Sie werden bei Login in den Shop auch automatisch auf der Bauernblatt-Website eingeloggt und können sich dann zukünftig mit dem gleichen Passwort auf beiden Websites anmelden.
Wenn die Grüne Woche am Sonntag zu Ende geht, haben sich zahlreiche Aussteller aus den Bereichen Ernährung, Landwirtschaft und Gartenbau mit ihren Produkten, Ideen und Themen auf einer der traditionsreichsten Messen präsentiert. Durch die vorgezogene Bundestagswahl im Februar fand die Grüne Woche dieses Mal mitten im Wahlkampf statt und wurde für Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir (Grüne) zur Abschiedstour. Überschattet wurde die Veranstaltung vom Ausbruch der Maul- und Klauenseuche (MKS) in Brandenburg. Innerhalb von Stunden nach dem Bekanntwerden haben die Märkte reagiert. Die Umsatzverluste für die heimische Tierhaltung sowie die vor und nachgelagerten Unternehmen benannte der Deutsche Raiffeisenverband (DRV) zunächst mit 1 Mrd. €. Der Seuchenausbruch war auch in Berlin bemerkbar: Die sonst so beliebte Tierhalle war nahezu verwaist.
Die Grüne Woche ist auch ein politisches Forum zum Jahresauftakt. Politiker unterschiedlichster Couleur haben die Veranstaltungspodien vor der Wahl genutzt. Die Vertreter der Agrar- und Ernährungswirtschaft drängten in Berlin auf einen Kurswechsel der Agrarpolitik. Mit gemeinsamer Stimme forderten der Bundesverband des Lebensmittelhandels (BVLH), der Deutsche Raiffeisenverband (DRV) und der Deutsche Bauernverband (DBV) weniger Bürokratie, mehr Steueranreize und finanzielle Unterstützung. Die stagnierende Wirtschaft und gestiegene Kosten belasten die Unternehmen, gleichzeitig ist die Verbraucherstimmung getrübt. Der gescheiterten Ampel-Regierung warfen die Verbände vor, einen Großteil der notwendigen Weichenstellungen verpasst zu haben. BVLH, DRV und DBV forderten weniger Auflagen und Dokumentationspflichten für Betriebe, einheitliche Regeln in der EU und langfristige finanzielle Unterstützung durch den Staat, etwa beim Umbau der Tierhaltung.
Der neue EU-Agrarkommissar, Christophe Hansen, begeisterte bei seinen Auftritten durch seine Verankerung in der Landwirtschaft und einen gewissen Pragmatismus. Er konnte deutlich machen, dass ihm die Bedeutung der Landwirtschaft für die Wirtschaft im ländlichen Raum bewusst ist. Für die zukünftige Entwicklung der Branche und deren Wettbewerbsfähigkeit müsse der Klimawandel berücksichtigt werden, ist Hansen überzeugt. Er will sich für einen angemessenen Haushalt einsetzen und forderte einen Generationenwechsel in der europäischen Landwirtschaft. Weniger als 12 % der Landwirte und Landwirtinnen sind unter 40 Jahre alt. Der Beruf müsse wieder attraktiver gemacht werden (siehe Seite 10).
Selbstbewusstsein und Eigeninitiative demonstrierten im Schulterschluss Tierhalter, Fleischwirtschaft und Handel. Zur positiven Bilanz hat der Abschluss des Drei-Parteien-Vertrages beigetragen an dem Rewe, Tönnies Lebensmittel und Landwirte aus Schleswig-Holstein beteiligt sind (siehe Seite 21). Die drei Parteien verhandeln erstmals gleichberechtigt an einem Tisch über die Konditionen und Rahmenbedingungen, klare Parameter für die Preisfindung sowie verbindliche Zusammenarbeit sorgen für seine langfristige Planungssicherheit.
Ein Emanzipationsprojekt ist auch die Initiative Tierwohl (ITW), die als branchenübergreifendes Bündnis der deutschen Lebensmittelkette aus dem Zögern der Politik entstanden ist. Die ITW konnte auf ihr zehnjähriges Bestehen zurückblicken (siehe Seite 18). Sie verfolgt sie das Ziel, Tierwohl in die Breite zu bringen. Innerhalb eines Jahrzehnts ist die Anzahl der teilnehmenden Betriebe deutlich gewachsen und der Bekanntheitsgrad bei Konsumenten ist groß. Bislang haben die Landwirte über die Initiative Tierwohl eine Förderung von insgesamt 1,5 Mrd. € aus der Wirtschaft erhalten, ohne staatliche Beteiligung. Diese Beispiele zeigen nicht nur einem großen Publikum in Berlin, dass neben Fordern auch Machen steht.mbw
Aufgrund des aktuellen MKSAusbruchsgeschehens haben die übrigen Bundesländer Brandenburg als derzeit betroffenes Land gebeten, die MKS-Impfstoffbank zu aktivieren. Das ist eine Vorsichtsmaßnahme, um bei einer möglichen Ausbreitung der Maulund Klauenseuche (MKS) auf weitere Gebiete in Deutschland vorbereitet zu sein.
I m Falle eines MKS-Ausbruches müssen die Nutztierbestände schnell und wirkungsvoll vor einer möglichen weiteren Ausbreitung des MKS-Virus geschützt werden. Es besteht Einigkeit zwischen den Bundesländern und dem Bund, dass die Bekämpfung der MKS mit aller Konsequenz und oberster Priorität geführt wird. Zu diesem Zweck haben die Bundesländer eine eigene MKS-Impfstoffbank für Deutschland bereits vor Jahren etabliert. Brandenburg hat am Montag dieser Woche die Aktivierung dieser MKS-Impfstoffbank beantragt, um für alle denkbaren zukünftigen Szenarien auch außerhalb Brandenburgs gerüstet zu sein. Insgesamt 750.000 Impfdosen gegen die MKS solle die Reserve in der Impfbank in Brandenburg dann zukünftig umfassen, heißt es vom Landesumweltministerium. Der Impfstoff verhindert zwar nicht die Infektion, er mildert und verkürzt aber den Krankheitsverlauf.
