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Teilweise Tilgungsfreistellung möglich

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Knapp drei Monate nach der schweren Sturmflut an Schleswig-Holsteins Küsten hat die Landesregierung ihr Darlehens-Hilfsprogramm „Überbrückungshilfe Sturmflut“ um eine Härtefallregelung erweitert.

Das Angebot richtet sich wie schon das Darlehensprogramm selbst an nicht öffentliche Unternehmen und Privatpersonen, denen bei der Ostseeflut im Oktober Schäden entstanden sind, erklärte Wirtschafts-Staatssekretärin Julia Carstens. 

Voraussetzung für den Härtefallbonus ist ein genehmigter Darlehensantrag, der noch bis Ende Februar gestellt werden kann. Bislang liegen der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) landesweit 50 Anträge vor, rund 2 Mio € an Darlehen wurden bereits ausgezahlt. Insgesamt stellt die Landesregierung 20 Mio € für Sturmfluthilfen bereit. Härtefallanträge können voraussichtlich noch vor Ostern über die Hausbank gestellt werden. Damit können Darlehen bis zu 50.000 € teilweise tilgungsfrei gestellt werden.

Ein Härtefallkriterium ist beispielsweise das Bestehen einer Elementarschadenversicherung oder der Nachweis, dass der Abschluss einer solchen Versicherung nicht möglich war. „Darin kommt das Bemühen von Betroffenen zum Ausdruck, dass sie sich aktiv gegen Naturereignisse absichern wollten“, so Carstens.
Die Darlehen dürfen den Sachschaden nicht überschreiten, wobei Mindestbeträge von 5.000 € für Privatpersonen und 10.000 € für Gewerbetreibende und Unternehmen gelten. Der Festzinssatz für die auf fünf Jahre befristeten Darlehen – für die keine Sicherheiten gestellt werden müssen – liegt bei 1 % und damit deutlich unter dem aktuellen Marktzins.

Weitere Härtefallkriterien für Privatpersonen:

Obergrenzen für das Jahreshaushaltseinkommen: Einpersonenhaushalt 60.000 €, Zweipersonenhaushalt 120.000 €. Für jedes weitere Haushaltsmitglied Anstieg um 10.000 € an bis maximal 180.000 €. Herangezogen wird der jüngste Steuerbescheid.

Obergrenzen für das Haushaltsnettovermögen: Einpersonenhaushalt 200.000 €, Zweipersonenhaushalt 250.000 €, für jedes weitere Haushaltsmitglied Anstieg um 20.000 € bis maximal 370.000 €.
Sofern die Härtefallkriterien kumulativ erfüllt werden, wird auf Antrag ein Tilgungserlass in folgender Höhe gewährt: Einpersonenhaushalt 10.000 €, Zweipersonenhaushalt 16.000 €, für jedes weitere Haushaltsmitglied Anstieg um 3.000 € bis maximal 34.000 €.

Private Vermieter mit Einkünften aus Vermietung und Verpachtung gelten als Privatpersonen. Sofern mehrere Objekte betroffen sind, gilt der Erlass pro betroffenem Objekt. Sie erhalten die gleichen Pauschalbeträge in Abhängigkeit der Anzahl an Haushaltsmitgliedern. Je nach Höhe kann es zu einem vollständigen Tilgungserlass kommen.

Für gewerbliche Antragsteller:

Die Höhe des Sachschadens muss mindestens 50 % des Betriebsvermögens betragen.

Sofern die Härtefallkriterien kumulativ erfüllt werden, wird auf Antrag ein Tilgungserlass gewährt. Er beträgt 50 % des gewährten Förderdarlehens. Es handelt sich ausschließlich um einen teilweisen Tilgungserlass.

Private Vermieter mit Einkünften aus Gewerbebetrieb gelten als gewerbliche Antragsteller und erhalten ebenfalls einen 50-%igen Tilgungserlass. Sofern mehrere Objekte betroffen sind, gilt der Erlass pro betroffenem Objekt.

Equal Pay, Frauenrechte und Farming in China

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„Wir wissen einfach sehr wenig über dieses Land“, lautete das Fazit von Petra Bentkämper nach ihrer Chinareise. Die Präsidentin des Deutschen LandFrauenverbandes (dlv) bereiste China gemeinsam mit einer Delegation unter Führung der Parlamentarischen Staatssekretärin im Bundeslandwirtschaftsministerium, Dr. Ophelia Nick, um die Perspektiven von Frauen in ländlichen Regionen zu vertreten und das internationale Netzwerk des dlv zu erweitern.

Ein Highlight sei für sie aber zunächst das Treffen mit der staatlichen Frauenorganisation All China Women‘s Federation gewesen, resümiert Bentkämper. „Bei allen Unterschieden und Widrigkeiten finde ich es umso wichtiger, Gemeinsamkeiten herauszuarbeiten und sich auf eine gegenseitige Verständigung einzulassen.“ So sei es bei dem Treffen um Themen wie Ernährungsbildung, Gesundheitsversorgung in ländlichen Räumen, Mammografie, häusliche Gewalt gegen Frauen sowie die Förderung selbstständiger Erwerbstätigkeit spezifisch in ländlichen Regionen gegangen. „Beim Thema Schutz vor häuslicher Gewalt gegen Frauen gab es einen enormen Sprung nach vorn mit dem Frauenrechtsgesetz aus 2021, welches die Rechte von Frauen besonders auch im Falle von Scheidungen stärkt“, so Bentkämper. Aufhorchen ließ sie, welche drastischen Strafen drohten. So riskierten überführte Männer starke wirtschaftliche Sanktionen wie den Entzug der Wohnung.

Petra Bentkämper mit einer chinesischen Agrarstudentin.  Fotos: dlv

„Gleichwohl habe ich an vielen Stellen wahrgenommen, dass unsere Länder beim Thema Geschlechtergerechtigkeit an sehr unterschiedlichen Punkten stehen.“ So sei es für eine Chinesin fast unvorstellbar, ihr Kind in die Obhut ihres Mannes zu geben, wenn zum Beispiel eine abendliche Fortbildung anstehe. Das übernehme die Mutter oder Schwiegermutter. Es sei enorm zu beobachten, welches Arbeitspensum chinesische Frauen und Männer bewältigten. Die Arbeitstage dauerten oft zwölf Stunden, die Arbeitswoche habe sechs Tage. Wenn es um Equal Pay gehe, geben es große Unterschiede zwischen der Stadt, wo die Löhne recht gut angeglichen seien, und dem Land. Das wurde auch im Rahmen eines Landwirtschaftsempfangs auf Einladung der deutschen Botschafterin in China, Dr. Patricia Flor, deutlich. So erfuhren die Gäste, dass Frauen in den ländlichen Regionen Chinas dringend Unterstützung und Förderung benötigten, um in ihrer heimatlichen Region weiterhin leben zu können.

