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Die Debatte zum Bundesagrarhaushalt für das Jahr 2024 fand am Donnerstag, 7. September, statt und wurde mit Spannung erwartet. Die Ernüchtung ist groß, bei allen Beteiligten.

Die im Vorfeld bekannt gewordenen Kürzungen der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) hatten bereits für Missstimmung gesorgt. Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir (Grüne) wolle keine ausreichenden Mittel zur Verfügung stellen für den Umbau der Tierhaltung und den ländlichen Raum, hieß es bereits seit Wochen.

Nach Bekanntwerden der geplanten Kürzungen haben die grünen Länderagrarminister aus Brandenburg, Hessen und Sachsen gleich lautstark ihren Protest kundgetan. Im August hatten bereits die Chefs der unionsgeführten Agrarministerien in Bayern, Baden-Württemberg, Berlin, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein in einem Mahnschreiben an Özdemir gegen die Kürzung der GAK-Mittel protestiert.

Attacke und Bekenntnis zur Tierhaltung

In der ersten Beratung seines Haushaltsentwurfs 2024 setze der Minister auf Attacke und warf der Union schwere Versäumnisse vor. Trotz sprudelnder Steuereinnahmen habe sie es versäumt, in eine krisenfeste Zukunft der Tierhaltung zu investieren. Der Minister ließ erkennen, dass er sich nicht mit den geplanten Kürzungen in der GAK abfinden wolle. Er hoffe, dass es in den parlamentarischen Beratungen gelingen werde, weitere Mittel zu mobilisieren.

Özdemir bekannte sich zur Nutztierhaltung in Deutschland: „Wer Kreislaufwirtschaft möchte, braucht zwingend Tierhaltung.“ Mit der verbindlichen Tierhaltungskennzeichnung, der Änderung des Baugesetzbuches, der Anpassung der Immissionsverordnung sowie dem mit 1 Mrd. € dotierten Bundesprogramm habe die Ampel-Koalition geliefert. Der Grünen-Politiker bekräftigte die Notwendigkeit, zu einer dauerhaften Finanzierung von Tierwohlställen zu kommen.

Der Minister äußerte Unmut über die Sparmaßnahmen in der GAK, obwohl es in den Verhandlungen mit dem Bundesfinanzministerium gelungen sei, dessen Vorgaben abzumildern. Als Fortschritt wertet Özdemir, dass mit der Übertragung der Maßnahmen aus den Sonderrahmenplänen in die reguläre GAP-Förderung Spielraum für eine deutlich flexiblere Mittelnutzung geschaffen worden sei.

Vorsichtig optimistisch äußerte er sich zu den Aussichten, dass die Förderung der Wiederaufforstung künftig weiterhin von Bund und Ländern gestemmt werden könne.

Auch Minister Cem Özdemir zeigte sich unzufrieden über die fehlenden GAK-Mittel.       Foto: Imago

420 Millionen Euro weniger im Haushalt

Auf 6,83 Mrd. € beläuft sich laut Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2024 der Etat des Agrarressorts. Im Vergleich zu diesem Jahr mit Gesamtausgaben von 7,25 Mrd. € bedeutet das eine Kürzung um rund 420 Mio. € oder 5,8 %. Prozentual sollen die Ausgaben für die Landwirtschaft damit etwas weniger sinken als der Gesamthaushalt mit einem Minus von 6,7 %. Insgesamt will der Bund im nächsten Jahr 445,7 Mrd. € ausgeben. Die Verhandlungen über den Haushalt dürften angesichts der Sparzwänge ausgesprochen schwierig werden. Bereits der Regierungsentwurf war erst am 5. Juli und damit drei Wochen später als geplant im Kabinett beschlossen worden. Vorausgegangen waren ausgiebige Diskussionen des Finanzministeriums mit den Fachressorts wie dem Bundeslandwirtschaftsministerium.

Den größten Posten im Einzelplan 10 bilden traditionell die Ausgaben für die landwirtschaftliche Sozialpolitik mit einem Anteil von rund 60 %. Während die vorgesehenen Zuschüsse von 2,44 Mrd. € für die Alterssicherung der Landwirte ebenso wie die Mittel von rund 1,5 Mrd. € für die landwirtschaftliche Krankenversicherung gesetzlich gebunden sind, gilt dies nicht für die Zuschüsse zur landwirtschaftlichen Unfallversicherung. Diese sollen laut Entwurf wie 2023 wieder 100 Mio. € betragen, nachdem sie 2022 noch bei 177 Mio. € gelegen hatten.

Bund schrumpft GAK-Mittel

Ein Großteil der Mittelkürzungen im Etat von Özdemir soll in der GAK erbracht werden. Laut Regierungsentwurf stellt der Bund für die GAK im nächsten Jahr 840 Mio. € zur Verfügung (2023: 1,13 Mrd. €).

Gestrichen werden sollen der Sonderrahmenplan ländliche Entwicklung mit 160 Mio. € sowie der Sonderrahmenplan Ökolandbau und biologische Vielfalt, aus dem unter anderem der im Zuge der Verhandlungen zum Insektenschutzpaket vereinbarte Erschwernisausgleich Pflanzenschutz finanziert wird.

Zwar sollen die Fördermaßnahmen der zweckgebundenen Sonderrahmenpläne in die allgemeine, nicht zweckgebundene GAK überführt werden. Jedoch werden die Länder allenfalls einen Teil der Maßnahmen anbieten, zumal auch die nicht zweckgebundenen GAK-Mittel des Bundes gekürzt werden, nämlich um rund 57 Mio. € auf gut 593 Mio. €.

Zwischenüberschrift

Ohnehin auslaufen sollen Ende 2023 die zur Bewältigung der Folgen der Extremwetterereignisse im Wald bereitgestellten Mittel von zuletzt 121 Mio. €. Allerdings erscheint eine Anschlussfinanzierung der Wiederaufforstung von Kahlflächen aus Mitteln des Aktionsprogramms natürlicher Klimaschutz (ANK) unter Regie des mit solchen Förderprogrammen wenig erfahrenen Bundesumweltministeriums derzeit ungewiss.

Bundesprogramme sollen Federn lassen

Darüber hinaus sind im Regierungsentwurf für eine Reihe von Bundesprogrammen außerhalb der GAK Kürzungen vorgesehen. So sollen die Mittel für das Bundesprogramm ländliche Entwicklung (BULE) um 7 Mio. € auf 41 Mio. € und die für das Bundesprogramm Nutztierhaltung von 30,5 Mio. € auf 25,5 Mio. € sinken.

Die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe (FNR) wird 2024 voraussichtlich mit 77 Mio. € auskommen müssen, nach 86,5 Mio. € in diesem Jahr. Im Zukunfts- und Investitionsprogramm steht im nächsten Jahr die letzte Tranche von 139,6 Mio. € zur Verfügung; 2023 waren es noch gut 196 Mio. €.

Gekürzt werden soll auch die Eiweißpflanzenstrategie, und zwar von 8,6 Mio. € auf 8 Mio. €. Keine Abstriche, aber auch keinen Zuwachs plant die Bundesregierung beim Bundesprogramm ökologischer Landbau (BÖL), für das 36 Mio. € vorgesehen sind.

150 Millionen Euro für Umbau der Nutztierhaltung

Starten soll 2024 das Bundesprogramm zum Umbau der Nutztierhaltung, für das aller Voraussicht nach zunächst 150 Mio. € zur Verfügung stehen. Allerdings fehlt noch die Genehmigung durch die EU-Kommission. Die finalen Entscheidungen über den Bundeshaushalt 2024 fallen in der Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses am 16. November. Endgültig beschließen soll der Bundestag den Haushalt am 1. Dezember. age

Viele Fehlerquellen ausgemacht

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Viele Vorgaben einschließlich Sanktionsmechanismen erfordern hohe Sorgfalt. Wer im Zuge der reformierten GAP-Förderung Prämien erhalten will, ist gezwungen eine Vielzahl an Regeln einzuhalten. Neben dem GAP-Strategieplan 2023-2027 gelten dafür eine Reihe nationaler Gesetze und Verordnungen in den Bereichen Direktzahlungen, Konditionalität und Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem (InVeKoS). Zahlreiche Förderregelungen einschließlich der Antrags-, Kontroll-, Kürzungs- und Sanktionsmechanismen erfordern hohe Sorgfalt.

