Bei Wühlschäden von Schwarzwild auf Grünland sind außer dem Ertragsverlust vor allem die Diskussionen über die Wiederherstellungskosten eine „Never Ending Story“. Und je kleiner die Schadenfläche, desto hitziger wird argumentiert, weil dann die relativen Beträge (€/m2) sehr hoch erscheinen.
Es ist fast wie eine Episode aus „Und ewig grüßt das Murmeltier“: Entweder kommt ein Anruf oder eine kurze Textnachricht inklusive Foto mit Inhalten wie „Hast du es schon gesehen? Auf der Fläche xxx war Schwarzwild (mal wieder) aktiv“, oder man entdeckt es zufällig selbst. Dann stehen oft angeregte Diskussionen mit den Jagdpächtern bevor. Und an dieser Stelle beginnt bereits die Kostenrechnung für den Schaden. Der reine Ertragsschaden ist dank der einschlägigen Tabellenwerte der Agrarverwaltungen meist schnell und einvernehmlich ermittelt, aber oft geht der Schaden weit darüber hinaus, denn die Rechnung muss eigentlich mit den Kosten für eventuelles Extrahinfahren beginnen, gefolgt vom administrativen Regulierungsaufwand (meist mehrere Telefonate oder Textnachrichten). Das kann man gratis machen oder mittels einer Pauschale ausgleichen (siehe Tabelle 2). Aufwendig wird es, wenn dann eine mechanische Wiederherstellung der Grasnarbe erforderlich wird. Damit ist man beim Thema „Technikkosten“.
Beschreibung der Mechanisierungen
Reicht „Victoria“-Technik zur Schadensbehebung aus, und kann alles im Vorbeifahren erledigt werden, ist nur der Zeitbedarf zu schätzen oder zu messen und mit dem Vorschlagswert von aktuell vielleicht 18 €/h (Azubis, Praktikanten oder Mitarbeitende während arbeitsarmer Zeiten) bis 25 €/h (Mitarbeitende in anderen Zeiten oder der Chef selbst) auszugleichen. Der Vergütungswunsch „Ich als Chef muss für mich aber 40 Euro die Stunde ansetzen“ ist verständlich, die 40 €/h gibt es aber nur am Schreibtisch (also für administrative Tätigkeiten) und nicht für operative Arbeit, schon gar nicht für die am Spaten oder der Grabegabel.
Tabelle 1 zeigt die umfangreicheren Grunddaten einer anderen möglichen Mechanisierungsvariante, in der neben einem Planiergerät (Name und Hersteller bleiben anonym) auch der für den Antrieb erforderliche Schlepper mit 102 kW gelistet ist. Für beides zusammen wurden im Beispiel kürzlich zirka 135.000 € (netto) investiert. Der Schlepper soll 15 Jahre bleiben und in der Zeit 12.000 Schlepperstunden (Sh) laufen, das Planiergerät wird über 20 Jahre mit einer Betriebserwartung von insgesamt 2.000 Stunden eingesetzt, was aus der Flächenleistung von etwa 1.800 ha mittels einer durchschnittlichen Flächenleistung von 0,9 ha pro Stunde errechnet wurde. Dies ist sinnvoll, um im Ergebnis nachher die gleiche Einheit (€ pro Stunde) zu haben.
Wer jetzt die jährliche Einsatzfläche an der Abschreibungsschwelle mit 90 ha im Jahr errechnet hat, liegt richtig und weiß auch, dass das Gerät auch zur generellen Wiederherstellung von Grünland (gegebenenfalls auch überbetrieblich) genutzt werden soll. Dafür ist die Ermittlung eines kostendeckenden Verrechnungssatzes ebenfalls nützlich. Auf der Basis eines Dieselpreises von netto 1,30 €/l, eines AdBlue-Preises von 0,92 €/l und Motorölkosten von 3,20 €/l ergeben sich inklusive der Reparaturkosten 27,29 € pro Stunde an variablen Kosten. Zusammen mit der Abschreibung, den Zinsen und den sonstigen Festkosten (Unterbringung, Versicherung, Kontrollgebühren et cetera) ergeben sich bei Auslastung an der Abschreibungsschwelle (800 Sh pro Jahr) Gesamtkosten von 39,33 €/Sh (oder 0,39 €/ kWh). Das Planiergerät kostet zwar „nur“ zirka 30.000 €, hält aber nicht so lange wie der Schlepper und ist aufgrund der rotierenden Bodenbearbeitungstechnik stark verschleißend, sodass es mit 31,87 € pro Stunde fast das Gleiche kostet wie der Schlepper.
