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Weiße Süßlupinen als geeignete Eiweißquelle

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Körnerleguminosen sind in der modernen Milchviehfütterung eine zukunftsfähige Eiweißquelle. Sie bieten klare ökologische, ökonomische und agronomische Vorteile, insbesondere für den ökologischen Landbau, aber zunehmend auch für konventionelle Betriebe. Ihre erfolgreiche Integration in die Fütterung setzt jedoch eine fundierte Planung, angepasste Technik und betriebsindividuelle Beratung voraus.

Wer auf Soja verzichten, Futterkosten senken und die eigene Nachhaltigkeit verbessern will, findet in der Lupine eine wertvolle Verbündete für die Ration der Zukunft. Die zunehmende Bedeutung von Regionalität, Klimaschutz und Tiergesundheit fördert dabei die Akzeptanz dieser Kulturpflanzen. Entscheidend für ihren wirtschaftlichen Erfolg sind eine strategische Einbindung in Fruchtfolge und Fütterungssystem sowie die Berücksichtigung ihrer spezifischen Eigenschaften in der Rationsberechnung.

Das Lehr- und Versuchszentrum Futterkamp der Landwirtschaftskammer hat im Jahr 2023 rund 15 t weiße Süßlupine von einer 3 ha großen Anbaufläche geerntet und nun in einem Fütterungsversuch eingesetzt. Ziel des Fütterungsversuches war der Ersatz eines Anteils zugekauften Rapsextraktionsschrots durch geschrotete Süßlupine.

Die Versuchsgruppen

Aus der Futterkamper Milchviehherde wurden zwei Versuchsgruppen zusammengestellt, die im Hinblick auf die mittlere Laktationsnummer, den mittleren Laktationstag und die Leistungsgrößen mittlere Milchmenge, Fett- und Eiweißanteil balanciert waren. Insgesamt wurden je Gruppe 35 Kühe und Färsen ausgewählt und eine Woche vor Versuchsbeginn in das Versuchsabteil eingestallt. Die Futtervorlage der Versuchs- und Kontrollration erfolgte über Wiegetröge, die über die Einzeltiererkennung den Tieren der Versuchs- beziehungsweise Kontrollgruppe (VG beziehungsweise KG) zugänglich gemacht wurden. Die Einteilungskriterien für die Gruppen sind in Tabelle 1 ersichtlich. Innerhalb der Gruppen waren rund 43 % (VG) beziehungsweise 45 % (KG) Erstlaktierende und 14 % (VG) beziehungsweise 23 % (KG) in der zweiten Laktation. Alle weiteren Tiere waren in der dritten, vierten beziehungsweise fünften Laktation und wurden innerhalb der Auswertung zusammengefasst. Während der Versuchslaufzeit wurden verschiedene Merkmale zur Bewertung der Leistung und Gesundheit erfasst. Diese teilen sich in tägliche und weitere Merkmale auf.

Für den Versuch wurden die Wiegetröge des Lehr- und Versuchszentrums Futterkamp der Kontroll- beziehungsweise Versuchsgruppe zugeordnet. Foto: Dr. Imme Dittrich

Tägliche Merkmale

Aus den routinemäßig erfassten Betriebsdaten wurden insbesondere die tägliche Milchleistung (in kg pro Tag), die tägliche Futteraufnahme (in kg Frischmasse) und das Wiederkäuen (in min pro Tag) für die Bewertung des Fütterungsversuches herangezogen und tierindividuell in die Auswertung einbezogen. Auf Basis der ermittelten Trockenmasse der Rationen wurden zudem die aufgenommenen Mengen an Rohprotein (in g pro Kuh und Tag), Faserkomponenten und weiterer Rationsbestandteile berechnet.

Weitere Merkmale

Die Rationen beziehungsweise Rationsbestandteile wurden im laufenden Versuch wöchentlich beprobt und als Mischprobe zur Analyse eingeschickt. Gemischt wurde unter Berücksichtigung von Versuchsabschnitten und Rationswechseln. Die Milchqualität wurde im Rahmen von Milchleistungsprüfungen 14-täglich bestimmt.

Rationen nach Gruppen

Beide Gruppen erhielten die gleiche maisbasierte Grundfutterration (Tabelle 2), ergänzt mit gleichen Mengen Energie- und Mineralfuttermischung. Im Bereich der Proteinergänzung wurden bis zu 2 kg Rapsextraktionsschrot durch geschrotete Süßlupine ersetzt.

Der Versuch lässt sich in drei Abschnitte teilen. Zu Versuchsbeginn enthielt die Ration der Versuchsgruppe 2 kg Lupine, es zeigten sich jedoch innerhalb der ersten sieben Versuchswochen neben technischen auch Akzeptanzprobleme, sodass zunächst über eine Dauer von 14 Tagen die Kontrollration ohne Lupine an alle Tiere verfüttert wurde. Nach dieser Pause wurde der Lupinenanteil um ein 1 kg reduziert. In den nachfolgenden fünf Wochen zeigten dann nur noch einzelne Tiere Akzeptanzprobleme. Im Rahmen der Auswertung wurden somit aus oben genannten Gründen einzelne Tiere aus dem Datenpool entfernt. Nach Prüfung und Plausibilitätskontrolle verblieben 28 Tiere in Kontroll- und Versuchsgruppen und wurden in die Auswertung einbezogen. Im Rahmen der weiteren Plausibilitätsprüfung wurden alle Extremwerte entfernt, die um mehr als vier Standardabweichungen vom jeweiligen Mittel der betrachteten Merkmale abwichen, sodass schließlich 5.209 Kuhtage für die deskriptive Auswertung genutzt werden konnten.

Die Ergebnisse

Die Trockenmasseaufnahme der beiden Gruppen zeigte grundlegende Schwankungen, blieb aber über die gesamte Versuchslaufzeit auf einem ähnlichen Niveau (Grafik 1). Im Mittel der 93 Versuchstage nahmen die Tiere der Versuchsgruppe täglich 23,3 (± 4,0) kg TM auf. Dagegen war die Trockenmasseaufnahme der Kontrollgruppe mit 24,0 (± 3,3) kg TM tendenziell um 700 g je Tier und Tag höher. Die mittlere Aufnahme der Protein- und Faserkomponenten unterschied sich zwischen den Gruppen nur geringfügig. Während die Kontrollgruppe rund 4,0 kg Rohprotein pro Tag aufnahm, zeigte die Versuchsgruppe im Mittel der gesamten Versuchslaufzeit eine Rohproteinaufnahme von 3,9 kg je Tier und Tag. Diese geringfügigen Unterschiede ziehen sich durch alle Rationskomponenten und sind exemplarisch für Protein- und Faserkomponenten in Grafik 2 dargestellt. In der Betrachtung der Versuchsabschnitte zeigten sich deutlichere Unterschiede zwischen Kontroll- und Versuchsgruppe. Die Trockenmasseaufnahme unterschied sich im ersten Versuchsabschnitt um rund 1 kg, lag im zweiten Versuchsabschnitt mit 23,9 kg (Kontrollgruppe) beziehungsweise 24,0 kg gleichauf und unterschied sich in der dritten Phase um rund 0,683 kg (Grafik 3). Die Milchleistung lag über den gesamten Versuchszeitraum betrachtet mit 37,3 (± 6,4) kg in der Kontrollgruppe und 37,2 (± 6,0) kg in der Versuchsgruppe auf nahezu identischem Niveau. Dies zeigte sich auch für die Gehalte an Milchfett und Milcheiweiß (Grafik 4). Die Betrachtung der einzelnen Versuchsabschnitte verdeutlicht die Ähnlichkeit der beiden Gruppen in den einzelnen Fütterungsphasen. Während die Futteraufnahme und Milchleistung über die gesamte Versuchsdauer weitgehend auf demselben Niveau lagen, unterschied sich das Wiederkäuen im Mittel um 10 min. Die Kontrolltiere kauten im Mittel 601 min pro Tag wieder, die Versuchstiere lagen mit 590 min darunter. Insgesamt zeigte die Versuchsgruppe aber auch eine größere Streuung in diesem Verhalten.

