Bestimmt hat schon jedes Mitglied im Bauernverband mit seiner Kreisgeschäftsstelle zu tun gehabt, und sicherlich ist ihm oder ihr dort bei dem Anliegen geholfen worden. Doch was umfasst eigentlich das gesamte Spektrum einer Kreisgeschäftsstelle, und wie sieht ihr Alltag aus? Das Bauernblatt hat sie besucht, heute: die Kreisgeschäftsstelle Rendsburg-Eckernförde im Detlef-Struve-Haus am Grünen Kamp in Rendsburg-Süd.
Der Kreis Rendsburg-Eckernförde ist der flächenmäßig größte in Schleswig-Holstein, und entsprechend gibt es im Kreisbauernverband (KBV) so ziemlich alles, was im Norden Landwirtschaft ausmacht, wenn auch mit unterschiedlichen Schwerpunkten. 2006/07 wurde der Kreisverband zusammengelegt aus den beiden KBV Rendsburg und Eckernförde. Der Altkreis Eckernförde gehört zum Östlichen Hügelland mit Schwerpunkt Ackerbau, während im Altkreis Rendsburg mit vorwiegend Geest die Milchviehwirtschaft vorherrscht. Der Vorstand des KBV ist daher bewusst gemischt besetzt.
Geschäftsführer Lennart Blunk berichtet aus aus dem Alltag der Geschäftsstelle, in der sich er und die beiden Mitarbeiterinnen und Vorzimmerdamen Heike Gehrt und Dörte Scheer (Plattdeutsch-Muttersprachlerinnen und norddeutsche Frohnaturen) um die Belange der Mitglieder kümmern.
Beispiel Photovoltaik
„Viel passiert im Bereich Photovoltaik“, sagt Blunk, „die Landwirte kommen mit Vertragsvorlagen von den Betreibern, die wir in Zusammenarbeit mit unserer Hauptgeschäftsstelle prüfen.“ Da komme es vor, dass der Eigentümer die PV-Anlage wolle, aber der gegenwärtige Pächter die Fläche nicht verlieren wolle. Nicht selten sind beide Partner Landwirt und Verbandsmitglied.
„Eine Auflösung während der Pachtlaufzeit geht natürlich nur im Einvernehmen, dennoch stehen beide unter Druck, wie es nach deren Ablauf weitergehen soll. Es herrscht nun mal eine Flächenkonkurrenz“, sagt Blunk. „Der Bauernverband mahnt, nicht auf besten Ackerstandorten PV zu bauen, aber einzelbetrieblich sind solche Entscheidungen nachzuvollziehen.“
Beispiel Sammelantrag
Jede Saison aufs Neue stehen die Sammelanträge an – Zeiten des Hochbetriebs in den Geschäftsstellen. Dessen ungeachtet appelliert Blunk, die Hilfe des KBV in Anspruch zu nehmen. „Die Vorgaben sind so kompliziert, dass viele nicht mehr durchsteigen und Beratung brauchen.“
Der Betriebsleiter beschäftige sich einmal im Jahr damit, das berge das Risiko, dass Fehler unterliefen, allein was das Einzeichnen betreffe, wie die Flächen bewirtschaftet werden. „Nur mal so grob geht nicht.“ Auch könne übers Jahr bereits eine neue Agrarreform greifen, die noch nicht im Bewusstsein angekommen sei. Die Geschäftsstelle bekomme alle Informationen von den Landesämtern und sei in die politische Entwicklung eingebunden. „Wer hier herkommt, kann sich darauf verlassen, dass das dann so richtig ist.“
Eine Beratung bringe überdies Zeitersparnis. „Wir sitzen hier eine oder höchstens zwei Stunden zusammen, dann kann der Betriebsleiter wieder seinen anderen Aufgaben nachgehen. Eine bessere Stundenlohnersparnis kann man gar nicht haben!“ Wer es allein versucht, sitzt zum Teil Tage daran.
