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79. Körung des Pferdestammbuchs SH/HH

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Die zweite Pferdeveranstaltung des Jahres in den Holstenhallen in Neumünster hatte das Pferdestammbuch Schleswig-Holstein/Hamburg (PSB) organisiert. Mehr als 80 Hengste aus 13 Rassen wurden ausgestellt, 53 von ihnen verließen die Holstenhallen mit einem positiven Körurteil, darunter zehn Siegerhengste, zwei Springsieger und einige Reservesieger.

Sieger bei den Shetlandponys unter 87 cm wurde Elmhorst Mahoni aus dem Besitz von Kai-Udo Thies aus Hüttblek, Kreis Segeberg. Foto: Christian C. Beeck

„Alle hatten Spaß, und die Stimmung war wirklich gut“, resümierte Dr. Elisabeth Jensen am Sonntagvormittag. Bis hierhin hätte es nicht besser laufen können, und die Zuchtleiterin des PSB war auch mit den Pferden zufrieden. „Die Sieger sind wirklich alle sehr gut“, befand sie.

Ein paar Dinge waren in diesem Jahr anders als sonst, so zum Beispiel die große Gruppe der Minis, der Shetlandponys unter 87 cm. Hier gingen 13 Aspiranten an den Start. Die Körkommission zeichnete mit Elmhorst Mahoni einen in Bayern gezogenen und von Kai-Udo Thies aus Hüttblek, Kreis Segeberg, vorgestellten Rapp­isabellschecken als Siegerhengst aus. Aufgrund der großen Anzahl der Hengste gab es auch einen Reservesieger: Metaxa Vandedijk aus der Zucht von Thies Roll aus Struvenhütten, Kreis Segeberg.

Bei den Partbred-Shetlandponys siegte Keanu von der Haner Au. Der Rapp-Tiger wurde gezogen und ausgestellt von der Zuchtgemeinschaft (ZG) Bodo und Finn Schröder aus Hanerau-Hademarschen, Kreis Rendsburg-Eckernförde. Norbert Büscherhoff aus Seeth-Ekholt, Kreis Pinneberg, stellte mit Ekholts Picasso den Sieger bei den Welsh Ponys Sektion B. Aus Dänemark war Brigitte Goetske mit dem Connemara-Hengst Sternbergs Elitaer angereist und durfte mit einem Siegerhengst den Rückweg antreten.

Zwei gekörte Schleswiger

Bei den Schleswiger Kaltblütern wurden drei Hengste vorgestellt. „Das ist meistens eine kleine Truppe“, erklärte Jensen. Im vergangenen Jahr seien es extrem viele gewesen. Mit zwei gekörten Hengsten lägen sie in diesem Jahr im Durchschnitt. Sieger wurde Smartie aus der Zucht und dem Besitz von Sven Voigt aus Tasdorf, Kreis Plön. „Ganz leicht fiel die Entscheidung nicht. Am Ende haben die Ruhe, der Ablauf und der Schritt den Ausschlag gegeben“, so Jensen.

Aus der Zucht und dem Besitz von Sven Voigt aus Tasdorf, Kreis Plön, kommt Smartie, der Sieger bei den Schleswiger Kaltblütern. Foto: Christian C. Beeck

Die größte Gruppe stellten wie immer die Deutschen Reitponys. Allein auf dem Endring präsentierten sich sieben Prämienhengste. „Das war sehr beeindruckend“, befand Jensen und fügte hinzu: „Die besten vier waren in der Qualität besonders herausragend, deshalb haben wir auch vier Schärpen vergeben.“

Zuerst ehrte Jensen den Springsieger Craig. Der Hengst aus der Zucht von Sarka Göttsche-Götze aus Flintbek, Kreis Rendsburg-Eckernförde, wurde vom Gestüt Kastanienhof in Niedersachsen ausgestellt. „Er ist nicht nur ein Springpony, sondern auch einer, der sich energisch zu bewegen weiß“, sagte die Zuchtleiterin.

Steendieks Sieger

Zweiter Reservesieger wurde Schierensees Cornwall von BPr HJK Crazy Dream aus der Zucht von Kristin Rosenbaum aus Malente, Kreis Ostholstein. „Ein gelassen auftretendes, immer gut im Umgang befindliches Pony mit gleichmäßig guten Bewertungen“, befand Jensen.

Vom Gestüt Grenzhöhe in Lutzhorn, Kreis Pinneberg, stammt der erste Reservesieger Grenzhoehes Oswald. Der braune Sohn von Elite LH Oliver K WE wurde gezüchtet und ausgestellt von Sabine Reimers-Mortensen. „Hochnobel, dieser braune Hengst, ganz elastisch trabend und gelassen“, freute sich die Zuchtleitung.

Den Sieger stellte – wieder einmal – Peter Böge vom Gestüt Steendiek in Schönhorst, Kreis Rendsburg-Eckernförde. Der Fuchsisabell Steendieks Extra Energie, ein Sohn des Steendieks Exclusiv, wusste von Anfang an zu überzeugen. „Er hat sich im Trab einfach exzellent bewegt, ist gelassen im Auftreten, typschön und sportlich“, hieß es in der Kommentierung.

Diese vier Hengste unterschieden sich in den Bewertungen nur um Nuancen. „Das ist in Noten nicht auszudrücken“, erklärte Jensen. Für Böge gab es noch einen zweiten Rassesieger, das Kleine Deutsche Reitpferd Steendieks Mr. Bond.

Noch mehr Schärpen

Auch die Islandpferdekollektion war in diesem Jahr außergewöhnlich groß. Drei Schärpen wurden hier vergeben und von den Hengsten gelassen aufgenommen. Zweiter Reservesieger wurde der aufmerksame Fuchshengst Kjalar vom Barghof, gezüchtet und ausgestellt von Nils Paustian aus Görnitz, Kreis Plön. Familie Peters aus Weddelbrook, Kreis Segeberg, stellte mit Sesar von Vierthohen den ersten Reservesieger. Der Braunschecke von Kiljan frá Steinnesi hatte eine etwas bessere Gangnote.

Sieger bei den Islandpferden wurde Hrímsteinn vom Piperhof, ausgestellt von der Zuchtgemeinschaft Meier/Böhrnsen aus Kiel. Foto: Volker Hagemeister

Als „eindeutigen Gesamtsieger“ stellte die Körkommission Hrím­steinn vom Piperhof heraus. Der Rapphelmschecke aus der Zucht von Jessica Piper aus Schönberg, Kreis Plön, war auch farblich ein besonderer Hingucker. Ausgestellt wurde er von der ZG Meier/Böhrnsen aus Kiel, die sich über den Sieg ihres Sohnes von Dagfari frá Sauðárkróki freuten.

Der Sieger bei den Fjordpferden heißt Galeano vom Frenssenhof und stammt aus der Zucht und dem Besitz von Hans-Werner und Telse Heesch. Er wurde in Neumünster an den Fjordhof Chlan verkauft. Foto: Christian C. Beeck

Bei den Fjordhengsten bekamen alle drei Köranwärter ein positives Urteil. „Der Sieger war besonders auffällig“, berichtete Jensen. Abstammend von Goliath aus der Aenna von Giersbergs Tjure, konnte Galeano vom Frenssenhof aus der Zucht von Hans-Werner und Telse Heesch aus Dammfleth, Kreis Steinburg, auch den Rest der Kommission überzeugen und wurde Rassesieger. Bester Springhengst der Veranstaltung wurde Inferno von der Marienquelle. Der in Thüringen gezogene Junghengst, ausgestellt von den Kielern Andrea und Peter Schirrmacher, machte selbst den Sportponys Konkurrenz.

Ein außerordentliches Springtalent zeigte der Fjordpferdehengst Inferno von der Marienquelle. Foto: Christian C. Beeck

Sport und Schau

Jägermeister von Krummesse siegte bei den Classic Ponys. Gezüchtet von Dirk Lüth und ausgestellt von Rebecca Otto aus Eutin, Kreis Ostholstein, überzeugte der braunsilberne Hengst. Foto: Christian C. Beeck

Nachdem die Hengste das Körprozedere absolviert hatten, wurde die Norddeutsche Hallenmeisterschaft der Islandpferde ausgetragen. Das Turnier des Islandpferde-Reiter- und Züchterverbandes Deutschland (IPZV) ist inzwischen im Rahmen der Kör- und Schautage des PSB etabliert. „Der Boden und das Oval sowie die langen Seiten der Halle sind für die Islandpferdereiter perfekt“, erklärte Elisabeth Jensen. Die Geschäftsführerin des PSB ist sehr glücklich über diese Erweiterung des Programms, denn die Turnierreiter beteiligen sich auch finanziell an den Kosten der Holstenhallen. „Zum Glück waren auch der Club der Springreiter, der Rinderzuchtverein und natürlich wieder die VR Classics mit am Boden beteiligt“, berichtete Jensen. Ohne dass die Veranstaltungen gebündelt stattfinden, wäre es schwierig, eine solche Körung zu finanzieren.