Fazit

Einen Anteil Rapsextraktionsschrot durch Süßlupine zu ersetzen war das Ziel des vorliegenden Versuchs. In der Versuchsdurchführung zeigten sich grundsätzlich keine maßgeblichen Unterschiede zwischen Kontroll- und Versuchsgruppe im Hinblick auf die Futteraufnahme, die Milchleistung, das Milchfett und -eiweiß sowie das Wiederkäuen. Die Gesamtbetrachtung des Versuches verdeutlicht die Eignung der Lupine als Quelle für Futtereiweiß. Gleichzeitig bringt sie, so wie andere Körnerleguminosen, auch andere Vorteile mit sich (siehe Rinder aktuell, Ausgabe 25 oder hier: https://www.bauernblatt.com/koernerleguminosen-in-der-milchviehfuetterung/).

Lader als Traktoren – eine erweiterte Option

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Nach ihrer Bauart sind Rad- und Teleskoplader vornehmlich als selbstfahrende Arbeitsmaschinen eingestuft. Seit einigen Jahren besteht aber auch die Möglichkeit, diese Lader als Traktoren mit der Bezeichnung T1 zuzulassen. Was bedeutet dies und wo liegen die rechtlichen Unterschiede gegenüber der Zulassung als selbstfahrende Arbeitsmaschine?

Traktoren, die seit dem 1. Januar 2018 neu in den Verkehr gebracht werden, müssen die EU-Verordnung 167/2013 erfüllen. In dieser sogenannten Tractor-Mother-Regulation sind viele Vorgaben für die Typgenehmigung europaweit harmonisiert worden. Auch Rad- und Teleskoplader können schon seit Längerem nach dieser Verordnung zugelassen werden, wenn sie die entsprechenden Traktor-Vorgaben erfüllen. In der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) werden die Lader im Feld J mit der Klasse T1 als Zugmaschine auf Rädern beschrieben. Dazu kommt noch der Buchstabe „a“ für Fahrzeuge bis zu einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (bbH) von 40 km/h. Schnellere Fahrzeuge erhalten den Buchstaben „b“, der bei Rad- oder Teleskopladern eher selten vorkommt. Die Lader können aber auch nach nationalem Recht als land- oder forstwirtschaftliche (lof) Zugmaschine zugelassen sein. In der Zulassungsbescheinigung Teil I steht dann meistens unter Punkt J die Nummer 89 und unter 4 die Nummer 1000. Diese Schlüsselnummer 89 1000 kennzeichnet den Lader dann als lof Zugmaschine Ackerschlepper.

Vorgaben für die Kabinen-Schutzstruktur

Seit dem 1. November 2021 müssen Lader, die eine Traktorenzulassung erhalten wollen, die Vorgaben des neuen § 32e der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) erfüllen. Dieser Paragraf regelt die Schutzstrukturen land- oder forstwirtschaftlicher Zugmaschinen (etwa Überrollschutzstrukturen der Kabine) und ist an die EU-Vorgaben angelehnt. Manche Lader-Hersteller stellt dies vor besondere Herausforderungen, sie lassen daher neue Lader nur als selbstfahrende Arbeitsmaschinen zu. Lader, die schon vor dem 1. November 2021 in Verkehr gebracht wurden, können auch mit der vorhandenen Kabine als lof Zugmaschine zugelassen werden, sofern der Hersteller dies unterstützt und ein anerkannter Sachverständiger, zum Beispiel TÜV oder Dekra, ein entsprechendes Gutachten erstellt. Soll ein neuer Lader als Zugmaschine zugelassen werden, ist mit dem Hersteller zu klären, ob die entsprechenden gesetzlichen Vorgaben erfüllt sind.

Als „T1a Zugmaschine auf Rädern bis 40 km/h“ zugelassener Teleskoplader

Selbstfahrende Arbeitsmaschine ist Standard

Rad- und Teleskoplader sind in der Regel von ihrer Bauart selbstfahrende Arbeitsmaschinen (sfA). Nach der Fahrzeugzulassungsverordnung sind dies Kraftfahrzeuge, die nach ihrer Bauart und ihren besonderen, mit dem Fahrzeug fest verbundenen Einrichtungen zur Verrichtung von Arbeiten, jedoch nicht zur Beförderung von Personen oder Gütern bestimmt und geeignet sind. Als Schlüsselnummer ist bei den selbstfahrenden Arbeitsmaschinen, die in der Land- oder Forstwirtschaft eingesetzt werden, zum Beispiel die 161199 aufgeführt. Diese Nummer setzt sich ebenfalls aus den Feldern J und 4 in den Fahrzeugpapieren zusammen. Die dritte und vierte Zahl, also 1 und 1, spiegeln die Bauart als lof Fahrzeug wider. Ein Radlader, der aus dem Baubereich kommt, hat beispielsweise die 161201 als Schlüsselnummer. Dieses Fahrzeug kann aber auch in der Landwirtschaft eingesetzt werden. Das Zulassungsverfahren ist bei allen selbstfahrenden Arbeitsmaschinen identisch.

Keine Zulassung bis 20 Stundenkilometer

Bis zu einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h müssen selbstfahrende Arbeitsmaschinen nicht zugelassen werden. Um dies deutlich zu machen, ist es verpflichtend, dass sie am Heck und an beiden Seiten mit 20er Geschwindigkeitsschildern gekennzeichnet sind. Fehlen die Geschwindigkeitsschilder, kann dies zu einem Punkt und einem Bußgeld führen. Was viele nicht wissen ist, dass zum Betrieb auf öffentlichen Straßen am Fahrzeug der Vorname, Name und Wohnort des Halters an der linken Fahrzeugseite dauerhaft und lesbar angebracht sein müssen.

Dies gilt übrigens auch für andere selbstfahrende Arbeitsmaschinen wie Mähdrescher, Häcksler oder Roder. Auch wenn der Rad- oder Teleskoplader bis 20 km/h bbH keine Zulassung benötigt, so ist für den Betrieb auf öffentlichen Straßen eine Betriebserlaubnis notwendig. Beim Kauf des Laders sollte die Betriebserlaubnis unbedingt eingefordert werden. Wird vom Hersteller ein Gutachten zur Erlangung einer Betriebserlaubnis mitgeliefert, so muss dieses Gutachten bei der örtlichen Zulassungsstelle abgestempelt werden. Erst dann hat man eine gültige Betriebserlaubnis. Gerade bei Gebrauchtmaschinen ist die Betriebserlaubnis oftmals nicht vorhanden. Dann kann man sich an den Hersteller wenden und mithilfe der Fahrzeug-Identifizierungsnummer eventuell eine Zweitschrift der allgemeinen Betriebserlaubnis bekommen. Ist dies nicht möglich, muss ein neues Gutachten zur Erlangung einer Betriebserlaubnis von einem anerkannten Sachverständigen erstellt werden. Ohne Betriebserlaubnis darf man nicht auf öffentlichen Straßen unterwegs sein und so ist auch die Betriebserlaubnis bei Straßenfahrten mitzuführen. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen können jedoch schneller als mit 20 km/h unterwegs sein. Dann müssen sie ebenfalls zugelassen werden und bekommen ein eigenes Kennzeichen. Außerdem ist dann alle zwei Jahre eine Hauptuntersuchung fällig.

Beim Einsatz in der Land- oder Forstwirtschaft kann der 40-km/h-Teleskoplader als Zugmaschine oder selbstfahrende Arbeitsmaschine mit der Führerscheinklasse T gefahren werden.
Hoflader sind in der Regel zulassungsfreie selbstfahrende Arbeitsmaschinen. Die Kennzeichnung mit 20er Geschwindigkeitsschildern ist entscheidend.

