Der Stumpfblättrige Ampfer (Rumex obtusifolius) hat sich in den vergangenen Jahren zu einem der wichtigsten Unkräuter auf Grünland entwickelt. Die hohe Widerstandsfähigkeit, geringe Standortansprüche und ein hohes Samenpotenzial machen ihn zu einem nennenswerten Problem.
Die geringen Ansprüche an den Boden lassen den Stumpfblättrigen Ampfer auf fast allen Grünlandflächen wachsen. Die Samenverbreitung findet zumeist durch das Ausfallen der Samen statt, die Verbreitung durch Wind spielt aufgrund des Samengewichtes eine untergeordnete Rolle. Daher kann der Ampfer als standorttreu bezeichnet werden. Eine Einzelpflanze kann je nach Größe 100 bis 60.000 Samen pro Jahr produzieren. Die Lebensfähigkeit dieser Samen kann in Abhängigkeit vom Boden und den Witterungsbedingungen acht bis sogar 80 Jahre betragen. Die Samen sind bereits im grünen Zustand keimfähig, und dies bereits eine Woche nach der Blüte. Die widerstandsfähigen Samen können durch ihre harte Samenschale sogar den Verdauungstrakt von Wiederkäuern überstehen. In Biogasanlagen und bei der Lagerung von Gülle und Mist bleiben die Samen bis zu einer Temperatur von 60 °C keimfähig und werden bei der Ausbringung von organischen Düngern auf den Flächen wieder verteilt. Dies erklärt die verstärkte Verbreitung in den letzten Jahren auf intensiv genutzten Grünlandflächen. Entstehen in Biogasanlagen oder bei der Verrottung von Mist Temperaturen von über 60 °C, sinkt die Keimfähigkeit deutlich.
Frühzeitig handeln
Bei der Grünfutterernte sollte der Eintrag keimfähiger Samen verhindert werden, damit die Samen nicht über organische Düngemittel großflächig verteilt werden können. Als problematisch sind die Zeitpunkte der Grasernte und der Samenreife der Ampfer-Pflanzen zu sehen. Die Samen des Ampfers sind meistens vor einer Schnittnutzung reif. Dadurch kann sich das Samenpotenzial im Boden erhöhen. Werden die Pflanzen vor der Blüte abgemäht, werden die Ampfer-Pflanzen geschwächt und müssen erneut austreiben. Auch bei der Weidehaltung kann es zu einer deutlichen Zunahme des Ampfer-Besatzes kommen. Dafür sind Pferdeweiden ein gutes Beispiel. Besonders die Kotstellen auf einer Pferdeweide weisen häufig einen erhöhten Besatz mit Ampfer-Pflanzen auf, da Pferde in der Regel bestimmte Stellen der Weide zum Koten nutzen und dort nicht fressen. Diese unerwünschten Pflanzen sollten, wenn möglich, vor der Blüte abgemäht oder händisch entfernt werden.
Einzelpflanzen beseitigen
Erste Ampfer-Pflanzen auf dem Grünland sollten unverzüglich mechanisch entfernt werden, damit diese keinen Hotspot bilden können. Da bereits die grünen Samen der Ampfer-Pflanzen keimfähig sind, muss dies schon im Rosettenstadium erfolgen. Können die Pflanzen händisch nicht mehr beseitigt werden, ist es sinnvoll, eine Einzelpflanzenbehandlung durchzuführen. Es ist darauf zu achten, dass die Produkte für diese Einzelpflanzenbehandlung eine Indikation besitzen. Einen Überblick über die zugelassenen Herbizide auf Grünland gibt die Tabelle. Erst wenn die Schadschwelle von drei bis fünf Pflanzen je Quadratmeter überschritten ist, kann eine flächige Anwendung sinnvoll sein. Folgende Produkte können gegen Ampfer-Arten eingesetzt werden:
– 2,0 l/ha Lodin/Waran
– 2,0 l/ha Simplex
– 2,0 l/ha Ranger
– 45 g/ha Harmony SX (kleeschonend)
Bei der Anwendung sollten die Pflanzen genügend Blattmasse (ausreichende Wirkstoffaufnahme) und noch keine Samen gebildet haben. Der beste Zeitraum für eine Bekämpfung reicht vom Sommer bis in den Spätherbst hinein. Dann sind vor allem bei Schnittnutzung die Pflanzen bereits geschwächt. Ein schneller Erfolg kann dann bei guten Applikationsbedingungen erzielt werden. Die Kombination aus einer bereits abgemähten Pflanze, welche aus den Wurzelreserven wieder neu austreiben muss, und Temperaturen von mehr als 15 °C ist hierbei vorteilhaft.
Grünlandpflege beachten
Zu einer Pflanzenschutzmaßnahme im Grünland gehört immer auch eine Nach- oder Übersaat der behandelten Bestände. Die durch die Herbizide erfassten Unkräuter bilden Lücken in der Narbe. Somit ist eine Nach- oder Übersaat immer direkt vor oder direkt nach einer Pflanzenschutzmittelanwendung einzuplanen. Eine gesunde und dichte Grünlandnarbe bietet Unkräutern wie dem Ampfer nur sehr wenig Licht und Platz für die Entwicklung.
