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Um seiner Fürsorgepflicht gerecht zu werden, sucht der Tierhalter seine Herde mehrmals täglich auf. Er kontrolliert unter anderem Wasser- und Futterversorgung, Zäune und den Gesundheitszustand der Tiere. In den Tages- und Nachtabschnitten zwischen zwei Kontrollbesuchen ist die Herde üblicherweise unbeaufsichtigt. Die Zunahme der Wolfspopulation rückt die Weidetiere als leicht erlegbare Beutetiere in den Fokus. Ein Beispiel der Digitalisierung aus Sachsen könnte auch für Schleswig-Holsteins Tierhalter interessant sein.
Die bisherigen Betriebsabläufe der Weidehaltung in Sachsen wie auch anderswo sind nicht ausreichend auf die Existenz großer Beutegreifer ausgelegt. Zudem verschärft sich die seit Jahren finanziell angespannte Situation durch die Tierverluste aus Übergriffen und die Mehraufwendungen infolge des Wachstums der Populationen von großen Beutegreifern. Schutzzäune oder Herdenschutztiere sind teuer und aufwendige Mehrarbeit für den Tierhalter. Die Weidehaltung, welche eine hohe gesellschaftliche Akzeptanz genießt, wird in ihrer Durchführung erschwert und in ihrer Wirtschaftlichkeit weiter infrage gestellt.
Tiere im Gelände lokalisieren
Die Outdoor-Tierlokalisation kann einen neuen Lösungsansatz im Bereich des Herdenschutzes darstellen. Verschiedene Hersteller bieten mittlerweile die Möglichkeit, den Standort der Tierherde unter Nutzung eines GPS-Signals zu kontrollieren. Gleichzeitig arbeitet das sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) im Experimentierfeld „Landnetz“ an einem Referenzsystem zur Bestimmung des Aufenthaltsortes der Herde und ihres allgemeinen Befindens. Ziel dieses Vorhabens ist die Beschreibung der technischen Möglichkeiten, aber auch der Herausforderungen der GPS-Ortung als potenzieller Herdenschutzmaßnahme.
Wie erfolgt die Umsetzung?
Die praktische Umsetzung der Nutzung eines GPS-Trackers soll am Beispiel des am sächsischen LfULG eingesetzten Referenzsystems „Heidi“ dargestellt werden.
Zunächst ist es erforderlich, an einem Tier der Herde, idealerweise einem Leittier, den GPS-Tracker zu befestigen. Als besonders geeignet hat sich die Nutzung eines handelsüblichen Bocksprunggeschirrs erwiesen. Im weiteren Verlauf der Anwendung ist unmittelbar am Tier keine Manipulation mehr notwendig. Ab dem Moment der Anbringung wird im 15-min-Takt stellvertretend durch den Tracker die Position der Herde bestimmt, im 60-min-Takt werden die Positionsdaten an eine Web-Datenbank übertragen. Die Übertragung erfolgt per Mobilfunk mittels einer GSM-Datenverbindung. Die Energieversorgung wird über Solarzellen in Kombination mit einem Litium-Ionen-Batteriepuffer gesichert und überdauert bei entsprechender Sonneneinstrahlung die komplette Weideperiode.
Zur Abfrage des Standorts wird am Smartphone, einem Tablet oder PC die dazugehörige Web-Oberfläche aufgerufen. Zum einen handelt es sich hierbei um eine Google-Karte, zum anderen um die oben bereits genannte Web-Datenbank. In der Google-Karte symbolisiert ein Schaf-Icon den zuletzt übermittelten Standort. In dieser Oberfläche ist es möglich, virtuelle Zäune zu setzen, um den Bereich einzugrenzen, der den Tieren als Aufenthaltsbereich „gestattet“ ist. Bei Übertreten dieser virtuellen Zäune durch den GPS-Tracker wird ein Alarm generiert und per SMS an die hinterlegte Mobilfunknummer gesendet. Im Alarmfall werden die Positionsdaten alle 5 min übertragen.
Der Tracker ist ferner mit einem LoRa (Long Range Wide Area)-Sender ausgestattet. Ein sogenannter Client-Tracker kann das bereits beschriebene Gerät (mit GSM-Modem) als Gateway nutzen und benötigt damit keine eigene GSM-Verbindung. Damit kann die Einzelüberwachung mehrerer Tiere innerhalb einer Herde durch kleinere Geräte kostengünstig realisiert werden.
Ein ebenfalls im Trackergehäuse verbauter Beschleunigungssensor dient dazu, das Aktivitätsniveau der Tiere zu bestimmen. Bei Überschreiten der hinterlegten Aktivitätsgrenzen wird ebenfalls eine Alarmmeldung an den Anwender abgesetzt.
Fazit
Die Anwendung versetzt den Tierhalter in die Lage, standortunabhängig Informationen über den Aufenthaltsort und (Bewegungs-)Zustand seiner Herde zu gewinnen. Insbesondere im Fall eines Ausbruchs der Herde oder beim Eindringen von Aggressoren in das definierte Areal kann diese automatische Datenübermittlung einen entscheidenden zeitlichen Vorteil verschaffen und das Ergreifen gezielter Maßnahmen ermöglichen. Ob und in welchem Umfang Tierverluste und Folgeschäden dadurch vermieden werden können, bleibt Gegenstand der weiteren Erprobung dieses und verwandter Systeme.
Die Ergebnisse der dritten und letzten Proberodung in diesem Jahr deuten trotz der Trockenheit auf etwa durchschnittliche Rübenerträge hin. Allerdings wird es je nach gefallenem Niederschlag regional sehr große Unterschiede geben. Ob die Erwartungen erfüllt werden, hängt im Wesentlichen von den zukünftigen Regenmengen ab.
Die extrem trockenen und harten Böden werden hohe Anforderungen an die Rodequalität stellen. Eine schonende und verlustarme Rodung ist besonders unter diesen Bedingungen eine große Herausforderung, denn die Rüben brechen sehr leicht, und sie sind aufgrund der harten Böden häufig sehr weit herausgewachsen. Es wird je nach Bodenzustand diesmal darauf ankommen, durch eine angepasste Fahrgeschwindigkeit Bruchverluste zu vermeiden und minimal zu köpfen beziehungsweise gut zu entblatten. Weiterhin ist eine schonende Rübenreinigung zur Vermeidung von Beschädigungen der Rüben und daraus resultierenden Zuckerverlusten von entscheidender Bedeutung.
