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Keine Duldungspflicht auf privaten Flächen

Einigung zum Solarpaket der Bundesregierung – Verbesserungen im Bereich Biomasse
Von Agra-Europe/pm/jh
Die im Solarpaket vorgesehene Duldungspflicht soll lediglich für öffentliche Grundstücke, nicht aber für private Flächen gelten. Foto: Imago

Die bislang im Solarpaket der Bundesregierung vorgesehene Pflicht zur Duldung von Netzanschlüssen für Anlagen zur Erzeugung Erneuerbarer Energien auf privaten Flächen sowie für Überfahrten zum Betrieb der Anlagen ist vom Tisch. Die Ampel-Fraktionen haben sich darauf verständigt, dass die Duldungspflicht ­lediglich für öffentliche Grundstücke, nicht jedoch für private ­Flächen gelten soll.

Mehrere Verbände hatten verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Duldungspflicht geltend gemacht. Die Familienbetriebe Land und Forst hatten ein Rechtsgutachten vorgelegt, das diese Position stützte. Der Verband sieht sich durch die nun vorgesehene Änderung bestätigt. „Damit bleiben die Privatautonomie und die Rechte der Eigentümer gewahrt“, zeigte sich der Verbandsvorsitzende Max von Elverfeldt  erleichtert. Damit hätten sich die Kräfte innerhalb der Koalition durchgesetzt, „die klar zum Eigentum stehen“. Die Neuregelung werde dafür sorgen, dass Grundeigentümer bei der Energiewende „mitgenommen werden“. Das sei eine Voraussetzung, dass die Energiewende „gerecht und zügig“ gelingen könne.

Größere PV-Flächenkulisse

Mit dem Solarpaket soll der Ausbau der Photovoltaik (PV) beschleunigt werden. Vorgesehen sind unter anderem Verbesserungen für besondere Solaranlagen wie etwa Agri-PV und Moor-PV, für die ein eigenes Ausschreibungssegment eingeführt werden soll. Die Förderung von Freiflächen-PV-Anlagen soll auch auf Flächen in benachteiligten Gebieten möglich sein, die bislang landwirtschaftlich genutzt werden. Die bisherige Opt-in-Regelung, der zufolge die Länder PV-Freiflächenanlagen auf landwirtlichen Flächen in benachteiligten Gebieten erlauben konnten, soll zu einer Opt-out-Regelung werden. Danach können die Länder benachteiligte Gebiete für Solaranlagen schließen, wenn die Solarnutzung bestimmte Schwellenwerte übersteigt.

Das Solarpaket war bereits im vorigen Sommer von der Bundesregierung beschlossen worden. Es lag seither auf Eis, weil die Koalition kein Einvernehmen zur Novelle des Klimaschutzgesetzes erzielen konnte. Dies ist nunmehr erfolgt. Danach sollen die Bundesministerien nicht mehr zu Sofortprogrammen verpflichtet werden, wenn die Klimaziele in ihrem Bereich verfehlt werden. Stattdessen soll die Einhaltung der Ziele sektorübergreifend gewährleistet sein müssen. Damit ist entscheidend, dass die Klimaziele insgesamt erreicht werden. Künftige Bundesregierungen sollen nun darlegen müssen, wie sie ihre Klimaziele bis 2040 erreichen sollen und nicht mehr nur bis 2030. Die CO2-Minderungsziele sollen davon unberührt bleiben.

Der Deutsche Bauernverband (DBV) begrüßt die Entscheidung der Ampel-Koalition, die geplante Duldungspflicht im Rahmen des Solarpakets auf öffentliche Flächen zu beschränken. Generalsekretär Bernhard Krüsken sieht darin „ein klares Bekenntnis zum Eigentum und zum Erhalt der privatautonomen Verhandlungen“. Dies sei für die Akzeptanz der Energiewende unverzichtbar. Krüsken erinnerte daran, dass sich der Bauernverband von Beginn an klar gegen die Duldungspflicht positioniert habe. Jetzt komme es darauf an, das Vorhaben zügig im parlamentarischen Verfahren umzusetzen und für die Branche Rechtssicherheit zu schaffen, sagte Krüsken.

Zurückhaltend äußerte sich hingegen die Präsidentin des Bundesverbandes Erneuerbare Energie, Dr. Simone Peter. Für sie zählt die Einschränkung der Duldungspflicht zu den Schwächen des Ampel-Kompromisses zum Solarpaket und zur Novelle des Klimaschutzgesetzes. Zwar gebe es bei der Biomasse einige Verbesserungen. Diese reichten jedoch bei Weitem nicht aus, um den bereits einsetzenden Rückbau bei den dringend benötigten Biogasanlagen abzufedern. Hier müsse im Zuge des kommenden Gesetzgebungsverfahrens dringend nachgebessert werden, forderte Peter.

Änderungen bei Biomasse

Auch für Biomasse sieht das Solarpaket Änderungen vor. So soll es einen gesetzlichen Mechanismus geben, um nicht genutzte Volumenmengen der Biomethan-Ausschreibungen im darauffolgenden Jahr kostenneutral in die Biogas-Ausschreibungen zu übertragen, sodass dort das Volumen anwächst. Damit soll eine Zukunftsperspektive für Biogas-Bestandsanlagen geschaffen werden, die aus der Förderung fallen. Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüros Bioenergie, nimmt zu der lang erwartetet Einigung der Regierungsfraktionen über das Solarpaket Stellung: „Es ist gut, dass die Abgeordneten des Bundestages auch Biomasseaspekte mit in die Änderungen am Solarpaket mit aufgenommen haben. So konnte eine Reihe problematischer Regelungen verbessert, ausgesetzt oder gänzlich abgeschafft werden.“

Unter anderem sollen die Südquote in den Biomasse-Ausschreibungen und die Beschränkung der Biomethan-Ausschreibungen auf die Südregion befristet ausgesetzt werden. Auch sollen nicht in Anspruch genommene Volumina aus den Biomethan-Ausschreibungen zukünftig in die Biomasse-Ausschreibungen übertragen werden. Die Bundesnetzagentur erhält die Möglichkeit, die Gebotshöchstwerte um 15 % anstatt wie bisher nur um 10 % anzuheben. Des Weiteren soll die Pflicht einer 150-tägigen Verweilzeit von Substraten im gasdichten System für alle Biogasanlagen unabhängig vom EEG oder Inbetriebnahmejahr entfallen. Zuletzt dürfen bestehende Güllekleinanlagen zukünftig ihre Leistung erhöhen, sofern sie für den zusätzlichen Strom keine EEG-Vergütung in Anspruch nehmen.

„Dennoch muss betont werden, dass mit dem Solarpaket nicht der von der Branche dringend benötigte große Wurf gelungen ist. Wir brauchen nun dringend ein Biomasse-Paket, anstatt ein Anhängsel eines weiteren Solarpaketes zu sein. Denn die geringen Verschiebungen der Biomethan-Volumina sind bei Weitem nicht ausreichend. Ohne eine deutliche Anhebung der Volumen im regulären Segment ist der Erhalt des Biogasanlagenbestandes auf heutigem Niveau nicht zu realisieren; der Rückbau geht nahezu ungebremst weiter“, so Rostek.

Auch fehlen laut Rostek wesentliche Anreize zur flexiblen Strom- und Wärmeproduktion, wie eine Anhebung des Flexibilitätszuschlags.

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