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Zuckerpreise: Ende der Talfahrt?

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Die Zuckerbranche hat einige sehr gute Jahre hinter sich, geriet zuletzt jedoch unter Druck. Denn seit Herbst 2024 sind die EU-Zuckerpreise von deutlich über 800 €/t auf rund 530 €/t Weißzucker im Mai 2025 regelrecht abgestürzt, ein historisch gesehen immer noch hohes Niveau, auf dem der Preis sich inzwischen halbwegs stabilisiert hat. Allerdings sind die Kosten bei Zuckerfabriken und Rübenanbauern deutlich gestiegen, sodass selbst bei den vergleichsweise hohen Preisen die Luft dünn ist. Der wirtschaftliche Druck auf die Unternehmen zeigt sich auch daran, dass 2025 fünf EU-Zuckerfabriken schließen werden. Die EU Zuckerindustrie hat auf diese Situation reagiert und die Zuckerrübenfläche um etwa 10 % auf 1,352 Mio. ha in 2025 reduziert, nach 1,512 Mio. ha in 2024. Für Deutschland liegt die 2025-er Schätzung bei 345.200 ha nach 391.400 ha im Vorjahr. Damit geht europaweit die Zuckerproduktion um über 1 Mio. t auf 15,2 Mio. t zurück. Im Vorjahr lag die Weißzuckerproduktion der EU noch bei 16,5 Mio. t.

Auch die Weltmarktpreise sind deutlich auf zirka 400 €/t (White Sugar, London N°5) ­zurückgegangen, dies wegen der prognostizierten höheren Produktion für 2025/26. Das US-Landwirtschaftsministerium erwartet eine Weltzuckerproduktion von 189 Mio. t, knapp 9 Mio. t über dem Vorjahr. Für Brasilien (44,7 Mio. t) und Indien (35,3 Mio. t), den beiden größten Zuckerproduzenten der Welt, werden große Ernten vorausgesagt. Angesichts des niedrigen Weltmarktpreises ist der Export von EU Zucker in Drittlandstaaten wenig lukrativ.

Die weiteren Preisaussichten haben sich mittlerweile etwas verbessert. Dennoch kann der Übertrag aus der hohen Erntemenge 2024 über die neue Ernte hinaus das Preisniveau belasten. Andererseits herrscht aufgrund des Krankheitsdrucks vor allem in den südeuropäischen (auch süddeutschen) Anbaugebieten – Stichworte: SBR/Stolbur wegen der Glasflügelzikade, Rübenderbrüssler, Cercospora große Unsicherheit bezüglich des Ertragsniveaus.

Ukraine und Mercosur

Im EU-Außenhandel bewegt die Zuckerbranche zwei politische Themen: Die zollfreien Importe aus der Ukraine und der Abschluss des Mercosur-Abkommens. Die EU-Kommission arbeitet derzeit an einem Freihandelsabkommen mit der Ukraine, dieses soll zollfreie Zuckerlieferungen aus der Ukraine bis zu 100.000 t jährlich erlauben, was deutlich über dem Vorkriegsniveau liegen würde.

Aktuell können aus Brasilien etwa 350.000 t Roh-Rohrzucker zu einem reduzierten Zoll von 98 €/t in die EU geliefert werden, in den vergangenen Jahren wurde das nur während der Hochpreisphase genutzt. Aus dieser Menge sollen im Rahmen des Mercosur-Abkommens nun 190.000 t zollfrei in die EU geliefert werden dürfen, davon 10.000 t Biozucker. Hinzu sollen 650.000 t Bioethanol kommen, auch eine Konkurrenz für die Bioethanolindustrie, die in Deutschland zu 12 % auf Zuckerrüben basiert.

Zuckerrübenpreis Nordzucker 2026

DNZ und Nordzucker haben sich gerade auf die Eckpunkte für den Zuckerrüben-Vertrag zur Ernte 2026 geeinigt. Laut Auskunft der Nordzucker liegt der Bedarf an Zuckerrüben für die Kampagne 2026 noch einmal unter dem Bedarf für die Kampagne 2025, Übermengen werden deshalb bei vielen Fabriken deutlich schlechter vergütet. Der Grundpreis ist 25,20€/t bei 16 % Pol, wie schon 2025. Die Schwelle für Preisanpassungen liegt bei Zuckererlösen der Nordzucker ab 530 €/t Weißzucker (2025 waren es 436 €/t), je 1€/t Zuckererlös über 530 €/t werden 0,09316 €/t höhere Rübenpreise gezahlt, 2025 wurde der Rübenpreis um 0,0685 €/t angepast. Die Zuschläge für Zuckergehalt, Rübenmarkvergütung, Früh-/Spätlieferausgleich bleiben wie in den Vorjahren, sodass der Mindestpreis inklusive aller durchschnittlichen Nebenleistungen (18 % Pol., Rübenmarkvergütung, Früh-/Spätliefer­ausgleich) bei rund 35 €/t liegen wird. 

Alles rund um die Erdbeere

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Mitten in Angeln in Sörup/Löstrup liegt das idyllisch gelegene und gemütliche Obstcafé mit Erlebnishof Jensen, unser Ziel für einen Nachmittag. Schon auf dem Weg zur geräumigen Scheune, die auch im Winter zum Ausschank von Punsch genutzt wird, bekamen wir einen Eindruck von dem großen Areal mit Spielplatz, Ziegen, Verkaufsbuden, Biergarten und eben dem Cafe, welches vor einigen Jahren eröffnet wurde.

Vor 14 Jahren wurde der Hof in Löstrup zum bestehenden Betrieb in Sörup/Barg dazugekauft.

Zunächst genossen wir den reichlich belegten Erdbeerkuchen mit Schlagsahne und Kaffee. Wem es nicht genug Früchte waren, konnte in Schüsseln bereitgestellte Erdbeeren dazu naschen. Im Anschluss begrüßte uns der Seniorchef Claus-Peter Jensen und konnte uns umfangreich von der Entstehung und vom Werdegang des benachbarten Familienbetriebes berichten.

Der 125 Jahre alte Hof mit anfänglich 17 ha wurde von seinem Urgroßvater gegründet und wird nun in fünften Generation von seinen drei Söhnen geführt, die sich die vielfältigen Aufgaben teilen. Ein Sohn ist überwiegend fürs Büro zuständig, der zweite Sohn managt das Café und der Dritte kümmert sich um die Pflanzenproduktion. Für Rat und Tat steht ihnen der Senior gerne zur Seite.

