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Weiterbetrieb mit Aufbereitung

Ein Vorzeigeprojekt Grüner Gaserzeugung unter anderem für den Kraftstoffsektor soll durch die Erweiterung der Biogasanlage Biokraft Viöl im Süden der gleichnamigen Gemeinde entstehen. Zum grenzüberschreitenden Austausch über die vorhandene Technik und den geplanten Ausbau der Anlage kamen vorige Woche dänische Unternehmen der Biogasbranche nach Nordfriesland.

Regenerative Energiequellen wie Biogas bieten die Möglichkeit, den CO2-Ausstoß auch im Verkehrssektor zu senken. Die 2004 gebaute Anlage unweit von Viöl, zu der 90 Gesellschafter zählen, erzeugt derzeit aus 40.000 bis 45.000 t Rindergülle, 16.000 t Maissilage mit Anteilen von Getreide und Körnermais jährlich etwa 10.680.000 kWh elektrische Energie. Dazu werden 3.000.000 kWh über ein bestehendes Wärmenetz an das Unternehmen Hansewerk verkauft und Amtsgebäude, Schule, Sparkasse, Schwimmbad sowie rund 100 Haushalte im Ort beheizt. Zu den beiden vorhandenen Blockheizkraftwerk-Motoren mit einer Leistung von je 625 kW kommt nun ein weiterer mit 1.202 kW Leistung. Die Anlage darf künftig mit bis zu 45 % im Flex-Betrieb gefahren werden, was einer Leistung von 1.103 kW beziehungsweise etwa 9.424.000 kWh pro Jahr entspricht. Neben den auch weiterhin bestehenden Geschäftsfeldern Stromerzeugung und Wärme plant Geschäftsführer und Diplom-Kaufmann Suno Radtke durch eine Anlagenerweiterung die Aufbereitung von Biogas zu Biomethan in Erdgasqualität – und dessen Einspeisung ins Netz. „Die Leitung liegt in direkter Nähe an der B 200, also in unter einem Kilometer Entfernung. So müssen wir nur mit Kosten von etwa 250.000 Euro für den Anschluss rechnen“, erklärt Radtke. Bei weiteren Entfernungen könnten die Kosten durchaus ein Vielfaches betragen.

Suno Radtke Foto: jh

Rund 9.855.000 kWh Biomethan, erzeugt aus etwa 109.500 t Rindergülle, sollen künftig dem Kraftstoffmarkt zur Verfügung stehen. Zur Aufbereitung des Biogases werde das laut Radtke zwar stromintensive, aber womöglich reparaturarme Membranverfahren zum Einsatz kommen. Rund 4.000.000 kWh für den Heizmarkt, die aus 4.000 t Maissilage erzeugt werden, sowie Überschussmengen für den EEG-Markt kommen hinzu. Zudem plant Radtke eine öffentliche CNG-Zapfstelle zum Betanken von Lkw, Traktoren und Pkw. Die erforderlichen Genehmigungen für die Erweiterung des Geländes samt neuem Fermenter, Gärrestlager, Blockheizkraftwerk und Auffangbecken sind beantragt.

Mit der Besichtigung des Regenerativen Speicherkraftwerks der Agrarservice Lass GmbH in Tüttendorf und der Vorstellung des Nahwärmekonzeptes für die Gemeinde Gettorf folgte ein weiterer Programmpunkt für die dänischen Biogasunternehmer.

Die beste Grundlage in Krisen

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„Gemeinschaft leben“ lautete ein Aufruf der Initiative „Deutschland singt und klingt“ zum Tag der Deutschen Einheit. Es ging darum, gemeinsam verbindende Lieder aus verschiedenen Genres und in mehreren Sprachen zu singen. Eine schöne und leicht umzusetzende Idee! Aber an sich geht es bei „Gemeinschaft leben“ um mehr.

Seit längerer Zeit ist ein zunehmendes Schwinden von Gemeinschaftsbewusstsein und damit von humanistischen Werten in der Gesellschaft zu beobachten. Es reicht von rüpelhaftem Benehmen auf dem Supermarktparkplatz über Angriffe von Schaulustigen auf Rettungskräfte im Einsatz bis hin zu Verächtlichmachung von Migranten seitens mancher Politiker. „Jeder ist sich selbst der Nächste“ lautet die Parole. Das muss auch so sein, wenn zu erwarten ist, dass niemand für einen da ist.

Seit einigen Jahren scheint zudem der Verlust von Gemeinsinn breiter Bevölkerungsschichten in Demokratiemüdigkeit zu münden, in extremen Formen in Demokratieverachtung. Befeuert wird diese Tendenz – nicht schwer zu erraten – durch die großen Krisen unserer Tage: Corona-Pandemie, Ukraine-Krieg, Klimawandel.

Solche Krisen werden hauptsächlich durch äußere Faktoren ausgelöst. Sie sind von uns zum Großteil nicht verursacht und wenn doch – wie der Klimawandel – dann in einem Prozess, der schon seit Langem vor sich geht. Ob verschuldet oder nicht, in jedem Fall besteht ein hoher Handlungs- und Veränderungsdruck. Das bringt starke Belastungen mit sich und weckt Befürchtungen, was noch auf uns zukommt. Erschwert wird die Lage durch tatsächliche politische und wirtschaftliche Skandale und Fehlverhalten sowie durch das Aufbauschen vermeintlicher Missstände durch bestimmte Medien bis hin zu Verleumdungen und Hassparolen. Dieser Teufelskreis schwächt das Gemeinschaftsbewusstsein weiter.

Dabei ist ein starker Gemeinschaftssinn in der Gesellschaft – und zwar nicht nur bezogen auf den persönlichen Kreis von Gleich­gesinnten – die beste Grundlage, um Krisen zu bewältigen. Große Teile der ukrainischen Bevölkerung geben derzeit ein beredtes Beispiel dafür.

Beim Landeserntedankfest hat Bischof Gothart Magaard die Brotvermehrung aus dem Evangelium zum Thema gemacht (Markus 6, 40 ff.): Die Menschen haben Hunger, es herrscht Mangel. Doch Jesus schaut nicht auf diesen, sondern darauf, was schon da ist – ein paar Brote und Fische. Man beginnt zu teilen, und schließlich ist genug für alle da. Die LandFrauenvorsitzende Claudia Jürgensen antwortete beim Landeserntedank auf die Frage, was einen lebenswerten ländlichen Raum ausmache: „Dass man sich umeinander kümmert, dass jeder gehört und mitgenommen wird.“

Um den Gemeinsinn zu stärken, gilt es, den Teufelskreis zu verlassen. Dies gelingt nicht durch moralische Apelle oder Verpflichtungen, sondern durch Einsicht. Das beste Motiv dafür ist die Erfahrung, welche Vorteile und Lebensqualität Gemeinschaft und Miteinander auch für einen selbst mit sich bringen. Dies wird erlebt in intakten Familien, in ehrenamtlichem Engagement, in Dorf- und anderen Gemeinschaften. Auf der gesellschaftlichen Ebene steht dafür unsere Demokratie. Diese Schätze sollten wir bewahren und pflegen – und keinesfalls preisgeben!

Siehe auch den Bericht zum Erntedankfest unter https://www.bauernblatt.com/nich-lang-schnacken-lieber-anpacken/

Knickpflege richtig gemacht

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Seit über 200 Jahren prägen die Knicks die Kulturlandschaft in Schleswig-Holstein. Übergeordnete Zwecke waren die Abgrenzung zu den benachbarten landwirtschaftlich genutzten Flächen und die Holzgewinnung. Die Anlage der Knicks brachte jedoch noch weitere Vorteile mit sich. Zum einen reduzierte sie die Winderosion und zum anderen schuf sie einen Lebensraum für eine vielfältige Flora und Fauna. Der Artikel beschreibt, worauf bei der Pflege zu achten ist und welche Vorschriften eingehalten werden müssen.

Die ökologische Wirkung eines Knicks erstreckt sich auf einen Umkreis von etwa 150 bis 200 m um den Knick herum. Aufgrund der regional unterschiedlichen Bedingungen in Schleswig-Holstein entstanden verschiedene Knickarten, die sich unter anderem in ihrer Artenzusammensetzung und Struktur unterscheiden. Dabei ist der vielfältige Lebensraum Knick durch seine linienhafte Anlage in der Landschaft ökologisch vernetzt. Die richtige Pflege dieses Systems berücksichtigt das sensible Zusammenspiel zwischen Erhalt der Lebensgrundlage für wild lebende Tiere, Insekten und verschiedene Pflanzenarten sowie der Bewirtschaftung der Knicks und der anliegenden Flächen.

Tiervielfalt im Knick

Die ökologische Bedeutung des Knicks ist unbestreitbar, da er etwa 7.000 Tierarten einen Lebensraum bietet. Um diese Vielfalt zu bewahren, ist eine regelmäßige Pflege notwendig, ansonsten verliert der Knick seine charakteristische Form. Dies würde sich wiederum negativ auf die Tier- und Pflanzenwelt vor Ort auswirken.