Besonders in diesem sehr trockenen Jahr wird häufig hinterfragt, ob der Frühlieferausgleich der Nordzucker den bei einer sehr frühen Rodung entgangenen Ertragszuwachs ausgleicht. Diese Frage kann mit Ja beantwortet werden. Durch den Frühlieferausgleich wird ein Ertragszuwachs von etwa 0,5 t/ha und Tag kompensiert. Langjährige Versuche der Arge Nord ergaben dagegen nur einen durchschnittlichen Zuwachs von etwa 0,4 t/ha. Darüber hinaus wird der Frühlieferausgleich ab dieser Kampagne um zirka 35 % angehoben, um den höheren Rübenpreisen Rechnung zu tragen. Somit hat der Landwirt bei einer frühen Rodung keinen finanziellen Nachteil.
Seit dem 1. September werden in Schladen auch Ökorüben aus Schleswig-Holstein angenommen. Die ersten Rübenerträge lagen zwischen 50 und 60 t/ha bei einem Zuckergehalt von etwa 17 %. Ab dem 12. September werden dann auch die konventionell angebauten Rüben aus Schleswig-Holstein in die Zuckerfabrik nach Uelzen gefahren. Ebenfalls in der nächsten Woche werden die ersten Biogasanlagen mit Rüben beliefert.
Nach zwölf Jahren stand beim Landesbauerntag ein neuer erster Mann auf dem Podium, und Werner Schwarz (CDU) saß während der Hauptreden im Landtag als neuer Minister für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz. Denn in der Sitzungswoche herrscht Anwesenheitspflicht im Landesparlament. Tobias Goldschmidt (Grüne), der neuer Minister für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur, fehlte aus gleichem Grund. Er hatte nach Auskunft seines Büros auch später keinen Besuch der Norla im Terminkalender.
Die Stimmung unter den Teilnehmern und Gästen war gut und die Neugierde auf den neuen Landesbauernpräsidenten Klaus-Peter Lucht groß. Es ist viel zu trocken, aber die Ernte war gut und die Preise stimmen bis auf den Schweinesektor, der schlimm im Argen liegt. Dabei ist traurigerweise der Preisanstieg mit dem Krieg in der Ukraine, Ernährungsengpässen und Versorgungsproblemen verbunden. Im Milchsektor sind die Preise derart gestiegen, dass die Biobranche beinahe abgehängt wird. Selbst der Bundesverband Deutscher Milchviehhalter (BDM) beschränkte sich beim Bauerntag auf eine gesungene Protestnote vor der Deula-Halle. Der Musikzug der Freiwilligen Feuerwehr Alt Duvenstedt versprühte frischen Wind, klang noch schmissiger als sonst und begleitete den Landesbauernpräsidenten mit rockigen Tönen auf der Bühne.
Die lange Begrüßung durch den neuen Präsidenten stellte manch einen auf die Probe. Denn Lucht ist hervorragend vernetzt, begrüßte die Gäste auf seine persönliche Art und zeigte Wertschätzung. Ansonsten hielt er sich nicht lange auf mit Floskeln oder bildhaften Darstellungen. Er kam direkt zur Sache, das ist eines seiner herausstehenden Markenzeichen. Er zog eine Bilanz der vergangenen Jahre, in denen der Bauernverband eine starke Kommunikationsbasis geschaffen hat als Grundlage für Austausch und Zusammenarbeit, die er fortführen und ausbauen will. „Ich will in den gut fünf Jahren etwas bewegen“, versprach Lucht den Landwirten. Er sprach den Dialogprozess „Zukunft der Landwirtschaft in Schleswig-Holstein“ mit seinen 24 Abschlussthesen an, das Positionspapier des Bauernverbandes bis hin zur Allianz für den Gewässerschutz als Kooperationsprojekt zwischen Verbänden und Ministerium.
Auch Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) betonte den Austausch auf Augenhöhe. Lucht reichte ihm als neuer Landesbauernpräsident die Hand. Das hat Tradition und wurde jetzt beim x-ten Bauerntag praktiziert. Die Bäuerinnen und Bauern im Land freuen sich sicher, wenn auf Augenhöhe gesprochen wird und eine Tür aufgeht, die Richtung klar ist und die ausgestreckten Hände dann auch handfeste Lösungen.
Mechthilde Becker-Weigel Foto: Archiv
Der Ministerpräsident hat erkannt, worum es geht, als er sagte, die Herausforderungen bei Ernährungssicherheit und Klimaschutz ließen sich nur gemeinsam meistern. Vor dem Hintergrund des Ukraine-Krieges und möglicher Nahrungsmittelknappheit weltweit werde die überlebenswichtige Arbeit in der Landwirtschaft mehr als deutlich. Diese Erkenntnis und die direkte Art des neuen Landesbauernpräsidenten könnten eine gute Kombination sein. Lucht hat noch eine Wahl vor sich, Günther eine Legislaturperiode. An die Arbeit!
Mit einer vorsichtig geschätzten Verdoppelung der bisherigen Nitratkulisse in Schleswig-Holstein rechnet das Landesministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur (MEKUN) bei der aktuellen Überarbeitung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Gebietsausweisung (AVV GeA) mit Änderung der Landesdüngeverordnung (LDüV). „In jedem Fall wird die Kulisse größer, würde sie das nicht tun, hätten wir ein massives Problem gegenüber der Europäischen Kommission“, erklärte Dr. Anita Peter vom MEKUN beim Gewässerschutzforum auf der Norla.
Bereits 2020 hatte Deutschland die Düngeverordnung novelliert, die Ausweisung der Nitratgebiete mit der AVV GeA 2020 vereinheitlicht und ein Wirkungsmonitoring eingeführt, um zu zeigen, dass die Vorschriften und Maßnahmen der Düngevordnung greifen, Verbesserungen im Nährstoffmanagement und somit auch in den Gewässern ankommen. Diese Änderungen waren notwendig, da Deutschland 2018 vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) ein Vertragsverletzungsverfahren wegen unzureichender Umsetzung der Nitratrichtlinie verloren hatte und massive Strafzahlungen drohten.