Selektive Bekämpfung
Foto: Allgäu Automaten/Werkbild
Die Firma Allgäu Automaten hat eine Spritze für eine automatische selektive Grünlandspritzung gegen Ampfer-Arten entwickelt. Der RumboJet erkennt und besprüht die einzelnen Ampfer-Pflanzen. Eine Multispektralkamera erkennt die Pflanzen und diese werden mit einzeln schaltbaren Düsen besprüht. Die Düsen haben einen Abstand von 10 cm. Dieser selektive Herbizideinsatz bietet ein enormes Einsparpotenzial. Es werden nur einzelne Ampfer-Pflanzen erfasst und so wird eine mögliche Wuchsdepression der Grünlandnarbe wie bei einer ganzflächigen Anwendung vermieden. Nach Information des Autors besitzt die Firma hier ein gewisses Alleinstellungsmerkmal zumindest für Schleswig-Holstein. Das Verfahren wird hier auch von Lohnunternehmen eingesetzt.
Erläuterungen zur Tabelle
Bußgeldbewehrte Auflagen:
rot/fett
NT101: Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nummer 205, Seite 9780) in der jeweils geltenden Fassung mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (zum Beispiel Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nummer 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.
NT102: Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nummer 205, Seite 9780) in der jeweils geltenden Fassung mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (zum Beispiel Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nummer 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.
NT103: … mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % … (siehe Text NT102)
NT108: Bei der Anwendung des Mittels muss ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) eingehalten werden. Zusätzlich muss die Anwendung in einer darauffolgenden Breite von mindestens 20 m mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nummer 205, Seite 9780) in der jeweils geltenden Fassung mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist weder der Einsatz verlustmindernder Technik noch die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (zum Beispiel Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind. Bei der Anwendung des Mittels ist ferner die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m nicht erforderlich, wenn die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nummer 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist oder angrenzende Flächen (zum Beispiel Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) nachweislich auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind.
NT109: … mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % … (siehe Text NT108)
NW706: Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern – ausgenommen nur gelegentlich Wasser führende, aber einschließlich periodisch Wasser führender – muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 20 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn:
– ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser beziehungsweise den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden beziehungsweise mit der Kanalisation verbunden sind oder
– die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt.
NW641: Anwendung ausschließlich unter Verwendung von Spritzschirmen
NW800: keine Anwendung auf gedrainten Flächen zwischen dem 1. November und dem 15. März
VN439: kein Nachbau von Wurzel- und Knollengemüse ein Jahr nach der Anwendung
VV613: Es ist sicherzustellen, dass Wiesen und Weiden durch Tiere frühestens sieben Tage nach der letzten Anwendung wieder betreten werden.
SF275-EEWW: Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen nach der Anwendung in Wiesen/Weiden bis einschließlich Ernte lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
WP733: Schäden einschließlich Ertragsminderung an der Kulturpflanze möglich
WP734: Schäden an der Kulturpflanze möglich
WW742: Das Mittel besitzt keine nachhaltige Wirkung gegen ausdauernde Unkräuter.
Simplex-Auflagen:
WP681: Das Mittel darf nur auf Flächen mit dauerhafter Weidenutzung oder nach dem letzten Schnitt angewendet werden. Keine Schnittnutzung (Gras, Silage oder Heu) im selben Jahr nach der Anwendung.
WP682: Futter (Gras, Silage oder Heu), das von mit dem Mittel behandelten Flächen stammt, sowie Gülle, Jauche, Mist oder Kompost von Tieren, deren Futter von behandelten Flächen stammt, dürfen nur im eigenen Betrieb verwendet werden.
WP683: Gülle, Jauche, Mist oder Kompost von Tieren, deren Futter (Gras, Silage oder Heu) von mit dem Mittel behandelten Flächen stammt, dürfen nur auf Grünland, zu Getreide oder Mais ausgebracht werden. Bei allen anderen Kulturen sind Schädigungen nicht auszuschließen.
WP684: Gärreste aus Biogasanlagen, die mit Schnittgut (Gras, Silage oder Heu), Gülle, Jauche, Mist oder Kompost von Tieren, die von mit dem Mittel behandelten Flächen stammen, betrieben werden, dürfen nur in Grünland, in Getreide oder in Mais ausgebracht werden.
WP685: Bei Umbruch im Jahr nach der Anwendung sind Schäden an nachgebauten Kulturen möglich. Bei Umbruch im Jahr nach der Anwendung nur Getreide, Futtergräser oder Mais nachbauen. Kein Nachbau von Kartoffeln, Tomaten, Leguminosen oder Feldgemüse-Arten innerhalb von 18 Monaten nach der Anwendung.
WH9161: In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist.
WH970: In der Gebrauchsanleitung ist anzugeben, dass bei Vorhandensein von Jakobskreuzkraut oder anderen giftigen Pflanzen auf der mit dem Mittel zu behandelnden Fläche diese nach der Behandlung erst nach vollständigem Absterben und Verfaulen dieser Pflanzen beweidet werden darf.
Fazit
Ampfer-Arten haben sich auf vielen Grünlandflächen etabliert und stellen in der Unkrautkontrolle auf Grünland mittlerweile eines der größten Probleme dar. Bereits frühzeitig sollten erste Pflanzen händisch entfernt werden, bevor eine Einzelpflanzenanwendung mit Herbiziden durchgeführt wird. Eine Flächenspritzung sollte immer zuletzt in Betracht gezogen werden. Automatisierte, selektive Spritzen können die Belastung der Grünlandnarbe durch Herbizide deutlich reduzieren und eine erhebliche Mitteleinsparung bewirken.



