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Lass mal ein Treckerkino machen

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Ein Treckerkino zu veranstalten, diese Idee stand schon einige Zeit im Raum bei den Mitgliedern der Landjugend Leck. Im Frühjahr begannen bereits die Planungen und zusammen mit den Oldtimerfreunden aus Medelby war schnell ein Termin im September gefunden. Der Film war ausgesucht, der Platz hergerichtet und das Wetter hätte nicht besser sein können. Die Zuschauer kamen mit ihren Oldtimertreckern und modernen Ackerschleppern von nah und von etwas weiter her. Neben den zirka 70 Schleppern waren zahlreiche Zuschauer zu Fuß oder mit ihren Rasenmähertraktoren gekommen. Mit ausreichend Snacks und Getränken konnte der Werner-Film genossen werden. Es war ein rundum gelungenes Ereignis, welches im nächsten Jahr wieder stattfinden wird.

Kommunikation zwischen Generationen stärken

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Unter dem Motto „Junges Engagement im ländlichen Raum – Kommunikation zwischen den Generationen stärken“ kamen kürzlich insgesamt 16 LandFrauen im Alter von 25 bis 44 Jahren aus ganz Deutschland in Berlin zusammen, um sich an zwei Tagen auszutauschen und zu netzwerken. Veranstaltet wurde das Treffen vom Deutschen LandFrauenverband (dlv). Mit dabei auch Junge LandFrauen aus Schleswig-Holstein.

Nach dem Kennenlernen ging es darum, welche Handlungsfelder die Jungen LandFrauen sehen. Zunächst sammelte die Gruppe Ideen, die dann geclustert, also gebündelt, besprochen wurden. Anschließend wurde in vier Gruppen je ein Thema bearbeitet und geschaut, welche Veränderungswünsche die Jungen LandFrauen für die Zukunft haben. Im Mittelpunkt stand stets das Miteinander zwischen den Generationen. Die Ergebnisse waren sehr vielfältig und passten zu dem, was die LandFrauengruppe einige Tage zuvor erarbeitet hatte. Den Abend ließen die Teilnehmerinnen bei einem gemeinsamen Essen in einem arabischen Restaurant ausklingen.

Der zweite Tag startete direkt mit einer Vorstellung der Ergebnisse einer deutschlandweiten Umfrage des dlv, an der über 1.200 LandFrauen teilnahmen. Die Ergebnisse wurden nach U 40 und Ü 40 sortiert. Es wurde festgestellt, dass beide Gruppen vielfach die gleichen Ziele und Vorstellungen haben, wie Gemeinschaft und Bildung. Jedoch wurden auch die Unterschiede sichtbar.

Anschließend wurde aus allen erarbeiteten Themen eine Zusammenfassung erstellt. Themen wie Klärung der Zielsetzung, Schaffung einheitlicher Strukturen, Plattformen für Kommunikation, notwendiges Handwerkszeug sowie Umgang mit den unterschiedlichen Generationen wurden dabei herausgestellt, ebenso Aufgaben für den Deutschen LandFrauenverband. Einig waren sich die Teilnehmerinnen, dass sie auf jeden Fall für die LandFrauen werben wollen, denn die Vereine böten tolle Veranstaltungen und ein tolles Netzwerk. Jede Frau, egal ob Stadt oder Land, ob 20, 50 oder 80 Jahre, könne und dürfe Mitglied der LandFrauen werden. Weitere Infos unter landfrauen-sh.de Zudem posten die LandFrauen auch auf Instagram.

Das Fazit von Katharina Timmermann, Junge LandFrau aus Dithmarschen, fällt durchweg positiv aus: „Es war ein sehr gelungenes Netzwerktreffen. Deutlich wurden die gemeinsamen Interessen der Teilnehmerinnen und die Harmonie in der Gruppe. Da machte der Austausch Spaß.“ Um weiter in Kontakt zu bleiben, wurde eine WhatsApp-Gruppe gegründet.

Nach dem Austausch wurden in Gruppen konkrete Lösungsansätze erarbeitet.

Nich‘ lang schnacken, lieber anpacken!

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Ein bunter Festumzug, fünf regionale Musik- und eine Tanzgruppe, eine prallvolle Kirche und fast zwei Stunden geistlicher und weltlicher Input: Das Landeserntedankfest in Eckernförde bot sowohl viel Spaß als auch Stoff zum Nachdenken. Unter dem Thema „Butter bei die Fische“ nahmen die Vortragenden Bezug auf die Situation von Landwirtschaft und Fischerei.

Die Kreislandjugend Rendsburg-Eckernförde hatte die Erntekrone gebunden.

„Se schnackt un schnackt un pas­seern doot nix!“ Lorenz Marquardt, Vorsitzender des Fischereiverbandes Schleswig-Holstein, der eigentlich anhub, für eine gute Zukunft seiner Zunft zu beten, konnte sich nicht eines Seitenhiebes auf die Politik angesichts der prekären Lage der Küsten- und Binnenfischerei enthalten, und das auf Platt.

Lorenz Marckwardt, Vorsitzender des Fischereiverbandes

Marckwardt war zu einer Stellungnahme im Gottesdienst ebenso gebeten worden wie die Landjugend, für die Cindy Winter und Momme Dau vom Vorstand des Kreisverbandes Rendsburg-Eckernförde Probleme der Landwirtschaft benannten – etwa fehlende Planungssicherheit und überbordende Bürokratie – , dabei aber auch nach vorne schauten, indem sie betonten, dass die Landjugend Projekte anstoße und auch schwere Herausforderungen bewältige. Ein kleines solcher Projekte in guter Tradition: Der Kreislandjugendverband hatte die Erntekrone gebunden, die nun im Altarraum von St. Nicolai schwebt.

Die dritte Stellungnahme sprach Sven Lassen vom Umweltteam der Gastgeberkirche, und auch er hatte konkrete Anliegen an Politik und Verwaltung, etwa die Freigabe von Südkirchendächern für PV-Anlagen zur Stromversorgung der Gotteshäuser.