Reaktionsgeschwindigkeit stärken
Die Aktivierung der MKS-Impfstoffbank zum jetzigen Zeitpunkt diene der Stärkung der Reaktionsfähigkeit im Kampf gegen die Seuche, teilte das Land Brandenburg mit, da von der Aktivierung bis zu einer möglichen Bereitstellung der Impfdosen mindestens sechs Tage benötigt würden. Die Bundesländer haben sich dafür ausgesprochen, dass die Kosten für die Aktivierung dieser Impfstoffbank nach dem Königsteiner Schlüssel auf die Länder aufgeteilt werden. Diese Entscheidung zur Aktivierung der MKS-Impfstoffbank ist keine Entscheidung für den tatsächlichen Einsatz dieses Impfstoffes. In Brandenburg ist die Impfung bei der jetzigen Seuchensituation nicht vorgesehen. Bisher gibt es einen Ausbruchsbetrieb in Brandenburg und alle bisherigen Untersuchungen im Umfeld des Ausbruchsbetriebes waren negativ, sodass bisher keine weitere Seuchenausbreitung festgestellt werden konnte.
Die EU-Kommission ermöglicht den Mitgliedstaaten unter Einhaltung bestimmter Auflagen den Einsatz der Impfstoffe als zusätzliche Seuchenbekämpfungsmaßnahme. Der Impfstoff wird für den Fall einer weiteren Ausbreitung der Seuche oder für den Fall des Auftretens in anderen Regionen Deutschlands als mögliche Bekämpfungsmaßnahme vorrätig gehalten. Falls der Impfstoff in Deutschland nicht zur Anwendung kommt, besteht aufgrund seiner beschränkten Haltbarkeit die Möglichkeit, ihn an Länder, in denen die MKS ständig vorkommt, abzugeben. Über den Verbleib des Impfstoffes entscheiden die Bundesländer.
Serotyp ist entscheidend für eine Impfung
Elke Reinking, Sprecherin des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI), betonte, das FLI habe innerhalb von wenigen Tagen den Serotyp ermittelt, der in Brandenburg aufgetreten sei. Es ist der Serotyp „O“. Ein Impfstoff hilft nur, wenn er auf den Serotyp abgestimmt ist. Bei der MKS gibt es sieben bekannte Serotypen, die noch einmal in Untergruppen unterteilt sind. „Je dichter man mit dem Impfstoff an dem Virus ist, desto besser schützt er die Tiere“, so Reinking.
Zur Unterscheidung geimpfter und infizierter Tiere wird ein sogenannter Marker-Impfstoff eingesetzt. Dazu gibt es Test-Systeme, mit denen die Antikörper identifiziert werden können. Sie klären, ob es sich um ein geimpftes Tier handelt, das deswegen Antikörper bildet, oder um ein infiziertes Tier mit Antikörper-Bildung. Es lässt sich sogar unterscheiden, ob es ein geimpftes und trotzdem infiziertes Tier ist. Das ist auch sehr wichtig, weil man zum Ende eines Ausbruchs wieder Untersuchungen braucht, um zu zeigen, dass es keine infizierten Tiere mehr gibt und man die Restriktionszonen aufheben kann.age, mbw
Möglicherweise Punkteintrag
Bei dem Ausbruch der Maul- und Klauenseuche (MKS) bei Wasserbüffeln im brandenburgischen Landkreis Märkisch-Oderland verdichten sich die Anzeichen, dass es sich um einen punktuellen Eintrag handelt. Der Ausbruch war am 10. Januar vom FriedrichLoeffler-Institut (FLI) bestätigt worden. Als Folge wurden eine Schutzzone von drei Kilometern Radius sowie eine Überwachungszone von zehn Kilometern Radius eingerichtet. In einem Radius von einem Kilometer wurden durch die Veterinärämter die Bestände mit empfänglichen Tieren untersucht und beprobt. Das Potsdamer Landwirtschaftsministerium teilte am 14. Januar mit, dass die betreffenden Proben durch das Landeslabor negative Untersuchungsergebnisse aufweisen. Das bedeute, dass es im Radius von einem Kilometer keinen weiteren Ausbruch der MKS gebe. Das Ministerium berichtete, dass die EUKommission die durch das Land eingerichteten Schutz- und Überwachungszonen bestätigt habe. Damit sei die Gebietskulisse auf EU-Ebene rechtskräftig.age
Der Deutsche Raiffeisenverband (DRV) rechnet mit immensen wirtschaftlichen Schaden durch die Maul- und Klauenseuche (MKS). In Berlin appellierte DRVHauptgeschäftsführer Jörg Migende an die Politik, Exportfreiheit zu schaffen.
Auf seiner Pressekonferenz während der Grünen Woche stellte der DRV aus aktuellem Anlass die Auswirkungen des jetzt bekannt gewordenen MKS-Falls in Brandenburg vor. Dabei sei die heimische Tierhaltung genauso betroffen wie die vor- und nachgelagerten Unternehmen, so Migende. „Entlang der Wertschöpfungskette gehen wir Stand heute bereits von einem Umsatzverlust in Höhe von einer Milliarde Euro aus“, erklärte DRV-Hauptgeschäftsführer am Donnerstag voriger Woche in Berlin.
Dies mache die Dimension und die möglichen Gesamtschäden für die Zukunft deutlich. Zudem erwartet der DRV wegen zu befürchtender anhaltender Exportbeschränkungen weitere massive Auswirkungen. Das gelte umso mehr, weil neben Drittstaaten auch Unternehmen aus anderen EU-Ländern aus Unsicherheit gerade vor Ware aus ganz Deutschland zurückschreckten. Betroffen seien also nicht nur Produkte aus den Restriktionszonen.
Migende appellierte an die Politik, auf einer regionalisierten Betrachtungsweise deutscher Produkte im EU-Binnenmarkt zu bestehen und dies in den Drittlandsmärkten umgehend und konsequent zu verhandeln. „Wir brauchen überall dort, wo es nicht wissenschaftlich begründbar ist, möglichst schnell wieder Exportfreiheit“, mahnte der DRVHauptgeschäftsführer. Jeder Tag zähle. Auch der Milchindustrie-Verband (MIV) warnt vor großen Herausforderungen durch die MKS für das deutsche Exportgeschäft. Das oberste Ziel müsse es jetzt sein, eine Regionalisierungsvereinbarung mit möglichst vielen Drittländern zu erreichen.
