Selbst Beton hält nicht ewig! Insbesondere ist dies in Fahrsiloanlagen festzustellen. Dabei ist der Verschleiß im Nassbereich von Bodenplatte und Fußbereich der Wandelemente meist am stärksten. Denn hier sind neben dem mechanischen Angriff durch die Entnahmemaschinen der physikalische Angriff durch den Frost- und Tauwechsel und der chemische Angriff durch organische Säuren aus der Silage besonders hoch.
Die vorzeitige Betonabnutzung ist teilweise auch in der ursprünglichen Bauausführung und Betonqualität begründet. Die entsprechende Druckfestigkeit, der nötige Widerstand gegen Frost und chemischen Angriff und der richtige Wasserzementwert sind bei Eigenmischungen, wie sie in der Vergangenheit gang und gäbe waren, schwer einzuhalten. Kommen dann noch konstruktive Einbaufehler und eine ungenügende Nachbehandlung des Betons hinzu, ist der Verschleiß zusätzlich begünstigt.
Gefälle ist der wichtigste Betonschutz
Können auf der Bodenfläche die Silagesäuren und belastetes Wasser nicht ungehindert abfließen, wird nicht nur die Einwirkzeit des chemischen Angriffs auf die Oberfläche verlängert, sondern durch die mögliche Verdunstung auch die Säurekonzentration in den Pfützen erhöht. Dieses wiederum verstärkt den Säureangriff. Eine Bauausführung ohne Lunker mit einem entsprechenden Gefälle trägt erheblich zum Schutz des Betons bei.
Darf der Landwirt selbst sanieren?
Nicht nur für den Neubau, auch für die Sanierung greift die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV). Das heißt, dass nur Bauprodukte, Bauarten oder Bausätze mit bauaufsichtlichem Verwendbarkeitsnachweis einzusetzen sind. Diese sind auf der Webseite beim Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) einzusehen. Weiter hat der Betreiber mit der Instandsetzung einer Jauche-, Gülle- und Silagesickersaft (JGS)-Anlage einen Fachbetrieb nach § 62 zu beauftragen, sofern er nicht selbst die Anforderungen an einen Fachbetrieb erfüllt. Dies gilt nicht für Silagesickersaftbehälter mit einem Volumen von bis zu 25 m3 und für Anlagen zum Lagern von Siliergut mit einem Volumen von bis zu 1.000 m3. Oberhalb dieser Grenzwerte besteht auch eine behördliche Anzeigepflicht von sechs Wochen im Voraus bei wesentlichen Veränderungen der Fahrsiloanlage.
Bei allen Fahrsiloanlagen sind Sickersäfte und verunreinigte Niederschlagswässer vollständig aufzufangen. Rinnen und Abflüsse sind entsprechend zu gestalten.
Sanierung der Bodenplatte
Bei der Instandsetzung der Bodenplatte aus oben genannten Gründen ist zuallererst die Tragfähigkeit zu prüfen. Sind Setzungen und durchgehende Risse massiv vorhanden, bleibt meist nur, eine neue Bodenplatte zu bauen. Diese ist entsprechend einem Neubau mit einer Rissbreitenbeschränkung von höchstens 0,2 mm nach der DIN 11622 herzustellen (siehe Artikel „Neubau einer Fahrsiloanlage“ von Johanna Köpke, Bauernblatt 44/2022). Ob die vorhandene Betonsohle auf einer Trennlage überbetoniert wird oder diese lieber wegzureißen ist, einschließlich der Erneuerung des Unterbaus (Erd- und Tiefbau), muss vor Ort im Einzelfall abgewogen werden.