Beeindruckt zeigte sich die LandFrauenpräsidentin vom Wissen über gesunde Ernährung und über die Erfolge Chinas in der Bekämpfung des Hungers in seiner Bevölkerung. Ein gutes Beispiel sei die Mensa der Chinese Agricultural University. „Das war einfach phänomenal“, so Bentkämper. „Dort werden bis zu 4.000 Studenten versorgt. Es gibt eine unfassbare Vielfalt an Speisen und Beilagen, und vor allem wird von einem Tier alles verwertet.“ Bei einem Selbstversuch konnten die Gäste erfahren, wie die digitale Gemeinschaftsverpflegung per Handy und QR-Code funktioniert. Jede Speise werde aufs Gramm genau abgemessen, alles funktioniere reibungslos, es werde langsam gegessen, und in den Abfalleimern landeten lediglich Knochen, so die Beobachtung der LandFrau.

Bei weiteren Treffen der Delegation ging es um die Themen Agro-Biodiversität und Grüne Transformation. Zudem besuchten die Vertreter der Fleischindustrie, der Agrarwirtschaft, der ökologischen Lebensmittelwirtschaft und Wissenschaft die Biofarm „Shared Harvest“. Diese sei mit Hühnerhaltung, Erdgewächshaus und Parzellen zum Mieten eher mit einem Bauernhof als Lernort für die Städter zu vergleichen gewesen, so die dlv-Präsidentin. Und sie hat auch gelernt, was den Chinesen nach einem Treffen besonders wichtig ist: das Überreichen von Visitenkarten. Das sei fast eine feierliche Zeremonie, denn die Karte werde mit beiden Händen und für den Bedachten lesbar überreicht, berichtet sie.

Vor der Chinese Agricultural University in Peking. 

Da steppte der Bär!

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Auf Einladung des LandFrauenvereins Bredstedt-Reußenköge und seiner Nachbarvereine kam Michael Thürnau als Moderator zum Bingospiel in die Koogshalle in Reußenköge. Seit den 1980er Jahren ist der „Bingobär“ durch NDR- Rundfunk und -Fernsehen bekannt und beliebt. Jetzt war die Möglichkeit, ihn leibhaftig auf der Bühne zu erleben.

Der „Bingobär“ Michael Thürnau moderierte die Veranstaltung.

Mit über 200 Frauen war die Halle besetzt, vor Anspannung knisterte die Luft, denn im Kauf einer Eintrittskarte waren nicht nur ein Abendbrot, sondern auch zwei Bingospielkarten enthalten.

Großzügig hatten Firmen und Privatpersonen aus Bredstedt-Reußenköge und den umliegenden Gemeinden ansprechende Preise gestiftet, die den Reiz mitzumachen noch erhöhten. Der „Gabentisch“ war voll. Es kam die berechtigte Hoffnung auf, mindestens einen Preis ergattern zu können.

Erfüllt von den tollen Eindrücken dieses Abends und bepackt mit gewonnenen Schätzen gingen die Teilnehmerinnen am Ende der Veranstaltung nach Hause.

Ein spannendes Jahr steht vor uns

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Am ersten Freitag im Januar fand die Klausurtagung des Agrarausschusses statt. Dieses Jahr trafen wir uns auf dem Hof Kirchhorst in Groß Wittensee zwischen Rendsburg und Eckernförde. Es traf sich das Agrarauschusssprecherteam mit den Mitarbeiterinnen der Geschäftsstelle und Henrik Wickhorst, dem Vertreter des Landesvorstandes, um die Jahresplanung 2024 anzugehen und Aufgabenverteilung für bevorstehende Veranstaltungen zu besprechen.

Bevor wir in die Jahresplanung einsteigen konnten, machten wir uns über die Rolle des Agrarausschusses Gedanken und tauschten uns darüber aus. Welche Erwartungen haben unsere Mitglieder an uns? Nach dem Zusammentragen der Ergebnisse ergab sich schnell ein einheitliches Bild: Unsere Mitglieder erwarten von uns, dass wir den Agrarbereich und den ländlichen Raum repräsentieren und spannende, aktuelle und innovative Agrarausschusstreffen anbieten.

Wiebke Wendt erstellt eine Tagesordnung für die Klausurtagung des Agrarausschusses.

Anschließend ging es an die Zuständigkeiten. An diesem Punkt wurde allen Beteiligten klar, wie viele Termine innerhalb des laufenden Jahres zu berücksichtigen und zu planen sind. Darunter sind zum Beispiel das Grüne Sofa, die Agrarexkursion im Herbst, die Sommeragrarexkursion und die vielen Agrarausschusstreffen, des weiteren der Arbeitskreis Agrar des Bundes der Deutschen Landjugend (BDL), welcher dreimal im Jahr tagt, sowie die Erntekronenübergaben, die gemeinsam mit den Kreislandjugendverbänden vorbereitet werden müssen. Insgesamt gab es 40 Aufgabenbereiche zu vergeben. Diese wurde gleichmäßig auf das Sprecherteam aufgeteilt, und jeder ist jetzt für Aufgaben zuständig, die ihm Freude bereiten.

Danach warfen wir einen Blick auf den bereits ziemlich prall gefüllten Landjugendkalender, um die kommenden Treffen zu datieren. Zudem wurden Überlegungen zu Themen und Exkursionen getroffen. Die bevorstehenden und geplanten Agrarausschusstreffen und Exkursionen lassen auf ein spannendes Jahr hoffen.

Durch die neue Fördermitgliedschaft im Verein Ziel.SH (siehe vorige Ausgabe) steht in diesem Jahr ein weiteres großes und sehr spannendes Projekt auf der Tagesordnung: die Grünen Innovationstage auf Gut Steinwehr am 29. und 30. Mai. Genauere Informationen wird es dazu in kurzer Zeit geben.

