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Riese in hellgrün

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Sein neues Traktoren-Flagschiff Xerion (12er-Serie) präsentierte Landtechikhersteller Claas vergangene Woche bei einen Presse-Event in der Nähe seines Stammwerks im westfälischen Harsewinkel. Neben dem Xerion standen Kompakttraktoren sowie Drusch- und Mähtechnik im Fokus.

Für Claas-Geschäftsführer Jan-Hendrik Mohr besitzt der Traktorensektor für das Familienunternehmen das größte Wachstumspotenzial. Deswegen wolle man sich weiter insbesondere auf diesen Bereich konzentrieren. Zahlen für das laufende Geschäftsjahr nannte er nicht, deutete aber an, dass Claas im Herbst ein „gutes Ergebnis“ präsentieren werde.

Dr. Martin von Hoyningen-Huene, der bei Claas für das Geschäftsfeld Traktoren verantwortlich zeichnet, erinnerte an die 25-jährige „Erfolgsgeschichte“ des Claas-Traktorensegments. Er mahnte aber auch, dass überspitzte gesetzliche Anforderungen und Verbote den Produktionsstandort Europa schwächen könnten.

Viele Assistenzsysteme

Mit der neuen Xerion der 12er Serie präsentiert Class einen Spezialisten in der höchsten Leistungsklasse bei Traktoren. Die zwei Modelle zeichneten sich durch das hocheffiziente Niedrigdrehzahl-Antriebskonzept 2.0, das Fahrerassistenzsystem Cemos, eine Hydraulik-Pumpenleistung von bis zu 537 l/min sowie eine neue Kabine mit großzügigem Platzangebot und Vierpunkt-Federung aus. Als Terra-Trac-Variante kommen neu entwickelte, gedämpfte Raupenlaufwerke von Claas Industrietechnik hinzu. Das böte stärkere Rentabilität, stärkere Zugleistung, stärkeren Komfort und stärkere Assistenz.

Die zwei neuen Modelle 12.590 und 12.650 wurden laut Claas als hocheffiziente Spezialisten für schwere und schwerste Zugarbeiten vor breiten Bodenbearbeitungsgeräten und Sämaschinen sowie im Einsatz vor Überladewagen entwickelt. Kernzielmärkte seien neben den Regionen Nordamerika, Zentral- und Westeuropa und Südamerika auch Länder wie Australien.

Das Grundkonzept mit geschraubtem, hochbelastbarem Zentralrahmen und zwei Lenkachsen wurde von den kleineren Modellen Xerion 4.200, 4.500 und 5.000 übernommen und hinsichtlich der Mehrleistung, des höheren Gewichts und der größeren Spurweite angepasst. Mit bis zu 653 PS Maximalleistung und einem Motordrehmoment von bis zu 3.100 Nm ist die 12er-Serie nach Herstellerangaben der aktuell stärkste Allradtraktor mit stufenloser Getriebetechnologie auf dem Markt. Die neuen Xerion-Modelle erhalten zudem optional das von den Claas-Standardtraktoren mit Cmatic-Stufenlosgetrieben bekannte Cemos-Fahrerassistenz- und Prozessoptimierungssystem.

Lexion, Trion, Evion

Mit drei neuen Fünfschüttler-Mähdreschern erweitert Claas sein Mähdrescher-Produktprogramm unterhalb von Trion und Lexion. Der Evion sei wie maßgeschneidert für familiengeführte Landwirtschaftsbetriebe sowie Lohnunternehmen und Agrarunternehmen mit kleineren Flächenstrukturen.

Die Technik des Evion basiert auf einem Baukastensystem, das bisher bereits fast 40 Ausführungen von Lexion und Trion beinhaltete. „Wir greifen für den Evion auf tausendfach erprobte Technik zurück und gehen keine Experimente ein“, erklärte Mohr. Um verschiedenen Ansprüchen gerecht zu werden, könnten die Evion 430 und 450 entweder als Classic- oder als Maxi-Variante ausgeliefert werden. Beide Varianten und auch der Evion 410 Classic ließen sich dann entweder mit Trend- oder mit Business-Ausstattungspaket bestücken, was weitere Individualisierungsmöglichkeiten biete. Im Evion wurde ein Eintrommel-Tangentialdreschwerk mit 600-mm-Dreschtrommel und synchronisierter Wendetrommel mit fünf je 4,40 m langen Hordenschüttlern auf 1.420 mm Kanalbreite kombiniert. Daraus ergeben sich 0,95 m2 Dreschkorbfläche und 6,25 m2 Abscheidefläche über die Schüttler, was sich im Zusammenspiel mit den serienmäßigen Entgrannerklappen unter dem Dreschkorb in einer hohen Durchsatzleistung bei gleichzeitig erstklassiger Kornqualität niederschlage.

Der hinter der Kabine integrierte Korntank fasst 5.600 l beim Evion 410, 6.500 l beim Evion 430 und 8.000 l beim Topmodell Evion 450. Sensoren informieren den Fahrer bei 70 % sowie 100 % Füllstand. Darüber hinaus ermöglicht ein großes Korntankfenster dem Fahrer einen umfassenden Blick auf Füllstand und Kornqualität. Beim Entleeren profitieren laut Claas alle drei Evion von den 330 mm Durchmesser des Korntankauslaufrohres und dadurch möglichen 90 l/sek Entleerungsrate – das Abtanken sei so in 1 bis 1,5 min erledigt.

Kompakt und wendig

Mit drei neuen Baureihen baut Claas zudem sein Produktangebot im Kompakttraktorensegment aus. Je nach Kundenanspruch hinsichtlich Ausstattung und Anwendungsfeld bieten die Schlepper verschiedene technische Merkmale hinsichtlich Leistung, Kraftübertragung, Komfort und Nutzlast. Die Bandbreite reicht von 75 bis 103 PS Maximalleistung, vom voll mechanischen 4-Gang-Schaltgetriebe bis zum 5-Gang-Lastschaltgetriebe, von 30-Zoll-Hinterrädern bis zu 34 Zoll großer Bereifung und von 5,1 t bis 6,0 t zulässigem Gesamtgewicht sowie verschiedenen Kabinenoptionen. Während die Eigenschaft „Zuverlässigkeit“ gleichberechtigt in alle drei Baureihen einfloss, treten Vielseitigkeit, Leistung und Komfort je nach Baureihe unterschiedlich stark in Erscheinung.

Die Baureihe Elios 200 umfasst vier Modelle von 75 PS bis 103 PS Maximalleistung. Während der Elios 210 als Einstiegsmodell als Plattform- wie auch als Kabinenvariante ab 1,89 m (2,40 m mit Kabine) Gesamthöhe erhältlich ist, sind Elios 220, 230 und 240 ausschließlich mit Kabine verfügbar. Das Viergang-Getriebe kann wahlweise rein mechanisch oder mit Twinshift-Lastschaltung und Revershift-Wendeschaltung bestellt werden. Der Heckkraftheber stemmt 3,2 t, das zulässige Gesamtgewicht beträgt 5,1 t. Laut Claas eignet sich der Elios 200 vor allem für einfache Arbeiten im Hof- und Stallbereich – mit häufiger Nutzung insbesondere für Logistikaufgaben mit und ohne Frontlader und für leichte bis mittelschwere Zugarbeiten.

Der Elios 300 steigt bei 85 PS maximaler Motorleistung ein besteht aus drei Modellen. Wesentlichster Unterschied zum Elios 200 ist das 5-Gang-Getriebe mit serienmäßiger Twinshift-Lastschaltung und hydraulischer Revershift-Wendeschaltung. Darüber hinaus ist der Kabinenboden eben. Dank dieser Features werde ein besonders komfortables Arbeiten ermöglicht. Dank maximaler Spurweite von 2.310 mm lässt sich der Elios 300 nach Unternehmensangaben auch in unebenem Terrain und in Hanglagen sicher einsetzen.

Noch mehr Vielseitigkeit biete der Axos 200. Zwei Modelle mit 92 PS und 103 PS Maximalleistung und 5-Gang-Getriebe mit Twinshift- und Revershift-Schaltung sollen fortan dieses Traktorensegment bei Claas unterhalb des Arion 400 abrunden. Neben einer etwas höheren Hubkraft und mehr Nutzlast im Vergleich zu den Elios-Baureihen biete der Axos 200 vor allem eine größere Bereifung bis 34 Zoll auf der Hinterachse. Dadurch mache er als kompakter Allrounder auch auf anspruchsvollem Terrain im Acker- und Gemüsebau oder Forst eine gute Figur.