Eine weitere Hilfe ist dabei immer der Schaunachmittag. Etliche Mitglieder des PSB hatten wochenlang geprobt, geschneidert und sich Choreografien ausgedacht. Das Leitthema „Aus Film und Fernsehen” konnte alles umfassen – vom „Tatort” bis zum „Dschungelcamp”.

Auf ins Heckentheater

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Mit Fantasie und Mut verwandeln sich beim Schneiden eintönige Hecken in eine spannende ­Kulisse für das Schauspiel Garten. Als Raumteiler machen Hecken zudem große Grundstücke spannender und wecken Neugierde auf das grüne Paradies.

Die sogenannten Heckenriegel werden gern als Strukturgeber und Gestaltungselemente eingesetzt. In unterschiedlichen Höhen und Breiten oder gar im Versatz gepflanzt wirken sie gleich noch einmal so schön. Für solitär stehende, kastenförmig getrimmte Heckenriegel kommt auch das Motto „Einmal schneiden bitte!“ infrage. Denn allzu schnell wirken gleichförmige Hecken eintönig und zuweilen auch ein wenig streng. Abhilfe schaffen hier etwas Fantasie und Mut beim Ansetzen der Schere. Wie wäre es mit einem bogenförmigen Heckenriegel? Für Abwechslung sorgen zudem wellenförmig getrimmte Elemente oder kleine Fenster in der mannshohen Hecke. Sie bieten einen überraschenden Durchblick und schaffen das Gefühl von Weite. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Hecke das Grundstück vom freien Feld, den Spielbereich vom restlichen Garten oder die Terrasse vom Rasen abtrennt. Allerdings kann man solche Fenster nicht einfach in die Hecke schneiden, sondern muss sie langsam erziehen. Einmal geformt, hält die Schere den Durchblick frei.

Mit der Pflanzung von Heckenriegeln kommt auch auf großen Grundstücken keine Langeweile auf. Foto: Karin Stern

Meist dienen hohe Hecken vor allem dem Sicht- und Windschutz. Daraus ergibt sich ein wunderbarer Nebeneffekt, der gestalterisch genutzt werden kann. Denn eine solche Hecke bildet genau jene grüne Kulisse, vor der Rosen und Blütenstauden ausgesprochen schön leuchten. Besonders filigrane Blüten und zarte Farben kommen vor einem ruhigen Hintergrund aus Eibe oder Thuja exzellent zur Geltung. Zudem verleihen Kletterpflanzen immergrünen Hecken einen farbigen Schwung, wenn sie direkt davor oder daneben platziert werden. Gut eignen sich für diesen Zweck sommerblühende Clematis wie ‚Asao‘, ‚Nelly Moser‘ oder ‚Wada‘s Primerose‘. Sie dürfen schon im Spätherbst auf etwa 50 cm Höhe zurückgeschnitten werden. Das verschafft der immergrünen Hecke über den Winter in diesem Bereich etwas Luft. Die Monotonie einer langen Heckenwand lässt sich auch auflockern, indem eine lauschige Laube aus Blutbuche davor gezogen wird. Das rote Laub kontrastiert nicht nur schön vor Eibenhecken, sondern sieht auch gut vor laubabwerfenden Heckenpflanzen wie der Hainbuche aus. Meterlange, dichte Hecken wirken weniger massiv, wenn die grüne Wand mit lichtdurchlässigen Zaunelementen durchbrochen wird.

Fantasievoll geschnittene Hecke aus Ilex. Foto: Karin Stern
Vorgepflanzte Formschnittgehölze nehmen der Eibenhecke ihre Strenge. Foto: Karin Stern
Die Clematis verschönert die zweifarbige Hecke aus Scheinzypressen. Foto: Karin Stern
Raketenwacholder und rotlaubiger Ahorn lockern die strenge Hainbuchenhecke auf. Foto: Karin Stern


Heckenriegel lassen sich auch prima mit formalen Gestaltungen kombinieren. Kugelförmig gezogene Eiben sehen in einem Teppich aus immergrünen Bodendeckern toll vor einem ruhigen Heckenhintergrund aus. Mit dieser Pflanzidee kann man auch problemlos die Schattenseite der Hecke verschönern. Extravorteil: Ein solches Arrangement ist erstaunlich pflegeleicht, da ein einmaliger Formschnitt für die Kugeleibe genügt und auch die Bodendecker nur einmal im Jahr zurückgeschnitten werden müssen. Witzig wirken auch schön geformte „Eckpfeiler“ wie beispielsweise bauchförmige Kegel mit Zipfeln. Hier darf man seiner Kreativität freien Lauf lassen, denn verspielte Formen lockern die Hecke auf.

Dennoch ist es ratsam, den Lauf der Sonne bei Neupflanzungen einzubeziehen. Verläuft eine Hecke von Ost nach West, entsteht auf der Südseite ein sonniger Platz. Dieser ist ideal für prächtige Stauden, ein attraktives Rosenbeet oder natürlich die Gartenbank oder eine hübsche Laube. Die Nordseite einer solchen Hecke fällt naturgemäß schattig aus. Daher bevorzugen manche Gärtner eher eine Nord-Ost- oder Süd-West-Ausrichtung der grünen Raumteiler. Damit entsteht im Frühjahr ein geschütztes Plätzchen vor der Hecke, und im Sommer lässt sich hier ein freies Stündchen in der Abendsonne genießen.

Eiben vertragen einen starken Rückschnitt. Daher kann eine schnurgerade Hecke jederzeit in ihrer Form verändert werden. Foto: Karin Stern
Der radikale Rückschnitt dieser Eibenhecke tut dem Auge durchaus weh … Foto: Karin Stern
… aber schon kurze Zeit später zeigt sich frischer Austrieb aus dem alten Holz. Foto: Karin Stern


Hainbuche, Feldahorn, Rotbuche, Eibe, Liguster und Stechpalme gelten als sehr schnittverträgliche Heckenpflanzen. Sie treiben auch nach einem radikalen Schnitt wieder kräftig aus. Selbst alte, vergreiste oder zu hoch gewachsene Hecken lassen sich durch einen kräftigen Schnitt bis ins alte Holz wieder verjüngen und in eine neue Form bringen. Also nur Mut, wenn man der alten Hecke ein frisches Design verpassen will. Die beste Zeit dafür ist von Oktober bis einschließlich Februar. Tipp: Nadelgehölze wie Thuja, Scheinzypresse, Fichte oder Kiefer vertragen das nicht. Solche Hecken werden durch einen radikalen Rückschnitt meist ruiniert. Sie vertragen lediglich einen regelmäßigen Schnitt, der niemals tiefer als bis zum Nadelansatz reichen sollte. 

Produktion 2025 rückläufig

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Der Absatz an Süßwaren und Knabberartikeln in Deutschland ist 2025 gesunken, der damit erzielte Umsatz zeitgleich gestiegen. Das hat der Bundesverband der Deutschen Süßwarenindustrie (BDSI) berichtet. Demnach wurden hierzulande im Berichtsjahr mit insgesamt 2,6 Mio. t etwa 2,1 % weniger Süßwaren und Knabberartikel aus heimischer Produktion und Importen abgesetzt. Der damit erzielte Inlandsumsatz stieg um 4,7 % auf geschätzte 11,5 Mrd. €.

Die Produktion an Süßwaren und Knabberartikeln in Deutschland veranschlagt der BDSI für 2025 auf 3,9 Mio. t und damit 5,3 % unter dem Niveau des Vorjahres. Wertmäßig geht der Verband von einem Wachstum um 8,7 % auf rund 18,6 Mrd. € aus. Der Export von Süßwaren und Knabberartikeln aus Deutschland ging um 5,6 % auf 2,3 Mio. t zurück, während der Umsatz auf den Auslandsmärkten um 16,9 % auf 17,3 Mrd. € zulegte.

Besonders deutliche Veränderungen macht der Verband bei den Schokoladenwaren aus. Deren Produktionsmenge schätzt der BDSI für 2025 auf 1,1 Mio. t und damit um 6,9 % niedriger. Der Produktionswert stieg allerdings um etwa 12,4 % auf rund 8,3 Mrd. €. Die Produktionsmengen an feinen Backwaren und Knabberartikeln schrumpften um 4,2 % beziehungsweise 0,1 % auf 701.000 t beziehungsweise 380.000 t, während der Wert dieser Erzeugung um 1,5 % und 2,6 % auf 3,0 Mrd. € und 2,0 Mrd. € zulegte.