Die EU-Kommission teilte Deutschland 2020 mit, das Verfahren ruhend zu stellen, sollten die von 2018 geforderten drei Bedingungen (schärfere DüV, einheitliche Gebietsausweisung und Einführung eines Wirkungsmonitorings) umgesetzt werden. 2021 schaute sich die Kommission das Ergebnis an und war nicht zufrieden. Sie fürchtete, dass der Gewässerschutz durch die Umsetzung der überarbeiteten AVV und DüV immer noch nicht ausreichend umgesetzt wird. Konkret kritisierte die Kommission, dass die Nitratgebiete zu klein geworden sind, „was vor allem Schleswig-Holstein betrifft“, so Anita Peter. Des Weiteren gefiel der Kommission nicht, dass Rote Messstellen, also Grundwassermessstellen, die eine Nitratüberschreitung aufweisen, außerhalb Roter Gebiete liegen. Nach EU-Verständnis müssten sie innerhalb der Gebiete liegen. Auch sei der endliche Nitratabbau (Denitrifikation) bei der Gebietsausweisung nicht berücksichtigt worden, lautete ein weiterer Kritikpunkt. „Man kann ja nicht so tun, als gibt es diese Einträge nicht, nur weil das Nitrat im Grundwasser abgebaut wird“, gab die Referentin die Sichtweise der EU-Kommission wieder. Künftig müsse der Abbau bei der Gebietsausweisung mit berücksichtigt werden, so eine Forderung der Kommission an Deutschland. Auch dürften landwirtschaftliche Emissionen (Nährstoffbilanzen) bei der Gebietsausweisung nicht berücksichtigt werden.
Dr. Anita Peter vom MEKUN Foto: Iris Jaeger
Mit diesen Vorgaben der EU-Kommission fand Anfang des Jahres ein intensiver Arbeitsprozess zwischen Bund und Ländern statt, um eine neue AVV in den Ländern zu erarbeiten und die Kritikpunkte auszuräumen. „Geschieht dies nicht, droht unmittelbar das Zweitverfahren und es werden hohe Strafzahlungen von knapp einer Million Euro pro Tag rückwirkend ab 2018 fällig“, erklärte Anita Peter den Forumszuhörern.
Was wird sich also mit der überarbeiteten AVV ändern? „Die Kulisse in Schleswig-Holstein wird auf jeden Fall größer werden“, so die Referentin. Ein Grund dafür sei der Wegfall der Emissionsmodellierung bei der Gebietsausweisung, Nährstoffbilanzen würden demnach nicht mehr berücksichtigt. Berücksichtigt werde hingegen künftig die Denitrifikation. „Wir haben in Schleswig-Holstein schon seit vielen Jahren Messungen vorgenommen, mit denen wir den Nitratgehalt vor dem Abbau bestimmen können.“ Neu sei verpflichtend aufgenommen worden, dass Einzugsgebiete von Trinkwasserentnahmestellen bei der Gebietsausweisung als nitratbelastetes Gebiet berücksichtigt werden müssen, sollten belastbare Datengrundlagen für eine Nitratüberschreitung vorliegen. „Auch das wird die Kulisse vergrößern“, ist sich Anita Peter sicher. Eine weitere Änderung betrifft eher das Land und weniger die Landwirtschaft. Die Messstellendichte muss bis 2024 auf eine Messstelle pro 50 km2, in geologisch heterogenen Bereichen auf eine Messstelle pro 20 km2 ausgebaut werden. Spätestens ab 2028 muss ein geostatistisches Verfahren zur Gebietsausweisung angewendet werden. Die überarbeitete AVV GeA, die die Kritikpunkte der Kommission ausräumen soll, ist am 17. August in Kraft getreten, bis zum 30. November müssen die Bundesländer entsprechend der neuen AVV die Nitratgebiete überarbeitet und die Landesdüngeverordnung angepasst haben. Der Zeitplan für Schleswig-Holstein sieht vor, bis nächste Woche Donnerstag (15. September) das Erstellen der Nitratkulisse zu finalisieren, ab dem 16. September startet die Verbändeanhörung zur neuen Landesdüngeverordnung (keine inhaltlichen Änderungen außer der neuen Nitratkulisse), im November soll die Veröffentlichung der LDüV im Amtsblatt sowie die Veröffentlichung der Nitratkulisse im Internet erfolgen.
Info
Für Tier haltende Betriebe, aber auch für Biogasanlagen, kann das Separationsverfahren eine interessante Alternative darstellen, um die Transportwürdigkeit des Wirtschaftsdüngers in Form der festen Phase zu erhöhen, dadurch den vorzuhaltenden Lagerraumbedarf zu verringern und zudem in der flüssigen Phase einen für den eigenen Betrieb sehr vorzüglichen Dünger für den Futter- beziehungsweise Ackerbau zu erhalten. Mit der Broschüre „Aufbereitung von flüssigen Wirtschaftsdüngern – Schwerpunkt Separation“ informiert die Allianz für Gewässerschutz über Technik und Verfahren, gibt Hinweise für Ackerbaubetriebe und Biogasanlagenbetreiber, stellt die derzeitigen gesetzlichen Rahmenbedingungen dar und benennt Ansprechpartner in der Region. Somit kann sie als Grundlage zur Entscheidung über den Einsatz einer Separation von Wirtschaftsdüngern auf den Betrieben dienen. allianz-gewaesserschutz.de
Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) hatte zum Spitzengespräch Energie am Dienstag in das Kieler Hotel Maritim geladen. Neben Vertretern von zirka 30 Verbänden und Organisationen aus Wirtschaft, Kommunen, Sozialwesen, Wohnungs- und Landwirtschaft war das Kieler Kabinett vollständig anwesend. Mehr als dreieinhalb Stunden wurde beraten, wie eine Gasmangellage durch Einsparung von mindestens 20 % vermieden werden kann.
Der erste Vizepräsident des Bauernverbandes Schleswig-Holstein, Ludwig Hirschberg, skizzierte dabei die Lage der Landwirtschaft, die daraus resultierenden Risiken und welche Beiträge zur Lösung die Landwirtschaft möglicherweise beisteuern könnte. Im Rahmen einer kurzen Situationsbeschreibung stellte er unter anderem die verheerende Situation der Veredelungsbetriebe und die Unsicherheiten im Ackerbau dar. So verwies er auf erhebliche Mengenprobleme und Preisexplosionen unter anderem bei mineralischem Dünger und die möglichen Konsequenzen daraus für die nächste Ernte.
