Nach langen Verhandlungen haben sich die Koalitionsparteien auf neue „Leitplanken“ für das umstrittene Gebäudeenergiegesetz (GEG) geeinigt, wonach unter anderem Holz vollumfänglich als Erneuerbare Energiequelle eingestuft wird. Das hatte den Weg frei gemacht für die erste Lesung im Deutschen Bundestag, bei der die Abgeordneten die Vorlage am vergangenen Donnerstag zur weiteren Beratung an die zuständigen Ausschüsse überwiesen haben. Der Energieausschuss ist dabei federführend. So rückt auch das Ziel wieder in Reichweite, das Gesetz noch vor der Sommerpause zu verabschieden.
Bundeswirtschaftsminister Dr. Robert Habeck (Grüne) begrüßte das Verhandlungsergebnis, mit dem ein „wichtiger Meilenstein für die Wärmewende“ erreicht sei. Allerdings musste das Parlament bei der ersten Debatte mit dem ursprünglichen Regierungsentwurf vorliebnehmen, da die kurzfristig beschlossenen Kompromisse noch nicht eingebracht werden konnten. Als Nächstes war für den 21. Juni eine Anhörung geplant, und in der letzten Sitzungswoche vor der Sommerpause könnten die zweite und dritte Lesung folgen. Mit einer Fristverkürzung könnte das GEG sogar noch am 7. Juli den Bundesrat passieren.
Zentrale Punkte der FDP erfüllt
Zufrieden mit der erreichten Einigung zeigte sich die FDP-Bundestagsfraktion. Nun könne ein „praxistaugliches, wirtschaftlich sinnvolles und sozial gerechtes Gesetz“ verabschiedet werden, kommentierte die FDP-Fraktionsvize Carina Konrad das Ergebnis, an dem sie als Verhandlerin der Liberalen beteiligt war. Bei den Gesprächen wurden laut Konrad zentrale Punkte der FDP erfüllt, wodurch sie den Entwurf „mit gutem Gewissen“ ins parlamentarische Verfahren habe geben können. „Wir haben erreicht, dass das Gesetz fundamental geändert wird“, sagte Konrad. Der Kompromiss sieht laut FDP vor, dass es weder im Bestand noch im Neubau Einschränkungen für Holz oder Biomethan gibt.
Zur Holzenergie findet sich im Einigungstext der Ampel-Parteien ein weiterer Passus, der den Grünen wichtig ist: „Beim Einsatz von Holz und Pellets sind Fehlanreize zu vermeiden.“ Im Text wird darüber hinaus auch die im Vorfeld angekündigte Staffelung des Startzeitpunkts genannt. So soll zwar das Gesetz noch immer Anfang 2024 in Kraft treten, aber zunächst nur für neu gebaute Gebäude gelten und an Übergangsfristen für die kommunale Wärmeplanung gekoppelt werden. Solange noch keine Wärmeplanung der Kommune vorliegt, gilt das Gesetz beim Heizungstausch noch nicht. Allerdings haben die Kommunen dafür nicht ewig Zeit. Angestrebt ist eine Frist bis 2028. Der Leitplankenbeschluss sieht zudem vor, dass Bürger passgenau gefördert und nicht überfordert werden. Dazu zählen auch Beratungsangebote beim Heizungskauf sowie Aufklärungskampagnen zur CO2-Bepreisung und zum Klimaschutz.
Der Deutsche Raiffeisenverband (DRV) begrüßte die Einigung. Damit könne Holz weiterhin „einen wirksamen Beitrag zu einer kostengünstigen und klimafreundlicheren Wärmeversorgung leisten“, wodurch eine Kernforderung des DRV erfüllt sei, betonte DRV-Hauptgeschäftsführer Dr. Henning Ehlers. Insbesondere für den ländlichen Raum sei dies eine gute Nachricht. „Von der Ampel erwarten wir nun konstruktive Arbeit und Technologieoffenheit“, so Ehlers. Ähnlich sieht es der Deutsche Landkreistag (DLT), der die Interessen der 294 deutschen Landkreise auf Bundesebene vertritt. Dass alle klimaneutralen Heizungssysteme und damit auch Holz- und Pelletheizungen gleichwertig behandelt werden sollten, sei richtig und für die vielen Eigentümer von Einfamilienhäusern in den Landkreisen ein „gutes Signal“, sagte DLT-Präsident Reinhard Sager (CDU). Die Waldeigentümer sowie der Bayerische Bauernverband (BBV) sehen in der neuen Bewertung von Holz einen Erfolg des lauten Protestes und der verschiedenen Aktionen der vergangenen Wochen. „Wir erwarten nun, dass die Ampel-Koalition die angekündigten Korrekturen auch konsequent im Gesetzestext umsetzt“, mahnte BBV-Waldpräsident Siegfried Jäger.
Ablehnung von Umweltorganisationen
Entsetzt zeigte sich hingegen das Lager der Nichtregierungsorganisationen. Als „inakzeptabel“ wird der Kompromiss vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) bewertet. „Das Gesetz ist aufgeweicht, wird viel zu spät wirksam und vieles bleibt unklar“, kritisierte der BUND-Vorsitzende Olaf Bandt. Damit könnten die Klimaziele bis 2030 „unmöglich erreicht werden“. Germanwatch sieht zudem die Freiheitsrechte junger Menschen in Gefahr. Für den World Wide Fund For Nature (WWF) stellen die Leitplanken ein „klimapolitisches Versagen der Regierungskoalition“ dar. Er hat daher eigene Leitplanken für das Heizungsgesetz erstellt, in denen die Organisation unter anderem fordert, dass die Kommunen nicht allein für die Wärmewende verantwortlich gemacht werden. Holz als Erneuerbare Energiequelle lehnt der WWF genauso ab wie auf Wasserstoff umrüstbare „H2-Ready“-Gasheizungen. Sollten dennoch solche Heizungen für das Ziel von 65 % Erneuerbaren Energieformen erlaubt werden, dann nur mit einer verpflichtenden Beratung, so die WWF-Forderung.
Wärmeplanung rückt in den Fokus
Das GEG dürfe durch die Kopplung an die kommunale Wärmeplanung den Ausbau der Erneuerbaren Heizungstechnologien nicht verlangsamen, gab die Präsidentin des Bundesverbandes Erneuerbare Energie (BEE), Dr. Simone Peter, zu bedenken. Sie sei zwar zuversichtlich, dass die Wärmewende nicht bis 2028 dauern, sondern schon jetzt von den Bundesländern und Kommunen organisiert werde, so Peter. Dennoch sollte das Gesetz dort, wo keine verpflichtende Wärmeplanung vorgesehen sei, „schon früher gelten“.