Jan-Hendrik Mohr ist seit April CEO bei Claas.
Der Evion ergänzt die „Drescher-Familie“ bei Claas unterhalb des Trion und soll daher vor allem für kleinere und mittelgroße Betriebe interessant sein.
Die Kompakttraktoren der Baureihen Elios 200, Elios 300 und Axos 200 sollen das Claas-Produktportfolio unterhalb des Arion 400 abrunden. 

Wiederentdeckte Staudenschätze

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Wie Kleidung oder F­risuren ­kommen und gehen auch ­Gartenpflanzen mit der Mode. So manche Staude galt vor 100 Jahren noch als der letzte Schrei, verschwand dann für Jahrzehnte in der Versenkung und kommt jetzt wie Phoenix aus der Asche zurück in unsere Gärten. Das ­Augenmerk richtet sich nachfolgend weniger auf die ­altbekannten und häufig verwendeten ­Klassiker, sondern auf nicht so weit verbreitete historische Schätze mit großem Potenzial.

Das Knollen-Brandkraut eignet sich prima für die Gestaltung eines Beetes über mehrere Etagen hinweg. Foto: Karin Stern

Eine steile Karriere dürfte dem Knollen-Brandkraut (Phlomis tuberosa) bevorstehen. An kräftigen, 80 bis 120 cm hohen Stängeln zeigen sich von Juni bis Juli quirlförmige Blütenstände, die etagenförmig übereinander angeordnet sind. Sie schmücken noch lange nach der Blüte und verleihen bis weit in den Winter hinein dem Beet Struktur. Tipp: Wer anstelle der rosavioletten eher gelbe Blüten bevorzugt, pflanzt das verwandte Brandkraut (Phlomis russeliana). Die Staude kommt bestens in sonnigen Lagen auf durchlässigem, trockenem und gut mit Nährstoffen versorgtem Boden zurecht. Hier bieten sich als Pflanzpartner Berg-Reitgras (Calamagrostis varia), Purpur-Gewürzsalbei ‚Purpurascens‘ (Salvia officinalis) und Schafgarbe (Achillea filipendulina) an.

Recht trockenheitsverträglich ist auch das Duft-Salomonssiegel (Polygonatum odoratum). Die schattenverträgliche Waldstaude zeigt von Mai bis Juni duftende, rundliche Blüten, die wie kleine Glöckchen an elegant überhängenden Trieben schweben. Wichtig ist ein ausreichend frischer, nährstoffreicher Boden. Entsprechende Feuchtigkeit vorausgesetzt, verträgt das 20 bis 40 cm hohe Salomonssiegel auch etwas mehr Sonne.

An halbschattigen bis schattigen Standorten steckt das Salomonssiegel Trockenheit erstaunlich gut weg. Foto: Karin Stern
Nach der Blüte schmücken die blauen Früchte des Salomonssiegels. Foto: Karin Stern


Wegen seiner weißen Blütentrauben wird Entenschnabel-Felberich teils als Schneefelberich angeboten. Foto: Karin Stern

Nach der Blüte schmückt sich die Staude mit auffälligen, schwarzblauen Früchten. In schattigen Bereichen bringt das Salomonssiegel mit seinem Wuchs etwas Abwechslung zwischen Immergrün, Waldsteinie und andere Bodendecker. Im Beet wirkt die Kombination mit Funkien, Farnen, Schattengräsern oder dem Entenschnabel-Felberich (Lysimachia clethroides) sehr schön. Seine aparten, reinweißen, entenschnabelartig geschwungenen Blüten öffnen sich von Juli bis September, also gleich im Anschluss an die Blütezeit des Salomonsiegels. Die wunderschöne Staude kommt an sonnigen bis halbschattigen Standorten mit ausreichend feuchtem Boden bestens zurecht. Der Boden sollte jedoch nicht ganz austrocknen. Dieser Felberich breitet sich über Ausläufer im Laufe der Zeit aus und ist daher vor allem für große Grundstücke oder große Beete zu empfehlen.

Die Gold-Wolfsmilch (Euphorbia polychroma) hingegen ist ein Kandidat für Extremstandorte und zudem mit ihren leuchtend gelben Blüten im Frühlingsgarten geradezu unentbehrlich. Die Staude bevorzugt einen sonnigen Platz mit eher trockenem, durchlässigem und kalkhaltigem Boden. Mit ihrer Trockenheitsverträglichkeit wird sie zukünftig sicher häufiger in unseren Gärten zu finden sein, zumal sie auch ausgesprochen ausdauernd ist. Die robuste, etwa 40 bis 60 cm hohe Schönheit passt gut in den Steingarten oder an den Rabattenrand. Tipp: Bei Pflegearbeiten Handschuhe tragen, da der austretende weiße Milchsaft zu Hautreizungen führen kann.

Bei Pflegearbeiten trägt man besser Handschuhe, denn der austretende Milchsaft der Gold-Wolfsmilch kann Hautreizungen verursachen. Foto: Karin Stern
Je nach Sorte wachsen Knäuel-Glockenblumen zwischen 15 und 60 cm hoch. Foto: Karin Stern

Schon vor mehr als 100 Jahren fand eine Gartenzeitung lobende Worte für die Knäuel-Glockenblume ‚Dahurica‘ (Campanula glomerata). Von Juni bis August erscheinen die dunkelvioletten Blüten an 50 bis 60 cm hohen Stielen. Auf sonnigen Freiflächen mit frischem bis trockenem Boden kommt der Wildstaudencharakter am besten mit Goldlupine (Thermopsis lanceolata) oder der Gelben Skabiose (Scabiosa ochroleuca) in der Nachbarschaft zur Geltung. Wer eine hübsche, niedrige Sorte sucht, wählt ‚Acaulis‘, die oft als Zwerg-Knäuel-Glockenblume angeboten wird. Sie eignet sich mit nur 15 cm Höhe besonders gut für die Randbepflanzung von Beet oder Steingarten.

Ganz oben auf der Favoritenliste steht der Bärenklau, der keinesfalls mit der oft als „Riesen-Bärenklau“ bezeichneten berühmt-berüchtigten Herkulesstaude (Heracleum mantegazzianum) verwechselt werden sollte. Mit seinen markant gezahnten Blättern und den prächtigen Blütenkerzen ist der Bärenklau ein toller Hingucker.

Die Blütenkerzen des Balkan-Bärenklaus entfalten auch als Samenstände eine zierende Wirkung. Foto: Karin Stern

Der Handel bietet zwei unterschiedliche Arten an. Der Balkan-Bärenklau (Acanthus longifolius, Acanthus balcanicus) überzeugt als dekorative Schmuckstaude mit ornamentalen Blättern, der Blüte von Juli bis August und lange schmückenden Samenständen. Diese Art schätzt einen sonnigen bis halbschattigen Standort mit eher frischem und nährstoffreichem Boden. Etwas Geduld muss man als Gärtner jedoch mitbringen, denn diese Art benötigt einige Jahre der Etablierung bis zur üppigen Blüte.

Dies trifft auch auf den Stacheligen Bärenklau (Acanthus spinosus) zu, der sich jedoch über Ausläufer etwas ungestümer ausbreitet. Daher gibt man der Staude mehr Raum oder baut bei der Pflanzung eine Wurzelsperre ein. Mit 30 bis 80 cm Wuchshöhe bleibt der Stachelige Bärenklau etwas kleiner als der Balkan-Bärenklau. Er bevorzugt sonnige Standorte mit frischem Boden, eignet sich aber auch prima für den Kübel. Die edel wirkenden Blütenkerzen zeigen sich in Violettrosa von Juli bis August. Tipp: Beide wintergrünen Arten bei Kahlfrost mit Nadelzweigen abdecken. Als Pflanzpartner empfehlen sich Schleierkraut (Gypsophila paniculata), Hohe Bart-Iris (Iris barbata-eliator), Herbst-Anemone (Anemone tomentosa) oder Purpur-Dost (Eupatorium fistulosum).

Milchpreisvergleich

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Die Milchauszahlungspreise sind im Monatsvergleich bei vielen Meierein unverändert. Einige haben ihre Auszahlungspreise um bis zu 2 ct reduziert, eine Meierei hat den Preis angehoben. Doch die Lage für Milchviehhalter bleibt weiterhin angespannt. Vergleichsweise hohe Futterkosten durch längerfristig laufende Kontrakte schmälern die Liquidität. Im östlichen Bundesgebiet schwanken die Auszahlungspreise erneut zwischen 37 und 45 ct/ kg ECM. Im südlichen Bundesgebiet reichen die Preise von 37,26 bis 47,96 ct/kg ECM. Im westlichen Teil Deutschlands rangieren die Auszahlungspreise zwischen 34,95 und 47 ct/kg ECM.

