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Die Bundesnachwuchschampionate im Springen fanden in diesem Jahr im westfälischen Riesenbeck statt. Insgesamt hatten sich 51 Nachwuchsreiterinnen und -reiter über die bundesweit ausgeschriebenen Sichtungsturniere und die Auswahllehrgänge qualifiziert.
Bei den Pferden wurde die Einlaufprüfung als Stilspringprüfung der Klasse M* geritten. Die Fehmaranerin Tomma Thiesen bekam mit Viva Las Vegas eine 8,5 und wurde damit Fünfte. Mit einer 8,4 schaffte es Jessika Losigkeit auf den siebten Platz. Die Reiterin aus Janneby, Kreis Schleswig-Flensburg, hatte mit Coco Chanel eine 14-jährige Holsteiner Stute aus der Familienzucht gesattelt. Ebenfalls für Schleswig-Holstein dabei waren Lotta Gellhorn aus Ascheffel, Kreis Rendsburg-Eckernförde, mit dem Holsteiner Campino und June Karlinder aus Mittelangeln, Kreis Schleswig-Flensburg, mit der Holsteiner Stute Girl with Sexy Eyes M. Sie alle qualifizierten sich für das Finale, eine M**-Stilspringprüfung mit zwei Umläufen. Nur die besten vier Reiter durften im zweiten Umlauf mit Pferdewechsel starten. Darunter war keine der Schleswig-Holsteinerinnen, denn bestes Nordlicht wurde Jessika Losigkeit auf Platz sieben.
Die Ponyreiter ritten eine Einlaufprüfung der Klasse L und als Finale eine Stilspringprüfung der Klasse M mit Standardanforderungen. Auch hier schafften es nur die besten vier Paare in den zweiten Umlauf. Maja Krempien aus Nindorf, Kreis Rendsburg-Eckernförde, kam mit ihrer Makadamia auf den 13. Platz. Ina Losigkeit, die jüngere Schwester von Jessika Losigkeit, kam mit Sundance und einer 8,2 auf den siebten Patz.
Die Zukunft bauen – das wollen die ZukunftsBauer! Nancke Spliedt aus Vaale im Kreis Steinburg ist in der Schleswig-Holsteiner Arbeitsgruppe dieses Projektes des Deutschen Bauernverbandes (DBV). Dem Bauernblatt erzählt sie, was sie zur ZukunftsBauerin macht.
„Ich habe die saubersten Eier“, meint Nancke Spliedt lachend, denn die Kinder dürfen sie putzen, „auch wenn mal eines dabei kaputtgeht. Hühner sind für sie wahnsinnig toll.“ Deren Nester reinigen, ihnen einen Apfel auf dem Stock reichen zum Picken, aber auch Kartoffeln pflanzen und im Herbst ernten oder einen Barfußpfad bauen – das alles macht Kindern ungemein Spaß, und so lernen sie das Landleben, die Pflanzen und die Tiere kennen. Sie bekommen mit, dass die Kühe jeden Tag gemolken und gefüttert werden müssen, auch am Wochenende oder wenn man Geburtstag hat.
Hühnerfüttern ist für Kinder immer etwas Besonderes.Foto: privat
Vier Kurse über das Jahr mit je acht bis zehn Kindern leitet die 38-Jährige auf dem Hof in Vaale im Kreis Steinburg, den sie zusammen mit ihrem Mann Dennis (45) führt, dem Betriebsleiter. Auch am Ferienprogramm des Kreisjugendrings beteiligt sie sich. „Wir machen Anfang des Jahres einen Plan, aber wir weichen auch davon ab. Der Hof gibt das Programm vor.“
Die Kinder kommen aus dem Ort Vaale mit rund 1.200 Einwohnern und der näheren Umgebung, sind im Alter von drei bis zwölf Jahren – manche kommen über mehrere Jahre immer wieder. Nancke und ihr Mann haben selbst zwei Jungen im Alter von sieben und neun Jahren, die auch mitmachen. Werbung macht sie gar nicht, „das läuft über Mundpropaganda“. Und obwohl die Kinder im Dorf wohnen, kennen die meisten zunächst einen Bauernhof nicht von innen. Und auch nicht das Gemeinschaftsgefühl, das sie erleben, wenn sie gemeinsam auf den Strohballen ihre Frühstücksbrote essen.
„Zu Hause haben sie oft eine perfekte, cleane Welt“, sagt Nancke. „Hier dagegen ist es auch mal schlammig, hängen Spinnweben in der Ecke, liegt Hühnerkot auf der Erde. Auf dem Bauernhof kommen sie mit dem Leben in Verbindung. Es ist auch mal laut, mal nass, mal staubig, mal kalt.“ Als Nancke einmal in einen Apfel direkt vom Baum biss, rief ein Mädchen: „Iih, das kannst du doch nicht essen, das ist doch nicht verpackt aus dem Supermarkt!“
Nancke ist auf einem Bauernhof in Dithmarschen groß geworden. Als Kind fand sie das manchmal doof – kein Urlaub! Nach den Ferien erzählten die anderen Kinder von Mallorca, sie erzählte, dass sie Kartoffeln gerodet habe und dass sie einmal bei Oma war. „Aber später merkte ich, wie toll das war und wie es mich geprägt hat. Und meine Eltern sind immer da gewesen.“
Vor zehn Jahren belegte Nancke Spliedt einen Kurs der Landwirtschaftskammer für Bauernhofpädagogik auf Hof Viehbrook im Kreis Plön. „Damals war das noch ein Spleen. Da hieß es: ,Die spielen halt ein bisschen mit den Kindern‘.“ Der Kurs hat sie in ihrer Haltung sehr bestärkt. „Die Menschen brauchen, um satt zu werden, nicht nur immer mehr PS in Form von Maschinen, sondern auch PS in Form von persönlicher Stärke. Diese innere Stärke vom Bauernhof zu vermitteln, das ist ein großer Schatz.“
Als sie jüngst durch Kreisbauernverbands-Geschäftsführerin Ida Sieh vom Projekt ZukunftsBauer hörte, wusste sie gleich, dass das was für sie ist. Denn über die Bauernhofpädagogik vermittelt sich auch ein positives Bild der Landwirtschaft. Über sie können Fehlinformationen und Missverständnisse ausgeräumt werden. Da sagt eine Mutter beim Anblick eines Güllewagens unbesonnen: „Guck mal, der Bauer spritzt Gift auf das Feld.“ Da kann sie erklären, dass das Nahrung für die Pflanzen ist, wie wir selbst auch Nahrung brauchen. – „Ach, die Kälber bekommen die Milch von der Mutter? Ich dachte, die bekommen nur Milchpulver in Wasser gepanscht.“ Wieder ein Irrtum widerlegt! – „Warum sind die Kälber allein in den Boxen?“ – „Weil sie erst ihr Immunsystem aufbauen müssen. Das geht bei so vielen Tieren nicht anders, das ist unserer Wirtschaftsweise geschuldet.“
„Durch die Öffnung der Höfe zur Bevölkerung wächst auch die Anerkennung für uns“, ist Nancke Spliedt überzeugt. Das hätten auch die jüngsten Bauernproteste gezeigt. „Bei der Demo in Berlin wurden uns Rosen überreicht, wir haben Äpfel und Kartoffeln verteilt, und die Leute am Straßenrand haben geklatscht.“ Über die Kinder erreiche man auch die Eltern, die sich dann manchmal an früher erinnerten. „Und für die Kinder sind Bauern die Superhelden, wenn sie mit dem Trecker durchs Dorf fahren.“
Es ist ungefähr 60 Jahre her, dass es eine Landjugendgruppe in Hennstedt gab. Nach der Auflösung schlief die Landjugendarbeit ein – bis zum 8. März 2024. An diesem Abend wurde zur Neugründung eingeladen und der Saal im „Inne Meeren“ füllte sich bis auf den letzten Platz. Die Versammlung stimmte für den Neustart. Hennstedt hat wieder eine Landjugendgruppe.