Gothart Magaard hielt sein letztes Landeserntedankfest als Bischof

Solch bodenständige Bitten wurden begrüßt im Festgottesdienst, wie Bischof Gothart Magaard in seiner Predigt betonte – seiner letzten als Bischof beim Landeserntedankfest vor seinem Ruhestand. Bitten und auch mal fordern ist okay, doch der Bischof lenkte das Augenmerk sodann auf die Gemeinschaft und den Zusammenhalt der Menschen. Dazu nahm er Bezug auf die zuvor gehörte Brotvermehrung aus dem Evangelium (Markus 6, 40 ff): Am Anfang steht ein Mangel, die Menschen haben Hunger. Doch Jesus schaut nicht auf den Mangel, sondern auf das, was da ist. Er fragt die Jünger „Was haben wir?“ – „Nur fünf Brote und zwei Fische.“ Er beginnt, sie zu teilen, sie werden wieder und wieder geteilt. Überraschend werden am Ende alle satt, und es bleibt noch viel übrig.

Im Evangelium wird es als Wunder dargestellt, für Magaard besteht das Wunder darin, dass die Menschen miteinander teilen. „Die Welt hat genug für jedermanns Bedürfnisse, aber nicht für jedermanns Gier“, zitierte er Mahatma Gandhi. „Wir haben viel, manchmal zu viel, aber auch in unserem Land gibt es Menschen, die nicht wissen, wie sie über die Runden kommen.“ „Butter bei die Fische“ bedeutet für ihn: Komm auf den Punkt, rede nicht nur, tu was! Warte nicht, bis andere handeln – auch angesichts des Klimawandels.

Bei den Fürbitten lagen Jessica Bruhns, Vorsitzende des Landjugendverbands Schleswig-Holstein, die Sorgen und Nöte der Landwirte am Herzen.Um die Gnade der Demut und der Dankbarkeit, um das Wissen um unsere Grenzen und die Ehrfurcht vor dem Leben bat Hilde Schlotfeldt vom Vorstand des LandFrauenvereins Eckernförde in ihren Fürbitten.

Anne Benett-Sturies, Staatssekretärin im Ministerium für Landwirtschaft und ländliche Räume

Der eher weltliche Teil hatte nach dem Gottesdienst Raum auf der Bühne vor der Kirche. Unter bis dahin nur ganz feinem Nieselregen wehte dort ein frischer Wind in jeder Hinsicht. Staatssekretärin Anne Benett-Sturies sprach in Vertretung für den erkrankten Minister für Landwirtschaft und ländliche Räume, Werner Schwarz (CDU). Auch sie griff das Motto „Butter bei die Fische“ auf und appellierte an die politische Verantwortung, „dass die Fischer nicht ihre Existenzen verlieren“. Butter stehe als köstliches Nahrungsmittel als Symbol für die Landwirtschaft. „Der Ukraine-Krieg führt uns vor Augen, dass Ernährungssicherheit nicht selbstverständlich ist.“ Moorgeprägte Niederungen stünden vor erheblichen Veränderungen, dabei könne es nicht Ziel sein, die Nutzung dort aufzugeben. Benett-Sturies freute sich, dass die Nordkirche nun Mitglied im Dialogprozess Zukunft der Landwirtschaft ist.

Bauernverbandspräsident Klaus-Peter Lucht (li.) im Gespräch mit Moderator Pastor Wilko Teifke

Bauernverbandspräsident Klaus-Peter Lucht blickte im Gespräch mit dem Moderator, Pastor Wilko Teifke, frohgemut in die Zukunft. Auf dessen Frage, was ihm Hoffnung mache, sagte er unter Applaus, „weil wir Bauern hochmotiviert sind und gute Laune haben!“. Mit Wetter umzugehen, auch mit den Unwägbarkeiten des Klimawandels, sei Aufgabe des Landwirts. Die Landwirtschaft habe die Klimaziele erfüllt und werde sie weiter erfüllen. „Wir werden unseren Teil dazu beitragen und können das auch!“ Es würden Flächen für Biodiversität bereitgestellt, aber „wir sind Unternehmer und müssen für unsere Leistungen auch Einkünfte erzielen“. Die Politik müsse dafür „Beinfreiheit“ geben.

„Wir dürfen nicht den Ast absägen, auf dem wir sitzen“, sagte Klaus Stark, Bürgervorsteher der Stadt Eckernförde. Dazu müsse auch der Tourismus, ein wichtiger Faktor in Eckernförde, weiterentwickelt werden: die Altstadt bewahren, den Strand schonen. Den Satz „Das darf gerne heil bleiben“ nehme er aus seiner Zeit als Erzieher im Kindergarten mit.

Claudia Jürgensen kam als Vorsitzende des LandFrauenverbands auf die Bühne. Gefragt, was den ländlichen Raum lebenswert mache, sagte sie: „Dass die Menschen gern ehrenamtlich engagiert sind, dass eine Willkommenskultur besteht, eine Gemeinschaft, in der jeder mitgenommen wird und man sich umeinander kümmert“, und schloss so den Kreis zu den Botschaften des Gottesdienstes.

Siehe auch Editorial https://www.bauernblatt.com/die-beste-grundlage-in-krisen/

LandFrauenpräsidentin Claudia Jürgensen und Eckernfördes Bürgervorsteher Peter Stark
„Hab mein Wagen vollgeladen“ – das hatte Tobias Hansen im Vorstand des Kreisbauernverbandes Rendsburg-Eckernförde aus Kosel.
Die Dansdeel Owschlag führte Tänze vor.

Umfrage der Agrarjobbörse – direkt per Smartphone

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Der Fach- und Arbeitskräftemangel macht sich in der Grünen Branche bemerkbar. Um Arbeitskräfte zu gewinnen und zu halten, müssen Bedürfnisse bekannt sein und Arbeitsbedingungen attraktiv gestaltet werden. Eine Umfrage der Agrarjobbörse soll nun Erkenntnisse dazu liefern.

Was ist Mitarbeitenden aus dem Agrarbereich wirklich wichtig? Was bieten Arbeitgebende in der Grünen Branche bereits, um attraktiv zu sein? Wie denken eigentlich Branchenfremde über die Grünen Berufe und unter welchen Bedingungen könnten sie sich einen Wechsel vorstellen?