Rechtliche Unterschiede beim Führerschein

Wo liegen nun die rechtlichen Unterschiede, wenn der Rad- oder Teleskoplader als T1a-Fahrzeug beziehungsweise lof Zugmaschine oder selbstfahrende Arbeitsmaschine eingestuft wird? Wie in der Tabelle dargestellt, fangen beim Führerschein die rechtlichen Unterschiede an. Der als selbstfahrende Arbeitsmaschine eingestufte Rad- oder Teleskoplader kann bis 25 km/h bbH mit der Klasse L gefahren werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Lader bei einem Lohnunternehmen, auf einem landwirtschaftlichen Betrieb oder in einem Gewerbebetrieb, zum Beispiel bei einem Bauunternehmer, im Einsatz ist. Unabhängig vom Gewicht bedeutet dies, dass alle Führerscheininhaber der Klasse B (Pkw) auch diese Fahrzeuge fahren dürfen, denn die Klasse L wird von der Klasse B eingeschlossen. Die selbstfahrenden Arbeitsmaschinen, die bei Lohnunternehmen und in der Land- oder Forstwirtschaft bis 40 km/h bbH zugelassen sind, können unter Einhaltung der lof Zwecke mit der Klasse T gefahren werden. Beim Bauunternehmer oder Arbeiten für Bauunternehmer ist das gleiche Fahrzeug je nach zulässigem Gesamtgewicht mit der Klasse C1 oder C zu fahren. Als lof Zugmaschine darf der Rad- oder Teleskoplader für lof Zwecke mit der Klasse L bis zu einer bbH von 40 km/h gefahren werden. Im Anhängerbetrieb ist jedoch die Betriebsgeschwindigkeit von 25 km/h einzuhalten. Mit der Führerscheinklasse T könnte der Rad- oder Teleskoplader als Zugmaschine ab 18 Jahren sogar bis zu einer bbH von 60 km/h gefahren werden. Dies wäre auch bei einer gewerblichen Biogasanlage möglich, da auch hier der lof Zweck gegeben ist. In anderen Gewerbebetrieben (zum Beispiel Tief- und Straßenbau) kommen die Klassen L und T für Zugmaschinen nicht zum Tragen.

Weitere Unterschiede detailliert beachten

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 20 km/h bbH sind üblicherweise über die Betriebshaftpflicht mitversichert. Zugelassene Maschinen benötigen eine eigene Kfz-Haftpflichtversicherung. Je nach Art und Inhalt der Versicherung können sich bei der Zulassung als lof Zugmaschine Kostenvorteile ergeben. Ein Vergleich der verschiedenen Versicherungen ist zu empfehlen. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen sind bis auf wenige Ausnahmen generell von der Kraftfahrzeugsteuer befreit. Auch im gewerblichen Einsatz, zum Beispiel bei einer gewerblichen Biogasanlage, sind Rad- oder Teleskoplader steuerbefreit und haben mit Zulassung ein grünes Kennzeichen. Als lof Zugmaschine ist der Rad- oder Teleskoplader genauso eingestuft wie ein Schlepper. Im lof Betrieb und bei Lohnunternehmen, die für lof Betriebe Dienstleistungen durchführen, ist er steuerbefreit und hat ein grünes Nummernschild. Ein Gewerbebetrieb hingegen muss für diese Maschine Steuern bezahlen und hat ein schwarzes Kennzeichen.

Der zugelassene Radlader als selbstfahrende Arbeitsmaschine ist generell von der Kfz-Steuer befreit.

Achtung beim Mitführen von Anhängern

Seit dem 3. Juli 2021 dürfen hinter selbstfahrenden Arbeitsmaschinen keine Anhänger zum Zweck der Güter- oder Personenbeförderung mitgeführt werden, mit Ausnahme von Beförderungen, die ausschließlich der Zweckbestimmung der selbstfahrenden Arbeitsmaschine dienen. Hinter einem Radlader kann also beispielsweise ein Anhänger für den Transport der großen Silagegabel mitgeführt werden. Bei der Zulassung als lof Zugmaschine können hingegen zwei Anhänger angekoppelt werden. In beiden Fällen müssen die Anhängekupplung, die Anhänge- und Stützlast in den jeweiligen Fahrzeugpapieren eingetragen sein. Eine selbstfahrende Arbeitsmaschine darf generell keine Güter und Personen auf öffentlichen Straßen befördern. Die meisten Hersteller erteilen auch keine Freigabe, mit beladenen Werkzeugen auf öffentlichen Verkehrswegen zu fahren. Weiterhin ist die Absicherung der verkehrsgefährdenden Teile bei allen Maschinen zu berücksichtigen. Schaufelkanten oder Spitzen von Gabeln sind abzudecken und mit rot-weißen Warntafeln kenntlich zu machen.

Fazit

Rad- oder Teleskoplader können als Zugmaschinen auf Rädern (T1) beziehungsweise lof Zugmaschine zugelassen werden. Allerdings müssen Lader, die nach dem 1. November 2021 gebaut worden sind, die neuen Kabinenvorschriften erfüllen. Die Standardbauart von Ladern ist nach wie vor die selbstfahrende Arbeitsmaschine. Bei vorhandenen Ladern empfiehlt es sich, einmal in die Fahrzeugpapiere zu schauen und festzustellen, in welche Bauart der Lader eingestuft ist. Die jeweiligen rechtlichen Vorgaben sind dann zu berücksichtigen. Ganz gleich wie der Lader von seiner Bauart eingestuft ist, beim Betrieb auf öffentlichen Straßen muss das Fahrzeug verkehrstauglich sein. Dazu gehören zum Beispiel die entsprechende Beleuchtung, eine ordentliche Bereifung und die Abdeckung verkehrsgefährdender Teile.

Was leisten Zwischenfrüchte bei der N-Konservierung?

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Eine Studie der Agrarberatung Dreyer, der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg und des Deutschen Wetterdienstes hat den Einfluss von Zwischenfrüchten auf die N-Konservierung und den Einfluss auf das Bodenwasser untersucht. Die Ergebnisse werden hier vorgestellt.

Die Integration von Zwischenfrüchten in die Fruchtfolgen ist mit zahlreichen Zielstellungen verbunden. Im Fokus stehen unter anderem der Schutz vor Bodenerosion, die ständige Bereitstellung frischer organischer Sub­stanz als Futter für das Bodenleben (Lebendverbauung, Humusaufbau, Ton-Humus-Komplexe et cetera) sowie nicht zuletzt auch die Konservierung von auswaschungsgefährdeten Nährstoffen. Aus nährstoffdynamischer Sicht ist hierbei insbesondere der Stickstoff von Bedeutung: Die Düngeverordnung macht strikte Vorgaben bezüglich der maximal zu düngenden N-Menge. Besonders an den Hochertragsstandorten wird beispielsweise die nachhaltige Erzeugung von Qualitätsgetreide schwierig.

Eine knapp kalkulierte N-Düngung ist in den meisten Fällen kaum geeignet, um einen Nitrateintrag in den Grundwasserkörper effektiv zu mindern. Das liegt daran, dass die N-Auswaschung an die Sickerwasserbildung gekoppelt ist: Grundwasserneubildung findet hauptsächlich in der Winterperiode statt. Ausschlaggebend für die N-Austräge ins Grundwasser sind also nicht die Bodengehalte an wasserlöslichem Stickstoff (Nmin) während der N-Düngungssaison, sondern vielmehr diejenigen zu Beginn der winterlichen Sickerwasserperiode (zirka ab November). Regelmäßige Messungen zeigen, dass die Herbst-Nmin-Gehalte sowohl nach Getreide als auch nach Raps oder Mais nicht selten im Bereich von etwa 100 kg/ha liegen. Diese N-Mengen stammen aber im Wesentlichen nicht direkt aus der N-Düngung, sondern zur Hauptsache aus der sommerlichen Nachmineralisierung, also aus dem Abbau organischer Substanz. Auf diese natürliche N-Nachlieferung ist im Rahmen einer bedarfsgerechten N-Düngung kaum Einfluss zu nehmen.