Überfordert die neue „Grüne Architektur“ Landwirte und Behörden?

Fehlerquellen bieten die neuen Regeln der EU-Agrarförderung (GAP ab 2023) in großer Zahl: Statt Cross Compliance und Greening gibt es nun die Auflagen der erweiterten Konditionalität, die für alle antragstellenden Betriebe gilt. Auch Kleinerzeuger müssen sie erfüllen. Die Konditionalität umfasst elf Grundanforderungen an die Betriebsführung (GAB) und neun Anforderungen zur Erhaltung der Flächen in gutem landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand (GLÖZ). Wie bisher tragen die Landwirte unter Einhaltung der Fördervoraussetzungen in besonderem Maße zum Schutz von Klima, Umwelt, öffentlicher Gesundheit sowie Pflanzengesundheit und Tierschutz bei. Je nach freiwilliger Teilnahme des Betriebes können auch bestimmte Bewirtschaftungsverpflichtungen aus den neuen Ökoregelungen (Eco Schemes, Erste Säule) und/oder den bewährten Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM, Zweite Säule) hinzukommen.

Antragsänderungen bis 30. September möglich

In diesem Geflecht von Vorschriften können leicht Fehler passieren. Hinzu kommen potenzielle und übliche Antragsfehler wie etwa Nichtübereinstimmungen bei Flächenumfängen etc. Nach wie vor gilt der 15. Mai als Antragsstichtag. Nachmeldungen von Flächen können bis 31. Mai vorgenommen werden. Von nicht unerheblicher Bedeutung ist, dass Antragsänderungen noch bis zum 30. September des Antragsjahres gemeldet werden können. Doch wie wird die Einhaltung der vielen neuen GAPVorschriften kontrolliert? Und auf welche Kürzungen müssen sich Landwirte gegebenenfalls einstellen? Auch muss die kritische Frage erlaubt sein, ob Landwirte, Behörden und Berater wirklich noch vollends durchblicken? Oder ob ein verhältnismäßiges Maß an Komplexität spätestens mit dieser GAP-Reform überreizt wurde?

Konditionalität, Kontrollen und Einordnung von Verstößen

Werden Verstöße gegen Konditionalitätsverpflichtungen bei der landwirtschaftlichen Tätigkeit oder im Betrieb festgestellt, kommen prozentuale Kürzungen bei den beantragten Zahlungen in Betracht. Dies betrifft bei den Direktzahlungen die Basisprämie, die erste-Hektare-Förderung, die Junglandwirteprämie, gegebenenfalls die Ökoregelungen und gegebenenfalls die gekoppelte Tierprämie sowie gegebenenfalls im Zuge der ländlichen Entwicklungsprogramme zum Beispiel die Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen und die Ausgleichszulage. Grundsätzlich gilt, wie bisher bei der Cross Compliance, auch bei der Konditionalität ein gesamtbetrieblicher Ansatz, wonach die grundlegenden Anforderungen bei Beantragung von Direktzahlungen in allen Produktionsbereichen und Betriebsstätten einzuhalten sind. EU-rechtlich ist vorgeschrieben, dass mindestens 1 % der Antragsteller von den zuständigen Behörden systematisch vor Ort auf Konditionalitätsverstöße kontrolliert werden müssen. Dies betrifft bei rund 300.000 Antragstellern demnach rund 3.000 Betriebe in Deutschland. Zuständige Behörden und Zahlstellen bewerten festgestellte Verstöße nach den Kriterien Häufigkeit, Ausmaß,  Schwere und Dauer als leicht, mittel oder schwerwiegend.

Konditionalität der GAP-Förderung und deutsches Fachrecht

Wichtig zu wissen für alle Antragssteller ist: Die Konditionalität ist ein förderrechtliches Auflagenwerk der GAP für den zusätzlichen Schutz von Klima, Umwelt, Mensch, Pflanze sowie Tier und ersetzt nicht das deutsche Fachrecht. Als Landwirt müssen Sie stets die Verpflichtungen aus dem Fachrecht wie zum Beispiel die Düngeverordnung oder Wasservorschriften einhalten, zum Beispiel auch dann, wenn Sie keine Prämien beantragen. Bei Antragstellern kommen Fachrechtsprüfer teils auch in doppelter Mission auf den Betrieb: Sie prüfen häufig Konditionalitätsanforderungen und das Fachrecht gleichzeitig. Dann kann es auch passieren, dass Sie für ein Vergehen in zweierlei Hinsicht belangt werden: Einmal durch Kürzung bei den GAP-Prämien und einmal als Ordnungswidrigkeit beim Fachrecht.

Inwiefern führen Konditionalitätsverstöße zu Sanktionen?

Festgestellte Verstöße ohne oder mit unerheblichen Folgen für die Ziele der oben genannten GAB- und GLÖZ-Anforderungen (sogenannte geringfügige Verstöße) bleiben in der Regel ohne Verwaltungssanktion, müssen jedoch fristgerecht behoben werden (sogenanntes Frühwarnsystem). Darüber hinaus bestehen für Behörden und Kontrolleure gewisse Handlungsspielräume. Beispielsweise können bei Anwendung eines sogenannten Flächenmonitoringsystems bei Verstößen auch niedrigere Kürzungssätze unter 3 % angewendet werden. Grundsätzlich ist zwischen Erst-, Wiederholungs- und vorsätzlichen Verstößen zu unterscheiden. Bei einem fahrlässig begangenen Erstverstoß beträgt die Regelkürzung bei den konditionalitätsrelevanten Zahlungen 3 %. Bei mehreren fahrlässigen Erstverstößen werden die Kürzungssätze addiert, dürfen jedoch eine Gesamtkürzung von 5 % nicht überschreiten, wenn keine schwerwiegenden Folgen zu erwarten sind. Bei einem nicht vorsätzlich begangenen Erstverstoß kann die Kürzung je nach Ermessen auf 1 % reduziert werden. Lösen Verstöße schwerwiegende Folgen oder eine direkte Gefährdung der öffentlichen Gesundheit oder Tiergesundheit aus, kann die oben genannte Kappungsgrenze einer Gesamtkürzung von 5 % auf 10 % angehoben werden. Im Falle von Wiederholungsverstößen beträgt die Regelkürzung 10 %. Bei Konditionalitätsverstößen handelt es sich um eine Wiederholung, wenn gegen eine Anforderung aus dem Katalog von GAB oder GLÖZ innerhalb von drei Kalenderjahren erneut verstoßen wird. Dies gilt auch dann, wenn in einem Kalenderjahrmehrfach gegen dieselbe Anforderung verstoßen wird. Auch bei mehreren fahrlässigen Wiederholungsverstößen werden die Kürzungssätze addiert, dürfen jedoch eine Gesamtkürzung von 20 % nicht überschreiten. Ein vorsätzlicher Verstoß liegt vor, wenn derselbe Verstoß ohne stichhaltige Begründung weiterhin wiederholt auftritt. In solchen Fällen beträgt die Regelkürzung mindestens 15 %, wobei diese sich je nach Häufigkeit, Ausmaß, Schwere und Dauer auf bis zu 100 % ausdehnen kann, zum Beispiel bei mehreren vorsätzlichen Verstößen in einem Kalenderjahr.

Weiterhin föderaler Flickenteppich beim InVeKoS

Ungeachtet der erläuterten Kontroll- und Kürzungsmechanismen zur erweiterten Konditionalität in der GAP ab 2023 sind die Behörden der Bundesländer wie bisher dafür zuständig, die Direktzahlungen sowie die flächen- und tierbezogenen Maßnahmen der Zweiten Säule über das Integrierte Verwaltungs- und Kontrollsystem (InVeKoS) abzuwickeln. Für die antragstellenden Betriebe ergeben sich dadurch weiterhin 13 deutsche InVeKoS-Regionen, die sich in Antragsabwicklung, technischer Unterstützung, automatisierten Prozessen und letztlich Praktikabilität voneinander unterscheiden.Wesentliche Neuerungen sind die seit 1. Januar 2023 EU-rechtlich verpflichtende Anwendung eines automatisierten Fl.chenüberwachungssystems (AMS) und die verstärkte Nutzung georeferenzierter Fotos. Im Sinne wirksamer Erleichterungen gilt für beide Neuerungen: Behörden und Zahlstellen müssen die Systeme praktikabel gestalten und dürfen Nachweis- sowie Dokumentationspflichten nicht unverhältnismäßig auf die Landwirte abwälzen.