Einzig die Hersteller von Bonbons und Zuckerwaren mussten laut der Schätzung des Verbandes einen Umsatzrückgang hinnehmen, und zwar von 2,0 % auf 2,2 Mrd. €. Dabei wuchs die Produktionsmenge an Bonbons und Zuckerwaren hierzulande geringfügig an, konkret um 0,1 % auf 653.000 t.

Der BDSI sprach von einem „schwierigen Jahr 2025“ für Deutschlands Süßwaren- und Knabberartikelbranche. Belastet hätten „drastische Kostensteigerungen“ bei Rohstoffen wie Kakao, Personal, Energie und Logistik sowie eine „Flut an bürokratischen Anforderungen“. Es sei höchste Zeit, dass die Bundesregierung für international wettbewerbsfähige Energiekosten und weniger Bürokratie sorge. age



IPP-Import soll ausgesetzt werden

Veredelung von Zucker

Der EU-Import von Rohzucker über die als „Inward Processing Procedure“ (IPP) bekannte Zollregelung soll gestoppt werden, um so Druck vom europäischen Zuckermarkt zu nehmen. Agrarkommissar Christophe Hansen hat am Montag vergangener Woche auf dem Agrarrat in Brüssel einen entsprechenden Vorschlag angekündigt. Hansen kommt damit einer Forderung der europäischen Zuckerwirtschaft nach. Die Sonderregelung erlaubt es bislang, Zucker zollfrei zur Verarbeitung in die EU zu bringen.

Wie die Wirtschaftliche Vereinigung Zucker (WVZ) mitteilte, haben sich die EU-Importe von IPP-Rohzucker in den vergangenen fünf Jahren fast verdoppelt. Im Zuckerwirtschaftsjahr 2024/2025 wurden rund 587.000 t IPP-Zucker in die EU eingeführt – nahezu ausschließlich mit Ursprung Brasilien. IPP-Importe machten 2024/2025 der WVZ zufolge damit mehr als 70 % der gesamten EU-Rohzuckerimporte aus, während im selben Wirtschaftsjahr bestehende zollfreie und zollreduzierte Einfuhrkontingente aus Partnerländern nicht annähernd ausgeschöpft worden seien.

Vor allem aus Brasilien wird Zucker zur Veredelung zollfrei in die EU eingeführt. Foto: Imago

Die Wirtschaftliche Vereinigung Zucker begrüßt deshalb die Ankündigung von Agrarkommissar Hansen zum Stopp der zollfreien Veredelung ausdrücklich. Vor dem Hintergrund einer sehr angespannten Marktlage und offensichtlichen Störung des globalen Zuckermarktes verspreche diese Maßnahme sofortige Entlastung für den EU-Zuckermarkt. Nun sei zu hoffen, dass dem Vorschlag von Hansen auch schnell zugestimmt werde.

Erfreut zeigten sich auch die Vereinigung der europäischen Rübenanbauer (Cibe) und der Verband der Europäischen Zuckerindustrie (CEFS). Laut den Dachverbänden sorge die IPP-Regelung dafür, dass sich die Zuckerpreise in der EU dem von „Dumping und Subventionen“ verzerrten Niveau des Weltmarktes annäherten. Begrüßt wurde von Cibe und CEFS auch, dass Zucker nicht Teil des Handelsabkommens zwischen der EU und Indien sei. Das südasiatische Land subventioniere Erzeugung und Export und trage am stärksten zur Destabilisierung des Weltmarktes bei. age

Weniger Emissionen – bessere Nährstoffausnutzung?

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Das MuD „Säure+“ testet das Potenzial der Gülleansäuerung während der Ausbringung auf schleswig-holsteinischen Praxis­betrieben. Durch das Verfahren werden Emissionen von Ammoniak (NH3) gesenkt, wodurch mehr Stickstoff für die Pflanzenernährung zur Verfügung stehen kann. Es wurden nun im dritten Jahr On-Farm-Experimente angelegt. Doch welche Erkenntnisse liefert das Projekt bisher, und was bedeutet das für die landwirtschaftliche Praxis?

Das Projekt läuft im Rahmen der Ackerbaustrategie 2035, da unter anderem durch die Vorgaben der Richtlinie über Emissionshöchstmengen für Luftschadstoffe (NEC) die NH3-Emissionen in Deutschland bis 2030 um 29 % im Vergleich zum Bezugsjahr 2005 gesenkt werden müssen. Da die Landwirtschaft, vor allem die Wirtschaftsdüngerausbringung, das größte Emissionspotenzial birgt, besteht hier eine der größten Stellschrauben für die Reduktion von NH3-Emissionen. Durch die Ansäuerung flüssiger Wirtschaftsdünger während der Ausbringung in wachsende Bestände können NH3-Emissionen zum Teil erheblich gesenkt werden. Zudem können positive Effekte für die Pflanzenernährung entstehen, da weniger Stickstoff gasförmig (NH3) in die Atmosphäre entweicht, sondern in den Boden gelangt und so in Form von Ammonium (NH4+) der Pflanzenernährung zur Verfügung steht. Zudem besteht aus betriebswirtschaftlicher Sicht häufig ein erhebliches Interesse an einer verbesserten Nährstoffausnutzung der auf dem Betrieb vorhandenen Gülle, vor allem auf Flächen in der N-Kulisse mit Vorgaben zu reduzierter N-Düngung. Um diese Effekte zu überprüfen, wurden in Schleswig-Holstein seit 2023 On-Farm-Experimente in den Kulturen Winterweizen und Grünland angelegt. Dreijährige Ergebnisse zu Ertrag und Rohproteingehalten liegen nun vor, sodass im Folgenden erste Erkenntnisse vorgestellt werden.

Projekt im Überblick

Insgesamt wurden in den vergangenen drei Vegetationsperioden On-Farm-Experimente an fünf unterschiedlichen Standorten im Winterweizen sowie an vier verschiedenen Standorten im Grünland angelegt, sodass alle Hauptnaturräume Schleswig-Holsteins abgedeckt werden konnten. So entstanden bisher 30 statistisch auswertbare Vergleichspaare zwischen den beiden Varianten „Gülle angesäuert“ und „Gülle nicht angesäuert“. Die gedüngte Stickstoffmenge beider Düngevarianten war hierbei auf identischem Niveau, zusätzlich wurde eine mineralische Schwefelausgleichsdüngung vorgenommen, um einen Effekt der zusätzlichen Schwefelmenge in angesäuerter Gülle ausschließen zu können. Die Ausbringung über alle Vergleichspaare hinweg erfolgte mittels eines Schleppschlauchverteilers. Im Rahmen des Projektes wurde ein Ziel-pH-Wert der Gülle von pH 6,4 festgelegt. Die einzusetzende Säuremenge wurde auf maximal 3 l Schwefelsäure (H2SO4) je 1 m3 Rinder- und Schweinegülle und auf maximal 5 l H2SO4 je 1 m3 Gärrest beschränkt, um zu hohe Schwefelfrachten zu vermeiden (1 l H2SO4 entspricht 0,6 kg S). Zudem haben die ersten Liter Säure den höchsten Nutzen, weshalb auch aus ökonomischer Sicht eine zu hohe Säureeinsatzmenge nicht empfehlenswert ist.

Säuremenge abhängig von Wirtschaftsdünger(art)

Wie der Abbildung 2 zu entnehmen ist, schwanken die Ausgangs-pH-Werte innerhalb des Projektes in Abhängigkeit vom eingesetzten Wirtschaftsdünger. Zur pH-Absenkung von Rindergülle wurden im Durchschnitt 2,5 l H2SO4/m3 benötigt, um den durchschnittlichen pH-Wert um eine Einheit von pH 7,4 auf pH 6,4 abzusenken. Der Säurebedarf bei Schweinegülle ist mit 2,4 l H2SO4/m3 auf einem ähnlichen Niveau, wodurch der mittlere pH-Wert von pH 8,2 auf pH 6,5 reduziert werden konnte.

Den höchsten Säurebedarf zeigten Gärreste mit durchschnittlich 3,9 l H2SO4/m3, was zu einer Absenkung des pH-Wertes von durchschnittlich pH 8,4 auf pH 6,8 führte.

Winterweizen: Mehrertrag erzielt

An jeweils fünf schleswig-holsteinischen Standorten (Östliches Hügelland, Marsch) wurden in den Jahren 2023 bis 2025 On-Farm-Experimente im Winterweizen angelegt und ausgewertet. Die Bestände wurden je nach vorhandener Wirtschaftsdüngerart auf dem Betrieb entweder mit Schweinegülle oder Gärresten gedüngt. Es konnten bisher 19 Vergleichspaare im Winterweizen statistisch ausgewertet werden, von denen 53 % positive Ertragsunterschiede aufweisen konnten. Im Durchschnitt ergab sich ein Mehrertrag von 3,5 % durch die Gülleansäuerung gegenüber den unbehandelten Kontroll-Güllevarianten.

