Dass die Pflanzenschutzgerätekontrolle, umgangssprachlich auch Spritzen-TÜV genannt, alle sechs Kalenderhalbjahre verpflichtend ist, sollte jeder sachkundige Anwender wissen. Besonders wichtig für den Anwender von Pflanzenschutzgeräten ist jedoch auch das Wissen über die korrekte selbstständige Wartung der Geräte. Welche Maßnahmen innerhalb der amtlichen Prüfintervalle wann zu ergreifen sind, wird in diesem Artikel behandelt.
Mit Einführung der regelmäßigen Sachkundefortbildungen für Anwender von Pflanzenschutzmitteln (PSM) wurde aus politischen Gründen das Prüfintervall für Pflanzenschutzgeräte von vier auf sechs Kalenderhalbjahre erhöht. Aus fachlicher Sicht ist das eher riskant, da die Fehlerhäufigkeit bei den Geräten natürlich eine Funktion aus Anwendungsintensität und Zeit ist. Was hat der Verfügungsberechtigte oder Besitzer eines Pflanzenschutzgerätes also in Eigenregie zu unternehmen, damit er trotz des langen Zeitraumes sicher unterwegs ist?
Das Jahr beginnt in aller Regel mit dem Auswintern des Pflanzenschutzgerätes, hieran schließen sich bald die erste Befüllung und die regelmäßigen und vorschriftsmäßigen Reinigungen nach den Anwendungen an. Voraussichtlich wird auch die eine oder andere Reparatur der Geräte in der Saison selbstständig ausgeführt.
Auswintern und Auslitern
Je nach Betriebsart und -größe überwintern die Pflanzenschutzgeräte mit Frostschutz in Tanks und Leitungen, wenn sie nicht frostfrei stehen können. Das Frostschutzmittel sollte so vollständig wie möglich aufgefangen und wiederverwendet werden. Dafür werden die vorgeschriebenen Ablassvorrichtungen der Tanks genutzt. Auch an den Frischwassertank und die Einspülschleuse, wenn vorhanden, muss gedacht werden. Das Gestänge kann oft durch Anheben einer Seite und Öffnen des dann tiefer gelegenen Tropfstopps geleert werden. Um auch die Leitungen frei zu bekommen, können Planen unter das Gestänge gehängt werden, in die bis zum Luftausstoß über die Düsen die Leitungen entleert werden. Dann entfällt die vorher genannte Entleerung des Gestänges. In jedem Fall sollte die anzunehmende Restmenge im System mindestens mit der zehnfachen Menge Wasser verdünnt werden und auf biologisch belebter Ackerfläche gut verteilt mit zirka 150 l/ha ausgebracht werden.
Düsen müssen nicht im Gestänge überwintern. Die applikationsfreie Zeit kann genutzt werden, um sie zu reinigen. Dies kann zusätzlich zum Spülen mit Spezialreiniger und -bürsten mit weicher Bürste in einem Ultraschallbad erfolgen. Die Membranen der Tropfstopps sollten vor der erneuten Inbetriebnahme ebenso kontrolliert und gegebenenfalls gereinigt oder gewechselt werden.
Wenn die gereinigten Düsen wieder eingebaut sind, wird es spannend. Die Spritze sollte nun etwa zur Hälfte mit Frischwasser befüllt werden. Nach einer Überprüfung der sicherheitsrelevanten Teile des Spritzenanbaus wie der Zapfwelle geht es hinaus auf eine bewachsene, biologisch aktive Fläche. Hier werden alle verbauten Düsensätze visuell kontrolliert. Dabei sollten alle für die jeweiligen Düsen infrage kommenden Drücke von Minimal- über Optimal- bis zum Maximaldruck überprüft werden. Bei Maximallast der Pumpe müssen auch alle Leitungen auf Leckagen überprüft werden – besser, ein Schlauch platzt beim Test ab als bei einer Fahrt mit Pflanzenschutzmitteln. Bei der visuellen Überprüfung kommt es natürlich auf die gleichmäßige Spritzfächerausbildung an. Unregelmäßigkeiten einzelner Düsen müssen durch Reinigen oder Austauschen behoben werden. Ist optisch alles in Ordnung und es werden keine Geräteteile angespritzt, muss noch ausgelitert werden. Hierfür wird bei Optimaldruck 1 min lang ein Messbecher unter eine Düse gehalten. Den Optimaldruck gibt der Hersteller an. Die dazugehörige Flüssigkeitsmenge findet man in den Tabellen der Hersteller oder in der „Universaltabelle der verlustmindernden Düsen“ des Julius-Kühn-Instituts (JKI). Diese Messung wird mindestens an einer Düse jeder Teilbreite durchgeführt. Eine Abweichung vom Mittelwert aller getesteten Düsen von 10 % ist akzeptabel. Bei hochmodernen Geräten mit Einzeldüsenschaltung und 36 m Arbeitsbreite wird es mit dem Auslitern der Düsen schwierig. Im Zweifelsfall sollte hier jährlich zur Querverteilungsprüfung in eine amtlich anerkannte Werkstatt gefahren werden.
