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Niedersachsen führt Akzeptanzabgabe ein

Verpflichtung für Betreiber von Windkraft- und Freiflächensolar-Anlagen
Von Agra-Europe/jh
Windenergie in Ostfriesland: Mit dem niedersächsischen Windgesetz werden erstmals Abgaben für Betreiber eingeführt. Foto: Imago

Menschen in niedersächsischen Kommunen profitieren künftig von jedem neuen Windkraftrad und jeder Freiflächensolar-Anlage. Der Landtag in Hannover hat vorige Woche das niedersächsische Windgesetz verabschiedet, mit dem erstmals Abgaben für Anlagenbetreiber eingeführt werden.

So werden die Betreiber verpflichtet, für jede neue Windkraft- oder jede Freiflächen-Photovoltaik (PV)-Anlage eine „Akzeptanzabgabe“ von 0,2 ct/kWh an die jeweilige Gemeinde zu zahlen. Damit fallen laut Angaben des niedersächsischen Umweltressorts rund 30.000 € im Jahr für jedes neue Windrad an. Zusätzlich zur Abgabe an die Gemeinden müssen die Betreiber mit im Schnitt weiteren 0,1 ct/kWh die Menschen im Umfeld von 2,5 km der Anlage profitieren lassen. „Diese direkte Beteiligung der Menschen vor Ort ist neu und bundesweit einzigartig“, betonte Niedersachsens Umweltminister Christian Meyer (Grüne). So kommen laut seinem Ressort pro Windkraftanlage noch 15.000 € für die Menschen vor Ort dazu.

Steigerung der Akzeptanz

Die Kommunen können die Einnahmen aus der „Akzeptanzabgabe“ frei verwenden und müssen die Bevölkerung einmal im Jahr darüber informieren, wofür sie das Geld verwendet haben. „Es soll und muss immer der Steigerung der Akzeptanz der Erneuerbaren Energien dienen“, stellte der Grünen-Politiker klar.

Erstattung durch Netzbetreiber

Die Betreiber können sich die Abgaben für Anlagen, die nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gefördert werden, durch den Netzbetreiber erstatten lassen. Zudem hat das Bundesland Niedersachsen mit dem Gesetz die Standorte für die Windenergie auf mindestens 2,2 % der Landesfläche verdoppelt.

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