Die Idee war bereits im vergangenen Sommer entstanden. Hier der Bericht der Initiatoren: Da alle anderen Landjugendgruppen gute 20 km um uns herumliegen, passte es nicht, mit 16 oder 17 Jahren dort einzutreten, weil die Entfernung einfach zu groß war. Unsere Region gehörte also nirgendwo dazu und diese Lücke wollten wir schließen. Wir waren eine Truppe aus neun Leuten und sagten uns: „Wir versuchen es mal.“ So fing es an und wir waren fest entschlossen, die jungen Leute aus den umliegenden Dörfern wieder zusammenzubringen.
Wir, die jungen Leute, bekamen oft zu hören, dass wir nur drinnen säßen und die Gleichaltrigen aus dem Dorf gar nicht mehr kennen würden. Das war uns Ansporn, etwas zu ändern, denn wir hatten Lust auf all die Dinge, die zusammen mit vielen Gleichaltrigen einfach mehr Spaß machen, wie rauszugehen, gemeinsam eine Fahrradtour zu unternehmen oder zu boßeln.
Von Oktober bis zur Gründungsveranstaltung traf sich die Gruppe oft zweimal wöchentlich, um die Neugründung vorzubereiten. Wir trafen uns auch mit Bürgermeisterin Anne Riecke und bekamen Unterstützung. Nach Treffen mit dem Vorstand und der Geschäftsstelle des Landjugendverbandes und der Kreisgruppe Dithmarschen wurde die Satzung aufgesetzt und vom Land überprüft. Nun konnten wir zur Gründungsveranstaltung einladen.
Der Saal füllt sich schnell mit Interessierten, Vertretern des Landesverbandes, des Kreisvorstandes, der anderen Dithmarscher Landjugenden und der Gemeindevertretung. Der Landesvorsitzende Tajo Lass begrüßte alle und informierte kurz über die Landjugendarbeit. Dann wurde die Gründungsfrage gestellt. Es wurde einstimmig mit Ja abgestimmt und der Vorstand gewählt. Danach war die Stimmung ausgelassen und alle waren in Feierlaune. Wir saßen noch lange zusammen und schmiedeten Pläne für kommende Veranstaltungen der neu gegründeten Landjugendgruppe Hennstedt. Mitarbeit: Jale Thiessen/Thies Thielmann
Gründungsveranstaltung im „Inne Meeren“ in Hennstedt Foto: Svenja ThiessenBei der Gemeinde fanden die Initiatoren Unterstützung. Ihnen wurde eine Hütte zur Verfügung gestellt, die sie für den Weihnachtsmarkt im Dorf frisch machten, um in der Vorweihnachtszeit für die Laju zu werben. Dort stießen sie auf großes Interesse, lernten viele junge Leute kennen und sammelten 190 Namen und E-Mail-Adressen.Foto: Britta Bock
Noch im vergangenen Jahr stand der OV Sarlhusen und Umgebung kurz vor dem Aus. Monika Jung hatte nach achtjähriger Tätigkeit an der Vereinsspitze angekündigt, dass sie nicht zur Wiederwahl bereitstehen werde. Eine Nachfolgerin schien nicht in Sicht. Eine LandFrau, die erst im vergangenen Jahr neues Mitglied des Vereins geworden ist, änderte die Situation: Iris Hiller aus Armstedt. Sie zeigte Interesse, in die Vorstandsarbeit einzusteigen, und rettete den Verein vor der Auflösung. So konnten auf der Jahreshauptversammlung, zu der Kreisvorsitzende Annemarie Rohde zu Gast war, alle entspannt dem Tagesordnungspunkt Wahlen entgegensehen. Bei ihrer Vorstellung überzeugte Iris Hiller die Versammlung mit Charme und Offenheit, sodass sie in der anschließenden offenen Wahl einstimmig zur ersten Vorsitzenden gewählt wurde.
Anschließend wurde Monika Jung mit großem Dank verabschiedet und für ihre ehrenamtliche Arbeit mit der Silbernen Biene ausgezeichnet.
Nähmaschinen rattern, auf mehreren Tischen liegen Stoffe, Schnittmuster, Nadeln, Maßbänder und Scheren, Bügeleisen dampfen, es herrscht ein geschäftiges Treiben in einem Haus im Hofkoppelweg in Hanerau-Hademarschen. Hier näht ein Team von zehn Frauen aus dem Ort unter der Anleitung und Mithilfe von Kostümbildnerin und Gewandmeisterin Hermine Seifert aus Hamburg die Kostüme für das diesjährige Schimmelreiter-Theaterfestspiel auf Gut Hanerau.
Ein Ort spielt seinen Schimmelreiter: Bereits vor elf Jahren begeisterten die Hademarscher drei Jahre in Folge (2013 bis 2015) mit ihren Schimmelreiteraufführungen auf Gut Hanerau. In „Haukes Jugend“, „Der Junge Deichgraf“ und „Stolz und Abgrund“ standen nicht etwa ausgebildete Schauspieler auf der Bühne, sondern Einwohnerinnen und Einwohner des Ortes und der umliegenden Dörfer von Jung bis Alt. Regisseur und Autor Frank Düwel vermochte seinerzeit, mit den Laiendarstellern atmosphärisch dicht, emotional und hochprofessionell die Geschichte des Schimmelreiters in der einzigartigen Kulisse des Gutes zu erzählen. Dabei konzentrierte man sich sowohl beim Bühnenbild als auch bei den Darbietungen auf das Wesentlichste, was das Ganze noch intensiver machte. Ein besonderes Theatererlebnis, das nur möglich wurde, weil eine Heerschar Freiwilliger sich bereit erklärte, mit anzupacken und mitzuwirken, auch hinter den Kulissen.
Kostümbildnerin und Gewandmeisterin Hermine Seifert
2018 folgte mit Storms „John Riew“ eine weitere Aufführung, ebenfalls mit dem Schimmelreiter-Ensemble, bei der Hermine Seifert bereits für die Ausstattung und das Kostümbild zuständig war. Theodor Storm fand in Hanerau-Hademarschen seinen Altersruhesitz und schrieb dort bis zu seinem Tod 1888 elf Novellen, darunter auch den berühmten „Schimmelreiter“.
In diesem Jahr setzt sich nun die Tradition des Storm-Theaters fort, an einem Abend werden alle drei Schimmelreiter-Teile in einem dreistündigen Stück von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen aus Dorf und Umgebung aufgeführt. Und wieder sind es gut 100 Mitwirkende, die das Gut Hanerau in einen Festspielort verwandeln.
Zu den Mitwirkenden gehört auch das Nähteam. Alle drei Wochen kommen die Frauen in dem von der Familie Tepker zur Verfügung gestellten Haus im Hofkoppelweg zusammen, um jeweils ein Wochenende lang die Kostüme für die 35 Darstellenden des Ensembles anzufertigen. Zwar gibt es noch Kleidung aus dem Fundus der vergangenen Aufführungen, die geändert und angepasst wird. Aber für eine authentische Darbietung und für ein gelungenes Zusammenspiel der Figuren miteinander wird den Charakteren das Kostüm quasi auf den Leib geschneidert. Jeder Schnitt ist individuell auf die Darstellenden abgestimmt. Hermine Seifert ist professionelle Kostümbildnerin und Gewandmeisterin in Hamburg. Sie arbeitet seit mehr als 20 Jahren mit Regisseur und Autor Frank Düwel zusammen und weiß, was er erwartet. „Die Kostüme müssen die Geschichte unterstützen, sich an ihr orientieren, an der Zeit, der Landschaft, den gesellschaftlichen Gegebenheiten“, erklärt sie.
Bevor es ans Nähen geht, fertigt Hermine Seifert Skizzen an und fügt Stoffproben hinzu.
