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Gefährdete Versorgung und hohe Kosten

„Das Gelingen der Energiewende ist von herausragender Bedeutung für Deutschland. Ihre Ziele sind ambitioniert. In der Umsetzung hinkt Deutschland diesen Zielen aber deutlich hinterher. Ein Scheitern hätte gravierende Folgen, denn der Erfolg der Energiewende ist zentral für ihre Akzeptanz in der Bevölkerung, den Wirtschaftsstandort Deutschland und das Erreichen der Klimaschutzziele“, fasst der Präsident des Bundesrechnungshofes (BRH), Kay Scheller, zusammen. Anlass ist die Veröffentlichung eines Sonderberichts über die Umsetzung der Energiewende in der Stromversorgung.

„Die Energiewende ist nicht auf Kurs. Die Bundesregierung muss dringend umsteuern, damit die Transformation erfolgreich ist, um Klimaneutralität bei gleichzeitiger sicherer, bezahlbarer und umweltverträglicher Versorgung mit Strom zu erreichen. Das Generationenprojekt Energiewende muss zielgerecht umgesetzt werden.“ Die Energiewende zielt auf eine grundlegende Umstellung der Energieversorgung in Deutschland auf Erneuerbare Energien und mehr Energieeffizienz ab. Der Bundesregierung sind dabei energiepolitische Ziele vorgegeben: Die Energieversorgung soll sicher, bezahlbar und umweltverträglich sein (§ 1 EnWG).

„Aktuell hält der Bundesrechnungshof für den Bereich Strom fest: Die sichere Versorgung ist gefährdet, der Strom teuer, während die Bundesregierung die Auswirkungen der Energiewende auf Landschaft, Natur und Umwelt nicht umfassend bewerten kann“, sagte Scheller. Zuletzt hatte der Bundesrechnungshof 2021 über Versäumnisse der damaligen Bundesregierung bei der Energiewende informiert. Seitdem hat der völkerrechtswidrige russische Angriffskrieg auf die Ukraine weitere Schwachpunkte und Herausforderungen der deutschen Energieversorgung offenbart. Daraufhin hat die Bundesregierung einen massiven weiteren Ausbau der Erneuerbaren Energien angekündigt. Im Jahr 2030 sollen sie 80 % des Bruttostromverbrauchs decken. Das soll nicht nur zum Klimaschutz beitragen, sondern auch die Importabhängigkeiten bei fossilen Energien verringern. Zudem sieht die Bundesregierung die Nutzung Erneuerbarer Energien im überragenden öffentlichen Interesse. Sie hat ihrem Ausbau in der Abwägung mit anderen Schutzgütern Vorrang eingeräumt, bis „die Stromerzeugung im Bundesgebiet nahezu treibhausgasneutral ist“.

Parallel zum Ausbau Erneuerbarer Energien wird der Bruttostromverbrauch in den nächsten Jahren deutlich steigen. Durch die zunehmende Elektrifizierung in den Sektoren Verkehr und Wärme geht die Bundesregierung von einem Anstieg um 33 % auf 750 TWh im Jahr 2030 aus (von 565 TWh 2021). Gleichzeitig hält die Bundesregierung am vorgezogenen Kohleausstieg im Jahr 2030 fest, den Ausstieg aus der Kernenergie hat sie bereits im April 2023 vollzogen.

Die Energiewende stellt daher eine Herausforderung für die Deckung des Strombedarfs dar. Um die angestrebte Versorgung mit Strom weitestgehend aus volatilen Erneuerbaren Energien zu sichern, muss der Bund dringend die notwendigen Rahmenbedingungen schaffen. Hier ist die Energiewende nicht auf Kurs.

Unzureichende Kapazitäten

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) muss die Erneuerbaren Energien entsprechend den gesetzlich festgelegten Zielpfaden ausbauen. Allerdings ist absehbar, dass die Ausbauziele nicht erreicht werden.