Hierzulande wird im Durchschnitt ein Preis von 37,78 ct/kg ECM mit einer Spanne von 35 bis 40,5 beziehungsweise 46 ct/kg ECM ausbezahlt.

Die Milchanlieferung unterliegt einem saisonal üblichen Rückgang. Im Jahresvergleich ergibt sich für die Milchanlieferungsmenge in KW 28 ein Plus von 2,2 %. Es ist davon auszugehen, dass ab jetzt bis November das Milchaufkommen saisonal weiter zurückgeht.

Insgesamt zeigen sich die Händler an den Rohstoffmärkten in der ersten Monatshälfte abwartend. Marktteilnehmer berichten von einem geringen Angebot an Industrierahm. Auch die Nachfrage fiel gering aus. Auslöser für eine abwartende Nachfrage könnten zurückgehende Preise für Blockbutter sein. Zudem sind die Entwicklungen der Milchanlieferungsmengen in Verbindung mit den Inhaltstoffen ungewiss.

Die europäische Anlieferungsmenge lag zwischen Januar und April 2023 um 0,8 % über dem Vorjahreszeitraum. Gleiches gilt für die US-Milchmenge im Zeitraum Januar bis Mai 2023. Australiens Milchproduktion liegt weit hinter dem Vorjahr zurück. Das Minus beträgt 4,8 % für den Zeitraum Juli 2022 bis Mai 2023. In Neuseeland ist die Anlieferungsmenge nur um 0,5 % kleiner als im zurückliegenden Jahreszeitraum (Juni 2022 bis Mai 2023). An der Global Dairy ­Trade in Neuseeland wurde nach der letzten Sitzung mit einem leichten Plus nun wieder ein Minus realisiert. Das Vollmilchpulver war mit einem Minus von 0,4 % das bestbewertete Produkt. Butter und Buttermilchpulver erzielten ein deutliches Minus von 10,3 sowie 11,4 %. Dies sind nicht die besten Zeichen für eine Entspannung am Milchmarkt. Anders ist es mit dem Kieler Rohstoffwert Milch, der für Juli ab Hof 37 ct beträgt (+0,6 ct). Sowohl der Fett- als auch der Nichtfett-Wert werden positiv bewertet. Die Terminmarktnotierungen an der EEX in Leipzig für Magermilchpulver (MMP) und Butter gaben im Monatsverlauf jedoch nach.

EU-weit ergibt sich für Juni im Mittel ein rückläufiger Milchauszahlungspreis. Am niederländischen Spotmarkt legt der Preis um 2,5 ct im Monatsvergleich auf 37,5 ct zu. In Italien stiegen die Spotmarktpreise innerhalb einer Monates um 2,8 ct auf 51,8 ct.

Die Kemptener Börse notiert einen geringeren Preis für Vollmilchpulver im Vergleich zum Vormonat (3.495 €/t, minus 15 €/t). Magermilchpulver (MMP) in Lebensmittelqualität gibt nach auf 2.405 €/t und in Futtermittelqualität auf 2.075 €/t (minus 115 €/t). Es wird von einer ruhigen Marktlage mit wenig Nachfrage berichtet, wobei kaum Verträge geschlossen werden. Aufgrund des weltweit geringeren MMP-Preises lässt sich im Exportgeschäft kaum Ware absetzen. So liegt die Priorität derzeit darin, Kontrakte abzuwickeln.

Anders sieht es am Markt für Käse aus. Das begrenzte Angebot trifft auf eine sehr lebhafte Nachfrage. Die Preise ziehen an. Blockware wird mit 3,55 bis 3,75 €/kg um 5 ct höher gegenüber dem Vormonat notiert. Brotware liegt mit 3,80 bis 4,00 €/ kg in der unteren Spanne 5 ct und in der oberen Spanne 10 ct über dem Vormonat.

Lose Butter wird wieder 15 ct unter dem Vormonat notiert (4,60 bis 4,75 €/kg). Es wird eine normale Nachfrage registriert. Geformte Butter wird nur abwartend nachgefragt. Sie kostet in der oberen Spanne 20 ct weniger als im Juni (4,80 bis 4,96 €/kg).

Viele Ferkel – kein Nachteil für die Folgewürfe

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Sauen sollen viele Ferkel aufziehen. Aber hat das einen negativen Einfluss auf die Wurfgröße im nächsten Wurf? Prof. Steffen Hoy, Universität Gießen, und ­Birgitt Hameister, Verein zur Förderung der bäuerlichen Veredelungswirtschaft (VzF) Uelzen, ­haben das ausgewertet.

Es wird diskutiert, ob Sauen mit vielen Ferkeln beim Absetzen eine Erholung brauchen oder ob sie in der Folge weniger gut tragend werden und/oder einen kleineren Wurf erbringen. Dieser Frage wurde in einem größeren Betrieb an Daten von etwa 1.300 Sauen nachgegangen. Aus dem db-Planer wurden von jeder Sau unter anderem folgende Parameter erfasst: Wurfgröße beim Absetzen des ersten und zweiten Wurfes, Anteil zum zweiten Wurf belegter Sauen, Abferkelrate zum zweiten und dritten Wurf sowie die Wurfgröße gesamt (ggF) und die Zahl lebend geborener Ferkel (lgF) im zweiten Wurf und Folgewürfen.

Sauen mit wenigen Ferkeln werden nicht alt

Die Auswertung umfasst insgesamt 1.286 Sauen nach dem Absetzen ihres ersten Wurfes. Es wurden zwei Gruppen gebildet: Sauen mit bis zu zwölf Ferkeln (unter 13) je Wurf beim Absetzen (742 Sauen) und solche mit 13 bis 16 abgesetzten Ferkeln je Wurf (über 13, 544 Sauen). Fast 25 % der Sauen setzten bereits im ersten Wurf 13 Ferkel und etwa 12 % sogar 14 Ferkel ab. 19 Sauen zogen 15 und zwei Jungsauen 16 Ferkel auf. Im Mittel betrug die Wurfgröße beim Absetzen in den beiden Kategorien 11,1 beziehungsweise 13,4 Ferkel.

Von den Sauen mit der niedrigeren Wurfgröße beim Absetzen (unter 13) wurden nur 90,6 % für die Besamung zum zweiten Wurf aufgestellt. In der Sauengruppe mit hoher Aufzuchtleistung (über 13) waren es dagegen 97,7 %. Es ist plausibel, dass Sauen mit einer niedrigeren Zahl abgesetzter Ferkel im ersten Wurf nicht weitergenutzt werden. Eventuell spielten auch Gesundheitsprobleme eine Rolle, sodass die Sauen nicht für weitere Belegungen berücksichtigt wurden.

Die zum zweiten Wurf belegten Sauen mit niedriger Wurfgröße beim Absetzen (im ersten Wurf: unter 13 abgesetzte Ferkel) erreichten mit 87,5 % eine etwas höhere Abferkelrate als die Sauengruppe mit vielen abgesetzten Ferkeln (über 13, 86,1 %). Bei der Wurfgröße insgesamt geborener Ferkel im zweiten Wurf gab es mit jeweils 16,0 ggF keinen Unterschied zwischen den beiden Sauengruppen. Sauen mit geringerer Aufzuchtleistung im ersten Wurf erzielten 14,9 lgF, die mit größerer Zahl abgesetzter Ferkel im ersten Wurf 14,8 lgF (Tabelle 1).

Im Ferkelindex erreichten Sauen mit der niedrigeren Absetzwurfgröße als Jungsau 1.304 lgF je 100 besamten Sauen. Bei Sauen mit größeren Würfen beim Absetzen des ersten Wurfes waren es 30 Ferkel weniger (je 100 zum zweiten Wurf belegte Sauen). Diese Differenz war jedoch zufällig, da sich die Wurfgröße lebend geborener Ferkel zwischen den beiden Gruppen nicht unterschied.

Wurfgröße hat Einfluss auf Folgewürfe

In einem weiteren Schritt wurde ausgewertet, ob es zwischen Sauen mit geringerer oder höherer Wurfgröße beim Absetzen des ersten Wurfes (unter 13 beziehungsweise über 13) in den Folgewürfen Differenzen in der Wurfgröße gesamt oder lebend geborener Ferkel gab. Das war nicht der Fall. Im dritten bis fünften Wurf traten keine Unterschiede in der Wurfgröße in Zuordnung zur Aufzuchtleistung beim Absetzen des ersten Wurfes auf (Tabelle 1).