Storms imposante Deichnovelle um den Deichgrafen Hauke Haien spielt in der Mitte des 18. Jahrhunderts an der schleswig-holsteinischen Nordseeküste. Es ist eine düstere, schwere Geschichte in einer bäuerlich geprägten Welt und mit einem tragischen Ende. „Es gibt dort die einfachen Mägde und Knechte bis hin zu den gut situierten Großbauern. Diese gesellschaftlichen Unterschiede drücken wir in den Kostümen aus. Jedes noch so kleine Detail kann dabei wichtig sein“, so Seifert. Entscheidend sei die Stofflichkeit. Die raue See, die Marschenlandschaft, die Gebäude und das einfache, oft entbehrungsreiche Leben – dafür brauche es eher schwere, dunkle Stoffe, dicht gewebtes Leinen. Diese Stoffe findet sie unter anderem in Großhandelsläden in Hamburg oder erhält Stoffspenden.
Unter der Woche entwirft sie die Kostüme nach historischen Vorlagen, fertigt Zeichnungen, Skizzen und Schnittmuster an, sucht die Stoffe aus und bringt dann alles mit nach Hanerau-Hademarschen. „Damit wir im Fluss bleiben“, erklärt sie. An einer Wand hängen Fotos von Kostümen, ein Kalender, eine Übersicht mit den Darstellerinnen und Darstellern, Ablaufpläne, auf denen festgehalten wird, wer welches Kostüm näht und in welcher Fertigungsphase es sich befindet. Strukturiertes Arbeiten sei bei einem so großen Projekt wichtig, so Seifert. Damit überhaupt Entwürfe angefertigt werden können, wurden zunächst die Maße aller Darstellenden aufgenommen. „Pro Person sind das 40 Einzelmaße.“
Cornelia Martens (li.) und Birgit Marx sind Teil des Nähteams und arbeiten konzentriert an den Kostümen.
An dem Nachmittag sind die Kostüme der Mägde und Kleinbauern an der Reihe. Danach geht es in der Hierarchie nach oben. „Es ist ein faszinierender Prozess und ich freue mich so sehr darüber, Teil dieses Projektes zu sein. Jeder kennt die berühmte Novelle von Theodor Storm. Und nun bin ich in dem Ort, wo diese Novelle gelebt und gespielt wird, das ist schon etwas Besonderes“, so Seifert. Und auch von der Gemeinschaft und dem Engagement ihres Teams ist sie begeistert. „Alle haben Lust mitzumachen, vorhandenes Wissen beim Nähen zu teilen, Neues dazuzulernen, alle helfen sich gegenseitig und freuen sich über die Ergebnisse, jeder hier profitiert für sich. Es ist toll, was hier entsteht“, so Seifert.
An den Nähwochenenden herrscht geschäftiges Treiben an den Tischen und Bügelbrettern.Monika Tepker (li.) berät sich mit Hermine Seifert.Schnittmustersammlung
Die Tulpensaison steht vor der Tür. Ob als bunte Tupfer im Beet, als Wildling im Rasen oder als feurige Wegbegleiter – Tulpen gehören einfach zum Frühling dazu. Mit aufrechtem Stand und Farbgewalt zeichnen sie sich durch eine tolle Fernwirkung aus. Doch damit sie im Beet nicht steif, sondern ganz ungezwungen wirken, braucht es ein paar Stauden oder Gehölze als Begleiter.
Wer schon einmal die farbenprächtigen Tulpenfelder in Holland bewundert hat, weiß um den Anblick satter Farben bis zum Horizont. Doch im eigenen Garten sieht die Sache wieder anders aus. Hier setzen ein attraktiver Hintergrund und ergänzende Formen, Strukturen sowie Farben Tulpen perfekt in Szene. Tulpen harmonieren mit den unterschiedlichsten Pflanzenarten. Als Farbgeber im Frühling sind sie nahezu unverzichtbar. Das noch transparente Geäst von Gehölzen verleiht Tulpen eine heitere Leichtigkeit. Gehölze bringen durch ihre Wuchsform spannende Momente ins Beet. Zierkirschen (Prunus), Spiersträucher (Spiraea arguta, Spiraea thunbergii), Zierquitten (Chaenomeles) und Felsenbirnen (Amelanchier) empfehlen sich mit ihren duftigen Blüten als perfekte Pflanzpartner. Sie bringen schon früh im Jahr romantische Stimmung in den Garten.
Die prächtigen Töpfen lassen sich überall hin transportieren, wo etwas Farbe fehlt.Foto: Karin Stern
Wer Tulpenzwiebeln im Herbst in Kübel gesteckt hat, transportiert diese nun schnell unter die blühenden Gehölze oder auch dorthin, wo es dringend etwas Farbe braucht. Eine verspielte Wirkung ergibt sich, wenn einzelne Tulpen in der Nachbarschaft immergrüner, akkurat geschnittener Eibenkugeln aufleuchten. Besonders intensiv wirken hier Komplementärfarben, also rote oder kräftig orangefarben blühende Tulpen neben dem tiefen Grün der Eiben. Tipp: Auf Baumscheiben gedeihen Tulpen nur dann, wenn der Boden nicht zu stark durchwurzelt ist und noch genügend Sonnenlicht erhält. Für eine ausreichende Nährstoffversorgung düngt man bedarfsgerecht mit Erscheinen der ersten Tulpenblätter. Hübsch wirkt es auch, wenn sich eine Farbexplosion durch die Kombination von Tulpenblütenfarbe und Blattaustrieb ergibt. Orangefarbene oder rotviolette Tulpen sehen toll zum purpurfarbenen Austrieb des Perückenstrauchs ‚Royal Purple‘ (Cotinus coggygria) oder der Blutberberitze ‚Auricoma‘ (Berberis x ottawensis) aus. Der gelbe Austrieb des Gold-Ligusters ‚Aureum‘ (Ligustrum ovalifolium) oder der Zwergspiere ‚Golden Princess‘ (Spiraea japonica) harmoniert wunderbar mit Tulpenblüten in Pink oder Lachs. Bei der Gemeinschaft mit Gehölzen sollte neben der Wurzelkonkurrenz auch der Schattenwurf bedacht werden. Tulpen benötigen einen offenen, sonnig-warmen Standort mit gutem Wasserabzug. Zu viel Bodenfeuchte im Sommer lässt die Zwiebeln schnell faulen.
Tulpen setzen bereits farbige Akzente, während sich Stauden noch entfalten. Geschickt miteinander kombiniert, kaschiert das Grün der Stauden später die vergilbenden Tulpenblätter. Mit der Vielzahl der über 150 Tulpenarten und mehreren Tausend Sorten ergeben sich während der Blütezeit vom Vorfrühling bis zum Frühsommer unzählige Gestaltungsmöglichkeiten.
Die „Nicht-kleckern-sondern-klotzen“-Variante in der Gestaltung mit Tulpen passt prima auf große Grundstücke.Foto: Karin SternDie Zusammenstellung von Tulpen und Traubenhyazinthen wirkt etwas kühler.Foto: Karin SternEin Frühling ohne Tulpen ist kaum vorstellbar.Foto: Karin SternZierkirschen, Tulpen und Narzissen verbreiten frühlingshafte Atmosphäre.Foto: Karin Stern
Wer „Tulpen unter sich“, also ein reines Tulpenbeet vorzieht, spielt am besten mit Farben. Dezente Pastelltöne wirken eleganter als feurige Effekte mit Orange, Rot und Violett. Starke Kontraste mit der Zusammenstellung von weißen oder cremefarbenen Tulpen mit dem tiefem Purpur von ‚Queen of Night‘, das nahezu schwarz wirkt, sind ein echter Knaller. Tipp: Wenn mehrere Farben kombiniert werden, bleibt man besser bei einer Blütenform. Kommen nur wenige Farben zum Einsatz, lässt sich prima mit einfachen, gefüllten, gefransten oder lilienblütigen Formen spielen.