Wird die Technik geringer genutzt und nur zu 70 % ausgelastet, ist der Schlepper mit 42,61 €/h nur 8,3 % teurer, während sich die Kosten des Gerätes um 26,4 % auf 40,29 €/h erhöhen. Liegt die Auslastung 20 % über der Abschreibungsschwelle, so lassen sich die Schlepperkosten nur um 2,1 % auf 38,53 €/Sh senken, und die Kosten des Gerätes würden um 5 % auf 30,29 € pro Stunde zurückgehen.
Die Unterschiede im Kostensenkungspotenzial sind auf den kostenstabilisierenden Effekt der Betriebsstoffe zurückzuführen. Apropos Betriebsstoffe: Für die schwerere Arbeit mit dem Gerät wird ein Dieselverbrauch von 13,9 l pro Stunde angenommen, für das weniger anstrengende Fahren zum Einsatzort wird der Dieselbedarf mit 10,3 l pro Stunde kalkuliert (siehe Tabelle 2).
Auslastung geht vor Alter
Damit die Kostenkalkulation für die Maßnahme „Grünland nach Schwarzwildschaden einebnen“ möglichst vollständig ist, beginnt die Kostenzusammenstellung in der Tabelle 2 mit den vorbereitenden Maßnahmen, wobei auf eine Extrafahrt zur geschädigten Fläche verzichtet wird. Analog zum Verfahren von Versicherungen, für die entstehenden Unannehmlichkeiten eine Pauschale zu zahlen, werden hier eine Vorbereitungszeit von 15 min à 25 € pro Stunde und eine Pauschale von 5 € angesetzt. Das sind die ersten 11 € der Kosten.
Da der Schlepper auch andere Arbeiten erledigt und der Schaden meistens spontan kommt und zeitnah behoben werden soll, wird der Extra-An-und-Abbau des Gerätes mit je 10 min kalkuliert, wobei der Schlepper dabei im Leerlauf läuft, was mit 40 % der normalen Einsatzkosten (34,44 € pro Stunde, da weniger Diesel und kaum Verschleiß) bewertet wird. So kommen noch einmal 13 € dazu, und es ist immer noch nichts passiert.
Jetzt müssen die Kosten für An- und Abfahrt kalkuliert werden. Der Zeitbedarf soll hier mit je 12 min zu Buche schlagen, was weitere knapp 24 € hinzufügt, sodass die Euro-Uhr nun schon bei knapp 48 € steht, bevor es richtig losgeht. An dieser Stelle drängt sich förmlich der Vergleich mit der Anfahrtpauschale von Handwerkern beziehungsweise Kundendienstmitarbeitenden auf.
Nun kommt der schwierigste Teil der Kalkulation, nämlich die Berechnung der Kosten für die eigentliche Arbeit. Im Beispiel sei es erforderlich, für eine ausreichende Einebnung die entsprechenden Stellen zweimal zu bearbeiten.
In Tabelle 2 wird zunächst dargestellt, was bei Bearbeitung einer Gesamtfläche von 1 ha passiert. Wird diese zweimal überfahren, dauert das 133 min und ergibt 213,08 € an Kosten (55,38 plus 87,11 plus 70,59 €). Das Saatgut kostet ebenfalls, also kommen dafür noch einmal 140 € (40 kg à 3,50 €/kg) hinzu. Wenn dies eine Einzelaktion war und der nächste Nutzer sich nicht über den Zustand ärgern soll, heißt es jetzt: Bitte vor dem Wegstellen erst noch reinigen. Werden dafür 30 min und 10 € pro Stunde für den Hochdruckreiniger inklusive Strom, Wasser und Reinigungsmittel angenommen, wird das noch einmal um 17,50 € teurer.
Wird dann alles summiert (hier ohne Reinigungskosten), erfordert die Wiederherstellung einer 1 ha großen Fläche einen Zeitaufwand von drei Stunden und 12 min und kostet 401,03 €, was aufgerundet einen Betrag von 4,1 ct/m2 ergibt (vergleiche Tabelle 3, rechte Spalte). Die Vor- und Nacharbeiten haben hier einen Anteil von 18 % an den Gesamtkosten. (Dies wird später noch anders.)