Eine Besonderheit hatte diese Klausurtagung allerdings: Der Landesvorstand machte sich am Abend bei Schneegestöber auf den Weg zu uns nach Groß Wittensee, denn diese Klausurtagung sollte zugleich zum gegenseitigen Kennenlernen dienen. Zudem gab es eine Austauschrunde zu gemeinsamen Terminen und der Zusammenarbeit innerhalb des Verbandes. Eine solche Klausurtagung ist sehr wichtig für die Arbeit im Agrarausschuss und nicht mehr wegzudenken.

Im Frühjahr den Bodenzustand beachten

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Nach Ende der regulären Sperrfrist (mit Ablauf des 31. Januar – bei vorverlegter Sperrfrist mit Ablauf des 15. Januar) gilt es nach Düngeverordnung (DÜV), für die Ausbringung von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln neben der verpflichtenden Düngebedarfsermittlung (https://www.bauernblatt.com/der-start-in-die-neue-duengesaison/) weitere Auflagen zu beachten. Insbesondere das Vermeiden eines Abschwemmens der Nährstoffe und damit ein direkter Eintrag in benachbarte Flächen und in Gewässer ist Hintergrund für diese Auflagen.

Nach den Erfahrungen aus dem vergangenen, sehr nassen Frühjahr wird auf vielen Betrieben wieder eine möglichst frühe Düngemaßnahme angestrebt. Für N-haltige Düngemittel (mehr als 1,5 % N in TM) ist dies mit Ablauf der Sperrfrist zum 1. Februar möglich. Sollte für den Betrieb ein Antrag auf Verschiebung der Sperrfrist vom Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung (LLnL) genehmigt worden sein, dann ist eine Aufbringung bereits am 16. Januar möglich, jedoch nur für die in dem genehmigten Sperrfristverschiebungsantrag aufgeführten Kulturarten. Auch sind die abweichenden Vorgaben für Flächen innerhalb der N-Kulisse zu beachten. Nicht immer ist die Befahrbarkeit gegeben und passt die Witterung (dazu später mehr).

Gesonderte Sperrfristen beachten

Für Festmist von Huf- und Klauentieren sowie Kompost ist eine Aufbringung bereits ab dem 16. Januar außerhalb der N-Kulisse möglich. Innerhalb der N-Kulisse ist für diese Düngemittel auch der Beginn der Düngesaison am 1. Februar einzuhalten. Mit der aktuellen DÜV ist zudem eine Sperrfrist für Düngemittel mit wesentlichem P-Gehalt (mehr als 0,5 % P in TM) eingeführt worden, welche mit Ablauf des 15. Januar endet. Eine Übersicht aller Sperrfristen ist unter https://t1p.de/lsaeq zu finden. Ein Verstoß gegen diese gewässerschutzorientierten Regelungen kann Kürzungen in den Direktzahlungen zur Folge haben.

Einschränkungen in der Aufbringung

Solange der Boden überschwemmt, wassergesättigt, gefroren oder schneebedeckt ist, ist nach DÜV ein Aufbringen von N- oder P-haltigen Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln nicht erlaubt. Ein Boden gilt als wassergesättigt, wenn der gesamte Porenraum wassergefüllt ist. Zu erkennen ist dies, wenn auf freier, ebener Fläche (nicht Fahrspuren) Wasserlachen sichtbar sind oder aber wenn beim Formen des Bodens in der Hand (außer bei Sand) Wasser heraustritt. Ein schneebedeckter Boden liegt vor, wenn dessen Oberfläche durch die Schneeauflage nicht mehr zu erkennen ist.

Auf den zurzeit deutlich wassergesättigten Böden ist ein Aufbringen von N- und P-haltigen Düngemitteln nach DÜV ausgeschlossen.

Kein Aufbringen auf gefrorenem Boden

Das früher in der Praxis häufig genutzte Aufbringen von N- und P-haltigen Düngemitteln auf überfrorenem oder leicht gefrorenem Boden unter bodenschonenden Aspekten ist nach der aktuellen DÜV nicht mehr möglich. Dies ist auch bei leichten Nachtfrösten, die nur die oberen Zentimeter gefrieren lassen, der Fall. Auch hier ist die bodenschonende Ausbringung nicht erlaubt. Der Zustand des Bodens während des Aufbringens ist entscheidend und nicht, ob ein erwartetes Auftauen über Tag den Boden wieder aufnahmefähig macht. Diese Vorgaben führten im vergangenen Frühjahr zu erheblichen Verzögerungen der Düngemaßnahmen und brachten die Nährstoffe erst sehr spät in der Vegetation auf die Flächen.

Organische Düngung auf bestelltem Ackerland

Auf bestelltem Ackerland dürfen die flüssigen Wirtschaftsdünger wie Gülle oder Gärreste nach Ende der Sperrfrist ausschließlich streifenförmig auf dem Boden aufgebracht oder direkt in den Boden eingebracht werden. Dies ist auch für Flächen mit im Herbst gesäten Zwischenfrüchten gültig. Eine Breitverteilung in den Zwischenfruchtbestand wäre nur möglich, sofern eine unverzügliche Einarbeitung innerhalb von vier Stunden (innerhalb der N-Kulisse reduziert auf eine Stunde) gewährleistet ist und sich die Aussaat der Folgekultur zeitnah anschließt. Eine Zwischenfrucht kann daher beispielsweise nicht bereits im Februar breit verteilt gedüngt und umgebrochen werden, wenn erst bedeutend später ein Silomais angesät werden soll. Für diesen Fall ist eine streifenförmige Aufbringung in moderater Höhe zu vitalen Zwischenfrüchten (kein Ausfallgetreide!) möglich, sofern nach Düngebedarfsermittlung für die nachfolgende Sommerung ein Düngebedarf ableitbar ist.