Die Pfingstrosen werden später das vergilbende Laub der Tulpen verdecken.Foto: Karin Stern
Hübsch wirken auch andere Zwiebelblumen wie Narzissen, Kaiserkronen und Zierlauch in der Nachbarschaft. Als perfekte Nachbarn unter den Stauden gelten vor allem Arten, die früh austreiben und ein dichtes Blattwerk bilden. Ganz oben auf dieser Liste stehen Frauenmantel (Alchemilla) und Storchschnabel (Geranium). Sie kaschieren perfekt das unansehnliche Laub der Tulpen nach der Blüte. Die grazile Akelei (Aquilegia) nimmt den Tulpen ein wenig von ihrer Steifheit. Das bewirken auch die vielen kleinen Blütchen von Nachviole (Hesperis) oder Vergissmeinnicht (Myosotis), die ungemein auflockernd daherkommen. Dieser Effekt lässt sich auch durch die Vergemeinschaftung mit Goldlack (Erysimum cheiri) erzielen. Seine traubigen Blütenstände peppen ordentlich auf. Wer mehr Leichtigkeit ins Tulpenbeet bringen möchte, schaut sich unter den Ziergräsern um. Empfohlen sei vor allem das Leichtigkeit versprühende Neuseeland-Windgras (Anemanthele lessoniana).
Auch wenn Tulpen erst in der Gruppe gut zur Geltung kommen, braucht es nicht gleich eine größere Fläche. Ausgesprochen hübsch wirken sie in Inselbeeten im Rasen oder gleich neben der Terrasse. Viele Gärtner schwören auf die Kübelkultur. Hier gilt das Motto „Nicht kleckern, sondern klotzen“, um eine farbenprächtige Wirkung zu erzielen. Eher selten sieht man eine Tulpenbordüre als Einfassung um den Gemüsegarten oder als Wegbegleitung. Und als Trost, dass die meisten Tulpensorten nicht zum lebenslangen Begleiter taugen, bleibt die Aussicht darauf, dass noch so viele wunderbare Sorten darauf warten, ausprobiert zu werden.
Efeu, Rosen, Buchsbaum, Narzissen und Tulpen bringen Farbe in den Frühling. Foto: Karin Stern
Neben den arbeitsrechtlichen Aspekten (siehe Teil 1) haben Unternehmen in der Land- und Forstwirtschaft in der Erntesaison 2024 auch sozialversicherungs- und lohnsteuerrechtliche Regelungen zu beachten. Dies gilt sowohl für Saisonarbeitnehmer aus dem Inland als auch für Arbeitnehmer aus dem Ausland.
Sofern in der neuen Erntesaison auch Arbeitnehmer aus dem Ausland beschäftigt werden, entscheidet die Herkunft darüber, ob und inwieweit eine Beschäftigungsaufnahme in Deutschland möglich ist. So benötigen Arbeitnehmer aus anderen EU-Mitgliedstaaten – zum Beispiel aus Polen, Rumänien oder Bulgarien – für eine Saisonbeschäftigung in Deutschland weder eine Aufenthalts- noch eine Arbeitserlaubnis. Lediglich die Meldegesetze des jeweiligen Bundeslandes sind zu beachten.
Beschäftigung von Drittstaatsangehörigen
Dagegen benötigen Drittstaatsangehörige für eine Beschäftigungsaufnahme in Deutschland nach wie vor ein Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis, die eine Beschäftigung in Deutschland ausdrücklich gestattet. Es handelt sich dabei um Personen, die nicht Staatsangehörige eines EU-Mitgliedstaates oder von Island, Norwegen, Liechtenstein oder der Schweiz sind. Auch Staatsangehörige aus Georgien und der Republik Moldau sowie im Rahmen der sogenannten Westbalkanregelung – gilt ab 2024 unbefristet – aus Albanien, Bosnien und Herzegowina, dem Kosovo, Nordmazedonien, Montenegro und Serbien kommen in Betracht. Darüber hinaus können auch studierende Drittstaatsangehörige, die entweder im Ausland oder in Deutschland eingeschrieben sind, im Rahmen einer Ferienbeschäftigung als Saisonarbeitnehmer tätig sein.
Bei beabsichtigter Beschäftigung von Drittstaatsangehörigen sollte sich der deutsche Arbeitgeber bereits vorab beim Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit darüber informieren, unter welchen Voraussetzungen die Bundesagentur für Arbeit (BA) einer Beschäftigungsaufnahme in Deutschland zustimmt. Nach wie vor gilt in diesem Bereich: Beschäftigungsaufnahme erst nach Erteilung der Arbeitserlaubnis (sonst gibt es ein Bußgeld!) und alle relevanten Nachweise zu den Lohnunterlagen nehmen.
Beschäftigung von geflüchteten Menschen
Kriegsbedingt geflüchteten Menschen aus der Ukraine wird auf Antrag in der Regel eine humanitäre Aufenthaltserlaubnis zum vorübergehenden Schutz ausgestellt. Bereits mit Ausstellung der sogenannten Fiktionsbescheinigung, die einen „erlaubten Aufenthalt“ bis zur Entscheidung über den Antrag feststellt, besteht der Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt (Vermerk „Erwerbstätigkeit erlaubt/gestattet“). Erforderlich dafür ist die Zustimmung der zuständigen Ausländerbehörde. Eine Beschäftigungsaufnahme ist erst zulässig, wenn die Fiktionsbescheinigung beziehungsweise wenn der Aufenthaltstitel vorliegt. Durch Rechtsverordnung ist inzwischen geregelt, dass die Aufenthaltserlaubnisse von aus der Ukraine Geflüchteten, die am 1. Februar 2024 gültig sind beziehungsweise waren, ohne Verlängerung im Einzelfall bis zum 4. März 2025 fortgelten.
Hinsichtlich der Beschäftigung von geflüchteten Menschen aus anderen Staaten ist zu beachten, dass die Beschäftigungsaufnahme in Deutschland vom Aufenthaltsstatus abhängig ist. Anerkannte Flüchtlinge, Asylbewerber und Geduldete haben jeweils einen unterschiedlichen Aufenthaltsstatus. Eine Beschäftigungsaufnahme in Deutschland ist grundsätzlich nur mit einer entsprechenden Arbeitserlaubnis möglich. Bei Fragen rund um den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt hilft die Agentur für Arbeit weiter unter der zentralen Telefonnummer: 02 28-7 13 20 00.
Auch in der neuen Erntesaison hat der deutsche Arbeitgeber bei Beschäftigungsaufnahme zu prüfen, ob für den jeweiligen Arbeitnehmer das Sozialversicherungsrecht des Heimatlandes oder Deutschlands Anwendung findet.
Statusprüfung für Sozialversicherungsrecht
Auch in der neuen Erntesaison hat der deutsche Arbeitgeber – insbesondere für osteuropäische Saisonarbeitnehmer – bei Beschäftigungsaufnahme zu prüfen, ob für den jeweiligen Arbeitnehmer das Sozialversicherungsrecht des Heimatlandes (dann Meldung und Beitragsabführung dort) oder Deutschlands Anwendung findet. Maßgebend dafür ist die Tätigkeit beziehungsweise der sozialversicherungsrechtliche Status des jeweiligen ausländischen Saisonarbeitnehmers im Heimatland. Für diese Statusprüfung sollten Arbeitgeber von ihren Arbeitnehmern unbedingt den zweisprachigen „Fragebogen zur Feststellung der Versicherungspflicht/Versicherungsfreiheit – zum Beispiel polnischer/rumänischer/bulgarischer – Saisonarbeitnehmer“ ausfüllen lassen.
Einhaltung Minijobgrenze
Bei Anwendung des deutschen Sozialversicherungsrechts kommen neben einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung auch – kostengünstigere – geringfügige Beschäftigungen im Rahmen eines Minijobs oder einer sozialversicherungsfreien kurzfristigen Beschäftigung als Erntehelfer in Betracht, wenn die entsprechenden Voraussetzungen dafür gegeben sind.
Erfolgt die Beschäftigung im Rahmen eines Minijobs, ist der Arbeitgeber unter anderem zur Abführung pauschaler Beiträge an die Krankenversicherung und die Rentenversicherung verpflichtet. Aufgrund der Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns ab 1. Januar auf 12,41 € brutto je Zeitarbeitsstunde beträgt die monatliche Minijobgrenze jetzt 538 €. Damit wird Minijobbern eine Beschäftigung mit Mindestlohnvergütung bis zu zehn Wochenstunden ermöglicht. Die Jahresverdienstgrenze beträgt daher aktuell 6.456 €, um die Minijobgrenze einzuhalten.