Wird das Saatgut dabei ebenso wie die Lohnkosten untergeordneter Rechnungsbestandteil, sind darauf noch 19 % Umsatzsteuer zu berechnen. Bei getrennter Abrechnung könnte es etwas günstiger werden, weil dann das Saatgut nur mit 7 % Umsatzsteuer belegt wird, aber wie das geht und wie der Pauschalierer zu seinen Netto-Kosten kommt und die Umsatzsteuer berechnet, erklärt besser jemand aus dem Steuerbüro des Vertrauens.
Die Größe macht den Unterschied
In Tabelle 3 sind die Ergebnisse für die Wiederherstellung kleinerer Flächeneinheiten ausgewiesen. Für die Arbeit auf der Fläche gilt, dass die Wendevorgänge und -zeiten deutlich zunehmen, während die Durchschnittsgeschwindigkeit stark zurückgeht, sodass Arbeitszeit und Kosten nur deutlich unterproportional sinken, während die Kosten pro Quadratmeter deutlich und progressiv zur abnehmenden Flächengröße steigen.
0,5 ha zu erneuern, dauert zwei Stunden und 19 min und kostet 259,68 €, an denen die Vorbereitungskosten einen Anteil von 27 % haben. Beträgt die geschädigte Fläche 1.500 m2, so dauert deren Aufbereitung 89 min und verursacht 127,55 € an Gesamtkosten, von denen jetzt schon die Hälfte aus den Nebenarbeiten resultiert. Bei 500 m2 haben die Nebenkosten einen Anteil von 69 % an den 83,37 € Gesamtkosten, und wenn es nur um 200 m2 geht, deren Wiederherstellung eine Stunde und 6 min dauert, machen die eigentlich unproduktiven Kosten bereits 82 % der Gesamtkosten von 65,78 € aus, und wir sind da vermutlich im Grenzbereich zu der anfangs zitierten körperlich deutlich anstrengenderen Variante.
Werden die Schadenbeseitigungskosten auf die Schadenfläche bezogen, können sich auf kleineren Flächen hier mit 33 ct/m2 durchaus acht- bis zehnfache Beträge ergeben gegenüber 4,1 ct/m2 bei sehr großen Schadensbereichen.
Ob die motorlose Mechanisierung günstiger ist, lässt sich schwer schätzen. Manche haben zu körperlicher Arbeit keine Affinität, andere sind schnell erschöpft, Mitarbeitende könnten sich auf den Arbeitsvertrag berufen. Wird der Geschädigte nach der Option manueller Einebnung gefragt, kann er dem Schadensverantwortlichen als Unterstützung zur Selbstabhilfe die Geodaten der Gerätschaften übermitteln, denn auch die Schadenminderungspflicht kennt die Zumutbarkeitsgrenze – schlecht gefahren ist meist besser als gut gelaufen.
Fazit
Bei der Beseitigung eines Wühlschadens fängt die Kostenrechnung bereits mit dem Aufwand für die Schadenfeststellung an. Bevor es dann zur eigentlichen Wiederherstellung kommt, sind noch die Rüst- und Anfahrtkosten zu ermitteln. Nach der eigentlichen Arbeit ist der Aufwand noch nicht komplett erfasst. Neben Rückfahrt und Abbau ist manchmal noch eine Gerätereinigung erforderlich, insbesondere bei überbetrieblichem Einsatz. Nicht, weil das anhaftende Material mir gehört, sondern um Schaderreger nicht weiterzugeben. Manchmal ist dies sogar beim Umsetzen auf eigenen Flächen sinnvoll, wenn bestimmte Parzellen unter besonders hohem Schaderregerdruck stehen. Mit zunehmender Größe der geschädigten Fläche steigen die Kosten zwar an, aber nur stark unterproportional. Auf kleineren Schadflächen liegen die Kosten für einfache Wiederherstellung schnell oberhalb von 30 ct/m2, während großflächige Schäden bei einfachen Maßnahmen bereits für etwas mehr als 4 ct/m2 beseitigt werden können. Dabei kann bei kleinen Schäden der Nebenzeiten-Aufwand durchaus mehr als 80 % der Kosten ausmachen. Auch in Relation zum Ertragsschaden (Werte dafür sind im Internet abrufbar) kann die Wiederherstellung schnell das Drei- bis Vierfache kosten. Neben der Vielfalt der eventuell nötigen (oder möglichen) Arbeitsschritte zur Wiederherstellung einer Grasnarbe verhindert auch der Einfluss der Schadflächengröße, dass belastbare und plausible Pauschalwerte für deren Wiederherstellung benannt werden können.