Eine Erfolg versprechende Lösung des Nitratproblems ist nun jedoch die N-Konservierung in pflanzlicher Biomasse. Dies kann manchmal durch Hauptfrüchte, beispielsweise Raps, geschehen, der bei zehn bis zwölf Blättern je Pflanze vor dem Winter durchaus 80 bis 100 kg N/ha aufnehmen kann. Steht aber eine Sommerkultur wie Mais nach Weizen, dann bleibt nur eine gut entwickelte Zwischenfrucht zur N-Konservierung übrig.

Besonders in Trockengebieten gibt es jedoch gegen den Zwischenfruchtanbau seit jeher deutliche Vorbehalte: „Die Zwischenfrucht zieht Wasser, das dann der Nachfrucht fehlt.“ Dennoch ist der Anbau von Zwischenfrüchten vor Sommerungen in vielen Regionen inzwischen Pflicht.

Vor diesem Hintergrund stellen sich zwei zentrale Fragen:

Welche N-Mengen kann eine Zwischenfrucht vor Winter aufnehmen?

Und wie wirkt sich der Zwischenfruchtanbau auf den Bodenwasserhaushalt aus?

Zur Klärung dieser Fragen wurde in Kooperation mit der Professur für Allgemeinen Pflanzenbau und Ökologischen Landbau der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg und dem Deutschen Wetterdienst 2023/24 in Dahlenwarsleben nördlich von Magdeburg ein entsprechender Feldversuch (Streifenversuch) angelegt: Eine Anfang August 2023 nach Winterweizen etablierte abfrierende Zwischenfruchtmischung (25 % Phacelia, 25 % Ramtillkraut, 50 % Sommerwicke) konnte sich bei hervorragenden Wachstumsbedingungen bis zum Vegetationsende (Ende November 2023) sehr gut entwickeln.

Eine Analyse am 20. November 2023 zeigte, dass unter der Zwischenfrucht bis zu einer Tiefe von 60 cm noch Rest-Nmin-Mengen von 30 kg/ha vorhanden waren, während es unter der Vergleichsbrache ohne jeden Bewuchs 128 kg/ha waren (Abbildung 1). Rein rechnerisch hat die Zwischenfrucht also zirka 100 kg N/ha in der Biomasse gespeichert und somit vor potenzieller Auswaschung geschützt. Davon steckten – so zeigen es weitere Analysen – zirka 75 kg N/ha in der oberirdischen Biomasse (Abbildung 2), sodass die restlichen zirka 25 kg N/ha wohl auf die Wurzelmasse, Exsudate et cetera anzurechnen sind.

Der Bodenwassergehalt wurde bis zu einer Tiefe von 60 cm alle drei Wochen erfasst. Es zeigte sich erwartungsgemäß, dass die Bodenwassergehalte unter der Zwischenfrucht im Sommer und Herbst zunächst niedriger lagen als unter der Brache. Dieses Defizit glich sich aber über Winter bis zum Frühjahr hin wieder vollständig aus (Abbildung 3). Durch die Biomasse wird im Winter vermehrt Wasser in Form von Tau und Schnee eingefangen. Es kann einerseits in den Boden infiltrieren und andererseits wird durch die Tau­benetzung der Pflanzen der Transpirationsverlust verringert. Darüber hinaus sorgt eine abfrierende Zwischenfrucht im Frühjahr bei steigenden Temperaturen durch die Mulchschicht für eine um etwa 30 % geringere Evaporation gegenüber der Brache.

Der hier vorgestellte Versuchsaufbau wurde zeitgleich im zirka 80 km weiter südlich gelegenen Merbitz auf der Versuchsstation der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg im Exaktfeldversuch geprüft. Auch hier zeigte sich im Herbst unter der Zwischenfrucht gegenüber der Brache ein Wasserdefizit, das bis zum nächsten Frühjahr wieder ausgeglichen wurde.

Auch mehrjährige und mehrortige Messungen des Deutschen Wetterdienstes bestätigen diesen Befund, der sich beispielsweise für den beprobten Standort in Threna im Mitteldeutschen Trockengebiet langfristig zeigen lässt (Abbildung 4). Neben den kurzfristigen Effekten des Zwischenfruchtanbaus führt der Bewuchs zur Auflockerung des Bodens und verbessert das Bodengefüge, sodass die Wasserinfiltration und Speicherleistung des Bodens nachhaltig verbessert werden.

Im weiteren Versuchsverlauf zeigte sich, dass es hinsichtlich des Ertrages des nachgestellten Silomaises 2024 keine Unterschiede zwischen den Varianten „Brache vor Mais“ und „Zwischenfrucht vor Mais“ gab. Somit erweist sich der Zwischenfruchtanbau als wirkungsvolle Maßnahme zur Schließung von Nährstoffkreisläufen und langfristige Investition in die Bodengesundheit – ohne negative Auswirkung auf das Wachstum der Hauptkultur.

In aufbauenden Versuchen muss speziell unter den Bedingungen im Trockengebiet geklärt werden, in welchem Umfang und zeitlichem Verlauf die in der Zwischenfrucht-Biomasse gespeicherte N-Menge der Nachfrucht durch Wiedermineralisierung zur Verfügung steht, wie stark also die N-Düngung der Nachfrucht potenziell reduziert werden kann.

Fazit

Zwischenfrüchte schützen den Boden vor Wind- und Wassererosion und tragen zum Erhalt beziehungsweise zur Steigerung der Bodenfruchtbarkeit bei. Gut entwickelte Zwischenfrüchte können N-Mengen von bis zu 100 kg/ha in ihrer Biomasse binden und somit vor winterlicher Auswaschung schützen. Die Bodenwasserreserven werden vom Zwischenfruchtanbau nicht nachhaltig beansprucht (bei abfrierender Zwischenfrucht und ausreichenden Winterniederschlägen).

Verbandsstutenschau auf der Norla

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Seit Jahren ist die Norla-Messe in Rendsburg auch für Pferdehalter, Reiter, Fahrer und Züchter ein Anlaufpunkt. In diesem Jahr waren der Verband der Züchter des Holsteiner Pferdes, der Trakehner Verband und das Pferdestammbuch Schleswig-Holstein/Hamburg (PSB) dabei.

Letzteres hatte Vertreter der verschiedenen Rassen in die Dauerausstellung gesandt und richtete wieder die Verbandsstutenschau sowie ein buntes Schauprogramm aus. „Auf der Norla geht immer alles seinen Gang. Wir haben dort beste Möglichkeiten und werden von der Messe unterstützt“, freute sich Dr. Elisabeth Jensen, Zuchtleiterin des PSB.

Als Miss Norla wurde die Staatsprämienstute Petit Hailey Hope aus der Zucht und dem Besitz der Zuchtgemeinschaft Michalowski aus Dörpstedt, Kreis Schleswig-Flensburg, ausgewählt. Vor sechs Jahren wurde ihr schon einmal dieser Titel verliehen.

Sieger im Familienwettbewerb wurden die Partbred-Shetlandponys Stella, Shakira und Sweet Fiona aus der Zucht von Heidi und Jürgen Carstens aus Wittbek, Kreis Nordfriesland. Das war ein besonderer Sieg für Familie Carstens, denn mit Stella waren sie vor 20 Jahren schon einmal auf der Norla, damals mit ihrer Mutter und der Vollschwester. „Nach so einer langen Zeit wollten wir es noch einmal wagen“, sagte Heidi Carstens. Die ganze Familie – Kinder, Schwiegerkinder, Enkelkinder und Uroma – war mit nach Rendsburg gereist.