Der Knick wird auch als ein Übergangsstandort bezeichnet, da sowohl Waldtiere als auch Tiere, die die offene Fläche zum Leben benötigen, hier Schutz finden. Neben ihrer Netzwerkfunktion ergibt sich hieraus die große ökologische Relevanz der Knicks. Besonders Vögel, kleine Säugetiere wie Haselmäuse und wirbellose Tierarten profitieren vom Knick als Lebensraum.

Was ist ein Knick?

Ein Knick, auch Wallhecke genannt, besteht zumeist aus einem aufgeschütteten Erdwall, der zirka 0,8 bis 1 m hoch ist. Dieser befestigte Erdwall ist mit heimischen buschartigen Gehölzen und Bäumen bewachsen und bildet so einen außergewöhnlichen Lebensraum, welcher sich auf mehrere Ebenen verteilt (Knickfuß, Wurzelwerk, Krautschicht, Stamm, Geäst, Baumkrone). Auch ebenerdige linienhafte Anpflanzungen unterliegen dem Knickschutz.

Die Gehölzartenzusammensetzung im Knick ist das Ergebnis einer langen Nutzungsgeschichte. Durch regelmäßiges „Knicken“ wurden Arten selektiert, die eine besonders gute Fähigkeit zum Stockausschlag besitzen, zum Beispiel Hainbuche, Hasel und Esche. Die schleswig-holsteinischen Knicks nehmen etwa 1 % der Landesfläche ein. Insgesamt erstreckt sich die Länge der Knicks in Schleswig-Holstein auf etwa 55.000 km.

Auf-den-Stock-Setzen

Die Knickpflegesaison beginnt am 1. Oktober und dauert bis einschließlich des letzten Tages im Februar. Die Knickpflege wird im Landesnaturschutzgesetz des Landes Schleswig-Holstein sowie im Bundesnaturschutzgesetz geregelt. Knicks, die sich am Waldrand befinden, werden vom Landeswaldgesetz abgedeckt.

Der Knick sollte möglichst alle zehn bis 15 Jahre auf den Stock gesetzt werden. Knicken nach weniger als zehn Jahren ist nicht erlaubt.

Beim Auf-den-Stock-Setzen muss alle 40 bis 60 m ein Überhälter stehen gelassen werden. Ein Überhälter ist ein Baum, der in 1 m Stammhöhe einen Umfang von mindestens 1 m besitzt. Weitere Bäume, die 1 bis 2 m Stammumfang haben und innerhalb der genannten 40 bis 60 m stehen, dürfen gefällt werden. Das gilt auch für Bäume, die einen geringeren Umfang als 1 m besitzen. Nur Bäume, die einen Stammumfang von über 2 m in 1 m Stammhöhe besitzen, dürfen generell nicht gefällt werden und sind dauerhaft geschützt. Das gilt auch, wenn diese in unmittelbarer Nähe zum nächsten Überhälter stehen.

Zusätzlich zu beachten ist der Sachverhalt der Mehrstämmigkeit solcher Überhälter. Sollte aus anderen Gründen, zum Beispiel der Verkehrssicherheit, ein Fällen vonnöten sein, so muss vorher eine Genehmigung der entsprechenden Behörde eingeholt werden. Zum Überhältermanagement siehe auch den Artikel des Ministeriums für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur (MEKUN) in Bauernblatt-Ausgabe 38 vom 23. September 2023, Seite 16-17.

Nach der Knickpflege beziehungsweise nachdem der Knick auf den Stock gesetzt wurde, darf das Schnittgut nicht auf dem Knick verbleiben. Um großräumige Kahlschläge innerhalb einer Gemarkung zu vermeiden, empfiehlt sich ein abschnittsweises Knicken.

Seitliches Einkürzen

Für das seitliche Einkürzen gilt, dass dieses nur noch in der klassischen Knicksaison von Oktober bis einschließlich Februar vorgenommen werden darf. Das seitliche Einkürzen darf frühestens drei Jahre nach dem vorigen Auf-den-Stock-Setzen beziehungsweise drei Jahre nach dem vorigen Seitenschnitt durchgeführt werden. Dabei ist unbedingt zu beachten, dass ein Abstand von 1 m zum Knickwallfuß einzuhalten ist. Auch zu beachten ist, dass das seitliche Einkürzen nur bis zu einer Höhe von 4 m durchgeführt werden darf. Sollte sich der Knick auf Bodenhöhe befinden, so ist der Abstand ab dem äußeren Wurzelwerk zu wählen.

Während der Vegetationszeit darf nur der diesjährige Zuwachs zurückgeschnitten werden. Dabei sind die Belange des Artenschutzes zwingend zu beachten. Beim Vorhandensein von Vogel- und Haselmausnestern oder weiteren Fortpflanzungsstätten ist der Rückschnitt zu unterlassen. Nach der Rücknahme des diesjährigen Zuwachses ist wiederum ein dreijähriger Ruhezeitraum einzuhalten, sodass netto mehr seitlicher Zuwachs am Knick entstehen wird. Das händische Freischneiden von Ein- und Durchfahrten oder die Herausnahme einzelner Äste bleibt zulässig.

Generell ist zu beachten, dass bei Ackerflächen ein 50 cm breiter Schutzstreifen zwischen Wallfuß und Bewirtschaftung einzuhalten ist. In diesem dürfen keine Ackerfrüchte angebaut werden. Auch ist die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln und Düngemitteln jeglicher Art untersagt. Des Weiteren sind die Bepflanzung des Knicks und auch des Schutzstreifens mit nicht heimischen Gehölzen und Pflanzen oder die gärtnerische Nutzung nicht zulässig.

Zu beachten ist, dass der Knick als gesetzlich geschütztes Biotop nicht in seiner Funktion beeinträchtigt oder gar zerstört werden darf. Somit ist auch eine Nutzung als Ablageort nicht erlaubt. Eine Lagerung von zum Beispiel Silorundballen oder anderen Gütern muss 1 m Abstand vom Knickfuß einhalten.

Für Beratung steht der Fachbereich Umwelt- und Gewässerschutz unter der Adresse knick@lksh.de zur Verfügung.

Fazit

Die Kulturlandschaft Schleswig-Holsteins ist in weiten Teilen geprägt von Knicks. Diese bieten einen wichtigen Lebensraum für verschiedene Tier- und Pflanzenarten. Der Knick ist somit ein einzigartiger Übergangs- und Verbindungsstandort. Seine Erhaltung und auch Pflege sind elementar, damit die Biodiversität erhalten und gefördert werden kann. Der Knick ist nach dem Landesnaturschutzgesetz Schleswig-Holsteins ein gesetzlich geschütztes Biotop. Dies bedeutet, dass in Verbindung mit dem Bundesnaturschutzgesetz jegliche Handlungen, die das Biotop in seiner Funktion beeinträchtigen oder es gar zerstören, verboten sind und somit eine Ordnungswidrigkeit darstellen, welche wiederum ein Bußgeldverfahren zur Folge hat. Zusätzlich wichtig ist für Sammelantragssteller, dass der Knick konditionalitätenrelevant ist. So werden alle nicht ordnungsgemäßen Handlungen an diesem Landschaftselement sanktioniert (Glöz 8). Zudem kann die erhebliche Beeinträchtigung des Biotops Knick einen sanktionsfähigen Verstoß gegen GAB 3 darstellen.


Das Wichtigste in Kürze:

Knickpflege nur in der gesetzlich vorgeschriebenen Frist vom 1. Oktober bis einschließlich des letzten Tages im Monat Februar

Einkürzen der Knickgehölze eine Handbreit über dem Boden oder dem Stockausschlag

wo möglich: Ausbessern des Knickwalles („Aufsetzen“) nach dem Knicken

einzelne Bäume als Überhälter stehen lassen, vorgeschriebener Abstand der Überhälter zirka 40 bis 60 m

Ein Überhälter ist ein Baum mit über 1 m Stammumfang, gemessen in 1 m Höhe. Überhälter mit einem Umfang von mehr als 2 m, gemessen in 1 m Höhe, dürfen nicht gefällt werden.

möglichst sofortiges Entfernen des Buschholzes, bevor sich Vögel oder andere Tiere einnisten können

keine Ablage von Reisig auf dem Knickwall

kein Abschneiden der Sträucher auf halber Höhe oder mehrere Dezimeter über dem Wurzelhals

keine Beweidung der Knicks

kein Anbringen von Drahtzäunen auf dem Knickwall oder gar an den Knickgehölzen

keine Bearbeitung mit dem Schlegler, nur scharf schneidende oder sägende Werkzeuge nutzen

kein Anpflügen des Knickwalles; 50 cm Schutzstreifen beachten

keine Schädigung des Knicks durch Pflanzenbehandlungs- oder Düngemittel

kein Nachpflanzen mit nicht heimischen Gehölzen

keine Nutzung als Ablageort für anderweitige Gegenstände


Überwiegend sehr gute Bewertungen

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Die Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein teilt mit, dass der Verein Futtermitteltest (VFT) im April und Juni 2023 (Vergleichender Mischfuttertest Nummer 20/2023) fünf Milchleistungsfutter (MLF) aus Schleswig-Holstein beprobt, überprüft und bewertet hat. Alle Futtermittel wurden von einem Herstellerwerk produziert.