Satelliten und künstliche Intelligenz im Dauereinsatz

Nach dem jährlichen Antragsverfahren greifen die Routinen der Kontrollsysteme aus Verwaltungskontrollen und ergänzenden Kontrollen. Letztere können Vor-Ort-Kontrollen, die Nutzung georeferenzierter Fotos und der Einsatz eines Flächenüberwachungssystems sein. Mittlerweile lassen die Bundesländer die beantragten landwirtschaftlichen Flächen dauerhaft von Satelliten beobachten. Automatisierte Auswertungen werden dabei mit Unterstützung künstlicher Intelligenz vor allem von Satellitenbildern mit einer Auflösung von 10 Metern vorgenommen. Je nach Bundesland werden auf diese Art und Weise der Fernerkundung flächenbezogene Fördervoraussetzungen wie zum Beispiel hauptsächlich landwirtschaftliche Nutzung, Durchführung der landwirtschaftlichen Mindesttätigkeit bei Brachen und Streifen, Flächenumfang, Kulturart, und Grünlandnutzung durch Mähen oder Beweidung et cetera geprüft.

Georeferenzierte Fotos – Fluch und Segen zugleich?

Stimmen die aufgezeichneten Sentineldaten nicht mit den Antragsdaten überein, erhalten die Landwirte Rückmeldungen per E-Mail oder Handy-App und werden zu Korrekturen aufgerufen. Dabei zeigen erste Erfahrungen, dass Handy-Apps sehr unterschiedlich in den Bundesländern funktionierten und gegenüber den Landwirten teilweise unverhältnismäßige hohe Zahlen an zu erledigenden Prüfaufträgen generiert werden. Hinzu kommt, dass unklare Sachverhalte bei einzelnen Fördervoraussetzungen mit der Aufnahme und Versendung von georeferenzierten Fotos über von den Behörden bereitgestellte Handy-Apps geklärt werden können. Das bedeutet, dass Landwirte bei Unstimmigkeiten zur betreffenden Fläche fahren und dort mit der App ein Foto aufnehmen, das die Flächenkoordinaten mitspeichert. Das Foto wird dann direkt vom Handy an die zuständige Behörde übermittelt. Im besten Fall kann der Antragsteller so die Einhaltung der Fördervoraussetzungen nachweisen, eine Vor-Ort-Kontrolle wäre dann nicht mehr notwendig. Zwar werden die Antragsteller förderrechtlich zur Unterstützung in die Pflicht genommen. Aktuell kann jedoch nicht flächendeckend davon gesprochen werden, dass die Behörden vollends dazu in der Lage sind, den Landwirten hierfür technisch ausgereifte, intuitiv und einfach nutzbare sowie praktikable Handy-Apps anzubieten.

Schnelle Feldkontrolle beziehungsweise Fernerkundung und Vor-Ort-Kontrollen

Sind die Ergebnisse des automatischen Flächenüberwachungssystems unklar, können Prüfer auch ohne Anmeldung zu Einzelflächenprüfungen auf die Fläche beziehungsweise mit hochauflösenden Bilddaten Vor-Ort-Kontrollen als Fernerkundung durchführen. Als Betriebsleiter bekommen Sie von diesen Prüfungen noch nicht einmal unbedingt etwas mit. Das ist anders bei der umfassenden Vor-Ort-Kontrolle des Betriebes mit Prüfungen von Fördervoraussetzungen und Unterlagen: Hier ist das Beisein des Betriebsleiters oder eines Vertreters meist erforderlich, aber auch nicht unbedingt, wenn die Unterlagen zur Verfügung gestellt werden. So eine Vor-Ort-Kontrolle können Prüfer bei Flächenprüfungen maximal 14 Tage und bei Tierprüfungen maximal 48 Stunden vorher ankündigen, müssen dies aber nicht tun. Machen Antragsteller die Durchführung einer Vor-Ort-Kontrolle unmöglich, wird der GAP-Antrag im Extremfall komplett abgelehnt. Flächenvermessungen selbst sollen vor Ort aufgrund der geobasierten Flächenanträge allerdings nur noch im Ausnahmefall nötig sein.

Je nach beantragter Fördermaßnahme gelten unterschiedliche Kontrollstichproben

Grundsätzlich gilt: Bei Flächenmaßnahmen der Ersten und Zweiten Säule sind 5 % der antragstellenden Betriebe im Zuge einer Vor-Ort-Kontrolle zu prüfen. Eine solche Stichprobe gilt auch für die Betriebe mit Teilnahme an einer ELER-Tierschutzmaßnahme. Für die Konditionalität und die damit verbundenen Zahlungen gilt:Mindestens 1 % der antragstellenden Betriebe sind systematisch vor Ort zu kontrollieren. Um den  Kontrollaufwand zu begrenzen, sind die zuständigen Behörden weiterhin angehalten, Kontrollen zu bündeln, das heißt beim Besuch im selben Betrieb mehrere Rechtsvorschriften und Standards zu prüfen. Die Einhaltung der Konditionalitätsstandards GLÖZ 1 (Erhalt von Dauergrünland), GLÖZ 7 (Fruchtwechsel) und GLÖZ 8 (4 % nichtproduktive Fläche) wird im Zuge von Verwaltungskontrollen geprüft. Darüber hinaus gilt gesondert: Bei den gekoppelten Tierprämien zur Förderung der Mutterkuh-, Schaf- und Ziegenhaltung sind mindestens 3 % der antragstellenden Betriebe vor Ort zu prüfen. Im Hopfenanbau sind 3 % der angemeldeten Flächen vor Ort zu kontrollieren, 30 % der angemeldeten Flächen sind es beim Hanfanbau.

Wie ist das Ergebnis?

Die zuständigen Behörden sind verpflichtet, gegebenenfalls betreffende Betriebe über die Feststellung des Nichtnachweises von Fördervoraussetzungen zu informieren und auf die Möglichkeit zur Änderung oder Rücknahme des Antrags hinzuweisen. Bei Vor-Ort-Kontrollen erhalten geprüfte Betriebe vor Ort mündlich und mit dem anschließenden Kontrollbericht Protokoll über Gegenstand und Zeitpunkt der Kontrolle, anwesende Personen, vorgenommene Kontrollmaßnahmen sowie Feststellungen der durchgeführten Kontrolle. Gleiches gilt für die mittels Flächenüberwachungssystem festgestellten Ergebnisse.

Überblick der wesentlichen Kürzungs- und Sanktionsmechanismen

Verwaltungssanktion: Bei Verstoß gegen Konditionalität (siehe oben genannten Absatz zu Konditionalitätsverstößen)

Fristsanktion bei verspätetem Antrag: Bei Einreichung des GAP-Antrags nach dem 31. Mai wird der Antrag vollständig abgelehnt. Bei Einreichung des GAP-Antrags zwischen 15. Mai und 31. Mai beträgt die Kürzung für jeden verspätet eingereichten Kalendertag 1 % der beantragten Direktzahlungen.

Nichtanmeldungssanktion (wenn nicht alle Flächen angegeben werden): Als Antragsteller sind Sie verpflichtet, alle ihre landwirtschaftlichen Flächen im GAP-Antrag zu melden. Die beantragten Zahlungen werden um 3 % gekürzt, wenn Sie mehr als 3 % der Fläche oder mehr als 10 Hektar der Betriebsfläche nicht melden.