Auf den landwirtschaftlichen Betrieben und entlang der Kette seien strenge Biosicherheits- und Hygienemaßnahmen unbedingt einzuhalten und gegebenenfalls zu verschärfen. „Es muss weiterhin alle Energie darauf verwendet werden, eine Ausbreitung dieser hochansteckenden Viruserkrankung zu vermeiden“, so Migende. Peter Manderfeld, Vorstandsvorsitzender der Hochwald-Molkerei, Thalfang, warnte davor, dass die Verbringungsrestriktionen ein akutes Problem seien. Wenn dies nicht schnell gelöst werde, könnten die Meiereien die Milch der Landwirte innerhalb weniger Tage nicht mehr verarbeiten. Er sieht die Gefahr für einen Einbruch des Milchpreises. Die Spotmärkte reagierten schnell, wenn Ware nicht absetzbar sei. Die Bedeutung politischer Gespräche zeige die Tatsache, dass Großbritannien seinen Markt für pasteurisierte Milch aus Deutschland wieder geöffnet habe.
Dr. Dirk Köckler, Vorstandsvorsitzender der Agravis, betonte, die Dramatik des Falls habe alle Marktbeteiligten mit voller Relevanz erwischt. Er appellierte an den gesamten Sektor, Biosicherheitsmaßnahmen mit aller Sorgfalt durchzuführen. Für die landwirtschaftlichen Betriebe wie für sämtliche Geschäftspartner und -kontakte gelte es jetzt, die Kontrakte zwischen den Betrieben zu limitieren.pm, mbw
Rewe, Tönnies Lebensmittel sowie 15 Landwirte aus Schleswig-Holstein haben im Rahmen der Grünen Woche in Berlin einen Drei-Parteien-Vertrag über Frischfleisch geschlossen. Damit bilden die Partner die Grundlage für das Programm „Landbauern Schwein” in der Haltungsform 3 für die Bedientheken der ReweMärkte in Schleswig-Holstein und Hamburg.
Gestartet wird mit Frischfleisch, später soll der Wurstbereich dazukommen. Rewe startet mit 900 Schweinen wöchentlich, weitere 1.800 Tiere die Woche kommen in einem zweiten Schritt hinzu. Die Produkte sind ab dem Sommer in allen Rewe-Märkten erhältlich. Der Lebensmittelhändler plant in höheren Haltungsstufen mit einer Ganztiervermarktung. Die Vermarktung der Tiere läuft über die Rendsburger Schweine-Vermarktungs-Gesellschaft. Bereits im Oktober hatte Rewe mit dem Lebensmitteleinzelhändler Penny, der Marke Die faire Milch und der Erzeugergenossenschaft Fair Food den in dieser Form ersten bundesweiten Drei-Parteien-Vertrag vorgestellt.
Bei einem Drei-Parteien-Vertrag sitzen alle Partner an einem Tisch und verhandeln gleichberechtigt über Konditionen und Modalitäten. Es entsteht eine geschlossene Lieferkette vom Hof bis zum Markt. Der Vertrag bringt mit klaren Parametern für Kalkulation und Preisfindung mehr Planungssicherheit für die gesamte Lieferkette.
Landwirtschaftsminister Werner Schwarz (CDU) erklärte die Unterzeichnung für „vielleicht nicht historisch, aber als einen wichtigen Schritt. Wenn die Wirtschaft einig ist, ist eine Menge möglich.“ Für Schleswig-Holstein seien kluge Systeme wichtig, die eine regionale Erzeugung mit regionaler Vermarktung kombinierten, um Wertschöpfung im Land zu halten. „Als Rewe Group bekennen wir uns zur heimischen Landwirtschaft. Eine langfristige und partnerschaftliche Zusammenarbeit ist uns wichtig“, so Marcel Weber, Geschäftsleiter Ware Eigenmarke der Rewe Group. Der Plan, im Frischebereich auf Haltungsstufe 3 umzustellen, sei ambitioniert. Mit dem Drei-Parteien-Vertrag habe man die Hürde des Kartellrechts genommen. Vorteile für die Schweinehalter seien eine fünfjährige Vertragslaufzeit, verbindliche Mengenabnahmen und klare Zuschläge.
Maximilian Tönnies, Gesellschafter der Premium Food Group, erklärte: „Wir wollen mehr Wertschätzung für die Landwirtschaft und ihre Produkte. Der Drei-Parteien-Vertrag schafft Transparenz, Planungssicherheit und Verlässlichkeit.“ Hier werde die Umsetzung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes privatwirtschaftlich angepackt. Er bot die Verlässlichkeit eines regionalen Schlachthofes in Kellinghusen an.
„Für uns ist der Drei-Parteien-Vertrag ein klares Bekenntnis zur finanziellen Absicherung von hochwertigen Fleischprodukten“, so Lars Brunk und Hauke Klindt, die wie weitere Landwirte am Programm teilnehmen. Brunk sieht eine Wertschätzung seiner Arbeit hier realisiert. Er betonte die Abnahmepflicht des Handels und feste Zusagen. Vertrauen schaffe ein „Unterkantenpreis“. Klindt erklärte, Tierhalter wollten „weg von der Masse hin zu regionaler Klasse“. Der Vertrag sei ein Paradigmenwechsel, da Landwirte gleichberechtigt zu den großen Spielern im Markt aufträten. Er hoffe, dass dies dauerhaft funktioniere, denn die Umstellungskosten seien nicht unerheblich. Rewe plant, die Anzahl der Drei-Parteien-Verträge auszuweiten auf weitere Regionen und verschiedene Fleischprogramme.Sönke Hauschild
Den anhaltenden Rückgang der Treibhausgas (THG)-Emissionen in der Landwirtschaft wertet der Deutsche Bauernverband (DBV) als klaren Beleg für die die Nachhaltigkeitsbestrebungen der Betriebe. „Trotz einer im internationalen Vergleich bereits hoch professionalisierten, nachhaltigen und klimaschonenden Bewirtschaftung gelingt es unserem Berufsstand weiterhin, noch smarter und somit effizienter zu wirtschaften. Das ist gelebter Klimaschutz“, betonte DBV-Präsident Joachim Rukwied anlässlich der Veröffentlichung der endgültigen THG-Emissionszahlen für 2023.
L aut den Berechnungen des Umweltbundesamtes (UBA) verringerte sich der THG-Ausstoß der Landwirtschaft 2023 im Vergleich zum Vorjahr um etwa 0,9 Mio. t auf 63 Mio. t. Maßgeblich waren in erster Linie geringere Emissionen aus landwirtschaftlichen Böden und der Düngung.
