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Bislang gut durch den Winter gekommen

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Die Aussaat im zurückliegenden Herbst konnte insgesamt unter guten Bedingungen abgeschlossen werden. So blieben nach Schätzung des Statistikamtes Nord die Aussaatflächen für die Kulturen Winterweizen und Winterroggen gegenüber dem Vorjahr nahezu konstant, während für die kleinere Kultur Wintertriticale ein Anstieg um 7 % auf 9.900 ha verzeichnet wurde.

Bemerkenswert sind die Anstiege in der Anbaufläche von Wintergerste um 8 % auf 73.600 ha nach der Reduktion im letzten Jahr sowie der erneute Ausbau der Winterrapsfläche um 9 % auf nun 81.300 ha.

Bei der Aussaat hatte der Winterraps teilweise das Problem, dass die Saat in einer Phase mit trockenem Saatbett erfolgte, vorhergesagte Niederschläge nicht eintraten und oftmals nur ein Teil der Saat auflaufen konnte. Durch den ab der zweiten Septemberwoche fallenden Regen konnte jedoch ein Auflaufen der bis dahin nicht gekeimten Samen beobachtet werden. Hierdurch waren allerdings in vielen Regionen deutlich heterogen entwickelte Bestände anzutreffen.

Die Getreideaussaat erfolgte für Wintergerste und Winterweizen teilweise sehr früh in den ersten Septembertagen aus Angst vor regenbedingt schwierigen Bodenbedingungen. Während im September regional deutlich über 100 mm Niederschlag fielen, blieb der Oktober jedoch ausgesprochen mild und trocken. Die in dieser Phase erfolgten Getreidesaaten konnten aufgrund der wieder günstigen und warmen Bodenbedingungen sehr gut und zügig auflaufen. Durch den weiteren Witterungsverlauf mit sehr milden Temperaturen konnten insbesondere die späten Getreidesaaten bis in den November hinein stark profitieren. Gleichzeitig sind frühe Saaten in Wachstum und Entwicklung sehr weit fortgeschritten.

Bei Wintergerste konnte vielerorts Mehltau beobachtet werden und im Winterweizen sortenabhängig ein deutlicher Ausgangsbefall mit Septoria tritici. Da aber eine sehr hohe Triebzahl angelegt ist, dürften aktuell durch Triebverluste keine Probleme zu erwarten sein. Dennoch sollte ein erhöhter Ausgangsbefall mit dem Einsetzen des Frühjahres genauer beobachtet werden. Im Winterraps sind mittlerweile die durch Trockenheit anfänglich nicht aufgelaufenen kahlen Bereiche geschlossen, jedoch sind viele Bestände weiterhin heterogen.

Trotz der stark gesunkenen Temperaturen Ende November und Mitte Dezember kam es bei überwiegend vorhandener Schneebedeckung der Pflanzen bei Temperaturen von bis zu –12 °C nicht zu Auswinterungsschäden.

Fazit

Aktuell präsentieren sich die Wintergetreidebestände wie auch der Winterraps gut, dabei lassen die milden Temperaturen latentes Wachstum der Bestände zu. Gleichzeitig gilt es zu kontrollieren, wie sich bislang nicht oder nicht erfolgreich bekämpfte Ungräser und Unkräuter entwickelt haben. Die von Dezember bis Mitte Januar gefallenen Niederschläge sind in erster Linie notwendig, um an den Standorten mit besseren Böden wieder die Bodenwasservorräte in tieferen Schichten zu füllen. Dennoch sind häufig staunasse Bereiche in den Schlägen zu beobachten gewesen. Teilweise sind neben den beschriebenen Blattkrankheiten Aufhellungen durch anaeroben Stress in alten Fahrspuren und verdichteten Teilbereichen zu erkennen, auch der Mangel an Mikronährstoffen zeigt sich stellenweise. Um nach Ende der Sperrfrist erste Maßnahmen der Vitalisierung mit Mikronährstoffen und Düngung mit Stickstoff, Schwefel und Grundnährstoffen fahren zu können, wird wieder eine gute Befahrbarkeit benötigt.

Einige Punkte werden kritisch gesehen

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Alles wird zurzeit teurer –und ganz besonders gestie­gen sind nun auch die Tierarzt­rechnungen. Das liegt an der neuen Gebührenordnung für Tierärzte (GOT), die seit November 2022 gültig ist. An einigen Punkten wird Kritik geäußert, nicht nur von der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN).

In einem Seminar der Persönlichen Mitglieder (PM) der FN erklärte nun der Tierarzt Dr. Kai Kreling die Hintergründe und den Aufbau der neuen Gebührenordnung und warb für die Teuerung.

„Sie sind es gewohnt, von mir einen medizinischen Vortrag zu hören. Aber da ich Mitglied in der GOT AG bin, spreche ich heute zu diesem Thema“, führte Dr. Kai Kreling in sein Referat ein. Kreling ist einer von vier Tierärzten, die zwar nicht beteiligt, aber immerhin gefragt wurden, als die neue Gebührenordnung erarbeitet wurde. „Denn die GOT ist für Tierärzte und nicht von Tierärzten“, machte der Fachmann gleich zu Beginn klar. Die Anpassung wurde vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft aufgrund einer Studie vorgenommen und vom Bundesrat beschlossen. Damit habe die GOT den Rang eines Gesetzes. Hintergrund für die Verankerung der Bezahlung eines Tierarztes als Gesetz sei der Auftrag des Staates, die Ernährung des Menschen zu gewährleisten.

Die bisher gültige Fassung der GOT wurde 1999 verfasst. Danach hatte es zwar 2007 und 2017 pauschale Anpassungen von 12 % und 2020 auch Zusätze für den Notdienst gegeben, insgesamt sei der Leistungskatalog aber veraltet gewesen. „Wir haben heute Behandlungsmöglichkeiten, die es vor 20 Jahren schlicht noch nicht gab“, erklärte Kreling. Für diese neuen Methoden seien Fort- und Weiterbildungen sowie teilweise die Anschaffung teurer Geräte nötig.

Auch zeitlich betreiben Tierärzte einen hohen Aufwand, schließlich können Pferde an 365 Tagen rund um die Uhr krank werden. „Bisher war es normal, dass Tierärzte als Einzelkämpfer unterwegs waren und sehr viel gearbeitet haben. Dafür fehlt uns heute der Nachwuchs“, erläuterte der Experte, der in Rheinland-Pfalz eine Pferdeklinik betreibt. Statt sich selbstständig zu machen, seien die jungen Tierärzte heute lieber als Angestellte beschäftigt, eventuell sogar mit nur 30 Stunden pro Woche.

In Deutschland würden zwar viele Tierärzte ausgebildet, doch es verließen auch viele das Land in Richtung England oder Skandinavien, wo die Gehälter deutlich höher seien. „Viele Kollegen stehen vor dem Problem, dass niemand ihre Praxen übernehmen will. Da kommen dann Investoren und kaufen sich ein. So entsteht ein finanzgesteuertes System, wo vorher viele Idealisten waren. Diese Tendenz können wir aber noch aufhalten“, warb Kreling für Verständnis.

Die Untersuchung des Auges wird unter Teil C „Organsysteme“ der neuen Gebührenordnung geführt. Ihr geht die allgemeine Untersuchung aus den Grundleistungen (A) voraus.

