Lass mal ein Treckerkino machen
Ein Treckerkino zu veranstalten, diese Idee stand schon einige Zeit im Raum bei den Mitgliedern der Landjugend Leck. Im Frühjahr begannen bereits die Planungen und zusammen mit den Oldtimerfreunden aus Medelby war schnell ein Termin im September gefunden. Der Film war ausgesucht, der Platz hergerichtet und das Wetter hätte nicht besser sein können. Die Zuschauer kamen mit ihren Oldtimertreckern und modernen Ackerschleppern von nah und von etwas weiter her. Neben den zirka 70 Schleppern waren zahlreiche Zuschauer zu Fuß oder mit ihren Rasenmähertraktoren gekommen. Mit ausreichend Snacks und Getränken konnte der Werner-Film genossen werden. Es war ein rundum gelungenes Ereignis, welches im nächsten Jahr wieder stattfinden wird.
Umfrage der Agrarjobbörse – direkt per Smartphone
Der Fach- und Arbeitskräftemangel macht sich in der Grünen Branche bemerkbar. Um Arbeitskräfte zu gewinnen und zu halten, müssen Bedürfnisse bekannt sein und Arbeitsbedingungen attraktiv gestaltet werden. Eine Umfrage der Agrarjobbörse soll nun Erkenntnisse dazu liefern.
Was ist Mitarbeitenden aus dem Agrarbereich wirklich wichtig? Was bieten Arbeitgebende in der Grünen Branche bereits, um attraktiv zu sein? Wie denken eigentlich Branchenfremde über die Grünen Berufe und unter welchen Bedingungen könnten sie sich einen Wechsel vorstellen?
Um diese Fragen beantworten zu können, hat die bundesweite Arbeitsgruppe der Agrarjobbörse, bestehend aus Vertretern der Landwirtschaftskammern Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Nordrhein-Westfahlen und Rheinland-Pfalz, eine Online-Befragung gestartet. Die Umfrage richtet sich an Arbeitnehmende, Arbeitgebende und Menschen, die noch nicht in der Grünen Branche tätig sind. Die Befragung erfolgt anonym und kann direkt per Smartphone online in nur 5 min absolviert werden. Dafür muss einfach nur der abgebildete QR-Code eingescannt werden. Die Fragen sind auf die entsprechenden Zielgruppen abgestimmt und leiten die Teilnehmenden durch einen kurzen Fragebogen.
Die Umfrage läuft noch bis Ende Oktober. Anschließend werden die Ergebnisse auf agrarjobboerse.de veröffentlicht und bei verschiedenen Veranstaltungen vorgestellt. Um möglichst gute Anregungen für attraktive Arbeitsbedingungen im Grünen Bereich zu ermitteln, ist eine weitreichende Beteiligung von allen Seiten sehr hilfreich. In der Bauernblatt-Ausgabe 40/2023 befindet sich mehr zum Thema Agrarjobs. Die Arbeitnehmerberatung der Landwirtschaftskammer ist zu erreichen unter Tel.: 0 43 31-94 53-217 oder per E-Mail: sohlmer@lksh.de oder jkroeger@lksh.de
Drei neue Gesamtsieger
Das Schenefelder Dressurfestival im Reitstall Klövensteen war Standort von gleich drei sehnlichst erwarteten Finals: Die Nordic Grand Prix Dressage Trophy, das Norddeutsche Berufsreiterchampionat Dressur und der Ayodele-Amateurcup wurden hier entschieden. Juliane Brunkhorst, Felix Kneese und Mattea Petry sind die neuen Titelträger.
Juliane Brunkhorst sammelte bei den vier Stationen der Nordic Grand Prix Dressage Trophy insgesamt 445 Punkte mit dem zehnjährigen Fürst Enno und ist damit die erste Gesamtsiegerin der Trophy. „Das war ideal für das Pferd”, bekundete die Hamburgerin. Der Fuchswallach aus der Zucht von Astrid Brabant-Strahl und dem Besitz von Ira Christina Welding konnte Grand-Prix-Erfahrung sammeln, ohne dass die Reiterin quer durch Deutschland reisen musste. „Ganz ehrlich, das überlegt man, wohin man mit einem jüngeren Pferd reist”, so Brunkhorst.