Übererklärungssanktion (bei Angabe von zu viel Fläche): Beantragen Sie mehr Fläche, als Sie haben, hängt die Sanktion vom Ausmaß der Überbeantragung ab. Beträgt der Unterschied mehr als 3 %der ermittelten Fläche oder 2 Hektar, wird diese Flächenabweichung zusätzlich von der ermittelten Fläche abgezogen und die Direktzahlungen nach dem GAP-Antrag entsprechend reduziert. Beträgt der Unterschied jedoch mehr als 20 %, erhalten Sie für die beantragte Direktzahlung keine Beihilfe. Erste-Hektare-Prämie, Junglandwirteprämie und Prämien für Ökoregelungen werden unter bestimmten Gesichtspunkten mit gekürzt.

Übererklärungssanktion bei gekoppelten Tierprämien (Mutterkühe, Schafe, Ziegen): Hier lohnt es sich, die zuständigen Behörden unverzüglich über Veränderungen der Tierzahl auf dem Laufenden zu halten, sonst gibt es Abzüge. Ermitteln die Prüfer 3 % oder 3 Tiere weniger als beantragt, reduziert sich die Prämie um diese Tierzahl. Weicht die ermittelte Tierzahl um mehr als 20 % von der beantragten Tierzahl ab, wird die festgestellte Differenz verdoppelt und von der Zahl der ermittelten Tiere abgezogen. Sollten mehr als 30 % Abweichung festgestellt werden, erhalten Sie für die beantragte gekoppelte Tierprämie keine Zahlung.

Haftungsfragen im Blick behalten

Anders als bislang haften antragstellende Betriebe künftig gewissermaßen auch, wenn beauftragte Dritte wie zum Beispiel Lohnunternehmer Verstöße begehen. Aufgepasst heißt es auch bei Pachtflächen, die Sie im laufenden Kalenderjahr abgeben oder neu in Bewirtschaftung nehmen: Ist nichts anderes geregelt, erhält der antragstellende Bewirtschafter die Prämien. Für Fehler muss derjenige geradestehen, der sie verursacht hat. Allerdings nur dann, wenn er auch einen Agrarantrag gestellt hat. Einfach formuliert bedeutet das: Unter der Annahme, dass Ihr Pachtnachfolger ein Betrieb ist, der keinen GAP-Antrag gestellt hat, müssen Sie unter Umständen Kürzungen hinnehmen, die er nach der Übernahme der Fläche im gegebenenfalls noch antragsrelevanten Zeitraum verursacht hat.

Marlou, ein Konik aus der Geltinger Birk

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Ein Wildpferd einreiten? Klingt ein bisschen nach Wildem Westen. Aber wer möchte, kann das auch hier in Schleswig-Holstein. Für die Koniks aus den Naturschutzgebieten werden regelmäßig neue Besitzer gesucht. So war es auch bei der Rappstute Marlou. Sie hat es besonders gut getroffen und ist auf dem besten Weg, ein tolles Reitpferd zu werden.

Einmal im Jahr werden die Koniks aus der Geltinger Birk eingefangen. Dann werden die Fohlen gechippt und einzelne Pferde aussortiert und verkauft. Vor sechs Jahren wurde ein schwarzes Stutfohlen aus der Herde geholt. „Das ist eher ungewöhnlich. In der Regel nehmen sie die Hengste heraus, aber bei diesem Fohlen war die Mutter verstorben“, berichtet Sabine Palleske. Die Hüttenerin, Kreis Rendsburg-Eckernförde, war damals nicht dabei.

Das Rappfohlen, bei den Koniks eine seltene Farbe, wurde an eine Frau verkauft, die es bei einem polnischen Bereiter unterstellte. Dieser war sofort begeistert, denn die Abstammung der Koniks geht auf die bis etwa 1800 in unzugänglichen Wald- und Sumpfgebieten Ostpolens und Litauens lebenden Tarpane zurück. Die Bauern fingen sich immer mal wieder Wildpferde ein und so entstand die später systematisch in Polen gezüchtete Rasse der Koniks. „Das steht für ‚kleines Pferdchen‘“, weiß Palleske.

Sie selbst war vor fünf Jahren auf der Suche nach einem Pony für ihre Enkelkinder in den Stall gekommen. Die Rappstute, inzwischen ein Jährling, habe unbedingt mitgewollt. „Das andere Pferd ging immer weg, aber sie kam zu uns, wollte kuscheln, stupste uns an“, erinnert sie sich. Eigentlich wollte der Stallbesitzer das Pferd für seine Kinder behalten, doch er ließ sich überzeugen und Sabine Palleske und ihre Tochter Franziska konnten die Stute mit nach Hause nehmen.

Vom Pferd ausgesucht

Damals kannte die Stute nicht einmal ein Halfter. Sie war jung und wild. „Eigentlich bestimmt sie heute noch, wann sie kommt und wann nicht“, lacht Palleske. Die Konik-Dame bekam erst einmal einen Namen: Marlou. Da bei Palleskes die Pferde am Haus stehen, musste Marlou nun jeden Tag gehändelt werden. Aufhalftern, putzen, Hufe geben: „Sie hat das sehr schnell gelernt. Sie wollte betüdelt werden.“

Im Sommer ging es dann wieder für ein halbes Jahr auf die Koppel. Ab und zu holten Sabine Palleske und ihre Tochter die Stute ab, gingen mit ihr spazieren und alles lief gut. Dann kam ein herber Rückschlag: Marlou blieb auf der Koppel im Zaun hängen und riss sich beide Beine auf. Es waren schlimme Verletzungen, die lange behandelt werden mussten. „Sie hatte starke Schmerzen und hat mir die Behandlung übel genommen. Danach war sie wieder wild“, erinnert sich Palleske.

Da vor allem sie die Stute behandelte, musste für die „netten“ Dinge ihre Tochter ran. Insgesamt dauerte es ein Jahr, bis die Wunden verheilt waren. Inzwischen war Marlou zu einer großen, kräftigen Konik-Stute herangewachsen. Nun ist sie bei einer Bekannten der Palleskes in Beritt. Kim Marzahl aus Westerrönfeld, Kreis Rendsburg-Eckernförde, reitet sonst Isländer und ist ganz angetan von der Stute. Sie sei am Anfang etwas nervös gewesen, aber das habe sich schnell beruhigt.

„Sie ist vom Typ her sehr gelassen“, berichtet Marzahl und fügt hinzu: „So groß ist der Unterschied zu einem Islandpferd bisher nicht. Vielleicht war sie am Anfang etwas sturer, aber das hat sich gelegt.“ Bei weiterer Ausbildung werde Marlou bestimmt ein gutes Familien- und Freizeitpferd abgeben.

Vertrauen fassen

„Wenn wir sie in zwei Monaten wiederbekommen, haben wir hoffentlich ein fertiges kleines Reitpferd“, freut sich Palleske, denn die Stute kannte schon viel: „Sattel drauf, Schritt und Trab und auch mal die Kinder oben, das hatten wir alles geübt.“ Sie sei auch nie bockig gewesen. „Eigentlich wollten wir kein Konik, aber das sind tolle Pferde, freundlich und unerschrocken“, schwärmt Palleske. Insgesamt habe es gedauert, bis Marlou Vertrauen zu Menschen gefasst habe, aber dann habe sie alles mitgemacht. Allerdings mussten die Palleskes auch lernen, dass man dieses Vertrauen wieder verlieren kann, zum Beispiel infolge der Schmerzen. Inzwischen sei aber alles wieder gut.

Auch in ihrer Ausbildung wird Marlou regelmäßig von Palleske, ihrer Tochter und ihren Enkelkindern besucht. Ein Konik würden sie immer wieder nehmen. Allerdings ist Marlou mit ihren 1,40 m sehr groß und für viele Reiter seien die „normalen“ Koniks zu klein. Dazu komme eine Hemmschwelle, weil die Pferde zu wild seien. Aber Sabine Palleske ist über die Sozialen Medien mit vielen anderen Konik-Besitzern in Kontakt und findet: „Die Leute machen so tolle Sachen mit ihren Pferden. Die sind einfach unerschrocken.“

Mohltied Green Market in Eckernförde

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Zahlreiche Erzeuger nutzten den Mohltied Green Market vergangenes Wochenende an der Hafenspitze in Eckernförde, um ihre vorwiegend handwerklichen Produkte den touristischen und einheimischen Besuchern vorzustellen.