Pauschale Gebühr für Hausbesuche

Die Idee hinter der Neuauflage der GOT war also, angemessene Gebührensätze zu schaffen und den Leistungskatalog zu aktualisieren. Nun solle der Tierarzt mit dem einfachen Satz der GOT zurechtkommen. Er dürfe aber in begründbaren Fällen auch mit dem zwei- oder dreifachen und beim Notdienst mit dem vierfachen Satz abrechnen. Ausschlaggebend seien verschiedene Faktoren wie etwa Zeitaufwand, Schwierigkeitsgrad und für den Notdienst der Zeitpunkt.

Auch der Wert des Pferdes sei entscheidend: „Bei einem teuren Pferd ist die Wahrscheinlichkeit höher, in Regress genommen zu werden“, verdeutlichte Kreling. Die örtlichen Verhältnisse könnten ebenfalls zur Erhöhung des Satzes herangezogen werden: „Wenn ich den Jährling im Schmuddelwetter erst einmal eine halbe Stunde über die Wiese jagen muss, kann ich den Satz erhöhen.“

Die Notdienstzeiten lägen unverändert zwischen 18 und 8 Uhr sowie am Wochenende und an Feiertagen. Hier seien mindestens der zweifache Satz sowie die Notdienstpauschale von 59,90 € brutto abzurechnen. „Das ist kein Vorschlag, sondern bindend“, machte der Referent klar. Da die GOT einem Gesetz gleichgestellt sei, könne es auch keinen Rabatt geben, wenn man beispielsweise fünf Pferde statt einem impfe.

Die Notdienstpauschale ist eine von mehreren Neuerungen. Eine weitere ist die Berechnung des Wegegeldes, die früher möglich war und heute ein Muss ist. Es fallen 4,17 € brutto pro Doppelkilometer, mindestens jedoch 15,47 € brutto an. Das Wegegeld sei eine Aufwandsentschädigung und könne natürlich aufgeteilt werden, wenn in einem Stall mehrere Pferde zu behandeln seien.

Einer der größten Kritikpunkte an der neuen GOT ist die zusätzliche Hausbesuchsgebühr von 41 € brutto. Diese wird pro Pferd erhoben und kann nicht aufgeteilt werden, es sei denn, die Pferde gehören alle einem Besitzer. Hat der Tierarzt also eine Anfahrt von 10 km, werden schon 82,70 € brutto fällig, bevor er das Pferd überhaupt angeguckt hat. Diese pauschale Hausbesuchsgebühr lehnt die FN ab. In einem veröffentlichten Interview sagte Soenke Lauterbach, Generalsekretär der FN: „Der Pferdepraktiker ist üblicherweise darauf ausgelegt, als Fahrpraxis unterwegs zu sein. Das heißt, ein Einbestellen der Pferde in die Praxis ist in der Regel gar nicht möglich oder vorgesehen.“

Damit im Zusammenhang stehe die pauschale Einordnung des Pferdes als „nicht landwirtschaftlich genutztes Tier“, die von der FN ebenfalls vehement abgelehnt wird. Die Kosten für die Behandlung von Nutztieren seien nach der GOT niedriger als die Behandlungskosten für Haustiere. „Das widerspricht der klaren Einordnung des Pferdes als landwirtschaftliches Nutztier, beispielsweise im EU-Recht. Die fehlerhafte Auslegung der Bundestierärztekammer führt unter anderem dazu, dass eine tierärztliche Behandlung auf einem Pferdebetrieb mit dem im Normalfall nicht vorgesehenen Hausbesuch eines Kleintierpraktikers gleichgesetzt wird, und sorgt für eine weitere Erhöhung der Tierarztkosten“, kritisierte Lauterbach.

Das Röntgen ist eine der wenigen Leistungen, die günstiger geworden sind. Infolge der Digitalisierung ist es viel einfacher geworden, an die Bilder zu kommen.Fotos (3): Imago

Sonderregelung für Turniertierärzte?

Dr. Kai Kreling ist einer von vier Tierärzten, die zwar nicht beteiligt, aber immerhin gefragt wurden, als die neue Gebührenordnung erarbeitet wurde. Foto: privat

Dr. Kai Kreling sieht das anders: „Das Pferd ist in den seltensten Fällen ein landwirtschaftliches Nutztier.“ Er sieht diese Ziffer in der nötigen Wirtschaftlichkeit des Tierarztberufes bestätigt und weist darauf hin, dass die Zeit im Auto eben auch Geld kosten müsse, weil sie nicht mit der Behandlung von Tieren verbracht werden könne.

Ein weiterer Streitpunkt ist der Einsatz des Turniertierarztes. Wie oben beschrieben müssen an den Wochenenden mindestens der zweifache Satz sowie die Anfahrt und die Hausbesuchsgebühr abgerechnet werden. „Es ist schwierig, weil die meisten Turnierveranstalter das ehrenamtlich machen“, erkannte Kreling an, der mit seiner Praxis selbst viele Turniere betreut. Trotzdem werde er wohl aufgrund der neuen Gebührenordnung sein Engagement auf Turnieren zurückfahren: „Ich kann das nicht finanzieren“, sagte er.

Die FN möchte hier eine andere Regelung etablieren: Bei geplanten Tätigkeiten am Wochenende falle auch keine Vergütung im Sinne eines Notdienstes an, zum Beispiel wenn eine reguläre Sprechstunde am Sonnabend angeboten wird. Die FN fordert analog dazu, dass ein rechtzeitig im Voraus vereinbarter Turnierdienst durch den Turniertierarzt nicht mit dem zweifachen Satz abgerechnet werden muss, sondern der einfache Satz greift.

Neben den neuen, zum Teil strittigen Ziffern und der Erhöhung der Gebühren um etwa 20 bis 25 % enthält die GOT auch eindeutig positive Neuerungen. So hat sie eine neue, übersichtliche Struktur bekommen und ist überall einsehbar. Da die einzelnen Ziffern auf der Rechnung genannt werden müssen, ist sie auch nachvollziehbar.

Sie beginnt mit dem Paragrafenteil, in dem steht, was der Tierarzt wie organisieren und abrechnen muss. Darauf folgen die Grundleistungen, also Beratungen und allgemeine Untersuchungen, mit den ersten 86 Ziffern. Hier wird mit Ziffer vier auch die allgemeine Untersuchung genannt, für die 36,60 € brutto anfallen. Ist ein Pferd also lahm, fallen nach der oben aufgemachten Rechnung schon knapp 120 € an, bevor das Bein überhaupt angefasst wurde, und das natürlich nicht im Notdienst. Diese allgemeine Untersuchung sei aber zwingend nötig: „Auch wenn das Pferd lahm ist, kann eine andere Problematik dahinterstecken“, erklärte Kreling. Jede Diagnose fange immer mit der allgemeinen Untersuchung an.

In Versicherungen investieren

Im Teil B „Besondere Leistungen“ mit den Ziffern 87 bis 275 geht es um Leistungen wie Bescheinigungen, Gutachten und Labor sowie Diagnostika wie Röntgenuntersuchungen und Kernspintomografie. „In diesem Teil tauchen die vielen neuen Diagnostikleistungen auf, die wir in den vergangenen 20 Jahren dazubekommen haben, also beispielsweise MRT und CT“, so Kreling. In Teil C mit den Ziffern 281 bis 980 geht es um Organsysteme, also beispielsweise Herz, Kreislauf, Gefäße oder Gynäkologie und Geburtshilfe.

Nicht nur für Tierbesitzer sei die Umstellung auf die neue GOT eine große Aufgabe, auch die Tierärzte müssten sich jetzt erst einmal in den neuen Strukturen orientieren. Das sei auch für sie unangenehm, aber das Ganze sei eine Investition in die Zukunft, um die Versorgung der Pferde sicherzustellen.