So konnte die Bundesnetzagentur (BNetzA) im Jahr 2023 lediglich 50 % des Zielvolumens für Windenergieanlagen an Land vergeben: statt 12,84 GW nur 6,38 GW. Um den Zielpfad zu erreichen, müsste sie im Jahr 2024 nunmehr 16,46 GW vergeben. Das ist nicht realistisch.

Kay Scheller, Präsident des Bundesrechnungshofes Foto: BRH

Die Stromerzeugung durch Photovoltaik und Windanlagen unterliegt Schwankungen, sodass es zu Versorgungslücken kommen kann. Deshalb ist der Zubau ausreichender gesicherter und steuerbarer Back-up-Kapazitäten bis zum Jahr 2030 von zentraler Bedeutung. Diesen muss das Klimaschutz-Ministerium gewährleisten. Mit der Kraftwerksstrategie 2026 wird ihm das jedoch nicht gelingen, denn die darin vorgesehenen 10 GW H2-ready-Gaskraftwerke werden nicht ausreichen. Auch die Ausgestaltung eines zusätzlich geplanten Kapazitätsmechanismus für weitere Leistung ist noch offen. So ist nicht sichergestellt, dass die erforderlichen Back-up-Kapazitäten rechtzeitig verfügbar sein ­werden.

Außerdem ist ein erheblicher Ausbau der Stromnetze nötig. Der Netzausbau liegt aber erheblich hinter der Planung zurück. Der Rückstand beträgt mittlerweile sieben Jahre und 6.000 km.

Wirklichkeitsfremdes Monitoring

Gleichzeitig bewertet der BRH die Annahmen der Bundesregierung beim Monitoring der Versorgungssicherheit als wirklichkeitsfremd. Die Bundesnetzagentur betrachte in ihrem Monitoringbericht für die Jahre 2025 bis 2031 lediglich ein „Best Case“-Szenario: Danach werden die Ausbauziele sicher erreicht. Alternative Szenarien betrachtet das Monitoring nicht – obwohl der Ausbau weder bei den Erneuerbaren Energien noch den Stromnetzen auf Kurs ist. „Das Szenario ist sehr unwahrscheinlich. Es weicht von den tatsächlichen Entwicklungen erheblich ab“, so Scheller. „So nimmt das BMWK hin, dass Gefahren für die sichere Versorgung mit Strom nicht rechtzeitig sichtbar und Handlungsbedarfe zu spät erkannt werden. Der Zweck des Monitorings als Frühwarnsystem zur Identifizierung solcher Handlungsbedarfe wird faktisch ausgehebelt.“

Das Ziel einer sicheren Versorgung mit Strom kann so langfristig nicht gewährleistet werden. Die Bundesregierung muss daher verschiedene Eintrittswahrscheinlichkeiten betrachten und auch ein „Worst Case“-Szenario einbeziehen, Maßnahmen ergreifen, um den Ausbau Erneuerbarer Energien und jederzeit gesicherter, steuerbarer Kraftwerksleistung sicherzustellen. Sie muss den Akteuren Planungssicherheit geben, um in die notwendigen Erzeugungskapazitäten und Stromnetze zu investieren.

Risiko für den Wirtschaftsstandort

Hohe Strompreise sind ein erhebliches Risiko für den Wirtschaftsstandort Deutschland und die Akzeptanz der Energiewende. Die Preise für Strom sind in Deutschland in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen. Sie gehören zu den höchsten in der EU. Weitere Preissteigerungen sind absehbar. Bis zum Jahr 2045 fallen allein für den Ausbau der Stromnetze massive Investitionskosten von mehr als 460 Mrd. € an. Das BMWK berücksichtigt diese Systemkosten bisher nicht bei seiner Darstellung der Kosten für Strom aus Erneuerbaren Energien. Um den sehr hohen Strompreisen entgegenzuwirken, hat die Bundesregierung diese wiederholt mit staatlichen Mitteln punktuell bezuschusst. „Dadurch entsteht ein falsches Bild der tatsächlichen Kosten der Transformation“, machte Scheller deutlich.