Von feinen Fleischwaren aus Ahrensbök und Bünsdorf über würzigen Käse von Pellworm und aus Backensholz bis hin zum Eierlikör aus Wittensee und Whisky von Föhr reichte das hochwertige Angebot. Besonders das Gütezeichen-Bauernhofeis aus Kropp war bei Temperaturen von über 25 °C bei den Besuchern sehr gefragt. Ergänzt wurde der Markt durch das vielseitige Kochprogramm der Schauküche des Ministeriums für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV). Im großen Zelt präsentierte sich außerdem Gutes vom Hof.SH mit vielen Informationen, dem Genussführer und der beliebten Fotobox.

Die jungen Besucherinnen Liv und Mia Kunstmann mit Weimaraner-Hündin Grace und Christopher Walter (Ostseesalzmanufaktur) sowie Michael Stöcken (Strandrestaurant Karlsminde) nutzten gemeinsam die Gelegenheit zu einem Erinnerungsbild in der Gutes-vom-Hof-Fotobox (v. li.). Foto: Sandra van Hoorn

Gemeinsam unter einem Dach haben sich auch die Fischereisparten Schleswig-Holsteins in ihrer Kommunikation zusammengeschlossen. Am Stand von Wir fischen.SH beantwortete Fischer Lorenz Marckwardt (Landesfischereiverband SH) den Besuchern alle Fragen rund um die Fischerei. Beim Rundgang des Ministerpräsidenten Daniel Günther (CDU) nutzte Marckwardt zudem die Gelegenheit, den Sorgen der Fischerei in Bezug auf die Pläne eines Nationalparks Ostsee Ausdruck zu verleihen. Der Mohltied Green Market findet jeweils am letzten Sonntag des bekannten Green Screen Naturfilm-Festivals in Eckernförde statt und ergänzt die auf der Leinwand präsentierten Film-Themen um nachhaltige regionale Produkte zum Anfassen, Probieren und Mitnehmen.

Herbststauden im Garten

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Einen attraktiven Garten ohne Stauden zu gestalten ist schwer vorstellbar. Die krautigen, mehrjährigen Pflanzen sind einfach Alleskönner. Mit pflegeleichten Stauden lassen sich Übergänge zu Hecken, Wegen, Terrasse oder der Gartenhütte schaffen. Wer mag, kann auch farbenfrohe Blumenbeete mit ihnen anlegen.

Selbst im Herbst kann sich der Garten besonders schön zeigen. Einige Pflanzen stehen noch in voller Pracht und Herbststauden, zu denen zum Beispiel Chrysanthemen, Astern, Fette Hennen und Herbst-Anemonen gehören, zeigen sich von ihrer schönsten Seite. Besonders gut kommen die blühenden Stauden im Zusammenspiel mit Ziergräsern oder in Kombination mit Blattschmuckpflanzen wie Funkien, Kriechendem Günsel oder Purpurglöckchen zur Geltung. Gerade Letztere begeistern durch ihr verschiedenfarbiges Laub in Hellgelb, Orange oder Dunkelrot. Purpurglöckchen können deshalb schöne Begleitpflanzen für unterschiedlichste Herbststauden sein.

Purpurglöckchen als Blattschmuckpflanzen begeistern durch ihr verschiedenfarbiges Laub. Foto: Georg Henkel

Rückschnitt von Stauden momentan nicht nötig

Inzwischen verblühte Stauden können, ja sollten stehen bleiben; denn die vertrockneten Pflanzenteile bieten für den kommenden Winter einen guten Frostschutz. Außerdem finden viele Insekten in den oft hohlen Stängeln Überwinterungsorte. Auch Vögel wie zum Beispiel Zaunkönig, Rotkehlchen und Meisen finden Rückzugsmöglichkeiten und Nahrung in den nicht zurückgeschnittenen Stauden. Lediglich kranke und unansehnliche Pflanzenteile können in diesem Monat entfernt und kompostiert werden. Ziergräser werden ebenfalls erst im Frühling zurückgeschnitten.

Stauden im Herbst vermehren und verjüngen

Wenn die Standortfaktoren stimmen, entwickeln sich Stauden über die Jahre sehr gut. Entscheidend sind dabei die Bodenbeschaffenheit, die Feuchtigkeit und das Licht. Stimmen diese Bedingungen, können die schön anzuschauenden, gut entwickelten Stauden vermehrt und in andere Teile des Gartens gesetzt werden. Jetzt im Herbst bietet es sich an, im Frühjahr blühende Stauden, wie zum Beispiel Leberblümchen, Blaukissen, Bergenien oder das Lungenkraut, zu teilen. So kann die Hobbygärtnerin die Pflanzen zum einen vermehren, zum anderen die Stauden nach Jahren verjüngen und so ihre Blühfreudigkeit erhalten.

Stauden im Herbst kaufen oder tauschen

Besteht der Wunsch, den Garten mit Herbststauden noch zu verschönern oder ein kleines Beet mit verschiedenen winterharten Pflanzen anzulegen, sollte der Gartenfreund selbst bei einem sommerlich warmen Herbst nicht zu lange warten. Die ersten Fröste sind nicht berechenbar und können durchaus schon im November eintreten. Solch ein unerwarteter Kälteeinbruch würde den frisch gepflanzten Stauden trotz ihrer Winterhärte sehr zusetzen. Deshalb sind die Stauden, wo möglich, bis Oktober in den Boden zu setzen. So haben sie ausreichend Zeit, am Standort anzuwachsen. Zu bedenken ist auch, dass man die neuen Staudenschätze in den hinteren Teil des Beetes pflanzt. So wird vermieden, dass im kommenden Jahr die Sommerblüher verdeckt werden. Eine Faustregel besagt, dass man halb so viel Abstand zur nächsten Pflanze lässt, wie die Staude hoch wird.

Storchschnabel eignet sich als großflächiger Bodendecker. Foto: Georg Henkel

Pflegeleichter Garten mit Storchschnabel

Der Storchschnabel ist keine klassische Herbststaude, sondern eine Staude mit besonders langer Blütezeit. Besonders die Sorte ‚Rozanne‘ (Geranium-Hybride) begeistert mit einem ausdauernden Blütenreichtum. Von Juni bis zu den ersten Frösten bildet sie immer wieder neue violette Blüten, die viele Bienen anlocken. Zudem ist sie ausgesprochen pflegeleicht und robust. Die hübsche Staude kann daher problemlos an einem halbschattigen bis sonnigen Standort gepflanzt werden. Was die Bodenbeschaffenheit betrifft, stellt Storchschnabel keine besonderen Ansprüche. Er wächst sowohl auf eher feuchten als auch auf trockeneren Böden. Aufgrund seiner Wüchsigkeit ist er außerdem nicht nur eine schöne Begleitpflanze im Staudenbeet, sondern auch ein toller Bodendecker für größere Gartenflächen.

Hinterm Klimadeich geht‘s weiter

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Steigender Meeresspiegel, Starkregen und lange Trockenzeiten: Der Klimawandel stellt besondere Anforderungen an Landwirtschaft und Wasserwirtschaft in den Niederungen. Ein Fünftel der Landesfläche Schleswig-Holsteins liegt unter 2,5 m NN. Umweltministerium (MEKUN) und Landwirtschaftsministerium (MLLEV) wollen gemeinsam mit den lokalen Akteuren und Betroffenen eine „Strategie für die Zukunft der Niederungen 2100“ entwickeln und luden zu Regionalkonferenzen dazu ein. Die erste fand am Freitag voriger Woche in Mildstedt in Nordfriesland statt.

Tobias Goldschmidt liest seinen Kindern aus dem „Schimmelreiter“ vor. „Große Teile unseres Landes wären nicht, wenn der Mensch nicht gelernt hätte, mit den Naturgewalten umzugehen“, sagte der Grüne Umweltminister. Im Programm Nord der 1950er Jahre hieß es dann „Wasser raus, Straßen rein“. Heute verlange der Klimawandel eine dritte Art der Anstrengung. Bisherige Vorstellungen müssten nicht über Bord geworfen, aber erweitert werden. Das wolle die Landesregierung im engen Schulterschluss mit der Bevölkerung angehen.

