Der Gänsefraß bei Karsten Alberts, Landwirt in Westerhever auf Eiderstedt, Kreis Nordfriesland, hat extreme Ausmaße angenommen. Aufgrund der Lage im Vogelschutzgebiet hat er wenig Hoffnung auf Besserung, trotz der Versprechungen von Ministerpräsident Daniel Günther (CDU), die Gänsefraßproblematik zur „Chefsache“ zu machen.
Alberts hält 85 Fleischrinder, die im Winter aufgestallt werden und im Sommer auf die Weide kommen. Die Futtergrundlage für die Rinder bilden 50 ha Grünland inklusive Mähweiden sowie 11 ha Ackerland, wovon sich 8,5 ha im Vertragsnaturschutzmuster (VNS) „Ackerlebensräume“ befinden.
Futter zukaufen
Der Landwirt sorgt sich, dass vor allem die Nonnengänse, die von Ende September bis Mitte Mai auf den Flächen äsen, die Tierhaltung immer weiter verdrängen. „Mittlerweile sind die Gänse weg, aber die Schäden sind noch weithin sichtbar“, erklärte er Ende Mai gegenüber dem Bauernblatt.
Versuche der Landwirtschaftskammer haben gezeigt, dass die Gänseschäden auf intensiv genutztem Grünland bis zu 1.200 €/ha betragen. Die mindere Futterqualität der späteren Schnitte durch höheren Rohfaseranteil, starke Verunkrautung (unter anderem Distel, Vogelmiere, Löwenzahn), Kot sowie die Verschlechterung der Grasnarbe seien da noch gar nicht eingerechnet. „Maßnahmen zur Grasnarbenerneuerung sind nicht gewollt beziehungsweise nicht erlaubt“, stellt Alberts klar. Teils muss er zukaufen oder Futter aus dem vergangenen Jahr zufüttern, das aber eben von späteren Schnitten stamme und daher nicht an die Qualität eines ersten Aufwuchses herankomme. Alberts fühlt sich machtlos den Gänsen ausgeliefert. Er beschreibt das so: „Es ist, als wenn sich jemand anderes aus deinem Kühlschrank bedient und du den Kühlschrank nicht abschließen kannst.“
Das VNS-Muster „Rastplätze für wandernde Vogelarten“ entschädige zwar mit bis zu 350 €/ha (Grünland), ist aber mit Auflagen verbunden. Dazu gehört, dass man die Gänse dulden muss und nicht vergrämen darf. „Deswegen machen viele Landwirte nicht mit, damit sie wenigstens die arrondierten Flächen für ihr Milchvieh von Gänsen frei halten und produktionsorientiert wirtschaften können“, erläutert Alberts.
Aus seiner Sicht war früher die Unterschutzstellung richtig, aber mittlerweile gebe es einfach zu viele Gänse und die Politik reagiere nicht. Allein in Westerhever hielten sich jährlich mindestens 65.000 Gänse auf. Da hülfen auch Bejagung und die wahrscheinlich kommende Jagdzeitenverlängerung nicht mehr viel. Der Druck auf die Fläche in Westerhever werde dadurch voraussichtlich sogar noch verstärkt, weil es einen Vergrämungseffekt aus Gebieten gebe, die kein Vogelschutzgebiet sind.
Auch die Gelege anzupiksen oder Eier einzusammeln helfe bei den Nonnengänsen nicht viel, eher bei den Graugänsen. Diese Maßnahme ist zudem in Vogelschutzgebieten ebenfalls verboten.
Auflagen abschreckend
Milderung für die Landwirte soll eigentlich der sogenannte Flächenpool bringen. Die Stiftung Naturschutz kauft dabei Flächen, die geschädigten Landwirten als Futterersatz zur Verfügung gestellt werden. Aber auch für die Teilnahme am Flächenpool gebe es strenge Auflagen, die viele Landwirte abschreckten. „Aktuell gibt es noch acht Landwirte in Westerhever. Nur einer macht beim ,Flächenpool‘ mit“, schildert Alberts. Hauptgrund sei meistens, dass Landwirte auf eigenen Flächen die Vergrämung komplett einstellen müssten.
Auf den Flächen in Westerhever zeigt sich, dass Nonnengänse hauptsächlich in der Mitte von Parzellen äsen. „Andere Wiesenbrüter werden in die Randbereiche gedrängt und dort eher Opfer von Prädatoren, die die Gelege leer machen“, beobachtet der Rinderhalter. Er fragt sich: Wo sind die jungen Austernfischer, Wiesenschnepfen, Küstenseeschwalben? Die Gänse sind nach seiner Einschätzung ein Problem für die anderen Wiesenvögel. Er betont: „Wo viele Gänse sind, geht das Brutgeschehen anderer Wiesenvögel zurück.“
Ein weiteres Problem für die Artenvielfalt sei die zunehmende Eintönigkeit der Landschaft und der Bewirtschaftung als Folge des Natuschutzes. „Momentan gibt es hier intensiv genutztes Grünland, Ackerbau, extensiv genutztes Grünland und Weidehaltung mit verschiedenen Tierarten. Wenn die Landwirte verschwinden und die Stiftung nur noch gleichzeitige Pflegeschnitte durchführt, verödet die Landschaft“, warnt Alberts.
