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Siliermittel – Helfer mit großer Wirkung

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In den nächsten Wochen steht die Silomaisernte an, und aufgrund der teilweise knappen Futterressourcen gewinnen die möglichst verlustarme Silierung und Lagerung an Bedeutung. Der Einsatz von Siliermitteln sowie Optimierungen im Ernte- und Silo­management helfen, gute Qualitäten zu erzielen.

Silomais gehört zu den leicht vergärbaren Futterpflanzen, da ausreichend leicht umsetzbare Kohlenhydrate enthalten sind. Je nach Art und Zusammensetzung des natürlichen Besatzes mit Milchsäurebakterien (MSB) ist die Gärung eher milchsäurebetont oder es liegen in der fertigen Silage auch gewisse Mengen Essigsäure vor. Zum Zeitpunkt der Ernte gibt es jedoch keine Kenntnis darüber, welche und wie viele MSB auf den Pflanzen vorhanden sind oder wie potent diese sind. Wer sich also allein auf Mutter Natur verlässt, überlässt das Ergebnis der Silierung dem Zufall und erlebt nach der Siloöffnung vielleicht eine böse Überraschung.

Denn die große Menge leicht umsetzbarer Kohlenhydrate macht Maissilagen anfällig für aeroben Verderb nach der Siloöffnung. Hauptursächlich für den Verderb ist die Stoffwechselaktivität der säuretoleranten Hefen, die Zucker und Milchsäure umsetzen, was mit Wärmebildung, der sogenannten Nacherwärmung, einhergeht. Durch den Milchsäureabbau steigt der pH-Wert der Silage an und andere Schadkeime werden wieder aktiv. Da im Nachhinein, wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist, keine wirksamen Maßnahmen getroffen werden können, gilt es, mit möglichst geringen Keimgehalten im Erntegut zu starten und die Hefen von Anfang an zu unterdrücken.

Siliermittel verbessern aerobe Stabilität

Eine Möglichkeit, sowohl die Gärung in Richtung der gewünschten Gärqualität zu steuern als auch die Hefen zu hemmen, bietet der Einsatz biologischer Siliermittel, die entweder ausschließlich oder zumindest teilweise heterofermentative MSB enthalten. Bei der Gärung bilden diese neben der Milchsäure auch Essigsäure, welche hemmend auf Hefen wirkt. Je höher die Essigsäurekonzentration ist beziehungsweise je schneller deren Bildung erfolgt, desto größer ist der Effekt. Essigsäuregehalte zwischen 2 und 3 % in der Trockenmasse (TM) sind wünschenswert. Höhere Konzentrationen können die Schmackhaftigkeit der Silagen negativ beeinflussen und je nach Gewöhnungsgrad oder Sensibilität der Milchkühe verringerte Futteraufnahmen zur Folge haben. Die Reaktion der Tiere ist jedoch von Herde zu Herde verschieden, wie die positiven Erfahrungen der vergangenen Jahre am LVG Futterkamp zeigen.

Die Dosiertechnik muss für die einzusetzenden Siliermittel und die auszubringenden Volumina geeignet sein. Bei Mikrodosierern ist die Siliermittellösung hochkonzentriert, und es werden nur geringe Mengen pro Tonne Frischmasse verwendet, deshalb reicht ein kleiner Siliermitteltank aus. Mikrodosierer eignen sich für biologische Siliermittel.

Um sich im Dschungel der verschiedenen Anbieter von Siliermitteln zurechtzufinden und die Auswahl zu erleichtern, bietet das Entscheidungsschema der Deutschen Landwirtschafts-Gesellschaft (DLG) eine gute Unterstützung (siliermittel.­dlg.org/). Das Siliermittel muss zur Situation auf dem Betrieb, insbesondere zur Silogeometrie, zur Lagerdauer und zum Vorschub passen. DLG-geprüfte Siliermittel haben in diversen unabhängig durchgeführten Tests ihre Wirksamkeit bewiesen und werden kontinuierlich überwacht. Derzeit führen insgesamt 50 Mittel von 19 Herstellern das Prüfzeichen, wovon 27 Präparate die aerobe Stabilität der Silagen verbessern (Wirkungsrichtung 2). Der überwiegende Anteil sind biologische Präparate, in denen heterofermentative MSB enthalten sind.

Um den MSB die nötige Zeit zu geben, ausreichend Essigsäure zu bilden, ist eine Lagerdauer von acht Wochen erforderlich, bevor das Silo geöffnet werden kann. Für Betriebe, die aufgrund knapper Futterressourcen gezwungen sind, das Silo schneller zu öffnen, bieten sich Siliermittel an, die zusätzlich für eine frühzeitige Siloöffnung geeignet sind. Seit vergangenem Jahr gibt es auch in diesem Wirkungsbereich DLG-geprüfte Siliermittel.

Besonderheiten chemischer Siliermittel

Mit einer größeren Wirkungssicherheit überzeugen chemische Siliermittel, dabei handelt es sich entweder um organische Säuren, die in gepufferter Form vorliegen können, oder um Salzlösungen. Siliersäuren senken bereits von Beginn an den pH-Wert und hemmen Schadkeime. Bei den Salzlösungen werden aufgrund der natürlichen pH-Wert-Absenkung nach wenigen Tagen aus den Salzen die korrespondierenden organischen Säuren gebildet, zum Beispiel Benzoesäure aus Benzoat oder Propionsäure aus Propionat. Die Säuren hemmen ihrerseits die Schadkeime.

Im Gegensatz zu biologischen Mitteln, die in der Regel eine einheitliche Dosierempfehlung haben, ändert sich die erforderliche Einsatzmenge chemischer Siliermittel mit dem TM-Gehalt. Je nach Produkt können zum Beispiel bis zu 5 l/t Frischmasse nötig sein. Unterdosierungen sind unbedingt zu vermeiden, da sie zu selektiven Hemmungen der potenziell schwächeren Schadkeime und dadurch aufgrund mangelnder Konkurrenz zur Förderung der überlegeneren Keime führen können. So stellt beispielsweise unterdosierte Propionsäure eine zusätzliche Nahrungsquelle für Hefen dar. Insofern sind im Vorfeld der Ernte Absprachen mit dem Lohnunternehmen ratsam, um zu klären, ob die vorhandene Ausbringtechnik für einen höheren Siliermitteldurchsatz geeignet ist.

Der klare Nachteil chemischer Siliermittel liegt in ihrem Preis, zumal aufgrund der höheren Einsatzmengen größere Volumina benötigt werden. Je nach Silogeometrie und Vorgehensweise bei der Befüllung sind Kosteneinsparungen möglich, indem gegebenenfalls nur eine Teilbehandlung des oberen Silodrittels vorgenommen wird. Diese Möglichkeit besteht beispielsweise bei Siloanlagen mit Wänden, durch die die Erntewagen zum Abladen hindurchfahren.

Mit dem Ziel, hohe Verdichtungen durch gute Walzarbeit zu erreichen, steuert der Walzschlepper die Häckselkette. Da kann es auch schon mal zum Stau vor dem Silo kommen. Verglichen mit den Kosten, die aerober Verderb der Silage verursacht, sind die Stillstandszeiten des Feldhäckslers zu verschmerzen.

Walzschlepper steuert die Erntekette

Da die Verdichtung im Silo nach Siloöffnung die Eindringtiefe der Luft bestimmt, ist auf die Walzarbeit ein besonders großes Augenmerk zu legen. Geringe Häcksellängen von maximal 10 mm, dünne Schichten von maximal 20 cm, hohe Walzgewichte (Bergeleistung in t FM je Stunde geteilt durch 4) und geringe Geschwindigkeiten (4 bis 6 km/h) tragen dazu bei. Da jede Schicht nach Möglichkeit drei- bis viermal zu überfahren ist, kann es sinnvoll sein, mit zwei oder mehr Walzfahrzeugen parallel zu arbeiten, sofern die Silobreite das zulässt. Wenn Parallelbetrieb oder auch das parallele Befüllen mehrerer Silos nicht möglich ist, bleibt als einzige Lösung die Verringerung der Bergeleistung oder aber ein Stau vorm Silo.

Optimierungen im Ernte- und Silomanagement

Auf größeren Milchvieh- oder Biogasbetrieben dauert die Silomaisernte oft mehrere Tage. Häufig wird auf ein Zwischenabdecken bei Befüllpausen verzichtet, um den damit verbundenen Arbeitsaufwand zu sparen. Das kann jedoch fatale Folgen haben, wie verschiedene wissenschaftliche Untersuchungen und Praxiserfahrungen zeigen. In den Schichten, die über längere Zeit der Luft ausgesetzt sind, kommt es zu einer exponentiellen Vermehrung von Hefen und anderen aeroben Keimen. Das heißt, der Keimdruck, mit dem diese Schichten in den Silierprozess starten, ist deutlich erhöht.

Im geschlossenen Silo, also unter anaeroben Bedingungen, führt die Aktivität der Hefen zu alkoholischer Gärung und damit einerseits zu einer Abnahme des Futterwerts, andererseits entstehen dadurch massive Trockenmasseverluste. Neben Alkoholen können auch andere flüchtige organische Verbindungen, zum Beispiel Ester, gebildet werden, deren Auswirkungen auf die Futteraufnahme und die Tiergesundheit bislang nur ungenügend untersucht sind.