Pumpe und Regelarmaturen
Die Leistung der Pumpe und die Genauigkeit der Gleichregelarmatur kann relativ einfach überprüft werden. Die Spritze läuft hierfür bei normalem Arbeitsdruck und appliziert auf allen Teilbreiten. Nun werden alle Teilbreiten nacheinander weg- und wieder hinzugeschaltet. Der am Manometer angegebene Druck darf bei weggeschalteter Teilbreite nicht variieren. Abweichungen können in der Regel durch Justierung nach Gebrauchsanweisung behoben werden. Gelingt dies nicht, so muss eine Werkstatt aufgesucht werden.
Die Pumpenleistung sollte bei in Gebrauch befindlichen Geräten noch mindestens 90 % der Werkleistung betragen. Ohne entsprechendes Gerät kann die notwendige Leistung bei den meisten Geräten (mit hydraulischer Umwälzung) folgendermaßen überprüft werden: Größte verbaute Düse bei maximalem Arbeitsdruck applizieren lassen. Nun muss im Tank bei mindestens halber Befüllung noch deutlich sichtbare Umwälzung stattfinden. Ist dies nicht der Fall, muss das Gerät in die Werkstatt.
Sicheres Arbeiten am Pflanzenschutzgerät
Sind alle vorbereitenden Prüfmaßnahmen zur Zufriedenheit durchgeführt, geht es ans Befüllen. Dies, alle oben genannten und die nachfolgenden Arbeiten finden in persönlicher Schutzausrüstung (PSA) statt. Minimum sind dabei geeignete Handschuhe und beim Hantieren mit unverdünntem Pflanzenschutzmittel Kittelschürze, Schutzbrille und Gummistiefel. Das Befüllen, Reinigen und alle Reparaturmaßnahmen sollten dringend auf bewachsener, biologisch aktiver Fläche vorgenommen werden. Vor dem Einfüllen der PSM werden hier auch in der Saison regelmäßig mit Frischwasser visuell die Spritzfächer kontrolliert.
Wann ist die Prüfung fällig?
Abschließend hier die wichtigsten Infos zur amtlichen Kontrolle: Auf der Prüfplakette ist das Datum der Fälligkeit der nächsten Prüfung angegeben, nicht der letzte Prüftermin. Eine Plakette und das dazugehörige Prüfprotokoll sind europaweit anzuerkennen, wenn nachweislich nach EN ISO 16122 geprüft wurde. Dies muss aber explizit aus den Unterlagen und der Plakette hervorgehen. Achtung: Die Fälligkeit der nächsten Prüfung ist zum Beispiel in Frankreich erst nach zehn Kalenderhalbjahren. Die französische Prüfung ist anerkannt, der nächste Prüftermin in Deutschland hat dennoch sechs Kalenderhalbjahre nach der letzten Prüfung stattzufinden.
Dem Verfügungsberechtigten eines Pflanzenschutzgerätes sollte die Gründlichkeit der Kontrolle sehr wichtig sein. Für eine herkömmliche Feldspritze sind es 48 Prüfpunkte, die auf der Webseite des JKI detailliert dargestellt sind (https://tinyurl.com/tksw2n2y). Eine solche Prüfung braucht Zeit. Die Kommunikation zwischen Verfügungsberechtigtem und amtlichem Prüfer ist für eine erfolgreiche Prüfung von großer Bedeutung.
Weitere Informationen zur Pflanzenschutzgerätekontrolle und zur Anwendungstechnik im Pflanzenschutz unter https://t1p.de/dsmmq
Die Universaltabellen des JKI finden sich unter: https://t1p.de/q1jl7
Fazit
Pflanzenschutztechnik muss alle sechs Kalenderhalbjahre geprüft werden. In der Zwischenzeit hat der Verfügungsberechtigte die Verantwortung für die gründliche und regelmäßige Überprüfung der Pflanzenschutzgeräte. Die im Text besprochenen Maßnahmen haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Auch in den Gebrauchsanweisungen finden sich Wartungsanweisungen, die regelmäßig durchgeführt werden müssen. Es muss ständig auf die korrekte Funktion der Pflanzenschutzgeräte geachtet werden, da sonst kostspielige Anwendungen nicht den gewünschten Erfolg erzielen. Umweltbelastungen oder Kontaminationen der Anwender können die Folge von schlechter Wartung sein. Es ist zu bedenken, dass das Prüfintervall von sechs Kalenderhalbjahren sehr lang ist. In diesem Zeitraum können sich viele Fehler in der Technik einschleichen.