Für eine treibhausgasneutrale Energieversorgung ist der Ausbau der Erneuerbaren laut BRH-Bericht von überragender Bedeutung. Foto: Imago

Die Bundesregierung muss die Systemkosten der Energiewende klar benennen. Darüber hinaus sollte sie endlich bestimmen, was sie unter einer bezahlbaren Stromversorgung versteht. Die von ihr geregelten Strompreisbestandteile muss sie konsequent auf ihre energiepolitischen Ziele ausrichten.

Der Ausbau Erneuerbarer Energien ist für eine treibhausgasneutrale Energieversorgung von überragender Bedeutung. Zugleich sind damit auch negative Auswirkungen auf die Umwelt verbunden. Knappe Flächen und Ressourcen werden in Anspruch genommen, die Biodiversität beeinträchtigt. Umweltschutzrechtliche Verfahrensstandards hat die Bundesregierung im Zuge der Energiekrise abgesenkt, um Genehmigungsverfahren zu beschleunigen. Sie hat es aber bis heute versäumt, ein wirksames Ziel- und Monitoringsystem für eine umweltverträgliche Energiewende einzuführen. Dabei ist dies notwendig, um unerwünschte Wirkungen der Energiewende auf einzelne Schutzgüter frühzeitig zu erkennen und angemessen nachsteuern zu können. Grundlage der Entscheidungen muss ein wirksames Monitoring sein.

Bisherige Maßnahmen ungenügend

„Unser Bericht zeigt: Die bisherigen Maßnahmen zur Umsetzung der Energiewende sind ungenügend und bergen deshalb gravierende Risiken für die energiepolitischen Ziele“, warnte Scheller. „Die Bundesregierung ist im Verzug beim Ausbau der Erneuerbaren Energien und der Stromnetze sowie beim Aufbau von Back-up-Kapazitäten. Hinzu kommen Wissenslücken über die Umweltwirkungen der Transformation und kein Konzept gegen hohe Strompreise. Zugleich fehlt ihr ein integriertes Monitoring der Energiewende, das alle energiepolitischen Ziele in den Blick nimmt. So läuft die Bundesregierung Gefahr, dass mögliche Konflikte zwischen den energiepolitischen Zielen ungelöst bleiben. Sie sollte schnellstmöglich Kurskorrekturen vornehmen. Die Risiken für die Energiewende und damit für unseren Wohlstand sind groß. Die Bundesregierung sollte unsere Prüfungsfeststellungen nutzen, um die aufgezeigten Defizite abzustellen.“

Insektenprotein für Mastschweine?

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Weltweit sind für mehr als zwei Milliarden Menschen Insekten ein ganz normaler Bestandteil der Ernährung – vorrangig in Afrika, Asien und Südamerika. Auch wenn Insekten als Lebensmittel bei uns bisher kaum eine Rolle spielen, ist das Thema in aller Munde. Ebenso ist es in der Tierernährung präsent. Denn seit September 2021 darf Insektenprotein an Schweine verfüttert werden, sofern rechtliche Vorgaben im Zusammenhang mit den Ausnahmen vom Verfütterungsverbot für tierische Proteine eingehalten werden.

Wollen selbst mischende Landwirte Insektenprotein einsetzen, benötigen sie eine Registrierung oder Zulassung. Beim Einsatz des Insektenproteins als Futtermittel geht es in erster Linie um Nachhaltigkeit, Tier- und Umweltschutz. Beispielsweise soll seine Nutzung den Sojaimport aus Südamerika reduzieren. Zudem wird für die Produktion weniger Fläche benötigt. Die Insekten zählen zu den landwirtschaftlichen Nutztieren und dürfen sich nur von Futtermitteln ernähren. Derzeit sind in der EU acht Insektenarten zugelassen. Insektenprotein wird überwiegend in der Heimtierfütterung eingesetzt und ist im Nutztierbereich bisher kaum von Bedeutung. Während bereits Versuche mit Jungtieren durchgeführt wurden, liegen in Deutschland noch keine Ergebnisse von Versuchen mit Mastschweinen vor. Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen hat deshalb den Einsatz von Insektenprotein in der Schweinemast geprüft.