Die deklarierten Energiegehalte der MLF lagen laut Herstellerangaben zwischen 6,6 und 7,0 MJ NEL/kg, die Rohproteingehalte zwischen 18 und 36 %. Die für die fachliche Bewertung der Mischfutter wichtige Angabe des Anteils an nutzbarem Rohproteingehalt (nXP-Gehalt) war bei dreien der Deklarationen zu entnehmen. Die Angabe zur ruminalen N-Bilanz (RNB) wurde bei keinem dieser MLF gemacht.

Laut Deklaration entsprach eines der Futter mit 6,6 MJ NEL/kg der Energiestufe 2, zwei weitere Futter mit 6,7 beziehungsweise 6,8 MJ NEL/kg der Energiestufe 3 und alle restlichen Futter der Energiestufe ≥ 7,0 MJ NEL/kg (2 x 7,0 MJ NEL/kg). Darüber hinaus enthielten alle geprüften Futtermittel Angaben zu Rohfett, Rohfaser, Rohasche und den Mineralstoffen Kalzium, Phosphor und Natrium. Bei drei MLF wurden Vitamine und Spurenelemente zugesetzt. Bei drei Futtern war dies nicht der Fall. Bei allen der geprüften Futter wurden die eingesetzten Komponenten zwar angegeben, deren Anteile in Prozent wurden jedoch nicht ausgewiesen.

Neben Milchleistungs- und Rindermastfuttern können ebenso Kälberaufzuchtfutter beprobt und durch den VFT überprüft werden.

Verschiedene Empfehlungen

Eines der geprüften MLF wird zu einer ausgeglichenen Grundfutterration mit wenig Maissilageanteilen empfohlen, zwei weitere Futter sollen als Eiweißausgleich des Grundfutters dienen. Bei einem dieser Futter wurden eine Menge von 2 bis 3 kg pro Tier und Tag sowie eine zusätzliche Gabe von Mineralfutter empfohlen. Die beiden restlichen MLF sollen in Grundfutterrationen mit einem leichten Proteinüberhang beziehungsweise bei hohen Leistungen und hohen Anteilen an Grassilage in der Ration eingesetzt werden. Die Deklaration von vier MLF enthielt die Empfehlung, dem Einsatz eine Rationsberechnung zugrunde zu legen.

Die vorliegenden Ergebnisse beziehen sich ausschließlich auf die geprüften Futterchargen und sind nicht auf andere Produkte oder längere Zeiträume übertragbar.

Unter www.futtermitteltest.de können auch die Ergebnisse anderer Regionen eingesehen werden. Dort sind auch die Vorgehensweise und Bewertung der Futtermittel erläutert.

Kommentierung der Ergebnisse

Für drei der fünf geprüften Futter konnten die vorliegenden Deklarationsangaben der Hersteller durch die Analysewerte nach futtermittelrechtlichen Vorgaben und unter Berücksichtigung der gesetzlichen Toleranzen bestätigt werden. Ein MLF weist eine Unterschreitung im Proteingehalt (32,3 % analysiert und 36,0 % deklariert) auf. Bei zwei weiteren MLF kam es zu Abweichungen im Fettgehalt und im Rohfasergehalt. Während der Fettgehalt um 2,7 % nach oben vom deklarierten Wert abwich, lag der Rohfasergehalt 2,4 % unter dem deklarierten Wert.

Das MLF mit einer Proteinunterschreitung erfuhr einen deutlichen Abzug in der Gesamtbewertung. Die knappe Unterschreitung des Rohproteingehaltes eines anderen Futters führte ebenfalls zu einem Abzug in der Gesamtbewertung.

Die Unterschreitung des Rohfasergehaltes ist aus ernährungsphysiologischer Sicht unbedeutend, da Kraftfutter grundsätzlich nicht als Strukturlieferant in Rationen dient. Demnach wurde die Unterschreitung des Rohfasergehaltes in der Benotung nicht berücksichtigt. Die restlichen zwei Futter, bei denen keine nennenswerte Unter- oder Überschreitung der angegebenen Gehalte beziehungsweise der Vorgaben auftrat, wurden mit der besten Note bewertet.

Was macht der VFT?

Der VFT trägt mit seinen Kraftfutteruntersuchungen maßgeblich dazu bei, Deklarationen zu bestätigen oder Unter- beziehungsweise Überschreitungen einzelner Gehalte sichtbar zu machen. Dies stärkt das Vertrauen in die deklarierten Werte.

Gewässerrandstreifen – ein effizientes Instrument

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Insbesondere im Östlichen Hügel­land und an Gewässerrändern kommt es durch landwirtschaftliche Nutzung, Oberflächenabfluss und Erosion zu erhöhten Nährstoffgehalten in den anliegenden Seen und Fließgewässern sowie den Küstengewässern. Ein effizientes Instrument für den Gewässerschutz zur Verminderung von Stoffeinträgen sind die Abstandsauflagen an Gewässerrandstreifen.

Wie sehen hier die aktuellen gesetzlichen Regelungen zu Abstandsauflagen an Randstreifen nach Düngeverordnung (DÜV) und Gemeinsamer Agrarpolitik (GAP) 2023 aus? Und wie können Betriebe ihre Flächen hinsichtlich dieser Vorgaben prüfen, um die Anforderungen mit geeigneten Maßnahmen zu erfüllen?

Glöz-4-Vorgaben der GAP

Seit dem 1. Januar 2023 gelten die Konditionalitäten der neuen GAP. Nach Glöz 4 gilt für alle landwirtschaftlichen Flächen, die an Gewässer angrenzen, innerhalb eines Abstands von 3 m ab der Böschungsoberkante (BOK) ein Anwendungsverbot für Biozidprodukte, Pflanzenschutz- und Düngemittel. Ausnahmen sind die gewässerreichen Gemeinden in Schleswig-Holstein, in denen der Abstand auf 1 m verringert werden darf. Diese Ausnahme gilt allerdings nicht in der N-Kulisse und für die nach Wasserrahmenrichtlinie berichtspflichtigen Gewässer. Auf diesen Flächen müssen weiterhin 3 m Abstand eingehalten werden. Wichtig: Die im Rahmen der Düngeverordnung und der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung getroffenen Abstandsregelungen gelten zusätzlich zu den Abstandsregelungen nach Glöz 4.


Wie können Betriebe ihre Flächen prüfen?

Mit den Suchbegriffen Iglu/Schleswig-Holstein/Downloads gelangt man in den Downloadbereich der Iglu-Gewässerschutzberatung in Schleswig-Holstein. Unter der Überschrift „Wasserrahmenrichtlinie Downloads“ finden sich hier:

digitales Kartenmaterial und weitere Infos

Tabelle der gewässerreichen Gemeinden in Schleswig-Holstein

Infoblatt zu Gewässerabständen nach DÜV und GAP der ­Landwirtschaftskammer SH

Beratungsgebietskulisse der Gewässerschutzberatung in ­Schleswig-Holstein


Vorgaben der DÜV

Die seit 2020 geltenden Abstandsauflagen nach Düngeverordnung sind ergänzend zu den GAP-Vorgaben zu beachten. Hierbei gilt es besonders, die Flächen mit Hangneigung an Gewässern ins Visier zu nehmen. Weist eine Fläche zu einem Gewässer innerhalb der ersten 20 m ab Böschungsoberkante eine durchschnittliche Hangneigung von 5 % oder mehr auf, muss ein 5 m breiter, ganzjährig begrünter Randstreifen angelegt werden. Außerdem gilt für diesen Bereich eine Düngeverbotszone von 3 m landseits ab BOK. Beträgt die Hangneigung der Fläche innerhalb der ersten 20 m ab BOK des Gewässers mindestens 10 %, vergrößert sich bei gleichbleibender Breite des Grünstreifens (5 m) die Düngeverbotszone nach DÜV auf 10 m ab BOK, also 5 m über den Grünstreifen hinaus. Je nach Hangneigung sind zusätzlich zu den Düngeverbotszonen die Zonen der Düngung mit Auflagen zu beachten (siehe Tabelle).