Auch bei den Rohproteingehalten ließ sich ein positiver Trend beobachten, denn in 74 % der Vergleichspaare konnte eine Steigerung von durchschnittlich 0,3 %-Punkten durch die Ansäuerung gemessen werden.

Grünland: Positive Effekte

Im Grünland konnten an vier unterschiedlichen Standorten (Geest, Östliches Hügelland) zwischen 2023 und 2025 insgesamt elf Vergleichspaare aus On-Farm-Experimenten statistisch ausgewertet werden. Es wurden der zweite, dritte und vierte Schnitt beerntet (Anzahl betriebs- und jahresindividuell). Die Bestände wurden sowohl mit Rindergülle als auch mit Gärrest befahren, je nach betriebsüblicher Wirtschaftsdüngerart. In zehn von elf Vergleichspaaren konnte eine Ertragssteigerung durch die Ansäuerung von Gülle erzielt werden, wobei durchschnittlich ein Mehrertrag von rund 16 % erzielt werden konnte. Der Rohproteingehalt konnte in neun der elf Vergleichspaare durch die Gülleansäuerung um durchschnittlich 0,91 %-Punkte erhöht werden.

Insbesondere im Grünland waren Ertragsunterschiede messbar.

Macht sich die Ansäuerung bezahlt?

Aus ökonomischer Sicht konnte bei einer Ertragserwartung im Winterweizen von 90 dt/ha bei einem durchschnittlichen Mehrertrag von 4 % im Jahr 2025 mit einem Ertragszuwachs von 3,6 dt/ha durch die Gülleansäuerung gerechnet werden. Bei einem angenommenen Erzeugerpreis von 21,50 €/dt für B-Weizen (LKSH-Mittelwert Wirtschaftsjahr 2024/2025, inklusive 7,8 % Mehrwertsteuer) konnten somit Mehreinnahmen von 77,40 €/ha generiert werden. Diesem Betrag müssen die Mehrkosten für die Ansäuerung gegenübergestellt werden. Es fallen sowohl Kosten für die Schwefelsäure als auch eine Pauschale für die Ansäuerungstechnik zusätzlich zu den sonst üblichen Ausbringungskosten an. Im Durchschnitt beliefen sich die Mehrkosten in 2025 für die Ansäuerung im Winterweizen auf 61,20 €/ha, somit konnten die Mehrkosten durch die Ansäuerung rein rechnerisch gedeckt werden und ein Gewinn erzielt werden. Allerdings sollte bei der Betrachtung der Berechnung nicht außer Acht gelassen werden, dass weder eingesparte Düngemittel durch eine verbesserte N-Verfügbarkeit aufgrund der Ansäuerung noch der zusätzliche Schwefeldüngungseffekt der Schwefelsäure kalkulatorisch berücksichtigt wurden.

Zusammenfassend konnten im bisherigen Projektverlauf positive Auswirkungen der Ansäuerung sowohl auf den Ertrag als auch den Proteingehalt gemessen werden. Die Effekte sind zwar nicht auf allen Standorten gleich, aber insbesondere bei der Anwendung der Gülleansäuerung auf Grünland konnten teilweise signifikante Ertragsunterschiede gemessen werden. Die stabileren Ergebnisse auf Grünland können vermutlich auf die Witterung zum Zeitpunkt der Ausbringung zurückgeführt werden.

Die Förderung des Vorhabens erfolgt aus Mitteln des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages. Die Projektträgerschaft erfolgt über die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE), Förderkennzeichen 2821ABS420.

Fazit

Die bisherigen Ergebnisse zeigen, dass die Ansäuerung der Gülle während der Ausbringung unter Praxisbedingungen zu einer effizienteren Nährstoffausnutzung führen kann. Die Effekte auf Ertrag und Proteingehalt im Winterweizen scheinen hierbei stärker von äußerlichen Faktoren wie der Witterung oder dem Standort abzuhängen als im Grünland. Nichtsdestotrotz konnten in beiden Kulturen positive Unterschiede sowohl im Ertrag als auch im Proteingehalt gemessen werden. Insbesondere im Grünland steht mit der Gülleansäuerung also ein sehr wichtiges Werkzeug für eine bessere Nährstoffausnutzung zur Verfügung.


Was bedeutet On-Farm-Experiment?

On-Farm-Experimente werden auf landwirtschaftlichen Praxisflächen mit Großtechnik angelegt, um das Verfahren der Ansäuerung so praxisnah wie möglich überprüfen zu können. Je nach Betrieb erfolgt der Versuchsaufbau individuell, damit Störungen im regulären Betriebsablauf weitestgehend vermieden werden. Um eine möglichst genaue Auswertung der Ergebnisse zu erzielen, werden die unterschiedlichen Düngevarianten jeweils in vierfacher Wiederholung angelegt.


MuD „Säure+“

Projektlaufzeit: 08/22-08/27

Acht Modellregionen: NDS, NRW, ST, MV, TH, BW, BY & SH

Projektziele:

– Aufzeigen von Auswirkungen der Gülleansäuerung während der Ausbringung in wachsende Bestände auf Pflanzenwachstum im Vergleich zu nicht angesäuerter Gülle

– Demonstrationsveranstaltungen mit Adhoc-NH3-Gasmessungen, um die Technik zu veranschaulichen sowie für den Wissenstransfer

– Auswertung der Ergebnisse aus pflanzenbaulicher, ökologischer sowie ökonomischer Sicht, um Handlungsempfehlungen für die Praxis abzuleiten

Säure+ in SH

– acht Standorte

– zwei Lohnunternehmen

– On-Farm-Anlagen auf Praxisflächen

– Erprobung in den Kulturen Winterweizen und Grünland


Abkalbe-Separees: Mehr Ruhe für die Kuh

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Die Zeit rund um die Abkalbung ist eine der sensibelsten Phasen im Leben einer Milchkuh. Hormonelle Umstellungen, der Start in die Laktation und ein häufiges Umstallen treffen in wenigen Tagen zusammen – und genau dann ist das Risiko für Stoffwechsel- und Infektionserkrankungen besonders hoch. Im Forschungsprojekt „InnoRind“ wurden deshalb in drei Praxisbetrieben Gruppen­abkalbebuchten mit Rückzugsbereichen konzipiert und getestet. Ziel: stressärmere Bedingungen schaffen und gleichzeitig praxistaugliche Stallkonzepte entwickeln, die Management und Tierbeobachtung unterstützen.

Kühe zeigen vor der Kalbung ein natürliches Bedürfnis nach Absonderung. Studien belegen: Sichtschutz kann Interaktionen und Störungen durch Herdenmitglieder reduzieren, die Kalbedauer verkürzen und Stressindikatoren positiv beeinflussen – vorausgesetzt, das Platzangebot stimmt. In Gruppenbuchten mit Sichtschutz hatten Kühe mehr Ruhe, weniger Positionswechsel während der Geburt und teilweise niedrigere Entzündungsmarker. Damit wird deutlich: Rückzugsbereiche sind nicht nur ein Nice-to-have, sondern können ein wichtiges Element für Tierwohl und Gesundheit darstellen.

Drei Systeme – drei Ansätze

„InnoRind“ hat in Karkendamm (Christian-Albrechts-Universität zu Kiel), Gut Dummerstorf (Mecklenburg-Vorpommern) und am Lehr- und Versuchszentrum (LVZ) Futterkamp (Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein) unterschiedliche Konzepte untersucht. Die Systeme variieren in Gruppengröße, Buchtengestaltung und der Ausführung der Separees und liefern so wertvolle Hinweise für die Praxis.

Vorteil der Gruppenabkalbung in Karkendamm: Die Kühe liegen während der letzten Trächtigkeitswochen gemütlich zusammen, ein kurzfristiges Umstallen ist nicht notwendig. Foto: Töbke Tammen

Vier Kühe pro Bucht – zwei Separees

Im Versuchsbetrieb Karkendamm wurden drei baugleiche Gruppenabkalbebuchten für jeweils vier Kühe eingerichtet. Jede Bucht verfügt über zwei Rückzugsbereiche (je 3,45 x 3,50 m) mit Sichtschutz. Die Nutzung zur Kalbung betrug bei voller Belegung knapp 30 %, über alle Belegungen hinweg 19 %. Besonders häufig wurde das Separee allerdings nach der Kalbung gemeinsam von Kuh und Kalb genutzt (rund 43 %). Positiv bewerteten die Praktiker vor allem die ruhige Stallatmosphäre durch frühes Einstallen und das Rein-Raus-Prinzip. Als nachteilig stellten sich der erhöhte Einstreubedarf und die damit verbundenen Kosten für Stroh und Arbeit dar. Für die Umsetzung in der Praxis werden größere Rückzugsbereiche empfohlen (mindestens 3,5 m x 4 m), da sonst die Nutzung verringert und die Hilfestellung bei der Kalbung erschwert sein können.