Im Jahr 1981 begann Claus-Peter Jensen damit, die Sonderkultur Erdbeeren zu züchten und zwar mit 2.000 Pflanzen der Sorte Senga Sengana. Zunächst wurden die Früchte nur über Selbstpflücker vermarktet. Als die Großfamilie eher selten wurde und kleinere Portionen gewünscht waren, konnten bereits gepflückte Erdbeeren erworben werden.

In der Hauptsaison beschäftigt der Betrieb zirka 200 Mitarbeitende, überwiegend aus der Ukraine. 18 Mitarbeitende sind festangestellt. Der Verkauf erfolgt nur durch Direktvermarktung über Verkaufsbuden. Nur wenige Supermärkte werden beliefert und verkaufen die Erdbeeren zu von der Firma Jensen festgelegten Bedingungen. Die ersten Verkaufsbuden wurden 1994 aufgebaut.

Zurzeit werden 20 verschiedene Erdbeersorten auf 100 ha angebaut und zirka 11 t täglich geerntet. Insgesamt ist der Betrieb inzwischen 350 ha groß und breit aufgestellt. Hier kann man auch Himbeeren, Kirschen und Heidelbeeren pflücken. Seit dem 1. März ist Spargel durch die Übernahme des Spargelhofs Freienwill hinzugekommen. Im nächsten Jahr wird man auf dem Hof auch Wassermelonen bekommen.

Zum Selberpflücken gibt es sieben Standorte, alle nördlich des Nord-Ostsee-Kanals. Auf 7 ha helfen Folienhäuser, die Ernte früher beginnen und länger dauern zu lassen. Dadurch werden Ernteausfälle durch längere Regenperioden verhindert. Aus abends nicht verkauften Resten werden Säfte, Prosecco und Erdbeermarmelade produziert. Was nicht selbst verwertet werden kann, wird an die Schwartau-Werke geliefert.

Nach einem schönen, informativen Nachmittag ging es wieder nach Hause. Einige von uns haben zum Abschluss noch eine frische Pizza aus dem hofeigenen Pizzaofen und alkoholfreien Erdbeerprosecco bei schönem Wetter im Biergarten genossen.

Wissen macht durstig

Tellingstedter LandFrauen aktiv am Tag der Milch

Im Wrohmer Kindergarten Friedensstern drehte sich jüngst alles um die Kuh: Die rund 50 Kinder bekamen am Tag der Milch Besuch von den LandFrauen Birgit Billerbeck, Ute Karstens, Angela Jautelat, Frauke Deuse, Ulrike Lahrsen, Birgit Ehlers und Regina Priemer. Die LandFrauen hatten in der Turnhalle verschiedene Stationen aufgebaut, an denen die Kinder unter Anleitung und mit Hilfe Snacks und Getränke zubereiten konnten. So wurde eifrig Gemüse und Obst geschnippelt und es wurden Kräuter gehackt, aus denen dann leckerer Fruchtjoghurt und Kräuterquark zum Dippen gerührt wurde, der dann liebevoll in kleinen Portionsschälchen angeboten wurde.

Die Turnhalle des Kindergartens Friedensstern wurde kurzerhand zum Milch-Parcours umfunktioniert – die Kinder fanden‘s klasse! Foto: Rita Holz

Mithilfe von Zahnstochern stellten die Lütten aus Käsewürfeln und Weintrauben eigene Käsespieße her, auch Butterbrot durfte nicht fehlen. Die Kinder waren außerdem ganz begierig darauf, zu versuchen, im Außenbereich die ebenfalls angereiste „Kuh“ zu „melken“.

Als Highlight durften sie dann auch noch selber Butter herstellen – was leichter aussah, als es war. Sogar ein Mixstab kam zum Einsatz, um Fruchtbuttermilch und Milchshake zuzubereiten, welche dann in kleinen Gläschen zum Verzehr bereit standen. Allerlei Anschauungsmaterial gab es für die Kinder vom Bauernverband. Dankenswerterweise unterstützten die Breitenburger Milchzentrale aus Itzehoe und die NordseeMilch eG aus Witzwort mit großzügigen Sachspenden die Veranstaltung. Es war ein recht kurzweiliger Vormittag für die Erzieherinnen, die LandFrauen und erst recht für die überaus engagierten Kinder. Rita Holz

Klage gegen Aufhebung der Stoffstrombilanz

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Dass die Stoffstrombilanz durch ­Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer (CSU) gestrichen wurde, wollen die Grünen nicht auf sich beruhen lassen. Wie die Bundestagsfraktion am Dienstag mitteilte, hat sie vor dem Verfassungsgericht in Karlsruhe Klage eingereicht. Sollte das Gericht dem darin enthaltenen Antrag nach einer einstweiligen Anordnung stattgeben, könnte die Aufhebung der Stoffstrombilanz bis zur Entscheidung in der Hauptsache außer Vollzug gesetzt werden. Die Regelung würde dann bis auf Weiteres wieder gelten.

Darin, dass die Stoffstrombilanz abgeschafft wurde, ohne den Bundestag zu beteiligen, sehen die Grünen einen „eklatanten Verstoß gegen die Rechte des Parlaments“. CSU-Minister Rainer wirft die Fraktion „Politik im Trump-Stil“ vor – „ohne Rücksicht auf demokratische Institutionen und den Grundsatz der Gewaltenteilung“. In dem angestrengten Organstreitverfahren möchte die Grünen-Fraktion nun klären lassen, ob die Rechte des Bundestages verletzt wurden.

Rechtswidriger Alleingang?

Nach Einschätzung der ersten Parlamentarischen Geschäftsführerin der Grünen, Irene Mihalic, war das Vorgehen des Ministers rechtswidrig. Einerseits bestünde im Düngegesetz eine Pflicht zum Erlass der Verordnung. Andererseits hätte die Aufhebungsverordnung dem Bundestag vorher zugeleitet werden müssen, damit dieser die Änderungen annehmen, ablehnen oder modifizieren könne.

„Beide Regelungen übergeht der Minister mit der Abschaffung im Alleingang“, so die Grünen. Auch die Bundestagspräsidentin Julia Klöckner (CDU) kritisieren die Grünen scharf. Anstatt für das Parlament einzustehen, habe sie sich „hinter ihre Parteifreunde in der Bundesregierung gestellt“.