Schon aus Tierschutzgründen seien Schweine und Geflügel haltende Betriebe auf Heizenergie angewiesen. Für den Bereich der Milchproduktion erläuterte Hirschberg die Sensibilität der Kühlketten und den Energiebedarf bei der Weiterverarbeitung. Mögliche Ansätze zur Milderung der Energiekrise müssten jedoch politisch flankiert werden, so Hirschberg. Denkbar seien beispielsweise eine Erhöhung der Restfeuchte von Getreide auf bis zu 15,5 %, die Substitution von Mineraldünger durch Wirtschaftsdünger, die Erhöhung des Lkw-Gesamtgewichts auf 44 t, der Verzicht auf das Pelletieren von Futtermitteln (soweit auf Landwirtsseite verarbeitbar) und keine Zugewinnbesteuerung bei Biogasanlagen, um Investitionen nicht auszubremsen. Hirschberg wies auch darauf hin, dass hohe Energiepreise in Verbindung mit Mindestlöhnen, Auflagen et cetera bereits jetzt in der Landwirtschaft zu Betriebsstilllegungen führten und die Versorgung insgesamt gefährdeten. Eine Entlastung über beispielsweise eine Aussetzung der CO2-Steuer oder Stromsteuer sei sinnvoll und geboten.
Die Präsidentin der Landwirtschaftskammer, Ute Volquardsen, wies ergänzend auf die besonderen Probleme beim Anbau unter Glas und der Lagerung von Obst und Gemüse in Kühlhäusern hin. Landwirtschaftsminister Werner Schwarz (CDU) sagte in seinem Statement zu, sich für eine Sicherstellung der Gasversorgung im nachgelagerten Bereich einzusetzen.
Das Gespräch soll Startpunkt für einen weiteren intensiven Austausch sein.
Dieselfahrzeuge auf einen Mehrstoffbetrieb umzurüsten bietet laut Ingo Börner, Geschäftsführer der Firma Cleantec aus Westerhorn im Kreis Pinneberg, mehrere Vorteile. Verringerte Treibstoffkosten und Emissionen, günstigere Steuersätze oder etwa die Mautbefreiung ab 7,5 t zählten dazu. Auf der Norla stellte Börner den Mehrstoffbetrieb zum Nachrüsten bei einem John Deere 7250 R vor.
„Der Umrüstsatz ist geeignet, um aus jedem Diesel-Kolbenmotor, der in Schleppern, in Lkw, in Binnenschiffen oder auch in Eisenbahnen verbaut ist, einen Zweistoffmotor zu machen“, erklärt Börner. Der Motor starte zunächst allein mit Diesel. Nach der Aufwärmphase beziehungsweise dem Erreichen der Betriebstemperatur werden durch das Eindüsen im Verhältnis von 60 bis 70 % Biomethan (alternativ Bio-LNG oder auch LPG) zu 30 bis 40 % Diesel beide Kraftstoffe gleichzeitig verwendet. Ist der Gastank leer, erhält der Fahrer eine Information darüber und kann fortan allein mit Diesel weiterfahren. „Wir haben eine praktikable Lösung und eine schnelle Möglichkeit der Umrüstung und Akzeptanz bei den Nutzern angestrebt. Das System ist durch die Regelung ECE R 143, eine Homologation, zugelassen, also eine Zulassung, die fast weltweit akzeptiert ist.“
Steuerung regelt Mischbetrieb
Zur Reichweite rechnet Börner vor: „Es handelt sich um einen Mischbetrieb. Beim genannten 60- bis 70-prozentigen Gasanteil ist davon auszugehen, dass man mit Bio-LNG – bei gleicher Brennwertleistung wie Diesel – in dieser Größenordnung auch die Reichweite erhöht.” Die Drehmomente blieben gleich, die Temperaturen im Motor ähnlich. „Es wird zeitgleich eingedüst. Eine Steuerung regelt im Ansaugtrakt, dass eine bestimmte Menge Gas eingedüst wird, sodass der Motor nicht überfordert, die Temperaturen eingehalten und die Motortechnologie nicht zusätzlich belastet wird“, erläutert Börner. Es gehe nicht nur darum, die Praktikabilität zu gewährleisten, sondern auch um die Frage, wie ein Dieselmotor mit zwei Stoffen sinnvoll und kostenbewusst weiterbetrieben werden könne. „Letztlich lässt sich jeder Kolbenmotor mit alternativen Antrieben als Mehrstoffantrieb betreiben – egal ob 60 oder 6.000 PS“, schildert Börner.
Umbau mit externen Gastanks
Der Eingriff in die Technik fällt dabei weniger umfangreich aus, als man vermuten könnte: Verbaut wird ein Steuergerät mit entsprechenden Verknüpfungen zur bereits vorhandenen Zentralsteuerung. Zudem werden Gasleitungen verlegt, eine externe Tankanlage verbaut und der Zulassungsprozess für das gesamte Fahrzeug über die Eintragung in die Papiere mit einer entsprechenden Abnahme sowie Gasprüfung durchgeführt. Die Gasbehälter werden dabei in der Front- oder Heckhydraulik mitgeführt. Die Besonderheit: Bis zu einem Behältervolumen von 330 l dürfen sie fest mit dem Traktor verbunden sein. Beim vorgestellten 550 l fassenden Tank darf die Verbindung zwischen Tank und Fahrzeug aufgrund rechtlicher Vorgaben erst auf dem Acker hergestellt werden. Auf der Straße fährt die Maschine dann allein mit Diesel. Eingesetzt werden können Gastanks unterschiedlicher Größe. Dabei sei nicht nur ein einzelner Tank denkbar, sondern ein ganzes Logistikkonzept, wie Börner sagt, bei dem etwa zwei oder drei Tanksysteme vorgehalten werden, „um nicht mittags wieder vom Schlag fahren zu müssen“.
Die Umrüstung des gesamten Systems nehme etwa 2,5 bis maximal drei Tage in Anspruch und werde von Umrüstteams vor Ort oder in Werkstätten, die das Unternehmen derzeit autorisieren lässt, vorgenommen. Abhängig von der Größe der Maschine lägen die Investitionskosten zwischen 15.000 und 30.000 €. Allerdings führe die Umrüstung zu einem Garantieverlust der Hersteller. Als Alternative biete das Unternehmen eine Maschinenversicherung und in Zusammenarbeit mit einer großen Versicherungsgesellschaft die Möglichkeit, Rückruf und Garantie dort zu generieren, an.
Die Idee des Mischbetriebs aus Diesel und im Idealfall lokal erzeugtem Kraftstoff aus Biogasanlagen ist für Börner die richtige: „Dies wird ein realer, machbarer Weg sein, denn andere Technologien wie Elektro- und Wasserstoffbetrieb benötigen noch Jahre der Entwicklung. Die Infrastrukturen sind dort noch lange nicht so weit, dass man sie auch für Landmaschinen einsetzen kann.”
