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Biomassefeuerungen wieder bezuschusst

Neue Förderungen beim Heizungstausch
Von Carsten Brüggemann
Holzhackschnitzel- und Holzpelletfeuerungen müssen mit Pufferspeichern von mindestens 30 l/kW kombiniert werden und über automatische Zündungen verfügen. Foto: Imago
Nach den Diskussionen um die Holzfeuerungen, der Kritik an der Holzverbrennung und der zeitweilig geplanten Aberkennung als Erneuerbarer Energieträger hat sich die Situation mit der abschließenden Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) weitgehend beruhigt. So werden Biomassefeuerungen mittlerweile wieder staatlich bezuschusst.Im Rahmen des Bundesförderprogramms Effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) wurden zum Jahresende die Richtlinien für eine eventuelle staatliche Bezus

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