Auf der Norla 2005 nahm Familie Carstens schon einmal am Familienwettbewerb teil. Heidi hatte damals auch ihre beiden Kinder Hans Erik und Marina Carstens dabei. Auch Stella (r.) war dabei, mit Mutter Sarah (li.) und Vollschwester Sue. Foto: privat

Produktivität ist mehr als Tonnen und Festmeter

Mut zur Weiterentwicklung der heimischen Forstwirtschaft hat der Präsident der Deutschen Landwirtschafts-Gesellschaft (DLG), Hubertus Paetow, auf den DLG-Waldtagen in Lichtenau/Westfalen gemacht. Die aktuellen Herausforderungen wie die Klimawandelschäden und die gesellschaftlichen Erwartungen an den Wald verlangten neue Antworten, betonte Paetow. Bei der Produktivität gehe es heute nicht mehr nur um Tonnen oder Festmeter, sondern auch zum Beispiel um den Artenschutz und den Wasserrückhalt.

Um diese Ziele zu erreichen, hält Paetow eine neue Debattenkultur für notwendig, die Innovationen nicht reflexhaft ablehnt, sondern offen und faktenbasiert bewertet. Fortschritt dürfe nicht an ideologischen Grenzen scheitern, sondern müsse an Wirkung und Nutzen gemessen werden. Zielkonflikte müssten offen benannt und gemeinsam gelöst werden, so Paetow. In den zurückliegenden Jahren habe auch die Forstbranche enorme technologische Fortschritte gemacht. Heute trügen zum Beispiel sensorgestützte Maschinen dazu bei, Ressourcen gezielter einzusetzen, Risiken frühzeitig zu erkennen und Prozesse effizienter zu gestalten.

In Zukunft würden laut Paetow außerdem neue Bewertungs- und Anreizsysteme gebraucht. Ökologische Leistungen müssten messbar und marktfähig werden. Das könne durch neue Indikatoren, Zertifizierungen oder Anreizsysteme geschehen. Vorbild dafür könne der Emissionshandel sein. Nur so schaffe man die nötige wirtschaftliche Grundlage für eine multifunktionale, nachhaltige Forstwirtschaft. „Wenn wir bereit sind, neue Wege zu gehen, wenn wir Innovationen zulassen und wenn wir gemeinsam an einem Strang ziehen, dann können wir die Forstwirtschaft nicht nur krisenfest, sondern auch zukunftsfähig machen“, zeigte sich Paetow überzeugt.

Für Staatssekretär Dr. Martin Berges vom nordrhein-westfälischen Landwirtschaftsministerium entscheidet sich die Zukunft des Waldes heute – durch kluge Strategien, moderne Technologien und gemeinsames Handeln von Wirtschaft, Politik, Wissenschaft und Gesellschaft. Der Präsident der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände (AGDW), Prof. Andreas Bitter, unterstrich die Bedeutung unter anderem von digitalen Lösungen und gezielten Kooperationen im Rahmen von forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen. Sie trügen dazu bei, die Wälder erfolgreich in die Zukunft zu führen.

Erdmandelgras ist auch in Schleswig-Holstein angekommen

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In der Fachpresse wurde in diesem Jahr in einigen Artikeln auf die massive Ausbreitung des Erdmandelgrases in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen hingewiesen. Weit weg? Leider nein, auch in Schleswig-Holstein kommt dieses Gras vor.

Damit die Verbreitung nicht unhändelbare Dimensionen annimmt, gilt es, die Augen offen zu halten und rechtzeitig zu handeln.

Das Erdmandelgras (Cyperus esculentus) ist eine invasive C4-Pflanze (wachstumsstark bei Wärme), die aufgrund ihrer Anpassungsfähigkeit, ihres massiven Vermehrungspotenzials und ihrer schwierigen Bekämpfbarkeit in der Lage ist, Flächen in ihrer Nutzung sehr stark einzuschränken. Besonders Sonderkulturen mit geringerem Herbizid-Portfolio, aber auch Ackerbaukulturen, die sehr lange lichtoffene Bestände vorweisen, wie Mais, Kartoffeln, Zuckerrüben oder Ackerbohnen, sind gefährdet. Allerdings sind auch Flächen mit einem hohen Getreideanteil nicht von dieser Gefahr ausgenommen (Fahrgassen, dünne Bestände).

Clevere Kletterkünstler

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Um in die Höhe wachsen zu können, brauchen Bäume und große Sträucher nicht nur ausladende Wurzeln, die sie fest im Boden verankern, sondern auch ein stabiles, tragfähiges Gerüst: Stämme, Äste und Zweige, die verholzen und so die Grundlage für jährlich neues Triebwachstum bilden. Andere Pflanzen machen es sich im wahrsten Sinn des Wortes leichter. Sie beschweren sich nicht mit dem Aufbau einer gewichtigen Konstruktion, sondern nutzen vorhandene Strukturen – in der Natur meist mehr oder weniger kräftige Gehölze, im Garten auch Rankhilfen jeder Art –, um mit ihren langen, schlanken Triebe nach oben und zum Licht zu klettern.

Zwar werden solche Pflanzen unter dem Begriff „Kletterpflanzen“ zusammengefasst – wenn man genauer hinschaut, sind es aber ganz verschiedene Methoden und Strategien, die diese Pflanzen in die Lage versetzen, auch ohne eigenes tragendes Gerüst emporzuwachsen. Manche winden sich um einen dünnen Stamm oder eine Stange nach oben, andere bilden Ranken, anhand derer sie sich emporziehen. Wieder andere klettern mithilfe von Stacheln oder haben gar Haftwurzeln entwickelt, mit denen sie sich an Stämmen, aber auch (Fels-)Wänden verankern können.

Metamorphosen

Bei den Ranken der Zaunrübe handelt es sich um umgewandelte Blätter. Foto: Anke Brosius

Botanisch gesehen sind die verschiedenen Klettermethoden häufig durch die Umwandlung (Metamorphose) unterschiedlicher Pflanzenorgane zu Kletterhilfen bedingt. Viele Pflanzen klettern mithilfe von Blattranken – gänzlich oder teilweise zu Ranken umgewandelten Blättern. Während bei Gurke, Kürbis und Zaunrübe (Bryonia) ganze Blätter zu Ranken umgewandelt sind, sind es etwa bei Erbsen und Wicken oder auch bei der Glockenrebe (Cobaea scandens) nur einzelne Blättchen der Fiederblätter. Clematis und Kapuzinerkresse klettern anhand gekrümmter Blattstiele (Blattstielranker).

Der Wilde Wein hält sich mit Haftscheiben an Wänden fest. Foto: Anke Brosius

Bei anderen Pflanzen sind nicht die Blätter, sondern die Enden von Seitensprossen zu Ranken umgewandelt, beispielsweise bei der Weinrebe (Vitis) und der Passionsblume. Auch der Wilde Wein (Par­thenocissus) klettert mit Sprossranken. Zur Verankerung nutzt der Wilde Wein – besonders ausgeprägt bei den Kulturformen ‚Engelmannii‘ und ,Veitchii‘ – allerdings keine Umwickelung, sondern Haftscheiben, mit denen er sich an Mauern und Hauswänden festhalten kann.

Efeu klettert mit Hilfe von Haftwurzeln. Foto: Anke Brosius

Auch Wurzeln können zu Kletterorganen umgewandelt werden (Wurzelmetamorphosen). So klettert Efeu mithilfe von Haftwurzeln an Bäumen und Wänden empor und auch die Kletterhortensie verankert sich mit Haftwurzeln. Die Trompetenblume (Campsis radicans) erklimmt Mauern, Drahtgerüste und andere Rankhilfen überwiegend schlingend, bildet daneben aber ebenfalls Haftwurzeln aus. Die Vanille, die als Liane im tropischen Regenwald wächst, sowie einige andere Orchideenarten bilden Wurzelranken, um in luftiger Höhe an anderen Pflanzen Halt zu finden.