Rukwied stellte in dem Zusammenhang erneut klar, dass dem Klimaschutz mit einer Verlagerung der Tierhaltung in Regionen der Welt, in denen weniger effizient und nachhaltig gewirtschaftet werde, nicht gedient sei. „Unsere heimischen Tierhalter brauchen dringend Planungssicherheit und Wettbewerbsgleichheit, denn dies ist letztlich auch ein Beitrag zum internationalen Klimaschutz“, mahnte der Bauernverbandspräsident in Richtung der kommenden Bundesregierung.
Aus Sicht des DBV bereitet zudem die Situation bei der Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft (LULUCF) Sorge. Der Klimawandel habe bereits heute erhebliche Auswirkungen auf die Kohlenstoffbindung in der Land- und Forstwirtschaft. Schon bei Verabschiedung der gesetzlichen Verpflichtungen 2021 sei klar gewesen, dass die Vorgaben aus wissenschaftlicher Sicht nicht zu erreichen seien, so Rukwied. Der Bauernverbandspräsident warnte, Land- und Forstwirte dürften nicht zum Sündenbock verfehlter Emissionsreduktionen anderer Sektoren werden. Es brauche mehr Ambitionen bei der Inwertsetzung der Kohlenstoffspeicherung in Böden und im Forst, sowohl über öffentliche als auch private Mittel.
In die UBA-Berechnung der Emissionen durch LULUCF gingen erstmalig die Ergebnisse der vierten Bundeswaldinventur ein. Die im Inventurzeitraum 2018 bis 2022 gelegenen Dürrejahre ab 2018 hätten zu einem großflächigen Absterben von produktiven, aber gegen den Klimawandel nicht gefeiten Fichtenmonokulturen geführt, so die Behörde. Anders als vor der Dürre habe der Wald deshalb in diesem Zeitraum die Emissionen aus anderen Quellen, wie trockengelegten Moorböden, nicht mehr überwiegend kompensieren können. Er sei sogar selbst zu einer CO2-Quelle geworden.
Insgesamt wurden 2023 in Deutschland rund 672 Mio. t an Treibhausgasen freigesetzt, 77 Mio. t oder 10,3 % weniger als 2022. Das war der stärkste Rückgang seit 1990. Die offizielle Schätzung der THG-Emissionen für 2024 wird das UBA Mitte März vorstellen.age
Aufgrund von Medienberichten und Diskussionen stellt Schleswig-Holsteins Landwirtschaftsund Verbraucherschutzminister Werner Schwarz (CDU) klar: „Der Verkauf von Lebensmitteln, zum Beispiel Torten, im Ehrenamt war und ist möglich.“ Das EU-Recht enthalte hierfür glücklicherweise Ausnahmeregelungen.
Das gemeinsame Essen und Trinken sei seit jeher ein Kernelement der ehrenamtlichen Gemeinschaftskultur Schleswig-Holsteins, betont Schwarz. Ob bei den Freiwilligen Feuerwehren, Kirchengemeinden, Sportvereinen, der Landjugend oder den LandFrauen – diese Traditionen stärke den sozialen Zusammenhalt und trage wesentlich zur Identität unserer demokratischen Gesellschaft bei. Als Landwirtschafts- und Verbraucherschutzminister sei es ihm ein besonderes Anliegen, die langjährige Tradition des Lebensmittelverkaufs bei ehrenamtlichen Veranstaltungen zu unterstützen.
Schwarz wies darauf hin, dass sein Ressort die bestehenden Ausnahmen noch einmal konkretisieren, erneut kommunizieren und für alle Betroffenen darstellen werde. Einschränkungen werde es nicht geben, so der Minister. Sein Ministerium (MLLEV) plane hierzu Ende Februar eine Veranstaltung, in der die verschiedenen Möglichkeiten des Lebensmittelangebots im Ehrenamt den relevanten Verbänden und Institutionen noch einmal im Detail vorgestellt würden. Hintergrund: Die grundlegenden hygienischen Anforderungen an das Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln sind in EU-Verordnungen mit spezifischen Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs geregelt. Zur Konkretisierung hat die Europäischen Kommission einen Leitfaden für die Durchführung einzelner Bestimmungen erstellt und Ausnahmeregelungen für das Ehrenamt aufgeführt.MLLEV
Zum zehnjährigen Bestehen der Initiative Tierwohl (ITW) am 20. Januar passte diese Meldung: Laut Forsa-Umfrage kennen 71 % der Deutschen die Initiative Tierwohl. Das Konzept der ITW finden 85 % gut oder sehr gut und 80 % der Verbraucher nehmen die Haltungsform-Kennzeichnung bewusst wahr. 74 % erwarten dadurch eine langfristige Stärkung des Tierwohls.
Alexander Hinrichs, Co-Geschäftsführer der ITW, berichtete auf der Jubiläumsveranstaltung in Berlin von der Härte der ersten Jahre. Alle seien damals aber vom Geist geprägt gewesen, das Tierwohl in Deutschland weiterentwickeln zu wollen. Clemens Tönnies, Geschäftsführer der Premium Food Group, berichtete von seinem eigenen Meinungswechsel. Er habe damals gemerkt, dass man es mit der Leistung der Tiere „überdreht“ habe. Auch junge Landwirte hätten ähnlich gedacht, berichtete er. Wichtig sei aber gewesen, dass eine Veränderung der Tierhaltung prämiert werden müsse. Der Politik habe man mit der ITW gezeigt, dass die Wirtschaft in der Lage sei, auf freiwilliger Basis ohne Gesetzeszwang etwas zu verändern.