Ebenso beeinflusste die Wurfgröße beim Absetzen des zweiten Wurfes (unter 13 beziehungsweise über 13) nicht die Größe des dritten bis sechsten Wurfes (Tabelle 2). Im dritten Wurf erreichten die Sauen 17,1 beziehungsweise 17,2 ggF je Wurf und identisch 15,5 lebend geborene Ferkel pro Wurf. Die Abferkelrate betrug 90,7 beziehungsweise 90,9 %. Das ist ein sehr hoher Wert – ohne Differenz zwischen Sauen mit geringerer oder höherer Aufzuchtleistung im zweiten Wurf.

Unsere Auswertungen bestätigen frühere Ergebnisse, wonach die Wurfgröße (lebend geborene Ferkel) bis zum vierten Wurf zunimmt und ab dem fünften Wurf zurückgeht (Abbildung). Im sechsten Wurf erzielen die Altsauen aber immer noch eine höhere Wurfgröße als die Jungsauen. Erst ab dem achten Wurf ist die Wurfgröße niedriger als bei den Erstlingssauen. Das unterstützt die Empfehlung, die Nutzungsdauer der Sauen (die oft nur fünf bis sechs Würfe oder weniger beträgt) zu erhöhen. Das hilft zugleich, Kosten für den Jungsauenzukauf zu sparen.

Fazit

Eine hohe Aufzuchtleistung im ersten oder zweiten Wurf wirkt sich nicht nachteilig auf die Wurfleistungen in den Folgewürfen aus – so wie das oft befürchtet wird. Das ist die wichtigste Aussage. Allerdings müssen die Haltungs- und Fütterungsbedingungen bestmöglich gestaltet werden. Eine sehr gute Tiergesundheit (möglichst keine Mastitis-Metritis-Agalaktie-­Fälle) und eine optimale Fütterung stellen wichtige Voraussetzungen dar. Außerdem müssen Stallklima und Lüftung sachgerecht gestaltet werden. Die Lüftung nach der DIN 18910, eine hohe Luftgeschwindigkeit und nach Möglichkeit die Kühlung des Abferkelstalles im Sommer sind wichtige Einflussgrößen. Bei hoher Außentemperatur im Sommer verringert sich nach den Untersuchungen die Futteraufnahme um fast 1 kg pro Tag (von 6,0 auf 5,2 kg).

Daher wird eine dreimal tägliche Fütterung empfohlen, um gegenzusteuern und eine höhere Futteraufnahme zu erzielen. Das reduziert den Gewichtsverlust der Sauen während der Säugezeit. Es konnte nachgewiesen werden, dass bei einer mittleren täglichen Futteraufnahme von 4,9 kg pro Säugetag die Sauen 17,5 kg an Gewicht verloren. Fraßen sie demgegenüber 6,6 kg Laktations-Futter je Tag, hatten sie lediglich einen Gewichtsverlust von 1,2 kg. Wird die Gewichtsabnahme zu groß, hat das nachteilige Auswirkungen wie ein verlängertes Absetz-Beleg-Intervall, niedrigere Wurfgröße sowie geringere Ausgeglichenheit der Ferkel im Folgewurf. Schon in einer früheren Untersuchung wurden bei abgesäugten Sauen bis 0,7 Absetz-Beleg-Tage mehr und 0,5 lebend geborene Ferkel je Wurf weniger als bei Sauen mit geringem oder keinem Gewichtsverlust während der Säugezeit nachgewiesen.

Mit unserer aktuellen Auswertung konnten wir zugleich demonstrieren, dass eine hohe Aufzuchtleistung aus Tierwohlsicht kein Problem darstellt, da im Vergleich zu einer geringeren Zahl abgesetzter Ferkel keine Nachteile für leistungsstarke Sauen festgestellt wurden. Betriebswirtschaftlich ist eine hohe Leistung sowieso von Vorteil.

Bedarfsgerechte Düngung außerhalb der N-Kulisse

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Zur Aussaat der Ackerkulturen im Herbst ist bei einem Düngebedarf der Kulturart eine vereinfachte Düngebedarfsermittlung nach Herbstrahmenschema zu erstellen und zu dokumentieren. Dabei gilt es, die Vorgaben der Düngeverordnung (DÜV) zum N-Bedarf der Kulturarten und Sperrfristen sowie die Auflagen innerhalb der N-Kulisse zu beachten. 

Gemäß DÜV gelten für Düngemittel mit einem wesentlichen Gehalt an N (über 1,5 % N in der Trockensubstanz (TS)) wie Mineraldünger oder Wirtschaftsdünger (beispielsweise Gülle, Gärrückstände oder die meisten Klärschlämme) die Sperrfristen, welche im Regelfall nach Ernte der Hauptfrucht einsetzen und mit Ablauf des 31. Januar des Folgejahres enden.

Wann darf keine Düngung erfolgen?

Innerhalb der Sperrfristen ist ein Aufbringen von eben genannten Düngemitteln nicht erlaubt. Eine Ausnahme stellt die zulässige Düngung folgender Kulturarten dar: Bis zum Ablauf des 1. Oktober können Winterraps, Feldfutter, Zwischenfrüchte sowie Wintergerste nach einer Getreidevorfrucht mit bis zu 60 kg Gesamt-N/ha oder 30 kg NH4-N/ha gedüngt werden. Eine Überschreitung dieser Vorgaben zu Höchstmengen wird als Sperrfristverstoß geahndet und stellt eine Ordnungswidrigkeit nach dem Düngegesetz dar. Die Aussaat von Winterraps, Feldfutter und Zwischenfrüchten muss jedoch bis zum 15. September erfolgt sein. Wintergerste muss bis zum 1. Oktober gesät worden sein, um einen N-Düngebedarf nach DÜV aufzuweisen. Diese Vorgaben sind zusammengefasst auf der Homepage der Landwirtschaftskammer unter https://t1p.de/dje26

Eine N-Düngung zu Winterweizen, -roggen sowie -triticale ist im Herbst demnach nicht zulässig. Auch Zwischenfrüchte mit einem wesentlichen Anteil an Leguminosen (über 50 % Gewichtsanteil der Leguminosen am Saatgut laut Sackanhänger) weisen nach DÜV keinen N-Düngebedarf auf. Zudem ist die Vorfrucht für einen N-Düngebedarf bei Herbstaussaaten zu beachten. Nach dem Anbau von Mais, Kohlarten, Körnerleguminosen sowie Leguminosengemenge besteht kein N-Düngebedarf. Auch Kleegras mit über 50 % Leguminosenanteil oder Dauergrünland als Vorkultur führt dazu, dass kein N-Düngebedarf im Herbst besteht (siehe Tabelle).

Ein weiteres Kriterium, das eine Düngung im Herbst ausschließen kann, ist das N-Nachlieferungspotenzial aus dem Bodenvorrat. Im Fall einer langjährigen organischen Düngung liegt kein N-Düngebedarf für die Folgekultur (ausgenommen Feldfutter) vor. Eine Fläche gilt per Definition als „langjährig organisch gedüngt“, wenn für den Schlag eine P-Versorgung von mindestens 36 mg P2O5/100 g Boden (DL-Methode) ermittelt wurde.

Die Düngung auf Grünland und Ackerland mit mehrjährigem Feldfutterbau (Aussaat muss bis 15. Mai erfolgt sein) wurde mit der DÜV für den Zeitraum zwischen dem 1. September und dem Beginn der regulären Sperrfrist auf eine maximale Höhe von 80 kg Gesamt-N/ha aus flüssigen organischen und flüssigen organisch-mineralischen Düngemitteln begrenzt.

Anrechnung organischer N-Düngemittel

Die Ableitung der Wirtschaftsdüngermenge zur Herbstgabe richtet sich bei organischen und organisch-mineralischen Düngemitteln nach dem Gesamt-N- oder NH4- N-Gehalt. Zum Tragen kommt jeweils der Wert, der bei der auszubringenden Düngermenge zuerst die Grenzwerte von 60 kg Gesamt-N/ha oder 30 kg NH4-N/ha erreicht.

Bei einer Schweinegülle mit beispielsweise 3,6 kg Gesamt-N/ m³ und 2,9 kg NH4-N/m³ können maximal 10 m³ Gülle ausgebracht werden. Hier begrenzt der NH4-N-Gehalt die Ausbringmenge (Beispielrechnung Gesamt-N: 60 ÷ 3,6 = 17 m³; Beispielrechnung NH4-N: 30 ÷ 2,9 = 10 m³).

Für die Berechnung der maximalen N-Menge spielen die Mindestwirksamkeiten keine Rolle. Diese Betrachtung des verfügbaren Stickstoffs im Jahr des Ausbringens (auf Ackerland: Rindergülle und Gärreste mit 60 %, Schweinegülle mit 70 %) wird erst in der Düngebedarfsermittlung im Frühjahr für die Anrechnung der Herbstgabe berücksichtigt.

