Es gibt Bilder, die brennen sich ins Gedächtnis ein. Vor sechs Jahren waren es im Meldorfer Speicherkoog Bilder von hungernden und toten Pferden, deren Rippen sich unter dem struppigen Winterfell abzeichneten. Der Winter 2019/2020 markiert ein dunkles Kapitel für den Naturschutz, als bis zu 16 Koniks in einem prestigeträchtigen Beweidungsprojekt verendeten.
In diesem Januar endete das gerichtliche Verfahren nicht mit einem Paukenschlag, sondern mit einem Kompromiss. Statt eines klassischen Urteils wählte das Landgericht Itzehoe den Weg der Geldauflage gegen zwei Verantwortliche. Formal ist die Sache damit erledigt.
Für Dr. Lennart Schmitt, stellvertretender Generalsekretär im Bauernverband Schleswig-Holstein, bleibt ein „schaler Beigeschmack“. Er stellt die Frage nach der Verantwortung in Projekten, die das Tierwohl dem ökologischen Ideal unterordnen.
Scheitern mit Ansage
Dabei war die Zielsetzung gut gemeint. Ursprünglich sollten die Koniks als „ökologische Rasenmäher“ die Vegetation im Naturschutzgebiet Wöhrdener Loch im Speicherkoog kurz halten. Ein idyllischer Plan, der aber an eklatantem Nahrungsmangel zerschellte. Es war ein Scheitern mit Ansage.
Seit 2005 wurde im Schutzgebiet, das dem Wiesenvogelschutz und einem Rastvogelmanagement dienen soll, eine kleine Konikherde zur ganzjährigen Beweidung eingesetzt. Institutionelle und individuelle Fehler, kombiniert mit falschen Annahmen und einer schwierigen Witterung führten zur Katastrophe.
Der Bestand wuchs unkontrolliert auf bis zu 100 Tiere. Für den Vogelschutz notwendige Maßnahmen wie die Entfernung von Bäumen und Büschen nahmen den Koniks den winterlichen Witterungsschutz. Eine Vernässung der Flächen nahm ihnen die trockenen Standorte. Der Nabu selbst unternahm keine Vor-Ort-Kontrollen.
Ursächlich ist laut Nabu aber auch, dass ihm vom damaligen Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume die Möglichkeit genommen wurde, die Zahl der Tiere zu reduzieren. Eine dafür benötigte Fanganlage wurde abgebaut. So nahm das Geschehen seinen Lauf.
Können wir helfen?
Anfang März 2020 legten protestierende Landwirte Heuballen vor der Nabu-Geschäftsstelle in Neumünster ab. Ein Plakat der Bauern bot Hilfe an: „Können wir euch helfen? Wir wissen, was wir tun, wir haben das gelernt.“
Erst ein halbes Jahr nach dem Vorfall, im September 2020, benannte das Landesamt für Umwelt in Flintbek das offensichtliche Problem: „Vor diesem Hintergrund ist das Schutzgebiet Wöhrdener Loch für eine ganzjährige Konikbeweidung schon aus Tierschutzgesichtspunkten konzeptionell nicht mehr geeignet.“
Doch nicht nur konzeptionell wurden Fehler gemacht. Die Tiere wurden von den betreuenden Schäfern nicht ausreichend überwacht. Als Projektverantwortlicher geriet der Nabu in die Kritik: Die vorgeschriebene Aufsichtspflicht über die Tierhalter wurde vernachlässigt.
Nüchterne Reaktion
Die Reaktion des Nabu auf das Ende des Verfahrens fällt bemerkenswert nüchtern aus. Man bedauere den Vorfall nach wie vor, betont Geschäftsführer Thomas Rothmund. Die Konsequenz des Verbandes lautet: Rückzug. Der Nabu wird künftig nicht mehr als Halter von Weidetieren in Erscheinung treten.
Die Begründung: Tierhaltung gehöre nicht zur Kernkompetenz des Verbandes. Man verstehe zwar theoretisch, wo Beweidung sinnvoll sei, könne die praktische Umsetzung, also die tägliche Arbeit am Tier, aber nicht leisten. Der Nabu will sich aber gegenüber den Naturschutzbehörden aktiv dafür einsetzen, dass eine extensive Beweidung an den richtigen Standorten durch die richtigen Fachleute verfolgt werde.
Bauernverband überrascht
Für Lennart Schmitt drängt sich die Frage auf, ob nicht bereits deutlich früher hätte erkannt werden müssen, in welche Richtung sich das Projekt entwickelte – und ob die Antwort nur im vollständigen Rückzug bestehen könne.
Es überrascht den Bauernverbandsvertreter, dass der Nabu nicht den Versuch unternimmt, es besser zu machen: „Ein Abwurf ist kein Grund, das Reiten insgesamt aufzugeben. Entscheidend ist, ob man bereit ist, die Ursachen aufzuarbeiten, Strukturen zu verbessern und erneut Verantwortung zu übernehmen“, so die mahnenden Worte aus dem Bauernverband.
Der Fall Speicherkoog zeigt ein strukturelles Defizit: Die Verantwortung wurde auf Schäfer abgeschoben, die Verträge nicht erfüllt haben sollen, während die planerische Gesamtleitung beim Nabu verblieb. Ein klassisches Kompetenzwirrwarr auf Kosten der Tiere.
Vom „hohen Ross“?
Besonders pikant werde die Situation dadurch, dass das Auftreten des Naturschutzbundes ansonsten nicht von Zurückhaltung geprägt sei, wie Schmitt dem Bauernblatt gegenüber formuliert.
In Richtung der landwirtschaftlichen Praxis erkläre der Nabu häufig vom hohen Ross, wie Tierhaltung, Bewirtschaftung und Naturschutz idealerweise auszusehen hätten. Komme es jedoch im eigenen Verantwortungsbereich zu katastrophalen Fehlern, scheine die Bereitschaft zur Fehlerkorrektur gering.
Stille beim Nabu
Dabei bleibe laut Schmitt unstrittig, dass die extensive Weidetierhaltung ein Stille beim Nabu Baustein für den Naturschutz sei. Ebenso klar sei aber, dass sie Fachwissen, Erfahrung und kontinuierliche Betreuung erfordere – Qualitäten, die in der landwirtschaftlichen Praxis tagtäglich gelebt würden.
Der Nabu hat sich für die Stille entschieden; die handelnden Personen von damals seien nicht mehr im Verband tätig, lautet die vorsichtig formulierte Antwort. Es sei zwar denkbar, dass diese Erkenntnis damals frühzeitiger und transparenter hätte kommuniziert werden können, gibt Rothmund zu. Auf diese Erkenntnis folgt allerdings sofort Kritik an den Kritikern: Die Vorgänge hätten aufgezeigt, „dass in manchen Teilen der Öffentlichkeit von einer differenzierten und einer den Tatsachen entsprechenden Bewertung der Rolle des Nabu nach sechs Jahren nicht mehr ausgegangen werden kann“. sh




