Klärschlamm wird bislang bevorzugt als Dünger auf landwirtschaftlichen Flächen ausgebracht, vor allem von nicht Vieh haltenden Betrieben. Dies wird künftig weit weniger möglich sein, denn ab 2029 gilt die Rückgewinnungspflicht von Phosphor aus Klärschlamm.
Klärschlamm ist ein Abfallprodukt, das es in sich hat. Da er den wichtigen Pflanzennährstoff Phosphor enthält, gebunden in Phosphat, eignet er sich gut als Dünger, besonders für Ackerbaubetriebe. Deshalb ist die Landwirtschaft ein willkommener Abnehmer von Klärschlamm meist nahe gelegener, kleiner Kläranlagen, größere Anlagen transportieren ihn auch über weitere Strecken. Bedingung ist, dass der Klärschlamm entsprechende Grenzwerte von unerwünschten Stoffen wie Arzneimitteln, Chemikalien oder Reifenabrieben nicht überschreitet.
Der Rückgang und seine Gründe
Über Jahre hinweg betrug der Anteil der landwirtschaftlichen Entsorgung von Klärschlamm gut 70 %. Diese Bezugsquelle wird in Zukunft weit weniger zur Verfügung stehen. Ab 2029 gilt allgemein die Rückgewinnungspflicht für Phosphor in den Kläranlagen. Das Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur Schleswig-Holstein (MEKUN) hat den entsprechenden Abfallwirtschaftsplan (AWP) Mitte Dezember verabschiedet.
Das gesamte Klärschlammaufkommen in Schleswig-Holstein bewegte sich in der vergangenen Dekade zwischen 70.000 und 80.000 Mg (Megagramm = t), wobei der stärkste Rückgang um rund 10.000 Mg von 2016 auf 2017 zu verzeichnen war (siehe Tabelle). Der Anteil des landwirtschaftlich ausgebrachten Klärschlamms – bis dahin zwischen 50.000 und 55.000 Mg – sank sogar von seinem Höchststand um rund 20.000 auf rund 37.500 Mg und stieg seitdem wieder leicht an.
Zu dem Zeitpunkt griff nicht nur die neue Klärschlammverordnung, sondern auch die neue Düngeverordnung. Vor allem das weitreichende Herbstdüngeverbot auf Ackerland, aber auch die pauschale 20%ige Reduktion des Düngebedarfes sorgten für eine sinkende Abnahme von Klärschlamm durch Landwirte.
Löwenanteil der großen Anlagen
Ab 2029 dürfen Kläranlagen der Klasse 5 – also mit mehr als 100.000 EW (Einwohnerwerten) – ihren Klärschlamm nicht mehr landwirtschaftlich ausbringen, sondern müssen ihn verbrennen und dabei den Phosphor vor der Verbrennung oder aus der Asche entnehmen. Ab 2032 gilt dies auch für Anlagen mit mehr als 50.000 EW (Klasse 4b). 17 Anlagen der landesweit 782 gehören diesen beiden größten Klassen an, hier fallen bisher rund 70 % des gesamten Klärschlamms von Schleswig-Holstein an. Die 68 Kläranlagen mit mehr als 10.000 EW produzieren sogar mehr als 93 % des Klärschlamms.
2021 hat der Anteil der thermischen Entsorgung den der landwirtschaftlichen erstmals überschritten, und dies, obwohl weiterhin hauptsächlich außer Landes verbrannt werden muss. Es wird prognostiziert, dass das gesamte Klärschlammaufkommen in Schleswig-Holstein bis 2032 auf rund 63.000 Mg leicht zurückgeht. Für die landwirtschaftliche Ausbringung sollen dann, nur noch vonseiten kleinerer Kläranlagen, aber nur noch rund 14.000 Mg zur Verfügung stehen – bloß etwa ein Drittel des Tiefstwertes von 2017 und ein Viertel des Höchstwertes von 2016.