ITW als Kaufsignal für Verbraucher
Vorherige Programme seien „nischig“ gewesen, nie aus der Nische gekommen, gab Björn Fromm zu, Präsident des Deutschen Lebensmitteleinzelhandels. Die Lücke zwischen dem Tierwohlwunsch und der Kaufentscheidung des Verbrauchers sei allen bewusst gewesen. Die ITW habe dem Verbraucher im ersten Schritt diesen Wunsch erfüllt und ihm die Wahl abgenommen. Inzwischen habe sich die ITW allerdings als sichtbares Siegel und Kaufsignal auf dem Markt etabliert. Für Hubertus Beringmeier, Vorsitzender des Fachausschusses Rind und Schwein der ITW, war es einmalig, dass sich Tierhaltung, Futtermittelindustrie, Schlachtung und Handel an einem Tisch gesetzt und das Tierwohl weiterentwickelt hätten, und dies auf Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse. Beringmeier forderte gemeinsam mit Peter Wesjohann, Vorstandsvorsitzender der Lohmann & Co. AG, die Politik müsse sich aus dem Markt heraushalten. Wesjohann erwartet darüber hinaus staatliche Rahmenbedingungen für sichere Investitionen in die Tierhaltung. Wichtig sei ein klares Bekenntnis zu einer Tierhaltung in Deutschland. Dieses Bekenntnis gab Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir (Grüne) ab. Er lobte die ITW als klares Bekenntnis der Wertschöpfungskette zur Nachhaltigkeit und zu übergesetzlichen Standards. Trotzdem werde die Wettbewerbsfähigkeit gewährleistet. Während die ITW bis zum Jubiläum insgesamt 1,5 Mrd. € aufgebracht hat, betonte Özdemir die „Bauernmilliarde“ fürs Tierwohl, die sein Ministerium in schwierigen Zeiten gesichert habe. Der Minister lobte die staatliche Haltungskennzeichnung – hier könne eine kommende Bundesregierung nahtlos anknüpfen. Markus Mosa, Vorstandsvorsitzender der Edeka-Zentrale und Vorsitzender der Gesellschafterversammlung der ITW, hielt dem Minister entgegen, die ITW bedeute „null Bürokratie und null Steuergeld“. Diese Doppel-Null wünsche er sich von der staatlichen Kennzeichnung. Die ITW teile gern ihre Expertise und Strukturen für eine praxistaugliche Lösung über alle Haltungsstufen hinweg, versprach Mosa.
Orientierung weiter am Markt
Heute sind 10.000 Schweinehalter, 2.800 Geflügelhalter und 1.200 Rinderhalter bei der ITW organisiert. Robert Römer, ITW-Geschäftsführer, erklärte, die ITW werde sich weiterhin an der Ist-Situation im Markt orientieren und sich entsprechend der Kundennachfrage weiterentwickeln. Sarah Dhem, Präsidentin des Bundesverbandes der Deutschen Wurstund Schinkenproduzenten, forderte, man solle „im Machen bleiben“, auch in Zukunft agieren, statt zu reagieren. Tönnies setzte einen drauf und erklärte, die geplante Klimaplattform für die Tierhaltung dürfe nicht, wie die ITW seinerzeit, fünf Jahre bis zum praxistauglichen Einsatz brauchen.Sönke Hauschild
Initiative Tierwohl ist mittlerweile gut bekannt
Seit ihrer Gründung im Jahr 2015 hat die Initiative Tierwohl (ITW) rund 1,5 Mrd. € aus der Wirtschaftskette für eine tierwohlgerechtere Nutztierhaltung in Deutschland mobilisiert. Das hat ITW-Geschäftsführer Robert Römer im Rahmen einer Pressekonferenz auf der Grünen Woche in Berlin aufgezeigt. Seit 2015 ist die Zahl der teilnehmenden Betriebe in der Geflügelhaltung von 896 (2015) auf 2.812 (2024) gestiegen. Bei Sauenhaltern, Ferkelzüchtern und Mästern wuchs die Teilnehmerzahl im gleichen Zeitraum von 2.010 auf 9.948 Betriebe. Das 2022 eingeführte Programm für Rinderhalter wuchs von 267 auf 1.236 Betriebe. Alle ITW-Betriebe wurden in dieser Zeit insgesamt rund 160.000 Audits unterzogen, mit einer Durchfallquote von rund 0,8 %. Römer bezifferte den Marktanteil im Bereich Schweinefleisch auf 60 %, bei Geflügel auf 90 % und bei Rind auf 20 %. Auf die staatliche Haltungskennzeichnung für Schweinefleisch warf Römer einen kritischen Blick. Das zugrunde liegende Gesetz sollte entweder abgeschafft oder grundlegend überarbeitet werden. In der jetzigen Form sei die Haltungskennzeichnung nicht zu gebrauchen. Das gelte auch für den seit Anfang Dezember vorliegenden Änderungsentwurf der Ampel-Koalition. Darüber hinaus forderte Römer eine Anpassung der Kriterien des Bundesprogramms für den Stallbau, um mehr Betriebe zur Teilnahme zu bewegen.pm, mbw
Ländliche Gemeinden in Schleswig-Holstein haben in diesem Jahr – besser noch ab sofort – wieder die Möglichkeit, beim Landes- wettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ mitzumachen und ihre Ideen zur Gestaltung einer lebenswerten und zukunftsfähigen Dorf- gemeinschaft zu präsentieren. Erstmals hat der Wettbewerb neue Träger, nämlich die Akademie für die Ländlichen Räume e. V. (ALR), den Schleswig-Holsteinische Gemeindetag und den LandFrauen- verband Schleswig-Holstein e. V.
„„Frauen spielen eine tragende Rolle im ländlichen Raum, sei es in der Gemeinschaftsarbeit, in Vereinen oder im Engagement für soziale Projekte. Mit dem Wettbewerb haben unsere Gemeinden die Chance, ihre vielfältigen Projekte zu präsentieren und zu zeigen, wie lebendig und aktiv das Leben auf dem Land ist“, so Claudia Jürgensen, Präsidentin des LandFrauenverbandes Schleswig-Holstein. „Wir achten bei den sich bewerbenden Dörfern besonders auf die Aspekte, die Frauen und Familien betreffen“, fügt LandFrauenvizepräsidentin Sylke Messer-Radtke hinzu. „Wir haben tolle, zukunftsfähige Dörfer in Schleswig-Holstein. Viele bewerben sich mit einer enormen Strahlkraft und mit einem gemeinsamen Engagement im Dorfleben – das ist wirklich besonders.“
Der Wettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ wurde vor mehr als 60 Jahren unter dem Titel „Unser Dorf soll schöner werden“ in Schleswig-Holstein ins Leben gerufen und über die Grenzen des Landes hinaus bekannt. Er richtet sich an Gemeinden mit bis zu 3.000 Einwohnerinnen und Einwohnern und stellt das ehrenamtliche Engagement der Dorfgemeinschaften in den Vordergrund, um kulturelle, ökologische und wirtschaftliche Herausforderungen anzugehen. Unter dem Motto #Gemeinsam StarkFürMorgen stellt der Landeswettbewerb vier zentrale Themenbereiche in den Fokus: 1. Zusammenhalt, soziales Miteinander & Kultur, 2. Wirtschaft, Infrastruktur & Entwicklungskonzepte, 3. Baukultur, Natur, Umwelt & Klimawandel, 4. Gesamteindruck & Engagement der Dorfgemeinschaft. Dr. Juliane Rumpf, Vorsitzende der Akademie für die Ländlichen Räume Schleswig Holsteins, die als einer der drei Träger des Wettbewerbs für die Organisation zuständig ist, betont dazu: „Es geht in den Dörfern darum, neue Impulse zu setzen und das Leben auf dem Land zukunftssicher zu gestalten. Jede Gemeinde kann ihre Stärken zeigen, sei es im Bereich des Naturschutzes, des sozialen Miteinanders oder in der Förderung der regionalen Kultur.“
Unterstützt wird der Wettbewerb zudem von den Sparkassen des Landes sowie dem Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz des Landes Schleswig-Holstein. Die Gewinner dürfen sich auf Preisgelder von bis zu 10.000 € freuen. Das Siegerdorf des Landeswettbewerbs wird darüber hinaus Schleswig-Holstein im Bundeswettbewerb vertreten und damit seine Erfolge einer noch breiteren Öffentlichkeit präsentieren.