Insofern ist es von essenzieller Bedeutung für die spätere Silagequalität, bei Befüllpausen eine Zwischenabdeckung zumindest aus Unterziehfolie zu installieren, um die unerwünschte Vermehrung von Mikroorganismen zu unterbinden.

Ein weiterer qualitätsbestimmender Faktor ist die gasdichte Abdeckung, die über die gesamte Lagerdauer aufrechtzuerhalten ist. Diese besteht entweder aus einer Kombination aus dünner Unterziehfolie (Saugfolie) und dickerer Silofolie (aus PE) oder aber aus einer flexibleren, mehrlagigen Sauerstoffbarrierefolie. Wenn das Silo über Wände verfügt, ist darüber hinaus eine Wandfolie erforderlich. Vom alleinigen Verwenden normaler PE-Silofolie ist unbedingt abzuraten, da sich diese nur schlecht an die Unebenheiten der Silooberfläche anschmiegt. Darüber hinaus weisen selbst DLG-geprüfte PE-Silofolien eine gewisse Durchlässigkeit für Sauerstoff von bis zu 250 cm³/m² am Tag auf, was durchaus ausreichend sein kann, um Hefen und Schimmelpilze während der Lagerperiode am Leben zu erhalten. In der Folge ist das Nach­erwärmungsrisiko erhöht.

Am LAZBW in Aulendorf (Baden-Württemberg) wird auf Reifen als Beschwerungsmaterial verzichtet. Stattdessen drücken Querbarrieren in Abständen von 5 m aus sich überlappenden Kiessäcken die Silofolien auf das Erntegut. Bei Silos mit steilen Flanken können die Kiessäcke mittels Einschieben in spezielle Schläuche oder Einhängen in Gurte am Abrutschen gehindert werden.

Kiessäcke statt Reifen als Beschwerung

Die Folien werden um das ganze Silo herum mit sich dachziegelartig überlappenden Kiessäcken beschwert. Zur Vermeidung von Schäden durch Vögel dienen Nicosilnetze oder Vliesbahnen. Um die Folie fest auf das Erntegut zu drücken, eignen sich Kiessäcke am besten, die in Abständen von 5 m als durchgängige Querriegel über das Silo verlegt werden. Um ein Verrutschen an den Flanken zu verhindern, können sie mittels Einhängen in Gurte oder Einschieben in Nicosilschläuche einfach und sicher positioniert werden.

Reifen oder Reifenscheiben sind zwar günstig und auf jedem Betrieb in größeren Mengen vorhanden, eignen sich aber nicht als Beschwerungsmaterial. Einerseits werden alte Reifen brüchig, wodurch Metalldrähte zum Vorschein kommen, andererseits präferieren Nager die Reifen als Nistplätze. Sowohl die Drähte als auch die Nager sowie jagende Katzen können die Folie beschädigen. Hinzu kommt das sehr arbeitsaufwendige Verlegen der Reifen auf Stoß, um damit eine ähnliche Wirkung wie mit Kiessäcken zu erzielen.

Nach der Siloöffnung tragen ein hoher Vorschub, ein daran angepasstes maßvolles Aufdecken mehrmals pro Woche, eine nicht auflockernde Entnahmetechnik und die Schaffung durchgängiger Querbarrieren auf der Folie an der Anschnittkante zur Vermeidung von aerobem Verderb bei.

Fazit

Mit dem Einsatz des richtigen Siliermittels lassen sich Schadkeime wie Hefen oder Schimmelpilze während der Silierung wirksam unterdrücken. Jedoch handelt es sich nicht um Wundermittel, Fehler im Ernte- und Silomanagement lassen sich auch damit nur bedingt ausgleichen.

Gesundheit und Hygiene sind Voraussetzungen

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Auf einigen Betrieben ist es schon gängige Praxis, andere haben noch Bedenken. Die Rede ist vom selektiven Trockenstellen, also dem Verzichten auf das antibiotische Trockenstellen eutergesunder Kühe. Der prophylaktische Einsatz von Antibiotika ist zudem durch die EU-Tierarzneimittelverordnung aus dem Jahr 2022 untersagt. Welche Herausforderungen das selektive Trockenstellen mit sich bringt und für welche Betriebe es sich besonders eignet, soll im Folgenden aufgezeigt werden.

Eine Grundvoraussetzung für das selektive Trockenstellen ist eine gute Eutergesundheit des Milchviehbestandes. Die Herdenzellzahl sollte in den vorigen drei Milchleistungsprüfungen unter 200.000 Zellen je Milliliter Milch gelegen haben. Betriebe, die diese Herdenzellzahl noch überschreiten, sollten den Fokus zunächst auf die Verbesserung der allgemeinen Eutergesundheit legen, bevor mit dem selektiven Trockenstellen begonnen wird.

Ist dieses Kriterium erfüllt, sollte die Art des Trockenstellens tierindividuell entschieden werden. Grundsätzlich ist es empfehlenswert, von jeder Kuh zwei bis drei Wochen vor dem Trockenstelltermin Viertelgemelksproben zu nehmen und untersuchen zu lassen. So kann gegebenenfalls jedes Viertel individuell behandelt werden. Werden nur bei einem Viertel eine erhöhte Zellzahl und ein Mastitiserreger nachgewiesen, bietet es sich an, lediglich dieses Viertel mit einem antibiotischen Trockensteller zu behandeln und bei den übrigen Vierteln nur einen Zitzenversiegler einzusetzen.

Da zwischen der Probennahme und dem Trockenstellen einige Wochen liegen, kann sich ein zusätzlicher Schalmtest unmittelbar vor dem Trockenstellen als ergänzende Information über die Eutergesundheit anbieten. So lässt sich zum Beispiel absichern, dass in der Zwischenzeit kein anderes Viertel infiziert wurde.

Das beschriebene Vorgehen ist mit einem gewissen Mehraufwand, sorgfältiger Planung und anfallenden Untersuchungskosten verbunden. Daher wird oft anhand der Zellzahldaten und mittels Schalmtest entschieden, welche Kuh mit und welche ohne Antibiotikum trockengestellt wird. Die Richtwerte hier sind betriebsindividuell mit dem betreuenden Tierarzt abzuklären, der den Kühen die entsprechenden Medikamente auch verschreibt. Ein gängiger Richtwert ist eine Zahl von 100.000 Zellen je Milliliter Milch in den drei Milchkontrollen vor dem Trockenstellen. Außerdem sollte darauf geachtet werden, ob die Kuh in der Laktation an einer Mastitis erkrankt war.

Ist der Schalmtest unauffällig, kann auf einen antibiotischen Trockensteller verzichtet werden.

Die Kühe, die unter dem festgelegten Richtwert liegen und die Laktation über eutergesund waren, sollten unmittelbar vor dem Trockenstellen noch einmal mittels Schalmtest überprüft werden. Ist dieser unauffällig, erfolgt das Trockenstellen ohne antibiotischen Injektor. Ein Zitzenversiegler ist jedoch empfehlenswert. Wichtig ist bei der Applikation in jedem Fall, dass sauber und nach Gebrauchsanweisung gearbeitet wird, um den direkten Eintrag von Keimen in das Euter zu minimieren.

Können die Kühe den Richtwert nicht einhalten oder fielen in der Laktation durch eine oder mehrere Eutererkrankungen auf, können diese Kühe zusätzlich zum Zitzenversiegler einen antibiotischen Trockensteller verabreicht bekommen. Die Wahl des Präparats sollte mit dem Tierarzt abgestimmt werden und sich am Leitkeim des Betriebes oder, falls vorliegend, am Ergebnis des Erregernachweises durch Viertelgemelksproben orientieren.

Durch das selektive Trockenstellen wird zum einen die gesetzliche Vorgabe eingehalten, die Tiere nicht prophylaktisch mit einem Antibiotikum zu behandeln, da hier ein Schema gemeinsam mit dem Hoftierarzt erarbeitet wurde. Zum anderen können die Medikamentenkosten des Betriebes gesenkt werden.

Hygiene in Trockenstehphase

Einige Landwirte haben berechtigte Zweifel, ob es nicht ohne den antibiotischen Schutz während der Trockenstehzeit zu Infektionen kommt und die Neuinfektionsrate ansteigt. Um dies zu vermeiden, ist auf eine hygienische Unterbringung der Trockensteher zu achten. Für die erste Trockenstehphase empfiehlt sich die Unterbringung im Boxenlaufstall. Im Vergleich zu Strohboxen kommen die Euter hier weniger stark mit verschmutzter Einstreu in Kontakt. Voraussetzung hier sind jedoch tägliches Reinigen und Nachstreuen der Liegeboxen. Ein niedriger Keimgehalt in der Umgebung hilft dabei, Neuinfektionen zu verringern.

Bei der täglichen Boxenpflege kann außerdem gut beobachtet werden, ob sich die Euter der frisch trockengestellten Kühe wie gewünscht zurückbilden oder ob ein Viertel womöglich Mastitis­symptome zeigt. Aus hygienischer Sicht kann auch die Weide eine gute Haltungsform während der ersten Trockensteherphase darstellen. Aufgrund des großen Platzangebotes liegen die Tiere sehr selten im Kot, und auch die gesteigerte Bewegung bringt gesundheitliche Vorteile.