Die Grünen verteidigen die Stoffstrombilanz zudem in der Sache: „Die Verordnung machte die Nährstoffflüsse, die in Landwirtschaftsbetrieben hinein- und hinausgehen, transparent.“ Dies sei wichtig, da das Grundwasser in Deutschland erheblich mit Nitrat belastet sei. Die gesetzlichen Pflichten für Landwirte diesbezüglich bestünden außerdem fort. Mit der Stoffstrombilanz seien nur die Detailregelungen weggefallen, wie diese zu erfüllen seien. „Es verbleiben also nebulöse Pflichten mit unklaren Maßstäben“, so das Fazit.

„Konstruktive Begleitung“ im Parlament

Zugleich betonen die Grünen den Reformbedarf im Düngerecht und erinnern an die Novelle des Düngegesetzes, die in der vergangenen Legislatur eingebracht wurde und im Vermittlungsausschuss zwischen Bundestag und Bundesrat gescheitert war. Einen von der schwarz-roten Koalition gestarteten Reformprozess würde man „selbstverständlich“ konstruktiv begleiten, so die Grünen. „Genau diese parlamentarische Beteiligung ist aber aufgrund des Schnellschusses vom Bundeslandwirtschaftsminister bisher unmöglich.“

Höchstmoral beim Mindestlohn

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Wie viel sollte Arbeit kosten? Ist Lohn der Gegenwert der geleisteten Arbeit oder muss er die Sicherung der Existenzgrundlage gewährleisten? Und ist es berechtigt, dass die Landwirtschaft Ausnahmen vom gesetzlichen Mindestlohn für Saisonarbeitskräfte fordert?

In Deutschland mischt seit 2015 mit Einführung des gesetzlichen Mindestlohns der Staat bei der Größe der Lohntüte mit. Damals betrug der Mindestlohn 8,50 € pro Stunde. Heute liegt er bei 12,82 €. Das ist eine Steigerung von mehr als 50 %. Die Mindestlohnkommission empfiehlt weitere Steigerungen auf 13,90 € (2026; + 8 %) und auf 14,60 € (2027; + 5 %). Zum Vergleich: Die durchschnittlichen jährlichen Gehaltssteigerungen in Deutschland während der vergangenen zehn Jahre lagen bei etwa 2 % bis 3 %. Fakt ist also: Arbeitende im Niedriglohnbereich haben überproportional profitiert.

Die Bundesregierung hat bereits angekündigt, der Empfehlung der Kommission zu folgen. Eine rechtliche Prüfung des Bundeslandwirtschaftsministeriums untermauerte das von der SPD ins Argumentationsfeld geführte Diskriminierungsverbot. Gesetzlicher Auftrag der Mindestlohnkommission ist es, abzuwägen, welche Höhe des Mindestlohns geeignet ist, zu einem angemessenen Mindestschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beizutragen, faire und funktionierende Wettbewerbsbedingungen zu ermöglichen sowie Beschäftigung nicht zu gefährden.

Dabei ist klar: Ohne Ausnahmeregelung werden die Produktionskosten deutlich steigen – insbesondere auf arbeitsintensiven Dauer- und Sonderkulturbetrieben. Herrschen also tatsächlich faire Wettbewerbsbedingungen, wenn deutsche Betriebe doppelt so hohe Löhne zahlen, wie die Konkurrenz aus Spanien oder Polen?

Eher nicht! Das belegen Zahlen des Statistischen Bundesamtes, das kürzlich vermeldete, dass die Größe der Erdbeeranbauflächen auf den niedrigsten Stand seit 1995 geschrumpft ist. Auch beim Spargelanbau sind sinkende Flächenanteile festzustellen.

Dabei ist der Selbstversorgungsgrad mit Obst (20 %) und Gemüse (37 %) schon jetzt sehr niedrig. Folgerichtig steht im Koalitionsvertrag der Bundesregierung, dass diese Selbstversorgungsgrade erhöht werden sollen. Eine so deutliche Erhöhung des Mindestlohns konterkariert aber dieses Ziel. Entlastungen beim Agrardiesel oder der Stromsteuer fangen die Effekte der steigenden Lohnkosten nicht auf. Auch eine diskutierte Ausweitung der kurzfristigen Beschäftigung von 70 auf 90 Tage wird kaum helfen. Im Gegenteil! Auf vielen Betrieben wird kurzfristige Beschäftigung auf null sinken, weil Obst und Gemüse in anderen Ländern produziert werden. Denn natürlich wird der Lebensmitteleinzelhandel Erdbeeren aus Spanien, die er zur Hälfte des deutschen Preises einkauft, entsprechend günstiger anbieten. Eine klare Gefährdung von Beschäftigung!

Zusätzlich verengt sich durch die überproportionale Steigerung des Mindestlohns das Lohngefüge auf den Betrieben, sodass sich Qualifizierung immer weniger lohnt und ausgebildete Kräfte aufgrund immer kleinerer Lohnunterschiede im Vergleich zu ungelernten Kräften unzufrieden sind. Wenn Ausnahmen vom Mindestlohn politisch nicht gewollt sind, müssen daher andere Möglichkeiten der Unterstützung gefunden werden.

Dr. Robert Quakernack Foto: bb

Moorwiedervernässung: „Freiwilligkeit reicht nicht aus“

Um die Klimaschutzziele im Landnutzungssektor zu erreichen, sollten in Deutschland bis 2045 rund 1 Mio. ha Moorfläche wiedervernässt werden. Dafür sind Änderungen im Planungs- und Zulassungsrecht sowie eine Neuausrichtung der Förderprogramme notwendig. Auch das bisherige Prinzip, wonach die Wiedervernässung ausschließlich freiwillig erfolgen soll, müsse kritisch hinterfragt werden. Dies empfiehlt der Wissenschaftliche Beirat für Natürlichen Klimaschutz (WBNK) in seiner Stellungnahme zur Weiterentwicklung des Aktionsprogramms Natürlicher ­Klimaschutz (ANK).