Das Ausbringen von Klärschlamm auf landwirtschaftlichen Flächen ist dann zwar weiterhin erlaubt – handelt es sich dabei doch um eine Art „Rückgewinnung“ von Phosphor durch Kreislaufwirtschaft –, aber die Landwirte können künftig bei Weitem nicht mehr so viel beziehen wie bisher. Wenn sie den für den Dünger erforderlichen Phosphatanteil auf andere Weise beziehen, wird dies vermutlich zusätzliche Kosten verursachen, deren Höhe noch schwer abzuschätzen ist. Klärschlamm erhalten sie hingegen kostenlos oder sogar mit einer Abnahmeentlohnung.
Derzeit werden 40,5 % des Klärschlamms in Schleswig-Holstein landwirtschaftlich ausgebracht, 58,9 % verbrannt (2021) – dies allerdings hauptsächlich außerhalb des Bundeslandes, da noch nicht genügend Verbrennungskapazitäten bestehen. Und je größer die Anlagen, desto weiter sind auch die Entfernungen zum Acker.
Zwei neue Großverbrennungsanlagen
Zur Verbrennung in großem Maßstab sollen zwei Monoverbrennungsanlagen in Kiel sowie in Stapelfeld im Kreis Stormarn gebaut werden. Grundsteinlegung in Stapelfeld war im November 2022. Diese beiden Anlagen sollen laut MEKUN in der Lage sein, den gesamten Klärschlamm in Schleswig-Holstein zu verbrennen. Eine Phosphorrückgewinnung aus der Asche ist allerdings nicht in der Stapelfelder Anlage vorgesehen, nur in der Anlage in Kiel. Die wird in die dort bereits vorhandene Müllverbrennungsanlage integriert – ein Leuchtturmprojekt, das die gesamte Verwertungskette abdeckt.
Nun kam vor zwei Wochen die überraschende Meldung: Die Planung des Neubaus in Kiel wird vom Betreiber aus finanziellen Gründen für vorerst zwei Jahre gestoppt. Die Kosten für den Bau seien unerwartet stark gestiegen. Der Markt werde beobachtet, wenn die Preise genügend fielen, werde mit der Planung fortgefahren. Die gesetzliche Vorgabe zur Phosphorrückgewinnung begrüßt die Branche, das gebe Investitionssicherheit.
Das MEKUN gibt sich zuversichtlich: „Sollte sich die Stadt Kiel in zwei Jahren für den Bau der Anlage entscheiden, würde sie immer noch vor 2029 fertiggestellt werden können.“
Mehr Schlamm wird auf Reisen gehen
Was aber, wenn nicht? Dann ist davon auszugehen, dass Klärschlamm künftig in noch größerem Umfang als bisher auf Reisen gehen muss. Auch sollen Zwischenlager ausgebaut werden, die insgesamt 59 % der jährlich anfallenden Klärschlammmenge in Schleswig-Holstein aufnehmen könnten.
Auf die Frage, ob der zu erwartende erhöhte „Reiseumfang“ von Klärschlamm nicht auch ökologische Nachteile mit sich bringe, antwortet das MEKUN, die Entscheidung, welcher Entsorgungsweg unter Einhaltung der Vorgaben der Klärschlammverordnung der geeignete Weg sei, obliege den Klärschlammerzeugern. Das Umweltministerium habe darauf keinen Einfluss. Für vermutlich zusätzlich anfallende Kosten dieser Maßnahmen sei die jeweilige Kommune verantwortlich.
Landwirtschaftliche Ausbringung weiter möglich
Das Umweltministerium betont, dass für Kläranlagen unter 50.000 EW auch künftig die landwirtschaftliche Klärschlammverwertung zulässig sei. Außerdem können die bei der künftig vorgeschriebenen Rückgewinnung anfallenden phosphorhaltigen Aschen direkt als Düngemittel oder Ausgangsstoff für Düngemittel verwertet werden.
In der Klärwerkbranche geht man hingegen davon aus, dass landwirtschaftliche Ausbringung in der Zukunft faktisch kaum mehr vorkommen werde – wegen der allgemeinen Schadstoffbelastung.
Online kann der Abfallwirtschaftsplan heruntergeladen werden unter https://t1p.de/mdpbj
Er ist allerdings auf dem Stand von Januar 2021, und Werteerfassungen sind meist nur bis 2018 berücksichtigt.