Im Finale belegte sie mit Fürst Enno den dritten Platz. Ihr zweites Pferd, der Holsteiner Aperol, gewann die Prüfung. Dazwischen reihte sich Fabienne Müller-Lütkemeier aus Nordrhein-Westfalen mit dem Vitalis-Nachkommen Valesco ein. Vierter wurde Felix Kneese aus Appen, Kreis Pinneberg, mit San Simeon OLD. Das Ergebnis genügte dem Berufsreiter für Rang zwei in der Trophy.
Nicht mal 24 Stunden später verteidigte Kneese seinen Titel im Norddeutschen Berufsreiterchampionat Dressur. Im Finale traten die drei besten Paare aus zwei Qualifikationsprüfungen in einer S**-Prüfung mit einfachem Pferdewechsel an. Mit 652 Punkten gewann Kneese auf dem zugelosten Hannoveraner Bonifacio die Dressurprüfung. „Das ist auch Glück beim Losen gewesen. Bonifacio ist ein reell und sehr gut ausgebildetes Pferd. Eigentlich hat er den Titel verdient”, merkte der alte und neue Norddeutsche Champion bescheiden an.
So ging dann auch der Titel des besten Pferdes im Finale an Bonifacio. Mit 627,5 Punkten folgte sein eigentlicher Reiter, Martin Christensen, mit dem 18-jährigen KWPN-Wallach Aduschinski seiner Kollegin Susanne Krohn auf dem Silberrang. Bronze ging an Susanne Krohn aus Dätgen, Kreis Rendsburg-Eckernförde, die mit London von Felix Kneese das vielleicht temperamentvollste Pferd erwischt hatte.
Im Amateurcup waren zwei S*-Dressuren zu reiten. Beide entschied Mattea Petry mit dem Westfalen Vapiti für sich. Sie startet für den Elbdörfer und Schenefelder Reitverein und landete so einen Heimsieg. pm
Weiterbetrieb mit Aufbereitung
Ein Vorzeigeprojekt Grüner Gaserzeugung unter anderem für den Kraftstoffsektor soll durch die Erweiterung der Biogasanlage Biokraft Viöl im Süden der gleichnamigen Gemeinde entstehen. Zum grenzüberschreitenden Austausch über die vorhandene Technik und den geplanten Ausbau der Anlage kamen vorige Woche dänische Unternehmen der Biogasbranche nach Nordfriesland.
Regenerative Energiequellen wie Biogas bieten die Möglichkeit, den CO2-Ausstoß auch im Verkehrssektor zu senken. Die 2004 gebaute Anlage unweit von Viöl, zu der 90 Gesellschafter zählen, erzeugt derzeit aus 40.000 bis 45.000 t Rindergülle, 16.000 t Maissilage mit Anteilen von Getreide und Körnermais jährlich etwa 10.680.000 kWh elektrische Energie. Dazu werden 3.000.000 kWh über ein bestehendes Wärmenetz an das Unternehmen Hansewerk verkauft und Amtsgebäude, Schule, Sparkasse, Schwimmbad sowie rund 100 Haushalte im Ort beheizt. Zu den beiden vorhandenen Blockheizkraftwerk-Motoren mit einer Leistung von je 625 kW kommt nun ein weiterer mit 1.202 kW Leistung. Die Anlage darf künftig mit bis zu 45 % im Flex-Betrieb gefahren werden, was einer Leistung von 1.103 kW beziehungsweise etwa 9.424.000 kWh pro Jahr entspricht. Neben den auch weiterhin bestehenden Geschäftsfeldern Stromerzeugung und Wärme plant Geschäftsführer und Diplom-Kaufmann Suno Radtke durch eine Anlagenerweiterung die Aufbereitung von Biogas zu Biomethan in Erdgasqualität – und dessen Einspeisung ins Netz. „Die Leitung liegt in direkter Nähe an der B 200, also in unter einem Kilometer Entfernung. So müssen wir nur mit Kosten von etwa 250.000 Euro für den Anschluss rechnen“, erklärt Radtke. Bei weiteren Entfernungen könnten die Kosten durchaus ein Vielfaches betragen.