Gülle innerhalb von vier Stunden zügig einarbeiten

Bei der Aufbringung von organischen oder organisch-mineralischen Düngemitteln mit wesentlichem Gehalt an verfügbarem N (über 1,5 % N in der TS) sind diese auf unbestelltem Ackerland laut DÜV unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb von vier Stunden nach Beginn des Aufbringens einzuarbeiten. Dies betrifft beispielsweise auch Klärschlämme oder feste Gärrückstände, sofern sie einen wesentlichen Gehalt an verfügbarem N und einen TS-Gehalt von mehr als 2 % aufweisen.

Bei oft erhöhten Temperaturen, Wind und Sonneneinstrahlung zur Aufbringung im Herbst sollte aus Sicht der N-Effizienz beziehungsweise der Vermeidung von NH3-Verlusten immer eine unverzügliche Einarbeitung direkt nach der Aufbringung erfolgen. Die Einarbeitungspflicht gilt nicht für Kompost sowie für Festmist von Huf- oder Klauentieren, sollte jedoch mit Blick auf die Nährstoffeffizienz auch hier befolgt werden.

Festmist von Huf-/Klauentieren und Kompost

Das Ausbringen von Festmist von Huf- und Klauentieren sowie von Kompost unterliegt im Herbst keinen weiteren Vorgaben. Die Anforderung an die maximalen Gaben von 60 kg Gesamt-N und 30 kg NH4- N ist hier nicht zu beachten. Flächen, auf denen im Folgejahr eine Kulturart mit N-Düngebedarf geplant ist, können bereits im Herbst mit Festmist und Kompost bis zum Einsetzen der Sperrfrist am 1. Dezember gedüngt werden. Die tatsächlich aufgebrachten Nährstoffmengen müssen allerdings spätestens nach zwei Tagen schlaggenau aufgezeichnet und in der Frühjahrsbedarfsermittlung berücksichtigt werden.

Sperrfrist für Phosphatdünger beachten

Nach DÜV unterliegen auch Düngemittel mit einem wesentlichen Gehalt an Phosphor (über 0,5 % Phosphat in der TS) der Sperrfris­tenregelung. Diese ist beginnend mit dem 1. Dezember bis Ablauf des 15. Januar einzuhalten. Eine Phosphatdüngung im Herbst ist bei der Bemessung der organischen oder mineralischen Düngermenge, insbesondere unter Beachtung des Versorgungszustandes des Bodens, mit zu beachten.

Wann ist eine Herbstdüngung sinnvoll?

Insbesondere bei einer verminderten N-Nachlieferung aus dem Bodenvorrat, beispielsweise bei Verbleib erheblicher Getreidestrohmengen der Vorfrucht auf der Fläche, kann eine N-Düngung im Herbst zu Wintergerste, Winterraps und Zwischenfrüchten in Höhe von bis zu 30 kg N/ha sinnvoll sein. Die Standzeit von gedüngten Zwischenfrüchten muss dann mindestens sechs Wochen betragen.

Zusätzlich ist zu beachten, dass die Menge an verfügbarem Stickstoff, die zu Winterraps und Wintergerste ab dem Zeitpunkt der Ernte der vorigen Hauptfrucht bis zum Ablauf des 1. Oktober aufgebracht wurde, in der N-Bedarfsermittlung im Frühjahr abzuziehen ist.

Sollte insgesamt auf N im Herbst verzichtet werden, ist zumindest eine gewisse Grundnährstoff- (P, K, S) und Mikronährstoffabsicherung, vor allem Mangan bei Wintergerste, zu empfehlen, um eine ausreichende Vorwinterentwicklung zu fördern und den Nährstoffbedarf im Herbst decken zu können.

Herbstdüngung richtig dokumentieren

Der abgeleitete Herbstdüngebedarf ist für Schläge, auf denen eine Düngung erfolgen soll, nach Maßgabe des „Rahmenschemas für die N-Bedarfsermittlung auf Ackerland nach der Hauptfruchternte“ zu dokumentieren. Siehe auch das pdf zum Download unter https://t1p.de/hfjnu

Die Formblätter müssen vor der Düngung vollständig ausgefüllt sein und in digitaler Form oder als Ausdruck im Rahmen einer Prüfung vorgelegt werden können. Andernfalls können Kürzungen der Direktzahlungen und Bußgelder aufgrund eines Ordnungswidrigkeitstatbestandes folgen.

Ein ausgefülltes Rahmenschema für die Herbstdüngung ersetzt jedoch nicht die nach DÜV geforderte Dokumentation der tatsächlichen Düngung. Sie muss zusätzlich spätestens zwei Tage nach erfolgter Düngung schlaggenau vorliegen. Die geforderten Unterlagen sind, wie auch die Düngebedarfsermittlung und die Düngedokumentation, sieben Jahre aufzubewahren. Die Planung und Dokumentation können auch im Düngeplanungsprogramm der Kammer erfolgen.

Ein übersichtlicher Sperrfristenkalender ist online verfügbar unter https://t1p.de/u3oig

Fazit

Die Ermittlung des N-Düngebedarfs im Herbst muss schriftlich vor der Düngung vorliegen. Der Bedarf ist anhand der Entscheidungskriterien zur Herbstdüngung abzuleiten und zu dokumentieren. Zusätzlich muss die aufgebrachte Düngemenge spätestens zwei Tage nach der Aufbringung aufgezeichnet sein. Die Einhaltung des ermittelten N-Düngebedarfes mit der dazugehörigen Düngedokumentation sowie der Einhaltung der Sperrzeiten sind im Falle eines Verstoßes mit Bußgeldern behaftet und auch bei den Direktzahlungen relevant.

Erntestart für Raps rückt näher

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In anderen Bundesländern wird bereits der Raps gedroschen. Heterogenität prägt die Ergebnisse. Hierzulande schreitet die Abreife der Rapsfelder voran. Erste Schläge könnten diese Woche geerntet werden. Auf anderen Standorten wird es noch etwas dauern. Trotz der lang anhaltenden Trockenheit sehen viele hiesige Bestände gut aus. Die tatsächlichen Erträge müssen jedoch noch abgewartet werde. Bei einer deutlichen Flächenausdehnung gegenüber dem Vorjahr könnte es trotzdem dazu kommen, dass hierzulande im Jahresvergleich insgesamt weniger Raps produziert wird. Vergleichsweise hohe Ölgehalte sind derzeit nicht auszuschließen, was den Erzeugern zugutekommen würde.

Schätzungen des Deutschen Raiffeisenverbandes (DRV) vom 13. Juli ergaben eine Erntemenge für Schleswig-Holstein von 335.000 t bei einem zugrunde gelegten Ertrag von 39,5 dt/ha. Dies würde einem Plus von 1,6 % gegenüber dem Vorjahr entsprechen. Bundesweit soll sich die Rapsproduktion auf 4,1 Mio. t mit einem durchschnittlichen Ertrag von 35,7 dt/ ha und damit ein Minus von 3,3 % gegenüber dem Vorjahr belaufen. Innerhalb der EU ist Deutschland auf Platz zwei, was die Rapsproduktion betrifft. Nur in Frankreich wird auf mehr Hektaren Raps angebaut. Auch französischer Raps wird bereits geerntet, ähnlich wie in einigen Ländern Osteuropas. Bislang fehlt es an Ertrags- und Qualitätsergebnissen, die belastbar wären. Laut der EU-Kommission werden knapp 20 Mio. t Raps in der EU produziert werden. Innerhalb von 25 Jahren lag die Rapsproduktion nur 2014 höher. Die Lagerbestände werden der Prognose nach wieder ansteigen, jedoch nur auf 0,8 Mio. t. Weltweit geht das amerikanische Landwirtschaftsministerium (USDA) von einer Rapsproduktion in Höhe von 87 Mio. t aus, was etwa dem Vorjahresniveau entsprechen würde. Die globalen Lagerendbestände würden sich bei rund 7 Mio. t einpendeln.

Importe notwendig

In der EU ist man auf Rapsimporte angewiesen. Der wichtigste EU-Rapslieferant war in der Saison 2022/23 Australien mit einem Anteil von knapp 50 %. Rund 40 % kamen aus der Ukraine (3 Mio. t). Doch wie wird es in der aktuellen Saison aussehen?