Der Bericht wurde am Mittwoch vergangener Woche an Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) übergeben. „Unsere Empfehlungen zeigen, wo kurzfristig und mit hoher Wirksamkeit Emissionen reduziert und CO2 gebunden werden kann“, erklärte Anke Herold, Co-Vorsitzende des WBNK und Geschäftsführerin des Öko-Instituts. „Wiedervernässte Moore, naturnahe Wälder und Bäume in der Agrarlandschaft haben immenses Klimaschutzpotenzial“, ergänzte der Co-Vorsitzende Prof. Matthias Drösler, Moorforscher an der Hochschule Weihenstephan-Triesdorf.

50.000 Hektar jährlich

Laut dem Beirat entsprechen die angestrebten 1 Mio. ha rund 80 % der derzeit landwirtschaftlich genutzten Moorflächen. Um dieses Ziel zu erreichen, müssten jährlich etwa 50.000 ha wiedervernässt werden. Durch Paludikulturen soll die Nutzung der Flächen dennoch wirtschaftlich attraktiv bleiben. In Kombination mit weiteren Maßnahmen im Moorschutz könnten so jährlich rund 40 Mio. t CO2 eingespart werden.

Ein zentrales Hindernis ist dem WBNK zufolge die mangelnde wirtschaftliche Attraktivität der Wiedervernässung für Landbesitzer. Hauptgrund sei, dass die Kohlenstoffspeicherung derzeit noch nicht ausreichend vergütet werde. Daher seien gezielte Förderprogramme wie die geplante Förderrichtlinie „Palu“ notwendig (siehe Kasten), um entgangene Einnahmen aus der trockenen Moornutzung zu kompensieren. Zusätzlich müssten neue Wertschöpfungsketten für Biomasse aus Paludikulturen aufgebaut werden. Flankierend empfiehlt der Beirat, Subventionen für die trockene Moornutzung schrittweise einzustellen. Insbesondere die Zahlungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik sollten dort auslaufen, wo landwirtschaftliche Betriebe Wiedervernässungsoptionen haben. Zwar soll die Umsetzung zunächst auf positive Anreize, Freiwilligkeit und Flurneuordnungsverfahren setzen, langfristig wird das Prinzip der ausschließlichen Freiwilligkeit laut Bericht jedoch „de facto nicht immer umsetzbar“ sein. Um Wiedervernässungsvorhaben zu beschleunigen, schlagen die Fachleute außerdem vor, den Moorklimaschutz als „überragendes öffentliches Interesse“ einzustufen.

Agroforst und Waldumbau

Die Wissenschaftler raten zudem dazu, klimaangepasste landwirtschaftliche Anbaumethoden wie Agroforst oder Streifen- und Zwischenfruchtanbau verstärkt zu fördern. Landwirtschaftliche Böden würden großes Potenzial für den Klimaschutz bieten, indem Humus aufgebaut werde oder Bäume auf Agrarflächen Kohlenstoff speicherten. Bislang fehle es aber insbesondere für Agroforst an wirtschaftlichen Anreizen.

Zudem sollte laut WBNK die Anpassung der Wälder an den Klimawandel „durch natürliche Entwicklung, wo möglich, oder aktives Management, wo nötig“ intensiviert werden. Indem man in alten Laubwäldern auf risikoarmen Standorten die Holznutzung reduziere, könnte mehr Kohlenstoff gebunden werden, so die Forscher. Würden sich Bund, Länder und Kommunen etwa darauf verständigen, in 110.000 ha alter Buchenwälder die Nutzung einzustellen, ließen sich zusätzliche 2 Mio. t Kohlenstoff jährlich einsparen.

Das WBNK ist ein unabhängiges wissenschaftliches Gremium, das das Bundesumweltministerium berät. Es wurde in der vergangenen Legislaturperiode eingesetzt. Mitglieder sind anderem der Agrarökonom Prof. Harald Grethe, die Moorforscherin Prof. Franziska Tanneberger und der Agrarbiologe Prof. Josef Settele.

Landjugend trifft Bauernverband

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Bereits zum zweiten Mal fand ein Sommergrillen als gemeinsames Treffen zwischen der Landjugend und dem Bauernverband statt. In diesem Jahr waren der Landesvorstand des Landjugendverbandes Schleswig-Holstein, der Agrarausschuss, die Vorsitzenden des Kreislandjugendverbandes Dithmarschen sowie haupt- und ehrenamtliche Vertreterinnen und Vertreter des Bauernverbandes Schleswig-Holstein (BVSH) mit dabei. Veranstaltungsort war der Betrieb Warfen Milch GbR Schatt in Eddelak.

Nach einer kurzen Begrüßung durch die jeweiligen Vorsitzenden begann der Abend mit einem informativen Rundgang über den Milchviehbetrieb der Familie Schatt. Derzeit werden dort rund 350 Kühe gemolken. In den Stallgebäuden befinden sich zusätzlich etwa 50 Trockensteher sowie die weibliche Nachzucht. Zum Betrieb gehören außerdem 250 ha Grünland und 100 ha Ackerland, auf denen vorwiegend Ackerfutterbau betrieben wird. Auch eine Biogasanlage ist Teil des Betriebskonzepts.

Milena Schatt (li.), Klaus-Peter Lucht und Laura Stolley Foto: Tessa Nafziger

Den Rundgang leitete Milena Schatt. Sie ist seit etwa einem Jahr GbR-Partnerin ihres Vaters Henning Schatt. Gemeinsam bewirtschaften sie den Betrieb und tragen darüber hinaus Verantwortung für zehn Mitarbeitende. Während des Rundgangs berichtete Milena nicht nur über betriebliche Kennzahlen, sondern auch über geplante Erweiterungen und anstehende Umbaumaßnahmen. Nachdem die Gruppe spannende Einblicke in einen modernen Milchviehbetrieb erhalten hatte, ging es allmählich zum gemütlichen Teil des Abends über.

Beim anschließenden Grillen, zu dem der Landjugendverband eingeladen hatte, kamen alle Teilnehmenden in lockerer Runde zusammen und nahmen an den gedeckten Tischen Platz. In entspannter Atmosphäre wurde gemeinsam gegessen und intensiv diskutiert, gelacht und neue Kontakte geknüpft. Die Gelegenheit zum persönlichen Austausch wurde von beiden Seiten rege genutzt. Die Verbindung zwischen Landjugend und Bauernverband wurde dabei spürbar gestärkt und mit neuen Eindrücken aufgefrischt.