Aufruf der Agrarjobbörse Quelle: HaiYen Trinh, LWK Niedersachsen

Um diese Fragen beantworten zu können, hat die bundesweite Arbeitsgruppe der Agrarjobbörse, bestehend aus Vertretern der Landwirtschaftskammern Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Nordrhein-Westfahlen und Rheinland-Pfalz, eine Online-Befragung gestartet. Die Umfrage richtet sich an Arbeitnehmende, Arbeitgebende und Menschen, die noch nicht in der Grünen Branche tätig sind. Die Befragung erfolgt anonym und kann direkt per Smartphone online in nur 5 min absolviert werden. Dafür muss einfach nur der abgebildete QR-Code eingescannt werden. Die Fragen sind auf die entsprechenden Zielgruppen abgestimmt und leiten die Teilnehmenden durch einen kurzen Fragebogen.

Die Umfrage läuft noch bis Ende Oktober. Anschließend werden die Ergebnisse auf agrarjobboerse.de veröffentlicht und bei verschiedenen Veranstaltungen vorgestellt. Um möglichst gute Anregungen für attraktive Arbeitsbedingungen im Grünen Bereich zu ermitteln, ist eine weitreichende Beteiligung von allen Seiten sehr hilfreich. In der Bauernblatt-Ausgabe 40/2023 befindet sich mehr zum Thema Agrarjobs. Die Arbeitnehmerberatung der Landwirtschaftskammer ist zu erreichen unter Tel.: 0 43 31-94 53-217 oder per E-Mail: sohlmer@lksh.de oder jkroeger@lksh.de

Drei neue Gesamtsieger

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Das Schenefelder ­Dressurfestival im Reitstall Klövensteen war Standort von gleich drei sehnlichst erwarteten Finals: Die ­Nordic Grand Prix Dressage ­Trophy, das Norddeutsche Berufsreiterchampionat Dressur und der Ayodele-Amateurcup wurden hier entschieden. Juliane Brunkhorst, Felix Kneese und Mattea Petry sind die neuen Titelträger.

Juliane Brunkhorst sammelte bei den vier Stationen der Nordic Grand Prix Dressage Trophy insgesamt 445 Punkte mit dem zehnjährigen Fürst Enno und ist damit die erste Gesamtsiegerin der Trophy. „Das war ideal für das Pferd”, bekundete die Hamburgerin. Der Fuchswallach aus der Zucht von Astrid Brabant-Strahl und dem Besitz von Ira Christina Welding konnte Grand-Prix-Erfahrung sammeln, ohne dass die Reiterin quer durch Deutschland reisen musste. „Ganz ehrlich, das überlegt man, wohin man mit einem jüngeren Pferd reist”, so Brunkhorst.

Im Finale belegte sie mit Fürst Enno den dritten Platz. Ihr zweites Pferd, der Holsteiner Aperol, gewann die Prüfung. Dazwischen reihte sich Fabienne Müller-Lütkemeier aus Nordrhein-Westfalen mit dem Vitalis-Nachkommen Valesco ein. Vierter wurde Felix Kneese aus Appen, Kreis Pinneberg, mit San Simeon OLD. Das Ergebnis genügte dem Berufsreiter für Rang zwei in der Trophy.

Nicht mal 24 Stunden später verteidigte Kneese seinen Titel im Norddeutschen Berufsreiterchampionat Dressur. Im Finale traten die drei besten Paare aus zwei Qualifikationsprüfungen in einer S**-Prüfung mit einfachem Pferdewechsel an. Mit 652 Punkten gewann Kneese auf dem zugelosten Hannoveraner Bonifacio die Dressurprüfung. „Das ist auch Glück beim Losen gewesen. Bonifacio ist ein reell und sehr gut ausgebildetes Pferd. Eigentlich hat er den Titel verdient”, merkte der alte und neue Norddeutsche Champion bescheiden an.

So ging dann auch der ­Titel des besten Pferdes im Finale an Bonifacio. Mit 627,5 Punkten folgte sein eigentlicher Reiter, Martin Christensen, mit dem 18-jährigen KWPN-Wallach Aduschinski seiner Kollegin Susanne Krohn auf dem Silberrang. Bronze ging an Susanne Krohn aus Dätgen, Kreis Rendsburg-Eckernförde, die mit London von Felix Kneese das vielleicht temperamentvollste Pferd erwischt ­hatte.

Im Amateurcup waren zwei S*-Dressuren zu reiten. Beide entschied Mattea Petry mit dem Westfalen Vapiti für sich. Sie startet für den Elbdörfer und Schenefelder Reitverein und landete so einen Heimsieg. pm

Weiterbetrieb mit Aufbereitung

Ein Vorzeigeprojekt Grüner Gaserzeugung unter anderem für den Kraftstoffsektor soll durch die Erweiterung der Biogasanlage Biokraft Viöl im Süden der gleichnamigen Gemeinde entstehen. Zum grenzüberschreitenden Austausch über die vorhandene Technik und den geplanten Ausbau der Anlage kamen vorige Woche dänische Unternehmen der Biogasbranche nach Nordfriesland.

Regenerative Energiequellen wie Biogas bieten die Möglichkeit, den CO2-Ausstoß auch im Verkehrssektor zu senken. Die 2004 gebaute Anlage unweit von Viöl, zu der 90 Gesellschafter zählen, erzeugt derzeit aus 40.000 bis 45.000 t Rindergülle, 16.000 t Maissilage mit Anteilen von Getreide und Körnermais jährlich etwa 10.680.000 kWh elektrische Energie. Dazu werden 3.000.000 kWh über ein bestehendes Wärmenetz an das Unternehmen Hansewerk verkauft und Amtsgebäude, Schule, Sparkasse, Schwimmbad sowie rund 100 Haushalte im Ort beheizt. Zu den beiden vorhandenen Blockheizkraftwerk-Motoren mit einer Leistung von je 625 kW kommt nun ein weiterer mit 1.202 kW Leistung. Die Anlage darf künftig mit bis zu 45 % im Flex-Betrieb gefahren werden, was einer Leistung von 1.103 kW beziehungsweise etwa 9.424.000 kWh pro Jahr entspricht. Neben den auch weiterhin bestehenden Geschäftsfeldern Stromerzeugung und Wärme plant Geschäftsführer und Diplom-Kaufmann Suno Radtke durch eine Anlagenerweiterung die Aufbereitung von Biogas zu Biomethan in Erdgasqualität – und dessen Einspeisung ins Netz. „Die Leitung liegt in direkter Nähe an der B 200, also in unter einem Kilometer Entfernung. So müssen wir nur mit Kosten von etwa 250.000 Euro für den Anschluss rechnen“, erklärt Radtke. Bei weiteren Entfernungen könnten die Kosten durchaus ein Vielfaches betragen.