Gemeinden, die teilnehmen möchten, können sich bis zum 15. April online bei der ALR unter wettbewerb@alr-sh.de anmelden. Die vollständigen Teilnahmebedingungen sowie die benötigten Unterlagen sind auf der Webseite www.unserdorfhatzukunft-sh.de zu finden.
Seit dem 1. Januar 2025 besteht gemäß § 14 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) die Pflicht zur elektronischen Rechnung (E-Rechnung), vergleiche Artikel von Sebastian Nehls, Ausgabe 46 vom 16. November 2024.
Kurz vor Inkrafttreten des neuen § 14 UStG fielen im November und Dezember zahlreiche Fragen und Herausforderungen an. Steuerberater, Dienstleister, Landhändler und diverse weitere Unternehmen informierten auf unterschiedliche Weisen und in unterschiedlicher Intensität über die Gesetzesänderung und ihr angestrebtes Vorgehen.
Wer ist betroffen?
Grundsätzlich ist jeder Unternehmer von der Gesetzesänderung betroffen. Ein Unternehmer ist gemäß § 2 UStG jeder, der sich mit einer nachhaltigen Tätigkeit zur Einnahmeerzielung am wirtschaftlichen Verkehr beteiligt. Hierunter fallen auch Vermieter mit gegebenenfalls nur einem Vermietungsobjekt, Kleinunternehmer, die in ihren Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen, aber auch pauschalierende Landwirte und Vereine.
Vorsteuerabzug und Kundenportale
Der Vorsteuerabzug wird bei allen ordnungsgemäßen Rechnungen gewährt. Sofern die Übergangsregelungen angewendet werden, gilt auch jede sonstige Rechnung, wie zum Beispiel eine Papier-Rechnung oder eine einfache PDF-Rechnung, als ordnungsgemäß, sofern sie alle notwendigen Rechnungsbestandteile enthält, und gewährt somit den Vorsteuerabzug. Dies wird durch Anwendungsschreiben des Finanzministeriums vom 15. Oktober 2024 explizit bestätigt.
Der Versand von E-Rechnungen kann durch E-Mails, elektronische Schnittstellen oder über den Download aus Portalen erfolgen. Beispielsweise Energieunternehmen oder Telefonanbieter stellen bereits seit Jahren ihre Abrechnungen in Kundenportalen zur Verfügung. Ein Unternehmer ist somit verpflichtet, die Abrechnungen seit 1. Januar 2025 über die entsprechenden Kundenportale elektronisch zu empfangen, und hat kein Wahlrecht mehr auf eine Papierrechnung. Die Vielzahl der Zugangsdaten stellt hierbei jedoch eine Herausforderung dar. Das Anmelden in unterschiedlichen Kundenportalen stellt zudem einen hohen administrativen Aufwand dar. Diesbezüglich wurden bereits Softwarelösungen erstellt, mit denen alle Zugänge zu Kundenportalen zusammengefasst und dort zur Verfügung gestellte Dokumente zentral abgerufen werden können. Entsprechende Rechnungsmanagementsysteme wurden bereits in einigen Softwares zur Archivierung und Verarbeitung von Belegen eingearbeitet.
Separate E-Mail-Adressen
In Bezug auf die Umstellung auf ein digitales Büro stellt sich sehr häufig die Frage, in welchem Umfang neue betriebliche E-Mail-Adressen eingerichtet werden müssen. Hierzu bestehen keine gesetzlichen Regelungen. Die Empfehlung besteht jedoch darin, dass übersichtshalber für jeden Betrieb eine separate E-Mail-Adresse für den Rechnungseingang eingerichtet wird. In diesem Zusammenhang sollten direkt alle Geschäftspartner informiert werden, sodass schnellstmöglich kein unnötiger Arbeitsaufwand durch das Einscannen von Papierrechnungen und Umspeichern von digitalen Rechnungen an andere E-Mail-Adressen mehr entsteht. Die gesamte Umsetzung in den Büros vor Ort ist jedoch vom Unternehmer und den Mitarbeitern individuell zu bestimmen und mit dem Ziel zur Zufriedenheit aller zu erarbeiten. Hierbei ist es für viele Landwirte zunächst hilfreich, die analoge Aktenstruktur in die Struktur des digitalen Büros zu übernehmen. Dies ist durch die maschinelle Lesbarkeit der Dokumente jedoch nicht notwendig.
Die Ausgangsrechnungen
Bei der Erarbeitung und Umstellung auf ein digitales Büro empfiehlt es sich, trotz der Übergangsregelungen, bereits mit dem Erstellen von E-Rechnungen zu beginnen, um diesen Prozess direkt mit einzuarbeiten und bestehende Programme für die Rechnungsschreibung auf die Möglichkeit der E-Rechnung zu prüfen.
Der Anbieter informiert seinen Kunden per SMS, dass eine digitale Rechnung vorliegt.