Ausreichend Platz anbieten

Während der zweiten Trockenstehphase werden die Kühe angefüttert, auf die Kalbung vorbereitet und zumeist in Strohboxen gehalten. Optimal ist dabei ein Platzangebot von 15 m2 pro Kuh. So ist ausreichend Platz pro Kuh vorhanden, und die Bucht verschmutzt langsamer. Damit die Liegefläche sauber bleibt, sollte eine Strohmenge von etwa 10 kg pro Kuh und Tag eingehalten werden.

Ein weiterer wichtiger Punkt für gesunde Trockensteher ist die Vermeidung von Stress. Aus diesem Grund sollte bei der Haltung auf maximalen Kuhkomfort Wert gelegt werden. Bei der Laufstallhaltung von Trockenstehern sollte das Stallabteil daher zu maximal 90 % belegt werden. Je geringer die Belegdichte, desto besser. Auf diese Weise kommt es seltener zu Konkurrenzsituationen zwischen den Kühen, was Auseinandersetzungen vorbeugt.

Zusätzlich ist zu beachten, dass Trockensteher eine größere Körpermasse als laktierende Kühe aufweisen. Daher benötigen sie Liegeboxen, die an Trockensteher angepasst sind. Aufgrund des erhöhten Körpergewichtes sollte auch auf eine besonders weiche Liegefläche geachtet werden, um weniger Druck auf die Gelenke auszuüben. Am Futtertisch sollte eine Fressplatzbreite von mindestens 75 cm, besser 80 cm eingehalten werden.

Viel Platz, frische Luft und ausreichend saubere Einstreu sorgen für ­optimalen Kuhkomfort und gesunde Trockensteher.

Hitzestress bei den laktierenden Kühen ist in aller Munde. Jedoch sollte darauf geachtet werden, dass auch die Trockensteher an warmen Sommertagen ausreichend abgekühlt werden. Wie bei den Laktierenden hat der Hitzestress bei den trockenen Kühen ebenfalls negative Auswirkungen auf die Eutergesundheit. Besonders bei der Weidehaltung von Trockenstehern ist auf geeigneten Hitzeschutz zu achten, damit die Tiere nicht in der prallen Sonne stehen oder sich dicht in dem Schatten eines Baumes drängen.

Fazit

Das selektive Trockenstellen führt nicht per se zu einer Verschlechterung der Eutergesundheit. Vielmehr ist es eine geeignete Methode, Medikamentenkosten einzusparen und Antibiotikaresistenzen vorzubeugen. Wichtig ist es jedoch, sich genau mit den Kühen auseinanderzusetzen und tierindividuelle Entscheidungen zu treffen. Außerdem ist eine hygienische und komfortable Unterbringung der Trockensteher von großer Bedeutung, um die Neuinfektionsrate auf niedrigem Niveau zu halten.

Verlängerung des Transitabkommens steht im Raum

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Innerhalb der EU gab es für ausgewählte Länder in den vergangenen Monaten Einfuhrbeschränkungen für ukrainischen Weizen, Mais, Raps und Sonnenblumenkerne. Der Transit durch die fünf Nachbarländern der Ukraine (Bulgarien, Ungarn, Polen, Rumänien, Slowakei) war möglich, der Import als solcher jedoch nicht. Die Länder hatten sich für diese Regelung eingesetzt, da die Getreidepreise im Land, und eben auch für die heimische Ware, sehr stark gefallen waren. Hintergrund war, dass die Zölle und Mengenbeschränkungen für Importgetreide aus der Ukraine nach dem Beginn des Krieges ausgesetzt wurden. Die Einfuhrmengen aus der Ukraine in den entsprechenden Nachbarländern stiegen parallel an.

Doch nun droht die Transitlösung der EU auszulaufen. Freitag, 15. September, ist das entscheidende Datum. In der vergangenen Woche hat die EU-Kommission keine Entscheidung getroffen und diese vertagt. Es kam weder zu einem klaren Ja noch zu einem klaren Nein. Anfang der Woche herrscht Ungewissheit. Mithilfe einer Koordinierungsgruppe – dabei Vertreter der fünf betroffenen Länder sowie der Ukraine – soll eine Lösung gefunden werden, mit der möglichst alle zufrieden sein werden.

Für und Wider

Der Ausbau der Exportkapazitäten über das Donaudelta und den Hafen Konstanza in Rumänien soll laut dem EU-Handelskommissar Valdis Dombrovskis weiter unterstützt werden. Dies würde Getreide für den Weltmarkt bedeuten. Wünschenswert wäre Dombrovskis‘ Meinung nach eine monatliche Ausfuhrmenge von 4 Mio. t ukrainischem Getreide über das Donaudelta. Er ist überzeugt, dass dieses Ziel bis Jahresende erreicht wird. Die EU sieht darin den Vorteil, dass die großen Getreidemengen nicht in Polen oder Ungarn ankommen und damit Einfuhrbeschränkungen vermieden werden könnten.

Mindestens Polen und Ungarn denken über eine nationale Strategie nach, mit der Importe verboten würden, käme es nicht zu einer Anschlusslösung.

Dem gegenüber stehen die Interessen der Ukraine. Sie verhehlt nicht, dass eine Klage vor der Welthandelsorganisation (WTO) ein nächster Schritt sein könnte, blieben die EU-Märkte nicht geöffnet. Sie ist also gegen eine Fortführung der Transitlösung.

EU-Agrarkommissar hat seine Meinung

Als sehr aufwendige Möglichkeit wird vom EU-Agrarkommissar Janusz Wojciechowski die Verschiffung von Getreide aus der Ukraine über baltische, polnische sowie deutsche Ost- und Nordseehäfen gesehen. Wojciechowski ist Pole und unterstützt die Verlängerung des Lieferverbotes, sprich der Transitlösung in den fünf Ländern. Er erwägt zudem eine finanzielle Unterstützung seitens der EU. So könnten ukrainische Händler 30 €/t Getreide bekommen, um die höheren Kosten auszugleichen, die beim Getreideexport in die klassischen Importländer Afrikas und Asiens entstehen. Die ukrainischen Drittlandsexporte könnten sich auf etwa 20 Mio. t Getreide belaufen. Die Belastung für den EU-Haushalt würde sich auf rund 600 Mio. € summieren. Man könnte dies Transportsubventionen nennen, die im EU-Haushalt so natürlich nicht eingeplant sind. Die Brisanz des Themas wird deutlich, wenn man eine weitere Option betrachtet: Eine wahrscheinlich doppelt so teure Maßnahme wäre der Aufkauf von ukrainischem Getreide durch die EU. Auch diese Option wurde von der EU-Kommission in Erwägung gezogen. Das aufgekaufte Getreide könnte den Bedürftigen in Drittländern zugutekommen oder für das Welternährungsprogramm der UN genutzt werden. Es bleibt abzuwarten, welche Entscheidung die Koordinierungsgruppe befürwortet und welche Entscheidung die EU-Kommission treffen wird. Klar ist: Wenn ukrainische Seehäfen weiterhin durch Russland blockiert werden, sind die Exporte von ukrainischem Getreide mit einem extrem hohen Aufwand verbunden. Kommt es zu keiner weiteren Verlängerung der Transitlösung, werden aller Voraussicht nach ab dem 16. September die Einfuhrmengen in den entsprechenden fünf Ländern wieder deutlich steigen und die Preise dürften unter Druck geraten. 

Etwas mehr Unfälle bei der Waldarbeit

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Nach fünf Jahren ist die Zahl der Unfälle bei der Waldarbeit in Deutschland leicht angestiegen. Darauf weist die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) hin. Grund dafür war eine verstärkte Brennholzaufarbeitung am Jahresbeginn.

Hohe Technisierung bei der Schadholzaufarbeitung und wohl auch eine effektive Sensibilisierung der Versicherten in Sachen Prävention zeigen nach wie vor Wirkung. Die Unfallstatistik der SVLFG macht aber auch deutlich, wie gefährlich die Holzernte und die Schadholzaufarbeitung sind. 4.302 Arbeitsunfälle im Forst wurden der SVLFG im Jahr 2022 gemeldet (2021: 4.048) – ein leichter Anstieg um 6,3 %. 33 Personen verloren bei der Waldarbeit im vergangenen Jahr ihr Leben.

Mehr Unfälle bei Holzaufarbeitung

737 Personen (2021: 818) erlitten einen Arbeitsunfall bei Fällarbeiten. Hier ist weiterhin ein Abwärtstrend zu verzeichnen. Demgegenüber verunglückten 1.113 Versicherte bei der Holzaufarbeitung (2020: 881). Dieser Anstieg von zusätzlich 232 Unfällen (26 % mehr als im Vorjahr) fand insbesondere im Frühjahr statt. Damit zeichnet sich eine Art „Brennholz-Effekt“ bei den Unfallzahlen ab, der mit den gestiegenen Energiekosten zu dieser Zeit in einem Zusammenhang zu stehen scheint. Beim Rücken und Heranbringen des Holzes kamen 433 Menschen zu Schaden. Das sind 17 % mehr als im Vorjahr (2021: 370).

Gefährliche Holzerntearbeiten

Das höchste Risiko, bei der Waldarbeit tödlich zu verunglücken, besteht bei motormanuellen Holzerntearbeiten. 24 der 33 tödlichen Unfälle lassen sich darauf zurückführen, dass Menschen bei Fällarbeiten von Baumteilen getroffen wurden. Weitere vier Personen verunglückten tödlich durch indirekte Folgen bei der Holzernte, zum Beispiel durch nachfallende abgestorbene Bäume. 1.596 (2021: 1.482) Personen wurden dabei verletzt. Bedingt durch den Waldboden verunglückten 957 Personen, weil sie stolperten, ausrutschten oder stürzten. 213 Unfälle im Zusammenhang mit Forstseilwinden (2021: 169) ergaben in diesem Bereich 26 % mehr, wohl auch zusammenhängend mit der gestiegenen Brennholzaufarbeitung.