Anpassen oder aufgeben
Der Bürgermeister der Gemeinde Westerhever, Olaf Dircks, erklärt: „Das Problem mit den Nonnengänsen besteht schon viele Jahre.“ Landwirte könnten dadurch nicht mehr vernünftig wirtschaften und würden verdrängt. „Sie haben sich angepasst oder aufgegeben“, so Dircks.
Jegliche Kreativität bei der Vergrämung der Gänse sei müßig. Nach wenigen Tagen stellte sich jedes Mal ein Gewöhnungseffekt ein. „Drohnen dürfen im Vogelschutzgebiet nicht fliegen“, beschreibt er eine weitere Einschränkung in Sachen moderner Vergrämungsmethoden. „Für uns geht es eigentlich nur noch um eine unbürokratische angemessene Entschädigung“, berichtet Dircks. Unabhängige Sachverständige müssten Schäden begutachten, direkt wenn sie einträten. Er nutze auch den Gänsemelder, aber die Handhabung sei kompliziert, wenn man nicht regelmäßig melde. Außerdem behindere die oft schlechte Verbindung bei der Meldung.
Dorfleben leidet
Der Bürgermeister warnt vor negativen Effekten auf das Dorfleben, sollten Landwirte weiter verdrängt werden. Er beschreibt: „Niemand kann dann mal schnell mit dem Traktor vorbeikommen, um kleine Hilfsarbeiten zu leisten.“ Auch Feuerwehr und andere Ehrenämter würden oft von Landwirten besetzt oder zumindest unterstützt. Der Bürgermeister berichtet: „Wenn die Landwirte gehen, kaufen oft Städter die Höfe, renovieren und bauen Ferienwohnungen.“ Das sei zwar hübsch, aber es gebe kaum Einbindung in das Dorfleben und im Winter stehe alles leer. Die Folge: Die Dorfgemeinschaft leidet.
„Ministerpräsident Daniel Günther hat die Gänseproblematik zur Chefsache erklärt, aber nichts passiert“, so Dircks. Das frustriere. Er könne sich einen Küstenstreifenfonds vorstellen für besonders betroffene Gebiete, die zusätzlich im Vogelschutzgebiet lägen und die durch die Jagdzeitenverlängerung noch stärker unter Druck gerieten. „Für neue Ranger ist doch auch Geld da“, argumentiert Dircks.
Jagd- und Schonzeiten
Die Jagd- und Schonzeitenverordnung in Schleswig-Holstein wird angepasst. Das Anhörungsverfahren dazu endete am 31. Mai. Für Nonnengänse soll laut Verordnungsentwurf in der Zeit vom 1. Oktober bis 28. Februar (aktuell 15. Januar) in allen Kreisen eine Bejagung möglich sein, soweit diese mit den Einschränkungen außerhalb Europäischer Vogelschutzgebiete erfolgt. Laut Bauernverband Schleswig-Holstein (BVSH) ist damit die bisherige Kulisse, die aus den Kreisen an der Westküste bestand, entfallen, was einer langjährigen Forderung des Berufsstandes entspreche und insofern positiv zu bewerten sei.
Kritisch sieht der BVSH, dass die Jagd weiterhin nur zur Schadensabwehr auf gefährdetem Acker- und Grünlandkulturen durchgeführt werden darf, wenn sich der Grundeigentümer nicht vertraglich zur Duldung von Gänsen verpflichtet hat. Da die Notwendigkeit zur Abwehr erheblicher Schäden vorab weiterhin durch einen anerkannten Sachverständigen festgestellt werden müsse, sei das Verfahren aufwendig und kaum praxisgerecht. Der BVSH fordert, dass auf das Sachverständigenverfahren insgesamt verzichtet wird.
Der Landesjagdverband Schleswig-Holstein schlägt in seiner Stellungnahme eine grundsätzliche Abschaffung von Einschränkungen bei der Jagd auf Nonnengänse, Graugänse, Kanadagänse und Blässgänse vom 1. August bis 31. Januar vor. Zur Schadensabwehr sollte eine Bejagung der genannten Gänsearten zudem vom 16. bis 31. Juli und 1. bis 28. Februar ermöglicht werden.
Angemerkt: Vergrämte Landwirte
Die Gänsefraßproblematik in Schleswig-Holstein bleibt ungelöst. Die politisch Verantwortlichen schaffen es nicht, den wachsenden Gänsepopulationen einen Ordnungsrahmen zu geben, der für alle Betroffenen akzeptabel ist. Daran werden auch verlängerte Jagdzeiten wenig ändern. Insbesondere Tierhalter in Vogelschutzgebieten müssen fast handlungsunfähig mitansehen, wie ihr hochwertigstes Grundfutter Jahr für Jahr den Gänsen zum Opfer fällt. Der psychologische Aspekt ist dabei nicht zu unterschätzen. Die betroffenen Landwirte sind frustriert und verlieren die Motivation für ihren Beruf. Hier sind unbürokratische Hilfen gefordert.