Um die Tierarztkosten in einem bezahlbaren Rahmen zu halten, empfahl Kreling eine OP-Versicherung und/oder eine Pferdekrankenversicherung. „Der Markt wird sich da in Zukunft erweitern“, sagte er voraus. In anderen Ländern seien schon viel mehr Pferde versichert. Die FN empfiehlt außerdem, den Tierarzt nach Möglichkeit nur innerhalb der normalen Arbeitszeiten zu kontaktieren. „Gibt es ein Problem mit dem Pferd, sollte dementsprechend frühzeitig Kontakt zur Tierarztpraxis des Vertrauens aufgenommen werden“, sagte Lauterbach.

Auch die Aneignung eines guten Basiswissens zur Pferdegesundheit sei generell sinnvoll und helfe im Ernstfall dabei, eine Bagatellverletzung beziehungsweise Krankheitsbilder, die keine sofortige tierärztliche Behandlung im Notdienst erfordern, von einem dringenden Notfall (zum Beispiel Kolik, Augenverletzungen, starke Blutungen, allergische Reaktionen, Nageltritt) abzugrenzen. „Im Zweifelsfall sollte aber immer ein Tierarzt hinzugezogen werden“, sagte Lauterbach, der aber auch riet: „Ist eine Rechnung nicht nachvollziehbar, raten wir dazu, die Tierärztin oder den Tierarzt darauf anzusprechen.“

Vielleicht bringt eine Erhöhung der Gebühren auch den einen oder anderen Pferdehalter dazu, noch einmal seine Haltung zu überdenken. Denn ein gesundes Pferd braucht keinen Tierarzt und Vorbeugen ist besser als Heilen.

Globaler Anbaurückgang für Rapssaat

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Die weltweite Rapsfläche dürfte zur Ernte 2023/24 im Vergleich zum Vorjahr leicht eingeschränkt werden. Der Internationale Getreiderat (IGC) in London veranschlagt das betreffende Erntereal jetzt auf voraussichtlich 40,2 Mio. ha; das wären 600.000 ha oder 1,5 % weniger als 2022/23.

Die Flächenzuwächse in Europa und der Schwarzmeerregion dürften die Einschränkung in anderen Regionen einschließlich Asien und Ozeanien in diesem Jahr nicht ausgleichen. Die veranschlagte Ernte von 40,2 Mio. t wäre die zweitgrößte Rapsanbaufläche aller Zeiten.

Nach Einschätzung der Londoner Experten haben die Landwirte in der EU für die kommende Ernte auf insgesamt rund 6 Mio. ha Raps gesät; das wären 100.000 ha oder 3,3 % mehr als im Vorjahr. Im Einzelnen wird dabei für Deutschland und Frankreich von einem größeren Areal ausgegangen. Als Begründung werden die positiven Nachfrageaussichten und attraktiven Erzeugerpreise angeführt.

Der Zustand der meisten Winterkulturen in der Gemeinschaft sei Ende 2022 gut gewesen. Die Kälteperiode in Westeuropa in der ersten Dezemberhälfte dürfte die erfreulichen Aussichten laut IGC nicht beeinträchtigt haben.

Die Rapsfläche in der Ukraine veranschlagt der Getreiderat auf 1,3 Mio. ha; das entspräche im Vergleich zum Vorjahr einer Ausweitung um 1,6 %. In dem kriegsgebeutelten Land seien die meisten Winterkulturen in einem guten Zustand. Das Risiko von Frostschäden werde als minimal eingeschätzt.

Für Kanada sehen die Londoner Fachleute den Anbau von Canola zur diesjährigen Ernte auf dem Vorjahresniveau von 8,6 Mio. ha. Derweil dürften die australischen Landwirte die Rapsfläche im Vorjahresvergleich um etwa 300.000 t auf 3,3 Mio. ha einschränken, was aber noch dem langjährigen Mittelwert entspräche. Allerdings weist der IGC darauf hin, dass diese Prognosen noch mit großer Unsicherheit behaftet seien. Die Anbauentscheidungen der kanadischen und australischen Farmer dürften nämlich noch deutlich vom weiteren Verlauf der Witterung und der Preise für die schwarze Ölfrucht beeinflusst werden. age

Handel mit Milch-Futures an der EEX auf Rekordniveau

Absicherung gegen Preisschwankungen mit börslichen Risikomanagement-Instrumenten nimmt zu

Die starken Volatilitäten am Milchmarkt haben im vergangenen Jahr an der European Energy Exchange (EEX) in Leipzig für einen Umsatzrekord gesorgt.

Wie die Warenterminbörse mitteilte, wurden insgesamt 41.537 Kontrakte für Standardmilchprodukte mit einem Warenäquivalent von 207.685 t abgeschlossen. Im Vorjahresvergleich legte 2022 der Handel mit Futures und der dahinterstehenden Tonnage um 51 % zu. Dabei verzeichnete die EEX bei den verschiedenen Terminkontrakten auf Milchprodukte durchweg zweistellige Wachstumsraten. So nahm das Handelsvolumen bei den Butter-Futures gegenüber 2021 um 24 % auf 14.206 Kontrakte zu, was einem Warenäquivalent von 71.303 t entsprach.

Einen noch deutlich stärkeren Zuwachs verbuchte die Börse bei den Futures auf Magermilchpulver, deren Umsatz um 70 % auf 25.325 Kontrakte beziehungsweise 126.625 t stieg. Zudem war bei den Kontrakten für Molkenpulver ein Handelsplus von 74 % auf 2.006 Futures für 10.030 t zu verzeichnen. Laut EEX wurde der neue Jahresrekord im Handel mit Milch-Futures bereits am 21. September 2022 erreicht, als das kumulierte Volumen den bisherigen Höchststand aus dem Gesamtjahr 2017 übertraf.

Neben den Milchprodukten werden an der EEX auch Futures auf Veredlungskartoffeln gehandelt. Bei den Kartoffel-Futures belief sich 2022 das Volumen auf 16.444 Kontrakte, was im Vorjahresvergleich einen Rückgang von 13 % bedeutete. Unter dem Strich verzeichnete die EEX 2022 aber mit 57.981 gehandelten Agrar-Futures gegenüber 2021 ein Wachstum von 25 %.

Laut dem Leiter des EEX-Agrarproduktsegments, Sascha Siegel, hat sich der Handel bei den Terminkontrakten für Milchprodukte 2022 „hervorragend entwickelt“. Dies zeige, dass Unternehmen der Wertschöpfungskette zunehmend die börslichen Risikomanagement-Instrumente in Europa nutzten, um sich gegen Preisschwankungen von Milch und Milchprodukten abzusichern. age

Jetzt haben es bald alle satt

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Die Grüne Woche ist ein Heimspiel für Agrarminister. Sie halten Festreden, empfangen Gäste aus dem In- und Ausland, Wirtschaft und Politik. Sie sind umworbene Gesprächspartner und präsentieren sich mit dem Besten an Land- und Ernährungswirtschaft, was das Land zu bieten hat. Nach zwei Jahren corona-bedingter Pause hat Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir (Grüne) am Donnerstag, 19. Januar, die Internationale Grüne Woche eröffnet. Er betonte in seiner Eröffnungsrede, dass wir die Landwirtschaft krisen- und zukunftsfest gestalten müssen. Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat seine Politik und Gestaltungsvorschläge für eine zukunftsfeste Landwirtschaft in einer Messehalle präsentiert. Zeitgleich erörterten Agrar- und Politikexperten beim Global Forum for Food and Agriculture, wie eine krisenfeste und klimafreundliche globale Ernährungssicherung gelingen kann. Schließlich bildet die Berliner Agrarministerkonferenz, das weltgrößte Agrarministertreffen, einen Höhepunkt der politischen Agenda.