In Dummerstorf wurde neben der Gruppenabkalbung mit Separee auch der längere Verbleib des Kalbes bei der Mutter untersucht. Foto: Dr. Anke Römer

Zweiergruppe mit Separee – Kuh-Kalb-Kontakt

In Dummerstorf wurde eine Gruppenabkalbebucht für zwei Kühe mit separatem Rückzugsbereich gebaut. Die Kälber bleiben dort 24 bis 48 Stunden bei der Mutter, nehmen Kolostrum direkt auf und können Interaktionen im Separee ausleben. In der Auswertung nutzten 37 % der Versuchstiere den Rückzugsbereich zur Kalbung. Nach einer baulichen Anpassung – die ursprünglich zwei schmalen Separees wurden zu einem größeren zusammengelegt – wurde der Bereich deutlich besser angenommen. Die Kalbedauer der Kühe war in der Gruppenbucht doppelt so lang wie im Separee. Zudem zeigten sich Bullenkälber gegenüber Kuhkälbern träger in der Kolostrumaufnahme.

Flexible Gruppenbucht – Separee als Managementhilfe

Am LVZ Futterkamp wurden zwei Gruppenabkalbebuchten für drei bis vier Tiere etabliert – jeweils mit einem großzügigen Separee (5,5 x 4 m), das etwa ein Viertel der Fläche ausmacht. Der Rückzugsbereich wurde für 41,9 % der Abkalbungen genutzt und dauerhaft als Liegebereich angenommen. Besonders wertvoll war aus Sicht der Praxis die Ausstattung mit Behandlungsgitter im Separee. Zudem lässt sich der Bereich bei Bedarf in eine Einzelabkalbebucht umwandeln – durch Tränke, Zugang zum Futtertisch und Absperrmöglichkeit.

Das Separee in der Futterkamper Gruppenabkalbebucht wird nicht nur zum Abkalben, sondern auch zum ausgiebigen Liegen genutzt. Foto: Josephine Hahn

Was bei Planung und Umbau zählt

Sichtschutz wirkt nur mit genug Platz: mindestens 15 bis 26 m² pro Kuh in Gruppenbuchten anstreben.

Rückzugsbereiche großzügig planen: Empfohlen werden mindestens 3,5 x 4 m, besser 4,5 x 4,5 m.

Sackgassen vermeiden: Durchgänge und Ausweichmöglichkeiten erleichtern Tierverkehr und reduzieren Stress.

Management früh mitdenken: Rein-Raus-Prinzip schafft Ruhe, kann aber Engpässe verursachen.

Einstreu und Entmistung kalkulieren: Mehr Platz bedeutet höhere Strohmengen und längere Arbeitszeit.

Technik sinnvoll einsetzen: Kameraüberwachung unterstützt Tierbeobachtung und kann Arbeitsaufwand reduzieren.

Fazit

Gruppenabkalbebuchten mit Rückzugsbereichen können Tierwohl und Management rund um die Kalbung verbessern – werden aber nicht von allen Kühen gleichermaßen genutzt. Sichtschutz, Platzangebot und eine funktionale Buchtenstruktur sind entscheidend. „InnoRind“ zeigt: Die Rückzugsbereiche werden besonders nach der Kalbung häufig von Kuh und Kalb genutzt. Für die Praxis bedeutet das: Wer um- oder neu baut, sollte Separees nicht zu klein dimensionieren und Arbeitswirtschaft sowie Einstreubedarf realistisch einplanen.

* Dieser Beitrag wurde mit Unterstützung von KI erstellt.

Blick hinter die Kulissen und nach vorn

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Mit vielen spannenden Eindrücken und guter Stimmung startete der Gesamtvorstand des LandFrauenverbandes Schleswig-Holstein in das neue Verbandsjahr. Zur ersten Gesamtvorstandssitzung ging es für die Mitglieder in das Logistikzentrum der Edeka Nord nach Neumünster – ein Ort, der eindrucksvoll zeigt, wie moderne Logistik heute funktioniert.

Der Tag begann mit einem interessanten und kurzweiligen Vortrag von Helene Dahlke, Abteilungsleiterin Unternehmenskommunikation & Nachhaltigkeit, zur Geschichte von Edeka Nord. Von den Anfängen vor mehr als 100 Jahren hin zu einem der bedeutenden Handelsunternehmen der Region wurde deutlich, wie sehr sich das Unternehmen im Laufe der Zeit entwickelt hat. Viele LandFrauen waren fasziniert von der langen Tradition und der stetigen Weiterentwicklung. Anschließend startete die Führung durch die großen Logistikhallen. Dort erhielten die LandFrauen von Edeka-Mitarbeiter Kevin Fischer einen spannenden Einblick in die Warenlagerung und Kommissionierung. Die schiere Größe der Hallen, die klaren Abläufe und die hochmodernen, computergesteuerten Systeme sorgten für Staunen und viele interessierte Nachfragen. Besonders beeindruckt zeigten sich die LandFrauen von der Tatsache, dass einige Edeka-Mitarbeiter sogar eine Zusatzausbildung als Kletterer machen müssen, um bei Notfällen auf die bis zu 35 m hohen Warenregale steigen zu können.

Der Nachmittag stand dann ganz im Zeichen der Verbandsarbeit. Das LandFrauenpräsidium berichtete von Terminen aus dem Bundesverband, Lena Haase und Claudia Jürgensen gaben einen Überblick über aktuelle Entwicklungen auf Bundesebene. Außerdem berichtete LandFrauenpräsidentin Claudia Jürgensen ausführlich von ihrem Besuch auf der Grünen Woche und den vielen Netzwerk-Terminen in Berlin.

Anschließend beschäftigte sich der Gesamtvorstand mit der Jahresplanung für 2026 sowie mit den Vorbereitungen zur Vertreterinnenversammlung (VV), die Ende April mit einigen Neuwahlen ansteht. In einer offenen und konstruktiven Atmosphäre wurden Ideen – unter anderem für die diesjährige Norla – ausgetauscht. Es wurden Schwerpunkte gesetzt und wichtige Themen diskutiert. Mit vielen neuen Eindrücken, frischer Motivation und klaren Zielen blickt der Gesamtvorstand nun auf die kommenden Aufgaben.

Noch Seminar-Plätze frei

Im LandFrauenseminar „Rund um die Vereinsarbeit“ in der Landwirtschaftskammer Rendsburg dreht sich am 12. Februar von 10 Uhr bis 16 Uhr alles um Vereinsarbeit, Verantwortung und Mitgestaltung. Neue und angehende Vorstandsmitglieder erhalten praxisnahe Einblicke in Strukturen, Aufgaben und rechtliche Grundlagen – lebendig und verständlich.

Mit viel neuen Impulsen und Raum für Austausch, Vernetzung und gegenseitige Unterstützung auf Orts-, Kreis- und Landesebene. Wer noch dabei sein möchte, meldet sich bitte zeitnah an unter:

www.landfrauen-sh.de

Chaos auf dem Rohölmarkt

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Der Rohölmarkt zeigt sich aktuell sehr volatil. Der Kurs der wichtigsten Rohöl-Leitsorte Western Texas Intermediate, kurz WTI, die an der größten Warenterminbörse der Welt, der New York Mercantile Exchange (NYMEX) gehandelt wird, hat in den vergangenen Wochen eine erstaunliche Rallye hinter sich gebracht. Während die Kurse Mitte der zweiten Januar-Woche noch auf ein sehr tiefes Niveau von unter 56 US-$/bbl gefallen waren, setzte danach eine relativ steile Preisrallye ein, die zum Ende der vorigen Woche vorerst ihren Höhepunkt bei über 65 US-$/ bbl erreichte. Allein innerhalb der vorigen Woche kletterte der Kurs um knapp 5 US-$. Zu Anfang dieser Woche kam dann der Preiscrash. Der Kurs fiel am Montag innerhalb eines Tages um 3 US-$/bbl.