Landwirte, die Grundstücke für Freiflächen-Photovoltaikanlagen zur Verfügung stellen, haben viele rechtliche Fragen zu klären, wenn ein Pachtvertrag mit dem Stromproduzenten abgeschlossen werden soll. Im ersten Teil in Ausgabe 34, Seite 50, wurde die rechtliche Sicht beschrieben. Diesmal geht es um die steuerlichen Belange. In bestimmten Fällen kann zum Beispiel durch eine Erbschaft- oder Schenkungsteuerbelastung die Rendite aus der gesamten Laufzeit des Vertrages beim Fiskus landen.
Nachfolgend soll auf alle betroffenen Steuerarten eingegangen werden.
Umsatzsteuer
Die umsatzsteuerliche Pauschalierung für landwirtschaftliche Erzeugnisse ist auf die Pachterlöse nicht anwendbar. Grundsätzlich können zwar reine Pachtverträge über Grundstücke umsatzsteuerfrei abgeschlossen werden, aber bei der Gewährung einer Erlaubnis für das Betreiben einer Photovoltaikanlage (sogenannte Gestattungsverträge) können auch andere Vertragskomponenten enthalten sein.
Bei einem Leistungsbündel kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich neben umsatzsteuerfreien Anteilen auch umsatzsteuerpflichtige Erlöse in den Verträgen verbergen. Wenn dies der Fall sein sollte, müsste der Pachterlös in einen umsatzsteuerfreien und einen umsatzsteuerpflichtigen Teil aufgespalten werden. Um hier bei unterschiedlichen Auffassungen zwischen Landwirt und Finanzamt keine Differenzen aufkommen zu lassen, ist eine freiwillige Option zur Umsatzsteuerpflicht zu prüfen.
Die Photovoltaikanlagenbetreiber sind zum Vorsteuerabzug berechtigt. Demzufolge bietet es sich an, dass der Landwirt zur Umsatzsteuer optiert und alle Umsätze aus dem Vertragsverhältnis als voll steuerpflichtig erklärt. Sollte er für seine anderen landwirtschaftlichen Umsätze die Pauschalierung nach § 24 UStG anwenden, so ist hierbei zu beachten, dass die Option zur Regelbesteuerung Auswirkungen auf die Ermittlung des Gesamtumsatzes als Grundlage für die Anwendung des § 24 UStG hat. Wird nämlich die Umsatzgröße von 600.000 € Gesamtumsatz im Jahr überschritten, darf die Pauschalierung nicht mehr angewendet werden.
Einkommensteuer
Die Pachteinnahmen sind einkommensteuerpflichtige Erträge aus Land- und Forstwirtschaft. Die zeitliche Zuordnung richtet sich danach, ob der Landwirt seinen Gewinn im Rahmen der Bilanzierung als Einnahmen-Überschuss-Rechner oder pauschal nach § 13a EStG ermittelt. Hierbei gelten die allgemeinen Grundsätze. Werden die Zahlungen für den gesamten 20-jährigen Zeitraum in einem Betrag vereinnahmt, kommt zum Beispiel bei der Bilanzierung eine gleichmäßige Verteilung über die Laufzeit in Betracht.
Grundsteuer
Für die Flächen, die zu Photovoltaikzwecken zur Verfügung gestellt werden, gilt die Grundsteuer B, die wesentlich höher als die Grundsteuer A für landwirtschaftliche Grundstücke ausfällt. Es ist demzufolge zu empfehlen, bei der Vertragsgestaltung explizit zu regeln, welche Vertragspartei während des Zeitraums der Verpachtung die Grundsteuer zu entrichten hat.
Erbschaftsteuer
Für land- und forstwirtschaftliches Vermögen, Betriebsvermögen und bestimmte Anteile an Kapitalgesellschaften sieht der Gesetzgeber eine Verschonung von der Erbschaft- und Schenkungsteuer vor, wenn Behaltensvorschriften und Lohnsummen eingehalten werden. Grundstücke, die für Freiflächen-Photovoltaikanlagen aus einem Landwirtschaftsbetrieb heraus verpachtet werden, sind von dieser Steuerfreistellung jedoch ausgeschlossen. Diese Flächen werden dem steuerpflichtigen Grundvermögen zugeordnet und mit einem Wert, der sich am Bodenrichtwert für Gewerbeflächen orientiert, der Besteuerung unterworfen.
Insofern könnte bei anstehenden Schenkungen erwogen werden, dass erst der Beschenkte nach der Schenkung den Pachtvertrag über die Photovoltaikfreiflächen abschließt. Doch für diese Fälle gibt es eine Nachversteuerungsregelung. Sollte ein Landwirt die Flächen innerhalb seines Behaltenszeitraums von fünf oder sieben Jahren nach der Schenkung oder Erbschaft für Freiflächen-Photovoltaik-Zwecke verpachten, erfolgt nachträglich eine höhere Bewertung der Flächen als im Rahmen der Landwirtschaft, und die Verschonung entfällt rückwirkend ganz oder teilweise, sodass es zu Nachsteuern für eine schon erfolgte Schenkung oder Erbschaft eines Landwirtschaftsbetriebes kommen kann. Das Rechenbeispiel im Kasten verdeutlicht die Nachzahlungen, die sich ergeben, wenn die Behaltensfristen verletzt werden, und zeigt ebenfalls auf, welche Unterschiede in der Besteuerung bestehen, wenn der Landwirt bereits vor der Hofübergabe an eine Photovoltaikgesellschaft Grundstücke verpachtet oder der Beschenkte oder der Erbe danach.
Begünstigungstatbestände
Da es drei Begünstigungstatbestände für Vermögen im Erbschaftsteuergesetz gibt, kann eine Verschonung in der Erbschaftsteuer erreicht werden, wenn die verpachteten Grundstücke Teil einer anderen begünstigten Vermögensart statt Landwirtschaft, zum Beispiel des gewerblichen Vermögens, werden. Der Landwirt kann dafür selbst die Photovoltaikanlage betreiben, oder er beteiligt sich als Gesellschafter an einer Personengesellschaft, die den Strom produziert. In einem solchen Fall würde er als Erzeuger beziehungsweise Miterzeuger des Stroms zum Gewerbetreibenden, und die Flächen könnten als Betriebsvermögen beziehungsweise Sonderbetriebsvermögen eines Gewerbebetriebs eigenständig verschont werden. Diese Möglichkeit greift jedoch nur, wenn bereits der Schenker oder Erblasser sich an der gewerblichen Gesellschaft beteiligt. Sollte dies erst der Beschenkte oder Erbe innerhalb der Behaltensfrist für eine vorherige Übertragung eines Landwirtschaftsbetriebes planen, so stellt dies trotzdem eine schädliche Verfügung mit einer Höherbewertung und mit Nachsteuern dar.