Informationen und Fortbildungen

Die SVLFG-Broschüren „B47 – Baumbeurteilung“ und „B50 – sicherer Fällungsablauf“ können über svlfg.de/b47 sowie svlfg.de/b50 heruntergeladen werden. Druckexemplare können kostenfrei über svlfg.de/broschueren-bestellen angefordert werden. Weitere Informationen zur sicheren Waldarbeit, zum Beispiel Fachbeiträge, Muster-Gefährdungsbeurteilungen, Lehrfilme und die App „Stockfibel to go“ sowie eine Liste der anerkannten Fortbildungsstätten für Motorsägenkurse finden sich unter svlfg.de/forst

Für Versicherte lohnen sich Fortbildungsmaßnahmen besonders, weil die SVLFG Zuschüsse für die Teilnahme an zwei- bis fünftägigen Lehrgängen gewährt. Die Fortbildungsstätte muss von der SVLFG anerkannt sein. Die Höhe der Zuschüsse variiert. Die Teilnehmenden erhalten für einen zweitägigen Kurs 60 €, für einen dreitägigen Kurs 75 € und für einen fünftägigen Kurs 105 €. Nach Abschluss des Lehrganges erhalten sie dort einen Gutschein, der an praevention@svlfg.de geschickt wird.

Pneumatisch streuen auf bis zu 48 Metern Breite

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Wie entwickelt sich die Landwirtschaft weltweit, wie verändern sich Fruchtfolgen und wohin verlagern sich die Schwerpunkte? Um den sich ständig ändernden Bedingungen im Ackerbau weltweit auch in Zukunft gerecht zu werden, präsentierte der Landmaschinenhersteller Horsch am Standort im bayerischen Landau an der Isar Neuigkeiten aus den Bereichen Bodenbearbeitung, Aussaat und Pflanzenschutz – und einen ausgewachsenen Anhängedüngerstreuer.

Der Pneumatikdüngerstreuer Xeric 14 FS soll eine exakte Ausbringung auch bei hohen Fahrgeschwindigkeiten sowie kurze Befüll- und lange Streuzeiten bieten. Foto: jh

Basierend auf wachsenden und geänderten Anforderungen der Branche geht Horsch nun den Schritt hin zu einem Pneumatikdüngerstreuer mit Gestänge. Die Technik des Leeb Xeric punkte durch kurze Befüll- und lange Streuzeiten, wodurch Transportfahrten reduziert werden könnten. Der Xeric biete ein Fassungsvolumen von 14 m3, Arbeitsbreiten bis zu 48 m, eine starke Dosierleistung und hohe Fahrgeschwindigkeiten bis zu 20 km/h. Windige Bedingungen, besonders im Frühjahr, führen bei großen Arbeitsbreiten oft zu einer Beeinträchtigung der Verteilgenauigkeit. Der Gestängedüngerstreuer ermögliche eine exakte Längs- und Querverteilung – unabhängig von Wind und schwankender Düngerqualität gewährleiste er eine präzise Ausbringung.

Der Düngerdrucktank verfügt über einen hydraulischen Deckel für ein schnelles Befüllen. Das aus dem flüssigen Bereich bekannte System BoomControl gewährleiste eine stabile Gestängeführung über die Arbeitsbreite in ruhiger Lage und ermögliche zügige Arbeitsgeschwindigkeiten. Der Dosierkasten mit zentraler Dosierung garantiert laut Horsch einen bestmöglichen Düngertransport. Die Maschine besitzt zudem eine automatische Teilbreitenabschaltung, eine variable Mengensteuerung sowie die Möglichkeit, die Ausbringmenge bei Kurvenfahrten anzupassen.

Das lenkbare Tandemachsfahrwerk stammt aus der Pflanzenschutzspritze Leeb 12 TD Foto: jh

Das Tandemachsfahrwerk aus der ­Pflanzenschutzspritze Leeb 12 TD sorge für größtmögliche Aufstandsfläche und Leicht­gängigkeit, was zu einer Schonung des Bodens beitrage. Die aktive Lenkung beider Achsen mit bis zu 28° Lenkeinschlag ermögliche einen spurgetreuen Nachlauf sowie maximale Kulturschonung, auch bei Bereifungen mit großem Durchmesser. Weitere Optionen des Xeric sollen folgen.

Weiteres Selbstfahrer-Modell vorgestellt

Neben mehr als einem Dutzend weiteren Neuheiten und Updates aus den Bereichen der Aussaattechnik und Bodenbearbeitung stellte Horsch ein weiteres Modell des Selbstfahrers Leeb VT vor: Aus dem Markt heraus habe sich der Wunsch nach einem kompakten Selbstfahrer und variabler Spurverstellung ergeben. Der Horsch Leeb VT komme daher in einer neuen Größe und mit der Möglichkeit der flexiblen Spurverstellung. Damit könne bei unterschiedlichen Kulturen flexibel auf verschiedene Reihenweiten reagiert werden. Durch diese Flexibilität eigne sich der Leeb VT besonders für Gemischtkulturbetriebe und Lohnunternehmer.

Um dem Wunsch nach einem kompakten Selbstfahrer mit variabler Spurverstellung zu entsprechen, erweitert Horsch die Baureihe VT um ein weiteres Modell. Foto: jh

Das Anpassen der Spurbreite ermögliche es, die Fahrgassen so gering und schmal wie möglich zu halten, um wenig Fläche und Ertrag zu verbrauchen. Der Tank bietet ein Volumen von 5.000 l oder 6.000 l. Die Spurweite kann flexibel von 1,8 m bis 2,4 m etwa für Hanglagen eingestellt werden und ist besonders in kupiertem Gelände von Vorteil für die Standsicherheit. Die Bodenfreiheit beträgt bis zu zirka 1,3 m. Technisch bedient sich der Leeb VT aus dem Baukasten des Modells Leeb PT. Der 6,7-l-Motor ist in zwei Varianten mit 230 und 300 PS in Stufe V und in Stufe III mit 210 und 280 PS verfügbar. Mit dem neuen Modell hält zudem eine neue Kabine Einzug, die nicht nur beim Leeb VT, sondern bei allen Selbstfahrern verbaut wird. Serienmäßig sind die Kabinen für die Kategorie-IV-Filtrierung vorgerüstet und bieten optional eine pneumatische Vierpunkt-Kabinenfederung.

Klarer Kurs Wachstum bei Umsatz und Mitarbeitern

Das breite Angebot an Maschinen verhalf Horsch zu einer Verdoppelung des Umsatzes zwischen 2019 und 2022 auf fast 900 Mio. €. Dies hänge nicht nur mit gestiegenen Preisen, sondern ebenso mit einer höheren Anzahl verkaufter Maschinen zusammen. Seit 2019 konnte das Unternehmen zudem die Zahl seiner Mitarbeiter auf etwa 3.200 verdoppeln. Den größten Umsatz generiert Horsch auf der Nordhalbkugel, speziell Europa, und hat sich – nicht zuletzt durch den russischen Angriffskrieg in der Ukraine – zu einer Intensivierung des Geschäftes auf der Südhalbkugel entschieden.

Großer Wurf für die Wärmewende?

Das umstrittene „Heizungsgesetz“ ist verabschiedet. Nach einer hitzigen Debatte im Bundestag stimmte die Koalitionsmehrheit am vorigen Freitag für die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). In der überarbeiteten Vorlage ist auch Holz als Erneuerbare Energiequelle aufgeführt. Dies begrüßten neben dem Bayerischen Bauernverband (BBV) und dem Deutschen Raiffeisenverband (DRV) auch die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Wald­besitzer­verbände (AGDW) – Die Waldeigentümer sowie die Bioenergieverbände.

„Wir danken ausdrücklich allen Koalitionsparteien, dass sie unsere Argumente für die Holzenergie berücksichtigt haben“, sagte AGDW-Präsident Prof. Andreas Bitter nach der Verabschiedung in Berlin. Für den DRV sei nun wichtig, dass die Ampel-Regierung umgehend alle administrativen und förderrechtlichen Voraussetzungen schafft, damit ein Umstellen auf energiefreundliche Heizsysteme ab dem 1. Januar 2024 gelingen könne. Dabei müssten laut DRV-Hauptgeschäftsführer Dr. Henning Ehlers auch die kleinen und mittelständischen genossenschaftlichen Unternehmen der Agrar- und Ernährungswirtschaft ausreichend berücksichtigt werden.