Sozialversicherungsfreie Beschäftigung
Saisonarbeitnehmer können nach wie vor als Erntehelfer sozialversicherungsfrei kurzfristig beschäftigt werden, wenn die Beschäftigung innerhalb eines Kalenderjahres auf längstens drei Monate oder 70 Arbeitstage begrenzt ist. Dabei kann der Arbeitgeber frei wählen, welche Zeitgrenze für seinen Saisonarbeitnehmer günstiger ist. Wichtig ist, dass das Beschäftigungsverhältnis bereits vor Beschäftigungsbeginn in einem schriftlichen Arbeitsvertrag von vornherein auf maximal die Dauer einer dieser Zeitgrenzen beschränkt ist.
Weitere Voraussetzung für die Sozialversicherungsfreiheit ist, dass die Saisontätigkeit nicht berufsmäßig ausgeübt wird. Das ist der Fall bei der Beschäftigung von Schülern, Studenten und Rentnern sowie grundsätzlich bei der Beschäftigung von Selbstständigen. Auch Hausfrauen und Hausmänner können als Erntehelfer sozialversicherungsfrei kurzfristig beschäftigt werden. Dies setzt allerdings voraus, dass sie im „Fragebogen zur Feststellung der Versicherungspflicht/Versicherungsfreiheit von Saisonarbeitnehmern“ angegeben haben, wie der Lebensunterhalt bestritten wird.
Bei beabsichtigter Beschäftigung von Drittstaatsangehörigen sollte sich der deutsche Arbeitgeber bereits vorab beim Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit darüber informieren, unter welchen Voraussetzungen die Bundesagentur für Arbeit (BA) einer Beschäftigungsaufnahme in Deutschland zustimmt.
Lohnsteuerpauschalierung für Aushilfskräfte
In land- und forstwirtschaftlichen Betrieben können Arbeitgeber, die Aushilfskräfte ausschließlich mit typischen land- oder forstwirtschaftlichen Arbeiten beschäftigen, die Lohnsteuer mit einem Pauschalsteuersatz von nur 5 % des Arbeitslohns erheben und abführen, wodurch sich die Lohnkosten des Arbeitgebers erhöhen. Aushilfskräfte in diesem Sinne sind Personen, die auf längstens 180 Tage im Kalenderjahr für nicht ganzjährig anfallende Arbeiten beschäftigt werden, die keine land- und forstwirtschaftliche Berufsausbildung absolviert haben und die auch nicht aufgrund von Vorkenntnissen in der Lage sind, eine Fachkraft zu ersetzen. Letzteres wäre der Fall, wenn die Aushilfskraft zum Beispiel selbst von einem landwirtschaftlichen Betrieb stammt. Die Pauschalierung kommt damit beispielsweise bei Erntearbeiten, Anpflanzungen oder bei einem Holzeinschlag in Betracht, dagegen nicht für das Schälen von Spargel.
Wird die Aushilfskraft daneben im geringen Umfang von maximal 25 % der Gesamtbeschäftigungsdauer mit ganzjährig anfallenden land- und forstwirtschaftlichen Arbeiten wie der Fütterung von Vieh oder der Wartung von Maschinen betraut, ist dies für die Pauschalierung unschädlich. Bei einem Einsatz in anderen – nicht typisch land- und forstwirtschaftlichen – Bereichen, wie zum Beispiel in der Verwaltung, als Verkäufer oder für Bautätigkeiten, ist die Pauschalierung mit 5 % dagegen grundsätzlich nicht möglich. Neben den vorgenannten Pauschalierungsvoraussetzungen ist darauf zu achten, dass der durchschnittliche Stundenlohn von 19 € nicht überschritten wird.
Statt der 5%igen Pauschalbesteuerung kommt für kurzfristig beschäftigte Saisonarbeitnehmer alternativ die Besteuerung nach Lohnsteuerabzugsmerkmalen (Steuerklasse I) in Betracht. Was hier steuerlich günstiger ist, sollte im Rahmen einer steuerlichen Beratung geklärt werden. Es ist auch möglich, dass der Arbeitgeber die 5%ige Pauschalsteuer durch Kürzung des Netto-Auszahlungsbetrages auf den Arbeitnehmer abwälzt.
Kurzzeitige kontingentierte Beschäftigung
Zum 1. März wurde eine – kontingentierte – neue Form der kurzzeitigen Beschäftigung für bestimmte Drittstaatsangehörige eingeführt, und zwar unabhängig vom Nachweis einer Qualifikation. Danach kann die Bundesagentur für Arbeit (BA) bei visumfreier Einreise für Kurzaufenthalte in Deutschland – ohne Beteiligung weiterer Behörden – eine Arbeitserlaubnis (von regelmäßig mindestens 30 Stunden je Woche) erteilen, und zwar für die Dauer von bis zu 90 Tagen je Zeitraum von 180 Tagen, wobei die Beschäftigung acht Monate innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten nicht überschreiten darf. In den übrigen Fällen ist die Erteilung eines Aufenthaltstitels mit Zustimmung der BA erforderlich.
Weitere Voraussetzung ist, dass der Arbeitgeber tarifgebunden ist, die Arbeitnehmer zu den geltenden tariflichen Arbeitsbedingungen beschäftigt und die erforderlichen Reisekosten trägt. Zudem darf der Zeitraum für solche Beschäftigungen für den konkreten Einsatzbetrieb einen Zeitraum von zehn Monaten innerhalb von zwölf Monaten nicht übersteigen. Die Arbeitserlaubnis muss spätestens bei Beschäftigungsaufnahme vorliegen. Zu beachten ist hier, dass die Regelungen zur kurzfristigen – sozialversicherungsfreien – Beschäftigung, auch wenn deren Voraussetzungen vorliegen, keine Anwendung finden, die Beschäftigung dieser ausländischen Arbeitnehmer somit grundsätzlich zur Sozialversicherungspflicht führt.
Fazit
Auch in der Erntesaison 2024 stellt die Beschäftigung von Saisonarbeitnehmern – insbesondere aus dem Ausland – für deutsche Arbeitgeber eine große Herausforderung dar. Für die arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Beratung sollten sich Arbeitgeber an den Arbeitgeberverband der Land- und Forstwirtschaft in Schleswig-Holstein wenden, für die steuerrechtliche Beratung an den jeweiligen Steuerberater.
Neben den sozialversicherungs- und lohnsteuerrechtlichen Aspekten muss für Saisonarbeitskräfte auch eine Vielzahl arbeitsrechtlicher Regelungen beachtet werden.
Grundsätzlich gilt, dass für Saisonarbeitskräfte aus dem Ausland – egal aus welchem Land sie kommen – die gleichen arbeitsrechtlichen Regeln wie für inländische Arbeitnehmer gelten.
Mindestlohn – gilt er für alle?
So ist für alle Arbeitnehmer aus dem In- und Ausland als Untergrenze der gesetzliche Mindestlohn zu zahlen. Er beträgt seit dem 1. Januar 2024 12,41 € brutto je Zeitarbeitsstunde. Die einzigen Arbeitnehmer, die keinen Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn haben, sind:
• Minderjährige ohne abgeschlossene Berufsausbildung
• Praktikanten im Rahmen eines Praktikums mit bis zu drei Monaten Dauer zur beruflichen Orientierung vor einer Berufsausbildung oder vor Aufnahme eines Studiums
• Praktikanten im Pflichtpraktikum
• Arbeitnehmer in den ersten sechs Monaten der Beschäftigung, sofern sie zuvor langzeitarbeitslos waren
Bei Vereinbarung eines Akkordlohns ist arbeitgeberseitig darauf zu achten, dass unabhängig von der Leistung des Arbeitnehmers immer mindestens der Mindestlohn zur Auszahlung kommt.