Versuch mit Insektenprotein

In der Leistungsprüfungsanstalt Quakenbrück wurden 112 Ferkel (Topigs Tempo x Topigs TN 70) nach Gewicht und Geschlecht auf zwei Futtergruppen verteilt und in Zweierbuchten gehalten. Die Tiere wurden dreiphasig gefüttert. Die Anfangs- und Mittelmastfutter der beiden Futtergruppen enthielten Soja- und Rapsextraktionsschrot als Eiweißergänzung, die Endmastfutter nur Sojaextraktionsschrot. Das Versuchsfutter enthielt zusätzlich 4 % Insektenprotein der Schwarzen Soldatenfliege (Hermetia illucens). Alle Futter waren pelletiert und wurden ad libitum verabreicht. Die Prüfung umfasste den Gewichtsbereich von 28 bis 125 kg. Zwischenwägungen wurden bei jedem Futterwechsel vorgenommen. Die Ermittlung möglicher Unterschiede im Verhalten der Tiere war nicht Gegenstand des Versuchs.

In einem Fütterungsversuch mit Schweinen wurde der Einsatz von 4 % Insektenprotein der Schwarzen Soldatenfliege geprüft. Foto: Pixabay

Das Insektenprotein enthielt folgende Werte (97 % Trockensub­stanz): 52,9 % Rohprotein, 7,8 % Rohfett, 10,3 % Rohfaser, 2,6 % Lysin, 0,68 % Methionin, 1,92 % Threonin, 0,63 % Tryptophan, 0,79 % Kalzium und 1,23 % Phosphor. Die analysierten Phosphorgehalte lagen in beiden MM-Futtern und im EM-Futter der Versuchsgruppe außerhalb des Analysenspielraums.

Bessere Leistungen durch Insektenprotein?

Im Mittel lagen die Tageszunahmen bei 1.080 g. In der Kontrollgruppe ohne Insektenprotein wurden 1.085 g und in der Versuchsgruppe 1.073 g Tageszunahmen erreicht. Der Futteraufwand je Kilo Zuwachs von 2,40 kg war in beiden Gruppen identisch, der tägliche Futterverbrauch unterschied sich ebenfalls nicht (2,60 zu 2,57 kg). In der Phase ab 80 kg Lebendgewicht (LG) erzielten die Schweine sehr hohe Tageszunahmen von durchschnittlich mehr als 1.100 g. Die Schlachtkörper wurden nach AutoFOM klassifiziert. Die Indexpunkte je Kilo Schlachtkörpergewicht waren mit 0,998 in beiden Gruppen identisch. Mit Ausnahme der Tageszunahmen in der Anfangsmast traten weder in der Mastleistung noch in der Schlachtkörperbewertung gesicherte Unterschiede auf.

Wie berechnen sich die Futterkosten?

Die Berechnung der Futterkosten beruht auf den Nettopreisen im Versuchszeitraum (Juni bis Oktober 2023). Die Futterkosten je 100 kg Zuwachs lagen in der Kontrollgruppe bei 81,66 € und in der Versuchsgruppe bei 125,89 €. Daraus ergibt sich ein Kostenvorteil von 44,23 € je 100 kg Zuwachs zugunsten der Kontrollgruppe.