„Im parlamentarischen Verfahren haben die Abgeordneten zahlreiche Verbesserungen gegenüber dem ersten Entwurf aus dem Bundeskabinett durchgesetzt, womit die Bürger und Bürgerinnen nun eine echte Auswahl an unterschiedlichen Erfüllungsoptionen zur Erreichung des Mindestanteils von 65 Prozent Erneuerbarer Energien beim Einbau einer neuen Heizung haben“, stellte die Leiterin des Hauptstadtbüros Bioenergie (HBB), Sandra Rostek, fest. Damit könne auch die Bioenergie künftig weiter dazu beitragen, die Klimaziele im Gebäudesektor zu erreichen. Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) betonte, dass nun „Planungssicherheit für Verbraucher, Branche und Handwerk“ geschaffen worden sei. Dazu müsse jedoch eine ambitionierte Förderkulisse für den Heizungstausch folgen. Die aktuell in der Bundesförderung für effiziente Gebäude vorgesehenen Fördersätze sind aus Sicht des BEE weiter anzuheben. Ähnlich sieht dies auch das HBB. Rostek wies erneut darauf hin, dass es zudem „keine Einschränkungen der Erfüllungsoptionen in der Förderung“ geben dürfe.

Kritik am Gesetz kam hingegen vom Naturschutzbund Deutschland (Nabu). „Beim GEG wird viel Verantwortung auf die chronisch klammen Kommunen abgewälzt, bei der Biomasse werden falsche Klimaschutzeffekte unterstellt und die Regierung setzt dauerhafte Fehlanreize für den Einsatz von Wasserstoff- und Biomasseheizungen“, fasste Nabu-Präsident Jörg-Andreas Krüger zusammen. Für ihn bleibt die Regierung die politische Antwort für eine sozial gerechte und klimafreundliche Wärmewende schuldig. „Statt dem klaren Signal für saubere und zukunftsfähige Heizungen rücken Wasserstoff und Biomasse in den Vordergrund und der Einbau neuer Öl- und Gasheizungen bleibt viel zu lange erlaubt“, beklagte die Geschäftsführerin des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland, Antje von Broock.

Verbände empfinden Vertrauensbruch

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Die Verbände aus dem Agrar- und Ökobereich äußern harte Kritik an den geplanten Einsparungen am Agraretat. Im Vordergrund stehen die Kürzungen in der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK).

Der stellvertretende DBV-Generalsekretär Udo Hemmerling warnte vor einem „finanziellen Kahlschlag zulasten der Agrarstruktur und der ländlichen Räume“. Das sei inakzeptabel und müsse vom Bundestag korrigiert werden. Der Bauernverband schlägt vor, mehr Aufgaben der GAK künftig aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) zu finanzieren.

Der Bund ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) verschärfte den Ton gegenüber Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir (Grüne). Dem Minister fehle der Mut, Prioritäten in seinem Haushalt so zu setzen, dass wichtige Zukunftsaufgaben angepackt werden könnten, so der geschäftsführende Vorstand Peter Röhrig.

Waldeigentümerpräsident Prof. Andreas Bitter verwies auf die dramatische Situation im Wald, die dringend politisches Handeln erfordere.

Für den DBV sind der vorgesehene Wegfall der Sonderrahmenpläne „Ländliche Entwicklung“ sowie „Ökolandbau und biologische Vielfalt“ nicht akzeptabel. Hemmerling sieht insbesondere in Letzterem einen Vertrauensbruch gegenüber den Landwirten. Er erinnerte daran, dass der Erschwernisausgleich Pflanzenschutz wichtiger Bestandteil des am Ende der vorigen Legislaturperiode beschlossenen Insektenschutzpakets sei: „Es darf nicht sein, dass die Einhaltung politischer Kompromisse je nach Kassenlage erfolgt.“

Laut DBV hat bereits die Vorlage des Regierungsentwurfs für den Bundeshaushalt dazu geführt, dass eine Reihe von Bundesländern Bewilligungsstopps für verschiedene Förderprogramme verhängen mussten. Betroffen sind insbesondere finanzschwache Länder, etwa in Ostdeutschland, während beispielsweise Bayern und Baden-Württemberg angekündigt haben, ausbleibende Bundesmittel durch Landesmittel zu kompensieren.

Nicht nachvollziehbar ist für Röhrig die vorgesehene Kürzung der Forschungsmittel für die Eiweißpflanzenstrategie. Damit fehle Geld für die Züchtung von Leguminosen, die wichtig seien, um Futter- und Düngemittelimporte zu mindern, mehr Vielfalt in den Fruchtfolgen zu ermöglichen und Rohstoffe für Fleischalternativen bereitzustellen.

Kritisch wertet der BÖLW-Vorstand auch die fehlende Aufstockung im Bundesprogramm ökologischer Landbau. Trotz des Bioziels von 30% könnten damit wichtige Forschungsprojekte zu Bio nicht angepackt werden. Das stehe im Widerspruch zu den Vereinbarungen im Koalitionsvertrag.

Mehr Verlässlichkeit beim geplanten Bundesprogramm zur Förderung des Umbaus der Tierhaltung mahnte auch die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) an und verwies auf gravierende Defizite beim geplanten Bundesprogramm zur Förderung des Umbaus. Knackpunkt sei, dass die Betriebsleiter hinsichtlich der Förderung der höheren laufenden Tierwohlkosten nicht wüssten, wie im Folgejahr die Förderhöhe sei „und ob sie überhaupt etwas bekommen“, so der AbL-Vorsitzender Martin Schulz.

Der Präsident des Deutschen Raiffeisenverbands (DRV), Franz-Josef Holzenkamp, sieht die Tierhaltung in Deutschland am Scheideweg. Der Umbau sei ein enormer Kraftakt für die gesamte Branche. „Wir verstehen nicht, wie man in dieser Phase das Budget für zukunftsgerichtete Innovationen und Forschungen in der Nutztierhaltung kürzen kann“, monierte der Raiffeisenpräsident.   age

Tasche leer

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Die Debatte zum Bundesagrarhaushalt für das Jahr 2024 fand am Donnerstag, 7. September, statt und wurde mit Spannung erwartet. Die Ernüchtung ist groß, bei allen Beteiligten.

Die im Vorfeld bekannt gewordenen Kürzungen der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) hatten bereits für Missstimmung gesorgt. Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir (Grüne) wolle keine ausreichenden Mittel zur Verfügung stellen für den Umbau der Tierhaltung und den ländlichen Raum, hieß es bereits seit Wochen.

Nach Bekanntwerden der geplanten Kürzungen haben die grünen Länderagrarminister aus Brandenburg, Hessen und Sachsen gleich lautstark ihren Protest kundgetan. Im August hatten bereits die Chefs der unionsgeführten Agrarministerien in Bayern, Baden-Württemberg, Berlin, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein in einem Mahnschreiben an Özdemir gegen die Kürzung der GAK-Mittel protestiert.

Attacke und Bekenntnis zur Tierhaltung

In der ersten Beratung seines Haushaltsentwurfs 2024 setze der Minister auf Attacke und warf der Union schwere Versäumnisse vor. Trotz sprudelnder Steuereinnahmen habe sie es versäumt, in eine krisenfeste Zukunft der Tierhaltung zu investieren. Der Minister ließ erkennen, dass er sich nicht mit den geplanten Kürzungen in der GAK abfinden wolle. Er hoffe, dass es in den parlamentarischen Beratungen gelingen werde, weitere Mittel zu mobilisieren.

Özdemir bekannte sich zur Nutztierhaltung in Deutschland: „Wer Kreislaufwirtschaft möchte, braucht zwingend Tierhaltung.“ Mit der verbindlichen Tierhaltungskennzeichnung, der Änderung des Baugesetzbuches, der Anpassung der Immissionsverordnung sowie dem mit 1 Mrd. € dotierten Bundesprogramm habe die Ampel-Koalition geliefert. Der Grünen-Politiker bekräftigte die Notwendigkeit, zu einer dauerhaften Finanzierung von Tierwohlställen zu kommen.

Der Minister äußerte Unmut über die Sparmaßnahmen in der GAK, obwohl es in den Verhandlungen mit dem Bundesfinanzministerium gelungen sei, dessen Vorgaben abzumildern. Als Fortschritt wertet Özdemir, dass mit der Übertragung der Maßnahmen aus den Sonderrahmenplänen in die reguläre GAP-Förderung Spielraum für eine deutlich flexiblere Mittelnutzung geschaffen worden sei.

Vorsichtig optimistisch äußerte er sich zu den Aussichten, dass die Förderung der Wiederaufforstung künftig weiterhin von Bund und Ländern gestemmt werden könne.

Auch Minister Cem Özdemir zeigte sich unzufrieden über die fehlenden GAK-Mittel.       Foto: Imago

420 Millionen Euro weniger im Haushalt

Auf 6,83 Mrd. € beläuft sich laut Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2024 der Etat des Agrarressorts. Im Vergleich zu diesem Jahr mit Gesamtausgaben von 7,25 Mrd. € bedeutet das eine Kürzung um rund 420 Mio. € oder 5,8 %. Prozentual sollen die Ausgaben für die Landwirtschaft damit etwas weniger sinken als der Gesamthaushalt mit einem Minus von 6,7 %. Insgesamt will der Bund im nächsten Jahr 445,7 Mrd. € ausgeben. Die Verhandlungen über den Haushalt dürften angesichts der Sparzwänge ausgesprochen schwierig werden. Bereits der Regierungsentwurf war erst am 5. Juli und damit drei Wochen später als geplant im Kabinett beschlossen worden. Vorausgegangen waren ausgiebige Diskussionen des Finanzministeriums mit den Fachressorts wie dem Bundeslandwirtschaftsministerium.