Rund 9.855.000 kWh Biomethan, erzeugt aus etwa 109.500 t Rindergülle, sollen künftig dem Kraftstoffmarkt zur Verfügung stehen. Zur Aufbereitung des Biogases werde das laut Radtke zwar stromintensive, aber womöglich reparaturarme Membranverfahren zum Einsatz kommen. Rund 4.000.000 kWh für den Heizmarkt, die aus 4.000 t Maissilage erzeugt werden, sowie Überschussmengen für den EEG-Markt kommen hinzu. Zudem plant Radtke eine öffentliche CNG-Zapfstelle zum Betanken von Lkw, Traktoren und Pkw. Die erforderlichen Genehmigungen für die Erweiterung des Geländes samt neuem Fermenter, Gärrestlager, Blockheizkraftwerk und Auffangbecken sind beantragt.
Mit der Besichtigung des Regenerativen Speicherkraftwerks der Agrarservice Lass GmbH in Tüttendorf und der Vorstellung des Nahwärmekonzeptes für die Gemeinde Gettorf folgte ein weiterer Programmpunkt für die dänischen Biogasunternehmer.
Die beste Grundlage in Krisen
„Gemeinschaft leben“ lautete ein Aufruf der Initiative „Deutschland singt und klingt“ zum Tag der Deutschen Einheit. Es ging darum, gemeinsam verbindende Lieder aus verschiedenen Genres und in mehreren Sprachen zu singen. Eine schöne und leicht umzusetzende Idee! Aber an sich geht es bei „Gemeinschaft leben“ um mehr.
Seit längerer Zeit ist ein zunehmendes Schwinden von Gemeinschaftsbewusstsein und damit von humanistischen Werten in der Gesellschaft zu beobachten. Es reicht von rüpelhaftem Benehmen auf dem Supermarktparkplatz über Angriffe von Schaulustigen auf Rettungskräfte im Einsatz bis hin zu Verächtlichmachung von Migranten seitens mancher Politiker. „Jeder ist sich selbst der Nächste“ lautet die Parole. Das muss auch so sein, wenn zu erwarten ist, dass niemand für einen da ist.
Seit einigen Jahren scheint zudem der Verlust von Gemeinsinn breiter Bevölkerungsschichten in Demokratiemüdigkeit zu münden, in extremen Formen in Demokratieverachtung. Befeuert wird diese Tendenz – nicht schwer zu erraten – durch die großen Krisen unserer Tage: Corona-Pandemie, Ukraine-Krieg, Klimawandel.
Solche Krisen werden hauptsächlich durch äußere Faktoren ausgelöst. Sie sind von uns zum Großteil nicht verursacht und wenn doch – wie der Klimawandel – dann in einem Prozess, der schon seit Langem vor sich geht. Ob verschuldet oder nicht, in jedem Fall besteht ein hoher Handlungs- und Veränderungsdruck. Das bringt starke Belastungen mit sich und weckt Befürchtungen, was noch auf uns zukommt. Erschwert wird die Lage durch tatsächliche politische und wirtschaftliche Skandale und Fehlverhalten sowie durch das Aufbauschen vermeintlicher Missstände durch bestimmte Medien bis hin zu Verleumdungen und Hassparolen. Dieser Teufelskreis schwächt das Gemeinschaftsbewusstsein weiter.
Dabei ist ein starker Gemeinschaftssinn in der Gesellschaft – und zwar nicht nur bezogen auf den persönlichen Kreis von Gleichgesinnten – die beste Grundlage, um Krisen zu bewältigen. Große Teile der ukrainischen Bevölkerung geben derzeit ein beredtes Beispiel dafür.