Fazit

In diesem Schweinemastversuch wurde der Einsatz von 4 % Insektenprotein aus der Schwarzen Soldatenfliege geprüft. Das Leistungsniveau lag im Mittel bei 1.080 g Tageszunahmen, einem Futteraufwand je Kilo Zuwachs von 2,40 kg und 0,998 Indexpunkten je Kilo Schlachtkörpergewicht. Mit Ausnahme höherer Tageszunahmen der Kontrollgruppe in der Anfangsmast gab es keine signifikanten Unterschiede. Der Einsatz des Insektenproteins erhöhte die Futterkosten je 100 kg Zuwachs um mehr als 44 €.

Aus den Ergebnissen lässt sich ableiten, dass der Einsatz von Insektenprotein als Eiweißkomponente im Schweinemastfutter ohne Leistungseinbußen möglich, aber bei dem derzeitigen Preisniveau unwirtschaftlich ist.

Bald beginnt die Maisbestellung auf den Äckern

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Ackerbauliche Maßnahmen im Maisanbau gewinnen immer mehr an Bedeutung, je mehr Anforderungen und Vorgaben zu beachten sind. Ordentliche Flächenvorbereitungen und gute Saatbettbedingungen zur Aussaat sind zur Absicherung des Feldaufganges genauso wichtig wie Sortenwahl, Saattermin und standortangepasste Pflanzenzahl pro Quadratmeter.

Zur Optimierung von Standort- und Saatbettbedingungen ist es ratsam, die Böden gut abtrocknen zu lassen. Zunächst ist mit Gülle- und Gärrestausbringungen und anschließender Bodenbearbeitung so lange zu warten, bis keine irreversiblen Boden- und Strukturschäden mehr zu erwarten sind. Je nach Erfahrungen mit den zu bewirtschaftenden Böden ist ein nicht zu fein hergerichtetes Saatbett anzustreben, um Bodenabtrag durch Winderosion oder Verschlämmung und Verkrustung durch Starkniederschläge zur und nach der Aussaat entgegenzuwirken. Die Saatkörner sind auf einem abgesetzten Bodenhorizont mit ausreichender Feinerde und Bodenfeuchte abzulegen. Bei guter Durchlüftung, Wasserführung, Erwärmung und ohne Verdichtungen im Boden liegen optimale Voraussetzungen zur Aussaat, Keimung und zum Auflaufen des Maises vor.

Aussaattermin nicht zu früh wählen

Zur Maisaussaat ist eine ausreichende und nachhaltige Bodentemperatur von mindestens 8 °C, besser 10 °C in 5 cm Tiefe abzuwarten. Je früher gesät wird, desto größer ist die Gefahr von Kälteperioden mit nächtlich auftretenden Bodenfrösten. Insbesondere leichte Sandböden neigen zu starken Auskühlungen bei niedrigen Temperaturen. Im glimpflichsten Fall sind Keim- und Auflaufphase des Maises nach dem Auskühlen des Bodens unterbrochen. Durch Verdrehen deformierte Keimlinge sind auch möglich, der Auflauf verzögert und verzettelt sich, Pflanzenausfälle sind nicht auszuschließen. Sind die jungen Maispflanzen bereits aufgelaufen, sind Vergilbung und Verbräunung der jungen Blätter nach einem Frost­ereignis zu beobachten. Ist der Vegetationskegel in Mitleidenschaft gezogen, kommt es zu Pflanzenausfällen.

Bei Aussaatterminen Mitte Mai können dem Mais durch späteres Auflaufen wertvolle Tage für die Entwicklung verloren gehen.