Schlingende oder windende Pflanzen ziehen sich nach oben, indem sie ihre Triebe kreisförmig um Stäbe, Stangen oder andere Pflanzen herumwinden. Hier sind die Internodien (Blattzwischenräume) so weit verlängert, dass die Triebe einen weiten Bewegungsspielraum haben. Die meisten Schlingpflanzen – beispielsweise Stangenbohnen, Kiwi, Schokoladenwein (Akebia) und Pfeifenwinde (Aristolochia) – sind linkswindend, sie winden sich immer entgegen dem Uhrzeigersinn. Es gibt aber auch ein paar rechtswindende wie Hopfen und Geißblatt. Die Schlingrichtung kann sich auch innerhalb einer Gattung unterscheiden: Während der Chinesische Blauregen (Wisteria sinensis) zu den Linkswindern gehört, ist der Japanische Blauregen (Wisteria floribunda) rechtswindend. Gar keine bevorzugte Richtung hat der Schlingknöterich (Fallopia aubertii), er gehört zu den „Alleswindern“.

Um den entsprechenden Halt zu finden, führen Schlingpflanzen wie Rankpflanzen kreisende Suchbewegungen aus, bis sie ein passendes, nicht zu glattes Objekt oder eine Pflanze berühren, um die herum sie sich winden oder woran sie sich (bei Ranken) durch Krümmung und Umwickeln festhalten können. Durch Einrollen der Ranke ähnlich wie bei einer Uhrfeder kann sich die Pflanze dann auch an weiter entfernte Rankhilfen heranziehen.

Bei der Gartenwicke sind einzelne Fiederblättchen in Ranken umgewandelt. Foto: Anke Brosius
Kapuzinerkresse krümmt die Blattstiele um die Rankhilfe. Foto: Anke Brosius
Bohnen wachsen immer gegen den Uhrzeigersinn. Foto: Anke Brosius


Schließlich gibt es noch die Spreizklimmer, die mithilfe ihrer Stacheln klettern beziehungsweise sich an der Stütze festhaken. Hierzu gehören neben Brombeeren vor allem Kletterrosen; besonders ausgeprägt ist diese Fähigkeit bei Ramblerrosen. Bei Stacheln handelt es sich (anders als bei Dornen) nicht eigentlich um eine Metamorphose, sondern um Auswüchse der Haut und des Rindengewebes. Zu den Spreizklimmern gehört auch der Jasmin, der allerdings keine Stacheln besitzt, sondern sich mit seinen sparrigen Trieben verhakelt. Das gilt ebenso für den Winterjasmin (Jasminum nudiflorum) wie für den bei uns nicht winterharten Echten Jasmin (Jasminum officinale).

Kletterrosen benutzen ihre Stacheln zum Klettern. Foto: Anke Brosius
Jasmin verhakelt sich mit seinen Trieben an der Kletterhilfe. Foto: Anke Brosius


Angepasste Kletterhilfen

Manche Schling- und Kletterpflanzen bleiben krautig und beginnen jedes Jahr von Neuem ihren Aufstieg; andere verholzen und können damit noch ganz andere Höhen erreichen, soweit die gewählte Kletterhilfe das hergibt. Für die Gartenpraxis bedeutet dies, dass Klettergerüste, Pergolen oder auch Bäume, die etwa mit Rosen berankt werden, bei verholzenden Pflanzen stark genug sein müssen, um nicht unter der Last zusammenzubrechen. Starkwüchsige, verholzende Kletterer können mit den Jahren ein enormes Eigengewicht entwickeln, das man nicht unterschätzen sollte.

Bei allen Kletterpflanzen muss die Kletterhilfe an die jeweilige Art des Kletterns angepasst sein. Während windende Pflanzen eher dicke Stangen oder vertikal bis schräg gespannte Seile als Halt benötigen, bevorzugen Rankpflanzen gitterförmige Konstruktionen aus waagerechten und senkrechten Drähten, Schnüren oder Stäben. Dabei muss sowohl der Abstand der einzelnen „Maschen“ als auch die Dicke des Materials sich an der Stärke der Triebe und Ranken orientieren. So können Gurken, Kalebassen und Kürbisse von einem zu engen Rankgerüst regelrecht erdrosselt werden, während zartere Pflanzen wie Erbsen und Wicken oder der zierliche Ballonwein (Cardio­spermum) an einem Maschendrahtzaun guten Halt finden.

Pflanzen mit Haftwurzeln wiederum brauchen eine Fläche, auf der sie anhaften können. Das kann eine Schuppenwand, eine Mauer, ein breiter Lattenzaun oder auch ein Gerüst mit ausreichend breiten Pfosten sein. Allgemein sind sehr glatte Oberflächen als Kletterhilfe eher ungeeignet. Insbesondere Schlingpflanzen rutschen von glatten Stangen leicht ab, aber auch Rankpflanzen bevorzugen rauere Oberflächen.

Wo eine Kletterhilfe in die Höhe fehlt, lässt sich die Clematis auch waagerecht leiten. Foto: Anke Brosius

Grundsätzlich streben alle Kletterpflanzen zum Licht hin und somit nach oben. An großen Bäumen oder entsprechend hohen und stabilen Gerüsten an Hauswänden können stark wachsende Pflanzen wie Knöterich oder starkwüchsige Kletterrosen 10 m und mehr in die Höhe klettern. Fehlt eine geeignete Kletterhilfe in die Höhe, sind die Pflanzen notfalls aber auch bereit, ihr Wachstum in die Waagerechte umzuleiten. So lassen sich lange Zäune und Mauern begrünen und Pergolen überdecken.



Auch die Akebie ist linkswindend.Foto: Anke Brosius
Hopfen gehört zu den wenigen Rechtswindern. Foto: Anke Brosius
Das Gurkengerüst darf nicht zu engmaschig sein. Foto: Anke Brosius
Ein mit Drähten verbundener Lattenzaun bietet reichlich Halt für die Prachtwinde. Foto: Anke Brosius


74. Landesturnier in Bad Segeberg

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Darauf haben Reiter, Züchter und pferdebegeisterte Menschen in Schleswig-Holstein und Hamburg gewartet: das 74. Landesturnier in Bad Segeberg. Vier Tage lang wurde auf dem Landesturnierplatz feinster Reitsport geboten – von der leichten bis zur schwersten Klasse, in Parcours, Viereck und Gelände, für Profis und Amateure, für Jung und Alt.

Simon Heineke vom Stall Moorhof in Wedel, Kreis Pinneberg, kam richtig gut ins Turnier. Der Springreiter gewann am Donnerstag drei von fünf Prüfungen, darunter die erste Qualifikation der Großen Tour mit seiner Holsteiner Stute Call me Pretty. „Der Platz ist super in Schuss und es ist immer wieder schön, hier zu reiten“, sagte der 34-Jährige. Zwei Tage später sah es weiter gut für ihn aus: wieder ein Sieg in der Großen Tour mit Call me Pretty, nun mit Rolf-Göran Bengtsson und seinem Caillan auf den Fersen.

Rolf-Göran Bengtsson avancierte mit Caillan zum Landesmeister. Zum ersten Mal hatte er 2007 Gold gewonnen. Foto: RathmannVerlag

Am Sonntag stellte der Umlauf dann viele Reiter vor eine Herausforderung. „Viele erhielten an unterschiedlichen Stellen zwei oder auch gar nur einen Abwurf“, berichtete Matthias Karstens, Geschäftsführer des Pferdesportverbandes Schleswig-Holstein (PSH) und Mitorganisator des Turniers. Er hätte sich in dem Stechen über 1,50 m ein paar mehr Reiter gewünscht, denn es waren am Ende nur Bengtsson und Heineke.

Die allerdings machten es spannend. Der 63-jährige schwedische Olympiareiter Bengtsson aus Basten, Kreis Steinburg, und sein Holsteiner Caillan gingen am Ende als Sieger hervor. „Caillan hat über drei Runden Tolles geleistet. Insgesamt haben wir in Bad Segeberg super Bedingungen und es ist einfach ein sehr schönes Turnier“, befand der neue Landesmeister, der die Goldmedaille schon 2007 mit Quintero gewonnen hatte.