Gewässerabstände beachten

Im Allgemeinen ist bei der Düngung darauf zu achten, dass es zu keinem Eintrag und keinem Abschwemmen von Nährstoffen in oberirdische Gewässer und schützenswerte natürliche Lebensräume kommt. Dementsprechend sind in der DÜV sowohl für N- und P-haltige Düngemittel, Bodenhilfsstoffe, Kultursubstrate als auch Pflanzenhilfsmittel Abstandsregelungen zu Gewässern definiert. Neben diesen Vorgaben nach DÜV gelten weitere Auflagen aus dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und nach der GAP (Glöz 4, gültig seit 1. Januar 2023). Eine detaillierte Zusammenstellung ist der Übersicht auf Seite 39 zu entnehmen.

Nach WHG wird bei landwirtschaftlich genutzten Flächen, die an Gewässer angrenzen und innerhalb von 20 m zur Böschungsoberkante (BOK) eine Hangneigung von mehr als 5 % zum Gewässer aufweisen, ein 5 m breiter, ganzjährig begrünter Streifen zur BOK gefordert. In diesem Streifen ist jedoch grundsätzlich ein Aufbringen von Pflanzenschutz- und Düngemitteln möglich. Überlagert wird dies jedoch von den Vorgaben nach DÜV und nach Glöz 4.

Glöz 4 besagt: Es sind 3 m Pufferstreifen entlang von Wasserläufen einzuhalten, auf denen das Aufbringen von Düngemitteln, Biozidprodukten und Pflanzenschutzmitteln verboten ist. Demnach gilt es für Betriebe, welche einen Sammelantrag stellen, einen Pufferstreifen von 3 m einzuhalten. Für Gemeinden, in denen die Flächen in einem erheblichen Umfang von Ent- und Bewässerungsgräben durchzogen sind, wurde über eine schleswig-holsteinische Länderermächtigung eine Ausnahme erteilt und die Abstandsbreite hier auf 1 m verringert. Gültig ist dies jedoch nicht für Flächen in der N-Kulisse und Flächen an berichtspflichtigen Gewässern.

Fazit

Nach Ende der in der DÜV definierten Sperrfristen sind bei der Aufbringung von N- und P-haltigen Düngemitteln weitere Einschränkungen zu beachten. Insbesondere ist eine Aufbringung verboten, solange der Boden überschwemmt, wassergesättigt, gefroren oder schneebedeckt ist. Ziel ist es, direkte Einträge oder Abschwemmungen von Nährstoffen in Gewässer zu vermeiden. Verstöße im Düngerecht können zu einer Kürzung der Direktzahlungen führen.

Furcht vor Dumpingpreisen

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Die Milchindustrie der Ukraine beklagt zunehmende Handelshemmnisse vonseiten einiger EU-Mitgliedstaaten. Der geschäftsführende Direktor des ukrainischen Milchindustrieverbandes, Arsen Didur, geht vor allem mit Polen und Bulgarien hart ins
Gericht.

Das Verhängen von Handelsbeschränkungen liegt eigentlich ausschließlich in der Kompetenz der EU-Kommission. Vor allem das nach dem russischen Angriffskrieg zunächst äußerst gute Verhältnis zwischen Polen und der Ukraine ist offenbar nach wie vor sehr angespannt.

Lage an polnischer Grenze

Gerade an der polnischen Grenze bestehen laut Didur weiterhin deutliche Probleme, die einem reibungslosen Handelsverkehr im Weg stehen. Den ukrainischen Händlern machten vor allem die wiederkehrenden Grenzblockaden der polnischen Bauern und Spediteure zu schaffen. In Polen wiederum fürchte man sich vor Dumpingpreisen und sinkenden Marktanteilen durch die ukrainischen Agrareinfuhren. Zudem seien die Grenzformalitäten nach wie vor unnötig bürokratisch, so der Verbandschef.

Auch nach dem Amtsantritt des neuen pro-europäischen Regierungschefs Donald Tusk in Polen Anfang Dezember habe es noch keine Verbesserungen gegeben. Allerdings habe sich seitdem der Ton in den bilateralen Auseinandersetzungen gemäßigt.

Vonseiten der Kommission hieß es, dass man Polen, die Slowakei und Ungarn bereits mehrfach aufgefordert habe, sämtliche Handelsrestriktionen aufzuheben. Stattdessen könnten die Länder Informationen zu den ukrainischen Einfuhrmengen bereitstellen. Ziel sei es, zwischen allen Ländern – inklusive der Ukraine – ein Einvernehmen zu erzielen.

Milchpulvereinfuhr kappen

Verärgert zeigt sich Didur zudem über die Forderung der bulgarischen Regierung, die Einfuhr von ukrainischem Magermilchpulver auf 40 bis 60 t pro Woche zu begrenzen. Bisher hätten sich die Einfuhren auf rund 250 t je Woche belaufen. Der zuständige Sprecher der EU-Kommission erklärte, dass man den Fall nicht kommentieren könne. Eine offizielle Beschwerde sei bisher nicht eingegangen. Nach Didurs Angaben ist die Handelsbilanz Bulgariens für die Milchindustrie ohnehin negativ. Das von der Regierung in Sofia vorgebrachte Argument, die eigenen Milchbauern schützen zu wollen, sei daher vorgeschoben. Der Verbandschef vermutet, dass Polen Druck auf Bulgarien mache, um eigene Produkte dort abzusetzen. Nun werde man auf Ebene der Verbandsvertreter mit der bulgarischen Milchbranche in den Dialog eintreten.

Mitte September waren die Handelsschutzmaßnahmen der Europäischen Union gegen ukrainische Getreide- und Ölsaateneinfuhren nach Polen, in die Slowakei, nach Ungarn sowie Rumänien und Bulgarien nicht verlängert worden. Die Brüsseler Kommission hatte dies damals damit begründet, dass sich die Ukraine im Gegenzug bereit erklärt habe, Maßnahmen zu ergreifen, um einen erneuten Anstieg der Einfuhren in die EU zu verhindern. age

Brasiliens Geflügelfleischexporteure melden für 2023 weiteren Mengenrekord

Brasiliens Geflügelfleischexporteure haben 2023 einen neuen Mengenrekord aufgestellt. Laut einer ersten Schätzung, die kurz vor Jahresabschluss von der brasilianischen Vereinigung Tierisches Protein (ABPA) vorgelegt wurde, gingen insgesamt 5,1 Mio. t frisches und verarbeitetes Geflügelfleisch in den Export. Im Gesamtjahr 2022 war die Ausfuhrmenge noch 6,8 % niedriger gewesen, hatte aber bereits damals die vorherigen Mengenrekorde gebrochen. Auch die Produktionsmenge an brasilianischem Geflügelfleisch wuchs der ABPA-Schätzung zufolge 2023 an, und zwar um 2,6 % auf 14,8 Mio. t. Zu den im Berichtsjahr erzielten Umsätzen der Geflügelfleischbranche sowie zu den Absatzmengen in einzelnen Exportmärkten äußerte sich die ABPA bislang nicht. Für 2024 rechnet der Branchenverband mit einer weiteren Aufwärtsentwicklung im Geflügelfleischexport.