Australiens Ernteschät­zungen belaufen sich
derzeit auf rund 5 Mio. t, was einem Minus von rund 2 Mio. t entsprechen würde. Und auch die Importe aus der Ukraine sind ungewiss. Welche Mengen können geerntet werden, und vor allem auch: Welche Mengen können exportiert werden? Von einem Scheitern des Getreideabkommens sind auch die Ausfuhren von Raps betroffen. Zu Wochenbeginn zeichnete sich keine Einigung ab. Obwohl Raps mittels Transporten per Bahn, Lkw oder auch zu Schiff über die Donau in die EU gelangen kann, erwarten Marktteilnehmer steigende Rapskurse durch eine Beendigung des Getreidedeals, zumal in der Region am Schwarzen Meer die Spannungen wieder zunehmen. Versorgungsrisiken stehen im Fokus, weil der Hafen von Odessa vergangene Woche von Drohnen angegriffen wurde.

Gegenläufige Raps- und Sojanotierungen

An der Börse in Paris erlebten die Rapsnotierungen zum Ende vergangener Woche eine Aufwärtsbewegung mit einer Kursreduktion dann wieder am Freitag. Mit einem Schlusskurs von 470 €/t am Montag erreichen die Rapsterminmarktnotierungen in Paris einen Wert wie zuletzt Mitte Juni. Auch die Öl- und Sojanotierungen geben oft Impulse für die Rapskursentwicklung. Doch zu Wochenbeginn zeichnet sich eine gegensätzliche Entwicklung ab. Die Sojakurse gaben deutlich nach.

Währenddessen werden in einigen Ölmühlen in der Bundesrepublik Wartungsarbeiten durchgeführt. Bis August wird dieser Zustand andauern.

Für die Saison 2023 rechnen einige Marktteilnehmer mit einer weiteren Anbauausdehnung. Positive Preissignale und eine verstärkte Nachfrage nach Biokraftstoffen geben Anlass für diese Prognose.

Es bleibt abzuwarten, in welche Richtung sich die Preise von Europas wichtigster Ölsaat für Speiseöl- und Biodieselproduktion entwickeln werden.

„Reerdigung“ als letzte Ruhe

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Der Abschied ist kein Ende, sondern bringt neues Leben hervor. Ausgehend von diesem schönen Gedanken wird jetzt auch in Schleswig-Holstein eine neue Bestattungsform diskutiert, die „Reerdigung“.

Ziel der Reerdigung ist es, den verstorbenen Körper in kurzer Zeit in Humus umzuwandeln. Hierfür wird der Leichnam zunächst auf ein Bett aus Stroh, Blumen und Grünschnitt in einen sogenannten Kokon gelegt. Dies ist ein speziell ausgestatteter, sargähnlicher Behälter. Nach der Einbettung des Verstorbenen wird der Kokon in eine holzgetäfelte Wabe eingebracht. Die Wabe wird mit allen notwendigen Anschlüssen (Wasser und Luft) verbunden.

Transformation des Körpers in 40 Tagen

Der Zersetzungsprozess wird durch die Zugabe pflanzlicher Materialien eingeleitet. Innerhalb des Kokons werden an mehreren aufeinanderfolgenden Tagen Temperaturen von mehr als 70 °C erreicht. Ab dem achten Tag wird der Kokon in der Wabe regelmäßig und automatisiert ganz langsam von Seite zu Seite gewiegt, um eine gleichmäßige Feuchtigkeitsverteilung zu gewährleisten. Angehörige können während der Transformation anwesend sein. Der Leichnam ist hierbei für die Angehörigen nicht sichtbar. Durch Wasser- und Luftanschlüsse kann der Prozess innerhalb des Kokons gesteuert werden. Die Transformation wird per Sensoren überwacht. Sowohl im Körper als auch in den pflanzlichen Materialien sind natürliche Mikroorganismen enthalten. Diese transformieren den Körper innerhalb von 40 Tagen in Erde. Dieser Prozess würde bei einer Sargbestattung je nach Bodenzusammensetzung 20 bis 50 Jahre dauern.

Die sodann entstehende Erde wird aus dem Kokon entnommen. Aus einem 80 kg schweren Menschen entstehen zirka 110 kg Erde. Da für den biologischen Abbauprozess des Menschen pflanzliches Substrat sowie Naturfasertücher beigelegt werden, erhöht sich das Gesamtgewicht der Humuserde am Ende des Prozesses. Nicht vollständig zersetzte Knochen und Knochenfragmente werden aus der Erde entnommen, zermahlen und dem fruchtbaren Humus wieder beigegeben. Da der Kohlenstoff und alle weiteren Nährstoffe in der Erde gebunden bleiben, wird diese zum Nährboden für neues Pflanzenleben. Bäume, Sträucher oder Blumen können auf dieser Erde gepflanzt werden.

Die Circulum Vitae schafft mit ihrer Marke „Meine Erde“ derzeit die Möglichkeit, sich in Schleswig-Holstein reerdigen zu lassen. Das Pilotprojekt in Mölln wurde abgeschlossen. Ab dem 1. August 2023 werden im Alvarium (lateinisch für Bienenstock) auf dem Parkfriedhof in Kiel Reerdigungen mit anschließender Ausbringung der Erde auf dem Friedhof durchgeführt.

Reerdigung auch im Bestattungswald möglich?

Die Bestattungswälder in Schleswig-Holstein bieten letzte Ruhestätten in ausgewählten Waldgebieten, die sich durch eine naturnahe Baumartenzusammensetzung auszeichnen. Wer sich schon zu Lebzeiten für eine Bestattung im Wald entscheidet, hat zumeist eine besonders große Verbindung zur Natur- und Tierwelt. Die Entscheidung für einen Bestattungswald entspringt der Sehnsucht vieler Menschen nach mehr Natur. Sie möchten wieder in den Kreislauf der Natur eingehen, ohne hierdurch deren Entwicklung zu beeinträchtigen.

Auch bei dem Team für Waldbestattungen in der Forstabteilung in Bad Segeberg steigt die Nachfrage nach dieser Form der Bestattung. Von den Interessenten wird die Reerdigung als weniger energieintensiv und damit umweltfreundlicher als die Einäscherung in einem Krematorium angesehen. Bei ihnen steht der ökologische Faktor im Mittelpunkt. Die Kombination aus Naturverbundenheit einerseits und dem Wunsch, auch nach dem eigenen Ableben das Klima nicht negativ zu beeinflussen, andererseits entspricht häufig dem aktuellen Zeitgeist.

Derzeit wird in Schleswig-Holstein die Asche der Verstorbenen in einer vergänglichen Urne im Bestattungswald beigesetzt. Durch eine Novellierung des Bestattungsgesetzes Schleswig-Holstein könnte es zukünftig auch möglich sein, die Beisetzung nach Reerdigungen im Bestattungswald vorzunehmen.

Fazit

Aktuell ist die Ausbringung der Erde nach einer Reerdigung in einem Bestattungswald rechtlich nicht möglich. Sollte die Möglichkeit jedoch geschaffen werden, könnten Waldbesitzende in Schleswig-Holstein zusammen mit dem jeweiligen Träger des Friedhofs ihren Bestattungswald für diese Form der Beisetzung öffnen. Die Forstabteilung der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein begleitet den Prozess und wird weiter berichten.

Weideparasiten bei Wiederkäuern

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Zur Weidehaltung gehören Weideparasiten. Sobald es warm genug ist, wächst nicht nur das Gras, sondern auch die Parasitenlast auf den Flächen. Für Rinder, Schafe und Ziegen spielen verschiedene Parasiten auf der Weide eine wichtige Rolle. Magen-Darm-Würmer kommen in jedem Betrieb vor und haben die größte wirtschaftliche Bedeutung. Deren Kontrolle steht im Fokus des Parasitenmanagements und des folgenden Artikels.

Lange Zeit galt die Empfehlung, möglichst intensiv zu behandeln, um Leistungseinbußen und Verluste zu verhindern. Jedoch treten bei den Parasiten – auch als Folge der häufigen Behandlungen – immer mehr Resistenzen gegen die Entwurmungsmittel auf. Die Folge ist, dass Entwurmungsmittel (Anthelmintika) nicht mehr wirken. Resistenzen gegenüber mehreren Wirkstoffen sind keine Seltenheit. Im schlimmsten Fall wirkt kein Mittel mehr. Dann ist eine Weiterführung der Tierhaltung nicht oder nur mit größtem Aufwand möglich. Resistenzen stellen also eine große Bedrohung für die Haltung von Wiederkäuern dar. Jeder Betrieb sollte alles daransetzen, die Einschleppung und Verbreitung von Resistenzen zu verhindern.