Mitunternehmerschaft
Eine Verschonung für einen Anteil an einer gewerblichen Gesellschaft wird nur gewährt, wenn der Landwirt nicht nur zivilrechtlich Gesellschafter wird, sondern nach den steuerrechtlichen Grundsätzen als Mitunternehmer anzusehen ist. Dafür muss er Mitunternehmerinitiative ausüben können und Mitunternehmerrisiko tragen. Eine Mindestbeteiligung schreibt der Fiskus nicht vor. Das betriebliche Engagement darf aber nicht nur symbolischen Charakter haben und aus steuerrechtlichen Erwägungen eingegangen werden.
Mitunternehmerrisiko liegt vor, wenn ein Gesellschafter durch seine Teilhabe am Erfolg oder Misserfolg des Unternehmens partizipiert. Anhaltspunkte dafür sind zum Beispiel:
• Beteiligung am Vermögen
• Beteiligung an den stillen Reserven des Anlagevermögens, einschließlich eines Geschäftswertes
• Beteiligung am Gewinn und Verlust
• unmittelbare bürgerlich-rechtliche Haftung (auch mit Begrenzung auf die Einlage)
• am Geschäftserfolg orientiertes Entnahmerecht
Mitunternehmerinitiative ist gegeben, wenn der Beteiligte selbst in der Lage ist, den Erfolg des Unternehmens zu beeinflussen. Da bei Kommanditisten selten Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnisse in Betracht kommen, sind folgende Mitspracherechte, zum Beispiel bei einer Kommanditgesellschaft, von Bedeutung:
• Zustimmungsbefugnisse
• Mitbestimmung bei den Grundlagengeschäften der Gesellschaft
• Stimm-, Widerspruchs- und Kontrollrechte nach den Regeln des HGB
Je stärker die einzelnen Kriterien ausgeprägt sind, desto eher liegt eine Mitunternehmerschaft vor. Je schwächer diese ausgeprägt sind, desto weniger ist von einer Mitunternehmerschaft auszugehen. Grundsätzlich muss jeder Einzelfall beziehungsweise jeder Vertrag individuell geprüft werden.
Einordnung
Die Problematik der hohen Erbschaft- und Schenkungsteuern bei Photovoltaik-Freiflächen ist der Finanzverwaltung schon seit dem Jahr 2020 bekannt. Für die derzeitige Grundsteuer hat der Bundesfinanzhof bereits entschieden, dass eine nur vorübergehende außerlandwirtschaftliche Nutzung nicht zum Verlust des landwirtschaftlichen Status und der damit verbundenen Vorteile führt.
Die Urteile betrafen den Fall eines Braunkohletagebaus und Flächen, die zur Kiesausbeute über einen Zeitraum von 30 Jahren verpachtet waren. Die Finanzverwaltung könnte diese für die Steuerpflichtigen günstigen Urteile auch für Erbfälle und Schenkungen von Photovoltaik-Freiflächen anwenden, da auch hier eine zeitlich begrenzte anderweitige als landwirtschaftliche Nutzung vorliegt. Dies lehnten die Länderfinanzministerien bisher ab. Auch auf politischer Ebene wird von Vereinen und Verbänden im Bereich der Erneuerbaren Energien diese steuerliche Problematik zur Sprache gebracht. Bisher konnten sich jedoch weder Legislative noch Exekutive zu einer Lösung durchringen.
Einziger Lichtblick: Die Finanzverwaltung hat kürzlich mitgeteilt, dass die Flächen, auf denen Agri-Photovoltaikanlagen errichtet werden, die den gesetzlichen Vorschriften entsprechen (zum Beispiel mindestens 85 % landwirtschaftliche Nutzung) weiterhin dem landwirtschaftlichen Vermögen in der Erbschaft- und Schenkungsteuer zugeordnet und damit verschont werden können.
Freiflächen sind ertraglich für Landwirte interessant. Hier gilt es jedoch einiges steuerlich zu bedenken.
Beispiel Erbschaftsteuer
Sachverhalt:
Der Erblasser hat einen Landwirtschaftsbetrieb, in dem 20 ha landwirtschaftliche Fläche in SH für Photovoltaik zur Verfügung gestellt werden. Das Vermögen soll an ein Kind als Alleinerben übergehen.
• Bodenrichtwert Grünland: 20.000 €/ha
• Bodenrichtwert nächstes Gewerbegebiet: 40 €/m2
1. Zum Vergleich: Bewertung als landwirtschaftliches Vermögen = keine Photovoltaikanlage
20 ha x Pauschalwerte aus Bewertungsgesetz (Ackerbau, Kleinbetrieb) x 18,6
Ob Blut spenden, Müll sammeln oder Laufen für den guten Zweck – 23 Landjugendgruppen haben sich an der diesjährigen Wettaktion des Landjugendverbandes Schleswig-Holstein (LJV) beteiligt, die von den Sparkassen im Land gefördert wurde. „Wir sind aktiv geblieben“, unterstrich LJV-Vorsitzender Hannes Bumann beim Finale am Sonnabend auf der Norla.
Zum Abschluss der Wettaktion wurde Freiluft-Activity gespielt. Tajo Lass und Malte Blöcker vom LJV traten gegen den FDP-Bundestagsabgeordneten Max Mordhorst und den Grünen-Landtagsabgeordneten Dirk Kock-Rohwer an.
Moderatorin Jessica Bruhn erklärte die Regeln: Ein Würfel entschied darüber, ob die Teilnehmer vorgegebene Begriffe malen, erklären oder pantomimisch darstellen mussten. Pro Runde gab es für jeden erratenen Begriff einen Punkt. Die Jury mit Vertretern der Landjugend, des Bauernverbandes, der Landwirtschaftskammer, des Landesjugendringes und des Bauernblattes gab sich beim Raten große Mühe. Begriffe wie „Ehrenamt“ zu malen oder „Zusammenhalt“ pantomimisch darzustellen, forderte von den Kontrahenten höchsten Einsatz und Kreativität. Nach einem Kopf-an-Kopf-Rennen über sechs Runden stand es am Ende 10:10; ein Unentschieden, mit dem sich alle als Gewinner fühlten. So können sich beide Teams auf die Wetteinlösung (eine Kuchenspende) des jeweils anderen freuen.