Landwirtschaftsminister Werner Schwarz (CDU) knüpfte daran an und benannte ein „Programm Nord II“ mit neuen Voraussetzungen. Es gelte, die Ansprüche von Klimawandel und Gesellschaft miteinander zu verbinden. Als Hauptakteure nannte er die Landgesellschaft, die Flurbereinigungsbehörde und die Stiftung Naturschutz. Der Runde versprach er: „Ihre Vorschläge werden dem Kabinett und dem Landtag vorgelegt.“

Dr. Arne Poyda vom MEKUN stellte die Situation dar: Jahresniederschlagsmengen steigen, insbesondere Starkregenereignisse nehmen zu. Dem gegenüber sinken die Moorböden erheblich, und es wird ein Anstieg des Meeresspiegels erwartet. Fazit: Entwässerung wird schwieriger und teurer, und die Nutzbarkeit der Niederungen verschlechtert sich. Wasserwirtschaft und Landwirtschaft müssten sich den neuen Gegebenheiten anpassen, insbesondere müsse mehr Wasser in der Landschaft zurückgehalten werden. Poyda: „Treibhausgasneutralität ist ohne nassere Moore nicht möglich.“

Thies Horn, DHSV Südwesthorn-Bongsiel

Thies Horn, Geschäftsführer beim Deich- und Hauptsielverband (DHSV) Südwesthorn-Bongsiel, ging mit dem Motto „Hinterm Klimadeich geht‘s weiter“ ins Konkrete. Der Verband ist zuständig für 100.000 ha von Flensburg bis Schlüttsiel mit 1.680 km Fließgewässern, 28 Schöpfwerken, drei Speicherbecken und einem Deichsiel, durch das alles in die Nordsee entwässert. „Was nutzen die besten Deiche, wenn wir das Wasser nicht nach draußen bringen?“, stellte er in den Raum. Verschiedene Wasserrückhaltemaßnahmen seien erforderlich, für die das MEKUN jetzt eine Förderung von 900.000 € übergeben hat .  Oberdeichgraf Jan Rabeler vom DHSV Eiderstedt ergänzte mit Vorhaben wie der Verbreiterung von Gräben, die viel Wasser speichern können – wenn sie gut gepflegt werden, was er mahnend mit Fotos illustrierte.

Oberdeichgraf Jan Rabeler, DHSV Eiderstedt

Die Gesprächsrunde wurde eine Stunde lang ausgiebig genutzt. Nach Kosten für die Wasserwirtschaft wurde gefragt (1 mm überschüssiger Niederschlag entspricht 100 €/ha*Jahr für die Schöpfwerke). Die Zusammenarbeit von Marsch und Geest müsse weiterentwickelt werden (der WBV Husumer Mühlenau erhebt bereits gleiche Beiträge!). „Wenn das Wasser kommt, kommen auch wieder Viehkrankheiten“, wurde gewarnt. Die Kommunen sollten bei der Ausweisung von Baugebieten darauf achten, dass Niederschlagswasser ausreichend versickert – und bei Überschwemmung frei abfließen kann.

„Wir wollen nicht alles vernässen, sondern eine resiliente Wasserwirtschaft etablieren“, wandte sich Goldschmidt gegen ein verbreitetes Vorurteil. Und Schwarz bekräftigte: „Wir befinden uns in einem Kulturwandel, was das Miteinander statt dem Gegeneinander betrifft.“ Das symbolisierten die beiden Minister sichtbar auf der Veranstaltung.Tonio Keller

Weitere Regionalkonferenzen zum Thema fanden diese Woche in Itzehoe und Oldenburg/Holstein statt. Die vierte Regionalkonferenz ist am Dienstag, 17. Oktober, von 13.30 bis 16 Uhr im Pahlazzo in Pahlen.

Mehr als 100 Interessierte waren in den Kirchspielskrug in Mildstedt gekommen. Fotos: Tonio Keller

Vergleichsweise hohes Preisniveau für Kartoffeln

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Foto: Imago

Schwierige Pflanzbedingungen und ein späterer Erntestart beschäftigten die Kartoffelanbauer in dieser Saison. Im Frühjahr kam es zu verzögerten Bestellungen wegen vieler Niederschläge. Zudem wuchsen die Pflanzen der Haupternte wegen der Kälte langsam. Folienverfrühte Frühkartoffeln konnten bereits ab Ende Mai geerntet werden. Der Absatz der frühen Knollen erfolgt zumeist über Hofläden und Wochenmärkte. Im Lebensmitteleinzelhandel (LEH) sind deutsche Frühkartoffeln seit Mitte Juni verfügbar gewesen. Es kam vereinzelt zu Angebotslücken aufgrund zu langer zu kalter Witterung und dementsprechend nicht rechtzeitiger Rodungen der Anschlusssorten. Auch das Angebot importierter Knollen fiel in diesem Jahr kleiner aus. Das Resultat für die Erzeuger war ein vergleichsweise hohes Preisniveau. Dieses sinkt zwar derzeit von Woche zu Woche, doch im Vergleich mit anderen Jahren liegt es zu diesem Zeitpunkt im Jahr höher.

Weniger Produktion geschätzt

Deutschlandweit wurden auf rund 262.600 ha Kartoffeln angebaut. Zum Vorjahr ist dies ein Minus von 1,4 %. Im Vergleich zum sechsjährigen Schnitt ist es Plus von 0,2 %. Etwa 45 % der Kartoffeln wachsen in Niedersachsen, gefolgt von Nordrhein-Westfalen und Bayern mit jeweils rund 15 % der bundesweiten Anbaufläche.

Die nordwesteuropäischen Kartoffelerzeuger (NEPG) Belgien, Deutschland, Frankreich und die Niederlande haben gemeinsam die Anbaufläche um 2 bis 3 % im Vergleich zum Vorjahr ausgeweitet. Auch in den EU-Nachbarländern war der Witterungsverlauf für den Kartoffelanbau nicht gerade leicht. Die EU-Kommission prognostiziert in der Augustschätzung einen Hektarertrag von 34,4 t für die EU-Mitgliedstaaten. Eine durchschnittliche Kartoffelernte wäre die Folge. Für Italien, Österreich und Polen werden kleinere Ernten gemeldet, soweit dies derzeit eingeschätzt werden kann. Dies könnte Chancen für den hiesigen Export mit sich bringen.

Viel Spekulation über Erntemengen

In der Nähe der niederländischen Grenze am Niederrhein fand vergangene Woche der 33. Weuthener Kartoffeltag statt. Es wurde von einer bundesweit geschätzten Erntemenge von 10,25 bis 0,75 Mio. t berichtet. Im Vergleich dazu wurden 2022 in Deutschland 10,7 Mio. t geerntet. Die Entwicklungsrückstände der Bestände wurden benannt. Schätzungsweise zwei Knollen fehlen im Vergleich zu anderen Jahren pro Staude. Ungeklärt bleibt vorerst die Frage nach dem Nettoertrag. Selbst wenn die Menge brutto gar nicht so klein ausfällt, leiden diesem Jahr auffällig mehr Bestände unter Kraut- und Knollenfäule. Die wechselhafte, nasse Witterung bringt Krankheitsdruck mit sich. Zudem gibt es möglicherweise Qualitätseinbußen durch Hohlherzigkeit. Tatsächlich ist jedoch viel Spekulation im Gange, wenn es um die Schätzung der diesjährigen Kartoffelerntemengen geht. Die Ergebnisse der besonderen Ernte- und Qualitätsermittlung liegen erst Ende September vor. So lange heißt es noch Geduld haben.

Das Bundeslandwirtschaftsministerium bezeichnet die Preise während der Frühkartoffelernte in diesem Jahr als historisch gut. Ein vergleichsweise hoher Startpreis mit nur moderaten Preisrückgängen charakterisierte die Frühkartoffelsaison. Den Einnahmen der Erzeuger stehen natürlich auch höhere Ausgaben für die Produktion gegenüber. Aktuell ist im Jahresvergleich das Preisniveau auch hierzulande noch deutlich höher. Weitere Preisabschläge werden zwar erwartet, doch insgesamt könnte sich ein höheres Niveau einpendeln.