Bestandsaufbau für 2026 prognostiziert

Nun könnte man die Kursanstiege seit Jahresbeginn natürlich auf die winterlichen Witterungsbedingungen in Europa, vor allem aber auch in den USA schieben. Dies verursacht natürlich einen deutlich höheren Ölverbrauch, was dann wiederum die Lagerbestände schrumpfen lässt. Kombiniert man das nun mit den frostbedingten technischen Ausfällen in der Ölförderung in den USA, wird dort aktuell natürlich deutlich mehr Rohöl verbraucht als gefördert. Hinsichtlich des Weltmarktes kann dies allerdings durch eine höhere Produktion in Südamerika ausgeglichen werden. Abseits der aktuellen Frostperiode lohnt sich auch ein Blick auf die Erwartungen für das gesamte Jahr 2026. Hier wird eine durchschnittliche globale Ölproduktion von 108 Mio. bbl pro Tag erwartet, während der Verbrauch nur bei 105 Mio. bbl pro Tag liegt. Übers Jahr gesehen ist also mit weiter steigenden Lagerbeständen zu rechnen. Die hohen Fördermengen in Südamerika sind es auch, die für eine gute Versorgungslage auf dem Rohölmarkt sorgen, selbst wenn die Opec+ ihre Fördermengen nicht weiter erhöht. Von dieser Seite gibt es also kaum Grund für derartige Kursschwankungen wie Anfang dieser Woche.

Geopolitische Risikoprämien

Diese starken Kursschwankungen weisen eher auf einen verunsicherten Markt hin, und hierfür sind meist geopolitische Ereignisse verantwortlich. In diesem Fall sind es einmal mehr die Spannungen zwischen den USA und dem Iran. Nachdem schon vor drei Wochen ein Eingreifen der USA im Rahmen der gewaltsam niedergeschlagenen Proteste im Iran vermutet wurde, hat diese Gefahr zum Ende der vorigen Woche wieder dazu geführt, dass Risikoprämien in Höhe von 7 bis 10 US-$/bbl auf die Ölpreise aufgeschlagen wurden.

Der Ölmarkt fürchtet dabei allerdings weniger den Ausfall der iranischen Ölexporte. Der Anteil des Iran an der weltweiten Ölproduktion beträgt nur etwa 3 %. Viel wichtiger für den weltweiten Ölhandel ist hingegen die Straße von Hormus, eine Meerenge vor der Küste des Iran, die auch vom Iran kontrolliert wird. Auf diesem Seeweg werden ungefähr 20 % des weltweit gehandelten Öls transportiert. Entsprechend sensibel reagiert der Markt, wenn die Gefahr einer Störung dieser wichtigen Passage besteht. Diese hohen Risikoprämien wurden zum Anfang der Woche zumindest teilweise wieder zurückgenommen. Auf dem Rohölmarkt haben sich Zeichen der Entspannung durchgesetzt. Offenbar wird abseits der Medien doch noch zwischen den USA und dem Iran verhandelt.

Dies zeigt einmal mehr, dass US-Präsident Donald Trump bewusst mit den Märkten „spielt“. Denn mit starken Kursschwankungen lässt sich an den Terminmärkten deutlich mehr Geld verdienen als mit stabilen Märkten. Besonders wenn man die Macht, hat diese selbst zu initiieren.

Bildung, Ball und Bunker in Berlin

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Mitte Januar ging es für uns, Sören Schatt und Paul Weniger aus dem Landjugend-Vorstand, Richtung Verbandsgeschäftsstelle nach Rendsburg. Dort sollte die Busfahrt zur Grünen Woche starten. Zum ersten Mal waren wir als Reiseleitung für den Landesbus eingesetzt und entsprechend gespannt, was uns erwarten würde.

Um letzte Vorbereitungen treffen zu können, waren wir bereits um kurz vor 7 Uhr vor Ort. Musikbox, Wasserkisten, Unterlagen und die „Goody-Bags“ für die Mitreisenden wurden nach draußen geräumt, damit wir gut vorbereitet die Fahrt starten konnten. Nach und nach trafen die mitreisenden Landjugendlichen ein. Anwesenheitslisten wurden kontrolliert, Koffer in den Bus geschleppt und Schapptüch artgerecht verstaut. Nachdem der Bus angekommen war und alle Sachen ihren Platz gefunden hatten, konnten die Reiselustigen um kurz nach 8 Uhr voller Vorfreude die Fahrt Richtung Berlin antreten. Doch nicht nur in Rendsburg sammelten wir Landjugendliche ein: Auch in Wasbek und Barsbüttel wurde haltgemacht, sodass sich die Reisegruppe nach und nach komplettierte.

Sören Schatt (li.) mit Marlies Muxfeldt (2. v. r.) und Mirco Engelbrecht aus dem Landesvorstand beim gemeinsamen Bild mit LandFrauenpräsidentin Claudia Jürgensen Foto: ljv

Nachdem die letzten Mitfahrenden zugestiegen waren, folgte eine offizielle Begrüßung durch die Reiseleitung. Wir gaben einen groben Überblick über das Programm und baten anschließend jedes Landjugendmitglied nach vorn. Dort stellte sich jeder kurz vor, füllte die Listen aus und erhielt die Tickets für Messe, Feten und Ball sowie die Goody-Bag. Auch die Zimmeraufteilung wurde während der Busfahrt finalisiert und mit allen geteilt. Damit stand einem gelungenen Aufenthalt in Berlin nichts mehr im Wege. In einer längeren Pause nutzten wir die Zeit für ein Gruppenfoto. Außerdem hielten wir Rücksprache mit den Reiseleitungen der anderen Busse und teilten den Live-Standort, sodass jederzeit ersichtlich war, wie weit die jeweiligen Gruppen bereits gekommen waren. In Berlin angekommen, ging es für uns zunächst um den Check-In im Hotel.

Alle Landjugendlichen aus Schleswig-Holstein fuhren am Abend mit drei eigens gecharterten Bussen zur großen Fete des Bundes der Deutschen Landjugend (BDL). Als Reiseleitung lag es in unserer Verantwortung, die Busbänder an die anderen Reiseleitungen zu verteilen und sicherzustellen, dass auch wirklich jeder im richtigen Bus saß. Die Party bildete einen krachenden Abschluss unseres ersten Tages auf der Grüne-Woche-Fahrt.

Der Sonntag führte uns zur offiziellen Messe. Dort wartete eine schier überwältigende Menge an bunten Ständen, aber auch viele bekannte Gesichter, unter anderem aus befreundeten Verbänden wie Niedersachsen. Zuvor besuchten wir die Jugendveranstaltung des BDL mit Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU), wo die Gewinner des Berufswettbewerbs noch einmal geehrt wurden. Auch die BDL-Bundesvorsitzenden Theresa Schmidt und Lars Ruschmeyer waren moderierend vor Ort. Das anschließende Theater der Rheinischen Landjugend wusste die Zuschauer ebenfalls zu begeistern.

So verging auch dieser Tag wie im Flug. Während sich der eine oder andere noch eine Mütze Schlaf gönnte, begannen andere mit den Vorbereitungen für die abendliche Niedersachsenfete, die wir später mit unserem Bus besuchten. Im Vorfeld konnte jeder Landjugendliche selbst entscheiden, an welcher Abendveranstaltung er teilnehmen wollte – schließlich sind drei Abende voller Feierei nicht für jeden etwas.

Beeindruckende, aber auch beklemmende Eindrücke gab es während einer Bunkerführung in den Berliner Unterwelten. Foto: Paul Weniger

In die spannenden Berliner Unterwelten ging es für uns am Montag. Auch aus den anderen Bussen schlossen sich Interessierte an, und mit über 20 Landjugendlichen erfuhren wir, wie die Berliner Bevölkerung während des Zweiten Weltkriegs evakuiert wurde oder in unterirdische Bunker floh. Die Führung war beeindruckend, aber auch stellenweise beklemmend.

Der abschließende festliche BDL-Ball stand am Abend auf dem Programm. Spätestens hier kam die festliche Abendgarderobe zum Einsatz. Um den anderen Verbänden zu zeigen, wie stark Schleswig-Holstein vertreten war, legten wir Fähnchen aus und machten auf der Tanzfläche ein Gruppenbild mit allen Landjugendlichen, inklusive großer Schleswig-Holstein-Flagge. Bei Tanz, Spaß und ausgelassener Stimmung ging dieser Abend mit vielen neuen Erfahrungen und Kontakten zu Ende. Am nächsten Morgen hieß es bereits Kofferpacken. Nachdem sichergestellt war, dass auch wirklich niemand in Berlin zurückgeblieben war – denn auch das soll es schon gegeben haben –, traten wir die Heimreise an.

An den jeweiligen ­Haltestellen wurden die Landjugendlichen verabschiedet. In Rendsburg angekommen, räumten wir den Bus aus und brachten alles, was zur Geschäftsstelle gehörte, zurück. Anschließend machte sich auch die Reiseleitung erschöpft, aber zufrieden auf den Heimweg. Eine spannende Aufgabe mit vielen neuen Eindrücken und viel Verantwortung lag hinter uns – Erfahrungen, die nun das Portfolio unserer Tätigkeiten als Vorstandsmitglieder bereichern.