Saattiefe auf Boden und Wetter abstimmen

Eine tiefere Ablage ist nicht zu empfehlen, da mehr Energie vom Keimling zum Auflaufen benötigt wird. Eine flachere Ablage in feuchten Bodenhorizont bei nachhaltig hohen Bodentemperaturen ist vorzuziehen, um gleichmäßigen Feldaufgang und zügiges Weiterwachsen der Maispflanzen anzustreben. Doch letztlich bestimmen Bodengegebenheiten und Wetterbedingungen die Saattiefe. Je feuchter und wärmer der Boden, desto flacher kann der Mais gelegt werden. Als mittlere Aussaattiefe werden 5 cm angenommen. Erwärmt sich der Boden schwer, kann 1 cm flacher gedrillt werden, ist der Boden sehr leicht, kann das Saatkorn 1 cm tiefer abgelegt werden. Herrscht zum Auflaufen des Maises nachhaltig günstige und warme Witterung bei guten und warmen Bodenbedingungen, kann ebenfalls flacher abgelegt werden. Wichtig für den Feldaufgang ist die Ablage in den feuchten Bodenhorizont.

Aussaatstärke ist nicht gleich Bestandesdichte

Gute Saatgutqualitäten mit hoher Keimfähigkeit und bester Triebkraft sind wichtig für zügige Feldaufgänge. Doch ist die Keimfähigkeit des Saatguts nicht immer auf den Etiketten am Saatgutsack aufgeführt, die Mindestanforderung der Keimfähigkeit für zertifiziertes Maissaatgut liegt bei 90 %. Trotz optimaler Saatbettbedingungen und passender Witterung zur Maisaussaat ist somit ein 100%iger Feldaufgang unmöglich. Ein Saatgutzuschlag von mindestens 5 % ist immer zu geben. Höhere Zuschläge von 10 bis 15 % sind anzustreben, wenn die Keimfähigkeit des Saatgutes unter 95 % liegt und/oder sich schwierige Bedingungen beim Feldaufgang abzeichnen. Doch können hohe Saatgutzuschläge bei nicht intakten Böden mit schlechter Bodenstruktur oder unzureichender Triebkraft des Saatgutes einen mangelhaften Feldaufgang nicht wettmachen. Schnelle Feldaufgänge und beschleunigtes Wachsen über das Vierblattstadium hinaus sind anzustreben, um den Befall mit Fritfliege und Vogelfraß zu minimieren.

Standort und Sortentyp entscheidend

Erfahrungen zu Erwärmung des Bodens im Frühjahr und Niederschlagsmenge während der Vegetation sind für die Entscheidung über die standortangepasste Pflanzenzahl pro Quadratmeter vorteilhaft. Eine optimale Bestandesdichte ist immer nur ein Kompromiss zwischen dem Ertragsrisiko in Trockenjahren und dem Erlangen von optimalen Erträgen und Qualitäten bei guter Wasserversorgung.

Umfangreiche gemeinschaftliche Bestandesdichtenversuche der Landwirtschaftskammern Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein zeigen, dass mit zunehmender Bestandesdichte ein Längenwachstum der Maispflanzen einhergehen kann, die Stängel oftmals dünner sind und der Kolbenansatz größer ist. Die gemittelten Ertragszuwächse erhöhen sich nicht mit den steigenden Pflanzenzahlen, auch sind Einbußen in der Qualität auszumachen (siehe Ergebnisse aus Schleswig-Holstein; Tabelle 1). Außerdem wächst aufgrund der nachlassenden Stabilität der Bestände das Risiko der Lagerneigung mit höheren Bestandesdichten.

Trockenstress führt zu sortenspezifischen Ertragsabfällen mit zunehmender Pflanzenanzahl pro Quadratmeter. Je dichter die Pflanzen stehen, desto weniger Wasser steht der einzelnen Pflanze zur Verfügung. Während des Streckungswachstums führt Trockenstress zu einem gestauchten Längenwachstum. Fehlt das Wasser zur Maisblüte, sind Ertragseinbußen nicht ausgeschlossen. Hält der Trockenstress nach der Blüte an, werden befruchtete Kornanlagen und im weiteren Verlauf das Einzelkorngewicht reduziert.