Ergebnisse der Landessortenversuche Winterroggen

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Die Ernte von Winterroggen, welcher auf rund 35.200 ha in Schleswig-Holstein angebaut wurde, ist abgeschlossen. Nach Schätzungen des Statistikamtes Nord wurde dabei ein Ertragsniveau von rund 60 dt/ ha erreicht, was 22 % weniger gegenüber dem starken Vorjahr und einem Minus von 14 % gegenüber dem sechsjährigen Mittel entspricht. Dabei dürfte trockenheitsbedingt im Juni bereits ein deutlicher Teil der Roggenbestände für Ganzpflanzensilage geerntet worden sein und damit die erwartete Erntemenge weiter deutlich reduziert haben. Der Artikel beschreibt, wie die geprüften Roggensorten in den Versuchen der Landwirtschaftskammer abgeschnitten haben.

Insgesamt waren die meisten Bestände ausgangs Winter zufriedenstellend entwickelt, nachdem der wüchsige Herbst gute Voraussetzungen geschaffen hatte. Nässebedingt konnten aber teilweise auch auf der Geest viele Bestände erst später als üblich im Frühjahr angedüngt werden. In vielen Winterroggenbeständen kamen die Gaben von Gülle oder Gärrresten verspätet und damit schlechter zur Wirkung. Ebenso waren die ersten Pflanzenschutzmaßnahmen windbedingt schwierig umzusetzen.

Im Verlauf des weiteren Frühjahres konnte der Winterroggen, trotz kühler Witterung, sein Wachstum gut fortsetzen, zur Blüte waren viele Bestände ausreichend stark entwickelt. Jedoch war durch die Trockenheit im Mai und Juni, insbesondere auf den leichteren Standorten und auf sehr leichten Teilflächen, ein Aufhellen der Pflanzenbestände zu beobachten, was auf deutlichen Stress und Wassermangel hinwies.

Da auch der Silomais zu diesem Zeitpunkt noch klein war, der zweite Schnitt trockenheitsbedingt enttäuschte und auch ein schlechtes ­Roggenergebnis befürchtet wurde, wurden viele Flächen frühzeitig in die Ganzpflanzennutzung für die Silierung genommen. Die Bedingungen für die Blüte waren durch die trockene Phase mit einer hohen Pollenschüttung grundsätzlich gut, sodass hier ein flächiges Auftreten von Mutterkorn nicht zu erwarten gewesen war. Jedoch könnten gerade lichtere Bestände durch die Ende Juni eingetretene bessere Wasserversorgung noch zwiewüchsig geworden sein und in diesem Zusammenhang deutlich zur Mutterkornausbildung geneigt haben. In den Landessortenversuchen wurde dies allerdings nicht beobachtet.

Aufgrund der nassen Witterung ab Juli verzögerte sich die Abreife deutlich, und in der Spätphase trat oftmals deutlich sichtbar Auswuchs auf, besonders in Bereichen mit Lager oder Halmknicken. Daher ist davon auszugehen, dass die Qualitäten in diesem Jahr überwiegend in einem Bereich sind, der lediglich eine Futternutzung zulässt, da die Fallzahlen nicht mehr den geforderten Werten entsprochen haben dürften.

Mutterkorn ist ein ernst zu nehmendes Thema im Roggenanbau, das neben pflanzenbaulichen Maßnahmen und der richtigen Sortenwahl auch Glück mit der Witterung – während und nach der Blüte – erfordert.

Aufbau der Versuche – drei Standorte

Die Landessortenversuche Winterroggen werden in Schleswig-Holstein auf zwei Standorten auf der Geest durchgeführt. Zur Ernte 2023 wurde am Standort Futterkamp ein weiterer Standort angelegt, der für bessere Standorte auf der Geest beziehungsweise für das Östliche Hügelland steht und hier Ergebnisse bereitstellen wird. Die Durchführung an allen Standorten erfolgte wie gehabt in zwei Stufen, wobei in der Stufe 1 kein Fungizid genutzt und standortabhängig nur ein reduzierter Wachstumsreglereinsatz durchgeführt wurde. Die Stufe 2 wurde mit einer ortsüblich intensiven Pflanzenschutzintensität (Fungizide und Wachstumsregler) geführt.

Erträge in den Landessortenversuchen

Die ermittelten Erträge liegen in diesem Jahr auf einem schwachen Niveau in Schuby. Hier wurden im Mittel der Bezugssorten lediglich 51,6 dt/ha geerntet (Tabelle 1). Der Geeststandort Tensbüttel war aufgrund extrem hoher Streuung nicht wertbar. Aufgefallen ist für beide Standorte eine extrem geringe Tausendkornmasse von 20 bis 22 g. Dies kann zurückgeführt werden auf einerseits ungünstige Bedingungen in der Kornfüllung, aber vermutlich auch auf Veratmungsverluste während der Nässephase. In Futterkamp lagen die Tausendkornmassen bei rund 33 g auf einem niedrigen, aber durchaus häufiger zu findenden Niveau. Auch das ermittelte Ertragsniveau lag auf diesem Standort bei 99,5 dt/ha.

Durch die verspätete Ernte lagen bis zum Redaktionsschluss noch nicht alle Erträge aus den Nachbarregionen vor, sodass für die mehrjährige Ertragsbeurteilung die Hohenheimer Verrechnung bis einschließlich des letzten Erntejahres diesmal zur Orientierung dienen soll.

Sortenempfehlung der Landwirtschaftskammer

Da die Ergebnisse dieses Jahres sehr stark durch die schwierige Witterung des zurückliegenden Anbaujahres beeinflusst wurden, muss bei der Sortenwahl konservativ vorgegangen werden. Alle bisher empfohlenen Sorten behalten ihre Anbauempfehlung (Tabelle 2). Neu hinzu kommt die Sorte ‚KWS Tutor‘ aufgrund guter Mutterkorngesundheit bei knapp durchschnittlichen Erträgen. Die Sorte ‚SU Karlsson‘ zeigte in diesem Jahr gute Leistungen und kommt daher für einen Probeanbau infrage. Beachtet werden muss, dass Saatgut der Sorten von der Saaten Union mit einer Beimischung von 10 % Populationsroggen in den Verkauf kommt, um eine bessere Bestäubung zu fördern, was gleichzeitig die Gefahr von Mutterkorn bei schwächerer Einstufung der älteren Sorte ‚SU Performer‘ reduzieren kann.

Neue Grenzwerte für Mutterkorn

Auswuchs an Winterroggen trat in diesem Jahr oftmals bei Lager oder Halmknicken und teils im stehenden Bestand auf.

Nachdem 2021 eine EU-Verordnung beschlossen wurde, in der ein neuer Grenzwert für Mutterkorn festgelegt wurde, greift diese nun ab dem Jahr 2024. So dürfen je Kilogramm Roggenkörner nur noch 0,2 g mit Mutterkorn befallene Körner beziehungsweise Sklerotien enthalten sein, vorher waren es 0,5 g. Zeitgleich gilt dabei ein neuer Grenzwert für die im Mutterkorn enthaltenen Alkaloide (Ergotalkaloide). Hier wird der Grenzwert von 500 µg/kg auf 250 µg/kg Getreidemahlerzeugnisse abgesenkt.

Für die Praxis bedeutet dies, wenig anfällige Sorten anzubauen und in erster Linie die Wahrscheinlichkeit für eine Mutterkorninfektion durch den Pilz Claviceps purpurea zu minimieren. Dafür muss sichergestellt werden, dass die Blüten des offen abblühenden Roggens schnell durch Roggenpollen befruchtet werden. Zielführend ist dafür, kaum Spät- beziehungsweise Nachblüher im Bestand zu haben. Entsprechend müssen die Bestände gleichmäßig, dicht und vital sein. Zwiewuchs in Fahrgassen, offenen Beständen oder Schattenlagen sind kritisch zu bewerten. Auch Roggenselbstfolgen laufen besonders nach einem vorangehenden Mutterkornjahr Gefahr, wieder verstärkt unter einem hohen Infektionsdruck zu leiden. Auch blühende Wirtspflanzen (Gräser) wie beispielsweise Ackerfuchsschwanz oder andere Gräser am Feldrand können zusätzlich negativ wirken.