Ein weiterer Höhepunkt, der seit 2011 zur Grünen Woche gehört, ist die Demonstration „Wir haben es satt!“ von Landwirtinnen und Landwirten, Umwelt-, Natur- und Tierschutzverbänden gegen Agrarindustrie, gegen Massentierhaltung und für eine Agrarwende. Der Protest, der sich sonst vor allem gegen die konventionelle Landwirtschaft richtet, wirkte fast aus der Zeit gefallen, wenn man bedenkt, dass in der Ukraine – nur 1.350 km entfernt – mitten in Europa ein Krieg herrscht, bei dem es auch darum geht, die Ernährung weltweit zu sichern. Auf der Kundgebung sagte die Bündnissprecherin Inka Lange mit Blick auf ein Jahr Agrar- und Ernährungspolitik der Ampel-Koalition: „Wir erwarten deutlich mehr von Agrarminister Özdemir und der Bundesregierung, das war zu wenig ambitioniert, zu mutlos und zu langsam.“ Die demonstrierenden Bauern- und Bäuerinnen am Brandenburger Tor forderten, dass die Politik endlich planbare Rahmenbedingungen für den Umbau der Landwirtschaft vorgeben müsse. Die Landwirtschaft brauche wirtschaftliche Perspektiven, die eine klima- und umweltschonende Bewirtschaftung und den Umbau der Tierhaltung ermöglichen. Agrarsubventionen müssten gerecht verteilt und an ökologische und tiergerechte Kriterien gebunden werden, hieß es.

Diese Forderungen vertreten eins zu eins auch die Landwirtinnen und Landwirte aus dem konventionellen Block. Dazu fiel Özdemir bei der Demo ein, dass der Koalitionspartner schuld sei und blockiere und dass er sich manchmal ein Vetorecht für Agrarminister wünsche.

Das reicht nicht und ist weit entfernt von seiner Ankündigung vor einem Jahr: „Machen ist das neue Reden“. Wenn die Grüne Woche wirklich ein Heimspiel für Agrarminister ist, dann hat es diesmal mit der eigenen Fankurve nicht geklappt. Wenn es so weiter läuft, haben es bald alle satt. Konventionell wie ökologisch wirtschaftende Landwirtinnen und Landwirte sind enttäuscht, weil die politischen Grundlagen fehlen.

Mechthilde Becker-Weigel Foto: Archiv

Erster Verhandlungstermin zur Regionalplanung verlegt

Das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht hat den für den 25. Januar anberaumten Termin für eine erste mündliche Verhandlung über die neuen Pläne der Landesregierung in Sachen Windkraft verlegt. Die Verhandlung soll nunmehr am 6. Juni beginnen und erforderlichenfalls am 7. Juni fortgesetzt werden.

Für den für die Raumordnung des Landes zuständigen 5. Senat hat sich im Zuge der Vorbereitung des Termins ergeben, dass weitere Verwaltungsunterlagen in die gerichtliche Überprüfung einzubeziehen sind, diese jedoch von der Landesplanungsbehörde nicht rechtzeitig übermittelt werden können.

Gegenstand der mündlichen Verhandlung wird der Regionalplan für den Planungsraum II sein. Dieser ist in Form einer Verordnung der Landesregierung am 31. Dezember 2020 in Kraft getreten und umfasst das Gebiet der kreisfreien Städte Kiel und Neumünster sowie der Kreise Plön und Rendsburg-Eckernförde. Er legt in Kapitel 5.7 Vorranggebiete für die Windenergienutzung an Land fest. Raumbedeutsame Windkraftanlagen dürfen nur in diesen Gebieten errichtet und erneuert werden. Innerhalb der Vorranggebiete dürfen keine der Windenergienutzung entgegenstehenden Nutzungen zugelassen werden.

Dagegen wendeten sich zwei Antragsteller. Die Gemeinde Krummbek, Kreis Plön, meint, dass das Vorranggebiet PR2_PLO_006 zu nah an ihr Gemeindegebiet heranreiche und ihre eigene Planungshoheit verletze. Eine private Antragstellerin wendet sich gegen die Aussparung ihrer im Kreis Rendsburg-Eckernförde in der Nähe der Potenzialfläche PR2_RDE_073 gelegenen Grundstücksflächen. Weitere Anträge betreffen die Regionalpläne für den nördlichen Planungsraum I (acht Anträge) und den südlichen Planungsraum III (43 Anträge).

Gebotshöchstwerte für Freiflächenanlagen angehoben

Nach den Gebotshöchstwerten für die Ausschreibungen für Windenergie an Land und Auf-Dach-Solaranlagen hat die Bundesnetzagentur nun auch den Höchstwert für Freiflächen-Solaranlagen neu festgelegt.

Für Ausschreibungen in diesem Jahr beträgt er 7,37 ct/kWh. „Mit der Erhöhung des Höchstwerts für Freiflächensolaranlagen sorgen wir auch in diesem Segment für stabile Bedingungen, um die notwendigen Ausbauziele erreichen zu können“, erklärte der Präsident der Bundesnetzagentur, Klaus Müller, am Montag in Bonn. Den Bietern sollten mit dem neuen Wert auskömmliche Gebote möglich sein.

Die neue Festlegung gilt für Freiflächen-Solaranlagen, sogenannte Solaranlagen des ersten Segments. Mit den Anpassungen der Höchstwerte reagiert die Bundesnetzagentur auf die gestiegenen Kosten im Bereich von Errichtung und Betrieb der Anlagen sowie auf die höheren Zinsen bei deren Finanzierung. Die gestiegenen Kosten haben der Behörde zufolge zu einem so deutlichen Gebotsrückgang geführt, dass die ausgeschriebenen Mengen nicht mehr gedeckt werden konnten.

Der Bundestag hatte am 15. Dezember 2022 die Kompetenzen der Bundesnetzagentur erweitert. Diese hat seither die Möglichkeit, Erhöhungen für Solaranlagen um bis zu 25 % vorzunehmen; zuvor waren nur Anhebungen der Höchstwerte um 10 % möglich. Von der erweiterten Kompetenz hat die Agentur bereits bei den Ausschreibungen für Windenergie an Land und Auf-Dach-Solaranlagen Gebrauch gemacht, jetzt also auch bei den Freiflächen-Solaranlagen. Der neue Wert wird erstmals für den Gebotstermin am 1. März gelten.

Die Bundesnetzagentur strebt laut eigener Aussage an, „auch bei weiteren Technologien in den Ausschreibungen für ausgewogene Rahmenbedingungen zu sorgen“. Derweil wartet die Bioenergiebranche noch auf eine Anhebung der Gebotshöchstwerte für Biomasse. Das Hauptstadtbüro Bioenergie wies kürzlich darauf hin, dass die Voraussetzungen dafür ebenfalls erfüllt seien. In den jüngsten drei Ausschreibungen habe mit den zulässigen Geboten das Ausschreibungsvolumen nicht gedeckt werden können und es habe ein hinreichend großes Bieterpotenzial bestanden, während die durchschnittlichen Erzeugungskosten über dem Höchstwert gelegen hätten.