Ist dagegen die vorhandene Bodenplatte tragfähig, bautechnisch ohne Risse und nur die Oberfläche sanierungsbedürftig, reicht auch eine neue Betonverschleißschicht. Hier sollte eine Betonfestigkeitsklasse von mindestens C 30/37 mit Luftporen (LP) oder C 35/45 ohne LP mit mindestens 10 cm Betondicke, je nach Beanspruchung, inklusive Bewehrung verarbeitet werden. Dieser Beton mit den Expositionsklassen XA3, XF3 und XC4 kann in der Güte nur als Transport- oder Fertigbeton hergestellt werden und ist fachmännisch einzubauen. So darf zum Beispiel dem Beton auf der Baustelle kein Wasser zugesetzt werden und es ist ein besonderes Augenmerk auf die Nachbehandlung zu legen. Verfüllte Scheinfugen in Längs- und Querrichtung alle 5 m schützen vor unkontrollierter Rissbildung.
Als Verschleißschicht auf einer tragfähigen und rissfreien Bodenplatte bietet sich auch Asphalt an. Insbesondere Gussasphalt hat sich in der Vergangenheit sehr gut bei der Sanierung bestehender Lagerflächen bewährt. Dieser ist säurefest, hohlraumfrei und hat aufgrund des Aufbaus rissüberbrückende Eigenschaften. Er bietet bei sachgerechter Nutzung über Jahrzehnte eine glatte Oberfläche. Problem: Für Gussasphalt besteht bisher keine DIBT-Zulassung. So ist ein Einsatz mit der zuständige Unteren Wasserhörde vorab abzustimmen. Auf Antrag kann die fachkundige Untere Wasserbehörde diesem Verfahren im Einzelfall zustimmen.
Die zu sanierende Fläche soll trocken sein und keine losen Bestandteile aufweisen. Zum Altbelag ist ein höhengleicher Anschluss herzustellen. Der säure- und frostresistente Gussasphalt wird dann im heißen Zustand in 4 cm Dicke per Hand auf eine Trennlage aus Rohglasvlies, die als Dampfdruckentspannungsschicht wirkt, aufgebracht. Mit dem Abkühlen geht der Asphalt von dem flüssigen in den festen Zustand über und kann dann sofort belastet werden. Für die Säureresistenz darf er keine kalkhaltigen Zuschlagsstoffe enthalten. Die Randfugen zur Wand sind zum Einbauabschluss bituminös zu vergießen.
Auch Walzasphalt kann zur Sanierung einer Fahrsilobodenfläche verwendet werden. Da hier mit Fertiger und schwerer Walztechnik gearbeitet wird, lohnt dieses Verfahren wegen der hohen Baustelleneinrichtungskosten nur bei größeren Flächen. Wie beim Neubelag muss auch hier die Asphaltbauweise aus zwei Schichten ausgeführt werden. Bei der Sanierung einer Betonfläche werden mindestens 6 cm Tragschicht im Schichtenverbund mit Bitumenemulsion aufgebracht. Anschließend ist die Asphaltdichtschicht aus Asphaltbeton mit einer Mindestdicke von 4 cm herzustellen. Beim Einbau in mehreren nebeneinanderliegenden Bahnen sind eine spezielle Nahtausführung und Fugenausbildung nötig. Da in den Wandbereichen eine ordnungsgemäße Walztechnik nicht möglich ist, die einen Hohlraumanteil der Dichtschicht von unter 3 % sicherstellen soll, sind diese Bereiche aus Gussasphalt herzustellen. Die nötige Wandabschlussfuge ist auch bituminös zu vergießen.
Keine Abgrenzung der Bodenplatte
Im Normalfall sollte die Fahrsiloplatte durch Wände oder Aufkantungen begrenzt sein, sodass belastetes Wasser ordnungsgemäß abgeführt werden kann. Ist die Abgrenzung der Bodenplatte nicht funktionstüchtig, muss hier nachgebessert werden. Im Betonbau ist eine Aufkantung von 20 cm x 20 cm im kraftschlüssigen Verbund mit der Bodenplatte (Haftbrücke) und Verankerung durch horizontale und vertikale Bewehrung herzustellen.