Sowohl während des Rundgangs als auch beim gemeinsamen Grillabend kamen zahlreiche aktuelle Themen zur Sprache. Ein zentrales Gesprächsthema war die Fruchtfolgegestaltung insbesondere im Hinblick auf die ausreichende Versorgung der Betriebe mit Futter. Der zunehmende Flächendruck, extremer werdende Wetterbedingungen und der gesellschaftliche Fokus auf Biodiversität stellen viele Betriebe vor große Herausforderungen bei der Anbauplanung. Auch Milena Schatt berichtete von ihren Erfahrungen in der Futterversorgung und den Überlegungen zur Anpassung der Fruchtfolge.

Rundgang über den Hof, auf dem derzeit 350 Kühe gemolken werden. Foto: Tessa Nafziger

Ein weiteres Thema war die Betriebsübergabe, ein Punkt, der viele der Teilnehmenden derzeit persönlich betrifft. Besonders interessant war der Austausch der unterschiedlichen Perspektiven. Einige stehen als Hofübergeber vor der Frage, wie sie Verantwortung abgeben können, andere bereiten sich auf die Übernahme vor und stehen ihrerseits vor großen Herausforderungen. Erfahrungen, Probleme und Chancen sowie gelungene Beispiele aus der Praxis wurden offen miteinander geteilt.

Großes Interesse fand zudem das Thema Modernisierung durch automatische Melksysteme. Familie Schatt plant aktuell die Einführung eines solchen Systems – ein Schritt, der nicht nur technische, sondern auch wirtschaftliche und organisatorische Fragen aufwirft. Viele junge Landwirtinnen und Landwirte sehen in automatisierten Systemen eine Chance, Arbeit effizienter zu gestalten, die Tierbeobachtung zu verbessern und die Attraktivität des Berufs zu erhöhen.

Zugleich wurde betont, wie wichtig eine sorgfältige Planung, eine passende bauliche Lösung und die Wahl des richtigen Herstellers seien. Zum Abschluss wurde die Zusammenarbeit zwischen Bauernverband und Landjugend noch einmal lobend hervorgehoben. „Bauernverband und Landjugend gehören fest zusammen. Daran wird sich auch nichts ändern“, betonte BVSH-Präsident Klaus-Peter Lucht. Beide Seiten zeigten sich sehr zufrieden mit dem Austausch und blicken optimistisch in die gemeinsame Zukunft.

Diskussion und persönlicher Austausch beim gemeinsamen Grillen Foto: Sören Schatt

Ein besonderer Dank gilt Familie Schatt für die herzliche Gastfreundschaft und die abwechslungsreichen und spannenden Einblicke in ihren Betrieb.

Als die Scheiterhaufen brannten

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Die Hexenverfolgung zwischen dem 16. und 18. Jahrhundert ist ein düsteres Kapitel der Landesgeschichte. Sie begann in den Herzogtümern Schleswig und Holstein 1530 und endete 1735. In dieser Zeit fanden hunderte der Hexerei bezichtigten Frauen und Männer auf dem Scheiterhaufen den Tod. Historiker Dr. Rolf Schulte aus Ahrensburg forscht seit Jahrzehnten über dieses Phänomen.

Es ist das Jahr 1548. Lene Jurgens lebt „buten vor Schleswig“. Matthias Gotke und Hans Moldenett aus Moldenit klagen sie des Viehzaubers und der Anrufung des Teufels auf dem Feld an. Ebenso wird sie verdächtigt, mindestens drei Auftragsgiftmorde in Sterup verübt zu haben. Sie soll Schadenszauber betrieben haben, und der Teufel soll ihr in Gestalt eines schwarzen Katers erschienen sein. Angebliche Verbündete sei neben anderen ihre Tochter Anne. Das Stadtgericht Schleswig geht den Vorwürfen nach. Es ordnet an, innerhalb der Befragung die Folter einzusetzen. Unter Folterqualen gesteht die Angeklagte schließlich die vermeintlich begangenen Untaten. Am 13. April wird sie mit ihrer Tochter und einer dritten Beklagten in einem Holzofen verbrannt.

Eine Gedenktafel im Innenhof des Schleswiger Rathauses erinnert an das begangene Unrecht an Frauen in der Schleistadt.
Foto: Stadt Schleswig

Seit 2014 erinnern eine Gedenktafel der Stadt Schleswig und der Domgemeinde im Innenhof des Rathauses und eine zweite des Arbeitskreises Hexenprozesse Schleswig am Rathausmarkt 8 an Lene Jurgens und weitere Opfer der Hexenprozesse in der Schleistadt. Das Schicksal Lene Jurgens soll hier exemplarisch für alle Prozesse im Land stehen. „Neun von zehn Personen, die der Hexerei bezichtigt wurden, waren Frauen“, stellt Schulte heraus. Leider wisse man nur wenig Biografisches über sie, in den Archiven befänden sich kaum Aufzeichnungen. Insgesamt konnte der Historiker in Schleswig, Holstein, Lauenburg und Lübeck bisher Prozesse gegen 939 Personen nachweisen. 600 der Angeklagten wurden hingerichtet. Am intensivsten verfolgte man sogenannte Hexen im östlichen Hügelland und auf Fehmarn. Im großbäuerlich geprägten Dithmarschen, den Elbmarschen oder in den kleinbäuerlichen Dörfern der Geest, gab es vergleichsweise wenig Prozesse, Lübeck war die „hexenärmste“ Zone.

Dabei überschnitten sich bei den Gerichtsverfahren zwei Rechtskreise. Im Herzogtum Schleswig als altem dänischen Reichslehen, galt die dänische Gesetzgebung, das „Jyske Lov“. Es sah seit dem 15. Jahrhundert vor, dass eine vermeintliche Zauberin privat angeklagt werden musste und dann ein Gericht über die Rechtmäßigkeit der Beschuldigung urteilte. In Holstein kam das Recht des deutschen Reichs, die „Carolina“, zum Einsatz. Es erklärte eine vermeintliche Zauberei zur Straftat, die auch von Amts wegen als Offizialdelikt wie Mord oder Raub verfolgt werden musste. Zudem schrieb es die Verbrennung nach einem nachgewiesenen Schadenszauber vor.