Kosten, Leistung und Standort des Helfers in der Not

Ohne Strom läuft auf den meisten Betrieben nichts. Wenn die Stromversorgung beispielsweise durch einen Blitzeinschlag oder umgeknickte Strommasten zusammenbricht, ist es besonders für tierhaltende Betriebe wichtig, eine einsatzbereite Ersatzstromanlage zu haben. Notstromaggregate können in einem solchen Notfall die Stromversorgung des Betriebes aufrechterhalten. Mittels Schaltvorrichtung wird dann von Netz- auf Ersatzbetrieb umgestellt.

Bei einem Stromausfall ist eine ausreichende Versorgung der Tiere mit Frischluft, Futter und Wasser nicht sichergestellt. Deshalb sollte ein Notstromaggregat bereitstehen, und dies nicht nur, um Vorschriften einzuhalten. Jeder Tierhalter hat auch ein hohes Eigeninteresse, Belastungen und Schäden durch den Ausfall der Fütterungs- und Lüftungsanlage zu verhindern. Elektronische Geräte wie Steuerungscomputer und Regeleinrichtungen reagieren empfindlich auf mögliche Frequenzschwankungen, sodass es zu Fehlfunktionen und Ausfällen kommen kann. Vor diesem Hintergrund sind die Anforderungen an Notstromaggregate bei diesen Techniken entsprechend höher.

Ein anderes, ebenfalls wichtiges Auswahlkriterium ist die unterbrechungsfreie Zeit der Stromversorgung. Dies bezeichnet den Zeitraum des Netzausfalles bis zur Übernahme der Stromversorgung durch das Notstromaggregat. Bei Zapfwellengeneratoren ist die Unterbrechungszeit, bedingt durch die erforderliche Schlepperbereitstellung, länger als bei stationären Notstromaggregaten.

Vor der Auswahl eines Notstromaggregates ist also zu überlegen, in welchem Zeitraum die Versorgung sichergestellt werden kann und ob die Zeitspanne in einem vertretbaren Zeitrahmen liegt. Diese Frage stellt sich insbesondere bei Lüftungsanlagen, wenn nicht nur die Schadgaskonzentration in der Stallluft ansteigt, sondern möglicherweise auch die Lufttemperatur. In den Sommermonaten sollte die Notstromversorgung in zwangsbelüfteten Ställen in deutlich unter einer Stunde hergestellt werden. Ansonsten drohen erhebliche Tierverluste. Auch eine zeitnah wieder funktionierende Wasserversorgung ist für tierhaltende Betriebe enorm wichtig. Bei produktionstechnischen Anlagen wie Fütterung oder konventioneller Melktechnik sind längere Ausfallzeiten der Stromversorgung eher zu tolerieren. Bei Melkroboterbetrieben ist das tolerierbare Zeitfenster deutlich kleiner.

Erforderliche Leistungen

Für die Berechnung der erforderlichen Aggregatgröße zur Notstromversorgung können der Gesamthausanschluss oder ausgewählte Geräte (Verbraucher) als Grundlage genommen werden. Dann ist zur Leistungsauslegung des Notstromaggregates zu ermitteln, welche elektrischen Geräte und Einrichtungen im Notfall zeitgleich laufen müssen. Das sind bei Schweine haltenden Betrieben mit zwangsbelüfteten Ställen die vorhandenen Ventilatoren und die Fütterungsanlage und bei Milchviehhaltern die Geräte zur Milchgewinnung (Melk- und Kühltechnik). Hinzu kommen unabhängig von der Tierart der Strombedarf für die Wasserversorgung, für zumindest einen Teil der Beleuchtung sowie für Steuerungscomputer und Alarmgeräte. Der elektrische Anschlusswert (kW) dieser Geräte ist anhand der Typenschilder an den Motoren festzustellen und zu addieren.

Damit es im Notfall zu keiner Unterversorgung kommt und die höheren Anlaufströme einzelner Motoren abgedeckt werden, ist ein pauschaler Zuschlag auf den errechneten Leistungsbedarf von zirka 25 % zu empfehlen. Die Geräteleistung von Notstromaggregaten wird üblicherweise in Kilovoltampere (kVA) angegeben. Damit werden neben der Geräteleistung auch die elektrische Schein- und Blindleistung bewertet. Um die Scheinleistung des Notstromgenerators zu ermitteln, muss der errechnete kW-Wert durch 0,8 (cos phi) geteilt werden. Beispiel: 30 kW Leistungsbedarf plus 25 % Zuschlag geteilt durch 0,8 = 46,8 kVA.

Um die Notstromaggregate im Einsatzfall nicht zu überlasten, können Geräte mit einem großen Leistungsbedarf wie zum Beispiel elektrische Güllerührwerke, die nicht zeitgleich zum Melken laufen müssen, vom Elektriker so abgesichert werden, dass sie bei Notstrombetrieb nicht zugeschaltet werden können.

Beim Einsatz eines Notstromaggregates ist auch auf eine ausreichende Kraftstoffversorgung des Schleppers zu achten.
Mittels Netz-O-Notstromschalter (Trenneinrichtung) wird von Netz- auf Ersatzbetrieb umgestellt.

Ausstattung der Geräte

Empfehlenswert sind Notstromaggregate mit einer Haus- und Feldumschaltung und einem Über- und Unterspannungsschutz. An der Elektroanlage wird in der Regel hinter dem Zähler des Energieversorgers ein Umschalter eingebaut, mit dem man die gesamte Anlage von Netz- auf Notstrombetrieb umschalten kann. Das Notstromaggregat wird mit einem Verbindungskabel angeschlossen. Des Weiteren muss meistens eine Erdungsanlage vorhanden sein. Der Einspeisepunkt in das Betriebsnetz muss von einem Elektriker hergestellt werden. Wichtig ist, dass vom Notstromaggregat keine Rückwirkung in das öffentliche Stromnetz ausgehen kann. Dazu sind entsprechende Netz-O-Notstromschalter (Trenneinrichtungen) vom Elektriker zu installieren.

Um im Notfall möglichst schnell die Stromversorgung herstellen zu können, sollte das Notstromaggregat entweder an der Anschlussstelle aufgestellt sein oder in der Nähe frei zugänglich bereitstehen. Sind die Notstromaggregate ständig im Stallbereich aufgestellt, ist bei den stationären und Zapfwellengeräten besonders auf den Geräteschutz vor Staub und Feuchtigkeit zu achten. Bei der Frage nach dem optimalen Aufstellungsort sollten auch die Aspekte der Be- und Entlüftung, des Lärmschutzes, der Abgasführung oder auch der Zugänglichkeit beachtet werden.

Ein wichtiger Punkt bei der Planung der Notstromversorgung ist, dass bei weiter entfernten Ställen häufig ein anderer Stromanschluss vorliegt und somit bei einem flächendeckenden Stromausfall weitere Notstromaggregate erforderlich sind. Ebenso ist zu gewährleisten, dass bei einem Stromausfall die Alarmauslösung (Batterie) sichergestellt ist. Batterien sind in regelmäßigen Abständen zu wechseln und das Alarmgerät auf Funktion zu prüfen. Zu bedenken ist, dass unter Umständen das Telefonnetz zusammenbricht. Für diesen Fall sind optische (Signalleuchte) oder akustische Signale (Signalhorn) am Alarmgerät vorzuhalten.

Eine PV-Anlage eignet sich nicht automatisch zur Notstromversorgung, selbst bei Sonnenschein muss bei einem Netzstromausfall die PV-Anlage ausreichend Strom (zum Beispiel aus Batterien) erhalten, denn in der Regel handelt es sich um netzgekoppelte Anlagen, die auf eine externe Stromversorgung angewiesen sind.