Den größten Posten im Einzelplan 10 bilden traditionell die Ausgaben für die landwirtschaftliche Sozialpolitik mit einem Anteil von rund 60 %. Während die vorgesehenen Zuschüsse von 2,44 Mrd. € für die Alterssicherung der Landwirte ebenso wie die Mittel von rund 1,5 Mrd. € für die landwirtschaftliche Krankenversicherung gesetzlich gebunden sind, gilt dies nicht für die Zuschüsse zur landwirtschaftlichen Unfallversicherung. Diese sollen laut Entwurf wie 2023 wieder 100 Mio. € betragen, nachdem sie 2022 noch bei 177 Mio. € gelegen hatten.

Bund schrumpft GAK-Mittel

Ein Großteil der Mittelkürzungen im Etat von Özdemir soll in der GAK erbracht werden. Laut Regierungsentwurf stellt der Bund für die GAK im nächsten Jahr 840 Mio. € zur Verfügung (2023: 1,13 Mrd. €).

Gestrichen werden sollen der Sonderrahmenplan ländliche Entwicklung mit 160 Mio. € sowie der Sonderrahmenplan Ökolandbau und biologische Vielfalt, aus dem unter anderem der im Zuge der Verhandlungen zum Insektenschutzpaket vereinbarte Erschwernisausgleich Pflanzenschutz finanziert wird.

Zwar sollen die Fördermaßnahmen der zweckgebundenen Sonderrahmenpläne in die allgemeine, nicht zweckgebundene GAK überführt werden. Jedoch werden die Länder allenfalls einen Teil der Maßnahmen anbieten, zumal auch die nicht zweckgebundenen GAK-Mittel des Bundes gekürzt werden, nämlich um rund 57 Mio. € auf gut 593 Mio. €.

Zwischenüberschrift

Ohnehin auslaufen sollen Ende 2023 die zur Bewältigung der Folgen der Extremwetterereignisse im Wald bereitgestellten Mittel von zuletzt 121 Mio. €. Allerdings erscheint eine Anschlussfinanzierung der Wiederaufforstung von Kahlflächen aus Mitteln des Aktionsprogramms natürlicher Klimaschutz (ANK) unter Regie des mit solchen Förderprogrammen wenig erfahrenen Bundesumweltministeriums derzeit ungewiss.

Bundesprogramme sollen Federn lassen

Darüber hinaus sind im Regierungsentwurf für eine Reihe von Bundesprogrammen außerhalb der GAK Kürzungen vorgesehen. So sollen die Mittel für das Bundesprogramm ländliche Entwicklung (BULE) um 7 Mio. € auf 41 Mio. € und die für das Bundesprogramm Nutztierhaltung von 30,5 Mio. € auf 25,5 Mio. € sinken.

Die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe (FNR) wird 2024 voraussichtlich mit 77 Mio. € auskommen müssen, nach 86,5 Mio. € in diesem Jahr. Im Zukunfts- und Investitionsprogramm steht im nächsten Jahr die letzte Tranche von 139,6 Mio. € zur Verfügung; 2023 waren es noch gut 196 Mio. €.

Gekürzt werden soll auch die Eiweißpflanzenstrategie, und zwar von 8,6 Mio. € auf 8 Mio. €. Keine Abstriche, aber auch keinen Zuwachs plant die Bundesregierung beim Bundesprogramm ökologischer Landbau (BÖL), für das 36 Mio. € vorgesehen sind.

150 Millionen Euro für Umbau der Nutztierhaltung

Starten soll 2024 das Bundesprogramm zum Umbau der Nutztierhaltung, für das aller Voraussicht nach zunächst 150 Mio. € zur Verfügung stehen. Allerdings fehlt noch die Genehmigung durch die EU-Kommission. Die finalen Entscheidungen über den Bundeshaushalt 2024 fallen in der Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses am 16. November. Endgültig beschließen soll der Bundestag den Haushalt am 1. Dezember. age

Viele Fehlerquellen ausgemacht

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Viele Vorgaben einschließlich Sanktionsmechanismen erfordern hohe Sorgfalt. Wer im Zuge der reformierten GAP-Förderung Prämien erhalten will, ist gezwungen eine Vielzahl an Regeln einzuhalten. Neben dem GAP-Strategieplan 2023-2027 gelten dafür eine Reihe nationaler Gesetze und Verordnungen in den Bereichen Direktzahlungen, Konditionalität und Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem (InVeKoS). Zahlreiche Förderregelungen einschließlich der Antrags-, Kontroll-, Kürzungs- und Sanktionsmechanismen erfordern hohe Sorgfalt.

Überfordert die neue „Grüne Architektur“ Landwirte und Behörden?

Fehlerquellen bieten die neuen Regeln der EU-Agrarförderung (GAP ab 2023) in großer Zahl: Statt Cross Compliance und Greening gibt es nun die Auflagen der erweiterten Konditionalität, die für alle antragstellenden Betriebe gilt. Auch Kleinerzeuger müssen sie erfüllen. Die Konditionalität umfasst elf Grundanforderungen an die Betriebsführung (GAB) und neun Anforderungen zur Erhaltung der Flächen in gutem landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand (GLÖZ). Wie bisher tragen die Landwirte unter Einhaltung der Fördervoraussetzungen in besonderem Maße zum Schutz von Klima, Umwelt, öffentlicher Gesundheit sowie Pflanzengesundheit und Tierschutz bei. Je nach freiwilliger Teilnahme des Betriebes können auch bestimmte Bewirtschaftungsverpflichtungen aus den neuen Ökoregelungen (Eco Schemes, Erste Säule) und/oder den bewährten Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM, Zweite Säule) hinzukommen.

Antragsänderungen bis 30. September möglich

In diesem Geflecht von Vorschriften können leicht Fehler passieren. Hinzu kommen potenzielle und übliche Antragsfehler wie etwa Nichtübereinstimmungen bei Flächenumfängen etc. Nach wie vor gilt der 15. Mai als Antragsstichtag. Nachmeldungen von Flächen können bis 31. Mai vorgenommen werden. Von nicht unerheblicher Bedeutung ist, dass Antragsänderungen noch bis zum 30. September des Antragsjahres gemeldet werden können. Doch wie wird die Einhaltung der vielen neuen GAPVorschriften kontrolliert? Und auf welche Kürzungen müssen sich Landwirte gegebenenfalls einstellen? Auch muss die kritische Frage erlaubt sein, ob Landwirte, Behörden und Berater wirklich noch vollends durchblicken? Oder ob ein verhältnismäßiges Maß an Komplexität spätestens mit dieser GAP-Reform überreizt wurde?

Konditionalität, Kontrollen und Einordnung von Verstößen

Werden Verstöße gegen Konditionalitätsverpflichtungen bei der landwirtschaftlichen Tätigkeit oder im Betrieb festgestellt, kommen prozentuale Kürzungen bei den beantragten Zahlungen in Betracht. Dies betrifft bei den Direktzahlungen die Basisprämie, die erste-Hektare-Förderung, die Junglandwirteprämie, gegebenenfalls die Ökoregelungen und gegebenenfalls die gekoppelte Tierprämie sowie gegebenenfalls im Zuge der ländlichen Entwicklungsprogramme zum Beispiel die Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen und die Ausgleichszulage. Grundsätzlich gilt, wie bisher bei der Cross Compliance, auch bei der Konditionalität ein gesamtbetrieblicher Ansatz, wonach die grundlegenden Anforderungen bei Beantragung von Direktzahlungen in allen Produktionsbereichen und Betriebsstätten einzuhalten sind. EU-rechtlich ist vorgeschrieben, dass mindestens 1 % der Antragsteller von den zuständigen Behörden systematisch vor Ort auf Konditionalitätsverstöße kontrolliert werden müssen. Dies betrifft bei rund 300.000 Antragstellern demnach rund 3.000 Betriebe in Deutschland. Zuständige Behörden und Zahlstellen bewerten festgestellte Verstöße nach den Kriterien Häufigkeit, Ausmaß,  Schwere und Dauer als leicht, mittel oder schwerwiegend.

Konditionalität der GAP-Förderung und deutsches Fachrecht

Wichtig zu wissen für alle Antragssteller ist: Die Konditionalität ist ein förderrechtliches Auflagenwerk der GAP für den zusätzlichen Schutz von Klima, Umwelt, Mensch, Pflanze sowie Tier und ersetzt nicht das deutsche Fachrecht. Als Landwirt müssen Sie stets die Verpflichtungen aus dem Fachrecht wie zum Beispiel die Düngeverordnung oder Wasservorschriften einhalten, zum Beispiel auch dann, wenn Sie keine Prämien beantragen. Bei Antragstellern kommen Fachrechtsprüfer teils auch in doppelter Mission auf den Betrieb: Sie prüfen häufig Konditionalitätsanforderungen und das Fachrecht gleichzeitig. Dann kann es auch passieren, dass Sie für ein Vergehen in zweierlei Hinsicht belangt werden: Einmal durch Kürzung bei den GAP-Prämien und einmal als Ordnungswidrigkeit beim Fachrecht.

Inwiefern führen Konditionalitätsverstöße zu Sanktionen?