Beispiel Pachtvertrag
Auch beim Abfassen von neuen Pachtverträgen lauern Fallstricke. Zentraler Punkt sind die Flächenzuschnitte. „Bei selbst ausgefüllten Formularen werden oft alte Flurbezeichnungen übernommen. Manchmal stimmen die nicht“, weiß Blunk. Das könne die Geschäftsstelle prüfen, indem sie auf geeignete Portale zugreife.
Wichtig sei auch: Was passiert, wenn der Pachtvertrag ausläuft? „Wenn beide Seiten nichts unternehmen, verlängert er sich automatisch mit zwei weiteren Jahren Kündigungsfrist“, erklärt Lennart Blunk. „Wollen die Vertragspartner das? Wäre etwa ein Jahr Verlängerung angemessener?“ Überhaupt sei das Ende des Vertrags bereits bei Beginn zu bedenken. Zum Beispiel beginnt vielleicht ein Pachtvertrag über Ackerland am 1. April. Nimmt man volle Jahre Laufzeit, dann endet er an einem 31. März. „Weizen war im August abgeerntet, Mais vielleicht Mitte Oktober. Der Landwirt bestellt nicht wieder, wenn er die Fläche am 31. März abgibt und danach nicht mehr ernten kann. Dann aber zahlt er ein halbes Jahr Pacht für nichts. Die Einstellung ,Wir werden uns schon einig werden‘ passt nicht immer.“ Auch kämen Streitfälle zwischen Verpächter und Pächter vor bezüglich der Pflege der Fläche – Spülung der Drainage etwa oder Ausbreitung von Jakobskreuzkraut.
Beispiel Knickpflege
Auch zur Knickpflege im Pachtvertrag weiß Blunk ein Beispiel. Zuständig dafür ist der Pächter der Fläche, zumal wenn, wie üblich, diese an Bedingungen für die Prämie geknüpft ist. Nun will der Eigentümer die Knickpflege selbst ausführen, weil er das Brennholz nutzen möchte. „Knickpflege ist kompliziert, da kommt es leicht zu Verstößen“, warnt Blunk. Dafür aber belange das Amt in jedem Fall den Bewirtschafter, was Prämienkürzungen von bis zu 20 % nach sich ziehen könne. „Da geht es nicht um 100 Euro!“ Die Entschädigung in einem solchen Fall müsse mit in den Pachtvertrag.
Vorwürfe zur Knickpflege entkräftet
Einer, der sehr froh ist über die Beratung der Kreisgeschäftsstelle Rendsburg-Eckernförde in Sachen Knickpflege, ist Christian Mahrt, Betriebsleiter der Saatzucht von Kameke-Streckenthin auf Gut Windeby bei Eckernförde.
Vor etwa eineinhalb Jahren fand eine Begehung seines abgenommenen Knicks in Ravenshorst in der Nachbargemeinde Goosefeld durch Beauftragte der EU-Kommission statt. Bei einem etwa 50 Jahre alten, oft geknickten Erlenbusch bemängelten sie, dass er nicht dicht über dem Boden abgenommen wurde. Auch hätten die Stämme in 1 m Höhe den zulässigen Umfang von 1 m überschritten und seien als Überhälter zu werten. Dies hatte eine Prämienkürzung von 3 % für die Fläche zur Folge.
„Es handelt sich nicht um einen Baumstamm, sondern um mehrere verzweigte Stämme, die man nicht über dem Boden hätte schneiden können, ohne sie zu zerstören“, erklärt Mahrt. „Auch hatten sie in einem Meter Höhe nicht die beanstandete Dicke.“ Er übergab die Angelegenheit der Kreisgeschäftsstelle in Rendsburg, die sich zusammen mit der Rechtsabteilung der Sache annahm. „Mit Fotos und Luftaufnahmen konnten sie die Vorwürfe vollständig entkräften. Vor zwei Monaten wurde das Verfahren eingestellt, die Prämienabzüge zurückerstattet“, freut sich Christian Mahrt. Die Rückzahlung eines Ordnungsgeldes, das Christian Mahrt bereits hatte zahlen müssen, stehe allerdings noch aus. „Im Zweifel wird sich die Geschäftsstelle auch darum kümmern“, ist er sich sicher.