Strategien entwickeln

Aufgrund der Bedrohung durch Resistenzentwicklung ist es wichtig, die Parasitenkontrolle nicht als „Kampf gegen die Würmer“, sondern als Management der Wurmbelastung zu verstehen. Ziel dieses Managements ist es, Leistungseinbußen und Verluste durch den Weideparasitenbefall zu minimieren und gleichzeitig durch einen möglichst sparsamen, sehr gezielten Einsatz von Entwurmungsmitteln eine anthelmintikaempfindliche Wurmpopulation zu erhalten. Zu dieser Strategie gehören bestimmte Grundsätze beim Einsatz von Entwurmungsmitteln sowie die Ausnutzung weiterer Maßnahmen, die zu einer Reduktion der Parasitenlast führen. Positive Nebeneffekte einer solchen Herangehensweise sind ein reduzierter Arzneimittelbedarf und ein verringerter Eintrag von toxischen Substanzen in die Umwelt.

Parasitenkontrolle

Ein jeder Tierhalter muss die für seinen Betrieb passende Strategie finden; ein allgemeingültiges Rezept gibt es nicht. Wichtig sind das rechtzeitige Erkennen von parasitären Erkrankungen und die Beachtung einiger Grundsätze beim Einsatz von Entwurmungsmitteln. Eine betriebliche Strategie sollte Schritt für Schritt mit tierärztlicher Beratung entwickelt und von Jahr zu Jahr angepasst werden. Um Resistenzen auf dem eigenen Betrieb entgegenzuwirken, sind folgende Punkte beim Einsatz von Entwurmungsmitteln (gegen Magen-Darm-Würmer) zu beachten:

So selten wie möglich, aber so oft wie nötig! Gezielte, selektive Behandlung nur von erkrankten oder stark gefährdeten Tieren. Viele Tiere, insbesondere ältere, die schon eine Immunität entwickelt haben, oder auch Tiere, die genetisch weniger empfindlich sind, tragen eine gewisse Wurmlast in sich, ohne darunter zu leiden. Diese Tiere profitieren wenig oder nicht von einer Entwurmung. Sie scheiden zudem auch wenig Wurmeier aus, sodass sie kaum zum Anstieg der Weidewurmlast beitragen. Jungtiere in ihrer ersten Weidesaison sind jedoch voll empfänglich. Bei Ziegen gilt: Auch Alttiere können schwer erkranken, da sich keine stabile Immunität ausbildet.

Regelmäßige Kotproben und das Beobachten von Symptomen beziehungsweise deutlichen Leistungseinbußen sind die Basis des Parasitenmanagements. 

Möglichst nicht alle Tiere einer Gruppe behandeln, insbesondere wenn gleichzeitig auf eine unbelastete Fläche umgetrieben wird. Durch die Behandlung einer ganzen Tiergruppe kurz vor oder zum Umtrieb steigt die Gefahr von Resistenzentwicklungen besonders, da nur die übrig gebliebenen, resistenten Würmer auf die neue Fläche mitgenommen werden. Um diese Selektion auf Resistenzen zu verhindern, wird empfohlen, Umtrieb und Behandlung zeitlich zu trennen beziehungsweise einzelne Tiere der Gruppe nicht zu behandeln.

Durch gute Tierbeobachtung und Diagnostik behandlungsbedürftige Tiere erkennen. Regelmäßig Kotproben nehmen und auf das Auftreten von Symptomen beziehungsweise deutlichen Leistungseinbußen achten. Durch die Einschätzung von zum Beispiel Gewichtsentwicklung, Schleimhautfarbe (bei Vorkommen des Gedrehten Magenwurms – Hämonchus), Durchfallanzeichen und Körperkondition kann die Behandlungsentscheidung für einzelne Tiere getroffen werden.

Wenn entwurmt wird: Unbedingt die Dosierung einhalten. Tiere nach Gewichtsklassen gruppieren und in jeder Gruppe jeweils die Dosis für das schwerste Tier anwenden (Dosiererfunktion vorher überprüfen). Bei der Umwidmung von Schafmitteln für Ziegen ist zu beachten, dass Ziegen eine höhere Dosierung brauchen.

gezielter Einsatz der verschiedenen Wirkstoffgruppen nach fachtierärztlicher Anweisung

Stichprobenartig den Behandlungserfolg überprüfen. Dazu Kotproben vor sowie 10 bis 14 Tage nach der Behandlung einschicken und Eizahl pro Gramm Kot bestimmen lassen (Eizahlreduktionstest).

Bei Zukauf unbedingt die Einschleppung resistenter Parasiten verhindern: Quarantäne mit Untersuchung, Behandlung und Kontrolle des Behandlungserfolges.

Die richtige Diagnostik

Vorsicht: Kotproben sollten nicht zu warm und alt werden, sonst sind einige Parasiten nicht mehr nachweisbar. Für die Diagnostik bei Schafen/Ziegen sind die Proben am besten an ein auf kleine Wiederkäuer spezialisiertes Labor zu schicken, etwa das eines Schaf- und Ziegengesundheitsdienstes oder an das Labor der Klinik für kleine Klauentiere der Tierärztlichen Hochschule Hannover. Kotproben können nicht nur für das Monitoring der Weidebelastung und für Einzeltierentscheidungen genutzt werden, sondern geben auch Aufschluss über das Vorkommen bestimmter Parasitenarten.

Alle Möglichkeiten nutzen

Die Einsparung von Behandlungen durch weitere Maßnahmen ist möglich. Grundlage für eine gute Abwehrkraft der Wiederkäuer ist die gute, bedarfsgerechte Versorgung mit Energie und Nährstoffen sowie mit Mineralstoffen, Spurenelementen und Vitaminen. Überweidung ist zu vermeiden, auch weil die infektiösen Wurmlarven vor allem in den unteren 5 cm zu finden sind. Gegebenenfalls muss zugefüttert werden.

Insbesondere bei Ziegen ist darauf zu achten, dass sie nicht gezwungen sind, das nasse Gras zu fressen. Ihnen sollten Büsche oder Bäume oder auch Heu angeboten werden. Es gibt zudem neue biologische Ansätze, etwa den Einsatz tanninhaltiger Futterpflanzen (Hornklee, Zichorie, Esparsette). Langfristig kann durch Zucht mit widerstandsfähigen Tieren die Situation entschärft werden.

Im Zentrum der nachhaltigen Parasitenkontrolle stehen geschicktes Weidemanagement und gutes Monitoring. So können viele Behandlungen eingespart werden. Ziel ist nicht die Wurmfreiheit, sondern ein für das Tier tolerierbares Niveau. Austrieb und regelmäßiges Umtreiben auf saubere oder relative saubere Weiden können die Situation deutlich entspannen. Aufgrund der witterungsabhängig steigenden Parasitenlast ist in den Sommermonaten häufiger umzutreiben als im Frühjahr. Günstig sind auch Wechselweide mit Pferden und die Zwischen-Schnittnutzung.

Bei Rindern kann so zum Teil auf eine Behandlung verzichtet werden. Ein geringer Infektionsdruck über mindestens vier bis fünf Monate bewirkt den gewünschten Aufbau einer belastbaren Immunität. Bei gemeinsamer Weide von Kühen und Kälbern kann der „Staubsaugereffekt“ der immunen Altkühe ausgenutzt werden.

Bei Schafen kann ebenfalls nach genügend Kontakt zu den Magen-Darm-Würmern im Alter von sechs bis acht Monaten mit einer Teilimmunität gerechnet werden, sodass oft auf die regelmäßige Entwurmung der Mutterschafe verzichtet werden kann. Bei Schaflämmern sowie Ziegen jedes Alters muss im Regelfall behandelt werden. Es gibt verschiedene Weidestrategien, um den Behandlungsbedarf zu minimieren. Sinnvoll ist, nicht die gleiche Weide zwei Jahre hintereinander für Lämmer (oder auch Kälber) zu nutzen. In jedem Fall lohnen sich gute Tierbeobachtung und rechtzeitige Diagnostik.

Fazit

Das zunehmende Problem der Anthelmintika-Resistenzen bei Weideparasiten erfordert eine strategische Parasitenkontrolle. Mit guter Diagnostik, gezielter Entwurmung und weidehygienischen Maßnahmen können Arzneimittel gespart und Kosten gesenkt werden.


Anthelmintika-Resistenzen

Anthelmintika-Resistenzen sind Resistenzen der Würmer gegenüber den Entwurmungsmitteln. Sie waren ursprünglich vor allem in Ländern mit intensiver Schafhaltung ein Thema. Inzwischen werden jedoch auch in Mitteleuropa immer mehr Resistenzen nachgewiesen.

Resistenzen entstehen durch zufällige Veränderungen des Erbguts der Würmer. Durch eine solche Veränderung überleben diese Würmer die Behandlung mit einem Entwurmungsmittel. Dieser Vorteil setzt sich dann genetisch durch. Insbesondere durch die wiederholte Behandlung des gesamten Tierbestandes mit demselben Entwurmungsmittel werden die resistenten Würmer „gezüchtet“ und gewinnen langsam die Überhand. Dann wirken die eingesetzten Mittel weniger oder nicht mehr.

