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Bundesrat will ertragreiche Flächen besser schützen

Stellungnahme des Bundesrates zum Solarpaket
Von Agra-Europe/jh
Beim Ausbau der Solarenergie fordert der Bundesrat, den Schutz ertragreicher Flächen fortzuschreiben. Foto: Imago

Mehr Schutz für landwirtschaftliche Flächen beim Ausbau der ­Solarenergie fordert der Bundesrat. Seiner Vorstellung nach sollen die Länder landwirtschaftliche Flächen mit besonders hoher Ertragskraft auch künftig von der Errichtung von Photovoltaik (PV)-Freiflächenanlagen ausschließen können.

In seiner Stellungnahme zum Solarpaket der Bundesregierung spricht sich der Bundesrat dafür aus, dass diese Möglichkeit fortgeschrieben wird. Im Sinne der Nachhaltigkeit müsse der PV-Ausbau mit den Belangen der Landwirtschaft und der Erzeugung von Lebensmitteln in Einklang gebracht werden, betont die Länderkammer in ihrem Beschluss von Ende September. Der vorgelegte Gesetzentwurf mit Regelungen zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Erzeugung ermächtigt die Länder bereits, Flächen in Landschaftsschutzgebieten oder Naturparks von Geboten auszuschließen. Dem Bundesrat zufolge sollten jedoch die Belange der Landwirtschaft und die Erzeugung von Lebensmitteln mindestens den gleichen Rang haben wie der Landschaftsschutz.

Keine Zustimmung fand die Ausschussempfehlung, eine höhere Entschädigung der Grundeigentümer bei der Verlegung von Leitungen für den Anschluss an das Stromnetz zu erreichen. Der Agrarausschuss der Länderkammer hält die vorgesehene einmalige Entschädigung in Höhe von 5 % des Verkehrswertes der in Anspruch genommenen Schutzstreifenfläche für unangemessen. Diese Entschädigung spiegele keineswegs den Wertverlust der Landwirte aufgrund dieser grundbuchähnlichen Belastung wider. Dem Ausschuss zufolge sollte der Bundesrat die Regierung auffordern, im Benehmen mit den Akteuren „einen neuen und akzeptablen Wert“ festzulegen. Keinen Niederschlag fand auch die grundsätzliche Kritik, die in den Reihen der Landwirtschaft an den geplanten Duldungspflichten für Grundeigentümer und Bewirtschafter bei der Verlegung von Stromleitungen im Zusammenhang mit PV-Anlagen auf ihren Grundstücken laut geworden ist.

Deutlich erhöht werden sollten dem Bundesrat zufolge die Höchstwerte bei Ausschreibungen zur Errichtung von Biogasanlagen. Die bislang im EEG geplante Anhebung in den Jahren 2024 und 2025 um 0,5 ct/kWh für Biomasseanlagen sei zu niedrig, meint die Länderkammer und plädiert für eine Anhebung auf 2,0 ct/kWh. Nur so könne erreicht werden, dass das Ausschreibungsvolumen auch ausgeschöpft werde. Gefordert hat der Bundesrat außerdem, Vorschriften, die für Biogasanlagen in der TA Luft bestehen, in die im Rahmen des Solarpakets geplante Novelle des EEG aufzunehmen. Dies könne dazu beitragen, dass nach dem Auslaufen der 20-jährigen EEG-Förderung für zahlreiche Biogasanlagen ein wirtschaftlicher Weiterbetrieb mit zehnjähriger Anschlussförderung als Bestandsanlagen im EEG ohne zusätzliche Investitionen möglich sei, heißt es zur Begründung.

Konkret bezieht sich die Regelung in der TA Luft auf mehrstufige Biogasanlagen, die Substratmischungen aus Gülle und weiteren Substraten, zum Beispiel Nachwachsenden Rohstoffen, einsetzen. Die durchschnittliche hydraulische Verweilzeit im technisch dichten System muss demnach insgesamt mindestens 50 Tage betragen. Hinzu kommen jeweils zwei Tage pro Masseprozentpunkt der weiteren Rohstoffe am Substrateinsatz, bis zur maximalen Verweildauer von 150 Tagen. Die Aufnahme von biogasspezifischen Regelungen in die TA Luft sei dem Bundesrat zufolge „ein wichtiger und richtiger Schritt hin zu mehr Klarheit bei den genehmigungsrechtlichen Anforderungen von Biogasanlagen“.

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