Ein Praxisbeispiel

Ein Beispielbetrieb im Östlichen Hügelland bewirtschaftet eine Ackerfläche, die an einem der Feldränder an einen Graben grenzt, der ganzjährig Wasser führt. Entlang dieses Feldrandes, innerhalb von 20 m landseits ab der Böschungsoberkante, hat die Fläche auf einem Viertel keine Hangneigung zum Graben, auf einem weiteren Viertel zwischen 5 und 10 % Hangneigung und auf den letzten beiden Vierteln eine Hangneigung von 10 % und darüber. Auf der Fläche soll Winterraps angebaut werden, dieser soll im Herbst und Frühjahr organisch und mineralisch gedüngt werden. Was muss der Betrieb beachten?

Nach Glöz 4 der GAP ist an dem Graben ungeachtet der Hangneigung die Einhaltung eines 3 m breiten Pufferstreifens erforderlich. Der Betrieb könnte die Fläche bis auf 1 m an die BOK bearbeiten und bestellen, darf innerhalb des Pufferbereichs jedoch nicht düngen und keine Pflanzenschutzmittel ausbringen. Der einzuhaltende Abstand bei der Düngung hängt von der Ausbringtechnik sowie dem Vorhandensein einer Pflanzendecke ab. Arbeitet der Betrieb mit Exakttechnik (Schleppschuh-, Schleppschlauch-, Grenzstreueinrichtung), kann bis an den Pufferbereich von 3 m gedüngt werden. Wird auf unbestelltem Ackerland mit Breitverteilung gearbeitet, muss ab der BOK ein Abstand von 5 m eingehalten werden.

Der Betrieb ist zudem aufgrund der Hangneigung von mehr als 5 %, die an drei Vierteln der Fläche zum Graben anliegt, nach Wasserhaushaltsgesetz dazu verpflichtet, einen 5 m breiten, ganzjährig begrünten Randstreifen anzulegen, der maximal einmal in fünf Jahren umgebrochen werden kann. Zu empfehlen wäre hier, eine Gräsermischung ohne Leguminosen zu verwenden, denn die Leguminosen bringen zusätzlichen Stickstoff in ein System, welches jedoch auf das Auffangen von überschüssigen Nährstoffen abzielt.

Der Betrieb muss mit Blick auf die Abstände und weiteren Auflagen jedoch vor allem auf die letzten beiden Viertel der am Graben liegenden Fläche achten. Die damit auf der Hälfte der Fläche anliegende Hangneigung von 10 % und darüber hat zur Folge, dass die gesamte Fläche als durchschnittlich mindestens 10 % geneigt charakterisiert wird und somit die entsprechenden Auflagen auch für die Bereiche der Fläche gelten, in denen weniger Hangneigung vorliegt. Dadurch vergrößert sich die Düngeverbotszone von 3 auf 10 m ab BOK und bei der Ausbringung der Herbstgülle auf unbestelltem Ackerland muss eine sofortige Einarbeitung auf der ganzen Fläche erfolgen. Außerdem darf Dünger bei einer weiteren Gabe im Frühjahr nur in einen hinreichend entwickelten Bestand ausgebracht werden und die Einzelgabe darf eine Gesamt-N-Menge von 80 kg/ha nicht überschreiten.

Dauerhaft begrünter Randstreifen an offenem Graben. Foto: Jan Lindemann

Fachliche Empfehlung

Im Falle des Beispielbetriebes wäre die Anlage eines Grünstreifens von 10 m, statt 5 m, zu empfehlen, um die 10 m breite, durch die Hangneigung bedingte Düngeverbotszone abzudecken. Bei einer Länge von 100 m würde dadurch ein Randstreifen von 1.000 m² entstehen, der nach der aktiven Begrünung in eine Stilllegung überführt werden und so der Stilllegungsvorgabe nach Glöz 8 zugerechnet werden könnte. Dadurch wären gleichzeitig die Konditionalitäten der neuen Gemeinsamen Agrarpolitik erfüllt und ein großer Beitrag zum Schutz unserer Gewässer geleistet.

Dauerhafte Randstreifen

Neben den verschiedenen gesetzlich geforderten Gewässerrandstreifen wird in Schleswig-Holstein schon seit Längerem auch die Anlage von dauerhaften Randstreifen mit einer Mindestbreite von 10 m von der Wasserwirtschaftsverwaltung gefördert. Breite Gewässerrandstreifen werden vor allem an den vom Landesamt ausgewiesenen Vorranggewässern sowie an Gewässerabschnitten mit erhöhter Erosionsgefahr beworben. Zum einen sollen so Nähr- und Schadstoffeinträge reduziert und zum anderen die eigendynamische Entwicklung der Gewässer gefördert werden, um den ökologischen Zustand der Gewässer zu verbessern. Bei weitergehenden Fragen kann man sich an die jeweiligen Kreisbauernverbände, die Wasser- und Bodenverbände, die Wasserbehörden der Kreise sowie an die Gewässerschutzberatung seiner Region wenden.

Fazit

Gewässerrandstreifen bieten effizienten Schutz vor Erosion, Nähr- und Schadstoffeinträgen in unsere Gewässer.

Je größer die Hangneigung, desto größer werden der Aufwand bei der Bewirtschaftung und dem Nährstoffmanagement sowie das Risiko von Nährstoffausträgen.

Vorgaben zu Randstreifen an Gewässern sind in der DÜV, dem WHG und LWG sowie in der GAP verankert.

Betriebe können über das digitale Kartenmaterial des Digitalen Altas Nord und des Umweltportals SH die vorhandenen Hinweiskulissen nutzen, um ihre Flächen einzuordnen.

Die ­Gewässerschutzberatung unterstützt gerne bei betriebsindividuellen Fragen zur Umsetzung.

Clematis verschönert Wände, Lauben und Spaliere

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Der Zeitraum von August bis Oktober gilt als die beste Pflanzzeit für Clematis. Die beliebte Kletterpflanze, auch Waldrebe genannt, steht nicht nur wegen ihrer großblumigen Hybriden hoch im Kurs. Viele der botanischen Arten verschönern die Blühpausen der Hybriden. Wer geschickt kombiniert, genießt den bunten Flor von April bis Oktober.

Werfen wir daher zunächst einen Blick auf die verschiedenen Clematis-Gruppen. Sie unterscheiden sich in Wuchsstärke und Blütezeit. Mit der Alpen-Waldrebe (Clematis alpina) beginnt im Frühjahr der Blütenreigen. Sie präsentiert bereits im April einen reichen Flor. Clematis montana, die Anemonen- oder Berg-Waldrebe, schließt sich mit einer üppigen Blüte im Mai und Juni an. Beide Arten zeichnen sich durch einen besonders kräftigen Wuchs aus.

Clematis ‚Juuli‘ setzt mit ihrer sternförmigen Blüte auf harmonische Kontraste. Foto: Karin Stern
Hybride ‚Fuyo-no-tabi‘ kann problemlos im Kübel kultiviert werden. Foto: Karin Stern
Clematis ‚Carnaby‘ überzeugt mit großer Blüte in Rosa-Weiß mit violetten Streifen. Foto: Karin Stern
Clematis montana ‚Tetra Rose‘ wächst besonders schön und wüchsig. Der Handel bietet viele weitere Sorten an. Foto: Karin Stern
Clematis alpina punktet mit glockenförmigen Blüten, die sich im Mai öffnen. Einige Sorten blühen ab August nach. Foto: Karin Stern


Eine weitere Gruppe stellen die Clematis-Hybriden dar. Sie punkten mit den größten Blüten, wachsen mit einer maximalen Höhe von 3 m jedoch etwas schwächer. Je nach Sorte beginnt die Blüte ab Mai oder Juni. Viele erfreuen mit einer zweiten Blüte im Spätsommer. Leider sind die Hybridsorten etwas empfindlicher als die übrigen Gruppen. Sie benötigen daher mehr Aufmerksamkeit sowie einen optimalen Standort.

Je nach Sorte blüht Clematis viticella bis in den Oktober hinein. Foto: Karin Stern

Die letzte Gruppe fasst alle Sorten der Italienischen Waldrebe (Clematis viticella) zusammen. Sie blühen ausschließlich am neuen Austrieb. Daher zeigt sich die Blüte frühestens ab Ende Juni. Wie alle Wildarten ist Clematis viticella weitgehend resistent gegen die gefürchtete Clematiswelke. Diese Krankheit wird von einem Wurzelpilz verursacht. Befallene Pflanzen sterben praktisch über Nacht ab, oft mitten in einer Wachstumsphase.