Bundesrat warnt vor Überregulierung

Bei der geplanten Aufnahme des Wolfs ins Bundesjagdgesetz hat der Bundesrat vor einer Überregulierung gewarnt. Mit dem aktuell vorliegenden Gesetzentwurf würden die Vorgaben aus Brüssel übererfüllt, erklärte der Bundesrat in seiner Sitzung am Freitag der vorigen Woche. Das Europarecht verlange lediglich, dass ein Bejagungssystem mit dem Aufrechterhalten oder Wiederherstellen eines günstigen Erhaltungszustandes vereinbar sei.

Der Gesetzentwurf enthält laut dem Bundesrat hingegen weitere Vorgaben, die von den Landesbehörden aufwendig zu prüfen wären. Als ein Beispiel dafür führen die Länder unter anderem die Vorgaben für die Jagd auf Problemwölfe während der Schonzeit an. Dann sei zum Beispiel zu prüfen, ob es trotz Herdenschutz zu einem Wolfsriss gekommen sei. Hier sollte die Bundesregierung die Regelungen weniger bürokratisch gestalten und auf ein Mindestmaß reduzieren. Dieselbe Forderung stellen die Länder mit Blick auf die geplanten Regelungen für den Fall, dass sich der Wolf in einem ungünstigen Erhaltungszustand befindet. Dafür sieht der Gesetzentwurf statt einer Prüfung der Wiederherstellung des Erhaltungszustands eine ständige behördliche Pflicht zur Prüfung von Jagdbeschränkungen oder -verboten vor. Das birgt nach Einschätzung des Bundesrates aber die Gefahr zahlreicher Verpflichtungsklagen Dritter auf Erlass von Jagdbeschränkungen und -verboten.

Doppelzuständigkeiten vermeiden

Daneben plädierte die Länderkammer dafür, den Wolf aus dem besonderen und strengen Schutz des Bundesnaturschutzgesetzes zu entlassen und ihn künftig nur noch dem allgemeinen Schutz zu unterstellen. Dadurch würden unnötige Doppelzuständigkeiten von Jagd- und Naturschutzbehörden vermieden. Schließlich schlägt der Bundesrat eine Lockerung des Verbots vor, wild lebende Wölfe zu füttern. Die sogenannte Kirrung solle möglich bleiben.

Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer (CSU) sowie der niedersächsische Ministerpräsident Olaf Lies (SPD) und die Landwirtschaftsminister von Hessen, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen, Ingmar Jung (CDU), Dr. Till Backhaus (SPD) und Georg-Ludwig von Breitenbuch (CDU), unterstrichen die Notwendigkeit des Weidetierschutzes. Zwar bleibe der Herdenschutz auch künftig wichtig. Zäune und Hunde kämen angesichts der wachsenden Wolfspopulation aber an ihre Grenzen. Es werde Zeit, rechtssichere Vorgaben für die Entnahme von Problemwölfen und die Regulierung des Gesamtbestandes zu schaffen.

Der Bundestag entscheidet, ob er die Stellungnahme des Bundesrates im Gesetzgebungsverfahren berücksichtigt. Wenn der Bundestag das Gesetz beschlossen hat, befasst sich erneut der Bundesrat damit.

Novelle des bayerischen Jagdgesetzes

Das bayerische Kabinett hat unterdessen den Entwurf für ein neues Landesjagdgesetz beschlossen. Mit diesem sollen mehr Eigenverantwortung für Grundbesitzer und Jäger geschaffen und das an Grund und Boden gebundene Jagdrecht gestärkt werden. An dem vom Wirtschaftsministerium erarbeiteten Entwurf, insbesondere den Plänen zur Bejagung von Rehwild und zum Umgang mit dem Wolf, hatte es in den zurückliegenden Monaten aus dem Naturschutz teils heftige Kritik gegeben. Diese habe das Kabinett aber „nicht überzeugt“, erklärte Ressortchef Hubert Aiwanger (Freie Wähler). Laut dem Willen der Landesregierung soll Rehwild künftig auch ohne behördlichen Abschussplan bejagt werden können, wenn die Grundeigentümer dies wollen. Damit sollen Handlungsmöglichkeiten eröffnet, Verwaltungsaufwand reduziert und eine nachhaltige Bejagung gefördert werden. Ziele seien ein ausgeglichenes Wald-Wild-Verhältnis, stabile Wälder und gesunde Wildbestände. Naturschützer befürchten indes, dass nach einer Abschaffung der Abschussplanung die Waldverjüngung „praktisch aufgefressen“ werde.

Daneben sollen mit der geplanten Novelle die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, eine nachhaltige Bejagung des Wolfes und des Goldschakals in Bayern zu etablieren. Außerdem hat sich das Kabinett dafür ausgesprochen, dass Bayern die Jagdzeiten für die einzelnen Wildtierarten unabhängig vom Bund selbstständig festlegen kann. Damit sollen für Arten wie Gänse, die in der Landwirtschaft Probleme bereiten, erweitere Bejagungszeiten eingeführt werden können. Zu den weiteren vorgesehenen Neuerungen zählt unter anderem, dass Flächen für Freiflächenphotovoltaik künftig nicht mehr als jagdlich befriedet gelten. Dies würde der Rechtslage in Schleswig-Holstein entsprechen. Der Gesetzentwurf geht nun in den Bayerischen Landtag.

Land- und Forstwirte im Winterdienst

Für viele land- und forstwirtschaftlichen Betriebe sowie Lohnunternehmer ist der Winterdienst ein interessanter Nebenjob. Doch bevor einfach losgefahren wird, sind einige Punkte zu bedenken. Welcher Führerschein ist erforderlich, und benötigt der Schlepper ein schwarzes Kennzeichen für den Winterdienst? Im folgenden Beitrag werden die wichtigsten rechtlichen Vorgaben erläutert.

Die Fahrerlaubnisklassen L und T dürfen nur für land- oder forstwirtschaftliche (lof) Zwecke nach § 6 Absatz 5 der Fahrerlaubnisverordnung genutzt werden. Neben den klassischen Einsätzen in der Land- und Forstwirtschaft ist der Winterdienst extra aufgeführt. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Winterdienst für die örtliche Gemeinde, für Privatpersonen oder gewerbliche Betriebe, wie Supermärkte oder Industriegebiete, durchgeführt wird. Egal ob Schneeschieben, Parkplatzräumen oder Salz- und Granulatstreuen, alles ist mit dem Führerschein der Klassen L und T möglich. Ab wann darf was gefahren werden?

Die Klasse L (Alter ab 16 Jahre) gilt für lof Zugmaschinen bis 40 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit (bbH). Mit Anhängern darf nicht schneller als 25 km/h gefahren werden. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen können bis 25 km/h bbh gefahren werden.

Die Klasse T (Alter 16 bis 18 Jahre) gilt für lof Zugmaschinen auch mit Anhängern bis 40 km/h bbH. Ab 18 Jahren gilt die Klasse T für Zugmaschinen mit Anhängern bis 60 km/h bbH. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen können bis 40 km/h bbh gefahren werden.

Werden für den Winterdienst Schlepper eingesetzt, die über 60 km/h zugelassen sind (wie Unimog, Fastrac), oder Lkw, ist die Führerscheinklasse C/CE erforderlich.

Keine Qualifikation

Da lof Betriebe und Lohnunternehmer vorwiegend Traktoren für den Winterdienst einsetzen und diese mit der Klasse L oder T gefahren werden, schließt das automatisch die Berufskraftfahrerqualifikation aus. Beim Einsatz von Lkw oder Unimog, die mit der Führerscheinklasse C/CE gefahren werden müssen, kann das anders sein. Wird mit diesen Fahrzeugen beispielsweise Schnee abtransportiert, ist dies eine Güterbeförderung, und die Qualifikation ist erforderlich. Sind diese Fahrzeuge mit einem Streugutaufbau ausgerüstet, so handelt es sich nach den Anwendungshinweisen zum Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz nicht um eine Güterbeförderung, da das Streugut ein Betriebsmittel zur Verrichtung von Arbeitsleistung des Streufahrzeugs ist. Damit ist die „95“ im Führerschein oder dem Fahrerqualifizierungsnachweis nicht erforderlich.

Grünes Kennzeichen möglich

Land- und Forstwirte, die Winterdienst im Auftrag von Gemeinden oder Gemeindeverbänden durchführen, können dies mit grünem Kennzeichen tun. Denn nach § 3 Nummer 7e) Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) fällt die Straßenreinigung unter die Kfz-Steuerbefreiung, wenn für diese Tätigkeiten Zugmaschinen (ausgenommen Sattelzugmaschinen) und Anhänger hinter Zugmaschinen (ausgenommen Sattelanhänger) eingesetzt werden. Wird jedoch der Winterdienst von Land- oder Forstwirten und Lohnunternehmen für Gewerbebetriebe (Supermärkte, Industriebetriebe et cetera) oder Privatpersonen durchgeführt, ist Kfz-Steuer fällig. Werden die steuerbefreiten Fahrzeuge mit grüner Nummer nur gelegentlich für gewerbliche Einsätze verwendet, besteht die Möglichkeit, die grüne Nummer zu behalten. Die Tätigkeit muss vorab beim Hauptzollamt gemeldet werden, und die Fahrzeuge werden für die Zeit des Einsatzes, jedoch mindestens für einen Monat, versteuert.