Beim Landeserntedankfest hat Bischof Gothart Magaard die Brotvermehrung aus dem Evangelium zum Thema gemacht (Markus 6, 40 ff.): Die Menschen haben Hunger, es herrscht Mangel. Doch Jesus schaut nicht auf diesen, sondern darauf, was schon da ist – ein paar Brote und Fische. Man beginnt zu teilen, und schließlich ist genug für alle da. Die LandFrauenvorsitzende Claudia Jürgensen antwortete beim Landeserntedank auf die Frage, was einen lebenswerten ländlichen Raum ausmache: „Dass man sich umeinander kümmert, dass jeder gehört und mitgenommen wird.“
Um den Gemeinsinn zu stärken, gilt es, den Teufelskreis zu verlassen. Dies gelingt nicht durch moralische Apelle oder Verpflichtungen, sondern durch Einsicht. Das beste Motiv dafür ist die Erfahrung, welche Vorteile und Lebensqualität Gemeinschaft und Miteinander auch für einen selbst mit sich bringen. Dies wird erlebt in intakten Familien, in ehrenamtlichem Engagement, in Dorf- und anderen Gemeinschaften. Auf der gesellschaftlichen Ebene steht dafür unsere Demokratie. Diese Schätze sollten wir bewahren und pflegen – und keinesfalls preisgeben!
Siehe auch den Bericht zum Erntedankfest unter https://www.bauernblatt.com/nich-lang-schnacken-lieber-anpacken/
Knickpflege richtig gemacht
Seit über 200 Jahren prägen die Knicks die Kulturlandschaft in Schleswig-Holstein. Übergeordnete Zwecke waren die Abgrenzung zu den benachbarten landwirtschaftlich genutzten Flächen und die Holzgewinnung. Die Anlage der Knicks brachte jedoch noch weitere Vorteile mit sich. Zum einen reduzierte sie die Winderosion und zum anderen schuf sie einen Lebensraum für eine vielfältige Flora und Fauna. Der Artikel beschreibt, worauf bei der Pflege zu achten ist und welche Vorschriften eingehalten werden müssen.
Die ökologische Wirkung eines Knicks erstreckt sich auf einen Umkreis von etwa 150 bis 200 m um den Knick herum. Aufgrund der regional unterschiedlichen Bedingungen in Schleswig-Holstein entstanden verschiedene Knickarten, die sich unter anderem in ihrer Artenzusammensetzung und Struktur unterscheiden. Dabei ist der vielfältige Lebensraum Knick durch seine linienhafte Anlage in der Landschaft ökologisch vernetzt. Die richtige Pflege dieses Systems berücksichtigt das sensible Zusammenspiel zwischen Erhalt der Lebensgrundlage für wild lebende Tiere, Insekten und verschiedene Pflanzenarten sowie der Bewirtschaftung der Knicks und der anliegenden Flächen.
Tiervielfalt im Knick
Die ökologische Bedeutung des Knicks ist unbestreitbar, da er etwa 7.000 Tierarten einen Lebensraum bietet. Um diese Vielfalt zu bewahren, ist eine regelmäßige Pflege notwendig, ansonsten verliert der Knick seine charakteristische Form. Dies würde sich wiederum negativ auf die Tier- und Pflanzenwelt vor Ort auswirken.
Der Knick wird auch als ein Übergangsstandort bezeichnet, da sowohl Waldtiere als auch Tiere, die die offene Fläche zum Leben benötigen, hier Schutz finden. Neben ihrer Netzwerkfunktion ergibt sich hieraus die große ökologische Relevanz der Knicks. Besonders Vögel, kleine Säugetiere wie Haselmäuse und wirbellose Tierarten profitieren vom Knick als Lebensraum.
Was ist ein Knick?
Ein Knick, auch Wallhecke genannt, besteht zumeist aus einem aufgeschütteten Erdwall, der zirka 0,8 bis 1 m hoch ist. Dieser befestigte Erdwall ist mit heimischen buschartigen Gehölzen und Bäumen bewachsen und bildet so einen außergewöhnlichen Lebensraum, welcher sich auf mehrere Ebenen verteilt (Knickfuß, Wurzelwerk, Krautschicht, Stamm, Geäst, Baumkrone). Auch ebenerdige linienhafte Anpflanzungen unterliegen dem Knickschutz.