Wilde Waldreben klettern in Laubwäldern durch die Baumkronen zum Licht hin. Als echtes Waldkind bevorzugt die Clematis einen kühlen und feuchten Boden von durchlässiger Beschaffenheit. Mit dem „Fuß im Schatten und dem Kopf in der Sonne“ fühlt sich die Kletterpflanze ausgesprochen wohl. Für die Beschattung eignen sich Nachbarstauden wie Purpurglöckchen, Glockenblume oder Funkien. Ein sonniger, nicht zu heißer Standort wie nach Westen ausgerichtete Wände oder Zäune sind ideal. Wer Clematis am Rank-Obelisken in die Höhe führen möchte, stellt diesen am besten unter einen höheren Baum mit lichter Krone. Nach der Pflanzung muss man sich etwas in Geduld üben. Clematis benötigt zwei bis drei Jahre für die Eingewöhnung. Containerpflanzen können die ganze Saison über gepflanzt werden. Der optimale Boden ist humusreich und gleichmäßig feucht. Schwere Böden lockert man mit Sand auf. Ein guter Wasserabzug hält die Wurzeln gesund und ist die beste Vorbeugung gegen die Clematiswelke. Vermengen Sie für einen guten Start ein paar Liter Kompost mit der Erde im Pflanzloch. Der Setzling darf etwas tiefer in den Boden, als er vorher im Topf saß. So können die noch schlafenden Augen austreiben und die ersten Triebansätze sind gut geschützt. Mehrere Pflanzen nebeneinander halten 30 bis 60 cm Abstand.

Nach der Blüte schmückt der aparte Samenstand. Foto: Karin Stern

Clematisarten lassen sich aufgrund ihrer unterschiedlichen Wuchseigenschaften vielseitig verwenden. Manche erklettern ganze Bäume, andere verschönern Zäune, Pergolen und Wände, wieder andere machen im Staudenbeet oder mit Kletterhilfe kombiniert im Kübel eine gute Figur. Als Himmelsstürmer braucht Clematis eine Rankhilfe in Form einiger Drähte oder eines Gerüstes aus Holz, Metall oder Kunststoff. Bei der Montage an Wänden achten Sie auf eine Hinterlüftung. Praktisch ist zudem die die Verwendung als Bodendecker. Clematis alpina und Clematis x jouiniana ‚Praecox’ weben schnell dichte Teppiche über Steine, Baumstümpfe oder Böschungen. Hübsch wirken sie auch überhängend von Mauerkronen oder als ­„Zaungucker“.

Vorsicht gilt beim Umgang mit der Schere, denn ein Schnitt zur falschen Zeit kann die Blüte im nächsten Jahr kosten. Der Schnitt hängt vom Blühtermin ab. Dabei sind drei Gruppen zu unterscheiden. Frühlings- und Frühsommerblüher wie Clematis alpina und Clematis montana werden – wenn überhaupt – nur direkt nach der Blüte im Juni ein wenig ausgelichtet. Sie bilden die Blütenknospen fürs nächste Frühjahr im Sommer und Herbst aus. Die Hochsommer- und Herbstblüher wie Clematis viticella, Clematis jackmanii und Clematis tangutica schneidet man gegen Ende Februar/Anfang März auf 30 bis 50 cm Höhe zurück. Das sorgt für eine üppige Blüte im folgenden Sommer. Die großblumigen Hybrid-Sorten bilden die dritte Schnittgruppe. Sie blühen meist zweimal im Jahr, einmal im Mai/Juni und erneut im August/September. Eine ausgewogene Blüte erzielt man mit einem Rückschnitt um die Hälfte im November oder Dezember. Alle vier bis fünf Jahre darf der Rückschnitt auch kräftiger ausfallen, um die Pflanzen vital zu halten. 

Rosen und Clematis sind ein tolles Paar. Unterschiedliche Blütenfarben bringen spannende Effekte. Foto: Karin Stern

Rund 41 Tonnen pro Hektar

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Die diesjährige Kartoffelernte in Deutschland dürfte gut ausfallen. Mit insgesamt voraussichtlich 10,9 Mio. t werden die deutschen Landwirte nach Angaben des Bundeslandwirtschaftsministeriums (BMEL) etwa 2 % mehr Kartoffeln als 2022 und rund 1 % mehr als im mehrjährigen Durchschnitt roden. Im bundesdeutschen Durchschnitt dürften je Hektar etwa 41 t Kartoffeln und damit rund 3 % mehr als im Vorjahr geerntet werden. Einschränkend wies das BMEL allerdings darauf hin, dass bislang erst 36 % der insgesamt knapp 700 Probeflächen aus der „Besonderen Ernte- und Qualitätsermittlung“ (BEE) ausgewertet worden seien. Deshalb könnten sich beim endgültigen Ergebnis der Kartoffelernte noch deutliche Abweichungen ergeben.

Wie das Ministerium außerdem berichtete, wurde der Kartoffelanbau zur diesjährigen Ernte im Vergleich zu 2022 leicht eingeschränkt, nämlich um 4.000 ha auf 262.600 ha. Auch in Niedersachsen, dem mit 45 % Flächenanteil bedeutendsten deutschen Kartoffelgebiet, pflanzten die Landwirte auf einer kleineren Fläche als im Vorjahr die Hackfrucht. Die niedersächsischen Betriebe dürften gemäß der ersten amtlichen Auswertung rund 5,1 Mio. t Kartoffeln einbringen, was etwa 3 % weniger wären als im vorigen Jahr.

Geprägt war das Kartoffeljahr 2023 laut BMEL von den Folgen der Klimakrise. So hätten die Knollen witterungsbedingt nur verzögert gepflanzt werden können und seien aufgrund des kalten und nassen Frühjahres auch langsamer gewachsen. Im Sommer seien die Dämme zunächst ausgetrocknet, bis der Regen im Juli und August zu einem stärkeren Schädlingsdruck geführt habe. Die Ernte musste dem BMEL zufolge witterungsbedingt teilweise unterbrochen werden und verzögerte sich.

Aus diesem Grund könne – insbesondere mit Blick auf die Qualitäten – aktuell noch kein abschließendes Fazit zur diesjährigen Kartoffelernte gezogen werden, stellte das BMEL weiter fest. Witterungsbedingt sei aber davon auszugehen, dass die Qualitäten regional sehr unterschiedlich sein dürften. Sie hingen auch davon ab, wann und wie die Betriebsleiter im Vegetationsverlauf agiert hätten.

Aufgrund der leicht unterdurchschnittlichen Erträge, eines knappen Angebots aus dem Ausland und gestaffelter Erntereife sind nach Angaben des Berliner Agrarressorts die Erzeugerpreise für Frühkartoffeln in diesem Jahr höher ausgefallen als in den Vorjahren. Die Preise für die Haupternte seien im August sehr hoch gestartet, hätten sich zuletzt aber wieder in Richtung eines normalen Niveaus bewegt. age

Mäßige Pflückergebnisse

Zahlen des Statistischen Bundesamtes zur Kirschenernte

Spätfröste, Schädlingsbefall und Unwetter haben zu Ertragseinbußen bei Kirschen geführt. Foto: Imago

Die deutschen Baumobstbetriebe haben in diesem Sommer eine unterdurchschnittliche Menge an Kirschen eingebracht. Wie das Statistische Bundesamt auf Basis der endgültigen Schätzungen zum Stichtag 20. August mitteilte, wurden insgesamt 40.200 t Kirschen gepflückt. Verglichen mit dem überdurchschnittlichen Ergebnis 2022 von 48.700 t waren das etwa 8.500 t beziehungsweise 17,5 % Kirschen weniger. Gegenüber dem Durchschnitt der Jahre 2013 bis 2022 von 47.100 t fiel das diesjährige Aufkommen um 14,7 % kleiner aus.

Gemäß der ersten vorläufigen Ernteschätzung zum Stichtag 10. Juni waren die Statistiker in Wiesbaden noch von 45.400 t ausgegangen. Gründe für die geringere Kirschenernte waren nach ihren aktuellen Angaben eine frühe Blütezeit und regional aufgetretene Spätfröste, die einen negativen Einfluss auf die Früchte hatten. Zudem hätten Schädlingsbefall und lokale Unwetter mit Starkregen zu Ertragseinbußen geführt. age

Sinkende Roggennachfrage

Mühlenbranche beklagt rückläufige Verarbeitung

In Deutschland sind im Wirtschaftsjahr 2022/23 von 176 Mühlen insgesamt rund 8,28 Mio. t Brotgetreide ohne Dinkel vermahlen worden, was im Vergleich zum vorherigen Wirtschaftsjahr eine Abnahme um 295.000 t oder 3,4 % bedeutet. Wie der Verband der Getreide-, Mühlen- und Stärkewirtschaft (VGMS) weiter feststellte, verringerte sich die Zahl der meldepflichtigen Mühlen um fünf Betriebe. Diese hätten ihren Betrieb eingestellt oder seien unter die Meldegrenze von 1.000 t Jahresvermahlung gefallen.

