigste Fall sind zurzeit THG-Prämienauszahlungen an Halter von reinen Elektrofahrzeugen. Denn seit 2022 gilt per Definition der Halter eines reinen Elektrofahrzeuges als Begünstigter und kann daher am THG-Quotenhandel teilnehmen. So kann ein Elektrofahrzeughalter zurzeit pro Jahr in etwa 300 € Prämienzahlung durch den THG-Quotenhandel erhalten. Die genaue Höhe variiert je nach Zwischenhändler und Fahrzeug.
Eine weitere Möglichkeit ist die Einspeisung von Biomethan in das Erdgasnetz. Biomethan entsteht durch Aufarbeitung von Biogas. Die wenigsten Erzeuger von Biogas bereiten jedoch ihr Gas zu Biomethan auf, sondern betreiben damit direkt ein Blockheizkraftwerk zur Strom- und Wärmeerzeugung. Dies liegt daran, dass die Aufarbeitung zu Biomethan in Erdgasqualität aufwendig ist und sich deshalb zurzeit nur in Großanlagen lohnt. Nicht zu THG-Quoten führen der Betrieb klassischer Biogasanlagen und das Halten von Hybridautos.
Steuerliche Folgen aus dem Verkauf von THG-Quoten
Verkauft man nun selbst THG-Quoten an einen Zwischenhändler, kommt die Frage der Besteuerung auf. Wie mit dem Verkauf der THG-Quoten steuerlich umzugehen ist, kommt in erster Linie auf die Zuordnung der steuerlichen Sphäre an. Das Steuerrecht unterscheidet hier zwischen Betriebs- und Privatvermögenssphären.
Insbesondere im Rahmen der Besteuerung von Einnahmen aus THG-Quotenhandel durch Halter von Elektroautos hat das Bundesministerium für Finanzen im Mai 2022 Hinweise herausgegeben und diese mit Stand vom 28. Oktober 2022 weiter konkretisiert. Zudem hat das schleswig-holsteinische Finanzministerium am 11. Mai 2022 eine Kurzinformation zur umsatzsteuerlichen Behandlung bei THG-Quoten im Zusammenhang mit Elektroautos bekannt gegeben.
Demnach gilt Folgendes für betriebliche Elektrofahrzeuge: Rührt die THG-Quote zum Beispiel aus einem Kraftfahrzeug, welches dem betrieblichen Bereich zugeordnet ist, stellt die Einnahme sowohl im Rahmen der Gewinnermittlung für die Ertragsteuer als auch für die Umsatzsteuer eine steuerpflichtige Einnahme dar.
Im Rahmen der Umsatzsteuer bedeutet dies, dass 19 % Regelbesteuerung anzuwenden sind. Nicht aus den bisherigen Ausführungen der Finanzverwaltung ersichtlich, aber aus dem Gesetzeswortlaut erkennbar ist, dass die landwirtschaftliche Pauschalierung nach § 24 Umsatzsteuergesetz von der Besteuerung grundsätzlich keine Ausnahme machen wird. Das heißt: Sollte ein Elektrofahrzeug im Unternehmensvermögen eines pauschalierenden landwirtschaftlichen Betriebes sein, wird ein THG-Quotenverkauf trotzdem mit 19 % versteuert. Diese vereinnahmte Steuer muss dann an das Finanzamt abgeführt werden.
Beim Verkauf dieser THG-Quoten wird deshalb von den führenden Plattformen eine Unterscheidung zwischen Privatpersonen und Unternehmern gemacht.
Weiterhin stellt die Finanzverwaltung klar, dass die THG-Quoten nicht beim Ankauf des Fahrzeugs „mitgekauft“ wurden und deshalb keine teilweise Abspaltung der Anschaffungskosten auf das Wirtschaftsgut „THG-Quote“ zu erfolgen hat. Diese Rechtsauffassung folgt aus dem Gesichtspunkt der Umsatzsteuer, wird für die Einkommensteuer aber genauso gelten. Es ist also vielmehr davon auszugehen, dass der THG-Quote in der Regel keine eigenen Anschaffungskosten beigemessen werden können und die Einnahme damit vollumfänglich der Steuer unterliegt.
Steuerliche Behandlung privater Elektrofahrzeuge
Ein Verkauf von THG-Quoten, die aus dem Halten eines privaten Elektroautos entstehen, führt nicht zu einer Steuerpflicht. Denn nach dem Einkommensteuerrecht kann der Verkauf eines Wirtschaftsgutes aus dem Privatvermögen nur im Rahmen von § 23 EStG der Besteuerung unterliegen. Hierfür muss der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung innerhalb einer bestimmten Frist erfolgen. Da die THG-Quote aber erst gar nicht angeschafft wird, treffen die Tatbestandsvoraussetzungen des Einkommensteuergesetzes nicht zu. Es erfolgt somit keine Besteuerung.
Nach dem Umsatzsteuergesetz kann auch keine Besteuerung erfolgen, weil der Verkauf der THG-Quote aus dem Privatvermögen für sich genommen nie eine nachhaltige Tätigkeit sein kann und somit nicht steuerbar ist.
Sonderfall Arbeitnehmergestellung: Stellt man dem Arbeitnehmer als Arbeitgeber ein Elektrofahrzeug als Dienstwagen zur Verfügung und ist man als Arbeitgeber regelmäßig der Halter des Fahrzeugs, so hat man daher auch das Recht, die THG-Quote zu veräußern. In diesem Fall greift die Regelung zum betrieblichen Fahrzeug. Die Folge: Die Einnahmen sind steuerpflichtig.
Diese Grundsätze können sinngemäß auch auf andere Bereiche wie die Biomethananlagen angewendet werden. In diesen Fällen ist aber ein privater Verkauf von THG-Quote nicht denkbar, sodass also nur die vollumfängliche Steuerpflicht der Einnahmen bestehen kann.
Fazit
Aufgrund der Neuregelung 2022 hat sich der Kreis der Begünstigten im THG-Quotenhandel auf Elektroautohalter erweitert. Und im Privatvermögen befindliche THG-Quoten unterliegen keiner Steuer. Betriebliche THG-Quoten sind dagegen in der Regel vollumfänglich steuerpflichtig.