Auch die brasilianischen Schweinefleischausfuhren vergrößerten sich nach Einschätzung der ABPA 2023. Sie dürften einen neuen Mengenrekord erreicht haben, nachdem sie im Vorjahr kurz geschwächelt hatten. Die Vereinigung rechnet für 2023 mit einem Schweinefleischexport des südamerikanischen Landes in Höhe von 1,2 Mio. t; das wären 8,9 % mehr als im Vorjahr. 2022 war die Ausfuhrmenge um rund 1 % geschrumpft, nachdem sie 2021 um 11 % gestiegen war. Die Produktionsmenge an Schweinefleisch im Gesamtjahr 2023 veranschlagte die ABPA auf 5,1 Mio. t und damit um 2,3 % höher als 2022. Für das nun angelaufene Jahr sieht die Vereinigung gute Chancen für einen weiteren Anstieg der Exporte, etwa durch die Erschließung neuer Märkte und wegen einer verstärkten Präsenz auf bereits konsolidierten Bestimmungsorten. Dazu werde auch die fortschreitende Verkleinerung der Lieferungen von wichtigen Wettbewerbern wie der Europäischen Union und Kanada beitragen.

Bis einschließlich November wurden laut der Vereinigung der brasilianischen Rindfleischexporteure insgesamt rund 2,2 Mio. t und damit 6,6 % mehr Rindfleisch exportiert als im Vorjahreszeitraum. Im Gesamtjahr 2022 hatte Brasilien knapp 2,3 Mio. t Rindfleisch exportiert. age

Nach den Protesten muss es weitergehen

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Der Deutsche Bauernverband (DBV) hat eine positive Bilanz zum Auftakt der Aktionswoche gegen die Sparpläne der Bundesregierung in der Landwirtschaft gezogen. Auch BVSH-Präsident Klaus-Peter Lucht zeigte sich am Dienstag zufrieden mit dem Start der Protestwoche in Schleswig-Holstein. Viele Landwirtinnen und Landwirte hätten ein deutlich wahrnehmbares Zeichen gesetzt, dass die Grenze der Belastbarkeit durch die geplanten Steuererhöhungen überschritten wird. „Die Landwirtinnen und Landwirte erlebten bei den Traktordemonstrationen landauf und landab viel Zustimmung und Rückhalt in der Bevölkerung“, machte Rukwied deutlich.

Es gibt aber auch weniger positive Bilder. Bei einer Demonstration am vorigen Donnerstag in Schlüttsiel wurde Wirtschaftsminister Dr. Robert Habeck (Grüne) bedrängt und konnte die Fähre nicht verlassen. Auch waren bei Demonstrationszügen wieder nationalistische und geschmacklose Symbole wie Galgen zu sehen. Solche Bilder und Nachrichten stehen bei allen Sendern sofort an erster Stelle und diskreditieren die gesamte Aktion. So konnte es nicht lange dauern, bis der Verfassungsschutz zitiert wurde, dass angesichts der Bauernproteste ein anhaltendes Interesse von Extremisten zu erkennen sei, die die Proteste für sich zu vereinnahmen drohen. Auch die Regierungsspitze hat sich kritisch geäußert. Allen voran Vizekanzler Habeck in einem minutenlangen Video. Sein Kommentar der Proteste wurde zur moralischen Lehrstunde über die drohende Vereinnahmung durch extreme Randgruppen. Habeck sprach von „Umsturzfantasien“ und: „Wir dürfen nicht zulassen, dass Extremisten diese Verunsicherung kapern“. Als seien die Bauernproteste ein Ausdruck von Verunsicherung.

Die Bauern wissen genau, warum sie auf die Straße gehen: 21,48 ct sind der Steueranteil, den Agrar- und Forstbetriebe pro Liter Diesel gegen Nachweis erstattet bekommen. Und genau diese 21,48 ct haben das Fass zum Überlaufen gebracht. Das zeigt, wie groß der Druck auf dem Kessel ist, durch überbordende Bürokratie und Ordnungsrecht, zunehmende Restriktionen, Wettbewerbsverzerrungen, fehlende rechtliche Entscheidungen und ja, mitunter durch die Behandlung als gesellschaftliche Randgruppe.

Finanzminister Christian Lindner (FDP) kritisierte beim Dreikönigstreffen seiner Partei scharf die Form der Proteste im Agrarsektor, den er als „hochsubventioniert“ ansieht. Er hielt die Blockademaßnahmen für „unverhältnismäßig“. Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) sagte, Kritik sei Teil der Demokratie. Aber der Zweck heilige nicht alle Mittel. Deshalb gehe es, nachdem Teile der Kürzungen beim Agrardiesel nach Protesten wieder zurückgenommen wurden, jetzt darum, Maß und Mitte zu halten. Ehrlich machte sich Landwirtschaftsminister Cem Özdemir (Grüne), der in einem Interview zugab, in der Vergangenheit hätten auch die Grünen erlebt, dass die eine oder andere Demonstration von Trittbrettfahrern unterlaufen wurde. „Ein Hase sollte den anderen nicht dran erinnern, dass er lange Ohren hat“, so Özdemir. Man müsse die Bauern nicht belehren.

Die Bäuerinnen und Bauern wehren sich dagegen, in eine extreme Ecke gestellt zu werden. An vielen Fahrzeugen wurden Aufkleber angebracht mit der Aufschrift „Landwirtschaft ist bunt und nicht braun“, um sich von rechtsextremen Positionen zu distanzieren. Die meisten Bauern lehnen es schlichtweg ab und haben kein Interesse daran, dass sich die öffentliche Debatte hin zu den extremen Randgruppen verschiebt. Das politische System hat seine Funktionsfähigkeit gezeigt und hat reagiert. Das grüne Nummernschild bleibt steuerfrei. Zumindest so weit hatte der Protest der Bauern Erfolg. Ob und wieweit die Subvention auf Agrardiesel abgeschmolzen wird, wird der jetzt beginnende parlamentarische Prozess zeigen.