Festgestellte Verstöße ohne oder mit unerheblichen Folgen für die Ziele der oben genannten GAB- und GLÖZ-Anforderungen (sogenannte geringfügige Verstöße) bleiben in der Regel ohne Verwaltungssanktion, müssen jedoch fristgerecht behoben werden (sogenanntes Frühwarnsystem). Darüber hinaus bestehen für Behörden und Kontrolleure gewisse Handlungsspielräume. Beispielsweise können bei Anwendung eines sogenannten Flächenmonitoringsystems bei Verstößen auch niedrigere Kürzungssätze unter 3 % angewendet werden. Grundsätzlich ist zwischen Erst-, Wiederholungs- und vorsätzlichen Verstößen zu unterscheiden. Bei einem fahrlässig begangenen Erstverstoß beträgt die Regelkürzung bei den konditionalitätsrelevanten Zahlungen 3 %. Bei mehreren fahrlässigen Erstverstößen werden die Kürzungssätze addiert, dürfen jedoch eine Gesamtkürzung von 5 % nicht überschreiten, wenn keine schwerwiegenden Folgen zu erwarten sind. Bei einem nicht vorsätzlich begangenen Erstverstoß kann die Kürzung je nach Ermessen auf 1 % reduziert werden. Lösen Verstöße schwerwiegende Folgen oder eine direkte Gefährdung der öffentlichen Gesundheit oder Tiergesundheit aus, kann die oben genannte Kappungsgrenze einer Gesamtkürzung von 5 % auf 10 % angehoben werden. Im Falle von Wiederholungsverstößen beträgt die Regelkürzung 10 %. Bei Konditionalitätsverstößen handelt es sich um eine Wiederholung, wenn gegen eine Anforderung aus dem Katalog von GAB oder GLÖZ innerhalb von drei Kalenderjahren erneut verstoßen wird. Dies gilt auch dann, wenn in einem Kalenderjahrmehrfach gegen dieselbe Anforderung verstoßen wird. Auch bei mehreren fahrlässigen Wiederholungsverstößen werden die Kürzungssätze addiert, dürfen jedoch eine Gesamtkürzung von 20 % nicht überschreiten. Ein vorsätzlicher Verstoß liegt vor, wenn derselbe Verstoß ohne stichhaltige Begründung weiterhin wiederholt auftritt. In solchen Fällen beträgt die Regelkürzung mindestens 15 %, wobei diese sich je nach Häufigkeit, Ausmaß, Schwere und Dauer auf bis zu 100 % ausdehnen kann, zum Beispiel bei mehreren vorsätzlichen Verstößen in einem Kalenderjahr.

Weiterhin föderaler Flickenteppich beim InVeKoS

Ungeachtet der erläuterten Kontroll- und Kürzungsmechanismen zur erweiterten Konditionalität in der GAP ab 2023 sind die Behörden der Bundesländer wie bisher dafür zuständig, die Direktzahlungen sowie die flächen- und tierbezogenen Maßnahmen der Zweiten Säule über das Integrierte Verwaltungs- und Kontrollsystem (InVeKoS) abzuwickeln. Für die antragstellenden Betriebe ergeben sich dadurch weiterhin 13 deutsche InVeKoS-Regionen, die sich in Antragsabwicklung, technischer Unterstützung, automatisierten Prozessen und letztlich Praktikabilität voneinander unterscheiden.Wesentliche Neuerungen sind die seit 1. Januar 2023 EU-rechtlich verpflichtende Anwendung eines automatisierten Fl.chenüberwachungssystems (AMS) und die verstärkte Nutzung georeferenzierter Fotos. Im Sinne wirksamer Erleichterungen gilt für beide Neuerungen: Behörden und Zahlstellen müssen die Systeme praktikabel gestalten und dürfen Nachweis- sowie Dokumentationspflichten nicht unverhältnismäßig auf die Landwirte abwälzen.

Satelliten und künstliche Intelligenz im Dauereinsatz

Nach dem jährlichen Antragsverfahren greifen die Routinen der Kontrollsysteme aus Verwaltungskontrollen und ergänzenden Kontrollen. Letztere können Vor-Ort-Kontrollen, die Nutzung georeferenzierter Fotos und der Einsatz eines Flächenüberwachungssystems sein. Mittlerweile lassen die Bundesländer die beantragten landwirtschaftlichen Flächen dauerhaft von Satelliten beobachten. Automatisierte Auswertungen werden dabei mit Unterstützung künstlicher Intelligenz vor allem von Satellitenbildern mit einer Auflösung von 10 Metern vorgenommen. Je nach Bundesland werden auf diese Art und Weise der Fernerkundung flächenbezogene Fördervoraussetzungen wie zum Beispiel hauptsächlich landwirtschaftliche Nutzung, Durchführung der landwirtschaftlichen Mindesttätigkeit bei Brachen und Streifen, Flächenumfang, Kulturart, und Grünlandnutzung durch Mähen oder Beweidung et cetera geprüft.

Georeferenzierte Fotos – Fluch und Segen zugleich?

Stimmen die aufgezeichneten Sentineldaten nicht mit den Antragsdaten überein, erhalten die Landwirte Rückmeldungen per E-Mail oder Handy-App und werden zu Korrekturen aufgerufen. Dabei zeigen erste Erfahrungen, dass Handy-Apps sehr unterschiedlich in den Bundesländern funktionierten und gegenüber den Landwirten teilweise unverhältnismäßige hohe Zahlen an zu erledigenden Prüfaufträgen generiert werden. Hinzu kommt, dass unklare Sachverhalte bei einzelnen Fördervoraussetzungen mit der Aufnahme und Versendung von georeferenzierten Fotos über von den Behörden bereitgestellte Handy-Apps geklärt werden können. Das bedeutet, dass Landwirte bei Unstimmigkeiten zur betreffenden Fläche fahren und dort mit der App ein Foto aufnehmen, das die Flächenkoordinaten mitspeichert. Das Foto wird dann direkt vom Handy an die zuständige Behörde übermittelt. Im besten Fall kann der Antragsteller so die Einhaltung der Fördervoraussetzungen nachweisen, eine Vor-Ort-Kontrolle wäre dann nicht mehr notwendig. Zwar werden die Antragsteller förderrechtlich zur Unterstützung in die Pflicht genommen. Aktuell kann jedoch nicht flächendeckend davon gesprochen werden, dass die Behörden vollends dazu in der Lage sind, den Landwirten hierfür technisch ausgereifte, intuitiv und einfach nutzbare sowie praktikable Handy-Apps anzubieten.

Schnelle Feldkontrolle beziehungsweise Fernerkundung und Vor-Ort-Kontrollen

Sind die Ergebnisse des automatischen Flächenüberwachungssystems unklar, können Prüfer auch ohne Anmeldung zu Einzelflächenprüfungen auf die Fläche beziehungsweise mit hochauflösenden Bilddaten Vor-Ort-Kontrollen als Fernerkundung durchführen. Als Betriebsleiter bekommen Sie von diesen Prüfungen noch nicht einmal unbedingt etwas mit. Das ist anders bei der umfassenden Vor-Ort-Kontrolle des Betriebes mit Prüfungen von Fördervoraussetzungen und Unterlagen: Hier ist das Beisein des Betriebsleiters oder eines Vertreters meist erforderlich, aber auch nicht unbedingt, wenn die Unterlagen zur Verfügung gestellt werden. So eine Vor-Ort-Kontrolle können Prüfer bei Flächenprüfungen maximal 14 Tage und bei Tierprüfungen maximal 48 Stunden vorher ankündigen, müssen dies aber nicht tun. Machen Antragsteller die Durchführung einer Vor-Ort-Kontrolle unmöglich, wird der GAP-Antrag im Extremfall komplett abgelehnt. Flächenvermessungen selbst sollen vor Ort aufgrund der geobasierten Flächenanträge allerdings nur noch im Ausnahmefall nötig sein.

Je nach beantragter Fördermaßnahme gelten unterschiedliche Kontrollstichproben

Grundsätzlich gilt: Bei Flächenmaßnahmen der Ersten und Zweiten Säule sind 5 % der antragstellenden Betriebe im Zuge einer Vor-Ort-Kontrolle zu prüfen. Eine solche Stichprobe gilt auch für die Betriebe mit Teilnahme an einer ELER-Tierschutzmaßnahme. Für die Konditionalität und die damit verbundenen Zahlungen gilt:Mindestens 1 % der antragstellenden Betriebe sind systematisch vor Ort zu kontrollieren. Um den  Kontrollaufwand zu begrenzen, sind die zuständigen Behörden weiterhin angehalten, Kontrollen zu bündeln, das heißt beim Besuch im selben Betrieb mehrere Rechtsvorschriften und Standards zu prüfen. Die Einhaltung der Konditionalitätsstandards GLÖZ 1 (Erhalt von Dauergrünland), GLÖZ 7 (Fruchtwechsel) und GLÖZ 8 (4 % nichtproduktive Fläche) wird im Zuge von Verwaltungskontrollen geprüft. Darüber hinaus gilt gesondert: Bei den gekoppelten Tierprämien zur Förderung der Mutterkuh-, Schaf- und Ziegenhaltung sind mindestens 3 % der antragstellenden Betriebe vor Ort zu prüfen. Im Hopfenanbau sind 3 % der angemeldeten Flächen vor Ort zu kontrollieren, 30 % der angemeldeten Flächen sind es beim Hanfanbau.

Wie ist das Ergebnis?

Die zuständigen Behörden sind verpflichtet, gegebenenfalls betreffende Betriebe über die Feststellung des Nichtnachweises von Fördervoraussetzungen zu informieren und auf die Möglichkeit zur Änderung oder Rücknahme des Antrags hinzuweisen. Bei Vor-Ort-Kontrollen erhalten geprüfte Betriebe vor Ort mündlich und mit dem anschließenden Kontrollbericht Protokoll über Gegenstand und Zeitpunkt der Kontrolle, anwesende Personen, vorgenommene Kontrollmaßnahmen sowie Feststellungen der durchgeführten Kontrolle. Gleiches gilt für die mittels Flächenüberwachungssystem festgestellten Ergebnisse.