Ganz ohne politische Statements ließen die Landjugendlichen die Volksvertreter nicht davonkommen. Jeweils 1 min hatten Mordhorst und Kock-Rohwer Zeit, zu vorgegebenen Themen Stellung zu nehmen. Der FDP-Politiker erklärte zum 9-€-Ticket, dass es nichts bringe, wenn die Anbindung fehle. Die Infrastruktur müsse ausgebaut werden. Zudem sei dieser Preis nicht dauerhaft haltbar. Naturschutz sei auch den Liberalen ein Anliegen, aber es müsse möglich bleiben zu wirtschaften. Ehrenamt sollte aus Mordhorsts Sicht mehr Wertschätzung erfahren. Er könne sich kreative Wege vorstellen, ehrenamtliches Engagement mehr zu honorieren, zum Beispiel mit vergünstigten Tickets.
Planungssicherheit ist laut Kock-Rohwer besonders wichtig für die junge Generation. „Wir haben Artenschwund und Klimawandel“, so der Grünen-Politiker. Beides müsste bei Zukunftsentscheidungen berücksichtigt werden. Die Digitalisierung habe in der Corona-Zeit gezeigt, wie Wege eingespart werden könnten. Es gelte nun, die Netze weiter auszubauen, auch im ländlichen Raum. Die steigenden Energiepreise seien Folge einer verfehlten Politik, so Kock-Rohwer. Die Erneuerbaren Energien müssten nun ausgebaut werden. Zudem sollte sich die Landwirtschaft zum Ziel setzen, vom Diesel als Kraftstoff wegzukommen. Beide Politiker betonten die große Bedeutung der Landjugend für einen lebendigen ländlichen Raum.
Die Ehrengäste als Jurymitglieder in die Aktion einzubinden war aus Sicht des LJV eine gelungene Idee. Alle Beteiligten und auch die Zuschauer haben viel gelacht.
Tajo Lass: Pantomime „Busfahrt mit der Laju“Dirk Kock-Rohwer (Grüne): Pantomime „Klimawald“Malte Blöcker: „Landjugendvorstand“ malenMaximilian Mordhorst (FDP): „Dorfleben“ malenFotos: Tonio Keller
Nach zwei Jahren im Ausnahmemodus, in denen die Norla gar nicht oder nur im Maskenmodus stattfinden konnte, begrüßten die LandFrauen in diesem Jahr ihre Gäste wieder wie in alten Zeiten. Nicht ganz: Das LandFrauencafé auf der Norla ist Geschichte. Ein beliebter Treffpunkt war der Pavillon am Wochenende trotzdem, auch weil ein neues Highlight lockte: die Fotobox. Zudem boten die Kreisverbände Plön, Nordfriesland, Herzogtum Lauenburg und Schleswig jeden Tag neue einladende Stände und Aktionen an. Unter dem Motto „Lust und Leidenschaft gleich LandFrauen“ waren im 75. Jahr des Verbandes auch viele Junge LandFrauen am Start.
Der LandFrauenverband, der die Herausforderungen der Corona-Beschränkungen nutzte, um die digitale Kommunikation auszubauen, und im Flächenland Schleswig-Holstein auch nach der Pandemie von der Möglichkeit hybrider Treffen profitiert, geht auch in puncto Norla-Café neue Wege. „Irgendwann muss der alte Zopf ab“, wie es die Vizepräsidentin Claudia Jürgensen auf der Messe formulierte. Das Café auszurichten und zum Beispiel lückenlose Kühlketten für den Transport von bis zu 80 Torten pro Messetag mit langen Anreisen zu organisieren, sei schon immer ein logistisches Meisterstück gewesen. Die Strukturen in den Kreisverbänden und Ortsvereinen hätten sich verändert, neue Vorsitzende rückten nach. Nicht überall gebe es noch das Netzwerk für die Ausrichtung eines Cafébetriebs für Hunderte Besucher. „Wir sehen diese Entwicklung als Chance, Neues auszuprobieren“, so Jürgensen.
Dazu zählte in diesem Jahr die Fotobox, die einlud, ein Erinnerungsfoto an die Messe mit dem LandFrauenlogo mit nach Hause zu nehmen und zugleich an der Fotowand eine Botschaft an die LandFrauen zu senden. Darunter fand sich übrigens neben viel Anerkennung für die Arbeit der LandFrauen im ländlichen Raum auch ein Foto, das drei junge Landmänner zeigt, mit besonderem Anliegen: „Wir suchen eine LandFrau.“
Abwechslungsreich ging es auch im Pavillon zu. So hatten die LandFrauen aus dem Kreis Plön ein Quiz zu ihrer Heimat vorbereitet und bei den Jungen LandFrauen war das große Samenraten in Gang. Für viele Besucher eine Herausforderung, alle 30 Proben zu enttarnen. Rita Rodiek, kurz vor Corona durch ihre Freundin Anneliese Lorenzen zu den LandFrauen gekommen, erlebte in diesem Jahr nicht nur erstmals LandFrauenleben live, sondern an ihrem Stand mit Näharbeiten auch ihre erste Messe.
Die Jungen LandFrauen aus dem Herzogtum Lauenburg hatten zum Gummistiefelboccia auch gleich einen besonderen Gast, den neuen Landwirtschaftsminister Werner Schwarz (CDU). Außerdem hatten viele nach dem Besuch des Pavillons nicht nur ein Erinnerungsfoto, sondern auch eine „Saatbombe“ – eine aus Erde geformte handliche Kugel mit verschiedenen Samen – im Gepäck.
Im Kreis Schleswig trifft sich regelmäßig eine Kreativgruppe. Zur Norla hatten die Frauen Betonarbeiten, Ziegelsteingestecke und fantasievoll gestaltete Glasbausteine mitgebracht. Viele fanden ein neues Zuhause. Zudem stellten LandFrauen an einem weiteren Stand die Aktion Herzkissen vor. Für die Kissen, die an Krebs erkrankten Frauen nach einer Brust-OP Linderung und auch Zuspruch geben, besorgen sie eigens Biostoffe und haben eine ausgeklügelte Arbeitsteilung entwickelt, um mit 25 Frauen über 100 Kissen zu nähen und zu stopfen.
Die Besucher kamen aber nicht nur an die Stände, sondern nutzten den Pavillon auch ohne Kaffee und Kuchen für einen Stopp, für ein Gespräch oder eine Pause für ihre Kinder in der Malecke.