Arbeitszeit – was ist erlaubt?
Auch wenn in der Saison mehr Arbeit da ist, heißt das nicht, dass von den Arbeitnehmern eine längere Arbeitszeit pro Tag verlangt werden darf. Grundsätzlich gilt nach dem Arbeitszeitgesetz eine Regelarbeitszeit von acht Stunden täglich. Sie darf auf zehn Stunden pro Tag erweitert werden, wenn es ausreichende Ausgleichszeiträume gibt, sodass der Arbeitnehmer im Halbjahresschnitt täglich bei durchschnittlich acht Stunden bleibt. Mehr ist möglich, indem Betriebe bei der Staatlichen Arbeitsschutzbehörde bei der Unfallkasse Nord eine zeitlich begrenzte Ausnahmegenehmigung beantragen. Mit dieser dürfen sie dann ihre Arbeitnehmer kalendertäglich zwölf Stunden bei einer Wochenarbeitszeit von 48 Stunden arbeiten lassen. Den entsprechenden Antrag und eine Musterbegründung erhalten Mitglieder des Bauernverbands in ihrer Kreisgeschäftsstelle.
Arbeit auf Abruf – was ist Phantomlohn?
Mit „Springern“, beispielsweise an Verkaufsständen, wird oft „Arbeit auf Abruf“ vereinbart, wenn zu Saisonbeginn noch nicht feststeht, wie viele Arbeitsstunden erforderlich sein werden. Trotzdem sollte eine voraussichtliche Wochenarbeitszeit festgelegt werden. Unterbleibt dies, gilt gesetzlich eine 20-Stunden-Woche als vereinbart, und die 20 Stunden sind auch dann zu vergüten, wenn zum Beispiel nur zehn Stunden gearbeitet wurden. Hinzu kommen noch Sozialversicherungsbeiträge auf diese nicht gearbeiteten Stunden („Phantomlohn“). Das kann teuer werden, zumal diese 20-Stunden-Fiktion auch bei Minijobbern greift und zur Folge haben kann, dass diese in die Sozialversicherungspflicht rutschen.
Urlaub – wie viel und für wen?
Alle in- und ausländischen Arbeitnehmer und auch kurzfristig Beschäftigte erwerben durch ihre Arbeit Anspruch auf Urlaub, sofern das Arbeitsverhältnis durchgehend mindestens einen Monat besteht. Bei einer Sechstagewoche beträgt der gesetzliche Urlaubsanspruch zwei Tage je voll gearbeitetem Monat. Bei kurzfristig Beschäftigten mit einer Beschäftigungsdauer von drei Monaten können also sechs Tage Urlaub zusammenkommen. Es ist eine Überlegung wert, bei der Befristung des Arbeitsvertrags nicht die vollen drei Monate der sozialversicherungsfreien kurzfristigen Beschäftigung auszuschöpfen, sondern – je nach Arbeitsanfall – das Arbeitsverhältnis gegebenenfalls auf zweieinhalb Monate zu beschränken, um den Urlaub auf fünf Tage zu begrenzen. Kann der Urlaub während des Arbeitsverhältnisses nicht genommen werden, ist er mit der Schlussabrechnung abzugelten, also zu vergüten.
Für Verkaufsstände wird oft „Arbeit auf Abruf“ vereinbart. Wird keine voraussichtliche Wochenarbeitszeit festgelegt, gilt gesetzlich eine 20-Stunden-Woche als vereinbart, und die 20 Stunden sind auch dann zu vergüten, wenn zum Beispiel nur zehn Stunden gearbeitet wurden.
Kontrollen: Was darf die „Faire Mobilität“?
Regelmäßig bekommen Saisonbetriebe Besuch von Vertretern der Initiative „Faire Mobilität“ auf ihren Feldern – typischerweise während der Betriebszeit, sodass die Arbeit durch Gespräche mit den Saisonarbeitskräften unterbrochen wird. „Faire Mobilität“ ist ein Beratungsnetzwerk des Deutschen Gewerkschaftsbundes, das danach strebt, die Arbeitsbedingungen für Beschäftigte aus Mittel- und Osteuropa in Deutschland zu verbessern und für sie faire Löhne durchzusetzen.
Ob das Betreten der Felder durch „Faire Mobilität“ von den Betrieben geduldet werden muss, ist nicht eindeutig geregelt. Für Gewerkschaften gilt, dass ihnen nach Unterrichtung des Arbeitgebers Zugang zum Betrieb zu gewähren ist, soweit dem nicht der Betriebsablauf oder Sicherheitsvorschriften entgegenstehen. Die Vertreter der „Fairen Mobilität“ sind keine Gewerkschaftler in diesem Sinne. Sie dürfen die Flächen daher nur betreten, wenn eine Gewerkschaft, zum Beispiel die IG Bau, sie mit der Wahrnehmung ihrer Rechte beauftragt hat, wovon im Zweifelsfall auszugehen ist. Zusätzlich muss
• mindestens ein Mitarbeiter des Betriebs Mitglied der IG BAU sein und
• der Arbeitgeber oder sein Vertreter, zum Beispiel der Schichtleiter, vorher informiert worden sein.
Der Arbeitgeber kann das Betreten der Flächen verbieten, wenn zu befürchten ist, dass es zu einer schwerwiegenden Beeinträchtigung des Arbeitsablaufs führt, die für den Arbeitgeber unzumutbar ist. Dies ist zum Beispiel gegeben, wenn während der Arbeitszeit Arbeitskräfte in Gespräche verwickelt und länger von der Arbeit abgehalten werden.
Falls, was der Regelfall ist, kein Mitarbeiter des Betriebs Gewerkschaftsmitglied ist, unterliegen die Vertreter der „Fairen Mobilität“ den Regeln, die allgemein für das Betreten landwirtschaftlicher Flächen in Schleswig-Holstein gelten: Sie dürfen die Flächen nicht betreten, sondern müssen auf den Wegen verbleiben. Im Rahmen einer vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern empfiehlt es sich, die Konfrontation zu vermeiden und stattdessen als Arbeitgeber das Gespräch mit der „Fairen Mobilität“ zu suchen – im Zweifel eher im Büro als auf der Fläche.
Arbeitsvertrag – ist das notwendig?
Vor Aufnahme der Tätigkeit empfiehlt es sich dringend, einen schriftlichen Arbeitsvertrag abzuschließen. Das Nachweisgesetz verlangt, dass alle wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich festgehalten werden. Insbesondere ist die Befristung von Arbeitsverträgen nur schriftlich möglich. Das heißt: Jeder Vertrag mit einer Saisonarbeitskraft oder einem anderen Arbeitnehmer, der nur mündlich abgeschlossen wurde, ist automatisch ein unbefristeter Arbeitsvertrag, selbst wenn die Schriftform nachgeholt wird.
Es sind zwei Formen einer Befristung möglich: zum einen die kalendermäßige Befristung, also zum Beispiel „bis zum 30. Juni 2024“, und zum anderen die Sachgrundbefristung, zum Beispiel „für die Zeit der Spargelernte“. Ein kalendermäßig befristeter Arbeitsvertrag endet, ohne dass es einer weiteren Kündigung bedarf, mit dem letzten vereinbarten Arbeitstag. Bei einer Zweckbefristung endet das Arbeitsverhältnis mit Erreichen des Zwecks, allerdings nur, wenn der Arbeitgeber zur Klarstellung zwei Wochen vor dem absehbaren Ende der Ernte den Arbeitnehmer über den Zeitpunkt der Zweckerreichung informiert.
Darüber hinaus ist eine ordentliche Kündigung vor dem eigentlichen Befristungsende nur möglich, wenn diese Möglichkeit ausdrücklich im Arbeitsvertrag festgehalten ist. Für Betriebe ist dieser Vorbehalt einer ordentlichen Kündigung besonders deswegen interessant, weil bei Arbeitsverträgen mit maximal dreimonatiger Dauer auch eine Kündigungsfrist von nur einem Tag vereinbart werden kann. Dadurch kann größtmögliche Flexibilität bewahrt werden.