Bei der Maisaussaat kann die anzustrebende Pflanzenzahl auf den Silomais-Sortentyp abgestimmt werden (siehe Tabelle 2). Als richtungsweisend gilt, dass die anzustrebende Pflanzenzahl umso niedriger gewählt werden sollte, je massenwüchsiger die anzubauende Maissorte und je schlechter die Wasserversorgung der Böden sind. Auf Böden mit guter Wasserversorgung werden mit Blick auf Trockenzeiten nicht mehr als zehn Pflanzen pro Quadratmeter von kompakteren Sorten empfohlen. Bei schlechter Wasserversorgung mit langjährig häufiger beobachteten Trockenschäden im Mais liegt die Empfehlung bei maximal sieben Pflanzen pro Quadratmeter bei massenwüchsigen Sorten.

Saattermin optimal wählen

Versuche zum „optimalen“ Aussaattermin von Silomais werden auf dem Versuchsstandort Schuby, Kreis Schleswig-Flensburg, durchgeführt. Der Versuchsaufbau sieht vor, dass die Aussaat um ein bis zwei Wochen um den „optimalen“ Termin (letzte April-, erste Maitage) vorgezogen beziehungsweise nach hinten verschoben wird. Auf die jeweiligen Bestellbedingungen der Jahre wurde im April/Mai in Abhängigkeit von Boden- und Witterungsbedingungen flexibel reagiert. Um den Einfluss des Aussaattermins aufzuzeigen, erfolgt die Ernte am selben Tag (siehe Tabelle 3).

Mit einer Anpassung des Erntetermins an den Saattermin können Silomaisqualitäten verbessert werden.

Bei Aussaatterminen Mitte Mai können dem Mais durch späteres Auflaufen wertvolle Tage für die Entwicklung verloren gehen, vor allem wenn noch ein anhaltend kaltes Frühjahr bereits zu Vegetationsbeginn vorliegt. Mais ist eine Kurztagspflanze, das heißt das vegetative Pflanzenwachstum wird über die Tageslänge gesteuert. Wird eine bestimmte Tageslänge unterschritten beziehungsweise eine bestimmte Nachtlänge überschritten, beginnt das generative Wachstum. Zu diesem Zeitpunkt beginnt die Blüte mit anschließender Kolbenfüllung. Um die Bedingungen des Kurztages zu erfüllen, ist es wichtig, den Mais nicht zu spät zu säen.

Je nach vorherrschender Witterung nach der Aussaat liegt der Zeitraum zum Auflaufen innerhalb von zwei bis vier Wochen. 2023 lief der Mais innerhalb von elf bis 18 Tagen je nach Aussaattermin auf, ein Jahr zuvor war der Feldaufgang, um je zwei Tage verkürzt, noch zügiger. 2021 hingegen wurden 15 bis 30 Tage bis zum Auflaufen benötigt, 2020 lief der Mais nach 17 bis 21 Tagen auf.

Unter guten Witterungsbedingungen während der Vegetation schrumpft die Blühdauer zwischen frühem und spätem Aussaattermin auf wenige Tage zusammen. Nur 2022 lagen 18 Blühtage zwischen erstem und letztem Aussaattermin, Grund dafür war allerdings die trockene und heiße Witterung zur Blüte, die Blüte des letzten Aussaattermins verzögerte sich deutlich. In den verbleibenden Versuchsjahren lagen die Blühtermine nur zwei bis vier Tage auseinander.

Erntetermin auf Saattermin abstimmen

Bei einer Anpassung des Erntetermins an den Saattermin können Silomaisqualitäten verbessert werden (siehe Tabelle 4). Vierjährige Ergebnisse zeigen, dass ein spät gewählter Erntetermin wie erwartet zu Steigerungen in der Abreife und im Stärkegehalt führt. Ein späterer, aber noch angepasster Erntetermin hat die Vorteile, dass Maissilagen mit ausgereifter Stärke und ordentlichen Energiegehalten produziert, hohe Erträge erreicht, Bildung von Sickersaft vermieden, optimale Verdichtung der Maissilage erzielt und Silierverluste verringert werden können.