„Das war ein Anfang auf dem neuen Weg, eine erste Erfahrung“, so das Resümee der Vizepräsidentin des LandFrauenverbandes. „Im nächsten Jahr wird der Verband auf jeden Fall wieder mit neuen Ideen auf der Norla sein.“
Nina Falkenhagen von der Kreativgruppe des OV Börm und UmgebungFür Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) gab es bei den LandFrauen eine Aufgabe.Freundinnen und LandFrauen beim OV Plön: Anneliese Lorenzen (li.) und Hobbynäherin Rita RodiekErinnerungsfoto für die Teilnehmer des Eröffnungsrundgangs in der Fotobox im LandFrauenpavillonLandwirtschaftsminister Werner Schwarz (CDU) wurde zum Gummistiefelboccia eingeladen.Vor der von einer LandFrau gemalten Kulisse stellten Frauke Hansen (li.) und Anke Erichsen vom Kreisteil Schleswig die Herzkissenaktion vor.Pause auf dem Strohsofa für Otto Schacht, Hans-Wilhelm Rüder und Hermann Tjarks (v. li.)Trittsicher auch auf der Norla: Mitmachaktion der LandFrauen aus Nordfriesland Foto: Ninette Lüneberg, lfvFingerfertigkeit war am DIY-Stand der Jungen LandFrauen aus Nordfriesland gefragt. Fotos: Kathrin Iselt-SegertSamenraten bei den Jungen LandFrauen Plön. Am Stand bei Jasmin Untiedt (r.) rätselten Mareike Wendt (vorn) und Johanna Klinksiek.
Die diesjährige ungewöhnlich heiße und trockene Witterung der vergangenen Wochen führte zu einem enormen Reifefortschritt in der Gesamtpflanze. Bestände mit kolbenlosem Mais sowie notreifer Mais mit geringen Kolbenanteilen wurden mancherorts bereits gehäckselt.
Auch bereits verbräunte Maisbestände sollten jetzt zügig gehäckselt werden, da wie auch beim kolbenlosen Mais kaum noch Ertragszuwächse zu erwarten sind und die Pflanzen weiter altern und an Futterwert verlieren. Bei Kolben tragenden Maispflanzen mit Regenerationspotenzial sind Ertrags- und Qualitätszunahmen vielleicht noch möglich, sofern es ausreichend regnet und die Restpflanze Wasser aufnimmt.
Die Proben für die dargstellte Reifeprüfung wurden am 31. August geschnitten. Auffällig bei der Verarbeitung war, dass auf fast jedem Standort die Pflanzen in sich trocken waren. Sie zeigten zur Probenahme zwar überwiegend keinen Trockenstress, sprich zusammengerollte Blätter, doch im Stängel war oftmals nicht mehr viel Pflanzensaft vorhanden. Niederschläge am letzten Augustwochenende entspannten vielerorts kurzfristig die zügig voranschreitende Abreife der Maisbestände. Die Pflanzenproben aus Krumstedt zeigten zum Teil gelbe Lieschen, herabhängende Kolben und die Blätter waren bereits oberhalb des Kolbenansatzes braun, der ersehnte Regen blieb dort aus. Bei anhaltendem Trockenstress ist mit einer weiteren Verholzung der Blätter und Stängel in diesen Beständen zu rechnen. Zunahmen in der Trockenmasse und Stärkeeinlagerungen sind kaum noch zu erwarten, der Futterwert wird geschmälert und die Verdichtbarkeit des Häckselgutes im Silohaufen wird zunehmend erschwert. Wenn es regnet, könnten sich vitale Maispflanzen wieder vollsaugen. Ob es dann doch noch zu einer normalen Pflanzenentwicklung und Abreife kommt, bleibt jedoch abzuwarten. Im Trockenjahr 2018 wurde die Erwartung nicht erfüllt. Doch sollte das Regenerationsvermögen der Maispflanzen nicht unterschätzt werden.
Quelle: Dr. Elke Grimme, Landwirtschaftskammer SH
Die hier aufgeführten Ergebnisse der Reifeprüfung können lediglich als Orientierung dienen. Gerade die zum Teil doch erheblichen Unterschiede innerhalb der Maisbestände erlauben es nicht, die hier aufgezeigten Abreifedaten als Richtwerte für die eigenen Maisflächen anzusehen. Es ist jetzt wichtig, die Bestände auf Kornansatz und das Abreifeverhalten von Blättern und Stängeln selbst zu kontrollieren. Auch in auf den ersten Blick noch sehr gut aussehenden Beständen kann der Kolben unregelmäßig oder kaum mit Körnern besetzt sein. Bei der Bestimmung der Trockensubstanz in eigenen Beständen sollte die Kolbenprobe mittels Fingernagel durchgeführt werden. Die optimale Silomaisreife wird mit TS-Gehalten im Korn von 58 bis 60 % (zirka 55 % im Kolben) erreicht. Zu diesem Zeitpunkt spritzt beim Drücken der Körner am durchgebrochenen Kolben an der Kolbeninnenseite der Korninhalt nicht mehr heraus. Zur Restpflanzenbestimmung wird die Maispflanze in angestrebter Schnitthöhe leicht übers Knie angebrochen und anschließend die beiden Bruchkanten gegeneinander verdreht. Tropft noch Pflanzensaft aus der Bruchkante, liegt der TS-Gehalt um 20 %, tritt Schaum aus, sind 24 % erreicht, kommt kein Saft mehr beim Wringen heraus, sind 27 % TS in der Restpflanze erreicht. Läuft die Restpflanzenabreife deutlich vor der Kornabreife ab, sollte dennoch zeitig gehäckselt werden, bevor die Körner ordentlich ausreifen, damit das Häckselgut im Silohaufen gut verdichtet werden kann. Es ist sinnvoll, den Silierprozess und die aerobe Stabilität der Silage durch ein Siliermittel zu unterstützen.
Für die Reifeprüfung wurden von elf Kammer-Versuchsstandorten in Schleswig-Holstein Maispflanzen der Reifegruppen früh und mittelfrüh geschnitten, gehäckselt, bei 100 °C für zirka 40 Stunden im Trockenschrank getrocknet und gewogen. Der Norden des Landes wird in diesem Jahr über die Standorte Husum (NF), Wallsbüll (SL), Schuby (SL), Dannewerk (SL) und Scholderup (SL) abgebildet, im Süden werden die Standorte Barkhorn (RD), Langwedel (RD), Krumstedt (HEI), Futterkamp (PLÖ), Hemdingen (PI) und Leezen (SE) beprobt (Grafik 2 ohne Krumstedt und Futterkamp). Für die Reifeprüfung werden die Maissorten ‚Keops’ (S 210), ‚RGT Exxon’ (S 220), ‚LG 31238’ (S 230) und ‚RGT Haruka’ (S 250) angebaut.
Quelle: Dr. Elke Grimme, Landwirtschaftskammer SHQuelle: Dr. Elke Grimme, Landwirtschaftskammer SH