Die Antwort auf die Frage, „Was kommt nach der Protestwoche?“, kann nur heißen: beruhigen, schnellstens den Dialog suchen und sich wieder sachlich annähern. Einen ersten Vorschlag machte Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU), eine Kommission mit allen relevanten Interessenvertretern zur Zukunft der Landwirtschaft einzuberufen, als Agrar-Allianz, um einen Gesellschaftsvertrag für die heimische Landwirtschaft zu schließen.

Wachstumschancen auf wackeligen Beinen?

Heikle politische Gemengelagen, Inflationsdruck und ein turbulentes Marktumfeld sorgen nicht nur deutsche Landwirte. Auch Industrieunternehmen leiden unter den derzeitigen Entwicklungen im Weltgeschehen. Die Bundesregierung will mit dem sogenannten Wachstumschancengesetz einer konjunkturellen Abschwächung entgegenwirken und die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft sicherstellen.

Der Bundesrat hat am 17. November 2023 das Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovationen sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness – kurz „Wachstumschancengesetz“ – verabschiedet. Das übergeordnete Ziel sind die Sicherstellung der Liquiditätssituation und die Stützung der konjunkturellen Lage. Weiterhin sollen Anreize für Unternehmen geschaffen werden, innovative und richtungweisende Investitionen für die Zukunft zu wagen. Geht es nach dem Willen des Gesetzgebers, werden die gesetzlichen Neuerungen ab dem 1. Januar 2024 in Kraft treten. Nach derzeitigem Stand ist das Gesetzesvorhaben jedoch ausgebremst. Das mit den Stimmen der Ampel-Koalition vom Bundestag verabschiedete Wachstumschancengesetz hat der Bundesrat vorerst gestoppt.

Unter anderem soll das Wachstumschancengesetz zahlreiche steuerrechtlich relevante Formulierungen enthalten.

Änderungen für landwirtschaftliche Betriebe

Auch für landwirtschaftliche Unternehmer gibt es einige bedeutende Änderungen der Gesetzesformulierungen. Dieses betrifft sowohl ertrag- als auch umsatzsteuerliche Themenfelder. Vor allem bei den ertragsteuerlichen Themen ist das Augenmerk des Gesetzgebers bezüglich der Liquiditätssicherung deutlich erkennbar. So gibt es diverse Änderungen, die eine erhöhte Inanspruchnahme des Abschreibungsvorlumens auf Investitionen zulassen.

Im Folgenden werden die aus landwirtschaftlicher Sicht bedeutendsten Änderungen dargestellt.

• Anhebung der GwG-Grenze, § 6 Absatz 2 EStG

Derzeit können Anschaffungs- oder Herstellungskosten geringwertiger Wirtschaftsgüter sofort abgezogen werden, wenn sie nicht mehr als 800 € netto betragen. Dieser Wert wird auf 1.000 € angepasst werden.

• Rückkehr der degressiven ­Abschreibung, § 7 Absatz 2 EStG

Bereits in Zeiten, die durch die Unwägbarkeiten der Corona-Pandemie gezeichnet waren, konnte diese degressive Abschreibung für Investitionen (AfA), die zwischen dem 1. Januar 2020 und dem 31. Dezember 2022 getätigt worden sind, in Anspruch genommen werden. Dies gilt fortan wieder für Investitionen, die nach dem 30. September 2023 und vor dem 1. Januar 2025 getätigt worden sind beziehungsweise getätigt werden. Die degressive AfA soll das maximal Zweieinhalbfache der linearen Abschreibung ermöglichen, dabei aber 25 % nicht überschreiten.

• Erhöhung der Sonderabschreibungsmöglichkeit, § 7g Absatz 5 EStG

Derzeit können Unternehmen unter Einhaltung der Gewinngrenze in Höhe von 200.000 € bis zu 20 % zusätzliche AfA im Wirtschaftsjahr der Anschaffung und in den darauffolgenden vier Jahren geltend machen. Künftig erhöht sich der Prozentsatz auf 50 %.

• Absenkung des Pauschalsteuersatzes für land- und forstwirtschaftliche Betriebe, § 24 Absatz 1 UStG

Mit Wirkung zum 1. Januar 2024 wird der Pauschalsteuersatz für Land- und Forstwirte auf voraussichtlich 8,4 % für Ausgangsleistungen abgesenkt werden. Somit wird dieser von ursprünglich 10,7 % zum wiederholten Mal gemindert und für viele Betriebe weiterhin unattraktiver. Bereits zum 1. Januar 2022 wurde er von 10,7 % auf 9,5 % und mit Wirkung zum 1. Januar 2023 von 9,5 % auf 9,0 % gemindert. Die Umsatzgrenze in Höhe von 600.000 € bleibt unberührt.

• Berechnung der Steuer nach ­vereinnahmten Entgelten, § 20 Absatz 1 UStG

Bislang konnten Unternehmer, deren Umsätze 600.000 € im Kalenderjahr nicht überschreiten, ihre Umsätze nach vereinnahmten Entgelten ermitteln. Diese Grenze wird nunmehr auf 800.000 € erhöht werden.

• Einführung der Klimaschutz-Investitionsprämie

Mit der Einführung der Investitionsprämie soll die Transformation der Wirtschaft in Richtung von mehr Klimaschutz ­gefördert werden. Gefördert werden 15 % der förderfähigen Kosten (mindestens 10.000 €) für die Anschaffung oder Herstellung eines neuen beweglichen Wirtschaftsgutes des Anlagevermögens, wenn dies dazu beiträgt, die Energieeffizienz des Unternehmens nachgewiesenermaßen zu verbessern. Der Nachweis hat durch einen zugelassenen Energieberater zu erfolgen. Ausgenommen von dem Kreis der Begünstigten sind ausdrücklich Unternehmen des Fischerei- und Aquakultursektors und der Sektor der landwirtschaftlichen Primärproduktion.