Silber gewann wie 2021 Simon Heineke, der für den Großen Preis seine Cascadello I-Tochter Cascadella gesattelt hatte. Bronze ging an Claas Christoph Gröpper und seinen Oldenburger Carlchen S. „Das war ein tolles Springen. Da muss ich unseren Parcoursbauern Dirk Langhoff, Horst Milahn und Stefan Schäfer ein Kompliment machen“, sagte Karstens.

Die Landesmeisterschaften der Damen im Parcours gewann Miriam Schneider und machte sich damit das schönste Geburtstagsgeschenk. In der finalen Springprüfung der Klasse S* mit Stechen blieb die 45-Jährige mit ihrer Holsteiner Schimmelstute Querida als Einzige fehlerfrei. Teike Friedrichsen und ihre Holsteiner Stute Kasanga VA flogen zu Silber, Laura Jane Hackbarth und ihr Holsteiner Wallach Clash CHB fuhren mit der Bronzemedaille im Gepäck nach Hause.

Perfekter Sieg für Justus Thomsen

Joost Sievers und sein Hannoveraner Condor gewannen den Titel im Springen der Jungen Reiter. Foto: RathmannVerlag

Die Jungen Reiter und U25-Damen starteten ebenfalls schon am Donnerstag ins Turnier. Anfangs waren Mathies Rüder und seine Holsteiner Stute Flora V auf Medaillenkurs, am Sonntag sah dann aber alles ganz anders aus. Joost Sievers vom Reit- und Fahrverein Husberg und Umgebung, Kreis Plön, gewann mit seinem Hannoveraner Condor den Titel. Der 19-Jährige war begeistert. „Damit habe ich überhaupt nicht gerechnet“, lachte Sievers, der gerade sein Abitur gemacht hat. „Das Landesturnier ist etwas ganz Besonderes für mich.“ Den 16-jährigen Condor reitet der Neffe von Richter, Züchter und Ausbilder Harm Sievers seit drei Jahren.

Zweite wurde Lotta Gellhorn mit dem Holsteiner Campino vor Tjade Carstensen mit dem Holsteiner Cosmo. Letzterer hatte lediglich 0,01 Fehler für Zeitüberschreitung. Ansonsten waren alle Medaillengewinner über das Turnier fehlerfrei geblieben. Rüder, der so gut ins Turnier gestartet war, hatte im Umlauf einen Fehler und qualifizierte sich damit nicht fürs Stechen.

Bei den Junioren siegten June Karlinder und die Oldenburgerin Botakara mit drei fehlerfreien Läufen. Foto: RathmannVerlag

Die Meisterschaftswertung der Junioren wurde in Klasse M** geritten und war zugleich als kleine Tour ausgeschrieben. Hier übernahm Vieca Sofie Bade mit ihrer bewährten Hannoveraner Stute Chades of Grey die Führung. Doch bis zur Siegerehrung passierte auch hier noch viel. Die zweite Wertung gewann June Karlinder vor Bade. In der Meisterschaftswertung sah es genauso aus.

Karlinder blieb mit der Oldenburgerin Botakara als Einzige in allen Umläufen fehlerfrei und holte sich so den Titel. Die Stute, die zuvor von Mario Stevens geritten wurde, ist seit Ende des vergangenen Jahres bei ihr. Die 13-jährige schwarzbraune Balou du Rouet-Tochter sei kein einfaches Pferd, erzählte die für den Landesverband Hamburg startende Juniorin, die aus dem Strahlen nicht mehr herauskam. Hinter Bade reihte sich Moritz von Hessen mit Con Tiki auf dem Bronzerang ein.

Bei den Children ließen sich der amtierende Mannschaftseuropameister Justus Thomsen und sein Holsteiner Clooney in drei Wertungen nichts zuschulden kommen und wurden mit blütenweißer Weste zum neuen Landesmeister gekürt. Silber verdiente sich Amy Carlotta Reinfandt mit ihrem zwölfjährigen Oldenburger Wallach Lydago. Das Paar hatte die dritte Wertung, eine Springprüfung der Klasse M* mit Stechen, gewonnen. Julie Czwalina wurde mit ihrem Holsteiner Costino Dritte. Die Tochter der Fehmaranerin Inga Czwalina, selbst schon Landesmeisterin, hatte am Ende 4,2 Punkte.

Mannschaftseuropameister Justus Thomsen siegte mit Clooney in der ersten Wertung der Children und wurde mit Colombo Dritter. Foto: RathmannVerlag

„Hoffen, dass alles funktioniert“

Spannend war es nicht nur auf dem Springplatz. Auch auf dem Dressurviereck und dem Pagelplatz wurde hart um die Medaillen geritten. Mit dem klaren Ziel, seinen Titel zu verteidigen, startete Felix Kneese aus Appen, Kreis Pinneberg, ins Turnier. Der Pferdewirtschaftsmeister gewann mit seinem Oldenburger Wallach Double Check den Auftakt. Außerdem sicherte er sich mit San Simeon OLD, dem Titelträger des vergangenen Jahres, den zweiten Platz. „Diese Reihenfolge überrascht mich selbst etwas“, lachte Kneese.

Nach dem Sieg im Deutschen Dressurderby in Hamburg gewann Anna-Lena Kracht mit ihrem Florinio nun auch die Landesmeisterschaften in der Dressur. Foto: Rathmann Verlag

An dritter Stelle rangierte die Lübeckerin Anna-Lena Kracht mit Florinio. Die Dressur-Derbysiegerin und amtierende Vize-Landesmeisterin hatte sich aber nur warm gemacht. Die zweite Wertung gewann sie vor Kneese mit San Simeon auf dem zweiten und mit Double Check auf dem dritten Platz. Ihren Florinio reitet sie seit elf Jahren. „Er war nicht immer so einfach, wie er jetzt tut“, lachte sie.

Rieke Hannah Konopka aus Hoffeld, Kreis Rendsburg-Eckernförde, und Monini holten Gold in der Dressur der Children. Foto: RathmannVerlag

Krachts Devise für Sonntag war: „Entspannt losreiten, Spaß haben und hoffen, dass alles funktioniert!“ Und das klappte dann wirklich sehr gut, denn das Paar entschied auch das Finale für sich und holte damit den Landesmeistertitel. Kneese und San Simeon holten Silber und Martin Christensen schob sich mit Dolciario auf den dritten Platz. Der Däne startet für den Elbdörfer und Schenefelder Reitverein, Kreis Pinneberg.

Auch die Nachwuchsreiter im Dressursattel präsentierten sich in Meisterschaftsform. Rieke Hannah Konopka aus Hoffeld, Kreis Rendsburg-Eckernförde, und Monini waren bei den Children die ganze Zeit vorn dabei und konnten sich am Ende über die Goldmedaille freuen. Aus der 13-jährigen Schülerin sprudelte es glücklich heraus: „Monini hat sich so toll entwickelt. Wir reiten erst seit ein paar Wochen wieder auf L-Niveau. Diese Medaille bedeutet mir sehr viel und ist mein bislang größter Erfolg.“ Silber erhielt die Siegerin der dritten Wertung, Charlotte Victoria Horz mit ihrer Hannoveraner Stute Fürstin. Die Bronzemedaille wurde Emma Westphalen mit ihrem Darius überreicht.

Goldenes Reitabzeichen für Lena Pögel

Marie Holftreter sicherte sich beim Landesturnier in Bad Segeberg ihr drittes Gold in Folge. Mit Amorio tanzte sie zu Gold bei den Jungen Reitern/U25. Foto: RathmannVerlag

Bei den Jungen Reitern siegte Marie Holtfreter mit Amorino. Für die 20-Jährige, die im fünften Semester Betriebswirtschaftslehre studiert, war es in Bad Segeberg die dritte Goldmedaille in Folge. „Die Stimmung hier ist immer super und ein Titelgewinn natürlich umso schöner, wenn Familie und Freunde dabei sind. Amorino bekommt jetzt eine Pause, geht erst einmal auf die Wiese und dann lassen wir es mit etwas Winterarbeit ganz entspannt angehen“, sagte die Landesmeisterin. Zweite wurde Lena Pögel, die einen Tag zuvor gerade ihr Goldenes Reitabzeichen bekommen hatte. Vielleicht konnte sie das über die missglückte Titelverteidigung trösten, denn sie hatte mit Bon Cruz M in den vergangenen beiden Jahren im Lager der Junioren gesiegt. Ihr folgte Leonie Ottmar mit Dandelion auf dem Bronzerang.