Geräte mit Zapfwelle

Vor allem in der Landwirtschaft sind Zapfwellenaggregate weitverbreitet. Hierbei ist der Generator auf einem Gestell mit Dreipunktanhängung montiert. Zum Antrieb wird ein Schlepper des Betriebes eingesetzt. Die in etwa erforderliche Schleppergröße in kW sollte mindestens zweimal größer sein als die erforderliche Generatorleistung in kVA (zum Beispiel 46,8 kVA x 2 = zirka 95 kW). Der Schlepper muss die erforderliche Zapfwellendrehzahl auch unter Belastung halten können, da Drehzahländerungen zu Frequenzschwankungen beim Generator führen. Je gleichmäßiger die Motordrehzahl, umso gleichmäßiger die Nennfrequenz. Neue Schlepper mit modernem Motormanagement regeln schnell und automatisch die Motordrehzahl bei unterschiedlichen Belastungen nach. Des Weiteren ist zu bedenken, dass immer ausreichend Diesel vorrätig ist. Verbraucht ein Schlepper vor dem Notstromaggregat zirka 10 l pro Stunde, werden an einem Tag Stromausfall bereits 240 l Diesel benötigt.

Bequeme stationäre Geräte

Komfortabler und ständig betriebsbereit sind stationäre Notstromaggregate mit fest installiertem Antriebsmotor. Diese Geräte können bei Stromausfall manuell oder auch automatisch gestartet werden und stellen so in kürzester Zeit die Stromversorgung wieder her. Die technische Ausstattung der Stromgeneratoren kann sehr unterschiedlich sein. In der Regel werden bei den stationären Geräten in der Landwirtschaft Dieselmotoren eingesetzt. Zusätzlich werden die Notstromautomatik, Schall- und Schutzhauben und zusätzliche Dieseltanks angeboten.

Ein Blick auf die Instrumentenanzeige mit Ampermeter, Frequenzmesser und Voltmeter

Preise und Lieferzeiten

Für ein Notstromaggregat mit Zapfwellenantrieb und einer Leistung von 46,8 kVA liegt der Anschaffungspreis bei zirka 6.500 €, hinzu kommen die Kosten für den Einbau sowie Kleinmaterial von rund 1.900 €, sodass die Gesamtinvestition bei etwa 8.400 € netto liegt. Im Vergleich dazu ist die Investitionssumme bei einem stationären Notstromaggregat und ähnlicher Größenordnung um zirka 10.000 € höher.

Aufgrund der hohen Nachfrage am Markt sind nicht nur die Anschaffungspreise gestiegen, auch die Lieferzeiten haben sich verlängert. Für ein Notstromaggregat mit Zapfwellenantrieb liegen sie vielfach bei etwa einem Jahr, bei stationären Geräten sind sie kürzer.

Die Installation inklusive der Inbetriebnahme des Notstromaggregats dauert normalerweise ein bis zwei Tage. Diese Arbeiten sollten von einer kompetenten Elektrofirma mit Kenntnissen und Praxiserfahrungen zu Notstromaggregaten durchgeführt werden.

Es sollte mindestens die Schutzklasse IP 44 gewählt werden, um einen ausreichenden Schutz zu gewährleisten. Schutzklasse IP 44 heißt, dass der Schutz gegen Eindringen von festen Fremdkörpern größer als 1 mm und ein Schutz gegen Spritzwasser gegeben sind. Sind höhere Anforderungen zu erfüllen, zum Beispiel staubgeschützte Gehäuse oder ein Feuchtigkeitsschutz gegen Strahlwasser (Wasserschlauch), ist eine höhere Schutzklasse erforderlich.

Einsatzbereite Aggregate

Da Notstromaggregate nur selten benutzt werden und im Notfall auch einsatzbereit sein müssen, ist die Funktionsfähigkeit der Geräte regelmäßig zu überprüfen. Zapfwellengeräte sollten drei- bis viermal pro Jahr betrieben werden, damit zum Beispiel das Magnetfeld im Generator wieder erneuert wird. Notstromaggregate mit einem stationären Dieselmotor sollten einmal im Monat gestartet werden und etwa 30 min Probe laufen. Dabei ist neben den üblichen Wartungsarbeiten am Motor (Schmieröl, Keilriemen, Kraftstoff- und Luftfilter) besonders auf die Startbatterie zu achten. Auch die maximal mögliche Lagerdauer des Kraftstoffes ist zu bedenken.

Neben der technischen Einsatzbereitschaft sollte auch ein Notfallplan vorhanden sein, damit, falls der Betriebsleiter nicht zu Hause ist, auch Mitarbeiter das Notstromaggregat in Betrieb nehmen können und somit die Stromversorgung sicherstellen.

Fazit

Bei der Planung und Umsetzung einer Notstromversorgung sind eine Menge Punkte zu bedenken, um alles richtig zu machen, damit im Notfall die Stromversorgung gesichert ist. Der Einsatz eines Notstromaggregates sollte für den Betriebsleiter möglichst einfach und sicher in der Handhabung sein. Die an den Betrieb angepasste Notstromanlage sollte von einem Elektrofachmann geplant und eingebaut ­werden.

Forschungsprojekt „Ovoraptor“

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In konventionellen Hühnerställen zur Eierproduktion werden bis zu 6.000 Hühner pro Herde gehalten. Mit unterschiedlichen baulichen und lichttechnischen Maßnahmen werden die Hühner dazu motiviert, ihre Eier in den dafür vorgesehenen Nestern abzulegen. Allerdings gibt es in jeder Herde Hühner mit einer „anarchistischen Ader“, die sie dazu verleitet, ihre Eier eben nicht in diese von Menschen angelegten Nester zu legen. Hier soll eine Maschine bei der Suche und dem Einsammeln helfen.

Geschätzte 2 % der gelegten Eier einer Herde werden irgendwo auf dem Stallboden abgelegt. Diese „verlegten Eier“ liegen unter anderem unterhalb der höher liegenden Kastensysteme in einem nur zirka 35 cm hohen Raum. Aus hygienischen Gründen müssen die verlegten Eier gefunden und aufgesammelt werden, dies geschieht zurzeit noch manuell durch einen Mitarbeiter. Die dabei zu leistende Arbeit ist potenziell gesundheitsgefährdend und belastend, da direkt über einem Feinstaub absondernden Boden gearbeitet werden muss. Des Weiteren besteht allgemein in Zeiten des Arbeitskräftemangels ein großes Interesse, die Automatisierung in der Landwirtschaft weiter voranzutreiben.

Erste Versuche mithilfe einer Steuerung per Smartphone-App

Rasenmähroboter als Vorbild

Diese Situation brachte Frieder Kottsieper vom Geflügelhof Kottsieper aus Remscheid in Nordrhein-Westfalen auf die Idee eines autonomen Roboters, wie er vielen vom Rasenmähen her bekannt ist. Mit seiner Idee stieß er bei Peter Hettlich, Leiter der Projektgruppe „Digitalisierung, Nachhaltigkeit in Landwirtschaft und Ernährung, Bioökonomie“ im Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen auf offene Ohren. Das Ministerium fördert infolgedessen seit 2020 ein Forschungsprojekt namens „Ovoraptor“ am Mechatronik-Institut Bocholt der Westfälischen Hochschule zur Entwicklung eines autonomen, mobilen Roboters, der die verlegten Eier automatisch sucht und aufsammelt. Das Projekt läuft noch bis März 2023.