Im Einzelnen wurden laut VGMS 7,65 Mio. t Weizen verarbeitet; das waren 250.000 t oder 3,2 % weniger als 2021/22. Die Roggenvermahlung ging um 45.000 t beziehungsweise 6,7 % auf 631.000 t zurück, was 100.000 t weniger waren als vor fünf Jahren. Wesentlicher Grund für die sinkende Roggennachfrage seien veränderte Verzehrgewohnheiten, stellte der VGMS fest. So passe der Roggen offenbar nicht gut zum Trend „Essen to go“. Belegte Brötchen, Sandwiches, Burger-Buns, Wraps würden klassisch aus Weizenmehlen hergestellt. „Dass die Roggenvermahlung von Jahr zu Jahr abnimmt, ist bedauerlich“, erklärte Peter Haarbeck, Geschäftsführer des Verbandes Deutscher Mühlen. Eine Wiederentdeckung durch die Verbraucher wäre wünschenswert, denn mit seinem hohen Ballast- und Mineralstoffgehalt sei Roggen ein gesundes, nährstoffreiches Getreide. age

„Ich bin der Kronprinz“

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Ein Gemüsehof in ­Dithmarschen anstelle eines Theatersaals, Ackerflächen und Lagerräume als Bühnenbild, ein Publikum mitten drin in der Geschichte statt nur dabei – für das Stück „Kronprinzen“ wählte das Theaterkollektiv Prinzip Rauschen eine ganze eigene Erzählweise: einen Ausflug zwischen Hörspiel und Theater.

„Ich bin der Kronprinz. Ich bin der Sohn meines Vaters. Meine Hände sind weich und zart. Stein auf Stein baue ich auf dem Fundament meines Vaters“ – in einem Linienbus sitzend, kommen über Kopfhörer diese Passagen, dann wieder das Rauschen als suche man bei einem alten Radio per Drehknopf den nächsten Sender, kurze Hörszenen von der Krönungszeremonie Elizabeths II. aus dem Jahr 1953, dann ein Kinderlied, dann ein Landwirt, der begeistert von seinem Beruf als Gemüseanbauer berichtet.

Im letzten Licht des Tages geht es für das Publikum über den Hof der Familie Feil zu den Hallen und zum Gemüseacker.

Alle Fahrgäste im Bus haben Kopfhörer auf, die in drei verschiedenen Farben leuchten: Blau, Grün, Rot. Und alle hören das Gleiche in dem Augenblick, unter anderem die Stimme des genannten begeisterten Gemüseanbauers Harm Feil mit seiner Leidenschaft für Rosenkohl: „Einen guten Bauern in Sachen Rosenkohl macht aus, dass er Spaß hat an seinem Produkt, Freude hat an den Menschen und Mitarbeitern, an den Maschinen, dass er eine Leidenschaft dafür entwickelt und diese Leidenschaft täglich wieder neu entdeckt.“ Für Außenstehende muss es seltsam angemutet haben, als dieser Bus an ihnen vorüberfuhr, darin Menschen mit bunt leuchtenden Kopfhörern, wie Außerirdische, die einen Abstecher nach Dithmarschen machen. Tatsächlich aber startete das Theaterstück „Kronprinzen“ auf dem Parkplatz vor dem Elbeforum in Brunsbüttel. Durch die Altstadt ging es mit dem Bus zum Elbdeich und dort entlang in Richtung Kronprinzenkoog zum landwirtschaftlichen Betrieb der Familie Feil, der Familie des begeisterten Rosenkohlanbauers Harm Feil, der den Betrieb vor einigen Jahren von seinem Vater übernommen hat.

„Keine Zeit, der Hof hat Vorrang“ – Nico Franke als Kohlbauer

Auf dem Weg steigen drei weitere Gäste zu: Malte Andritter, Nico Franke und Jonas Feller. Sie sind das Prinzip Rauschen, sie haben dieses Hörspiel-Ausflugstheater mit dem weiteren Kollektivmitglied Hans Peters konzipiert. Sie haben Arbeitskleidung an und Gummistiefel. Mit dem letzten Streifen Licht am Horizont geht es vorbei an Höfen, Feldern, Häusern, im Ohr immer wieder die „Kronprinzen“, die Söhne von Landwirten, die erzählen, wie sie sich bereits mit 14 Jahren auf das Dreschen des Getreides freuen, wie sie auf die Hofübergabe vorbereitet werden, dass sie keine Zeit haben für Freunde, dass sie mehr Zeit mit Tieren verbringen als mit Menschen.

Bei Eintreffen auf dem Hof haben die Mitreisenden eine Ahnung, worum es geht: um das Leben und Arbeiten auf einem landwirtschaftlichen Familienbetrieb, auf dem die Familie zusammenhält und Geborgenheit gibt, die aber auch Erwartungen hat, vor allem an die potenziellen Hofnachfolger, die Kronprinzen – deren Wege vorgezeichnet scheinen, deren eigene Befindlichkeiten, Gefühle und Wünsche im übergroßen Schatten des Vaters, des Patriarchen, des weithin angesehen Hofinhabers, zurückstehen müssen, die oft ohne Widerrede funktionieren, die sich oft als Angestellte ihres eigenen Vaters fühlen, die zwischen eigenen Bedürfnissen und dem Anspruch an sie, 400 Jahre Tradition zu übernehmen und weiterzuführen, hin- und hergerissen werden. Und die von klein auf den Druck spüren, der neben der Freude an der landwirtschaftlichen Arbeit auf den Bauern lastet: Zeitdruck, Finanzdruck, Erntedruck, Wetterdruck. „Der Hof hat Vorrang“ scheint zum ewig währenden Mantra zu werden, das sich wie ein schweres Tuch über den Wunsch nach mehr Entfaltung, Freiheit, Privat- und Familienleben legt und alles erstickt.

Wie fühlt es sich an, im übergroßen Schatten des Vaters zu stehen?

All das wurde auf dem Hof in kleinen Geschichten erzählt, während das Publikum, in drei Gruppen unterteilt (daher auch die Farben an den Kopfhörern), von Malte Andritter, Jonas Feller und Nico Franke an verschiedene Orte des Hofes geführt und durch die Geschichten geleitet wurden. Ergänzt wurden die kurzen Theaterpassagen und Erzählungen mit O-Tönen von Landwirten, die vom Theaterkollektiv zuvor interviewt wurden. Zu hören waren Regina Harms, Till Schlüter, Fabian Sander, Harm Feil, Sabrina Feil, Thies Feil, Antje Feil und Marcus. Kurz tauchen die Zuhörer in den landwirtschaftlichen Alltag ein, wenn mitten in der Nacht die Kuh Probleme beim Abkalben hat oder beim gemeinsamen Essen versucht wird, einen Gesprächszugang zum Vater zu bekommen. Beklemmend ist es, wenn inmitten deckenhoch gestapelter Gemüsepaletten von einem Hofbrand erzählt wird, der die Zukunft in Flammen aufgehen lässt.

Malte Andritter erzählt aus Sicht eines Landwirtes, wie es ist, wenn der Hof und somit die Zukunft in Flammen aufgeht. 

Und wie erklärt man dem wortkargen, unnahbar scheinenden Vater, der Tag und Nacht schuftet, für den es nichts anderes als den Hof gibt, dass man sich für ein anderes Leben entscheidet? Die 400 Jahre Tradition nicht fortführt? Nicht Tag und Nacht ackert, stundenlang auf dem Schlepper hockt? Atmosphärisch dicht und intensiv, in einem Auf und Ab der Gefühle durchlebte das Publikum diesen Balanceakt, der teils fiktiv, teils auf wahren Aussagen und Erfahrungen basierend dargeboten wurde. 

Das letzte Licht des Tages, ein roter Streifen am Horizont
Tag und Nacht für die Tiere da zu sein, ist für Landwirte selbstverständlich, auch bei Komplikationen
Ein Möhrenfeld als Theaterkulisse
Stimmungsvoller Abschluss unter einer Buche


Paradiesblumen in höchster Vollendung

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Mehr als 26.000 Arten umfasst die Familie der Orchideen. Eine Auswahl der schönsten und besten Exemplare war vergangenes Wochenende auf der Internationalen Orchideenschau im Botanischen Garten Kiel zu sehen.

Integriert in die Pflanzenwelt der Schaugewächshäuser sowie in zwei zusätzlichen Folienhäusern präsentierten Züchter aus Deutschland, Dänemark und Schweden ihre besten Exemplare und stellten sich zugleich dem Wettbewerb. Denn sowohl für einzelne Orchideen als auch für die Standgestaltung gab es von der Deutschen Orchideen-Gesellschaft (DOG) Preise und Zertifikate.

Doch nicht nur Liebhaber, Züchter, Wissenschaftler und langjährige Blumenfreunde aus dem gesamten Bundesgebiet durften sich an der Blütenpracht erfreuen. An den drei Tagen stand die Ausstellung auch Besuchern offen, die darüber hinaus die Möglichkeit hatten, Orchideen sowie Zubehör für Pflege, Kultur und Zucht zu kaufen.