Suno Radtke Foto: jh

Rund 9.855.000 kWh Biomethan, erzeugt aus etwa 109.500 t Rindergülle, sollen künftig dem Kraftstoffmarkt zur Verfügung stehen. Zur Aufbereitung des Biogases werde das laut Radtke zwar stromintensive, aber womöglich reparaturarme Membranverfahren zum Einsatz kommen. Rund 4.000.000 kWh für den Heizmarkt, die aus 4.000 t Maissilage erzeugt werden, sowie Überschussmengen für den EEG-Markt kommen hinzu. Zudem plant Radtke eine öffentliche CNG-Zapfstelle zum Betanken von Lkw, Traktoren und Pkw. Die erforderlichen Genehmigungen für die Erweiterung des Geländes samt neuem Fermenter, Gärrestlager, Blockheizkraftwerk und Auffangbecken sind beantragt.

Mit der Besichtigung des Regenerativen Speicherkraftwerks der Agrarservice Lass GmbH in Tüttendorf und der Vorstellung des Nahwärmekonzeptes für die Gemeinde Gettorf folgte ein weiterer Programmpunkt für die dänischen Biogasunternehmer.

Die beste Grundlage in Krisen

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„Gemeinschaft leben“ lautete ein Aufruf der Initiative „Deutschland singt und klingt“ zum Tag der Deutschen Einheit. Es ging darum, gemeinsam verbindende Lieder aus verschiedenen Genres und in mehreren Sprachen zu singen. Eine schöne und leicht umzusetzende Idee! Aber an sich geht es bei „Gemeinschaft leben“ um mehr.

Seit längerer Zeit ist ein zunehmendes Schwinden von Gemeinschaftsbewusstsein und damit von humanistischen Werten in der Gesellschaft zu beobachten. Es reicht von rüpelhaftem Benehmen auf dem Supermarktparkplatz über Angriffe von Schaulustigen auf Rettungskräfte im Einsatz bis hin zu Verächtlichmachung von Migranten seitens mancher Politiker. „Jeder ist sich selbst der Nächste“ lautet die Parole. Das muss auch so sein, wenn zu erwarten ist, dass niemand für einen da ist.

Seit einigen Jahren scheint zudem der Verlust von Gemeinsinn breiter Bevölkerungsschichten in Demokratiemüdigkeit zu münden, in extremen Formen in Demokratieverachtung. Befeuert wird diese Tendenz – nicht schwer zu erraten – durch die großen Krisen unserer Tage: Corona-Pandemie, Ukraine-Krieg, Klimawandel.

Solche Krisen werden hauptsächlich durch äußere Faktoren ausgelöst. Sie sind von uns zum Großteil nicht verursacht und wenn doch – wie der Klimawandel – dann in einem Prozess, der schon seit Langem vor sich geht. Ob verschuldet oder nicht, in jedem Fall besteht ein hoher Handlungs- und Veränderungsdruck. Das bringt starke Belastungen mit sich und weckt Befürchtungen, was noch auf uns zukommt. Erschwert wird die Lage durch tatsächliche politische und wirtschaftliche Skandale und Fehlverhalten sowie durch das Aufbauschen vermeintlicher Missstände durch bestimmte Medien bis hin zu Verleumdungen und Hassparolen. Dieser Teufelskreis schwächt das Gemeinschaftsbewusstsein weiter.

Dabei ist ein starker Gemeinschaftssinn in der Gesellschaft – und zwar nicht nur bezogen auf den persönlichen Kreis von Gleich­gesinnten – die beste Grundlage, um Krisen zu bewältigen. Große Teile der ukrainischen Bevölkerung geben derzeit ein beredtes Beispiel dafür.

Beim Landeserntedankfest hat Bischof Gothart Magaard die Brotvermehrung aus dem Evangelium zum Thema gemacht (Markus 6, 40 ff.): Die Menschen haben Hunger, es herrscht Mangel. Doch Jesus schaut nicht auf diesen, sondern darauf, was schon da ist – ein paar Brote und Fische. Man beginnt zu teilen, und schließlich ist genug für alle da. Die LandFrauenvorsitzende Claudia Jürgensen antwortete beim Landeserntedank auf die Frage, was einen lebenswerten ländlichen Raum ausmache: „Dass man sich umeinander kümmert, dass jeder gehört und mitgenommen wird.“

Um den Gemeinsinn zu stärken, gilt es, den Teufelskreis zu verlassen. Dies gelingt nicht durch moralische Apelle oder Verpflichtungen, sondern durch Einsicht. Das beste Motiv dafür ist die Erfahrung, welche Vorteile und Lebensqualität Gemeinschaft und Miteinander auch für einen selbst mit sich bringen. Dies wird erlebt in intakten Familien, in ehrenamtlichem Engagement, in Dorf- und anderen Gemeinschaften. Auf der gesellschaftlichen Ebene steht dafür unsere Demokratie. Diese Schätze sollten wir bewahren und pflegen – und keinesfalls preisgeben!

Siehe auch den Bericht zum Erntedankfest unter https://www.bauernblatt.com/nich-lang-schnacken-lieber-anpacken/

Knickpflege richtig gemacht

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Seit über 200 Jahren prägen die Knicks die Kulturlandschaft in Schleswig-Holstein. Übergeordnete Zwecke waren die Abgrenzung zu den benachbarten landwirtschaftlich genutzten Flächen und die Holzgewinnung. Die Anlage der Knicks brachte jedoch noch weitere Vorteile mit sich. Zum einen reduzierte sie die Winderosion und zum anderen schuf sie einen Lebensraum für eine vielfältige Flora und Fauna. Der Artikel beschreibt, worauf bei der Pflege zu achten ist und welche Vorschriften eingehalten werden müssen.