Neben den allgemein erforderlichen Regelungsinhalten im Arbeitsvertrag ist für Arbeitnehmer aus dem EU-Ausland zusätzlich noch der Hinweis aufzunehmen, dass sie sich in Deutschland bei den Beratern der Initiative „Faire Mobilität“ in ihrer jeweiligen Muttersprache beraten lassen können.
Arbeitsrecht und insbesondere Arbeitsverträge sind auch für Saisonarbeitskräfte deutlich komplexer geworden. Der Arbeitgeberverband der Land- und Forstwirtschaft in Schleswig-Holstein (AGV) berät und erstellt individuelle und auch Rahmen-Arbeitsverträge.
In der Diskussion zur Weiterentwicklung der Digitalisierung und insbesondere der Datenverarbeitung in Milchviehbetrieben taucht immer wieder das Stichwort Künstliche Intelligenz (KI) auf. Es kann die Frage gestellt werden, ob es für die verschiedenen Ansätze des Precision-Dairy-Farming immer Methoden der KI bedarf. Können einfachere Methoden ebenso funktionieren, oder sind sie unterlegen?
Hierzu wurde an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel eine Studie zum Einsatz einfacher Methoden aus dem Bereich der statistischen Prozesskontrolle durchgeführt, um Gesundheitsrisiken frühzeitig zu erkennen und so möglicherweise schwere Krankheitsverläufe zu vermeiden. Die Studie von Dittrich und Kollegen wurde 2022 veröffentlicht. Dahinter steckt das Ziel, das Risiko für eine Erkrankung aus Verhaltensweisen abzuleiten, diese mittels multivariater kumulativer Summen-Control-Charts zu überwachen und Gesundheitsprobleme so frühzeitig aufzudecken.
Hintergrund der Studie
Die Basis für die vorliegende Studie ist das „Sickness Behaviour“, das alle Veränderungen des Verhaltens von erkrankten Säugetieren beschreibt. Erkrankt eine Milchkuh etwa an einer Mastitis, beginnt das Immunsystem, die Erreger zu bekämpfen. Dabei werden verschiedene Botenstoffe, die Zytokine, gebildet. Sie wirken sich unter anderem auf das Verhalten aus, indem sie zum Beispiel den Appetit der erkrankten Kuh beeinflussen.
Reduzierte Futteraufnahme und folglich reduzierte Wiederkauzeiten sind typische Verhaltensänderungen, die dem „Sickness Behaviour“ zugeordnet werden. Nicht umsonst basieren viele Früherkennungssystem bereits auf dem Wiederkauverhalten. Zusätzlich zeigen sich Veränderungen in der Tieraktivität bis hin zum Ausbleiben von Brunstverhalten und entsprechend gesteigerten Ruhezeiten. Solche Veränderungen sind auch dann zu beobachten, wenn die Milchkuh nicht an einer offensichtlichen Entzündung durch eingedrungene Erreger erkrankt ist, sondern Stoffwechselerkrankungen wie Ketose beziehungsweise Klauenerkrankungen oder Verletzungen von Gewebe, zum Beispiel Technopathien, vorliegen. Wichtig ist es zu betonen, dass jede Verhaltensänderung sehr individuell ausgeprägt ist, denn jede Kuh reagiert in ihrem eigenen Maße auf eine Erkrankung.
Ruhen und Wiederkauen werden durch Erkrankungen entschieden beeinflusst.
Tiere, Technik und Datenerfassung
Auf einem Milchviehbetrieb nahe Chemnitz wurden 480 melkende Kühe mit je zwei Beschleunigungssensoren am Halsband und am rechten Vorderbein ausgestattet. Darüber wurden die Verhaltensweisen Aktivität als Anzahl Schritte und Aktivitätsdauer, Liegen, Stehen, Futteraufnahme- und Wiederkaudauer beobachtet. Die Daten wurden im Zeitraum von September 2018 bis Dezember 2019 gesammelt. Insgesamt konnten so Daten von 618 Kühen in 791 Laktationen mit rund 140.000 Kuhtagen zusammengetragen und verarbeitet werden. Neben den Verhaltensbeobachtungen wurden alle Diagnosen des Tierarztes sowie die Dokumentation der Klauenbehandlungen des betriebseigenen Klauenpflegers berücksichtigt. Diese Dokumentation diente als Grundlage für die gesamte Entwicklung des Früherkennungssystems.
Methoden zur Früherkennung
Aus den gesammelten Daten wurde mit vergleichsweise einfachen Methoden der Statistik und statistischen Prozesskontrolle ein Algorithmus zur Früherkennung entwickelt. Dieser sollte fähig sein, die dokumentierten Erkrankungen beziehungsweise Diagnosen anhand von Verhaltensveränderungen frühzeitig, also ein bis fünf Tage früher als dokumentiert, zu erkennen. Dazu wurden die Verhaltensbeobachtungen zu Verhaltensmustern zusammengefasst. Aus den gezählten Schritten und der Aktivitätsdauer wurde das Verhaltensmuster Aktivität, aus Liegen und Stehen das Verhaltensmuster Ruhen und aus Futteraufnahme- und Wiederkaudauer das Verhaltensmuster Fressen zusammengefasst. Mithilfe eines einfachen logistischen Modells wurde aus jedem dieser Verhaltensmuster ein tägliches Risiko der Erkrankung für jede Kuh aus den gesammelten Daten abgeleitet.
Unter Nutzung dieser Erkrankungsrisiken wurden multivariate kumulative Summen-Control-Charts genutzt, um die drei Erkrankungsrisiken gleichzeitig beobachten zu können und das Überschreiten der Grenze zwischen gesund und krank zu erkennen. Diese Grenze wird im Control-Chart als Kontrollgrenze dargestellt. Die Leistung des Algorithmus wurde anschließend mittels der Größen Sensitivität, Spezifität und Falsch-positiv-Rate beurteilt. Die Sensitivität beschreibt dabei den Anteil richtig erkannter Erkrankungen. Hingegen gibt die Spezifität an, wie viele Tage ohne Diagnose erkannt wurden. Abgeleitet davon drückt die Falsch-positiv-Rate aus, wie oft Alarme an Kuhtagen erzeugt wurden, an denen keine Erkrankung vorlag.
Die Beobachtung der Aktivität liefert nicht nur Hinweise auf die Brunst, sondern auch auf bevorstehende Gesundheitsprobleme.
Ergebnisse der Studie
Der entwickelte Algorithmus war in der Lage, 70 bis 81 % aller Erkrankungen früher zu erkennen als dokumentiert. Häufig wurden ein bis zwei Tage vor der Diagnose bereits Alarme erzeugt, sodass diese Kühe früher hätten behandelt werden können. Diese Sensitivität des Algorithmus zeigte sich für alle Erkrankungen gleichermaßen.
Neben den richtig erkannten Erkrankungen ist die Beurteilung, inwiefern falsche Alarme erzeugt werden, entscheidend für die Qualität eines Früherkennungssystems. Wissenschaftliche Ansätze zielen in der Regel darauf ab, so wenig falsche Alarme wie möglich zu erzeugen. Die beschriebene Studie zielte darauf ab, dass an weniger als 10 % der beobachteten Kuhtage ein Alarm erzeugt wurde. Wie in der Tabelle zu erkennen, werden mit steigender Sensitivität mehr falsch positive Alarme erzeugt.
Eignung für die Praxis
Aufgrund der Einfachheit des entwickelten Algorithmus hat das beschriebene Vorgehen Potenzial, in der Praxis eingesetzt zu werden. Diese Einschätzung ist jedoch nur mit Einschränkungen richtig, da die Entwicklung des Algorithmus ausschließlich auf der Betrachtung historischer, sprich retrospektiver Daten basiert. Eine realistische Einschätzung bedürfte weiteren Trainings an tagesaktuellen Beobachtungen.