Die Gehölzartenzusammensetzung im Knick ist das Ergebnis einer langen Nutzungsgeschichte. Durch regelmäßiges „Knicken“ wurden Arten selektiert, die eine besonders gute Fähigkeit zum Stockausschlag besitzen, zum Beispiel Hainbuche, Hasel und Esche. Die schleswig-holsteinischen Knicks nehmen etwa 1 % der Landesfläche ein. Insgesamt erstreckt sich die Länge der Knicks in Schleswig-Holstein auf etwa 55.000 km.
Auf-den-Stock-Setzen
Die Knickpflegesaison beginnt am 1. Oktober und dauert bis einschließlich des letzten Tages im Februar. Die Knickpflege wird im Landesnaturschutzgesetz des Landes Schleswig-Holstein sowie im Bundesnaturschutzgesetz geregelt. Knicks, die sich am Waldrand befinden, werden vom Landeswaldgesetz abgedeckt.
Der Knick sollte möglichst alle zehn bis 15 Jahre auf den Stock gesetzt werden. Knicken nach weniger als zehn Jahren ist nicht erlaubt.
Beim Auf-den-Stock-Setzen muss alle 40 bis 60 m ein Überhälter stehen gelassen werden. Ein Überhälter ist ein Baum, der in 1 m Stammhöhe einen Umfang von mindestens 1 m besitzt. Weitere Bäume, die 1 bis 2 m Stammumfang haben und innerhalb der genannten 40 bis 60 m stehen, dürfen gefällt werden. Das gilt auch für Bäume, die einen geringeren Umfang als 1 m besitzen. Nur Bäume, die einen Stammumfang von über 2 m in 1 m Stammhöhe besitzen, dürfen generell nicht gefällt werden und sind dauerhaft geschützt. Das gilt auch, wenn diese in unmittelbarer Nähe zum nächsten Überhälter stehen.
Zusätzlich zu beachten ist der Sachverhalt der Mehrstämmigkeit solcher Überhälter. Sollte aus anderen Gründen, zum Beispiel der Verkehrssicherheit, ein Fällen vonnöten sein, so muss vorher eine Genehmigung der entsprechenden Behörde eingeholt werden. Zum Überhältermanagement siehe auch den Artikel des Ministeriums für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur (MEKUN) in Bauernblatt-Ausgabe 38 vom 23. September 2023, Seite 16-17.
Nach der Knickpflege beziehungsweise nachdem der Knick auf den Stock gesetzt wurde, darf das Schnittgut nicht auf dem Knick verbleiben. Um großräumige Kahlschläge innerhalb einer Gemarkung zu vermeiden, empfiehlt sich ein abschnittsweises Knicken.
Seitliches Einkürzen
Für das seitliche Einkürzen gilt, dass dieses nur noch in der klassischen Knicksaison von Oktober bis einschließlich Februar vorgenommen werden darf. Das seitliche Einkürzen darf frühestens drei Jahre nach dem vorigen Auf-den-Stock-Setzen beziehungsweise drei Jahre nach dem vorigen Seitenschnitt durchgeführt werden. Dabei ist unbedingt zu beachten, dass ein Abstand von 1 m zum Knickwallfuß einzuhalten ist. Auch zu beachten ist, dass das seitliche Einkürzen nur bis zu einer Höhe von 4 m durchgeführt werden darf. Sollte sich der Knick auf Bodenhöhe befinden, so ist der Abstand ab dem äußeren Wurzelwerk zu wählen.
Während der Vegetationszeit darf nur der diesjährige Zuwachs zurückgeschnitten werden. Dabei sind die Belange des Artenschutzes zwingend zu beachten. Beim Vorhandensein von Vogel- und Haselmausnestern oder weiteren Fortpflanzungsstätten ist der Rückschnitt zu unterlassen. Nach der Rücknahme des diesjährigen Zuwachses ist wiederum ein dreijähriger Ruhezeitraum einzuhalten, sodass netto mehr seitlicher Zuwachs am Knick entstehen wird. Das händische Freischneiden von Ein- und Durchfahrten oder die Herausnahme einzelner Äste bleibt zulässig.