Die Hinrichtung einer vermeintlichen Hexe auf dem Scheiterhaufen fand öffentlich statt und war ein Publikumsmagnet.
Foto: Repro Rolf Schulte

Widerstand gegen die Verfolgung leisteten nur wenige Betroffene. Doch Schulte berichtet, dass Angeklagte zu 50 % freigesprochen wurden, wenn sie einen Rechtsanwalt hatten. Im „Jyske Lov“ gab es außerdem eine Besonderheit: Männliche Angeklagte hatten die Möglichkeit, sich durch einen „Zwölf-Mannen-Eid“ selbst freizuschwören. Wenn elf Männer sie mit einem Eid für unschuldig erklärten, konnten sie sich von dem Vorwurf der Hexerei durch einen eigenen Schwur befreien. Frauen, die kein oder nur ein eingeschränktes Eidrecht besaßen, mussten zwölf Männer bitten, sie für unschuldig zu erklären. „Aber welche beschuldigte Frau hatte damals Geld für einen Rechtsbeistand oder konnte tatsächlich zwölf Männer vorweisen, die zu ihren Gunsten aussagten? Meist trafen die Anschuldigungen alte, arme und alleinstehende Frauen ohne Lobby, die nicht schreiben und sich nur schlecht wehren konnten“, gibt er zu bedenken.

Ökonomische Krise

Der Historiker hat sich ebenfalls damit beschäftigt, welche Gründe es für die Hexenprozesse in der Frühen Neuzeit von zirka 1500 bis 1800 gab. Einen Faktor sieht er in der ökonomischen Krise des 17. Jahrhunderts. „Die vielen Prozesse, die ‚von unten‘ zum größten Teil aus der Bevölkerung heraus gewünscht waren und ‚von oben‘ zugelassen wurden, zeugen von hohen Spannungen in der frühneuzeitlichen Gesellschaft Schleswig-Holsteins, die sich in der Hexenverfolgung entluden“, fasst er zusammen. Häufig seien die Spannungen aus Nachbarschaftsstreitigkeiten hervorgegangen, die über Jahre schwelten und in einer formellen Anklage endeten. In diesen Konflikten sei es beispielsweise um das Ausleihen und die Zurückgabe von Lebensmitteln oder Alltagsgütern gegangen. Soziale Konflikte und wirtschaftliche Interessen standen gleichfalls hinter falschen Anschuldigungen.

Milchzauber aus einem Axtstiel, 16 Jhd.
Foto: Repro Rolf Schulte, Bildarchiv Emslandmuseum Lingen

Noch im 16. Jahrhundert bestanden in den Dörfern gute Solidarbeziehungen. Sich um Arme und Randständige zu kümmern, war üblich. Doch das änderte sich ab Ende des 16. Jahrhunderts und Anfang des 17. Jahrhunderts. Seit 1580 war es zu einer „Kleinen Eiszeit“ gekommen. „In Gesamteuropa sanken die Temperaturen. Es gab lange, feuchte Winter und kühle Sommer. Die Vegetationsperiode währte nur kurz, sodass sich das Nahrungsmittelangebot drastisch verknappte. Zusätzlich führten Missernten zu steigenden Getreidepreisen. Beim einfachen Volk kam es zu Hunger, Krankheit und Seuchen. Auch das Vieh litt unter den Bedingungen“, erklärt Schulte.

Eine Folge war, dass Randständige, die ihre Rechnungen nicht zahlen konnten und betteln mussten, kaum Unterstützung mehr fanden. Die bisherigen persönlichen Solidarbeziehungen in den Dörfern und Städten nahmen ab. Gingen Bettlerinnen leer aus, kam ihnen deshalb ein Fluch über die Lippen, und danach geschah etwas Unheilvolles, führte man dies auf den Fluch zurück. „Wenn plötzlich ein Kind erkrankte oder starb, die Kuh keine Milch mehr gab, das Pferd tot im Stall lag oder eine Scheune brannte, übertrug man die Schuld auf die Bräute des Satans, die Hexen, denen ein Racheakt unterstellt wurde. Sie waren der Sündenbock. So war schnell eine plausible Erklärung gefunden für das, was sich die Menschen sonst nicht erklären konnten und vor dem sie Angst hatten“, bemerkt Schulte.

Rolle der Kirche

Auch wenn die weltliche Obrigkeit oder Gutsbesitzer und Fürsten im Rahmen ihres Rechts der Gutsgerichtsbarkeit die Anklagen, Verhöre und Verurteilungen verantworteten, spielte bei den Hexenprozessen die evangelische Kirche eine unrühmliche Rolle. Martin Luther (1483-1546), Urheber der Reformation, duldete Hexenverbrennungen. Einige lutherische Geistliche beförderten gar den Hexenglauben. Für sie richtete sich Hexerei gegen Gott und war Subversion, eine heimliche Untergrabung des christlichen Glaubens. Menschen konnten danach nur im Verbund mit dem Bösen, personifiziert als Satan, magische, destruktive Kräfte entfalten.

Manche Geistliche lieferten selbst Argumente, um Hexen zu verfolgen. Ebenso riefen sie die Bevölkerung von der Kanzel zur Hexenverfolgung auf. Ein Beispiel war der Schleswiger Pastor Nicolaus Lucht (1546-1560). Er war radikaler Verfechter des Hexenglaubens und 1551 Ankläger in einem Prozess, in dessen Verlauf die Bürgerin Caterina Eggerdes als Hexe diffamiert, in den Kerker gesperrt, vergiftet und tot verbrannt wurde. „Es gab aber in kirchlichen Reihen und in der weltlichen Obrigkeit sehr wohl Kritiker und Verfolgungsgegner“, betont er.

Im Nebenchorgewölbe des Schleswiger Doms gibt es Ausmalungen von „nachtfahrenden Frauen“ aus dem späten Mittelalter. In der Volkskultur waren sie zunächst noch helfende, wohlmeinende Wesen. Foto: Rolf Schulte, Repro Silke Bromm-Krieger

Etwa ab Mitte des 17. Jahrhunderts als der Glaube an die Wirkmächtigkeit der Hexen schließlich langsam abebbte, nahm ihre Verfolgung im nördlichen Westeuropa ein Ende. Vernunft und Wissenschaft gewannen an Bedeutung, Toleranz gegenüber Abweichungen und Skepsis gegenüber magischen Deutungsmustern und Aberglauben setzten sich durch.