Eine Aufkantung auf Asphalt ist in dieser Form nicht möglich. Hier erstellen die Firmen eine zirka 30 cm breite und 10 cm hohe Aufkantung mit Betonasphalt. Als Bindemittel zur Bodenplatte dient Bitumen. Ebenso sind die Poren in der Aufkantung mit Bitumen zu schließen.
Sanierung der Fahrsilowand
Der beste Schutz einer Fahrsilowand kann einfach mit einer Wandfolie erreicht werden. Dennoch weisen insbesondere alte Fahrsilowände meist Schäden auf.
Bei Rissbildung können kleine Risse mit Injektionsharz getränkt beziehungswiese verpresst werden. Größere Risse dagegen können mit einer Trennscheibe aufgeweitet werden. Anschließend wird ein Füllprofil eingebracht und entsprechend einer Fuge mit einer zugelassenen Fugendichtmasse verschlossen.
Bei großflächigen Abplatzungen müssen als Erstes alle haftmindernden Bestandteile entfernt werden. Dann wird ein abgestimmtes Sanierungssystem aus dem Baufach- oder Bauchemiehandel aufgetragen. Beginnend mit der Grundierung und Haftbrücke, folgt der Auftrag eines Sanierungs- oder Reparaturmörtels. Bei frei liegender Bewehrung muss diese vorab gesondert behandelt werden. Durch Sandstrahlen wird der Rost entfernt, anschließend ist ein Korrosionsschutz aufzutragen und dann folgt das Sanierungssystem mit dem Reparaturmörtel.
Da diese Systeme in der Regel keine bauaufsichtliche Zulassung haben, ist ein Endauftrag zum Betonschutz mit einem zugelassenem Beschichtungssystem nötig.
Undichte Wartungsfugen instand halten
Hier wird in der Praxis meist zu lange nichts unternommen. Sowie die Fugen Risse oder Undichtigkeiten aufzeigen, sind diese instand zu setzen. Dafür muss das vorhandene Fugenmaterial entfernt und mit neuem Fugendichtstoff ersetzt werden. Wird nur ein Teil der Fuge repariert, muss der ursprüngliche Dichtstoff verwendet werden, da sich unterschiedliche Materialien eventuell nicht vertragen. So ist das der Fall bei Polyurethan (PU) und bituminösen Fugenmaterial. Dieses Problem besteht auch bei dem Übergang einer bituminösen Bodenfuge zu einer PU-Wandfuge. Zu beachten ist, dass die Dichtstoffsysteme meist nur eine Zulassung für Asphalt oder Beton haben. Es gibt aber auch Material für beide Werkstoffe. Hier ist dann aber ein bestimmter Primer für Asphalt oder Beton zu verwenden.
Fazit
Der Verschleiß von Beton ist insbesondere in Fahrsiloanlagen festzustellen. Mechanische Angriffe durch die Entnahmemaschinen, physikalische durch Witterung und chemische durch organische Säuren sind stark. Für Neubau wie Sanierung gilt die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV). Das heißt, dass nur Bauprodukte, Bauarten oder Bausätze mit bauaufsichtlichem Verwendbarkeitsnachweis einzusetzen sind. Diese sind auf der Webseite des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) einzusehen. Das Arbeitsblatt der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall (DWA-A 792), Technische Regel wassergefährdender Stoffe (TRwS) für JGS-Anlagen, beschreibt darüber hinaus auf über 70 Seiten die Anforderungen an die Errichtung und Bewirtschaftung von JGS-Anlagen. Auszüge und Ableitungen in Form von Vorträgen oder Fachartikeln beinhalten zwar die landwirtschaftlich relevanten Punkte, haben aber keinen Anspruch auf gesetzestechnische Vollständigkeit. Bei speziellen Fragen stehen die Beraterin der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein, Johanna Köpke, Tel.: 0 43 81-90 09-917, und der Berater Jens-Christian Flenker, Tel.: 0 43 81-90 09-915, zur Verfügung.