„Mit der Ausstellung wollen wir zeigen, wie vielfältig und schützenswert die Familie der Orchideen und deren Lebensräume sind, die nicht nur aus Phalaenopsis besteht, wie wir sie aus Massenproduktionen in Super- und Baumärkten angeboten bekommen. Orchideen gehören zu der größten und vielfältigsten Pflanzenfamilie der Welt, mit wahren Schönheiten in Formen und Farben. Nicht zu vergessen der Duft mancher Arten, der nur unmittelbar wie auf dieser Schau zu erleben ist“, erklärte Dr. Martin Nickol, Kustos des Botanischen Gartens. Tatsächlich waren der Anblick und der Duft der verschiedenen Orchideenblüten beim Betreten der Folien- und Gewächshäuser überwältigend.

Die DOG-Landesgruppe Schleswig-Holstein feierte im Rahmen der Ausstellung ihr 50-jähriges Bestehen. 

Neben Wildformen wurden auch Züchtungen (Hybriden) präsentiert, von kleinsten, unscheinbaren Blüten bis hin zu großblumigen Exemplaren. Dabei hat jede Blütenform und jede Farbe nur eine Aufgabe: das Anlocken von Bestäubern. „Zum Paradies, das sich der Mensch seit Jahrtausenden vorstellt und in das er sich wünscht, gehören als wichtigstes Element kostbare Blumen, die sich in einem ewigen Frühling entfalten. Solche Paradiesblumen in höchster Vollendung sind die Orchideen. Der architektonische Aufbau ihrer Blüten fasziniert die Menschheit seit Jahrtausenden. Für uns sind diese Blüten nicht gemacht, sondern vielmehr für den Bestäuber. Wir haben nur das Glück, uns an der fast unwirklichen Mannigfaltigkeit der Formen und Farben ihrer Blüten zu erfreuen“, erklärte Bernd Treder, Präsident der Deutschen Orchideen-Gesellschaft Deutschland, bei der Eröffnung der Schau.

„Uns sollte bewusst werden, welch ein Paradies unsere Erde, auf der wir leben dürfen, ja eigentlich ist. Orchideen sind friedvolle Pflanzen, wenn auch raffiniert gegenüber dem Bestäuber. Dass die Vielfalt der Natur nicht unerschöpflich ist, wird heute immer klarer, und es wird zugleich die erschreckende Vorstellung deutlich, dass dieses Paradies gefährdet und an manchen Stellen bereits unwiederbringlich zerstört ist“, mahnte er.

Präsentiert wurde die Schau für die DOG-Gruppe Schleswig-Holstein, die mit dieser Ausstellung gleichzeitig ihr 50-jähriges Bestehen feierte. „Blickt man auf diese 50 Jahre zurück, so kann man sagen, dass diese Gruppe viele Erfolge verzeichnen kann, sie ist aktiv, rührig und beispielhaft“, lobte Treder das Engagement. Allerdings leide die DOG-Gruppe Schleswig-Holstein wie viele andere ehrenamtliche Einrichtungen auch unter einer gewissen Überalterung. „Es ist nicht einfach, junge Leute in die Gruppen zu bekommen. Doch kann man von den Alten viel über die Orchideenkultur lernen. Die Orchideenwelt nur noch am PC erleben? Nein, danke. Schauen wie diese sind ohne aktive Mitglieder nicht möglich“, so Treder.

Dieses Exemplar mit dem Namen Dendrochillum magnum wurde Champion der Schau und erhielt zudem die Goldmedaille.

Letztlich dienten diese Gruppen und deren ehrenamtliche Arbeit auch dazu, Natur zu erhalten und zu zeigen, ergänzte Erik Jordt, Leiter der DOG-Gruppe Schleswig-Holstein. „Ohne solche Schauen und ohne den Botanischen Garten wird sich auch keiner mehr dafür interessieren. Doch nur wenn die Menschen Einblicke in die Schönheit der Natur erhalten und angesprochen werden, sind sie auch bereit, sich für die entsprechenden Dinge einzusetzen“, so Jordt.

Champion der Schau wurde die Dendrochilum magnum von Maja Nielsen aus Dänemark, die für die hervorragende Kultur der Pflanze auch die Goldmedaille erhielt. An dem Wochenende trug diese Orchidee rund 10.000 Einzelblüten an den herunterhängenden Rispen. Online-Champion wurde Paphiopedilum Haiphong Baby ,Cutie Pie‘ von Thomas Jacob. Und auch die Standgestaltung wurde bewertet: Die DOG-Gruppe Schleswig-Holstein gewann eine Goldmedaille, ebenso der Stand der Gruppe aus Hamburg.

Zu den Bewertungskriterien gehören der gute und gepflegte Zustand der Orchideenpflanzen und ob es sich um eine eigene Züchtung handelt. Die Pflanze muss ein halbes Jahr in der Obhut des Besitzers sein. Des Weiteren werden die Blüten bewertet und deren Anzahl. Am Tag der Bewertung dürfen sie nicht welk oder beschädigt sein. Weitere Informationen unter orchidee.de 

Orchideenschau Kiel, Botanischer Garten, 50 Jahre Deutsche Orchideen Gesellschaft Schleswig-Holstein
Fotos: Iris Jaeger
Orchideenschau Kiel, Botanischer Garten, 50 Jahre Deutsche Orchideen Gesellschaft Schleswig-Holstein
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Orchideenschau Kiel, Botanischer Garten, 50 Jahre Deutsche Orchideen Gesellschaft Schleswig-Holstein
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Orchideenschau Kiel, Botanischer Garten, 50 Jahre Deutsche Orchideen Gesellschaft Schleswig-Holstein
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Orchideenschau Kiel, Botanischer Garten, 50 Jahre Deutsche Orchideen Gesellschaft Schleswig-Holstein
Fotos: Iris Jaeger
Orchideenschau Kiel, Botanischer Garten, 50 Jahre Deutsche Orchideen Gesellschaft Schleswig-Holstein
Fotos: Iris Jaeger


Damit bloß nichts passiert

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Jagdunfälle passieren leider immer wieder – und regelmäßig stellt sich die Frage, ob das Unglück nicht hätte verhindert werden können. Denn der Gebrauch von Schusswaffen, aber auch das Bewegen im Gelände und Besteigen von mehr oder weniger hohen Jagdeinrichtungen stellen besondere Gefährdungspotenziale dar. Einige Grundregeln haben sich in der Jagdpraxis als besonders wichtig herausgestellt – damit bloß nichts passiert.

Voranzustellen ist, dass grundsätzlich ein verantwortlicher Jagdleiter sicherstellen muss, dass bei der Jagd als „gefährlicher Tätigkeit“ im Sinne der Unfallverhütung alle erforderlichen Maßnahmen zur Sicherheit und Prävention ergriffen werden. Meist ist dies der oder die Jagdausübungsberechtigte oder eine mit der jeweiligen Jagdleitung beauftragte Person. Je zahlreicher und je unkundiger die an einer Jagd beteiligten Personen sind, desto anspruchsvoller wird diese Aufgabe.

Auswahl der Schützen und Treiber

Jäger mit zur Sicherheit geöffnetem Gewehrlauf und Jagdhund warten auf den Beginn der Treibjagd.

Die Sicherheit bei einer Gemeinschaftsjagd beginnt schon mit der Auswahl der Schützen und Treiber. Die notwendige körperliche und geistige Reife zur Ausübung einer so verantwortungsvollen und grundsätzlich mit Risiken verbundenen Tätigkeit ist unumgänglich.

So müssen Schützen in der Lage sein, trotz situationsbedingt großer Aufregung und Zeitdruck sicher zu entscheiden, ob eine Schussabgabe verantwortlich ist oder nicht, und die Gesamtsituation vom Wild über den Bereich vor, neben und hinter dem Wild und alle weiteren Rahmenbedingungen sicher zu erkennen. Diese Nervenstärke ist leider nicht jedem gegeben.

Ein routiniert sicherer Umgang mit der Waffe und ausreichende Fitness gehören ebenso dazu. Auch in der Treiberwehr ist nicht jeder gut aufgehoben. Kinder und Jugendliche, die die Jagd vielleicht noch als Abenteuerspiel sehen, orientierungsschwache oder gebrechliche Menschen sollten lieber erst zum „Schüsseltreiben“ erscheinen.

Kontrollen und Unterweisungen

Die Vorbereitung einer sicheren Jagd im Revier beginnt mit der Kontrolle und Instandsetzung der Stände, die aus Sicherheitsgründen einen deutlich erhöhten Standort der Schussabgabe ermöglichen sollten. Das Schussfeld ist von Zweigen oder anderen Hindernissen zu befreien, die die Kugel ablenken könnten. Sofern sich Nachbarstände in gefährlicher Nähe befinden, sollte in dieser Richtung durch Markierungen im Gelände ein „verbotener Sektor“ für eine Schussabgabe gekennzeichnet werden. Unmittelbar vor der Jagd sollten Wege, die zur Erholung genutzt werden, für den Zeitraum der Jagdausübung deutlich gekennzeichnet oder am besten gesperrt werden, um Spaziergänger, Jogger, Radfahrer und andere Unbeteiligte möglichst nicht zu gefährden. Eine kurzfristige Sperrung von Wäldern ist in Schleswig-Holstein nach § 20 (2) Landeswaldgesetz möglich. Dies muss bei der Unteren Forstbehörde vorab angemeldet werden. Auch wenn sich nicht jeder Waldbesucher an eine Sperrung oder Warnung hält – jede Person zählt, die nicht im bejagten Gebiet umherläuft.