Revisionssichere Archivierung
Elementar ist, dass elektronisch eingehende Belege in ihrer Ursprungsform revisionssicher abgespeichert werden. Dies stellt für Unternehmen, die bisher in ihrem Büro überwiegend in Papierform gearbeitet haben, eine Herausforderung dar, denn das Ausdrucken und Abheften einer elektronisch eingegangenen Rechnung ist keinesfalls ausreichend. Auch das bloße Abspeichern von Eingangsrechnungen im E-Mail-Postfach oder dem Windowssystem erfüllt die Anforderungen der Unveränderbarkeit nicht. Die gesetzliche Pflicht zur Aufbewahrung von Rechnungen und Gutschriften in ihrem Original-Format besteht bereits seit 2019. Hierzu wurden keine Änderungen beschlossen. Die entsprechende Aufbewahrung ist durch die Gesetzesänderung des § 14 UStG jedoch verstärkt in den Fokus gerückt. Nach der Archivierung in entsprechender Software, die eine GoBD-konforme (Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung) Aufbewahrung sicherstellt, ist jegliche Bearbeitung der Dokumente möglich, da dies in der Revisionshistorie hinterlegt wird. Das Arbeiten mit Kommentaren und Notizen auf Belegen ist für viele Unternehmer sehr hilfreich für die Zusammenarbeit mit Angestellten und Familienangehörigen im Büro.
Kompatible Softwarelösungen
Wer bereits in der Vergangenheit sein Büro papierlos umgestellt hat, verwendet gewöhnlich eine mit dem Steuerberater kompatible Software zur Verarbeitung und Archivierung der Belege. Hier hinein wurden in den letzten Jahren noch viele Belege gescannt. Dies sollte nun größtenteils der Vergangenheit angehören. Eine weitere Umstellung aufgrund der E-Rechnungen ist in diesem Fall nicht nötig, da die gängigen Anwendungen mithilfe eines Zusatz-Tools die Möglichkeit bieten, E-Rechnungen zu erstellen. Diese Möglichkeit sollte zeitnah genutzt werden, um bis zum Ende der Übergangsregelungen einen eingespielten Ablauf im Büro erarbeitet zu haben. Sollte die verwendete Software die Erweiterung auf E-Rechnungserstellung nicht vorsehen, empfiehlt es sich bereits zum aktuellen Zeitpunkt, sich mit einer neuen Software auseinanderzusetzen.
Unternehmer, die bisher nicht papierlos gearbeitet haben, stehen vor der Frage, welches System für die Verarbeitung der E-Rechnungen das Richtige sei. Hierzu sollte mit dem Steuerberater Rücksprache gehalten werden, um kompatible Schnittstellen zu nutzen.
X-Rechnung oder ZUGFeRD
Bei ZUGFeRD-Rechnungen ist der Inhalt im PDF-Dokument für das menschliche Auge erkennbar, das strukturierte Datenformat befindet sich lediglich im Hintergrund. Hingegen besteht die X-Rechnung ausschließlich aus der elektronischen Datei, aus der das menschliche Auge den Inhalt nicht erkennen kann. In welchem Umfang und in welcher Häufigkeit X-Rechnungen anstatt ZUGFeRD-Rechnungen versendet werden, ist bisher noch nicht absehbar. ZUGFeRD-Rechnungen bieten jedoch den Vorteil, dass sie ohne weitere technische Lösung für das menschliche Auge sichtbar sind.
Bar-/Kartenzahlungen in Baumärkten
Kleinbetragsrechnungen unter 250 € dürfen weiterhin als Kassenbon ausgegeben werden. Bei einer Überschreitung der Grenze von 250 € muss nach den Übergangsregelungen eine E-Rechnung ausgestellt werden, wenn ein Unternehmer im Baumarkt oder Supermarkt im Rahmen seines Unternehmens einkauft. Bei einigen Märkten bestehen bereits Kundenkonten für Unternehmer. Voraussichtlich wird sich dieses System bei diversen Märkten durchsetzen. Auch Lösungen mit einem QR-Code-Scan via Smartphone oder App-basierte Lösungen sind denkbar. Um sich das Einscannen von Bar- beziehungsweise EC-Quittungen in einem heutigen digitalen Büro bereits zu ersparen, sollte vor dem Einkauf in entsprechenden Märkten der Wunsch einer digitalen Quittung an der Information geäußert werden, sodass die Mitarbeiter im Vorwege agieren und einen Unternehmer als solchen identifizieren können.
Was ist mit Dauerrechnungen?
Nach Ablauf der Übergangsfristen müssen zwingend alle Dauerrechnungen, die zwischen zwei Unternehmern geschlossen wurden, bis zu ihrer nächsten Veränderung einmalig als E-Rechnung erstellt werden. Dies gilt für (umsatzsteuerpflichtige) Pachtverträge ebenso wie für sämtliche Verträge zwischen zwei Unternehmern, in denen eine Dauerrechnung enthalten ist. Für losgelöste Dauerrechnungen gilt das Gleiche.
Fazit
Mit der E-Rechnung wird das gesetzliche Ziel verfolgt, die Digitalisierung und Standardisierung auf den Betrieben zu fokussieren. Hierbei ergeben sich für die Unternehmen Chancen zur Umstellung, die individuell genutzt und angepasst werden können.
Der Kälbertransport sieht ein Alter von 28 Tagen vor. Bis zum 1. Januar 2023 war es gängige Praxis, auf den Aufzuchtbetrieben die Kälber mit einem Alter von 14 Tagen zu verkaufen und zu transportieren. Mit der neuen Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung ist nunmehr seit zwei Jahren der Transport von Kälbern erst mit 28 Tagen zulässig. Welche Auswirkungen das auf die Betriebe hat, beleuchtet folgender Beitrag.
Im Fokus der Gründe für die Änderung steht die Verbesserung der Kälbergesundheit und somit die Verbesserung des Tierwohls für die Kälber. Mit mehr Lebenstagen sind die Kälber robuster und kräftiger gegenüber Erregern, Krankheiten und Umwelteinflüssen. Kälber im Alter von 21 bis 32 Tagen befinden sich in der „immunologischen Lücke“. Die Antikörper aus dem Kolostrum sind deutlich weniger oder sogar aufgebraucht. Das aktive Immunsystem der Kälber ist erst mit etwa vier Wochen belastbar und baut sich weiter auf. Deshalb ist es sehr vorteilhaft, Kälber keinem unnötigen Stress auszusetzen. Nicht nur der Transport sorgt für eine Stressbelastung, sondern auch die Anpassung an die neue Umgebung sowie der Keimdruck durch andere Kälber auf dem Mastbetrieb. Mit 28 Tagen sind die Kälber weiterentwickelt und haben sich bereits mit einigen Umweltkeimen auseinandergesetzt. Zudem haben sie eine bessere Thermoregulation. Die Kälber sind weniger anfällig und haben die kritische Phase nach der Igluhaltung in der weiteren Kälberhaltung in Konfrontation mit anderen Erregern und Keimen der Artgenossen hinter sich.