Wolf ins Jagdrecht

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Die Aufnahme des Wolfs ins schleswig-holsteinische Jagdgesetz wird im Kieler Landtag von sämtlichen Fraktionen mit Ausnahme der SPD unterstützt. Das ist vergangene Woche Freitag bei der ersten Debatte zum Entwurf eines neuen Landesjagdrechts deutlich geworden. Der Entwurf wurde im Anschluss an den zuständigen Ausschuss überwiesen.

Im Koalitionsvertrag zwischen CDU und Grünen wurde festgelegt, den Wolf mit ganzjähriger Schonzeit ins Jagdrecht aufzunehmen. Jetzt hat Landwirtschaftsminister Werner Schwarz (CDU) den vom Kabinett verabschiedeten Entwurf zur Änderung des Landesjagdgesetzes mit den Sonderregelungen zum Wolf vorgestellt.

Schutzstatus bleibt erhalten

Formal wird der Wolf über die Landesjagdzeitenverordnung dem Jagdrecht unterworfen sein, Einzelheiten regelt der neue § 24a des Landesjagdgesetzes. „Am Schutzstatus des Wolfes ändert sich damit aber nichts“, betonte Schwarz vor dem Landtag. „Die Aufnahme des Wolfes ins Landesjagdrecht erfolgt mit einer ganzjährigen Schonzeit. Der Wolf bleibt weiterhin eine nach Anhang IV der FFH-Richtlinie und dem Bundesnaturschutzgesetz streng geschützte Art.“

Die Voraussetzungen für eine Ausnahme zur Entnahme eines Wolfes nach Maßgabe des Bundesnaturschutzgesetzes seien für jeden Einzelfall zu prüfen. Die Prüfung und Genehmigung obliege weiterhin der Oberen Naturschutzbehörde. Durch die Aufnahme des Wolfes ins Jagdrecht ändere sich vor allem, dass künftig bei der Umsetzung der Entnahmegenehmigung auch die Jagdbehörden stärker eingebunden würden, erläutere Schwarz.

Kernaspekt des Gesetzentwurfs sei, dass zukünftig die Jägerinnen und Jäger in den Revieren vor Ort im Fall einer artenschutzrechtlichen Ausnahmegenehmigung für die Erlegung eines Wolfes zuständig sein würden. „Dies ist für mich elementar, da nur sie über die notwendigen Ortskenntnisse verfügen und aufgrund ihrer Ausbildung in der Lage sind, einen Wolf tierschutzgerecht zu erlegen“, erläuterte der Minister.

Weiterhin sollten im Fall von schwer verletzten Wölfen die Jägerinnen und Jäger ohne Hinzuziehen einer Veterinärin oder eines Veterinärs entscheiden dürfen, ob ein Wolf von seinem Leid erlöst werden müsse. Hier solle aus Tierschutzgründen den Jägerinnen und Jägern ein schnelleres Handeln ermöglicht werden. Der „schwer verletzte Wolf“ wird im Gesetzentwurf definiert und ist dadurch gekennzeichnet, dass er sein natürliches Fluchtverhalten infolge einer physischen Schädigung nicht mehr ausüben kann. Für Wölfe besteht kein Recht auf Aneignung durch den Jagdausübungsberechtigten. Ein tot aufgefundener oder erlegter Wolf muss der Jagbehörde unverzüglich angezeigt und der Naturschutzbehörde übergeben werden.

Grundsätzlich werde die geplante Änderung im Landesjagdgesetz Halterinnen und Halter von Nutztieren aber nicht davon entlasten, für einen aktiven Schutz ihrer Tiere zu sorgen. „Ungeachtet dessen, dass der große Zielkonflikt zwischen Nutztierhaltung und Wolf dadurch nicht gelöst werden kann, schaffen wir mit der Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht endlich Rechtssicherheit für unsere Jägerinnen und Jäger im Land“, betonte Schwarz.

Für die SPD überflüssig

Aus der Opposition kamen unterschiedliche Meinungen zum Vorstoß von Schwarz. Die umwelt- und agrarpolitische Sprecherin der SPD, Sandra Redmann, hält die geplante Gesetzesänderung für überflüssig. Es gebe bereits ein geregeltes Verfahren für die Entnahme sogenannter Problemwölfe. Gleichzeitig würden drängende Probleme, etwa eine stärkere Förderung von Weidetierhaltern, nicht angegangen, kritisierte Redmann. Ihr sei bewusst, dass die „Anpassung“ der Tierhalter „an Wolfsvorkommen eine große Aufgabe ist“.

Oliver Kumbartzky, parlamentarischer Geschäftsführer der FDP und Sprecher für Umwelt, Landwirtschaft und Jagd, begrüßte dagegen die vorgesehene Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht. Dadurch werde die Entnahme auffälliger, sich gefährlich verhaltender Wölfe erleichtert. Die Änderung des Landesjagdgesetzes sei ein erster Schritt hin zu einem Bestandsmanagement, „was der nächste Schritt sein muss“. Es gehe nicht darum, den Wolf auszurotten, sondern um eine ausgewogene Politik, die auch die Weidetierhaltung und den Küstenschutz nicht außer Acht lasse.

Dirk Kock-Rohwer von den Grünen hob hervor, dass es auch künftig eine „Koexistenz von Weidetieren und Wölfen“ geben werde.

Come-together der Jungen LandFrauen

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Yoga am Deich, Kennenlernen bei Stockbrot, Kreativ-Workshops oder Kochabende – die Jungen LandFrauen lieben die Vielfalt, wie die Fotos auf dieser Seite zeigen. Kürzlich trafen sich Vertreterinnen aller zwölf Orga-Teams mit der Präsidentin des LandFrauenverbandes Schleswig-Holstein, Claudia Jürgensen, und der neuen Ansprechpartnerin im Präsidium für die Jungen LandFrauen, Lena Haase, in Rendsburg.

In ihrem Vortrag „Vereinsarbeit ist Teamarbeit“ erläuterte die Präsidentin den Aufbau und die Strukturen des Landesverbandes. Die Orga-Teams der Jungen LandFrauen sind als Projektgruppen Teil der KreisLandFrauenverbände und bringen sich dort auch in den Vorständen ein. Im Herzogtum Lauenburg ist inzwischen eine Junge LandFrau Beisitzerin, in Rendsburg-Eckernförde wurde die Junge LandFrau Meike Philipsen zur Kreisvorsitzenden gewählt. Und Lena Haase vom KLFV Dithmarschen, Gründungsmitglied der Jungen LandFrauen Dithmarschen, ist inzwischen Präsidiumsmitglied des Landesvorstandes.

Neben diesen vereinsorganisatorischen Fragen tauschten sich die jungen LandFrauen auch über die Finanzierung und Veranstaltungsangebote wie ein Generationenfrühstück oder Vorträge zum Thema der neuen Gesundheitsaktion „Gesund trotz Frau“ aus.

Mit einer WhatsApp-Gruppe und einem E-Mail-Verteiler soll der Austausch untereinander intensiviert werden. Claudia Jürgensen, seit Beginn der Gründungsveranstaltungen vor fünf Jahren Ansprechpartnerin für die Jungen LandFrauen, übergab diese Position nun an Lena Haase, die sich auf regen Kontakt und Austausch freut.

Meike Philipsen (3. v. li.) von den Jungen LandFrauen Rendsburg-Eckernförde ist auch neue Kreisvorsitzende. Hier mit dem Orga-Team (v. li.): Svenja Gravert, Wiebke Behme, Meike Philipsen, Sandra Röschmann (hinten), Vanessa Gruber, Lisa Rathjen, Maria Sauer und Tanja Anders Foto: jlf/RD-Eck
Zu einem Kochabend trafen sich die Fruunslüüd Flensburg. Es ging passend zur Saison um Beilagen zum Grillen. „Das war großartig und unglaublich lecker, sehr gesellig und professionell durchgeführt von Jungkoch Kevin Neumann“, schwärmten Cathy und Bärbel. Foto: Fruunslüüd
Mit der Gründungsveranstaltung der Jungen LandFrauen Ostholstein im April dieses Jahres gibt es in allen zwölf Kreisen Orga-Teams. Der Kennenlern­abend mit Stockbrotgrillen im Juni wurde gut angenommen.Foto: Ingrid Schumacher
„Flower Hoops“ und „Flower Boards“ mit persönlicher Note entstanden beim kreativen Nachmittag der Jungen LandFrauen Herzogtum Lauenburg in Lübeck im Lädchen Kranzgenau bei Hannah Sonntag (vorn M.).

Foto: Sina Fischer