Eine weitere Möglichkeit der Kfz-Steuerbefreiung für Winterdienstfahrzeuge ergibt sich aus § 3 Nummer 4 KraftStG. Danach sind Fahrzeuge befreit, solange sie ausschließlich zur Reinigung von Straßen verwendet werden. Voraussetzung ist, dass die Fahrzeuge äußerlich als für diesen Zweck (zum Beispiel Winterdienst) bestimmt erkennbar sind. Während der Winterdienst-Saison kann der Schlepper dann aber nicht für andere Arbeiten im lof Betrieb oder Lohnunternehmen genutzt werden. Die Nutzung dieses Befreiungstatbestandes ist mit dem zuständigen Hauptzollamt zu klären und anzuzeigen.

Hinweis: Die in lof Betrieben zulassungsfreien Anhänger können für den gewerblichen Winterdienst nicht genutzt werden. Die Anhänger müssen zugelassen sein.

Kein Fahrtenschreiber

Lof Zugmaschinen bis zu einer bbH von 40 km/h sind generell vom Fahrtenschreiber befreit, und es müssen keine Lenk- und Ruhezeiten eingehalten werden. Auch Schlepper oder andere Kraftfahrzeuge, die für mehr als 40 km/h zugelassen sind, sind im Rahmen des Winterdienstes von der Kontrollgerätepflicht befreit, da sie nach § 18 Absatz 1 Nummer 8 der Fahrpersonal-Verordnung unter die Straßenunterhaltung und -kontrolle und somit unter die Ausnahmen fallen. Hinweis: Das Arbeitszeitgesetz ist immer zu berücksichtigen.

Schneetransport

In den meisten Fällen des Winterdienstes hat das Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) keine Bedeutung, da eine geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung nicht erfolgt. Das Streugut ist Betriebsmittel, und das Streuen ist eine Arbeitsleistung und keine Beförderung. Beim Abtransport von Schnee aus Ortschaften und von Parkplätzen oder ausschließlichem Transport von Streugut handelt es sich jedoch um eine Güterbeförderung. Erfolgt diese entgeltlich, ist eine Erlaubnis für den gewerblichen Güterverkehr vom Landkreis erforderlich. Ist dieser Transport innerhalb einer Dienstleistung vereinbart und erfolgt auf eigene Rechnung des Landwirtes, Forstwirtes oder Lohnunternehmer kann es sich um Werkverkehr handeln, der beim Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM, ehemals BAG) gemeldet werden muss.

Im Winterdienst kann dieses Gespann mit der Klasse T gefahren werden. Da der Schlepper für 50 km/h zugelassen ist, muss der Fahrer 18 Jahre alt sein.

Maut bei Winterdienst

Mit der Maut verhält es sich vergleichbar wie beim GüKG. Solange keine Güter transportiert werden, ist auch keine Maut fällig. Handelte es sich um eine mautpflichtige Beförderung, wäre zu berücksichtigen, dass Schleppergespanne nur bei Ladungsfahrten mautpflichtig sind. Eine weitere Mautbefreiung ergibt sich aus § 1 Absatz 2 Nummer 3 Bundesfernstraßenmautgesetz: Danach sind Fahrzeuge, die ausschließlich für den Straßenunterhaltungs- und Straßenbetriebsdienst einschließlich Straßenreinigung und Winterdienst verwendet werden, von der Maut befreit. Allerdings ist darauf zu achten, dass diese Fahrzeuge für die genannten Zwecke erkennbar sind.

Der Katastrophenfall

In der Vergangenheit kam es zu örtlichen Schneekatastrophen, und vermutlich kann dies auch in Zukunft wieder geschehen. Landwirte, Forstwirte und Lohnunternehmer sind schon immer schnell und unbürokratisch eingesprungen, um zu helfen – das ist auch gut so! In einem Katastrophenfall können dann viele der beschriebenen rechtlichen Vorgaben außer Kraft gesetzt werden, jedoch sollten sich die Helfer dennoch vorher beim örtlichen Bürgermeister oder Krisenstab über die rechtliche Lage informieren und für die Arbeitsleistung einen Auftrag erteilen lassen.

Kenntlichmachung

Von lof Betrieben und Lohnunternehmern werden vorwiegend Schlepper zur Schneeräumung eingesetzt. Die Schlepper dürfen auch für den Winterdienst aufgrund der Ausstattung mit Breitreifen bis zu 3 m breit sein (nach 35. Ausnahme-VO StVZO). Für Schneeräumgeräte und Winterdienstfahrzeuge gibt es in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) keine Vorgaben zur Breite. Das bedeutet, dass ein Schneeräumschild auch breiter als 3 m sein darf. Aber Vorsicht: Der Fahrer ist natürlich verantwortlich für den Einsatz.

Für die Kenntlichmachung von Winterdienstfahrzeugen gibt es in § 30 der StVZO ein extra Merkblatt. Hier seien einige Auszüge daraus genannt:

Ausrüstung mit einer oder mehreren Kennleuchten für gelbes Blinklicht.

Hochgesetzte Zusatzscheinwerfer bei Verdeckung der normalen Scheinwerfer durch das Schneeräumgerät. Es darf nur jeweils ein Scheinwerferpaar eingeschaltet sein.

Werden die Scheinwerfer oben im Schlepperdach verwendet, darf mit dem Schlepper nicht schneller als 30 km/h gefahren werden (§ 50 Absatz 3 Nummer 2 StVZO).

Schneeräumgeräte, die seitlich mehr als 400 mm über den äußeren Rand der Begrenzungs- und Schlussleuchten des Fahrzeugs hinausragen, müssen mit eigenen Begrenzungsleuchten, Schlussleuchten und Rückstrahlern ausgerüstet sein.

Wird die Beleuchtung vom Fahrzeug zum Beispiel durch einen angebauten Streugutstreuer verdeckt, ist die Beleuchtung am Anbaugerät zu wiederholen.

Vorbaukameras

Die Schneeräumgeräte werden am Frontkraftheber des Schleppers angebaut. In den meisten Fällen wird dadurch das zulässige Vorbaumaß (Lenkradmitte bis Vorderkante Anbaugerät) von 3,50 m überschritten. Durch geeignete Maßnahmen muss die auftretende Sichtfeldeinschränkung zum Beispiel an Hofausfahrten, Straßeneinmündungen und -kreuzungen ausgeglichen werden. Vorbau-Kamera-Monitor-Systeme (VKMS) sind für diese Aufgabe bestens geeignet. Dabei sollten geprüfte Systeme zum Einsatz kommen. Nach Anbau eines zertifizierten VKMS ist eine abschließende Prüfung durch einen anerkannten technischen Dienst (zum Beispiel TÜV) empfehlenswert.

Versicherung ist wichtig

Vor dem Winterdiensteinsatz ist mit der eigenen Kfz-Haftpflicht- und Betriebshaftpflichtversicherung zu klären, ob auch der Winterdienst abgesichert ist. Eine entsprechende Zusatzversicherung kann sinnvoll sein. Ebenso ist beispielsweise mit der beauftragten Gemeinde zu klären, wer für auftretende Schäden beim Winterdienst aufkommt, zum Beispiel aufgeschobene Gullideckel oder Bordstein- und Straßenbeschädigungen. Eine vorherige Abklärung und schriftliche Bestätigung sind, auch im Katastrophenfall, unbedingt empfehlenswert.

Fazit

Viele land- oder forstwirtschaftliche Betriebe und Lohnunternehmer sind im Winterdienst tätig. Solange Schlepper mit angebauten Schneepflügen und Streugeräten zum Einsatz kommen, sind die rechtlichen Vorgaben überschaubar: Der Einsatz der Führerscheinklassen L und T ist im Winterdienst möglich, damit verbunden wird die Berufskraftfahrerqualifikation nicht benötigt, und ein Fahrtenschreiber ist im Winterdienst auch nicht erforderlich. Die Kfz-Steuerbefreiung betrifft aber nur lof Betriebe, wenn sie für Gemeinden tätig sind. Werden andere Fahrzeuge im Winterdienst eingesetzt und beispielsweise Schnee abtransportiert, sind weitere rechtliche Vorgaben zu berücksichtigen. Neben einer guten Kenntlichmachung der Winterdienstfahrzeuge ist generell der Versicherungsschutz im Winterdienst mit der Versicherung zu klären.