Teilweise setzen die Aufzuchtbetriebe vermehrt Fleischrassen für die Nachzucht ein, um den Mehraufwand bei einem Verkauf auszugleichen.
Veränderungen auf den Betrieben
Die Kälber nun 28 Tage zu halten, bevor sie transportiert werden, sorgte für eine logistische Umstrukturierung auf den kuhhaltenden Betrieben, bei den Viehhändlern und auf den Mastbetrieben. Zum einen muss für die Kälber mehr Platz auf den Aufzuchtbetrieben vorgehalten werden. Zum anderen müssen sie länger gefüttert und im Falle eines Krankheitsgeschehens tierärztlich versorgt werden. Maßnahmen, die im Alter von 14 bis 28 Tagen erfolgen, müssen jetzt auf den Betrieben selbst durchgeführt werden. Dies resultierte folglich in Mehrkosten und Mehrarbeit auf dem Aufzuchtbetrieb. Wichtig ist den Betrieben die Honorierung des Mehraufwands. Es kann aber immer wieder dazu kommen, dass dieser Mehraufwand nicht monetär ausgeglichen werden kann. Kälber von Färsen oder eine Erkrankung des Kalbes können beispielsweise dazu führen, dass die Kälber bei einem Verkauf mit 28 Tagen nicht den Entwicklungsstand erreichen wie beispielsweise ein Kreuzungskalb aus Blau-Weißem Belgier und Mehrkalbskuh. Häufig können auch Unterschiede zwischen den Holsteinkälbern selbst beobachtet werden. Unterschiede in der Entwicklung der Kälber und daraus resultierende monetäre Verluste brachten einige Landwirte zu der Entscheidung, mehr Fleischrassen einzusetzen, da von ihnen höhere Zunahmen zu erwarten sind.
Auswirkungen auf Händler und Mäster
Für die Viehhändler macht diese Diversität zwischen den Entwicklungsstadien der Kälber die Gruppenzusammenstellung etwas schwieriger. Zusätzlich zur Diversität in der Entwicklung ist es von Nachteil, dass nur Deutschland die 28-Tage-Verordnung hat und kein weiteres Land in Europa. Ebenso spiegelt sich auch der höhere Platzbedarf bei den Viehhändlern wider. So kommt es zum Einsatz von immer mehr Lkw und weniger Anhängern. Dies erfordert den nötigen Platz auf den Betrieben selbst, um die Kälber verladen zu können. Aus seuchentechnischer Sicht ist es weiterhin sinnvoll, dass nicht zu viel Personenverkehr auf den Betrieben und vor allem in den Ställen herrscht. Die Verladung der Kälber erfordert demnach gegebenenfalls eine logistische Umstrukturierung auf den Betrieben. Nicht zu verachten sind auch die höheren Gewichte. Lange Wege zum Transportmittel sind bei älteren Kälbern nicht zu unterschätzen. Die verbesserte Robustheit der Kälber bemerken vor allem die Mastbetriebe und bewerten dies positiv. Ein weiterer Vorteil für den Mastbetrieb ist die Haltung der Kälber auf dem Erzeugerbetrieb in Kleingruppen. So beobachtete man eine schnelle Aufnahme von Raufutter in den Gruppen. Grund könnte sein, dass die Kälber dies vom Aufzuchtbetrieb bereits gewohnt sind. Viele Betriebe haben seit der neuen Verordnung die Kälberhaltung umstrukturiert und eine Paarhaltung oder frühe Gruppenhaltung geschaffen. Die Vorteile dieser Haltungssysteme wurden in einigen Studien beleuchtet. Zum Beispiel lässt sich in den Systemen ein positiver Nachahmeffekt beobachten.
Trotz der 28-Tage-Verordnung ist Diversität in den Entwicklungsstadien der Kälber zu beobachten.
Vermeintliche Nachteile nutzen
Aufgrund der verlängerten Aufzucht von 28 Tagen und der daraus resultierenden Mehrkosten kann man es sich nicht erlauben, dass die Kälber erkranken, da dies nicht ausreichend abgedeckt werden kann. Wichtig ist es deshalb, gesunde, robuste und leistungsfähige Kälber für den Weiterverkauf zu erzeugen. Dazu ist es unerlässlich, die Kälber in den ersten Lebensstunden mit qualitativ gutem und einer ausreichenden Menge an Kolostrum zu versorgen. Eine gute Kolostrumqualität mit ausreichendem Anteil an Immunglobulinen sorgt für eine gute passive Immunisierung der neugeborenen Kälber. Genauso entscheidend für eine gesunde Entwicklung der Kälber ist die Hygiene. Saubere, gut eingestreute Einzeliglus, Paariglus, Gruppenbuchten et cetera sind unerlässlich, ebenso saubere Nuckel, Nuckeleimer, Milchbars, Tränkeautomaten. Es ist darauf zu achten, dass die jungen Kälber in einer sauberen Umgebung aufwachsen und hygienisch einwandfreies Futter verabreicht bekommen. Entscheidend sind auch die täglichen Zunahmen der Kälber, um eine angemessene Honorierung der erhöhten Aufzuchtkosten zu bekommen. Studien zeigen, dass Kälber, die 10 bis 12 l Vollmilch oder Milchaustauscher aufnehmen, bessere Zunahmen haben als Kälber, die beispielsweise nur 8 l aufnehmen. Für gute Zunahmen sollte den Kälbern ebenfalls frühzeitig festes Futter angeboten werden. Genauso wichtig ist die freie Wasseraufnahme. Die Wasseraufnahme sorgt durch die direkte Aufnahme über den Pansen für eine verbesserte Entwicklung der Pansenmikroben.
Fazit
Die neue Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung soll das Tierwohl verbessern und sorgt für robustere Kälber, die transportiert werden sollen. Dennoch ist Diversität in den Entwicklungsstadien der Kälber zu beobachten, die zu monetären Einbußen führen kann. Sowohl bei den Aufzuchtbetrieben, den Viehhändlern als auch auf den Mastbetrieben kommt es zu einem Mehraufwand und zu Mehrkosten, die entsprechend honoriert werden müssen. Entscheidend dafür ist die Aufzucht gesunder und leistungsstarker Kälber.