Der Prototyp des Roboters wurde mit passenden Antrieben, einem Energiesystem und Steuerungskomponenten ausgestattet. Die ausgewählten Schaumstoffreifen überzeugten mit guten Fahreigenschaften auf dem von den Hühnern verschmutzten Untergrund. Die Steuerung der Plattform ist mit der eines Kettenfahrzeuges zu vergleichen. Durch den hohen Schlupf säubert sich das Reifenprofil eigenständig. Mithilfe der entwickelten Smartphone-Fernsteuerung konnten praxisnahe Testbilder von den verlegten Eiern aufgenommen werden. Die Eiererkennung erfolgt mithilfe einer preiswerten 2-D-Kamera, die Infrarotlicht nutzt, um auch bei schwachen Lichtverhältnissen Bilder generieren zu können. Die Eier lassen sich sowohl mit klassischer Bildverarbeitung als auch künstlicher Intelligenz (KI) detektieren. Mithilfe zahlreicher Testbilder aus der realen Stallumgebung konnte ein zuverlässiges Modell antrainiert werden.

Zwei unterschiedliche Konzepte

Für die zuverlässige und effiziente Eiersammlung unter Berücksichtigung der anspruchsvollen Arbeitsumgebung wurden zwei Konzepte ausgearbeitet.

Das erste Konzept beinhaltetet die Konstruktion eines Greifers, der nur ein Ei greift und zur Ablagestation bringt. Dazu wird ein adaptiver Greifer auf Basis des Fin Ray Effect eingesetzt. Darunter versteht man ein Phänomen, wonach sich Flossen von Fischen unter einer seitlichen Druckbelastung unerwartet verhalten. Drückt man mit dem Finger gegen sie, krümmen sie sich nicht weg. Im Gegenteil, die Schwanzflosse biegt sich dem Finger entgegen. Diesen Effekt bezeichnet man als Fin Ray Effect; entdeckt wurde er vom Berliner Bioniker Leif Kniese im Jahr 1997. Diese Greifer passen sich der Kontur des zu greifenden Teils an und stellen somit ein sicheres und zerstörungsfreies Greifen der Eier sicher. Die Druckkraft auf das Ei wird dabei sowohl durch eine Limitierung des Motorstroms auf einen konstanten Wert als auch die nachgiebigen Greiffinger begrenzt. Die Idee hinter dieser Variante ist, dass mehrere kleine Roboter, die miteinander vernetzt sind, durch den Stall fahren, um auf diese Weise genauso schnell wie ein einzelner großer Roboter zu sein.

Beim zweiten Konzept ist es das Ziel, dass ein einziger Roboter mehrere Eier nacheinander aufsammelt, um lange Wege zur Ablagestation zu vermeiden. Dabei wird zum Sammeln der Eier die Funktionsweise eines Rollsammlers genutzt, der vielen aus der Gartenarbeit zum Aufsammeln von zum Beispiel Äpfeln oder Nüssen bekannt ist. Beim Überrollen der Eier geben die Speichen nach, sodass das Ei ins Innere der Trommel gelangt. Der Rollsammler besteht deswegen aus einer Trommel aus biegsamen Drähten, diese Trommel wird über den Boden geschoben und rollt dabei vorwärts. Trifft sie auf einen Widerstand wie zum Beispiel ein Ei, drückt sich der Draht auseinander und sammelt das Ei auf.

Für die entwickelte Steuerungstechnik muss deswegen bei diesem Konzept die Positioniergenauigkeit nicht so hoch sein. Durch die breite Trommel des Sammlers ergibt sich zusätzlich eine schnellere Aufnahme der Eier. Ebenfalls ist es nicht mehr erforderlich, dass der Roboter anhalten muss, um ein Ei aufzunehmen. Der Fokus im weiteren Verlauf des Forschungsprojektes wird daher auf die Sammeltechnik des Rollsammlers gelegt.

In der verbleibenden Projektlaufzeit werden neben der Entwicklung einer Ablagestation und einer automatischen Energiestation noch zahlreiche Praxistests zur Optimierung des Ovoraptors durchgeführt.

Mit Abschluss des Entwicklungsprojektes soll der Ovoraptor mittels eines Lokalisierungssystems intelligent durch den Stall navigieren und die verlegten Eier finden und einsammeln.

Kind oder Betrieb?

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In vielen landwirtschaftlichen Familien herrschten nach wie vor unausgesprochene Rollenerwartungen.  In der Aufteilung der Care-Arbeit liegen, das zeige die aktuelle Studie „Frauen.Leben.Landwirtschaft“ , Hausarbeit sowie die Versorgung von Kindern oder Senioren noch immer zu etwa 80 % bei den Frauen. Unter Landwirtschaftsstudenten ist der Frauenanteil sehr hoch, bei den Betriebsleitern beträgt er lediglich 11 %. Diese Zahlen boten viel Gesprächsstoff auf dem Bäuerinnenforum im Rahmen der Grünen Woche in Berlin.

„Es ist fatal, dass sich eine Frau auch heute noch aus Vereinbarkeitsgründen gegen die Betriebsleitung oder gegen Kinder entscheidet“, erklärte Petra Bentkämper, Präsidentin des Deutschen LandFrauenverbandes (dlv) in ihrer Einleitung. „Hier gilt es, individuelle Lösungen in den Familien zu finden. Neben einer frühzeitigen Planung braucht es aber auch entsprechende politische und gesellschaftliche Rahmenbedingungen.“

„Kind oder Kuh?“, brachte Anne Dirksen, sozioökonomische Beraterin der Landwirtschaftskammer Niedersachsen, die Frage der Vereinbarkeit von Familie und Beruf auf eine drastische Formel. Angesichts der Ergebnisse der Frauen-Studie mahnte sie an, zunächst Aufgaben in der Familie anders zu verteilen, „um ein individuelles, echtes Wahlrecht für alle zu erreichen“. In vielen landwirtschaftlichen Familien herrschten nach wie vor unausgesprochene Rollenerwartungen. Wenn ein Mann einheirate, sei es zumeist selbstverständlich, dass er die Betriebsleitung auf dem Hof übernehme, umgekehrt aber nach wie vor unwahrscheinlich. In der Aufteilung der Care-Arbeit lägen, auch das zeige die Studie, Hausarbeit sowie die Versorgung von Kindern oder Senioren noch immer zu etwa 80 % bei den Frauen. „Hofprinzen werden übrigens von Müttern erzogen“, merkte Dierksen an. Eine wiederkehrende Erfahrung in ihrer sozioökonomischen Beratungstätigkeit sei zudem, dass Familiensysteme, in denen die gleichberechtigte Mitarbeit der Frau auf dem Hof gut organisiert sei, mit der Geburt des ersten Kindes kippten. Dierksen benannte das Delegieren von Aufgaben, die frühzeitige Suche nach einer Ersatzkraft für den Betrieb, eine Vorabregelung der Kinderbetreuung und die Übernahme unternehmerischer Verantwortung auch für die eigenen Belange als Handlungsfelder der Betriebsleiterinnen. Unter diesen Voraussetzungen laute die Antwort auf ihre Eingangsfrage „Kind und Kuh“, so die Referentin.