Überblick der wesentlichen Kürzungs- und Sanktionsmechanismen

Verwaltungssanktion: Bei Verstoß gegen Konditionalität (siehe oben genannten Absatz zu Konditionalitätsverstößen)

Fristsanktion bei verspätetem Antrag: Bei Einreichung des GAP-Antrags nach dem 31. Mai wird der Antrag vollständig abgelehnt. Bei Einreichung des GAP-Antrags zwischen 15. Mai und 31. Mai beträgt die Kürzung für jeden verspätet eingereichten Kalendertag 1 % der beantragten Direktzahlungen.

Nichtanmeldungssanktion (wenn nicht alle Flächen angegeben werden): Als Antragsteller sind Sie verpflichtet, alle ihre landwirtschaftlichen Flächen im GAP-Antrag zu melden. Die beantragten Zahlungen werden um 3 % gekürzt, wenn Sie mehr als 3 % der Fläche oder mehr als 10 Hektar der Betriebsfläche nicht melden.

Übererklärungssanktion (bei Angabe von zu viel Fläche): Beantragen Sie mehr Fläche, als Sie haben, hängt die Sanktion vom Ausmaß der Überbeantragung ab. Beträgt der Unterschied mehr als 3 %der ermittelten Fläche oder 2 Hektar, wird diese Flächenabweichung zusätzlich von der ermittelten Fläche abgezogen und die Direktzahlungen nach dem GAP-Antrag entsprechend reduziert. Beträgt der Unterschied jedoch mehr als 20 %, erhalten Sie für die beantragte Direktzahlung keine Beihilfe. Erste-Hektare-Prämie, Junglandwirteprämie und Prämien für Ökoregelungen werden unter bestimmten Gesichtspunkten mit gekürzt.

Übererklärungssanktion bei gekoppelten Tierprämien (Mutterkühe, Schafe, Ziegen): Hier lohnt es sich, die zuständigen Behörden unverzüglich über Veränderungen der Tierzahl auf dem Laufenden zu halten, sonst gibt es Abzüge. Ermitteln die Prüfer 3 % oder 3 Tiere weniger als beantragt, reduziert sich die Prämie um diese Tierzahl. Weicht die ermittelte Tierzahl um mehr als 20 % von der beantragten Tierzahl ab, wird die festgestellte Differenz verdoppelt und von der Zahl der ermittelten Tiere abgezogen. Sollten mehr als 30 % Abweichung festgestellt werden, erhalten Sie für die beantragte gekoppelte Tierprämie keine Zahlung.

Haftungsfragen im Blick behalten

Anders als bislang haften antragstellende Betriebe künftig gewissermaßen auch, wenn beauftragte Dritte wie zum Beispiel Lohnunternehmer Verstöße begehen. Aufgepasst heißt es auch bei Pachtflächen, die Sie im laufenden Kalenderjahr abgeben oder neu in Bewirtschaftung nehmen: Ist nichts anderes geregelt, erhält der antragstellende Bewirtschafter die Prämien. Für Fehler muss derjenige geradestehen, der sie verursacht hat. Allerdings nur dann, wenn er auch einen Agrarantrag gestellt hat. Einfach formuliert bedeutet das: Unter der Annahme, dass Ihr Pachtnachfolger ein Betrieb ist, der keinen GAP-Antrag gestellt hat, müssen Sie unter Umständen Kürzungen hinnehmen, die er nach der Übernahme der Fläche im gegebenenfalls noch antragsrelevanten Zeitraum verursacht hat.

Marlou, ein Konik aus der Geltinger Birk

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Ein Wildpferd einreiten? Klingt ein bisschen nach Wildem Westen. Aber wer möchte, kann das auch hier in Schleswig-Holstein. Für die Koniks aus den Naturschutzgebieten werden regelmäßig neue Besitzer gesucht. So war es auch bei der Rappstute Marlou. Sie hat es besonders gut getroffen und ist auf dem besten Weg, ein tolles Reitpferd zu werden.

Einmal im Jahr werden die Koniks aus der Geltinger Birk eingefangen. Dann werden die Fohlen gechippt und einzelne Pferde aussortiert und verkauft. Vor sechs Jahren wurde ein schwarzes Stutfohlen aus der Herde geholt. „Das ist eher ungewöhnlich. In der Regel nehmen sie die Hengste heraus, aber bei diesem Fohlen war die Mutter verstorben“, berichtet Sabine Palleske. Die Hüttenerin, Kreis Rendsburg-Eckernförde, war damals nicht dabei.

Das Rappfohlen, bei den Koniks eine seltene Farbe, wurde an eine Frau verkauft, die es bei einem polnischen Bereiter unterstellte. Dieser war sofort begeistert, denn die Abstammung der Koniks geht auf die bis etwa 1800 in unzugänglichen Wald- und Sumpfgebieten Ostpolens und Litauens lebenden Tarpane zurück. Die Bauern fingen sich immer mal wieder Wildpferde ein und so entstand die später systematisch in Polen gezüchtete Rasse der Koniks. „Das steht für ‚kleines Pferdchen‘“, weiß Palleske.

Sie selbst war vor fünf Jahren auf der Suche nach einem Pony für ihre Enkelkinder in den Stall gekommen. Die Rappstute, inzwischen ein Jährling, habe unbedingt mitgewollt. „Das andere Pferd ging immer weg, aber sie kam zu uns, wollte kuscheln, stupste uns an“, erinnert sie sich. Eigentlich wollte der Stallbesitzer das Pferd für seine Kinder behalten, doch er ließ sich überzeugen und Sabine Palleske und ihre Tochter Franziska konnten die Stute mit nach Hause nehmen.

Vom Pferd ausgesucht

Damals kannte die Stute nicht einmal ein Halfter. Sie war jung und wild. „Eigentlich bestimmt sie heute noch, wann sie kommt und wann nicht“, lacht Palleske. Die Konik-Dame bekam erst einmal einen Namen: Marlou. Da bei Palleskes die Pferde am Haus stehen, musste Marlou nun jeden Tag gehändelt werden. Aufhalftern, putzen, Hufe geben: „Sie hat das sehr schnell gelernt. Sie wollte betüdelt werden.“

Im Sommer ging es dann wieder für ein halbes Jahr auf die Koppel. Ab und zu holten Sabine Palleske und ihre Tochter die Stute ab, gingen mit ihr spazieren und alles lief gut. Dann kam ein herber Rückschlag: Marlou blieb auf der Koppel im Zaun hängen und riss sich beide Beine auf. Es waren schlimme Verletzungen, die lange behandelt werden mussten. „Sie hatte starke Schmerzen und hat mir die Behandlung übel genommen. Danach war sie wieder wild“, erinnert sich Palleske.

Da vor allem sie die Stute behandelte, musste für die „netten“ Dinge ihre Tochter ran. Insgesamt dauerte es ein Jahr, bis die Wunden verheilt waren. Inzwischen war Marlou zu einer großen, kräftigen Konik-Stute herangewachsen. Nun ist sie bei einer Bekannten der Palleskes in Beritt. Kim Marzahl aus Westerrönfeld, Kreis Rendsburg-Eckernförde, reitet sonst Isländer und ist ganz angetan von der Stute. Sie sei am Anfang etwas nervös gewesen, aber das habe sich schnell beruhigt.

„Sie ist vom Typ her sehr gelassen“, berichtet Marzahl und fügt hinzu: „So groß ist der Unterschied zu einem Islandpferd bisher nicht. Vielleicht war sie am Anfang etwas sturer, aber das hat sich gelegt.“ Bei weiterer Ausbildung werde Marlou bestimmt ein gutes Familien- und Freizeitpferd abgeben.

Vertrauen fassen

„Wenn wir sie in zwei Monaten wiederbekommen, haben wir hoffentlich ein fertiges kleines Reitpferd“, freut sich Palleske, denn die Stute kannte schon viel: „Sattel drauf, Schritt und Trab und auch mal die Kinder oben, das hatten wir alles geübt.“ Sie sei auch nie bockig gewesen. „Eigentlich wollten wir kein Konik, aber das sind tolle Pferde, freundlich und unerschrocken“, schwärmt Palleske. Insgesamt habe es gedauert, bis Marlou Vertrauen zu Menschen gefasst habe, aber dann habe sie alles mitgemacht. Allerdings mussten die Palleskes auch lernen, dass man dieses Vertrauen wieder verlieren kann, zum Beispiel infolge der Schmerzen. Inzwischen sei aber alles wieder gut.

Auch in ihrer Ausbildung wird Marlou regelmäßig von Palleske, ihrer Tochter und ihren Enkelkindern besucht. Ein Konik würden sie immer wieder nehmen. Allerdings ist Marlou mit ihren 1,40 m sehr groß und für viele Reiter seien die „normalen“ Koniks zu klein. Dazu komme eine Hemmschwelle, weil die Pferde zu wild seien. Aber Sabine Palleske ist über die Sozialen Medien mit vielen anderen Konik-Besitzern in Kontakt und findet: „Die Leute machen so tolle Sachen mit ihren Pferden. Die sind einfach unerschrocken.“