Die ökologische Wirkung eines Knicks erstreckt sich auf einen Umkreis von etwa 150 bis 200 m um den Knick herum. Aufgrund der regional unterschiedlichen Bedingungen in Schleswig-Holstein entstanden verschiedene Knickarten, die sich unter anderem in ihrer Artenzusammensetzung und Struktur unterscheiden. Dabei ist der vielfältige Lebensraum Knick durch seine linienhafte Anlage in der Landschaft ökologisch vernetzt. Die richtige Pflege dieses Systems berücksichtigt das sensible Zusammenspiel zwischen Erhalt der Lebensgrundlage für wild lebende Tiere, Insekten und verschiedene Pflanzenarten sowie der Bewirtschaftung der Knicks und der anliegenden Flächen.

Tiervielfalt im Knick

Die ökologische Bedeutung des Knicks ist unbestreitbar, da er etwa 7.000 Tierarten einen Lebensraum bietet. Um diese Vielfalt zu bewahren, ist eine regelmäßige Pflege notwendig, ansonsten verliert der Knick seine charakteristische Form. Dies würde sich wiederum negativ auf die Tier- und Pflanzenwelt vor Ort auswirken.

Der Knick wird auch als ein Übergangsstandort bezeichnet, da sowohl Waldtiere als auch Tiere, die die offene Fläche zum Leben benötigen, hier Schutz finden. Neben ihrer Netzwerkfunktion ergibt sich hieraus die große ökologische Relevanz der Knicks. Besonders Vögel, kleine Säugetiere wie Haselmäuse und wirbellose Tierarten profitieren vom Knick als Lebensraum.

Was ist ein Knick?

Ein Knick, auch Wallhecke genannt, besteht zumeist aus einem aufgeschütteten Erdwall, der zirka 0,8 bis 1 m hoch ist. Dieser befestigte Erdwall ist mit heimischen buschartigen Gehölzen und Bäumen bewachsen und bildet so einen außergewöhnlichen Lebensraum, welcher sich auf mehrere Ebenen verteilt (Knickfuß, Wurzelwerk, Krautschicht, Stamm, Geäst, Baumkrone). Auch ebenerdige linienhafte Anpflanzungen unterliegen dem Knickschutz.

Die Gehölzartenzusammensetzung im Knick ist das Ergebnis einer langen Nutzungsgeschichte. Durch regelmäßiges „Knicken“ wurden Arten selektiert, die eine besonders gute Fähigkeit zum Stockausschlag besitzen, zum Beispiel Hainbuche, Hasel und Esche. Die schleswig-holsteinischen Knicks nehmen etwa 1 % der Landesfläche ein. Insgesamt erstreckt sich die Länge der Knicks in Schleswig-Holstein auf etwa 55.000 km.

Auf-den-Stock-Setzen

Die Knickpflegesaison beginnt am 1. Oktober und dauert bis einschließlich des letzten Tages im Februar. Die Knickpflege wird im Landesnaturschutzgesetz des Landes Schleswig-Holstein sowie im Bundesnaturschutzgesetz geregelt. Knicks, die sich am Waldrand befinden, werden vom Landeswaldgesetz abgedeckt.

Der Knick sollte möglichst alle zehn bis 15 Jahre auf den Stock gesetzt werden. Knicken nach weniger als zehn Jahren ist nicht erlaubt.

Beim Auf-den-Stock-Setzen muss alle 40 bis 60 m ein Überhälter stehen gelassen werden. Ein Überhälter ist ein Baum, der in 1 m Stammhöhe einen Umfang von mindestens 1 m besitzt. Weitere Bäume, die 1 bis 2 m Stammumfang haben und innerhalb der genannten 40 bis 60 m stehen, dürfen gefällt werden. Das gilt auch für Bäume, die einen geringeren Umfang als 1 m besitzen. Nur Bäume, die einen Stammumfang von über 2 m in 1 m Stammhöhe besitzen, dürfen generell nicht gefällt werden und sind dauerhaft geschützt. Das gilt auch, wenn diese in unmittelbarer Nähe zum nächsten Überhälter stehen.

Zusätzlich zu beachten ist der Sachverhalt der Mehrstämmigkeit solcher Überhälter. Sollte aus anderen Gründen, zum Beispiel der Verkehrssicherheit, ein Fällen vonnöten sein, so muss vorher eine Genehmigung der entsprechenden Behörde eingeholt werden. Zum Überhältermanagement siehe auch den Artikel des Ministeriums für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur (MEKUN) in Bauernblatt-Ausgabe 38 vom 23. September 2023, Seite 16-17.

Nach der Knickpflege beziehungsweise nachdem der Knick auf den Stock gesetzt wurde, darf das Schnittgut nicht auf dem Knick verbleiben. Um großräumige Kahlschläge innerhalb einer Gemarkung zu vermeiden, empfiehlt sich ein abschnittsweises Knicken.

Seitliches Einkürzen

Für das seitliche Einkürzen gilt, dass dieses nur noch in der klassischen Knicksaison von Oktober bis einschließlich Februar vorgenommen werden darf. Das seitliche Einkürzen darf frühestens drei Jahre nach dem vorigen Auf-den-Stock-Setzen beziehungsweise drei Jahre nach dem vorigen Seitenschnitt durchgeführt werden. Dabei ist unbedingt zu beachten, dass ein Abstand von 1 m zum Knickwallfuß einzuhalten ist. Auch zu beachten ist, dass das seitliche Einkürzen nur bis zu einer Höhe von 4 m durchgeführt werden darf. Sollte sich der Knick auf Bodenhöhe befinden, so ist der Abstand ab dem äußeren Wurzelwerk zu wählen.