Fazit

Winterroggen ist eine klassische Kultur für leichtere Standorte und dient primär der Mehlherstellung. Er hat aber auch einen hohen Stellenwert in der Tierfütterung, insbesondere bei hohen Weizenpreisen. Durch schärfere Grenzwerte rückt die Sortenwahl nochmals in den Fokus, um Sortengesundheit mit Ertragsstärke und geringer Mutterkornanfälligkeit zu kombinieren. Aufgrund der diesjährig zu erwartenden angespannteren Lage auf dem Saatgutmarkt sollte frühzeitig die Verfügbarkeit der gewünschten Sorte beim Landhandel abgeklärt werden.

Spanien strebt bis Jahresende Einigung an

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Beim informellen EU-Landwirtschaftsministertreffen, das am Montag und Dienstag im spanischen Córdoba stattfand, diskutierten die Minister über die Rolle neuer Züchtungstechnologien (NGT) als Instrument, die Landwirtschaft widerstandsfähiger gegen den Klimawandel zu machen. Gesprochen wurde ebenfalls über die neuesten Gen-Editing-Techniken. Ebenso standen Anforderungen an die globale Ernährungssicherheit vor dem Hintergrund des Klimawandels auf der Agenda.

Die spanische EU-Ratspräsidentschaft drückt beim Thema neue Züchtungstechniken aufs Tempo. Wie der spanische Landwirtschaftsminister Luis Planas am Dienstag bei der Abschlusspressekonferenz zum informellen Agrarratstreffen in Córdoba erklärte, ist es sein Ziel, bis zum Jahresende eine gemeinsame Position der Mitgliedstaaten zu dieser Thematik zustande zu bringen.

Die EU-Kommission präsentierte Anfang Juli zur Reform des Gentechnikrechts ihren lang erwarteten Vorschlag. Dieser sieht eine deutliche Deregulierung für die meisten neuen Züchtungstechniken vor, darunter Verfahren wie die Gen-Schere CrispR/Cas. Damit kam die Brüsseler Behörde der Forderung vor allem aus der Wissenschaft nach, die alten, überholten Gentechnik-Vorschriften zu ändern.

Ökolandwirtschaft bleibt frei von Gentechnik

Planas begrüßte, dass dem Kommissionsvorschlag zufolge die Ökolandwirtschaft frei von den neuen Züchtungstechniken bleiben solle. Details hierzu müssen nach Aussage des Spaniers allerdings noch geklärt werden. Wichtig sei außerdem, einen „guten Umgang“ bei der Nutzung von Patenten im Zusammenhang mit der sogenannten neuen Gentechnik auf europäischer Ebene zu finden.

Auch EU-Agrarkommissar Janusz Wojciechowski betonte, dass aus diesen neuen Züchtungstechniken unter Umständen resultierende Patente jedoch keine zusätzlichen Kosten für die Landwirte nach sich ziehen dürften. Die Kommission wolle zunächst prüfen, ob hier Handlungsbedarf bestehe.

Ein detaillierter Bericht zu dieser Problematik soll laut Wojciechowski bis spätestens 2026 erstellt werden. Überdies äußerte er auch die Einschätzung, dass die Gentechnikfreiheit des Ökolandbaus gewahrt bleiben werde.

Wojciechowski will Handelsschutz fortführen

Darüber hinaus bekräftigte der Agrarkommissar seine Einlassung aus der vorigen Woche zu den EU-Handelsschutzmaßnahmen gegenüber ukrainischen Agrareinfuhren.

Der Pole stellte klar, er persönlich vertrete die Auffassung, dass die Beschränkungen verlängert werden müssten. Anderenfalls seien die Auswirkungen in den „fünf Frontstaaten“ gravierend.

Der Brüsseler Agrarchef teilte mit, dass sich morgen das Kollegium mit dieser Frage befassen werde. age

Ergebnisse der Landessortenversuche Wintertriticale

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Im Jahr 2023 wurde laut Statistikamt Nord auf rund 8.600 ha Wintertriticale angebaut, das sind rund 11 % mehr als das sechsjährige Mittel, aber rund 6 % weniger als die Fläche des Vorjahres. Dabei wurde für die Ernte ein Ertrag von 71,9 dt/ha ermittelt, das wären 12 % weniger als das gute Vorjahresergebnis, aber nur 4 % unterhalb des mehrjährigen Mittels. In den Versuchen liegen die Erträge ebenfalls deutlich hinter den Erwartungen zurück. Wie die Ergebnisse der Landessortenversuche interpretiert werden können, ist im folgenden Artikel zu erfahren.

Wie für Winterroggen und Winterweizen bereits beschrieben, hatte auch der Wintertriticale mit der diesjährigen Jahreswitterung deutliche Probleme. Unklar ist, wie hoch der Anteil der GPS-Nutzung der für die Druschnutzung bestimmten Triticaleflächen in diesem Jahr ausgefallen ist, da landesweit Trockenheit für Unsicherheiten in der Futter- und Sub­stratversorgung gesorgt hat. Nach einer schwierigen Phase der Kornfüllung folgte die Abreife bei sehr vielen Niederschlägen im Juli und August. Bereits sehr früh musste in verschiedenen Sorten Auswuchs festgestellt werden.

Erträge in den Landessortenversuchen

Die Landessortenversuche, die wie gehabt zweistufig durchgeführt wurden (wie für Winterroggen, siehe hier), haben am Standort Schuby ein schwaches Niveau von 56,3 dt/ha erbracht (Tabelle 1). Das Ertragsniveau liegt untypischerweise höher als das des Winterroggens. Am leicht besseren Standort der Dithmarscher Geest in Tensbüttel waren die Erträge im Mittel der Bezugssorten auf einem ebenso geringen Niveau von 53,3 dt/ha. Lediglich in Loit konnte ein verhältnismäßig gutes Ergebnis von 110,3 dt/ha erzielt werden.

Über alle Versuche hinweg wurde eine erhöhte bis deutlich erhöhte Grenzdifferenz ermittelt. Dies muss für den Vergleich von Sorten berücksichtigt werden und die jeweilige Einschätzung sollte konservativ erfolgen – unter Berücksichtigung der mehrjährigen Erträge bis einschließlich der vorjährigen Ernte.

Sortenempfehlung der Landwirtschaftskammer

Grundsätzlich sollten langjährige Erträge, Anbaueigenschaften sowie auch bereits gemachte eigene positive Erfahrungen in die Sortenwahl einfließen. Aufgrund des schwierigen Anbaujahres fällt die Einschätzung der neu geprüften Sorten zunächst recht schwer. Daher behalten die im vergangenen Jahr empfohlenen Sorten ihre Anbauempfehlung (Tabelle 2). Die neu geprüften Sorten müssen im nächsten Anbaujahr weiterbeobachtet werden, um festzustellen, inwiefern sie sich für einen Anbau in Schleswig-Holstein empfehlen.

Fazit

Wintertriticale zeigte in der Vergangenheit insbesondere auf besseren Böden sehr gute Leistungen, erreichte aber auch auf schwächeren Standorten in Jahren mit gleichmäßiger Wasserversorgung gute Erträge. Dieses Jahr zeigte allerdings Grenzen auf. Die Flexibilität hinsichtlich der späten Festlegung seiner Nutzungsrichtung – Drusch oder GPS – wird Triticale auch in Zukunft eine wichtige Bedeutung einräumen, wenn auch die Bedeutung der klassischen Nutzung des Korns als Futter in der Mast sinken dürfte. Für die diesjährige Aussaat sollte aufgrund möglicher Engpässe in der Saatgutversorgung rechtzeitig die Verfügbarkeit gewünschter Sorten mit dem Landhandel abgeklärt werden.