Was gilt es sonst zu beachten?

Ab dem 1. Januar 2025 soll die Verwendung elektronischer Rechnungstellung (E-Rechnung) für den sogenannten Business-to-Business-Bereich (B2B) eingeführt werden. Dies gilt somit auch fast flächendeckend für landwirtschaftliche Unternehmer, da sich die Mehrheit der Umsätze im B2B-Bereich befinden. Eine E-Rechnung stellt Rechnungsinhalte statt auf Papier oder in einer Bilddatei wie zum Beispiel als PDF in einem strukturierten, maschinenlesbaren XML-Datensatz dar.

Die verpflichtende Verwendung der E-Rechnung ab dem Jahr 2025 soll die Voraussetzung für die zu einem späteren Zeitpunkt einzuführende Verpflichtung zur transaktionsbezogenen Meldung von Umsätzen durch Unternehmer an ein bundeseinheitliches elektronisches Meldesystem der Verwaltung sein. Die Einführung der E-Rechnung soll schrittweise erfolgen.

Für den Zeitraum 1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2026 sollen sonstige Rechnungen auf Papier weiterhin geduldet werden. Vorgaben in Bezug auf die Wahl eines geeigneten Dateiformats liegen derzeit nicht vor. Bereits ab dem 1. Januar 2025 gilt ebenso, dass jeder zumindest in der Lage sein muss, elektronische Rechnungen im Empfang zu nehmen. Anders als bisher ist die elektronische Rechnungsstellung auch nicht an eine Zustimmung des Rechnungsempfängers geknüpft.

Vom 1. Januar 2027 bis 31. Dezember 2027 dürfen nur die Unternehmer, deren Gesamtumsatz im Vorjahr 800.000 € nicht übersteigt, weiterhin Papierrechnungen oder Rechnungen übermitteln, deren Format nicht dem vorher bestimmten elektronischen Format entspricht. Ab dem 1. Januar 2028 sind die technischen Anforderungen und ihre technische Übermittlung zwingend einzuhalten.

Obgleich es derzeit berechtigte Zweifel an der zeitlichen Umsetzung der verpflichtenden E-Rechnung gibt, so ist die Marschrichtung doch sehr deutlich. Jedem Unternehmer sollte klar sein, dass der Weg zur E-Rechnung zwangsweise auch den Schritt in Richtung Digitalisierung bedeutet. Es soll ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass dieser Zwang auch als Chance oder Gelegenheit aufgefasst werden kann, bislang kaum hinterfragte Prozesse zu durchleuchten und zu verschlanken. Der Markt hält bereits viele brauchbare digitale Bürolösungen bereit. Für viele Unternehmer sind digitale Prozessabläufe auch in Zusammenarbeit mit den Steuerbüros bereits heute nicht mehr wegzudenken.

Fazit

Das Wachstumschancengesetz lässt einige deutliche Signale erkennen. Aus ertragsteuerlicher Sicht ist erfreulich, dass durch die Anpassungen im Bereich der Abschreibungen mehr Flexibilität geschaffen werden soll. So kann in volatilen Zeiten den damit verbundenen steuerlichen Ausschlägen besser entgegengewirkt werden. Hingegen wird vor allem die umsatzsteuerliche Pauschalierung als Privileg für landwirtschaftliche Unternehmer zunehmend unattraktiver. Die geplanten Vorhaben in Bezug auf die verpflichtende Einführung der E-Rechnung sollten als Chance für den Einstieg in die Digitalisierung gesehen werden. Über das tatsächliche Inkrafttreten des Wachstumschancengesetzes in der derzeitigen Fassung wird der Vermittlungsausschuss erst noch beraten müssen.

Lehr- und Versuchszentrum Futterkamp aktuell

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Kürzlich fand in Zusammenarbeit mit dem Netzwerk Fokus Tierwohl im Lehr- und Versuchszentrum Futterkamp ein Training zur technischen Großtierrettung statt. Referent Michael Böhler von ComCavalo reiste mit einem Anhänger voller Tierrettungszubehör und mit Rettungsdummy an, um den 20 Teilnehmenden die Grundlagen der Großtierrettung näherzubringen.

Die Teilnehmenden hatten verschiedene Beweggründe, sich in der Großtierrettung schulen zu lassen. So waren Tierärztinnen und Tierärzte, Feuerwehrleute, Landwirtinnen und Landwirte, Tierpflegerinnen und Mitarbeitende eines Tierschutzvereines anwesend. Diese bunte Mischung sorgte für verschiedene Blickwinkel und angeregte Gespräche rund um die Übungen.

Zunächst wurde mit einem Theorieteil zum Verhalten am Unfallort gestartet. Der Schwerpunkt hier liegt im Umgang mit emotionalen Tierbesitzern, aber auch die Organisation des Vorgehens und Sicherheitsmaßnahmen wurden thematisiert. Im Anschluss wurden die Spezialwerkzeuge und die entsprechenden Einsatzgebiete vorgestellt sowie mögliche Unfallszenarien besprochen. Besonderes Augenmerk wurde hier auf die Strukturierung am Einsatzort gelegt.

Nachdem in der Theorie alles besprochen war, konnte der Einsatz der Hilfswerkzeuge am Pferdedummy gezeigt und geübt werden. Dazu gehörten das Anlegen eines Notfallhalfters und das Anbringen von Sicherungsseilen. Zusätzlich wurden erste Fädel- und Zugtechniken geübt. Nach dem Mittagessen wurde tiefer in die Praxis eingetaucht. Der Dummy wurde in verschiedene Notsituationen gebracht und musste gerettet werden. Die eine Hälfte der Teilnehmer hat die Rettung durchgeführt, die andere Hälfte das Vorgehen beobachtet. Hinterher wurde die Übung besprochen und zur nächsten Übung wurden die Rollen getauscht. Auf diese Weise wurde der Dummy beispielsweise von einer Hanglage, aus einem Wassergraben und aus einem Pferdetransporter gerettet. Außerdem wurde eine Rettungssituation unter Einsatz des Hebegeschirrs geübt. In der Abschlussbesprechung am Ende des Tages wurden dann noch offene Fragen in der Runde besprochen.