Während der Vegetationszeit darf nur der diesjährige Zuwachs zurückgeschnitten werden. Dabei sind die Belange des Artenschutzes zwingend zu beachten. Beim Vorhandensein von Vogel- und Haselmausnestern oder weiteren Fortpflanzungsstätten ist der Rückschnitt zu unterlassen. Nach der Rücknahme des diesjährigen Zuwachses ist wiederum ein dreijähriger Ruhezeitraum einzuhalten, sodass netto mehr seitlicher Zuwachs am Knick entstehen wird. Das händische Freischneiden von Ein- und Durchfahrten oder die Herausnahme einzelner Äste bleibt zulässig.

Generell ist zu beachten, dass bei Ackerflächen ein 50 cm breiter Schutzstreifen zwischen Wallfuß und Bewirtschaftung einzuhalten ist. In diesem dürfen keine Ackerfrüchte angebaut werden. Auch ist die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln und Düngemitteln jeglicher Art untersagt. Des Weiteren sind die Bepflanzung des Knicks und auch des Schutzstreifens mit nicht heimischen Gehölzen und Pflanzen oder die gärtnerische Nutzung nicht zulässig.

Zu beachten ist, dass der Knick als gesetzlich geschütztes Biotop nicht in seiner Funktion beeinträchtigt oder gar zerstört werden darf. Somit ist auch eine Nutzung als Ablageort nicht erlaubt. Eine Lagerung von zum Beispiel Silorundballen oder anderen Gütern muss 1 m Abstand vom Knickfuß einhalten.

Für Beratung steht der Fachbereich Umwelt- und Gewässerschutz unter der Adresse knick@lksh.de zur Verfügung.

Fazit

Die Kulturlandschaft Schleswig-Holsteins ist in weiten Teilen geprägt von Knicks. Diese bieten einen wichtigen Lebensraum für verschiedene Tier- und Pflanzenarten. Der Knick ist somit ein einzigartiger Übergangs- und Verbindungsstandort. Seine Erhaltung und auch Pflege sind elementar, damit die Biodiversität erhalten und gefördert werden kann. Der Knick ist nach dem Landesnaturschutzgesetz Schleswig-Holsteins ein gesetzlich geschütztes Biotop. Dies bedeutet, dass in Verbindung mit dem Bundesnaturschutzgesetz jegliche Handlungen, die das Biotop in seiner Funktion beeinträchtigen oder es gar zerstören, verboten sind und somit eine Ordnungswidrigkeit darstellen, welche wiederum ein Bußgeldverfahren zur Folge hat. Zusätzlich wichtig ist für Sammelantragssteller, dass der Knick konditionalitätenrelevant ist. So werden alle nicht ordnungsgemäßen Handlungen an diesem Landschaftselement sanktioniert (Glöz 8). Zudem kann die erhebliche Beeinträchtigung des Biotops Knick einen sanktionsfähigen Verstoß gegen GAB 3 darstellen.


Das Wichtigste in Kürze:

Knickpflege nur in der gesetzlich vorgeschriebenen Frist vom 1. Oktober bis einschließlich des letzten Tages im Monat Februar

Einkürzen der Knickgehölze eine Handbreit über dem Boden oder dem Stockausschlag

wo möglich: Ausbessern des Knickwalles („Aufsetzen“) nach dem Knicken

einzelne Bäume als Überhälter stehen lassen, vorgeschriebener Abstand der Überhälter zirka 40 bis 60 m

Ein Überhälter ist ein Baum mit über 1 m Stammumfang, gemessen in 1 m Höhe. Überhälter mit einem Umfang von mehr als 2 m, gemessen in 1 m Höhe, dürfen nicht gefällt werden.

möglichst sofortiges Entfernen des Buschholzes, bevor sich Vögel oder andere Tiere einnisten können

keine Ablage von Reisig auf dem Knickwall

kein Abschneiden der Sträucher auf halber Höhe oder mehrere Dezimeter über dem Wurzelhals

keine Beweidung der Knicks

kein Anbringen von Drahtzäunen auf dem Knickwall oder gar an den Knickgehölzen

keine Bearbeitung mit dem Schlegler, nur scharf schneidende oder sägende Werkzeuge nutzen

kein Anpflügen des Knickwalles; 50 cm Schutzstreifen beachten

keine Schädigung des Knicks durch Pflanzenbehandlungs- oder Düngemittel

kein Nachpflanzen mit nicht heimischen Gehölzen

keine Nutzung als Ablageort für anderweitige Gegenstände


Überwiegend sehr gute Bewertungen

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Die Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein teilt mit, dass der Verein Futtermitteltest (VFT) im April und Juni 2023 (Vergleichender Mischfuttertest Nummer 20/2023) fünf Milchleistungsfutter (MLF) aus Schleswig-Holstein beprobt, überprüft und bewertet hat. Alle Futtermittel wurden von einem Herstellerwerk produziert.

Die deklarierten Energiegehalte der MLF lagen laut Herstellerangaben zwischen 6,6 und 7,0 MJ NEL/kg, die Rohproteingehalte zwischen 18 und 36 %. Die für die fachliche Bewertung der Mischfutter wichtige Angabe des Anteils an nutzbarem Rohproteingehalt (nXP-Gehalt) war bei dreien der Deklarationen zu entnehmen. Die Angabe zur ruminalen N-Bilanz (RNB) wurde bei keinem dieser MLF gemacht.

Laut Deklaration entsprach eines der Futter mit 6,6 MJ NEL/kg der Energiestufe 2, zwei weitere Futter mit 6,7 beziehungsweise 6,8 MJ NEL/kg der Energiestufe 3 und alle restlichen Futter der Energiestufe ≥ 7,0 MJ NEL/kg (2 x 7,0 MJ NEL/kg). Darüber hinaus enthielten alle geprüften Futtermittel Angaben zu Rohfett, Rohfaser, Rohasche und den Mineralstoffen Kalzium, Phosphor und Natrium. Bei drei MLF wurden Vitamine und Spurenelemente zugesetzt. Bei drei Futtern war dies nicht der Fall. Bei allen der geprüften Futter wurden die eingesetzten Komponenten zwar angegeben, deren Anteile in Prozent wurden jedoch nicht ausgewiesen.

Neben Milchleistungs- und Rindermastfuttern können ebenso Kälberaufzuchtfutter beprobt und durch den VFT überprüft werden.