Nichtsdestotrotz zeigt sich innerhalb eines solchen Früherkennungssystems, welche Eigenschaften essenziell für den Einsatz in der Praxis sind. Insbesondere die Kennzahlen Sensitivität und die Falsch-positiv-Rate sind hier entscheidend. Schafft das System es nicht, einen Großteil der Erkrankungen zu erkennen, wird der praktische Einsatz durch den Verlust des Vertrauens des Landwirtes in das System gekennzeichnet sein.
Zuverlässigkeit und wenig falsche Alarme sind entscheidend dafür, dass der Einsatz gelingt. Steigt etwa die Zahl der falsch positiven Alarme, also die Falsch-positiv-Rate, stark an, so müssen nahezu täglich viele Kühe kontrolliert werden, die augenscheinlich keinerlei Erkrankung haben. Auch wenn gesunde Kühe das Ziel eines jeden Tierhalters sind, so sollte ein unterstützendes Früherkennungssystem für Erkrankung auch genau dies tun.
Fazit
Einfache Methoden, die zum Beispiel der statistischen Prozesskontrolle entlehnt sind, eignen sich für die Entwicklung einfacher Früherkennungssysteme zur Gesundheitsüberwachung. Dies zeigt die beschriebene Studie von Dittrich und Kollegen deutlich auf. Allerdings handelt es sich bei der Studie um eine Betrachtung historischer, also retrospektiver Beobachtungen. Für den praktischen Einsatz bedürfte es weiteren Trainings des Algorithmus. Nichtsdestotrotz konnte aufgezeigt werden, wie wertvoll die Verhaltensdaten aus eingesetzten Sensoren sein können und wie viel Potenzial sie für einfache und komplexe Früherkennungssysteme in sich tragen.
Im Kartoffelgroßhandelsgeschäft liegen die Gebote für qualitativ einwandfreie Ware auf einem vergleichsweise hohen Niveau. Die Anbaubetriebe berichten, dass es laufend Anfragen nach frei verfügbaren Partien gibt. Die zur Verfügung stehenden Mengen reichen oft nicht aus, um den Bedarf der eigenen Kundschaft zu bedienen. Aktuell kann der Bedarf an Speiseware noch gut bedient werden. Die Verbraucherkurse im LEH bewegen sich auf dem Niveau des Vorjahres. Die Preise im Großhandel liegen dagegen mit 35 bis 43 €/ dt etwa 12 € über der Vorjahrespreislinie. Viele Marktbeobachter erwarten weitere Preisaufschläge, da man bezweifelt, dass die Vorräte für den Rest der Saison reichen.
Von allen Ackerfrüchten liegt der Selbstversorgungsgrad für Kartoffeln mit zuletzt 140 % an der Spitze. Deutschland ist nicht nur der flächenmäßig größte Kartoffelerzeuger in der EU, sondern auch weltweit drittgrößter Exporteur von Kartoffeln. Daher ist die aktuell knappe Versorgungslage eher ungewöhnlich. Diese Entwicklung zeigt jedoch, wie selbst ein sonst reichlich vorhandenes Nahrungsmittel plötzlich knapp werden kann.
Ein schwieriges Kartoffeljahr
Die Anbaufläche lag in Deutschland im letzten Jahr etwas unter der des Jahres 2022, jedoch im Mittel der Vorjahre. Die Wachstumsbedingungen waren durchwachsen. Einem kalten Frühjahr folgte ein heißer Sommer. Wo es möglich war, wurde Beregnung eingesetzt. Mit Beginn der Getreideernte setzten dann Regenfälle ein, die fast durchgehend bis in den Winter anhielten. In vielen Regionen blieb fast ein Drittel der Kartoffelernte auf dem Feld. Auch wenn vielfach Industriekartoffeln betroffen waren, so konnten auch ein umfangreicher Teil der Speiseware nicht geerntet werden. Dazu kam, dass die nassen Erntebedingungen der Qualität der eingelagerten Partien geschadet haben. Beim Auslagern muss bis zu einem Drittel der Ware aussortiert werden. Der relativ warme Winter war ebenfalls nicht förderlich für die Güte der eingelagerten Kartoffeln.
Infolge dieser Entwicklung stiegen die Notierungen seit Jahresbeginn stetig an. Im weiteren Verlauf sieht die Erzeugerseite Luft für weitere Notizaufschläge, vor allem zum Ostergeschäft. Der LEH reagiert bereits mit einer reduzierten Nachfrage. Kartoffeln werden nur noch in geringem Umfang mit Sonderangebotsaktionen beworben. Spätestens Ostern werden dann in vielen Geschäften Frühkartoffeln aus Ägypten und vielleicht auch schon aus Israel zu finden sein. Derzeit gibt es aber bereits Überlegungen einzelner Ketten, gleich das ganze Premium-Segment auf neue Ernten umzustellen. Gerade in Süd- und Westdeutschland wird zu Ostern mit dem Beginn der Spargelernte gerechnet. Zu diesem frühen Zeitpunkt stehen jedoch nur importierte Frühkartoffeln aus dem Mittelmeerraum als Spargelkartoffeln zur Verfügung.
Knappes Pflanzgut
Die hiesigen Kartoffelanbauer sehen in diesem Frühjahr auch im Bereich der Pflanzkartoffeln eine große Herausforderung. Es ist ungewiss, welche Mengen für die beliebtesten Sorten verfügbar sein werden. Trotz Bedenken hinsichtlich der Qualität steigen auch die Preise für die Saatkartoffeln. Die Vermehrungsbetriebe wollen jedoch versuchen, die vertraglich zugesagten Mengen zu liefern.
Marktlage für die Woche vom 4. bis 10.3.2024
Getreide: Die Talfahrt der Weizenpreise hatte sich wegen üppiger Vorräte großer Exporteure weiter beschleunigt und erreichte ein 3½-Jahrestief.
Raps: Die Rapspreise blieben unter Druck, nur vereinzelt hatten Ölmühlen noch Bedarf und zahlen Prämien.
Futtermittel: Durch das niedrigere Preisniveau wurde die Nachfrage angekurbelt, so drehten die Ölschrotpreise zuletzt ins Plus.
Kartoffeln: Die ruhige Nachfrage konnte durch die Erzeuger noch problemlos bedient werden.
Schlachtrinder: Die Preise für Jungbullen stagnierten, die für „gute Färsen“ gaben etwas nach.
Schlachtschweine/-sauen: Trotz des jüngsten Anstiegs des Schlachtschweinepreises lief der Handel ungebrochen flott.
Ferkel: Ferkel wurden weiter lebhaft nachgefragt, es kam zu Wartezeiten.
Milch: Kumuliert lag die angelieferte Menge in den ersten sieben Wochen um 1,3 % niedriger als im Vorjahreszeitraum.
Schlachtlämmer/-schafe: Das Angebot war weiter so klein, dass sich die Nachfrage zügig bedienen ließ.
Markttendenz für die Woche vom 11. bis 17.3.2024
Getreide: Die Abwärtstendenz der Preise hat etwas an Schwung verloren, es mangelt aber an unterstützenden Nachrichten.
Raps: Die Rapspreise bleiben unter Druck, Hoffnung macht der rege Abfluss von Rapsöl in den Biodieselbereich.
Futtermittel: Durch nachgebende Preise für Futtergetreide und -komponenten könnten die Mischfutterpreise weiter nach unten korrigiert werden.
Kartoffeln: Es scheint, als sei angesichts schwindender Lagerbestände noch nicht der letzte Preisaufschlag dieser Saison erfolgt.
Schlachtrinder:Im März werden mit dem näherrückenden Osterfest Impulse vom Handel erwartet.
Schlachtschweine/-sauen: Die Schlachter und Verarbeiter verweisen auf die schwierige Weitergabe höherer Preise, aber die knappen Mengen bestimmen den Markt.
Ferkel: Marktteilnehmer gehen wegen der geringen Verfügbarkeit von weiter anziehenden Preisen aus.
Milch: Speziell die Preise für Butter ziehen deutlich an.
Schlachtlämmer/-schafe: Frühestens Mitte März dürften sich die Geschäfte deutlich beleben.