Noch Stunden könnte Schulte über sein Hexenwissen berichten, doch das würde den Rahmen sprengen. In seinem Buch „Hexenverfolgung in Schleswig-Holstein, 16.-18. Jahrhundert“, fasste der Autor 2001 seine Forschungsergebnisse zusammen. Seitdem wird er nicht müde, in neuen Publikationen und Vorträgen über „sein“ Thema zu informieren und weiterzuforschen. „Jetzt im Ruhestand kann ich mich dem ohne Zeitdruck widmen“, freut sich der 74-Jährige.

Sein Anliegen ist, die Würde der zu Unrecht verurteilten Frauen und Männer wieder herzustellen, ihre Geschichten aus der Dunkelheit der Archive ans Licht zu bringen, und den Bogen zu Ereignissen der Gegenwart zu spannen. „Bei den vermeintlichen Hexen ging es um Ausgrenzung, ein Thema, das noch heute hochaktuell ist“, unterstreicht er. Mehr Infos unter ­geschichte-s-h.de, Suchbegriff: Hexenverfolgung



Literatur

Eva-Maria Schnurr (Hg.): „Das Zeitalter der Hexenverfolgung – Angst und ­Aberglaube am Beginn der ­Neuzeit“, Penguin Verlag, 12 €, eBook 3,99 €,
ISBN: 9 78-3-32 81 09- 53-2

Historikerinnen und Spiegel-Autoren nehmen in Beiträgen das gewaltsame Kapitel der Hexenprozesse und die Schicksale der Opfer neu in den Blick.

Getreideernte 2025 und Nährstoffmanagement

Die Landwirtschaftskammer hat am 1. August im Lehr- und Versuchszentrum Futterkamp der Öffentlichkeit Versuchsergebnisse zur Getreideernte vorgestellt. Das Wetter und auch die langfristigen Klimaänderungen waren dabei Thema.

So ging es um die aktuelle Ernteunterbrechung aufgrund des ergiebigen Niederschlags, zunehmende Extremwetterereignisse, die aktuelle Preissituation und den Unterschied zwischen Futter-, Back und Qualitätsgetreide.

LK-Präsidentin Ute Volquardsen, Ludwig Hirschberg, Vizepräsident Bauernverband SH, LK-Mitarbeiter Björn Wiencken, Lea Sophie Steffensen und Claus-Peter Boyens (v. r.) Foto: Isa-Maria Kuhn

Im Fokus standen bei dem Termin auch innovative Düngemethoden im Bereich Nährstoffmanagement. Präsidentin Ute Volquardsen nahm die Presse im Anschluss an die Feldrundfahrt mit zu einer Feldvorführung zur Ansäuerung von Wirtschaftsdüngern sowie dem Einsatz von NIR-Sensoren zur Nährstoffanalyse. Diese Verfahren sollen helfen, Nährstoffe aus flüssigen Wirtschaftsdüngern effizient zu nutzen, und können damit einen Beitrag zu Klima- und Gewässerschutz leisten. Die Gülleansäuerung während der Ausbringung wird derzeit im Rahmen eines Projektes in Begleitung der Landwirtschaftskammer auf ihre Praxistauglichkeit erprobt (weitere Informationen unter: Projektseite www.saeureplus.de) und demnächst im Bauernblatt). Ute Volquardsen sagte dazu: „Die Landwirtschaft steht vor großen Herausforderungen, vom Klimawandel über Umweltauflagen bis hin zu steigenden gesellschaftlichen Anforderungen. Mit unserem Lehr- und Versuchswesen und unserer Beratung bieten wir Landwirtinnen und Landwirten konkrete Lösungen für eine nachhaltige und zukunftsfähige Landwirtschaft. Der verantwortungsvolle Umgang mit Nährstoffen ist dabei eine zentrale Aufgabe. Wir unterstützen durch viele Maßnahmen hier den Wissenstransfer in die ­Praxis.“

Parallel zum Pressetermin fand eine Feldvorführung zur Ansäuerung von Wirtschaftsdünger statt. Foto: Isa-Maria-Kuhn

Deutsche Jugendmeisterschaften Fahren

Auf dem Gelände des Bayerischen Haupt- und Landgestüts trafen sich die Nachwuchsfahrer, um ihre Deutschen Meister zu ­ermitteln. Neun Titel wurden im Rahmen der gelungenen viertägigen Veranstaltung vergeben. Einziger Wermutstropfen waren die widrigen Wetterbedingungen. Eine, die damit gut ­umgehen konnte, war Teresa Lamp aus Brodersdorf, Kreis Plön.

„Das Wetter war an diesem Wochenende leider gar nicht auf unserer Seite. Ich bin sehr dankbar, dass wir trotz der widrigen Bedingungen guten Sport erlebt haben, sowohl im Gelände als auch in den anderen Disziplinen“, sagt Nachwuchstrainer Dieter Lauterbach. Aufgrund der vielen Regenfälle vor und während der Veranstaltung war vor allem der Boden der Geländestrecke sehr schwer und rutschig. Je länger die Prüfungen dauerten, umso schwieriger wurde es.

Die Vierspänner waren als Letzte dran. „Mehr als hundert Gespanne waren vor uns durchs Gelände gefahren. Aber meine Ponys haben das toll gemacht und sich nichts anmerken lassen“, berichtet Teresa Lamp. Die 19-Jährige war zum vierten Mal bei den Deutschen Jugendmeisterschaften Fahren dabei, in diesem Jahr aber erstmals im Vierspänner. „Mein bestes Ergebnis war, vergangenes Jahr mit dem Zweispänner Vierte im Kegelfahren zu werden“, berichtet sie noch leicht ungläubig über ihren Erfolg.

Teresa Lamp aus Brodersdorf, Kreis Plön, holte sich in Bayern die Bronze­medaille. Foto: privat

Im Vierspänner sitzt die Tochter von Jürgen Lamp, der ebenfalls erfolgreich im Fahrsport unterwegs ist, erst seit diesem Jahr. „Wir wollten das nur mal ausprobieren. Dann hat es so viel Spaß gemacht, dass ich dabeigeblieben bin“, erzählt sie. „Alle Ponys dabei zu haben und das Gefühl da oben auf dem Kutschbock, wenn man auf vier Ponys sitzt“, schwärmt sie.