Verschiedene Empfehlungen

Eines der geprüften MLF wird zu einer ausgeglichenen Grundfutterration mit wenig Maissilageanteilen empfohlen, zwei weitere Futter sollen als Eiweißausgleich des Grundfutters dienen. Bei einem dieser Futter wurden eine Menge von 2 bis 3 kg pro Tier und Tag sowie eine zusätzliche Gabe von Mineralfutter empfohlen. Die beiden restlichen MLF sollen in Grundfutterrationen mit einem leichten Proteinüberhang beziehungsweise bei hohen Leistungen und hohen Anteilen an Grassilage in der Ration eingesetzt werden. Die Deklaration von vier MLF enthielt die Empfehlung, dem Einsatz eine Rationsberechnung zugrunde zu legen.

Die vorliegenden Ergebnisse beziehen sich ausschließlich auf die geprüften Futterchargen und sind nicht auf andere Produkte oder längere Zeiträume übertragbar.

Unter www.futtermitteltest.de können auch die Ergebnisse anderer Regionen eingesehen werden. Dort sind auch die Vorgehensweise und Bewertung der Futtermittel erläutert.

Kommentierung der Ergebnisse

Für drei der fünf geprüften Futter konnten die vorliegenden Deklarationsangaben der Hersteller durch die Analysewerte nach futtermittelrechtlichen Vorgaben und unter Berücksichtigung der gesetzlichen Toleranzen bestätigt werden. Ein MLF weist eine Unterschreitung im Proteingehalt (32,3 % analysiert und 36,0 % deklariert) auf. Bei zwei weiteren MLF kam es zu Abweichungen im Fettgehalt und im Rohfasergehalt. Während der Fettgehalt um 2,7 % nach oben vom deklarierten Wert abwich, lag der Rohfasergehalt 2,4 % unter dem deklarierten Wert.

Das MLF mit einer Proteinunterschreitung erfuhr einen deutlichen Abzug in der Gesamtbewertung. Die knappe Unterschreitung des Rohproteingehaltes eines anderen Futters führte ebenfalls zu einem Abzug in der Gesamtbewertung.

Die Unterschreitung des Rohfasergehaltes ist aus ernährungsphysiologischer Sicht unbedeutend, da Kraftfutter grundsätzlich nicht als Strukturlieferant in Rationen dient. Demnach wurde die Unterschreitung des Rohfasergehaltes in der Benotung nicht berücksichtigt. Die restlichen zwei Futter, bei denen keine nennenswerte Unter- oder Überschreitung der angegebenen Gehalte beziehungsweise der Vorgaben auftrat, wurden mit der besten Note bewertet.

Was macht der VFT?

Der VFT trägt mit seinen Kraftfutteruntersuchungen maßgeblich dazu bei, Deklarationen zu bestätigen oder Unter- beziehungsweise Überschreitungen einzelner Gehalte sichtbar zu machen. Dies stärkt das Vertrauen in die deklarierten Werte.

Gewässerrandstreifen – ein effizientes Instrument

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Insbesondere im Östlichen Hügel­land und an Gewässerrändern kommt es durch landwirtschaftliche Nutzung, Oberflächenabfluss und Erosion zu erhöhten Nährstoffgehalten in den anliegenden Seen und Fließgewässern sowie den Küstengewässern. Ein effizientes Instrument für den Gewässerschutz zur Verminderung von Stoffeinträgen sind die Abstandsauflagen an Gewässerrandstreifen.

Wie sehen hier die aktuellen gesetzlichen Regelungen zu Abstandsauflagen an Randstreifen nach Düngeverordnung (DÜV) und Gemeinsamer Agrarpolitik (GAP) 2023 aus? Und wie können Betriebe ihre Flächen hinsichtlich dieser Vorgaben prüfen, um die Anforderungen mit geeigneten Maßnahmen zu erfüllen?

Glöz-4-Vorgaben der GAP

Seit dem 1. Januar 2023 gelten die Konditionalitäten der neuen GAP. Nach Glöz 4 gilt für alle landwirtschaftlichen Flächen, die an Gewässer angrenzen, innerhalb eines Abstands von 3 m ab der Böschungsoberkante (BOK) ein Anwendungsverbot für Biozidprodukte, Pflanzenschutz- und Düngemittel. Ausnahmen sind die gewässerreichen Gemeinden in Schleswig-Holstein, in denen der Abstand auf 1 m verringert werden darf. Diese Ausnahme gilt allerdings nicht in der N-Kulisse und für die nach Wasserrahmenrichtlinie berichtspflichtigen Gewässer. Auf diesen Flächen müssen weiterhin 3 m Abstand eingehalten werden. Wichtig: Die im Rahmen der Düngeverordnung und der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung getroffenen Abstandsregelungen gelten zusätzlich zu den Abstandsregelungen nach Glöz 4.


Wie können Betriebe ihre Flächen prüfen?

Mit den Suchbegriffen Iglu/Schleswig-Holstein/Downloads gelangt man in den Downloadbereich der Iglu-Gewässerschutzberatung in Schleswig-Holstein. Unter der Überschrift „Wasserrahmenrichtlinie Downloads“ finden sich hier:

digitales Kartenmaterial und weitere Infos

Tabelle der gewässerreichen Gemeinden in Schleswig-Holstein

Infoblatt zu Gewässerabständen nach DÜV und GAP der ­Landwirtschaftskammer SH

Beratungsgebietskulisse der Gewässerschutzberatung in ­Schleswig-Holstein


Vorgaben der DÜV

Die seit 2020 geltenden Abstandsauflagen nach Düngeverordnung sind ergänzend zu den GAP-Vorgaben zu beachten. Hierbei gilt es besonders, die Flächen mit Hangneigung an Gewässern ins Visier zu nehmen. Weist eine Fläche zu einem Gewässer innerhalb der ersten 20 m ab Böschungsoberkante eine durchschnittliche Hangneigung von 5 % oder mehr auf, muss ein 5 m breiter, ganzjährig begrünter Randstreifen angelegt werden. Außerdem gilt für diesen Bereich eine Düngeverbotszone von 3 m landseits ab BOK. Beträgt die Hangneigung der Fläche innerhalb der ersten 20 m ab BOK des Gewässers mindestens 10 %, vergrößert sich bei gleichbleibender Breite des Grünstreifens (5 m) die Düngeverbotszone nach DÜV auf 10 m ab BOK, also 5 m über den Grünstreifen hinaus. Je nach Hangneigung sind zusätzlich zu den Düngeverbotszonen die Zonen der Düngung mit Auflagen zu beachten (siehe Tabelle).