Cecilia Abel berichtete als Betriebsleiterin und junge Mutter über ihre persönlichen Erfahrungen. Sie habe ihrer Schwangerschaft mit dem Gefühl, gut vorbereitet zu sein, entgegengesehen. Mit ihrem Co-Betriebsleiter, der bereits drei kleine Kinder habe, seien die Aufgaben auf dem Ziegenhof mit 80 Tieren und Käserei gleichberechtigt aufgeteilt gewesen. Das habe sich nach der Geburt ihres Sohnes extrem geändert. Mit Kind rutsche man trotz aller guten Vorhaben schnell in alte Rollenbilder. Die studierte Landwirtin aus dem Spreewald forderte eine Erweiterung der Betriebs- und Haushaltshilfe der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG): „Eine Betriebshilfe für 40 Stunden in der Woche ist ein guter Anfang.“ Angesichts der körperlich schweren Arbeit auf dem Hof sei diese Gewährleistung sechs Wochen vor der Geburt und acht Wochen danach aber zu kurz.

Claudia Lex, Geschäftsführerin der SVLFG, betonte in der anschließenden Podiumsdiskussion, dass 2022 40.000 Einsatztage von Betriebs- oder Haushaltshilfen für werdende Mütter gewährt worden seien. Dass sei angesichts des Fachkräftemangels nicht immer einfach. Sie riet daher, sich rechtzeitig über die Leistungen der SVLFG zu informieren und diese zu beantragen. Die Diskrepanz zwischen der Fülle an bestehenden Informationsangeboten und deren Verbreitung war ebenfalls ein Thema der Debatte. Mara Walz, Winzerin und Hofnachfolgerin aus Baden-Württemberg, forderte, dass das Thema Care-Arbeit und damit verbundene Ungleichgewichte bereits verpflichtend in Berufs-, Fach- und Hochschulen etabliert werden sollte. Die junge Mutter ermutigte junge Unternehmerinnen zudem, Dinge zu verändern. „Der Betrieb muss so aufgestellt werden, dass er für mich passt“, so ihre Maxime.

Die Bundestagsabgeordnete Isabel Mackensen-Geis (SPD) bezeichnete die Studie „Frauen.Leben.Landwirtschaft“ als Meilenstein und wichtige Datengrundlage, um als Politikerin für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf auch in der Landwirtschaft zu arbeiten. Dass die Studie auf der IGW beim Empfang des Deutschen Bauernverbandes erwähnt wurde, sei doch schon mal ein Zeichen, so die Rheinland-Pfälzerin. Es sei eine gesellschaftliche Aufgabe zu ermöglichen, dass beide, Väter und Mütter, arbeiten könnten. Dafür brauche es aber auch Vorbilder auf dem Dorf, Frauen und Männer, betonte sie.

Johanna Röh, gelernte Landwirtin und heute Tischlermeisterin aus Niedersachsen, sagte, sie habe als junge Mutter gelernt, Beratungsangebote zu nutzen und Dinge einzufordern, um ihre Arbeit weitermachen zu können. Inzwischen ist sie deutschlandweit vernetzt und kämpft für eine Reform des Mutterschutzes.

Aus dem Publikum meldete sich zu diesem Thema auch ein Mann: Jan Hägerling, Geschäftsführer des Bundes der Deutschen Landjugend. Seine Erkenntnis aus dem Bäuerinnenforum 2023: „Dieses Thema muss unbedingt an die Männer auf dem Land herangetragen werden.“

Einig waren sich die Teilnehmerinnen der Diskussion, dass die Vereinbarkeit von Beruf und Familie nicht allein auf den Schultern der Familien lasten dürfe. Hier seien die Politik, aber auch der Deutsche LandFrauenverband gefragt. Es seien 72 Impulse nötig, bis sich etwas ändere, hatte Anna Dierksen in ihrem Vortrag zum langen Atem ermutigt, denn Frauen, die nicht forderten, würden beim Wort genommen.

Vollgepackter Kalender für den Agrarausschuss

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Das neue Team der Sprecher des Agrarausschusses mit Laura Stolley, Christoph Stange, John Gosch und Malte Blöcker traf sich zu seiner ersten Klausurtagung. Bei der Jahresplanung für 2023 waren auch die Mitarbeiter der Geschäftsstelle und Mirco Engelbrecht als Vertreter des Landesvorstandes mit in der Runde.

Bevor es an die Planung ging, wurde ein Austausch darüber geführt, welche Rolle der Agrarausschuss künftig spielen soll und welche Erwartungen die Mitglieder an den Agrarausschuss haben. Das Ergebnis war eindeutig: Die Mitglieder erwarten, dass das Team den Agrarbereich und den ländlichen Raum repräsentiert und Agrarausschusstreffen zu spannenden und aktuellen Themen anbietet.

Anschließend wurden in der Runde die Aufgabenverteilung und Zuständigkeiten für bevorstehende Veranstaltungen besprochen. An diesem Punkt wurde allen Beteiligten klar, wie viele Termine im angelaufenen Jahr zu berücksichtigen und zu planen sind. Darunter das Grüne Sofa, die Agrarexkursion im Herbst nach Holland, die Sommeragrarexkursion und vor allem der Berufswettbewerb der Deutschen Landjugend, der Anfang Februar mit dem Kreisentscheid startet und anschließend in den Landesentscheid übergeht. Des Weiteren gehören der Arbeitskreis Agrar des Bundes der Deutschen Landjugend dazu, der drei Mal im Jahr tagt, und die Übergaben der Erntekronen, die gemeinsam mit den Kreislandjugendverbänden vorbereitet werden. Insgesamt waren 46 Aufgabenbereiche zu vergeben. Diese wurden im Sprecherteam so verteilt, dass jeder für Aufgaben zuständig ist, die ihm Freude bereiten.

Nachdem die Zuständigkeiten geklärt waren, galt es, im bereits ziemlich prall gefüllten Landjugendkalender Termine für die kommenden Treffen zu datieren. Zudem wurden erste Überlegungen zu Themen und Exkursionen angestellt. Die geplanten Agrarausschusstreffen lassen auf ein spannendes Jahr hoffen.

Abschließend konnten alle Teilnehmenden bestätigen, dass dieser Tag in Form einer Klausurtagung sehr wichtig für die Arbeit des Agrarausschusses und absolut nicht mehr wegzudenken ist. Zudem schaute das Team sehr positiv auf das vergangene Jahr des Agrarausschusses zurück mit vielen interessanten und sehr gut besuchten Agrarausschusstreffen. Dabei galt besonderer Dank den ausgeschiedenen Mitgliedern Wiebke Wendt und Matthis Reimer für ihre hervorragende Mitgestaltung und Unterstützung.Laura Stolley

Großer Dank an Matthis und Wiebke

Zwei Mitglieder des Sprecherteams verabschiedet

Wiebke Wendt und Matthis Reimer waren in den zurückliegenden Jahren Teil des Agrarausschusssprecherteams. Bei den Wahlen auf der Landesversammlung stellten sie sich nicht zur Wahl und wurden mit großem Dank verabschiedet. Beide haben im Team immer mit tatkräftiger Unterstützung die Aufgaben mit umgesetzt und die Arbeit mit tollen Ideen bereichert.

Egal ob auf Agrarexkursion, in Arbeitskreisen des Bundes der Deutschen Landjugend oder bei den eigenen Veranstaltungen, waren beide immer mit Elan und vollem Einsatz dabei.

Der Ausschuss sagt vielen Dank für die tolle Zeit, das Engagement und die neugierige, offene und hinterfragende Haltung. Er wünscht beiden für den weiteren Lebensweg alles Gute und hofft Wiebke und Matthis als Teilnehmer bei einem der nächsten Agrarausschusstreffen begrüßen zu dürfen.