Die Generalprobe auf dem Turnier in Futterkamp gelang: Lamp wurde Vereinsmeisterin im Pony-Vierspänner. „Trotzdem wollte ich in Bayern vor allem Spaß haben und gut durchkommen. Mit einem Sieg und einer Bronzemedaille habe ich nicht gerechnet“, erklärt die Brodersdorferin. Den Sieg holte sie sich gleich im Vormustern mit einer 10,0. Mit drei dritten Plätzen in der kombinierten Prüfung der Klasse M, die aus Dressur, Gelände und Hindernisfahren bestand, kam sie auch in der Gesamtwertung auf den Bronzerang.

Für den zweiten Teilnehmer aus Schleswig-Holstein, Bjarne Kalsow, reichte es zwar nicht für einen Medaillenrang, aber er steigerte sich im Verlauf des Turniers, bis er sich schließlich den Abschlusstag im Kegelparcours noch „vergoldete“. Platz acht in der Gesamtwertung der Pony-Zweispänner in Klasse M war ein Ergebnis im Mittelfeld.

Auch Teresa Lamp will weiterhin manchmal mit dem Zweispänner starten, aber ihre großen Ziele verfolgt sie nun mit dem Vierspänner. Als nächstes hat sie die Landesmeisterschaften in Karlsminde im Visier – bei den Erwachsenen wohlgemerkt. Ein Leben ohne Fahren kann sie sich nicht vorstellen. Deshalb hat sie sich jetzt für ein duales Logopädiestudium entschieden, das es ihr ermöglicht, die Ponys auf dem heimatlichen Hof weiter zu trainieren. „Mit dem Fahren soll es auf jeden Fall weitergehen. Das muss klappen“, sagt sie.

Zum Glück hat sie zu Hause Unterstützung. Ihre Mutter Susann Lamp steht als Beifahrerin immer bereit und ihr Vater fährt auch noch gerne und viel – nur nicht auf Turnieren, denn da gibt Teresa die Leinen nicht mehr aus der Hand.



Fachschulabsolventinnen für Hauswirtschaft feierlich verabschiedet

Am Ende Juli fand die Zeugnisvergabe und Entlassungsfeier der ländlich hauswirtschaftlichen ­Betriebsleiterinnen sowie der ­Unterklassenschülerinnen, letztmalig in den Räumlichkeiten der Fachschule für Hauswirtschaft im ländlichen Raum in Hanerau-­Hademarschen statt.

Die Eröffnungsreden der Veranstaltung hielten die noch amtierende Abteilungsleiterin für weiterqualifizierende Bildungsgänge am BBZ am Nord-Ostsee-Kanal (NOK), Monika Schorn, und der BBZ-Leiter Marc-Olaf Begemann. Beide würdigten den Erfolg der ehemaligen Schülerinnen und sprachen ihnen die besten Wünsche für die Zukunft aus.

Mit einem emotionalen Grußwort verabschiedete die Präsidentin der Landwirtschaftskammer, Ute Volquardsen, selbst ehemalige Absolventin, die diesjährigen Absolventinnen der Fachschule für Hauswirtschaft in Hanerau-Hademarschen. Ihre Glückwünsche verband sie mit persönlichen Rückblicken auf ihre eigene Fachschulzeit an der damaligen „Landfrauenschule“. Sie berichtete kurzweilige Anekdoten und schlug zugleich den Bogen in die Zukunft mit einem optimistischen Blick auf eine neue Lebensphase sowie ein bevorstehendes neues Fachschulkonzept. Die Präsidentin hob die Bedeutung des Wandels in Anlehnung an das Zitat von Hermann Hesse hervor: Jeder Abschied sei zugleich ein neuer Anfang und jedem Anfang wohne ein Zauber inne.

Marc-Olaf Begemann konnte sich über viele Ehrengäste freuen, als Zeichen der Wertschätzung für diesen Bildungsgang: Ute Volquardsen, Präsidentin der Landwirtschaftskammer, Claudia Jürgensen, Präsidentin des LandFrauenVerbandes SH und Klaus-Peter Lucht, Präsident des Bauernverbandes SH (v. li.). Foto: Ulrike Brouer

Daher freue sie sich sehr über das neue Fachschulkonzept für die hauswirtschaftliche Bildung am Standort Osterrönfeld, welches zukünftig im BBZ am NOK und im Fachzentrum Hauswirtschaft der Landwirtschaftskammer umgesetzt werde, so Ute Volquardsen. „Damit rücken die Erstausbildung und die fachliche Fortbildung in der Hauswirtschaft noch enger zusammen, was für den Berufsbereich Hauswirtschaft positiv ist“. Außerdem würdigte sie, dass das alte Schulgebäude in Hanerau-Hademarschen, der liebevoll gepflegte Schulgarten sowie vielleicht auch der angrenzende Hofladen erhalten bleiben sollen. „An dieser Absicht des Erhalts, werde sichtbar, dass die „Gemeinde Hanerau-Hademarschen mit Herz und Verstand handelt“, so die Präsidentin. Den Absolventinnen gab sie drei Wünsche mit auf den Weg: „Bewahre die Freude im Beruf, wer mit Freude arbeitet, arbeitet nicht nur besser, sondern erfüllter. Wähle einen Beruf, den du liebst und du brauchst keinen Tag mehr in deinem Leben zu arbeiten“, sagte sie mit Nachdruck.

Ihr zweiter Wunsch lautete: „Zeige Engagement für die Gesellschaft, denn schließlich lebt die Gesellschaft vom Mitgestalten. Wer sich einbringt, bekommt auch viel zurück.“ Als dritten Wunsch nannte sie: „Erhalten Sie ihre Neugierde, denn Stillstand ist keine Option. Nur wer alte Pfade verlässt, kann neue Wege entdecken. Seien Sie mutig, Entscheidungen zu treffen, Verantwortung zu übernehmen und bleiben Sie offen für das Ungewohnte.“ Ute Volquardsen wünschte allen Absolventinnen von Herzen alles Gute, Energie, Tatkraft und die Freude, täglich Neues zu gestalten. Anschließend erfolgte die Zeugnisübergabe durch die Klassenlehrer/-innen sowie die Ehrung der Berufsbesten.

Quelle: LKSH

In der Bauernblatt-Ausgabe 32 erscheinen Sonderseiten zu den Freisprechungen im Land.