Ein Praxisbeispiel

Ein Beispielbetrieb im Östlichen Hügelland bewirtschaftet eine Ackerfläche, die an einem der Feldränder an einen Graben grenzt, der ganzjährig Wasser führt. Entlang dieses Feldrandes, innerhalb von 20 m landseits ab der Böschungsoberkante, hat die Fläche auf einem Viertel keine Hangneigung zum Graben, auf einem weiteren Viertel zwischen 5 und 10 % Hangneigung und auf den letzten beiden Vierteln eine Hangneigung von 10 % und darüber. Auf der Fläche soll Winterraps angebaut werden, dieser soll im Herbst und Frühjahr organisch und mineralisch gedüngt werden. Was muss der Betrieb beachten?

Nach Glöz 4 der GAP ist an dem Graben ungeachtet der Hangneigung die Einhaltung eines 3 m breiten Pufferstreifens erforderlich. Der Betrieb könnte die Fläche bis auf 1 m an die BOK bearbeiten und bestellen, darf innerhalb des Pufferbereichs jedoch nicht düngen und keine Pflanzenschutzmittel ausbringen. Der einzuhaltende Abstand bei der Düngung hängt von der Ausbringtechnik sowie dem Vorhandensein einer Pflanzendecke ab. Arbeitet der Betrieb mit Exakttechnik (Schleppschuh-, Schleppschlauch-, Grenzstreueinrichtung), kann bis an den Pufferbereich von 3 m gedüngt werden. Wird auf unbestelltem Ackerland mit Breitverteilung gearbeitet, muss ab der BOK ein Abstand von 5 m eingehalten werden.

Der Betrieb ist zudem aufgrund der Hangneigung von mehr als 5 %, die an drei Vierteln der Fläche zum Graben anliegt, nach Wasserhaushaltsgesetz dazu verpflichtet, einen 5 m breiten, ganzjährig begrünten Randstreifen anzulegen, der maximal einmal in fünf Jahren umgebrochen werden kann. Zu empfehlen wäre hier, eine Gräsermischung ohne Leguminosen zu verwenden, denn die Leguminosen bringen zusätzlichen Stickstoff in ein System, welches jedoch auf das Auffangen von überschüssigen Nährstoffen abzielt.

Der Betrieb muss mit Blick auf die Abstände und weiteren Auflagen jedoch vor allem auf die letzten beiden Viertel der am Graben liegenden Fläche achten. Die damit auf der Hälfte der Fläche anliegende Hangneigung von 10 % und darüber hat zur Folge, dass die gesamte Fläche als durchschnittlich mindestens 10 % geneigt charakterisiert wird und somit die entsprechenden Auflagen auch für die Bereiche der Fläche gelten, in denen weniger Hangneigung vorliegt. Dadurch vergrößert sich die Düngeverbotszone von 3 auf 10 m ab BOK und bei der Ausbringung der Herbstgülle auf unbestelltem Ackerland muss eine sofortige Einarbeitung auf der ganzen Fläche erfolgen. Außerdem darf Dünger bei einer weiteren Gabe im Frühjahr nur in einen hinreichend entwickelten Bestand ausgebracht werden und die Einzelgabe darf eine Gesamt-N-Menge von 80 kg/ha nicht überschreiten.

Dauerhaft begrünter Randstreifen an offenem Graben. Foto: Jan Lindemann

Fachliche Empfehlung

Im Falle des Beispielbetriebes wäre die Anlage eines Grünstreifens von 10 m, statt 5 m, zu empfehlen, um die 10 m breite, durch die Hangneigung bedingte Düngeverbotszone abzudecken. Bei einer Länge von 100 m würde dadurch ein Randstreifen von 1.000 m² entstehen, der nach der aktiven Begrünung in eine Stilllegung überführt werden und so der Stilllegungsvorgabe nach Glöz 8 zugerechnet werden könnte. Dadurch wären gleichzeitig die Konditionalitäten der neuen Gemeinsamen Agrarpolitik erfüllt und ein großer Beitrag zum Schutz unserer Gewässer geleistet.

Dauerhafte Randstreifen

Neben den verschiedenen gesetzlich geforderten Gewässerrandstreifen wird in Schleswig-Holstein schon seit Längerem auch die Anlage von dauerhaften Randstreifen mit einer Mindestbreite von 10 m von der Wasserwirtschaftsverwaltung gefördert. Breite Gewässerrandstreifen werden vor allem an den vom Landesamt ausgewiesenen Vorranggewässern sowie an Gewässerabschnitten mit erhöhter Erosionsgefahr beworben. Zum einen sollen so Nähr- und Schadstoffeinträge reduziert und zum anderen die eigendynamische Entwicklung der Gewässer gefördert werden, um den ökologischen Zustand der Gewässer zu verbessern. Bei weitergehenden Fragen kann man sich an die jeweiligen Kreisbauernverbände, die Wasser- und Bodenverbände, die Wasserbehörden der Kreise sowie an die Gewässerschutzberatung seiner Region wenden.

Fazit

Gewässerrandstreifen bieten effizienten Schutz vor Erosion, Nähr- und Schadstoffeinträgen in unsere Gewässer.

Je größer die Hangneigung, desto größer werden der Aufwand bei der Bewirtschaftung und dem Nährstoffmanagement sowie das Risiko von Nährstoffausträgen.

Vorgaben zu Randstreifen an Gewässern sind in der DÜV, dem WHG und LWG sowie in der GAP verankert.

Betriebe können über das digitale Kartenmaterial des Digitalen Altas Nord und des Umweltportals SH die vorhandenen Hinweiskulissen nutzen, um ihre Flächen einzuordnen.

Die ­Gewässerschutzberatung unterstützt gerne bei betriebsindividuellen Fragen zur Umsetzung.