Vor Beginn der eigentlichen Gemeinschaftsjagd muss die Jagdleitung eine Sicherheitsunterweisung für alle Schützen, Hundeführer und Treiber vornehmen. Dies erfolgt mündlich, meist im Rahmen der Ablauferklärung und Freigabe des Jagdtages. Alle wichtigen Informationen einschließlich der Sicherheit noch einmal schriftlich zu verteilen, ist sinnvoll. Die Annahme der Sicherheitsunterweisung kann man sich als Jagdleitung auch schriftlich auf einer Unterschriftenliste bestätigen lassen – ohnehin muss ja jeder bewaffnete Teilnehmer zur Kontrolle des gültigen Jagdscheins angesprochen werden.

Heikel wird die Situation immer dann, wenn der Jagdschein nicht vorgezeigt werden kann. Ebenso wie bei erkennbar unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen Rauschmitteln stehenden Jagdteilnehmern muss die Jagdleitung eine Jagdausübung in diesem Fall konsequent unterbinden.

Schließlich werden die Schützen auf ihre Stände gebracht. Sofern dies unter Nutzung eines Fahrzeugs geschieht, sind die Einhaltung der verkehrsrechtlichen Bestimmungen sowie die Tauglichkeit des Fahrers und des Fahrzeuges selbst zuvor sicherzustellen. Zum Beispiel müssen Anhänger sicher zu besteigen sein und für jede transportierte Person einen Sitzplatz aufweisen.

Am Stand müssen die Schützen eingewiesen werden, beispielsweise wohin sie schießen dürfen, wo vielleicht die Jagdgrenze ist und was nach der Jagd passiert. Die Verteilung muss so erfolgen, dass jeder Schütze absolut sicher seinen Stand findet und einnimmt. Ein „Geh mal da lang“ ist hochriskant. Dass beim Anstellen die damit beauftragten Personen sicher ortskundig und mit dem Jagdablauf vertraut sein müssen, versteht sich von selbst.

Fehlverhalten auf Gesellschaftsjagden

Während der Jagdausübung selbst passieren immer wieder Fehler, die erhebliche Sicherheitsrisiken in sich tragen. Bei Gesellschaftsjagden darf der Stand grundsätzlich nicht verlassen werden, da die Gefahr besteht, in den Gefährdungsbereich anderer Schützen zu geraten. Leider kommt dies in der Praxis recht häufig vor, weil ein Jäger zum Beispiel nach einem Anschuss gucken möchte, austreten muss oder weil ihm gegen Ende der Jagd schlicht langweilig wird. Hier sind eindeutige Vorgaben zu machen und einzuhalten.

Problematisch sind in diesem Zusammenhang natürlich auch die „Standschnaller“, die planmäßig ihren Stöberhund vom Stand aus jagen lassen, aber dann in bestimmten Situationen dem Hund helfen müssen, wenn dieser zum Beispiel eine kranke Sau gestellt hat. Hier muss die Jagdleitung Vorkehrungen zur höchstmöglichen Sicherheit treffen – und selbstverständlich darf kein Schütze ohne Absprache seinen Platz verlassen, um irgendeinen fremden Hund in der Nähe vielleicht sogar durch Schussabgabe zu „unterstützen“.

Jede Schussabgabe in eine Richtung, in der Menschen oder auch Hunde zu vermuten sind, muss unterbleiben, auch im Eifer des Gefechts. Zudem ist vor jeder Schussabgabe der Kugelfang sicherzustellen. Ist der Hintergrund unklar, zum Beispiel an einer Dickungskante oder bei Nebel, muss die Kugel im Lauf bleiben. Dies gilt auch, wenn sich hinter dem Wild ein befestigter Weg befindet, von dem die Gefahr des Abprallens hoch ist. Ärgerlich, wenn man sich auf einem Stand befindet, von dem nur links und rechts auf den Schotterweg zu schießen ist. Und unabhängig vom Hintergrund: Je weiter man schießt, desto höher werden die Risiken des Abprallens wie auch eines Fehl- oder Krankschusses.

Besonderheiten für die Treiber

Auch Treiber haben wichtige Sicherheitsregeln einzuhalten. So muss klar sein, wie sich die Treiber untereinander und zu den Schützenständen orientieren und auf sich aufmerksam machen. Taucht ein stumm durch den Wald schleichender Treiber plötzlich, vielleicht sogar in Tarnkleidung, vor einem Schützen auf, bleibt beim verantwortungsvollen Schützen das Gefühl, heute am besten gar nicht mehr zur Waffe zu greifen. Treiber müssen auf den Selbstschutz achten – durch auffällige Kleidung, festes Schuhwerk gegen Stolperunfälle und anderes mehr.

Auch das richtige Verhalten muss klar sein, wenn man im Treiben an krankes Wild, vor allem Sauen kommt. Hier ist der bewaffnete Treiberführer oder Hundeführer gefragt. Nur dieser nähert sich dem Wild, um gegebenenfalls einen Fangschuss antragen zu können. Sogenannte Treiberschützen gehören bei Jagden auf Schalenwild aber der Vergangenheit an. Jeder Schuss vom Boden aus ist ein besonderes Risiko und auf die absolut notwendigen Situationen zu reduzieren. Dabei ist die Waffe beim Durchgehen unterladen zu führen.

Sichere Ansitzeinrichtungen

Beschädigte Hochsitze sind eine Gefahrenquelle, gerade wenn sie noch nicht wie dieser eingestürzt sind. Fotos (2): Imago

Zur Sicherheit von Hochsitzen, Drückjagdböcken und anderen Ansitzeinrichtungen gibt es umfangreiche Vorschriften, die schon bei deren Errichtung und regelmäßiger Kontrolle zu überprüfen sind. So wird mancher Hochsitz zum Beispiel aus viel zu dünnen Hölzern gebaut, die eine erwachsene Person kaum tragen können. Auch unmittelbar vor dem Besteigen eines erhöhten Jagdstandes ist der Nutzer verpflichtet, das Bauwerk auf Sicherheit zu überprüfen. Beschädigte Hochsitze kommen immer wieder vor, bis hin zu durch kriminelle Jagdgegner angesägten Sprossen. Viele Jäger haben schon einmal erlebt, wie eine Sprosse unter ihnen bricht – mit mehr oder weniger dramatischen Folgen.

Bei Bewegungsjagden kommen Risiken durch ungeeignete Bauweisen des genutzten Standes hinzu. Nicht jeder für die Einzeljagd geeignete Platz ist auch ein brauchbarer Drückjagdstand. Eine sichere Schussabgabe kann zum Beispiel durch beschränkte Sichtfenster auf Kanzeln erschwert werden. Oder eine Ansitzleiter lässt es nicht zu, für einen Schuss auf bewegtes Wild aufzustehen, da kein Boden vorhanden ist. In diesem Fall trotzdem aufzustehen, macht die Sache erst richtig riskant. Auch durch Algenbewuchs rutschige Böden sind ein großes Sicherheitsrisiko. Hier können zum Beispiel aufgenagelter Maschendraht oder die Mitnahme eines Stücks alten Teppichs von gut 50 mal 50 cm helfen.

Fazit

Die vorangegangenen Ausführungen sind eine Auswahl von Sicherheitsaspekten aus einer fast 40-jährigen Erfahrung auf Schalenwildjagden und können nicht vollständig sein. Zur Ergänzung wird auf den Beitrag zur jagdlichen Sicherheit in Ausgabe 35, die Rückseite des Jagdscheins und die weiteren Vorschriften der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) verwiesen. Hierzu gehört auch zu erkennen, dass bestimmte Wetterlagen eine Jagd unmöglich machen können oder dass für den Fall eines Unfalls vorher die Rettungskette sichergestellt sein muss. Für die Jagdleitung ist es unerlässlich, sich vorher einen Kopf zu machen und möglichst alle denkbaren Risiken zu erkennen, einzuschätzen und darauf gerichtete, bestmögliche Vorbeugungsmaßnahmen zu treffen. Gute Planung, klare Regeln und Disziplin sind Gold wert – und jeder Jäger sollte heute mehr denn je bedenken: „Ist die Kugel einmal aus dem Lauf, hält kein Engel und kein Teufel sie mehr auf!“ (nach Walter Hulverscheidt)