Carolin von Ludowig hatte bei den Junioren doppelten Grund zur Freude: Mit ihren Reiterkollegen vom Fehmarnschen Ringreiterverein gewann sie die Jugendstandarte im Landeswettkampf der Vereine. Außerdem tanzte sie mit ihrem bayerischen Wallach Divero nach dem vierten Platz in der M**-Kür zum Landesmeistertitel. Die 15-Jährige strahlte: „Es ist mein erstes Jahr bei den Junioren. Im vergangenen Jahr gab es für uns noch Gold bei den Children. Das ganze Wochenende macht mega Spaß.“ Die Silbermedaille ging an ­Césarine von Eicken mit Fürstenliebe und Bronze an Sophia Henriette David mit Valarina PS.

Mit der Mannschaft gewannen Carolin von Ludowig und ihr Divero die Jugendstandarte und im Viereck bei den Junioren. Foto: RathmannVerlag

Der Fehmarnsche Ringreiterverein gewann nicht nur den Abteilungswettkampf der Junioren, sondern auch den Landeswettkampf der Reit- und Fahrvereine Schleswig-Holsteins, und zwar zum dritten Mal in Folge. Die Abteilungen bieten immer die imposantesten Bilder des Landesturniers. Begeistert bejubelt von Fans, Vereins- und Familienmitgliedern präsentieren sich die Vereinsreiter drei Tage lang in Springen, Dressur und Reiterwettbewerb.

Die Reiter von der Sonneninsel Fehmarn gewannen unter anderem die Jugendstandarte im Abteilungswettkampf sowie den Wettkampf der Reit- und Fahrvereine. Foto: Rathmann Verlag

In diesem Jahr gingen 18 Mannschaften bei den Junioren an den Start und 22 Mannschaften bei den Reitern. „Das war wirklich ein toller Tag“, resümierte Matthias Karstens am Sonntagabend. Er war vor allem stolz, dass die Plätze trotz der starken Regenschauer super gehalten haben. „Der Springplatz war am Sonntag für die Pferde wie ein Trampolin“, lachte er.

Auch über die vielen Gäste freute sich der Turnierleiter, der über alle Tage Unterstützung von seinem Team des PSH-Büros hatte. „Ohne sie möchte ich das Turnier nicht verantworten und besonders auch nicht umsetzen können“. Am Montag wurde dann schnell aufgeräumt, denn auch das Landesponyturnier und die Landesmeisterschaften der Vielseitigkeitsreiter stehen in diesem Jahr noch an. pm

Volles Programm, tolle Gäste, super Stimmung

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Vier wunderbare Tage liegen hinter uns – die Norla 2025 war für die LandFrauen ein voller Erfolg! Bei perfektem Messewetter präsentierten wir ein abwechslungsreiches Programm für Groß und Klein.

Unser Stand war an allen Tagen sehr gut besucht und bot Gelegenheit, sich über die vielfältige Arbeit der LandFrauen zu informieren, ins Gespräch zu kommen und das Messeerlebnis in vollen Zügen zu genießen.

Besonderen Anklang fand unser großes Gewinnspiel, an dem mehr als 500 Besucherinnen und Besucher teilnahmen. Als Hauptgewinn lockt eine Übernachtung mit Abendessen im Hotel Birke für zwei Personen. Ein weiteres Highlight war der Stand von Kaja mit den exklusiven LandFrauenohrringen, die sich als echtes Must-have erwiesen. Auch unsere Fotobox sorgte für unvergessliche Erinnerungsfotos und wurde von den Gästen regelrecht gestürmt. Für leuchtende Augen bei kleinen und großen Messegästen sorgte außerdem unsere Glitzertattoo-Aktion, die nicht nur die Kinder, sondern auch viele Erwachsene begeisterte. Unsere Stillecke – ein echtes Alleinstellungsmerkmal auf der Messe – bot jungen Familien einen ruhigen Rückzugsort und wurde erneut mit viel Dankbarkeit angenommen.

Wir freuten uns zudem über hochrangige Gäste wie unter anderem den Ministerpräsidenten Daniel Günther (CDU), Landwirtschaftsminister Werner Schwarz (CDU) und den Präsidenten des Bauernverbandes, Klaus-Peter Lucht.

Die Norla 2025 hat erneut gezeigt, wie lebendig, engagiert und vielfältig die LandFrauenarbeit ist. Schon jetzt freuen wir uns auf die Norla 2026 – mit neuen Ideen, spannenden Aktionen und hoffentlich wieder vielen bekannten und neuen Gesichtern!

Ein eingespieltes Team in bester Norla-Laune: Klaus-Peter Lucht (li.) und Claudia Jürgensen (r.)
Blickfang im LandFrauenpavillon: der Stand mit den schönen, kunterbunten Ohrringen von Kaja
Großzügiger Sponsor unseres tollen Gewinnspiels: das Hotel Birke aus Kiel
Die Damen vom Gärtnerhof Büge übertrafen sich beim Dekorieren unseres Pavillons in diesem Jahr aufs Neue.   
Klönschnack der Jungen LandFrauen Kathrin Rehders (li.) und Lena Haase (r.) mit der FDP-Abgeordneten Anne Riecke
3, 2, 1, los geht´s … Anette Störtenbecker (li.) und Ninette Lüneburg aus der Verbands-Geschäftsstelle zählen den Norla-Countdown herunter.
Agrarpolitischer Höhepunkt der Norla: Der Landesbauerntag des Bauernverbandes
Vier Tage in vollem Norla-Einsatz für die LandFrauen und perfekte Gastgeberin: Präsidentin Claudia Jürgensen (hinten in Weiß)
Unsere Vorstands-LandFrauen Petra Heide und Heidi Thamsen (li.) im Gespräch mit Landwirtschaftskammer-Präsidentin Ute Volquardsen (r.)
LandFrau Heidi Thamsen begrüßte eine Delegation des nordfriesischen Bauernverbandes im LandFrauenpavillon.


Vier starke Messetage bei der Landjugend

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Der Pavillon des Landjugendverbandes Schleswig-Holstein auf dem Rendsburger Messegelände zog auch in diesem Jahr unzählige Besucher an vier sonnigen Norla-Tagen an.

Der Sparkassen- und Giroverband Schleswig-Holstein überreichte eine Spende von 3.869,13 € aus seinem Eimerverkauf an die Landjugend. Foto; jh
Die Vorsitzenden des Landjugendverbandes SH, Marlies Muxfeldt und Mirco Engelbrecht Foto: jh
Tierwohl wird auch bei der Landjugend großgeschrieben. Foto: jh
Besuch von Ministerpräsident Daniel Günther (CDU, Mitte) beim Landjugendverband Foto: Thore Groth
Paul Weniger aus dem Landesvorstand beim Kinderschminken Foto: Thore Groth
Zur Politikaktion traten beim Spiel „Ruck Zuck“ Bauernverband, LandFrauenverband und Kreisjugendring … Foto: jh
… gegen Bundes- und Landespolitik von CDU und FDP an. Andere Parteien waren der Einladung nicht gefolgt. Foto: jh
Dr. Heiner Garg (Mitte), Parlamentarischer Geschäftsführer der FDP-Landtagsfraktion, im Pavillon Foto: Thore Groth
Rundgang mit Besuch von Bischöfin Nora Steen (am Stehtisch) Foto: Sören Schatt
Andrang an der „Bauer sucht Frau“-Wand – erste Kontaktaufnahmen gab es bereits. Foto: Thore Groth
Angebot und Nachfrage waren bei der „Bauer sucht Frau“-Wand offenbar sehr ausgeprägt. Foto: jh