Sumpfpflanzen fürs Zimmer

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Das bekannteste Zypergras ist die Papyruspflanze. Sie hat es in der Geschichte der Menschheit als Vorläufer des Papiers und wichtigstes Schreibmaterial des Altertums zu einiger Bedeutung gebracht. Weitere Arten der Zypergräser sind beliebte, anspruchslose Zimmerpflanzen, die mit ihren langen Stängeln und grünen Blättern einen eleganten und dekorativen Eindruck auf der Fensterbank oder dem Blumenständer bieten.

In der fast weltweit verbreiteten Gräserfamilie der Sauergräser (Cyperaceae) ist die Gattung Cyperus besonders artenreich. Man schätzt sie auf über 600 Arten, die vor allem tropisch und subtropisch verbreitet sind, einige wenige Arten finden sich auch in der heimischen Flora. Charakteristisch für viele Vertreter dieser Pflanzengattung ist der stark verlängerte Spross­stängel mit den schirmähnlich angeordneten Blättern, was den Pflanzen ein palmähnliches Aussehen verleiht. Zudem bevorzugen die meisten Cyperus-Arten einen sehr feuchten bis nassen Standort, wie Sumpfwiesen, Moore und Verlandungszonen von Gewässern.

Papyrus gehört zu den Sauergräsern und wurde in früheren Zeiten zur Herstellung des gleichnamigen Schreibmaterials verwendet.

Echter Papyrus –
Vorläufer des Papiers

Dies gilt auch für die bekannte Art des Echten Papyrus (Cyperus papyrus), der natürlich in Sumpfgebieten und an Flussufern vorkommt, vor allem in einem durch den Nil gebildeten riesigen Sumpfgebiet im Südsudan. Dort wächst die Pflanze im seichten Wasser an sonnigen Standorten. Bei einer Wuchshöhe von bis zu 3 oder 4 m bilden sich im Sommer an derben, blattlosen Stängeln große Büschel feiner Ästchen, auf denen die winzigen, braunen Blüten stehen. Neben den essbaren Wurzelstöcken, die zum Teil auch als Heizmaterial verwendet werden, liefern die Stängel den Rohstoff für das Schreibmaterial Papyrus. Dafür wird das Mark der Stängel in Streifen geschnitten, kreuzweise übereinandergelegt und gepresst, wobei der austretende Zellsaft als Klebmaterial dient. Bereits zu Beginn des 3. Jahrtausends vor Christus sind in Ägypten beschriebene Papyri erstmalig nachweisbar, in Griechenland seit dem 5. Jahrhundert vor Christus. Später wurden sie durch die Römer weiterverbreitet. Für Urkunden und Briefe blieb Papyrus neben dem teureren, aber widerstandsfähigeren Pergament noch länger gängiges Schreibmaterial. Das in China erfundene Papier trat in Europa über Italien und die Iberische Halbinsel seinen Siegeszug ab dem 14. Jahrhundert an. Aus dem lateinischen Wort „papyrus“ leitet sich das Wort „Papier“ ab.

Der Zwergpapyrus ähnelt dem Echten Papyrus und wird als Zimmerpflanze verwendet.

Papyrus wurde auch als Flechtmaterial und zur Herstellung von Schiffen verwendet. Legendär sind die Fahrten des norwegischen Forschers Thor Heyerdahl, der mit seinen Papyrusbootfahrten nachwies, dass bereits in frühen Zeiten eine Atlantiküberquerung mit Schiffen aus diesem Material möglich war.

Papyrus gibt es auch als Zimmerpflanze, wobei die Höhe insgesamt deutlich geringer bleibt, oder man verwendet ähnliche Arten wie den Zwergpapyrus Cyperus haspan, der eine Höhe von 80 cm erreicht.

Zypergras
als Zimmerpflanze

Manch andere Cyperus-Arten haben als Zierpflanzen den Weg in unsere Wohnzimmer und auf die Terrassen geschafft. Häufig findet man im Gartenhandel das Wechselblättrige Zypergras (C. alternifolius). Es stammt aus Madagaskar und wird bis 150 cm hoch. Die schlanken, biegsamen Halme sind fast rund bis dreieckig. An der Spitze sitzt ein strahlenförmiger Schopf mit etwa zehn bis zwölf nach unten gebogenen Laubblättern. Bisweilen bilden sich unauffällige braune Blüten, aber meist bleiben die Wechselblättrigen Zypergräser blütenlos.

Das Wechselblättrige Zypergras ist die häufigste als Zimmerpflanze verwendete Zypergrasart.

Als Sumpfpflanzen benötigen alle Zypergräser einen nassen Ballen und dürfen nicht austrocknen. Hier haben wir endlich einmal eine Zimmerpflanzengruppe, die man nicht so leicht zu viel gießt, wie es bei fast allen Zimmerpflanzen sonst der Fall ist, die nicht länger im Wasser stehen dürfen, weil sonst schnell Wurzelfäule eintritt. Gut sind daher ein Behälter ohne Abzugsloch, ein ständig mit Wasser gefüllter Untersetzer oder eine Pflanzung im Aquarium oder Sumpfbeet. Die Temperatur an einem möglichst hellen Standort sollte nicht unter 12 °C fallen, für den Papyrus gilt sogar eine Mindesttemperatur von 16 bis 18 °C. Die Luftfeuchtigkeit sollte ebenfalls hoch sein. Im Sommer können die Zypergräser im Kübel draußen stehen oder in den Verlandungssumpf von Teichen eingesetzt werden. Wenn die Temperaturen aber länger unter 15 °C fallen, müssen die Sauergräser wieder in die Wohnung oder den Wintergarten.

Die Wasserpalmen, wie sie wegen ihres palmartigen Aussehens auch genannt werden, lassen sich leicht durch Teilen des mehrjährigen Rhizoms vermehren. Ebenso kann man Samen oder Stecklinge verwenden. Letzteres kann man durch Abschneiden der Blattschöpfe mit einem kleinen Stängelstück machen, indem man nach dem Abschneiden der Blattspitzen den Schopf kopfüber ins Wasser stellt. Nach der raschen Entwicklung von Wurzeln und einem kleinen Austrieb kann die neue Pflanze in feuchte Erde gesetzt werden.

Wegen der schlanken Strängel und schirmartigen Blattanordnung werden die Zypergräser auch als Wasserpalmen bezeichnet.