Generell ist zu beachten, dass bei Ackerflächen ein 50 cm breiter Schutzstreifen zwischen Wallfuß und Bewirtschaftung einzuhalten ist. In diesem dürfen keine Ackerfrüchte angebaut werden. Auch ist die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln und Düngemitteln jeglicher Art untersagt. Des Weiteren sind die Bepflanzung des Knicks und auch des Schutzstreifens mit nicht heimischen Gehölzen und Pflanzen oder die gärtnerische Nutzung nicht zulässig.
Zu beachten ist, dass der Knick als gesetzlich geschütztes Biotop nicht in seiner Funktion beeinträchtigt oder gar zerstört werden darf. Somit ist auch eine Nutzung als Ablageort nicht erlaubt. Eine Lagerung von zum Beispiel Silorundballen oder anderen Gütern muss 1 m Abstand vom Knickfuß einhalten.
Für Beratung steht der Fachbereich Umwelt- und Gewässerschutz unter der Adresse knick@lksh.de zur Verfügung.
Fazit
Die Kulturlandschaft Schleswig-Holsteins ist in weiten Teilen geprägt von Knicks. Diese bieten einen wichtigen Lebensraum für verschiedene Tier- und Pflanzenarten. Der Knick ist somit ein einzigartiger Übergangs- und Verbindungsstandort. Seine Erhaltung und auch Pflege sind elementar, damit die Biodiversität erhalten und gefördert werden kann. Der Knick ist nach dem Landesnaturschutzgesetz Schleswig-Holsteins ein gesetzlich geschütztes Biotop. Dies bedeutet, dass in Verbindung mit dem Bundesnaturschutzgesetz jegliche Handlungen, die das Biotop in seiner Funktion beeinträchtigen oder es gar zerstören, verboten sind und somit eine Ordnungswidrigkeit darstellen, welche wiederum ein Bußgeldverfahren zur Folge hat. Zusätzlich wichtig ist für Sammelantragssteller, dass der Knick konditionalitätenrelevant ist. So werden alle nicht ordnungsgemäßen Handlungen an diesem Landschaftselement sanktioniert (Glöz 8). Zudem kann die erhebliche Beeinträchtigung des Biotops Knick einen sanktionsfähigen Verstoß gegen GAB 3 darstellen.
Das Wichtigste in Kürze:
• Knickpflege nur in der gesetzlich vorgeschriebenen Frist vom 1. Oktober bis einschließlich des letzten Tages im Monat Februar
• Einkürzen der Knickgehölze eine Handbreit über dem Boden oder dem Stockausschlag
• wo möglich: Ausbessern des Knickwalles („Aufsetzen“) nach dem Knicken
• einzelne Bäume als Überhälter stehen lassen, vorgeschriebener Abstand der Überhälter zirka 40 bis 60 m
• Ein Überhälter ist ein Baum mit über 1 m Stammumfang, gemessen in 1 m Höhe. Überhälter mit einem Umfang von mehr als 2 m, gemessen in 1 m Höhe, dürfen nicht gefällt werden.
• möglichst sofortiges Entfernen des Buschholzes, bevor sich Vögel oder andere Tiere einnisten können
• keine Ablage von Reisig auf dem Knickwall
• kein Abschneiden der Sträucher auf halber Höhe oder mehrere Dezimeter über dem Wurzelhals
• keine Beweidung der Knicks
• kein Anbringen von Drahtzäunen auf dem Knickwall oder gar an den Knickgehölzen
• keine Bearbeitung mit dem Schlegler, nur scharf schneidende oder sägende Werkzeuge nutzen
• kein Anpflügen des Knickwalles; 50 cm Schutzstreifen beachten
• keine Schädigung des Knicks durch Pflanzenbehandlungs- oder Düngemittel
• kein Nachpflanzen mit nicht heimischen Gehölzen
• keine Nutzung als Ablageort für anderweitige Gegenstände




